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DE102008063887A1 - Tür mit einem antibakteriellen Beschlag - Google Patents

Tür mit einem antibakteriellen Beschlag Download PDF

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DE102008063887A1
DE102008063887A1 DE102008063887A DE102008063887A DE102008063887A1 DE 102008063887 A1 DE102008063887 A1 DE 102008063887A1 DE 102008063887 A DE102008063887 A DE 102008063887A DE 102008063887 A DE102008063887 A DE 102008063887A DE 102008063887 A1 DE102008063887 A1 DE 102008063887A1
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DE
Germany
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radiation source
radiation
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door
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Withdrawn
Application number
DE102008063887A
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English (en)
Inventor
Bernd Brieseck
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Dorma Deutschland GmbH
Original Assignee
Dorma Deutschland GmbH
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Publication date
Application filed by Dorma Deutschland GmbH filed Critical Dorma Deutschland GmbH
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B1/00Knobs or handles for wings; Knobs, handles, or press buttons for locks or latches on wings
    • E05B1/0069Sanitary doorknobs or handles, e.g. comprising a disinfectant
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung (1) wie eine Tür (1) oder ein Fenster, aufweisend einen Beschlag (10) mit wenigstens einem manuell bedienbaren Element (11). Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Einrichtung (1) wenigstens eine UV-Strahlungsquelle (12) aufweist, die zur bakteriziden UV-Bestrahlung des bedienbaren Elementes (11) ausgebildet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung richtet sich auf eine Einrichtung wie eine Tür oder ein Fenster, aufweisend einen Beschlag mit wenigstens einem manuell bedienbaren Element.
  • Die Flügelelemente von Türen oder Fenstern besitzen Beschläge, die zur Bedienung der Flügelelemente manuell bedienbare Elemente aufweisen. Die manuell bedienbaren Elemente können Türdrücker, Türknaufe, Griffelemente oder flächenförmige Bedienelemente sein. Diese Bedienelemente können aus einem metallischen Werkstoff oder aus einem Kunststoff bestehen und werden in Abhängigkeit des Einsatzortes von einer Vielzahl von Personen bedient.
  • In den letzten Jahren haben spezifische Infektionsprobleme zugenommen, die durch Kontakt mit manuell bedienbaren Elementen übertragen werden können. Ist die Einrichtung wie eine Tür in einem öffentlichen Gebäude, einer öffentlichen Toilette, in einem Krankenhaus, in einem Hotel, in einem Altenheim oder beispielsweise einer Arztpraxis eingesetzt, kann das spezifische Infektionsproblem verstärkt auftreten. Die Gefahr einer Infektion kann verringert werden, sofern Materialien verwendet werden, die eine bakterizide Wirkung erzielen.
  • Aus der DE 103 05 142 A1 ist ein Türgriff mit einer Oberfläche bekannt, die eine keimtötende Wirkung besitzt. Die Oberflächen sind mit Substanzen behandelt, die eine bakterizide Wirkung besitzen. Diese Substanzen haben jedoch den Nachteil, dass sie entweder mehr oder weniger toxisch sind, oder die keimtötende Wirkung ist zu gering. Bei einem regelmäßigen Gebrauch des manuell bedienbaren Elementes ist ein Abrieb der Substan zen festzustellen, so dass die keimtötende Wirkung nicht lange anhält. Ferner wird vorgeschlagen, dass manuell bedienbare Element mit einem Metallkörper zu umhüllen, der nach Abrieb der keimtötenden Oberfläche ausgetauscht werden kann. Dies hat jedoch einen erheblichen Wartungsaufwand zur Folge.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Einrichtung wie eine Tür oder ein Fenster mit einem Beschlag auszuführen, dessen manuell bedienbares Element zur Verringerung einer Infektionsgefahr eine dauerhaft keimreduzierte oder keimfreie Oberfläche aufweist.
  • Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Einrichtung wie einer Tür oder einem Fenster gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 in Verbindung mit den kennzeichnenden Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Die Erfindung schließt die technische Lehre ein, dass die Einrichtung wenigstens eine UV-Strahlungsquelle aufweist, die zur bakteriziden UV-Bestrahlung des wenigstens einen manuell bedienbaren Elementes ausgebildet ist.
  • Erfindungsgemäß ist die Einrichtung mit einer UV-Strahlungsquelle ausgestattet, die zur dauerhaften oder zeitweisen Bestrahlung des manuell bedienbaren Elementes vorgesehen ist. Aus der Entkeimung von Luft, Oberflächen und Wasser ist bekannt, dass die Verwendung ultravioletter Strahlung zur effizienten und umweltfreundlichen Bekämpfung von Bakterien, Viren und anderen Mikroorganismen geeignet ist. Die energiereiche ultraviolette Strahlung legt dabei schädliche Keime in Sekundenbruchteilen lahm.
  • Die auch als physikalische Entkeimung bezeichnete Behandlung von Oberflächen mit UV-Strahlung kann den Einsatz von chemischen Mitteln ersetzen, wobei der Vorteil entsteht, dass sich keine Resistenzen gegen die Strahlung entwickeln können. Daher ist im Sinne der vorliegenden Erfindung die Einrichtung mit einer UV-Strahlungsquelle ausgeführt, die so am bedienbaren Element angeordnet oder zu diesem hin bewegbar ist, dass eine bakterizide Bestrahlung der Oberflächen der manuell bedienbaren Elemente wenigstens zeitweise möglich ist.
  • Eine besonders vorteilhafte Anordnung der UV-Strahlungsquelle ist durch die Integration der UV-Strahlungsquelle in das manuell bedienbare Element gegeben. Ist das manuell bedienbare Element beispielsweise als Türdrücker oder als Türbedienstange ausgeführt, so kann die UV-Strahlungsquelle, die meist länglich in Gestalt eines Glaskolbens ausgeführt ist, in das manuell bedienbare Element integriert werden. Das Material des manuell bedienbaren Elementes ist dabei derart auszuwählen, dass dieses UV-strahlungstransparent ist. Beispielsweise kann der Türdrücker aus einem Glasmaterial oder einem transparenten Kunststoffmaterial wie einem Acryl bestehen, so dass die UV-Strahlungsquelle in den Abschnitt des Türdrückers integrierbar ist, der von Hand umschlossen werden kann.
