-
Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Steuerung einer Maschine zur
Behandlung von Behältern, insbesondere einer Rundläufermaschine,
mit den Merkmalen des unabhängigen Verfahrensanspruchs 1.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine entsprechende Maschine zur
Behandlung von Behältern mit den Merkmalen des unabhängigen
Anspruchs 12.
-
Die
Behandlung von Behältern wie bspw. deren Abfüllung
oder das Aufbringen von Etiketten auf mit Getränken befüllte
Behälter und Flaschen erfolgt üblicherweise in
einem kontinuierlichen Prozess mittels automatischer Maschinen.
Die Etikettierung erfolgt mit automatischen Etikettiermaschinen,
die üblicherweise einen Teil einer Rundläufermaschine
zur Behälterabfüllung bilden. Beim Betrieb dieser
Maschinen können zahlreiche unterschiedliche Fehler auftreten,
die je nach Fehlerart unter ungünstigen Umständen
zu einer Abschaltung der Abfüllmaschine führen
können.
-
Bekannte
Rundläufermaschinen sind mit sich drehenden Tellern versehen,
auf denen die Behälter bzw. Flaschen stehen und in eine
gewünschte Winkelausrichtung gebracht werden können.
Diese sog. Drehteller weisen jeweils einen eigenen Drehtellerantrieb
auf, üblicherweise in Form eines elektromotorischen Antriebs,
der die individuelle Behälterausrichtung und -positionierung
erlaubt.
-
Eine
Etikettiermaschine für Behälter mit einem Drehtisch
geht aus der
DE 31
37 201 A1 hervor. In diesem Drehtisch sind mehrere Drehteller
gelagert, deren Eigendrehung bei einem Umlauf des Drehtisches derart
steuerbar ist, dass die von ihnen aufgenommenen, zu etikettierenden
Behälter mit bestimmten Bewegungsverhältnissen
die am Umfang des Drehtischs angeordneten Etikettierorgane, Anbürstorgane
o. dgl. passieren. Jeder Drehteller ist mit einem eigenen, am Drehtisch
befestigten elektrischen Schrittmotor gekoppelt. Zudem ist jeder Schrittmotor
mit einer Steuereinrichtung verbunden, die ihn in Abhängigkeit
von den Bewegungsverhältnissen des Drehtisches mit Steuerimpulsen
versorgt.
-
Die
EP 0 717 703 B1 offenbart
eine computergesteuerte, karussellartige Etikettiermaschine, bei der
jede Handhabungsstation für Behälter mit einem Motor
versehen ist, der zusammen mit dem Antriebsmotor für das
Karussell von einem Computer angesteuert wird, um die Behälter
in gewünschter Weise zur exakten Anbringung der Etiketten
ausrichten zu können.
-
Aus
der
EP 1 174 345 B1 ist
weiterhin eine Maschine zum Orientieren von Behältern mit
einem um eine vertikale Maschinenachse umlaufenden Rotor bekannt.
Am Rotor sind Behälterträger mit Stellantrieben
angeordnet, mit dem die Ausrichtung des Behälterträgers
in Bezug auf den Rotor mittels einer elektronischen Steuer- und
Regeleinheit in Abhängigkeit von Steuerparametern oder
-daten steuerbar ist.
-
Probleme
können sich im laufenden Betrieb einer solchen Maschine
immer dann ergeben, wenn mindestens einer der elektromotorischen
Stellantriebe für einen Drehteller einen Defekt zeigt und
ausfällt, da dies zu einer fehlerhaften Etikettierung und/oder
zu weiteren Fehlermeldungen im Betrieb führt. Wird die
Maschine in einem solchen Fall nicht unmittelbar nach Erkennung
des Fehlers abgeschaltet, können unter Umständen
eine Vielzahl von fehlerhaft mit Etiketten beklebten Behältern
als einwandfrei einer Weiterverarbeitung und/oder Verpackung zugeführt
worden sein.
-
Ein
Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Verfahren zur
Verfügung zu stellen, mit dessen Hilfe sich die fehler-
oder defektbedingten Stillstandzeiten einer Maschine zur Behandlung und/oder
Bearbeitung von Behältern reduzieren lassen.
