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Die
Erfindung betrifft eine Herstellungs- und/oder Behandlungslinie für eine Faserbahn;
der Gegenstand der vorstehenden Erfindung betrifft insbesondere
eine Herstellungs- und/oder Behandlungslinie für die Faserbahn gemäß Einführungsteil
nach Anspruch 1, welche eine Behandlungsregelung für Maschinenrollen
und/oder Aufrollachsen und mindestens einen Aufroller und zwei Prozesseinheiten umfasst,
die einen Rollenschneider sowie eine Abrolleinheit zur Durchführung des
Herstellungs- und/oder Behandlungsprozesses für die Faserbahn sowie Vorrichtungen
zum Transportieren von Maschinenrollen und/oder Aufrollachsen zu
den Prozesseinheiten umfassen.
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Nach
dem Stand der Technik wird Papier bekanntlich in Maschinen hergestellt,
die zusammen eine Papierherstellungslinie bilden, die hunderte Meter
lang sein kann. Heutige Papiermaschinen können über 450.000 Tonnen Papier im
Jahr produzieren. Die Bahngeschwindigkeit einer Papiermaschine kann
sogar über
33 m/s und die Papierbahnbreite über
11 m betragen.
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Die
Herstellung von Papier in einer Papierherstellungslinie erfolgt
als kontinuierlicher Prozess. Die in der Papiermaschine fertig werdende
Papierbahn wird mit einem Aufroller um die Aufrollachse bzw. Tambourwalze
herum als Maschinenrolle aufgerollt, deren Durchmesser über 5 m
und Gewicht über 160
Tonnen betragen kann. Wenn die Maschinenrolle auf ihren vorbestimmten
Durchmesser angewachsen ist, wird mit der Aufrollung auf eine leere
Tambourwalze begonnen, ohne die Papierherstellung vor der Aufrollung
zu unterbrechen. Zweck des Aufrollens ist die Abänderung der plan hergestellten
Papierbahn in eine besser zu behandelnde Form. Am Aufroller wird der
kontinuierliche Prozess der Papiermaschine zum ersten Mal unterbrochen
und zu einer periodischen Tätigkeit übergegangen.
Diese periodische Phase soll mit einem möglichst guten Nutzungsgrad
ablaufen, damit die schon verrichtete Arbeit nicht umsonst wäre.
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Auf
der Papierherstellungslinie können
für eine
bestimmte Papiersorte Nachbehandlungen durchgeführt wer den, wie zum Beispiel
Streichen oder eine auf die Oberflächeneigenschaften von Papier
wirkende Behandlung, wie zum Beispiel Kalandrierung. Diese Prozesse
können
entweder in gesonderten Anlagen oder im Zusammenhang mit dem Herstellungsprozess
durchzuführende
Behandlungen sein.
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Die
Bahn einer bei der Papierherstellung entstehenden Maschinenrolle
besitzt ihre volle Breite und ist sogar über 100 km lang, so dass diese
für die Kunden
der Papierfabrik vor einer Auslieferung aus dem Werk auf eine geeignete
Breite und Länge
in Teilbahnen geschnitten sowie um Hülsen als so genannte Kundenrollen
gerollt werden muss. Dieses Rollenschneiden und Aufrollen der Bahn
erfolgt nach dem Stand der Technik bekanntlich in einer zweckmäßig gesonderten
Maschine bzw. in einem Rollenschneider.
