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DE102009005411A1 - Geldautomat - Google Patents

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DE102009005411A1
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DE
Germany
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head module
lock
atm
module
bills
Prior art date
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DE102009005411A
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English (en)
Inventor
Torsten Born
Jürgen Ernst
Bohdan Kurylak
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Wincor Nixdorf International GmbH
Original Assignee
Wincor Nixdorf International GmbH
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Publication date
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Priority to AT09015411T priority patent/ATE513284T1/de
Priority to ES09015411T priority patent/ES2365657T3/es
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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F19/00Complete banking systems; Coded card-freed arrangements adapted for dispensing or receiving monies or the like and posting such transactions to existing accounts, e.g. automatic teller machines
    • G07F19/20Automatic teller machines [ATMs]
    • G07F19/205Housing aspects of ATMs
    • GPHYSICS
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    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F19/00Complete banking systems; Coded card-freed arrangements adapted for dispensing or receiving monies or the like and posting such transactions to existing accounts, e.g. automatic teller machines
    • G07F19/20Automatic teller machines [ATMs]

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  • Control Of Vending Devices And Auxiliary Devices For Vending Devices (AREA)

Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf einen Geldautomat mit einem Kopfmodul zur Eingabe und/oder Entnahme von Geldscheinen durch Geldautomatenbenutzer und einem Tresormodul zur Speicherung von Geldscheinen, - wobei im Kopfmodul mindestens eine erste Komponente vorhanden ist, die Teil eines Geldschein-Transportmechanismus sind, und mindestens eine weitere Komponente vorhanden ist, die unabhängig vom Geldschein-Transportmechanismus ist, - wobei der Zugang zum Kopfmodul über eine durch ein Schloss abgesicherte Ver-/Entriegelungseinrichtung ermöglicht wird, - wobei der Zugang zum Tresormodul über eine durch ein Schloss abgesicherte Ver-/Entriegelungseinrichtung ermöglicht wird. Dabei weist der Geldautomat eine Auswerte- und Steuereinheit auf, welche a) die Betätigung des Kopfmodul-Schlosses sperrt, wenn im Kopfmodul Geldscheine vorhanden sind, und b) die Betätigung des Kopfmodul-Schlosses freigibt, wenn im Kopfmodul keine Geldscheine vorhanden sind.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Geldautomaten mit einem sogenannten Kopfmodul zur Eingabe und/oder Entnahme von Geldscheinen durch Geldautomatenbenutzer und einem Tresormodul zu Speicherung von Geldscheinen, die vorzugsweise in Kassetten in dem Tresormodul aufbewahrt werden.
  • Wenn ein Geldautomatenbenutzer eine Geldauszahltransaktion startet, werden Geldscheine aus dem hoch gesicherten Vorratsbereich des Tresormoduls durch eine Übergabeöffnung, die zwischen Tresormodul und Kopfmodul angeordnet ist, in das Kopfmodul befördert. Innerhalb des Kopfmoduls werden die Geldscheine dann von der Übergabeöffnung über einen Geldschein-Transportmechanismus zum Geldentnahmefach, das Teil des Kopfmoduls ist, transportiert.
  • Wenn ein Geldautomatenbenutzer eine Geldeinzahltransaktion startet, werden Geldscheine, die der Benutzer in ein Geldeingabefach, das Teil des Kopfmoduls ist, eingegeben hat, von dort über den Geldschein-Transportmechanismus zur Übergabeöffnung transportiert und dann weiter in das Tresormodul zur Speicherung befördert.
  • In dem Kopfmodul befinden sich nun neben den Komponenten, die Teil des Geldschein-Transportmechanismus sind, auch noch Komponenten, die unabhängig vom Geldschein-Transportmechanismus sind, z. B. ein Drucker, ein Kartenleser, ein Computer oder ein Kartenfach für die Ablage von einbehaltenen Identifizierungskarten (ID-Karten) von Geldautomatenbenutzern.
  • Dabei wird sowohl der Zugang zum Kopfmodul als auch der Zugang zum Tresormodul jeweils über eine durch ein Schloss abgesicherte Ver-/Entriegelungseinrichtung ermöglicht bzw. verhindert.
