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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Koordinieren von softwareunterstützter Arbeit
einer Mehrzahl von Abteilungen einer Organisation, wobei das Verfahren
insbesondere für
ein Krankenhaus vorgesehen ist.
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In
Krankenhäusern
durchlaufen manche Patienten eine Mehrzahl von Abteilungen. In Krankenhäusern ist
es inzwischen üblich
geworden, Arbeiten softwareunterstützt durchzuführen, z.
B. das Aufnehmen von Patientenbildern, das Verwalten der Patientenbilder,
das Anschauen der Patientenbilder und schließlich auch das Erstellen von
medizinischen Berichten. Jede Abteilung verfügt hierbei über ihre eigene Software. Eine
Koordinierung des Besuchs des Patienten in unterschiedlichen Abteilungen
erfolgt bisher nicht. Vielmehr überweist
eine Abteilung den Patienten, falls es für notwendig gehalten wird,
Arbeiten von einer anderen Abteilung durchführen zu lassen, zu genau dieser
anderen Abteilung. Dort wird der Patient gewissermaßen wie
ein neuer Patient empfangen. Jede Abteilung hat ihre eigene Zeitplanung.
Dies führt
dazu, dass die Patienten Wartezeiten in den einzelnen Abteilungen
in Kauf nehmen müssen.
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Besonders
bei Notfallpatienten, die in mehreren Abteilungen untersucht werden
müssen,
ist eine rasche Untersuchung wünschenswert,
wenn nicht lebensnotwendig für
die Patienten. Es wäre wünschenswert,
könnte
ein Durchlauf des Patienten durch Abteilungen eines Krankenhauses
nach dem Just-In-Time-Prinzip organisiert werden. Dass die Software
für jede
einzelne Abteilung eines Krankenhauses gesondert bereitgestellt
wird, macht eine Just-In-Time-Planung unmöglich. Häufig verwenden einzelne Abteilungen
eines Krankenhauses sogar gänzlich
unterschiedliche Softwaresysteme, die miteinander inkompatibel sind.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zum Koordinieren von softwareunterstützter Arbeit
in einer Mehrzahl von Abteilungen einer Organisation, insbesondere
eines Krankenhauses, bereitzustellen, so dass eine bessere Planung
dieser Arbeit ermöglicht
ist. Im Falle des Krankenhauses soll eine Zuteilung des Patienten
zu einzelnen Abteilungen nach dem Just-In-Time-Prinzip ermöglicht werden, so dass sich
die Situation des Patienten verbessert.
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Die
Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch
1 in einem ersten Aspekt und ein Verfahren mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch
5 in einem zweiten Aspekt gelöst.
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In
das Verfahren gemäß dem ersten
Aspekt ist das Bereitstellen von Software von Daten einbezogen,
während
bei dem Verfahren gemäß dem zweiten
Aspekt der Schwerpunkt auf der Nutzung von Software liegt.
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Das
Verfahren gemäß Patentanspruch
1 beginnt mit dem Schritt des Bereitstellens einer zentralen Datenverarbeitungseinrichtung
sowie mit selbiger zum Datenaustausch gekoppelten Abteilungsdatenverarbeitungseinrichtungen,
zu jeder Abteilung zumindest einer solcher Abteilungsdatenverarbeitungseinrichtung.
Es wird also in der Organisation ein Netz aufgebaut, das eine Zentrale
hat. Das Verfahren setzt sich fort mit dem Schritt des Empfanges
zumindest einer Eingabe zur Benennung einer möglichen Ausgangssituation.
Dies hat den Sinn, die zu koordinierende Arbeit als Ganzes benennen
zu können.
Im Schritt des Empfangens zumindest einer Eingabe zur Festlegung
einer Aufgabenabfolge und von den einzelnen Aufgaben zugeordneten
Rollen erfolgt dann in logischer Konsequenz eine Angabe, welche
Art von Arbeit (Aufgaben) gemäß der Benennung,
also in besagter Ausgangssituation, durchzuführen ist. Gleichzeitig wird
durch die Angabe der Rollen festgelegt, aus welchem Personenkreis
die Person ausgewählt werden
kann, die eine einzelne Aufgabe durchzuführen hat. In einem Krankenhaus bedingt
die Durchführung
mancher Aufgaben eine spezifische Qualifikation. Als Rolle kann
hierbei insbesondere die fachliche Qualifikation angegeben werden
(Kardiologe, Onkologe etc.). Zu jeder Aufgabe wird nun ferner zumindest
eine Eingabe zum Zuordnen von Softwaretaskabfolgen empfangen. Gleichzeitig
wird die Software für
diese Softwaretasks bereitgestellt. Es wird darauf hingewiesen,
dass unter „Softwaretask” das Bereitstellen
einer spezifischen Funktionalität
verstanden wird. Hingegen umfasst der übergeordnete Begriff der „Aufgabe” die abstrakte
Angabe, welches Ziel zu erreichen ist, oder wie ein Ziel zu erreichen
ist.
