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DE102008063023A1 - Verwendung von wässrigen Titan(IV) oxid-Suspensionen - Google Patents

Verwendung von wässrigen Titan(IV) oxid-Suspensionen Download PDF

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DE102008063023A1
DE102008063023A1 DE200810063023 DE102008063023A DE102008063023A1 DE 102008063023 A1 DE102008063023 A1 DE 102008063023A1 DE 200810063023 DE200810063023 DE 200810063023 DE 102008063023 A DE102008063023 A DE 102008063023A DE 102008063023 A1 DE102008063023 A1 DE 102008063023A1
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DE200810063023
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Karin Petersen
Beate Skasa-Lindermeir
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Petersen Karin Prof Dr
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Petersen Karin Prof Dr
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung von flüssigen, insbesondere wasserbasierten Titan(IV)oxid-Suspensionen zur Verringerung oder Vermeidung eines mikrobiellen Bewuchses, insbesondere eines Algenbewuchses, auf Witterung oder Feuchtigkeit ausgesetzten Naturwerksteinoberflächen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung von flüssigen, insbesondere wasserbasierten Titan(IV)oxid-Suspensionen zur Verringerung oder Vermeidung eines mikrobiellen Bewuchses, insbesondere eines Algenbewuchses, auf Witterung oder Feuchtigkeit ausgesetzten Naturwerksteinoberflächen.
  • Neben chemischen und physikalischen Einflüssen spielen Mikroorganismen eine maßgebliche Rolle bei der Zerstörung von Naturwerksteinoberflächen, die Feuchtigkeit oder der Witterung ausgesetzt sind. Besonders grüne Algen stellen ein erhebliches Problem dar, da sie eine der Witterung oder Feuchtigkeit ausgesetzte Naturwerksteinoberfläche, wie beispielsweise eine Fassade oder ein einzelnes Objekt aus Naturwerkstein in eine fleckige, grüne Fläche verwandeln. Durch Algen wird das Wasseraufnahme- und Wasserabgabeverhalten des Natursteinmaterials verändert. Es wird ein Eindringen von Feuchtigkeit ermöglicht, das dann nach einer Frostperiode zu Rissbildungen und Abplatzungen führen kann.
  • Besonders die materialbedingten Kriterien haben entscheidenden Einfluss auf das Entstehen und Wachstum von Algen. Materialart und -beschaffenheit steuern das Feuchteaufnahme- und Abgabeverhalten der Oberfläche. Naturwerksteinoberflächen, insbesondere raue Oberflächen mit einem ausgeprägten Relief, sind prädestiniert für Algenbildung, denn Feuchtigkeit bleibt in Vertiefungen oder Unebenheiten lange hängen (siehe J. von Werder et al., 6. Dahlberg-Kolloquium, Schriftenreihe Altbauinstandsetzung, S. 75–100). Insbesondere Sandsteinoberflächen neigen zu einem ausgeprägten Algenbewuchs.
  • In der Restaurierung historischer Naturwerksteinoberflächen steht zur Entfernung eines mikrobiellen Bewuchses, insbesondere eines Algenbewuchses eine ganze Palette verschiedener Reinigungsverfahren zur Verfügung. Zu nennen ist beispielsweise die Hochdruckreinigung (HD), welche mit kaltem oder mit heißem Wasser, gegebenenfalls Zusatz von alkalischen oder sauren Reinigungsmitteln oder unter Zusatz von abrasiven Stoffen, sog. Strahlmitteln, durchgeführt werden kann. Ein weiteres Reinigungsverfahren ist die Niederdruckreinigung (ND), die jeweils mit und ohne Reinigungs- und Strahlmitteln angewendet werden kann. Algen lassen sich oberflächlich auch mit Heißdampf- oder mit einem Wirbelstrahlverfahren entfernen. Da mit allen Reinigungsverfahren lediglich eine oberflächliche Reinigung durchgeführt werden kann, ist ohne Veränderung der Umweltfaktoren bereits nach kürzester Zeit eine Neubesiedlung mit Algen zu erwarten. Zudem besteht die Gefahr, dass die Oberflächen bei diesen Reinigungsmaßnahmen angegriffen werden.
  • Zum Schutz von historischen Naturwerksteinoberflächen vor einem mikrobiellen Befall können grundsätzlich auch organische Biozide eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere für materialsichtige Oberflächen, da hier eine Beschichtung naturgemäß ausscheidet. Der Einsatz organischer Biozide stellt jedoch keine endgültige Lösung dar, denn unter Witterungsbedingungen werden diese Stoffe ausgewaschen, wodurch sich ihre Wirkung verringert oder verloren geht. Eine dauerhafte Verhinderung eines Befalls wird hierdurch nicht erreicht. Zudem besteht die Gefahr, dass die ausgewaschenen Biozide ins Grundwasser gelangen. Noch problematischer wird es, wenn der mikrobielle Befall nicht eindeutig identifiziert werden kann. Dann kann der falsche Einsatz von Bioziden den konkreten Verursacher nicht wirksam bekämpfen. Biozide können dann sogar von bestimmten Mikroorganismen als Substrat verwendet werden und unerwünschtes Wachstum langfristig sogar verstärken, anstatt es zu verhindern.
