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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Detektieren, ob innerhalb eines
Wassertanks einer Getränkezubereitungsmaschine
eine Filterkartusche angeordnet ist. Ferner betrifft die Erfindung
eine Einrichtung zum Detektieren, ob innerhalb eines Wassertanks
einer Getränkezubereitungsmaschine
eine Filterkartusche angeordnet ist.
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Getränkezubereitungsmaschinen,
wie beispielsweise Kaffeemaschinen, insbesondere sogenannte Kaffeevollautomaten,
verfügen über einen Wassertank,
in den mitunter eine Filterkartusche zum Filtern des in den Wassertank
eingefüllten
Wassers eingesetzt werden kann. Abgezogen wird aus dem Wassertank
zur Bereitung eines Getränkes
sodann Wasser, welches die Filterkartusche durchlaufen hat und somit
gefiltert ist. Der Einsatz von Filterkartuschen dient zum Entfernen
von Verunreinigungen und anderer, auf den Wassergeschmack Einfluss nehmender
Bestandteile. Filterkartuschen werden vornehmlich dann eingesetzt,
wenn der Wassertank einer solchen Maschine mit Leitungswasser befüllt wird.
Der Einsatz derartiger Filterkartuschen hat auch zur Folge, dass
durch das Filtern der Kalkgehalt des Wassers reduziert wird. Dieses
ist für
die Getränkezubereitungsmaschine
von Vorteil, da diese dann länger
betrieben werden kann, ohne entkalkt werden zu müssen. Mithin sind die zeitlichen
Intervalle, in denen eine Entkalkung durchgeführt werden muss, länger.
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Bei
vollautomatischen Getränkezubereitungsmaschinen,
wie beispielsweise bei Kaffeevollautomaten, wird einem Benutzer über ein
Display oder entsprechende Leuchtanzeigen zur Kenntnis gebracht,
wann der Zeitpunkt für
die Durchführung
einer Entkalkung gekommen ist. Zu diesem Zweck muss benutzerseitig
die Getränkezubereitungsmaschine
dahingehend programmiert worden sein, ob innerhalb des Wassertanks
eine Filterkartusche eingesetzt ist oder nicht. In Abhängigkeit
von dieser Programmierung werden entsprechend mehr oder weniger
Getränkezubereitungszyklen
zugelassen, bevor maschinenseitig auf die Entkalkungsnotwendigkeit hingewiesen
wird. Ist die vorgenommene Einstellung bzw. Programmierung nicht
zutreffend, wird die Getränkezubereitungsmaschine
entweder zu häufig oder
nicht häufig
genug entkalkt.
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Ausgehend
von diesem diskutierten Stand der Technik liegt der Erfindung daher
die Aufgabe zugrunde, ein eingangs genanntes Verfahren sowie eine
eingangs genannte Einrichtung dergestalt weiterzubilden, dass eine
Filterkartuschendetektierung innerhalb des Wassertanks einer Getränkezubereitungsmaschine
selbsttätig
erfolgt und somit benutzerseitig keine manuelle Einstellung vorgenommen werden
muss, ob innerhalb des Wassertanks eine Filterkartusche angeordnet
ist oder nicht.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß zum einen
durch ein eingangs genanntes, gattungsgemäßes Verfahren gelöst, bei
dem bei der Bereitung eines Getränks
die durch die Wasserentnahme bedingte Füllstandshöhenänderung des Wassers innerhalb des
Tanks erfasst und die Entnahme der Wassermenge oder die Wasserentnahmerate
der festgestellten Füllstandsänderung
oder der festgestellten Füllstandsänderungsrate
zu einer Bewertung gegenübergestellt
wird, ob die Füllstandsänderung
oder die Füllstandsänderungsrate
einer Änderung
mit in dem Wassertank befindlicher Filterkartusche oder ohne einer
solchen entspricht.
