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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Apparat zur Bestimmung eines
Tankfüllstandes und/oder einer Qualität des Tankinhalts,
insbesondere für einen Tank mit einer Harnstoff-Wasser-Lösung. Da
vielfach eine Anwendung von Harnstoff-Wasser-Lösung zur
Reinigung von Abgasen mobiler Verbrennungskraftmaschinen eingesetzt
wird, betrifft die Erfindung insbesondere einen Apparat für
die Anwendung im Automobilbereich.
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Harnstoff-Wasser-Lösung
wird insbesondere im Rahmen des so genannten SCR-Verfahrens bei der
Behandlung von Abgasen eingesetzt. Ziel dieses Verfahrens ist es,
die im Abgas befindlichen Stickoxide zu reduzieren. Hierfür
wird als Reduktionsmittel häufig Ammoniak oder der Ammoniak-Vorläufer Harnstoff
vorgeschlagen. Die Zugabe des Ammoniaks bzw. der Harnstoff-Wasser-Lösung
erfolgt dabei regelmäßig in Abhängigkeit
der zu zersetzenden Stickoxide im Abgas. Damit handelt es sich aber
bei diesem Reduktionsmittel um ein Betriebsmittel, dessen Bevorratung
zu überwachen ist. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen,
dass gerade die Qualität der Harnstoff-Wasser-Lösung
hier auch von Interesse ist, da nur auf diese Weise sichergestellt
werden kann, dass die erforderliche Menge an Ammoniak generiert wird,
die während des Betriebs der Verbrennungskraftmaschinen,
insbesondere eines Dieselmotors, benötigt wird.
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Aufgrund
zukünftiger Vorgaben kann es auch erforderlich werden,
existierende Systeme mit einem SCR-System nachzurüsten.
Hierfür ist erforderlich, dass die Komponenten dieses Systems
kompakt und leicht an das vorhandene System adaptierbar aufgebaut
sind. Hierfür besteht aktuell noch erheblicher Entwicklungsbedarf.
So sind die bekannten Füllstandsmessungssysteme und/oder
Qualitätsmessungssysteme aufwändig aufgebaut und/oder sehr
empfindlich gegen die dynamische Bewegung des Tankinhaltes während
des Betriebes des Kraftfahrzeugs.
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Hiervon
ausgehend ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die mit Bezug
auf den Stand der Technik geschilderten Probleme zumindest teilweise zu
lösen. Insbesondere soll ein Apparat zur Bestimmung eines
Tankfüllstandes angegeben werden, der einfach und kostengünstig
herstellbar ist und nur einen sehr kleinen Bauraum benötigt.
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Diese
Aufgaben werden gelöst mit einem Apparat gemäß den
Merkmalen des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der
Erfindung sind in den abhängig formulierten Patentansprüchen
angegeben. Es ist darauf hinzuweisen, dass die in den Patentansprüchen
einzeln aufgeführten Merkmale in beliebiger, technologisch
sinnvoller, Weise miteinander kombiniert werden können
und weitere Ausgestaltungen der Erfindung aufzeigen. Die Beschreibung,
insbesondere im Zusammenhang mit der Figur, erläutert die
Erfindung und gibt zusätzliche Ausführungsbeispiele
an.
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Der
erfindungsgemäße Apparat zur Bestimmung eines
Tankfüllstandes weist zumindest auf:
- – eine
Kappe,
- – ein Entnahmerohr, das sich durch die Kappe hindurch
erstreckt und zumindest teilweise ein elektrisch leitfähiges
Material aufweist,
- – ein Mantelrohr, das um das Entnahmerohr angeordnet
ist und zumindest teilweise ein elektrisch leitfähiges
Material aufweist,
- – eine Messeinheit, die mit dem Entnahmerohr eine erste
Elektrode und mit dem Mantelrohr eine zweite Elektrode bildet.
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Der
hier beschriebene Apparat ist bevorzugt ein selbständiges
Bauteil, das insbesondere herkömmliche Tank-Verschlusselemente
oder Tankdeckel ersetzen kann. Dazu weist die Kappe z. B. eine entsprechende
Verschraubung und/oder Dichtung auf, mit der diese am Tank befestigt
werden kann. Die Kappe ermöglicht zudem die Fixierung bzw.
