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DE102008053279A1 - Ölbehälter mit integriertem Ölfilter - Google Patents

Ölbehälter mit integriertem Ölfilter Download PDF

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DE102008053279A1
DE102008053279A1 DE102008053279A DE102008053279A DE102008053279A1 DE 102008053279 A1 DE102008053279 A1 DE 102008053279A1 DE 102008053279 A DE102008053279 A DE 102008053279A DE 102008053279 A DE102008053279 A DE 102008053279A DE 102008053279 A1 DE102008053279 A1 DE 102008053279A1
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filter
plastic
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Marco Rosendahl
Thomas Kramer
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ZF Friedrichshafen AG
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ZF Friedrichshafen AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Ölbehälter nach dem Oberbegriff des Hauptanspruchs mit einem Ölbehältergehäuse, dessen Gehäusewände aus Metall bestehen und einem darin eingefügten Ölfilter, dessen von dem metallischen Ölbehältergehäuse aufgemommenes Filtergehäuse aus Kunststoff besteht. Erfindungsgemäß ist das Filtergehäuse durch eine Schweißverbindung an mindestens einer Gehäusewand des Ölbehältergehäuses befestigt. Dazu ist erfindungsgemäß an einer Außenkontur des Filtergehäuses mindestens ein Metalleinleger in das Filtergehäuse eingefügt, welcher teilweise mit dem Kunststoff des Filtergehäuses umspritzt oder teilweise von diesem Kunststoff umfasst ist, aber mindestens einen von Kunststoff freigehaltenen, mit der betreffenden Gehäusewand des Ölbehältergehäuses verschweißten Flächenabschnitt aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Ölbehälter nach dem Oberbegriff des Hauptanspruchs. Sie bezieht sich insoweit insbesondere auf einen Ölbehälter, bei dem der Ölfilter mit einem separaten Filtergehäuse ausgebildet und im Innern eines ihn aufnehmenden Ölbehältergehäuses befestigt ist, wobei das Ölbehältergehäuse aus Metall und das Filtergehäuse aus Kunststoff bestehen.
  • Ölbehälter der gattungsgemäßen Art werden zum Beispiel bei Kraftfahrzeugen zur Aufnahme von Motoröl oder Getriebeöl eingesetzt. Insbesondere in diesem Anwendungsbereich gibt es vor dem Hintergrund der Forderung nach Reduktion des Spritverbrauchs der Kraftfahrzeuge seit längerem das Bestreben, das Gewicht einzelner Fahrzeugkomponenten zu reduzieren. Während die Ölbehälter selbst aus Gründen der mechanischen Stabilität häufig nicht aus Kunststoff ausgebildet werden können, wird jedoch für die Fertigung der von ihnen aufgenommenen Ölfilter beziehungsweise Filtergehäuse vermehrt Kunststoff eingesetzt. Die Ölbehälter bestehen, im Hinblick auf die bereits genannten Stabilitätserfordernisse, im Allgemeinen aus Metall. Dies bringt das Erfordernis mit sich, geeignete Lösungen für die Befestigung des aus Kunststoff bestehenden Filtergehäuses in einem metallischen Ölbehältergehäuse zu finden. Aus dem Stand der Technik ist es dabei beispielsweise bekannt, Filtergehäuse mittels Nieten in dem Ölbehältergehäuse zu befestigen. Eine entsprechende Lösung wird beispielsweise in der EP 1339954 B1 beschrieben. Allerdings weist diese Lösung den Nachteil auf, dass die durch Ösen eines Randes des Filtergehäuses geführten Nieten zur Befestigung an dem Ölbehältergehäuse in eine Wand des Ölbehältergehäuses getrieben werden müssen. Hierdurch entsteht ein erhöhtes Risiko von Leckagen.