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Durch
die eben erläuterten
Schritte a) bis d) des Verfahrens gemäß Patentanspruch 1 sind zunächst die
Voraussetzungen geschaffen, die das Koordinieren von softwareunterstützter Arbeit
ermöglichen.
Es wird nun in Patentanspruch 1 zwischen zwei Fällen unterschieden: Einmal
sind die Voraussetzungen auf eine spezielle Ausgangssituation zugeschnitten,
an die vorher nicht gedacht war. Dann müssen die Eingaben naturgemäß bei Auftreten
dieser Ausgangssituation als reale Ausgangssituation gemacht sein.
Dann werden diese Eingaben bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ohnehin der zentralen
Datenverarbeitungseinrichtung zur Verfügung gestellt, entweder unmittelbar über Eingabemittel
an dieser zentralen Datenverarbeitungseinrichtung, oder sie werden über Eingabemittel
an einer Abteilungsdatenverarbeitungseinrichtung – z. B.
einer Datenverarbeitungseinrichtung bei einer Notaufnahme eines
Krankenhauses – eingegeben
und wegen der Kopplung selbiger mit der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung
dann auf letztere überspielt.
Im vorliegenden Falle, dass die empfangenen Eingaben auf der zentralen
Datenverarbeitungseinrichtung ohnehin unmittelbar zur Verfügung stehen,
muss dann nur noch eine reale Ausgangssituation, von deren vor Gegebensein
das Verfahren im Weiteren ausgeht, mit der möglichen Ausgangssituation gleichgesetzt
werden.
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Alternativ
können
sämtliche
Schritte a) bis d) des Verfahrens gemäß Patentanspruch 1 vorbereitend
für das
Auftreten einer realen Ausgangssituation durchgeführt sein,
die Schritte b) bis d) insbesondere mehrfach für unterschiedliche mögliche Ausgangssituationen.
Dann sollten die Ergebnisse der Eingaben auf der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung
bereitgestellt werden. Vom Bereitgestelltwordensein geht das Verfahren
dann im Folgenden aus: Es wird eine Eingabe zur Benennung der realen
Ausgangssituation empfangen, und diese kann dann den entsprechenden
möglichen
Ausgangssituationen zugeordnet werden.
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Bei
beiden in Schritt e) von Patentanspruch 1 genannten Alternativen
ist einer realen Ausgangssituation dann eine Aufgabenabfolge zugeordnet,
und dieser ist wiederum eine Softwaretaskabfolge zugeordnet, wobei
Software für
diese Softwaretasks zur Verfügung
steht.
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Nun
wird die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung für jede Aufgabe
aus in der der nunmehr definierten realen Ausgangssituation zugeordneten Aufgabenabfolge
in die Bereitschaft zum Empfangen einer Erkennungseingabe für die der
Aufgabe zugeordnete Rolle an einer Abteilungsdatenverarbeitungseinrichtung
versetzt, wobei die Abteilungsdatenverarbeitungseinrichtung insbesondere
zu dieser Rolle zugeordnet sein kann. Die Erkennungseingabe kann
z. B. ein herkömmliches
Login-Kennwort sein. Schließlich
wird eine solche Erkennungseingabe empfangen, und es werden Tasks
zu der betreffenden Aufgabe, zu der die Erkennungseingabe erfolgte,
erzeugt und die Taskabfolge durchlaufen. Ein Erzeugen einer Task
besteht im Wesentlichen darin, dass Software in einen Arbeitsspeicher
geschrieben wird, also laufengelassen wird. Vorliegend soll das Erzeugen
der Tasks und Durchlaufen der Taskabfolge unter Einsatz von auf
Speicher der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung abgelegtem
Programmcode erfolgen. Die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung
kann daher die Aufgabe einer Koordinierung einnehmen und Task für Task eine
Taskabfolge abarbeiten, und wiederum Taskabfolge für Taskabfolge
jeder Aufgabe in der Aufgabenabfolge abarbeiten. Die Abteilungsdatenverarbeitungseinrichtungen
spielen hierbei eine unterstützende
Rolle, sind aber von der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung
abhängig.
