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Die
Erfindung bezieht sich auf einen Geldautomaten mit einem sogenannten
Kopfmodul zur Eingabe und/oder Entnahme von Geldscheinen durch Geldautomatenbenutzer
und einem Tresormodul zu Speicherung von Geldscheinen, die vorzugsweise
in Kassetten in dem Tresormodul aufbewahrt werden.
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Wenn
ein Geldautomatenbenutzer eine Geldauszahltransaktion startet, werden
Geldscheine aus dem hoch gesicherten Vorratsbereich des Tresormoduls
durch eine Übergabeöffnung,
die zwischen Tresormodul und Kopfmodul angeordnet ist, in das Kopfmodul
befördert.
Innerhalb des Kopfmoduls werden die Geldscheine dann von der Übergabeöffnung über einen
Geldschein-Transportmechanismus zum Geldentnahmefach, das Teil des
Kopfmoduls ist, transportiert.
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Wenn
ein Geldautomatenbenutzer eine Geldeinzahltransaktion startet, werden
Geldscheine, die der Benutzer in ein Geldeingabefach, das Teil des Kopfmoduls
ist, eingegeben hat, von dort über
den Geldschein-Transportmechanismus zur Übergabeöffnung transportiert und dann
weiter in das Tresormodul zur Speicherung befördert.
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In
dem Kopfmodul befinden sich nun neben den Komponenten, die Teil
des Geldschein-Transportmechanismus sind, auch noch Komponenten,
die unabhängig
vom Geldschein-Transportmechanismus sind, z. B. ein Drucker, ein
Kartenleser, ein Computer oder ein Kartenfach für die Ablage von einbehaltenen
Identifizierungskarten (ID-Karten) von Geldautomatenbenutzern.
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Dabei
wird sowohl der Zugang zum Kopfmodul als auch der Zugang zum Tresormodul
jeweils über
eine durch ein Schloss abgesicherte Ver-/Entriegelungseinrichtung ermöglicht bzw.
verhindert.
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Den
Schlüssel
für das
Tresormodul-Schloss hat üblicherweise
nur ein besonders berechtigter Personenkreis, z. B. Mitarbeiter
von Werttransportunternehmen (WTU) oder Servicetechniker.
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Den
Schlüssel
für das
Kopfmodul-Schloss haben üblicherweise
auch Bankangestellte, damit diese in der Lage sind, sich Zugang
zum Kopfmodul zu verschaffen, um beispielsweise den Papiervorrat für einen
im Kopfmodul angeordneten Belegdrucker aufzufüllen. Mit diesem Schlüssel sind
die Bankangestellten jedoch nicht in der Lage, das Tresormodul-Schloss
zu öffnen.
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Bei
den gattungsgemäßen Geldautomaten, die
im Kopfmodul einen Geldschein-Transportmechanismus
aufweisen, um die Geldscheine von der Tresormodul-Übergabeöffnung zum Eingabe-/Entnahmefach
und vice versa zu transportieren, kann es nicht ausgeschlossen werden,
dass sich auch außerhalb
einer normalen Ein- bzw. Auszahltransaktion Geldscheine im Geldschein-Transportmechanismus – und damit
im Kopfmodul – befinden.
Diese Situation tritt insbesondere im Fall eines Staus im Geldscheintransport,
beim Einbehalten von vom Geldautomatenbenutzer nicht entnommenen
Geldscheinen (sogenannter Retract) oder bei einem Stromausfall ein.
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Hier
ergibt sich nun folgende problematische Situation: Bankangestellte,
die den Schlüssel
für das Kopfmodul-Schloss
haben, damit sie beispielsweise Papier für den im Kopfmodul befindlichen
Drucker nachlegen können,
hätten
nun Zugriff auf im Kopfmodul befindliche Geldscheine und könnten diese
illegal entwenden.
