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DE102008062056A1 - Aufstiegshilfe für ein insbesondere militärisches Fahrzeug - Google Patents

Aufstiegshilfe für ein insbesondere militärisches Fahrzeug Download PDF

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Abstract

Eine Aufstiegshilfe für ein insbesondere militärisches Kraftfahrzeug, das mindestens an der Frontseite mit mindestens einer Abschleppöse (2) versehen ist, die mindestens ein Durchgangsloch aufweist, dessen Achse quer zur vertikalen Fahrzeuglängsmittelebene liegt. Die Aufstiegshilfe besteht in einer an das Fahrzeug ansetzbaren Leiter, die an mindestens einem ihrer Holme mindestens ein Befestigungselement aufweist, das mindestens einen parallel zur Leiterebene oder in ihr liegenden Einsteckzapfen (4.1, 4.2) besitzt, dessen Durchmesser dem Innendurchmesser eines Durchgangsloches der Abschleppöse (2) entspricht derart, dass er beim Ansetzen der Leiter (3) an das Fahrzeug in das Durchgangsloch einsteckbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Aufstiegshilfe für ein insbesondere militärisches Kraftfahrzeug, das mindestens an der Frontseite mit mindestens einer Abschleppöse versehen ist, die mindestens ein Durchgangsloch aufweist, dessen Achse quer zur vertikalen Fahrzeuglängsmittelebene liegt.
  • An Kraftfahrzeugen, insbesondere militärischen Kraftfahrzeugen, müssen in regelmäßigen Zeitabständen Wartungs- und Reparaturarbeiten im Motorraum durchgeführt werden. Diese Arbeiten müssen z. T. auch unter ungünstigen Bedingungen während einer Mission ausgeführt werden (z. B. tägliche Kontrolle von Öl- und Kühlwasserstand), so dass dem Personal keine Werkstattinfrastruktur und somit auch keine Standleitern oder Bühnen zur Verfügung stehen. Da bei vielen derartigen Fahrzeu gen das Chassis und der Motorraum relativ hoch über dem Erdboden liegen, ist dieser für eine auf dem Erdboden stehende Wartungsperson nicht zugänglich. Es ist daher notwendig, dass die Wartungsperson in irgendeiner Weise an dem Fahrzeug hinaufsteigt, um in den Motorraum zu gelangen. Im Allgemeinen erfolgt dies über die Radkappe oder den Reifen, was nicht nur mühsam ist, sondern auch zu Unfällen führen kann.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Aufstiegshilfe für ein insbesondere militärisches Kraftfahrzeug mit den oben und im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 erwähnten Merkmalen zu schaffen. Die Aufstiegshilfe sollte ein leichtes und gefahrloses Hinaufsteigen am Fahrzeug gewährleisten, um insbesondere in den Motorraum zu gelangen. Weiterhin sollte die Aufstiegshilfe außerhalb der Zeiträume für Wartungs- und Reparaturarbeiten entfernbar sein, damit niemand unbefugt an dem Fahrzeug emporklettern kann.
  • Die Erfindung geht dabei von der Erkenntnis aus, dass das Kraftfahrzeug mindestens an der Frontseite mit mindestens einer Abschleppöse versehen ist. Derartige Abschleppösen sind an sich bekannt und insbesondere im militärischen Bereich als STANAG-Ösen genormt, wie weiter unten erläutert wird.
  • Die Lösung der o. g. Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den Merkmalen aus dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
  • Die Lösung geht von dem Grundgedanken aus, dass die am Kraftfahrzeug angeordneten Abschleppösen zur lösbaren Halterung der an das Fahrzeug ansetzbaren Leiter verwendbar sind, indem der oder die mit der Leiter fest verbundenen, parallel zur Leiterebene nach außen ragenden Einsteckzapfen in das Durchgangsloch oder die Durchgangslöcher der Abschleppöse eingesteckt und dort gesichert werden. Dadurch ist die Leiter rasch ansetzbar und abnehmbar und im angesetzten Zustand so mit dem Fahrzeug verbunden, dass sie nicht abrutschen oder umfallen kann.
