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Die
vorliegende Erfindung richtet sich auf eine Einrichtung wie eine
Tür oder ein Fenster, aufweisend einen Beschlag mit wenigstens
einem manuell bedienbaren Element.
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Die
Flügelelemente von Türen oder Fenstern besitzen
Beschläge, die zur Bedienung der Flügelelemente
manuell bedienbare Elemente aufweisen. Die manuell bedienbaren Elemente
können Türdrücker, Türknaufe,
Griffelemente oder flächenförmige Bedienelemente
sein. Diese Bedienelemente können aus einem metallischen
Werkstoff oder aus einem Kunststoff bestehen und werden in Abhängigkeit
des Einsatzortes von einer Vielzahl von Personen bedient.
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In
den letzten Jahren haben spezifische Infektionsprobleme zugenommen,
die durch Kontakt mit manuell bedienbaren Elementen übertragen
werden können. Ist die Einrichtung wie eine Tür
in einem öffentlichen Gebäude, einer öffentlichen
Toilette, in einem Krankenhaus, in einem Hotel, in einem Altenheim
oder beispielsweise einer Arztpraxis eingesetzt, kann das spezifische
Infektionsproblem verstärkt auftreten. Die Gefahr einer
Infektion kann verringert werden, sofern Materialien verwendet werden,
die eine bakterizide Wirkung erzielen.
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Aus
der
DE 103 05 142
A1 ist ein Türgriff mit einer Oberfläche
bekannt, die eine keimtötende Wirkung besitzt. Die Oberflächen
sind mit Substanzen behandelt, die eine bakterizide Wirkung besitzen. Diese
Substanzen haben jedoch den Nachteil, dass sie entweder mehr oder
weniger toxisch sind, oder die keimtötende Wirkung ist
zu gering. Bei einem regelmäßigen Gebrauch des
manuell bedienbaren Elementes ist ein Abrieb der Substan zen festzustellen, so
dass die keimtötende Wirkung nicht lange anhält. Ferner
wird vorgeschlagen, dass manuell bedienbare Element mit einem Metallkörper
zu umhüllen, der nach Abrieb der keimtötenden
Oberfläche ausgetauscht werden kann. Dies hat jedoch einen
erheblichen Wartungsaufwand zur Folge.
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Es
ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Einrichtung
wie eine Tür oder ein Fenster mit einem Beschlag auszuführen,
dessen manuell bedienbares Element zur Verringerung einer Infektionsgefahr
eine dauerhaft keimreduzierte oder keimfreie Oberfläche
aufweist.
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Diese
Aufgabe wird ausgehend von einer Einrichtung wie einer Tür
oder einem Fenster gemäß dem Oberbegriff des Anspruches
1 in Verbindung mit den kennzeichnenden Merkmalen gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen
Ansprüchen angegeben.
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Die
Erfindung schließt die technische Lehre ein, dass die Einrichtung
wenigstens eine UV-Strahlungsquelle aufweist, die zur bakteriziden
UV-Bestrahlung des wenigstens einen manuell bedienbaren Elementes
ausgebildet ist.
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Erfindungsgemäß ist
die Einrichtung mit einer UV-Strahlungsquelle ausgestattet, die
zur dauerhaften oder zeitweisen Bestrahlung des manuell bedienbaren
Elementes vorgesehen ist. Aus der Entkeimung von Luft, Oberflächen
und Wasser ist bekannt, dass die Verwendung ultravioletter Strahlung
zur effizienten und umweltfreundlichen Bekämpfung von Bakterien,
Viren und anderen Mikroorganismen geeignet ist. Die energiereiche
ultraviolette Strahlung legt dabei schädliche Keime in
Sekundenbruchteilen lahm.
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Die
auch als physikalische Entkeimung bezeichnete Behandlung von Oberflächen
mit UV-Strahlung kann den Einsatz von chemischen Mitteln ersetzen,
wobei der Vorteil entsteht, dass sich keine Resistenzen gegen die
Strahlung entwickeln können. Daher ist im Sinne der vorliegenden
Erfindung die Einrichtung mit einer UV-Strahlungsquelle ausgeführt,
die so am bedienbaren Element angeordnet oder zu diesem hin bewegbar
ist, dass eine bakterizide Bestrahlung der Oberflächen
der manuell bedienbaren Elemente wenigstens zeitweise möglich ist.
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Eine
besonders vorteilhafte Anordnung der UV-Strahlungsquelle ist durch
die Integration der UV-Strahlungsquelle in das manuell bedienbare
Element gegeben. Ist das manuell bedienbare Element beispielsweise
als Türdrücker oder als Türbedienstange
ausgeführt, so kann die UV-Strahlungsquelle, die meist
länglich in Gestalt eines Glaskolbens ausgeführt
ist, in das manuell bedienbare Element integriert werden. Das Material
des manuell bedienbaren Elementes ist dabei derart auszuwählen,
dass dieses UV-strahlungstransparent ist. Beispielsweise kann der
Türdrücker aus einem Glasmaterial oder einem transparenten
Kunststoffmaterial wie einem Acryl bestehen, so dass die UV-Strahlungsquelle
in den Abschnitt des Türdrückers integrierbar
ist, der von Hand umschlossen werden kann.