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Aus
diesem Grunde ist es bei den gattungsgemäßen Geldautomaten vorgesehen,
die Komponenten im Kopfmodul, die Teil des Geldschein-Transportmechanismus
sind, innerhalb des Kopfmoduls mit einer separaten, verriegelbaren
Abdeckung zu versehen, so dass auch bei geöffnetem Kopfmodul kein Zugriff
auf eventuell im Geldschein-Transportmechanismus vorhandene Geldscheine
besteht. Diese Lösung
ist jedoch relativ aufwendig, da für die separate Abdeckung viel
Platz benötigt
wird und die Abdeckung an sich zusätzliche Kosten verursacht.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher eine einfache und kostengünstige alternative
Lösung
für das vorstehend
beschriebene Problem zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Die
sich daran anschließenden abhängigen Ansprüche stellen
vorteilhafte Ausführungsformen
dar.
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Erfindungsgemäß weist
der gattungsgemäße Geldautomat
eine Auswerte- und Steuereinheit aufweist, welche
- a)
die Betätigung
des Zugangsschlosses für
das Kopfmodul sperrt, wenn im Kopfmodul Geldscheine vorhanden sind,
und
- b) die Betätigung
des Zugangsschlosses für
das Kopfmodul freigibt, wenn im Kopfmodul keine Geldscheine vorhanden
sind.
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Mit
anderen Worten schlägt
die Erfindung eine quasi „intelligente” Kopfmodul-Schloss-Steuerung
vor. Eine separate Abdeckung für
die „kritischen” Komponenten
des Geldschein-Transportmechanismus innerhalb des Kopfmoduls ist
nicht erforderlich. Der Geldschein-Transportmechanismus ist für Bankangestellte
bei geöffnetem
Kopfmodul weiterhin frei zugänglich.
Dafür ist
ein Bankangestellter mit seinem Schlüssel erst gar nicht in der
Lage, dass Kopfmodul-Schloss wirksam zu betätigen, wenn sich im Kopfmodul
Geldscheine befinden. Die die Betätigung des Kopfmodul-Schlosses
ist nur dann freigegeben, wenn im Kopfmodul keine Geldscheine vorhanden
sind. Nur dann ist der Bankangestellte in der Lage, mit seinem Schlüssel das
Kopfmodul zu öffnen.
In diesem Fall befinden sich im Kopfmodul jedoch keine Geldscheine,
so dass die Situation nicht problematisch ist.
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Anhand
der beigefügten
Zeichnungen soll die Erfindung nachfolgend näher erläutert werden: Es zeigt:
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1 eine
schematische Darstellung eines Geldautomaten bestehend aus Kopfmodul
und Tresormodul,
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2 ein
Blockdiagramm des Kopfmoduls mit den darin enthaltenen Komponenten,
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3 ein
Blockschaltbild von Kopfmodul und Tresormodul mit den erfindungswesentlichen Elementen.
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1 zeigt
eine schematische Darstellung eines Geldautomaten bestehend aus
Kopfmodul und Tresormodul. Am Kopfmodul ist üblicherweise neben dem Eingabe-/Entnahmefach für die Geldscheine das
sogenannte Bedienfeld angeordnet, welches ein Display und eine PIN-Tastatur
zur Eingabe der zur ID-Karte korrespondierenden Geheimnummer (PIN) umfasst.
Darüber
hinaus ist außen
am Kopfmodul ein Kartenschlitz zur Eingabe der ID-Karte in einen
dahinter im Kopfmodul angeordneten Kartenleser angeordnet ist. Bei
der ID-Karte handelt es sich um eine Chip- und/oder Magnetstreifenkarte,
mit der der Geldautomatenbenutzer sich gegenüber dem Geldautomaten identifiziert.
Vor dem Eingabe-/Entnahmefach für
die Geldscheine ist vorzugsweise ein automatisch verfahrbarer Shutter
angeordnet, das das Fach nach Außen verschließt oder
freigibt.
