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DE102008064212A1 - Griff für Türen oder Klappen, insbesondere an Fahrzeugen - Google Patents

Griff für Türen oder Klappen, insbesondere an Fahrzeugen Download PDF

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DE102008064212A1
DE102008064212A1 DE200810064212 DE102008064212A DE102008064212A1 DE 102008064212 A1 DE102008064212 A1 DE 102008064212A1 DE 200810064212 DE200810064212 DE 200810064212 DE 102008064212 A DE102008064212 A DE 102008064212A DE 102008064212 A1 DE102008064212 A1 DE 102008064212A1
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Yong-Sang Cho
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Griff für Türen oder Klappen, insbesondere an Fahrzeugen. Hier ist ein Betätigungselement, wie ein Taster oder Schalter vorgesehen, welches im Griff integriert ist und welches wenigstens ein zumindest bereichsweise elastisches Dichtelement und mindestens ein formfestes Gehäuseelement aufweist. Die Erfindung schlägt nun vor, eine Tasterplatte mit wenigstens einem Dichtvorsprung vorzusehen, wobei der Dichtvorsprung mit dem elastischen Dichtelement derart in Wirkverbindung bringbar ist, dass der Dichtvorsprung zumindest bereichsweise in das Material des Dichtelementes eindringt. So wird das Innere des Betätigungselementes gegenüber der Außenseite abgedichtet.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Griff für Türen oder Klappen, insbesondere an Fahrzeugen, der im Oberbegriff von Anspruch 1 angegebenen Art. Solche Griffe finden vor allem in modernen Kraftfahrzeugen Verwendung und dienen hierbei meist zum Öffnen oder Schließen der Tür oder Klappe bzw. zur Betätigung eines Schließmechanismus.
  • Das Dokument DE 103 31 947 A1 beschreibt einen solchen Griff. Der Griff weist einen Tastschalter auf, der bereichsweise von einer elastischen Membran umgeben und in ein formfestes Gehäuse eingesetzt ist. Das Gehäuse und die Membran werden durch ein Mehrkomponentenspritzgussverfahren erzeugt. Dies Verfahren ist jedoch vergleichsweise kostenaufwendig. Außerdem ist es nicht möglich, die Membran des Druckbetätigers zu lackieren, beispielsweise in der Farbe des Fahrzeuges. Dies wird jedoch aus ästhetischen Gründen häufig gefordert. Gleichzeitig muss die Vorrichtung jedoch auch den hohen Anforderungen an Dichtigkeit genügen, die gerade im Fahrzeugbereich wichtig sind, um möglichst eine lange Lebensdauer und gute Funktionssicherheit der Bauteile zu ermöglichen.
  • Des Weiteren ist bei dem hier dargestellten Griff ein Sicherungsblech notwendig, welches als Widerlager für den Tastschalter fungiert. Dieses Sicherungsblech wird am Ende des Produktionsvorganges mit einer Vergussmasse vergossen. Durch das Sicherungsblech werden die Herstellungskosten weiterhin erhöht. Darüber hinaus muss beim Einbringen der Vergussmasse darauf geachtet werden, dass keine Undichtigkeiten entstehen, da ansonsten die Funktionsfähigkeit des Tastschalters vermindert werden könnte.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, die vorgenannten Nachteile zu vermeiden und einen Griff der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art zu schaffen, bei dem die im Griff integrierte Elektronik vor Verschmutzungen und Feuchtigkeit geschützt wird, die nach außen hin sichtbaren Komponenten des Griffes nach Belieben lackiert oder beschichtet werden können und der trotzdem einfach und kostengünstig in der Herstellung ist. Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale von Anspruch 1 gelöst, denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
  • Es ist eine Tasterplatte mit wenigstens einem Dichtvorsprung vorgesehen. Dieser Dichtvorsprung kann mit dem elastischen Dichtelement eine derartige Verbindung eingehen, dass der Dichtvorsprung zumindest bereichsweise in das Material des Dichtelementes eindringt. Auf diese Weise wird das Innere des Betätigungselementes gegenüber der Außenseite abgedichtet. Im Gegensatz zum Stand der Technik ist die Verwendung einer Vergussmasse zum Abdichten hier nicht mehr erforderlich. Auch ist die Tasterplatte deutlich kostengünstiger herstellbar als das bisher verwendete Sicherungsblech. Während das Sicherungsblech lediglich als Widerlager für den Tastschalter dient, dichtet die Tasterplatte selbst bereits das Innere des Betätigungselementes ab.
