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Die
Erfindung betrifft eine Bodeneinbaukassette für elektrische Installationsgeräte mit einem Hauptteil
und einem Kassettendeckel, wobei das Hauptteil topfförmig ausgebildet
ist und im Bereich seines umlaufenden, oberen Randes mit einer umlaufenden
Dichtung versehen ist und wobei die Dichtung bei auf das Hauptteil
aufgesetztem Kassettendeckel einerseits am Kassettendeckel und andererseits
am Hauptteil anliegt.
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Mit
der Erfindung soll eine auch nach mehrmaligem Öffnen und Schließen zuverlässig abgedichtete
Bodeneinbaukassette bereitgestellt werden.
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Erfindungsgemäß ist hierzu
eine Bodeneinbaukassette für
elektrische Installationsgeräte
mit einem Hauptteil und einem Kassettendeckel vorgesehen, wobei
das Hauptteil topfförmig
ausgebildet ist und im Bereich seines umlaufenden, oberen Randes mit
einer umlaufenden Dichtung versehen ist und wobei die Dichtung bei
auf das Hauptteil aufgesetzten Kassettendeckel einerseits am Kassettendeckel
und andererseits am Hauptteil anliegt, bei der der Kassettendeckel
und das Hauptteil mit zu einander passenden Führungsstiften und Führungsbuchsen
versehen sind, um den Kassettendeckel während des Aufsetzens auf das
Hauptteil zu führen.
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Indem
Führungsstifte
und Führungsbuchsen vorgesehen
sind, kann sichergestellt werden, dass der Kassettendeckel, schon
bevor die Dichtung zwischen Kassettendeckel und Hauptteil eingespannt wird,
exakt geführt
wird. Es ist daher nicht zu befürchten,
dass der Kassettendeckel zunächst
schief auf die Dichtung auftrifft und dann beim Verschieben in die
korrekte Position die Dichtung aus ihrer vorgesehenen Lage bringt
oder diese gar zerstört.
Auf diese Weise kann auch bei mehrmaligem Öffnen und Schließen eine
sichere Abdichtung sichergestellt werden. Darüber hinaus stellen die Führungsstifte und
Führungsbuchsen
auch gerade bei schweren Kassettendeckeln, die beispielsweise mit
einer Steinfliese versehen sind, sicher, dass der Kassettendeckel
sichtbare Flächen
des Hauptteils oder gar den daran angrenzenden Bodenbelag verkratzt.
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In
Weiterbildung der Erfindung sind die Führungsbuchsen an Nivelliermitteln
des Hauptteils vorgesehen.
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Auf
diese Weise kann eine Doppelfunktion an den Nivelliermitteln realisiert
werden, nämlich
zum einen, das Hauptteil relativ zu einer vorgesehenen Estrichoberfläche zu nivellieren,
und zum anderen, den Kassettendeckel beim Aufsetzen auf das Hauptteil
zu führen.
Auf diese Weise können
Bauteile eingespart werden und die erfindungsgemäße Bodeneinbaukassette kann
kostengünstiger
hergestellt werden.
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In
Weiterbildung der Erfindung weist das Hauptteil ein Oberteil und
ein Unterteil auf, deren Abstand zueinander mittels der Nivelliermittel
einstellbar ist, wobei die Nivelliermittel am Oberteil angeordnete
Stützrohre
und am Unterteil angeordnete Stützstifte
aufweisen, die abschnittsweise in die Stützrohre eingreifen, wobei die
Führungsbuchsen
durch dem Kassettendeckel zugewandte Abschnitte der Stützrohre
gebildet sind.
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Durch
diese Maßnahmen
lässt sich
zum einen eine feineinstellbare und zuverlässige Nivellierung erreichen
und zum anderen kann mittels der Stützrohre und dazu passender
Führungsstifte
eine zuverlässige
Führung
des Kassettendeckels beim Aufsetzen auf das Hauptteil erreicht werden.
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In
Weiterbildung der Erfindung sind Befestigungsschrauben vorgesehen,
die einerseits drehbar am Kassettendeckel angeordnet sind und andererseits
in Gewindebuchsen am Hauptteil eingreifen.