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Gelöst wird
die Erfindung des Weiteren durch eine eingangs genannte gattungsgemäße Einrichtung,
bei der dieser eine Füllstandsänderungserfassungseinrichtung
zum Erfassen des durch die Bereitung eines Getränks und die dadurch bedingte
Entnahme von Wasser aus dem Wassertank eingetretener Füllstandsänderung
sowie ein Berechnungsglied zum Bewerten der festgestellten Füllstandsänderung in
Abhängigkeit
von der entnommenen Wassermenge zugehörig sind.
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Bei
diesem Verfahren – Gleiches
gilt für
die vorgenannte Einrichtung – wird
die Erkenntnis ausgenutzt, dass, wenn innerhalb des Wassertanks
eine Filterkartusche angeordnet ist, das Flüssigkeitsfüllvolumen dementsprechend geringer
ist. Ausgenutzt wird unter Zugrundelegung dieser Erkenntnis, dass eine
definiert entnommene Wassermenge innerhalb des Wassertanks in Abhängigkeit
davon, ob dieser mit einer Filterkartusche bestückt ist oder nicht, zu einer
unterschiedlichen Füllstandsänderung
führt.
Da bei einer solchen Getränkezubereitungsmaschine
für die
Getränkebereitung
eine jeweils definierte Wassermenge aus dem Wassertank entnommen
wird, ist diese für
die Bewertung notwendige Größe ohne Wei teres
zugänglich
bzw. bekannt. Die für
eine Getränkezubereitung
zu entnehmende Wassermenge kann beispielsweise über die Dauer des Betriebs
einer das Wasser aus dem Wassertank abziehenden Pumpe und deren
Förderrate
definiert sein oder kann zusätzlich
oder auch anstelle einer solchen Definition mittels einer Durchflussmesseinrichtung
für jede
Getränkebereitung
definiert werden. Eine solche Durchflussmesseinrichtung kann Teil
der Wasserpumpe sein. Gegenübergestellt
wird die entnommene Wassermenge einer durch die entnommene Wassermenge
festgestellten Füllstandsänderung
innerhalb des Wassertanks. Befindet sich in dem Wassertank keine Filterkartusche,
ist der Wasserspiegel nach der Entnahme der definierten Wassermenge
geringer abgesunken verglichen mit einer Ausgestaltung, bei der
in dem Wassertank eine Filterkartusche eingesetzt ist. Im letzteren
Fall würde
bei der Entnahme derselben Wassermenge aufgrund des geringeren Wasserfüllvolumens
der Füllstand
stärker
absinken. Somit ergeben sich zwei Füllstandsänderungskennlinien für die Entnahme
von Wasser aus dem Wassertank, wobei eine die Füllstandskennlinie für eine Wasserentnahme
mit in dem Wassertank eingesetzter Filterkartusche und eine weitere
Kennlinie für
den Wassertank ohne Filterkartusche ist. Eine Gegenüberstellung
von entnommener Wassermenge und festgestellter Füllstandsänderung lässt unter Berücksichtigung
der Füllstandsänderungskennlinien
unmittelbar darauf schließen,
ob in dem Wassertank eine Filterkartusche enthalten ist oder nicht.
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Zu
demselben Ergebnis kann man gelangen, wenn anstelle der entnommenen
Wassermenge die Wasserentnahmerate und/oder anstelle der festgestellten
Füllstandsänderung
die Füllstandsänderungsrate
während
der Entnahme von Wasser bestimmt werden. Selbstverständlich ist
es auch möglich,
beide vorgenannten Verfahrensausgestaltungen zu kombinieren, sollte
dieses gewünscht
sein.
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Eine
Ergebnisredundanz kann in einfacher Weise dadurch erreicht werden,
dass vor dem abschließenden
Festlegen, ob innerhalb des Wassertanks eine Filterkartusche eingesetzt
ist oder nicht, mehrere Getränkezubereitungszyklen
in der vorbeschriebenen Art und Weise bewertet werden und somit
das Verfahren mehrfach durchgeführt
worden ist.
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Von
besonderem Vorteil bei dem vorbeschriebenen Verfahren – Gleiches gilt
auch für
die Einrichtung – ist,
dass üblicherweise,
ohne zusätzliche
Elemente zu benötigen,
gleichfalls eine Füllstands-
oder auch Restmengenüberwachung
von in dem Wassertank befindlichen Wasser durchgeführt werden
kann.