  • In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel ist noch ein Gehäuseboden vorgesehen, welcher die Tasterplatte in ihrer Dichtstellung, bei welcher zwischen Dichtelement und dem Dichtvorsprung eine dichtende Wirkverbindung besteht, sichert. Bei dieser Konstruktion kann die Tasterplatte dann auch selbst als Widerlager für das Betätigungselement dienen. Um die Montage zu vereinfachen, wird die Wirkverbindung zwischen Dichtelement und Dichtvorsprung vorzugsweise durch die Montage des Gehäusebodens erzielt. Dies wird später noch näher erörtert werden. Weitere Vorteile und Ausführungsbeispiele ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und den Unteransprüchen und den Zeichnungen. In den Zeichnungen ist der Erfindungsgegenstand dargestellt.
  • Es zeigen:
  • 1 ein erfindungsgemäßes Betätigungselement mit Gehäuseelement,
  • 2 eine Ausführungsform einer Tasterplatte,
  • 3 eine Ausführungsform eines Gehäusebodens,
  • 4a ein Betätigungselement mit Gehäuseelement und Tasterplatte vor der Montage des Gehäusebodens,
  • 4b ein vergrößerter Ausschnitt aus 4a,
  • 5a die Elemente aus 4a nach der Montage des Gehäusebodens,
  • 5b ein vergrößerter Ausschnitt aus 5a,
  • 6 die fertig montierte Baueinheit gemäß 5a in perspektivischer Ansicht,
  • 7 eine erfindungsgemäße Baueinheit mit Aktuator eingebaut in einem Griff im Schnitt,
  • 8 eine erfindungsgemäße Halterung der elektrischen Leitungen,
  • 9a eine erfindungsgemäße Baueinheit in perspektivischer Darstellung,
  • 9b eine Ansicht gemäß 9a mit Stabilisationsbauteil,
  • 10 die Elemente aus 9a und 9b mit Aktuator montiert in einem Griff,
  • 11a montierte Baueinheit im Griff in Draufsicht,
  • 11b eine andere Ausführungsform der Bauteile aus 11a,
  • 12a die eingebaute Baueinheit mit Griff und Aktuator im Schnitt,
  • 12b ein vergrößerter Ausschnitt aus 12a,
  • 13a ein weiterer Schnitt durch die in den Griff eingebaute Baueinheit mit Aktuator,
  • 13b ein vergrößerter Ausschnitt aus 13a.
  • Die 1 zeigt ein Betätigungselement 10 mit Gehäuseelement 20. Von dem Betätigungselement 10 ist in dieser Ansicht nur das Dichtelement 30 sichtbar. Darüber hinaus erkennt man die elektrischen Leitungen 11, welche die vom Betätigungselement 10 generierten Signale an eine Steuereinheit weiterleiten können.
  • 2 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform einer Tasterplatte 21. Diese besteht aus einem formstabilen Kunststoff und besitzt zwei Dichtvorsprünge, die als umlaufende Rippen 22 ausgebildet sind. Wenn die Rippen 22 in das Material des Dichtelements 30 eindringen, entsteht so eine dichte Verbindung, die das Innere 13 des Betätigungselementes 10 gegenüber der Außenseite 14 abdichtet.