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Mittels
solcher Befestigungsschrauben kann der Kassettendeckel sicher am
Hauptteil befestigt werden. Dies ist vor allem dann zweckmäßig, wenn die
Bodeneinbaukassette lediglich selten, beispielsweise nur zu Inspektions-
oder Wartungsarbeiten, geöffnet
werden muss. Mittels der Befestigungsschrauben kann der Kassettendeckel
sicher am Hauptteil befestigt werden und ist auch bei wechselnder
Belastung, beispielsweise durch Fußgänger- oder gar Transportfahrzeugverkehr,
sicher gehalten.
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In
Weiterbildung der Erfindung sind die Gewindebuchsen an ihrem, dem
Kassettendeckel zugewandten Ende jeweils mit einer umlaufenden Dichtung
versehen.
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Auf
diese Weise kann auch beim Vorsehen von Befestigungsschrauben sichergestellt
werden, dass die Bodeneinbaukassette zuverlässig gegen von einer Bodenoberfläche her
kommendes Wasser abgedichtet ist.
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In
Weiterbildung der Erfindung ragen die Gewindebuchsen ausgehend von
einem Auflageflansch für
den Kassettendeckel in Richtung des Kassettendeckels vor.
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Durch
eine solche Ausbildung können
die Gewindebuchsen als zusätzliche
Führung
genutzt werden, beispielsweise dadurch, dass an einer Unterseite
des Kassettendeckels eine Verstärkungsplatte
mit Ausnehmungen vorgesehen ist, die auf die Gewindebuchsen abgestimmt
sind.
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In
Weiterbildung der Erfindung sind die Führungsstifte wenigstens abschnittsweise
mit einem Gewinde versehen und drehbar am Kassettendeckel angeordnet
und die Führungsbuchsen
sind wenigstens abschnittsweise mit einem zu den Führungsstiften
passenden Gewinde versehen.
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Auf
diese Weise können
die Führungsstifte und
Führungsbuchsen
nicht nur zum Führen
des Kassettendeckels beim Aufsetzen auf das Unterteil verwendet
werden, sondern darüber
hinaus auch zum sicheren Befestigen des Kassettendeckels am Hauptteil
durch Festschrauben dienen. Es ist dabei ersichtlich, dass zur Realisierung
einer solchen Führungsfunktion
nicht eine einfache Schraubbolzenverbindung gewählt werden kann, sondern durch
geeignete Maßnahmen
an den Führungsbuchsen und/oder
Führungsstiften
sichergestellt werden muss, dass eine Führung möglich ist.
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In
Weiterbildung der Erfindung weist das Hauptteil innerhalb des umlaufenden
Randes wenigstens einen Auflageflansch auf, auf dem der Kassettendeckel
aufliegt, wobei die umlaufende Dichtung in radialer Richtung gesehen
zwischen dem Rand und dem Auflageflansch angeordnet ist.
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Auf
diese Weise wird die Position des Kassettendeckels im geschlossenen
Zustand nicht durch die Elastizität der Dichtung, sondern durch
die Positionierung des Auflageflanschs definiert. Auch bei schweren
Kassettendeckeln oder Kassettendeckeln mit unterschiedlichem Gewicht
oder starker Belastung im Betrieb kann dadurch die exakt bündige Lage des
Kassettendeckels mit einer übrigen
Bodenoberfläche
gewährleistet
werden. Darüber
hinaus ist die Lage des Auflageflansches so bemessen, dass die Dichtung
ausreichend weit zusammengedrückt
wird, um einerseits durchgehend am Kassettendeckel und am Hauptteil
anzuliegen und dadurch eine zuverlässige Abdichtung sicherzustellen,
und andererseits nicht so stark zusammengedrückt zu sein, dass sie auf Dauer
Schaden nimmt.
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In
Weiterbildung der Erfindung liegt der Kassettendeckel auf einer
Oberseite der Dichtung und auf dem Auflageflansch auf.
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In
Weiterbildung der Erfindung liegt der Kassettendeckel auf dem umlaufenden
Rand auf.
