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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zu einer automatischen Herstellung
einer definierten Streböffnung
bei einen Strebförderer,
wenigstens einen an dem Strebförderer
geführten
Hobel als Gewinnungsmaschine sowie einen hydraulischen Schildaufbau aufweisenden
Strebbetrieben im untertägigen
Steinkohlenbergbau.
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Ein
Problem bei der automatischen Steuerung von Strebbetrieben sowohl
in Abbaurichtung als auch in Verhiebsrichtung der eingesetzten Gewinnungsmaschine
besteht unter anderem darin, einerseits eine ausreichend große Streböffnung herzustellen,
um den Durchgang der Strebausrüstung
beispielsweise ohne Kollisionen zwischen Gewinnungsmaschine und
Schildausbaugestellen bei der Vorbeifahrt der Gewinnungsmaschine
sicherzustellen, und andererseits den Bergeanfall bei der Gewinnungsarbeit
möglichst
gering zu halten, demnach die Gewinnungsarbeit möglichst auf den Flözhorizont
zu beschränken,
ohne zuviel Nebengestein mitzuschneiden. Die vor dem Verhieb im
wesentlichen zur Verfügung
stehenden Lagerstättendaten über Flözmächtigkeit,
Liegend- bzw. Hangendniveau und das Vorhandensein von Sätteln und/oder
Mulden sowohl in der Abbaurichtung als auch in der Längsrichtung
der Strebausrüstung,
also in Verhiebsrichtung der Gewinnungsmaschine, sind zu ungenau,
um darauf eine automatisierte Steuerung der Gewinnungs- und Ausbauarbeit
stützen
zu können.
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Dieses
Problem ergibt sich in besonderer Weise bei so genannten Hobelbetrieben,
bei denen an einer an dem Strebförderer
angebrachten festen Führung
ein Hobel längs
der Strebfront hin und her fährt.
Der mit Meißeln
bestückte
Hobel weist dabei eine einstellungsbedingte Schnitthöhe und eine
vergleichsweise geringe Schnitttiefe in einer Größenordnung von etwa 30 bis
100 mm auf, so daß im
Gegensatz zu einer schneidenden Gewinnung die Schnitthöhe jedenfalls
während
einer Gewinnungsfahrt nicht variabel ist. In den Hobelbetrieben
ist eine Höhensteuerung
des Hobels über
einen zwischen dem Strebförderer
als fester Führung
für den
Hobel und dem daran angeschlagenen Schildausbaugestell angeordneten
Steuerzylinder als sogenannte Auslegesteuerung eingerichtet. Über die
mit der Auslegersteuerung veränderbare
Neigung des Strebförderers kann
somit zusätzlich
zu einer niveauneutralen Steuerung dem Strebförderer und damit dem daran
geführten
Hobel auch während
der Gewinnungsfahrten eine Tauchbewegung in Abbaurichtung vermittelt werden,
in welcher der Hobel durch Einschnitt seiner Bodenmeißel abwärts in das
Flöz oder
in das Liegende abkippt, oder auch eine Kletterbewegung, in welcher
der Hobel einen ansteigenden Verhieb ausführt.
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Soweit
bei der Gewinnungsarbeit auch eine Verletzung des Liegenden durch
den Hobel möglichst
vermieden werden soll, erfolgt die Höhensteuerung des Hobels im
wesentlichen nach dem bekannten Verfahren des Grenzschichthobelns
am Liegenden. Bei diesem Verfahren wird durch einen im Niveau des
Bodenmeißels
des Hobels mitgeführten Sensor
ermittelt, ob der Bodenmeißel
des Hobels im Nebengestein, also im Liegenden, oder in der Kohle schneidet.
Dieses Verfahren ist zunächst
von seiner Hardwareseite anfällig,
weil der betreffende Sensor und der zugehörige Auswerterechner in einer
extrem rauen Umgebung in oder am Hobel eingebaut ist und damit entsprechenden
Beanspruchungen beziehungsweise eintretenden Defekten unterliegt.
Weiterhin erfordert die Mobilität
des Hobels eine Stromversorgung der Hardware per Akku und eine Datenübermittlung
per Funk mittels mehrerer im Streb angeordneter Transponder, wobei
die Funkbedingungen insbesondere in niedrigen Streben mit hohen
Anteilen an ferromagnetischen Bestandteilen der Strebausrüstung sehr
schwierig zu beherrschen sind. Darüber hinaus ist dieses Verfahren
auch in seiner Aussage mit Unsicherheiten behaftet bzw. bedingt auch
entsprechende zeitliche Verspätung
bei einer eventuell erforderlichen Regelung, weil eine einigermaßen sichere
Aussage über
das vom Hobel geschnittene Material erst nach einigen Hobelzügen, d. h.,
nach einigen, in der Regel etwa nach 5 Vorbeifahrten an einem Schildausbaugestell
zu treffen ist.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs
genannten Art aufzuzeigen, mittels dessen auch in Hobelbetrieben eine
Automatisierung der Gewinnungs- und Ausbauarbeit im Hinblick auf
die Herstellung einer definierten Streböffnung möglich ist.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe ergibt sich einschließlich vorteilhafter Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Erfindung aus dem Inhalt der Patentansprüche, welche
dieser Beschreibung nachgestellt sind.