  • Die photokatalytische Wirkung von Titan(IV)oxid ist seit langem bekannt und wird zum Abbau organischer Verunreinigungen in Wasser oder Luft genutzt (siehe z. B. R. Dillert et al., Journal of Advanced Oxidation Technologies (1999), 4(1), 55–59 und D. Y. Goswami et al. Journal of Solar Energy Engineering (1997), 119(1), 92–96 und dort zitierte Literatur). Die photokatalytische Wirkung des Titan(IV)oxids beruht auf seiner Eigenschaft, unter Einwirkung von UV-Strahlung aus Wasser und dem Sauerstoff der Luft Hydroxyl- und Hydroperoxyl-Radikale zu bilden, welche die organischen Verunreinigungen oxidativ abbauen.
  • Verschiedentlich wurde die Verwendung von Titandioxid in Beschichtungsmitteln zur Herstellung selbstreinigender Oberflächen beschrieben.
  • So ist aus der DE 10 2005 029 895 ein Verfahren zur Herstellung einer selbstreinigenden Oberfläche bekannt, bei dem ein frisches, durch Hydrolyse hergestelltes Titandioxid-Sol, das eine organische Verbindung, z. B. eine Fettsäure oder einen Fettsäurealkohol enthält, auf eine Oberfläche aufgebracht wird. Die Beschichtungsmittel werden für Fahrzeugaußenflächen vorgeschlagen.
  • Die DE 10 2004 064 428 A1 beschreibt die Herstellung keramischer Formkörper mit einer photokatalytisch aktiven Beschichtung, wobei man auf einen unbeschichteten grobkeramischen Formkörper, beispielsweise eine Fliese, einen Dachziegel, einen Klinker oder ein Fassadenelement aus Keramikmaterial, eine flüssigen Beschichtungszusammensetzung aufbringt, die eine photokatalytisch aktive, partikelförmige Substanz und wenigstens eine weitere, unter Kieselsol, Polyacrylsäuren und deren Salze ausgewählte Substanz enthält, und die Beschichtung härtet, vorzugsweise bei Temperaturen oberhalb 250°C. Die Beschichtungen sollen einen mikrobiellen Bewuchs der Keramikoberfläche verhindern. Es versteht sich von selber, dass solche Maßnahmen aufgrund der erforderlichen hohen Temperaturen lediglich im Rahmen der Fertigung von derartigen Keramiken angewendet werden können und zur Restaurierung von historischen Natursteinoberflächen ungeeignet sind.
  • Die WO 2001/71121 beschreibt Granulate für Dachbeschichtungen, worin die Granulat-Teilchen eine Beschichtung aufweisen, die photokatalytische Partikel und eine silikatisches Bindemittel umfasst. Die Granulate sollen den Algen- und Moosbewuchs auf Dachbeschichtungen verhindern. Es versteht sich von selber, dass derartige Granulate bei der Konservierung oder Restaurierung von historischen Natursteinoberflächen nicht in Betracht kommen, da sie das optische Erscheinungsbild der Natursteinoberfläche verändern, was insbesondere unter Aspekten des Denkmalschutzes nicht akzeptabel ist.
  • Die WO 2007/040890 schlägt polymergebundene Beschichtungen, welche Titan(IV)-oxid als Photokatalysator enthalten, zur Beschichtung von Betondachsteinen vor. Die Beschichtung soll eine witterungsbedingte Verschmutzung der Betondachsteinoberfläche verringern. Es versteht sich von selber, dass derartige Beschichtungen bei der Konservierung oder Restaurierung von historischen Natursteinoberflächen nicht in Betracht kommen, da sie das optische Erscheinungsbild der Natursteinoberfläche verändern. Zudem wird durch die Beschichtung das Wasseraufnahmevermögen des Natursteins in der Regel nachteilig beeinflusst und es kann zu einer Zurückhaltung des Wassers kommen, die zu Frostschäden führen kann.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, Mittel bereitzustellen, welche es erlauben, einen mikrobiellen Befall, insbesondere Algenwachstum, auf der Witterung oder Feuchtigkeit ausgesetzten Naturwerksteinflächen, insbesondere auf Sandsteinoberflächen, langfristig zu unterbinden und/oder einen bestehenden mikrobiellen Befall, insbesondere bestehenden Algenbewuchs, auf derartigen Flächen zu verringern. Diese Mittel sollten zudem für eine konservierende Behandlung der Naturwerksteinoberflächen geeignet sein und den Erfordernissen des Denkmalschutzes genügen, d. h. das natürliche Erscheinungsbild des Naturwerksteins nicht oder nur geringfügig beeinflussen.