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Wird
die UV-Strahlungsquelle eingeschaltet, so kann die UV-Strahlung
durch das transparente Material des Türdrückers
hindurch treten. Die mit Keimen belastete äußere
Oberfläche der Handhabe wird folglich aus der Innenseite
des Türdrückers von der UV-Strahlung beleuchtet,
so dass die UV-Strahlung eine bakterizide Wirkung entfalten kann.
Durch diese Lösung entsteht der Vorteil, dass die UV-Strahlungsquelle
nicht außerhalb des manuell bedienbaren Elementes an wenigstens
einem weiteren Ort angeordnet werden muss. Ferner sind meist horizontal
oder senkrecht verlaufende Türbedienstangen zur Bedienung
von Flügelelementen bekannt, die meist aus einem Edelstahlmaterial
hergestellt sind. Werden die Türbedienstangen aus einem
transparenten Kunststoff oder aus einem Glasmaterial hergestellt,
so kann in die Druckstangen die UV-Strahlungsquelle integriert werden.
Der Betrieb der UV-Bestrahlungsquellen kann dann vor genommen werden,
wenn die Einrichtung wie die Tür oder das Fenster nicht
benutzt wird.
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Ist
die UV-Strahlungsquelle nicht im manuell bedienbaren Element selbst
angeordnet, kann vorgesehen sein, dass die UV-Strahlungsquelle am
Flügelelement der Einrichtung selbst angeordnet wird. Das Flügelelement
betrifft dabei das Türblatt oder beispielsweise das Fensterblatt,
an dem neben der UV-Strahlungsquelle das zu entkeimende manuell bedienbare
Element vorhanden ist.
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Ist
das manuell bedienbare Element als Türdrücker,
als Türknauf oder als Griffelement ausgeführt,
können zwei Strahlungsquellen nahe dem Türdrücker
oder dem Türknauf angeordnet werden. Die Anordnung erfolgt
dabei derart, dass eine erste UV-Strahlungsquelle den Türdrücker
aus einer ersten Richtung und eine zweite UV-Strahlungsquelle den
Türdrücker aus einer zweiten vorzugsweise der ersten
Richtung gegenüberliegenden Richtung bestrahlt. Beispielsweise
kann eine erste UV-Strahlungsquelle oberhalb und eine zweite UV-Strahlungsquelle
unterhalb des Türdrückers im und/oder am Flügelelement
ortsfest angeordnet werden. Dabei beschreibt die ortsfeste Anordnung
der UV-Strahlungsquellen eine Anordnung, die sich zwischen einem
Ruhezustand und einem Bestrahlungszustand der UV-Strahlungsquelle
zur Bestrahlung des bedienbaren Elementes nicht ändert.
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Zur
ortsfesten Anordnung der UV-Strahlungsquellen am Flügelelement
können die Strahlungsquellen zugeordnete Lampenträger
zur Aufnahme jeweils wenigstens eines UV-Strahlungsmittels aufweisen.
Die UV-Strahlungsquellen können ortsfest im oder am Flügelelement
angeordnet oder im Flügelelement eingelassen sein. Die
Lampenträger weisen dabei eine Öffnung auf, die
derart in Richtung zum zu bestrahlenden Türdrücker
weisen, dass eine direkte Bestrahlung des manuell bedienbaren Elementes
durch die Strahlungsquellen aus zwei Richtungen ermöglicht
ist. Bei spielsweise kann oberseitig des Türdrückers
eine erste UV-Strahlungsquelle und unterseitig eine zweite UV-Strahlungsquelle
vorgesehen sein. Ist das manuell bedienbare Element senkrecht am
Flügelelement angeordnet, ist eine linksseitige und eine
rechtsseitige Anordnung einer jeweiligen UV-Strahlungsquelle möglich.
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Ferner
kann ein Reflektor vorgesehen sein, in den das UV-Strahlungsmittel
aufgenommen ist. Der Reflektor ist derart beweglich im Lampenträger angeordnet,
dass dieser zur Bestrahlung des Türdrückers auf
diesen ausrichtbar ist. Der Reflektor kann vorzugsweise die Rückseite
der im Lampenträger vorhandenen Öffnung bilden,
wobei zwischen Reflektor und Öffnung das UV-Strahlungsmittel
eingesetzt wird.
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Weiterführend
kann vorgesehen sein, dass der wenigstens eine Lampenträger
mit einem Beschlagschild einteilig ausgeführt ist, der
Bestandteil des Beschlages der Einrichtung sein kann. Das Beschlagschild,
ebenfalls als Türschild bezeichnet, weist zumeist eine
senkrechte Erstreckung auf, wobei der Türdrücker
in der Rückstellposition eine Horizontallage einnimmt.
Die Lampenträger können horizontal abgewinkelt
vom Beschlagsschild ausgeführt sein, so dass die längliche
Erstreckung der Lampenträger mit der Erstreckungsrichtung
des Türdrückers übereinstimmt. Die Lampenträger
können in den Körper des Türblattes eingelassen
sein, so dass dieser beispielsweise Ausfräsungen besitzt,
die eine Aufnahme der Lampenträger ermöglichen.
