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Es
wird eine Beleuchtungseinrichtung angegeben.
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Eine
zu lösende
Aufgabe besteht darin, eine Beleuchtungseinrichtung anzugeben, die
eine über die
gesamte Beleuchtungseinrichtung verteilte gleichmäßige Strahlungsemission
ermöglicht
und so die Wahrnehmung von Helligkeitsunterschieden für einen
externen Betrachter der Beleuchtungseinrichtung verringert wird.
Eine weitere zu lösende
Aufgabe besteht darin, eine Beleuchtungseinrichtung anzugeben, die
eine Blendwirkung für
einen externen Betrachter der Beleuchtungseinrichtung reduziert
oder vermeidet.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform umfasst
die Beleuchtungseinrichtung einen Grundkörper mit einer Ausnehmung.
Der Grundkörper
kann mit einen duro- oder thermoplastischen Material, einem Metall
oder auch mit einem keramischen Material gebildet sein, oder aus
einem solchen bestehen. Vorzugsweise ist der Grundkörper ein
Vollkörper. Darüber hinaus
umfasst der Grundkörper
eine Ausnehmung. Die Ausnehmung ist eine Vertiefung im Grundkörper, die
eine Öffnung
aufweist und von außen
frei zugänglich
ist. Ferner weist die Ausnehmung zum Beispiel eine Bodenfläche und
zumindest eine Seitenfläche
auf. An Boden- und Seitenfläche
grenzt die Ausnehmung an den Grundkörper. Die Bodenfläche kann
sich auf der der Öffnung
gegenüberliegenden
Seite der Ausnehmung befinden. Die Öffnung und die Bodenfläche sind
durch die Seitenfläche
miteinander verbunden.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform umfasst
die Beleuchtungseinrichtung einen Reflektor, der zumindest durch
Teile der Ausnehmung gebildet ist. Die Ausnehmung kann den Reflektor
bilden. Dies kann dadurch erreicht sein, dass der Grundkörper in
der Ausnehmung reflektierend ausgebildet ist. Dazu kann der Grundkörper selbst
zumindest an der Stelle der Ausnehmung mit einem reflektierenden Material
gebildet sein. Ebenso ist es möglich,
dass die Ausnehmung mit einem reflektierenden Material beschichtet
ist. Beispielsweise kann es sich bei der Beschichtung um ein Metall,
beispielsweise Aluminium, handeln.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform weist
die Beleuchtungseinrichtung zumindest ein optoelektronisches Halbleiterbauteil
auf, das in der Ausnehmung angeordnet ist. Das Halbleiterbauteil
ist zum Beispiel auf der Bodenfläche
der Ausnehmung angebracht.
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Beispielsweise
können
mehrere Halbleiterbauteile in der Ausnehmung angebracht sein.
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Das
Halbleiterbauteil ist eine Lumineszenzdiode mit einem oder mehreren
Lumineszenzdiodenchips zur Erzeugung von elektromagnetischer Strahlung/Licht.
Bei dem Lumineszenzdiodenchip kann es sich um einen Leucht- oder
Laserdiodenchip handeln, der Strahlung im Bereich von ultraviolettem
bis infrarotem Licht emittiert. Vorzugsweise emittiert der Lumineszenzdiodenchip
Licht im sichtbaren Bereich des Spektrums der elektromagnetischen
Strahlung. Bei dem Lumineszenzdiodenchip kann es sich um einen Halbleiterchip
handeln. Der Halbleiterchip weist eine epitaktisch gewachsene Halbleiterschichtenfolge
mit einer zur Strahlungserzeugung geeigneten aktiven Zone auf.
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Eine
optische Achse des Halbleiterbauelements ist senkrecht zur der epitaktisch
gewachsenen Halbleiterschichtenfolge des Halbleiterchips.
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Weiter
weist das Halbleiterbauteil ein optisches Element auf. Das optische
Element ist dem Halbleiterchip nachgeordnet und beeinflusst die
vom Halbleiterchip im Betrieb emittierte elektromagnetische Strahlung.
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Zumindest
ein Teil der vom Halbleiterbauteil im Betrieb emittierten, elektromagnetischen
Strahlung wird von dem optischen Element auf den Reflektor gelenkt.