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Nach
dem Stand der Technik wird die Maschinenrolle in einem Rollenschneider
bekanntlich abgerollt; die breite Bahn wird im Schneideteil in mehrere
schmalere Teilbahnen geschnitten, die im Aufrollteil um Aufrollkerne,
wie zum Beispiel um Hülsen
herum, als Kundenrollen aufgerollt werden. Wenn gleichzeitig die
aus jeder Teilbahn zu fertigenden Kundenrollen fertig sind, wird
der Rollenschneider gestoppt und die Rollen bzw. die Umformung aus der
Maschine entfernt. Danach wird der Prozess als Aufrollung einer
neuen Umformung fortgesetzt. Diese Vorgänge wiederholen sich perio disch,
bis das Papier auf der Maschinenrolle zu Ende ist, wonach ein Wechsel
der Maschinenrollen erfolgt und die Tätigkeit von neuem als Aufrollung
einer neuen Maschinenrolle beginnt. Pro Papiermaschine sind oft
zwei Stück
Rollenschneider vorhanden, von denen der eine sich in Linie mit
der Papiermaschine und der andere sich seitlich von der Achse der
Papiermaschine befindet. Damit ist der Transport einer vollen Maschinenrolle
zwischen einem Aufroller der Papiermaschine und der Abrolleinheit
beider Rollenschneider regelbar.
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Die
auf den Papierherstellungslinien durchzuführenden Prozesse setzen also
den Transport von Maschinenrollen und leeren Aufrollachsen von einem
Prozess zum anderen voraus. Wegen des hohen Gewichts einer Maschinenrolle
erfolgt deren Transport im Zusammenhang mit dem Prozess nach bekannter
Technik mit Hilfe und Unterstützung
von Maschinenorganen, die dafür
angeordnet sind, typisch auf Schienen. Über längere Strecken und besonders
in Querrichtung hinsichtlich Achse der Papiermaschine erfolgen Transporte
typisch mit Transportwagen, die sich auf den in den Hallenboden
eingelassenen Schienen bewegen.
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Derartige
Lösungen
sind vom Standpunkt des Prozesses her herausfordernd, zum Beispiel
in Hinsicht auf die Behandlungsreihenfolge und Lagerung von Maschinenrollen,
wobei die Prozesseinheiten in Hinsicht auf Änderungen der Kapazität nicht sehr
flexibel sind. Zum Beispiel sind unterschiedliche oder sich ändernde
Kapazitäten
zweier Prozesseinheiten verhältnismäßig schwer
zu verwirklichen. Außerdem
benötigen
solche Anordnungen, bei denen zwei Linien nebeneinander laufen,
in Breitenrichtung der Maschine Platz und setzen eine breitere Konstruktion
voraus. Dies wiederum verursacht Schwierigkeiten bei der Positionierung
von Schienen oder anderen entsprechenden Transportvorrichtungen, die
für den
Transport von Maschinenrollen bestimmt sind.
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Aufgabe
der Erfindung ist es eine Herstellungs- und/oder Behandlungslinie
für eine
Faserbahn gemäß Einführungsteil
nach Anspruch 1 zu erhalten, mit der mit geringem Aufwand erheblich
flexiblere Kapazitäten
und deren Änderungen
zwischen den Prozesseinheiten erreicht werden. Gleichzeitig besteht der
Zweck darin, ein funktionsfähiges
Layout zu erhalten, bei dem die Transporte von Maschinenrollen oder
Aufrollachsen leicht durchzuführen
sind. Anders ausgedrückt
werden vorstehend dargestellte, nach dem Stand der Technik Platz
benötigende
Lösungen für eine Behandlungslinie
vermieden, wie auch Probleme, die mit der Behandlung und Lagerung
von Maschinenrollen und/oder Aufrollachsen verbunden sind.
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Diese
Aufgabe wird mit einer Herstellungs- und/oder Behandlungslinie für eine Faserbahn
nach der Erfindung hauptsächlich
in der Weise erreicht, dass mindestens der zur ersten Prozesseinheit
gehörende
erste Rollenschneider kennzeichnend in Richtung der Herstellungs-
und/oder Behandlungslinie für die
Faserbahn angeordnet ist oder der erste Rollenschneider kennzeichnend
in einer von der Richtung der Herstellungs- und/oder Behandlungslinie
abweichenden Richtung angeordnet ist, und dass der zur zweiten Prozesseinheit
gehörende
zweite Rollenschneider in einer von der Richtung der Herstellungs- und/oder
Behandlungslinie abweichenden Richtung angeordnet ist.