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Die
Erfindung sieht hierzu ein Verfahren vor, bei welchem mittels an
wenigstens drei der vier Hauptbauteile jedes Schildausbaugestells
wie Bodenkufe, Bruchschild, Traglenkern und bruchseitigem Bereich
der Hangendkappe angebrachter Neigungssensoren die Neigung der Schildbauteile
gegen die Horizontale ermittelt und aus den gemessenen Daten in
einer Rechnereinheit durch Vergleich mit den darin abgelegten, die
geometrische Ausrichtung der Bauteile und deren Bewegung während des Schreitens
definierenden Basisdaten die jeweils bankrechte Schildhöhe des Schildausbaugestells
berechnet wird und bei welchem die ermittelte Schildhöhe des Schildausbaugestells
mit der maschinenabhängig
festliegenden Schnitthöhe
des Hobels abgeglichen wird, und bei welchem zur Korrektur von festgestellten
Abweichungen eine über
eine zwischen Schildausbaugestell und Strebförderer bestehende Auslegersteuerung
zu bewirkende Höhensteuerung des
Hobels eingeleitet wird, wobei im Sinne einer orts-synchronen Auswertung
die eingeleitete Höhensteuerung
des Hobels beibehalten wird, bis das mit einer zeitlichen Verzögerung dem
Hobel nacheilende Schildausbaugestell die Stelle erreicht hat, an
der sich der Hobel zum Zeitpunkt der eingeleiteten Höhensteuerung
befand.
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Mit
der Erfindung ist der Vorteil verbunden, daß zunächst aufgrund der mit einem
vergleichsweise geringen Aufwand zu ermittelnden Schildhöhe ein Parameter
für die
Strebsteuerung in ausreichender Genauigkeit und Zuverlässigkeit
zur Verfügung
steht. Der andere Parameter besteht in der durch die Auslegung des
Hobels bedingten Schnitthöhe
des Hobels, die in etwa auf die gemäß den Lagerstättendaten
zu erwartende Mächtigkeit
des für
den Verhieb anstehenden Flözes
abgestimmt ist. Soweit in der Rechnereinheit signifikante Abweichungen
zwischen der Schnitthöhe
und der Schildhöhe
festgestellt werden, erfolgt automatisch eine Veränderung
der Höhensteuerung
des Hobels über
eine entsprechende Einstellung der Auslegersteuerung. Soweit bei
Hobelbetrieben ein erheblicher Abstand zwischen der Schnittspur
des Hobels und der Spitze der Bodenkufe beziehungsweise der Einzelkufen
des die Anlenkung für
die Auslegersteuerung bildenden Schildausbaugestells gegeben ist,
ergibt sich eine entsprechend lange Regeltotzeit, bis die am Schildausbaugestell
bestimmte Schildhöhe
auf einen am Strebförderer
eingeleiteten Höhensteuerimpuls
für den
Hobel reagiert. Dabei erfolgt eine vollständige Schildhöhenreaktion
erst 5–7
Schreitvorgänge
nach Einleitung des Höhensteuerimpulses
für den
Hobel. Erst dann kann durch den Abgleich von Schnitthöhe und Schildhöhe bzw.
durch die Feststellung der Stellung des Schildausbaugestells im
Raum und damit der Streböffnung überprüft werden, inwieweit
die eingeleitete Änderung
der Höhensteuerung
des Hobels zum Ausgleich der erkannten Abweichung und zu einer Änderung
der Streböffnung
führt.
Während
des Durchschreitens des Weges von dem Standort der Bodenkufe des
Schildausbaugestells, an welchem die Änderung der Höhenstellung
eingeleitet worden ist, bis zu einem neuen Standort der Bodenkufe,
an dem die Bodenkufe den vom Hobel mit der geänderten Höhensteuerung geschnittenen
Bereich erreicht, ist keine Änderung
der eingeleiteten Höhensteuerung
vorzunehmen, obwohl während
dieses Weges eine festgestellte Abweichung bestehen bleibt. Insofern
ist erfindungsgemäß vorgesehen,
daß im
Sinne einer orts-synchronen Auswertung die eingeleitete Höhensteuerung
des Hobels beibehalten wird, bis das mit einer zeitlichen Verzögerung dem
Hobel nacheilende Schildausbaugestell die Stelle erreicht hat, an
der sich der Hobel zum Zeitpunkt der eingeleiteten Höhensteuerung
befunden hat.
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Aufgrund
der erfindungsgemäßen Maßnahmen
ist eine Aussage darüber
möglich,
ob die von dem Hobel freigeschnittene Schnitthöhe auch der späteren Schildhöhe an diesem
Ort entspricht, oder ob eventuell auftretender Nachfall oder eintretende Konvergenzen
zu Abweichungen der Schildhöhe nach
oben oder unten von der Schnitthöhe
führen, denen
bei den nächsten
Hobelfahrten durch eine Änderung
der Höhensteuerung
des Hobels Rechnung zu tragen ist. Entsprechendes gilt auch für das Durchfahren
von Mulden und/oder Sätteln.
Insofern nutzt das erfindungsgemäße Verfahren
im wesentlichen die ermittelte Schildhöhe, um unter Einbeziehung der
Schnitthöhe
des Hobels einen Regelkreis zur Steuerung der Gewinnungs- und Ausbauarbeit einzurichten,
der bei seiner Anwendung zur automatischen Einhaltung einer definierten
Streböffnung führt. Dabei
kann zweckmäßigerweise
als Indikator für
die Strebhöhe
die bankrechte Schildhöhe
zwischen Oberkante Kappe und Unterkante Kufe herangezogen werden.
Als Steuergröße für die Höhensteuerung
des jeweiligen Schildausbaugestells eignet sich auch die Schildhöhe im Bereich
des Schildstempels, weil ansonsten der Relativwinkel zwischen der
Hangendkappe und der Bodenkufe in einzelnen Höhenanpassungsphasen zu starken
Höhenveränderungen
bezogen auf die Kappenspitze führt.
Insofern kann es zweckmäßig sein,
die Schildhöhe
zwischen Hangendkappe und Bodenkufe an beliebigen Stellen zu ermitteln
und die für
das jeweilige Verfahren sinnvollste Stelle für die Höhensteuerung zu verwenden.
