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DE102008064211A1 - Elektromotorisch betriebenes Flächenbearbeitungsgerät - Google Patents

Elektromotorisch betriebenes Flächenbearbeitungsgerät Download PDF

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DE102008064211A1
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Germany
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vacuum cleaner
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Carsten Dr. Jacobs
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Vorwerk and Co Interholding GmbH
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Vorwerk and Co Interholding GmbH
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    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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    • A47L5/12Structural features of suction cleaners with power-driven air-pumps or air-compressors, e.g. driven by motor vehicle engine vacuum
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Electric Vacuum Cleaner (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein elektromotorisch betriebenes, Hand geführtes Flächenbearbeitungsgerät (1), insbesondere für den Haushaltsbereich, mit einem Netzkabel (5) und einem Bearbeitungsmund (11) und gegebenenfalls einem in dem Bearbeitungsmund (11) angeordneten, beispielsweise rotatorisch angetriebenen Mittel (10) zur Flächenbearbeitung, wobei weiter gegebenenfalls über den Bearbeitungsmund (11) eine Absaugung der zu bearbeitenden Fläche (14) erfolgt. Um ein Flächenbearbeitungsgerät der in Rede stehenden Art hinsichtlich einer erhöhten Sicherheit für den Benutzer, weiter hinsichtlich der Funktionssicherheit zu verbessern, wird vorgeschlagen, dass zugeordnet zu dem Bearbeitungsmund (11) ein Sensor (13) zur Erfassung eines gegebenenfalls von dem Bearbeitungsmund (11) überfahrenen und frei auf der Fläche (14) liegenden elektrischen Leiters in Form eines Kabels (5) angeordnet ist und dass der Sensor (13) in Abhängigkeit der sensormäßigen Erfassung des Kabels (5) zur Einwirkung auf die Saugkraft und/oder zur Einwirkung auf den Antrieb des Mittels (10) ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein elektromotorisch betriebenes, Hand geführtes Flächenbearbeitungsgerät, insbesondere für den Haushaltsbereich, mit einem Netzkabel und einem Bearbeitungsmund und gegebenenfalls einem in dem Bearbeitungsmund angeordneten, beispielsweise rotatorisch angetriebenen Mittel zur Flächenbearbeitung, wobei weiter gegebenenfalls über den Bearbeitungsmund eine Absaugung der zu bearbeitenden Fläche erfolgt.
  • Flächenbearbeitungsgeräte der in Rede stehenden Art sind bekannt. Diese weisen gegebenenfalls zum Aufbau des zur Flächenbearbeitung benötigten Saugluftstromes, bspw. bei Ausbildung des Flächenbearbeitungsgerätes als Saugerat, insbesondere als Staubsauggerät, einen Sauggebläsemotor auf, der elektrisch betrieben über ein geräteseitiges Netzkabel versorgt ist. Im Zuge der Flächenbearbeitung wirkt die erzeugte Saugluftströmung über den Bearbeitungsmund auf die zu bearbeitenden Fläche, bspw. Boden ein. Gegebenenfalls ist die Flächenbearbeitung weiter unterstützt durch ein rotierend angetriebenes Mittel, wie bspw. eine Bürste oder Polierscheibe, die weiter bevorzugt im Bearbeitungsmund angeordnet ist. Auch ist es bekannt, diese angetriebenen Mittel allein oder bei einem Sauggerät ohne gleichzeitige Saugluftbeaufschlagung zu nutzen, wozu in diesem Fall das Sauggebläse abgeschaltet ist.
  • Im Hinblick auf den bekannten Stand der Technik wird eine technische Problematik der Erfindung darin gesehen, eine Flächenbearbeitungsgerät der in Rede stehenden Art hinsichtlich einer erhöhten Sicherheit für den Benutzer, weiter hinsichtlich der Funktionssicherheit zu verbessern.