  • Es wurde überraschenderweise gefunden, dass man einen bestehenden mikrobiellen Befall, insbesondere Algenbewuchs auf Oberflächen von Natursteinmaterialien wirk sam verringern und die Neubildung eines solchen Befalles langfristig verhindern oder zumindest verringern kann, indem man die Oberfläche des Natursteins mit einer flüssigen, insbesondere einer wasserbasierten Titan(IV)oxid-Suspensionen behandelt. Diese Effekte bleiben auch unter Bewitterung über einen längeren Zeitraum erhalten. Da die Behandlung nicht zu einer merklichen oder gar inakzeptablen Veränderung des natürlichen Erscheinungsbildes der Natursteinoberfläche führt, eignet sich diese Maßnahme in besondere Weise zur Behandlung historischer Naturwerksteinoberflächen.
  • Dementsprechend betrifft die vorliegende Erfindung die Verwendung von flüssigen, insbesondere wasserbasierten Titan(IV)oxid-Suspensionen zur Verringerung oder Vermeidung eines mikrobiellen Bewuchses, insbesondere eines Algenbewuchses, auf Witterung oder Feuchtigkeit ausgesetzten Naturwerksteinoberflächen, insbesondere auf historischen Naturwerksteinoberflächen.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft dementsprechend auch ein Verfahren zur Verringerung oder Vermeidung eines mikrobiellen Bewuchses, insbesondere eines Algenbewuchses, auf Witterung oder Feuchtigkeit ausgesetzten Naturwerksteinoberflächen, bei dem man die Naturwerksteinoberfläche mit einer flüssigen, insbesondere einer wasserbasierten Titan(IV)oxid-Suspension behandelt. Das Verfahren ist insbesondere zur Behandlung historischer Naturwerksteinoberflächen geeignet und erfüllt die Anforderungen des Denkmalschutzes.
  • Unter einem mikrobiellen Bewuchs versteht man im Sinne der Erfindung einen optisch wahrnehmbaren Befall einer Oberfläche mit Mikroorganismen wie Schimmelpilze, Algen, beispielsweise Grünalgen, Blaualgen (Cyanobakterien), Gelbgrünalgen, Braunalgen und Rotalgen, insbesondere Algen der Gattungen Stichococcus, Diplosphaera, Pleurococcus, Chlorella und Klebsormidium, sowie bakterielle Biofilme und Mischformen eines Befalls verschiedener Mikroorganismen oder Mischformen eines Befalls mit Mikroorganismen mit Symbionten, beispielsweise ein Befall mit Flechten oder ein Befall mit Algen und Moosen.
  • Unter Naturwerksteinoberflächen im Sinne dieser Erfindung versteht man die Oberflächen von be- oder verarbeiteten Natursteinmaterialien, also Oberflächen von in der Natur vorkommenden Steinmaterialien, die einem Be- oder Verarbeitungsprozess unterzogen worden sind, wobei die Oberflächen der Steinmaterialien grundsätzlich bearbeitet oder unbearbeitet, also naturbelassen sein können. Beispiele für Natursteinmaterialien sind Weichgesteine wie Marmore, Alabaster, Kalkgesteine, Dolomite, Travertine, Onyx-Marmor, Serpentinite und Sandsteine, einschließlich Grauwacken, sowie Hartgesteine wie insbesondere Gneise, Granite, Basalte etc. Häufig handelt es sich um bear beitete Oberflächen, wobei die Oberfläche grob bearbeitet, z. B. gespitzt, gekrönelt, gezahnt, gebeilt, geflächt, scharriert, gestockt, geriffelt, beflammt, sandgestrahlt, gesandelt, spaltrau, getrommelt oder gefräst, oder feinbearbeitet, z. B. geschliffen, poliert, poliert und gelasert, chemisch geätzt, beflammt oder jetgestrahlt sein kann.
  • Der Vorteil der Erfindung kommt insbesondere bei Weichgesteine, speziell bei Sandsteinoberflächen zum Tragen und ganz speziell bei Standsteinoberflächen mit einer rauen Oberfläche, d. h. insbesondere bei einer Oberfläche, die nicht feinbearbeitet worden ist.
  • Unter historischen Naturwerksteinoberflächen versteht man grundsätzlich alle Naturwerksteinoberflächen, die nicht neu erstellt worden sind und an denen konservatorische Maßnahmen zum Erhalt der Naturwerksteinoberfläche durchgeführt werden sollen. Insbesondere sind die historischen Naturwerksteinoberflächen Bestandteil historischer Gewerke, d. h. historischer Bauwerke oder Skulpturen. Der Begriff Bauwerk umfasst sowohl Gebäude als auch funktionale Konstruktionen wie Verkehrsbauwerke, z. B. Brücken und Tunnel, Ver- und Entsorgungsbauwerke wie Staumauern, Wasserleitungen, Schornsteine und Wehre sowie Schutz- und Verteidigungsbauten wie Wehrtürme und Befestigungsanlagen. Bestandteile von historischen Bauwerken, die Naturwerksteinoberflächen aufweisen, sind insbesondere Wände, Reliefs, Portale, Sockel, Friese, Simse, Türstöcke und Türzargen, Fensterstöcke, Fensterbänke, Treppen bzw. Treppenstufen, Geländer, Kamine, und Skulpturen aus Natursteinmaterialien. Der Begriff ”Skulptur” betrifft sowohl gegenständliche als auch nicht gegenständliche dreidimensionale Gebilde der bildenden Kunst als auch Reliefs. Der Begriff ”historisch” bedeutet im Sinne der Erfindung, dass die Oberfläche nicht neu erstellt wurde und in der Regel älter ist als 1 Jahr, häufig älter als 5 Jahre und insbesondere älter als 20 Jahre.
