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DE102008052132A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Verbessern des Fahrverhaltens eines Kraftfahrzeugs - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Verbessern des Fahrverhaltens eines Kraftfahrzeugs Download PDF

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DE102008052132A1
DE102008052132A1 DE102008052132A DE102008052132A DE102008052132A1 DE 102008052132 A1 DE102008052132 A1 DE 102008052132A1 DE 102008052132 A DE102008052132 A DE 102008052132A DE 102008052132 A DE102008052132 A DE 102008052132A DE 102008052132 A1 DE102008052132 A1 DE 102008052132A1
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motor vehicle
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vehicle
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Stefan Dr. Lüke
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Aumovio Autonomous Mobility Germany GmbH
Original Assignee
Continental Teves AG and Co OHG
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verbessern des Fahrverhaltens eines sich auf einer Fahrbahn (102) bewegenden ersten Kraftfahrzeugs (101), wobei das erste Kraftfahrzeug (101) mindestens ein aktives Fahrwerkselement (104) aufweist, das eine Karosserie (201) des ersten Kraftfahrzeugs (101) gegenüber mindestens einem Rad (103) des Kraftfahrzeugs (101) abstützt. Das Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass in dem ersten Kraftfahrzeug (101) eine Beschaffenheitsinformation empfangen wird, die Unebenheiten der Fahrbahn (102) charakterisiert, wobei die Beschaffenheitsinformation in wenigstens einem zweiten Kraftfahrzeug (110) erfasst wird und wobei das aktive Fahrwerkselement (104) in Abhängigkeit von der Beschaffenheitsinformation beeinflusst wird. Darüber hinaus betrifft die Erfindung eine zur Durchführung des Verfahrens geeignete Vorrichtung.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung bezieht sich auf die Anpassung des Fahrwerks eines Kraftfahrzeugs mithilfe eines aktiven Fahrwerkselements. Dabei betrifft die Erfindung ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Verbessern des Fahrverhaltens eines Kraftfahrzeugs. Die Vorrichtung ist zur Durchführung des Verfahrens geeignet.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Eine Aufgabe bei der Entwicklung von Kraftfahrzeugen besteht in der Entwicklung von Systemen zur Erhöhung des Fahrkomforts und zur Verbesserung des Fahrverhaltens von Kraftfahrzeugen in Abhängigkeit vom Umfeld der Kraftfahrzeuge. Ein wichtiger Bestandteil dieser Systeme sind aktive Fahrwerkssysteme.
  • Aktive Fahrwerkssysteme erreichen eine Verbesserung des Fahrverhaltens eines Kraftfahrzeugs, indem sie den Schleuder-, Wank- oder Nickbewegungen des Kraftfahrzeugs entgegenwirken. Aktive Fahrwerkssysteme erreichen weiterhin eine Erhöhung des Fahrkomforts eines Kraftfahrzeugs, indem sie Fahrbahnunebenheiten ausgleichen und die Straßenlage eines Kraftfahrzeugs beeinflussen. Sensoreinrichtungen unterstützen bei der Erkennung des Umfeldes eines Kraftfahrzeugs, das bei der Einstellung des aktiven Fahrwerks zu berücksichtigen ist.
  • Das Dokument DE 10 2006 030 178 A1 beschreibt ein Kraftfahrzeug mit einem aktiven Fahrwerk. Werden Hindernisse, insbesondere Bodenschwellen außerhalb eines Kraftfahrzeugs mittels eines Objekterfassungsmittels erfasst, erfolgt eine automatische Anpassung des aktiven Fahrwerks. Im Rahmen dieser Anpassung kann vorzugsweise die Bodenfreiheit des Kraftfahrzeugs erhöht und/oder die Federung weicher eingestellt werden. Die erläuterten Systeme sind darauf ausgerichtet, die Fahreigenschaften eines Kraftfahrzeugs vorübergehend zu ändern und an eine Gefahrensituation anzupassen.
  • Darstellung der Erfindung
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Fahreigenschaften eines Kraftfahrzeugs bei der Fahrt auf einer Fahrbahn zu verbessern.
  • Die Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 und durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 13 gelöst. Ausführungsformen des Verfahrens und der Vorrichtung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zum Verbessern des Fahrverhaltens eines sich auf einer Fahrbahn bewegenden ersten Kraftfahrzeugs vorgeschlagen. Das erste Kraftfahrzeug weist mindestens ein aktives Fahrwerkselement auf, das eine Karosserie des ersten Kraftfahrzeugs gegenüber mindestens einem Rad des Kraftfahrzeugs abstützt. Das Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass in dem ersten Kraftfahrzeug eine Beschaffenheitsinformation empfangen wird, die Unebenheiten der Fahrbahn charakterisiert, wobei die Beschaffenheitsinformation in wenigstens einem zweiten Kraftfahrzeug erfasst wird und wobei das aktive Fahrwerkselement in Abhängigkeit von der Beschaffenheitsinformation beeinflusst wird.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt schlägt die Erfindung eine Vorrichtung zum Verbessern des Fahrverhaltens eines sich auf einer Fahrbahn bewegenden ersten Kraftfahrzeugs vor. Das erste Kraftfahrzeug weist mindestens ein aktives Fahrwerkselement auf, das eine Karosserie des Kraftfahrzeugs gegenüber mindestens einem Rad des Kraftfahrzeugs abstützt. Die Vorrichtung enthält eine Empfangseinrichtung, die dazu ausgebildet ist, eine Beschaffenheitsinformation zu empfangen, die Unebenheiten der Fahrbahn charakterisiert, wobei die Beschaffenheitsinformation in wenigstens einem zweiten Kraftfahrzeug erfasst wird. Ferner umfasst die Vorrichtung eine Steuereinrichtung, die dazu ausgebildet ist, das aktive Fahrwerkselement in Abhängigkeit von der Beschaffenheitsinformation zu beeinflussen.