  • Diese Problematik ist zunächst und im Wesentlichen durch den Gegenstand des Anspruches 1 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, dass zugeordnet zu dem Bearbeitungsmund ein Sensor zur Erfassung eines gegebenenfalls von dem Bearbei tungsmund überfahrenen und frei auf der Fläche liegenden elektrischen Leiters in Form eines Kabels angeordnet ist und dass der Sensor in Abhängigkeit der sensormäßigen Erfassung des Kabels zur Einwirkung auf die Saugkraft und/oder zur Einwirkung auf den Antrieb des Mittels ausgebildet ist. Zufolge dieser Ausgestaltung ist einem Einsaugen und/oder einem mechanischen Einarbeiten über das Mittel eines frei auf der zu bearbeitenden, insbesondere zu reinigenden Fläche liegenden Kabels entgegengewirkt, so dass eine Beschädigung desselben und/oder des Flächenbearbeitungsgeräts im Bereich des Bearbeitungsmundes bzw. der Mittel verhindert wird, weiter insbesondere ein möglicher Kurzschluss. Der Sensor kann hierzu beispielsweise ein mechanischer Taster oder dgl. sein, der das Vorhandensein eines auf der Fläche liegenden, in den Bereich des Bearbeitungsmundes gelangenden Kabels erfasst. Weiter bevorzugt ist ein induktiver oder kapazitiver Sensor zur Erfassung des Kabels vorgesehen, weiter insbesondere zur Erfassung eines stromführenden Kabels. Unabhängig von der Ausgestaltung des Sensors bewirkt eine entsprechende Kabelerfassung eine das Einsaugen bzw. das mechanische Einarbeiten des Kabels verhindernde Beeinflussung der Saugkraft und/oder der Mittelbewegung. Entsprechend wird das über den Sensor erfasste Signal umgesetzt in einen Stellwert für das Gebläse bzw. für den Antrieb des Mittels. Der Sensor ist weiter so ausgelegt, dass insbesondere unterhalb der Arbeitsfläche verlegte Leitungen, wie beispielsweise eine elektrische Fußbodenheizung oder metallische Bauteile wie Teppichleisten nicht erfasst werden, so dass entsprechend hierdurch auch keine Einwirkung auf die Saugkraft und/oder auf den Antrieb für das Mittel erfolgt. Die sensormäßige Erfassung eines Kabels kann zur einer unmittelbaren Beeinflussung der Saugleistung und/oder des Antriebs für das Mittel führen. Alternativ oder auch kombinativ hierzu kann die sensormäßige Erfassung auch differenziert ausgelegt sein, derart, dass bspw. bei entsprechender Erfassung eines Kabels im zum Bearbeitungsmund noch beabstandeten Gefahrenbereich zunächst eine optische und/oder akustische Vor-Warnung für den Benutzer erfolgt, die diesen dazu veranlassen soll, das Gerät entsprechend vom erfassten Kabel weg zu bewegen. Unterschreitet hingegen der Abstand des erfassten Kabels zum Bearbeitungsmund einen festgelegten Mindestwert, führt dies unmittelbar zu den vor beschriebenen Maßnahmen.