Die vom Halbleiterbauteil emittierte, elektromagnetische Strahlung
wird zum Beispiel an einer Strahlungsauskoppelfläche des optischen Elements derart
gebrochen und/oder reflektiert und so aus dem Halbleiterbauteil
ausgekoppelt, dass zumindest ein Teil der elektromagnetischen Strahlung
auf den Reflektor fällt
und von diesem reflektiert wird. Ein weiterer Teil der Strahlung
wird durch das optische Element derart aus dem Halbleiterbauteil
ausgekoppelt, dass er direkt, ohne vorherige Ablenkung auf den Reflektor,
aus der Beleuchtungseinrichtung ausgekoppelt werden kann. Beispielsweise
ist die Strahlungsauskoppelfläche
des optischen Elements die dem Halbleiterchip abgewandte Oberfläche des
optischen Elements.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform weist
die Beleuchtungseinrichtung eine Strahlungsaustrittsfläche auf,
die wenigstens zwei Mal so groß ist,
wie die Summe der Strahlungsaustrittsflächen der Halbleiterbauteile.
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Der
Flächeninhalt
der Strahlungsaustrittsfläche
der Beleuchtungseinrichtung ist der Inhalt der Fläche, die
durch die Projektion der Öffnung
der Ausnehmung im Grundkörper
auf eine Ebene senkrecht zur optischen Achse des Halbleiterbauteils
definiert ist. „Projektion” bedeutet
hierbei die mathematische Abbildung der Öffnung der Ausnehmung auf die
zur optischen Achse des Halbleiterbauteils senkrecht verlaufende
Ebene. Der Flächeninhalt
der Strahlungsaustrittsfläche
des Halbleiterbauteils ist entsprechend als der Flächeninhalt
der Projektion der Strahlungsauskoppelfläche des optischen Elements auf
die bereits definierte Ebene festgelegt. Mit anderen Worten, werden
die Flächeninhalte
der beiden Strahlungsaustrittsflächen
in der Projektion auf eine Ebene bestimmt.
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Befindet
sich nun beispielsweise in der Ausnehmung ein strahlungsemittierendes
Halbleiterbauteil, so ist die Strahlungsaustrittsfläche der
Beleuchtungseinrichtung wenigstens zwei Mal so groß, wie die
Strahlungsaustrittsfläche
des Halbleiterbauteils. Sind in einer Ausnehmung mehrere Halbleiterbauteile
angeordnet, so ist die Strahlungsaustrittsfläche der Beleuchtungseinrichtung
wenigstens zwei Mal so groß,
wie die Summe aller einzelnen Strahlungsaustrittsflächen der
Halbleiterbauteile.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Beleuchtungseinrichtung weist die Beleuchtungseinrichtung einen
Grundkörper
mit einer Ausnehmung und einen Reflektor, der zumindest durch Teile der
Ausnehmung gebildet ist, auf. Weiter weist die Beleuchtungseinrichtung
zumindest ein optoelektronisches Halbleiterbauteil, das in der Ausnehmung angeordnet
ist, auf. Das Halbleiterbauteil weist ferner ein optisches Element
auf, das dazu eingerichtet ist, zumindest einen Teil der vom Halbleiterbauteil
im Betrieb emittierten, elektromagnetischen Strahlung auf den Reflektor
zu lenken, auf. Die Strahlungsaustrittsfläche der Beleuchtungseinrichtung
ist wenigstens zwei Mal so groß,
wie die Summe der Strahlungsaustrittsflächen der Halbleiterbauteile.
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Die
hier beschriebene Beleuchtungseinrichtung beruht dabei unter anderem
auf der Erkenntnis, dass für
einen externen Betrachter eines Halbleiterbauteils durch eine hohe
Leuchtdichte des strahlungsemittierenden Halbleiterbauteils es zu
einer verstärkten
Blendwirkung kommen kann.
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Die
Leuchtdichte ist hierbei ein Maß für die Helligkeit
und ist definiert mit Lichtstärke
pro Fläche.
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Weiter
ist für
einen externen Betrachter die Strahlungsaustrittsfläche lediglich
des Halbleiterbauteils relativ klein. Insofern ergibt eine Kombination
der hohen Leuchtdichte des Halbleiterbauteils zusammen mit der geringen
Strahlungsaustrittsfläche
des Halbleiterbauteils einen für
einen externen Betrachter störenden
und irritierenden Leuchteindruck, sodass es zu einer Blendwirkung
für einen
externen Betrachter kommen kann.
