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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Einbauspüle nach dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1, insbesondere eine Küchenspüle, mit einem integrierten
Abfalltrennsystem.
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Weiterhin
betrifft die vorliegende Erfindung ein Abfalltrennsystem nach dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 14 für eine Einbauspüle, insbesondere
Küchenspüle.
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Aus
dem Stand der Technik sind Einbauspülen, insbesondere Küchenspülen, bekannt,
die in einen entsprechenden Spülenausschnitt
einer Arbeitsplatte eingepasst und dabei mit ihren Spülenbecken zumindest
teilweise in ein Möbel,
wie einen Küchenunterschrank,
eingesetzt werden. Das Möbel
nimmt in diesem Zusammenhang regelmäßig auch eine Ablaufgarnitur
auf, welche unterhalb der Spülenbecken angeordnet
ist. Weiterhin ist aus dem Stand der Technik bekannt, unterhalb
derartiger Spülen
in dem genannten Möbel
einzelne Abfallbehälter
oder Abfalltrennsysteme vorzusehen. Bei einem Abfalltrennsystem
handelt es sich um eine Anordnung einer Mehrzahl von Abfallbehältern, um
beispielsweise Restabfall von recyclingfähigem Abfall, wie Papier, Pappe, Konservendosen
oder dergleichen, zu trennen.
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In
diesem Zusammenhang ist als nachteilig anzusehen, dass oftmals die
verfügbaren
Abfalltrennsysteme im Hinblick auf ihre Einbausituation in dem genannten
Möbel und
insbesondere im Hinblick auf ihren Platzbedarf unterhalb der Spülenbecken nicht
optimal auf die Einbauspüle
abgestimmt sind, so dass entweder gar kein Abfalltrennsystem unter der
Spüle eingebaut
werden kann oder der restliche verfügbare Platz unterhalb der Spüle nach
Einbau des Abfalltrennsystems nicht mehr anderweitig nutzbar ist.
Außerdem
kann sich der Einbau des Abfalltrennsystems selbst im beengten Bereich
unterhalb der Spüle
als mühsam
und entsprechend zeit- und/oder kostenintensiv erweisen. Zusätzliche
Kompatibilitätsprobleme
bestehen im Bereich der Ablaufgarnitur, welche oftmals den nachträglichen
Einbau eines Abfalltrennsystems verhindert.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einbauspüle der oben
genannten Art dahingehend weiterzuentwickeln, dass bei möglichst
optimaler Raumausnutzung und zugleich möglichst einfacher Handhabbarkeit
und Montierbarkeit im Bereich der Spüle ein Abfalltrennsystem der
weiter oben beschriebenen Art realisiert werden kann.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
eine Einbauspüle
mit den Merkmalen des beigefügten
Patentanspruchs 1. Insbesondere im Zuge einer Nachrüstung bei
bereits bestehenden bzw. eingebauten Einbauspülen wird die Aufgabe auch gelöst durch
ein Abfalltrennsystem mit den Merkmalen des Patentanspruchs 14.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind jeweils Gegenstand von Unteransprüchen, deren
Wortlaut hiermit durch ausdrückliche
Bezugnahme in die Beschreibung aufgenommen wird, um unnötige Textwiederholungen
zu vermeiden.
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Erfindungsgemäß ist eine
Einbauspüle,
insbesondere Küchenspüle, mit
integriertem Abfalltrennsystem dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterseite
der Spüle,
insbesondere im Bereich eines Spülenbeckens
eine Rahmenstruktur befestigt ist, welche zum Aufnehmen einer Anzahl
von Abfallbehältern
ausgebildet ist, so dass die Einbauspüle zusammen mit dem Abfalltrennsystem
in ein Möbel,
insbesondere einen Küchenunterschrank,
einsetzbar ist.
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Ein
erfindungsgemäßes Abfalltrennsystem für eine Einbauspüle, insbesondere
Küchenspüle, ist gekennzeichnet
durch eine Rahmenstruktur zur Befestigung an der Unterseite der
Spüle,
insbesondere im Bereich eines Spülenbeckens,
die zum Aufnehmen einer Anzahl von Abfallbehältern ausgebildet ist.
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Ein
wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht demnach
darin, die Einbauspüle mit
dem Abfalltrennsystem modulartig zu einer baulichen Einheit zu verbinden.