Ausrichtung des Entnahmerohrs und des Mantelrohrs in den Tank hinein,
wobei sich auf der gegenüberliegenden, äußeren
Seite gegebenenfalls die Messeinheit befindet. Die Kappe kann selbstverständlich
darüber hinaus weitere Komponenten aufweisen, wie beispielsweise
Kabel, Widerstandsheizungen, Sensoren, Anschlüsse, Adapter,
etc.
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Das
Entnahmerohr dient zur Entnahme des Tankinhaltes, beispielsweise
einer Harnstoff-Wasser-Lösung. Dazu ist das Entnahmerohr
außerhalb des Tanks z. B. mit einer Pumpe verbunden, mit
der der Tankinhalt durch das Entnahmerohr herausgefördert
und schließlich dem Abgas zugegeben wird. Das Entnahmerohr
ist bevorzugt vollständig aus einem elektrisch leitfähigen
Material ausgeführt, wobei dieses insbesondere auch beständig
gegenüber der Harnstoff-Wasser-Lösung sein sollte.
Als Material für das Entnahmerohr kommen insbesondere Metalle
in Betracht, die korrosionsfest gegenüber Lösungen aus
Reduktionsmittelvorläufer (beispielsweise Harnstoff) sind.
Besonders vorteilhaft ist hier der Einsatz eines Edelstahls, eines
austenitischen Stahls, eines Chrom-Nickel-Stahls und/oder eines
Nickelbasiswerkstoffs. Bevorzugt ist hierbei einer der folgenden Werkstoffe:
Nr. 1.4301, Nr. 1.4828 gemäß Deutscher Industrienorm
(DIN). Hierbei wird unter einem Stahl mit Werkstoffnummer 1.4828
ein Stahl verstanden, der max. 0,2 Gew.-% (Gewichts-%) Kohlenstoff,
1,5 bis 2,5 Gew.-% Silizium, maximal 2 Gew.-% Mangan, maximal 0,045
Gew.-% Phosphor, maximal 0,03 Gew.-% Schwefel, 19 bis 21 Gew.-%
Chrom und 11 bis 13 Gew.-% Nickel umfasst. Unter einem Stahl mit Werkstoffnummer
1.4301 wird ein Stahl verstanden, der maximal 0,07 Gew.-% Kohlenstoff,
maximal 1 Gew.-% Silizium, maximal 2 Gew.-% Mangan, maximal 0,045
Gew.-% Phosphor, 17 bis 19,5 Gew.-% Chrom, 8 bis 10,5 Gew.-% Nickel
und maximal 0,11 Gew.-% Stickstoff umfasst. Die Werkstoffnummern werden
insbesondere nach DIN EN 10027-2 angegeben.
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Um
das Entnahmerohr herum ist nun zusätzlich ein Mantelrohr
vorgesehen. Das Mantelrohr erstreckt sich bevorzugt über
den größten Teil des Entnahmerohrs, insbesondere
deckt es (nahezu) die gesamte Länge des Entnahmerohrs ab.
Damit sind das Entnahmerohr und das Mantelrohr insbesondere konzentrisch
zueinander angeordnet. Zwischen dem Entnahmerohr und dem Mantelrohr
können Zusatzbauteile vorgesehen sein, wie beispielsweise
Heizelemente. Auch das Mantelrohr muss den Umgebungsbedingungen
standhalten, wie das Entnahmerohr. Insoweit bietet es sich hier
an, ebenfalls eines der vorstehend genannten Materialien zum Aufbau des
Mantelrohrs einzusetzen. Gegebenenfalls kann es auch sinnvoll sein,
hier jeweils unterschiedliche Materialien zu verwenden.
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Die
Messeinheit kann insbesondere auch nach Art einer Datenverarbeitungseinrichtung
ausgeführt sein. Die Verarbeitung der elektrischen Signale kann
also hier direkt in der Messeinheit durchgeführt werden.
Ebenso können in der Messeinheit Datenmodelle hinterlegt
sein, die eine Analyse bzw. Auswertung der elektrischen Signale
erlaubt. Hierfür kann die Messeinheit entsprechende elektrische Schaltungen
und Verbindungen hin zu anderen Bestandteilen des Apparates und/oder
des Kraftfahrzeuges ausbilden.