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Bevorzugt
wird die Füllstandsänderungserfassung
berührungslos
durchgeführt.
Dieses erreicht man beispielsweise dadurch, dass innerhalb des Wassertanks,
an den sich ändernden
Wasserspiegel gekoppelt, ein Geberelement und außerhalb des Wassertanks und
vorzugsweise ortsfest hierzu, einen Empfänger anordnet. Das Messverfahren
ist ausgelegt, um Abstandsänderungen
des Geberelements vom Empfänger
zu detektieren. Als Geberelement wird beispielsweise ein Magnet
und als Empfänger ein
magnetosensitiver Empfänger,
beispielsweise ein Hall-Element, eingesetzt. Mit einer solchen Einrichtung
ist eine analoge Abstandsdetektierung und somit eine Füllstandshöhenänderung
erfassbar. Das Anordnen des Empfängers
außerhalb
und ortsfest bezüglich
des Wassertanks und damit typischerweise innerhalb der Getränkezubereitungsmaschine,
hat zum Vorteil, dass der Wassertank ohne Weiteres zum Befüllen desselben
von der Getränkezubereitungsmaschine
herausgezogen oder anderweitig abgenommen werden kann.
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Zur
Filterkartuschendetektierung ist es ausreichend, wenn das vorbeschriebene
Detektierungsverfahren erst durchgeführt wird, wenn der Wasserbehälter teilentleert
ist. Dieses gestattet es, das Geberelement, insbesondere wenn dieses
als Magnet konzipiert ist, auf einen Bewegungsspielraum zu begrenzen,
indem der Magnet nur über
eine beschränkte
Füllstandshöhe tatsächlich an
die Änderung
des Wasserspiegels gekoppelt ist. Somit kann die Bewegung des Magneten
auf einen relativ engen Bewegungsbereich bezüglich seines Abstandes zu dem magnetosensitiven
Empfänger
beschränkt
sein. Bei dieser Ausgestaltung lässt
sich die Füllstandsänderungserfassung
auch als Restmengenbestimmung einsetzen. Eine solche Restmengenbestimmung kann
genutzt werden, um einem Benutzer anzuzeigen, dass der Wassertank
fast entleert ist. Da die Füllstandsänderungserfassung
den Füllstand
für die Filterkartuschendetektion
hinreichend genau anzeigt bzw. ein solcher Wert den Sensordaten
abgeleitet werden kann, ist es möglich,
die Entleerungsanzeige, dass der Wassertank zu befüllen bzw.
nachzufüllen ist,
erst zu einem späteren
Zeitpunkt zu generieren. Eine solche Anzeige kann Getränkewunsch
orientiert erfolgen, und zwar dergestalt, dass und einer Überprüfung, ob
nach Eingabe eines Getränkewunsches, bei
dem weniger Wasser benötigt
wird, beispielsweise bei einem Espresso, und wenn nach Abfragen
des aktuellen Füllstandes
festgestellt worden ist, dass ausreichend Wasser im Wassertank ist,
um das gewünschte
Getränk
bereiten zu können,
dieses bei einem Getränk
mit einem geringeren Flüssigkeitsbedarf
noch ausgeführt
wird, während
bei einem Getränkewunsch,
bei dem eine größere, nicht
mehr im Wasserbehälter
befindliche Wassermenge, einem Benutzer angezeigt wird, dass der
Wassertank nachzufüllen
ist.
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Nachfolgend
ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme
auf die beigefügten
Figuren beschrieben. Es zeigen:
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1:
Eine schematisierte, zum Teil als Blockschaltbild dargestellte Einrichtung
zur Filterkartuschendetektion,
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2:
ein Diagramm zum Darstellen der unterschiedlichen Kennlinien für die Filterkartuschendetektionseinrichtung
der 1,
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3:
eine Einsicht in einen Abschnitt eines Wassertankes einer Kaffeemaschine
und
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4:
einen Längsschnitt
durch den Wassertankabschnitt der 3 entlang
der Linie A-B.