  • Wird die UV-Strahlungsquelle eingeschaltet, so kann die UV-Strahlung durch das transparente Material des Türdrückers hindurch treten. Die mit Keimen belastete äußere Oberfläche der Handhabe wird folglich aus der Innenseite des Türdrückers von der UV-Strahlung beleuchtet, so dass die UV-Strahlung eine bakterizide Wirkung entfalten kann. Durch diese Lösung entsteht der Vorteil, dass die UV-Strahlungsquelle nicht außerhalb des manuell bedienbaren Elementes an wenigstens einem weiteren Ort angeordnet werden muss. Ferner sind meist horizontal oder senkrecht verlaufende Türbedienstangen zur Bedienung von Flügelelementen bekannt, die meist aus einem Edelstahlmaterial hergestellt sind. Werden die Türbedienstangen aus einem transparenten Kunststoff oder aus einem Glasmaterial hergestellt, so kann in die Druckstangen die UV-Strahlungsquelle integriert werden. Der Betrieb der UV-Bestrahlungsquellen kann dann vor genommen werden, wenn die Einrichtung wie die Tür oder das Fenster nicht benutzt wird.
  • Ist die UV-Strahlungsquelle nicht im manuell bedienbaren Element selbst angeordnet, kann vorgesehen sein, dass die UV-Strahlungsquelle am Flügelelement der Einrichtung selbst angeordnet wird. Das Flügelelement betrifft dabei das Türblatt oder beispielsweise das Fensterblatt, an dem neben der UV-Strahlungsquelle das zu entkeimende manuell bedienbare Element vorhanden ist.
  • Ist das manuell bedienbare Element als Türdrücker, als Türknauf oder als Griffelement ausgeführt, können zwei Strahlungsquellen nahe dem Türdrücker oder dem Türknauf angeordnet werden. Die Anordnung erfolgt dabei derart, dass eine erste UV-Strahlungsquelle den Türdrücker aus einer ersten Richtung und eine zweite UV-Strahlungsquelle den Türdrücker aus einer zweiten vorzugsweise der ersten Richtung gegenüberliegenden Richtung bestrahlt. Beispielsweise kann eine erste UV-Strahlungsquelle oberhalb und eine zweite UV-Strahlungsquelle unterhalb des Türdrückers im und/oder am Flügelelement ortsfest angeordnet werden. Dabei beschreibt die ortsfeste Anordnung der UV-Strahlungsquellen eine Anordnung, die sich zwischen einem Ruhezustand und einem Bestrahlungszustand der UV-Strahlungsquelle zur Bestrahlung des bedienbaren Elementes nicht ändert.
  • Zur ortsfesten Anordnung der UV-Strahlungsquellen am Flügelelement können die Strahlungsquellen zugeordnete Lampenträger zur Aufnahme jeweils wenigstens eines UV-Strahlungsmittels aufweisen. Die UV-Strahlungsquellen können ortsfest im oder am Flügelelement angeordnet oder im Flügelelement eingelassen sein. Die Lampenträger weisen dabei eine Öffnung auf, die derart in Richtung zum zu bestrahlenden Türdrücker weisen, dass eine direkte Bestrahlung des manuell bedienbaren Elementes durch die Strahlungsquellen aus zwei Richtungen ermöglicht ist. Bei spielsweise kann oberseitig des Türdrückers eine erste UV-Strahlungsquelle und unterseitig eine zweite UV-Strahlungsquelle vorgesehen sein. Ist das manuell bedienbare Element senkrecht am Flügelelement angeordnet, ist eine linksseitige und eine rechtsseitige Anordnung einer jeweiligen UV-Strahlungsquelle möglich.
  • Ferner kann ein Reflektor vorgesehen sein, in den das UV-Strahlungsmittel aufgenommen ist. Der Reflektor ist derart beweglich im Lampenträger angeordnet, dass dieser zur Bestrahlung des Türdrückers auf diesen ausrichtbar ist. Der Reflektor kann vorzugsweise die Rückseite der im Lampenträger vorhandenen Öffnung bilden, wobei zwischen Reflektor und Öffnung das UV-Strahlungsmittel eingesetzt wird.
  • Weiterführend kann vorgesehen sein, dass der wenigstens eine Lampenträger mit einem Beschlagschild einteilig ausgeführt ist, der Bestandteil des Beschlages der Einrichtung sein kann. Das Beschlagschild, ebenfalls als Türschild bezeichnet, weist zumeist eine senkrechte Erstreckung auf, wobei der Türdrücker in der Rückstellposition eine Horizontallage einnimmt. Die Lampenträger können horizontal abgewinkelt vom Beschlagsschild ausgeführt sein, so dass die längliche Erstreckung der Lampenträger mit der Erstreckungsrichtung des Türdrückers übereinstimmt. Die Lampenträger können in den Körper des Türblattes eingelassen sein, so dass dieser beispielsweise Ausfräsungen besitzt, die eine Aufnahme der Lampenträger ermöglichen. Zum Schutz des UV-Strahlungsmittels können Scheibenelemente die Öffnungen der Lampenträger abdecken.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann die UV-Strahlungsquelle beweglich am Flügelelement angeordnet werden und zwischen einer Ruheposition und einer Bestrahlungsposition bewegbar sein. Die Bewegung der UV-Strahlungsquelle kann beispielsweise durch eine Schwenkbewegung ermöglicht werden. Der Lampenträger kann einen Gehäuseteil und einen Deckelteil besitzen, wobei der Gehäuseteil ruhend im oder am Flü gelelement aufgenommen und der Deckelteil beweglich am ruhenden Gehäuseteil angeordnet ist. Die UV-Strahlungsquelle ist dabei im beweglichen Deckelteil eingesetzt.