  • Den Schlüssel für das Tresormodul-Schloss hat üblicherweise nur ein besonders berechtigter Personenkreis, z. B. Mitarbeiter von Werttransportunternehmen (WTU) oder Servicetechniker.
  • Den Schlüssel für das Kopfmodul-Schloss haben üblicherweise auch Bankangestellte, damit diese in der Lage sind, sich Zugang zum Kopfmodul zu verschaffen, um beispielsweise den Papiervorrat für einen im Kopfmodul angeordneten Belegdrucker aufzufüllen. Mit diesem Schlüssel sind die Bankangestellten jedoch nicht in der Lage, das Tresormodul-Schloss zu öffnen.
  • Bei den gattungsgemäßen Geldautomaten, die im Kopfmodul einen Geldschein-Transportmechanismus aufweisen, um die Geldscheine von der Tresormodul-Übergabeöffnung zum Eingabe-/Entnahmefach und vice versa zu transportieren, kann es nicht ausgeschlossen werden, dass sich auch außerhalb einer normalen Ein- bzw. Auszahltransaktion Geldscheine im Geldschein-Transportmechanismus – und damit im Kopfmodul – befinden. Diese Situation tritt insbesondere im Fall eines Staus im Geldscheintransport, beim Einbehalten von vom Geldautomatenbenutzer nicht entnommenen Geldscheinen (sogenannter Retract) oder bei einem Stromausfall ein.
  • Hier ergibt sich nun folgende problematische Situation: Bankangestellte, die den Schlüssel für das Kopfmodul-Schloss haben, damit sie beispielsweise Papier für den im Kopfmodul befindlichen Drucker nachlegen können, hätten nun Zugriff auf im Kopfmodul befindliche Geldscheine und könnten diese illegal entwenden.
  • Aus diesem Grunde ist es bei den gattungsgemäßen Geldautomaten vorgesehen, die Komponenten im Kopfmodul, die Teil des Geldschein-Transportmechanismus sind, innerhalb des Kopfmoduls mit einer separaten, verriegelbaren Abdeckung zu versehen, so dass auch bei geöffnetem Kopfmodul kein Zugriff auf eventuell im Geldschein-Transportmechanismus vorhandene Geldscheine besteht. Diese Lösung ist jedoch relativ aufwendig, da für die separate Abdeckung viel Platz benötigt wird und die Abdeckung an sich zusätzliche Kosten verursacht.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher eine einfache und kostengünstige alternative Lösung für das vorstehend beschriebene Problem zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Die sich daran anschließenden abhängigen Ansprüche stellen vorteilhafte Ausführungsformen dar.
  • Erfindungsgemäß weist der gattungsgemäße Geldautomat eine Auswerte- und Steuereinheit aufweist, welche
    • a) die Betätigung des Zugangsschlosses für das Kopfmodul sperrt, wenn im Kopfmodul Geldscheine vorhanden sind, und
    • b) die Betätigung des Zugangsschlosses für das Kopfmodul freigibt, wenn im Kopfmodul keine Geldscheine vorhanden sind.
  • Mit anderen Worten schlägt die Erfindung eine quasi „intelligente” Kopfmodul-Schloss-Steuerung vor. Eine separate Abdeckung für die „kritischen” Komponenten des Geldschein-Transportmechanismus innerhalb des Kopfmoduls ist nicht erforderlich. Der Geldschein-Transportmechanismus ist für Bankangestellte bei geöffnetem Kopfmodul weiterhin frei zugänglich. Dafür ist ein Bankangestellter mit seinem Schlüssel erst gar nicht in der Lage, dass Kopfmodul-Schloss wirksam zu betätigen, wenn sich im Kopfmodul Geldscheine befinden. Die die Betätigung des Kopfmodul-Schlosses ist nur dann freigegeben, wenn im Kopfmodul keine Geldscheine vorhanden sind. Nur dann ist der Bankangestellte in der Lage, mit seinem Schlüssel das Kopfmodul zu öffnen. In diesem Fall befinden sich im Kopfmodul jedoch keine Geldscheine, so dass die Situation nicht problematisch ist.