Zum Schutz des UV-Strahlungsmittels können Scheibenelemente die Öffnungen
der Lampenträger abdecken.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform kann die UV-Strahlungsquelle beweglich
am Flügelelement angeordnet werden und zwischen einer Ruheposition
und einer Bestrahlungsposition bewegbar sein. Die Bewegung der UV-Strahlungsquelle
kann beispielsweise durch eine Schwenkbewegung ermöglicht
werden. Der Lampenträger kann einen Gehäuseteil
und einen Deckelteil besitzen, wobei der Gehäuseteil ruhend
im oder am Flü gelelement aufgenommen und der Deckelteil
beweglich am ruhenden Gehäuseteil angeordnet ist. Die UV-Strahlungsquelle
ist dabei im beweglichen Deckelteil eingesetzt.
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Die
Schwenkbewegung des Deckelteils gegenüber dem Gehäuseteil
kann durch eine Gelenkverbindung umgesetzt werden, wobei die Gelenkverbindung
zwischen dem Deckelteil und dem Gehäuseteil auf der dem
manuell bedienbaren Element abgewandten Seite im Lampenträger
angeordnet ist. Dadurch wird erreicht, dass beim Verschwenken des Deckelteils
eine Öffnung im Lampenträger entsteht, die sich
zwischen dem Deckelteil und dem Gehäuseteil erstreckt und
in Richtung zum manuell bedienbaren Element weist.
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Befinden
sich die UV-Strahlungsquellen im Ruhezustand, ist der Deckelteil
schließend auf dem Gehäuseteil angeordnet. Wird
die UV-Strahlungsquelle in Betrieb genommen, fährt der
bewegliche Deckelteil um die Gelenkverbindung auf und die Öffnung
im Lampenträger entsteht in Richtung zum bestrahlenden
Element. Nach Beendigung der Bestrahlung wird die UV-Strahlungsquelle
abgeschaltet und der Deckelteil bewegt sich wieder in die Verschlussposition
auf dem Gehäuseteil.
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Der
Deckelteil kann mittels einer Antriebseinheit zwischen der Ruheposition
und der Bestrahlungsposition beweglich sein. Dabei kann die Antriebseinheit
wenigstens einen Motor, ein Getriebe, einen Encoder und/oder eine
Steuerung aufweisen. Ferner kann im Deckelteil ein Zahnradsegment
angeordnet sein, wobei am Getriebe ein Zahnrad antreibend aufgenommen
ist, das mit dem Zahnradsegment in Zahneingriff gebracht ist. Durch
Betrieb des Motors kann über das Getriebe das Zahnrad angetrieben
werden, um die Schwenkbewegung des Deckelteils zwischen der Ruheposition
und der Bestrahlungsposition über das Zahnradsegment auszuführen.
Die Inbetriebnahme der Antriebseinheit kann über die Steuerung
erfolgen, die beispielsweise dann die Antriebseinheit in Betrieb
setzt, wenn die UV- Strahlungsquelle eingeschaltet wird. Wird diese wieder
ausgeschaltet, wird die Bewegung des Deckelteils zurück
in die Verschlussposition auf dem Gehäuseteil umgekehrt
ausgeführt.
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Gemäß einer
weiteren möglichen Ausführungsform kann der Lampenträger über
eine Linearbewegungseinheit beweglich zwischen der Ruheposition
und der Bestrahlungsposition am Flügelelement angeordnet
sein. Gemäß dieser Ausführungsform führt
die UV-Strahlungsquelle keine Schwenkbewegung sondern eine Linearbewegung
aus. Zur Anordnung der Linearbewegungseinheit am Flügelelement
kann diese einen Grundkörper besitzen, der ortsfest am
Flügelelement angeordnet ist. Neben dem Grundkörper
besitzt die Linearbewegungseinheit wenigstens ein Führungselement, über
das der Lampenträger am Grundkörper vorzugsweise
mit einem elektrischen Antrieb linearbeweglich angeordnet ist.
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Die
Linearbewegungseinheit kann seitlich am manuell bedienbaren Element
angeordnet sein, so dass der Lampenträger in der Ruheposition
neben dem bedienbaren Element und in der Bestrahlungsposition über
dem bedienbaren Element angeordnet wird. Beispielsweise kann das
manuell bedienbare Element als Türdrücker mit
einer Haupterstreckungsrichtung ausgebildet sein, wobei die Haupterstreckungsrichtung
durch den mit der Hand umgreifbaren Abschnitt des Türdrückers
gebildet wird. Zugleich kann die Bewegungsrichtung des Lampenträgers durch
das Führungselement in der Haupterstreckungsrichtung vorgegeben
sein, so dass der Lampenträger seitlich über den
Türdrücker fahrbar ist.
