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Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft die Steuerung und den Betrieb von Fahrzeugen.
Insbesondere betrifft die Erfindung eine Steuereinrichtung für
ein Fahrerassistenzsystem für ein Fahrzeug, ein Steuersystem
für ein Fahrzeug, ein Fahrzeug mit einer Steuereinrichtung, ein
Verfahren zum Steuern eines Fahrzeugs, ein Programmelement und ein
computerlesbares Medium.
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Technologischer Hintergrund
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Heutige
Kraftfahrzeuge beinhalten Komfortsysteme, die, beispielsweise wie
ein Abstandsregeltempomat (Adaptive Cruise Control oder einfach
nur ACC genannt), eine Steuerung der (Sicherheits-)Abstände
erlauben. Derartige Systeme beruhen auf Sensoren, mit denen die
beobachtungsrelevanten Objekte der Fahrzeugumgebung, wie etwa Fahrzeuge
und/oder Straßenmarkierungen, identifiziert werden.
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Aus
der
US-A-5485892 ist
ein automatisches Fahrsteuerungssystem bekannt, dass einen Fahrweg
automatisch erkennt und das Fahrzeug sicher auf dem Fahrweg führt.
Eine Mehrzahl von Steuerungsprogrammen wird abhängig von
der jeweiligen Fahrsituation ausgewählt, um das Fahrzeug
situationsangepasst zu führen.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, eine verbesserte Fahrerassistenz
bereitzustellen.
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Es
sind eine Steuereinrichtung für ein Fahrerassistenzsystem
für ein Fahrzeug, ein Steuersystem, ein Fahrzeug, ein Verfahren,
ein Programmelement und ein computerlesbares Medium gemäß den Merkmalen
der unabhängigen Ansprüche angegeben. Weiterbildungen
der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die
beschriebenen Ausführungsbeispiele betreffen gleichermaßen
die Steuereinrichtung, das Steuersystem, das Fahrzeug, das Verfahren,
das Programmelement und das computerlesbare Medium. In anderen Worten
lassen sich die im Folgenden beispielsweise im Hinblick auf die
Steuereinrichtung oder dem Steuersystem genannten Merkmale auch in
dem Verfahren, dem Programmelement oder dem computerlesbaren Medium
implementieren, und umgekehrt.
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Gemäß einem
Ausführungsbeispiel der Erfindung ist eine Steuereinrichtung
für ein Fahrerassistenzsystem für ein Fahrzeug
angegeben, welche eine Kommunikationseinrichtung zur Bereitstellung einer
Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation (C2C-Kommunikation) mit benachbarten
Fahrzeugen, eine Steuereinheit und eine erste Schnittstelle zum
Anschluss der Steuereinrichtung an ein Fahrerassistenzsystem aufweist.
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Die
Steuereinheit ist hierbei zur Berechnung eines einzuhaltenden Abstandes
zu einem vorausfahrenden Fahrzeug auf Basis von über die
Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation empfangener Daten ausgeführt,
wobei der berechnete einzuhaltende Abstand direkt von dem Fahrerassistenzsystem als
Vorgabe verwendbar ist.
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In
anderen Worten werden die über C2C-Kommunikation empfangenen
Daten benachbarter Fahrzeuge dazu verwendet, den einzuhaltenden
Abstand und/oder ein einzuhaltendes Abstandsintervall (also einen
Mindestabstand und einen Höchstabstand) zu anderen Fahrzeugen
zu bestimmen. Bei diesem einzuhaltenden Abstand bzw. dem Intervall
handelt es sich also um eine automatisch anpassbare Größe,
die nicht länger vom Benutzer vorgegeben werden muss und
situationsgerecht angepasst werden kann.
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Auf
diese Weise kann ein herkömmliches ACC oder ein sog. Full-Speed-Range
ACC, welche auf Basis von Radarsensoren oder Lidarsensoren arbeiten,
durch die Erweiterung des Erfassungsbereichs des ACC durch Hinzunahme
von Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation verbessert werden oder bei
diesen Systemen ganz auf die Verwendung von Radarsensoren oder Lidarsensoren
verzichtet werden.
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Im
Kontext der Erfindung ist unter dem allgemeinen Begriff Fahrerassistenzsystem
insbesondere auch ein ACC-System zu verstehen.
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Bei
dem Fahrzeug handelt es sich beispielsweise um ein Kraftfahrzeug,
wie Auto, Bus oder Lastkraftwagen, um ein Schienenfahrzeug oder
beispielsweise um ein Motorrad.
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Vorteilhaft
wird das sog. Stop-and-Go durch die Anpassung der Geschwindigkeit
an die Kolonnengeschwindigkeit vorausfahrender Fahrzeuge verhindert.
Hierdurch wird eine konstante Fahrgeschwindigkeit für alle
in einem bestimmten Abschnitt einer Fahrroute befindlichen Fahrzeuge
erzielt.
