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DE102008062844B3 - Ohrpassstück und Verfahren zum Herstellen desselben - Google Patents

Ohrpassstück und Verfahren zum Herstellen desselben Download PDF

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DE102008062844B3 DE102008062844A DE102008062844A DE102008062844B3 DE 102008062844 B3 DE102008062844 B3 DE 102008062844B3 DE 102008062844 A DE102008062844 A DE 102008062844A DE 102008062844 A DE102008062844 A DE 102008062844A DE 102008062844 B3 DE102008062844 B3 DE 102008062844B3
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Ohrpassstück insbesondere für ein Hörgerät, das einen Hohlkörper 10 aus einem Geflecht und/oder einem dünnwandigen Rohr aufweist, welches nach dem Einsetzen in ein Ohr O eines Patienten aufweitbar ist bzw. sich selbst aufweitet, um an die Anatomie des Gehörgangs G anpassbar zu sein.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Ohrpassstück (Otoplastik), wie es beispielsweise für ein Hörgerät Verwendung findet, sowie ein Verfahren zu dessen Herstellung.
  • Hörgeräte sind heutzutage ein wichtiges Hilfsmittel zur sozialen Eingliederung Hörgeschädigter und werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Hörgeräte werden von einem HNO-Arzt verordnet und von einem Hörgeräteakustiker angepasst. Man unterscheidet die Hörgeräte in drei Gruppen: Eine Standardversorgung mit Hinter-dem-Ohr-Geräten, Im-Ohr-Geräten für leichte bis mittelgradige Hörverluste und implantierbare Hörsysteme für angeborene oder hochgradige Schwerhörigkeiten. Insbesondere die Hinter-dem-Ohr-Geräte sind für die Verbindung mit dem Gehörgang eines Patienten mit einem Ohrpassstück, einer sogenannten Otoplastik versehen.
  • Da sich die Anatomie der Patienten voneinander unterscheidet, muss herkömmlich ein Abdruck von dem Gehörgang erstellt werden, um für jeden Patienten eine individuelle Otoplastik herzustellen. Hierzu wird ein Abdruck vom Ohr erstellt, der in Gips gegossen wird. Diese Gipsform wird in einem weiteren Schritt mit Kunststoff ausgefüllt. Die aus Kunststoff gegossene Otoplastik muß anschließend noch geschliffen und poliert werden, um an den Gehörgang des Patienten angepasst zu werden, so dass keine unangenehmen Beeinträchtigungen wie beispielsweise Kratzen etc. auftreten.
  • EP 1 998 593 A1 offenbart ein Ohrstück für eine Hörvorrichtung mit Sicherungsring, das aus Silikon hergestellt ist, um derart flexibel zu sein, dass es ohne spezielle Anpassung praktisch in jeden Gehörgang einführbar ist.
  • EP 1 448 014 A1 beschreibt ein Halteelement für ein Ohrstück, das eine Faser aufweist, die an dem Außenohr an dem unteren Teil der Ohrmuschel anliegt.
  • DE 10 2004 048 458 A1 offenbart ein Stentsystem zum Implantieren in einen lebenden Körper mit einem im wesentlichen rohrförmigen Geflecht.
  • DE 198 04 921 A1 offenbart ein Herstellungsverfahren zu einem ”System bon ear”, bei dem ein Silikonabdruck eines Patientenohrs gemacht wird und der Abdruck zur Herstellung einer Gipsform benutzt wird. In die Gipsform wird Kunststoffmasse eingefüllt und anschließend in einer Küvette innerhalb eines Mikrowellengeräts polymerisiert.
