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Die
Erfindung betrifft ein Aufnahmegehäuse für Gleichlaufgelenke,
welche als Fest- oder Verschiebegelenke ausgebildet sind, für
den Einsatz in Kraftfahrzeugen zur Drehmomentenübertragung.
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Anordnungen
von Gleichlaufgelenken in Aufnahmegehäusen oder Aufnahmeteilen
sind aus dem Stand der Technik bekannt.
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So
beschreibt die 40 42 390 C2 ein Gleichlauffestgelenk, welches in
einer Hülse oder Glocke drehfest eingesetzt ist.
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Die
Glocke stützt das Außenteil vom Gleichlaufgelenk
in radialer Richtung und zur Erzielung einer drehfesten Verbindung
sind in einer der Stirnflächen, welche die Öffnungsseiten
bilden, Ausnehmungen eingebracht, so dass nach dem Einschieben des
Gleichlaufgelenkes in die Glocke diese so verformt wird, dass dieses
in die Ausnehmungen eindringt und somit eine drehfeste Verbindung
hergestellt werden soll.
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Bei
dieser vorgestellten Lösung handelt es sich um einen Spezialfall,
bei dem ein besonders gestaltetes Gleichlaufgelenk in der Glocke
Aufnahme findet und somit eine Mehrfachverwendung dieser Lösung
nicht möglich ist.
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Eine
Anordnung mit einem Gleichlaufgelenk und einem Aufnahmeteil beschreibt
die
DE 199 11 113
C1 , bei der das Gleichlaufgelenk auf seiner Außenfläche
Zentrierflächen besitzt, mit der das Außenteil
in einer Zentrierbohrung des Aufnahmeteiles zentriert aufgenommen
werden soll und über einen Flansch das Außenteil
mit einem Aufnahmeteil verbunden wird.
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Das
Außenteil ist aus einem Blech geformt, besitzt an einem
axialen Ende einen angeformten Flansch und ist zum anderen axialen
Ende außen mit einer zylindrischen Zentrierfläche
versehen, wobei des Weiteren der Flansch Durchgangsbohrungen für Befestigungsschrauben
aufweist und mit einem Aufnahmeteil ausgebildet ist. Über
Befestigungsschrauben und Gewindebohrungen ist das Außenteil
zum Aufnahmeteil verbunden.
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Nachteilig
bei dieser Lösung ist, dass das fertig montierte Gleichlaufgelenk
vor seiner Montage ein so genanntes offenes Gleichlaufgelenk ist
und somit während der Lagerung und der Montage nicht geschützt
ist vor Verunreinigungen und auch nicht gewährleistet wird,
dass in dem Gleichlaufgelenk bereits eingebrachtes Schmiermittel
austreten kann.
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Erst
durch die Montage des Gleichlaufgelenkes zu dem Aufnahmeteil wird
ein geschlossenes System realisiert, wobei dieses Gleichlaufgelenk auch
nur in ein speziell ausgebildetes Aufnahmeteil einsetzbar ist, somit
eine Variierbarkeit nicht gegeben ist.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Aufnahmegehäuse für
Gleichlaufgelenke derart weiterzuentwickeln, in welche als Fest-
oder Verschiebegelenk ausgebildete Gleichlaufgelenke einsetzbar
sowie beidseitig abdichtend Aufnahme finden und direkt zu anderen
Baugruppen anordbar sind.
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Erfindungsgemäß wird
diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst
und besondere Ausgestaltungen und vorteilhafte Lösungen sind
in den Unteransprüchen angegeben.
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So
wurde ein Aufnahmegehäuse geschaffen, welches in kombinierter
Ausbildung aus einem Aufnahmegehäuseteil mit einem im Aufnahmegehäuseteil
angeordneten Verschlussdeckel besteht, wobei im Aufnahmegehäuseteil
ein Gleichlaufgelenk, ausgebildet als Fest- oder Verschiebegelenk,
einsetzbar ist, über den Außenring zur Innenwandung des
Aufnahmegehäuseteiles kraft- und formschlüssig verbunden
ist und durch den im Aufnahmegehäuseteil vorgesehenen Verschlussdeckel
linksseitig, beispielsweise zur Getriebeseite eines Kraftfahrzeuggetriebes,
abgedichtet wird. Auf der gegenüberliegenden Seite des
Aufnahmegehäuses wird das im Aufnahmegehäuseteil
vorgesehene Gleichlaufgelenk über einen Faltenbalg abgedichtet.
