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DE102008052573A1 - Tisch - Google Patents

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DE102008052573A1
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Kai Schaaf
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Hbs Zeltsysteme & Promotionausstattungen GmbH
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Hbs Zeltsysteme & Promoti GmbH
Hbs Zeltsysteme & Promotionausstattungen GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Tisch, umfassend eine Tischplatte (1) mit einer sichtseitigen Oberfläche aus Polyethylen. Nach der Erfindung ist vorgesehen, dass an der Tischplatte (1) sichtseitig ein Trägerelement (2) für ein Motiv, insbesondere Werbemotiv, befestigt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Tisch gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Ein Tisch, insbesondere ein so genannter Stehtisch, der eingangs genannten Art wird von der Anmelderin unter den Produktnamen ROCKY und UNKAPUTTBAR hergestellt und vertrieben. Die Tischplatte dieses Tisches bzw. dessen Oberfläche besteht aus Polyethylen und ist besonders robust (dieses Material kann zum Beispiel auch als Unterlage beim Schneiden von Lebensmitteln in der Küche verwendet werden).
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Tisch der eingangs genannten Art weiter zu verbessern, und zwar insbesondere hinsichtlich möglicher, mit Werbung versehener Gestaltungselemente.
  • Diese Aufgabe ist mit einem Tisch der eingangs genannten Art durch die im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 aufgeführten Merkmale gelöst.
  • Nach der Erfindung ist also vorgesehen, dass an der Tischplatte ein Trägerelement für ein Motiv befestigt ist.
  • Mit anderen Worten ist erfindungsgemäß dafür gesorgt, dass der Tisch, insbesondere Stehtisch, zum Beispiel mit einem Werbemotiv versehen werden kann. Der Einsatz des Trägerelements berücksichtigt dabei, dass sich Polyethylen (ähnlich wie Polypropylen, das für einen solchen Tisch aber weniger geeignet ist) dauerhaft praktisch weder bedrucken noch bekleben lässt.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Trägerelement ist eine Möglichkeit geschaffen, in optisch ansprechender Weise ein Werbemotiv am Tisch befestigen zu können, verbunden mit dem weiteren Vorteil, dass bei Bedarf sogar ein Austausch des Motivs möglich ist.
  • Wie bereits erwähnt, betrifft die Erfindung insbesondere einen Stehtisch, wobei als Motiv vorallem die Werbung einer Brauerei oder dergleichen in Betracht kommt. In diesem Zusammenhang ist dabei die Maßgabe zu erfüllen, dass die Werbung möglichst unbeeinträchtigt von technischen Details der Tischkonstruktion bleibt. Es ist deshalb besonders bevorzugt vorgesehen, dass das Trägerelement oberflächenseitig ebenflächig und unterbrechungsfrei ausgebildet ist. Darüber hinaus ist am Trägerelement oberflächenabgewandt mindestens ein die Tischplatte durchgreifendes Befestigungselement angeordnet, d. h. das Trägerelement wird insbesondere nicht einfach mittels das Trägerelement durchgreifender Schrauben auf die Tischplatte geschraubt. Vielmehr ist erfindungsgemäß dafür gesorgt, dass die Befestigung des Trägerelements gewissermaßen ”unsichtbar” (von unten) erfolgt.
  • Andere vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Tisches ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen.
  • Der Vollständigkeit halber wird noch auf die DE 200 20 208 U1 verwiesen, die einen Stehtisch mit Werbemotiv zeigt, bei der allerdings die Tischplatte aus durchleuchtbarem Material, insbesondere Glas oder Kunststoff (nicht Polyethylen), besteht.
  • Der erfindungsgemäße Tisch einschließlich seiner vorteilhaften Weiterbildungen gemäß der abhängigen Patentansprüche wird nachfolgend anhand der zeichnerischen Darstellung verschiedener Ausführungsbeispiele näher erläutert.
  • Es zeigt
  • 1 eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Tisches (im Bereich der Tischplatte geschnitten [der Übersichtlichkeit halber ohne Schraffur]) mit dem Trägerelement für ein Motiv;
  • 2 teilweise geschnitten eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Trägerelements mit einer Gewindehülse;
  • 3 in Draufsicht eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Tisches mit einer Schirmaufnahme.
  • Der dargestellte Tisch besteht aus einer Tischplatte 1 mit einer sichtseitigen Oberfläche aus Polyethylen (thermoplastischer Kunststoff), wobei diese Maßgabe die Möglichkeiten umfasst, dass die Tischplatte 1 vollständig aus Polyethylen gebildet ist oder dass sie zum Beispiel lediglich eine Oberflächenbeschichtung aus Polyethylen aufweist.
  • Wie in 1 dargestellt, ist der Tisch, insbesondere Stehtisch, in bekannter Weise auch mit einem Standfuß 7 versehen, der (wie dargestellt) als zentrischer Standfuß, aber zum Beispiel auch als Klappgestell (nicht dargestellt) ausgebildet sein kann.
  • Wesentlich für den erfindungsgemäßen Tisch ist nun, dass an der Tischplatte 1, vorzugsweise in deren Zentrum, sichtseitig ein Trägerelement 2 für ein Motiv, insbesondere Werbemotiv, befestigt, vorzugsweise angeschraubt, ist. Wie bereits erläutert, ist Polyethylen weder bedruck- noch beklebbar, d. h. erst durch das erfindungsgemäße Trägerelement 2 kann eine dauerhaft ansprechende Werbung auf der Tischplatte 1 vorgesehen werden.
  • Wie in 1 und 3 dargestellt, ist besonders bevorzugt vorgesehen, dass das Trägerelement 2, das aus Metall, insbesondere Edelstahl oder Aluminium, gebildet ist, oberflächenseitig ebenflächig und unterbrechungsfrei ausgebildet ist, wobei die Tischplatte 1 dazu oberflächenseitig weiterhin eine an das Trägerelement 2 formangepasste Ausnehmung 6 aufweist, die eine der Dicke des Trägerelements 2 entsprechende Tiefe aufweist. Dies führt dazu, dass Tischplatte 1 und Trägerelement 2 mit Werbemotiv zusammen eine glatte Oberfläche bilden.
  • Zur Befestigung des Trägerelements 2 ist bevorzugt vorgesehen, dass am Trägerelement 2 oberflächenabgewandt mindestens ein die Tischplatte 1 durchgreifendes Befestigungselement 3 angeordnet ist. Dabei besteht eine Möglichkeit (siehe 1) darin, dass das Befestigungselement 3 in Form eines die Tischplatte 1 durchgreifenden Gewindebolzens 3.1 ausgebildet ist. Besonders bevorzugt kommt aber die in 2 und 3 dargestellte Alternativ in Betracht, dass nämlich das Befestigungselement 3 in Form einer die Tischplatte 1 durchgreifenden Gewindehülse 3.2 ausgebildet ist. Diese Gewindehülse 3.2 weist nämlich vorteilhaft, wie aus 2 und 3 ersichtlich, eine Durchgangsbohrung 8 auf, die zur Aufnahme und Fixierung eines Schirms (insbesondere Sonnenschirms) nutzbar ist.
  • Bei beiden dargestellten Befestigungsmöglichkeiten weist die Tischplatte 1 mindestens eine Durchgangsöffnung 4 für wahlweise den Gewindebolzens 3.1 und/oder die Gewindehülse 3.2 auf, wobei wahlweise der Gewindebolzen 3.1 und/oder die Gewindehülse 3.2 stoffschlüssig, insbesondere durch Schweissen, am Trä gerelement 2 befestigt ist/sind. Schließlich ist/sind wahlweise der Gewindebolzens 3.1 und/oder die Gewindehülse 3.2 mittels einer Schraubenmutter 5 an der Tischplatte 1 befestigbar ausgebildet, wobei diese bei fixiertem Trägerelement 2 oberflächenabgewandt zur Tischplatte 1 angeordnet ist.
  • 1
    Tischplatte
    2
    Trägerelement
    3
    Befestigungselement
    3.1
    Gewindebolzen
    3.2
    Gewindehülse
    4
    Durchgangsöffnung
    5
    Schraubenmutter
    6
    Ausnehmung
    7
    Standfuß
    8
    Durchgangsbohrung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 20020208 U1 [0010]