  • Diese Herstellung einer Otoplastik ist aufwendig und es besteht somit ein Bedarf für eine Otoplastik, die einfacher und kostengünstiger herstellbar ist bzw. vom Tragekomfort wesentlich angenehmer ist.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Bevorzugte Ausführungsbeispiele sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Indem die Otoplastik bzw. das Ohrpassstück aus einem aufweitbaren Hohlkörper besteht bzw. dieses aufweist, kann dieses Ohrpassstück auf einfache Weise in einem komprimierten Zustand in das Ohr bzw. den Gehörgang eines Patienten eingesetzt werden, um dort derart aufgeweitet zu werden, dass es sich an die Wandung des Gehörgangs anschmiegt. In anderen Worten ist das Ohrpassstück so gestaltet, dass es nach dem Einsetzen im komprimierten Zustand plastisch und/oder elastisch aufgeweitet wird, um sich so an den Gehörgang anzuschmiegen, dass eine ausreichend stabile Befestigung einerseits und ein angenehmer Sitz für den Patienten andererseits erzielt wird.
  • Es reicht aus, eine Vielzahl von Standardgrößen des Ohrpassstücks zur Verfügung zu stellen, um den gesamten Bedarf für alle Patienten abzudecken. In anderen Worten muss das Ohrpassstück nicht mehr individuell für jeden Patienten angefertigt werden, sondern es kann ein Standardohrpassstück verwendet werden, weil dieses sich an die Wandung des Gehörgangs anschmiegen kann.
  • Die Kosten für das Ohrpassstück können demgemäß wesentlich reduziert werden, weil keine individuelle Anfertigung erforderlich ist. Des weiteren kann das Ohrpassstück während eines einzigen Termins an den Gehörgang des Patienten angepasst werden. Ein Folgetermin sowie ein Schleifen usw. ist nicht erforderlich.
  • Dabei weist der Hohlkörper ein Drahtgeflecht und/oder ein dünnwandiges Rohr auf, das derart gestaltet ist, dass es permanent und/oder elastisch aufweitbar ist und eine hautfreundliche Oberfläche und/oder ein hautfreundliches Material aufweist.
  • Ein dünnwandiges Rohr hat dabei eine Wandstärke von etwa 30 μm bis etwa 500 μm vorzugsweise von etwa 60 μm bis etwa 350 μm am besten von etwa 75 μm bis etwa 200 μm.
  • Vorzugsweise weist das Ohrpassstück ein elastisches oder superelastisches Material auf, das zum Einsetzen komprimiert wird, um sich danach elastisch aufzuweiten und an die Wandung des Gehörgangs anzuschmiegen. Als ein superelastisches Material soll hier ein Material mit einer Dehnung bevorzugt von mindestens 3%, bevorzugter von mindestens 6% gelten.
  • Weiter bevorzugt weist das Ohrpassstück zumindest teilweise ein Drahtgeflecht auf, das aus einzelnen Drähten oder aus einem einzigen Draht besteht. Dabei werden vorzugsweise die Drahtenden geschliffen, gelötet, geklebt oder verdrillt bzw. vernietet, um ein Kratzen auf der Haut zu vermeiden und die Form der Otoplastik zusammenzuhalten.
  • Als Material wird Titan, eine Titanlegierung, wie z. B. Nitinol und/oder eine Kobalt-Chrom-Legierung verwendet, das den Vorteil einer hohen Dehnung einerseits und einer Hautfreundlichkeit andererseits aufweist.
  • An Stelle eines elastischen oder superelastischen Materials kann auch zusätzlich die Formgedächtniseigenschaft – wie sie beispielsweise Nitinol aufweist – angewandt werden. Dazu wird die Otoplastik in einem komprimierten Zustand in den Gehörgang eingebracht und nimmt dort aufgrund der Formgedächtniseigenschaft durch Erwärmung durch die Körperwärme die ursprüngliche Form an, d. h. expandiert, um sich an den Gehörgang anzuschmiegen. Alternativ oder zusätzlich kann das Ohrpassstück durch eine Aufweiteinrichtung wie beispielsweise einen aufblasbaren Ballon permanent aufweitbar sein.