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Um
nun den durch die hohe Leuchtdichte des Halbleiterbauteils für einen
externen Betrachter verursachten Blendeffekt zu vermeiden, macht
die hier beschriebene Beleuchtungseinrichtung von der Idee Gebrauch,
einen Reflektor mit einem strahlungsemittierenden Halbleiterbauteil
zu kombinieren. Dazu wird das optoelektronische Halbleiterbauteil
in einer zumindest stellenweise den Reflektor bildenden Ausnehmung
angebracht. Das Problem der hohen Leuchtdichte und der kleinen Strahlungsaustrittsfläche und
den damit für
einen externen Betrachter einhergehenden Blendeffekt wird nun dadurch
gelöst,
dass die emittierte elektromagnetische Strahlung durch das das Halbleiterbauteil
aufweisende optische Element zumindest teilweise auf den Reflektor abgelenkt
wird. Der Reflektor reflektiert die auf ihn auftreffende elektromagnetische
Strahlung. Die gesamte aus der Beleuchtungseinrichtung ausgekoppelte
elektromagnetische Strahlung setzt sich also aus elektromagnetischer
Strahlung, die von dem optischen Element auf den Reflektor umgelenkt
wird, und dem Strahlungsanteil, der direkt über das optische Element, ohne
vorher auf den Reflektor zu fallen, aus dem Bauteil ausgekoppelt
wird, zusammen. Dies führt
zu einer Aufweitung der für
einen externen Betrachter erkennbaren Strahlungsaustrittsfläche, die
in einer Draufsicht auf die Beleuchtungseinrichtung durch die ganze
Innenfläche
des Reflektors gebildet sein kann. Vorteilhaft wird so die Lichtstärke des
Halbleiterbauteils auf die Strahlungsaustrittfläche der Beleuchtungseinrichtung
verteilt. Dies hat zur Folge, dass Blendeffekte für einen
externen Betrachter der Strahlungsaustrittsfläche der Beleuchtungseinrichtung
vermieden werden. Das heißt,
dass in einer Draufsicht auf das Bauteil zumindest aus den Bereichen,
an denen sich der Reflektor befindet, gegebenenfalls auch von Bereichen
aus, an denen sich das Halbeiterbauteil befindet, elektromagnetische Strahlung
emittiert wird.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Beleuchtungseinrichtung weist der Grundkörper der Beleuchtungseinrichtung
zumindest zwei Ausnehmungen auf. Das heißt, dass der Grundkörper mehrere
Ausnehmungen aufweisen kann, wobei in jeder Ausnehmung ein Halbleiterbauteil angebracht ist.
Ebenso ist es möglich,
dass in einer Ausnehmung mehrere Halbleiterbauteile angeordnet sind.
Vorteilhaft wird durch das Anordnen von einer Vielzahl von optoelektronischen
Halbleiterbauteilen in einer Ausnehmung eine möglichst hohe Lichtstärke der
Beleuchtungseinrichtung gewährleistet.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Beleuchtungseinrichtung weicht die Leuchtdichte einer Teilfläche der
Strahlungsaustrittsfläche
der Beleuchtungseinrichtung weniger als 20%, bevorzugt weniger als
10%, ganz besonders bevorzugt weniger als 5% vom Mittelwert der
Leuchtdichte der gesamten Strahlungsaustrittsfläche der Beleuchtungseinrichtung
ab. Die Strahlungsaustrittsfläche
der Beleuchtungseinrichtung kann in beliebige Teilflächen zerlegt
werden. Die Summe aller Teilflächen
ergibt wiederum die gesamte Strahlungsaustrittsfläche der Beleuchtungseinrichtung.