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Speziell
wenn der Kassettendeckel sowohl auf einer Oberseite der Dichtung
und auf dem Auflageflansch sowie auf dem umlaufenden Rand aufliegt, wird
eine äußerst hoch
belastbare Auflageposition des Kassettendeckels geschaffen. Bei
Belastung des Kassettendeckels, beispielsweise durch Überfahren mit
einem Fahrzeug, verteilt sich die Auflagekraft sowohl auf den umlaufenden
Rand des Hauptteils als auch auf den Auflageflansch. Darüber hinaus
kann durch Aufliegen des Kassettendeckels auf dem umlaufenden Rand
des Hauptteils das Eindringen von Schwallwasser oder Spritzwasser
vermieden werden, da der auf dem umlaufenden Rand aufliegende Kassettendeckel
bereits das Eindringen größerer Wassermengen
bis zur Dichtung verhindert.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist der Kassettendeckel wenigstens in
Abschnitten seines Randbereichs mit einem stufenförmigen Absatz
versehen, um mit einem tiefliegenden Abschnitt des Absatzes auf
dem Auflageflansch und mit dem hochliegenden Abschnitt des Absatzes
auf der Dichtung aufzuliegen.
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Auf
diese Weise wird die vertikale Positionierung des Kassettendeckels
durch den tiefliegenden Abschnitt des Absatzes und den Auflageflansch
definiert und eine Dichtwirkung wird durch den hochliegenden Abschnitt
des Absatzes und die Dichtung realisiert.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist der Kassettendeckel mit einer Verstärkungsplatte
versehen, die unterhalb einer Deckplatte angeordnet ist, wobei die
Verstärkungsplatte
wenigstens abschnittsweise auf dem Auflageflansch und die Deckplatte
auf der Dichtung aufliegt.
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Ein
Absatz im Randbereich des Kassettendeckels ist somit durch die Unterseite
der Deckplatte und die Unterseite der Verstärkungsplatte gebildet. Die
Verstärkungsplatte
kann beispielsweise eine Stahlplatte von etwa 1 cm Dicke sein, um
das Überfahren
der Bodeneinbaukassette mit Fahrzeugen zu ermöglichen. Die Führungsbuchsen
und Führungsstifte
an der erfindungsgemäßen Bodeneinbaukassette
verhindern beim Aufsetzen des Kassettendeckels dann, dass die untere
Kante der Verstärkungsplatte
beim Aufsetzen des Kassettendeckels die Dichtung berührt und
gegebenenfalls sogar aus ihrer vorgesehenen Lage bringt oder die
Dichtung gar zerstört.
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In
Weiterbildung der Erfindung liegt die Deckplatte auf dem umlaufenden
Rand auf.
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Auf
diese Weise wird eine zusätzliche
Sicherheit gegen Eindringen von Schwallwasser oder Spritzwasser
geschaffen.
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In
Weiterbildung der Erfindung weist die Verstärkungsplatte Aussparungen im
Bereich der auf dem Auflageflansch angeordneten Gewindebuchsen und/oder
Führungsbuchsen
auf.
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Auf
diese Weise können
Aussparungen in der Verstärkungsplatte
zur zusätzlichen
Führung
herangezogen werden. Die Aussparungen können beispielsweise passend
auf Gewindebuchsen abgestimmt sein, die auf dem Auflageflansch angeordnet sind
und zum Eindrehen von Befestigungsschrauben für den Kassettendeckel vorgesehen
sind.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und
der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung im Zusammenhang mit den Zeichnungen. In den Zeichnungen
zeigen:
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1 eine
Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Bodeneinbaukassette in
teilweise auseinandergezogener Darstellung,
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2 eine
Ansicht des Bodeneinbaukassette der 1 von schräg oben in
auseinandergezogener Darstellung,
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3 eine
Ansicht des Kassettendeckels der Bodeneinbaukassette der 1 von
schräg
unten,
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4 eine
Schnittansicht auf die Ebene IV-IV in 3,
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5 eine
Schnittansicht der Bodeneinbaukassette der 1 bei aufgesetztem
Kassettendeckel entlang der in 3 eingezeichneten
Schnittlinie V-V,
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6 die
Einzelheit VI der 5 in vergrößerter Darstellung und
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7 die
Einzelheit VII der 5 in vergrößerter Darstellung.