  • Ein Adapter für den Anschluß eines Hör- bzw. Schallschlauchs ist vorzugsweise an einem Ende des Ohrpassstücks befestigbar oder das Ohrpassstück weist bereits einen derartigen Adapter auf.
  • Um sich gut an den Gehörgang anzuschmiegen, hat das Ohrpassstück vorzugsweise im komprimierten Zustand zumindest teilweise eine zylindrische, kegelstumpfförmige und/oder fass- bzw. ellipsenförmige Konfiguration. Insbesondere bei kegelstumpfförmigen und fass- bzw. ellipsenförmigen Konfigurationen liegt zunächst nur ein Bereich mit größtem Durchmesser des Ohrpassstücks an dem Gehörgang an. Nach der elastischen und/oder plastischen Verformung schmiegen sich auch andere zunächst mit geringerem Durchmesser vorhandene Abschnitte an die Wandung des Gehörgangs an. Auf derartige Weise ist das Ohrpassstück einerseits leicht in den Gehörgang einzuführen, wenn es den komprimierten Zustand aufweist, und schmiegt sich andererseits großflächig an den Gehörgang an, um kein Druckgefühl oder unangenehmes Gefühl beim Patienten zu erzeugen.
  • Weiter bevorzugt weist das Ohrpassstück zumindest teilweise eine elektropolierte und/oder mechanisch polierte Oberfläche auf, um die Hautfreundlichkeit des Kontakts zwischen dem Ohrpassstück und der Wandung des Gehörgangs zu erhöhen.
  • Weiter bevorzugt ist zumindest die Kontaktfläche des Ohrpassstücks als nickelverarmte bzw. nickelfreie Oberfläche ausgebildet, um Allergien, Hautirritationen etc. zu vermeiden. Diese Nickelverarmung kann z. B. durch Elektropolieren mit oder ohne nachträglichem Passivieren erfolgen.
  • Um eine erhöhte Haltekraft in dem Gehörgang zu erzielen, kann das Ohrpassstück Längsschlitze aufweisen, so dass im wesentlichen axial gerichtete, vorzugsweise diametral nach außen weisende Krallen gebildet werden, die sich vorzugsweise elastisch federnd in die Wandung des Gehörgangs zumindest teilweise eingraben bzw. eindrücken.
  • Weiter bevorzugt ist eine axiale Endseite des Ohrpassstücks zumindest teilweise offen, um ein Austreten von Ohrschmalz zu ermöglichen und einen Verschluss bzw. Okklusionseffekt zu vermeiden, der zu einer Verstärkung des körpereigenen Schalls beispielsweise beim Sprechen, Kauen, Laufen etc. führen würde.
  • Am bevorzugtesten weist das Ohrpassstück ein oder mehrere Entfernungseinrichtungen auf, die zum Verschieben und/oder Entfernen des Ohrpassstückes in bzw. aus dem Ohr verwendet werden kann.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Herstellen einer Otoplastik, insbesondere gemäß der Erfindung oder einer bevorzugten Ausführungsform hiervon, mit den Schritten: Bereitstellen einer Vielzahl von Otoplastiken in unterschiedlichen Standardgrößen, die einen Hohlkörper aus einem Geflecht und/oder einem dünnwandigen Rohr und/oder einem rohrartig geformten Blechs aufweisen, und Aussuchen bzw. Auswählen eines Ohrpassstücks aus der Vielzahl von Standardgrößen.
  • Die beschriebene Otoplastik wird auf einfache Weise hergestellt bzw. bereitgestellt, indem eine Vielzahl von Otoplastiken in unterschiedlichen Standardgrößen bereitgestellt wird, die einen Hohlkörper aus einem Geflecht und/oder einem dünnwandigen Rohr aufweisen, eine Dimension des Gehörgangs zunächst beispielsweise durch Ausmessen und/oder Schätzen bestimmt wird und anschließend eines aus der Vielzahl der standardisierten Ohrpassstücke ausgesucht wird, um in den Gehörgang eingesetzt zu werden. In anderen Worten stehen dem HNO-Arzt oder Hörgeräteakustiker eine Vielzahl von Standardgrößen der Otoplastik zur Verfügung und er muss lediglich eine geeignete Größe eines Otoplasten für den Patienten aussuchen und diesen in den Gehörgang einsetzen.