Betrachtet man eine beliebige Teilfläche der Strahlungsaustrittsfläche der
Beleuchtungseinrichtung, so weicht die Leuchtdichte dieser Teilfläche weniger
als 20% vom Mittelwert der Leuchtdichte der Beleuchtungseinrichtung
ab. Vorteilhaft erscheint so die Strahlungsaustrittsfläche der Beleuchtungseinrichtung
gleichmäßig in ihrer
Helligkeit. Dadurch, dass das optische Element einen Teil der Strahlung
auf den Reflektor lenkt, werden gleichzeitig Blendeffekte für einen
externen Betrachter vermieden.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Beleuchtungseinrichtung weist die Ausnehmung an der Außenfläche des
Grundkörpers
einen maximalen Durchmesser von wenigstens 5 cm, bevorzugt wenigstens
7 cm, ganz besonders bevorzugt wenigstens 10 cm auf. Die gesamte
Lichtstärke
des Halbleiterbauteils wird auf die Strahlungsaustrittsfläche der Beleuchtungseinrichtung
verteilt. Beispielsweise ist die Strahlungsaustrittsfläche der
Beleuchtungskomponente kreisförmig,
oval oder rechteckig. Dies kann zum Beispiel dadurch erreicht sein,
dass die Öffnung der
Ausnehmung selbst kreisförmig
ausgebildet ist. Vorteilhaft wird durch einen derart gewählten Durchmesser
die Strahlungsaustrittsfläche
möglichst
groß gewählt, sodass
die gesamte Lichtstärke
auf die Strahlungsaustrittsfläche
der Beleuchtungseinrichtung verteilt und so die Strahlungsaustrittsfläche der Beleuchtungskomponente
vergrößert wird.
Eine derart beschaffene Strahlungsaustrittsfläche führt auf eine Beleuchtungseinrichtung,
die ganz besonders dazu geeignet ist, beispielsweise großflächige Objekte
zu beleuchten. Ferner kann vorteilhaft durch die Wahl des Durchmessers,
und damit der Größe der Strahlungsaustrittsfläche, die
Leuchtdichte der Strahlungsaustrittsfläche der Beleuchtungseinrichtung
eingestellt werden und zudem die Fläche der Strahlungsaustrittsfläche der
Beleuchtungskomponente individuell den Bedürfnissen des Benutzers angepasst
werden.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Beleuchtungseinrichtung ist der Abstand von der Strahlungsaustrittsfläche der
Beleuchtungseinrichtung bis zum tiefsten Punkt der Ausnehmung um
wenigstens 2 mm größer als
die maximale Höhe
des optoelektronischen Bauteils. Der tiefste Punkt der Ausnehmung
ist derjenige Punkt, der parallel zur optischen Achse des Halbleiterbauteils
von der Öffnung der
Ausnehmung am Weitesten entfernt ist. Die maximale Höhe des optoelektronischen
Bauteils ist beispielsweise diejenige Strecke, die parallel zu der
optischen Achse des Halbleiterbauteils verläuft und entlang dieser Richtung
die maximale Ausdehnung des optoelektronischen Halbleiterbauteils
erfasst. Wird nun das optoelektronische Bauteil im tiefsten Punkt der
Ausnehmung angebracht, so ist der Abstand der Strahlungsaustrittsfläche der
Beleuchtungseinrichtung zum unterhalb der Strahlungsaustrittsfläche der Beleuchtungseinrichtung
angeordneten Halbleiterbauteil wenigstens 2 mm.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform überragt
das optoelektronische Halbleiterbauteil die Ausnehmung. Das kann
heißen,
dass die maximale Höhe
des optoelektronischen Halbleiterbauteils größer ist, als die Strecke, parallel
zur optischen Achse des Halbleiterbauteils, vom tiefsten Punkt der
Ausnehmung bis zur Öffnung
der Ausnehmung.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Beleuchtungseinrichtung weist der Reflektor zumindest eine Reflektorwand
auf. Die Reflektorwand kann durch eine Seitenfläche der Ausnehmung gebildet
sein. Die Reflektorwand umgibt das Halbleiterbauteil zumindest stellenweise
seitlich. Die Reflektorwand ist zumindest stellenweise nach Art
zumindest eines der optischen Grundelemente CPC (Compound Parabolic
Concentrator), CEC (Compound Eliptic Concentrator), CHC (Compound
Hyperbolic Concentrator) gebildet. Vorzugsweise bildet die Reflektorwand
eine „Freiformfläche”. „Freiformfläche” bezeichnet
in diesem Zusammenhang eine Fläche, die
den jeweiligen Beleuchtungsbedürfnissen
der Beleuchtungseinrichtung individuell angepasst ist.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Beleuchtungseinrichtung ist das optische Element dazu eingerichtet,
zumindest einen Teil der von im Betrieb des Halbleiterbauteils emittierten
elektromagnetischen Strahlung in einen Winkel von wenigstens 110° zu der optischen
Achse des Halbleiterbauteils abzulenken.
