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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Ohrpassstück (Otoplastik), wie es beispielsweise
für ein Hörgerät Verwendung
findet, sowie ein Verfahren zu dessen Herstellung.
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Hörgeräte sind
heutzutage ein wichtiges Hilfsmittel zur sozialen Eingliederung
Hörgeschädigter und
werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Hörgeräte werden
von einem HNO-Arzt verordnet und von einem Hörgeräteakustiker angepasst. Man
unterscheidet die Hörgeräte in drei
Gruppen: Eine Standardversorgung mit Hinter-dem-Ohr-Geräten, Im-Ohr-Geräten für leichte
bis mittelgradige Hörverluste
und implantierbare Hörsysteme
für angeborene
oder hochgradige Schwerhörigkeiten.
Insbesondere die Hinter-dem-Ohr-Geräte sind für die Verbindung mit dem Gehörgang eines Patienten
mit einem Ohrpassstück,
einer sogenannten Otoplastik versehen.
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Da
sich die Anatomie der Patienten voneinander unterscheidet, muss
herkömmlich
ein Abdruck von dem Gehörgang
erstellt werden, um für
jeden Patienten eine individuelle Otoplastik herzustellen. Hierzu
wird ein Abdruck vom Ohr erstellt, der in Gips gegossen wird. Diese
Gipsform wird in einem weiteren Schritt mit Kunststoff ausgefüllt. Die
aus Kunststoff gegossene Otoplastik muß anschließend noch geschliffen und poliert
werden, um an den Gehörgang
des Patienten angepasst zu werden, so dass keine unangenehmen Beeinträchtigungen
wie beispielsweise Kratzen etc. auftreten.
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EP 1 998 593 A1 offenbart
ein Ohrstück
für eine
Hörvorrichtung
mit Sicherungsring, das aus Silikon hergestellt ist, um derart flexibel
zu sein, dass es ohne spezielle Anpassung praktisch in jeden Gehörgang einführbar ist.
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EP 1 448 014 A1 beschreibt
ein Halteelement für
ein Ohrstück,
das eine Faser aufweist, die an dem Außenohr an dem unteren Teil
der Ohrmuschel anliegt.
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DE 10 2004 048 458
A1 offenbart ein Stentsystem zum Implantieren in einen
lebenden Körper mit
einem im wesentlichen rohrförmigen
Geflecht.
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DE 198 04 921 A1 offenbart
ein Herstellungsverfahren zu einem ”System bon ear”, bei dem ein
Silikonabdruck eines Patientenohrs gemacht wird und der Abdruck
zur Herstellung einer Gipsform benutzt wird. In die Gipsform wird
Kunststoffmasse eingefüllt
und anschließend
in einer Küvette
innerhalb eines Mikrowellengeräts
polymerisiert.
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Diese
Herstellung einer Otoplastik ist aufwendig und es besteht somit
ein Bedarf für
eine Otoplastik, die einfacher und kostengünstiger herstellbar ist bzw.
vom Tragekomfort wesentlich angenehmer ist.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Indem
die Otoplastik bzw. das Ohrpassstück aus einem aufweitbaren Hohlkörper besteht
bzw. dieses aufweist, kann dieses Ohrpassstück auf einfache Weise in einem
komprimierten Zustand in das Ohr bzw. den Gehörgang eines Patienten eingesetzt
werden, um dort derart aufgeweitet zu werden, dass es sich an die
Wandung des Gehörgangs
anschmiegt. In anderen Worten ist das Ohrpassstück so gestaltet, dass es nach
dem Einsetzen im komprimierten Zustand plastisch und/oder elastisch
aufgeweitet wird, um sich so an den Gehörgang anzuschmiegen, dass eine
ausreichend stabile Befestigung einerseits und ein angenehmer Sitz
für den
Patienten andererseits erzielt wird.
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Es
reicht aus, eine Vielzahl von Standardgrößen des Ohrpassstücks zur
Verfügung
zu stellen, um den gesamten Bedarf für alle Patienten abzudecken. In
anderen Worten muss das Ohrpassstück nicht mehr individuell für jeden
Patienten angefertigt werden, sondern es kann ein Standardohrpassstück verwendet
werden, weil dieses sich an die Wandung des Gehörgangs anschmiegen kann.