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Ein
Wassertank 1 einer im Übrigen
nicht näher
dargestellten Kaffeemaschine als Getränkezubereitungsmaschine verfügt über ein
Fach 2, in das eine Filterkartusche eingesetzt werden kann.
In der Darstellung der 1 ist in das Fach 2 eine
Filterkartusche 3 eingesetzt. Der Wassertank 1 ist über ein
nicht näher
dargestelltes Kupplungsstück
an die maschinenseitige Saugleitung 4 einer Pumpe 5 zum
Fördern von
aus dem Wassertank 1 abgezogenem Wasser angeschlossen.
Integriert in die Pumpe 5 ist eine Durchflussmesseinrichtung.
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In
dem Wassertank 1 befindet sich in einem Käfig 6 ein
mit einem Schwimmer ausgestatteter Magnet 7. Der Magnet 7 ist
innerhalb des Kä figs 6 in
vertikaler Richtung unter Beibehaltung seiner Raumlage bewegbar.
Der Käfig 6 erstreckt
sich in vertikaler Richtung vom Boden 8 des Wassertanks 1 bis
in etwa zu einem Drittel der Höhe
desselben. Die aktuelle Wasserfüllstandshöhe des Wassers
in dem Wassertank 1 ist in 1 mit dem
Bezugszeichen W gekennzeichnet.
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Der
Wassertank 1 ist aus dem Wassertankfach der Kaffeemaschine
nach Art einer Schublade herauszieh- und entnehmbar, um diesen mit
Wasser zu befüllen
und auch um die Filterkartusche 3 zu ersetzen.
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Die
Kaffeemaschine kann auch betrieben werden, wenn sich innerhalb des
Faches 2 des Wassertanks 1 keine Filterkartusche
befindet. Das Fach 2 des Wassertanks 1 steht mit
dem übrigen
Teil des Wassertanks 1 in Flüssigkeitsverbindung. Die das Fach 2 bildenden
Stege 9 sind lediglich von den Seitenwänden ausgehende Rippen.
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Aus
der Darstellung der 1 wird deutlich, dass mit eingesetzter
Filterkartusche 3 das Füllvolumen
des Wassertanks 1 kleiner ist als ohne in das Fach 2 eingesetzte
Filterkartusche.
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In
den Boden 10 des Wassertankfaches der Kaffeemaschine ist
als magnetosensitives Element ein Hall-Sensor 11 angeordnet.
Der Hall-Sensor 11 ist
angeschlossen an einen Mikroprozessor 12 als Berechnungs-
und Auswerteglied. Der Hall-Sensor 11 befindet sich in
der Flucht der Bewegungsachse des Magneten 7 innerhalb
des Führungskäfigs 6.
Die von dem Hall-Sensor 11 erfasste Feldstärke des
Magneten 7 ist abhängig
von der Entfernung des Magneten 7 von dem Hall-Sensor 11.
In 1 ist der Magnet 7 in seiner von dem
Hall-Sensor 11 entfernten Position gezeigt. In dieser Position
befindet sich der Magnet 7 im gefüllten Wassertank 1 und
so lange, bis der Flüssigkeitsspiegel
soweit durch Wasserentnahme abgesunken ist, dass der Magnet 7 mit
seinem Schwimmer bei weiter sinkendem Wasserspiegel diesem folgt.
Die Höhe
dieses Wasserspiegels W ist in 1 eingezeichnet.