-
Dieses
Ziel der Erfindung wird mit dem Gegenstand des unabhängigen
Anspruchs erreicht. Merkmale vorteilhafter Weiterbildungen der Erfindung
ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
-
Die
vorliegende Erfindung sieht ein Verfahren zur Steuerung einer Maschine
zur Behandlung von Behältern sowie dieser nachgeordneter
Bearbeitungs- und/oder Behandlungsstationen vor. Die Maschine weist
eine Mehrzahl von jeweils motorisch betriebenen Drehtellern zur
Ausrichtung und/oder Positionierung der Behälter auf. Die
motorischen Antriebe der Drehteller werden jeweils separat überwacht,
so dass bei einem auftretenden Fehler eines oder mehrerer der Drehtellerantriebe
die betroffenen fehlerbehafteten Drehtellerantriebe deaktiviert
werden, ohne dass die Maschine und/oder die nachgeordneten Stationen
abgeschaltet werden müssen. Bei der Maschine kann es sich
insbesondere um eine Rundläufermaschine handeln, bei der
an einem Rotor eine Mehrzahl von Drehtellerantrieben angeordnet
sind, mit deren Hilfe die auf den Drehtellern stehenden Behälter
oder Flaschen in gewünschter Weise gedreht und positioniert
werden können, um bspw. mittels nachgeordneter Etikettierstationen
die Etiketten an der jeweils richtigen Position anbringen zu können. Üblicherweise
werden die Drehteller mit einer gemeinsamen Betriebsspannung und
nach heute verbreitetem Industriestandard mittels Datenbus-Steuerleitungen
versorgt.
-
Bei
diesen herkömmlichen Maschinen wird bei einem Ausfall oder
einer Fehlfunktion in einem Antrieb über den Datenbus ein
fehlerhafter Status dieses Antriebs ermittelt. Werden alle Antriebe gleichzeitig
betrieben, muss die Maschine wegen des Ausfalls oder einer Störung
eines Motors oder mehrerer einzelner Motoren stillgelegt werden,
um den Fehler zu beheben, bspw. durch Austausch des defekten Antriebs.
Ist ein Antrieb zwar noch betriebsfähig, aber das Etikettierergebnis
des betroffenen Drehtellers unbefriedigend, so muss die Maschine ebenfalls
angehalten werden, um die Gründe für die unbefriedigende
Etikettierung festzustellen, da ein Weiterbetrieb der Maschine zu
einem relativ hohen Ausschuss aufgrund einer Vielzahl fehlerhaft
etikettierter Behälter führen würde.
Um die Produktivität bei der maschinellen Behandlung von
Behältern zu erhöhen und bei kleineren auftretenden
Störungen nicht zwingend die Produktion unterbrechen zu
müssen, sieht die vorliegende Erfindung den Weiterbetrieb
der Maschine bei einem festgestellten Fehler bei einem oder mehreren
Drehantrieben für die Drehteller vor. Da die betroffenen
Drehtellerantriebe eindeutig identifizierbar sind, können
sie einzeln deaktiviert und die nachfolgenden Prozesse individuell
daran angepasst werden, indem die Positionen, die den deaktivierten
Drehtellerantrieben zuzuordnen sind, in angepasster Weise behandelt
werden. Dies kann bspw. durch Abschaltung der betroffenen Etikettieraggregate
und/oder durch Ausleiten der nicht etikettierten Behälter
aus der Förderung und ggf. durch Rückführung
der Behälter in eine passende Prozessstufe der Behandlung
bzw. Verarbeitung erfolgen.
-
Jeder
deaktivierte Drehtellerantrieb sollte eine zumindest partielle Deaktivierung
jeweils nachfolgender Überwachungsschritte der dem deaktivierten
Drehtellerantrieb der Maschine zugeordneten Behälterpositionen
auslösen, damit der gesamte nachgeordnete Behandlungs-
und Verarbeitungsprozess der Maschine angepasst werden kann, so
dass im Ergebnis aufgrund des leicht reduzierten Ausstoßes an
behandelten Behältern lediglich die Produktivität um
einen geringen Betrag sinkt. Ungeplante Produktionsunterbrechungen
können auf diese Weise in den meisten Fällen verhindert
werden, so dass es mit Hilfe des erfindungsgemäßen
Verfahrens zu keinen negativen Einflüssen für
den Wartungs- und Produktionsplan der Maschine kommt.