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Dadurch
wird es möglich,
eine vollständige Planung
durchzuführen,
wie Arbeit in der Organisation erledigt werden kann, insbesondere
wie in einem Krankenhaus ein Patient in unterschiedlichen Abteilungen
nach und nach behandelt werden kann. Es entfällt die Notwendigkeit, dass
die einzelnen Abteilungen untereinander kommunizieren, also z. B.
die eine Abteilung eine Entscheidung trifft, zu welcher anderen
Abteilung ein Patient zu überweisen
ist; sondern die Koordinierung der Arbeit erfolgt zentral gemäß einem
vorab festgelegten Schema, zugehörig zur
möglichen
Ausgangssituation, die dann mit einer realen Ausgangssituation identifiziert
worden ist. Eine mögliche
Aufgabe stellt auch der Transport des Patienten zwischen Abteilungen
dar, so dass dieser zentral geplant wird und nicht den jeweiligen
Abteilungspaarungen überlassen
wird.
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Die
Software auf der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung muss nicht
alleine das Durchführen
von Tasks bewirken, vielmehr können
die Tasks durch Zusammenwirken der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung
und eine der jeweiligen Rolle zugeordneten Abteilungsdatenverarbeitungseinrichtung
erzeugt werden, also durch Zusammenwirken von ablaufendem Programmcode
auf der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung einerseits und der Abteilungsdatenverarbeitungseinrichtung
andererseits. Die Tasks sind bevorzugt so ausgestaltet, dass sie
mit einem Benutzer, der sich im Bereich der Abteilungsdatenverarbeitungseinrichtung
befindet, interagieren. So können
sie auf eine an die Abteilungsdatenverarbeitungseinrichtung angeschlossene
Ausgabeeinrichtung einwirken. Alternativ oder zusätzlich können sie
auch auf eine Eingabe an einer an die Abteilungsdatenverarbeitungseinrichtung
angeschlossenen Eingabeeinrichtung reagieren.
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Über die
Ausgabeeinrichtung kann die Bedienperson dazu gebracht werden, bestimmte
Schritte nachfolgend durchzuführen.
Dies kann das Eingeben von Daten beinhalten, die dann nach folgend
verarbeitet werden. Die Software ist in Softwarekomponenten (Programmcodepakete)
eingeteilt, wobei bevorzugt diejenigen Programmcodepakete im Bereich der
Abteilungsdatenverarbeitungseinrichtung angeordnet sind, die spezifisch
für die
Kommunikation des Systems mit dem Bediener zuständig sind, während insbesondere
solche wiederkehrenden Tätigkeiten der
Software, die im Rahmen der Arbeit unterschiedlicher Abteilungen
benötigt
werden, der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung zugeordnet sind.
Beispielsweise kann die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung für die Aufgabe
der Darstellung von Bildern und ihr Abspeichern zuständig sein,
dann kann sie diese Aufgabe jeweils im Zusammenwirken mit unterschiedlichen
Abteilungsdatenverarbeitungseinrichtungen erfüllen. Genauso kann die zentrale
Datenverarbeitungseinrichtung einen medizinischen Bericht verwalten,
in den durch die einzelnen Abteilungen jeweils neue Einträge gemacht
werden.
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Es
ist möglich,
das erfindungsgemäße Verfahren
durchzuführen
und es den einzelnen Abteilungen zu überlassen, welche Person und
welche Geräte
jeweils eingesetzt werden, wenn einzelne Aufgaben erfüllt werden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform
erfolgt jedoch eine Zuteilung von Personen und/oder Geräten zu den
einzelnen Rollen durch die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung
vorab, also vor Schritt f) des erfindungsgemäßen Verfahrens. Die Zuteilung
kann insbesondere beinhalten, dass ein Zeitintervall zur Erfüllung der
zugehörigen Aufgabe
den Personen bzw. Geräten
mit zugeordnet wird, so dass ein zeitlicher Ablauf festgelegt wird.
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Damit
der zeitliche Ablauf eingehalten wird, teilt dann die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung den
eingeteilten Personen mit, dass sie die Aufgabe zu erfüllen haben.