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Die
Darstellung der 1 zeigt in einer Seitenansicht
eine erfindungsgemäße Bodeneinbaukassette 10 mit
einem Hauptteil 12 und einem Kassettendeckel 14.
Das Hauptteil 12 weist ein Oberteil 16 und ein
Unterteil 18 auf, die in vertikaler Richtung, in der Darstellung
der 1 also nach oben bzw. nach unten, relativ zueinander
verschiebbar sind. Hierzu ist das Hauptteil 12 mit Nivelliermitteln
versehen, die in Form von Stützrohren
und Stützstiften
realisiert sind, wobei in der Darstellung der 1 lediglich
abschnittsweise zwei drehbar am Unterteil 18 befestigte Stützstifte 20 zu
erkennen sind. Das Oberteil 16 bildet eine umlaufende Schürze aus,
die das Unterteil 18 abschnittsweise umgibt, so dass Oberteil 16 und Unterteil 18 teleskopartig
eingeschoben bzw. ausgezogen werden können.
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Das
Oberteil 16 weist einen oberen, umlaufenden Rand 22 auf,
der im Wesentlichen bündig
zu einer übrigen
Bodenoberfläche
angeordnet wird. Das Unterteil 18 ist dafür vorgesehen,
auf einem Rohboden eines Gebäudes
aufgesetzt zu werden. Im Unterteil 18 sind ausbrechbare
Abdeckungen 24 vorgesehen, die, wenn sie entfernt sind, Öffnungen
in das Innere des Hauptteils 12 freigeben und zum Anschließen von
Leitungskanälen
vorgesehen sind. Die erfindungsgemäße Bodeneinbaukassette 10 dient
zum Anordnen von elektrischen Einbaugeräten, beispielsweise Steckdosen
oder auch lediglich Verbindern.
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Der
Kassettendeckel 14 ist als sogenannter Blinddeckel ausgebildet
und weist eine durchgehende Deckplatte 26 und eine auf
der Unterseite der Deckplatte 26 angeordnete Verstärkungsplatte 28 auf.
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Werden
im Hauptteil 12 der Bodeneinbaukassette 10 beispielsweise
elektrische Steckdosen oder Datensteckdosen vorgesehen, so kann
der Kassettendeckel 14 in konventioneller Weise mit einem Schnurauslass oder
auch einem aus- und einfahrbaren Tubus zum Durchführen von
Kabeln versehen werden. Wird die Bodeneinbaukassette 10 lediglich zum
Unterbringen von Kabelverbindern oder gar lediglich zum Durchführen von
Kabeln verwendet, so kann der Kassettendeckel 14 in seiner
Ausbildung als Blinddeckel vorgesehen werden, da der Innenraum der
Bodeneinbaukassette 10 dann lediglich für Inspektions- und Wartungsarbeiten
zugänglich
sein muss.
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Die
Deckplatte 26 und die Verstärkungsplatte 28 sind
mittels Schraubbolzen 30 und zugehörigen Muttern miteinander verbunden,
wobei die Schraubbolzen 30 an einer Unterseite der Deckplatte 26 angeschweißt sind
und sich durch Durchgangsöffnungen
in der Verstärkungsplatte 28 hindurch
erstrecken.
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Der
Kassettendeckel 14 ist mit Führungsstiften 32 versehen,
von denen in der Darstellung der 1 lediglich
zwei erkennbar sind. Die Führungsstifte 32 sind
in eine passende Gewindebohrung in der Verstärkungsplatte 28 eingeschraubt.
Die Führungsstifte 32 können beispielsweise
aber auch in passende Bohrungen in der Verstärkungsplatte 28 eingepresst
sein.
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Der
Kassettendeckel 14 wird mittels mehrerer Befestigungsschrauben 34 am
Hauptteil 12 befestigt, wobei die Befestigungsschrauben 34 sich durch
die Deckplatte 26 hindurch und in am Hauptteil 12 angeordnete
Gewindebuchsen erstrecken, die in der Darstellung der 1 nicht
zu erkennen sind.
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Die
Darstellung der 2 zeigt die Bodeneinbaukassette 10 der 1 in
einer Ansicht von schräg
oben, wobei der Kassettendeckel 14 im abgehobenen Zustand
dargestellt ist.