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Hier
wird nun auch vorgeschlagen, das Entnahmerohr und das Mantelrohr
jeweils als Elektroden für eine kapazitive Füllstandsmessung
einzusetzen. Zur Bestimmung des Tankfüllstandes und/oder
der Qualität/Zusammensetzung des Tankinhalts bilden die
erste Elektrode und die zweite Elektrode einen elektrischen Kondensator
aus. Für den Fall, dass sich die Elektroden in einem mit
Luft gefüllten Raum befinden, kann eine niedrige Anfangskapazität
gemessen werden. Wird der Tankfüllstand erhöht,
so steigt mit zunehmender Bedeckung der Elektroden die Kapazität.
Bei solchen kapazitiven Füllstandsmessungen kann insbesondere
eine kontinuierliche Füllstandsmessung erfolgen, weil die
erfassten elektrischen Signale gegebenenfalls mit Referenzdaten verglichen
werden können. Gegebenenfalls kann die Messeinheit auch
Verstärker und ähnliche Elemente aufweisen, um
die Signalauswertung zu verbessern. Als elektrische Größe
können beispielsweise der elektrische Widerstand, die Kapazität
oder vergleichbare Größen zwischen den Elektroden
ermittelt werden.
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Damit
kann besonders einfach bereits mit den zwei Elektroden am Entnahmerohr
eine Aussage zum Füllstand getroffen werden. Dazu ist es
noch vorteilhaft, dass der nichtleitende Bereich zwischen den beiden
Elektroden eine gewisse Länge bzw. Höhe hat. Das
bedeutet mit anderen Worten z. B., dass man, wenn man den unteren
Teil des Mantelrohres bis zu einer Höhe von ca. 2 cm isoliert
oder beschichtet, eine Reserveanzeige generieren könnte. Fällt
der Füllstand unter diese elektrisch isolierte Höhe,
kann nämlich keine Leitfähigkeit mehr gemessen werden – ein
Signal für das Erreichen der Reserve. Die Erkenntnis, dass
der Tank endgültig leer ist, erhält man dann,
wenn kein ausreichender Förderdruck mehr im Zuliefersystem
für das Abgassystem eingestellt werden kann.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung sind das Entnahmerohr und das Mantelrohr
miteinander mittels eines isolierenden Klebers oder einer Keramiklötung
verbunden. Der isolierende Kleber erfüllt dabei einerseits
die Funktion das Mantelrohr und das Entnahmerohr gegeneinander elektrisch
zu isolieren. Außerdem kann so beispielsweise auch gewährleistet
werden, dass ein Teil, insbesondere des Entnahmerohrs, nicht vom
Tankinhalt umspült werden kann, hier also auch eine Isolation
gegenüber dem Tankinhalt erreicht werden kann. Somit kann
diese Elektrode gegebenenfalls auch als ”Referenzelektrode” eingesetzt
werden. Als isolierender Kleber kommt bevorzugt ein Material zum
Einsatz, das harnstoffbeständig ist. Ein solches Material
verändert seine Eigenschaften unter dem Einfluss von Harnstoff
oder einer Harnstofflösung nicht und ist in einer Harnstofflösung
insbesondere nicht lösbar.
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Für
das Löten von Metall mit Keramik und/oder Keramik mit Keramik
(beides hier zusammen als ”Keramiklötung” bezeichnet)
wird insbesondere eines der folgenden zwei Verfahrensprinzipien vorgeschlagen:
a) Löten metallisierter Keramik und b) Aktivlöten.
Beim Löten metallisierter Keramik wird die Fügefläche
des keramischen Bauteils mit einem Metall beschichtet, so dass anschließend
im Lötprozess die Benetzung des keramischen Fügepartners durch
konventionelle Lote ermöglicht wird. Das Aktivlöten
ist regelmäßig ein Direktlötverfahren,
bei dem das Aktivelement direkt dem Lot zugesetzt wird. Das Lot
sollte dabei direkt an der Fügefläche appliziert werden,
weil die Aktivlote nur ein geringes Fließvermögen
besitzen. Das für die Keramiklötung bevorzugt
einzusetzende Aktivlot ist für die Herstellungen von Lötverbindungen
zwischen zwei Keramiken oder zwischen Keramik und Metall geeignet.
Es bildet an der Grenzfläche Lot-Keramik eine Reaktionsschicht, durch
die die Verbindung herbei geführt wird. Aufgrund der Legierungszusammensetzung
kann das Aktivlot nichtmetallische, anorganische Werkstoffe benetzen.
