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DE102008052176B4 - Verfahren und Hörgerät zur Parameteradaption durch Ermittlung einer Sprachverständlichkeitsschwelle - Google Patents

Verfahren und Hörgerät zur Parameteradaption durch Ermittlung einer Sprachverständlichkeitsschwelle Download PDF

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DE102008052176B4
DE102008052176B4 DE102008052176A DE102008052176A DE102008052176B4 DE 102008052176 B4 DE102008052176 B4 DE 102008052176B4 DE 102008052176 A DE102008052176 A DE 102008052176A DE 102008052176 A DE102008052176 A DE 102008052176A DE 102008052176 B4 DE102008052176 B4 DE 102008052176B4
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hearing
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Siemens Medical Instruments Pte Ltd
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    • HELECTRICITY
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Abstract

Verfahren zur Adaption von mindestens einem Hörgerätparameter (HP), gekennzeichnet durch: – Ermittlung (103) einer ersten Sprachverständlichkeitsschwelle (SVS1), wobei einem Hörgerätenutzer durch ein Hörgerät akustische Signale mit einem modulierten Störgeräusch (mSG) dargeboten werden, wobei das modulierte Störgeräusch (mSG) einem Sprache simulierenden Rauschen entspricht, – Vergleich (105) der ermittelten ersten Sprachverständlichkeitsschwelle (SVS1) mit einem vorgebbaren Referenzwert (RW) und – Adaption (106) des mindestens einen Hörgerätparameters (HP) aufgrund des Vergleichs (105).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein im Patentanspruch 1 angegebenes Verfahren zur Adaption von Hörgerätparametern und ein im Patentanspruch 11 angegebenes Hörgerät für die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Hörgeräte sind tragbare Hörvorrichtungen, die zur Versorgung von Schwerhörenden dienen. Um den zahlreichen individuellen Bedürfnissen entgegenzukommen, werden unterschiedliche Bauformen von Hörgeräten wie Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte, Hörgeräte mit externem Hörer und In-dem-Ohr-Hörgeräte, z. B. Concha-Hörgeräte oder Kanal-Hörgeräte, bereitgestellt. Die beispielhaft angeführten Hörgeräte werden am Außenohr oder im Gehörgang getragen. Darüber hinaus stehen auf dem Markt aber auch Knochenleitungshörhilfen, implantierbare oder vibrotaktile Hörhilfen zur Verfügung. Dabei erfolgt die Stimulation des geschädigten Gehörs entweder mechanisch oder elektrisch.
  • Hörgeräte besitzen prinzipiell als wesentliche Komponenten einen Eingangswandler, einen Verstärker und einen Ausgangswandler. Der Eingangswandler ist in der Regel ein Schallempfänger, zum Beispiel ein Mikrofon, und/oder ein elektromagnetischer Empfänger, beispielweise eine Induktionsspule. Der Ausgangswandler ist meist als elektroakustischer Wandler, zum Beispiel als Miniaturlautsprecher, oder als elektromechanischer Wandler, beispielsweise als Knochenleitungshörer, realisiert. Der Verstärker ist üblicherweise in eine Signalverarbeitungseinheit integriert. Dieser prinzipielle Aufbau ist in 1 am Beispiel eines Hinter-dem-Ohr-Hörgeräts dargestellt. In ein Hörgerätegehäuse 1 zum Tragen hinter dem Ohr sind ein oder mehrere Mikrofone 2 zur Aufnahme des Schalls aus der Umgebung eingebaut. Eine Signalverarbeitungseinheit 3, die ebenfalls in das Hörgerätegehäuse 1 integriert ist, verarbeitet die Mikrofonsignale und verstärkt sie. Das Ausgangssignal der Signalverarbeitungseinheit 3 wird an einen Lautsprecher bzw. Hörer 4 übertragen, der ein akustisches Signal ausgibt. Der Schall wird gegebenenfalls über einen Schallschlauch, der mit einer Otoplastik im Gehörgang fixiert ist, zum Trommelfell des Geräteträgers übertragen. Die Energieversorgung des Hörgeräts und insbesondere die der Signalverarbeitungseinheit 3 erfolgt durch eine ebenfalls ins Hörgerätegehäuse 1 integrierte Batterie 5.