  • Die Schwenkbewegung des Deckelteils gegenüber dem Gehäuseteil kann durch eine Gelenkverbindung umgesetzt werden, wobei die Gelenkverbindung zwischen dem Deckelteil und dem Gehäuseteil auf der dem manuell bedienbaren Element abgewandten Seite im Lampenträger angeordnet ist. Dadurch wird erreicht, dass beim Verschwenken des Deckelteils eine Öffnung im Lampenträger entsteht, die sich zwischen dem Deckelteil und dem Gehäuseteil erstreckt und in Richtung zum manuell bedienbaren Element weist.
  • Befinden sich die UV-Strahlungsquellen im Ruhezustand, ist der Deckelteil schließend auf dem Gehäuseteil angeordnet. Wird die UV-Strahlungsquelle in Betrieb genommen, fährt der bewegliche Deckelteil um die Gelenkverbindung auf und die Öffnung im Lampenträger entsteht in Richtung zum bestrahlenden Element. Nach Beendigung der Bestrahlung wird die UV-Strahlungsquelle abgeschaltet und der Deckelteil bewegt sich wieder in die Verschlussposition auf dem Gehäuseteil.
  • Der Deckelteil kann mittels einer Antriebseinheit zwischen der Ruheposition und der Bestrahlungsposition beweglich sein. Dabei kann die Antriebseinheit wenigstens einen Motor, ein Getriebe, einen Encoder und/oder eine Steuerung aufweisen. Ferner kann im Deckelteil ein Zahnradsegment angeordnet sein, wobei am Getriebe ein Zahnrad antreibend aufgenommen ist, das mit dem Zahnradsegment in Zahneingriff gebracht ist. Durch Betrieb des Motors kann über das Getriebe das Zahnrad angetrieben werden, um die Schwenkbewegung des Deckelteils zwischen der Ruheposition und der Bestrahlungsposition über das Zahnradsegment auszuführen. Die Inbetriebnahme der Antriebseinheit kann über die Steuerung erfolgen, die beispielsweise dann die Antriebseinheit in Betrieb setzt, wenn die UV- Strahlungsquelle eingeschaltet wird. Wird diese wieder ausgeschaltet, wird die Bewegung des Deckelteils zurück in die Verschlussposition auf dem Gehäuseteil umgekehrt ausgeführt.
  • Gemäß einer weiteren möglichen Ausführungsform kann der Lampenträger über eine Linearbewegungseinheit beweglich zwischen der Ruheposition und der Bestrahlungsposition am Flügelelement angeordnet sein. Gemäß dieser Ausführungsform führt die UV-Strahlungsquelle keine Schwenkbewegung sondern eine Linearbewegung aus. Zur Anordnung der Linearbewegungseinheit am Flügelelement kann diese einen Grundkörper besitzen, der ortsfest am Flügelelement angeordnet ist. Neben dem Grundkörper besitzt die Linearbewegungseinheit wenigstens ein Führungselement, über das der Lampenträger am Grundkörper vorzugsweise mit einem elektrischen Antrieb linearbeweglich angeordnet ist.
  • Die Linearbewegungseinheit kann seitlich am manuell bedienbaren Element angeordnet sein, so dass der Lampenträger in der Ruheposition neben dem bedienbaren Element und in der Bestrahlungsposition über dem bedienbaren Element angeordnet wird. Beispielsweise kann das manuell bedienbare Element als Türdrücker mit einer Haupterstreckungsrichtung ausgebildet sein, wobei die Haupterstreckungsrichtung durch den mit der Hand umgreifbaren Abschnitt des Türdrückers gebildet wird. Zugleich kann die Bewegungsrichtung des Lampenträgers durch das Führungselement in der Haupterstreckungsrichtung vorgegeben sein, so dass der Lampenträger seitlich über den Türdrücker fahrbar ist.
  • Innerhalb des Lampenträgers können wiederum zwei UV-Strahlungsmittel aufgenommen sein, die jeweils in Reflektoren gegenüberliegend angeordnet sind. Befindet sich der Lampenträger in der Bestrahlungsposition, so können die beiden UV-Strahlungsmittel den Türdrücker von zwei Seiten bestrahlen, wobei die beiden UV-Strahlungsmittel und der Türdrücker eine Dreiecksanordnung bilden. Der Lampenträger kann kastenförmig ausge führt sein und eine Öffnungsseite besitzen, die in Richtung zum Türblatt weist. Findet die Bestrahlung des Türdrückers statt, so überfährt der Lampenträger in der Bestrahlungsposition den Türdrücker, und die UV-Strahlung kann nicht oder nur geringfügig zwischen dem Lampenträger und dem Türblatt austreten.
  • Der elektrische Antrieb zur Bewegung des Lampenträgers zwischen der Ruheposition und der Bestrahlungsposition kann einen Linearmotor umfassen, wobei ferner ein Spindeltrieb oder ein Zugmitteltrieb vorgesehen sein kann. Auch gemäß dieser Ausführungsform kann die Antriebseinheit wenigstens einen Motor, ein Getriebe und einen Encoder besitzen, wobei ferner eine Steuerung zum Betrieb der Antriebseinheit vorhanden sein kann.
  • Gemäß einer noch weiteren Ausführungsform der vorliegenden erfindungsgemäßen Einrichtung kann das manuell bedienbare Element flächenförmig ausgebildet sein. Beispielsweise sind Flügelelemente von Türanordnungen bekannt, die über Druckflächen verfügen, gegen die mit der Hand gedrückt werden kann. Um das flächenförmige, bedienbare Element zur Desinfektion mit einer UV-Strahlungsquelle zu bestrahlen, kann dieses über das flächenförmige, bedienbare Element bewegt werden. Die Bewegung der UV-Strahlungsquelle kann nach Art einer Scannerbewegung erfolgen, wie diese bei Flachbettscannern bereits bekannt ist. Dabei kann die UV-Strahlungsquelle eine längliche Erstreckung aufweisen, die eine Art Lichtvorhang emittiert. Dieser wird quer zur Längserstreckung der UV-Strahlungsquelle bewegt.