  • Gesichert wird die Verbindung zwischen Tasterplatte 21 und Dichtelement 30 durch den in 3 gezeigten Gehäuseboden 23. Auch dieser ist aus formstabilem Kunststoffmaterial gestaltet.
  • Das Zusammenwirken der zuvor beschriebenen Bauteile wird am besten aus den 4a und 4b sowie 5a und 5b ersichtlich. Die 4a und 4a zeigen die zuvor erwähnten Bauteile vor der Montage des Gehäusebodens 23. Die als Rippen 22 ausgeführten Dichtvorsprünge berühren bereits das Dichtelement 30 des Betätigungselementes 10. Es besteht jedoch noch der Spalt 31 und die Dichtvorsprünge 22 dringen noch nicht in das Material des Dichtelementes 30 ein. Durch die Montage des Gehäusebodens 23 werden nunmehr, wie in den 5a und 5b gezeigt, die Dichtvorsprünge 22 mit dem Dichtelement 30 in Wirkverbindung gebracht. Hierbei dringen die Rippen 22 in das Material des Dichtelementes 30 ein, um so die dichte Verbindung zu erzielen.
  • Des Weiteren erkennt man, dass der Gehäuseboden 23 am Gehäuseelement 20 gehaltert wird, wodurch er gleichzeitig die zwischen dem Dichtelement 30 und dem Dichtvorsprung 22 entstandene Wirkverbindung sichert. Der Gehäuseboden 23 kann am Gehäuseelement 20 noch zusätzlich verrastet oder verclipst werden. Auch andere Verbindungsmöglichkeiten sind hier denkbar. Bei der Montage des hiesigen Gehäusebodens 23 wurde dieser lediglich auf das Gehäuseelement 20 ausgeschoben, wobei Führungen 26 am Gehäuseelement 20 mit Gegenführungen 27 am Gehäuseboden 23 zusammenwirken.
  • Die fertig montierte Baueinheit 24 ist dann in 6 dargestellt. Der Gehäuseboden 23 ist am Gehäuseelement 20 gehaltert. Von außen zugänglich sind ansonsten noch die elektrischen Leitungen 11 sowie das Dichtelement 30 des Betätigungselementes 10. Des Weiteren ist das Clipselement 28 am Gehäuseboden 23 erkennbar, dessen Bedeutung noch näher erklärt werden wird.
  • 7 zeigt die montierte Baueinheit 24 im Griff 50 angeordnet im Schnitt. Man erkennt auch den Aktuator 40, welcher in 7 oberhalb des Dichtelementes 30 des Betätigungselementes 10 angeordnet ist. Durch eine manuelle Betätigung des Aktuartors 40 wird so unter Zwischenschaltung des Dichtelementes 30 das Betätigungselement 10 ausgelöst. Die vom Betätigungselement 10 wegführenden elektrischen Leitungen 11 können dann das Signal an eine hier nicht näher dargestellte Steuereinheit weiterleiten. Das Innere 13 des Betätigungselementes 10 ist gegenüber der Außenseite 14 abgedichtet, so dass keine Feuchtigkeit in das Betätigungselement 10 eindringen und es unwirksam machen kann.
  • Sowohl der Aktuator 40 als auch das Gehäuseelement 20, die Tasterplatte 21 und der Gehäuseboden 23 bestehen hier aus einem formstabilen Kunststoffmaterial. Dies ist besonders einfach und kostengünstig in der Herstellung. Beispielsweise können die vorerwähnten Elemente durch ein Spritzgussverfahren hergestellt werden.