  • Vor einer Benutzung durch den Hörgeräteträger wird das Hörgerät entsprechend dem Hörverlust des Trägers durch einen Hörgeräteakustiker eingestellt. Die Einstellungen basieren in der Regel auf einem gemessenen Audiogramm, ergänzt um eine Abfrage von eventuellen Erfahrungen mit Hörgeräten, persönlicher Präferenzen oder Eigenschaften, und/oder Angabe der speziellen akustischen Ankopplung. Daraus abgeleitet werden die Verstärkungen und Kompressionen in den einzelnen Frequenzbändern individuell voreingestellt und gegebenenfalls vom Hörgeräteakustiker fein angepasst. Weitere Parameter, wie Kompressionszeitkonstanten, Störgeräuschunterdrückung, Richtwirkung etc., können entweder aufgrund von Fragen oder dem Alter des Trägers automatisch gesetzt oder vom Akustiker im Beratungsgespräch manuell eingestellt werden, oder sind im Hörgerät fest vorkonfiguriert. Daher sind diese Parameter trägerspezifisch nicht notwendigerweise optimal eingestellt.
  • Die Patentschrift DE 602 22 813 T3 gibt ein Verfahren und eine Hörgerät zum Erhöhen der Sprachverständlichkeit an, wobei ein Sprachverständlichkeitsindex anhand einer Schätzung der Schallumgebung und der Übertragungsfunktion eines Hörgeräteprozessors berechnet wird.
  • Die Patentschrift US 7 206 416 B2 offenbart ein Verfahren zur Einstellung eines Hörgeräts, bei dem durch das Hörgerät Test-Audio-Sequenzen einem Nutzer dargeboten werden. Das Verständnis des Nutzers wird mit den Test-Audio-Sequenzen verglichen.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung voreingestellte Hörgerätparameter hörgeräteträgerspezifisch zu optimieren und ein Verfahren und eine Vorrichtung anzugeben, welche eine Adaption von Hörgeräteparametern ermöglichen.
  • Gemäß der Erfindung wird die gestellte Aufgabe mit dem Verfahren des unabhängigen Patentanspruchs 1 und dem Hörgerät des unabhängigen Patentanspruchs 11 gelöst.
  • Die Erfindung beansprucht ein Verfahren zur Adaption von mindestens einem Hörgerätparameter mit einer Ermittlung einer ersten Sprachverständlichkeitsschwelle, wobei einem Hörgerätenutzer durch ein Hörgerät akustische Signale mit einem modulierten Störgeräusch dargeboten werden, wobei das modulierte Störgeräusch einem die Sprache simulierenden Rauschen entspricht. Des Weiteren beansprucht das Verfahren einen Vergleich der ermittelten ersten Sprachverständlichkeitsschwelle mit einem vorgebbaren Referenzwert und eine Adaption des mindestens einen Hörgerätparameters aufgrund des Vergleichs. Vorteilhaft daran ist, dass Hörgerätparameter, die bislang nicht individuell aufgrund von objektiven Messdaten einstellbar waren, mittels einer objektiven Messung angepasst werden können.
  • In einer Weiterbildung können mit einer von dem Hörgerät räumlich getrennten, externen Einheit, folgende Schritte durchgeführt werden:
    • – Ermittlung (103) der ersten Sprachverständlichkeitsschwelle (SVS1), wobei zwischen dem Hörgerät (10) und der externen Einheit (20) Daten ausgetauscht werden,
    • – Vergleich (105) der ermittelten ersten Sprachverständlichkeitsschwelle (SVS1) mit dem im Hörgerät (10) oder in der externen Einheit (20) gespeicherten vorgebbaren Referenzwert (RW) und
    • – Adaption (106) des mindestens einen Hörgerätparameters (HP) durch das Hörgerät (10) aufgrund des Vergleichs.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann eine interaktive Bedienung der externen Einheit durch einen Hörgerätenutzer erfolgen. Die externe Einheit kann auch Teil des Hörgeräts sein. Nur durch Bedienung einer externen Einheit kann ohne Hörgeräteakustiker vom Hörgerätträger selbst eine Adaption der Hörgerätparameter vorgenommen werden.
  • Außerdem kann der Referenzwert auf statistischer Basis erfolgen und fest im Hörgerät oder der externen Einheit hinterlegt werden.
  • Des Weiteren kann die Ermittlung des Referenzwerts als eine zweite Sprachverständlichkeitsschwelle erfolgen. Dadurch kann das Ergebnis mehr individualisiert und somit verbessert werden.
