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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Hörvorrichtung mit einem Gehäuse, in
dem Signalverarbeitungskomponenten untergebracht sind, und einem
Batteriefach, das zur Entnahme einer Batterie aus dem Gehäuse ausziehbar
oder ausschwenkbar ist. Unter einer Hörvorrichtung wird hier jedes
am Kopf oder im bzw. am Ohr tragbare, schallausgebende Gerät verstanden,
insbesondere ein Hörgerät, ein Headset,
Kopfhörer
und dergleichen.
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Hörgeräte sind
tragbare Hörvorrichtungen, die
zur Versorgung von Schwerhörenden
dienen. Um den zahlreichen individuellen Bedürfnissen entgegenzukommen,
werden unterschiedliche Bauformen von Hörgeräten wie Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte (HdO),
Hörgerät mit externem
Hörer (RIC:
receiver in the canal) und In-dem-Ohr-Hörgeräte (Ido), z. B. auch Concha-Hörgeräte oder
Kanal-Hörgeräte (ITE, CIC),
bereitgestellt. Die beispielhaft aufgeführten Hörgeräte werden am Außenohr oder
im Gehörgang getragen.
Darüber
hinaus stehen auf dem Markt aber auch Knochenleitungshörhilfen,
implantierbare oder vibrotaktile Hörhilfen zur Verfügung. Dabei
erfolgt die Stimulation des geschädigten Gehörs entweder mechanisch oder
elektrisch.
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Hörgeräte besitzen
prinzipiell als wesentliche Komponenten einen Eingangswandler, einen Verstärker und
einen Ausgangswandler. Der Eingangswandler ist in der Regel ein
Schallempfänger, z.
B. ein Mikrofon, und/oder ein elektromagnetischer Empfänger, z.
B. eine Induktionsspule. Der Ausgangswandler ist meist als elektroakustischer
Wandler, z. B. Miniaturlautsprecher, oder als elektromechanischer
Wandler, z. B. Knochenleitungshörer,
realisiert. Der Verstärker
ist üblicherweise
in eine Signalverarbeitungseinheit integriert. Dieser prinzipielle Aufbau
ist in 1 am Beispiel eines Hinter-dem-Ohr-Hörgeräts dargestellt. In ein Hörgerätegehäuse 1 zum
Tragen hinter dem Ohr sind ein oder mehrere Mikrofone 2 zur Aufnahme
des Schalls aus der Umgebung eingebaut. Eine Signalverarbeitungseinheit 3,
die ebenfalls in das Hörgerätegehäuse 1 integriert
ist, verarbeitet die Mikrofonsignale und verstärkt sie. Das Ausgangssignal
der Signalverarbeitungseinheit 3 wird an einen Lautsprecher
bzw. Hörer 4 übertragen,
der ein akustisches Signal ausgibt. Der Schall wird gegebenenfalls über einen
Schallschlauch, der mit einer Otoplastik im Gehörgang fixiert ist, zum Trommelfell
des Geräteträgers übertragen.
Die Energieversorgung des Hörgeräts und insbesondere
die der Signalverarbeitungseinheit 3 erfolgt durch eine
ebenfalls ins Hörgerätegehäuse 1 integrierte
Batterie 5.
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Hörgeräte werden,
wie oben angedeutet ist, durch eine Batterie mit elektrischer Leistung
versorgt. Eine derartige Batterie wird beispielsweise mit Hilfe eines
Batteriefachs im bzw. am Gehäuse
der Hörvorrichtung
gehalten. Speziell bei HdO-Hörgeräten ist meist
ein schwenkbares Batteriefach vorgesehen. Im ausgeschwenkten Zustand
ist die Batterie aus dem Batteriefach entnehmbar und im eingeschwenkten Zustand
des Batteriefachs hat die Batterie elektrischen Kontakt zu den Signalverarbeitungskomponenten
des Hörgeräts.
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Hörvorrichtungen
und speziell Hörgeräte sind
in der Regel verhältnismäßig klein
und für
viele Nutzer daher schwer handhabbar. Dies gilt insbesondere auch
im Hinblick auf das Batteriefach. Es ist nämlich vielfach kaum zu erkennen,
ob das Batteriefach vollkommen geschlossen und ggf. auch verriegelt
ist.
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Als
Stand der Technik ist beispielsweise ein Verschlusselement für ein Batteriefach
bekannt, das als beweglicher Stift ausgebildet ist. Das Verschlusselement
lässt sich
also durch Verschieben mit Hilfe eines spitzen Werkzeugs in eine
Verriegelungsposition aktivieren. Dabei ist jedoch nicht ohne weiteres
erkennbar, ob sich der Stift in einer Verriegelungsposition des
Batteriefachs befindet. Darüber
hinaus ist der notwendige Einsatz eines Werkzeugs für die Betätigung unkom fortabel
und könnte
zu einer Beschädigung
des Verriegelungselements bzw. des Hörgeräts führen.