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Innerhalb
des Lampenträgers können wiederum zwei UV-Strahlungsmittel
aufgenommen sein, die jeweils in Reflektoren gegenüberliegend
angeordnet sind. Befindet sich der Lampenträger in der Bestrahlungsposition,
so können die beiden UV-Strahlungsmittel den Türdrücker
von zwei Seiten bestrahlen, wobei die beiden UV-Strahlungsmittel und
der Türdrücker eine Dreiecksanordnung bilden. Der
Lampenträger kann kastenförmig ausge führt sein
und eine Öffnungsseite besitzen, die in Richtung zum Türblatt
weist. Findet die Bestrahlung des Türdrückers
statt, so überfährt der Lampenträger
in der Bestrahlungsposition den Türdrücker, und
die UV-Strahlung kann nicht oder nur geringfügig zwischen
dem Lampenträger und dem Türblatt austreten.
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Der
elektrische Antrieb zur Bewegung des Lampenträgers zwischen
der Ruheposition und der Bestrahlungsposition kann einen Linearmotor
umfassen, wobei ferner ein Spindeltrieb oder ein Zugmitteltrieb
vorgesehen sein kann. Auch gemäß dieser Ausführungsform
kann die Antriebseinheit wenigstens einen Motor, ein Getriebe und
einen Encoder besitzen, wobei ferner eine Steuerung zum Betrieb
der Antriebseinheit vorhanden sein kann.
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Gemäß einer
noch weiteren Ausführungsform der vorliegenden erfindungsgemäßen
Einrichtung kann das manuell bedienbare Element flächenförmig
ausgebildet sein. Beispielsweise sind Flügelelemente von
Türanordnungen bekannt, die über Druckflächen
verfügen, gegen die mit der Hand gedrückt werden
kann. Um das flächenförmige, bedienbare Element
zur Desinfektion mit einer UV-Strahlungsquelle zu bestrahlen, kann
dieses über das flächenförmige, bedienbare
Element bewegt werden. Die Bewegung der UV-Strahlungsquelle kann
nach Art einer Scannerbewegung erfolgen, wie diese bei Flachbettscannern
bereits bekannt ist. Dabei kann die UV-Strahlungsquelle eine längliche
Erstreckung aufweisen, die eine Art Lichtvorhang emittiert. Dieser wird
quer zur Längserstreckung der UV-Strahlungsquelle bewegt.
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Die
UV-Strahlungsquelle kann in einer sich quer zur Bewegungsrichtung
erstreckenden Bewegungseinheit aufgenommen sein. Seitlich zum flächenförmig
angeordneten bedienbaren Element können Längsführungselemente
vorgesehen werden, die zur Führung der sich zwischen diesen
quer erstreckenden Bewegungseinheit dienen. Das Bewegungssystem ermöglicht
folglich eine flächenförmige Bestrahlung des flächenförmigen,
bedienbaren Elementes mit UV-Licht, indem die Bewegungseinheit beispielsweise
vom oberen Ende des Türblattes bis zum unteren Ende des
Türblattes scannerartig hinwegbewegt wird. Im Ergebnis
ist das Türblatt vollflächig bestrahlbar und folglich
desinfiziert. Befinden sich beispielsweise weitere Bedienelemente
auf dem flächenförmig ausgebildeten, bedienbaren
Element, so können diese ebenfalls der Bestrahlung ausgesetzt
werden.
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Zur
Bewegung der Bewegungseinheit kann ein elektrischer Antrieb vorgesehen
sein, der beispielsweise in den Längsführungselementen
integriert ist. Dieser elektrische Antrieb kann einen Zugmitteltrieb
oder einen Spindeltrieb umfassen, wobei auf besonders vorteilhafte
Weise ein Linearmotor eingesetzt werden kann, der in den als Stranggussprofil
ausgeführten Längsführungselementen aufnehmbar
ist.
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In
Abhängigkeit der Intensität der eingesetzten UV-Strahlung
ist erforderlich, Personen in der Nähe der Einrichtung
zu detektieren. Befinden sich Personen in der Nähe der
Einrichtung, so wird die UV-Strahlungsquelle nicht in Betrieb gesetzt.
Zur Detektion der Personen in der Nähe der Einrichtung kann
ein Sensor vorgesehen sein, wobei der Sensor mit einer Steuerung
verbunden ist, mit der die UV-Bestrahlung durch die UV-Strahlungsquellen
steuerbar ist. Der Sensor kann sich auf der UV-Strahlungsquelle,
auf dem Türblatt oder an einer sonstigen Stelle an oder
nahe der Einrichtung wie der Tür oder dem Fenster befinden.
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Es
ist von besonderem Vorteil, wenn die UV-Strahlungsquelle elektromagnetische
Strahlung mit einer Wellenlänge von 50 nm bis 400 nm, bevorzugt
von 75 nm bis 300 nm und besonders bevorzugt von 100 nm bis 280
nm emittiert. Die auch als UVC-Strahlung bezeichnete UV-Strahlung
im Wellenlängenbereich von 100 nm bis 280 nm weist eine besonders
intensive antibakterielle Wirkung auf. Strahlung im kurzwelligen
UVC-Band verfügt über eine hervorragende keimtötende
Wirkung, wobei die Leistung der UV-Strahlungsquelle zwischen 50
W bis 250 W, vorzugsweise zwischen 100 W und 150 W und besonders
bevorzugt etwa 125 W beträgt.