  • Der ”Witterung oder Feuchtigkeit ausgesetzt” umfasst solche Fälle, in denen die Oberfläche im Außenbereich eines Gewerkes, welcher direkt der Witterung, insbesondere Regen, ausgesetzt ist, befindet, sowie solche Fälle, in denen sich die Oberfläche in Räumen oder Gebäudebereichen befindet, die nicht gegen die Außenbereiche abgeschlossen sind, z. B. Durchgänge, offene Treppenhäuser, Arkaden, und damit indirekt der Witterung, z. B. Feuchtigkeit ausgesetzt sind. Dies umfasst auch solche Fälle, in denen die Oberflächen in sonstiger Weise Feuchtigkeit ausgesetzt sind, wie beispielsweise in Wasserleitungen, Abwasserkanälen. Die Erfindung eignet sich naturgemäß für solche Oberflächen, die einer direkten Bewitterung und damit dem Sonnenlicht ausgesetzt sind.
  • Erfindungsgemäß wird durch die Behandlung einer ”vergrünten”, d. h. einer mit Mikroorganismen, insbesondere Algen, speziell Grünalgen, bewachsenen Natursteinoberfläche mit der flüssigen Titan(IV)oxid-Suspension der mikrobielle Bewuchs auf der behandelten Oberfläche signifikant verringert, wobei je nach Befallsintensität ein vollständiger Abbau des Bewuchses erreicht werden kann. Zudem ist die erfindungsgemäß behandelte Oberfläche gegen einen erneuten Befall mit Algen geschützt und der Schutz bleibt, auch unter direkter Bewitterung, über einen längeren Zeitraum erhalten.
  • Unter Titan(IV)oxid versteht man im Sinne der Erfindung Titandioxid, das amorph sein kann oder das kristallin in der Rutil, Anatas oder Brookit-Form vorliegen kann, sowie Oxid-Hydrate von Titan in der Oxidationsstufe IV. Bevorzugt sind wässrige Suspensionen, worin das Titan(IV)oxid in Form von kristallinem Titandioxid vorliegt. Hierunter sind insbesondere solche Suspensionen bevorzugt, worin das Titan(IV)oxid überwiegend, d. h. zu mehr als 50 Gew.-%, vorzugsweise wenigstens 60 Gew.-% oder wenigstens 70 Gew.-%, bezogen auf den Gesamtgehalt an Titan(IV)oxid in der Suspension, in der Anatas-Modifikation vorliegt. Insbesondere bevorzugt liegt das Titandioxid ausschließliche oder nahezu ausschließlich (> 95 Gew.-%) in der Anatas-Form vor. Ebenfalls bevorzugt sind Suspensionen, worin das Titan(IV)oxid eine Mischung aus Anatas-Form und Rutil-Form ist, wobei die Anatas-Form 50 bis 95 Gew.-%, insbesondere 60 bis 90 Gew.-% und die Rutil-Form 5 bis 50 Gew.-%, insbesondere 10 bis 40 Gew.-%, jeweils bezogen auf die Gesamtmenge an Titan(IV)oxid in der Suspension, ausmacht.
  • Erfindungsgemäß hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die flüssige Titan(IV)oxid-Suspension Titan(IV)oxid in einer Menge von 0,1 bis 10 Gew.-%, insbesondere 0,2 bis 8 Gew.-% und speziell 0,5 bis 6 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Suspension enthält.
  • Der Gesamtfeststoffgehalt in der wässrigen Suspension beträgt vorzugsweise nicht mehr als 20 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Suspension, und liegt vorzugsweise im Bereich von 0,1 bis 20 Gew.-%, insbesondere im Bereich von 0,2 bis 15 Gew.-% und speziell im Bereich von 0,5 bis 10 Gew.-%.