-
Die
aus Produktivitätsgründen ungünstige Maschinenabschaltung
kann mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens
dadurch vermieden werden, dass die partielle Deaktivierung von Überwachungsschritten
mit einer Deaktivierung einer automatischen Maschinenabschaltung
aufgrund des wenigstens einen fehlerbehafteten Drehtellerantriebs gekoppelt
ist. Zudem löst jeder deaktivierte Drehtellerantrieb eine
zumindest partielle Deaktivierung jeweils nachfolgender Bearbeitungs-
und/oder Behandlungsschritte der dem deaktivierten Drehtellerantrieb
der Maschine zugeordneten Behälterpositionen aus. So kann
bspw. bei einem erkannten fehlerhaften Drehtellerantrieb eine nachgeordnete
Etikettiereinrichtung zumindest für die dem fehlerhaften Drehtellerantrieb
zuzuordnende Behälterposition temporär deaktiviert
werden, wodurch ein Ausschuss aufgrund fehlerhaft etikettierter
Behälter, die beim Aufbringen der Etiketten nicht in der
erforderlichen Weise gedreht und positioniert werden können,
vermieden werden kann.
-
Wahlweise
oder zusätzlich kann bei einem erkannten fehlerhaften Drehtellerantrieb
auch eine nachgeordnete Befüllungseinrichtung zumindest
für die dem fehlerhaften Drehtellerantrieb zuzuordnende Behälterposition
temporär deaktiviert werden. Weiterhin kann bei einem erkannten
fehlerhaften Drehtellerantrieb bspw. eine nachgeordnete Einrichtung zum
Verschließen der Behälter zumindest für
die dem fehlerhaften Drehtellerantrieb zuzuordnende Behälterposition
temporär deaktiviert werden.
-
Um
die betroffenen Behälter aus dem Produktionsprozess zu
entfernen, kann jeder deaktivierte Drehtellerantrieb mit einer der
Maschine bzw. Rundläufermaschine nachgeordneten Ausleiteinrichtung
zur Ausleitung der jeweils dem deaktivierten Drehtellerantrieb zugeordneten
Behältern von weiteren nachfolgenden Bearbeitungs- und/oder
Behandlungsschritten der Maschine gekoppelt sein. In vorteilhafter
Weise kann zudem die Ausleiteinrichtung mit einer Fördereinrichtung
zur Rückführung der ausgeleiteten Behälter
in die Rundläufermaschine und/oder in eine dieser vorgeordneten
Fördereinrichtung gekoppelt sein, so dass die nicht etikettierten oder
in sonstiger Weise behandelten Behälter wieder unmittelbar
in den Produktionsprozess zurückgeführt werden
können, wodurch der Gesamtausstoß der Maschine
nur um einen unbedeutenden, vernachlässigbaren Anteil reduziert
ist.
-
Der
besondere Vorteil beim Einsatz des erfindungsgemäßen
Verfahrens zeigt sich im praktischen Betrieb, bei dem bei einem
als fehlerhaft erkannten Drehtellerantrieb eine variable Restbetriebszeit
bis zu einer Routineinspektion und/oder Wartungsabschaltung reduziert
bzw. minimiert werden kann. Somit kann der fehlerhafte Antrieb im
laufenden Betrieb stillgelegt und bei der nächsten, routinemäßigen
Wartung oder bei einem planmäßigen Produktwechsel
und damit in einem zeitlich unkritischen Moment getauscht werden.
Sofern die Möglichkeit besteht, den Zeitpunkt für
den routinemäßigen Wartungsstopp variabel zu wählen,
kann es von Vorteil sein, die Restbetriebszeit bis zum Wartungsstopp
in geeigneter Weise zu wählen, insbesondere zu reduzieren,
so dass die Anlage zu einem früheren Zeitpunkt wieder mit
voller Leistung betrieben werden kann. Wenn allerdings die Restbetriebszeit
nicht reduziert werden kann, weil bspw. nach dem Anlagenstopp ein
anderes Getränk abgefüllt werden soll, liefert
das erfindungsgemäße Verfahren den besonderen
Vorteil, dass die Produktivität gegenüber einem störungsfreien
Betrieb aller Drehtellerantriebe nur geringfügig eingeschränkt
ist.