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Ein
Teil der vom Halbleiterbauteil emittierten elektromagnetischen Strahlung
wird durch das optische Element derart aus dem Halbleiterbauteil
ausgekoppelt, dass der Teil der Strahlung anschließend direkt
aus der Beleuchtungseinrichtung austritt, ohne vorher auf den Reflektor
abgelenkt zu werden. Dieser Strahlungsanteil bildet den direkt ausgekoppelten Strahlungsanteil.
Ein weiterer Teil der Gesamtstrahlung wird durch eine Strahlungsaustrittsfläche des optischen
Elements derart ausgekoppelt, dass der Winkel zwischen der optischen
Achse des Halbleiterbauteils und der von dem optischen Element ausgekoppelten
Strahlung wenigstens 110° beträgt. Der unter
einem solchen Winkel derart aus dem Halbleiterbauteil ausgekoppelte
Strahlungsanteil wird also „nach
hinten”,
weg vom optischen Element und der Strahlungsaustrittsfläche der
Beleuchtungseinrichtung abgelenkt. Vorzugsweise wird der Strahlungsanteil
auf die Reflektorwand des Reflektors abgelenkt und anschließend durch
die Reflektorwand reflektiert, um dann aus der Beleuchtungseinrichtung
ausgekoppelt werden zu können.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform erfolgt
die Ablenkung der elektromagnetischen Strahlung zumindest teilweise
durch Totalreflexion. Zumindest ein Teil der Ablenkung der Strahlung
in den Reflektor erfolgt durch Totalreflexion an der Strahlungsauskoppelfläche des
optischen Elements. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn der Brechungsindex
des optischen Elements größer als
der Brechungsindex des das optische Element umgebenden Mediums ist.
Bei dem Medium kann es sich beispielsweise um Luft handeln. Die
elektromagnetische Strahlung kann also durch Totalreflexion an der Strahlungsauskoppelfläche des
optischen Elements auf die Reflektorwand des Reflektors gelenkt
werden.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform erfolgt
die Ablenkung der elektromagnetischen Strahlung zumindest teilweise
durch Brechung. Zumindest ein Teil der Ablenkung der Strahlung in
den Reflektor erfolgt durch Brechung an der Strahlungsauskoppelfläche des
optischen Elements. Das heißt, dass
die elektromagnetische Strahlung neben der optischen Beeinflussung
durch Totalreflektion auch mittels Brechung in den Reflektor abgelenkt
werden kann. Vorteilhaft wird so ein möglichst großer Anteil der gesamten vom
Halbleiterbauteil emittierten elektromagnetischen Strahlung auf
die Oberfläche
der Reflektorwand gelenkt, wodurch die genannten Effekte in Bezug
auf verringerte Blendwirkung und größere Leuchtfläche verstärkt werden.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform deckt
eine für
elektromagnetische Strahlung strahlungsdurchlässige Abdeckplatte die Ausnehmung
ab. Bei der Abdeckplatte handelt es sich um einen strahlungsdurchlässigen,
starren Körper,
der bündig
mit der Außenfläche des
Grundkörpers
abschließen kann
und mit dem Grundkörper
in direktem Kontakt steht. Vorzugsweise ist die Abdeckplatte so
beschaffen, dass sie selbsttragend ist. Die Abdeckplatte kann transparent
ausgeführt
sein. Es ist auch möglich, dass
die Abdeckplatte milchig ausgeführt
ist und durchtretende elektromagnetische Strahlung diffus streut.
Ebenso ist vorstellbar, dass in die Abdeckplatte optische Elemente
eingebracht sind, oder die Abdeckplatte selbst ein optisches Element
bildet. Ferner können
der Abdeckplatte weitere optische Elemente nachgeordnet sein. Bei
den optischen Elementen kann es sich um Mikroprismen oder um optische
Filter handeln.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform schließt die Abdeckplatte
bündig
mit der Außenfläche des
Grundkörpers
ab. Vorzugsweise ist die Abdeckplatte derart ausgeformt, dass sie
sich in die Ausnehmung einpasst und so die dem Halbleiterbauteil
abgewandte Oberfläche
der Abdeckplatte bündig
mit der Außenfläche des
Grundkörpers
abschließt.
In diesem Fall bildet die dem Halbleiterbauteil abgewandte Oberfläche der
Abdeckplatte die Oberfläche, durch
die elektromagnetische Strahlung emittiert wird. Vorteilhaft kann
so eine Beleuchtungseinrichtung geschaffen werden, deren gesamte
Oberfläche eben
und ohne Unterbrechungen ausgebildet ist. Weiter bietet die Abdeckplatte
Schutz vor äußeren Umwelteinflüssen wie
beispielsweise schädigenden Gasen
oder Flüssigkeiten.