  • Eine andere bekannt gewordene Möglichkeit besteht darin, an dem Filtergehäuse überstehende Kanten auszubilden, welche zusammen mit an den Innenwänden des Ölbehältergehäuses ausgebildeten Halteelementen umgebördelt werden. Im Zuge einer weiteren Gewichtsreduktion werden jedoch die Ölbehältergehäuse inzwischen vielfach aus Aluminium anstatt aus Stahl hergestellt, wobei das Aluminium die erforderliche mechanische Stabilität aufweist, aber deutlich leichter ist, als bislang verwendeter Stahl. Bezüglich der zuletzt beschriebenen Lösung einer Befestigung des Filtergehäuses in dem Ölbehältergehäuse besteht hierbei das Problem, dass Aluminium einen geringeren Umformungs- beziehungsweise Verformungsgrad aufweist als Stahl. Ein mehrmaliges Falzen entsprechender Aluminiumelemente des Ölbehältergehäuses zum Zwecke des Umbördelns zur Befestigung des Filtergehäuses ist daher im Allgemeinen nicht möglich, da hierbei das Aluminium reißt beziehungsweise bricht. Insoweit ist diese beispielsweise in der EP 1728982 A2 beschriebenen Technik des Befestigens des Filtergehäuses durch Umbördeln entsprechender Teile des Ölbehältergehäuses im Falle des Bestehens des Ölbehältergehäuses aus Aluminium im Allgemeinen nicht einsetzbar.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Lösung für einen Ölbehälter mit integriertem Ölfilter bereitzustellen, welche eine zuverlässige Befestigung eines Filtergehäuses in dem Ölbehältergehäuse auch dann ermöglicht, wenn das Ölbehältergehäuse aus Metall und das Filtergehäuse aus Kunststoff bestehen.
  • Die Aufgabe wird durch einen Ölbehälter mit den Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst. Vorteilhafte Aus- beziehungsweise Weiterbildungen der Erfindung sind durch die Unteransprüche gegeben.
  • Der vorgeschlagene Ölbehälter mit integriertem Ölfilter besteht, wie auch andere aus dem Stand der Technik bekannte, gattungsgemäße Ölbehälter, aus einem von einer unteren Ölwanne und einem oberen Gehäuseabschluss ausgebildeten Ölbehältergehäuse mit einer zwischen der Ölwanne und dem oberen Gehäuseabschluss angeordneten Dichtung und aus dem vom Ölbehältergehäuse aufgenommenen Ölfilter. Dabei besteht der vorgenannte Ölfilter aus einem von einer Filterunterschale sowie einer Filteroberschale ausgebildeten Filtergehäuse und einem von dem Filtergehäuse aufgenommenen Filtermedium. Entsprechend der Aufgabenstellung bestehen das Ölbehältergehäuse aus Metall und das Filtergehäuse aus Kunststoff, wobei das Filtergehäuse des in den Ölbehälter integrierten Ölfilters an der Innenseite mindestens einer Gehäusewand des Ölbehältergehäuses befestigt ist.
  • Erfindungsgemäß ist das Filtergehäuse durch eine Schweißverbindung an der mindestens einen Gehäusewand des Ölbehältergehäuses befestigt. Dazu ist erfindungsgemäß an einer Außenkontur des Filtergehäuses mindestens ein Metalleinleger in das Filtergehäuse eingefügt, welcher teilweise mit dem Kunststoff des Filtergehäuses umspritzt oder teilweise von diesem Kunststoff umfasst ist, aber mindestens einen von Kunststoff freigehaltenen, mit der Gehäusewand des Ölbehältergehäuses verschweißten Flächenabschnitt aufweist. Das Ölbehältergehäuse besteht dabei vorzugsweise aus Aluminium. Grundsätzlich ist es denkbar, dass der Metalleinleger zur Einfügung in die Außenkontur des Filtergehäuses, wie vorstehend ausgeführt, von dem Kunststoff des Filtergehäuses lediglich teilweise umfasst ist. Zur Gewährleistung einer festen Einbindung in die Außenkontur des Filtergehäuses ist der Metalleinleger aber vorzugsweise teilweise mit dem Kunststoff des Filtergehäuses umspritzt.