Das Aktivlot kann zumindest teilweise Silber, Titan, Kupfer und/oder
Indium umfassen und ist gegebenenfalls als eutektische Legierung
ausgeführt. Bevorzugt wird hier ein Lot, welches in etwa aus
72 Gew.-% Silber und aus 28 Gew.-% Kupfer besteht und einen Schmelzpunkt
von ca. 780°C aufweist. Ein solches Lot ist z. B. unter
den Handelsnamen Lot Degussa 7200 oder CuSil erhältlich.
Durch den Einsatz einer Aktivlötung kann zur Isolation
von Entnahmerohr und Mantelrohr ein keramisches Material eingesetzt
und gleichzeitig eine für Harnstofflösungen nicht
durchdringbare dauerhaft haltbare Anbindung erfolgen.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Messeinheit
an der Kappe angeordnet ist. Das heißt mit anderen Worten auch,
dass die Messeinheit, insbesondere samt der hierfür erforderlichen
Elektronik, geschützt auf der Außenseite der Kappe
angebracht ist. Hierfür kann die Kappe mit einem separaten
Gehäuse ausgeführt sein, das dicht gegen die Umgebung
ist.
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Außerdem
wird auch als vorteilhaft angesehen, dass bei dem Apparat eine dritte
Elektrode vorgesehen ist. Dabei kann die dritte Elektrode als separate
Beuteileinheit z. B. am Tank ausgestaltet sein. Bevorzugt ist aber,
dass bei dem Apparat ein Rücklaufrohr vorgesehen ist, das
benachbart zum Entnahmerohr angeordnet ist und die dritte Elektrode
für die Messeinheit bildet. Das Rücklaufrohr dient
insbesondere dazu, Harnstoff-Wasser-Lösung, die bereits
aus dem Tank entnommen wurde und sich in den Zuleitungen hin zum
Abgassystem befand, bedarfsorientiert wieder in den Tank zurückzuführen.
Bei Systemen, die also einen solchen Rücklauf aufweisen, kann
erneut eine Funktionskombination dadurch erreicht werden, dass das
Rücklaufrohr als eine dritte Elektrode genutzt wird. Im
Hinblick auf die Materialien für ein solches Rücklaufrohr
sei auf die Ausführungen zum Entnahmerohr und/oder dem
Mantelrohr verwiesen. Die Ausgestaltung des Apparates mit drei Elektroden,
wobei die dritte Elektrode gegebenenfalls auch als separate Sonde
ausgeführt sein kann, wenn kein Rücklaufrohr erforderlich
ist, erlaubt neben der Bestimmung des Füllstandes gegebenenfalls auch
die Bestimmung der Qualität des Tankinhaltes, lässt
also beispielsweise auch Rückschlüsse auf die Zusammensetzung
des Tankinhalts zu. Grundsätzlich ist beispielsweise möglich,
dass die erste Elektrode als Referenzelektrode, die zweite Elektrode
als Ground-Elektrode und die dritte Elektrode als Level-Elektrode
eingesetzt wird. Die Messeinheit ist dabei mit allen Elektroden
verbunden, wobei insbesondere die Messung der Kapazität
zwischen verschiedenen Elektroden jeweils Rückschlüsse
auf die Qualität und/oder den Füllstand erlauben.
Es kann beispielsweise über Spannungen und Ströme
zwischen der Referenzelektrode und der Ground-Elektrode sowie zwischen
der Ground-Elektrode und der Level-Elektrode die Kapazität
und/oder der Widerstand der Harnstofflösung ermittelt werden.
Im Automobilbereich eingesetzte Harnstofflösungen haben
regelmäßig einen bekannten spezifischen Wi derstand
und bekannte dielektrische Eigenschaften. Über eine Differenzgleichrichterschaltung
in der Messeinheit kann deswegen aus zwischen den Elektroden ermittelten Kapazitäten
und/oder Widerständen der Füllstand bestimmt werden.
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Der
Widerstand (R) zwischen zwei nicht isolierten Elektroden, die in
einem Tank mit Harnstofflösung in einem Abstand (l) angeordnet
sind, eine Breite (b) aufweisen und senkrecht über die
gesamte Höhe des Tankes verlaufen, ergibt sich beispielsweise
näherungsweise nach folgender Formel in Abhängigkeit
des Füllstands (h) und des spezifischen Widerstands der
Harnstofflösung (ρ):
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Bei
steigendem Füllstand sinkt somit der Widerstand zwischen
den Elektroden, während ein sinkender Füllstand
einen steigenden Widerstand bedingt. Im Falle einer anderen, gegebenenfalls
komplexeren geometrische Anordnungen der Elektroden im Tank zueinander,
kann der Fachmann auf Basis dieser Formel angepasste Formeln für
die Berechnung des Widerstandes in Abhängigkeit des Füllstandes
entwickeln.