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Im
Rahmen der Steuerung ist das Regelverhalten des Systemes durch in
der Rechnereinheit abgelegte selbstlernfähige Algorithmen zu optimieren, weil
eine rein geometrisch inkrementale Vorgehensweise nicht alle in
der Praxis auftretenden Effekte wie beispielsweise Bodenmeißelzustand,
Steuerverhalten des Hobels bei unterschiedlicher Liegendbeschaffenheit,
Aufwärtseinfluss,
mechanisches Spiel der maschinellen Ausrüstung abbilden kann. Insofern wird
im Rahmen der rechnergestützten
Steuerung überprüft, ob die
durch die Änderung
der Höhensteuerung
des Hobels beabsichtigte Streböffnung
tatsächlich
erreicht wird, und es werden die Abweichungen zwischen Zielvorgabe
der eingeleiteten Höhensteuerungsänderung
und tatsächlich
eingetretener Streböffnung
bei der Berechnung und Vorgabe späterer Änderungen der Höhensteuerung
berücksichtigt.
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Nach
einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist vorgesehen, dass Schildausbaugestelle mit geteilter
Bodenkufe eingesetzt werden, bei denen zwischen den beiden Einzelkufen
das Schreitwerk des Schildausbaugestells angeordnet ist, so dass
die beiden Einzelkufen des Schildausbaugestells im Unterschied zu
miteinander verbundenen Kufen getrennt voneinander eingeraubt werden
können,
wodurch der sogenannte Elephant-Steg als Schreitsteuerung möglich ist.
Bei solchen, insbesondere in den für Hobelbetriebe typischen geringeren
Flözmächtigkeiten
eingesetzten Schildausbaugestellen ist an beiden Einzelkufen je
ein Neigungssensor angeordnet.
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Hierzu
kann vorgesehen sein, dass für
jede der beiden Einzelkufen die jeweilige Schildhöhe aus den
gemessenen Neigungswinkeln für
die Hangendkappe, den Bruchschild und für die rechte und die linke
Einzelkufe des Schildausbaugestells berechnet wird, wobei vorgesehen
sein kann, dass die für
das Schildausbaugestell ermittelte Schildhöhe aus dem Mittelwert der für die beiden
Einzelkufen berechneten Schildhöhenwerte
berechnet wird. Für
die Erkennung von durch Stempelaufsetzer bedingten Problemen, oder
für eine
Beurteilung, ob die obere Verstellgrenze bei dem Schildausbaugestell
erreicht ist, ist jedoch eine Einzelauswertung der Schildhöhe für die rechte und
die linke Schildhälfte
auf der Basis der an den Einzelkufen ermittelten Neigungswinkel
erforderlich.
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Soweit
nach einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung vorgesehen ist, daß am Strebförderer ein Neigungssensor angeordnet
ist und der Neigungswinkel des Strebförderers in Abbaurichtung ermittelt wird,
zeigt der am Strebförderer
angeordnete Neigungssensor die Steuerrichtung des Hobels an und gibt
insoweit die Grundlage für
die einzelnen Steuerungsschritte.
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Insbesondere
ist nach einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung vorgesehen, daß aufgrund
des in Abbaurichtung gemessenen Neigungswinkels des Strebförderers
ein Differenzwinkel zwischen der Hangendkappe des Schildausbaugestells
und dem Strebförderer
ermittelt und in die Berechnung der von dem Hobel herzustellenden
Streböffnung
einbezogen wird. Mit der Darstellung des Differenzwinkels ist eine
Aussage darüber
möglich,
ob sich während
der nächsten
Gewinnungsfahrten bzw. Ausbauschritte die Streböffnung vergrößern oder
verkleinern wird, und somit ist es möglich, die Höhensteuerung
des Hobels derart einzurichten, daß sich die vorgegebene Sollhöhe der Streböffnung ergibt.
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Um
insbesondere die Erfassung der Höhe der
vom Hobel tatsächlich
hergestellten Streböffnung zu
verbessern, ist nach einem Ausführungsbeispiel der
Erfindung vorgesehen, dass an der auf der ausbauseitigen Seite des
Strebförderers
angeordneten Brake ein Sensor angebracht ist, der den vertikalen Abstand
zwischen der Brake und der Unterkante des Hangendkappe des zugeordneten
Schildausbaugestells erfasst, und bei welchem daraus unter Berücksichtigung
der konstruktiv vorgegebenen Brakenhöhe sowie der Dicke der Hangendkappe
die aktuell vom Hobel hergestellte Streböffnung in ihrer Höhe berechnet
wird. Dabei kann die Abstandserkennung zwischen der Brake und der
Hangendkappe in vorteilhafter Weise dazu genutzt werden, um die
Gefahr eines Aufsetzens der Hangendkappe auf der Brake im Zuge einer
sich stark verringernden Strebhöhe frühzeitig
zu erkennen und durch entsprechend automatisch eingeleitete Steuerbewegungen
der Hobelniveausteuerung zu beseitigen. Entsprechend kann bei einem
zu groß werden
Abstand zwischen Brake und Hangendkappe, beispielsweise bei anwachsender Flözmächtigkeit,
automatisch eine geringere Strebhöhe angesteuert werden, um mit
einer zu großen Strebhöhe verbundene
Nachteile zu vermeiden.