  • Bei besonders vorteilhaften Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Aufstiegshilfe wird von einer am Kraftfahrzeug angeordneten genormten Abschleppöse mit zwei übereinander angeordneten Durchgangslöchern unterschiedlichen Durchmessers ausgegangen. in diesem Falle sind an der Leiter zwei Befestigungselemente mit parallel zueinander verlaufenden Einsteckzapfen angeordnet, deren Dicke an die Durchmesser der Durchgangslöcher angepasst ist. Dies schafft eine besonders sichere Befestigungsmöglichkeit der Leiter am Fahrzeug. Die Länge der Leiter kann dabei so bemessen werden, dass sie im angesetzten Zustand nicht mit dem unteren Ende auf dem Erdboden aufsitzt, sondern am Fahrzeug hängt, wobei wegen der Aufhängung an zwei Punkten keine Pendelbewegungen auftreten können. Besonders vorteilhaft ist es auch, wenn die Länge und Form der Leiter so bemessen ist, dass sie im vom Fahrzeug abgenommenen Zustand im Motorraum des Fahrzeugs verstaut und somit mitgeführt werden kann.
  • Die Leiter kann so ausgebildet sein, dass sie ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen am Fahrzeug angesetzt oder im Motorraum verstaut und dort festgelegt werden kann.
  • Im Folgenden wird anhand der beigefügten Zeichnungen ein Ausführungsbeispiel für eine Aufstiegshilfe nach der Erfindung näher erläutert.
  • In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 in einer schematischen perspektivischen Darstellung ein militärisches Kraftfahrzeug mit an der Frontseite angeordneten Abschleppösen;
  • 2 in einer Detaildarstellung den geöffneten Motorraum des Kraftfahrzeugs nach 1 mit angesetzter Aufstiegshilfe;
  • 3 in einer weiteren Detailzeichnung die an das Fahrzeug angesetzte Aufstiegshilfe;
  • 4 in einer Detailansicht den geöffneten Motorraum des Kraftfahrzeugs nach 1 mit dort verstauter Aufstiegshilfe;
  • 5 in einer gegenüber 4 vergrößerten Detaildarstellung die Sicherung der Aufstiegshilfe im Motorraum;
  • 6 die Aufstiegshilfe im vom Fahrzeug abgenommenen Zustand.
  • 1 zeigt ein militärisches Kraftfahrzeug 1 mit das Fahrzeugchassis tragenden Fahrzeugrädern 1.2 und dem geschlossenen Motorraum 1.1, dessen Höhe über dem Erdboden so groß ist, dass auch infolge der abgerundeten Formen des Fahrzeugs eine Wartungsperson nicht ohne Weiteres in der Lage ist, auf dem Erdboden stehend in den Motorraum zu gelangen. An der Frontseite des Fahrzeugs sind genormte Abschleppösen 2 angeordnet.
  • Als Aufstiegshilfe dient eine an das Fahrzeug ansetzbare Leiter 3 (6) mit zwei Leiterholmen 3.1 und 3.2 und dazwischen angeordneten Leitersprossen 3.3. Am Leiterholm 3.1 sind als Befestigungselemente übereinanderliegend Einsteckzapfen 4.1 und 4.2 angeordnet, deren Achsen in der Leiterebene liegen. Es ist grundsätzlich auch möglich, die Befestigungselemente beispielsweise hakenförmig auszubilden mit jeweils einem senkrecht zur Leiterebene stehenden Schaft, an dem jeweils ein außen parallel zur Leiterebene verlaufender Einstiegszapfen angeordnet ist.
  • Wie 2 zu entnehmen, ist die Leiter 3 an das Fahrzeug ansetzbar, wobei die Einsteckzapfen 4.1 und 4.2 in Durchgangslöcher 2.1 und 2.2 einer Abschleppöse 2 eingesteckt werden. Die Durchgangslöcher 2.1 und 2.2 der Abschleppöse 2 besitzen unterschiedliche Innendurchmesser und entsprechend sind die Durchmesser der beiden Einsteckzapfen 4.1 und 4.2 an die Durchmesser der Durchgangslöcher 2.1 und 2.2 angepasst. Im eingesteckten Zustand der Einsteckzapfen 4.1 und 4.2 ist, wie aus 2 und 3 zu entnehmen, die Leiter 3 unverschwenkbar mit der Abschleppöse 2 verbunden. Da die Durchgangslöcher 2.1 und 2.2 der Abschleppöse im Wesentlichen auf einer vertikalen Linie übereinanderliegen, ist im angesetzten Zustand die Leiter 3 im Wesentlichen senkrecht zur Aufstandsebene des Fahrzeugs angeordnet, und ihre Länge ist so bemessen, dass sie im angehängten Zustand nicht auf dem Erdboden aufsitzt, sondern am Fahrzeug aufgehängt ist. Dies bedeutet, dass der Abstand der Einsteckzapfen 4.1 und 4.2 zum unteren Ende der Leiter 3 kleiner ist als der Abstand der den Einsteckzapfen jeweils zugeordneten Durchgangslöcher 2.1 und 2.2 der Abschleppöse 2 von der Aufstandsebene des Fahrzeugs.