  • Außerdem kann das erfindungsgemäße Verfahren eine interaktive Bedienung der externen Einheit durch einen Hörgerätenutzer bei der Ermittlung des Referenzwerts umfassen. Vorteilhaft daran ist eine einfache und sichere Bedienerführung.
  • In einer weiteren Ausprägung der Erfindung kann die zweite Sprachverständlichkeitsschwelle mit einem stationären Störgeräusch ermittelt werden. Dadurch können gute, individualisierte Adaptionsergebnisse erreicht werden.
  • In einer Weiterbildung kann der Vergleich eine Differenzbildung aus der ersten Sprachverständlichkeitsschwelle und dem Referenzwert umfassen. Dies bietet den Vorteil eines einfachen und robusten Vergleichs.
  • Vorzugsweise können die Hörgerätparameter Zeitkonstanten der Kompression und/oder Zeitkonstanten des Ein- und Ausblendens einer Störgeräuschbefreiung und/oder Omni/Dir-Umblendung umfassen. Diese Parameter sind in der Regel bisher noch nicht objektiv individualisiert.
  • In einer weiteren Ausführungsform können zur Ermittlung der ersten und/oder zweiten Sprachverständlichkeitsschwelle gängige Sprachverständlichkeitstests für Sprache in Störgeräusch, wie z. B. im deutschsprachigen Raum der Oldenburger Sprachverständlichkeitstest (OlSa), Göttinger Satztest (GöSa), oder Einzeltöne oder Schmalbandrauschsignale verwendet werden. Dies bietet den Vorteil einer auf wissenschaftlichen Grundlagen basierten Umsetzung.
  • Des Weiteren kann vor der Ermittlung der ersten und/oder zweiten Sprachverständlichkeitsschwelle eine Grundeinstellung der Hörgerätparameter mittels Audiogramm vorgenommen werden. Dadurch ist eine optimale Ausgangsbasis für eine erfindungsgemäße Adaption geschaffen.
  • Die Erfindung beansprucht auch ein Hörgerät mit einer Steuereinheit zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Weitere Besonderheiten und Vorteile der Erfindung werden aus den nachfolgenden Erläuterungen mehrerer Ausführungsbeispiele anhand von schematischen Zeichnungen ersichtlich.
  • Es zeigen:
  • 1: einen prinzipiellen Aufbau eines Hörgeräts gemäß Stand der Technik,
  • 2: ein Ablaufdiagramm mit Bestimmung einer ersten Sprachverständlichkeitsschwelle,
  • 3: ein Ablaufdiagramm mit Bestimmung einer ersten und einer zweiten Sprachverständlichkeitsschwelle und
  • 4: ein Blockschaltbild eines Hörgeräts und einer externen Einheit.
  • 2 zeigt ein Ablaufdiagramm eines erfindungsgemäßen Verfahrens zur Adaption von Hörgerätparametern HP. Im Schritt 100 werden einem Hörgerätträger ein Hörgerät und eine externe Einheit bereitgestellt. Nachfolgend wird im Schritt 101 ein Audiogramm, beispielsweise durch einen Hörgeräteakustiker, neu bestimmt oder bereitgestellt. Aufgrund des Audiogramms werden im Schritt 102 die Hörgerätparameter HP, wie Verstärkung und Kompression, im Hörgerät eingestellt. Weitere Parameter HP, wie Kompressionszeitkonstanten, Störgeräuschunterdrückung und Richtwirkung, werden gerätespezifisch oder basierend auf in die Anpasssoftware integrierte Fragen eingestellt und nehmen auf die messbare Hörfähigkeit des Nutzers keinen Bezug. Um diese Parameter HP besser individualisieren zu können, wird im Schritt 103 eine erste Sprachverständlichkeitsschwelle SVS1 bestimmt.
  • Eine Schwerhörigkeit wird von den meisten Menschen besonders durch ihre Probleme bei der Kommunikation in geräuschbehafteter Umgebung bemerkt. Um ein realistisches Maß für diese Fehlhörigkeit zu erhalten, werden in der Hördiagnostik Sprachverständlichkeitstests im Störgeräusch durchgeführt. Die Alltagssituation kann möglichst genau nachgebildet werden, indem Sprachverständlichkeitstests im Störgeräusch verwendet werden, bei denen als Nutzsignal einzelne Wörter oder ganze Sätze dargeboten werden. Mit einem derartigen Test wird die Sprachverständlichkeitsschwelle ermittelt. Die Sprachverständlichkeitsschwelle entspricht 50% Sprachverständlichkeit, wobei die Anzahl der richtig verstandenen Wörter gezählt wird.