  • Die UV-Strahlungsquelle kann in einer sich quer zur Bewegungsrichtung erstreckenden Bewegungseinheit aufgenommen sein. Seitlich zum flächenförmig angeordneten bedienbaren Element können Längsführungselemente vorgesehen werden, die zur Führung der sich zwischen diesen quer erstreckenden Bewegungseinheit dienen. Das Bewegungssystem ermöglicht folglich eine flächenförmige Bestrahlung des flächenförmigen, bedienbaren Elementes mit UV-Licht, indem die Bewegungseinheit beispielsweise vom oberen Ende des Türblattes bis zum unteren Ende des Türblattes scannerartig hinwegbewegt wird. Im Ergebnis ist das Türblatt vollflächig bestrahlbar und folglich desinfiziert. Befinden sich beispielsweise weitere Bedienelemente auf dem flächenförmig ausgebildeten, bedienbaren Element, so können diese ebenfalls der Bestrahlung ausgesetzt werden.
  • Zur Bewegung der Bewegungseinheit kann ein elektrischer Antrieb vorgesehen sein, der beispielsweise in den Längsführungselementen integriert ist. Dieser elektrische Antrieb kann einen Zugmitteltrieb oder einen Spindeltrieb umfassen, wobei auf besonders vorteilhafte Weise ein Linearmotor eingesetzt werden kann, der in den als Stranggussprofil ausgeführten Längsführungselementen aufnehmbar ist.
  • In Abhängigkeit der Intensität der eingesetzten UV-Strahlung ist erforderlich, Personen in der Nähe der Einrichtung zu detektieren. Befinden sich Personen in der Nähe der Einrichtung, so wird die UV-Strahlungsquelle nicht in Betrieb gesetzt. Zur Detektion der Personen in der Nähe der Einrichtung kann ein Sensor vorgesehen sein, wobei der Sensor mit einer Steuerung verbunden ist, mit der die UV-Bestrahlung durch die UV-Strahlungsquellen steuerbar ist. Der Sensor kann sich auf der UV-Strahlungsquelle, auf dem Türblatt oder an einer sonstigen Stelle an oder nahe der Einrichtung wie der Tür oder dem Fenster befinden.
  • Es ist von besonderem Vorteil, wenn die UV-Strahlungsquelle elektromagnetische Strahlung mit einer Wellenlänge von 50 nm bis 400 nm, bevorzugt von 75 nm bis 300 nm und besonders bevorzugt von 100 nm bis 280 nm emittiert. Die auch als UVC-Strahlung bezeichnete UV-Strahlung im Wellenlängenbereich von 100 nm bis 280 nm weist eine besonders intensive antibakterielle Wirkung auf. Strahlung im kurzwelligen UVC-Band verfügt über eine hervorragende keimtötende Wirkung, wobei die Leistung der UV-Strahlungsquelle zwischen 50 W bis 250 W, vorzugsweise zwischen 100 W und 150 W und besonders bevorzugt etwa 125 W beträgt.
  • Von weiterem Vorteil ist eine UV-Strahlungsquelle, die gepulste UV-Strahlung emittiert. Dabei kann eine Pulsüberhöhung stattfinden, so dass die Spitzenleistung der UV-Strahlung im Puls ein Vielfaches der oben stehend angegebenen Leistung von beispielsweise 50 W bis 250 W beträgt. Es hat sich gezeigt, dass gepulste UV-Strahlung eine weitere Verbesserung der keimtötenden Wirkung erzielt.
  • Ferner kann eine zusätzliche Behandlung der zu entkeimenden Oberflächen während der UV-Bestrahlung mit Eisensalzen in einer Lösung erfolgen. Dabei hat sich gezeigt, dass Eisenionen UV-Strahlung bevorzugt absorbieren. Dadurch kann eine antibakterielle Wirkung der UV-Strahlung weiter verbessert werden. Die Eisensalzlösung kann beispielsweise durch einen Aerosol-Dosierer auf die zu entkeimenden Oberflächen aufgesprüht werden, der selbsttätig mit Inbetriebnahme der UV-Strahlungsquelle aktiviert wird.
  • Weitere, die Erfindung verbessernde Maßnahmen werden nachstehend gemeinsam mit der Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispieles der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt.
  • Es zeigen:
  • 1: eine perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels eines Türdrückers, der an einem Flügelelement montiert ist, wobei im Türdrücker eine UV-Strahlungsquelle aufgenommen ist,
  • 2: eine perspektivische Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels eines Türblattes mit einem Türdrücker und ruhend im Türblatt an geordnete UV-Strahlungsquellen in einem nicht aktivierten Zustand,
  • 3: eine vergrößerte Ansicht des Türdrückers sowie der UV-Strahlungsquellen im Türblatt gemäß des Ausführungsbeispiels in 2, wobei die UV-Strahlungsquellen im nicht aktivierten Zustand gezeigt sind,
  • 4: eine perspektivische Ansicht des Türdrückers und der UV-Strahlungsquellen im Türblatt gemäß des Ausführungsbeispiels in 2 und 3, wobei die UV-Strahlungsquellen im aktivierten Zustand dargestellt sind,
  • 5: eine Seitenansicht der Anordnung der UV-Strahlungsquellen relativ zum Türdrücker gemäß des Ausführungsbeispiels in 2 bis 4,
  • 6: eine perspektivische Ansicht der Anordnung der Lampenträger zur Aufnahme der UV-Strahlungsquellen sowie dem Türdrücker gemäß des Ausführungsbeispiels in 2 bis 5,
  • 7: ein drittes Ausführungsbeispiel der Anordnung von UV-Strahlungsquellen zur Bestrahlung eines Türdrückers in einem nicht aktivierten Zustand,
  • 8: eine Ansicht der Anordnung der UV-Strahlungsquellen gemäß des Ausführungsbeispiels in 7 in einem aktivierten Zustand,
  • 9: eine Detailansicht eines Lampenträgers mit einem Gehäuseteil sowie einem Deckelteil in einem geöffneten Zustand gemäß des Ausführungsbeispiels in 7 und 8,