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Aus
der Druckschrift
US
2007/0081684 A1 ist ein Hörgerät bekannt, in dessen Gehäuse Signalverarbeitungskomponenten
und ein ausschwenkbares Batteriefach untergebracht sind. Ein formschlüsslig mit
dem Gehäuse
in Eingriff bringbares Verriegelungselement dient dem Verriegeln
des Batteriefachs. Das Verriegelungselement ist durch eine im Gehäuse versenkt
angeordnete Schlitzschraube betätigbar.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht somit darin, dem Nutzer
einer Hörvorrichtung das
Verschließen
eines Batteriefachs zu erleichtern und ihm eindeutig anzuzeigen,
ob das Batteriefach verschlossen ist oder nicht.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe gelöst durch
eine Hörvorrichtung
mit einem Gehäuse,
in dem Signalverarbeitungskomponenten untergebracht sind, und einem
Batteriefach, das zur Entnahme einer Batterie aus dem Gehäuse ausziehbar
oder ausschwenkbar ist, sowie einem Verriegelungselement, das zum
Verriegeln des Batteriefachs an dem Gehäuse in einen Schacht des Batteriefachs
eindrückbar
ist, so dass in einer Verriegelungsposition des Verriegelungselements
die Oberseite des Verriegelungselements bündig mit oder unterhalb der Öffnung des
Schachts angeordnet ist, und das Verriegelungselement formschlüssig mit
dem Gehäuse
in Eingriff steht, wobei das Verriegelungselement zum Entriegeln
weiter in den Schacht des Batteriefachs so eindrückbar ist, dass es nicht mehr
mit dem Gehäuse in
dem formschlüssigen
Eingriff steht, und wobei das Verriegelungselement in einer Entriegelungsposition, in
der es nicht mit dem Gehäuse
in dem formschlüssigen
Eingriff steht, durch eine Feder zumindest teilweise aus dem Schacht
des Batteriefachs gedrückt ist.
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In
vorteilhafter Weise braucht das Verriegelungselement zum Verriegeln
lediglich in das Batteriefach gedrückt zu werden. Im entriegelten
Zustand wird das Verriegelungselement von der Feder aus dem Batteriefach
herausgedrückt,
so dass optisch ohne weiteres erkennbar ist, ob das Batteriefach
verriegelt oder entriegelt ist.
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Vorzugsweise
besitzt das Verriegelungselement einen oder mehrere Haken. Hierdurch
kann es an dem Gehäuse
fest und eindeutig in unterschiedlichen Positionen gehalten werden.
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Weiterhin
kann das Verriegelungselement E-förmig ausgebildet sein. Dabei
ist es günstig,
wenn es an den äußeren Schenkeln
jeweils am freien Ende einen Haken aufweist. Dadurch kann es in
einer oder in allen Positionen symmetrisch und stabil gehalten werden.
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Darüber hinaus
kann die Feder an den mittleren Schenkel des E-förmigen Verrieglungselements
angreifen. Dieser mittlere Schenkel des Verriegelungselements kann
so auch zur Befestigung und/oder Führung der Feder dienen. Sie
muss dann nicht an dem Gehäuse
befestigt werden.
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In
einer Ausführungsform
kann das Gehäuse einen
Widerhaken aufweisen, mit dem das Verriegelungselement in der Verriegelungsposition
in Eingriff steht. Damit kann der Haken an dem Verriegelungselement
nicht nur zum Halten des Verriegelungselements in der Entriegelungsposition
dienen, sondern auch zum Halten des Verriegelungselements in der Verriegelungsposition.
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In
einer speziellen Ausgestaltung kann das Gehäuse eine Wand aufweisen, die
zur Führung
des Verriegelungselements dient und die dazu beiträgt, das
Verriegelungselement in der Verriegelungsposition zu halten. Hierdurch
lässt sich
eine sichere Funktion des Verriegelungselements gewährleisten.
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Insbesondere
kann die Wand so dimensioniert sein, dass sie in einer Position
des Verriegelungselements, in der es zum Entriegeln weiter als die
Verriegelungsposition in das Batteriefach eingedrückt ist,
mit der Wand nicht mehr zusammen wirkt. In dieser Stellung kann
beispielsweise der Haken des Verriegelungselements entspannt sein,
so dass sich das Verriegelungselement allein durch die Federkraft in
die Entriegelungsposition bewegen lässt.