  • Bekannt und erfolgreich einsetzbar für die Ermittlung der Sprachverständlichkeitsschwelle ist z. B. der Oldenburger Satztest. Das Sprachmaterial setzt sich aus 40 Testlisten von je 20 oder 30 Sätzen zusammen. Die Sätze haben jeweils die Form: Name Verb Zahlwort Adjektiv Objekt mit zufälliger Kombination aus einem Inventar von insgesamt 50 Wörtern. Dadurch sind die Sätze nicht immer sinnvoll, so dass die Listen sich nicht auswendig lernen lassen und daher mit ihnen wiederholt gemessen werden kann.
  • Die erste Sprachverständlichkeitsschwelle SVS1 wird mit einem wie oben beschriebenen Satztest ermittelt, wobei sowohl die gesprochenen Sätze als auch ein moduliertes Störgeräusch mSG vom Hörgerät zugespielt werden. Das Störgeräusch mSG entspricht einem Sprach simulierenden Rauschen, das im Langzeitspektrum mit dem des Satzmaterials übereinstimmt. Die erste Sprachverständlichkeitsschwelle SVS1 wird mittels einer adaptiven Steuerung ermittelt. Dabei wird üblicherweise das modulierte Störgeräusch mSG in der Messung bei einem festen Pegel dargeboten. Der Pegel der Sprache wird adaptiv, das heißt gemäß der Antwort des Hörgerätträgers, verändert. Die Messung wird mit Hilfe einer externen Einheit, beispielsweise eine Fernbedienung, vom Hörgerätträger gesteuert. Durch eine interaktive Bedienung der externen Einheit können die richtig verstandenen Wörter erfasst werden.
  • Im darauffolgenden Schritt 105 wird die in Schritt 103 ermittelte erste Sprachverständlichkeitsschwelle SVS1 mit einem im Hörgerät gespeicherten Referenzwert RW verglichen. Dazu wird beispielsweise die Differenz der ersten Sprachverständlichkeitsschwelle SVS1 und dem Referenzwert RW gebildet. Übersteigt die Differenz einen bestimmten Wert, kann der Hörgerätträger „in die Lücken hören” und die Zeitkonstanten der Kompression und eventuell andere Parameter könnten angepasst werden.
  • Die Anpassung der Hörgerätparameter HP entsprechend der Auswertung aus Schritt 105 erfolgt im Schritt 106.
  • Mit den adaptierten Hörgerätparametern HP kann das erfindungsgemäße Verfahren nach 2 zur Überprüfung der Einstellungen wiederholt werden. Das Verfahren kann ohne Beteiligung eines Hörgeräteakustikers automatisch vom Hörgerät und der externen Einheit gesteuert ablaufen.
  • 3 zeigt ein Ablaufdiagramm eines weiteren erfindungsgemäßen Verfahrens zur Adaption von Hörgerätparametern HP. Im Schritt 100 werden einem Hörgerätträger ein Hörgerät und eine externe Einheit bereitgestellt. Nachfolgend wird im Schritt 101 ein Audiogramm beispielsweise durch einen Hörgeräteakustiker bestimmt. Aufgrund des Audiogramms werden im Schritt 102 die Hörgerätparameter HP, wie Verstärkung und Kompression, im Hörgerät eingestellt. Weitere Parameter HP, wie Kompressionszeitkonstanten, Störgeräuschunterdrückung und Richtwirkung, werden gerätespezifisch eingestellt und nehmen auf die Hörfähigkeit des Nutzers keinen Bezug. Um diese Parameter HP besser individualisieren zu können, wird im Schritt 103 eine erste Sprachverständlichkeitsschwelle SVS1 bestimmt. Die erste Sprachverständlichkeitsschwelle SVS1 wird mit einem wie oben zu 2 beschriebenen Satztest ermittelt, wobei sowohl die gesprochenen Sätze als auch ein moduliertes Störgeräusch mSG vom Hörgerät zugespielt werden. Das Störgeräusch mSG entspricht einem Sprache simulierenden Rauschen, das im Langzeitspektrum mit dem des Satzmaterials übereinstimmt. Die erste Sprachverständlichkeitsschwelle SVS1 wird mittels einer adaptiven Steuerung ermittelt. Dabei wird das modulierte Störgeräusch mSG in der Messung bei einem festen Pegel dargeboten. Der Pegel der Sprache wird adaptiv, das heißt gemäß der Antwort des Hörgerätträgers, verändert. Die Messung wird mit Hilfe einer externen Einheit, beispielsweise eine Fernbedienung, vom Hörgerätträger gesteuert. Durch eine interaktive Bedienung der externen Einheit können die richtig verstandenen Wörter erfasst werden.