  • Bei dem Ölbehälter kann es sich um eine vollständige beziehungsweise separate Baugruppe handeln, wobei das Ölbehältergehäuse aus der eine untere Gehäuseschale ausbildenden Ölwanne und einer die Ölwanne abdeckenden Gehäuseoberschale besteht. Denkbar ist es aber auch, dass das Ölbehältergehäuse gewissermaßen erst im Zuge der Montage des Ölbehälters am bestimmungsgemäßen Einbauort vervollständigt wird. Hierbei wird dann der obere Gehäuseabschluss des Ölbehältergehäuses von einer Funktionsgruppe einer mit dem Ölbehälter auszustattenden Vorrichtung gebildet, an welche die Ölwanne angeflanscht ist. Bei einer solchen Funktionsgruppe, welche gleichzeitig den oberen Gehäuseabschluss des Ölbehältergehäuses ausbildet, kann es sich beispielsweise um ein Getriebegehäuse handeln, an dessen metallische Außenwand die Ölwanne angeflanscht ist, wobei der Ölbehälter Öl zur Schmierung des in dem Getriebegehäuse und gemeinsam mit dem Ölbehälter in einem Ölkreislauf angeordneten Getriebes aufnimmt.
  • Entsprechend einer möglichen Ausbildungsform des erfindungsgemäßen Ölbehälters ist der mindestens eine Metalleinleger als ein streifenförmiges Element ausgebildet, bei dem ein Flächenabschnitt auf einer der Innenfläche einer Wand des Ölbehältergehäuses zugewandten Seite zur Verschweißung mit dem Ölbehältergehäuse von Kunststoff freigehalten ist. Hierbei erfolgt die Verschweißung des betreffenden Flächenabschnitts des Metalleinlegers mit der Innenfläche des Ölbehältergehäuses durch Laserschweißen. Die Filterunterschale oder die Filteroberschale, in die der betreffende Metalleinleger eingefügt ist, besteht daher bei dieser Ausbildungsform aus einem für das Licht des Schweißlasers transparenten Kunststoff.
  • Eine andere mögliche Ausbildungsform des erfindungsgemäßen Ölbehälters ist dadurch gegeben, dass der mindestens eine Metalleinleger in einen an dem Filtergehäuse ausgebildeten, hervorspringenden Steg eingefügt ist und der betreffende Metalleinleger einen mit dem Filtergehäuse verschweißten Abschnitt aufweist, der sowohl auf der dem Ölbehältergehäuse zugewandten Seite als auch auf der dieser Seite gegenüberliegenden Seite von Kunststoff freigehalten ist. Hierzu ist in den entsprechenden Steg des Filtergehäuses auf der dem Ölbehältergehäuse abgewandten Seite ein Fenster ausgebildet, über welches das Licht des Schweißlasers zur Verschweißung des Metalleinlegers mit dem Ölbehältergehäuse applizierbar ist.
  • Bei einer praxisgerechten Ausbildungsform des Ölbehälters ist der einseitig von Kunststoff freigehaltene Flächenabschnitt oder der beidseitig von Kunststoff freie Abschnitt des vorzugsweise streifenförmigen Metalleinlegers in einem in Richtung des mit ihm zu verschweißenden Ölbehältergehäuses verkröpften Bereich dieses Einlegers ausgebildet. Der Metalleinleger ist dabei an seinen beiden axialen Enden mit dem Kunststoff des Filtergehäuses umspritzt. Entsprechend einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist, bezogen auf die Längserstreckung des vorzugsweise streifenförmigen Metalleinlegers, beidseits seines einseitig von Kunststoff freigehaltenen Flächenabschnitts oder des beidseitig von Kunststoff freien Abschnitts jeweils mindestens eine in Richtung der Innenseite der mit dem Metalleinleger zu verschweißenden Gehäusewand des Ölbehältergehäuses aufragende Rippe ausgebildet. Diese Rippen sind an das Filtergehäuse angeformt, so dass sie aus dem Kunststoff des Filtergehäuses bestehen. Die Funktion dieser Rippen soll im Zusammenhang mit der Darstellung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung erläutert werden.