  • In den erfindungsgemäß verwendeten flüssigen Titan(IV)oxid-Suspensionen liegt das Titan(IV)oxid in Form von Partikeln vor, die in einer flüssigen kohärenten Phase (Verdünnungsmittel) suspendiert sind. Die Partikel können kompakt sein oder die Form von Partikel-Agglomeraten haben. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn man eine Titan(IV)oxid-Suspension verwendet, worin die Titan(IV)oxidpartikel im wesentlichen keine, d. h. weniger als 1 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtmenge an Titandioxid in der Suspension, Partikel mit einer Partikelgröße (gerechnet als Partikeldurchmesser) ober halb 2 μm aufweisen. Insbesondere enthalten die Suspensionen im wesentlichen keine Partikel, d. h. weniger als 1 Gew.-%, Partikel mit einer Partikelgröße oberhalb 1 μm. Bevorzugt verwendet man Titan(IV)oxid-Suspension, worin die Titan(IV)oxidpartikel, im Falle von Agglomeraten bzw. Aggregaten die Partikelgröße der Aggregate, einen volumenmittleren Teilchendurchmesser unterhalb 1000 nm, insbesondere maximal 500 nm aufweisen. Vorzugsweise weisen die suspendierten Titan(IV)oxid-Partikel einen volumenmittleren Teilchendurchmesser im Bereich von 1 bis 900 nm, insbesondere im Bereich von 5 bis 500 nm auf. Insbesondere liegt die Partikelgröße im Bereich von 5 bis 200 nm (im Falle von Aggregaten bzw. Agglomeraten die liegt vorzugsweise die Primärteilchengröße im Bereich von 5 bis 200 nm). Unter einem volumenmittleren Teilchendurchmesser versteht man das Volumenmittel der Teilchendurchmesser einer Probe (d4,3-Wert), wie es beispielsweise mittels Lichtstreuung bestimmt werden kann (typischerweise an 0,01–0,1 gew.-%igen wässrigen Suspensionen bei pH 7 und 25°C).
  • Die flüssige Phase der Titandioxid(IV)oxid-Suspension enthält wenigstens ein flüssiges, in der Regel flüchtiges Verdünnungsmittel. Flüssig bedeutet hier und im Folgenden, dass die Suspension bei 25°C gießfähig ist oder gepumpt werden kann. In der Regel wird die flüssige Titandioxid(IV)oxid-Suspension bei 25°C eine dynamische Viskosität von in der Regel nicht mehr als 1 Pa·s, insbesondere nicht mehr als 0,5 Pa·s, häufig nicht mehr als 0,2 Pa·s oder nicht mehr als 0,1 Pa·s, z. B. im Bereich von 1 bis 500 mPa·s, insbesondere 1 bis 200 mPa·s oder 1 bis 100 mPa·s aufweisen (bestimmt mittels eines Kugelfallviskosimeters bei 25°C (DIN 53015)). Das flüchtige Verdünnungsmittel weist in der Regel einen Siedepunkt bei Normaldruck von nicht mehr als 250°C auf und weist insbesondere einen Siedepunkt bei Normaldruck im Bereich von 60 bis 250°C und insbesondere im Bereich von 70 bis 200°C auf. Beispiele für flüssige Verdünnungsmittel sind neben Wasser alle organischen Lösungsmittel, in denen Titandioxid suspendiert werden kann. Hierzu zählen insbesondere Wasser, Alkanole wie Methanol, Ethanol, Isopropanol, und Alkanpolyole wie Ethylenglykol, Diethylenglykol und Glycerin und deren Gemische.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung handelt es sich bei der flüssigen Titandioxid(IV)oxid-Suspension um eine wasserbasierte Titandioxid(IV)oxid-Suspension. Hierunter versteht man Titandioxid(IV)oxid-Suspension, in denen das flüssige Verdünnungsmittel unter Wasser und Mischungen von Wasser mit wenigstens einem, mit Wasser zumindest begrenzt mischbaren Lösungsmittel ausgewählt ist. Unter einem zumindest begrenzt mit Wasser mischbaren organischen Lösungsmittel versteht man ein Lösungsmittel, das mit Wasser in einer Menge von wenigsten 100 g/l bei 25°C mischbar ist. Der Anteil dieser organischen Lösungsmittel wird in den wasserbasierten Suspensionen in der Regel 70 Vol.-%, insbesondere 50 Vol.-%, bezogen auf die Gesamtmenge an Wasser und organischem Lösungsmittel nicht überschreiten. Beispiele für derartige Lösungsmittel sind Alkanole wie Methanol, Ethanol, Isopropanol und Alkanpolyole wie Ethylenglykol, Diethylenglykol und Glycerin. Vorzugsweise weisen die organischen Lösungsmittel einen Siedepunkt von nicht mehr als 250°C, insbesondere nicht mehr als 200°C bei Normaldruck auf.
  • Neben den Titan(IV)oxidpartikeln kann die Suspension Mittel zur Stabilisierung des Titan(IV)oxids, z. B. Lanthanidensalze, insbesondere Salze des Gadoliniums wie Gadoliniumnitrat enthalten.
  • Neben den Titan(IV)oxidpartikeln kann die Suspension Mittel zur Veränderung der Viskosität der Suspension und/oder zur Stabilisierung der suspendierten Partikel enthalten. Hierzu zählen insbesondere Carboxylgruppen tragende organische Polymere wie Homo- und Copolymere ethylenisch ungesättigter Mono- und Dicarbonsäuren und deren Salze, insbesondere deren Ammonium, Natrium und Kaliumsalze, z. B. Polyacrylsauren, Polymethacrylsäuren, Copolymere von Acrylsäure mit Methacrylsäure oder Maleinsäure, Copolymere der Acrylsäure oder der Methacrylsäure mit Acrylamid oder Methacrylamid sowie die Salze der vorgenannten Polymere wie deren Ammonium, Natrium und Kaliumsalze. Geeignet sind auch zuckerbasierte Carboxylgruppen tragende Polymere wie Alginate oder Pektine. Sofern erwünscht, werden die Carboxylgruppen tragenden Polymere in einer Menge von 0,005 bis 1 Gew.-%, insbesondere in einer Menge von 0,01 bis 0,5 Gew.-%, bezogen auf das Titan(IV)oxid, bzw. in einer Menge von 0,001 bis 0,2 Gew.-%, insbesondere 0,002 bis 0,1 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Suspension eingesetzt.