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Soweit
aufgrund der üblicherweise
konischen Formgebung der Hangendkappe die jeweils zu berücksichtigende
Dicke des über
der Brake in Abhängigkeit
von der Stellung des Schildausbaugestells sich ändert, ist nach einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung vorgesehen, dass jeweils in die Berechnung der Höhe der Streböffnung die
in Abhängigkeit
von der parallel festgestellten Schreitstellung des Schildausbaugestells
zum Strebförderer
festgestellt wird.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung kann vorgesehen, dass an der auf der ausbauseitigen Seite
des Strebförderers
angeordneten Brake ein auf den Kohlenstoß ausgerichteter Sensor angebracht
ist, der den Abstand zwischen der Hobeloberkante und dem Hangenden
misst, und bei welchem daraus unter Berücksichtigung der konstruktiv
vorgegebenen Höhe
des Hobels die Höhe der
aktuell vom Hobel hergestellten Streböffnung berechnet wird. Hiermit
ist der Vorteil verbunden, dass die Erfassung der Strebhöhe bereits
am Kohlenstoß die
Regeltodzeit der Strebhöhensteuerung
im System verkürzen
kann. Sofern ein derartiger Sensor mit einem weiteren Sensor zur
Messung des Abstandes zwischen der Brake und der Unterkante der
Hangendkappe kombiniert wird, entsteht ein redundantes System zur Strebhöhenüberwachung,
welches im Hinblick auf die Installierung eines Automatikbetriebes
eine bessere Verfügbarkeit
aufweist.
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In
einer Weiterbildung kann dabei vorgesehen sein, dass der Sensor
derart ausgerichtet ist, dass der Sensor am Hangenden den Abstand
zwischen dem Kohlenstoß und
der Vorderkante der Hangendkappe des zugeordneten Schildausbaugestells verfasst,
wobei der so unmittelbar erfasste Abstand zwischen der Kappenspitze
und dem Kohlenstoß erfasst
und prozesstechnisch weiter verwertet werden kann.
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Nach
Ausführungsbeispielen
der Erfindung können
die an der Brake eingesetzten Sensoren elektrooptisch arbeitende
Sensoren, Radarsensoren oder Ultraschall-Sensoren sein.
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Aufgrund
der erfindungsgemäß vorgesehenen
ständigen Überwachung
der Ist-Schildhöhe kann während der
Vorbeifahrten des Hobels an den Schildausbaugestellen überprüft werden,
ob die von dem Hobel hergestellte Streböffnung entsprechend der Soll-Schildhöhe eingehalten
wird, oder es zu Abweichungen nach oben oder unten kommt. Diesen Abweichungen
entsprechend ist es möglich,
eine automatische Höhensteuerung
des Hobels vorzunehmen, wobei für
die Ausführung
der Höhensteuerung des
Hobels nach Ausführungsbeispielen
der Erfindung in an sich bekannter Weise die Einleitung einer Tauchbewegung
wie auch die Einleitung einer Kletterbewegung des Hobels in Abbaurichtung
durch Ansteuerung der Auslegersteuerung zur Verfügung stehen.
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Es
ergibt sich also der Vorteil, dass das Höhensteuerungsverfahren für den Hobel
an einer intakten und in der Regel in ihrem Verlauf nicht beeinträchtigten
Hangend-Grenzschicht geführt
wird, wogegen die Bodenkufe häufig
nicht auf dem natürlichen
Liegenden fährt,
sondern entlang dem von den Bodenmeißeln des Hobels freigeschnittenen
Horizont. Beim Setzen des Schildausbaugestells kommt es darüber hinaus
aufgrund der hohen Flächenpressung
der Bodenkufe mit einer nahe der Kufenspitze auftretenden Druckspitze
häufig
zum Einsinken in das künstlich
hergestellte Liegende. Dabei erfolgt das Einsinken der Bodenkufe
nicht lageparallel, sondern wegen der Druckverteilung an der Bodenkufe verstärkt an der
Kufenspitze, so daß die
Bodenkufe eine Art Drehbewegung vollzieht.
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Insoweit
kann nach einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung auch vorgesehen sein, zusätzlich oder alternativ zur
Verwendung des Neigungswinkels der am unverritzten Hangenden gleitenden
Hangendkappe als Führungsgröße den Differenzwinkel zwischen
der Bodenkufe des Schildausbaugestells beziehungsweise den entsprechenden
Einzelkufen und dem Strebförderer
zu ermitteln und in die Berechnung der von dem Hobel herzustellenden
Streböffnung
einzubeziehen. In den Fällen,
in denen die Bodenkufe ohne größere Probleme
auf dem Liegenden fährt,
ist eine Steuerung des Schildausbaugestells unter Berücksichtigung
der ermittelten Kufenneigung ausreichend; insofern bedarf es dann
der Ermittlung eines Kufenwinkels nicht.
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Ein
Steuerungsbedarf für
den Hobel tritt regelmäßig und
zwangsläufig
bei dem Durchfahren von in Abbaurichtung ausgeprägten Mulden und/oder Sätteln auf.
So wird beispielsweise das Anfahren eines Sattels durch die festgestellte
Neigungsänderung
der am Hangenden anliegenden Hangendkappe des Schildausbaugestells
erkannt. Aus dem Maß der
Neigungsänderung
zwischen zwei Vorziehschritten des Schildausbaus kann die Höhenveränderung im
Sinne einer Minderung der Höhe
für jeden
weiteren Schreitvorgang des betreffenden Schildausbaugestells berechnet
werden. Um die Streböffnung
auf dem vorgegebenen Soll-Niveau zu halten und der Minderung der
Streböffnung
entgegenzutreten, ist bei dem Hobel beispielsweise eine Höhensteuerbewegung
im Sinne einer Tauchbewegung einzuleiten. Anschließend wird
vor Überschreiten
eines Sattelhochpunktes eine Neigungsänderung der Hangendkappe zur
Horizontalen erkennbar. Dies ist dazu heranzuziehen, rechtzeitig
die Hobelarbeit mit einer Anpassung der Höhensteuerung des Hobels zu
steuern, damit auch beim Überfahren
des Sattels die Sollhöhe
der Streböffnung
eingehalten wird. Entsprechende Steuervorgänge allerdings mit umgekehrtem Vorzeichen,
sind bei dem Durchfahren einer Mulde einzustellen, bei welchem prinzipiell
die gleichen Richtungsabläufe
herrschen. Insofern ist nach einem Ausführungsbeispiel der Einfindung
vorgesehen, daß über die
Ermittlung der Neigung der Hangendkappe der Schildausbaugestelle
in Abbaurichtung der Verlauf von Mulden und/oder Sätteln in
Abbaurichtung festgestellt und über
die festgestellten Änderungen der
Neigung der Hangendkappe über
einen vorgegebenen Zeitraum die Änderung
der Streböffnung
vorausberechnet und die Höhensteuerung
des Hobels entsprechend eingestellt wird.