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Sowohl
das Aufnahmegehäuseteil als auch der darin fest oder auswechselbar
angeordnete Verschlussdeckel sind mit unterschiedlich gestalteten Anschlusselementen
ausgebildet, über die das Aufnahmegehäuse mit
dem eingesetzten Gleichlaufgelenk zu anderen Aggregaten, beispielsweise
einem Getriebe, angeschlossen/verbunden ist.
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Die
zum Einsatz kommenden Gleichlaufgelenke sind in bekannter Art und
Weise ausgebildet und bestehen aus einem Innenteil sowie einem Außenring,
zwischen denen der Käfig mit den darin umlaufenden Wälzkörpern
vorgesehen ist. Die Wälzkörper laufen dabei in
Laufrillen um, die sowohl im Innenteil als auch im Außenring
des Gleichlaufgelenkes vorgesehen sind.
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Die
Ausgestaltungen der Laufbahnen sind entsprechend der Gattung des
Gleichlaufgelenkes ausgeführt, so dass diese als Fest-
oder Verschiebegelenke eingesetzt werden können.
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Die
Anordnung und Arretierung des Gleichlaufgelenkes im Aufnahmegehäuseteil
erfolgt über Nuten und Mitnehmernasen, welche im Außenring des
Gleichlaufgelenkes und an der Innenwandung vom Aufnahmegehäuseteil
angeordnet sind, dies in der Art und Weise, dass das Gleichlaufgelenk über dessen
Außenring zu den Mitnehmernasen des Aufnahmegehäuseteiles
fixiert wird. Die Festsetzung des Außenringes in axialer
Richtung erfolgt dabei auf der einen Seite über den Ansatz
vom Mitnehmergehäuseteil und auf der gegenüberliegenden
Seite durch den eingesetzten Verschlussdeckel, der mit seinem äußeren
Bund auf den Außenring des Gleichlaufgelenkes wirkt, welcher
zum Mitnehmergehäuseteil am Ansatz vom Mitnehmergehäuseteil
anliegt. Somit ist eine Fixierung und Festsetzung des Gleichlaufgelenkes
gewährleistet.
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Der
Anschluss eines Aufnahmegehäuses mit integriertem Gleichlaufgelenk
zu einer Baugruppe eines Kraftfahrzeuges, beispielsweise einem Getriebe oder
einer Welle, beispielsweise einer Kardanwelle, erfolgt über
die besonders gestalteten Anschlusselemente dieser Anordnung, welche
links- oder rechtsseitig an der Stirnseite des Aufnahmegehäuseteiles und
dem Verschlussdeckel vorgesehen sind.
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Gemäß der
Erfindung sind die Anschlusselemente in Form von Flanschaugen oder
in Form von Schweißansätzen ausgebildet.
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Die
Flanschaugen sind dabei in Abhängigkeit der jeweiligen
Lochbilder vom Getriebe am äußeren Umfang des
Aufnahmegehäuseteils angeordnet. Über durchsteckbare
Schrauben wird so das Aufnahmegehäuse mit dem Gleichlaufgelenk
zum Getriebe befestigt, wobei der Vorteil besteht, dass durch diese Schraubverbindung
eine leichte Montage und Demontage gewährleistet wird und
auch die Auswechselbarkeit von eventuellen Verschleißteilen
ohne großen Demontageaufwand realisierbar ist.
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In
einer anderen Ausführungsvariante sind die Anschlusselemente
des Aufnahmegehäuses als Schweißansätze
ausgebildet, die am Aufnahmegehäuseteil und am Verschlussdeckel
vorgesehen sind. Bei dieser Ausführung ist das Gleichlaufgelenk
am Rohr einer Welle, so einer Kardanwelle, angeschweißt
und die Verbindung zum Getriebe erfolgt über das Innenteil
des Gleichlaufgelenkes.