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Die
Kosten für
das Ohrpassstück
können demgemäß wesentlich
reduziert werden, weil keine individuelle Anfertigung erforderlich
ist. Des weiteren kann das Ohrpassstück während eines einzigen Termins
an den Gehörgang
des Patienten angepasst werden. Ein Folgetermin sowie ein Schleifen
usw. ist nicht erforderlich.
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Dabei
weist der Hohlkörper
ein Drahtgeflecht und/oder ein dünnwandiges
Rohr auf, das derart gestaltet ist, dass es permanent und/oder elastisch
aufweitbar ist und eine hautfreundliche Oberfläche und/oder ein hautfreundliches
Material aufweist.
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Ein
dünnwandiges
Rohr hat dabei eine Wandstärke
von etwa 30 μm
bis etwa 500 μm
vorzugsweise von etwa 60 μm
bis etwa 350 μm
am besten von etwa 75 μm
bis etwa 200 μm.
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Vorzugsweise
weist das Ohrpassstück
ein elastisches oder superelastisches Material auf, das zum Einsetzen
komprimiert wird, um sich danach elastisch aufzuweiten und an die
Wandung des Gehörgangs
anzuschmiegen. Als ein superelastisches Material soll hier ein Material
mit einer Dehnung bevorzugt von mindestens 3%, bevorzugter von mindestens
6% gelten.
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Weiter
bevorzugt weist das Ohrpassstück zumindest
teilweise ein Drahtgeflecht auf, das aus einzelnen Drähten oder
aus einem einzigen Draht besteht. Dabei werden vorzugsweise die
Drahtenden geschliffen, gelötet,
geklebt oder verdrillt bzw. vernietet, um ein Kratzen auf der Haut
zu vermeiden und die Form der Otoplastik zusammenzuhalten.
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Als
Material wird Titan, eine Titanlegierung, wie z. B. Nitinol und/oder
eine Kobalt-Chrom-Legierung verwendet, das den Vorteil einer hohen
Dehnung einerseits und einer Hautfreundlichkeit andererseits aufweist.
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An
Stelle eines elastischen oder superelastischen Materials kann auch
zusätzlich
die Formgedächtniseigenschaft – wie sie
beispielsweise Nitinol aufweist – angewandt werden. Dazu wird
die Otoplastik in einem komprimierten Zustand in den Gehörgang eingebracht
und nimmt dort aufgrund der Formgedächtniseigenschaft durch Erwärmung durch die
Körperwärme die
ursprüngliche
Form an, d. h. expandiert, um sich an den Gehörgang anzuschmiegen. Alternativ
oder zusätzlich
kann das Ohrpassstück
durch eine Aufweiteinrichtung wie beispielsweise einen aufblasbaren
Ballon permanent aufweitbar sein.
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Ein
Adapter für
den Anschluß eines
Hör- bzw.
Schallschlauchs ist vorzugsweise an einem Ende des Ohrpassstücks befestigbar
oder das Ohrpassstück
weist bereits einen derartigen Adapter auf.
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Um
sich gut an den Gehörgang
anzuschmiegen, hat das Ohrpassstück
vorzugsweise im komprimierten Zustand zumindest teilweise eine zylindrische,
kegelstumpfförmige
und/oder fass- bzw. ellipsenförmige
Konfiguration. Insbesondere bei kegelstumpfförmigen und fass- bzw. ellipsenförmigen Konfigurationen
liegt zunächst
nur ein Bereich mit größtem Durchmesser
des Ohrpassstücks
an dem Gehörgang
an. Nach der elastischen und/oder plastischen Verformung schmiegen
sich auch andere zunächst
mit geringerem Durchmesser vorhandene Abschnitte an die Wandung
des Gehörgangs
an. Auf derartige Weise ist das Ohrpassstück einerseits leicht in den
Gehörgang
einzuführen,
wenn es den komprimierten Zustand aufweist, und schmiegt sich andererseits
großflächig an
den Gehörgang
an, um kein Druckgefühl
oder unangenehmes Gefühl
beim Patienten zu erzeugen.