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Mit
dieser Erfindung ist es möglich, den Sichtbereich von ACC
und somit die Sensorreichweite von Radar und/oder Lidar durch Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation
zu erweitern und damit die Geschwindigkeit an die Kolonnengeschwindigkeit
anzupassen.
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Alternativ
oder zusätzlich zu der Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation
kann auch Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation eingesetzt werden.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Steuereinheit
weiterhin oder alternativ zur Berechnung einer einzuhaltenden Geschwindigkeit
auf Basis der über die Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation
empfangenen Daten ausgeführt, wobei die berechnete einzuhaltende
Geschwindigkeit direkt von dem Fahrerassistenzsystem als Vorgabe
verwendbar ist.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Steuereinheit
weiterhin oder alternativ zur Berechnung einer auszuführenden
Beschleunigung auf Basis der über die Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation
empfangenen Daten ausgeführt, wobei die berechnete auszuführende
Beschleunigung direkt von dem Fahrerassistenzsystem als Vorgabe
verwendbar ist.
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In
anderen Worten ist das System in der Lage, neben dem einzuhaltenden
Abstand auch noch zusätzlich die aktuell einzuhaltende
Geschwindigkeit und/oder eine passende Beschleunigung zu berechnen
und das Fahrerassistenzsystem entsprechend anzusteuern, welches
dann entsprechend in das Fahrgeschehen eingreifen kann.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung erfolgt die
Berechnung des Abstandes, der Geschwindigkeit und/oder der Beschleunigung
in Form einer dem Fahrerassistenzsystem übergeordneten
Regelschleife. Das heisst, das Fahrerassistenzsystem erwartet den
Abstand, die Geschwindigkeit und/oder die Beschleunigung als Eingangsgröße.
Diese Größen werden von der übergeordneten Regelschleife
errechnet und an das Fahrerassistenzsystem übergeben, welches
seinerseits für die Ausregelung dieser Vorgaben zuständig
ist.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist die Steuereinrichtung
weiterhin eine zweite Schnittstelle zum Anschluss der Steuereinrichtung
an eine Fahrzeugsensorik auf, wobei zur Berechnung des Abstandes,
der Geschwindigkeit und/oder der Beschleunigung auch Messdaten der Fahrzeugsensorik
berücksichtigt werden.
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Hierbei
handelt es sich beispielsweise um digitale Kartendaten und eine
Angabe der Fahrzeugposition (gemessen beispielsweise über
ein Satellitennavigationssystem). Auch können die Daten
einer ESP-Sensorik oder einer optische Kamera hinzugenommen werden.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass im Kontext der vorliegenden Erfindung
GPS stellvertretend für sämtliche Globale Navigationssatellitensysteme (GNSS)
steht, wie z. B. GPS, Galileo, GLONASS (Russland), Compass (China),
IRNSS (Indien).
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Steuereinrichtung
zur automatischen Aktivierung des Fahrerassistenzsystems ausgeführt.
Die Aktivierung kann unabhängig von der oben beschriebenen
Berechnung des einzuhaltenden Abstandes von der Kolonne, der einzuhaltenden Geschwindigkeit
und der einzuhaltenden Beschleunigung erfolgen.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung erfolgt die
automatische Aktivierung des Fahrerassistenzsystems auf Basis von
Daten, die von einer Ampelphasenassistenzeinrichtung, einer Überholassistenzeinrichtung,
der Fahrzeugsensorik und/oder einer fahrzeugexternen Kommunikationseinheit
erzeugt sind.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Steuereinrichtung
zur Filterung der über die Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation empfangenen
Daten auf Basis eines berechneten Fahrschlauchs des Fahrzeugs ausgeführt.
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Die
Filterung kann unabhängig von der oben beschriebenen Berechnung
des einzuhaltenden Abstandes von der Kolonne, der einzuhaltenden
Geschwindigkeit und der einzuhaltenden Beschleunigung sowie unabhängig
von der oben beschriebenen automatischen Aktivierung erfolgen.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Steuereinheit
zur Berechnung des einzuhaltenden Abstandes zu dem vorausfahrenden
Fahrzeug, der Geschwindigkeit und/oder der Beschleunigung des eigenen
Fahrzeugs auf Basis von Daten einer Spurwechselwarnsensorik ausgeführt.