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Die
an den Schildausbaugestellen angeordneten Neigungssensoren geben
auch ein Maß für die Neigung
der Schildausbaugestelle quer zur Abbaurichtung, da auch in der
Fahrtrichtung des Hobels im Strebverlauf Sättel und Mulden ausgeprägt sein
können.
Da sich der Verlauf des Hangenden und Liegenden in Längsrichtung
der Strebsäule
aus der Querneigung der Schildausbaugestelle ableiten lässt, ist nach
einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung vorgesehen, daß über die
Ermittlung der Neigung der einzelnen Schildausbaugestelle quer zur
Abbaurichtung der Verlauf von Mulden und/oder Sätteln in Verhiebsrichtung des
Hobels festgestellt und die Höhensteuerung
des Hobels so eingestellt wird, dass eine ausreichende Durchgangshöhe des Hobels
an den Schildausbaugestellen sichergestellt ist.
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Der
Vergleich der Soll-Schildhöhe
mit der Ist-Schildhöhe
kann überlagert
werden durch das Auftreten von Konvergenz, die die freigeschnittene Streböffnung entgegen
der Stützwirkung
des eingesetzten Schildausbaus verringert. So ist nach einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung vorgesehen, daß bei
Unterschreiten des Wertes für
die Schnitthöhe durch
die Schildhöhe
die eingetretene Konvergenz ermittelt und die Konvergenz beispielsweise
durch eine entsprechende Tauchbewegung des Hobels mit Liegendeinschnitt
kompensiert wird. In einer speziellen Ausführungsform der Erfindung ist dabei
vorgesehen, daß im
Falle von geplanten Betriebsstillständen die Streböffnung um
das Maß einer über die Dauer
des Betriebsstillstandes zu erwartenden Konvergenz vergrößert wird.
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Nach
einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Leistungsaufnahme des
Hobelantriebs für
den Hobel während
der Vorbeifahrt des Hobels mit Bezug auf die einzelnen Schildausbaugestelle
erfasst und aufgezeichnet wird und in der Rechnereinheit eine Auswertung
erfolgt, inwieweit in einzelnen Strebabschnitten der Hobel aufgrund
normaler Leistungsaufnahme an der Grenzschicht vom Flöz zum Liegenden
läuft oder
ob eine hohe Leistungsaufnahme einen Liegendeinschnitt des Hobels
kennzeichnet. Wenn die Schildhöhe
mit der aus den Lagerstättendaten
zur Verfügung stehenden
Flözmächtigkeit übereinstimmt,
kann eine Zusatzinformation, wonach der Hobel an der Grenzschicht
zu Liegenden läuft,
sehr hilfreich sein. Wenn beispielsweise trotz Übereinstimmung der Schildhöhe mit der
Flözmächtigkeit
phasenweise über
den hohen Hobelleistungsbedarf erkennbar wird, dass offenbar Liegendes
mitgeschnitten wird, so ist die Schnittführung des Hobels in Richtung
einer geringeren Streböffnung
anzupassen, um weiterhin einen Liegendmitschnitt zu vermeiden. Umgekehrt
kann eine zu geringe Strebhöhe
erkannt werden, wenn die untere Grenzschicht zum Liegenden nicht
erreicht wird und somit die Gefahr besteht, auf dem Liegenden Kohle
anzubauen, dass heißt
nicht die gesamte Kohle bis zur Liegendschicht hereinzugewinnen. Daraus
ergibt sich nicht nur ein Förderverlust
an werthaltiger Kohle, sondern gegebenenfalls auch eine Brandgefahr
in der stehengelassenen Kohleschicht.
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Nach
einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist vorgesehen, daß als Neigungssensoren Beschleunigungssensoren
eingesetzt werden, die über die
Abweichung von der Erdbeschleunigung die Winkelstellung des Beschleunigungssensors
im Raum erfassen. Insofern wird physikalisch der Winkel gegenüber der
Vertikalen bestimmt, der in den Neigungswinkel für die Neigung der Schildbauteile
gegen die Horizontale umzurechnen ist. Dabei kann zur Ausschaltung
von durch die Schwingungen der eingesetzten Bauteile verursachten
Fehlern vorgesehen sein, daß die
von den Beschleunigungssensoren ermittelten Messwerte mittels eines
geeigneten Dämpfungsverfahrens überprüft und korrigiert
werden.
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In
der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der
Erfindung wiedergegeben, welche nachstehend beschrieben sind. Es
zeigen:
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1 ein
Schildausbaugestell in einer schematischen Seitenansicht,
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2a–c jeweils
ein Schildausbaugestell mit unterschiedlicher Ausführung seiner
Bodenkufe in einer Vorderansicht,
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3 eine
Strebausrüstung
mit Hobel, Strebförderer
und Schildausbaugestell gemäß 1 bzw. 2 in einer schematischen Darstellung,
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4 den
Gegenstand der 3 mit einem an der Brake des
Strebförderers
angebrachten Sensor zur Messung des Abstandes zwischen Brakenoberkante
und Unterkante der Hangendkappe,
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5 den
Gegenstand der 3 mit einem an der Brake des
Strebförderers
angebrachten, auf den Kohlenstoß ausgerichteten
Sensor.