-
Das
erfindungsgemäße Verfahren eignet sich insbesondere
zur Steuerung einer Rundläufermaschine, die eine kreisförmige
Anordnung einer Mehrzahl von jeweils motorisch betriebenen Drehtellern
zur Ausrichtung und/oder Positionierung der Behälter aufweist
sowie zur Steuerung einer Geradläufermaschine, die eine
lineare Anordnung aufweist.
-
Weiterhin
bezieht sich die vorliegende Erfindung auf eine Maschine zur Bearbeitung
und/oder Behandlung von Behältern, die mit einer Mehrzahl von
jeweils motorisch betriebenen Drehtellern zur Ausrichtung und/oder
Positionierung der Behälter ausgestattet ist. Bei dieser
Maschine kann es sich insbesondere um eine sog. Rundläufermaschine handeln,
bei der die Drehteller am Außenumfang eines Rotors angeordnet
sind. Den motorischen Antrieben der Drehteller ist jeweils eine Überwachungseinrichtung
zur separaten Funktionsüberwachung und zur Ausgabe eines
Fehlersignals bei einem auftretenden Fehler zugeordnet. Die Maschine
umfasst weiterhin eine Steuereinrichtung zur Verarbeitung der Fehlersignale,
zur Deaktivierung der betroffenen fehlerbehafteten Drehtellerantriebe
und zur Abschaltung einzelner Funktionen der Maschine bei deren Weiterbetrieb.
Weitere Ausführungsvarianten und Ausgestaltungen einer
solchen Maschine ergeben sich aus den bereits zuvor beschriebenen
Varianten des erfindungsgemäßen Verfahrens zum
Betrieb einer solchen Maschine. Die am Beispiel des Verfahrens diskutierten
Aspekte und Vorteile beziehen sich in gleicher Weise auf die entsprechende
Maschine sowie alle ihre Ausführungsvarianten.
-
Grundlage
der vorliegenden Erfindung ist die Möglichkeit, einzelne
Antriebe selektiv in Betrieb zu setzen und zu überwachen.
Werden einer oder mehrere der Antriebe abgewählt, so werden
deren Endstufen bzw. sog. Leistungsteile abgeschaltet und der Antrieb
mit Hilfe der Steuerungssoftware vom Datenbus abgekoppelt. Somit
werden auch alle auf die abgewählten Antriebe bezogenen
Fehlermeldungen und Betriebszustände ignoriert. Die Einstellungen
in der Antriebskonfiguration und der Überwachungsfunktion
werden so eingestellt, dass die „Stummheit” des
betroffenen Antriebs zu keiner Warnung oder zu einem Fehler führt.
Die abgewählten Antriebe werden in diesem Fall nicht mehr über
den Datenbus gestartet und verharren somit im unbestromten Zustand.
Der Antrieb selbst ist so ausgelegt, dass bei fehlenden Steuerkommandos
keine Bestromung der Endstufen erfolgt.
-
Der
besondere Vorteil der erfindungsgemäßen Funktion
liegt darin, dass bei einem Fehlverhalten eines einzelnen Antriebs
dieser abgewählt und die Produktion sofort wieder aufgenommen
werden bzw. ohne Unterbrechung weiterlaufen kann. Die Anlage kann
mit leicht reduzierter Leistung weiter betrieben werden. Der betroffene
Antrieb kann dann bei der nächsten routinemäßigen
Wartung oder bei einer geplanten Produktionsumstellung bzw. bei
einem Produktwechsel und damit in einem zeitlich unkritischen Moment
getauscht werden.
-
Wahlweise
kann eine geeignete Visualisierung eines oder mehrerer abgeschalteter
Drehtellerantriebe vorgesehen sein, bspw. mittels einer Bildschirmausgabe
in einer Steuerzentrale. Auf diese Weise können die mit
der Anlagensteuerung betrauten Personen bereits im Vorfeld, vor
einem Wartungsstopp der Maschine, erkennen, dass einzelne Drehtellerantriebe
defekt sind und gewartet oder getauscht werden müssen.
Ggf. kann die Visualisierung bereits mit einer Qualifizierung des
erkannten Fehlers gekoppelt sein, um bspw. die Art des Defektes erkennen
und melden zu können, damit die Wartung und Reparatur beschleunigt
werden kann.