  • Die Erfindung wird nun anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele im Zusammenhang mit den beigefügten Figuren näher erläutert. Obwohl die Ausführungsbeispiele separat beschrieben sind, versteht es sich für den Fachmann, dass einzelne Merkmale der Ausführungsbeispiele miteinander kombiniert werden können, um weitere Ausführungsbeispiele der Erfindung zu erzielen.
  • 1 zeigt ein Ohr O mit einem Gehörgang G, in den eine Otoplastik 10 eingesetzt ist.
  • 2 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel eines Ohrpassstücks 100 in der Seitenansicht.
  • 3 zeigt eine Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels eines Otoplasten 200.
  • 4 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel eines Otoplasten 300 in der Seitenansicht.
  • 5 zeigt ein viertes Ausführungsbeispiel eines Otoplasten 400 in der Seitenansicht.
  • 6 zeigt ein fünftes Ausführungsbeispiel eines Otoplasten 500 in der Seitenansicht.
  • 7 zeigt ein sechstes Ausführungsbeispiel eines Otoplasten 600 in der Seitenansicht.
  • Wie in 1 gezeigt ist, wird ein Otoplast 10 in einen Gehörgang G eines Patienten eingesetzt. An einem von dem Ohr fernen axialen Ende des Otoplasten 10 befindet sich ein Adapter 20 für den Anschluß eines (nicht gezeigten) Hör- oder Schallschlauchs und/oder Signalleiters. Des weiteren ist der Otoplast an einem dem Ohr O nahen axialen Ende mit einem Hörschlauch H und/oder Signalleiter für die Verbindung mit dem Hinter-dem-Ohr-Gerät versehen.
  • 2 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel eines Ohrpassstücks 100 mit einem Adapter 20. Dieses Ohrpassstück 100 ist korbförmig ausgebildet, indem die dem Adapter 20 entgegengesetzte axiale Endseite offen ist und Längsschlitze 106 angeordnet sind, um Krallen 102 zu bilden. Diese Krallen 102 haben ein im wesentlichen spitzes Ende (linkes Ende in 2), um eine große Haltekraft im Gehörgang eines Patienten zu erzielen. Zum Entfernen des Ohrpassstücks aus dem Gehörgang kann dieser Otoplast 100 mit einer Entfernungseinrichtung ausgebildet sein, die mindestens eine Öse 104 an einem Ende der Kralle 102 aufweist, in welche Öse 104 ein Werkzeug oder ein Nylonfaden etc. einsetzbar ist, um den Otoplasten 100 aus dem Gehörgang herauszuziehen bzw. zu entfernen. Alternativ oder zusätzlich kann die Entfernungseinrichtung zumindest einen Rücksprung, zumindest einen Haken, zumindest eine Verdickung und/oder weitere Mittel (z. B. magnetischer Art) aufweisen, die von außen ergriffen werden können (bzw. mit denen von außerhalb des Ohrs wechselgewirkt werden kann), um den Otoplasten 100 innerhalb des Gehöhrgangs des Ohrs O zu verschieben bzw. von diesem zu entfernen.
  • Der Otoplast 100 wird vorzugsweise durch Schneiden aus einem dünnen Blech beispielsweise aus Nitinol hergestellt. Anstelle von Nitinol kann jedoch auch eine andere Titanlegierung, Kobalt-Chrom-Legierung etc. verwendet werden.