  • Im Sinne der Erfindung bezieht sich das Flächenbearbeitungsgerät auf von Hand geführte Geräte, insbesondere für den Haushaltsbereich, welche als unmittelbar von Hand geführte, stielgeführte oder als auf dem Boden verfahrbare Geräte ausgebildet sind, so weiter bspw. in Art eines Saug- und/oder Kehrgeräts. Bei stielgeführten Geräten ist im Falle eines Staubsaugers an dem Staubsauger-Grundgerät der der Flächenbearbeitung dienende und den Bearbeitungsmund (Saugmund) aufweisende Vorsatz unmittelbar angeordnet. Alternativ, wie auch bei den bodenerfahrbaren Geräten ist der Vorsatz bei Staubsauggeräten über einen Hand geführten Saugschlauch mit dem Grundgerät sowohl strömungsmäßig als auch gegebenenfalls elektrisch verbunden. Darüber hinaus bezieht sich die Erfindung auf alle bekannten Geräte zur Flächenbearbeitung, auch Feuchtflächenbearbeitung, insbesondere zur Bodenpflege und/oder Flächenbearbeitung im Überbodenbereich, wie bspw. zur saugenden und/oder bürstenden Bearbeitung von Polstern oder Matratzen, welche Geräte gegebenenfalls neben einer Saugbearbeitung zusätzlich oder alternativ eine Feuchtbearbeitung und/oder eine mechanische Bearbeitung der Fläche bieten, so bspw. mittels Bürsten, Bürstenwalzen oder Polier- bzw. Bohnerscheiben. Derartige Geräte bzw. Handstaubsauger sind bspw. aus der DE 10 2007 054 500 A1 , EP 0 630 604 B1 , EP 0 785 745 B1 , EP 0 758 208 B1 , EP 0 755 214 B1 , EP 1 214 902 B1 , DE 19731 272 B4 , DE 10 235 123 A1 , DE 43 40 367 C2 oder DE 10 2006 022 945 A1 bekannt.
  • Zwar bezieht sich die Erfindung gemäß Oberbegriff des Anspruches 1 auf Geräte mit einem Netzkabel. Die vorgeschlagene Erfindung kann jedoch auch Anwendung finden bei Flächenbearbeitungsgeräten, die grundsätzlich ohne eigenes Netzkabel, bspw. angetrieben über geräteseitige Akkumulatoren die Fläche bearbeiten, bspw. in Form autark arbeitender Geräte, weiter bspw. in Form selbsttätig verfahrbarer Saug- und/oder Kehrroboter, wie sie bspw. aus der DE 102 42 257 A1 bekannt sind.
  • Weitere Merkmale der Erfindung sind nachstehend, auch in der Figurenbeschreibung, oftmals in ihrer bevorzugten Zuordnung zum Gegenstand des Anspruches 1 oder zu Merkmalen weiterer Ansprüche erläutert. Sie können aber auch in einer Zuordnung zu nur einzelnen Merkmalen des Anspruches 1 oder des jeweiligen weiteren Anspruches oder jeweils unabhängig von Bedeutung sein.
  • So ist in einer bevorzugten Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes vorgesehen, dass im Falle einer Erfassung des Kabels ein Abschalten des Antriebs für das Mittel erfolgt, so dass der Gefahr eines mechanischen Einarbeitens bspw. Einbürstens des sich unterhalb des Bearbeitungsmundes erstreckenden, auf der Fläche, bspw. auf dem Boden liegenden Kabels begegnet ist. In weiter bevorzugter Ausgestaltung erfolgt im Falle einer Erfassung des Kabels eine Reduzierung der Saugkraft, dies insbesondere durch entsprechende, weiter bevorzugt elektronische Regelung des die Saugleistung erbringenden Sauggebläses bis hin zu einer Saugkraft, die so ausgelegt ist, dass das auf der Fläche liegende Kabel nicht in den Bearbeitungsmund eingesaugt werden kann. Weiter kann durch sensormäßige Erfassung des Kabels auch ein vollständiges Abschalten des Sauggebläses erfolgen. Ist in dem Bearbeitungsmund ein bspw. rotatorisch angetriebenes Mittel, bspw. eine Bürste vorgesehen, erfolgt weiter in bevorzugter Ausgestaltung im Falle einer Erfassung des Kabels sowohl ein Abschalten des Antriebes für das Mittel als auch eine Reduzierung der Saugkraft. In weiterer Ausgestaltung kann nach Fortfall des Sensorsignals, d. h. nach Entfernung des auf der Fläche liegenden Kabels aus dem Sensorbereich der Antrieb für das Mittel selbsttätig wieder angeschaltet und/oder die Saugkraft auf die vor Erfassung des Kabels vorgegebene Saugkraft wieder erhöht werden.