  • 8 zeigt nunmehr eine Möglichkeit der Halterung der elektrischen Leitungen 11. Die Halterung 25 wird hier von der Tasterplatte 21 und dem Gehäuseelement 20 gebildet. In der Halterung 25 werden die elektrischen Leitungen 11 quasi verklemmt. Dadurch wird eine eventuelle Bewegung der elektrischen Leitungen 11 vermieden. Dies trägt ebenfalls zur Dichtigkeit der Baueinheit 24 bei. Die elektrischen Leitungen 11 werden durch das Dichtelement 30 geführt. Würde man stärkere Bewegungen der elektrischen Leitungen 11 zulassen, so könnten durch die für die elektrischen Leitungen 11 vorgesehenen Öffnungen 32 im Dichtelement 30 Feuchtigkeit ins Innere 13 des Betätigungselementes 10 gelangen. Durch die Halterungen 25 der elektrischen Leitungen 11 wird jedoch genau diese Beweglichkeit der elektrischen Leitungen 11 vermieden. Das Innere 13 des Betätigungselementes 10 ist somit auch gegen Eindringen von Feuchtigkeit durch die Öffnungen 32 geschützt.
  • Bei der Montage des Aktuators 40 kann es zu ungewollten Kipp- und/oder Verschiebebewegungen 44 des Aktuators 40 kommen, wodurch eine sichere Betätigung nicht mehr gewährleistet werden kann. Wenn jedoch ein zweckmäßiger Aufbau des Aktuators 40 bzw. des Dichtelementes 30 vorgesehen wird, kann ein ungewolltes Verschieben 44 des Aktuators 40 vermieden werden. Eine Möglichkeit hierzu ist in den 9a, 9b und 10 dargestellt. Die Oberseite 33 des Dichtelementes 30 weist hierzu vier Nocken 34 auf. An diesen Nocken 34 sind Gegenhaltemittel 12 angeordnet, welche im montierten Zustand mit Haltemitteln 41 des Aktuators 40 zusammenwirken können. Die Haltemittel 41 können dabei, wie in 9b gezeigt, an einem Stabilisierungsbauteil 43 angeordnet sein. Dieses Stabilisierungsbauteil 43 kann auch mit dem Aktuator 40 oder mit dem Betätigungselement 10 bzw. dessen Dichtelement 30 einstückig ausgeführt sein. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist das Stabilisierungsbauteil 43 die Haltemittel 41 auf. Selbstverständlich ist es auch möglich, beispielsweise bei einem einstückigen Aufbau des Stabilisierungsbauteils 43 mit dem Betätigungselement 10 die Gegenhaltemittel 12 am Stabilisierungsbauteil vorzusehen. Die in 10 gezeigte Verschiebungs- oder Kippbewegung 44 des im Griff 50 montierten Aktuators 40 wird so verhindert.
  • Besonders bevorzugt kann der Aktuator 40 im Bereich seiner Oberfläche 42 mehrere Betätigungsbereiche aufweisen. Diese können dann unterschiedliche Funktionen am Fahrzeug auslösen. Sind z. B. der Griff und/oder das Betätigungselement dafür vorgesehen, auf ein Schließsystem im Fahrzeug einwirken zu können und dadurch ein Öffnen, Schließen, Verriegeln und/oder Entriegeln eines Schlosses an der Tür bzw. der Klappe des Fahrzeuges auszuführen, so können beispielsweise unterschiedliche Betätigungsbereiche vorgesehen sein für „Öffnen”, „Schließen”, „Komfortschließen” oder Ähnliches. Unter Komfortschließen kann beispielsweise verstanden werden, dass neben den Türen auch sämtliche Fenster geschlossen und verriegelt werden. Ebenso könnte ein eigener Betätigungsbereich am Aktuator 40 an einer Fahrzeugtür zum Öffnen der Kofferraumklappe vorgesehen sein.
  • Die unterschiedlichen Betätigungsbereiche können dabei durch verschiedene Betätigungsbereiche an einem Betätigungselement 10 oder auch durch die Verwendung mehrerer Betätigungselemente 10 vorgesehen werden.