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Darüber
hinaus wird als vorteilhaft angesehen, dass die erste Elektrode
einen ersten Elektrodenendabschnitt und die zweite Elektrode einen zweiten
Elektrodenendabschnitt aufweist, der erste Elektrodenendabschnitt
und der zweite Elektrodenendabschnitt einen Freiraum zwischen sich
ausbilden und mit einer Spannungsquelle verbunden sind. Hierbei
ist insbesondere gemeint, dass die Anordnung der ersten Elektrode
und der zweiten Elektrode so erfolgt, dass im der Kappe gegenüberliegenden
Endbereich ein Freiraum geschaffen ist, der vom Tankinhalt umspült
werden kann, so dass hiermit gegebenenfalls die Qualität
der Zusammensetzung des Tankinhalts bestimmt werden kann. Wird nun
eine Spannung zwischen diesen beiden Elektroden angelegt, so sind
die daraus resultierenden Messwerte abhängig von der Zusammensetzung
des im Freiraum befindlichen Tankin halts. Daraus können
Rückschlüsse auf den Wasseranteil bzw. den Harnstoffanteil
bei einer Harnstoff-Wasser-Lösung gewonnen werden.
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Darüber
hinaus ist auch möglich, dass die zweite Elektrode und
eine dritte Elektrode, die parallel zur zweiten Elektrode angeordnet
ist, mit einer Spannungsquelle verbunden sind. Selbstverständlich
kann die Spannungsquelle für alle drei Elektroden dieselbe
sein. Die zweite Elektrode und die dritte Elektrode können
hierbei insbesondere zur Erfassung des Füllstandes herangezogen
werden, da der Tankinhalt in dem Zwischenraum zwischen zweiter Elektrode
und dritter Elektrode eindringen kann und durch die zunehmende Benetzung
beim Befüllen bzw. die abnehmende Benetzung bei der Entleerung unterschiedliche
Spannungen festgestellt werden können. Hierzu wird auch
vorgeschlagen, dass beispielsweise die dritte Elektrode auf der
Höhe des Tankes endet bzw. ihren Verlauf ändert,
bei der der Reservebereich erreicht ist. Hierbei sind gegebenenfalls
deutliche Messwertänderungen festzustellen, die als Signal
für eine entsprechende Anzeige genutzt werden können.
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Dieser
kompakte, einfach aufgebaute, funktionale und modulartige Apparat
kann nun auch Teil eines Tanksystems sein. Deshalb wird insbesondere auch
ein Tank für eine Harnstoff-Wasser-Lösung mit einer Öffnung
zur Entnahme der Harnstoff-Wasser-Lösung vorgeschlagen,
wobei die Öffnung mit der Kappe des hier erfindungsgemäß beschriebenen Apparates
verschließbar ist.
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Gerade
für den eingangs beschriebenen Einsatzzweck zur Realisierung
eines SCR-Systems wird auch vorgeschlagen, dass ein Kraftfahrzeug
einen vorstehend genannten Tank aufweist sowie eine Steuerung, die
mit der Messeinheit verbunden ist. Die Steuerung kann beispielsweise
das Motor-Management des Kraftfahrzeugs sein, wobei diese auch zur
bedarfsorientierten Zugabe von Harnstoff-Wasser-Lösung
zum Abgassystem des Kraftfahrzeugs eingerichtet ist.
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Die
Erfindung sowie das technische Umfeld werden nachfolgend mit der
beiliegenden Figur erläutert. Es ist darauf hinzuweisen,
dass die Figur eine besonders bevorzugte Ausführungsvariante
der Erfindung aufzeigt, diese aber nicht darauf beschränkt ist.
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1 zeigt
schematisch einen Querschnitt durch einen Tank 15 mit einem
erfindungsgemäßen Apparat 1. Bei dem
Tank 15 handelt es sich hier um ein Bevorratungsgefäß für
eine Harnstoff-Wasser-Lösung 16. Dieser Tank 15 ist
zudem Teil eines Kraftfahrzeugs 18, das hier schematisch
angedeutet ist.