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In
dieser Beschreibung und in den Ansprüchen ist mit einer von der
Richtung der Herstellungs- und/oder Behandlungslinie abweichenden
Richtung hauptsächlich
eine unterschiedliche Richtung gemeint, wie zum Beispiel eine Querrichtung,
wobei der zweite Rollenschneider sich in einem frei wählbaren Winkel
zur hauptsächlichen
Richtung der Herstellungs- und/oder Behandlungslinie befindet. Der
Winkel beträgt
vorteilhaft 90°,
kann aber auch zum Beispiel 30° oder
ungefähr
45° sein.
Die Wahl des vorteilhaften Winkels erfolgt aufgrund von Sequenz
und Fläche
des Prozesses.
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Mit
dieser Regelung wird die Wirkung erzielt, dass die Behandlung und
Regelung von Maschinenrollen und/oder Aufrollachsen als Gesamtheit
ein System bilden, das sich leicht an die benötigte Kapazität für den Prozess
anpasst und sich vorteilhaft auf die Kosten auswirkt. Außerdem wird
ein besonders flexibler Transport von Maschinenrollen und/oder Aufrollachsen
und ein Drehen zwischen Aufrollern und Prozesseinheiten erzielt
und die Verwendung der Fläche
ist effektiv.
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Eine
Regelung nach der Erfindung ermöglicht
auch eine Optimierung der Raumnutzung und die benötigte Baugröße ist erheblich
kleiner.
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Vorteilhafte
Ausführungsformen
der vorstehenden Erfindung sind in den unselbständigen Ansprüchen dargestellt.
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In
diesem Zusammenhang sind mit Faserbahnmaschine verschiedene Herstellungs-
und Behandlungsanlagen für
eine Faserbahn gemeint, wie zum Beispiel Papiermaschinen, Streichmaschinen, Kalander
und Kartonmaschinen.
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Nachfolgend
wird die Erfindung und deren Funktion unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen
beschrieben, wobei
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1 nach
einer Ausführungsform
schematisch eine Herstellungs- und Behandlungslinie für eine Faserbahn
darstellt, und
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2 nach
einer zweiten Ausführungsform schematisch
eine Herstellungs- und Behandlungslinie für eine Faserbahn darstellt.
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In 1 und 2 sind
schematisch zwei verschiedene Ausführungsformen für eine Herstellungs-
und Behandlungslinie der Faserbahn und für eine Behandlungsregelung 1 von
Maschinenrollen 3 dieser Linie dargestellt. In diesen Ausführungsformen
umfasst die Herstellungs- und Behandlungslinie eine Faserbahnmaschine 40 und
einen in deren Zusammenhang vorhandenen Aufroller 5. Der
Aufroller 5 ist von seiner Grundfunktion und Grundkonstruktion
her an sich bekannt; hier wird die fertige Faserbahn W als volle
Maschinenrolle 3 um eine Aufrollachse 2 herum
gebildet. Der Aufroller 5 umfasst eine Abholstation 6 für die volle
Maschinenrolle 3, wohin der Aufroller die fertige Maschinenrolle 3 transportiert.
Im Zusammenhang mit dem Aufroller ist vorteilhaft auch eine Aufnahmestation
für leere
Aufrollachsen 3 angeordnet, welche vorteilhaft eine Stützanordnung
für die
Aufrollachse des Aufrollers ist, die hier nicht dargestellt ist.
Die Aufnahmestation kann zum Beispiel im Raum oberhalb des Aufrollers
positioniert sein. Bei dieser Ausführungsform kann die Abholstation 6 für die Maschinenrolle
des Aufrollers ein verhältnismäßig kurzes
Schienennetz 4 oder dann ein Aufrollschlitten sein, der
ausreichend entfernt von einer Aufrolltrommel platziert ist, nachdem
die Rolle fertig gestellt ist. Die fertige Rolle 3 wird
mittels Aufroller weiter auf der Behandlungslinie transportiert.