  • Der Sensor ist weiter bevorzugt zur Erfassung eines elektromagnetischen Feldes eines stromführenden Leiters des Kabels ausgebildet. Eine derartige sensorische Erfassung ist bei bevorzugt handgeführten Leitungssuchgeräten im Hausinstallationsbereich bekannt. Diese Sensorik ist nunmehr Bestandteil des elektromotorisch betriebenen, von Hand geführten Flächenbearbeitungsgeräts, insbesondere Haushaltsstaubsaugers, um frei auf der Fläche liegende Leitungen zu erfassen. Das durch den stromführenden Leiter erzeugte elektromagnetische Feld wird bevorzugt kontaktlos vom staubsaugerseitigen, insbesondere im Bereich des Bearbeitungsmundes angeordneten Sensor zur Auslösung der vorbeschriebenen Maßnahmen erfasst.
  • Bevorzugt ist der Sensor weiter zur Erfassung eines vorbestimmten, auf dem elektrischen Leiter aufmodulierten Signals ausgebildet. Es wird entsprechend gegebenenfalls zusätzlich zum elektromagnetischen Feld das aufmodulierte Signal ausgewertet, wodurch das stromführende Kabel in bevorzugter Weise eindeutig identifiziert werden kann. Die Erfassung des aufmodulierten Signals und/oder die entsprechende Auswertung erfolgt beispielsweise nach einem aus der DE 4103234 C2 bekannten Verfahren, wobei in vorgenannter Patentschrift dieses Verfahren Anwendung findet an einem Leitungssucher zum berührungslosen Suchen und Identifizieren von elektrischen Leitungen.
  • In weiter bevorzugter Ausgestaltung ist das aufmodulierte Signal in dem Flächenbearbeitungsgerät selbst erzeugt. Hierzu ist weiter bevorzugt ein entsprechender Sender (Modulator) vorgesehen. In diesem Zusammenhang erweist es sich weiter von Vorteil, wenn das Signal auf das Netzkabel des Flächenbearbeitungsgeräts aufmoduliert ist, womit diesem ein bevorzugt digitaler Code aufgeprägt ist.
  • Zufolge dieser Ausgestaltung ist eine sichere Erkennung der eigenen Anschlussleitung ermöglicht. Die Detektionssicherheit der staubsaugereigenen Leitung ist hierdurch gesteigert.
  • Nachstehend ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung, welche lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellt, näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 in perspektivischer Darstellung ein Flächenbearbeitungsgerät in Form eines elektromotorisch betriebenen Handstaubsaugers;
  • 2 den Bearbeitungsmundbereich des Handstaubsaugers in einer schematischen Längsschnittdarstellung gemäß der Linie II-II in 1;
  • 3 ein Flussdiagramm.
  • Dargestellt und beschrieben ist zunächst mit Bezug zu 1 ein elektromotorisch betriebenes Flächenbearbeitungsgerät 1 in Form eines Handstaubsauger, insbesondere Haushalts-Staubsauger, welcher als handgeführtes Stielgerät ausgeführt ist. Dieses weist zunächst ein Basisgerät 2 auf, mit einer nicht näher dargestellten Saug-/Gebläse-Einheit 3, welche über einen Elektromotor betrieben wird. An dem Basisgerät 2 ist eine zur Aufnahme des aufgesaugten Staubgutes vorgesehene Filterkammer 4 angedockt.
  • Die Stromversorgung des in dem Basisgerät 2 integrierten Elektromotors für die Saug-/Gebläse-Einheit 3 erfolgt über ein Netzkabel 5.