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Das
Kopfmodul weist ein vorzugsweise metallisches Gehäuse auf,
in dem die die Komponenten angeordnet sind. Um das Kopfmodul zu öffnen und sich
Zugang zum Kopfmodul-Inneren zu verschaffen, kann beispielsweise
das die vordere Gehäuseseite des
Kopfmoduls bildende Bedienfeld aufgeschwenkt werden. Es ist jedoch
auch jede andere Art von Zugangsöffnung
bzw. Zugangstür
denkbar. Das Kopfmodul-Schloss ist lediglich schematisch angedeutet. Bei
dem Kopfmodul-Schloss
kann es sich um ein mechanisches Schloss handeln, das mit einem
mechanischen Schlüssel
betätigt
wird. Grundsätzlich
ist jedoch jede Art von Schloss als Kopfmodul-Schloss denkbar, nämlich beispielsweise
ein Zahlenschloss oder ein elektronisches Schloss.
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Das
unter dem Kopfmodul angeordnete Tresormodul dient zu Speicherung
von Geldscheinen, die vorzugsweise in Kassetten oder sogenannten Rollenspeichern
in dem Tresormodul aufbewahrt werden. Der Zugang zum Tresormodul,
d. h. zum Tresorinnenraum, erfolgt über eine Tresortür, die über das
Tresormodul-Schloss ver- und
entriegelbar ist. Das Tresormodul-Schloss ist lediglich schematisch
angedeutet. Bei dem Tresormodul-Schloss kann es sich um ein mechanisches
Schloss handeln, das mit einem mechanischen Schlüssel betätigt wird. Grundsätzlich ist
jedoch jede Art von Schloss als Tresormodul-Schloss denkbar, nämlich beispielsweise ein
Zahlenschloss oder ein elektronisches Schloss. Zugang zum Tresormodul
haben in der Regel nur die Mitarbeiter von Werttransportunternehmen,
um den Bargeldbestand aufzufüllen
bzw. zu entsorgen. Daher befindet sich der Tresormodul-Schlüssel in
der Regel auch bei einem Werttransportunternehmen.
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Die Übergabeöffnung für die Geldscheine
für den
Transfer zwischen Kopfmodul und Tresormodul ist vorzugsweise als
Schlitz im Oberteil des Tresormoduls ausgebildet.
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2 zeigt
ein Blockdiagramm des Kopfmoduls mit den darin angeordneten Komponenten.
Dabei gibt es zwei Arten von Komponenten, nämlich solche, die Teil des
Geldschein-Transportmechanismus sind und solche, die unabhängig vom
Geldschein-Transportmechanismus sind.
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Zu
den Komponenten, die Teil des Geldschein-Transportmechanismus sind,
gehören
beispielsweise:
- – ein Eingabe-/Entnahmefach;
in dieses Fach werden auszuzahlende Geldscheine transportiert bzw.
aus diesem Fach werden eingegebene Geldscheine automatisch wegtransportiert,
- – Transportrollen
und/oder Transportriemen für die
Geldscheine,
- – eine
Ausrichtstation zur Ausrichtung der Geldscheine,
- – ein
Geldscheinprüfgerät zur Überprüfung der Echtheit
von Geldscheinen,
- – ein
Zwischenspeicher (ein sogenannter Escrow), in dem eingezahlte Geldscheine
vor ihrem endgültigen
Weitertransport in das Tresormodul zwischengespeichert werden,
- – ein
Sammelfach für
Geldscheine, die vom Geldscheinprüfgerät als Fälschungen erkannt wurden.
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Zu
den Komponenten, die nicht Teil des Geldschein-Transportmechanismus
sind, gehören beispielsweise:
- – ein
Drucker zum Drucken von Transaktionsbelegen für die Geldautomatenbenutzer,
- – ein
Kartenleser,
- – ein
ID-Kartenfach,
- – ein
Computer zur Steuerung der Abläufe
im Geldautomaten.
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Die
erfindungsgemäße Auswerte-
und Steuereinheit für
die Sperrung/Freigabe der Betätigung des
Kopfmodul-Schlosses kann als separate Einheit im Kopfmodul ausgebildet
sein; sie kann jedoch auch Bestandteil des Computers sein. Es ist
auch vorgesehen, dass die Auswerte- und Steuereinheit integraler Bestandteil
des Kopfmodul-Schlosses ist.