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Die
vorliegende Erfindung ist anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert, in
denen zeigen:
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1 den
schematischen Aufbau eines Hörgeräts gemäß dem Stand
der Technik;
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2 eine
Seitenansicht eines HdO-Hörgeräts mit Batteriefach;
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3 einen
vergrößerten Ausschnitt
von 2;
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4 eine
Schrägansicht
eines Batteriefachs mit entnommenem Verriegelungselement;
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5 einen
Querschnitt durch das Verriegelungselement und das Batteriefach
von 3;
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6 eine
Außenansicht
des Batteriefachs mit Verriegelungselement in der Entriegelungsposition;
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7 den
Querschnitt von 5 mit Verriegelungselement in
der Verriegelungsposition;
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8 ein
am Gehäuse
angebrachtes Verschlusselement;
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9 den
Querschnitt von 7 mit vollständig heruntergedrücktem Verriegelungselement und
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10 die
Außenansicht
des Batteriefachs mit Verriegelungselement gemäß 9.
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Die
nachfolgend näher
geschilderten Ausführungsbeispiele
stellen bevorzugte Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung dar.
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In
dem Beispiel von 2 ist an dem Hörgerätegehäuse 10 ein
Batteriefach 11 schwenkbar gelagert. Das Batteriefach 11 besitzt
ein Griffelement 12, an dem das Batteriefach 11 zum
Aufschwenken betätigt
werden kann. Außerdem
ist ein Verriegelungselement 13 vorgesehen, um das Batteriefach
in einer Verriegelungsposition sichtbar zu verriegeln. In dem Zustand
von 2 ist das Batteriefach nicht verriegelt, denn
das Verriegelungselement 13 ragt aus dem Batteriefach.
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3 zeigt
einen vergrößerten Abschnitt von 2,
nämlich
den Abschnitt um das Verriegelungselement 13 des Batteriefachs 11.
Das Batteriefach 11 weist außerdem ein Schnappelement 14 auf,
mit dem es an ein entsprechendes Gegenstück 15 des Gehäuses 10 geschnappt
wird. Mit nur wenig Kraft lässt
sich die Schnappverbindung lösen,
so dass sich das Batteriefach 11 aufschwenken lässt. Damit
das Batteriefach nicht versehentlich aufgeschwenkt wird, besitzt
es das Verriegelungselement 13. In dem Zustand von 3 ragt
das Verriegelungselement aus einer Umhüllenden, die durch die Außenkonturen
des Batteriefachs definiert ist und das Batteriefach wie eine fiktive
Gummihülle
umgibt. Das Verriegelungselement 13 ragt hier auch aus
den Außenkonturen
bzw. der Umhüllenden
des Batteriefachs 11 heraus.
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4 zeigt
eine perspektivische Ansicht des Batteriefachs 11 mit entnommenem
Verriegelungselement. Das Verriegelungselement 13 wird
in eine schachtartige Aussparung 16 des Batteriefachs 11 gesteckt
und darin geführt.
Aus der Figur ist zu erkennen, dass das Verriegelungselement 13 hier
aus einem im Wesentlichen E-förmigen
Spritzgussteil besteht. Somit besitzt es zwei äußere Schenkel 17 und 18 sowie
einen mittleren Schenkel 19. Am freien Ende jedes der beiden äußeren Schenkel 17 befindet sich
jeweils ein Haken 19 und 20. Die beiden Haken 19 und 20 weisen
in entgegengesetzte Richtung. Auf den mittleren Schenkel 19 ist
eine Feder 21 gedrückt. Aufgrund
ihrer Elastizität
hält sie
sich reibschlüssig an
dem mittleren Schenkel 19. Aufgrund einer Ausbauchung 22 des
Schachts bzw. der Aussparung 16, die speziell für die Feder 21 vorgesehen
ist, kann die Feder bereits vor der Montage des Verriegelungselements 13 in
dem Batteriefach 11 an diesem befestigt werden.
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5 zeigt
den Schnitt V-V von 3 durch das Batteriefach 11 und
das Verriegelungselement 13. Es ist der Schacht 16 in dem
Batteriefach 11 zu erkennen, in den das Verriegelungselement 13 eingesteckt
wird. Das Verriegelungselement 13 befindet sich in der
Entriegelungsposition und ragt daher aus der Öffnung des Schachts 16 hinaus.
Die Feder 21 drückt
hierzu das Verriegelungselement 13 an dem mittleren Schenkel 23 nach
oben aus dem Batteriefach 11. Die rechts und links abstehenden
Haken 19 und 20 stehen nicht mit einem Teil des
Gehäuses 10 in
Eingriff, so dass das Batteriefach lediglich durch die Schnappverbindung 14, 15 leicht
gehalten wird und aufgeschwenkt werden kann. Das Verriegelungselement 13 steht
mit seinen Haken 19 und 20 lediglich an Schultern 24 und 25 des
Batteriefachs 11 an, so dass das Verriegelungselement 13 nicht
vollständig
aus dem Schacht 16 gedrückt
wird bzw. herausfällt.