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Diese
Berechnung kann unabhängig von der oben beschriebenen C2C-
oder C2X-Kommunikation sowie unabhängig von der oben beschriebenen
automatischen Aktivierung und Filterung erfolgen.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein Steuersystem
für ein Fahrzeug angegeben, welches eine oben beschriebene
Steuereinrichtung sowie ein Fahrerassistenzsystem aufweist.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist das Fahrerassistenzsystem
einen Abstandsregeltempomat (ACC) auf.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein Fahrzeug
mit einer oben beschriebenen Steuereinrichtung bzw. einem oben beschriebenen
Steuersystem angegeben.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein Verfahren
zum Steuern eines Fahrzeugs angegeben, bei dem eine Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation
mit benachbarten Fahrzeugen bereitgestellt wird, ein einzuhaltender Abstand
zu einem vorausfahrenden Fahrzeug auf Basis von über die
Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation empfangenen Daten berechnet wird
und der berechnete einzuhaltende Abstand als direkte Vorgabe von
einem Fahrerassistenzsystem verwendet wird.
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Der
Fahrer muss somit den einzuhaltenden Abstand nicht mehr selber wählen.
Außerdem kann der einzuhaltende Abstand jederzeit vollautomatisch verändert
und somit an die entsprechende Situation angepasst werden.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein Programmelement
angegeben, das, wenn es auf einem Prozessor ausgeführt
wird, den Prozessor anleitet, die oben beschriebenen Verfahrensschritte
durchzuführen.
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Dabei
kann das Programmelement z. B. Teil einer Software sein, die auf
einem Prozessor (beispielsweise einer Steuereinrichtung) gespeichert
ist. Der Prozessor kann dabei ebenso Gegenstand der Erfindung sein.
Weiterhin umfasst dieses Ausführungsbeispiel der Erfindung
ein Computerprogrammelement, welches schon von Anfang an die Erfindung
verwendet, sowie auch ein Programmelement, welches durch eine Aktualisierung
(Update) ein bestehendes Programm zur Verwendung der Erfindung veranlasst.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein computerlesbares
Medium angegeben, auf dem ein Programmelement gespeichert ist, das,
wenn es auf einem Prozessor ausgeführt wird, den Prozessor
anleitet, die oben angegebenen Verfahrensschritte auszuführen.
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Im
Folgenden werden mit Verweis auf die Figuren Ausführungsbeispiele
der Erfindung beschrieben.
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Kurze Beschreibung der Figuren
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1 zeigt
ein Steuersystem gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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2 zeigt
Fahrzeuge gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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3 zeigt
eine Fahrsituation, in welcher das Steuersystem verwendet wird.
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4 zeigt
ein Flussdiagramm eines Verfahrens gemäß einem
Ausführungsbeispiel der Erfindung.
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Detaillierte Beschreibung
von Ausführungsbeispielen
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Die
Darstellungen in den Figuren sind schematisch und nicht maßstäblich.
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In
der folgenden Figurenbeschreibung werden für die gleichen
oder ähnlichen Elemente die gleichen Bezugsziffern verwendet.
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1 zeigt
ein Steuersystem 200 gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Das Steuersystem 200 weist eine Steuereinrichtung 100,
eine Fahrzeugsensorik 104 sowie ein Fahrerassistenzsystem 106 auf.
Zum Anschluss des Fahrerassistenzsystems 106 an die Steuereinrichtung 100 ist eine
Schnittstelle 105 vorgesehen. Zum Anschluss der Sensorik 104 an
die Steuereinrichtung 100 ist eine weitere Schnittstelle 103 vorgesehen.
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Die
Steuereinrichtung 100 weist eine Steuereinheit 102,
beispielsweise in Form einer CPU, auf. Daran angeschlossen sind
mehrere Komponenten, beispielsweise eine Kommunikationseinrichtung 101 zur
Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation und/oder Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation.
Weiterhin können eine Ampelphasenassistenzeinrichtung 114 und
eine Überholassistenzeinrichtung 115 angeschlossen
sein. Diese Einrichtungen 114, 115 können
auch in der Steuereinheit 102 integriert sein.
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Die
Fahrzeugsensorik 104 weist beispielsweise eine Kamera 108,
einen Radarsensor 109, einen Lidarsensor 110,
ein Satellitennavigationsmodul 111 (beispielsweise in Form
einer GPS-Einheit) sowie eine Navigationseinheit 112 und
eine Spurwechselwarnsensorik 113 auf. Es können
auch weitere oder nur eine Auswahl dieser Sensoren vorgesehen sein.
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Die
Kommunikationseinheit 101 kommuniziert beispielsweise mit
einer externen Kommunikationseinheit 107, die in eine Infrastruktur
oder ein benachbartes Fahrzeug eingebaut ist oder bei der es sich
um ein Mobiltelefon handelt.
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Insbesondere
ist die Kommunikationseinheit 101 zum Aufbau eines Ad-hoc-Netzwerkes
zwischen in der Umgebung befindlichen Fahrzeugen und zur Übertragung
von Daten zwischen den Fahrzeugen ausgeführt.
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Herkömmliches
ACC (auch Full-Speed-Range ACC) auf Basis von Radarsensoren oder
Lidarsensoren reagiert auf die Bewegung des vorausfahrenden Fahrzeugs.