Diese Mitteilung kann auf einmal an alle eingeteilten Personen erfolgen,
so dass diese frühzeitig
wissen, wann sie mit dem Eintreffen eines bestimmten Patienten rechnen
müssen
und welche Aufgaben sie dann durchzuführen haben. Alternativ oder
zusätzlich
kann zu durch den zeitlichen Ablauf definierten Zeitpunkten die
Abgabe von Mitteilungen durch die Abteilungs datenverarbeitungseinrichtungen
an tatsächliche
Personen durch die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung bewirkt
werden. Dies kann z. B. beinhalten, dass in einer Abteilungsdatenverarbeitungseinrichtung
die Benutzer zum Login unter einer bestimmten Rolle aufgefordert
werden. Die behandelnden Ärzte
werden dann durch die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung angehalten,
den geplanten zeitlichen Ablauf einzuhalten. Dadurch ist eine Just-In-Time-Behandlung
eines Patienten möglich,
was insbesondere bei Notfallpatienten hilfreich ist.
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Das
Verfahren gemäß Patentanspruch
5 zum Koordinieren von softwareunterstützter Arbeit einer Mehrzahl
von Krankenhausabteilungen umfasst die Schritte:
- a)
Festlegen einer Behandlungssituation aus einer Mehrzahl von gespeicherten
möglichen
Behandlungssituationen aufgrund einer Eingabe,
- b) Zuteilen einer Aufgabenabfolge (zu der Behandlungssituation)
mit Rollen zu jeder Aufgabe,
- c) Zuteilen von Softwaretaskabfolgen zu jeder Aufgabe, und
- d) Bewirken des Ablaufens von Tasks an Datenverarbeitungseinrichtungen
in je nach Rolle unterschiedlichen Krankenhausabteilungen (insbesondere
aufgrund von jeweiligen Eingaben, z. B. Logins) in Abhängigkeit
von der zugeteilten Aufgabenabfolge und den Aufgaben dieser Aufgabenabfolge
zugeordneten Softwaretaskabfolgen.
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Die
Eingabe in Schritt a) kann beispielsweise ein Kürzel sein, unter dem eine bestimmte
Behandlungssituation in einer zentralen Datenverarbeitungseinrichtung
geführt
wird, und diese kann dann auf ein Schema zugreifen, das zu der jeweiligen
Behandlungssituation gespeichert ist und im Rahmen des Schemas dann
die Schritte des Zuteilens durchführen, z. B. durch Aufrufen
von vorab gespeicherten Dateien. Die Eingabe in Schritt a) kann
auch durch Auswahl aus einem Menü erfolgen,
in dem unterschiedliche Behandlungssituationen wiedergegeben sind.
Ein Mausklick bewirkt dann das Festlegen der Behandlungssituation
durch die zugehörige
Datenverarbeitungseinrichtung.
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Schritt
d) wird bevorzugt auch durch eine zentrale Datenverarbeitungseinrichtung
durchgeführt.
Diese kann im Übrigen
mit einer Datenverarbeitungseinrichtung in einer Krankenhausabteilung,
an der Tasks ablaufen sollen, identisch sein.
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Nachfolgend
werden bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung unter Bezug auf die Zeichnung beschrieben, in der
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1 schematisch
die Organisationsstruktur in einem Krankenhaus veranschaulicht,
wie sie für das
erfindungsgemäße Verfahren
benötigt
wird,
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2 ein
Flussdiagramm ist, das wiedergibt, wie durch Erzeugung von Software
und Daten die Koordinierung von Arbeit von Krankenhausabteilungen
ermöglicht
werden kann,
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3 schematisch
veranschaulicht, wie ein Softwaresystem aufgebaut sein kann, das
das Koordinieren von Arbeit in Abteilungen eines Krankenhauses ermöglicht,
und
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4 ein
Flussdiagramm ist, das die Abfolge von Schritten gemäß einer
Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Verfahrens
wiedergibt.
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In
einem Krankenhaus 10 gibt es in 1 schematisch
gezeigte Abteilungen, z. B. die Kardiologie 12, die Radiologie 14,
die Pathologie 16 und die Onkologie 18. Die Kardiologie 12 hat
behandelnde Ärzte 121, 122, 123, 124,
die Radiologie hat behandelnde Ärzte 141, 142, 143, 144,
die Pathologie hat behandelnde Ärzte 161, 162, 163, 164,
und die Onkologie hat behandelnde Ärzte 181, 182, 183, 184.