  • Anhand der beigefügten Zeichnungen soll die Erfindung nachfolgend näher erläutert werden: Es zeigt:
  • 1 eine schematische Darstellung eines Geldautomaten bestehend aus Kopfmodul und Tresormodul,
  • 2 ein Blockdiagramm des Kopfmoduls mit den darin enthaltenen Komponenten,
  • 3 ein Blockschaltbild von Kopfmodul und Tresormodul mit den erfindungswesentlichen Elementen.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung eines Geldautomaten bestehend aus Kopfmodul und Tresormodul. Am Kopfmodul ist üblicherweise neben dem Eingabe-/Entnahmefach für die Geldscheine das sogenannte Bedienfeld angeordnet, welches ein Display und eine PIN-Tastatur zur Eingabe der zur ID-Karte korrespondierenden Geheimnummer (PIN) umfasst. Darüber hinaus ist außen am Kopfmodul ein Kartenschlitz zur Eingabe der ID-Karte in einen dahinter im Kopfmodul angeordneten Kartenleser angeordnet ist. Bei der ID-Karte handelt es sich um eine Chip- und/oder Magnetstreifenkarte, mit der der Geldautomatenbenutzer sich gegenüber dem Geldautomaten identifiziert. Vor dem Eingabe-/Entnahmefach für die Geldscheine ist vorzugsweise ein automatisch verfahrbarer Shutter angeordnet, das das Fach nach Außen verschließt oder freigibt.
  • Das Kopfmodul weist ein vorzugsweise metallisches Gehäuse auf, in dem die die Komponenten angeordnet sind. Um das Kopfmodul zu öffnen und sich Zugang zum Kopfmodul-Inneren zu verschaffen, kann beispielsweise das die vordere Gehäuseseite des Kopfmoduls bildende Bedienfeld aufgeschwenkt werden. Es ist jedoch auch jede andere Art von Zugangsöffnung bzw. Zugangstür denkbar. Das Kopfmodul-Schloss ist lediglich schematisch angedeutet. Bei dem Kopfmodul-Schloss kann es sich um ein mechanisches Schloss handeln, das mit einem mechanischen Schlüssel betätigt wird. Grundsätzlich ist jedoch jede Art von Schloss als Kopfmodul-Schloss denkbar, nämlich beispielsweise ein Zahlenschloss oder ein elektronisches Schloss.
  • Das unter dem Kopfmodul angeordnete Tresormodul dient zu Speicherung von Geldscheinen, die vorzugsweise in Kassetten oder sogenannten Rollenspeichern in dem Tresormodul aufbewahrt werden. Der Zugang zum Tresormodul, d. h. zum Tresorinnenraum, erfolgt über eine Tresortür, die über das Tresormodul-Schloss ver- und entriegelbar ist. Das Tresormodul-Schloss ist lediglich schematisch angedeutet. Bei dem Tresormodul-Schloss kann es sich um ein mechanisches Schloss handeln, das mit einem mechanischen Schlüssel betätigt wird. Grundsätzlich ist jedoch jede Art von Schloss als Tresormodul-Schloss denkbar, nämlich beispielsweise ein Zahlenschloss oder ein elektronisches Schloss. Zugang zum Tresormodul haben in der Regel nur die Mitarbeiter von Werttransportunternehmen, um den Bargeldbestand aufzufüllen bzw. zu entsorgen. Daher befindet sich der Tresormodul-Schlüssel in der Regel auch bei einem Werttransportunternehmen.
  • Die Übergabeöffnung für die Geldscheine für den Transfer zwischen Kopfmodul und Tresormodul ist vorzugsweise als Schlitz im Oberteil des Tresormoduls ausgebildet.
  • 2 zeigt ein Blockdiagramm des Kopfmoduls mit den darin angeordneten Komponenten. Dabei gibt es zwei Arten von Komponenten, nämlich solche, die Teil des Geldschein-Transportmechanismus sind und solche, die unabhängig vom Geldschein-Transportmechanismus sind.