  • 3 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel eines Otoplasten 200, der in der Seitenansicht eine Kegelstumpfform 202 mit einem Abschnitt großen Durchmessers 202b und einem Abschnitt kleinen Durchmessers 202a aufweist. An dem Ende mit dem Abschnitt kleinen Durchmessers 202a ist ein Adapter 20 befestigbar. Dieser Otoplast 200 wird vorzugsweise aus einem Draht geflochten, gestrickt, geklöppelt, gewirkt oder gewebt. Vorzugsweise kann die Otoplastik mit einem flexiblen Signalleiter zur Versorgung hörakustischer Geräte versehen werden.
  • 4 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel eines Otoplasten 300 in einer im wesentlichen zylindrischen Gestalt, der beispielsweise aus einem Geflecht hergestellt wird. Die Herstellung aus einem zylindrischen Rohr bzw. aus einem im wesentlichen flachen Vorförmling (z. B. einem Blechteil) ist jedoch ebenfalls möglich. Vorzugsweise ist ein Adapter 20 an einem Ende mit verringertem Durchmesser 302a befestigt bzw. anbringbar.
  • 5 zeigt ein viertes Ausführungsbeispiel eines Otoplasten 400 in einer Kegelstumpfform, der aus einem Geflecht hergestellt ist, wobei ein spiraliger Draht im Inneren und/oder Äußeren vorgesehen ist, um das Geflecht zusätzlich zu stützen. Ein Adapter 20 ist vorzugsweise an einem Adapteranschlussabschnitt 410 mit verringertem Durchmesser anbringbar. Der Adapteranschlussabschnitt 410 kann zylindrisch oder ebenfalls kegelstumpfförmig ausgebildet sein. Eine axiale Endseite im Bereich eines Abschnitts großen Durchmessers 402b ist vorzugsweise zumindest teilweise offen, um eine Belüftung des Ohrs zu ermöglichen.
  • 6 zeigt ein fünftes Ausführungsbeispiel eines Otoplasten 500 in einer Fassform bzw. einer Ellipsenform in der Seitenansicht. Der Otoplast 500 weist einen fasstförmigen Abschnitt 504 auf, d. h. einen Abschnitt mit einem großen Durchmesser im wesentlichen in seiner Mitte und kleineren, im wesentlichen gleichen Durchmessern an seinen beiden Endseiten, so dass sich in der Seitenansicht im wesentlichen eine Ellipsenform ergibt. An einem Ende ist wie bei den anderen Ausführungsbeispielen ein Adapter 20 anbringbar. Die Herstellung kann sowohl aus Draht als auch aus Rohr bzw. aus einem im wesentlichen flachen Vorförmling (z. B. einem Blechteil) erfolgen, welches vorzugsweise durch eine Laserbearbeitung strukturiert wird.
  • 7 zeigt ein sechstes Ausführungsbeispiel eines Otoplasten 600, der ebenfalls wie das fünfte Ausführungsbeispiel einen fassförmigen Abschnitt 604 aufweist, der hier nicht näher erläutert werden soll, weil dieser ähnlich dem fassförmigen Abschnitt 504 des fünften Ausführungsbeispiels ausgebildet ist. Des weiteren weist der Otoplast 600 an seinem dem Adapter 20 entgegengesetzten Ende 606 einen Kegelstumpf auf. Darüber hinaus hat der fasstförmige Abschnitt 604 keine exakte Ellipsenform in der Seitenansicht, sondern ein Durchmesser an einem (in der Figur links befindlichen) Endabschnitt ist größer als an dem entgegengesetzten (in der Figur rechts befindlichen) Endabschnitt.
  • Des weiteren ist der Otoplast 600 aus einem Rohr bzw. einem Blech ausgeschnitten und weist abwechselnd kleine Rauten 610 und große Rauten 612 auf. Auf diese Weise hat das ausgeschnittene Rohr des Otoplasten 600 eine hervorragende Elastizität, um sich großflächig an die Wandung eines Gehörgangs anzuschmiegen.