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Es
kann nun sein, dass ein bestimmter Patient mehrere dieser Abteilungen
oder alle Abteilungen durchlaufen muss. Beispielsweise bei einer
Gehirnstörung
ist es theoretisch denkbar, dass die Kardiologie überprüft, ob das
Gehirn durch das Herz ausreichend durchblutet wird, die Radiologie
Bilder des Gehirns aufnimmt, die Pathologie untersucht, ob die Lunge
ausreichend Sauerstoff aufnimmt, und schließlich in der Onkologie der
Kopf per Ultraschall untersucht wird, insbesondere daraufhin, ob
ein Tumor vorhanden ist.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung wird zu einem Patienten ein so
genanntes virtuelles Team gebildet. Abteilungsteams bestehen aus Ärzten, die alle
derselben Abteilung angehören.
Ein virtuelles Team zeichnet sich dadurch aus, dass es zumindest zwei Ärzte aus
unterschiedlichen Abteilungen aufweist. In 1 ist symbolisch
dargestellt, dass die Ärzte 124, 144, 164 und 184 zu
einem virtuellen Team zusammengeschlossen sein sollen.
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Um
ein virtuelles Team zu verwalten, bedarf es einer zentralen Datenverarbeitungseinrichtung, diese
ist in 1 gezeigt und mit 20 bezeichnet. An der
zentralen Datenverarbeitungseinrichtung 20 angeschlossen
sind Abteilungsdatenverarbeitungseinrichtungen, vorliegend in jeder
Abteilung eine. Diese Abteilungsdatenverarbeitungseinrichtungen
sind in 1 mit 22, 24, 26 und 28 bezeichnet.
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Die
vorliegende Erfindung ermöglicht
es, sowohl neue Situationen zu definieren, in denen virtuelle Teams
gebildet werden sollen, als auch auf Schemata zurückzugreifen.
Vorliegend sei von einer „Behandlungsituation” gesprochen:
Ein Patient befindet sich nämlich
in einer Situation, in der eine bestimmte Behandlung notwendig ist.
Unter Behandlung wird die Gesamtheit sämtlicher Arbeiten verstanden,
die in einzelnen Abteilungen vorzusehen sind. Zunächst beinhaltet
dies hauptsächlich
eine Untersuchung des Patienten zum Zwecke der Beschaffung der Möglichkeit
zur Erstellung einer Diagnose.
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Im
Folgenden wird anhand von 2 erläutert, wie
eine Koordinierung von softwareunterstützter Arbeit der einzelnen
Krankenhausabteilungen 12, 14, 16 und 18 vorbereitet
werden kann. Hierbei wird auf 2 Bezug
genommen. Das Verfahren beginnt am mit „A” bezeichneten Punkt: Es wird
eine mögliche
Behandlungssituation in Schritt S10 eingegeben, z. B. an der zentralen
Datenverarbeitungseinrichtung 20. An der Datenverarbeitungseinrichtung,
in der die Eingabe erfolgt, wird Software eingesetzt, die ein vorgegebenes
Eingabeschema 30 zur Verfügung stellt. Dieses Schema,
englisch auch als „Template” bezeichenbar,
beinhaltet, dass zunächst
zu einer möglichen
Behandlungssituation festgelegt wird, welche Art von Arzt Teil des
notwendigen virtuellen Teams sein soll. Dies erfolgt im Rahmen von
Schritt S12. Im oben genannten Beispiel einer Fehlfunktion des Gehirns
(„Mental
Disorder”)
wird passend zu dieser möglichen
Behandlungssituation ein virtuelles Team erstellt, das für unterschiedliche
Aufgaben die Rollen eines Kardiologen, eines Radiologen, eines Pathologen
und eines Onkologen umfasst. Zunächst
wird nicht die Besetzung der Rolle mit einer tatsächlichen Person
festgelegt, sondern abstrakt, was diese Person leisten muss. Nach
Schritt S12 wird dann eine Aufgabenabfolge festgelegt (Schritt S14),
wobei dies durch das Softwareschema 30 unterstützt wird.
Im Falle der Fehlfunktion des Gehirns wird somit festgelegt, dass
ein Kardiologe ein zweidimensionales Bild des Herzens aufnehmen
muss, analysieren muss und einen Bericht hierüber verfassen muss. Die nächste Aufgabe
umfasst, dass ein Radiologe einen 3-D-Bilddatensatz des Gehirns
gewinnt, diesen auswählt
und einen Bericht hierzu verfasst. Die nächste Aufgabe umfasst, dass
ein Pathologe ein zweidimensionales Bild der Lunge gewinnt, auswertet
und einen Bericht hierüber
verfasst. Die letzte Aufgabe umfasst, dass ein Onkologe den Kopf
des Patienten mit Ultraschall untersucht, sich ein Bild von dem
Patienten macht und einen Bericht hierüber erfasst.