Damit ist es nicht möglich, die Geschwindigkeit der Verkehrssituation
direkt anzupassen. Über Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation
wird die Bewegung aller Fahrzeuge im Umfeld des eigenen Fahrzeugs übermittelt.
Dadurch ist es möglich, die Kolonnengeschwindigkeit einer
Fahrzeugkolonne zu erkennen, d. h. die Geschwindigkeit, mit der sich
eine größere Anzahl von Fahrzeugen im Durchschnitt
bewegt. Das ACC wird nun so eingestellt, dass es diese Geschwindigkeit
hält und dabei auch unterschiedliche Abstände
zum Vorausfahrzeug zulässt. Mit dieser Maßnahme
wird ein ständiges Stop-and-Go vermieden und damit der
Komfort deutlich erhöht. Ein solches System trägt
damit auch zur Harmonisierung des Verkehrsflusses bei.
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Im
Folgenden werden zwei Ausführungsbeispiele für
die Erweiterung eines ACC-Systems beschrieben:
Im ersten Ausführungsbeispiel
werden die Daten der Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation direkt in
einem kinematischen Regler des Fahrerassistenzsystems verwendet,
um die Vorgaben für Geschwindigkeit und Beschleunigung
zu generieren.
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Im
zweiten Ausführungsbeispiel wird ein kaskadiertes, mehrstufiges
Verfahren eingesetzt. Das Standard-ACC auf Radar- oder Lidar-Basis
wird nicht verändert. Anstatt die Vorgaben für
die eingestellte Geschwindigkeit (Set-Speed) und dem Abstand (Distance) über
die Mensch-Maschinen-Schnittstelle einzustellen, wird diese Vorgabe
aus den Daten der Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation errechnet und
damit eine übergeordnete Regelschleife geschaffen.
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Insbesondere
kann das Steuersystem 200 derart ausgestaltet sein, dass
das Fahrerassistenzsystem 106 (also beispielsweise das
ACC) in entsprechenden Verkehrssituationen (Sondersituationen) automatisch
aktiviert wird, ohne dass ein fahrerseitiger Eingriff notwendig
ist. Insbesondere kann das ACC in diesen Sondersituationen automatisch
aktiviert werden. Auf diese Weise kann der Verkehrsfluss mittels
automatischer Übernahme der Längsführung des
Fahrzeugs durch das Fahrerassistenzsystem aufrechterhalten werden.
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Bei
bisher bekannten Fahrerassistenzsystemen, wie ACC, führt
eine Aktivierung dieses Systems dazu, dass der Fahrer über
die Betätigung des Gaspedals die aktuelle Geschwindigkeit
erhöhen kann, ohne die ACC-Funktion abzuschalten. Das Bremspedal
jedoch führt zu einer Abschaltung des ACC, ebenso wie ein manuelles
Abschalten. Eine Möglichkeit, in freien Situationen Herr über
das Fahrzeug zu sein und sich automatisch vom ACC leiten zu lassen, sobald
die Fahrmöglichkeiten eingeschränkt sind (und
somit auch weniger Spaß machen), gibt es für den
Fahrer zur Zeit nicht.
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In
einer Ausführungsform des Steuersystems ist die Steuereinrichtung
in der Lage, eine Fahrzeuglängsregelung in der Art bereitzustellen,
dass ein sicheres und wirtschaftliches Führen des Fahrzeugs
durch das Fahrerassistenzsystem ermöglicht wird. Wesentlich
ist hierbei, dass das Fahrerassistenzsystem bzw. das ACC die Längsführung
des Fahrzeugs automatisch dann übernimmt, wenn eine bestimmte
Verkehrssituation eingetreten ist und von der Fahrzeugsensorik erkannt
wurde. Diese Erkennung kann über die Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation
oder Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation unterstützt
werden. Ist diese Sondersituation vorüber, so erhält
der Fahrer die Kontrolle zurück, wie vor der Aktivierung
des ACC. Sondersituationen können dabei das Passieren von
geschwindigkeitsbegrenzten Bereichen im Straßenverkehr
oder Kreuzungen und Ampelanlagen sein. Diese Aufzählung ist
nicht als Einschränkung aufzufassen. Als Sondersituationen
sind alle möglichen Ereignisse zu verstehen, die eine Änderung
der Fahrzeuggeschwindigkeit erfordern.
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Ein
wichtiger Aspekt dieses Ausführungsbeispiels besteht also
darin, dass die Längsführung durch das Fahrerassistenzsystem
automatisch übernommen wird, wobei die Rückübergabe
der Längsführung an den Fahrer nach Ende der Sondersituation
erfolgt und der Fahrer eine Eingriffsmöglichkeit (nämlich
ob das ACC in Sondersituationen übernehmen soll) erhält.