  • Im Unterschied zu 2 wird bei dem Verfahren nach 3 eine zweite Sprachverständlichkeitsschwelle SVS2 als Referenzwert RW im Schritt 104 ermittelt. Die zweite Sprachverständlichkeitsschwelle SVS2 unterscheidet sich von der ersten SVS1 lediglich dadurch, dass anstelle des modulierten Störgeräuschs mSG ein stationäres Störgeräusch sSG verwendet wird. Auch dieses wird vom Hörgerät zur Verfügung gestellt und direkt dem Hörgerätträger über den Hörer zugespielt.
  • Im darauffolgenden Schritt 105 wird die in Schritt 103 ermittelte erste Sprachverständlichkeitsschwelle SVS1 mit der im Schritt 104 ermittelten zweiten Sprachverständlichkeitsschwelle SVS2 verglichen. Dazu wird beispielsweise die Differenz der ersten Sprachverständlichkeitsschwelle SVS1 und der zweiten Sprachverständlichkeitsschwelle SVS2 gebildet. Übersteigt die Differenz einen bestimmten Wert, kann der Hörgerätträger „in die Lücken hören” und die Zeitkonstanten der Kompression und eventuell andere Parameter könnten angepasst werden.
  • Die Anpassung der Hörgerätparameter HP erfolgt im Schritt 106.
  • Mit den adaptierten Hörgerätparametern HP kann das erfindungsgemäße Verfahren gemäß 3 zur Überprüfung der Einstellungen wiederholt werden. Das Verfahren läuft ohne Beteiligung eines Hörgeräteakustikers automatisch vom Hörgerät gesteuert im Zusammenwirken mit der externen Einheit ab.
  • Alternativ zur Verwendung eines Satztests mit gesprochenen Wörtern bei den Verfahren gemäß 2 und 3 können zur Abschätzung von erster und zweiter Sprachverständlichkeitsschwelle SV1, SV2 auch Einzeltöne oder Schmalbandrauschsignale genommen werden.
  • In 4 ist ein stark vereinfachtes Blockschaltbild einer erfindungsgemäßen Anordnung mit einem Hörgerät 10 und einer externen Einheit 20, die mittels einer Funkübertragung 30 Daten miteinander austauschen können, dargestellt. Von einem Mikrofon 11 können Schallsignale aufgenommen und einer Signalverarbeitungs- und Steuereinheit 13 zugeführte werden. Dort werden die Signale u. a. verstärkt und adaptiert und einem Hörer 12 zur Abgabe an einen Nutzer zugeführt. Von der Steuereinheit 13 wird die Ermittlung der ersten und zweiten Sprachverständlichkeitsschwelle SV1, SV2 gesteuert. Dazu kann die Steuereinheit 13 auf in einer Speichereinheit 15 abgespeicherte Wörter bzw. Sätze oder Einzeltonfolgen oder Schmalbandrauschsignale zugreifen. Die Steuereinheit 13 ist auch mit einer Vergleichseinheit 14 verbunden, die, beispielsweise durch Differenzbildung, die ermittelte erste Sprachverständlichkeitsschwelle SVS1 mit der ermittelten zweiten Sprachverständlichkeitsschwelle SVS2 vergleicht. Aus dem Ergebnis des Vergleichs werden voreingestellte Hörgerätparameter HP verändert.
