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Die
Erfindung betrifft ein elektromotorisch betriebenes, Hand geführtes
Flächenbearbeitungsgerät, insbesondere für
den Haushaltsbereich, mit einem Netzkabel und einem Bearbeitungsmund
und gegebenenfalls einem in dem Bearbeitungsmund angeordneten, beispielsweise
rotatorisch angetriebenen Mittel zur Flächenbearbeitung,
wobei weiter gegebenenfalls über den Bearbeitungsmund eine
Absaugung der zu bearbeitenden Fläche erfolgt.
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Flächenbearbeitungsgeräte
der in Rede stehenden Art sind bekannt. Diese weisen gegebenenfalls
zum Aufbau des zur Flächenbearbeitung benötigten
Saugluftstromes, bspw. bei Ausbildung des Flächenbearbeitungsgerätes
als Saugerat, insbesondere als Staubsauggerät, einen Sauggebläsemotor auf,
der elektrisch betrieben über ein geräteseitiges Netzkabel
versorgt ist. Im Zuge der Flächenbearbeitung wirkt die
erzeugte Saugluftströmung über den Bearbeitungsmund
auf die zu bearbeitenden Fläche, bspw. Boden ein. Gegebenenfalls
ist die Flächenbearbeitung weiter unterstützt
durch ein rotierend angetriebenes Mittel, wie bspw. eine Bürste
oder Polierscheibe, die weiter bevorzugt im Bearbeitungsmund angeordnet
ist. Auch ist es bekannt, diese angetriebenen Mittel allein oder
bei einem Sauggerät ohne gleichzeitige Saugluftbeaufschlagung
zu nutzen, wozu in diesem Fall das Sauggebläse abgeschaltet ist.
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Im
Hinblick auf den bekannten Stand der Technik wird eine technische
Problematik der Erfindung darin gesehen, eine Flächenbearbeitungsgerät der
in Rede stehenden Art hinsichtlich einer erhöhten Sicherheit
für den Benutzer, weiter hinsichtlich der Funktionssicherheit
zu verbessern.
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Diese
Problematik ist zunächst und im Wesentlichen durch den
Gegenstand des Anspruches 1 gelöst, wobei darauf abgestellt
ist, dass zugeordnet zu dem Bearbeitungsmund ein Sensor zur Erfassung eines
gegebenenfalls von dem Bearbei tungsmund überfahrenen und
frei auf der Fläche liegenden elektrischen Leiters in Form
eines Kabels angeordnet ist und dass der Sensor in Abhängigkeit
der sensormäßigen Erfassung des Kabels zur Einwirkung
auf die Saugkraft und/oder zur Einwirkung auf den Antrieb des Mittels
ausgebildet ist. Zufolge dieser Ausgestaltung ist einem Einsaugen
und/oder einem mechanischen Einarbeiten über das Mittel
eines frei auf der zu bearbeitenden, insbesondere zu reinigenden
Fläche liegenden Kabels entgegengewirkt, so dass eine Beschädigung
desselben und/oder des Flächenbearbeitungsgeräts
im Bereich des Bearbeitungsmundes bzw. der Mittel verhindert wird,
weiter insbesondere ein möglicher Kurzschluss. Der Sensor
kann hierzu beispielsweise ein mechanischer Taster oder dgl. sein,
der das Vorhandensein eines auf der Fläche liegenden, in
den Bereich des Bearbeitungsmundes gelangenden Kabels erfasst. Weiter
bevorzugt ist ein induktiver oder kapazitiver Sensor zur Erfassung
des Kabels vorgesehen, weiter insbesondere zur Erfassung eines stromführenden
Kabels. Unabhängig von der Ausgestaltung des Sensors bewirkt
eine entsprechende Kabelerfassung eine das Einsaugen bzw. das mechanische
Einarbeiten des Kabels verhindernde Beeinflussung der Saugkraft
und/oder der Mittelbewegung. Entsprechend wird das über
den Sensor erfasste Signal umgesetzt in einen Stellwert für
das Gebläse bzw. für den Antrieb des Mittels.