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In
einem Ausführungsbeispiel ist das Steuersystem in der Lage,
den Verkehrsfluss mittels der automatischen Übernahme der
Längsführung durch das Fahrerassistenzsystem zu
steuern und zu regeln, so dass nach einem Erkennen und dem Eintreten
einer besonderen Situation das Fahrerassistenzsystem die Längsführung
automatisch übernimmt, wobei bei Beendigung der Situation
der Fahrer die Kontrolle zurückerhält, die er
auch vor der Aktivierung des Fahrerassistenzsystems hatte.
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In
einer weiteren Ausführungsform ist das Steuersystem derart
ausgeführt, dass die von einem Ampelphasenassistenten 114 empfohlene
Geschwindigkeit zur Aktivierung des ACC führt, welches das
Fahrzeug auf die empfohlene Geschwindigkeit einregelt. Sobald die
Ampel überquert wurde, wird das ACC wieder deaktiviert.
Der Ampelphasenassistent 114 ist hierfür in der
Lage, Ampeldaten von der Ampel 203 (siehe 2) über
die Kommunikationseinheit 101 zu empfangen.
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In
einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung signalisiert
ein Überholassistent 115 der Steuereinheit 102,
dass für eine gewisse Zeitlang kein Überholen
möglich ist. Das Fahrerassistenzsystem 106 (wie
z. B. ein ACC) übernimmt in diesem Falle die Längsführung
des Fahrzeugs mit z. B. der aktuell geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung
bzw. Richtgeschwindigkeit und übergibt wieder an den Fahrer,
sobald Überholen wieder möglich ist.
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Eine
weitere Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch
aus, dass, wenn das Fahrzeug in eine Zone mit einer vom Straßentyp
abweichenden Geschwindigkeitsbeschränkung kommt (z. B.
durch schlechten Straßenbelag auf einer Autobahn oder Baustelle)
das Fahrerassistenzsystem die Längsführung automatisch
für diesen Streckenabschnitt, diese Strecke oder diesen
Fahrbereich übernimmt.
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Erfindungsgemäß werden
die Sondersituationen beispielsweise aus digitalen Karteninformationen,
dynamischen Informationen, Umfeldsensordaten, Fahrzeug-zu-X-Kommunikation
(X steht für ein anderes Fahrzeug oder eine Infrastruktur)
erkannt. Der Fahrer kann einstellen, ob die automatische Übernahme
möglich ist, in einer bestimmten Ausführungsform
der Erfindung sogar für jede Funktion einzeln. Anstelle
eines ACC kann auch ein Tempomat oder Erweiterungen des ACC eingesetzt
werden.
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Beispielsweise
können die Sondersituationen auch mit Hilfe einer Mobilfunk-Kommunikationsverbindung,
ggf. in Kombination mit der Auswertung von Messdaten der fahrzeugeigenen
Umfeldsensoren, erfolgen. Die Mobilfunk-Kommunikationsverbindung
basiert beispielsweise auf 2 G, 2,5 G, 3 G und/oder 4 G Mobilfunknetzen.
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2 zeigt
zwei Fahrzeuge 201, 202, die jeweils ein Steuersystem 200 aufweisen.
Die Fahrzeuge können sowohl miteinander als auch mit einer
Infrastruktureinrichtung, beispielsweise in Form einer Ampelanlage 203,
kommunizieren. Auf diese Weise ist eine optimale Verkehrsflussführung
möglich.
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3 zeigt
eine Straßensituation, welche die Verwendung eines Ausführungsbeispiels
der Erfindung verdeutlicht. Das Fahrzeug 201 bewegt sich entlang
der abgebildeten Straße und befindet sich an dem Ort 301,
an dem keine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt. Der Fahrer
hat die volle Verfügungsgewalt über das Fahrzeug.
Nähert sich das Fahrzeug noch ein Stück weiter
dem Punkt 302, schaltet sich das Fahrerassistenzsystem
und insbesondere die automatische Geschwindigkeitsregelung automatisch
ein und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs wird herabgesenkt. Der
Grund dafür liegt in dem Gefahrenbereich 304 (beispielsweise
liegt hier Laub auf der Fahrbahn oder es handelt sich um eine Baustelle).
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Die
fahrzeugeigene Kommunikationseinrichtung hat nämlich vom
entgegenkommenden Fahrzeug 305 eine Mitteilung erhalten, über
welchen Bereich sich die gefährliche Zone 304 erstreckt
und welche Geschwindigkeit hier eingehalten werden sollte. Nach
Empfang dieser Mitteilung verifiziert die Steuereinrichtung des
Fahrzeugs 201 die Validität dieser Mitteilung
und vergleicht die Angaben, die vom Fahrzeug 305 empfangen
wurden, mit fahrzeuginternen digitalen Kartendaten und Messdaten
der eigenen Umfeldsensoren. Das Ergebnis dieser Berechnungen führt
dazu, dass das Steuersystem die Geschwindigkeit des Fahrzeugs automatisch
herabregelt, so dass das Fahrzeug 201 im Bereich 302 bereits
eine hinreichend geringe Geschwindigkeit hat, so dass es den Gefahrenbereich 304 gefahrlos
befahren kann. Passiert das Fahrzeug dann den Bereich 303,
erhält der Fahrer wieder dieselbe Kontrolle über
das Fahrzeug, die er vor dem automatischen Eingriff hatte.