  • Der erfindungsgemäße Ölbehälter kann in vorteilhafter Weise noch dadurch weitergebildet sein, dass das Filtergehäuse als ein multifunktionaler Funktionsträger ausgebildet ist. So werden entsprechend einer möglichen Weiterbildung von aus dem Kunststoff des Filtergehäuses ausgebildeten Aufnahmen Permanentmagnete gehalten, welche im Sinne einer Filterfunktion zum Festhalten metallischer Partikel beziehungsweise Verunreinigungen des Ölkreislaufs dienen. Dies kann durch zumindest teilweises Umspritzen der Permanentmagnete mit dem Kunststoff des Filtergehäuses realisiert sein oder dadurch das die Permanentmagnete in entsprechende, dazu geometrisch ausgebildete Bereiche des Filtergehäuses formschlüssig eingefügt werden. Eine weitere, gegebenenfalls zusätzlich zu der vorgenannten Maßnahme vorgesehene Weiterbildung ist dadurch gegeben, dass an dem Filtergehäuse ein oder mehrere Haken ausgebildet sind, in welche die Dichtung für das Ölbehältergehäuse eingeklipst werden kann. Hierdurch vereinfacht sich die Fertigung insoweit, als das Filtergehäuse als eine vorgefertigte Baugruppe bereitgestellt werden kann, an welcher bereits die Dichtung für das Ölbehältergehäuse angeordnet ist. Die Dichtung des Ölbehältergehäuses wird dabei bei der Montage zusammen mit dem Filtergehäuse in das Ölbehältergehäuse eingefügt. Darüber hinaus ist entsprechend einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Ölbehälters in die Unterschale des Filtergehäuses im Bereich einer an der Innenseite einer Ölbehälterwand anliegenden Seite eine Gewindebuchse für eine Ölablassschraube in das Filtergehäuse eingebracht. Hierzu kann beispielsweise im Zuge der Herstellung der Unterschale des Filtergehäuses ein entsprechendes Gewindeelement mit Kunststoff umspritzt werden. Vorzugsweise wird hierbei für das Gewindeelement Messing verwendet.
  • Die Erfindung soll nachfolgend in der Art eines Ausführungsbeispiels anhand zugehöriger Zeichnungen nochmals näher erläutert werden. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1: Teile eines erfindungsgemäßen Ölbehälters in einer Explosionsdarstellung,
  • 2: die Einzelheit X des Ölbehälters gemäß 1,
  • 3: den Ausschnitt eines Stegs in einem Filtergehäuse eines erfindungsgemäßen Ölbehälters mit einem darin eingefügten Metalleinleger,
  • 4: nochmals einen größeren Ausschnitt eines Stegs gemäß 3,
  • 5: den in der 3 ausschnittsweise gezeigten Gehäusesteg in einer Draufsicht.