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Von
weiterem Vorteil ist eine UV-Strahlungsquelle, die gepulste UV-Strahlung
emittiert. Dabei kann eine Pulsüberhöhung stattfinden,
so dass die Spitzenleistung der UV-Strahlung im Puls ein Vielfaches
der oben stehend angegebenen Leistung von beispielsweise 50 W bis
250 W beträgt. Es hat sich gezeigt, dass gepulste UV-Strahlung
eine weitere Verbesserung der keimtötenden Wirkung erzielt.
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Ferner
kann eine zusätzliche Behandlung der zu entkeimenden Oberflächen
während der UV-Bestrahlung mit Eisensalzen in einer Lösung
erfolgen. Dabei hat sich gezeigt, dass Eisenionen UV-Strahlung bevorzugt
absorbieren. Dadurch kann eine antibakterielle Wirkung der UV-Strahlung
weiter verbessert werden. Die Eisensalzlösung kann beispielsweise
durch einen Aerosol-Dosierer auf die zu entkeimenden Oberflächen
aufgesprüht werden, der selbsttätig mit Inbetriebnahme
der UV-Strahlungsquelle aktiviert wird.
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Weitere,
die Erfindung verbessernde Maßnahmen werden nachstehend
gemeinsam mit der Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispieles
der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt.
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Es
zeigen:
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1:
eine perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels
eines Türdrückers, der an einem Flügelelement
montiert ist, wobei im Türdrücker eine UV-Strahlungsquelle
aufgenommen ist,
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2:
eine perspektivische Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels
eines Türblattes mit einem Türdrücker
und ruhend im Türblatt an geordnete UV-Strahlungsquellen
in einem nicht aktivierten Zustand,
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3:
eine vergrößerte Ansicht des Türdrückers
sowie der UV-Strahlungsquellen im Türblatt gemäß des
Ausführungsbeispiels in 2, wobei
die UV-Strahlungsquellen im nicht aktivierten Zustand gezeigt sind,
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4:
eine perspektivische Ansicht des Türdrückers und
der UV-Strahlungsquellen im Türblatt gemäß des
Ausführungsbeispiels in 2 und 3,
wobei die UV-Strahlungsquellen im aktivierten Zustand dargestellt
sind,
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5:
eine Seitenansicht der Anordnung der UV-Strahlungsquellen relativ
zum Türdrücker gemäß des Ausführungsbeispiels
in 2 bis 4,
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6:
eine perspektivische Ansicht der Anordnung der Lampenträger
zur Aufnahme der UV-Strahlungsquellen sowie dem Türdrücker
gemäß des Ausführungsbeispiels in 2 bis 5,
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7:
ein drittes Ausführungsbeispiel der Anordnung von UV-Strahlungsquellen
zur Bestrahlung eines Türdrückers in einem nicht
aktivierten Zustand,
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8:
eine Ansicht der Anordnung der UV-Strahlungsquellen gemäß des
Ausführungsbeispiels in 7 in einem
aktivierten Zustand,
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9:
eine Detailansicht eines Lampenträgers mit einem Gehäuseteil
sowie einem Deckelteil in einem geöffneten Zustand gemäß des
Ausführungsbeispiels in 7 und 8,
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10:
eine Detailansicht eines Deckelteils mit einer Antriebseinheit gemäß des
Ausführungsbeispiels in 7, 8 und 9,
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11:
die perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels
der Anordnung wenigstens einer UV-Strahlungsquelle relativ zu einem Türdrücker,
wobei die UV-Strahlungsquelle linear beweglich am Türblatt
angeordnet ist,
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12:
eine detaillierte Ansicht der beweglichen Anordnung einer UV-Strahlungsquelle
am Türblatt gemäß des Ausführungsbeispiels
in 11 in einer Ruheposition,
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13:
die Anordnung einer UV-Strahlungsquelle an einem Türblatt
in einem Bestrahlungszustand gemäß des Ausführungsbeispiels
in 11 und 12,
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14:
eine rückseitige perspektivische Ansicht der Anordnung
der UV-Strahlungsquelle relativ zum Türdrücker
gemäß des Ausführungsbeispiels in 11 bis 13,
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15:
ein weiteres Ausführungsbeispiel der Anordnung einer UV-Strahlungsquelle
an einem Türblatt nach Art eines Scanners,
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16:
eine Seitenansicht der scannerartigen Anordnung der UV-Strahlungsquelle
am Türblatt gemäß des Ausführungsbeispiels
in 15 und
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17:
eine perspektivische Ansicht des Türblattes sowie der scannerartigen
Anordnung der UV-Strahlungsquelle mit einem Bewegungssystem gemäß des
Ausführungsbeispiels in 15 und 16.