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Durch
diese Ausbildung der Befestigungsmöglichkeiten ist der
Vorteil verbunden, dass in dem Aufnahmegehäuse ein einheitliches
Gleichlaufgelenk universell einsetzbar ist.
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Das
im Aufnahmegehäuse vorgesehene Gelenk wird sowohl durch
das Aufnahmegehäuseteil als auch durch den darin befindlichen
Verschlussdeckel und den Faltenbalg vollständig gekapselt
und so vor Umwelteinflüssen geschützt.
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Durch
die Anordnung des Verschlussdeckels im Aufnahmegehäuseteil,
in lösbarer oder dauerhafter Form, je nachdem ob eine Regenerierbarkeit
bzw. Zerlegbarkeit erwünscht wird, werden weitere Vorteile
der Erfindung begründet.
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Mit
nachfolgendem Ausführungsbeispiel soll die Erfindung näher
erläutert werden.
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Die
dazugehörige Zeichnung zeigt in
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1:
eine Schnittansicht eines Aufnahmegehäuses mit integriertem
Gleichlaufgelenk,
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2:
Einzelteile bzw. einzelne Teilgruppen der Darstellung nach 1 in
einer Schnittdarstellung,
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3:
in zwei Explosionszeichnungen die Einzelteile einzelner Teilbaugruppen
in perspektivischer Ansicht und in einer Halbschnittdarstellung nach 1,
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4:
eine Schnittdarstellung eines Aufnahmegehäuses mit integriertem
Gleichlaufgelenk mit als Schweißansätzen ausgebildeten
Anschlusselementen,
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5:
Einzelteile bzw. einzelne Teilbaugruppen der Darstellung nach 4 in
Schnittansicht und
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6:
in zwei Explosionszeichnungen die Einzelteile und die einzelnen
Teilbaugruppen in perspektivischer Ansicht und in einer Halbschnittdarstellung
nach 4.
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Das
Aufnahmegehäuse 1 mit einem eingesetzten Gleichlaufgelenk 4,
hier ausgebildet als ein Festgelenk, ist in seiner Gesamtheit in
der 1 und in Einzelteilen bzw. Einzelteilgruppen in
der 2 dargestellt, auf die im Weiteren Bezug genommen wird.
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So
ergibt sich aus den Darstellungen der 1 und 2 die
Ausbildung des Aufnahmegehäuses 1, welches topfartig
gestaltet ist, dies begründet durch die Ausbildung des
Aufnahmegehäuseteiles 2, welches rechtsseitig,
in Richtung einer anzuschließenden Längswelle,
mit einem Ansatz 18 ausgebildet ist.
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Auf
der gegenüberliegenden Seite ist das Aufnahmegehäuse 1 flächig
ausgebildet. Dies ist die Anschlussseite des Aufnahmegehäuses 1 zu
einem Aggregat eines Kraftfahrzeuges, beispielsweise zum Anschluss
an ein Getriebe.
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Im
Aufnahmegehäuseteil 2 ist ein Verschlussdeckel 10 angeordnet,
der sowohl fest als auch auswechelbar im Aufnahmegehäuseteil 2 einsetzbar
ist.
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Flanschseitig
der Anschlussseite des Aufnahmegehäuses 1 ist
das Aufnahmegehäuse 1 mit Anschlusselementen 3; 16; 17 ausgebildet, über
die das Aufnahmegehäuse 1 mit dem darin geordneten Gleichlaufgelenk 4 zu
einem Getriebe oder einer anderen Baugruppe befestigbar ist.
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Das
Gleichlaufgelenk 4 besteht in bekannter Weise aus einem
Innenteil 6, einem Außenring 5, beide
Teile sind mit Laufbahnen 9 ausgebildet, in denen die Wälzkörper 7,
geführt mittels eines vorgesehenen Käfigs 8,
angeordnet sind. Die Laufbahnen 9 sind gekrümmt
ausgebildet und verleihen dem Gleichlaufgelenk eine gewisse Beweglichkeit,
die in Form eines Beugewinkels festlegbar ist.