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Zur
Herstellungslinie gehört
eine erste Prozesseinheit 10 und eine zweite Prozesseinheit 20;
zu beiden gehören
mindestens ein Rollenschneider 11 und 21 sowie
Aufrolleinheiten 12 und 22.
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Der
erste Rollenschneider 11 ist in der in 1 dargestellten
Ausführungsform
in der Weise in Richtung der Faserbahnmaschine 40 angeordnet, dass
der erste Rollenschneider 11 sich in Richtung A der Herstellungs-
und Behandlungslinie befindet, vorteilhaft zu deren Achse.
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In
der in 2 dargestellten Ausführungsform ist der erste Rollenschneider 11 kennzeichnend in
einer von der Richtung der Herstellungs- und/oder Behandlungslinie
abweichenden Richtung B angeordnet, vorteilhaft kennzeichnend in
einer vertikalen Querrichtung. Obwohl im Nachfolgenden hauptsächlich die
Ausführungsform
von 1 erläutert
wird, betreffen die darin dargestellten Nummern für die verschiedenen
erläuterten
Funktionen und Teile auch die in 2 dargestellten
Funktionen und Teile, die mit den gleichen Referenznummern versehen
sind.
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In 1 und 2 ist
der zweite Rollenschneider 21 in einer von der Richtung
A der Herstellungs- und/oder Behandlungslinie abweichenden Richtung
B angeordnet, vorteilhaft kennzeichnend in einer vertikalen Querrichtung
und vorteilhaft in einem Abstand vom ersten Rollenschneider (Prozesseinheit),
jedoch Raum sparend. Mit einer abweichenden Richtung ist hauptsächlich eine
von der Richtung der Herstellungs- und/oder Behandlungslinie unterschiedliche
Richtung wie zum Beispiel eine Querrichtung gemeint, wobei der zweite
Rollenschneider sich in einem frei wählbaren Winkel zur hauptsächlichen Richtung
der Herstellungs- und/oder Behandlungslinie befindet. Der Winkel
beträgt
vorteilhaft 90°,
kann aber auch zum Beispiel 30° oder
ungefähr
45° sein. Die
Wahl des vorteilhaften Winkels erfolgt aufgrund von Sequenz und
Fläche
des Prozesses.
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In
der Ausführungsform
nach 1 bilden die Herstellungs- und/oder Behandlungslinie
und kennzeichnend der Rollenschneider in der hauptsächlichen
Richtung der Herstellungs- und/oder Behandlungslinie und der von
der hauptsächlichen Richtung
der Herstellungs- und/oder Behandlungslinie in abweichender Richtung
befindliche zweite Rollenschneider vorteilhaft eine "L-Form".
Entsprechend bilden in der Ausführungsform
nach 2 die Herstellungs- und/oder Behandlungslinie
und der von der hauptsächlichen
Richtung der Herstellungs- und/oder Behandlungslinie in abweichender
Richtung befindliche erste und zweite Rollenschneider, die parallel
in einem Abstand voneinander positioniert sind, vorteilhaft eine "F-Form".
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Die
Rollenschneider 11, 21 umfassen Abrollstationen,
in denen die Maschinenrolle 3 abgerollt und die geöff nete Bahn
W' zum Schneiden
in Teilbahnen zum Rollenschneider und zum Aufrollen als Kundenrollen 100 geleitet
wird. Wenn es sich um Rollenschneider handelt, fungiert die Abrollstation
typisch auch als Zuführstation
für die
Maschinenrolle oder dann befindet sich in der Nähe der Abrollstation eine gesonderte
Zuführstation
für die
Maschinenrolle 3. Als eine solche Zuführstation fungieren vorteilhaft
im Zusammenhang mit den Prozesseinheiten 10 und 20 angeordnete
Lager- und/oder Transportschienen 7, 7', 8.