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Die
Durchflussmesseinrichtung der Pumpe 5 ist ebenfalls über eine
Datenleitung an den Mikroprozessor 12 angeschlossen. Durch
den Mikroprozessor 12 wird ebenfalls Betriebsdauer der
Pumpe 5 während
einer Ge tränkezubereitung
oder bei Ablauf eines anderen Programmes, wie beispielsweise einem Reinigungsprogramm,
gesteuert. Angeschlossen an den Mikroprozessor 12 ist ferner
eine Anzeige 13, bei der es sich beispielsweise um ein
LCD-Display handeln kann. Die Anzeige 13 dient unter anderem
dem Zweck, einem Benutzer anzuzeigen, wann die Kaffeemaschine entkalkt
werden muss, mithin das Entkalkungsprogramm durchgelaufen werden
soll. Die Anzeige 13 dient ferner bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel
dem Zweck, einem Benutzer anzuzeigen, wenn aufgrund einer ungenügenden Wassermenge
innerhalb des Wassertanks 1 das von ihm gewünschte Getränk nicht
mehr bereitet werden kann.
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Zum
automatischen Detektieren, ob innerhalb des Wassertanks 1 eine
Filterkartusche 3 eingesetzt ist oder nicht, wird die unterschiedliche
Füllstandsänderung
des Wassers innerhalb des Wassertanks 1 bei Entnahme einer
vordefinierten Wassermenge berücksichtigt.
Die Füllstandsänderung
selbst wird bei teilentleertem Wasserbehälter 1 durchgeführt, und
zwar dann, wenn der Magnet 7 innerhalb seines Käfigs 6 frei
schwimmen kann, mithin durch den Restwasserspiegel nicht an die
obere Begrenzung 14 des Führungskäfigs 6 gedrückt wird.
Aufgrund des unterschiedlichen Füllvolumens
des Wasserbehälters 1 mit
und ohne Filterkartusche 3 sinkt der Wasserspiegel bei
Entnahme einer jeweils gleichen Wassermenge unterschiedlich ab.
Erfasst wird diese Füllstandsänderung
durch die berührungslos arbeitende
Füllstandsänderungserfassungseinrichtung,
gebildet durch den Magneten 7 als Geberelement und den
Hall-Sensor 11 als Empfänger.
Erfasst wird der unterschiedliche Abstand des Magneten 7 von
dem Hall-Sensor 11 durch unterschiedliche Ausgangsspannungen
desselben, bedingt durch eine Beaufschlagung des Hall-Sensors 11 durch
unterschiedliche Feldstärken
des Magneten 7.
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Das
Diagramm der 2 zeigt den Verlauf der beiden
Kennlinien Ko und Km,
wobei die Kennlinie Ko den Spannungsverlauf
schematisiert darstellt, der bei einer Abnahme der Füllstandshöhe am Ausgang des
Hall-Sensors 11 anliegt, wenn in dem Fach 2 keine
Filterkartusche enthalten ist. Die Kennlinie Km stellt
dagegen den schematisierten Verlauf der Ausgangsspannung des Hall-Sensors 11 bei
einem Absinken des Füllstandes
innerhalb des Wassertanks 1 mit darin eingesetzter Filterkartusche 3 dar.
Mit zunehmender Entleerung nähert
sich der Magnet 7 dem Hall-Sensor 11 an, wodurch
sich dessen Ausgangsspannung sukzessive erhöht. Aufgrund des geringeren
Wasserfüllvolumens
innerhalb des Wassertanks 1, wenn in dem Fach 2 die
Filterkartusche 3 eingesetzt ist, weist die Kennlinie Km des Wassertanks 1 mit eingesetzter
Filterkartusche 3 eine größere negative Steigung auf,
da sich bei Entnahme jeweils derselben Wassermenge der Flüssigkeitsspiegel
rascher absenkt als bei einer Wasserentnahme aus dem Wassertank 1,
wenn in diesem keine Filterkartusche 3 eingesetzt ist.