Der Sensor ist weiter so ausgelegt, dass insbesondere unterhalb
der Arbeitsfläche verlegte Leitungen, wie beispielsweise
eine elektrische Fußbodenheizung oder metallische Bauteile
wie Teppichleisten nicht erfasst werden, so dass entsprechend hierdurch
auch keine Einwirkung auf die Saugkraft und/oder auf den Antrieb
für das Mittel erfolgt. Die sensormäßige
Erfassung eines Kabels kann zur einer unmittelbaren Beeinflussung
der Saugleistung und/oder des Antriebs für das Mittel führen.
Alternativ oder auch kombinativ hierzu kann die sensormäßige
Erfassung auch differenziert ausgelegt sein, derart, dass bspw. bei
entsprechender Erfassung eines Kabels im zum Bearbeitungsmund noch
beabstandeten Gefahrenbereich zunächst eine optische und/oder
akustische Vor-Warnung für den Benutzer erfolgt, die diesen dazu
veranlassen soll, das Gerät entsprechend vom erfassten Kabel
weg zu bewegen. Unterschreitet hingegen der Abstand des erfassten
Kabels zum Bearbeitungsmund einen festgelegten Mindestwert, führt dies
unmittelbar zu den vor beschriebenen Maßnahmen.
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Im
Sinne der Erfindung bezieht sich das Flächenbearbeitungsgerät
auf von Hand geführte Geräte, insbesondere für
den Haushaltsbereich, welche als unmittelbar von Hand geführte,
stielgeführte oder als auf dem Boden verfahrbare Geräte
ausgebildet sind, so weiter bspw. in Art eines Saug- und/oder Kehrgeräts.
Bei stielgeführten Geräten ist im Falle eines
Staubsaugers an dem Staubsauger-Grundgerät der der Flächenbearbeitung
dienende und den Bearbeitungsmund (Saugmund) aufweisende Vorsatz
unmittelbar angeordnet. Alternativ, wie auch bei den bodenerfahrbaren
Geräten ist der Vorsatz bei Staubsauggeräten über
einen Hand geführten Saugschlauch mit dem Grundgerät
sowohl strömungsmäßig als auch gegebenenfalls
elektrisch verbunden. Darüber hinaus bezieht sich die Erfindung
auf alle bekannten Geräte zur Flächenbearbeitung,
auch Feuchtflächenbearbeitung, insbesondere zur Bodenpflege
und/oder Flächenbearbeitung im Überbodenbereich,
wie bspw. zur saugenden und/oder bürstenden Bearbeitung
von Polstern oder Matratzen, welche Geräte gegebenenfalls
neben einer Saugbearbeitung zusätzlich oder alternativ
eine Feuchtbearbeitung und/oder eine mechanische Bearbeitung der Fläche
bieten, so bspw. mittels Bürsten, Bürstenwalzen
oder Polier- bzw. Bohnerscheiben. Derartige Geräte bzw.
Handstaubsauger sind bspw. aus der
DE 10 2007 054 500 A1 ,
EP 0 630 604 B1 ,
EP 0 785 745 B1 ,
EP 0 758 208 B1 ,
EP 0 755 214 B1 ,
EP 1 214 902 B1 ,
DE 19731 272 B4 ,
DE 10 235 123 A1 ,
DE 43 40 367 C2 oder
DE 10 2006 022 945
A1 bekannt.
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Zwar
bezieht sich die Erfindung gemäß Oberbegriff des
Anspruches 1 auf Geräte mit einem Netzkabel. Die vorgeschlagene
Erfindung kann jedoch auch Anwendung finden bei Flächenbearbeitungsgeräten,
die grundsätzlich ohne eigenes Netzkabel, bspw. angetrieben über
geräteseitige Akkumulatoren die Fläche bearbeiten,
bspw. in Form autark arbeitender Geräte, weiter bspw. in
Form selbsttätig verfahrbarer Saug- und/oder Kehrroboter,
wie sie bspw. aus der
DE
102 42 257 A1 bekannt sind.