  • Neben den Titan(IV)oxid-Partikeln kann die Suspension zusätzlich ein Bindemittel zur Fixierung der Titan(IV)oxid-Partikel auf der Natursteinoberfläche enthalten. Bevorzugt sind anorganische Bindemittel, insbesondere solche auf Basis von Siliziumdioxid. Bevorzugt enthält die erfindungsgemäß verwendete Suspension keine organischen Bindemittel, d. h. wasserunlösliche organische Polymere. Beispiele für bevorzugte anorganische Bindemittel sind kolloiddisperse Kieselsole oder wasserlösliche Silikate oder Polysilikate. Bevorzugt sind Kieselsole, insbesondere solche, worin die Siliziumdioxid-Teilchen mittlere Partikeldurchmesser unterhalb 500 nm, insbesondere unterhalb 200 nm, z. B. im Bereich von 1 bis 500 nm und insbesondere 5 bis 200 nm aufweisen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die flüssige Suspension der Titan(IV)oxid-Partikel einen pH-Wert im Bereich von 5 bis 10, insbesondere 6 bis 9 auf (bei 25°C).
  • Die erfindungsgemäß angewendeten Titan(IV)oxid-Suspensionen sind bekannt oder können aus kommerziell verfügbaren wässrigen Titan(IV)oxid-Suspensionen durch Verdünnen mit den obengenannten Verdünnungsmitteln oder durch Konfektionierung, z. B. durch Zusatz von Hilfsmitteln, Lösungsmitteln und/oder Bindemitteln, hergestellt werden. Beispiele für Titandioxid-Suspensionen, die erfindungsgemäß, gegebenenfalls nach Verdünnung oder sonstiger Konfektionierung, angewendet werden können sind z. B. die unter der Bezeichnung Hombikat XXS 100 oder XXS 700 der Fa. Sachtleben, Duisburg, vertriebenen Titandioxid-Suspensionen. Ebenso ist es möglich, ein feinteilige Titandioxid-Pulver, z. B. durch Flammhydrolyse von Titantetrachlorid hergestelltes Titan(IV)oxid, wie es beispielsweise unter der Handelsbezeichnung Titandioxid P25 von der Degussa AG erhältlich ist, in dem wässrigen Suspensionsmedium, gegebenenfalls zusammen mit den vorgenannten Hilfs- bzw. Bindemitteln zu suspendieren.
  • Erfindungsgemäß wird man diejenigen Oberflächenbereiche, die mit Mikroorganismen, insbesondere Algen bewachsen sind, oder die vor einem Befall/Bewuchs mit Mikroorganismen geschützt werden sollen, mit der wässrigen Titan(IV)oxid-Suspension behandeln. Das Behandeln kann, in Abhängigkeit von der Größe der zu behandelnden Fläche, in beliebiger Weise erfolgen, z. B. durch Streichen, Spritzen, Sprühen, Schleudern oder Tauchen. Vorzugsweise wird man die Konzentration und die Behandlungsmethode so abstimmen, dass die die aufgebrachte Menge an Titandioxid im Bereich von 0,1 bis 100 g/m2, insbesondere 0,2 bis 50 g/m2 liegt.
  • Die folgenden Beispiele dienen der Erläuterung der Erfindung.
  • I. Herstellung der verwendeten Titandioxid-Suspension.
  • Als Ausgangsmaterial diente eine kommerzielle wässrige, nanodisperse Titandioxid-Suspension, enthaltend 20 Gew.-% stabilisiertes Titandioxid (Hombikat XXS 700 der Fa. Sachtleben Chemie GmbH, Duisburg). Das darin enthaltene Titandioxid liegt überwiegend in der Anatas-Form vor.
  • In einer ersten Serie wurde diese kommerzielle Dispersion mit entionisiertem Wasser auf eine Titandioxid-Konzentration von 1 Gew.-%, 2 Gew.-%, 3-Gew.-%, 4 Gew.-%, 5 Gew.-% und 10 Gew.-% verdünnt. Die erhaltenen Suspensionen werden im Folgenden, entsprechend ihrem Titandioxid-Gehalt als 700-1, 700-2, 700-3, 700-4, 700-5 und 700-10 bezeichnet. Die Verdünnungen waren neutral (pH 7–7,5).
  • In einer zweiten Serie wurde die kommerzielle Dispersion durch Verdünnen mit Wasser und gegebenenfalls Ethylenglykol sowie durch Zusatz eines Strukturbildners (Verdi cker) oder eines Kieselsäuresols konfektioniert. Die Zusammensetzung ist in Tabelle 1 angegeben. Tabelle 1:
    Suspension TiO2 [Gew.-%] SiO2 1) Strukturbildner 2) Ethylenglykol
    700-2A 2 -- -- --
    700-2B 2 -- + --
    700-2C 2 + -- +
    700-2D 2 + -- +
    700-2E 2 + -- +
    • 1) Silikatbindemittel
    • 2) handelsübliches Dispergiermittel
  • II. Untersuchung der Wirkung der Titandioxid-Suspension an vergrünten Sandsteinprobekörpern.