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Am
Oberteil 16 ist innerhalb des umlaufenden Randes 22 eine
ebenfalls umlaufende elastische Dichtung 36 zu erkennen.
Die Dichtung 36 liegt einerseits an einer vertikal angeordneten
Innenseite des umlaufenden Randes 22 an und andererseits
auf einem Auflageflansch 38 auf. Der Auflageflansch 38 ist am
Oberteil 16 ausgebildet und speziell bildet der Auflageflansch 38 eine
Grundplatte, an deren vier Außenkanten
die einzelnen Abschnitte des umlaufenden Randes 22 abgebogen
sind und die eine zentrale Ausnehmung aufweist, in die ebenfalls
einstückig
am Auflageflansch 38 angeformte und senkrecht hierzu abgebogene
Rastleiterbleche 40 vorragen. Die Rastleiterbleche 40 sind
mit Rastleitern versehen, in die dann sogenannte Gerätebecher 42 zum Anordnen
von elektrischen Installationsgeräten eingehängt sind. An den, rechtwinklig
zu den Rastleiterblechen 40 angeordneten Kanten des Auflageflansches 38 sind
rechtwinklig abgebogene Verstärkungsbleche 44 vorgesehen.
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Auf
dem Auflageflansch 38 sind insgesamt vier, vertikal nach
oben abragende Gewindebuchsen 46 vorgesehen. In diese Gewindebuchsen
werden die Befestigungsschrauben 34 eingedreht, um im eingedrehten
Zustand den Kassettendeckel 14 sicher am Oberteil 16 zu
halten. In diesem aufgesetzten Zustand liegt die Deckplatte 26 des
Kassettendeckels 14 dann auch auf der Oberseite der umlaufenden
Dichtung 36 auf und verhindert dadurch zuverlässig, dass
Wasser in den Innenraum der Bodeneinbaukassette 10 eindringt.
Um eine zuverlässige
Abdichtung sicherzustellen, sind weiter die freien Enden der Gewindebuchsen 46 mit
jeweils einem Dichtring 48 versehen. Diese Dichtringe 48 umgeben
im geschlossenen Zustand des Kassettendeckels 14 jeweils
eine Befestigungsschraube 34 und auf diesen Dichtringen 48 liegt
im geschlossenen Zustand die Unterseite der Deckplatte 26 auf,
so dass auch zuverlässig
verhindert ist, dass Wasser an den Befestigungsschrauben 34 vorbei,
durch die Deckplatte 25 hindurch und in den Innenraum der
Bodeneinbaukassette 10 eindringt.
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In
der Darstellung der 2 sind weiter insgesamt vier
Stützrohre 50 zu
erkennen. Die Stützrohre 50 sind
fest mit dem Auflageflansch 38 verbunden, jeweils in einer
der Ecken des Auflageflansches 38 angeordnet und erstrecken
sich ausgehend von diesem nach unten, in Richtung auf das Unterteil 18.
Jedes Stützrohr 50 definiert
am oberen Ende eine Führungsbuchse 60,
in die die in 2 nicht erkennbaren Führungsstifte 32 am
Kassettendeckel 14 eingeführt werden können. Zum
anderen sind die Stützrohre 50 in
ihrem, dem Auflageflansch 38 abgewandten Endbereich mit
einem Innengewinde versehen, in das die nur in 1 erkennbaren
Stützstifte 20 eingreifen.
Die Stützstifte 20 sind
drehbar am Unterteil 18 angeordnet, so dass mittels eines
Schraubendrehers, der in jeweils eines der Stützrohre 50 eingeführt wird,
die Stützstifte 20 relativ
zu den Stützrohren 50 verdreht
werden können
und dadurch das Oberteil 16 in Richtung auf das Unterteil 18 zu
bewegt oder von diesem weg bewegt werden kann. Auf diese Weise kann
die Oberkante des umlaufenden Randes 22 des Oberteils 16 exakt
auf eine Estrichhöhe
eingestellt werden.