  • Die 1 zeigt Teile einer möglichen Ausbildungsform eines erfindungsgemäßen Ölbehälters mit integriertem Ölfilter in einer Explosionsdarstellung. Dargestellt sind die Ölwanne 1 und die Dichtung 2 des Ölbehältergehäuses sowie der aus der Filterunterschale 3, der Filteroberschale 4 mit einem Ölstutzen 17 und dem Filtermedium 5 bestehende Ölfilter. Diese Elemente werden nach der Montage des Ölbehälters mit dem hier nicht gezeigten oberen Gehäuseabschluss des Ölbehältergehäuses abgedeckt, wobei dieser obere Gehäuseabschluss eine zu der Umfangskontur 16 der Ölwanne 1 und der Umfangskontur der zwischen ihm und der Ölwanne 1 einzufügenden Dichtung 2 kongruente Aufnahmekontur (Nut oder dergleichen) für die Dichtung 2 aufweist. Das aus der Filterunterschale 3 und der Filteroberschale 4 gebildete sowie das Filtermedium 5 aufnehmende Filtergehäuse 3, 4 wird bei dem beispielhaft gezeigten Ölbehälter an der Innenseite der Ölwanne 1 befestigt. Hierzu sind an dem Filtergehäuse 3, 4 hervorspringende Kunststoffstege 8 ausgebildet, in welche die zur Verschweißung (in der 1 nicht erkennbare) Metalleinleger 6 (siehe 3) eingefügt sind. Wie aus der Figur erkennbar, ist an dem Filtergehäuse 3, 4 außerdem ein hakenförmiges Element 14 ausgebildet, in welches die Dichtung 2 des Ölbehältergehäuses eingeklipst werden kann. Das Filtergehäuse 3, 4 ist insoweit als ein multifunktionaler Funktionsträger ausgebildet. Eine weitere von diesem Funktionsträger erfüllte Funktion ist dadurch gegeben, dass das Filtergehäuse 3, 4 eine Gewindebuchse 15 für eine Ölablassschraube aufweist (siehe hierzu auch nochmals 2 und 4).
  • Die 2 zeigt die Einzelheit X der 1 in einer vergrößerten Darstellung. In dieser Darstellung ist nochmals der an dem Filtergehäuse 3, 4 ausgebildete, hervorspringende Steg 8 aus dem Kunststoff des Filtergehäuses 3, 4 zu erkennen. Ferner deutlich erkennbar ist die von diesem Steg 8 aufgenommene beziehungsweise mit dessen Kunststoff umspritzte Gewindebuchse 15 für die nicht gezeigte Ölablassschraube des Ölbehälters.
  • Die 3 zeigt einen Ausschnitt eines Stegs 8, welcher an dem Filtergehäuse 3, 4 eines erfindungsgemäß ausgebildeten Ölbehälters angeordnet ist, in einer vergrößerten Darstellung. In diesen Steg 8 ist der zur Verschweißung mit der Innenseite der Ölwanne 1 dienende Metalleinleger 6 eingefügt. Es handelt sich hierbei um ein streifenförmiges Element mit einem gekröpften Bereich 10. In dem gekröpften Bereich 10 ist der Metalleinleger 6, wie aus der Figur ersichtlich, im Flächenabschnitt 7 beziehungsweise im Abschnitt 7', das heißt beidseitig, von Kunststoff freigestellt. Hierdurch kann der Metalleinleger 6 an seiner, der Innenseite der Ölwanne 1 zugewandten Seite mit dem Ölbehältergehäuse verschweißt werden. Für die Zuführung des Lichts eines zum Verschweißen verwendeten Lasers ist auf der, der Innenseite der Ölwanne 1 abgewandten Seite in dem Kunststoff des Stegs 8 ein Fenster 9 ausgebildet, über welches das Laserlicht beim Schweißvorgang appliziert wird. Links und rechts des gekröpften Bereichs 10 sind an dem Steg 8 beziehungsweise stegförmigen Element des Filtergehäuses 3, 4 zwei kleine Rippen 11, 11', 12, 12' ausgebildet. Diese Rippen 11, 11', 12, 12' schließen den Raum um den gekröpften Bereich 10 des Metalleinlegers 6 herum ein. Hierdurch ist der Vorteil gegeben, dass beim Verschweißen des Metalleinlegers 6 mit dem Ölbehältergehäuse entstehende Verunreinigungen im diesem Bereich eingeschlossen bleiben, so dass der Ölbehälter nach der Fertigung keine durch das Schweißen bedingte initialen Verunreinigungen aufweist. In der 4 ist nochmals ein größerer Ausschnitt des in der 3 gezeigten Stegs 8 dargestellt. In diesem Ausschnitt ist auch die im Bereich des Stegs 8 eingefügte Gewindebuchse 15 für die Ölablassschraube des Ölbehälters erkennbar. Hierfür ist ein entsprechendes, aus Messing bestehendes Element mit dem Kunststoff des Stegs umspritzt.