Die Lager- und/oder Transportschienen 7 sind im Zusammenhang
mit der ersten Prozesseinheit 10 für die Linie A angeordnet, welche
sich in Maschinenrichtung befindet. Natürlich dienen die Schienen 7 auch
als Lagerstationen oder als Abholstation für Aufrollachsen 2 und/oder
Maschinenrollen 3. Im Zusammenhang mit der Prozesseinheit 10 sind
in Querrichtung zur Richtung der Linie A ebenfalls Schienen 7' positioniert,
deren Funktion denen der Schienen 7 entspricht. Außerdem sind
auch im Zusammenhang mit der Prozesseinheit 20 vorteilhaft
Lager- und/oder Transportschienen 8 in Richtung B des zweiten
Rollenschneiders 21 angeordnet, die ebenfalls als Lagerstationen
oder als Abholstation für
Aufrollachsen 2 und/oder Maschinenrollen 3 dienen.
Die Transportschienen 7' und 8 können auch
durchgehend sein, wie in 2 dargestellt, oder diese können auch
unterbrochen sein (Lücke),
wie in 1, so dass sich zum Beispiel ein Transportwagen
zu diesem Unterbrechungspunkt oder durch diesen hindurch bringen lässt. Weiterhin
gehört zu
der Anordnung vorteilhaft mindest ein Zusatzlager 9 in
Form einer Schiene (nur in 1), die
als Lagerstation für
Aufrollachsen 2 und/oder Maschinenrollen 3 dient.
Dieses Zusatzlager ist zum Beispiel in Maschinenrichtung im Bereich zwischen
den Prozesseinheiten 10 und 20 positioniert.
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Anstelle
der Schienen können
natürlich
auch einzelne Maschinenrollen-Stützpaare 13 verwendet werden,
die in 2 dargestellt sind. Diese können in einem frei wählbaren
Winkel zur Maschinenrichtung positioniert werden und somit dadurch
die Vorteilhaftigkeit der Raumnutzung verbessern. Diese Stützpaare 13 entsprechen
von ihrer Funktion her damit den Lagerschienen 7, 7', 8 oder
dem Zusatzlager 9 und bilden Lagerplätze für Maschinenrollen 3 und/oder
Aufrollachsen 2. An jedem Lagerplatz können eine volle Maschinenrolle 3 oder
mehrere leere Aufrollachsen 2 positioniert werden. Wenn
in dieser Erläuterung
die Rede von Lagerung, Transport, Behandlung usw. von Maschinenrollen
und/oder Aufrollachsen ist, sind natürlich auch die im Prozess möglicherweise
vorhandenen so genannten Ausschussrollen gemeint.
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Vorteilhaft
gehört
zur Behandlungsregelung auch ein Steuersystem, das hier nicht dargestellt
ist. Es umfasst ein Aufzeichnungsteil zur Aufzeichnung der jeweiligen
Position einer jeden Aufrollachse 2 und Maschinenrolle 3 und
deren Daten. Weiterhin umfasst das Steuersystem vorteilhaft ein
Aufzeichnungsteil zur Aufzeichnung der Daten der Abhol- und/oder
Zuführstation
für die
Maschinenrollen und/oder Aufrollachsen einer jeden Prozesseinheit sowie
der Daten, die mit der Bahn der Maschinenrollen verbunden sind,
wobei es möglich
ist, die richtige und/oder geeignete Maschinenrolle, auch von ihrer Qualität und Menge
her, wie auch die richtige Aufrollachse gerade dann zum richtigen
Ort zu liefern, wenn dies erwünscht
ist. Die Position der Zuführstation
für die
Maschinenrolle 3 und der Abholstation für die Aufrollachse der Rollenschneider 11 und 21 ist damit
im Aufzeichnungsteil des Steuersystems gespeichert, wobei die Transportvorrichtungen
in der Lage sind, zur Durchführung
des vorbestimmten Gesamtprozesses eine volle/neue Rolle zu bringen
und eine leere Aufrollachse vom Rollenschneider zu holen. Nachstehend
ist ein auch in 1 und 2 dargestelltes
Ausführungsbeispiel
für die
Transportvorrichtungen dargestellt.