  • Als Probekörper dienten vergrünte, d. h. oberflächlich mit Algen bewachsene Sandsteinplatten mit der Abmessung 5 × 12 × 0,8 cm aus Obernkirchner Sandstein.
  • Die Probenkörper wurden auf einer Hälfte mit einem saugfähigen Papier abgedeckt und auf der vergrünten Oberfläche der nicht bedeckten Hälfte mit der jeweiligen wässrigen Suspension behandelt. Es wurden alle der unter 1 genannten Suspensionen untersucht. Die Behandlung erfolgte mittels Fluten bis zur Sättigung des Steins.
  • Die Probenkörper wurden anschließend 7 Tage an einem vor Witterung geschützten Ort und danach weitere 10 Tage Freibewitterung ausgesetzt. Zur Freibewitterung wurden die Probekörper mit der unbehandelten Fläche auf mit Wasser getränkte Schwammplatten gelegt, wobei die Schwammplatten in einem mit Wasser gefüllten Kasten angeordnet waren der sich an einem schattigen Platz befand. Während der Freibewitterung wurde Sorge getragen, dass die Schwammplatten stets feucht waren.
  • Bei mit dem mit der Suspension 700-1 behandelten Probekörper war nach der Freibewitterung eine leichte Verringerung der Intensität der Vergrünung zu erkennen. Bei allen anderen Probekörpern war auf der behandelten Seite eine deutliche Verringerung der Intensität der Vergrünung zu erkennen. Offensichtlich wurde durch die Behandlung ein Abbau des Algenbewuchses erreicht.
  • III. Untersuchung der Wirkung der Titandioxid-Suspension bezüglich des Chlorophyllabbaus an vergrünten Sandsteinprobekörpern.
  • Die Probenkörper aus II wurden nach Bewitterung in zwei Teile, den beschichteten und den unbeschichteten Teil, geteilt. Für die Extraktion des Chlorophylls wurden die Oberflächen mit einem Skalpell reduziert. Das so gewonnene Material wurde in ein Eppendorfkap gegeben und mit 500 μl Aceton/Wasser (80 80/20 v/v) vermengt. Anschließend wurde das Gemenge mit einem Eppendorfmörser weiter zerkleinert. Der homogene Brei aus Aceton und Probenmaterial wurde 30 Minuten in den Eppendorfkaps mit geschlossenem Deckel stehen gelassen. Danach gab man weitere 500 μl Aceton/Wasser (80 80/20 v/v), trennte die Lösung von den festen Partikeln mit Hilfe einer Zentrifuge (2 min. 5000 U/min) ab. Die sp gewonnen klaren Extrakte wurden vorsichtig aus den Eppendorfkaps in Küvetten aus Glas übergeführt.
  • Die Extrakte wurden bei λ = 663 nm und λ = 646 nm spektrophotometrisch im Spektrophotometer Spectronic® GenesysTM2 gemessen. Die Berechung der Pigmentgehalte (Chlorophyll a bzw. Chlorophyll b) erfolgte nach Lichtenthaler und Wellburn (Lichtenthaler HK, Wellburn AR (1983) Determination of total carotenoids and chlorophylls a and b in leaf extracts in different solvents. Biochem. Soc. Trans. 11 (603), 591–592). Chlorophyll a [μg/ml Extrakt] = 12,21·OD663 – 2,81·OD646 Chlorophyll b [μg/ml Extrakt] = 20,13·OD646 – 5,03·OD663 Pigmentgehalt [mg/g] = Aceton [ml]·Pigmentgehalt [μg/ml Extrakt]/Einwaage [mg]
  • Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in der folgenden Tabelle 2 zusammengestellt: Tabelle 2:
    Probe* Chlorophyll a [μg/ml] Chlorophyll b [μg/ml]
    700-1 b 4,515 1,954
    700-1 u 6,656 3,102
    700-2 b 0,783 0,740
    700-2 u 1,802 1,269
    700-3 b 0,553 0,740
    700-3 u 2,433 1,369
    700-4 b 0,256 0,312
    700-4 u 1,870 1,279
    700-5 b 0,351 0,367
    700-5 u 3,055 1,777
    700-10 b 0,275 0,418
    700-10 u 1,214 0,866
    700-2A b 0,377 0,433
    700-2A u 1,605 0,952
    700-2B b 0,296 0,352
    700-2B u 1,766 1,037
    700-2C b 0,141 0,227
    700-2C u 0,662 0,619
    700-2D b 0,191 0,282
    700-2D u 0,364 0,362
    700-2E b 0,429 0,393
    700-2E u 1,122 0,619
    • * es wird die jeweils verwendete Suspension angegeben, hierbei steht b für Behandelt und u für unbehandelt.