  • Die 11a und 11b zeigen nunmehr die Baueinheit 24 im montierten Zustand im Griff 50. Zur Festlegung der Baueinheit 24 dient hier eine Clipsverbindung 51. Diese wird hergestellt, beispielsweise durch Verwendung von Clipselementen 28, die vorliegend am Gehäuseboden 23 angeordnet sind. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Clipselemente 28 am Gehäuseelement 20 bzw. am Griff 50 vorzusehen. Wie viele Clipselemente 28 bzw. Clipsverbindungen 51 vorgesehen sind und wie diese angeordnet werden, hängt vom konkreten Anwendungsfall ab.
  • In den 12a und 12b wird ein weiterer Vorteil der Erfindung ersichtlich. Durch die dort ausgeführte Anordnung, insbesondere des Griffes 50 und des Gehäuseelementes 20, kann das Betätigungselement 10 sicher gelagert werden. Auf das Dichtelement 30 wirken so im unbetätigten Zustand keine mechanischen Kräfte. Das Gehäuseelement 20 und der Gehäuseboden 23 werden durch den Griff 50 in ihrer Position gehaltert. Auch der Aktuator 40 wird durch diese Anordnung am Griff 50 festgelegt.
  • Die 13a und 13b machen noch einen weiteren Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung deutlich. Bei der vorliegenden Anordnung des Gehäuseelementes 20, des Aktuators 40, des Griffes 50 und des Dichtelementes 30 wird ersichtlich, dass keine Überlastkräfte vom Aktuator 40 auf das Betätigungselement 10 übertragen werden können, da der Aktuator 40 bereits vorher am Gehäuseelement 20 zur Anlage kommt. Eine Beschädigung des Betätigungselementes 10 durch Überlastkräfte, welche auf den Aktuator 40 wirken, wird so vermieden.
  • Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass die hier dargestellten Ausführungsformen lediglich beispielhafte Verwirklichungen der Erfindung sind. Diese ist nicht darauf beschränkt. Es sind vielmehr noch Abänderungen und Abwandlungen möglich.
  • 10
    Betätigungselement
    11
    Elektrische Leitung
    12
    Gegenhaltemittel
    13
    Inneres von 10
    14
    Außenseite
    20
    Gehäuseelement
    21
    Tasterplatte
    22
    Dichtvorsprung, Rippe
    23
    Gehäuseboden
    24
    Baueinheit
    25
    Halterung
    26
    Führung an 20
    27
    Gegenführung an 23
    28
    Clipselement
    30
    Dichtelement
    31
    Spalt
    32
    Öffnung für 11
    33
    Oberseite von 30
    34
    Nocken
    40
    Aktuator
    41
    Haltemittel
    42
    Oberfläche von 40
    43
    Stabilisierungsbauteil
    44
    Verschieberichtung
    50
    Griff
    51
    Clipsverbindung an 50
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10331947 A [0002]

Claims (17)

  1. Griff für Türen oder Klappen, insbesondere an Fahrzeugen, mit einem Betätigungselement (10) wie einem Taster oder Schalter, welches im Griff (50) integriert ist und welches wenigstens ein zumindest bereichsweise elastisches Dichtelement (30) und mindestens ein formfestes Gehäuseelement (20) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Tasterplatte (21) mit wenigstens einem Dichtvorsprung (22) vorgesehen ist, wobei der Dichtvorsprung (22) mit dem elastischen Dichtelement (30) in Wirkverbindung bringbar ist, derart, dass der Dichtvorsprung (22) zumindest bereichsweise in das Material des Dichtelementes (30) eindringt und so das Innere (13) des Betätigungselements (10) gegenüber der Außenseite (14) abdichtet.
  2. Griff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gehäuseboden (23) vorgesehen ist, welcher die Wirkverbindung zwischen dem Dichtelement (30) und dem Dichtvorsprung (22) sichert.
  3. Griff nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Montage des Gehäusebodens (23) die Wirkverbindung zwischen Dichtelement (30) und Dichtvorsprung (22) erzielt wird.