  • Die 5 zeigt nochmals einen gemäß einer bevorzugten Ausbildungsform der Erfindung an dem Filtergehäuse vorgesehenen Steg 8 mit dem darin eingefügten Metalleinleger 6 in einer Draufsicht. Erkennbar ist hierbei das in dem Steg 8 ausgebildete Fenster 9, über welches das Laserlicht beim Schweißvorgang appliziert wird. Darüber hinaus ist in der Abbildung erkennbar, dass der Steg 8 beziehungsweise das stegförmige Element des Filtergehäuses 3, 4 mit einer Kontur ausgebildet ist, welche die Aufnahme eines entsprechend geformten Permanentmagneten 13 ermöglicht. Dieser Permanentmagnet 13 dient dazu, eventuell in dem Öl enthaltene Metallpartikel anzuziehen und sie insoweit aus dem Ölkreislauf herauszufiltern.
  • 1
    Ölwanne
    2
    Dichtung
    3
    Filterunterschale
    4
    Filteroberschale
    5
    Filtermedium
    6
    Metalleinleger
    7
    Flächenabschnitt
    7'
    Abschnitt
    8
    Steg
    9
    Fenster
    10
    gekröpfter Bereich
    11, 11'
    Rippe
    12, 12'
    Rippe
    13
    Permanentmagnet
    14
    hakenförmiges Element
    15
    Gewindebuchse
    16
    Umfangskontur
    17
    Ölstutzen
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1339954 B1 [0002]
    • - EP 1728982 A2 [0003]

Claims (12)

  1. Ölbehälter mit integriertem Ölfilter, bestehend aus einem von einer unteren Ölwanne (1) und einem oberen Gehäuseabschluss ausgebildeten Ölbehältergehäuse mit einer zwischen der Ölwanne (1) und dem oberen Gehäuseabschluss angeordneten Dichtung (2) und aus dem vom Ölbehältergehäuse aufgenommenen Ölfilter mit einem von einer Filterunterschale (3) sowie einer Filteroberschale (4) ausgebildeten Filtergehäuse (3, 4) und einem von dem Filtergehäuse (3, 4) aufgenommenen Filtermedium (5), wobei die von der Ölwanne (1) und dem oberen Gehäuseabschluss gebildeten Gehäusewände des Ölbehältergehäuses aus Metall und das Filtergehäuse (3, 4) aus Kunststoff bestehen und wobei das Filtergehäuse (3, 4) des in den Ölbehälter integrierten Ölfilters an der Innenseite mindestens einer Gehäusewand des Ölbehältergehäuses befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtergehäuse (3, 4) durch eine Schweißverbindung an der mindestens einen Gehäusewand des Ölbehältergehäuses befestigt ist und dazu in das Filtergehäuse (3, 4) an einer Außenkontur mindestens ein Metalleinleger (6) eingefügt ist, welcher teilweise mit dem Kunststoff des Filtergehäuses (3, 4) umspritzt oder teilweise von dem Kunststoff des Filtergehäuses (3, 4) umfasst ist, aber mindestens einen von Kunststoff freigehaltenen mit der Gehäusewand des Ölbehältergehäuses verschweißten Flächenabschnitt (7) aufweist.
  2. Ölbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Gehäuseabschluss des Ölbehältergehäuses von einer Funktionsgruppe einer mit dem Ölbehälter auszustattenden Vorrichtung gebildet ist, an welche die Ölwanne (1) angeflanscht ist.