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Weiter
bevorzugt weist das Ohrpassstück zumindest
teilweise eine elektropolierte und/oder mechanisch polierte Oberfläche auf,
um die Hautfreundlichkeit des Kontakts zwischen dem Ohrpassstück und der
Wandung des Gehörgangs
zu erhöhen.
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Weiter
bevorzugt ist zumindest die Kontaktfläche des Ohrpassstücks als
nickelverarmte bzw. nickelfreie Oberfläche ausgebildet, um Allergien,
Hautirritationen etc. zu vermeiden. Diese Nickelverarmung kann z.
B. durch Elektropolieren mit oder ohne nachträglichem Passivieren erfolgen.
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Um
eine erhöhte
Haltekraft in dem Gehörgang
zu erzielen, kann das Ohrpassstück
Längsschlitze
aufweisen, so dass im wesentlichen axial gerichtete, vorzugsweise
diametral nach außen
weisende Krallen gebildet werden, die sich vorzugsweise elastisch
federnd in die Wandung des Gehörgangs zumindest
teilweise eingraben bzw. eindrücken.
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Weiter
bevorzugt ist eine axiale Endseite des Ohrpassstücks zumindest teilweise offen,
um ein Austreten von Ohrschmalz zu ermöglichen und einen Verschluss
bzw. Okklusionseffekt zu vermeiden, der zu einer Verstärkung des
körpereigenen
Schalls beispielsweise beim Sprechen, Kauen, Laufen etc. führen würde.
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Am
bevorzugtesten weist das Ohrpassstück ein oder mehrere Entfernungseinrichtungen
auf, die zum Verschieben und/oder Entfernen des Ohrpassstückes in
bzw. aus dem Ohr verwendet werden kann.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Herstellen einer
Otoplastik, insbesondere gemäß der Erfindung
oder einer bevorzugten Ausführungsform
hiervon, mit den Schritten: Bereitstellen einer Vielzahl von Otoplastiken
in unterschiedlichen Standardgrößen, die
einen Hohlkörper
aus einem Geflecht und/oder einem dünnwandigen Rohr und/oder einem
rohrartig geformten Blechs aufweisen, und Aussuchen bzw. Auswählen eines
Ohrpassstücks
aus der Vielzahl von Standardgrößen.
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Die
beschriebene Otoplastik wird auf einfache Weise hergestellt bzw.
bereitgestellt, indem eine Vielzahl von Otoplastiken in unterschiedlichen
Standardgrößen bereitgestellt
wird, die einen Hohlkörper aus
einem Geflecht und/oder einem dünnwandigen Rohr
aufweisen, eine Dimension des Gehörgangs zunächst beispielsweise durch Ausmessen
und/oder Schätzen
bestimmt wird und anschließend
eines aus der Vielzahl der standardisierten Ohrpassstücke ausgesucht
wird, um in den Gehörgang
eingesetzt zu werden. In anderen Worten stehen dem HNO-Arzt oder
Hörgeräteakustiker
eine Vielzahl von Standardgrößen der
Otoplastik zur Verfügung
und er muss lediglich eine geeignete Größe eines Otoplasten für den Patienten
aussuchen und diesen in den Gehörgang
einsetzen.
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Die
Erfindung wird nun anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele im Zusammenhang
mit den beigefügten
Figuren näher
erläutert.
Obwohl die Ausführungsbeispiele
separat beschrieben sind, versteht es sich für den Fachmann, dass einzelne
Merkmale der Ausführungsbeispiele
miteinander kombiniert werden können,
um weitere Ausführungsbeispiele der
Erfindung zu erzielen.
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1 zeigt
ein Ohr O mit einem Gehörgang G,
in den eine Otoplastik 10 eingesetzt ist.
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2 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel eines
Ohrpassstücks 100 in
der Seitenansicht.
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3 zeigt
eine Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels eines Otoplasten 200.
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4 zeigt
ein drittes Ausführungsbeispiel eines
Otoplasten 300 in der Seitenansicht.
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5 zeigt
ein viertes Ausführungsbeispiel eines
Otoplasten 400 in der Seitenansicht.