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Das
in 1 dargestellte Schildausbaugestell 10 umfasst
eine Bodenkufe 11, auf der in paralleler Anordnung zwei
Stempel 12 angesetzt sind, von denen in 1 nur
ein Stempel erkennbar ist und die an ihrem oberen Ende eine Hangendkappe 13 tragen.
Während
die Hangendkappe 13 an ihrem vorderen, (linken) Ende in
Richtung der noch zu beschreibenden Gewinnungsmaschine vorsteht,
ist an dem hinteren (rechten) Ende der Hangendkappe 13 ein Bruchschild 14 mittels
eines Gelenks 15 angelenkt, wobei das Bruchschild von in
der Seitenansicht 2 auf der Bodenkufe 11 ruhenden
Traglenkern 16 gestützt ist.
An dem Schildausbaugestell 10 sind bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel
drei Neigungssensoren 17 angebracht, und zwei ein Neigungssensor 17 an
der Bodenkufe 11, ein Neigungssensor 17 im hinteren
Bereich der Hangendkappe 13 in Nähe des Gelenks 15 und
ein Neigungssensor 17 an dem Bruchschild 14. Wie
nicht weiter dargestellt ist, kann an dem vierten beweglichen Bauteil
des Schildausbaugestells 10, den Traglenkern 16,
ebenfalls ein Neigungssensor vorgesehen sein, wobei von den vier möglichen
Neigungssensoren 17 jeweils drei Neigungssensoren eingebaut
sein müssen,
um mit den davon ermittelten Neigungswerten des Stellung des Schildausbaugestells
in einem Abbauraum zu bestimmen. Insofern ist die Erfindung nicht
auf die konkret in 1 dargestellte Anordnung der
Neigungssensoren beschränkt,
sondern umfasst alle möglichen
Kombinationen von drei Neigungssensoren an den vier beweglichen
Bauteilen des Schildausbaugestells.
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In
einer Rechnereinheit lassen sich aufgrund der bekannten und darin
abgelegten, die geometrische Ausrichtung der Bauteile und deren
Bewegung während
des Schreiten definierenden kinematischen Daten je nach der Stellung
von Budenkufe 11, Bruchschild 14 sowie Hangendkappe 13 zueinander
die Höhen
h1, h2 sowie h3 ermitteln, wobei die Höhe h1 für die Ermittlung
der bankrechten Höhe
der Streböffnung 30 gilt,
während
die Höhe
h2 ein Maß für eine eventuelle Überhöhe bei einem
vollständig
ausgefahrenen Schildausbaugestell bzw. für eine Aufsetzergefahr bildet,
während
die Höhe
h3 zur Betrachtung der Konvergenz herangezogen
werden kann. Die Ermittlung der Höhen h1,
h2 und h3 kann anhand
der Messwerte der Neigungssensoren 17 erfolgen, wobei die von
diesen Sensoren 17 gemessenen Werte in der angesprochenen
Rechnereinheit mit den darin abgelegten Basisdaten für die geometrische
Ausrichtung der Bauteile und deren Bewegungsdaten zueinander verglichen
werden. Hierzu ist vorgesehen, daß die einzelnen Schildausbaugestelle 10 nach
deren Einbau in die Strebausrüstung
kalibriert werden, indem die Hangendkappe 13, der Bruchschild 14 und
die Bodenkufe 11 mittels Handinkinometer in eingebautem
Zustand eingemessen und die Messwerte in die entsprechende Steuerung
des Schildausbaugestells 10 eingegeben werden. Soweit in
der Schildsteuerung dann die Höhenwerte
h1, h2 und h3 anzeigt werden, können diese Höhenwerte
mit Maßbändern nachgemessen
und anschließend
die Neigungssensoren entsprechend kalibriert werden.
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Wie
sich aus 3 ergibt, ist das dargestellte
Schildausbaugestell 10 an einem Strebförderer 20 angeschlagen,
der eine Hobelführung 21 für einen längs des
Strebförderers 20 verfahrbaren
Hobel 22 aufweist. In 3 ist mit
dem Bezugszeichen 24 das Hangende und mit dem Bezugszeichen 25 das
Liegende des Flözes 23 bezeichnet.
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Der
Strebförderer 20 ist
mittels einer Auslegersteuerung 26 mit dem zugeordneten
Schildausbaugestell 10 verbunden, wobei über die
Auslegersteuerung 26 der Strebförderer 20 in seiner
Stellung gegen die Horizontale in Abbaurichtung verstellbar ist,
so daß durch
ein Anheben bzw. Absenken der ausbauseitigen Anschläge für die Auslegersteuerung 26 am
Strebförderer 20 den
Hobel eine Tauchbewegung oder eine Kletterbewegung zu vermitteln
ist. Zur Feststellung der Lage des Strebförderers 20 bzw. zur Überwachung
der eingestellten Höhensteuerung
ist an dem Strebförderer 20 ein
Neigungssensor 27 angeordnet.
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Das
in 1 in einer Seitenansicht dargestellte Schildausbaugestell 10 kann
dabei grundsätzlich
drei Bauformen hinsichtlich seiner Bodenkufe aufweisen. Wie sich
zunächst
aus 2a ergibt, besteht die Bodenkufe 11 aus
zwei Teilkufen, die allerdings über
eine feste Stahlkonstruktion 28 fest miteinander verbunden
sind, so dass sich eine sogenannte „Tunnelkufe” ergibt.
Diese Tunnelkufe weist zwar eine bessere Höhenbeweglichkeit auf, jedoch kommt
es zu höheren
Flächenpressungen
und damit zu einer höheren
Tendenz zum Einsinken der beiden Teilkufen in das Liegende.