-
Weitere
Merkmale, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen aus
der nun folgenden detaillierten Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung hervor, die als nicht einschränkendes Beispiel
dient und auf die beigefügten Zeichnungen Bezug nimmt.
Gleiche Bauteile weisen dabei grundsätzlich gleiche Bezugszeichen
auf und werden teilweise nicht mehrfach erläutert.
-
1 zeigt
einen schematischen Aufbau einer Ausführungsvariante einer
Rundläufermaschine zur Verarbeitung und Etikettierung von
Behältern.
-
2 zeigt
anhand eines schematischen Blockschaltbilds eine Ansteuerung von
elektrisch betriebenen Drehtellerantrieben der Rundläufermaschine
gemäß 1.
-
3 zeigt
anhand eines weiteren Blockschaltbilds einen Betriebsmodus mit deaktiviertem Drehtellerantrieb.
-
Die
schematische Darstellung der 1 zeigt
einen typischen Aufbau einer Rundläufermaschine 10 mit
einem Einlaufstern 32 und einem Auslaufstern 36 sowie
einem rotierenden Behältertisch 34. Eine rotierende
Einteilschnecke 30 bringt einen, auf einem Transportband
(nicht dargestellt) ankommenden Behälterstrom mit Behältern 12 in
Transportrichtung 20 lückenlos auf den erforderlichen
Abstand, um eine störungsfreie Übergabe in eine
behältergerechte Aussparung des Einlaufsterns 32 zu
gewährleisten.
-
Der
Einlaufstern 32 übergibt die Behälter 12 an
Zentrier- bzw. Drehteller 42, die in Kreisform am Rand
des Behältertischs 34 montiert sind. Der Behältertisch 34 wird
im Uhrzeigersinn 24 in Rotation gebracht. Die auf den Drehtellern 42 stehenden
Behälter 12 werden an mindestens einem Etikettieraggregat 26 vorbeibewegt
und etikettiert. Dabei werden die Behälter 12 gegenüber
dem feststehenden Etikettieraggregat 26 gedreht. Zu diesem
Zweck weist jeder Drehteller 42 einen elektromotorischen
Drehtellerantrieb 44 auf. Alle diese Drehtellerantriebe 44 sind
individuell ansteuerbar, um jeden Behälter 12 in
gewünschter Weise zur Etikettierung und/oder für
weitere Behandlungsschritte drehen und ausrichten zu können.
Am Behältertisch 34 ist weiterhin ein Anbürstaggregat 28 angedeutet,
das zum Andrücken der zuvor angebrachten Etiketten an der
Außenmantelfläche der Behälter 12 dient.
-
Die
individuelle Ansteuerung der Drehtellerantriebe 44 erfolgt
vorzugsweise mittels einer Datenbusregelung 46 (vgl. 2 und 3),
die bei Erkennung eines defekten Drehtellerantriebs 44 die
Aktivierung des Etikettieraggregats 26 sowie ggf. des Anbürstaggregats 28 und/oder
weiterer Behandlungseinrichtungen für die Behälter 12 für
den auf dem defekten Drehteller 42 stehenden Behälter 12 unterbricht
und damit einen nicht etikettierten Behälter 14 passieren
lässt. Durch die Datenbusregelung 46 (vgl. 2 und 3)
der Drehtellerantriebe 44 kann jeder Behälter 14,
der auf einem defekten Drehteller 42 steht, erkannt und
verfolgt werden, so dass diese Behälter 14 am
Etikettieraggregat 26 nicht etikettiert werden.
-
Im
laufenden Betrieb werden die Behälter 12 und 14 einzeln
an den Auslaufstern 36 übergeben und die Behälter 12 werden
in Transportrichtung 20 weiter transportiert. Der nicht
etikettierte Behälter 14 wird zwar auch dem Auslaufstern 36 übergeben,
aber anschließend über eine Ausleiteinrichtung 40 ausgeschleust.
Diese Ausleiteinrichtung 40 kann am Auslaufstern 36 an
einer vorgegebenen Stelle oder an einer dieser nachgeordneten Fördereinrichtung
angebracht sein.