Für die
Verriegelung des Verriegelungselements 13 sind in 5 Verriegelungsvorsprünge 26 und 27,
die Teil des Gehäuses 10 sein
können,
zu erkennen. Weiterhin sind die widerhakenförmigen Vorsprünge 26 und 27 von
einer Wand 28 flankiert, die zur Führung des Hakens 19 bzw.
des Schenkels 17 des Verriegelungselements 13 dient
(vgl. 7 bis 9).
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6 zeigt
das Batteriefach 11 von außen in der entriegelten Position.
Das Verriegelungselement 13 ragt daher aus dem Schacht 16.
Damit ist optisch ohne weiteres zu erkennen, dass das Batteriefach nicht
verriegelt ist. Zum Verriegeln wird das Verriegelungselement 13 in
den Schacht 16 gemäß Pfeil 29 gedrückt, so
dass die Oberseite des Verriegelungselements 13 mit der
Oberfläche
des Batteriefachs 11, die den Schacht 16 umgibt,
in etwa bündig
ist.
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7 zeigt
nun einen Querschnitt durch das Batteriefach 11 mit dem
Verriegelungselement 13, das sich hier in der Verriegelungsposition
befindet. Das Verriegelungselement 13 wurde entgegen der Federkraft
der Feder 21 nach unten, d. h. in den Schacht 16 gedrückt. Dabei
wurde der Haken 19 aufgrund der Schrägen des Vorsprungs 26 und
des Hakens 19 gedrückt.
Dies ist aufgrund der Elastizität des
Schenkels 17 quer zur Bewegungsrichtung des Verriegelungselements 13 möglich. In
der Verriegelungsposition des Verriegelungselements 13 befindet sich
der Haken 19 in der Hinterschneidung des Vorsprungs 26.
Er befindet sich damit in formschlüssigem Eingriff mit dem Gehäuse 10 bzw.
einem Teil davon. Damit auch das Batteriefach 11 an dem
Gehäuse 10 gehalten
wird, sind beispielsweise an dem Batteriefach 11 einer
oder mehrere Vorsprünge 29, 30 vorgesehen,
an denen das Verriegelungselement 13 angreift, so dass
das Batteriefach 11 mit Hilfe des Verriegelungselements 13 fest
an dem Gehäuse 10 gehalten
wird. Da das Verriegelungselement 13 mit seiner Oberseite
bündig
mit der Oberfläche
des Batteriefachs 11 im Bereich des Schachts 16 ist,
kann der Nutzer sofort optisch erkennen, dass das Batteriefach 11 verriegelt
ist.
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8 zeigt
einen Ausschnitt des Gehäuses 10,
an dem die Verriegelungsvorsprünge 26 und 27 sowie
die Wand 28 angeordnet sind. Die Wand 28 sorgt
dafür,
dass der Haken 19 nicht durch seitliche Bewegung von dem
Vorsprung 26 rutschen kann. Dazu ist es günstig, wenn
der Schenkel 17 in der Verriegelungsposition gemäß 7 so
vorgespannt ist, dass der Haken 19 mit geringer Kraft an
der Wand 28 anliegt. Dies kann dadurch realisiert sein,
dass der Haken 19 in Bezug auf die Bewegungsrichtung schräge Seitenflächen besitzt.
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Zum
Entriegeln des Batteriefachs 11 wird das Verriegelungselement 13 gemäß 9 noch weiter
in den Schacht 16 gedrückt.
Dadurch wird der Haken 19 über eine schräge Fläche des
zweiten Vorsprungs 27 gedrückt, wodurch er aus der Verriegelung
gelöst
wird. Gleichzeitig endet mit dem Vorsprung 27 auch die
Wand 28 in Bewegungsrichtung des Verriegelungselements 13.
Dadurch wird der Haken 19 nicht mehr an den Vorsprüngen 26 und 27 gehalten,
wenn beispielsweise der Schenkel 17 senkrecht zur Bewegungsrichtung
des Verriegelungselements 13 (vgl. Pfeil 29 in 6)
sich entspannt. Das gesamte Verriegelungselement 13 steht
dann nicht mehr formschlüssig
mit dem Gehäuse
in Eingriff, so dass die Feder 21 das Verriegelungselement 13 nach oben
aus dem Schacht in die Entriegelungsposition gemäß 5 drücken kann.
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10 zeigt
den Zustand des Verriegelungselements 13 von 9 von
außen.
Das Verriegelungselement 13 ist gemäß dem Kugelschreiberprinzip,
angedeutet durch den weiteren Pfeil 30 zum Entriegeln noch
weiter in den Schacht 16 des Batteriefachs 11 eingedrückt.
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Das
durch die Feder bewegte Verriegelungselement gemäß dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel
ermöglicht
eine einfache Bedienung des Batteriefachs. Insbesondere ist für den Nutzer
ohne weiteres optisch zu erkennen, ob das Batteriefach verriegelt
ist oder nicht.