  • 10: eine Detailansicht eines Deckelteils mit einer Antriebseinheit gemäß des Ausführungsbeispiels in 7, 8 und 9,
  • 11: die perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels der Anordnung wenigstens einer UV-Strahlungsquelle relativ zu einem Türdrücker, wobei die UV-Strahlungsquelle linear beweglich am Türblatt angeordnet ist,
  • 12: eine detaillierte Ansicht der beweglichen Anordnung einer UV-Strahlungsquelle am Türblatt gemäß des Ausführungsbeispiels in 11 in einer Ruheposition,
  • 13: die Anordnung einer UV-Strahlungsquelle an einem Türblatt in einem Bestrahlungszustand gemäß des Ausführungsbeispiels in 11 und 12,
  • 14: eine rückseitige perspektivische Ansicht der Anordnung der UV-Strahlungsquelle relativ zum Türdrücker gemäß des Ausführungsbeispiels in 11 bis 13,
  • 15: ein weiteres Ausführungsbeispiel der Anordnung einer UV-Strahlungsquelle an einem Türblatt nach Art eines Scanners,
  • 16: eine Seitenansicht der scannerartigen Anordnung der UV-Strahlungsquelle am Türblatt gemäß des Ausführungsbeispiels in 15 und
  • 17: eine perspektivische Ansicht des Türblattes sowie der scannerartigen Anordnung der UV-Strahlungsquelle mit einem Bewegungssystem gemäß des Ausführungsbeispiels in 15 und 16.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Einrichtung 1 in Gestalt einer Tür 1. Die Tür 1 besitzt einen Beschlag 10 in Gestalt eines Türdrückers 10, der ein manuell bedienbares Element 11 umfasst. Das manuell bedienbare Element 11 ist am Türblatt 13 der Tür 1 befestigt. Im geraden Abschnitt des Türdrückers 10, der manuell umschlossen werden kann, befindet sich innenseitig eine UV-Strahlungsquelle 12. Das Material des Türdrückers 10 ist aus einem für UV-Strahlung transparenten Material ausgebildet. Wird die UV-Strahlungsquelle 12 in Betrieb gesetzt, durchleuchtet diese von der Innenseite den Türdrücker 10. Mikroorganismen, Bakterien und/oder Viren, die auf der Oberfläche des Türdrückers 10 abgelagert sind, werden dabei durch die UV-Strahlung effektiv abgetötet. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel benötigt die UV-Strahlungsquelle 12 keine weiteren Strahlungsmittel zur Unterbringung angrenzend an oder in der Nähe des manuell bedienbaren Elementes 11.
  • 2 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Anordnung zweier UV-Strahlungsquellen 12, die angrenzend an einen Türdrücker 10 angeordnet sind. Eine erste UV-Strahlungsquelle 12 ist oberhalb und eine zweite UV-Strahlungsquelle 12 ist unterhalb des Türdrückers 10 angeordnet. Das Türblatt 13 ist abschnittsweise gezeigt, wobei oberhalb des Türblattes 13 ein Sensor 14 angeordnet ist, der zur Detektion von Personen in der Nähe der Einrichtung 1 dient.
  • Die 3 zeigt das Ausführungsbeispiel der Tür 1 gemäß 2 in einer vergrößerten Ansicht. Sowohl oberhalb als auch unterhalb ist eine UV-Strahlungsquelle 12 gezeigt, die jeweils in einem Lampenträger 15 aufgenommen sind. Das manuell bedienbare Element 11 in Gestalt des Türdrückers 10 erstreckt sich aus einem Beschlagschild 18. Dieses verläuft in vertikaler Richtung, wobei die Erstreckungsrichtung der Lampenträger 15 horizontal verläuft. Die Lampenträger 15 grenzen oberseitig und unterseitig an das Beschlagschild 18 an, und können mit diesem einteilig ausgeführt sein. Die UV-Strahlungsquellen 12 sind in einem nicht aktivierten Ruhezustand gezeigt, wobei die Lampenträger 15 durch transparente Schutzscheiben 35 abgedeckt gezeigt sind.
  • 4 zeigt das Ausführungsbeispiel der Tür 1 mit den UV-Strahlungsquellen 12, die in einem Bestrahlungszustand gezeigt sind. Zur Darstellung der UV-Strahlungsmittel 16 sind die Schutzscheiben 35 gemäß 3 entfernt. Dabei ist zu erkennen, dass die UV-Strahlungsmittel 16 in jeweiligen Reflektoren 17 aufgenommen sind. Diese sind beweglich innerhalb des Lampenträgers 15 angeordnet und können derart ausgerichtet werden, dass die durch die UV-Strahlungsmittel 16 emittierte UV-Strahlung auf das manuell bedienbare Element 11 in Gestalt des Türdrückers 10 ausgerichtet werden kann.
  • 5 zeigt eine weitere Ansicht des Ausführungsbeispiels der ruhenden Anordnung der UV-Strahlungsquellen 12 in einer Seitenansicht. Gemäß der Darstellung ist der obere und untere Lampenträger 15 einteilig mit dem Beschlagschild 18 ausgeführt. Der Lampenträger 15 besitzt in Richtung zum manuell bedienbaren Element 11 in Gestalt des Türdrückers 10 weisende Öffnungen. Innerhalb der Lampenträger 15 sind Reflektoren 17 angeordnet, die zur Aufnahme der UV-Strahlungsmittel 16 dienen. Die Reflektoren 17 sind durch die Öffnung in den Lampenträgern 15 hindurch derart ausgerichtet, dass die von den Strahlungsmitteln 16 emittierte Strahlung auf den Türdrücker 10 gerichtet werden können.
  • 6 zeigt wiederholt eine perspektivische Ansicht eines Beschlags-Einbausatzes mit zwei UV-Strahlungsquellen 12 und einem Beschlagschild 18, aus dem sich ein Türdrücker 10 heraus erstreckt. Der Einbausatz dient zum Einbau in ein Türblatt, das entsprechende Vertiefungen besitzt, in die die Lampenträger 15 eingelassen werden können.