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In
einem weiteren Ausführungsbeispiel ist das Steuersystem
in der Lage, einen berechneten ACC-Fahrschlauch des Fahrzeugs zur
Filterung von Warnnachrichten zu verwenden, die von externen Sendern
stammen (einer Infrastruktureinrichtung oder einem Fahrzeug).
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C2X-Kommunikation
hat typischerweise eine Reichweite von 500 m. Dadurch ist es wichtig,
empfangene Warnungen und Botschaften effizient zu filtern. Jede
C2X-Botschaft enthält die Position des Absenders der Botschaft
und, falls notwendig, die Position der Warnung. Zur Vorfilterung
wird beispielsweise eine digitale Karte verwendet, um Warnungen nach
ihrer Relevanz vorzufiltern. Hierbei werden nur solche Warnungen
im System weiter bearbeitet, die auf einer möglichen Fahrt
des Fahrzeugs liegen. Für diese Vorfilterung ist jedoch
eine digitale Karte im Fahrzeug notwendig, was heute noch nicht
Standardausrüstung ist und selbst in höherwertigen
Fahrzeugen nicht vorausgesetzt werden kann.
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Gemäß einem
Ausführungsbeispiel der Erfindung ist das Steuersystem
in der Lage, u. a. mittels Radarmessungen und/oder Messungen anderer
Umfeldsensoren, den Fahrschlauch des Fahrzeugs vorherzusagen (wie
bei ACC). Dieser Fahrschlauch beschreibt den wahrscheinlich vom
Fahrzeug befahrenen Pfad. Mit diesem Fahrschlauch können
nun C2X-Warnungen vorgefiltert werden, ohne dass eine digitale Karte
im Fahrzeug notwendig ist.
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Dies
bietet insbesondere für sicherheitsrelevante Anwendungen
Vorteile. Es reicht bei diesen sicherheitsrelevanten Anwendungen
nämlich nicht aus, die Daten eines Sensors (in diesem Fall
der digitalen Karte) ohne Validierung zu verwenden. Sind sowohl
digitale Karte als auch ACC im Fahrzeug vorhanden, so können
sich diese gegenseitig validieren und damit die Sicherheit der Vorfilterung
durch Redundanz erhöhen. Es werden beispielsweise nur solche
Botschaften ausgefiltert, die weder auf dem vom ACC prädizierten
Fahrschlauch noch auf dem wahrscheinlichen Pfad in der digitalen
Karte liegen.
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Beispielsweise
ist das Fahrzeug mit einem ACC sowie einer Kommunikationseinheit
für C2X-Kommunikation ausgerüstet, weist jedoch
keine digitale Karte auf. Während der Fahrt wird aus den Radarsignalen
und/oder der Fahrzeugsensorik (u. a. Raddrehzahlen, Gierrate, Lenkradwinkel,
...) die Fahrspur des Wagens geschätzt. Botschaften, die mittels
C2X-Kommunikation empfangen werden, werden nun mit diesem Fahrschlauch
verglichen. Befindet sich eine Botschaft auf dem Fahrschlauch oder in
dessen Nähe (z. B. maximal 5 m davon entfernt), so wird
diese weiter bearbeitet. Alle anderen Botschaften werden direkt
verworfen und als irrelevant für das eigene Fahrzeug eingestuft.
Somit ergibt sich eine deutliche Reduzierung der zu betrachtenden Warnungen.
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In
einem weiteren Beispiel ist das Fahrzeug zusätzlich mit
einer digitalen Karte ausgestattet. Es wird über C2X-Kommunikation
eine sicherheitskritische Warnung empfangen. Mittels der digitalen
Karte wird festgestellt, ob sich die Warnung auf dem wahrscheinlichen
Pfad des Fahrzeugs befindet. Zusätzlich wird noch die Übereinstimmung
mit dem Fahrschlauch des ACC überprüft. Auch hier
wird festgestellt, ob sich die Warnung auf dem Fahrschlauch befindet.
Trifft dies zu, kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass
die sicherheitskritische Warnung für den Fahrer relevant
ist. Somit kann eine entsprechende Anzeige der Warnung freigegeben
werden.