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Im
Rahmen der einzelnen Aufgaben bedürfen die behandelnden Ärzte der
Unterstützung
durch Software. Die Software bewirkt hierbei, dass einzelne Tasks
durchgeführt
werden. Typischerweise umfasst eine Aufgabe, dass mehr als eine
einzelne Task durchzuführen
ist. Daher wird in Schritt S16 eine Taskabfolge für jede Aufgabe
festgelegt. Während
der Begriff der „Aufgabe” abstrakt
die Tätigkeit
des behandelnden Arztes beinhaltet, wird unter dem Begriff einer „Task” (trotz
der einfachen Übersetzung
des Wortes „Aufgabe” ins Englische)
verstanden, dass Software bestimmte Funktionalitäten übernimmt.
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Im
Schritt S18 werden dann die einzelnen Tasks in Form von Software
zur Verfügung
gestellt. Entweder werden diese direkt programmiert bzw. durch Bereitstellen
einer so genannten Konfigurationsdatei für Tasks festgelegt, oder es
kann auf vorhandene Software zurückgegriffen
werden.
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Zur
Erzeugung eines Softwaresystems schließt das Verfahren über Punkt „B” mit Schritt
S20 ab. Neben der Software werden gleichzeitig Daten zur Verfügung gestellt,
nämlich
in einer Datei, die die Zusammensetzung des Teams passend zu einer möglichen
Behandlungssituation beinhaltet und einer Datei mit der Aufgabenfolge
und einer oder mehreren Dateien mit Taskabfolge(n).
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Man
erhält
so Software in einem Schema, wie es in 3 dargestellt
ist.
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Die
unterste Ebene der Software ist das Betriebssystem (so genannte „site engine”) für die zentrale
Datenverarbeitungseinrichtung 20, welches in 3 mit 32 bezeichnet
ist. Auf dem Betriebssystem läuft
eine Software 34a bis 34n ab, welche spezifisch für jeweils
eine mögliche
Behandlungssituation eine Koordination gemäß einer in Schritt S14 festgelegten Aufgabenabfolge
bewirkt. Zu jeder Aufgabe aus der Aufgabenabfolge ist dann Software
bereitgestellt, die die Taskabfolge überwacht (Taskflow). Diese
Software ist in 3 mit 36a bis 36n und 38a bezeichnet. Die
Software 36a ermöglicht
nun wiederum das Ablaufen von Tasks, wozu für jede Task entspre chende Software 40a, 40n, 42a, 42n, 44a, 44n bereitgestellt ist.
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Die
Softwarebausteine 34a bis 34n, 36a bis 36n, 38a, 40a, 40n, 42a, 42n, 44a, 44n lassen
sich jeweils als „Container” bezeichnen,
wobei ein Container dadurch definiert ist, dass er Programmcode
in den Arbeitsspeicher abbildet, also das so genannte „Mapping” durchführt. Beispielsweise
benutzt ein Taskcontainer 40a eine Task-Konfigurationsdatei,
um eine Task zu generieren, also im Arbeitsspeicher ablauffähig zum
machen.
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Zu
jeder Task steht entsprechende Software bereit, wobei die Software
vorliegend in so genannte „Frontend”-Software
und „Backend”-Software
eingeteilt ist. Die Backendsoftware soll hierbei auf der zentralen
Datenverarbeitungseinrichtung 20 ablaufen, die Frontendsoftware
auf den Abteilungsdatenverarbeitungseinrichtungen 22, 24 und 28.
Vorliegend ist zu der von dem Taskcontainer 40a generierten
Task Backendsoftware 140a auf der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung 20 gespeichert,
während
zugehörige
Frontendsoftware 240a auf der Datenverarbeitungseinrichtung 22 der
Kardiologie abgespeichert ist. Gleiches gilt für die Softwarebausteine 140n, 240n, 142a, 242a, 142n, 242n, 144a, 244a bzw. 144n und 244n,
wobei jeweils die Zahlen zwischen 140 und 150 Backendsoftwarepakete
angeben und die Zahlen zwischen 240 und 250 Frontendsoftwarepakete
angeben. Die Zugehörigkeit
der einzelnen Softwarebausteine zu den Datenverarbeitungseinrichtungen 20, 22, 24 und 28 ist
in 3 durch die gestrichelte Darstellung veranschaulicht.