Claims (15)

  1. Tisch, umfassend eine Tischplatte (1) mit einer sichtseitigen Oberfläche aus Polyethylen, dadurch gekennzeichnet, dass an der Tischplatte (1) sichtseitig ein Trägerelement (2) für ein Motiv, insbesondere Werbemotiv, befestigt ist.
  2. Tisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (2) oberflächenseitig ebenflächig und unterbrechungsfrei ausgebildet ist.
  3. Tisch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass am Trägerelement (2) oberflächenabgewandt mindestens ein die Tischplatte (1) durchgreifendes Befestigungselement (3) angeordnet ist.
  4. Tisch nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (3) in Form eines die Tischplatte (1) durchgreifenden Gewindebolzens (3.1) ausgebildet ist.
  5. Tisch nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (3) in Form einer die Tischplatte (1) durchgreifenden Gewindehülse (3.2) ausgebildet ist.
  6. Tisch nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindehülse (3.2) zur Aufnahme und Fixierung eines Schirms ausgebildet ist.
  7. Tisch nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Tischplatte (1) mindestens eine Durchgangsöffnung (4) für wahlweise den Gewindebolzens (3.1) und/oder die Gewindehülse (3.2) aufweist.
  8. Tisch nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass wahlweise der Gewindebolzen (3.1) und/oder die Gewindehülse (3.2) stoffschlüssig, insbesondere durch Schweissen, am Trägerelement (2) befestigt ist/sind.
  9. Tisch nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass wahlweise der Gewindebolzens (3.1) und/oder die Gewindehülse (3.2) mittels einer Schraubenmutter (5) an der Tischplatte (1) befestigbar ausgebildet ist/sind.
  10. Tisch nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraubenmutter (5) bei fixiertem Trägerelement (2) oberflächenabgewandt zur Tischplatte (1) angeordnet ist.
  11. Tisch nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Tischplatte (1) oberflächenseitig eine an das Trägerelement (2) formangepasste Ausnehmung (6) aufweist.
  12. Tisch nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (6) eine der Dicke des Trägerelements (2) entsprechende Tiefe aufweist.
  13. Tisch nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Tisch als Stehtisch ausgebildet ist.
  14. Tisch nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Tischplatte (1) vollständig aus Polyethylen gebildet ist.
  15. Tisch nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (2) aus Metall, insbesondere Edelstahl oder Aluminium, gebildet ist.
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