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Die
Darstellung der 3 zeigt den Kassettendeckel 14 in
einer Ansicht von schräg
unten. Zu erkennen ist zunächst
die Deckplatte 26, auf deren Unterseite die Verstärkungsplatte 28 angeordnet
ist. Wie bereits erwähnt,
sind die Deckplatte 26 und die Verstärkungsplatte 28 mittels
der Befestigungsschrauben 30 miteinander verbunden. Die
Verstärkungsplatte 28 besteht
beispielsweise aus einer etwa 1 cm dicken, verzinkten Stahlplatte.
Die Deckplatte 26 ist als etwa 2 mm bis 3 mm starkes Edelstahlblech ausgeführt. Die
Verstärkungsplatte 28 verleiht
dem Kassettendeckel 14 eine erhebliche Stabilität, so dass
auch Fahrzeuge über
die Bodeneinbaukassette 10 fahren können, ohne dass sich der Kassettendeckel 14 verbiegt,
da ja die Verstärkungsplatte 28 mittelbar
auf dem Auflageflansch 38 des Hauptteils 12 aufliegt.
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Gut
zu erkennen sind in der Darstellung der 3 die vier
Führungsstifte 32,
die an der Verstärkungsplatte 28 befestigt
sind. Die Führungsstifte 32 sind
an ihrem, in der Darstellung der 3 nicht sichtbaren
Ende mit einem Gewinde versehen und in ein passendes Innengewinde
in der Verstärkungsplatte 28 eingeschraubt.
Die Führungsstifte 32 sind jeweils
in den Ecken der etwa quadratischen Verstärkungsplatte 28 angeordnet.
In der Mitte jeder Seitenkante der Verstärkungsplatte 28 ist
eine U-artige Aussparung 52 vorgesehen, die sich ausgehend
von der jeweiligen Außenkante
der Verstärkungsplatte 28 nach
innen erstreckt. Durch diese Aussparungen 52 hindurch sind
Durchgangsöffnungen 54 in
der Deckplatte 26 zu erkennen, durch die dann die Befestigungsschrauben 34 hindurch
gesteckt werden. Die Aussparungen 52 sind auf den Außendurchmesser der
Gewindebuchsen 46 abgestimmt und sorgen beim Aufsetzen
des Kassettendeckels 14 auf das Oberteil 16 neben
den Führungsstiften 32 für eine zusätzliche
Führung
des Kassettendeckels 14.
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Die
Darstellung der 4 zeigt eine Schnittansicht
entlang der strichpunktierten Schnittlinie IV-IV der 3.
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Die
Darstellung der 5 zeigt eine Schnittansicht
der Bodeneinbaukassette 10 der 1, wobei
eine Schnittebene entlang der gestrichelten Linie V-V der 3 verläuft.
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In 5 ist
im linken und rechten Abschnitt gut zu erkennen, wie die Stützrohre 50,
die am Auflageflansch 38 befestigt sind, von diesem aus
nach unten in Richtung auf das Unterteil 18 vorragen und
abschnittsweise die Stützstifte 20 aufnehmen.
Jeder Stützstift 20 ist
als Gewindebolzen ausgeführt
und das Stützrohr 50 ist
an seinem unteren Ende mit einer Gewindemutter 56 versehen.
Die Gewindemutter 56 ist drehfest mit dem Stützrohr 50 verbunden.
Der Stützstift 20 greift
in das Gewinde der Gewindemutter 56 ein, wie in 5 im
rechten Abschnitt zu erkennen ist, in dem ein Stützrohr 50 und ein
in das Stützrohr 50 eingeschraubter Stützstift 20 geschnitten
dargestellt sind. Der Stützstift 20 ist
an seinem oberen Ende mit einem Schlitz 58 versehen, an
dem ein Schraubendreher angreifen kann. Anstelle eines Querschlitzes 58 kann
beispielsweise auch ein Innensechskant oder ein Kreuzschlitz vorgesehen sein.
Mittels eines Schraubendrehers, der von oben her in das Stützrohr 50 bei
abgenommenem Kassettendeckel 14 eingesteckt wird, siehe 2,
kann der Stützstift 20 dann
relativ zur Gewindemutter 56 verdreht werden und infolgedessen
entfernt sich das Oberteil 16 vom Unterteil 18 oder
wird auf dieses zu bewegt. Da an allen vier Ecken der Bodeneinbaukassette 10 Stützrohre 50 und
Stützstifte 20 vorgesehen sind,
kann das Oberteil 16 auch schräg zum Unterteil 18 eingestellt
werden, beispielsweise wenn der Rohboden eines Gebäudes, auf
dem das Unterteil 18 aufsitzt, und ein Estrichboden nicht
parallel zueinander verlaufen.