  • Die Herstellung des Otoplasten 100, 200, 300, 400, 500, 600 nach einer bevorzugten Ausführungsform hiervon kann sowohl aus Rohmaterial als auch aus Flachmaterial erfolgen, wobei bei letzterem der Otoplast später gerollt, geschweißt und/oder endbearbeitet wird. Weiterhin kann die Herstellung des Otoplasten mittels. Laserschneiden, Laserabtrag, photochemisches Ätzen und/oder Erodieren erfolgen. Weiterhin kann die Herstellung des Otoplasten auch derart erfolgen, dass die Struktur des Ohrpassstücks in einer zumindest teilweise expandierten Form gefertigt wird und das Ohrpassstück anschließend zum Einführen in eine komprimierte Form verkleinert wird, bevor es nachfolgend im Gehörgang eines Patienten wieder zumindest teilweise expandiert wird.
  • Die Erfindung kann auch bei ballonexpandierten Ohrpassstücken aus rostfreiem Edelstahl, Tantal, Niob, Kobaltlegierungen und anderen Werkstoffen wie z. B. Polymeren, selbstabbaubaren Werkstoffen (z. B. Milchsäure-Werkstoffen bzw. -Derivate), sowie bei Ohrpassstücken aus Nitinol (Nickel-Titan-Legierungen) und/oder aus anderen selbstexpandierbaren Werkstoffen bzw. Formgedächniswerkstoffen angewandt werden.
  • Jedes der Ausführungsbeispiele des Otoplasten wird vorzugsweise in Verbindung mit einem Hinter-dem-Ohr-Hörgerät verwendet. Der Otoplast kann jedoch auch unabhängig von einem Hörgerät beispielsweise als Gehörschutz oder als im Ohr zu tragendes Schmuckstück (als sogenannte Otofashion) verwendet werden. Ein großer Vorteil aller Ausführungsbeispiele besteht darin, dass standardisierte Größen der gezeigten Otoplasten verwendet werden können, um diese an den Gehörgang eines Patienten oder Trägers individuell anzupassen. Ein Gipsabdruck sowie eine individuelle Herstellung mit Schleifen und Polieren ist bei den gezeigten Otoplasten nicht erforderlich. Diese werden lediglich in einem komprimierten Zustand in den Gehörgang eingesetzt und dort elastisch und/oder durch Formgedächtniseigenschaften permanent aufgeweitet. Die gezeigten Otoplasten haben die einzigartige Eigenschaft, sich selbsttätig an individuelle Anatomien eines Gehörgangs anzupassen bzw. anzuschmiegen. Herstellung und Einsetzen bzw.
  • Anpassen eines Otoplasten wird durch die gezeigte Erfindung erheblich erleichtert und kann kostengünstiger hergestellt werden.
  • Für den Fachmann ist klar, dass die unterschiedlichen Formen und Gestalten der gezeigten Otoplasten 100 bis 600 des ersten bis sechsten Ausführungsbeispiels lediglich beispielhaft dargelegt sind und die Formen miteinander kombiniert werden können, beispielsweise derart, dass eine Fassform mit einer zylindrischen Form und/oder einer Kegelstumpfform kombiniert wird. Des weiteren kann ein aus einem Blech geschnittenes Rohr auch mit einem Geflecht kombiniert werden, obwohl das in den gezeigten Ausführungsbeispielen nicht dargestellt ist. Obwohl in den gezeigten Ausführungsbeispielen der Adapter 20 jeweils als ein separates Bauteil an dem Otoplasten befestigbar ist, kann der Otoplast einstückig mit dem Adapter 20 ausgebildet sein.
  • Insbesondere aufgrund der hohlen Formgebung des Ohrpassstücks der vorliegenden Erfindung kann sich die Otoplastik gut und großflächig an die Wandung des Gehörgangs anschmiegen. Darüber hinaus wird eine gute Belüftung des Ohrs aufgrund der hohlen Gestalt gewährleistet, um ein Austreten von Ohrschmalz zu ermöglichen und negative Beeinträchtigungen durch körpereigenen Schall wie beispielsweise Sprechen, Kauen, Laufen etc. zu vermeiden. Darüber hinaus gibt es keinen Wärmestau oder Feuchtigkeitsbildung im Ohr aufgrund der guten Belüftung über die hohle Otoplastik.