  • Damit die Leiter 3 im an das Fahrzeug angesetzten Zustand gesichert ist und nicht aus der Abschleppöse 2 herausrutschen oder herausfallen kann, ist eine Sicherungsvorrichtung vorgesehen, die im dargestellten Ausführungsbeispiel einen Federstecker 7 aufweist. Der Einstiegzapfen 4.1 besitzt an seinem äußeren Ende eine radiale Bohrung 4.11, in welche der Stecker 7 einsteckbar ist. Die Länge des Einstiegzapfens 4.1 ist dabei so bemessen, dass er im in das Durchgangsloch 2.1 eingesteckten Zustand soweit aus der Abschleppöse herausragt, dass die radiale Bohrung 4.11 zugänglich ist.
  • Der Federstecker 7 kann verliersicher über eine in den Zeichnungen nicht sichtbare, beispielsweise als Kette ausgebildete Verbindungsvorrichtung mit der Leiter 3 verbunden sein.
  • Damit die Leiter 3 im abgenommenen Zustand im Fahrzeug mitgeführt werden kann, ist sie so bemessen, dass sie im Motorraum 1.3 des Fahrzeugs verstaubar ist. Um sie dort festzulegen, sind Halterungen vorgesehen. Eine der Halterungen besteht in einem im Motorraum 1.3 fest angeordneten Aufnahmedorn 5, auf den der rohrförmig ausgebildete Einsteckzapfen 4.1 aufsteckbar ist. Wie 5 zu entnehmen, ist in dieser aufgesteckten Stellung der Einsteckdorn 4.1 wiederum durch den Federstecker 7 gesichert, der durch die radiale Bohrung 4.11 des Einsteckzapfens 4.1 und eine entsprechend ausgebildete radiale Bohrung im Aufnahmedorn 5 hindurchsteckbar ist.
  • Eine zweite Halterung besteht in einer ebenfalls innerhalb des Motorraums angeordneten U-Schiene 6, in welche das im angesetzten Zustand der Leiter untere Leiterende einsetzbar ist, wobei es durch eine Klammer 8 festlegbar und damit gegen Herausrutschen gesichert ist.
  • Vorzugsweise ist der Verstauraum für die Leiter 3 mit Motorraum 1.3 an einer von der Abgasleitung abgewandten Seite des Motors angeordnet, um eine übermäßige Erwärmung der Leiter 3 während der Fahrt zu verhindern.
  • Die Gesamtlänge der Leiter kann in etwa dem Durchmesser der Fahrzeugräder 1.2 entsprechen.
  • Wenn auch an der Rückseite des Kraftfahrzeugs entsprechende Abschleppösen angeordnet sind, kann die beschriebene Aufstiegshilfe selbstverständlich auch zum Besteigen des Fahrzeugs von der Rückseite her eingesetzt werden.

Claims (15)

  1. Aufstiegshilfe für ein insbesondere militärisches Kraftfahrzeug, das mindestens an der Frontseite mit mindestens einer Abschleppöse versehen ist, die mindestens ein Durchgangsloch aufweist, dessen Achse quer zur vertikalen Fahrzeuglängsmittelebene liegt, gekennzeichnet durch eine an das Fahrzeug ansetzbare Leiter (3), die an mindestens einem ihrer Holme (3.1) mindestens ein Befestigungselement aufweist, das mindestens einen parallel zur Leiterebene oder in ihr liegenden Einsteckzapfen (4.1, 4.2) besitzt, dessen Durchmesser dem Innendurchmesser eines Durchgangsloches (2.1, 2.2) der Abschleppöse (2) entspricht derart, dass er beim Ansetzen der Leiter (3) an das Fahrzeug (1) in das Durchgangsloch (2.1, 2.2) einsteckbar ist.