  • Weiter besitzt das Basisgerät 2 einen schwanenhalsförmigen Fortsatz, welcher sich über den Bereich der Filterkammer 4 erstreckt. Im Bereich des freien Endes formt dieser Fortsatz eine Steckaufnahme für einen Stiel 6 des Staubsaugers 1 aus. Im Bereich des freien Endes des Stieles 6 ist ein Betätigungsgriff 7 vorgesehen. Dieser besitzt eine daumenbetätigbare Stelleinheit 8 in Form eines Schiebeschalters, über welchen die Leistung der in dem Basisgerät 2 aufgenommenen Saug-/Gebläse-Einheit 3 einstellbar ist.
  • Zur Bodenbearbeitung ist das Basisgerät 2 strömungsmäßig und elektrisch mit einem Vorsatzgerät 9 verbunden. Dieses weist ein um eine Horizontalachse rotierendes Mittel 10 in Form einer Bürstewalze auf, die im Bereich des zum Geräteboden hin offenen Bearbeitungsmundes 11 des Vorsatzgerätes 9 angeordnet ist. Der Bearbeitungsmund 11 ist innerhalb des Vorsatzgerätes 9 über einen Saugkanal 12 strömungsmäßig an die im Basisgerät 2 vorgesehene Saug-/Gebläse-Einheit 3 angebunden. Die elektrische Versorgung des die Bürstewalze (Mittel 10) antreibenden und in dem Vorsatzgerät 9 vorgesehenen, nicht dargestellten Elektromotors erfolgt über eine elektrische Schnittstelle zwischen dem Basisgerät 2 und dem Vorsatzgerät 9.
  • Zugeordnet dem Bearbeitungsmund 11, bevorzugt in üblicher Verfahrrichtung r des Staubsaugers 1 bzw. Vorsatzgerätes 9 vor dem Bearbeitungsmund 11, ist ein induktiver oder auch kapazitiver Sensor 13 vorgesehen. Dieser ist nach unten in Richtung auf die durch das Vorsatzgerät 9 zu pflegenden Fläche 14 gerichtet, welche Fläche 14 im Falle des dargestellten und beschriebenen Staubsaugers in üblicher Weise ein Fußboden ist.
  • Der Sensor 13 dient zur Erfassung eines gegebenenfalls von dem Bearbeitungsmund 11 zu überfahrenen und frei auf der Fläche 14 liegenden elektrischen Leiters, hier insbesondere des staubsaugerseitigen Netzkabels 5.
  • Hierzu ist auf dem elektrischen Leiter des Netzkabels 5 ein vorbestimmtes Signal aufmoduliert. Dieses ist in dem Staubsauger (Flächenbearbeitungsgerät 1) selbst erzeugt, wozu dieser bevorzugt im Bereich des Basisgerätes 2 einen Modulator 15 aufweist. Es wird entsprechend ein Signal aufmoduliert, das eine eindeutige Erkennung der eigenen Anschlussleitung ermöglicht.
  • Der Sensor 13 wirkt unter entsprechender Auswertung des erfassten Signals unter Durchlauf eines Demodulators 16 bei entsprechender Erfassung des staubsaugerseitigen Netzkabels 5 auf die Steuerung 17 der Saug-/Gebläse-Einheit 3 und/oder auf die Steuerung 18 des Antriebs für die Bürstewalze ein, derart, dass die Saugleistung und somit die Saugkraft im Bereich des Bearbeitungsmundes 11 reduziert und/oder der Antrieb der Bürstewalze (Mittel 10) abgeschaltet wird, so dass das sich im Bereich des Bearbeitungsmundes 11 frei über die Fläche 14 erstreckende Netzkabel 5 nicht in den Bearbeitungsmund 11 eingesogen bzw. eingebürstet werden kann.