  • Die 7 und 8 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel der Anordnung der UV-Strahlungsquellen 12 an einem Türblatt 13. In 7 sind die UV-Strahlungsquellen 12 in einem Ruhezustand gezeigt, wobei 8 die UV-Strahlungsquellen 12 in einem Betriebszustand zeigt, der durch die UV-Strahlengänge 36 angedeutet ist. Im Ruhezustand ist der Lampenträger 15 geschlossen, und das manuell bedienbare Element 11 in Gestalt des Türdrückers 10 wird nicht bestrahlt. Gemäß 7 ist daher lediglich ein kastenförmiges Element sowohl oberhalb als auch unterhalb des Türdrückers 10 erkennbar.
  • In 8 sind die UV-Strahlungsquellen 12 aktiviert. Der Lampenträger 15 weist wenigstens ein Gehäuseteil 19 und einen Deckelteil 20 auf. Der Deckelteil 20 ist gelenkig am Gehäuseteil 19 angeordnet. Die Gelenkverbindungen sind rückseitig angeordnet, so dass bei einem Aufklappen der Deckelteile 20 die Innenseite der Lampenträger 15 in Richtung zum Türdrücker 10 weist. Die UV-Strahlungsmittel – hier nicht mehr gezeigt – befinden sich innerhalb des Deckelteils 20. Werden diese eingeschaltet, so ergibt sich ein freier Strahlengang 36 in Richtung zum Türdrücker 10, so dass dieser mit UV-Strahlung beaufschlagt wird. Ist die UV-Bestrahlung beendet, so fahren die Deckelteile 20 wieder in die Ruheposition zurück, indem diese schließend auf die Gehäuseteile 19 zurückgeschwenkt werden, wobei die UV-Strahlungsquellen 12 wieder abgeschaltet werden.
  • 9 zeigt eine detaillierte Ansicht des Lampenträgers 15 zur Aufnahme eines UV-Strahlungsmittels 16. Das UV-Strahlungsmittel 16 ist in einem Reflektor 17 aufgenommen. Unterseitig ist das Gehäuseteil 19, beispielsweise zur Montage am Türblatt 13, dargestellt, wobei der oberseitig dargestellte Deckelteil 20 über eine Gelenkverbindung 21 mit dem Gehäuseteil 19 verbunden ist. Innerhalb des Lampenträgers 15 ist eine Antriebseinheit 22 aufgenommen, die in der folgenden 10 näher gezeigt ist.
  • 10 zeigt eine Detailansicht des Gehäuseteils 19, indem eine Antriebseinheit 22 zur Bewegung des Deckelteils 20 vorgesehen ist. Die Antriebseinheit 22 besitzt einen Motor 23, ein Getriebe 24, einen Encoder 25, eine Steuerung 26, ein Zahnradsegment 27 sowie ein Zahnrad 37. Die antreibende Verbindung zwischen dem Zahnrad 37 und dem Zahnradsegment 27 ist in 9 dargestellt. Der Motor 23 wirkt auf das Getriebe 24, um das Zahnrad 37 anzutreiben. Endseitig am Motor 23 ist der Encoder 25 zur Detektion der Bewegungsposition des Deckelteils 20 relativ zum Gehäuseteil 19 angeordnet. Auf der hinteren Seite besitzt das Gehäuseteil 19 zwei Gelenkverbindungen 21 mit jeweils zugeordnetem Gelenkbolzen 38, über die der Deckelteil 20 gelenkig am Gehäuseteil 19 aufgenommen wird.
  • Die 11 und 12 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel der Anordnung des Lampenträgers 15 am Flügelelement 13, wobei die Anordnung beweglich über eine Linearbewegungseinheit 28 zwischen der Ruheposition und der Bestrahlungsposition erfolgt. Die Anordnung des Lampenträgers 15 ist in 12 näher dargestellt. Durch die Anordnung des Lampenträgers 15 über die Linearbewegungseinheit 28 kann der Lampenträger 15 relativ zum Türdrücker 10 verfahren werden. Sowohl in 11 als auch in 12 ist der Lampenträger 15 in der Ruheposition gezeigt. Die Linearbewegungseinheit 28 besitzt einen Grundkörper 29, der ortsfest am Flügelelement 13 angeordnet ist. Der Lampenträger 15 ist über ein Führungselement 30 am Grundkörper 29 verfahrbar, wobei der Antrieb des Grundkörpers 29 über eine elektrische Antriebseinheit verfügen kann.
  • 13 zeigt die Anordnung des Lampenträgers 15 über die Linearbewegungseinheit 28 mit dem Grundkörper 29 sowie dem Führungselement 30 in der Bestrahlungsposition. Der Beschlag 10 befindet sich innerhalb des Lampenträgers 15, der über den Beschlag 10 hinweg gefahren ist. Das Führungselement 30 ist innerhalb des Grundkörpers 29 der Linearbewegungseinheit 28 geführt, wobei der Lampenträger 15 am Führungselement 30 angeordnet ist. Gemäß einem beispielhaften Abschnitt ist ein Leistungs- und/oder Signalkabel 39 gezeigt, das mit dem Lampenträger 15 verbunden ist und zur Versorgung der UV-Strahlungsquelle dient.
  • 14 zeigt in einer rückseitigen, perspektivischen Ansicht die Bestrahlungsposition des Lampenträgers 15, indem dieser den Türdrücker 10 überfährt. Innerhalb des Lampenträgers 15 sind zwei UV-Strahlungsmittel 16 in jeweiligen Reflektoren 17 aufgenommen. Der Lampenträger 15 ist über das Führungselement 30 relativ zum Grundkörper 29 geführt, wobei die perspektivische Blickrichtung aus Richtung des nicht näher gezeigten Türblattes erfolgt.