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Der
Tank 15 weist im oberen Bereich eine Öffnung 17 auf,
in die eine Kappe 2 als Verschluss für den Tank 15 eingebracht
ist. Der Tank 15 sowie die Kappe 2 sind bevorzugt
aus Kunststoff gefertigt, wie beispielsweise Polyethylen.
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Die
Kappe 2 wird hierbei von zwei Rohren durchdrungen, nämlich
einmal dem Entnahmerohr 3 zur Entnahme der Harnstoff-Wasser-Lösung 16 aus dem
Tank 15 heraus sowie ein Rücklaufrohr 9, über das
die entnommene, aber nicht benötigte Harnstoff-Wasser-Lösung 16 wieder
zurück in den Tank 15 geleitet werden kann. Zudem
ist auf der, der Tankinnenseite zugewandten Seite der Kappe 2,
ein Mantelrohr 4 ausgebildet, das das Entnahmerohr 3 im
Inneren des Tanks 15 im Wesentlichen vollständig umschließt.
Dabei ist das Mantelrohr 4 mit einem Abstand zum Entnahmerohr 3 angeordnet.
Im oberen Bereich ist zwischen dem Entnahmerohr 3 und dem Mantelrohr 4 ein
elektrisch isolierender Kleber 8 vorgesehen, der die Lage
des Entnahmerohrs 3 gegenüber dem Mantelrohr 4 fixiert
und die Bauteile in diesem Abschnitt sicher gegeneinander elektrisch
isoliert.
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Zudem
ist nun eine Messeinheit 5, die insbesondere außen
auf der Kappe 2 positioniert ist, und eine Spannungsquelle 14 vorgesehen.
Diese sind beide so mit dem Entnahmerohr 3, dem Mantelrohr 4 und
dem Rücklaufrohr 9 verschaltet, dass das Entnahmerohr 3 als
erste Elektrode 6, das Mantelrohr 4 als zweite
Elektrode 7 und das Entnahmerohr 9 als dritte
Elektrode 10 fungiert. Der Füllstand kann dabei beispielsweise
zwischen der dritten Elektrode und der zweiten Elektrode 7 über
einen großen Variationsbereich des Füllstandes
der Harnstoff-Wasser-Lösung detektiert werden. Darüber
hinaus weisen die erste Elektrode 6 und die zweite Elektrode 7 auf
der der Kappe 2 abgewandten Seite einen ersten Elektrodenendabschnitt 11 und
einen zweiten Elektrodenendabschnitt 12 auf, die zusammen
hier einen ringförmigen Freiraum 13 ausbilden.
Gegebenenfalls kann dieser Bereich mit den Elektrodenendabschnitten
noch zusätzlich mit einer konzentrischen Abschirmung versehen
sein, um beispielsweise Strömungsschwankungen und dergleichen
entgegenzuwirken. In dem Freiraum 13 kann dabei Harnstoff-Wasser-Lösung 16 eindringen,
wobei hier über eine konstante Länge der Elektrodenendabschnitte
und der Messung Aussagen über die Qualität der
Harnstoff-Wasser-Lösung gewonnen werden können.
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Die
Art der Messung, der Zeitpunkt der Messung und/oder die Auswertung
der Messung können gegebenenfalls auch über eine
Steuerung 19 des Kraftfahrzeugs 18 initiiert bzw.
ausgeführt werden. Damit steht sie insbesondere im Datenaustausch
mit der Messeinheit und/oder betreibt bedarfsgerecht die Spannungsquelle 14 für
die Messungen.
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- 1
- Apparat
- 2
- Kappe
- 3
- Entnahmerohr
- 4
- Mantelrohr
- 5
- Messeinheit
- 6
- erste
Elektrode
- 7
- zweite
Elektrode
- 8
- isolierender
Kleber
- 9
- Rücklaufrohr
- 10
- dritte
Elektrode
- 11
- erster
Elektrodenendabschnitt
- 12
- zweiter
Elektrodenendabschnitt
- 13
- Freiraum
- 14
- Spannungsquelle
- 15
- Tank
- 16
- Harnstoff-Wasser-Lösung
- 17
- Öffnung
- 18
- Kraftfahrzeug
- 19
- Steuerung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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