Diese lässt
sich dann als Ganze in das Möbel
einsetzen, wodurch zum einen die Montagefreundlichkeit ganz entschieden
erhöht wird.
Insbesondere ist ein Anbohren des Möbels nicht erforderlich. Da
die Einbauspüle
und das Abfalltrennsystem dabei von Anfang an als bauliche Einheit
konzipiert sind, lässt
sich auch in geometrischer Hinsicht eine Optimierung des benötigten Bauraums
erreichen. Zudem ergeben sich auch bei Möbel unterschiedlicher Wandstärke keine
Einbauschwierigkeiten.
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Wie
der Fachmann erkennt, ist die vorliegende Erfindung dabei keinesfalls
nur auf Abfalltrennsysteme mit einer Mehrzahl an Abfallbehältern beschränkt, sondern
umfasst auch Abfallsysteme mit lediglich einem solchen Behälter. Vorliegend
ist jedoch verallgemeinernd nur von „Abfalltrennsystemen” die Rede.
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Mit
Hilfe des erfindungsgemäßen Abfalltrennsystems
lässt sich – wie gesagt – ein entsprechender
Vorteil im Wesentlichen auch bei bereits vorhandenen bzw. eingebauten
Spülen
erreichen, indem das Abfalltrennsystem nachträglich an der Unterseite der
Spüle befestigt
wird.
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Weitere
entscheidende Vorteile der vorliegenden Erfindung sind die reduzierte
Montagezeit sowie eine leicht erreichbare Reinigungsfreundlichkeit.
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Eine
erste Weiterbildung der erfindungsgemäßen Einbauspüle sieht
vor, dass die Rahmenstruktur eine Öffnung zum Entnehmen der Abfallbehälter aufweist.
Die Öffnung
ist vorzugsweise zumindest an derjenigen Seite (Vorderseite) der
Rahmenstruktur vorgesehen, welche im montierten Zustand einer entsprechenden Öffnung in
dem Möbel zugewandt
ist.
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Im
einfachsten Fall ist die Rahmenstruktur an ihrer Vorderseite offen
ausgebildet, so dass die Abfallbehälter durch einfaches Hineingreifen
in die Rahmenstruktur aus dieser entnommen werden können. Eine
andere Weiterbildung der erfindungsgemäßen Einbauspüle sieht
allerdings vor, dass in der Rahmenstruktur auf Höhe der genannten Öffnung eine Auszugseinrichtung
für die
Abfallbehälter
vorgesehen ist, um diese durch die Öffnung aus der Rahmenstruktur
zu entnehmen. Vorzugsweise weist die Auszugseinrichtung teleskopierbare
Führungsschienen
auf, welche an bzw. in der Rahmenstruktur befestigt sind.
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Die
Rahmenstruktur kann wannenartig mit geschlossener Unterseite ausgebildet
sein, so dass die Abfallbehälter
einfach auf der geschlossenen Unterseite der Rahmenstruktur abgestellt
sind. Alternativ kann jedoch vorgesehen sein, dass die Rahmenstruktur
auf einer der Spüle
abgewandten Unterseite zumindest teilweise offen ausgebildet ist
und dass die Abfallbehälter
durch die so gebildete untere Öffnung
zumindest teilweise nach unten aus der Rahmenstruktur herausragen,
wobei sie vorzugsweise im Bereich der Auszugseinrichtung durch ein
Herausfallen nach unten aus der Rahmenstruktur gesichert sind.
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In
diesem Zusammenhang sieht eine andere Weiterbildung der erfindungsgemäßen Einbauspüle vor,
dass die Auszugseinrichtung eine Haltestruktur für die Abfallbehälter aufweist.
Die Haltestruktur kann insbesondere derart ausgebildet sein, dass
die Abfallbehälter
einzeln entnehmbar in die Haltestruktur eingehängt sind.
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Dabei
kann vorgesehen sein, dass die Haltestruktur eine Anzahl von Durchbrüchen aufweist,
deren Innenkontur jeweils gegenüber
einer Außenkontur
der Abfallbehälter
ein gewisses Mindermaß aufweist,
so dass die Abfallbehälter
jeweils in einem der genannten Durchbrüche der Haltestruktur hängend gehalten
sind.
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Die
Haltestruktur ist dann zusammen mit den Abfallbehältern mittels
der Auszugseinrichtung aus der Rahmenstruktur herausbewegbar, um
die Abfallbehälter
zu befüllen
oder zu entnehmen.