  • 15 zeigt ein letztes Ausführungsbeispiel der Anordnung einer UV-Strahlungsquelle 12 relativ zum manuell bedienbaren Element 11. Das manuell bedienbare Element 11 ist flächenförmig ausgeführt und stellt die Oberfläche des Türblattes 13 dar. Dieses kann gemäß dieses Ausführungsbeispiels durch die UV-Strahlungsquelle 12 abgescannt werden. Beispielsweise kann das manuell bedienbare Element 11 eine Fläche des Türblattes 13 bilden, das manuell bedient wird. Die UV-Strahlungsquelle 12 ist durch ein Bewegungssystem 32 beweglich geführt. Dieses besitzt links- und rechtsseitig Längsführungselemente 33, die jeweils randseitig am Türblatt 13 angebracht sind. Zu den Längsführungselementen 33 erstreckt sich quer eine Bewegungseinheit 34 zur Aufnahme der UV-Strahlungsquelle 12. Die Bewegungseinheit 34 bewegt sich in Richtung der dargestellten Bewegungsrichtung 40. Die UV-Strahlungsquelle 12 kann sich über der gesamten Breite der Bewegungseinheit 34 erstrecken, so dass bei einer Scannerbewegung der Bewegungseinheit 34 in Bewegungsrichtung 40 die gesamte manuell bedienbare Fläche 11 mit UV-Strahlung beleuchtet wird.
  • 16 zeigt eine Seitenansicht der Anordnung der UV-Strahlungsquelle 12 innerhalb der Bewegungseinheit 34. Unterseitig ist das Flügelelement 13 dargestellt. Links- und rechtsseitig sind die Längsführungselemente 33 gezeigt, wobei beispielhaft ein jeweiliger Linearmotor 41 angedeutet ist, durch den die Bewegungseinheit 34 angetrieben werden kann. Das UV-Strahlungsmittel 16 ist wiederum in einem Reflektor 17 aufgenommen, der die UV-Strahlung in Richtung zum Flügelelement 13 umlenkt.
  • 17 zeigt wiederholt die Anordnung der UV-Strahlungsquelle 12 innerhalb der Bewegungseinheit 34, wobei die Bewegungseinheit 34 zur besseren Ansicht ein Stück weitaus den Längsführungselementen 33 herausgefahren ist. Hierin ist erkennbar, dass das UV-Strahlungsmittel 16 eine längliche Erstreckung aufweist und in einem Reflektor 17 aufgenommen ist. Somit kann die durch das UV-Strahlungsmittel 16 emittierte Strahlung in Richtung zum Flügelelement 13 umgelenkt werden.
  • Die Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausführung nicht auf das vorstehend angegebene bevorzugte Ausführungsbeispiel. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, welche von der dargestellten Lösung auch bei grundsätzlich anders gearteten Ausführungen Gebrauch macht. Sämtliche aus den Ansprüchen, der Beschreibung oder den Zeichnungen hervorgehenden Merkmale und/oder Vorteile, einschließlich konstruktiven Einzelheiten, räumliche Anordnungen und Verfahrensschritte, können sowohl für sich als auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich sein. Insbesondere können die Merkmale der jeweiligen Ausführungsbeispiele der Anordnung der UV-Strahlungsquelle 12 beliebig miteinander kombiniert werden.
  • 1
    Einrichtung/Tür
    10
    Beschlag/Türdrücker
    11
    manuell bedienbares Element
    12
    UV-Strahlungsquelle
    13
    Flügelelement/Türblatt
    14
    Sensor
    15
    Lampenträger
    16
    UV-Strahlungsmittel
    17
    Reflektor
    18
    Beschlagschild
    19
    Gehäuseteil
    20
    Deckelteil
    21
    Gelenkverbindung
    22
    Antriebseinheit
    23
    Motor
    24
    Getriebe
    25
    Encoder
    26
    Steuerung
    27
    Zahnradsegment
    28
    Linearbewegungseinheit
    29
    Grundkörper
    30
    Führungselement
    31
    Haupterstreckungsrichtung
    32
    Bewegungssystem
    33
    Längsführungselement
    34
    Bewegungseinheit
    35
    Schutzscheibe
    36
    UV-Strahlungsgang
    37
    Zahnrad
    38
    Gelenkbolzen
    39
    Kabel
    40
    Bewegungsrichtung
    41
    Linearmotor
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10305142 A1 [0004]

Claims (25)

  1. Einrichtung (1) wie eine Tür (1) oder ein Fenster, aufweisend einen Beschlag (10) mit wenigstens einem manuell bedienbaren Element (11), dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (1) wenigstens eine UV-Strahlungsquelle (12) aufweißt, die zur bakteriziden UV-Bestrahlung des manuell bedienbaren Elementes (11) ausgebildet ist.
  2. Einrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das manuell bedienbare Element (11) ein für UV-Strahlung transparentes Material aufweist und wobei die UV-Strahlungsquelle (12) im manuell bedienbaren Element (11) angeordnet ist.
  3. Einrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (1) wenigstens ein Flügelelement (13) wie ein Türblatt (13), ein Fensterblatt oder dergleichen aufweist, wobei die UV-Strahlungsquelle (12) am Flügelelement (13) angeordnet ist.
  4. Einrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das manuell bedienbare Element (11) als Türdrücker (11), als Türknauf oder als Griffelement ausgeführt ist und wobei zwei UV-Strahlungsquellen (12) vorgesehen sind, derart, dass eine erste UV-Strahlungsquelle (12) den Türdrücker (11) aus einer ersten Richtung und eine zweite UV-Strahlungsquelle (12) den Türdrücker (11) aus einer zweiten vorzugsweise gegenüberliegenden Richtung bestrahlt.
  5. Einrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste UV-Strahlungsquelle (12) oberhalb und eine zweite UV-Strahlungsquelle (12) unterhalb des Türdrückers (11) im und/oder am Flügelelement (13) ortsfest angeordnet ist.
  6. Einrichtung (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die UV-Strahlungsquellen (12) zwei Lampenträger (15) zur Aufnahme jeweils wenigstens eines UV-Strahlungsmittels (16) aufweisen, die ortsfest im oder am Flügelelement (13) angeordnet oder im Flügelelement (13) eingelassen sind und wobei die Lampenträger (15) eine Öffnung aufweisen, die in Richtung zum Türdrücker (11) weisen, derart, dass eine direkte Bestrahlung des manuell bedienbaren Elementes (11) durch die Strahlungsquellen (12) aus zwei Richtungen ermöglicht ist.