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6 zeigt
ein fünftes
Ausführungsbeispiel eines
Otoplasten 500 in der Seitenansicht.
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7 zeigt
ein sechstes Ausführungsbeispiel
eines Otoplasten 600 in der Seitenansicht.
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Wie
in 1 gezeigt ist, wird ein Otoplast 10 in
einen Gehörgang
G eines Patienten eingesetzt. An einem von dem Ohr fernen axialen
Ende des Otoplasten 10 befindet sich ein Adapter 20 für den Anschluß eines
(nicht gezeigten) Hör-
oder Schallschlauchs und/oder Signalleiters. Des weiteren ist der
Otoplast an einem dem Ohr O nahen axialen Ende mit einem Hörschlauch
H und/oder Signalleiter für
die Verbindung mit dem Hinter-dem-Ohr-Gerät versehen.
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2 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel eines
Ohrpassstücks 100 mit
einem Adapter 20. Dieses Ohrpassstück 100 ist korbförmig ausgebildet,
indem die dem Adapter 20 entgegengesetzte axiale Endseite
offen ist und Längsschlitze 106 angeordnet sind,
um Krallen 102 zu bilden. Diese Krallen 102 haben
ein im wesentlichen spitzes Ende (linkes Ende in 2),
um eine große
Haltekraft im Gehörgang
eines Patienten zu erzielen. Zum Entfernen des Ohrpassstücks aus
dem Gehörgang
kann dieser Otoplast 100 mit einer Entfernungseinrichtung
ausgebildet sein, die mindestens eine Öse 104 an einem Ende
der Kralle 102 aufweist, in welche Öse 104 ein Werkzeug
oder ein Nylonfaden etc. einsetzbar ist, um den Otoplasten 100 aus
dem Gehörgang
herauszuziehen bzw. zu entfernen. Alternativ oder zusätzlich kann
die Entfernungseinrichtung zumindest einen Rücksprung, zumindest einen Haken,
zumindest eine Verdickung und/oder weitere Mittel (z. B. magnetischer
Art) aufweisen, die von außen
ergriffen werden können
(bzw. mit denen von außerhalb
des Ohrs wechselgewirkt werden kann), um den Otoplasten 100 innerhalb
des Gehöhrgangs
des Ohrs O zu verschieben bzw. von diesem zu entfernen.
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Der
Otoplast 100 wird vorzugsweise durch Schneiden aus einem
dünnen
Blech beispielsweise aus Nitinol hergestellt. Anstelle von Nitinol
kann jedoch auch eine andere Titanlegierung, Kobalt-Chrom-Legierung
etc. verwendet werden.
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3 zeigt
ein zweites Ausführungsbeispiel eines
Otoplasten 200, der in der Seitenansicht eine Kegelstumpfform 202 mit
einem Abschnitt großen Durchmessers 202b und
einem Abschnitt kleinen Durchmessers 202a aufweist. An
dem Ende mit dem Abschnitt kleinen Durchmessers 202a ist
ein Adapter 20 befestigbar. Dieser Otoplast 200 wird
vorzugsweise aus einem Draht geflochten, gestrickt, geklöppelt, gewirkt
oder gewebt. Vorzugsweise kann die Otoplastik mit einem flexiblen
Signalleiter zur Versorgung hörakustischer
Geräte
versehen werden.
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4 zeigt
ein drittes Ausführungsbeispiel eines
Otoplasten 300 in einer im wesentlichen zylindrischen Gestalt,
der beispielsweise aus einem Geflecht hergestellt wird. Die Herstellung
aus einem zylindrischen Rohr bzw. aus einem im wesentlichen flachen
Vorförmling
(z. B. einem Blechteil) ist jedoch ebenfalls möglich. Vorzugsweise ist ein
Adapter 20 an einem Ende mit verringertem Durchmesser 302a befestigt
bzw. anbringbar.
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5 zeigt
ein viertes Ausführungsbeispiel eines
Otoplasten 400 in einer Kegelstumpfform, der aus einem
Geflecht hergestellt ist, wobei ein spiraliger Draht im Inneren
und/oder Äußeren vorgesehen ist,
um das Geflecht zusätzlich
zu stützen.