Ebenso ist es möglich, dass
die dem Halbleiterbauteil abgewandte Oberfläche der Abdeckplatte nicht
bündig
mit der Außenfläche des
Grundkörpers
abschließt.
Das kann heißen, dass
in diesem Fall die Abdeckplatte höher oder tiefer in der Ausnehmung
angebracht oder eingepasst ist.
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Im
Folgenden wird die hier beschriebene Beleuchtungseinrichtung anhand
von Ausführungsbeispielen
und den dazugehörigen
Figuren näher
erläutert.
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1A zeigt
in einer schematischen Schnittdarstellung ein Ausführungsbeispiel
einer hier beschriebenen Beleuchtungseinrichtung,
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1B zeigt
in einer schematischen Draufsicht die Beleuchtungseinrichtung gemäß der 1A,
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2 zeigt
in einer schematischen Schnittdarstellung ein weiteres Ausführungsbeispiel
gemäß zumindest
einer Ausführungsform
der hier beschriebenen Beleuchtungseinrichtung.
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In
den Ausführungsbeispielen
und den Figuren sind gleiche oder gleich wirkende Bestandteile jeweils
mit den gleichen Bezugszeichen versehen. Die dargestellten Elemente
sind nicht als maßstabsgerecht
anzusehen, vielmehr können
einzelne Elemente zum besseren Verständnis übertrieben groß dargestellt
sein.
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In
der 1A ist anhand einer schematischen Schnittdarstellung
eine hier beschriebene Beleuchtungseinrichtung mit einem Grundkörper 1 und ein
in einer Ausnehmung 5 angebrachtes optoelektronisches Halbleiterbauteil 20 gezeigt.
Der Grundkörper 1 ist
mit einem keramischen Material oder einem Metall gebildet. Die Ausnehmung 5 ist
eine Vertiefung im Grundkörper 11,
die eine Öffnung 6 aufweist
und von außen
frei zugänglich
ist.
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Das
Halbleiterbauteil weist einen Träger 2 und
einen Halbleiterchip 4 auf.
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Bei
dem Träger 2 kann
es sich um eine Leiterplatte oder einen Trägerrahmen (Leadframe) handeln.
Der Träger 2 ist
zum Beispiel oberflächenmontierbar.
Der Träger 2 kann
mit einem duro- oder thermoplastischen Material oder auch mit einem
keramischen Material gebildet sein. Der Halbleiterchip 4 ist mit
dem Träger 2 elektrisch
leitend kontaktiert.
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Eine
Außenfläche 11 des
Grundkörpers 1 schließt mit den
Rändern
der Ausnehmung 5 bündig ab.
Eine Strahlungsaustrittsfläche 61 der
Beleuchtungseinrichtung ist der Inhalt der Fläche, die durch die Projektion
der Öffnung 6 der
Ausnehmung 5 im Grundkörper 1 auf
eine Ebene senkrecht zu einer optischen Achse 42 des Halbleiterbauteils 20 definiert ist. „Projektion” bedeutet
hierbei die mathematische Abbildung der Öffnung 6 der Ausnehmung 5 auf
die zur optischen Achse 42 des Halbleiterbauteils 20 senkrecht
verlaufende Ebene. Die optische Achse 42 des Halbleiterbauteils
verläuft
senkrecht zu einer epitaktisch gewachsenen Halbleiterschichtenfolge
des Halbleiterchips 4.
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Ferner
ist die Strahlungsaustrittsfläche 61 oval
ausgebildet und weist einen maximalen Durchmesser D von X mm auf.
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Die
Beleuchtungseinrichtung weist einen Reflektor 51 auf. Die
Ausnehmung 5 bildet den Reflektor 51. Das Halbleiterbauteil 20 ist
am tiefsten Punkt des Reflektors 51 angebracht.
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Eine
Reflektorwand 52 kann aus den drei geometrischen Grundelementen
CPC, CEC und CHC oder aus einer beliebigen Kombination solcher Elemente
beschrieben sein. Vorteilhaft bietet dies die Möglichkeit, den Reflektor 51 an
die jeweiligen Beleuchtungserfordernisse der Beleuchtungseinrichtung
individuell anzupassen und einzustellen.