  • Ist das Netzkabel 5 aus dem unmittelbaren Bereich des Bearbeitungsmundes 11 entfernt, was beispielsweise durch die übliche Staubsaugerbewegung erreicht werden kann, und ist demzufolge das Netzkabel 5 aus dem Erfassungsbereich des Sensors 13 verbracht, so ist bevorzugt ein selbsttätiges Wiedereinsetzen des Bürstenantriebes bzw. eine selbsttätige Erhöhung der Saugkraft auf die zuvor über die Stelleinheit 8 voreingestellte Saugleistung erreichbar, womit entsprechend der Staubsauger ohne Benutzereingriff die übliche Bodenbearbeitung wieder aufnimmt. Bevorzugt wird in diesem Zusammenhang, dass nach einer sensorbedingten Abschaltung zunächst ein durch den Benutzer herbei geführtes Ausschalten des Geräts 1 über die Stelleinheit 8 erfolgt, wonach das Gerät 1 erneut über die Stelleinheit 8 eingeschaltet werden kann. So ist sichergestellt, dass der Benutzer die Ursache für das sensorbedingte Abschalten erkennt und beseitigt, bevor das Gerät 1 wieder betrieben werden kann.
  • Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehö rigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.
  • 1
    Flächenbearbeitungsgerät
    2
    Basisgerät
    3
    Saug-/Gebläse-Einheit
    4
    Filterkammer
    5
    Netzkabel
    6
    Stiel
    7
    Betätigungsgriff
    8
    Stelleinheit
    9
    Vorsatzgerät
    10
    Mittel
    11
    Bearbeitungsmund
    12
    Saugkanal
    13
    Sensor
    14
    Fläche
    15
    Modulator
    16
    Demodulator
    17
    Steuerung
    18
    Steuerung
    r
    Verfahrrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102007054500 A1 [0005]
    • - EP 0630604 B1 [0005]
    • - EP 0785745 B1 [0005]
    • - EP 0758208 B1 [0005]
    • - EP 0755214 B1 [0005]
    • - EP 1214902 B1 [0005]
    • - DE 19731272 B4 [0005]
    • - DE 10235123 A1 [0005]
    • - DE 4340367 C2 [0005]
    • - DE 102006022945 A1 [0005]
    • - DE 10242257 A1 [0006]
    • - DE 4103234 C2 [0010]

Claims (7)

  1. Elektromotorisch betriebenes, Hand geführtes Flächenbearbeitungsgerät (1), insbesondere für den Haushaltsbereich, mit einem Netzkabel (5) und einem Bearbeitungsmund (11) und gegebenenfalls einem in dem Bearbeitungsmund (11) angeordneten, beispielsweise rotatorisch angetriebenen Mittel (10) zur Flächenbearbeitung, wobei weiter gegebenenfalls über den Bearbeitungsmund (11) eine Absaugung der zu bearbeitenden Fläche (14) erfolgt, dadurch gekennzeichnet, dass zugeordnet zu dem Bearbeitungsmund (11) ein Sensor (13) zur Erfassung eines gegebenenfalls von dem Bearbeitungsmund (11) überfahrenen und frei auf der Fläche (14) liegenden elektrischen Leiters in Form eines Kabels (5) angeordnet ist und dass der Sensor (13) in Abhängigkeit der sensormäßigen Erfassung des Kabels (5) zur Einwirkung auf die Saugkraft und/oder zur Einwirkung auf den Antrieb des Mittels (10) ausgebildet ist.
  2. Handstaubsauger nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass im Falle einer Erfassung des Kabels (5) ein Abschalten des Antriebes für das Mittel (10) erfolgt.
  3. Handstaubsauger nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass im Falle einer Erfassung des Kabels (5) eine Reduzierung der Saugkraft erfolgt.
  4. Handstaubsauger nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (13) zur Erfassung eines elektromagnetischen Feldes eines strom führenden Leiters ausgebildet ist.
  5. Handstaubsauger nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (13) zur Erfassung eines vorbestimmten, auf dem elektrischen Leiter aufmodulierten Signals ausgebildet ist.
  6. Handstaubsauger nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das aufmodulierte Signal in dem Flächenbearbeitungsgerät (1) selbst erzeugt ist.
  7. Handstaubsauger nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Signal auf das Netzkabel (5) des Flächenbearbeitungsgeräts (1) aufmoduliert ist.
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