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Alternativ
dazu kann gemäß 2b die
Bodenkufe mit zwei Teilkufen ausgebildet sein, die über eine
Bodenplatte 29 miteinander verbunden sind, so dass sich
eine größere Auflagerfläche für die Bodenkufe
ergibt. Damit wird die Flächenpressung
und damit die Tendenz vermindert, dass sich die Schildausbaugestelle
insbesondere im Bereich der Kufenspitze in das Liegende eindrücken. Diese
Bauform schränkt
jedoch die Beweglichkeit für
schnelle Änderungen
der Schildhöhe
ein, weil insbesondere bei einer schnellen Vergrößerung der Schildhöhe das Schreitwerk 37 einem
schnell abtauchenden Strebförderer
nicht folgen kann, weil das Schreitwerk dann am geschlossenen Bodenblech 29 anliegt,
was die Möglichkeit
der Höhenanpassung
begrenzt.
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In 2c schließlich ist
eine Ausführungsform
dargestellt, die in Hobelbetrieben bei einer geringen Flözmächtigkeit,
etwa unterhalb von 1,5 m vorzugsweise zum Einsatz kommt. Bei dieser
Ausführung
sind getrennte Einzelkufen 35 und 36 vorgesehen,
zwischen denen das Schreitwerk 37 derart angeordnet ist,
dass die in Schreitrichtung rechte Einzelkufe 35 unabhängig von
der in Schreitrichtung linken Einzelkufe 36 angehoben werden
kann. Diese Trennung der Einzelkufen 35 und 36 ermöglicht das Schreiten
des Schildausbaugestells 10 im sogenannten Elephant-Steg,
mittels dessen einem Einsinken der beiden Einzelkufen 35 und 36 in
das Liegende 25 und einem Ansammeln und Aufschieben von
Haufwerk vor den Einzelkufen 35, 36 entgegengewirkt werden
kann. Derartiges Haufwerk würde
ohne entsprechende Gegenmaßnahmen
unter bestimmten Betriebsbedingungen nicht schnell genug in Richtung des
Bruchfeldes abfließen
und dann den Schreitvorgang zunehmend behindern beziehungsweise
in einem fortgeschrittenen Stadium sogar verhindern. Bei dem Schreitvorgang
wird das Schildausbaugestell 10 durch Anrauben seiner beiden
Stempel 12 zunächst entlastet.
Im Anschluss daran wird allerdings der mit der einen Einzelkufe
verbundene Stempel weiter eingeraubt, so dass sich die betreffende
Einzelkufe weiter anhebt und beim Vorziehen des Schildausbaugestells
auf auf dem Liegenden liegendes Haufwerk aufgleiten kann. Wenn der
Schild gesetzt wird, steht die betreffende Einzelkufe auf dem erhöhten Niveau. Beim
nächsten
Schreitvorgang wird dann der gleiche Zyklus seitenverkehrt mit der
anderen Einzelkufe durchlaufen, so dass die einzelnen Schreitvorgänge in einer
Art „Trampelschritt” sich vollziehen.
Mit der gleichen Technik ist es auch möglich, eine in das Liegende
eingesunkene Einzelkufe wieder auf das Liegendniveau hochzubringen.
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In 3 ist
schematisch dargestellt, daß die Hangendkappe 13 an
dem ungestörten
Hangenden 24 des Flözes 23 anliegt.
Lediglich zur Verdeutlichung der Höhensteuerung ist in 3 beispielhaft dargestellt,
dass in der aus 3 erkennbaren Stellung dem Hobel 22 eine
Tauchbewegung vermittelt worden ist, indem der Strebförderer 20 mittels
der Auslegersteuerung 26 leicht angehoben wurde. Der Hobel 22 schneidet
leicht in das Liegende 25 ein, so daß sich bei der noch auf dem
ursprünglichen
Niveau des Liegenden 25 stehenden Bodenkufe 11 des Schildausbaugestells 10 ein
Differenzwinkel α zu dem
vom Hobel 22 geschnittenen Liegendniveau ergibt. Über diesen
Differenzwinkel α und
die von den Neigungssensoren 17 an dem Schildausbaugestell 10 ermittelten
Stellung der Schildbauteile lässt
sich die Änderung
der Streböffnung
bei den weiteren Gewinnungsfahrten des Hobels 22 berechnen.
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In
den 4 und 5 ist die Anordnung zusätzlicher
Sensoren an der ausbauseitigen Brake 40 des Strebförderers 20 dargestellt,
mittels derer eine fortlaufende, unmittelbare Berechnung der Höhe der vom
Hobel 22 freigeschnittenen Streböffnung erfolgen kann. Gemäß 4 ist
an der Brake 40 ein Sensor 41 angebracht, der
den durch den Pfeil 42 gekennzeichneten Abstand zwischen
der Brake 40 und der Unterkante der Hangendkappe 13 misst.
In Kenntnis dieses Abstandes kann unter Berücksichtigung der konstruktiv
bedingten Bauhöhe
der Brake 40 sowie der Dicke der Hangendkappe 13 jeweils
die aktuelle Strebhöhe
berechnet werden. Da sich aufgrund der konischen Form der Hangendkappe 13 deren
Dicke in Abhängigkeit
von der Stellung des Schildausbaugestells 10 relativ zum Strebförderer 20 ändert, ist
dafür Sorge
getragen, dass die Schreitwerkstellung des Schildausbaugestells 10 jeweils
ermittelt und daraus die Dicke des über der Brake 40 stehenden
Bereichs der Hangendkappe 13 bestimmt wird. Dieser Brakensensor 40 hilft,
Engstellen rechtzeitig zu erkennen, bei denen die Gefahr besteht, dass
die Mindestsystemhöhe
Schildausbaugestell/Förderer
unterschritten wird. Demnach kann im gegebenenfalls automatisch
die Hobelniveausteuerung zur Herstellung einer größeren Strebhöhe eingesteuert
werden.