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Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel
ist die Reflektorwand 52 durch eine durchgehende und zusammenhängende Seitenfläche gebildet.
In der in 1A dargestellten Ausführungsform
bildet die optische Achse 42 des Halbleiterbauteils 20 gleichzeitig eine
Symmetrieachse des Reflektors 51. Die Reflektorwand 52 ist
mit einem hochreflektiven Material, beispielsweise einer Metallschicht
aus Aluminium, beschichtet. Vorteilhaft wird so gewährleistet,
dass möglichst
viel Strahlung von der Reflektorwand 52 reflektiert wird.
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Vorliegend
ist das optoelektronische Halbleiterbauteil 20 über den
Träger 2 mittels
Kleben am tiefsten Punkt in einer Tiefe T des Reflektors 51 mit der
Reflektorwand 52 verbunden. Die Tiefe T ist die Strecke
von der Reflektorwand 52 entlang der optischen Achse 42 des
Halbleiterbauteils 20 bis zur Öffnung 6 der Ausnehmung 5.
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Auf
eine Strahlungsaustrittsfläche 441 des Halbleiterchips 4 ist
ein optisches Element 3, beispielsweise eine Linse in Form
einer Weitwinkellinse, aufgebracht. Das optische Element 3 bricht
und/oder reflektiert auftreffende vom Halbleiterchip 4 emittierte elektromagnetische
Strahlung von der optischen Achse 42 des Halbleiterbauteils 20 weg.
Insbesondere weist das optische Element 3 die maximale
Dicke DL auf der optischen Achse 42 des Halbleiterbauteils 20 auf
und ist an dieser Stelle 2 mm dick. Das Material des optischen Elements 3 ist
frei von strahlungsstreuenden Partikeln und kann mit einem Polycarbonat
(auch PC) oder mit einem Silikon gebildet sein.
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Das
optische Element 3 ist derart ausgeformt, dass zumindest
ein Teil der vom Halbleiterchip 4 emittierten elektromagnetischen
Strahlung in einem Winkel α von
wenigstens 110° zur
optischen Achse 42 des Halbleiterbauteils 20 abgelenkt
wird. Der unter einem solchen Winkel α derart aus dem Halbleiterbauteil
ausgekoppelte Strahlungsanteil wird also „nach hinten”, weg vom
optischen Element 3 und der Strahlungsaustrittsfläche 61 der
Beleuchtungseinrichtung abgelenkt und fällt so auf die Reflektorwand 52 des
Reflektors 51, um anschließend dort reflektiert zu werden.
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Nach
der Reflexion wird der Strahlungsanteil aus der Beleuchtungseinrichtung
ausgekoppelt.
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Ein
Teil der Ablenkung der Strahlung in den Reflektor erfolgt durch
Totalreflexion an einer Strahlungsauskoppelfläche 31 des optischen
Elements 3. Die Strahlungsauskoppelfläche 31 ist die dem
Halbleiterchip 4 abgewandte Oberfläche des optischen Elements 3.
Der total reflektierte Strahlungsanteil wird auf die Reflektorwand 52 abgelenkt,
reflektiert und wird dann aus der Beleuchtungseinrichtung über die
Strahlungsaustrittsfläche 61 der
Beleuchtungseinrichtung ausgekoppelt.
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Ein
weiterer Strahlungsanteil wird durch das optische Element derart
aus dem Halbleiterbauteil 20 ausgekoppelt, dass die Strahlung
direkt, ohne vorher auf den Reflektor 51 abgelenkt zu werden,
aus der Beleuchtungseinrichtung ausgekoppelt werden kann.
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Die
aus der Beleuchtungseinrichtung ausgekoppelte elektromagnetische
Strahlung setzt sich also zumindest aus dem von dem optischen Element 3 zum
Reflektor 5 hin abgelenkten Strahlungsanteil und dem Strahlungsanteil,
der, ohne vorher auf den Reflektor 51 abgelenkt zu werden,
direkt aus der Beleuchtungseinrichtung ausgekoppelt wird, zusammen.
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So
kann erreicht werden, dass die Strahlungsaustrittsfläche 61 in
dem in 1A gezeigten Ausführungsbeispiel
X Mal größer als
eine Strahlungsaustrittsfläche 44 des
Halbleiterbauteils 20 ist.