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Weitere
Merkmale der Erfindung sind nachstehend, auch in der Figurenbeschreibung,
oftmals in ihrer bevorzugten Zuordnung zum Gegenstand des Anspruches
1 oder zu Merkmalen weiterer Ansprüche erläutert.
Sie können aber auch in einer Zuordnung zu nur einzelnen
Merkmalen des Anspruches 1 oder des jeweiligen weiteren Anspruches
oder jeweils unabhängig von Bedeutung sein.
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So
ist in einer bevorzugten Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes
vorgesehen, dass im Falle einer Erfassung des Kabels ein Abschalten
des Antriebs für das Mittel erfolgt, so dass der Gefahr
eines mechanischen Einarbeitens bspw. Einbürstens des sich
unterhalb des Bearbeitungsmundes erstreckenden, auf der Fläche,
bspw. auf dem Boden liegenden Kabels begegnet ist. In weiter bevorzugter Ausgestaltung
erfolgt im Falle einer Erfassung des Kabels eine Reduzierung der
Saugkraft, dies insbesondere durch entsprechende, weiter bevorzugt elektronische
Regelung des die Saugleistung erbringenden Sauggebläses
bis hin zu einer Saugkraft, die so ausgelegt ist, dass das auf der
Fläche liegende Kabel nicht in den Bearbeitungsmund eingesaugt werden
kann. Weiter kann durch sensormäßige Erfassung
des Kabels auch ein vollständiges Abschalten des Sauggebläses
erfolgen. Ist in dem Bearbeitungsmund ein bspw. rotatorisch angetriebenes
Mittel, bspw. eine Bürste vorgesehen, erfolgt weiter in bevorzugter
Ausgestaltung im Falle einer Erfassung des Kabels sowohl ein Abschalten
des Antriebes für das Mittel als auch eine Reduzierung
der Saugkraft. In weiterer Ausgestaltung kann nach Fortfall des Sensorsignals,
d. h. nach Entfernung des auf der Fläche liegenden Kabels
aus dem Sensorbereich der Antrieb für das Mittel selbsttätig
wieder angeschaltet und/oder die Saugkraft auf die vor Erfassung
des Kabels vorgegebene Saugkraft wieder erhöht werden.
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Der
Sensor ist weiter bevorzugt zur Erfassung eines elektromagnetischen
Feldes eines stromführenden Leiters des Kabels ausgebildet.
Eine derartige sensorische Erfassung ist bei bevorzugt handgeführten
Leitungssuchgeräten im Hausinstallationsbereich bekannt.
Diese Sensorik ist nunmehr Bestandteil des elektromotorisch betriebenen,
von Hand geführten Flächenbearbeitungsgeräts,
insbesondere Haushaltsstaubsaugers, um frei auf der Fläche
liegende Leitungen zu erfassen. Das durch den stromführenden
Leiter erzeugte elektromagnetische Feld wird bevorzugt kontaktlos
vom staubsaugerseitigen, insbesondere im Bereich des Bearbeitungsmundes
angeordneten Sensor zur Auslösung der vorbeschriebenen
Maßnahmen erfasst.
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Bevorzugt
ist der Sensor weiter zur Erfassung eines vorbestimmten, auf dem
elektrischen Leiter aufmodulierten Signals ausgebildet. Es wird
entsprechend gegebenenfalls zusätzlich zum elektromagnetischen
Feld das aufmodulierte Signal ausgewertet, wodurch das stromführende
Kabel in bevorzugter Weise eindeutig identifiziert werden kann.
Die Erfassung des aufmodulierten Signals und/oder die entsprechende
Auswertung erfolgt beispielsweise nach einem aus der
DE 4103234 C2 bekannten
Verfahren, wobei in vorgenannter Patentschrift dieses Verfahren
Anwendung findet an einem Leitungssucher zum berührungslosen
Suchen und Identifizieren von elektrischen Leitungen.
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In
weiter bevorzugter Ausgestaltung ist das aufmodulierte Signal in
dem Flächenbearbeitungsgerät selbst erzeugt. Hierzu
ist weiter bevorzugt ein entsprechender Sender (Modulator) vorgesehen.