  2. Aufstiegshilfe nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine an der Leiter (3) angeordnete Sicherungsvorrichtung (7) zur Sicherung des in das Durchgangsloch (2.1) der Abschleppöse (2) eingesteckten Einsteckzapfens (4.1).
  3. Aufstiegshilfe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungsvorrichtung (7) einen über eine bewegliche Verbindungsvorrichtung an der Leiter (3) befestigten Stecker aufweist, und der Einsteckzapfen (4.1) an seinem äußeren Ende eine radiale Bohrung (4.11) aufweist, in welche der Stecker einsteckbar ist und die Länge des Einsteckzapfens (4.1) so bemessen ist, dass Letzterer im in das Durchgangsloch (2.1) eingesteckten Zustand soweit aus der Abschleppöse (2) herausragt, dass die radiale Bohrung (4.11) zugänglich ist.
  4. Aufstiegshilfe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Stecker (7) als Federstecker ausgebildet ist.
  5. Aufstiegshilfe nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsvorrichtung als Kette ausgebildet ist.
  6. Aufstiegshilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Leiter (3) so bemessen ist, dass die Leiter im abgenommenen Zustand im Motorraum (1.3) des Fahrzeugs (1) verstaubar ist, wobei sie durch mindestens eine im Motorraum (1.3) angeordnete Halterung (5, 6) dort festlegbar ist.
  7. Aufstiegshilfe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einer der Einsteckzapfen (4.1) der Leiter (3) rohrförmig ausgebildet ist und eine im Motorraum (1.3) angeordnete Halterung (5) als Aufnahmedorn ausgebildet ist, auf den der Einsteckzapfen (4.1) aufsteckbar ist.
  8. Aufstiegshilfe nach einem der Ansprüchen 3 und 7, gekennzeichnet durch eine radiale Bohrung im Aufnahmedorn (5), die im aufgesteckten Zustand des Einsteckzapfens (4.1) mit der radialen Bohrung (4.11) des Einsteckzapfens fluchtet derart, dass der Stecker (7) zur Sicherung der Leiter (3) durch beide radialen Bohrungen hindurch steckbar ist.
  9. Aufstiegshilfe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine Halterung (6) im Motorraum (1.3) als U-Schiene ausgebildet ist, in die ein Ende der Leiter (3) einsetzbar und in ihr festlegbar ist.
  10. Aufstiegshilfe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Verstauraum der Leiter (3) im Motorraum (1.3) an einer von der Abgasleitung abgewandten Seite des Motors angeordnet ist.
  11. Aufstiegshilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Abschleppöse (2) mit zwei übereinander angeordneten Durchgangslöchern (2.1, 2.2) am Holm (3.1) der Leiter (3) zwei Befestigungselemente mit parallel zueinander verlaufenden Einsteckzapfen (4.1, 4.2) angeordnet sind, deren Abstand dem Abstand der Durchgangslöcher (2.1, 2.2) entspricht.
  12. Aufstiegshilfe nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass bei zwei Durchgangslöchern (2.1, 2.2) mit unterschiedlichem Innendurchmesser die Durchmesser der Einsteckzapfen (4.1, 4.2) an die Innendurchmesser der Durchgangslöcher (2.1, 2.2) angepasst sind.
  13. Aufstiegshilfe nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass bei auf einer vertikalen Linie übereinander angeordneten Durchgangslöchern (2.1, 2.2) der Abstand der Einsteckzapfen (4.1, 4.2) vom im angesetzten Zustand unteren Ende der Leiter (3) kleiner als der Abstand der dem jeweiligen Einstiegszapfen zugeordneten Durchgangslöcher (2.1, 2.2) von der Aufstandsebene des Fahrzeugs ist.
  14. Aufstiegshilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Leiter (3) im Wesentlichen dem Raddurchmesser des Fahrzeugs entspricht.
  15. Kraftfahrzeug, insbesondere militärisches Kraftfahrzeug, dadurch gekennzeichnet, dass es mit einer Aufstiegshilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 14 versehen ist.
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