-
Auf
diese Ausleiteinrichtung 40 werden normalerweise nur Behälter 12 gebracht,
welche mit einem Fehler behaftet sind. Im vorliegenden Zusammenhang
kann die Ausleiteinrichtung 40 dazu genutzt werden, aufgrund
eines defekten Drehtellerantriebs 44 nicht etikettierte
Behälter 14 aus dem weiteren Förderprozess
auszuschleusen. Die ausgeschiedenen Behälter 14 werden
entlang einem Ausscheideweg 22 befördert und wahlweise
an einem Sammelpunkt (nicht dargestellt) angestaut oder in den laufenden
Prozess zurück geleitet, so dass sie wieder in den Behälterstrom
vor der Einlaufschnecke 30 eingeleitet werden.
-
Die
Entscheidung, ob ein nicht etikettierter Behälter 14 ausgeleitet
wird, kann vorzugsweise auf Basis der von der Datenbusregelung 46 (vgl. 2 und 3)
gelieferten Positionsdaten für den betroffenen Behälter 14 getroffen
werden. Wahlweise oder zusätzlich kann auch eine optische Erkennung
der Behälter 12 erfolgen, die einen nicht etikettierten
Behälter 14 identifizieren und dessen Ausleitung
veranlassen kann. Allerdings wird auf diese Weise nicht zwischen
Behältern 12 differenziert, die aufgrund eines
defekten Etikettieraggregats 26 oder eines defekten Anbürstaggregats 28 nicht
korrekt etikettiert sind und solchen Behältern 14,
für die gezielt wegen des defekten Drehtellerantriebs 44 das
Etikettieraggregat 26 kurzzeitig deaktiviert wurde. Solche
Behälter 12, 14, bei denen nicht zwischen
den verschiedenen Entscheidungsgründen für eine
Ausleitung unterschieden wurde, können nicht problemlos
in den Prozess zurückgeleitet werden, sondern müssen
zuvor untersucht werden.
-
Die 2 und 3 zeigen
anhand von schematischen Blockschaltbildern eine Ansteuerung von
elektrisch betriebenen Drehtellerantrieben 44 der Rundläufermaschine
gemäß 1. Jeder einzelne Drehtellerantrieb 44 des
Behältertischs 34 ist über eine gemeinsame
Datenbusregelung 46 einzeln ansteuerbar und auch in jeder
Position identifizierbar. Die Datenbusregelung 46 liefert
sowohl Steuersignale 48 für die Servoantriebe 50,
die bspw. einen elektrischen Schrittmotor, einen Servomotor, einen
Servo-Synchronmotor oder dgl. aufweisen können. Zudem liefert
sie eine Leistungsteilversorgung 52 an die Endstufen 54 des
Drehtellerantriebs 44. Vom Servoantrieb 50 werden
dagegen Fehlersignale 56 an die Datenbusregelung 46 übermittelt,
so dass diese gemäß 3 bei gemeldeten
Fehlern für einen Drehtellerantrieb 44 zumindest
dessen Leistungsteilversorgung 52 innerhalb der Endstufe 54 mittels
eines entsprechenden Steuersignals 48 unterbrechen kann. Die
Unterbrechung 58 innerhalb der Endstufe 54 ist durch
einen geöffneten Schalter angedeutet. Der betroffene Drehtellerantrieb 44 wird
dadurch stillgelegt. Von der Datenbusregelung 46 wird ein entsprechendes
Steuersignal an das Etikettieraggregat 26 geliefert, so
dass der auf dem abgeschalteten Drehteller 42 stehende
Behälter 14 nicht etikettiert wird. Weiterhin
wird von der Datenbusregelung 46 ein entsprechendes Steuersignal 48 an
die Ausleiteinrichtung 40 geliefert, so dass der nicht
etikettierte Behälter 14 ausgeleitet und ggf.
wieder in den Einlaufstern 32 zurück befördert
wird.
-
Die
Erfindung ist nicht auf die vorstehenden Ausführungsbeispiele
beschränkt. Vielmehr ist eine Vielzahl von Varianten und
Abwandlungen denkbar, die von dem erfindungsgemäßen
Gedanken Gebrauch machen und deshalb ebenfalls in den Schutzbereich
fallen.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 3137201
A1 [0004]
- - EP 0717703 B1 [0005]
- - EP 1174345 B1 [0006]