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Eine
besonders vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Einbauspüle sieht
vor, dass die Rahmenstruktur derart dimensioniert ist, dass unterhalb
der Rahmenstruktur und unterhalb der Abfallbehälter innerhalb des Möbels ein noch
nutzbarer Stauraum verbleibt, beispielsweise zum Ablegen einer Kehrschaufel
mit Besen oder dergleichen.
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Eine
andere äußerst bevorzugte
Weiterbildung der erfindungsgemäßen Einbauspüle sieht
vor, dass innerhalb der Rahmenstruktur und oberhalb der Abfallbehälter bzw.
der Auszugseinrichtung und/oder der Haltestruktur eine Ablaufgarnitur
für das
wenigstens eine Spülenbecken
angeordnet ist. Die Ablaufgarnitur ist vorzugsweise bereits vor
dem Einsetzen der Einbauspüle
in das Möbel
innerhalb des erfindungsgemäß geschaffenen
Moduls vorhanden, so dass nach Montage nur noch die Armatur und
die Ablaufverbindung angeschlossen werden müssen, was zu der bereits angesprochenen
Reduzierung der Montagezeit beiträgt. Außerdem ist auf diese Weise sichergestellt,
dass es zu keiner baulichen Behinderung zwischen Ablaufgarnitur
und Abfalltrennsystem kommt.
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Die
Rahmenstruktur ist vorzugsweise in Metall ausgebildet und an der
Unterseite der Spüle
angeklebt. Allerdings ist die vorliegende Erfindung weder auf eine
derartige Ausgestaltung der Rahmenstruktur noch deren Befestigung
an der Spüle beschränkt. So
kann die Rahmenstruktur auch in einem anderen geeigneten Werkstoff,
wie Kunststoff, ausgebildet und durch Schrauben, formschlüssige Verbindung
oder sogar stoffschlüssig
an der Spüle befestigt
sein.
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In
diesem Zusammenhang sieht eine andere Weiterbildung der erfindungsgemäßen Einbauspüle vor,
dass an der Unterseite der Spüle
eine Anzahl von Laschen vorgesehen ist, die jeweils wenigstens eine
Gewindestruktur zur geschraubten Befestigung der Rahmenstruktur
aufweisen.
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Die
genannten Laschen können
an der Spülenunterseite
angeklebt sein, was insbesondere im Falle einer einstückig gezogenen
Spüle vorteilhaft
ist. Alternativ können
die Laschen jedoch auch an einem Beckenflansch eines Spülenbeckens
angeformt sein, was insbesondere bei einer Spüle mit stoffschlüssig eingepassten
Becken von Vorteil ist.
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Eine
Weiterbildung des erfindungsgemäßen Abfalltrennsystems
sieht in diesem Zusammenhang vor, dass das Abfalltrennsystem Befestigungslaschen
mit Durchbrüchen
zum geschraubten Befestigen des Abfalltrennsystems an den genannten
Laschen der Einbauspüle
aufweist.
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Die
vorliegende Erfindung ist darüber
hinaus nicht auf die Befestigung des Abfalltrennsystems bzw. der
Rahmenstruktur an der Unterseite der Spüle im Bereich des Spülenrahmens
beschränkt;
alternativ ist auch eine Befestigung seitlich an den Wänden eines
Spülenbeckens
möglich.
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Weitere
Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der
Zeichnung.
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1 zeigt
eine Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Einbauspüle mit Abfalltrennsystem;
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2 zeigt
eine Seitenansicht der Einbauspüle
gemäß 1;
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3 zeigt
den Einbau der Spüle
gemäß 1 und 2 in
einen Küchenunterschrank;
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4 zeigt
die Einbauspüle
gemäß 1 und 2 nach
erfolgtem Einbau in den Küchenunterschrank;
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5 zeigt
die Entnahme eines Abfallbehälters
aus der eingebauten erfindungsgemäßen Einbauspüle;
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6 zeigt
eine alternative Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Einbauspüle;
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7 zeigt
in einer Explosionsdarstellung die Rahmenstruktur des Abfalltrennsystems
der Einbauspüle
gemäß 6 mit
einer Auszugseinrichtung für
die Abfallbehälter;
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8 zeigt
eine erste Befestigungsmöglichkeit
der Rahmenstruktur des Abfalltrennsystems im Bereich des Spülenbeckens
einer Einbauspüle;
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9 zeigt
ein Detail der Ausgestaltung gemäß 8;
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10 zeigt
eine weitere Befestigungsmöglichkeit
der Rahmenstruktur des Abfalltrennsystems im Bereich des Spülenbeckens
einer Einbauspüle; und
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11 zeigt
ein Detail der Ausgestaltung gemäß 10.