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In
einem weiteren Ausführungsbeispiel des Steuersystems werden
Informationen über den Verkehr in benachbarten Spuren für
das Fahrerassistenzsystem (bzw. das ACC) verwendet. Hierbei erfolgt
eine Vernetzung von Spurwechselwarnsensorik und Fahrerassistenzsystem,
was z. B. zu einer angepassten Beschleunigung des Fahrzeugs führen kann,
die vollautomatisch eingestellt wird.
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Heutige
ACC-Systeme beachten das Fahrzeug vor dem eigenen Fahrzeug und passen
die Geschwindigkeit des eigenen Fahrzeugs ggf. an die Geschwindigkeit
des vorausfahrenden Fahrzeugs an. Heutige Spurwechselwarner (Lane
Change Assist) überwachen die rückwärtigen
Nachbarspuren (also die Spuren links und rechts des eigenen Fahrzeugs) und
warnen ggf. den Fahrer, falls ein Spurwechsel aufgrund eines von
hinten kommenden Fahrzeugs gefährlich wäre. Beide
Systeme sind jedoch nicht vernetzt.
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Gemäß dem
bereits angesprochenen Ausführungsbeispiel der Erfindung
werden mittels der Überwachung der seitlichen Spuren durch
die Spurwechselwarnsensorik 113 (siehe 1)
die Geschwindigkeit und die Durchschnittsgeschwindigkeit der Fahrzeuge
auf diesen Spuren ermittelt, ebenso wie die Verkehrsdichte. Das
Verhalten des Fahrerassistenzsystems 106 bzw. des ACC wird
an diese Geschwindigkeit bzw. Verkehrsdichte angepasst.
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So
kann auf einer mehrspurigen Straße die Durchschnittsgeschwindigkeit
und/oder die niedrigste Geschwindigkeit der seitlichen Spur verwendet werden,
um das Beschleunigungsverhalten des ACC an die Differenz zwischen
aktueller Geschwindigkeit und Durchschnittsgeschwindigkeit bzw.
niedrigster Geschwindigkeit der Nebenspur anzupassen.
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Wurde
von der Sensorik erkannt, dass kurz vor dem Spurwechsel ein anderes
Fahrzeug überholt hat, so wird die Beschleunigung an die
Differenzgeschwindigkeit angepasst. In anderen Worten bedeutet eine
niedrigere gemessene Differenzgeschwindigkeit eine geringere Beschleunigung.
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Nähert
sich ein Fahrzeug von hinten mit großer Differenzgeschwindigkeit
und schert das eigene Fahrzeug trotzdem aus, so wird eine angepasste (stärkere)
Beschleunigung gewählt.
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Ebenso
kann die Information über die Geschwindigkeit der Nebenspur
verwendet werden, falls eine Geschwindigkeitsbeschränkung
detektiert wird. Ist diese Geschwindigkeitsbeschränkung
niedriger als die Geschwindigkeit der Nebenspur und befindet sich
das Fahrzeug gerade in einem Überholvorgang, so regelt
das ACC erst nach dem Ende des Überholvorgangs auf die
Geschwindigkeitsbeschränkung ein.
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Auf
diese Weise wird eine intelligente Vernetzung von bereits vorhandenen
Systemen durchgeführt. Zusätzliche Hardwareanforderungen
in Form von zusätzlichen Umfeldsensoren sind nicht notwendig.
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Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation
ist für diese Ausführungsform von Vorteil, aber
nicht notwendig.
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Im
Folgenden werden noch weitere Ausführungsbeispiele der
Erfindung angegeben, die sich alle auf die Verwendung von Informationen über
den Verkehr in benachbarten Spuren beziehen.
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Erstes Beispiel:
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Ein
Fahrzeug A fährt mit ACC auf einer Autobahn und hat als
eingestellte Geschwindigkeit (Set-Speed) 200 km/h eingegeben. Das
Vorderfahrzeug lässt jedoch nur eine Geschwindigkeit von
130 km/h zu. Auf der linken Nebenspur fährt ein Fahrzeug B
mit 150 km/h vorbei. Der Fahrer des Fahrzeugs A schert kurz hinter
diesem Fahrzeug B auf die Nebenspur aus. Durch die Kenntnis der
Differenzgeschwindigkeit beschleunigt das ACC nur moderat.
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Zweites Beispiel:
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Ein
Fahrzeug A fährt mit ACC auf einer Autobahn und hat als
Set-Speed 200 km/h eingegeben. Das Vorderfahrzeug lässt
jedoch nur eine Geschwindigkeit von 130 km/h zu. Daher schert der
Fahrer von Fahrzeug A auf die linke Spur aus. Kurz vorher hat das
System jedoch erkannt, dass sich von hinten ein Fahrzeug C mit 180
km/h nähert. Daher beschleunigt das ACC stark, um eine
gefährliche Situation zu vermeiden.