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Bei
dem in 5 dargestellten Ausführungsbeispiel ist an der Brake 40 ein
Sensor 43 angeordnet, der auf den Kohlenstoß 23 ausgerichtet
ist. Mittels dieses Sensors 43 kann der durch den Pfeil 44 bezeichnete
Abstand zwischen der Oberkante des Hobels 22 und dem Hangenden 24 erfasst
werden, so dass sich die am Kohlenstoß 23 bei der Gewinnungsarbeit
des Hobels 22 ergebende Höhe der Streböffnung aus
der Summe der konstruktiv bedingten Höhe des Hobels 22 und
dem Abstand 44 ergibt. Somit kann die Höhe der hergestellten Streböffnung an
der Gewinnungsfront zum frühest
möglichen
Zeitpunkt ermittelt werden. Dies ist für eine Strebhöhenförderung
beziehungsweise eine Strebhöhenregelung
vorteilhaft, weil die systembedingten Regeltodzeiten sehr kurz gehalten
werden können.
Zusätzlich liegt
im Blickfeld des Sensors 43 auch der Bereich zwischen dem
Kohlenstoß 23 und
der Vorderkante der Hangendkappe 13 der durch den Pfeil 45 gekennzeichnet
ist. Dieser sogenannte KaKo, dass der Abstand zwischen Kappenspitze
und Kohlenstoß kann
somit unmittelbar erfasst und prozesstechnisch für die Regelung der Gewinnungsarbeit
verwertet werden.
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Selbstverständlich ist
es auch möglich,
die beiden in den 4 und 5 dargestellten
Sensoren gemeinsam zu installieren, so dass sich daraus ein redundantes
System zur Strebhöhenerfassung ergibt,
welches die Verfügbarkeit
des Automatikbetriebes erhöhen
kann.
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Im
Zusammenspiel mit der schildhöhenmessungsgestützten automatischen
Strebhöhensteuerung
wird eine Verbesserung der Verfügbarkeit
und Genauigkeit des Steuer- und Regelverhaltens erreicht. Ferner
wird eine Verbesserung der Verfügbarkeit
im Zusammenspiel mit einer grenzschichtgeführten automatischen Hobelniveausteuerung
erreicht, weil bei erkannter Grenzschicht die entsprechende Flözmächtigkeit
am Kohlenstoß 23 als
Summe der Höhe
des Hobels und des Abstandes zwischen der Hobeloberkante und dem
Hangenden bestimmt werden kann. Tritt bei folgenden Hobelzügen ein
Erfassungsproblem im Bereich der Grenzschichterkennung auf, so dass
das System mit der zuletzt erkannten Flözmächtigkeit mit guter Genauigkeit
auf gleicher Strebhöhe
weiter arbeiten, bis die Grenzschichterkennung wieder funktioniert.
Auch hierdurch kann die Verfügbarkeit
einer automatischen Strebhöhensteuerung
wesentlich verbessert werden.
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Auf
der Basis der fortlaufenden Beobachtung der aktuellen Schildhöhe bzw.
deren Entwicklung über
der Zeitachse kann jeweils ermittelt werden, ob die Schildhöhe der sich
aus den zur Verfügung
stehenden Lagerstättendaten
zu entnehmenden Mächtigkeit
des Flözes 23 in
dem im Verhieb stehenden Bereich entspricht, und zwar unter Einbeziehung
der Information aus einer an dem Hobel 22 eingerichteten
Grenzschichterkennung, ob der Hobel 22 im Nebengestein,
vorzugsweise im Liegenden 25 schneidet oder nicht. Unter
Berücksichtigung
aller drei Datensätze
kann somit die Steuerung der Gewinnungs- und der Ausbauarbeit auf
eine sichere Basis gestellt sein.
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Soweit
die Höhensteuerung
des Hobels 22 so vorzunehmen ist, daß einerseits ein Einschnitt
in das Hangende 24 und andererseits ein Kontakt mit der
Hangendkappe 13 der einzelnen Schildausbaugestelle 10 einer
Strebausrüstung
zu vermeiden ist, kann eine Sensorik eingerichtet sein, um derartige unerwünschte Kontakte
des Hobels 22 zu erkennen, weil auch das Feststellen derartiger
Kontakte als Steuerungsdaten in die Verfahrenssteuerung ergänzend übernommen
werden können.
So kann bei einer Vorbeifahrt des Hobels 22 an einen Schildausbaugestell 10 ein
Hangends- oder Schildkappenkontakt erkannt werden, in dem erstens
eine Leistungsspitze der Hobelantriebsleistung den (bremsenden) Kontakt
des Hobels 22 indiziert, der Druck des Auslegerzylinders
zwischen Strebförderer 20 und Schildausbaugestell 10 infolge
eines erhöht
auftretenden Rückstellmomentes
schnell ansteigt, der Weg des betreffenden Auslegerzylinders infolge
des erhöhten
Rückstellmomentes
ein schnelles elastisches Nachgeben um einen mehr als üblichen
Weg indiziert und/oder der Neigungssensor 27 an dem Strebförderer 20 eine
stark beschleunigte schnelle Winkelveränderung erfährt.
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Mit
den vorstehenden Indikatoren kann somit ein Hangend- oder Schildkappenkontakt
der Firstmeißel
des Hobels 22 erkannt werden, was insbesondere bei geringen
Flözmächtigkeiten
sinnvoll zur Steuerung der Gewinnungs- und Ausbauarbeit nutzbar
ist, da bei dem Auftreten solcher Kontakte automatisch die Höhensteuerung
des Hobels auf Einleiten einer Tauchbewegung gestellt werden kann,
so daß ggf.
unter Inkaufnahme eines Liegendeinschnitts derartig unerwünschte Kontakte
im Hangend- oder im Schildkappenbereich vermieden sind.
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Die
in der vorstehenden Beschreibung, den Patentansprüchen und
der Zusammenfassung offenbarten Merkmale des Gegenstandes dieser
Unterlagen können
einzeln als auch in beliebigen Kombinationen untereinander für die Verwirklichung
der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.