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1 zeigt
eine Vorderansicht einer ersten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Einbauspüle, die
als Ganzes mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet ist. Vorliegend
ist die Einbauspüle 1 ohne
Beschränkung
als Küchenspüle ausgebildet.
Sie weist ein mit dem Bezugszeichen 2 bezeichnetes integriertes
Abfalltrennsystem auf, welches an der Unterseite der eigentlichen
Spüle 1' im Bereich
der Spülenbecken 3a, 3b angeordnet
ist. Allerdings ist die vorliegende Erfindung keinesfalls auf eine
Spüle mit
einer bestimmten Anzahl von Spülenbecken
beschränkt.
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Zum
Schaffen der erfindungsgemäßen Einbauspüle 1 ist
an der Unterseite der Spüle 1' eine Rahmenstruktur 4 befestigt,
beispielsweise angeschraubt oder angeklebt, ohne dass die Erfindung
auf die genannten Befestigungsarten beschränkt ist. Die Rahmenstruktur 4 ist
vorzugsweise in Kunststoff ausgebildet, sie kann jedoch auch in
einem anderen geeigneten Werkstoff ausgebildet sein, beispielsweise in
Metall. Bei den in den 1 bis 5 dargestellten
Ausführungsformen
ist die Rahmenstruktur 4 zur Vorderseite der Einbauspüle 1 hin
offen und an den beiden Seiten geschlossen ausgebildet. Die Rückseite
der Rahmenstruktur 4 kann wahlweise offen oder geschlossen
ausgebildet sein, was in den 1 bis 5 nicht
explizit dargestellt ist.
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Die
Rahmenstruktur 4 dient zum Aufnehmen einer Anzahl von Abfallbehältern 5a, 5b in
dem Bereich unterhalb der Spülenbecken 3a, 3b und
insbesondere unterhalb einer (gemeinsamen) Ablaufgarnitur 6 für die Spülenbecken 3a, 3b.
Mit anderen Worten: Die Rahmenstruktur 4 erstreckt sich
soweit unterhalb der Spülenbecken 3a, 3b bzw.
der Ablaufgarnitur 6, dass zwischen dem Boden 4' der Rahmenstruktur 4 und
den Spülenbecken 3a, 3b bzw.
der Ablaufgarnitur 6 ausreichend Freiraum zum Einbringen
(Einstellen) der Abfallbehälter 5a, 5b verbleibt. Dies
ist insbesondere der 1 zu entnehmen.
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Die
Spüle 1' bildet auf
dieser Weise zusammen mit dem integrierten Abfalltrennsystem 2 ein kompaktes
Einbauspülenmodul
(die Einbauspüle 1), welches
sich insbesondere zusammen mit der bereits vorinstallierten Ablaufgarnitur 6 und
gegebenenfalls den Abfallbehältern 5a, 5b in
ein Möbel 7,
wie den in 3 gezeigten Küchenunterschrank
einsetzen lässt.
Der Küchenunterschrank 7 trägt zu diesem Zweck
eine Arbeitsplatte 8, welche einen entsprechenden Ausschnitt 9 zum
Einsetzen der Einbauspüle 1 aufweist.
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4 zeigt
die fertig eingesetzte Einbauspüle 1 zusammen
mit dem Möbel 7,
wobei unterhalb der Rahmenstruktur 4 in dem Möbel 7 noch
ein zusätzlicher
Stauraum 10 verbleibt, beispielsweise zum Einstellen eines
Handfegers mit Kehrblech, Reinigungsmitteln oder dergleichen.
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Gemäß der Darstellung
in 2 erleichtert eine nach hinten zumindest teilweise
offene Rahmenstruktur 4 das Anschließen der Ablaufgarnitur 6 an
eine vorhandene Wandinstallation. Darüber hinaus ist in 2 anhand
des Pfeils P eine mögliche Entnahme
der Abfallbehälter 5a, 5b nach
vorne aus der offenen Rahmenstruktur 4 heraus dargestellt
(vgl. hierzu auch die perspektivische Darstellung in 5).