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In 3 ist
ein Blockschaltbild des Kopfmoduls und des Tresormoduls mit den
erfindungswesentlichen Komponenten gezeigt. Dargestellt ist die Ver-/Entriegelungseinrichtung
des Kopfmoduls, die beispielsweise das aufschwenkbare Bedienfeld
als Zugangstür
ver- bzw. entriegelt. Dabei wird die unautorisierte Ent- bzw. Verriegelung über das
Kopfmodul-Schloss abgesichert. Eine Ver- bzw. Entriegelung des Zugangs
zum Kopfmodul kann nur über
das Kopfmodul-Schloss unter Verwendung des entsprechenden Schlüssel erfolgen.
Dabei ist es erfindungsgemäß vorgesehen,
dass die wirksame Betätigung des
Schlosses seinerseits selbst über
eine Auswerte- und Steuereinheit freigegeben oder gesperrt werden kann.
Dabei sperrt die Auswerte- und Steuereinheit die Betätigung des
Kopfmodul-Schlosses, wenn im Kopfmodul Geldscheine vorhanden sind,
und gibt die Betätigung
frei, wenn im Kopfmodul keine Geldscheine vorhanden sind.
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Zu
diesem Zweck ist die Auswerte- und Steuereinheit vorzugsweise mit
einem sogenannten Cash-Bestandsmanagementsystem des Geldautomaten
verbunden, das Informationen darüber
verfügt,
zu welcher Zeit und an welcher Stelle im Geldautomaten sich Geldscheine
befinden. Das Cash-Bestandsmanagementsystem stützt sich insbesondere auf entsprechende
Sensoren (Lichtschranken, Taster etc.) sowie die Ablaufsteuerung
des Geldautomaten.
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Falls
sich außerhalb
einer normalen Ein- bzw. Auszahltransaktion Geldscheine im Geldschein-Transportmechanismus – und damit
im Kopfmodul – befinden,
wird der Zugang zum Kopfmodul durch Bankangestellte unter Verwendung
des Kopfmodul-Schlüssels gesperrt.
Diese Situation tritt insbesondere ein, wenn ein Stau im Geldschein-Transportmechanismus
auftritt oder bei einem Stromausfall, der dazu führt, dass Geldscheine im Geldschein-Transportmechanismus
stecken bleiben. Diese Situation ergibt sich auch beim Einbehalten
von vom Geldautomatenbenutzer nicht entnommenen Geldscheinen (sogenannter
Retract). Die einbehaltenen Geldscheine verbleiben dann im Eingabe-/Entnahmefach,
das durch einen Shutter nach Außen verschlossen
wird. Beim Öffnen
des Kopfmoduls wäre
jedoch auch dieses Eingabe-/Entnahmefach zugänglich.
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Um
auch in der vorstehend beschriebenen Situation einen Zugang zum
Kopfmodul zu haben, damit beispielsweise ein Geldscheinstau behoben werden
kann, obwohl die Betätigung
des Kopfmodul-Schlosses eigentlich gesperrt ist, ist es erfindungsgemäß vorgesehen,
dass die Sperrung durch eine spezielle Berechtigung wieder aufgehoben
werden kann. Über
diese spezielle Berechtigung verfügen vorzugsweise nur Mitarbeiter
von Werttransportunternehmen. Erst nachdem die Sperrung über die spezielle
Berechtigung aufgehoben wurde, kann das Kopfmodul-Schloss wieder über den
Kopfmodul-Schlüssel
wirksam betätigt
werden.
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In
einer Ausführungsform
ist es vorgesehen, dass die Sperrung der Betätigung des Kopfmodul-Schlosses über einen
Schalter im Tresormodul aufgehoben werden kann. In diesem Fall besteht
die spezielle Berechtigung darin, dass ja nur speziell berechtigte
Personen, vorzugsweise WTU-Mitarbeiter, über den Tresormodul- Schlüssel verfügen und
somit in der Lage sind, den Tresor zu öffnen und so anschließend den
oben erwähnten
Schalter zu betätigen.
Dabei wird das Schaltersignal über
eine Leitung oder drahtlos an die Auswerte- und Steuereinheit für das Kopfmodul-Schloss übermittelt.