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In
der Darstellung der 5 ist im rechten Bereich ebenfalls
gut zu erkennen, wie ein am Kassettendeckel 14 befestigter
Führungsstift 32 in
den oberen Abschnitt des Stützrohres 50 eingreift
und den Kassettendeckel 14 dadurch in horizontaler Richtung
relativ zum Hauptteil 12 führt. Beim Aufsetzen des Kassettendeckels 14 kann
dieser daher nach dem Aufsetzen lediglich die in der 5 dargestellte exakt
ausgerichtete Position einnehmen.
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Die
Darstellung der 6 zeigt die Einzelheit VI aus 5 vergrößert.
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Zu
erkennen ist, dass die Befestigungsbolzen 30 auf der Unterseite
der Deckplatte 26 festgeschweißt sind, sich dann durch eine
Durchgangsöffnung
an der Verstärkungsplatte 28 hindurch
erstrecken und die Verstärkungsplatte 28 wiederum
mittels einer auf die Befestigungsbolzen 30 aufgedrehten Mutter
an der Deckplatte 26 gehalten ist.
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Es
ist weiter zu erkennen, dass die Befestigungsschraube 34 die
Deckplatte 26 durchsetzt und in die Gewindebuchse 46 eingreift,
die auf dem Auflageflansch 38 befestigt ist. Am oberen
Ende der Gewindebuchse 46 ist eine kreisförmige Aussparung vorgesehen,
so dass die Gewindebuchse 46 einen umlaufenden Rand und
eine innerhalb des umlaufenden Randes liegende Vertiefung bildet.
In diese Vertiefung ist die Gummiringdichtung 48 eingelegt,
die einerseits in der Ausnehmung der Gewindebuchse 46 und
andererseits an der Deckplatte 26 anliegt. Weiterhin liegt
die Gummiringdichtung 48 an dem kegelstumpfförmigen Abschnitt
des Schraubenkopfes der Befestigungsschraube 34 an. Mittels
der Gummiringdichtung 48 kann dadurch zuverlässig verhindert werden,
dass Wasser an den Befestigungsschrauben 34 vorbei, durch
die Deckplatte 26 hindurch und in den Innenraum der Bodeneinbaukassette
eindringt.
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Es
ist weiter zu erkennen, dass im dargestellten aufgesetzten Zustand
des Kassettendeckels 14 einerseits die Unterseite der Deckplatte 26 auf
der Oberkante des umlaufenden Randes 22 aufliegt und außerdem die
Unterseite der Verstärkungsplatte 28 in
dem an die Aussparungen 52 angrenzenden Bereich auf einem
Ringabsatz 47 der Gewindebuchsen 46 aufliegt.
Der Kassettendeckel 14 ist dadurch äußerst stabil auf das Hauptteil
der Bodeneinbaukassette 10 aufgelegt und speziell können auf
die Oberseite der Deckplatte 26 wirkende Kräfte, beispielsweise
durch das Befahren mit einem Fahrzeug, zunächst in die Verstärkungsplatte 28 und
dann über die
Gewindebuchse 46 und speziell deren unteren Ringabsatz,
in den Auflageflansch 38 eingeleitet werden.
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Der
Kassettendeckel 14 weist dadurch in seinem Randbereich
einen stufenförmigen
Absatz auf, dessen tiefliegender Abschnitt durch die Unterseite der
Verstärkungsplatte
gebildet ist und dessen hochliegender Abschnitt durch die Unterseite
der Deckplatte 26 gebildet ist. Mit diesem Absatz und speziell dessen
hochliegenden Abschnitt und dessen tiefliegenden Abschnitt liegt
der Kassettendeckel 14 auf dem Hauptteil, bzw. dem umlaufenden
Rand 22 und dem Auflagerand der Gewindebuchsen 46 auf.