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Die
vorstehend beschriebenen 1 bis 5 illustrieren
das grundlegende Prinzip der erfindungsgemäßen Einbauspüle 1,
insbesondere was die grundsätzliche
Ausgestaltung des integrierten Abfalltrennsystems 2 mit
Rahmenstruktur 4 im Bereich unterhalb der Spülenbecken 3a, 3b der
Spüle 1' und die Auf-
bzw. Entnahme der Abfallbehälter 5a, 5b anbelangt.
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Die
nachfolgenden 6 bis 11 zeigen konkrete
Weiterbildungen bzw. alternative Ausgestaltungen insbesondere der
Rahmenstruktur 4 im Hinblick auf deren Verbindung mit der
eigentlichen Spüle 1' sowie bezüglich der
Auf- und Entnahmemöglichkeiten
für die
Abfallbehälter.
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Gemäß der Darstellung
in den 6 und 7 ist die Rahmenstruktur 4 als
nach oben und unten hin offener Kasten mit Seitenwänden 4a, 4b, Rückwand 4c und
Vorderwand 4d ausgebildet, wobei die Vorderwand 4d nach
unten hin kürzer
ausgebildet ist als die Seitenwände 4a, 4b und
die Rückwand 4c, so
dass im vorderen unteren Bereich der Rahmenstruktur 4 eine Öffnung 4e verbleibt.
In ihrem oberen Bereich weist die Rahmenstruktur 4 seitliche Abwinkelungen
der Seitenwände 4a, 4b auf,
die auch als Befestigungslaschen 4f, 4g bezeichnet
werden und welche insbesondere in 7 gut zu
erkennen sind. Die Befestigungslaschen 4f, 4g dienen
zum Befestigen der Rahmenstruktur 4 an der Unterseite der Spüle 1', insbesondere
im Bereich eines Spülenbeckens 3,
das heißt
seitlich davon. Entweder kann die Rahmenstruktur 4 mit
den Befestigungslaschen 4f, 4g direkt an der Unterseite
der Spüle 1' angeklebt werden.
Alternativ sieht die in 7 gezeigte Ausgestaltung der
Rahmenstruktur 4 im Bereich der Befestigungslaschen 4f, 4g eine
Anzahl von Befestigungsmitteln 4h vor, die zum Befestigen
an entsprechenden komplementären
Befestigungsmitteln an der Unterseite der Spüle 1' (hier nicht explizit dargestellt) dienen.
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Beispielsweise
kann es sich bei den genannten Befestigungsmitteln 4h um
Bohrungen oder Durchbrüche
handeln, die mit entsprechenden komplementären Strukturen an der Unterseite
der Spüle 1' zusammenwirken,
wie weiter unten anhand der 8 bis 11 exemplarisch
dargestellt.
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Wie
insbesondere der Explosionsdarstellung in 7 zu entnehmen
ist, weist die gezeigte Rahmenstruktur 4 im jeweils unteren
Bereich der Seitenwände 4a, 4b eine
Auszugseinrichtung 12 für
die Abfallbehälter 5a, 5b auf.
Die Auszugseinrichtung 12 umfasst Auszugsschienen 12a, 12b an
sich bekannter Art, welche im unteren Bereich der Seitenwände 4a, 4b teleskopierbar
innerhalb der Rahmenstruktur 4 angeordnet, vorzugsweise
angeschraubt sind. Die Auszugseinrichtung 12 trägt eine
Haltestruktur 13 mit einer Anzahl von Ausnehmungen 13a, 13b,
in welche die Abfallbehälter 5a, 5b einhängbar sind.
Die Haltestruktur 13 ist ihrerseits an den Auszugsschienen 12a, 12b befestigt,
indem die an der Innenseite der Auszugsschienen 12a, 12b vorgesehenen
Vorsprünge 12c in
komplementäre
Ausnehmungen 13c der Haltestruktur 13 eingreifen.
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6 zeigt
die Rahmenstruktur 4 gemäß 7 im zusammengebauten
Zustand mit in die Haltestruktur 13 eingehängten Abfallbehältern 5a, 5b, die
nach vorne aus der Rahmenstruktur 4 bzw. dem Möbel 7 herausgezogen
sind. Die Abfallbehälter 5a, 5b weisen
vorzugsweise einen Griff 5c zum Entnehmen aus der Haltestruktur 13 auf,
wie in 7 gezeigt.