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Die
Einteilung der Software zu den Tasks in Backendsoftware und Frontendsoftware
ermöglicht es,
dass ein und dieselbe Task durch die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung 20 und
eine der Abteilungsdatenverarbeitungseinrichtung 22, 24, 26 und 28 gleichzeitig
generiert wird, wobei insbesondere die softwaremäßige Benutzerschnittstelle
in den einzelnen Abteilungen bereitgestellt ist, während niederrangige
Arbeiten von der zentralen Datenverarbeitungseinrichtung ausgeführt werden.
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Anhand
von 4 wird nun im Folgenden erläutert, wie ein realer Patient
behandelt werden kann.
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Das
Verfahren gemäß 4 beginnt
mit dem Auftreten einer realen Behandlungssituation in Schritt S22.
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Ist
die reale Behandlungssituation eine der möglichen Behandlungssituationen,
zu der vorher Software gemäß dem Schema
aus 3 in Schritt S20 des Verfahrens gemäß 2 erstellt
wurde, so braucht in der Patientenaufnahme lediglich in Schritt S24
eine Eingabe passend zu der vorhandenen Software erfolgen, damit
die Software als reale Behandlungssituation eine der gespeicherten
möglichen
Behandlungssituationen erkennt.
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Im
Falle, dass die reale Behandlungssituation keine der zuvor vorgesehenen
möglichen
Behandlungssituation ist, wird gewissermaßen das anhand von 2 erläuterte Verfahren
nachgeholt, nämlich
am Punkt „A” begonnen
und am Punkt „C” aufgehört. Es sei
darauf hingewiesen, dass bewusst ein Punkt „C” genannt ist und nicht Punkt „B”. Bei Auftreten
einer neuen Behandlungssituation kann nämlich bei Durchführung der
Schritte S12 bis S18 möglicherweise
auf Vorhandenes in der in Schritt S20 generierten Software zurückgegriffen
werden. So kann es sein, dass in einer neuen Behandlungssituation dasselbe
Team zu erstellen ist wie in einer bisher bekannten möglichen
Behandlungssituation, und dass dieses auch dieselben Aufgaben durchzuführen hat. Es
kann auch sein, dass eine zu einer möglichen Behandlungssituation
festgelegte Aufgabenabfolge lediglich modifiziert werden muss. Sind
einzelne Aufgaben der Aufgabenabfolge zur neuen Behandlungssituation
bekannt, muss auch die zugehörige
Taskabfolge nicht neu erstellt werden. Schließlich müssen auch die Tasks nicht jeweils
neu erzeugt werden. Das anhand von 2 erläuterte Verfahren
wird somit an Punkt „C” an einer
beliebigen Stelle verlassen, sei es ausgehend von Schritt S12, ausgehend
von Schritt S14, ausgehend von Schritt S16 oder ausgehend von Schritt
S18, oder sei es, dass einzelne Schritte (S14, S16) gewissermaßen übersprungen
oder abgewandelt werden.
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Im
Ergebnis steht wie gemäß Schritt
S20 dann Software mit zugehörigen
Daten zur Verfügung. Es
muss keine Eingabe wie in Schritt S24 erfolgen, weil durch die neue
Eingabe ohnehin selbstverständlich
ist, dass die mögliche
Behandlungssituation gleich der realen Behandlungssituation ist,
die Ausgangspunkt für
das Verfahren gemäß 4 ist.
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In
den beiden oben besprochenen Fällen kann
nunmehr der realen Behandlungssituation ein Team zugeordnet werden
sowie n Aufgaben einer Aufgabenabfolge (Schritt S26), wobei auf
das gemäß Schritt
S12 erstellte Team zurückgegriffen
werden kann. Schritt S26 beinhaltet somit mehr eine formale Zuteilung
des Teams und der Aufgaben. Im nachfolgenden Schritt S28 werden
nun die einzelnen Rollen des Teams durch anwesende Ärzte besetzt,
und gleichzeitig werden Geräte
zugeteilt. Die Zuteilung kann insbesondere so erfolgen, dass der
Patient just-in-time
behandelt werden kann, also keine Wartezeiten hat. Die zugeteilten Ärzte können so
ausgewählt
sein, dass sie gemäß einem
zeitlichen Ablauf genau dann verfügbar sind, wenn die von ihnen
zu erfüllende
Aufgabe ansteht. Gleiches gilt für
die Verfügbarkeit
der Geräte.