Ein Adapter 20 ist vorzugsweise an einem Adapteranschlussabschnitt 410 mit
verringertem Durchmesser anbringbar. Der Adapteranschlussabschnitt 410 kann zylindrisch
oder ebenfalls kegelstumpfförmig
ausgebildet sein. Eine axiale Endseite im Bereich eines Abschnitts
großen
Durchmessers 402b ist vorzugsweise zumindest teilweise
offen, um eine Belüftung
des Ohrs zu ermöglichen.
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6 zeigt
ein fünftes
Ausführungsbeispiel eines
Otoplasten 500 in einer Fassform bzw. einer Ellipsenform
in der Seitenansicht. Der Otoplast 500 weist einen fasstförmigen Abschnitt 504 auf,
d. h. einen Abschnitt mit einem großen Durchmesser im wesentlichen
in seiner Mitte und kleineren, im wesentlichen gleichen Durchmessern
an seinen beiden Endseiten, so dass sich in der Seitenansicht im
wesentlichen eine Ellipsenform ergibt. An einem Ende ist wie bei
den anderen Ausführungsbeispielen
ein Adapter 20 anbringbar. Die Herstellung kann sowohl
aus Draht als auch aus Rohr bzw. aus einem im wesentlichen flachen
Vorförmling
(z. B. einem Blechteil) erfolgen, welches vorzugsweise durch eine
Laserbearbeitung strukturiert wird.
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7 zeigt
ein sechstes Ausführungsbeispiel
eines Otoplasten 600, der ebenfalls wie das fünfte Ausführungsbeispiel
einen fassförmigen
Abschnitt 604 aufweist, der hier nicht näher erläutert werden
soll, weil dieser ähnlich
dem fassförmigen Abschnitt 504 des
fünften
Ausführungsbeispiels
ausgebildet ist. Des weiteren weist der Otoplast 600 an seinem
dem Adapter 20 entgegengesetzten Ende 606 einen
Kegelstumpf auf. Darüber
hinaus hat der fasstförmige
Abschnitt 604 keine exakte Ellipsenform in der Seitenansicht,
sondern ein Durchmesser an einem (in der Figur links befindlichen)
Endabschnitt ist größer als
an dem entgegengesetzten (in der Figur rechts befindlichen) Endabschnitt.
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Des
weiteren ist der Otoplast 600 aus einem Rohr bzw. einem
Blech ausgeschnitten und weist abwechselnd kleine Rauten 610 und
große
Rauten 612 auf. Auf diese Weise hat das ausgeschnittene
Rohr des Otoplasten 600 eine hervorragende Elastizität, um sich
großflächig an
die Wandung eines Gehörgangs
anzuschmiegen.
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Die
Herstellung des Otoplasten 100, 200, 300, 400, 500, 600 nach
einer bevorzugten Ausführungsform
hiervon kann sowohl aus Rohmaterial als auch aus Flachmaterial erfolgen,
wobei bei letzterem der Otoplast später gerollt, geschweißt und/oder
endbearbeitet wird. Weiterhin kann die Herstellung des Otoplasten
mittels. Laserschneiden, Laserabtrag, photochemisches Ätzen und/oder
Erodieren erfolgen. Weiterhin kann die Herstellung des Otoplasten auch
derart erfolgen, dass die Struktur des Ohrpassstücks in einer zumindest teilweise
expandierten Form gefertigt wird und das Ohrpassstück anschließend zum
Einführen
in eine komprimierte Form verkleinert wird, bevor es nachfolgend
im Gehörgang
eines Patienten wieder zumindest teilweise expandiert wird.
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Die
Erfindung kann auch bei ballonexpandierten Ohrpassstücken aus
rostfreiem Edelstahl, Tantal, Niob, Kobaltlegierungen und anderen
Werkstoffen wie z. B. Polymeren, selbstabbaubaren Werkstoffen (z.
B. Milchsäure-Werkstoffen
bzw. -Derivate), sowie bei Ohrpassstücken aus Nitinol (Nickel-Titan-Legierungen)
und/oder aus anderen selbstexpandierbaren Werkstoffen bzw. Formgedächniswerkstoffen
angewandt werden.