  4. Griff nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäuseboden (23) am Gehäuseelement (20) gehaltert wird, insbesondere lösbar gehaltert wird, bevorzugt mittels einer Rast-, Clips- oder Steckverbindung oder durch Einschieben unter Zwischenschaltung einer Führung (26) am Gehäuseelement (20) und einer Gegenführung (27) am Gehäuseboden (23).
  5. Griff nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtvorsprung als wenigstens eine, bevorzugt zwei, umlaufenden Rippen (22) ausgeführt ist.
  6. Griff nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (10), der Gehäuseboden (23), das Gehäuseelement (20) und die Tasterplatte (21) eine Baueinheit (24) bilden.
  7. Griff nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass elektrische Leitungen (11) vorgesehen sind, durch welche die vom Betätigungselement (10) generierten Signale an eine Steuereinheit weiterleitbar sind, wobei diese Leitungen (11) zumindest bereichsweise in einer Halterung (25) anordnenbar sind, welche vorzugsweise von dem Gehäuseelement (20) und der Tasterplatte (21) gebildet wird.
  8. Griff nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Aktuator (40) vorgesehen ist, über welchen das Betätigungselement (10) manuell betätigbar ist.
  9. Griff nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass im montierten Zustand das Dichtelement (30) zwischen dem Aktuator (40) und dem Betätigungselement (10) angeordnet ist.
  10. Griff nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Aktuator (40) Haltemittel (41) und das Betätigungselement (10) Gegenhaltemittel (12) aufweist, welche im montierten Zustand zusammenwirken, um ein ungewolltes Verschieben (44) des Aktuators (40) zu vermeiden, wobei die Haltemittel (41) bzw. Gegenhaltemittel (12) mit dem Aktuator (40) bzw. dem Betätigungselement (10) auch einstückig ausgeführt sein können und/oder die Gegenhaltemittel (12) vorzugsweise an Nocken (34) an der Oberseite (33) des Dichtelements (30) vorgesehen sind.
  11. Griff nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein Stabilisierungsbauteil (43) vorgesehen ist, welcher der Wirkverbindung zwischen Haltemittel (41) und Gegenhaltemittel (12) zwischengeschaltet ist.
  12. Griff nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseelement (20), der Gehäuseboden (23) und/oder die Baueinheit (24) mit dem Griff (50) verbindbar, insbesondere lösbar verbindbar sind vorzugsweise durch eine Rast-, Steck- oder Clipsverbindung (51), wobei bevorzugt am Gehäuseelement (20) und/oder am Gehäuseboden (23) ein Clipselement (28) vorgesehen ist.
  13. Griff nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseelement (20), der Gehäuseboden (23) und/oder die Baueinheit (24) im montierten Zustand durch den Griff (50) in ihrer Position gehaltert werden.
  14. Griff nach einem der Ansprüche 8 bis 11 und 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Aktuator (40) und das Betätigungselement (10), das Gehäuseelement (20) und/oder die Baueinheit (24) so angeordnet sind, dass durch eine Betätigung des Aktuators (40) keine mechanische Überlast auf das Betätigungselement (10) ausgeübt werden kann.
  15. Griff nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (50) und/oder das Betätigungselement (10) bei ihrer manuellen Betätigung auf ein Schließsystem im Fahrzeug einwirken welches zum Öffnen, Schließen, Verriegeln und/oder Entriegeln eines Schlosses an der Tür bzw. der Klappe des Fahrzeugs dient.
  16. Griff nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (10) und/oder der Aktuator (40) mehrere Betätigungsbereiche (42) aufweisen, wobei bei der Betätigung unterschiedlicher Betätigungsbereiche unterschiedliche Funktionen am Fahrzeug bzw. am Schließsystem ausgelöst werden.
  17. Griff nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Aktuator (40) und/oder das Gehäuseelement (20) und/oder die Tasterplatte (21) und/oder der Gehäuseboden (23) aus einem Kunststoff, insbesondere aus einem formstabilen Kunststoff bestehen.
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