In diesem Zusammenhang erweist es sich weiter von Vorteil, wenn
das Signal auf das Netzkabel des Flächenbearbeitungsgeräts
aufmoduliert ist, womit diesem ein bevorzugt digitaler Code aufgeprägt
ist.
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Zufolge
dieser Ausgestaltung ist eine sichere Erkennung der eigenen Anschlussleitung
ermöglicht. Die Detektionssicherheit der staubsaugereigenen Leitung
ist hierdurch gesteigert.
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Nachstehend
ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung, welche
lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellt, näher
erläutert. Es zeigt:
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1 in
perspektivischer Darstellung ein Flächenbearbeitungsgerät
in Form eines elektromotorisch betriebenen Handstaubsaugers;
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2 den
Bearbeitungsmundbereich des Handstaubsaugers in einer schematischen
Längsschnittdarstellung gemäß der Linie
II-II in 1;
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3 ein
Flussdiagramm.
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Dargestellt
und beschrieben ist zunächst mit Bezug zu 1 ein
elektromotorisch betriebenes Flächenbearbeitungsgerät 1 in
Form eines Handstaubsauger, insbesondere Haushalts-Staubsauger,
welcher als handgeführtes Stielgerät ausgeführt
ist. Dieses weist zunächst ein Basisgerät 2 auf, mit
einer nicht näher dargestellten Saug-/Gebläse-Einheit 3,
welche über einen Elektromotor betrieben wird. An dem Basisgerät 2 ist
eine zur Aufnahme des aufgesaugten Staubgutes vorgesehene Filterkammer 4 angedockt.
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Die
Stromversorgung des in dem Basisgerät 2 integrierten
Elektromotors für die Saug-/Gebläse-Einheit 3 erfolgt über
ein Netzkabel 5.
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Weiter
besitzt das Basisgerät 2 einen schwanenhalsförmigen
Fortsatz, welcher sich über den Bereich der Filterkammer 4 erstreckt.
Im Bereich des freien Endes formt dieser Fortsatz eine Steckaufnahme
für einen Stiel 6 des Staubsaugers 1 aus.
Im Bereich des freien Endes des Stieles 6 ist ein Betätigungsgriff 7 vorgesehen.
Dieser besitzt eine daumenbetätigbare Stelleinheit 8 in
Form eines Schiebeschalters, über welchen die Leistung
der in dem Basisgerät 2 aufgenommenen Saug-/Gebläse-Einheit 3 einstellbar
ist.
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Zur
Bodenbearbeitung ist das Basisgerät 2 strömungsmäßig
und elektrisch mit einem Vorsatzgerät 9 verbunden.
Dieses weist ein um eine Horizontalachse rotierendes Mittel 10 in
Form einer Bürstewalze auf, die im Bereich des zum Geräteboden
hin offenen Bearbeitungsmundes 11 des Vorsatzgerätes 9 angeordnet
ist. Der Bearbeitungsmund 11 ist innerhalb des Vorsatzgerätes 9 über
einen Saugkanal 12 strömungsmäßig
an die im Basisgerät 2 vorgesehene Saug-/Gebläse-Einheit 3 angebunden.
Die elektrische Versorgung des die Bürstewalze (Mittel 10)
antreibenden und in dem Vorsatzgerät 9 vorgesehenen, nicht
dargestellten Elektromotors erfolgt über eine elektrische
Schnittstelle zwischen dem Basisgerät 2 und dem
Vorsatzgerät 9.
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Zugeordnet
dem Bearbeitungsmund 11, bevorzugt in üblicher
Verfahrrichtung r des Staubsaugers 1 bzw. Vorsatzgerätes 9 vor
dem Bearbeitungsmund 11, ist ein induktiver oder auch kapazitiver
Sensor 13 vorgesehen. Dieser ist nach unten in Richtung auf
die durch das Vorsatzgerät 9 zu pflegenden Fläche 14 gerichtet,
welche Fläche 14 im Falle des dargestellten und
beschriebenen Staubsaugers in üblicher Weise ein Fußboden
ist.