  • Das Hörgerät 1 kann mit Hilfe eines Funkmoduls 16, das mit der Steuereinheit 13 verbunden ist, mit einer externen Einheit 20, zum Beispiel mit einer Fernbedienung, drahtlos kommunizieren. Zum Senden und Empfangen von Daten besitzt die externe Einheit 20 ebenfalls ein Funkmodul 24, das mit einem Steuermodul 21 verbunden ist. Über eine Eingabeeinheit 22 und eine Anzeigeeinheit 23 kann durch einen Nutzer die Adaption der Hörgerätparameter HP mittels Messung der Sprachverständlichkeitsschwellen SV1, SV2 bedient und gesteuert werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Hörgerätegehäuse
    2
    Mikrofon
    3
    Signalverarbeitungseinheit
    4
    Hörer
    5
    Batterie
    10
    Hörgerät
    11
    Mikrofon
    12
    Hörer
    13
    Steuer- und Signalverarbeitungseinheit
    14
    Vergleichseinheit
    15
    Speichereinheit
    16
    Funkmodul
    20
    Fernbedienung/externe Einheit
    21
    Steuermodul
    22
    Eingabeeinheit
    23
    Anzeigeeinheit
    24
    Funkmodul
    30
    Funkübertragungsstrecke
    100
    Hörgerätbereitstellung
    101
    Audiogrammbestimmung
    102
    Hörgerätparameter-Grundeinstellung
    103
    Ermittlung der ersten Sprachverständlichkeitsschwelle
    104
    Ermittlung der zweiten Sprachverständlichkeitsschwelle
    105
    Vergleich erste Sprachverständlichkeitsschwelle <> Referenzwert
    106
    Adaption der Hörgerätparameter
    HP
    Hörgerätparameter
    mSG
    moduliertes Störgeräusch
    RW
    Referenzwert
    sSG
    stationäres Störgeräusch
    SVS1
    erste Sprachverständlichkeitsschwelle
    SVS2
    zweite Sprachverständlichkeitsschwelle

Claims (11)

  1. Verfahren zur Adaption von mindestens einem Hörgerätparameter (HP), gekennzeichnet durch: – Ermittlung (103) einer ersten Sprachverständlichkeitsschwelle (SVS1), wobei einem Hörgerätenutzer durch ein Hörgerät akustische Signale mit einem modulierten Störgeräusch (mSG) dargeboten werden, wobei das modulierte Störgeräusch (mSG) einem Sprache simulierenden Rauschen entspricht, – Vergleich (105) der ermittelten ersten Sprachverständlichkeitsschwelle (SVS1) mit einem vorgebbaren Referenzwert (RW) und – Adaption (106) des mindestens einen Hörgerätparameters (HP) aufgrund des Vergleichs (105).
  2. Verfahren nach Anspruch 1 mit einer von dem Hörgerät (10) räumlich getrennten, externen Einheit (20), gekennzeichnet durch: – Ermittlung (103) der ersten Sprachverständlichkeitsschwelle (SVS1), wobei zwischen dem Hörgerät (10) und der externen Einheit (20) Daten ausgetauscht werden, – Vergleich (105) der ermittelten ersten Sprachverständlichkeitsschwelle (SVS1) mit dem im Hörgerät (10) oder in der externen Einheit (20) gespeicherten vorgebbaren Referenzwert (RW) und – Adaption (106) des mindestens einen Hörgerätparameters (HP) durch das Hörgerät (10) aufgrund des Vergleichs (105).
  3. Verfahren nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch: – eine interaktive Bedienung der externen Einheit (20) durch einen Hörgerätenutzer.
  4. Verfahren nach einem der vorigen Ansprüche, gekennzeichnet durch: – Ermittlung (104) des Referenzwerts (RW) als eine zweite Sprachverständlichkeitsschwelle (SVS2).
  5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, gekennzeichnet durch: – eine interaktive Bedienung der externen Einheit (20) durch einen Hörgerätenutzer bei der Ermittlung (104) des Referenzwerts (RW).
  6. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Sprachverständlichkeitsschwelle (SVS2) mit einem stationären Störgeräusch (sSG) ermittelt wird.
  7. Verfahren nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Vergleich (105) eine Differenzbildung zwischen der ersten Sprachverständlichkeitsschwelle (SVS1) und dem Referenzwert (RW) umfasst.
  8. Verfahren nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hörgerätparameter (HP) Zeitkonstanten der Kompression und/oder Zeitkonstanten des Ein- und Ausblendens einer Störgeräuschbefreiung und/oder Omni/Dir-Umblendung umfassen.
  9. Verfahren nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ermittlung (103, 104) der ersten und/oder zweiten Sprachverständlichkeitsschwelle (SVs1, SVS2) ein Satztest, insbesondere der Oldenburger Sprachverständlichkeitstest, oder Einzeltöne oder Schmalbandrauschsignale verwendet werden.
  10. Verfahren nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vor der Ermittlung (103, 104) der ersten und/oder zweiten Sprachverständlichkeitsschwelle (SVS1, SVS2) eine Grundeinstellung (102) der Hörgerätparameter (HP) mittels Audiogramm vorgenommen wird.
  11. Hörgerät (10) mit einer Steuereinheit (13) zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 10.
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