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Der
Flächeninhalt
der Strahlungsaustrittsfläche 44 des
Halbleiterbauteils 20 ist als der Flächinhalt der Projektion der
Strahlungsauskoppelfläche 31 des
optischen Elements 3 auf eine Ebene, die senkrecht zur
optischen Achse 42 des Halbleiterbauteils 20 ist,
definiert.
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Ferner
kann gezeigt werden, dass mit einer solchen Ausgestaltung der Beleuchtungseinrichtung die
Leuchtdichteschwankungen entlang der Strahlungsaustrittsfläche 61 weniger
als 5% vom Mittelwert der Leuchtdichte der gesamten Strahlungsaustrittsfläche 61 der
Beleuchtungseinrichtung betragen. Vorteilhaft erscheint so die Strahlungsaustrittsfläche 61 der
Beleuchtungseinrichtung besonders gleichmäßig in ihrer Lichtstärke.
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Weiter
führt die
Ausgestaltung der Beleuchtungseinrichtung zu einer Beleuchtungseinrichtung mit
geringer Bauhöhe,
da in Richtung der optischen Achse 42 des Halbleiterbauteils 20 auf
platzaufwändige
nachgeschaltete Optiken zur Vergrößerung der Strahlungsaustrittsfläche 44 des
Halbleiterbauteils 20 verzichtet werden kann. Die Bauhöhe ist die
Ausdehnung der Beleuchtungseinrichtung entlang der optischen Achse 42 des
Halbleiterbauteils 20. Daraus ergibt sich eine besonders
flache Beleuchtungseinrichtung.
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Die 1B stellt
in einer schematischen Draufsicht die Beleuchtungseinrichtung gemäß der 1A dar.
Der Grundkörper 1 weist
gemäß der 1B zwei
Ausnehmungen 5 auf. In jeder der beiden Ausnehmungen 5 ist
ein optoelektronisches Halbleiterbauteil 20 angebracht.
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In
der 2 ist in einer Schnittdarstellung eine fertige
Beleuchtungseinrichtung gemäß zumindest
einer Ausführungsform
dargestellt.
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Im
Unterschied zu der in 1A dargestellten Beleuchtungseinrichtung
weist die Beleuchtungseinrichtung gemäß der 2 eine Abdeckplatte 8 auf.
Die dem optoelektronischen Halbleiterbauteil 20 abgewandte
Oberfläche
der Abdeckplatte 8 schließt lateral bündig mit
der Außenfläche 11 des
Grundkörpers 1 ab
und weist den maximalen Durchmesser D der Öffnung 6 der Ausnehmung 5 auf.
In diesem Fall bildet die dem Halbleiterbauteil 20 abgewandte
Oberfläche
der Abdeckplatte 8 die Oberfläche 5 der Ausnehmung.
Vorteilhaft kann so eine Beleuchtungseinrichtung geschaffen werden,
deren gesamte Oberfläche
eben und ohne Unterbrechungen ausgebildet ist. Ferner schützt die
Abdeckplatte 8 die Beleuchtungseinrichtung, insbesondere
das Halbleiterbauteil 20, vor äußeren Umwelteinflüssen. Bei
der Abdeckplatte 8 handelt es sich um eine selbsttragende
Platte. Das heißt,
dass die Abdeckplatte 8 nach dem Aufbringen keiner weiterer
Befestigungs- und Stabilisierungsmaßnahmen bedarf. Die Abdeckplatte 8 hält also
ihre Form bei, sodass sich weder Bruchstellen, Unebenheiten oder ähnliches
in der Abdeckplatte 8 ausbilden. Die Dicke DA der Abdeckplatte 8 beträgt vorliegend
1,5 mm. Zwischen der dem Halbleiterbauteil 20 zugewandten
Oberfläche
der Abdeckplatte 8 und dem Halbleiterbauteil 20 bildet
sich also an zumindest einer Stelle ein Abstand von 0,5 mm aus.
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Die
Erfindung ist nicht durch die Beschreibung anhand der Ausführungsbeispiele
beschränkt. Vielmehr
erfasst die Erfindung jedes neue Merkmal sowie jede Kombination
von Merkmalen, was insbesondere jede Kombination von Merkmalen in
den Patentansprüchen
beinhaltet, auch wenn dieses Merkmal oder diese Kombination selbst
nicht explizit in den Patentansprüchen oder den Ausführungsbeispielen
angegeben ist.