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Jedes
der Ausführungsbeispiele
des Otoplasten wird vorzugsweise in Verbindung mit einem Hinter-dem-Ohr-Hörgerät verwendet.
Der Otoplast kann jedoch auch unabhängig von einem Hörgerät beispielsweise
als Gehörschutz
oder als im Ohr zu tragendes Schmuckstück (als sogenannte Otofashion)
verwendet werden. Ein großer
Vorteil aller Ausführungsbeispiele
besteht darin, dass standardisierte Größen der gezeigten Otoplasten
verwendet werden können,
um diese an den Gehörgang
eines Patienten oder Trägers
individuell anzupassen. Ein Gipsabdruck sowie eine individuelle
Herstellung mit Schleifen und Polieren ist bei den gezeigten Otoplasten
nicht erforderlich. Diese werden lediglich in einem komprimierten
Zustand in den Gehörgang
eingesetzt und dort elastisch und/oder durch Formgedächtniseigenschaften
permanent aufgeweitet. Die gezeigten Otoplasten haben die einzigartige
Eigenschaft, sich selbsttätig
an individuelle Anatomien eines Gehörgangs anzupassen bzw. anzuschmiegen.
Herstellung und Einsetzen bzw.
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Anpassen
eines Otoplasten wird durch die gezeigte Erfindung erheblich erleichtert
und kann kostengünstiger
hergestellt werden.
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Für den Fachmann
ist klar, dass die unterschiedlichen Formen und Gestalten der gezeigten Otoplasten 100 bis 600 des
ersten bis sechsten Ausführungsbeispiels
lediglich beispielhaft dargelegt sind und die Formen miteinander
kombiniert werden können,
beispielsweise derart, dass eine Fassform mit einer zylindrischen
Form und/oder einer Kegelstumpfform kombiniert wird. Des weiteren
kann ein aus einem Blech geschnittenes Rohr auch mit einem Geflecht
kombiniert werden, obwohl das in den gezeigten Ausführungsbeispielen
nicht dargestellt ist. Obwohl in den gezeigten Ausführungsbeispielen
der Adapter 20 jeweils als ein separates Bauteil an dem Otoplasten
befestigbar ist, kann der Otoplast einstückig mit dem Adapter 20 ausgebildet
sein.
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Insbesondere
aufgrund der hohlen Formgebung des Ohrpassstücks der vorliegenden Erfindung kann
sich die Otoplastik gut und großflächig an
die Wandung des Gehörgangs
anschmiegen. Darüber hinaus
wird eine gute Belüftung
des Ohrs aufgrund der hohlen Gestalt gewährleistet, um ein Austreten von
Ohrschmalz zu ermöglichen
und negative Beeinträchtigungen
durch körpereigenen
Schall wie beispielsweise Sprechen, Kauen, Laufen etc. zu vermeiden.
Darüber
hinaus gibt es keinen Wärmestau
oder Feuchtigkeitsbildung im Ohr aufgrund der guten Belüftung über die
hohle Otoplastik.
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- 10
- Ohrpassstück
- 20
- Adapter
- 100
- Ohrpassstück
- 102
- Kralle
- 104
- Öse
- 106
- Schlitz
- 200
- Ohrpassstück
- 202
- Kegelstumpf
- 202a
- Abschnitt
kleinen Durchmessers
- 202b
- Abschnitt
großen
Durchmessers
- 300
- Ohrpassstück
- 302a
- Abschnitt
kleinen Durchmessers
- 302b
- Abschnitt
großen
Durchmessers
- 400
- Ohrpassstück
- 402
- Kegelstumpf
- 402a
- Abschnitt
kleinen Durchmessers
- 402b
- Abschnitt
großen
Durchmessers
- 408
- spiraliger
Draht
- 410
- Adapteranschlußabschnitt
- 500
- Ohrpassstück
- 504
- faßförmiger Abschnitt
- 600
- Ohrpassstück
- 604
- faßförmiger Abschnitt
- 606
- Kegelstumpf
- 610
- kleine
Raute
- 612
- große Raute