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Einrichtung 1 in
Gestalt einer Tür 1. Die Tür 1 besitzt einen
Beschlag 10 in Gestalt eines Türdrückers 10, der
ein manuell bedienbares Element 11 umfasst. Das manuell
bedienbare Element 11 ist am Türblatt 13 der
Tür 1 befestigt. Im geraden Abschnitt des Türdrückers 10,
der manuell umschlossen werden kann, befindet sich innenseitig eine
UV-Strahlungsquelle 12. Das Material des Türdrückers 10 ist
aus einem für UV-Strahlung transparenten Material ausgebildet. Wird
die UV-Strahlungsquelle 12 in Betrieb gesetzt, durchleuchtet
diese von der Innenseite den Türdrücker 10.
Mikroorganismen, Bakterien und/oder Viren, die auf der Oberfläche
des Türdrückers 10 abgelagert sind, werden
dabei durch die UV-Strahlung effektiv abgetötet. Gemäß diesem
Ausführungsbeispiel benötigt die UV-Strahlungsquelle 12 keine
weiteren Strahlungsmittel zur Unterbringung angrenzend an oder in
der Nähe des manuell bedienbaren Elementes 11.
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2 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel der Anordnung zweier UV-Strahlungsquellen 12,
die angrenzend an einen Türdrücker 10 angeordnet
sind. Eine erste UV-Strahlungsquelle 12 ist oberhalb und eine
zweite UV-Strahlungsquelle 12 ist unterhalb des Türdrückers 10 angeordnet.
Das Türblatt 13 ist abschnittsweise gezeigt, wobei
oberhalb des Türblattes 13 ein Sensor 14 angeordnet
ist, der zur Detektion von Personen in der Nähe der Einrichtung 1 dient.
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Die 3 zeigt
das Ausführungsbeispiel der Tür 1 gemäß 2 in
einer vergrößerten Ansicht. Sowohl oberhalb als
auch unterhalb ist eine UV-Strahlungsquelle 12 gezeigt,
die jeweils in einem Lampenträger 15 aufgenommen
sind. Das manuell bedienbare Element 11 in Gestalt des
Türdrückers 10 erstreckt sich aus einem
Beschlagschild 18. Dieses verläuft in vertikaler
Richtung, wobei die Erstreckungsrichtung der Lampenträger 15 horizontal
verläuft. Die Lampenträger 15 grenzen
oberseitig und unterseitig an das Beschlagschild 18 an,
und können mit diesem einteilig ausgeführt sein.
Die UV-Strahlungsquellen 12 sind in einem nicht aktivierten
Ruhezustand gezeigt, wobei die Lampenträger 15 durch transparente
Schutzscheiben 35 abgedeckt gezeigt sind.
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4 zeigt
das Ausführungsbeispiel der Tür 1 mit
den UV-Strahlungsquellen 12, die in einem Bestrahlungszustand
gezeigt sind. Zur Darstellung der UV-Strahlungsmittel 16 sind
die Schutzscheiben 35 gemäß 3 entfernt.
Dabei ist zu erkennen, dass die UV-Strahlungsmittel 16 in
jeweiligen Reflektoren 17 aufgenommen sind. Diese sind
beweglich innerhalb des Lampenträgers 15 angeordnet
und können derart ausgerichtet werden, dass die durch die UV-Strahlungsmittel 16 emittierte
UV-Strahlung auf das manuell bedienbare Element 11 in Gestalt
des Türdrückers 10 ausgerichtet werden
kann.
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5 zeigt
eine weitere Ansicht des Ausführungsbeispiels der ruhenden
Anordnung der UV-Strahlungsquellen 12 in einer Seitenansicht.
Gemäß der Darstellung ist der obere und untere
Lampenträger 15 einteilig mit dem Beschlagschild 18 ausgeführt.
Der Lampenträger 15 besitzt in Richtung zum manuell
bedienbaren Element 11 in Gestalt des Türdrückers 10 weisende Öffnungen.
Innerhalb der Lampenträger 15 sind Reflektoren 17 angeordnet, die
zur Aufnahme der UV-Strahlungsmittel 16 dienen. Die Reflektoren 17 sind
durch die Öffnung in den Lampenträgern 15 hindurch
derart ausgerichtet, dass die von den Strahlungsmitteln 16 emittierte
Strahlung auf den Türdrücker 10 gerichtet
werden können.
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6 zeigt
wiederholt eine perspektivische Ansicht eines Beschlags-Einbausatzes
mit zwei UV-Strahlungsquellen 12 und einem Beschlagschild 18,
aus dem sich ein Türdrücker 10 heraus
erstreckt. Der Einbausatz dient zum Einbau in ein Türblatt,
das entsprechende Vertiefungen besitzt, in die die Lampenträger 15 eingelassen
werden können.
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Die 7 und 8 zeigen
ein weiteres Ausführungsbeispiel der Anordnung der UV-Strahlungsquellen 12 an
einem Türblatt 13. In 7 sind die
UV-Strahlungsquellen 12 in einem Ruhezustand gezeigt, wobei 8 die
UV-Strahlungsquellen 12 in einem Betriebszustand zeigt,
der durch die UV-Strahlengänge 36 angedeutet ist.