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Der
Verschlussdeckel 10 ist in der linken Darstellung der 2 gezeigt
und besitzt bei dieser Ausführung eine Zentrierbohrung 11,
mittels der das gesamte Aufnahmegehäuse 1, einschließlich
des Gleichlaufgelenkes 4, zu einem Zapfen eines Getriebes
positionierbar ist. Dies ist eine Ausführungsmöglichkeit,
die auf Kundenwunsch oder im Bedarfsfall in Abhängigkeit
des Einsatzes des Gleichlaufgelenkes 4 mit dem Aufnahmegehäuse 1 wählbar
gestaltet werden kann.
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Aus
der rechten Darstellung nach 2 ergibt
sich die Ausbildung des Aufnahmegehäuses 1, in der
gezeigt ist, dass im Aufnahmegehäuseteil 2 an dessen
Innenwandung Mitnehmernasen 12 angeordnet sind, zu denen
das einzusetzende Gleichlaufgelenk 4 mit seinen im Außenring 5 vorgesehenen
Nuten 13 form- und kraftschlüssig einsetzbar ist.
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Die
Ausbildung und Anordnung der Nuten 13 im Außenring 3 ist
im Detail in der 3 gezeigt.
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Aus
der 1 ergibt sich neben der Anordnung des Gleichlaufgelenkes 4 im
Aufnahmegehäuse 1 die Festsetzung und Abdichtung
des Gleichlaufgelenkes 4 im Aufnahmegehäuseteil 2.
Dies erfolgt derart, dass beim Einsatz des Gleichlaufgelenkes 4 in
das Aufnahmegehäuseteil 2 der Außenring 5 vom Gleichlaufgelenk 4 rechtsseitig
an dem Ansatz 18 zur Anlage kommt und linksseitig der Außenring 5 mittels des
eingesetzten Verschlussdeckels 11 fixiert und festgesetzt
ist.
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Mit
der vorgestellten Lösung ist der Vorteil verbunden, dass
im Bedarfsfall zur Geräuschminderung und zur Entkopplung
des Gleichlaufgelenkes 4 zum Aufnahmegehäuseteil 2 zwischen
dem Gleichlaufgelenk 4 und dem Aufnahmegehäuseteil 2 ein Dämpfungselement
einsetzbar ist.
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Wie
in der 1 und auch in der rechten Darstellung der 2 gezeigt,
ist zur rechtsseitigen Abdichtung des Gleichlaufgelenkes 4 ein
Faltenbalg 14 vorgesehen, der zum einen auf dem äußeren Bund
des Innenteiles 6 vom Gleichlaufgelenk 4 und zum
anderen in seinem äußeren Bereich zwischen dem
Ansatz 18 und dem eingesetzten Gleichlaufgelenk 4 befestigt
ist.
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Wie
bereits oben ausgeführt, ist das Aufnahmegehäuse 1 mit
Anschlusselementen 3; 16; 17 ausgebildet, über
die das Aufnahmegehäuse 1 mit dem eingesetzten
Gleichlaufgelenk 4 zu anderen Baugruppen befestigt werden
kann. Die Darstellungen nach den 1 und 2 zeigen
die Ausbildung des Anschlusselementes 3 in Form von Flanschaugen 19,
die umfangsseitig am Aufnahmegehäuseteil 2 angeordnet
sind.
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In
der perspektivischen Ansicht nach 3 wird die
Ausbildung und Anordnung der Anschlusselemente 3 in Form
von Flanschaugen 19 besonders deutlich dargestellt.
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Aus
dieser 3 ergibt sich gleichfalls, wie beim Fügen
des Gleichlaufgelenkes 4 in das Aufnahmegehäuseteil 2 die
Nuten 13 vom Außenring 5 zu den Mitnehmernasen 12 positioniert
sind und nach dem Fügen dann eine formschlüssige
und kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Mitnahme-/Aufnahmegehäuseteil 2 und
dem Gleichlaufgelenk 4 erzielt wird. Das Abdichten und
Verschließen des Aufnahmegehäuses 1 und
des eingesetzten Gleichlaufgelenkes 4 erfolgt über
den Verschlussdeckel 10, der im Aufnahmegehäuseteil 2 vom
Aufnahmegehäuse 1 eingesetzt ist.