  • Der Vergleich der Daten für den Chlorophyllgehalt auf den unbehandelten Bereiche mit dem Chlorophyllgehalt auf den behandelten Bereichen bestätigt die unter II gemachte Beobachtung und zeigt deutlich, dass unter Bewitterungsbedingen bei allen Probenkörpern in den behandelten Bereichen ein signifikanter Abbau sowohl von Chlorophyll a als auch von Chlorophyll b stattgefunden hat.
  • IV. Untersuchung des Einflusses der Titandioxid-Suspension bezüglich des optischen Erscheinungsbildes an nicht vergrünten Sandsteinprobekörpern.
  • Als Probekörper dienten saubere Sandsteinplatten aus Obernkirchner Sandstein und Hilssandstein mit der Abmessung 5 × 12 × 0,8 cm.
  • Die Probenkörper wurden auf einer Hälfte mit einem saugfähigen Papier abgedeckt und auf der Oberfläche der nicht bedeckten Hälfte mit der jeweiligen wässrigen Suspension behandelt. Anschließend ließ man die Probenkörper 5 Tage an einem vor Witterung geschützten Ort bei Umgebungstemperatur getrocknet. Anschließend wurden die behandelten Bereiche visuell beurteilt.
  • In einer ersten Serie von Probenkörpern erfolgte die Behandlung mittels Sprühen. Hierzu wurde die Suspension mittels einer Sprühflasche mit einem Druck von etwa 2 bar etwa 10 sec. auf die nicht bedeckte Hälfte des Probenkörpers gesprüht.
  • In einer zweiten Serie von Probenkörpern erfolgte die Behandlung mittels eines Pinsels. Hierzu wurde ein 2 cm breiter Borstenpinsel einmal in die Suspension getaucht. Dann tätigte man 2 Pinselstriche, tauchte den Borstenpinsel erneut in die Suspension und behandelte mit 2 Pinselstrichen die nicht bedeckte Hälfte des Probenkörpers.
  • Auf einer dritten Serie von Probenkörpern erfolgte die Behandlung mittels Fluten. Hierzu wurde die nicht bedeckte Hälfte des Probenkörpers mit der Suspension mittels einer Spritzflasche etwa 10 sec. bis zur Sättigung geflutet.
  • Bei allen Probekörpern, mit Ausnahme des mit der Suspension 700-2C behandelten Probekörpers war nach 5 Tagen keine Beschichtung zu erkennen. Bei mit dem mit der Suspension 700-2C behandelten Probekörper sah die Oberfläche nach 5 Tagen noch feucht aus. Nach weiteren 7 Tagen Lagerung war keine Beschichtung zu erkennen. Dieses Ergebnis war unabhängig von der gewählten Behandlungsmethode.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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    • - DE 102004064428 A1 [0009]
    • - WO 2001/71121 [0010]
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    • - DIN 53015 [0026]
    • - Lichtenthaler HK, Wellburn AR (1983) Determination of total carotenoids and chlorophylls a and b in leaf extracts in different solvents. Biochem. Soc. Trans. 11 (603), 591–592 [0043]

Claims (10)

  1. Verwendung von flüssigen Titan(IV)oxid-Suspensionen zur Verringerung oder Vermeidung eines mikrobiellen Bewuchses, insbesondere eines Algenbewuches, auf historischen, Witterung oder Feuchtigkeit ausgesetzten Naturwerksteinoberflächen.
  2. Verwendung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die flüssige Titan(IV)oxid-Suspension Titan(IV)oxid in einer Menge von 0,1 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Suspension enthält.
  3. Verwendung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Titan(IV)oxidpartikel der flüssigen Titan(IV)oxid-Suspension einen volumenmittleren Teilchendurchmesser unterhalb 1000 nm aufweisen.
  4. Verwendung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Gesamtfeststoffgehalt in der flüssigen Titan(IV)oxid-Suspension nicht mehr als 20 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Suspension beträgt.
  5. Verwendung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die flüssige Titan(IV)oxid-Suspension zusätzlich ein Bindemittel auf Basis von Siliziumdioxid enthält.
  6. Verwendung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Titan(IV)oxid-Partikel der flüssigen Titan(IV)oxid-Suspension überwiegend Anatas-Struktur aufweisen.
  7. Verwendung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die flüssige Titan(IV)oxid-Suspension einen pH-Wert im Bereich von 6 bis 9 aufweist.
  8. Verwendung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die zu behandelnde Naturwerksteinoberfläche eine Sandsteinoberfläche ist.
  9. Verfahren zur Verringerung oder Vermeidung eines mikrobiellen Bewuchses, insbesondere eines Algenbewuchses, auf historischen, Witterung oder Feuchtigkeit ausgesetzten Naturwerksteinoberflächen, dadurch gekennzeichnet, dass man die Naturwerksteinoberfläche mit einer flüssigen Titan(IV)oxid-Suspension gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7 behandelt.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, wobei man die Oberfläche so behandelt, dass die aufgebrachte Menge an Titandioxid im Bereich von 0,1 bis 100 g/m2 liegt.
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