Im Ruhezustand ist der Lampenträger 15 geschlossen,
und das manuell bedienbare Element 11 in Gestalt des Türdrückers 10 wird
nicht bestrahlt. Gemäß 7 ist daher
lediglich ein kastenförmiges Element sowohl oberhalb als auch
unterhalb des Türdrückers 10 erkennbar.
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In 8 sind
die UV-Strahlungsquellen 12 aktiviert. Der Lampenträger 15 weist
wenigstens ein Gehäuseteil 19 und einen Deckelteil 20 auf.
Der Deckelteil 20 ist gelenkig am Gehäuseteil 19 angeordnet.
Die Gelenkverbindungen sind rückseitig angeordnet, so dass
bei einem Aufklappen der Deckelteile 20 die Innenseite
der Lampenträger 15 in Richtung zum Türdrücker 10 weist.
Die UV-Strahlungsmittel – hier nicht mehr gezeigt – befinden
sich innerhalb des Deckelteils 20. Werden diese eingeschaltet,
so ergibt sich ein freier Strahlengang 36 in Richtung zum
Türdrücker 10, so dass dieser mit UV-Strahlung
beaufschlagt wird. Ist die UV-Bestrahlung beendet, so fahren die
Deckelteile 20 wieder in die Ruheposition zurück,
indem diese schließend auf die Gehäuseteile 19 zurückgeschwenkt
werden, wobei die UV-Strahlungsquellen 12 wieder abgeschaltet
werden.
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9 zeigt
eine detaillierte Ansicht des Lampenträgers 15 zur
Aufnahme eines UV-Strahlungsmittels 16. Das UV-Strahlungsmittel 16 ist
in einem Reflektor 17 aufgenommen. Unterseitig ist das
Gehäuseteil 19, beispielsweise zur Montage am
Türblatt 13, dargestellt, wobei der oberseitig
dargestellte Deckelteil 20 über eine Gelenkverbindung 21 mit
dem Gehäuseteil 19 verbunden ist. Innerhalb des
Lampenträgers 15 ist eine Antriebseinheit 22 aufgenommen,
die in der folgenden 10 näher gezeigt ist.
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10 zeigt
eine Detailansicht des Gehäuseteils 19, indem
eine Antriebseinheit 22 zur Bewegung des Deckelteils 20 vorgesehen
ist. Die Antriebseinheit 22 besitzt einen Motor 23,
ein Getriebe 24, einen Encoder 25, eine Steuerung 26,
ein Zahnradsegment 27 sowie ein Zahnrad 37. Die
antreibende Verbindung zwischen dem Zahnrad 37 und dem
Zahnradsegment 27 ist in 9 dargestellt.
Der Motor 23 wirkt auf das Getriebe 24, um das
Zahnrad 37 anzutreiben. Endseitig am Motor 23 ist
der Encoder 25 zur Detektion der Bewegungsposition des
Deckelteils 20 relativ zum Gehäuseteil 19 angeordnet.
Auf der hinteren Seite besitzt das Gehäuseteil 19 zwei
Gelenkverbindungen 21 mit jeweils zugeordnetem Gelenkbolzen 38, über
die der Deckelteil 20 gelenkig am Gehäuseteil 19 aufgenommen
wird.
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Die 11 und 12 zeigen
ein weiteres Ausführungsbeispiel der Anordnung des Lampenträgers 15 am
Flügelelement 13, wobei die Anordnung beweglich über
eine Linearbewegungseinheit 28 zwischen der Ruheposition
und der Bestrahlungsposition erfolgt. Die Anordnung des Lampenträgers 15 ist in 12 näher
dargestellt. Durch die Anordnung des Lampenträgers 15 über
die Linearbewegungseinheit 28 kann der Lampenträger 15 relativ
zum Türdrücker 10 verfahren werden. Sowohl
in 11 als auch in 12 ist
der Lampenträger 15 in der Ruheposition gezeigt.
Die Linearbewegungseinheit 28 besitzt einen Grundkörper 29,
der ortsfest am Flügelelement 13 angeordnet ist.
Der Lampenträger 15 ist über ein Führungselement 30 am
Grundkörper 29 verfahrbar, wobei der Antrieb des
Grundkörpers 29 über eine elektrische
Antriebseinheit verfügen kann.
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13 zeigt
die Anordnung des Lampenträgers 15 über
die Linearbewegungseinheit 28 mit dem Grundkörper 29 sowie
dem Führungselement 30 in der Bestrahlungsposition.
Der Beschlag 10 befindet sich innerhalb des Lampenträgers 15,
der über den Beschlag 10 hinweg gefahren ist.
Das Führungselement 30 ist innerhalb des Grundkörpers 29 der
Linearbewegungseinheit 28 geführt, wobei der Lampenträger 15 am
Führungselement 30 angeordnet ist. Gemäß einem
beispielhaften Abschnitt ist ein Leistungs- und/oder Signalkabel 39 gezeigt,
das mit dem Lampenträger 15 verbunden ist und
zur Versorgung der UV-Strahlungsquelle dient.