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Die
rechte Abbildung in der 3 verdeutlicht in ihrer Darstellung
nochmals wie die einzelnen Funktionsteile zueinander gefügt
werden und es ist auch sehr deutlich gezeigt, dass der Faltenbalg 14 zwischen
dem Außenring 5 und dem äußeren
Ansatz 18 vom Aufnahmegehäuseteil 2 eingesetzt
ist und es wird auch ersichtlich, dass der Faltenbalg 14 zum
Innenteil 6, wenn das Gleichlaufgelenk 4 in das
Aufnahmegehäuseteil 2 eingesetzt ist, zu diesem
befestigt werden kann.
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Die
Ausbildung und die Anordnung der Anschlusselemente 16; 17 zur
Befestigung bzw. Verbindung des Aufnahmegehäuses 1 mit
dem Gleichlaufgelenk 4 zu beispielsweise einem Getriebe
und einer Welle, ist in den 4 bis 6 gezeigt,
aus denen sich auch ergibt, dass das Aufnahmegehäuse 1 mit dem
darin angeordneten Gleichlaufgelenk 4 der Ausführung
entspricht, wie oben beschrieben und in den 1 bis 3 gezeigt,
wobei auch bei dieser Ausführung die Verbindung zu einem
Getriebe über das Innenteil 6 des Gleichlaufgelenkes 1 erfolgt.
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Mit
den Darstellungen nach den 4 bis 6 soll
dokumentiert und erläutert werden, wie die Anschlusselemente 16; 17 ausgebildet
sind und wie das Aufnahmegehäuse 1 mit dem jeweils
eingesetzten Gleichlaufgelenk 4 zu einem anderen Bauteil,
beispielsweise einer Weile über die als Schweißansätze ausgebildeten
Anschlusselemente 16; 17 verbunden werden kann,
wodurch die Variierbarkeit und die breite Anwendung der geschaffenen
Lösung gegeben ist.
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So
werden in den 4 bis 5 die Ausbildung
und Anordnung der Anschlusselemente 3 in Form von Schweißansätzen 16; 17 gezeigt,
die rechtsseitig am Mitnahmegehäuseteil 2 und
am Verschlussdeckel 10 vorgesehen sind.
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So
besteht die Möglichkeit, dass das Aufnahmegehäuse 1 mit
dem eingesetzten Gleichlaufgelenk 4 direkt über
den Schweißansatz 16 zu einem anderen Bauteil/Baugruppe
mittels eines Schweißvorganges verbunden werden kann.
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Eine
weitere Ausführungsvariante der Verbindung des Aufnahmegehäuses 1 zu
einer Funktionsbaugruppe erfolgt über den Schweißansatz 17, welcher
rechtsseitig am flächigen Teil des Verschlussdeckels 10 vorgesehen
ist.
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Bei
der Ausbildung des Verschlussdeckels 10 mit dem Schweißansatz 17 ist
der Verschlussdeckel 10 vollflächig gestaltet,
so dass gleichfalls gewährleistet ist, dass das im Aufnahmegehäuse 1 vorgesehene
eingesetzte Gleichlaufgelenk 4 auch abgedichtet und vor
Verunreinigungen geschützt ist.
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Durch
die unterschiedliche Ausbildung der Anschlusselemente 3; 16; 17 des
Aufnahmegehäuses 1 und durch dessen Bauform können
verschiedene Fest- oder Verschiebegelenke unterschiedlicher Bauart
eingesetzt werden, wodurch mit wenigen Bauteilen/Baugruppenteilen
eine Vielzahl an Kombinationsmöglichkeiten der Verbindung
von Längswellen zu anderen Baugruppen von Kraftfahrzeugen realisiert
werden können.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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