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In
der in 1 und 2 dargestellten Anwendung umfassen
die Transportvorrichtungen eine Krananordnung 30, 31, 32 zum
Transportieren von Maschinenrollen 3 und/oder Aufrollachsen 2 zwischen
dem Aufroller 5 und den Prozesseinheiten 10 und 20 für die Behandlungslinie.
Die Krananordnung hat einen bestimmten Betriebsbereich, in dem sie
tätig sein
kann. Die Krananordnung ist vorteilhaft ein automatischer Kran,
der in der Lage ist, von den Befehlen im abgespeicherten Programm seines
Steuersystems und/oder von externen Befehlen automatisch gesteuert
zu funktionieren. Der automatische Kran umfasst ein Steuersystem 50,
das die Kranfunktion steuern kann. Der automatische Kran wird von den
Schienen 31 in Faserbahnmaschinenrichtung (Maschinenrichtung)
sowie von einem auf diesen gestützten
und in Hinsicht auf diese kennzeichnend in Querrichtung befindlichen
Träger 32 gebildet.
Der Träger 32 ist
beweglich auf Schienen 31 gestützt, um oberhalb der Faserbahnmaschinen
und anderen Prozesseinheiten zu laufen. Das Layout der vorstehenden
Erfindung ist in Querrichtung verhältnismäßig schmal. Diese Eigenschaft
erlaubt die Bildung der Krananordnung vorteilhaft ohne eine teure
Erweiterung der Maschinenhalle und der Träger 32 braucht nicht
besonders lang oder sonst eine Spezialanfertigung zu sein. Das Steuersystem
des automatischen Krans ist so angeordnet, dass es auch die Bewegung des
Trägers
in Maschinenrichtung steuert. Im Zusammenhang mit dem Träger 32 ist
eine Hubvorrichtung in der Weise angeordnet, dass diese ebenfalls von
dem Steuersystem gesteuert sich entlang des Trägers bewegen lässt. Die
Hubvorrichtung umfasst außerdem
Organe zum Drehen der Hubvorrichtung in der Horizontalen in Hinsicht
auf den Träger,
was Transportieren, Abholen und Übergeben
der Maschinenrolle und/oder der Aufrollachse in einem frei wählbaren
Winkel zur Maschinenrichtung ermöglicht. Auch
die Winkelposition der Hubvorrichtung wird von einem zweiten Steuersystem
gesteuert. Die Hubvorrichtung umfasst außerdem Greifor gane, mit denen sie
die Aufrollachse greifen kann (nicht dargestellt).
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Die
in 1 dargestellte Herstellungs- und Behandlungslinie
für die
Faserbahn funktioniert in einer normalen Betriebssituation in der
Weise, dass die Faserbahnmaschine 40 kontinuierlich eine
Bahn W produziert, welche mit dem Aufroller 5 zu einer
Maschinenrolle aufgerollt wird. Gleichzeitig werden mit den Rollenschneidern 10 und 11 und 21 aus
den Maschinenrollen 3 durch Abrollen der Bahn W' von der Maschinenrolle 3' Kundenrollen
gefertigt, indem die Bahn W' in
Teilbahnen geschnitten und die Teilbahnen in einer an sich bekannten
Art und Weise zu Kundenrollen 100 aufgerollt werden. Diese
Prozesse erfolgen nicht völlig
synchron, wobei mit der Behandlungsregelung für die Maschinenrollen nach
der Erfindung für
die Bewegung der Maschinenrolle und/oder Aufrollachse in einer möglichst
effektiven und flexiblen Art und Weise gesorgt wird. Das bedeutet,
dass mit der Anordnung auch für
eine schnelle Anpassung an veränderliche
Herstellungskapazitäten
für die
Bahn W gesorgt wird, bei denen die Kapazitäten der Rollenschneider unterschiedlich
sein können,
zum Beispiel in der Weise, dass die Kapazität des Rollenschneiders 11 größer als
die des zweiten Rollenschneiders 21 ist. Zum Beispiel kann
der Anteil des ersten Rollenschneiders 11 an der Gesamtkapazität 80 bis 55 Prozent
und der des zweiten Rollenschneiders 45 bis 20 Prozent
betragen. Außerdem kann
der zweite Rollenschneider 21 als Hilfs-/Ersatzschneider
in Situationen dienen, in denen die Kapazität des Rollenschneiders 11 nicht
ausreicht oder dieser außer
Betrieb ist. Die Kapazitäten
der Rollenschneider können
natürlich
im Wesentlichen gleich geregelt werden.