  • Zu den Komponenten, die Teil des Geldschein-Transportmechanismus sind, gehören beispielsweise:
    • – ein Eingabe-/Entnahmefach; in dieses Fach werden auszuzahlende Geldscheine transportiert bzw. aus diesem Fach werden eingegebene Geldscheine automatisch wegtransportiert,
    • – Transportrollen und/oder Transportriemen für die Geldscheine,
    • – eine Ausrichtstation zur Ausrichtung der Geldscheine,
    • – ein Geldscheinprüfgerät zur Überprüfung der Echtheit von Geldscheinen,
    • – ein Zwischenspeicher (ein sogenannter Escrow), in dem eingezahlte Geldscheine vor ihrem endgültigen Weitertransport in das Tresormodul zwischengespeichert werden,
    • – ein Sammelfach für Geldscheine, die vom Geldscheinprüfgerät als Fälschungen erkannt wurden.
  • Zu den Komponenten, die nicht Teil des Geldschein-Transportmechanismus sind, gehören beispielsweise:
    • – ein Drucker zum Drucken von Transaktionsbelegen für die Geldautomatenbenutzer,
    • – ein Kartenleser,
    • – ein ID-Kartenfach,
    • – ein Computer zur Steuerung der Abläufe im Geldautomaten.
  • Die erfindungsgemäße Auswerte- und Steuereinheit für die Sperrung/Freigabe der Betätigung des Kopfmodul-Schlosses kann als separate Einheit im Kopfmodul ausgebildet sein; sie kann jedoch auch Bestandteil des Computers sein. Es ist auch vorgesehen, dass die Auswerte- und Steuereinheit integraler Bestandteil des Kopfmodul-Schlosses ist.
  • In 3 ist ein Blockschaltbild des Kopfmoduls und des Tresormoduls mit den erfindungswesentlichen Komponenten gezeigt. Dargestellt ist die Ver-/Entriegelungseinrichtung des Kopfmoduls, die beispielsweise das aufschwenkbare Bedienfeld als Zugangstür ver- bzw. entriegelt. Dabei wird die unautorisierte Ent- bzw. Verriegelung über das Kopfmodul-Schloss abgesichert. Eine Ver- bzw. Entriegelung des Zugangs zum Kopfmodul kann nur über das Kopfmodul-Schloss unter Verwendung des entsprechenden Schlüssel erfolgen. Dabei ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass die wirksame Betätigung des Schlosses seinerseits selbst über eine Auswerte- und Steuereinheit freigegeben oder gesperrt werden kann. Dabei sperrt die Auswerte- und Steuereinheit die Betätigung des Kopfmodul-Schlosses, wenn im Kopfmodul Geldscheine vorhanden sind, und gibt die Betätigung frei, wenn im Kopfmodul keine Geldscheine vorhanden sind.
  • Zu diesem Zweck ist die Auswerte- und Steuereinheit vorzugsweise mit einem sogenannten Cash-Bestandsmanagementsystem des Geldautomaten verbunden, das Informationen darüber verfügt, zu welcher Zeit und an welcher Stelle im Geldautomaten sich Geldscheine befinden. Das Cash-Bestandsmanagementsystem stützt sich insbesondere auf entsprechende Sensoren (Lichtschranken, Taster etc.) sowie die Ablaufsteuerung des Geldautomaten.
  • Falls sich außerhalb einer normalen Ein- bzw. Auszahltransaktion Geldscheine im Geldschein-Transportmechanismus – und damit im Kopfmodul – befinden, wird der Zugang zum Kopfmodul durch Bankangestellte unter Verwendung des Kopfmodul-Schlüssels gesperrt. Diese Situation tritt insbesondere ein, wenn ein Stau im Geldschein-Transportmechanismus auftritt oder bei einem Stromausfall, der dazu führt, dass Geldscheine im Geldschein-Transportmechanismus stecken bleiben. Diese Situation ergibt sich auch beim Einbehalten von vom Geldautomatenbenutzer nicht entnommenen Geldscheinen (sogenannter Retract). Die einbehaltenen Geldscheine verbleiben dann im Eingabe-/Entnahmefach, das durch einen Shutter nach Außen verschlossen wird. Beim Öffnen des Kopfmoduls wäre jedoch auch dieses Eingabe-/Entnahmefach zugänglich.