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Drittes Beispiel:
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Ein
Fahrzeug A fährt mit ACC auf einer Autobahn und hat als
Set-Speed 200 km/h eingegeben. Das Vorderfahrzeug lässt
jedoch nur eine Geschwindigkeit von 130 km/h zu. Daher schert der
Fahrer von Fahrzeug A auf die linke Spur aus. Über die
seitliche Sensorik wurde vorher erkannt, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit
auf dieser Spur ca. 160 km/h beträgt, bei allerdings nicht übermäßig
dichtem Verkehr. Daher beschleunigt das ACC nur moderat und auch
nur bis etwa 160 km/h, um kein unnötiges Bremsen zu erzwingen.
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Viertes Beispiel:
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Ein
Fahrer A fährt mit ACC auf einer Autobahn und hat als Set-Speed
200 km/h eingegeben. Das Vorderfahrzeug lässt jedoch nur
eine Geschwindigkeit von 130 km/h zu. Daher schert der Fahrer vom
Fahrzeug A auf die linke Spur aus. Über die seitliche Sensorik
wurde vorher erkannt, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit auf
dieser Spur ca. 160 km/h beträgt, bei allerdings sehr dichtem
Verkehr. Daher beschleunigt das ACC stark, um möglichst
schnell auf die Durchschnittsgeschwindigkeit der Spur zu kommen
und einen flüssigen Verkehr zu ermöglichen.
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Fünftes Beispiel:
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Ein
Fahrzeug A mit aktiviertem ACC überholt auf einer einspurigen
Straße ein Fahrzeug B. Das Fahrzeug B fährt hierbei
90 km/h. Mitten im Überholvorgang erreichen beide Fahrzeuge
eine Zone mit einer erlaubten Geschwindigkeit von 80 km/h. Das System
des Fahrzeugs A erkennt, dass sich noch ein Fahrzeug neben dem Fahrzeug
A befindet und sich Fahrzeug A in einem Überholvorgang
befindet und setzt daher die Geschwindigkeitsbeschränkung
nicht im ACC um. Erst nachdem der Überholvorgang beendet
ist und sich Fahrzeug A wieder in der Ursprungsspur befindet, regelt
das ACC auf die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h
ein.
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Sechstes Beispiel:
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Ein
Fahrzeug A fährt mit ACC auf einer Autobahn und hat als
Set-Speed 200 km/h eingegeben. Das Vorderfahrzeug lässt
jedoch nur eine Geschwindigkeit von 80 km/h zu. Auf der linken Spur
wird eine sehr hohe Durchschnittsgeschwindigkeit von 180 km/h ermittelt.
Reicht das Beschleunigungsverhalten des Fahrzeugs nicht aus, um
einen Spurwechsel sicher zu vollziehen, wird der Fahrer schon beim
Ansatz (also beim Beschleunigen) gewarnt. Sollte es trotzdem zu
einer gefährlichen Situation kommen, kann das Fahrzeug
auch im letzten möglichen Moment bremsen, um einen Unfall
zu vermeiden.
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Siebtes Beispiel:
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Ein
Fahrzeug A fährt mit ACC auf einer Autobahn und hat als
Set-Speed 200 km/h eingegeben. Das Vorderfahrzeug lässt
jedoch nur eine Geschwindigkeit von 130 km/h zu. Plötzlich
bremst das vordere Fahrzeug stark. Gleichzeitig wird erkannt, dass
es auf den Nebenspuren keine Möglichkeit zum Ausweichen
gibt. In einer solchen Situation kann eine Notbremsung autonomer
und früher stattfinden und ein drohender Unfall vermieden
werden.
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4 zeigt
ein Flussdiagramm eines Verfahrens gemäß einem
Ausführungsbeispiel der Erfindung. In Schritt 401 erfolgt
die Bereitstellung einer Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation mit
benachbarten Fahrzeugen und/oder die Bereitstellung einer Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation
zwischen dem Fahrzeug und Infrastruktureinrichtungen. In Schritt 402 wird
der einzuhaltende Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug und/oder
die einzuhaltende Geschwindigkeit und/oder eine auszuführende Beschleunigung
auf Basis der über die Kommunikation empfangenen Daten
berechnet und in Schritt 403 werden die berechneten Größen
direkt als Vorgabe für ein Fahrerassistenzsystem verwendet.
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Ergänzend
sei darauf hingewiesen, dass „umfassend" und „aufweisend"
keine anderen Elemente oder Schritte ausschließt und „eine"
oder „ein" keine Vielzahl ausschließt. Ferner
sei darauf hingewiesen, dass Merkmale oder Schritte, die mit Verweis auf
eines der obigen Ausführungsbeispiele beschrieben worden
sind, auch in Kombination mit anderen Merkmalen oder Schritten anderer
oben beschriebener Ausführungsbeispiele verwendet werden
können. Bezugszeichen in den Ansprüchen sind nicht
als Einschränkungen anzusehen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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