Bei diesem Schalter handelt es sich vorzugsweise um einen batteriegepufferten
Schalter, um auch bei einem Ausfall der Stromversorgung die Sperrung
der Betätigung des
Kopfmodul-Schlosses aufheben zu können.
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In
einer weiteren Ausführungsform
ist es vorgesehen, dass die Sperrung der Betätigung des Kopfmodul-Schlosses über die
Eingabe eines Geheimcodes an einer am Geldautomaten angeordneten
Geheimcode-Eingabeeinrichtung aufgehoben werden kann. Dieser Geheimcode
ist wiederum nur einem speziellen Personenkreis, vorzugsweise Mitarbeitern
von Werttransportunternehmen bekannt. Für die Eingabe des Geheimcodes
kann beispielsweise die ohnehin am Geldautomaten vorhandene PIN-Tastatur
verwendet werden. Falls das Geldautomaten-Display als Touchscreen
ausgebildet ist, kann die Geheimcode-Eingabe auch hierüber erfolgen.
Es ist auch vorgesehen, dass die Eingabe des Geheimcodes über ein
sogenanntes Operator-Panel
erfolgt, das als externes Gerät
an den Geldautomaten angeschlossen wird.
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In
einer weiteren Ausführungsform
ist es vorgesehen, dass die Sperrung der Betätigung des Kopfmodul-Schlosses über die
Eingabe einer speziellen Chip- und/oder
Magnetstreifenkarte in den am Geldautomaten angeordneten Kartenleser
aufgehoben werden kann. Dabei ist die spezielle Karte wiederum nur
einem bestimmten Personenkreis zugänglich.
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In
einer weiteren Ausführungsform
ist es vorgesehen, dass es in der Ablaufsteuerung des Geldautomaten
für die
Aufhebung der Sperrung der Betätigung
des Kopfmodul-Schlosses eine spezielle Software-Applikation gibt,
welche die zur Aufhebung der Sperrung Berechtigten durch ein graphisches
Menü unterstützt.
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Es
ist vorgesehen, dass diese Applikation (einschließlich des
graphischen Menüs)
bei einer eine Aufhebung der Sperrung der Betätigung des Kopfmodul-Schlosses
zum Zwecke der Öffnung
des Kopfmoduls erforderlichen Störung
automatisch gestartet wird. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass
diese Applikation erst nach Eingabe einer speziellen Chip- und/oder
Magnetstreifenkarte in den am Geldautomaten angeordneten Kartenleser
gestartet wird.
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Das
graphische Applikationsmenü kann
auf dem Display des Geldautomaten oder aber auch auf einem separaten
Operator-Panel angezeigt werden.
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Die
Auswerte- und Steuereinheit sperrt die Betätigung des Kopfmodul-Schlosses
vorzugsweise bereits dann, wenn eine Auszahltransaktion zur Auszahlung
von Geldscheinen aus dem Tresor und zur Entnahme im Kopfmodul, oder
wenn eine Einzahltransaktion zur Einzahlung über das Kopfmodul in das Tresormodul
gestartet wird, da während
einer solchen Transaktion Geldscheine im Kopfmodul vorhanden sind.
Nach erfolgreichem Abschluss einer solchen Transaktion, ohne dass – bspw.
im Falle einer Störung – Geldscheine
im Kopfmodul verblieben sind, wird die Betätigung des Kopfmodul-Schlosses dann
automatisch wieder freigegeben.
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Da
bei einem Stromausfall und nachfolgendem Wiederhochfahren des Geldautomaten
in der Regel die Informationen darüber, ob sich vor oder im Zeitpunkt
des Stromausfalls Geldscheine im Kopfmodul befanden, verloren sind,
ist es aus Sicherheitsgründen
vorgesehen, dass die Betätigung
des Kopfmodul-Schlosses
nach einem Ausfall der Stromversorgung des Geldautomaten gesperrt
bleibt, wenn die Betätigung
des Kopfmodul-Schlosses vor dem Stromausfall bereits gesperrt war.