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8 zeigt
eine Befestigungsmöglichkeit
für die
Rahmenstruktur 4 bei einer Spüle 1' mit einem eingeschweißten Spülenbecken 3.
Dabei ist die Rahmenstruktur 4 grundsätzlich wie in den 6 und 7 ausgebildet,
allerdings weist sie der Öffnung 4e entsprechende Öffnungen
an ihrer Vorder- und an ihrer Rückseite
auf. Im Bereich der Befestigungslaschen 4f, 4g sind
die bereits angesprochenen Befestigungsmittel 4h in Form
von Bohrungen bzw. Durchbrüchen
erkennbar. Innen an den Seitenwänden 4a, 4b der
Rahmenstruktur 4 sind Führungen 12a', 12b' der Auszugsschienen 12a, 12b (vgl. 7)
angeordnet.
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Im
Zuge der genannten Ausgestaltung weist das Spülenbecken 3 an seinem
umlaufenden Beckenflansch 3',
welcher zum Anschweißen
an die restliche Spüle 1' dient, seitlich
eine Anzahl von Laschen 3'' auf. Wie insbesondere
der Detaildarstellung in 9 zu entnehmen ist, sind die
Laschen 3'' gegenüber dem
Beckenflansch 3' bzw.
im Spülenbecken 3 selbst
nach oben, das heißt
von der restlichen Spüle 1' weg und bzw.
nach außen
abgewinkelt und weisen jeweils eine Gewindebohrung 3''' auf.
Letztere dient zum Befestigen der Rahmenstruktur 4 an dem
Spülenbecken 3,
wie in 8 dargestellt, indem Schraubmittel 14 durch
die Bohrungen 4h in den Befestigungslaschen 4f, 4g der
Rahmenstruktur 4 in die Gewindebohrungen 3''' an
den Laschen 3'' des Spülenbeckens 3 eingeschraubt
werden.
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Wenn
ein entsprechendes Spülenbecken 3 bei
der Herstellung der Einbauspüle 1 verwendet wird,
lässt sich
die Rahmenstruktur 4 und damit das integrierte Abfalltrennsystem 2 auch
nachträglich
bei einer bereits bestehenden und in ein Möbel 7 eingebauten
Einbauspüle 1 anbringen.
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In
den 10 und 11 ist
eine alternative Ausgestaltung der Befestigung der Rahmenstruktur 4 dargestellt,
wobei vorliegend nur auf die Unterschiede zwischen den 8 und 9 einerseits
und den 10 und 11 andererseits
eingegangen wird. Die Spüle 1' gemäß 10 ist
als Einstückspüle mit gezogenem
Spülenbecken 3 ausgebildet.
Seitlich im Bereich des Spülenbeckens 3 sind
an der Spüle 1' längliche
(Laschen-)Elemente 15 angeordnet, vorzugsweise angeklebt,
die eine Anzahl von Verdickungen 15' aufweisen, in deren Bereich jeweils
eine Gewindebohrung 15'' zum Einschrauben
der Schraubmittel 14 vorgesehen ist. Somit entsprechen
die Verdickungen 15' gemäß 10 und 11 funktional gerade
den Laschen 3'' gemäß 8 und 9,
und die Gewindebohrungen 15'' gemäß 10 und 11 entsprechen
den Gewindebohrungen 3''' gemäß 8 und 9.
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Auch
die länglichen
Elemente 15 gemäß 10 und 11 lassen
sich nachträglich
bei bestehenden Spülen 1' anbringen,
um daran die Rahmenstruktur 4 für das integrierte Abfalltrennsystem 2 (vgl. 1 bis 5)
zu befestigen.
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Die
auch nach hinten offene Rahmenstruktur 4 gemäß den 8 bis 11 erleichtert
das Anschließen
der gegebenenfalls vorhandenen Ablaufgarnitur 6 gemäß den 1 bis 5.
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Auf
diese Weise schafft die vorliegende Erfindung eine modulare Einbauspüle 1 mit
integriertem Abfalltrennsystem 2, die sich insbesondere
als bauliche Einheit leicht in ein Möbel, wie einen Küchenunterschrank
integrieren lässt,
oder bei der ein platzsparendes und bauraumoptimiertes Abfalltrennsystem 2 nachträglich an
einer bestehenden Spüle 1' angebracht
werden kann.