  • Um auch in der vorstehend beschriebenen Situation einen Zugang zum Kopfmodul zu haben, damit beispielsweise ein Geldscheinstau behoben werden kann, obwohl die Betätigung des Kopfmodul-Schlosses eigentlich gesperrt ist, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Sperrung durch eine spezielle Berechtigung wieder aufgehoben werden kann. Über diese spezielle Berechtigung verfügen vorzugsweise nur Mitarbeiter von Werttransportunternehmen. Erst nachdem die Sperrung über die spezielle Berechtigung aufgehoben wurde, kann das Kopfmodul-Schloss wieder über den Kopfmodul-Schlüssel wirksam betätigt werden.
  • In einer Ausführungsform ist es vorgesehen, dass die Sperrung der Betätigung des Kopfmodul-Schlosses über einen Schalter im Tresormodul aufgehoben werden kann. In diesem Fall besteht die spezielle Berechtigung darin, dass ja nur speziell berechtigte Personen, vorzugsweise WTU-Mitarbeiter, über den Tresormodul- Schlüssel verfügen und somit in der Lage sind, den Tresor zu öffnen und so anschließend den oben erwähnten Schalter zu betätigen. Dabei wird das Schaltersignal über eine Leitung oder drahtlos an die Auswerte- und Steuereinheit für das Kopfmodul-Schloss übermittelt. Bei diesem Schalter handelt es sich vorzugsweise um einen batteriegepufferten Schalter, um auch bei einem Ausfall der Stromversorgung die Sperrung der Betätigung des Kopfmodul-Schlosses aufheben zu können.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist es vorgesehen, dass die Sperrung der Betätigung des Kopfmodul-Schlosses über die Eingabe eines Geheimcodes an einer am Geldautomaten angeordneten Geheimcode-Eingabeeinrichtung aufgehoben werden kann. Dieser Geheimcode ist wiederum nur einem speziellen Personenkreis, vorzugsweise Mitarbeitern von Werttransportunternehmen bekannt. Für die Eingabe des Geheimcodes kann beispielsweise die ohnehin am Geldautomaten vorhandene PIN-Tastatur verwendet werden. Falls das Geldautomaten-Display als Touchscreen ausgebildet ist, kann die Geheimcode-Eingabe auch hierüber erfolgen. Es ist auch vorgesehen, dass die Eingabe des Geheimcodes über ein sogenanntes Operator-Panel erfolgt, das als externes Gerät an den Geldautomaten angeschlossen wird.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist es vorgesehen, dass die Sperrung der Betätigung des Kopfmodul-Schlosses über die Eingabe einer speziellen Chip- und/oder Magnetstreifenkarte in den am Geldautomaten angeordneten Kartenleser aufgehoben werden kann. Dabei ist die spezielle Karte wiederum nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist es vorgesehen, dass es in der Ablaufsteuerung des Geldautomaten für die Aufhebung der Sperrung der Betätigung des Kopfmodul-Schlosses eine spezielle Software-Applikation gibt, welche die zur Aufhebung der Sperrung Berechtigten durch ein graphisches Menü unterstützt.
  • Es ist vorgesehen, dass diese Applikation (einschließlich des graphischen Menüs) bei einer eine Aufhebung der Sperrung der Betätigung des Kopfmodul-Schlosses zum Zwecke der Öffnung des Kopfmoduls erforderlichen Störung automatisch gestartet wird. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass diese Applikation erst nach Eingabe einer speziellen Chip- und/oder Magnetstreifenkarte in den am Geldautomaten angeordneten Kartenleser gestartet wird.
  • Das graphische Applikationsmenü kann auf dem Display des Geldautomaten oder aber auch auf einem separaten Operator-Panel angezeigt werden.