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Zum
Detektieren, ob in das Fach 2 eine Filterkartusche 3 eingesetzt
ist, wird bei einer Getränkezubereitung über die
der Pumpe 5 zugeordnete Durchflussmesseinrichtung die entnommene
Wassermenge bestimmt. Anschließend
wird diesem Wert der erfasste Füllstandsänderungswert
gegenübergestellt
und mit den beiden Kennlinien Km, Ko bzw. deren Steigung verglichen. In Abhängigkeit
von der Änderung
des Abstandes und somit der Füllstandshöhe und dem
Ausgangssignal des Hall-Sensors 11 ist unmittelbar bestimmbar,
ob eine Füllstandsänderung entsprechend
der Kennlinie Ko oder Km stattgefunden hat,
mithin ob innerhalb des Wassertanks 1 eine Filterkartusche 3 angeordnet
ist oder nicht. Dieses erste Ergebnis wird durch ein oder mehrere
weitere Messungen nachfolgender Getränkezubereitungen verifiziert
und anschließend
in das Entkalkungsüberwachungsprogramm
eingespeist. In Abhängigkeit
davon, ob in den Wassertank 1 eine Filterkartusche eingesetzt
ist oder nicht, wird die Anzeige „Entkalkungsprogramm durchführen” generiert.
Für die
Entkalkungsanzeige ist es unerheblich, ob die vorbeschriebene Filterkartuschendetektion
ausgehend von einem vollen Wassertank 1 oder einem, wie
in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
beschrieben, teilentleertem Wassertank 1 erfolgt, da vor
einer notwendigen Entkalkung ein solcher Wasserbehälter 1 vielfach
befüllt
werden kann.
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Bei
dem dargestellten Ausführungsbeispiel dient
die Erfassung, ob innerhalb des Wassertanks 1 eine Filterkartusche
eingesetzt ist oder nicht, nicht nur zur Steuerung des Entkalkungsprogramms,
sondern auch um eine Restfüllstandsmessung
durchführen
zu können.
Nach Feststellen, ob innerhalb des Wassertanks 1 eine Filterkartusche 3 eingesetzt
ist oder nicht, kann den Ausgangssignalen des Hall-Sensors jeweils
eine absolute Füllstandshöhe und,
da das Füllvolumen
des Wassertanks 1 sowohl ohne als auch mit darin eingesetzter
Filterkartusche bekannt ist, die darin be findliche Restwassermenge zugeordnet
werden. Aufgrund des unterschiedlichen Füllvolumens befindet sich in
Abhängigkeit
von der Restfüllstandshöhe innerhalb
des Wassertanks 1 eine unterschiedliche Restwassermenge.
Daher kann auf diese Weise, ohne zusätzliche Messeinrichtungen zu
benötigen,
gleichfalls für
beide Betriebssituationen – mit
oder ohne Filterkartusche – eine
Restwassermengenbestimmung vorgenommen werden.
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Befindet
sich der Füllstand
unterhalb einer vorgegebenen Grenze, wird, nachdem benutzerseitig ein
Getränkewunsch
eingegeben worden ist, geprüft, ob
die in dem Wassertank noch befindliche Wassermenge ausreicht, um
das gewünschte
Getränk
bereiten zu können.
Wird bei einer solchen Überprüfung festgestellt,
dass die in dem Wassertank 1 befindliche Restwassermenge
nicht ausreicht, um das gewünschte
Getränk
zu bereiten, wird eine Anzeige generiert, die den Nutzer darauf
hinweist, den Wassertank 1 aufzufüllen. Bei herkömmlichen
Kaffeemaschinen wird eine solche Überprüfung nicht durchgeführt, sondern
das Getränkezubereitungsprogramm
während
der Getränkezubereitung
unterbrochen, wenn kein Wasser von der Pumpe angesaugt wird und
fortgesetzt, nachdem der Wassertank aufgefüllt worden ist. Dies hat jedoch
zum Nachteil, dass mitunter nicht bemerkt wird, ob die gewünschte Wassermenge
zum Bereiten des Getränkes
verwendet worden ist, oder dass die bereits ausgegebene Getränketeilmenge bis
zum Befüllen
des Wassertanks abgekühlt
ist. Aus diesem Grunde kann die Restwassermengenüberwachung grundsätzlich auch
unabhängig
von einer Filterkartuschendetektion durchgeführt werden, und zwar insbesondere
bei solchen Getränkezubereitungsmaschinen,
bei denen ein Einsetzen einer Filterkartusche in den Wassertank
nicht vorgesehen ist.