  • 10
    Ohrpassstück
    20
    Adapter
    100
    Ohrpassstück
    102
    Kralle
    104
    Öse
    106
    Schlitz
    200
    Ohrpassstück
    202
    Kegelstumpf
    202a
    Abschnitt kleinen Durchmessers
    202b
    Abschnitt großen Durchmessers
    300
    Ohrpassstück
    302a
    Abschnitt kleinen Durchmessers
    302b
    Abschnitt großen Durchmessers
    400
    Ohrpassstück
    402
    Kegelstumpf
    402a
    Abschnitt kleinen Durchmessers
    402b
    Abschnitt großen Durchmessers
    408
    spiraliger Draht
    410
    Adapteranschlußabschnitt
    500
    Ohrpassstück
    504
    faßförmiger Abschnitt
    600
    Ohrpassstück
    604
    faßförmiger Abschnitt
    606
    Kegelstumpf
    610
    kleine Raute
    612
    große Raute

Claims (11)

  1. Ohrpassstück, insbesondere für ein Hörgerät, das einen Hohlkörper (10) aus einem Drahtgeflecht und/oder einem dünnwandigen Rohr, jeweils aus Nitinol, Titan, einer Titanlegierung und/oder einer Kobalt-Chrom-Legierung, aufweist, welches nach dem Einsetzen in ein Ohr (O) eines Patienten derart aufweitbar ist, um an die Anatomie des Gehörgangs (G) anpaßbar zu sein und/oder an einer Wandung des Gehörgangs (G) eng anzuliegen.
  2. Ohrpassstück nach Anspruch 1, das ein elastisches Material oder superelastisches Material aufweist.
  3. Ohrpassstück nach einem der vorherigen Ansprüche, das zumindest teilweise ein Material mit Formgedächtniseigenschaften aufweist und/oder durch eine Aufweiteinrichtung permanent aufweitbar ist.
  4. Ohrpassstück nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei ein Adapter (20) für den Anschluss eines Hörgeräteschlauchs (H) daran befestigbar ist oder das Ohrpassstück einen Adapter (20) aufweist.
  5. Ohrpassstück nach einem der vorherigen Ansprüche, das zumindest teilweise eine zylindrische, kegelstumpfförmige (202; 402; 606) und/oder fassförmige (504; 604) Konfiguration aufweist.
  6. Ohrpassstück nach einem der vorherigen Ansprüche, das zumindest teilweise eine mechanisch polierte und/oder elektropolierte Oberfläche aufweist.
  7. Ohrpassstück nach einem der vorherigen Ansprüche, das eine nickelfreie Oberfläche aufweist.
  8. Ohrpassstück nach einem der vorherigen Ansprüche, das Längsschlitze (106) aufweist, um Krallen (102) zu bilden.
  9. Ohrpassstück nach einem der vorherigen Ansprüche, das zumindest an einer axialen Endseite zumindest teilweise offen ist.
  10. Ohrpassstück nach einem der vorherigen Ansprüche, welches ein oder mehrere Entfernungseinrichtungen (104) aufweist, die zum Verschieben und/oder Entfernen des Ohrpassstückes in bzw. aus dem Ohr (O) verwendet werden kann.
  11. Verfahren zum Herstellen einer Otoplastik mit den Schritten: Bereitstellen einer Vielzahl von Otoplastiken in unterschiedlichen Standardgrößen, die ein Ohrpassstück nach einem der vorherigen Ansprüche aufweisen; Aussuchen eines Ohrpassstücks aus der Vielzahl von Standardgrößen.
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