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Der
Sensor 13 dient zur Erfassung eines gegebenenfalls von
dem Bearbeitungsmund 11 zu überfahrenen und frei
auf der Fläche 14 liegenden elektrischen Leiters,
hier insbesondere des staubsaugerseitigen Netzkabels 5.
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Hierzu
ist auf dem elektrischen Leiter des Netzkabels 5 ein vorbestimmtes
Signal aufmoduliert. Dieses ist in dem Staubsauger (Flächenbearbeitungsgerät 1) selbst
erzeugt, wozu dieser bevorzugt im Bereich des Basisgerätes 2 einen
Modulator 15 aufweist. Es wird entsprechend ein Signal
aufmoduliert, das eine eindeutige Erkennung der eigenen Anschlussleitung
ermöglicht.
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Der
Sensor 13 wirkt unter entsprechender Auswertung des erfassten
Signals unter Durchlauf eines Demodulators 16 bei entsprechender
Erfassung des staubsaugerseitigen Netzkabels 5 auf die
Steuerung 17 der Saug-/Gebläse-Einheit 3 und/oder
auf die Steuerung 18 des Antriebs für die Bürstewalze ein,
derart, dass die Saugleistung und somit die Saugkraft im Bereich
des Bearbeitungsmundes 11 reduziert und/oder der Antrieb
der Bürstewalze (Mittel 10) abgeschaltet wird,
so dass das sich im Bereich des Bearbeitungsmundes 11 frei über
die Fläche 14 erstreckende Netzkabel 5 nicht
in den Bearbeitungsmund 11 eingesogen bzw. eingebürstet
werden kann.
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Ist
das Netzkabel 5 aus dem unmittelbaren Bereich des Bearbeitungsmundes 11 entfernt,
was beispielsweise durch die übliche Staubsaugerbewegung
erreicht werden kann, und ist demzufolge das Netzkabel 5 aus
dem Erfassungsbereich des Sensors 13 verbracht, so ist
bevorzugt ein selbsttätiges Wiedereinsetzen des Bürstenantriebes
bzw. eine selbsttätige Erhöhung der Saugkraft
auf die zuvor über die Stelleinheit 8 voreingestellte
Saugleistung erreichbar, womit entsprechend der Staubsauger ohne
Benutzereingriff die übliche Bodenbearbeitung wieder aufnimmt.
Bevorzugt wird in diesem Zusammenhang, dass nach einer sensorbedingten
Abschaltung zunächst ein durch den Benutzer herbei geführtes
Ausschalten des Geräts 1 über die Stelleinheit 8 erfolgt,
wonach das Gerät 1 erneut über die Stelleinheit 8 eingeschaltet
werden kann. So ist sichergestellt, dass der Benutzer die Ursache
für das sensorbedingte Abschalten erkennt und beseitigt, bevor
das Gerät 1 wieder betrieben werden kann.
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Alle
offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich.
In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt
der zugehö rigen/beigefügten Prioritätsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch
zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender
Anmeldung mit aufzunehmen.
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- 1
- Flächenbearbeitungsgerät
- 2
- Basisgerät
- 3
- Saug-/Gebläse-Einheit
- 4
- Filterkammer
- 5
- Netzkabel
- 6
- Stiel
- 7
- Betätigungsgriff
- 8
- Stelleinheit
- 9
- Vorsatzgerät
- 10
- Mittel
- 11
- Bearbeitungsmund
- 12
- Saugkanal
- 13
- Sensor
- 14
- Fläche
- 15
- Modulator
- 16
- Demodulator
- 17
- Steuerung
- 18
- Steuerung
- r
- Verfahrrichtung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102007054500
A1 [0005]
- - EP 0630604 B1 [0005]
- - EP 0785745 B1 [0005]
- - EP 0758208 B1 [0005]
- - EP 0755214 B1 [0005]
- - EP 1214902 B1 [0005]
- - DE 19731272 B4 [0005]
- - DE 10235123 A1 [0005]
- - DE 4340367 C2 [0005]
- - DE 102006022945 A1 [0005]
- - DE 10242257 A1 [0006]
- - DE 4103234 C2 [0010]