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Die
zentrale Datenverarbeitungseinrichtung 20 versetzt sich
nun in die Bereitschaft, ein Login zu empfangen. Sie beginnt hierbei
mit der ersten Aufgabe und erwartet den Login des Arztes, der der
ersten Aufgabe zugeordnet ist. Der Arzt kann sich unter einer spezifischen
Rolle einloggen. Dies kann auch implizit dadurch geschehen, dass
sich der Arzt an einer bestimmten Abteilungsdatenverarbeitungseinrichtung 22, 24, 26, 28 einloggt,
nämlich
an derjenigen seiner Abteilung. Wird nun gemäß Schritt S30 ein solcher Login
empfangen, sorgt die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung gemäß Schritt
S32 dafür,
dass die der jeweiligen Aufgabe zugehörige Taskabfolge durchlaufen
wird. Die jeweilige Backendsoftware (Einheiten 140a, 140n,
...) wirkt hierbei mit der jeweiligen Frontendsoftware (240a, 240n,
...) zusammen.
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Im
Beispielsfalle einer Fehlfunktion des Gehirns wird zur ersten Aufgabe
in Schritt S30 der Login des Kardiologen 124 empfangen
und dann eine spezifisch für
den Kardiologen festgelegte Taskabfolge in Schritt S32 durchgeführt, die
dem Kardiologen die Aufnahme von Bildern des Herzens ermöglicht,
ihn bei der Diagnose und der Erstellung eines medizinischen Berichts
unterstützt.
Zur zweiten Aufgabe wird der Login des Radiologen 144 in
Schritt S30 empfangen und zu diesem passend eine Taskabfolge in Schritt
S32 durchgeführt,
damit dieser dreidimensionale Bilder des Gehirns des Patienten aufnehmen kann,
diese analysieren kann und einen medizinischen Bericht hierüber verfassen
kann. Bei der dritten Aufgabe wird der Login des Pathologen 164 in Schritt
S30 erwartet und es diesem durch Ablauf einer entsprechenden Taskabfolge
gemäß Schritt
S32 ermöglicht,
zweidimensionale Bilder der Lunge aufzunehmen, zu analysieren und
hierüber
zu berichten. Schließlich
wird zur vierten Aufgabe der Login des Onkologen 184 gemäß Schritt
S30 erwartet und passend zu diesem eine Taskabfolge in Schritt S32
laufengelassen, die den Onkologen 184 dabei unterstützt, Ultraschallinformationen über das
Gehirn des Patienten zu gewinnen.
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Die
Schritte S30 und S32 werden für
jede der n Aufgaben durchgeführt,
was in 4 durch den formalen Schritt S34 gezeigt wird,
demgemäß geprüft wird,
ob ein Zähler
i die Zahl n erreicht hat, wobei dieser Zähler so lange um eins hochgesetzt
wird und die Schritte S30 und S32 durchgeführt werden, bis schließlich die
n Aufgaben abgearbeitet sind und das Verfahren gemäß Schritt
S36 abgeschlossen ist.
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Die
Erfindung stellt ein neuartiges Konzept bereit, wie durch Bildung
von virtuellen Teams in Krankenhäusern,
zunächst
durch Zuteilung von Rollen und dann durch Zuteilung von speziellen Ärzten zu
den Rollen, die Behandlung eines Patienten in einer realen Behandlungssituation
abteilungsübergreifend
koordiniert erfolgen kann und vorhandene Geräte jeweils zugeordnet werden
können.
Es ist insbesondere möglich,
eine optimale Zeitplanung vorzunehmen, damit der Patient möglichst
schnell, ohne lange Wartezeiten, behandelt wird. Gleichzeitig kann die
Nutzung teurer Geräte
zentral verwaltet werden und daher optimal gestaltet werden. Die
Zeit der Ärzte
kann optimal eingeteilt werden. Ein Arzt kann Mitglied mehrerer
virtueller Teams sein.
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- 10
- Krankenhaus
- 12
- Kardiologie
- 14
- Radiologie
- 16
- Pathologie
- 18
- Onkologie
- 121,
122, 123, 124
- Ärzte der
Kardiologie
- 141,
142, 143, 144
- Ärzte der
Radiologie
- 161,
162, 163, 164
- Ärzte der
Pathologie
- 181,
182, 183, 184
- Ärzte der
Onkologie
- 20,
22, 24, 26, 28, 32
- Datenverarbeitungseinrichtungen
- 30
- Eingabeschema
- 34a
bis 34n, 36a bis 36n, 38a, 40a, 40n, 42a, 42n, 44a, 44n
- Software
- 140a,
140n
- Backendsoftware
- 240a,
240n
- Frontendsoftware
- i
- Zähler
- n
- Aufgaben
- S10,
S12, S14, S16, S18, S20, S22, S24, S26, S28, S30, S32, S34, S36
- Schritte