  • Die Auswerte- und Steuereinheit sperrt die Betätigung des Kopfmodul-Schlosses vorzugsweise bereits dann, wenn eine Auszahltransaktion zur Auszahlung von Geldscheinen aus dem Tresor und zur Entnahme im Kopfmodul, oder wenn eine Einzahltransaktion zur Einzahlung über das Kopfmodul in das Tresormodul gestartet wird, da während einer solchen Transaktion Geldscheine im Kopfmodul vorhanden sind. Nach erfolgreichem Abschluss einer solchen Transaktion, ohne dass – bspw. im Falle einer Störung – Geldscheine im Kopfmodul verblieben sind, wird die Betätigung des Kopfmodul-Schlosses dann automatisch wieder freigegeben.
  • Da bei einem Stromausfall und nachfolgendem Wiederhochfahren des Geldautomaten in der Regel die Informationen darüber, ob sich vor oder im Zeitpunkt des Stromausfalls Geldscheine im Kopfmodul befanden, verloren sind, ist es aus Sicherheitsgründen vorgesehen, dass die Betätigung des Kopfmodul-Schlosses nach einem Ausfall der Stromversorgung des Geldautomaten gesperrt bleibt, wenn die Betätigung des Kopfmodul-Schlosses vor dem Stromausfall bereits gesperrt war.

Claims (8)

  1. Geldautomat mit einem Kopfmodul zur Eingabe und/oder Entnahme von Geldscheinen durch Geldautomatenbenutzer und einem Tresormodul zu Speicherung von Geldscheinen, – wobei im Kopfmodul mindestens eine erste Komponente vorhanden ist, die Teil eines Geldschein-Transportmechanismus sind, und mindestens eine weitere Komponente vorhanden ist, die unabhängig vom Geldschein-Transportmechanismus ist, – wobei der Zugang zum Kopfmodul über eine durch ein Schloss abgesicherte Ver-/Entriegelungseinrichtung ermöglicht wird, – wobei der Zugang zum Tresormodul über eine durch ein Schloss abgesicherte Ver-/Entriegelungseinrichtung ermöglicht wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Geldautomat eine Auswerte- und Steuereinheit aufweist, welche a) die Betätigung des Kopfmodul-Schlosses sperrt, wenn im Kopfmodul Geldscheine vorhanden sind, und b) die Betätigung des Kopfmodul-Schlosses freigibt, wenn im Kopfmodul keine Geldscheine vorhanden sind.
  2. Geldautomat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrung der Betätigung des Kopfmodul-Schlosses über eine spezielle Berechtigung aufgehoben werden kann, auch wenn im Kopfmodul Geldscheine vorhanden sind.
  3. Geldautomat nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die die Sperrung der Betätigung des Kopfmodul-Schlosses über einen im Tresormodul angeordneten Schalter aufgehoben werden kann.
  4. Geldautomat nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrung der Betätigung des Kopfmodul-Schlosses über die Eingabe eines Geheimcodes an einer am Geldautomaten angeordneten Geheimcode-Eingabeeinrichtung aufgehoben werden kann.
  5. Geldautomat nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrung der Betätigung des Kopfmodul-Schlosses über die Eingabe einer speziellen Chip- und/oder Magnetstreifenkarte als Berechtigungskarte in Einen am Geldautomaten angeordneten Kartenleser aufgehoben werden kann.
  6. Geldautomat nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerte- und Steuereinheit die Betätigung des Kopfmodul-Schlosses sperrt, wenn eine Auszahltransaktion zur Auszahlung von Geldscheinen aus dem Tresor und zur Entnahme im Kopfmodul gestartet wird.
  7. Geldautomat nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerte- und Steuereinheit die Betätigung des Kopfmodul-Schlosses sperrt, wenn eine Einzahltransaktion zur Einzahlung über das Kopfmodul in das Tresormodul gestartet wird.
  8. Geldautomat nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das die Betätigung des Kopfmodul-Schlosses nach einem Ausfall der Stromversorgung des Geldautomaten gesperrt bleibt, wenn die Betätigung des Kopfmodul-Schlosses vor dem Stromausfall bereits gesperrt war.
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