  7. Einrichtung (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein Reflektor (17) vorgesehen ist, in dem das UV-Strahlungsmittel (16) aufgenommen ist, wobei der Reflektor (17) derart beweglich im Lampenträger (15) angeordnet ist, dass dieser zur Bestrahlung des Türdrückers (11) auf diesen ausrichtbar ist.
  8. Einrichtung (1) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Beschlag (10) ein Beschlagschild (18) aufweist, wobei der wenigstens eine Lampenträger (15) mit dem Beschlagsschild (18) einteilig ausgeführt ist.
  9. Einrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine UV-Strahlungsquelle (12) beweglich am Flügelelement (13) angeordnet ist und zwischen einer Ruheposition und einer Bestrahlungsposition bewegbar ist.
  10. Einrichtung (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Lampenträger (15) einen Gehäuseteil (19) und einen Deckelteil (20) aufweist, wobei der Gehäuseteil (19) ruhend im oder am Flügelelement (13) aufgenommen und der Deckelteil (20) beweglich am ruhenden Gehäuseteil (19) angeordnet ist und wobei die UV-Strahlungsquelle (12) im beweglichen Deckelteil (20) aufgenommen ist.
  11. Einrichtung (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein Lampenträger (15) oberhalb und ein Lampenträger (15) unterhalb des manuell bedienbaren Elementes (11) angeordnet ist, wobei die Deckelteile (20) zur Ausführung einer Schwenkbewegung zwischen der Ruheposition und der Bestrahlungsposition über eine Gelenkverbindung (21) am Gehäuseteil (19) angeordnet sind.
  12. Einrichtung (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkverbindung (21) auf der dem manuell bedienbaren Element (11) abgewandten Seite im Lampenträger (15) angeordnet ist, sodass die im beweglichen Deckelteil (20) aufgenommene UV-Strahlungsquelle (12) in der Bestrahlungsposition des Deckelteils (20) in Richtung zum manuell bedienbaren Element (11) weist.
  13. Einrichtung (1) nach Anspruch 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelteil (20) mittels einer Antriebseinheit (22) zwischen der Ruheposition und der Bestrahlungsposition beweglich ist, wobei die Antriebseinheit (22) wenigstens einen Motor (23), ein Getriebe (24), einen Encoder (25) und/oder eine Steuerung (26) aufweist.
  14. Einrichtung (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass im Deckelteil (20) ein Zahnradsegment (27) angeordnet und am Getriebe (24) ein Zahnrad (37) antreibend aufgenommen ist, das mit dem Zahnradsegment (27) in Zahneingriff gebracht ist, um die Schwenkbewegung zwischen der Ruheposition und der Bestrahlungsposition des Deckelteils (20) auszuführen.
  15. Einrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Lampenträger (15) über eine Linearbewegungseinheit (28) beweglich zwischen der Ruheposition und der Bestrahlungsposition am Flügelelement (13) angeordnet ist.
  16. Einrichtung (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Linearbewegungseinheit (28) einen Grundkörper (29) aufweist, der ortsfest am Flügelelement (13) angeordnet ist, wobei der Lampenträger (15) über ein Führungselement (30) am Grundkörper (29) vorzugsweise mit einem elektrischen Antrieb linearbeweglich angeordnet ist.
  17. Einrichtung (1) nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass das manuell bedienbare Element (11) als Türdrücker (11) mit einer Haupterstreckungsrichtung (31) ausgebildet ist, wobei die Bewegungsrichtung des Lampenträgers (15) durch das Führungselement (30) in der Haupterstreckungsrichtung (31) vorgegeben ist, sodass der Lampenträger (15) seitlich über den Türdrücker (11) fahrbar ist.
  18. Einrichtung (1) nach Anspruch 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass im Lampenträger (15) zwei UV-Strahlungsmittel (16) aufgenommen sind, die jeweils in Reflektoren (17) gegenüberliegend angeordnet sind und zwischen die der Türdrücker (11) in der Bestrahlungsposition anordbar ist.
  19. Einrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das manuell bedienbare Element (11) flächenförmig ausgebildet ist, wobei ein Bewegungssystem (32) vorgesehen ist, durch das die UV-Strahlungsquelle (12) über das flächenförmig angeordnete bedienbare Element (11) bewegbar ist.
  20. Einrichtung (1) nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Bewegungssystem (32) seitlich am flächenförmig ausgeführten manuell bedienbaren Element (11) jeweils ein Längsführungselement (33) aufweist, an denen eine sich quer erstreckende Bewegungseinheit (34) zur Aufnahme der UV-Strahlungsquelle (12) angeordnet ist, die entlang der Längsrichtung der Längsführungselemente (33) nach Art eines Scanners bewegbar ist.
  21. Einrichtung (1) nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Bewegungssystem (32) einen elektrischen Antrieb aufweist, der zur Bewegung der Bewegungseinheit (34) entlang der Längsführungselemente (33) ausgebildet ist.
  22. Einrichtung (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Sensor (14) wenigstens zur Detektion von Personen vorgesehen ist, wobei der Sensor (14) mit einer Steuerung verbunden ist, mit der die UV-Bestrahlung durch die UV-Strahlungsquelle (12) steuerbar ist.
  23. Einrichtung (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die UV-Strahlungsquelle (12) elektromagnetische Strahlung mit einer Wellenlänge von 50 nm bis 400 nm, bevorzugt von 100 nm bis 300 nm und besonders bevorzugt von 100 nm bis 280 nm emittiert.
  24. Einrichtung (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die UV-Strahlungsquelle (12) gepulste UV-Strahlung emittiert.
  25. Einrichtung (1) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die UV-Strahlungsquelle (12) eine Leistung von 50 W bis 250 W, vorzugsweise von 100 W bis 150 W und besonders bevorzugt von 125 W aufweist.
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