  3. Ölbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Ölbehältergehäuse aus Aluminium besteht.
  4. Ölbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Metalleinleger (6) als ein streifenförmiges Element ausgebildet ist, das auf einer Seite, welche einer Innenfläche einer Gehäusewand des Ölbehältergehäuses zugewandt ist, einen von dem Kunststoff des Filtergehäuses (3, 4) freigehaltenen und mit dem Ölbehältergehäuse verschweißten Flächenabschnitt (7) aufweist, wobei zumindest die Filterunterschale (3) oder die Filteroberschale (4), in die der betreffende Metalleinleger (6) eingefügt ist, aus einem Kunststoff besteht, der für das Licht eines der Verschweißung des von Kunststoff freigehaltenen Flächenabschnitts (7) des Metalleinlegers (6) mit dem Ölbehältergehäuse dienenden Lasers transparent ist.
  5. Ölbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Metalleinleger (6) in einen an dem Filtergehäuse (3, 4) ausgebildeten, hervorspringenden Steg (8) eingefügt ist und der betreffende Metalleinleger (6) einen mit dem Filtergehäuse verschweißten Abschnitt (7') aufweist, der sowohl auf der dem Ölbehältergehäuse zugewandten Seite, als auch auf der dieser Seite gegenüberliegenden Seite von Kunststoff freigehalten ist, wobei hierzu in dem entsprechenden Steg (8) des Filtergehäuses (3, 4) auf der dem Ölbehältergehäuse abgewandten Seite ein Fenster (9) ausgebildet ist, über welches das Licht eines Lasers zur Verschweißung des Metalleinlegers mit dem Ölbehältergehäuse applizierbar ist.
  6. Ölbehälter nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der einseitig von Kunststoff freigehaltene Flächenabschnitt (7) oder der beidseitig von Kunststoff freie Abschnitt (7') in einem in Richtung des mit ihm zu verschweißenden Ölbehältergehäuses verkröpften Bereich (10) des streifenförmigen, an seinen beiden axialen Enden mit dem Kunststoff des Filtergehäuses (3, 4) umspritzten Metalleinlegers (6) ausgebildet ist.
  7. Ölbehälter nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass bezogen auf die Längserstreckung des Metalleinlegers (6) beidseits seines einseitig von Kunststoff freigehaltenen Flächenabschnitts (7) oder des beidseitig von Kunststoff freien Abschnitts (7') jeweils mindestens eine in Richtung der Innenseite der mit dem Metalleinleger (6) zu verschweißenden Gehäusewand des Ölbehältergehäuses aufragende, aus dem Kunststoff des Filtergehäuses (3, 4) bestehende und an dieses angeformte Rippe (11, 11', 12, 12') ausgebildet ist.
  8. Ölbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtergehäuse (3, 4) als ein multifunktionaler Funktionsträger ausgebildet ist.
  9. Ölbehälter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Filtergehäuse (3, 4) mindestens eine Aufnahme für einen dem Festhalten im Öl enthaltener, metallischer Partikel dienenden Permanentmagneten (13) ausgebildet ist.
  10. Ölbehälter nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Filtergehäuse (3, 4) mindestens ein hakenförmiges Element (14) zum Einklipsen der zwischen der Ölwanne (1) und dem oberen Gehäuseabschluss des Ölbehältergehäuses einzufügenden Dichtung (2) ausgebildet ist.
  11. Ölbehälter nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass, in die Filterunterschale (3) oder in einen an dieser ausgebildeten Steg (8) eine mit dem Kunststoff des Filtergehäuses (3, 4) umspritzte Gewindebuchse (15) für eine Ölablassschraube eingefügt ist.
  12. Ölbehälter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindebuchse (15) aus Messing besteht.
DE102008053279A 2008-10-27 2008-10-27 Ölbehälter mit integriertem Ölfilter Ceased DE102008053279A1 (de)

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