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In 3 ist
ein Wassertank 16 in einer übrig nicht näher dargestellten
Kaffeemaschine mit abgenommenem Deckel im Bereich seines ausflussseitigen
Endes gezeigt. Die Anschlusskupplung zum Anschließen des
Wassertanks 15 an die Saugleitung der Wasserpumpe der Kaffeemaschine
ist in 3 mit dem Bezugszeichen 16 gekennzeichnet,
In dem Wassertank 15 ist wie auch bei dem vorherigen Ausführungsbeispiel
eine Filterkartusche 17 eingesetzt. An eine Seitenwand 18 des
aus Kunststoff hergestellten Wassertanks 15 ist ein Führungskäfig 19 angeformt,
in dem ein Schwimmer 20 angeordnet ist. Der Schwimmer 20 verfügt über mehrere
Führungsleisten
F, die jeweils in einen Führungsschlitz
S des Käfigs 19 eingreifen.
Durch das Eingreifen der Führungsleisten
F in die Führungsschlitze
S ist der Schwimmer 20 in dem Käfig 19 verkantungsfrei
geführt.
Begründet
liegt dieses darin, dass, wie aus 4 ersichtlich,
die Führungsleisten
F eine gewisse Erstreckung in Bewegungsrichtung des Schwimmers 20,
wie durch den Doppelpfeil in 4 kenntlich
gemacht, aufweisen. Bei dem Schwimmer 20 handelt es sich
um einen Hohlkörper,
der in seinem Unterteil 21 eine Fassung 22 für einen
Magneten 23 als Sensorelement aufweist. Der Magnet 23 ist
in der Fassung 22 durch einen Stempel 24 gehalten.
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Der
Führungskäfig 19 begrenzt
die Bewegbarkeit des Schwimmers 20 in vertikaler Richtung
in Richtung zum oberen Abschluss des Wassertanks 15. Dieses
ist für
die in diesem Ausführungsbeispiel gewünschte Wasserrestmengenerkennung
allerdings unerheblich. Schließlich
kommt es, wie auch bei dem Ausführungsbeispiel
der 1 und 2 auch bei diesem Ausführungsbeispiel
darauf an, rechtzeitig einen Benutzer auf eine unter Umständen in
dem Wassertank 15 befindliche zu geringe Wassermenge für eine Getränkebereitung
hinzuweisen.
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Aus 4 ist
auch die Anordnung eines Hall-Sensors 25 erkennbar, der
als weiteres Bestandteil einer Füllstandsänderungserfassungseinrichtung
unterhalb der Bodens 26 eines Wassertankfaches der im Übrigen nicht
näher dargestellten
Kaffeemaschine angeordnet ist. Die elektrische Kontaktierung ist
der Einfachheit halber bei diesem Ausführungsbeispiel nicht gezeigt.
Der Schwimmer 20 mit seinem Magneten 23 als Geberelement
arbeitet mit dem Hall-Sensor 25 als Empfänger für eine Restwassermengenbestimmung
in derselben Art und Weise zusammen, wie dieses zu dem Ausführungsbeispiel der 1 unter
Bezugnahme auf das Diagramm der 2 dargelegt
ist.
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Die
Konzeption des Schwimmers 20 gewährleistet, dass dieser bereits
bei geringen Wasserfüllmengen
aufschwimmt.
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- 1
- Wassertank
- 2
- Fach
- 3
- Filterkartusche
- 4
- Saugleitung
- 5
- Pumpe
- 6
- Führungskäfig
- 7
- Magnet
- 8
- Boden
- 9
- Steg
- 10
- Boden
- 11
- Hall-Sensor
- 12
- Mikroprozessor
- 13
- Anzeige
- 14
- Begrenzung
- 15
- Wassertank
- 16
- Anschlusskupplung
- 17
- Filterkartusche
- 18
- Seitenwand
- 19
- Führungskäfig
- 20
- Schwimmer
- 21
- Unterteil
- 22
- Fassung
- 23
- Magnet
- 24
- Stempel
- 25
- Hall-Sensor
- 26
- Boden
- F
- Führungsleiste
- S
- Führungsschlitz
- W
- Wasserspiegel