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14 zeigt
in einer rückseitigen, perspektivischen Ansicht die Bestrahlungsposition
des Lampenträgers 15, indem dieser den Türdrücker 10 überfährt.
Innerhalb des Lampenträgers 15 sind zwei UV-Strahlungsmittel 16 in
jeweiligen Reflektoren 17 aufgenommen. Der Lampenträger 15 ist über
das Führungselement 30 relativ zum Grundkörper 29 geführt,
wobei die perspektivische Blickrichtung aus Richtung des nicht näher
gezeigten Türblattes erfolgt.
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15 zeigt
ein letztes Ausführungsbeispiel der Anordnung einer UV-Strahlungsquelle 12 relativ zum
manuell bedienbaren Element 11. Das manuell bedienbare
Element 11 ist flächenförmig ausgeführt und
stellt die Oberfläche des Türblattes 13 dar.
Dieses kann gemäß dieses Ausführungsbeispiels
durch die UV-Strahlungsquelle 12 abgescannt werden. Beispielsweise
kann das manuell bedienbare Element 11 eine Fläche
des Türblattes 13 bilden, das manuell bedient
wird. Die UV-Strahlungsquelle 12 ist durch ein Bewegungssystem 32 beweglich
geführt. Dieses besitzt links- und rechtsseitig Längsführungselemente 33,
die jeweils randseitig am Türblatt 13 angebracht
sind. Zu den Längsführungselementen 33 erstreckt
sich quer eine Bewegungseinheit 34 zur Aufnahme der UV-Strahlungsquelle 12.
Die Bewegungseinheit 34 bewegt sich in Richtung der dargestellten Bewegungsrichtung 40.
Die UV-Strahlungsquelle 12 kann sich über der
gesamten Breite der Bewegungseinheit 34 erstrecken, so
dass bei einer Scannerbewegung der Bewegungseinheit 34 in
Bewegungsrichtung 40 die gesamte manuell bedienbare Fläche 11 mit
UV-Strahlung beleuchtet wird.
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16 zeigt
eine Seitenansicht der Anordnung der UV-Strahlungsquelle 12 innerhalb
der Bewegungseinheit 34. Unterseitig ist das Flügelelement 13 dargestellt.
Links- und rechtsseitig sind die Längsführungselemente 33 gezeigt,
wobei beispielhaft ein jeweiliger Linearmotor 41 angedeutet
ist, durch den die Bewegungseinheit 34 angetrieben werden
kann. Das UV-Strahlungsmittel 16 ist wiederum in einem Reflektor 17 aufgenommen,
der die UV-Strahlung in Richtung zum Flügelelement 13 umlenkt.
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17 zeigt
wiederholt die Anordnung der UV-Strahlungsquelle 12 innerhalb
der Bewegungseinheit 34, wobei die Bewegungseinheit 34 zur
besseren Ansicht ein Stück weitaus den Längsführungselementen 33 herausgefahren
ist. Hierin ist erkennbar, dass das UV-Strahlungsmittel 16 eine
längliche Erstreckung aufweist und in einem Reflektor 17 aufgenommen
ist. Somit kann die durch das UV-Strahlungsmittel 16 emittierte
Strahlung in Richtung zum Flügelelement 13 umgelenkt
werden.
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Die
Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausführung
nicht auf das vorstehend angegebene bevorzugte Ausführungsbeispiel.
Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, welche von der dargestellten Lösung
auch bei grundsätzlich anders gearteten Ausführungen
Gebrauch macht. Sämtliche aus den Ansprüchen,
der Beschreibung oder den Zeichnungen hervorgehenden Merkmale und/oder
Vorteile, einschließlich konstruktiven Einzelheiten, räumliche Anordnungen
und Verfahrensschritte, können sowohl für sich
als auch in den verschiedensten Kombinationen erfindungswesentlich
sein. Insbesondere können die Merkmale der jeweiligen Ausführungsbeispiele
der Anordnung der UV-Strahlungsquelle 12 beliebig miteinander
kombiniert werden.
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- 1
- Einrichtung/Tür
- 10
- Beschlag/Türdrücker
- 11
- manuell
bedienbares Element
- 12
- UV-Strahlungsquelle
- 13
- Flügelelement/Türblatt
- 14
- Sensor
- 15
- Lampenträger
- 16
- UV-Strahlungsmittel
- 17
- Reflektor
- 18
- Beschlagschild
- 19
- Gehäuseteil
- 20
- Deckelteil
- 21
- Gelenkverbindung
- 22
- Antriebseinheit
- 23
- Motor
- 24
- Getriebe
- 25
- Encoder
- 26
- Steuerung
- 27
- Zahnradsegment
- 28
- Linearbewegungseinheit
- 29
- Grundkörper
- 30
- Führungselement
- 31
- Haupterstreckungsrichtung
- 32
- Bewegungssystem
- 33
- Längsführungselement
- 34
- Bewegungseinheit
- 35
- Schutzscheibe
- 36
- UV-Strahlungsgang
- 37
- Zahnrad
- 38
- Gelenkbolzen
- 39
- Kabel
- 40
- Bewegungsrichtung
- 41
- Linearmotor
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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