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Weiter
ist anhand der 6 gut zu erkennen, dass die
umlaufende Dichtung 36 zwischen einer Außenkante 28a der
Verstärkungsplatte 28 und
einer Innenseite des umlaufenden Randes 22 angeordnet ist.
Die umlaufende Dichtung 36 kann dadurch platzsparend und
im äußersten
Randbereich des Hauptteils angeordnet werden und zusammen mit der
Unterseite der Deckplatte 26 für eine zuverlässige Abdichtung
sorgen. Die Außenkante 28a der
Verstärkungsplatte 28 ist
von der Dichtung 36 beabstandet, so dass beim Aufsetzen
des Kassettendeckels 14 dieser äußere Rand 28a der
Verstärkungsplatte 28 die
umlaufende Dichtung 36 nicht berührt und diese nicht aus ihrer
dargestellten Lage herausbewegen oder verquetschen kann.
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Um
zu verhindern, dass die Außenkante 28a der
Verstärkungsplatte 28 beim
Aufsetzen des Kassettendeckels 14 die Dichtung 36 berührt, ragen
die Führungsstifte 32,
wie 7 zu entnehmen ist, weiter über die Unterseite der Verstärkungsplatte 28 hinaus
als die Verstärkungsplatte 28 hoch
ist. Bevor also der äußere Rand 28a bzw.
dessen untere Kante, die Dichtung 36 berühren kann,
greifen bereits die Führungsstifte 32 in
die Führungsbuchsen
in den oberen Abschnitten der Stützrohre 50 ein.
Sobald die Unterseite der Verstärkungsplatte 28 also
auf Höhe
der Oberseite der Dichtung 36 kommt, ist der Kassettendeckel 14 mittels
der in die Führungsbuchsen 60 an den
Stützrohren 50 eingreifenden
Führungsstifte 32 bereits
so ausgerichtet, dass der Außenrand 28a der Verstärkungsplatte 28 an
der Innenseite der Dichtung 36 vorbeigeführt wird.
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Um
das Aufsetzen des Kassettendeckels 14 und speziell das
Einführen
der Führungsstifte 32 in die
Führungsbuchsen
in den Stützrohren 50 zu
erleichtern, sind die Stützrohre 50 mit
zweistufig ausgebildeten Führungsbuchsen 60 versehen.
Wie 7 zu entnehmen ist, ist der Durch messer der Führungsbuchse 60 in
einem oberen Abschnitt 62 des Stützrohres 50 zunächst etwas
größer als
der Außenumfang
des Führungsstiftes 32. Über eine
kegelstumpfförmige
Führungsfläche 64 geht
die Führungsbuchse 60 dann
in einen engeren Abschnitt 66 über, dessen Innendurchmesser
etwa dem Außendurchmesser der
Führungsstifte 32 entspricht
und diesen dadurch exakt führt.
Nach dem Aufsetzen des Kassettendeckels 14 sitzen die unteren
Enden der Führungsstifte 32 somit
zunächst
auf der kegelstumpfförmigen
Fläche 62 der
Führungsbuchsen 60 auf
und rutschen dann im Wesentlichen selbsttätig in die Abschnitte 66 und
die in der 7 dargestellte Position, in
der der Kassettendeckel 14 in horizontaler Richtung nicht oder
lediglich noch unwesentlich bewegt werden kann. Um das Einführen der
Führungsstifte 32 in
den verengten Abschnitt 64 der Stützrohre 50 zu erleichtern,
sind die Führungsstifte 32 mit
einem abgeschrägten
umlaufenden Rand 68 versehen.
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Wie
in 7 weiter zu erkennen ist, sind die Stützrohre 50 mittels
Verpressen drehfest an dem Auflageflansch 38 befestigt.
Durch plastische Verformung entsteht beim Verpressen der Stützrohre
ein umlaufender Rand 70. Zwischen dem umlaufenden Rand 70 und
einem oberen Flansch der Stützrohre 50 sind
der Auflageflansch 38 und ein Schürzenbauteil 72 aufgenommen,
das eine sich über
das Unterteil 18 erstreckende Schürze bildet. Beim Verdrehen der
Stützstifte 20 relativ
zu den Stützrohren 50 bewegt
sich das Schürzenbauteil 72 entlang
einer Außenseite
des Unterteils 18.