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In
der in 1 dargestellten Ausführungsform kann eine Kontrollwarte 42 vorteilhaft
in dem Bereich zwischen den Prozesseinheiten positioniert werden,
wobei ein Belegschaftsvorteil erreicht wird, wenn entweder die gleiche
oder eine um 50% stärkere
Belegschaft beide Rollenschneider betreiben kann. Auch bei einer
Ausführungsform
nach 2 lässt
sich die Kontrollwarte in der Weise in die Nähe der Prozesseinheiten positionieren,
dass beide Rollenschneider von dieser aus betrieben werden können.
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Wenn
die Maschinenrolle 3 fertig ist, kann die Transportvorrichtung,
vorteilhaft ein Kransystem 30, 31, 32,
sofort zu diesem Zeitpunkt die Maschinerolle 3 vom Aufroller 5 abholen
und diese direkt zum Rollenschneider bringen, falls im Steuersystem 50 für die Krananordnung
eine Angabe darüber
vorhanden ist, dass das gemacht werden kann oder muss. Andernfalls
bringt das Kransystem die Maschinenrolle zu der dafür bestimmten
Schiene 7, 7, 8 (oder zu einem in 2 dargestellten
Stützpaar 13),
um auf die Angabe eines der beiden Rollenschneider über den
Bedarf oder die Möglichkeit
einer Entgegennahme der Maschinenrolle 3 zu warten.
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Insbesondere
in einer solchen Situation, in der keiner der beiden Rollenschneider 11, 21 fähig ist,
eine Maschinenrolle bei deren Fertigstellung entgegenzunehmen, transportiert
der automatische Kran die fertigen Maschinenrollen 3 vom
Aufroller 5 direkt zu einer geeigneten Transport- und/oder
Lagerschiene oder in das Zusatzlager 9 für Maschinenrollen
und Aufrollachsen oder zum Stützpaar 13 oder zu
den Schienen, die den Kran aus dem Betriebsbereich hinausführen, damit
der Herstellungsprozess für
die Faserbahn W selbst nicht gestört wird und das Aufrollen normal
fortgesetzt werden kann.
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Es
ist anzumerken, dass vorstehend nur eine vorteilhafte Ausführungsform
der Erfindung dargestellt ist. Damit ist klar, dass sich die Erfindung
nicht auf diese beschränkt,
sondern in mancherlei Weise im Rahmen der beiliegenden Ansprüche angewendet werden
kann. Zum Beispiel kann die Krananordnung an sich nach der bekannten
Technik typisch entlang der Schienen mit Hilfe und Unterstützung der
dafür angeordneten
Maschinenorgane ersetzt werden. Über
längere
Strecken und besonders in Querrichtung hinsichtlich der Achse der
Papiermaschine erfolgen Transporte typisch mit Transportwagen, die
sich auf den in den Hallenboden eingelassenen Schienen bewegen.
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Die
im Zusammenhang mit den verschiedenen Ausführungsformen dargestellten
Merkmale können
im Rahmen des Grundgedankens der Erfindung ebenfalls im Zusammenhang
mit anderen Ausführungsformen
verwendet und/oder die dargestellten Merkmale zu verschiedenen Gesamtheiten
kombiniert werden, falls dies erwünscht ist oder die technischen
Möglichkeiten
hierfür
vorhanden sind.