  • Die Erfindung beinhaltet die Idee, eine Fahrwerksanpassung anhand von Informationen über die Beschaffenheit einer Fahrbahn vorzunehmen, die von einem weiteren Kraftfahrzeug gemeldet werden. Das weitere Kraftfahrzeug hat die Fahrbahn vorzugsweise vor dem eigenen Fahrzeug befahren. Somit kann das Fahrwerk des eigenen Fahrwerks an die Verhältnisse der von dem Kraftfahrzeug zu befahrenden Fahrbahn angepasst werden. Hierdurch können die Fahreigenschaften des Fahrzeugs beim Befahren der Fahrbahn verbessert werden. Bei dem Fahrwerkselement handelt es sich insbesondere um ein Feder- und Dämpfungselement des Kraftfahrzeugs.
  • In einer Ausgestaltung des Verfahrens und der Vorrichtung ist vorgesehen, dass die Beschaffenheitsinformation Unebenheiten eines Fahrbahnabschnitts beschreibt.
  • Vorteilhaft kann die Beschaffenheitsinformation bei dieser Ausgestaltung Vorrichtung eine generelle Beschaffenheit eines Abschnitts der Fahrbahn im Hinblick auf die vorhandenen Unebenheiten beschreiben. Damit lässt sich das Fahrwerk an die generellen Gegebenheiten auf dem Fahrbahnabschnitt anpassen.
  • Eine Ausführungsform des Verfahrens und der Vorrichtung sieht vor, dass Unebenheiten der Fahrbahn mittels eines Sensors des zweiten Kraftfahrzeugs erfasst werden.
  • Bei dem Sensor kann es sich beispielsweise um einen Federwegsensor des zweiten Kraftfahrzeugs handeln, der den Federweg erfasst, um den Federelemente des Fahrwerks des zweiten Kraftfahrzeugs aufgrund von Fahrbahnunebenheiten ein- oder ausfedern. Gleichfalls kann es sich beispielsweise um einen Abstandssensor handeln, welcher den Abstand zwischen der Karosserie des zweiten Kraftfahrzeugs und der Fahrbahnoberfläche ermittelt, welcher sich aufgrund von Fahrbahnunebenheiten verändert.
  • Eine weitere Ausgestaltung des Verfahrens und der Vorrichtung beinhaltet, dass die Beschaffenheitsinformation des Fahrbahnabschnitts aus Messwerten berechnet wird, die mittels des Sensors beim Befahren des Fahrbahnabschnitts erfasst werden.
  • In dieser Ausgestaltung kann die Beschaffenheitsinformation vorteilhaft aus Messdaten berechnet werden, die im gesamten Fahrbahnabschnitt erfasst worden sind. Insbesondere kann dabei beispielsweise ein Mittelwert der Messdaten berechnet werden, um die Beschaffenheitsinformation zu ermitteln.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform des Verfahrens und der Vorrichtung ist vorgesehen, dass die Beschaffenheitsinformation eine in dem zweiten Kraftfahrzeug erfasste Unebenheit beschreibt.
  • Diese Ausführungsform der Erfindung hat insbesondere den Vorteil, dass einzelne Fahrbahnunebenheiten, wie beispielsweise Schlaglöcher oder Bodenwellen, an das Kraftfahrzeug gemeldet werden können, so dass das Fahrwerk an solche Fahrbahnunebenheiten angepasst werden kann.
  • Vorzugsweise werden dabei nur solche Unebenheiten gemeldet, die wenigstens eine bestimmte Größe haben. Daher sieht eine verbundene Ausgestaltung des Verfahrens und der Vorrichtung vor, dass eine in dem zweiten Kraftfahrzeug erfasste Unebenheit nur dann zur Bereitstellung einer Beschaffenheitsinformation führt, wenn die Unebenheit anhand von Messwerten erfasst wird, die einen vorgegebenen Schwellenwert überschreiten, wobei die Messwerte eine Höhe oder Tiefe der Unebenheit beschrieben.
  • Eine Weiterbildung des Verfahrens und der Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Positionsinformation zusammen mit der Beschaffenheitsinformation bereitgestellt wird, wobei die Positionsinformation die Position des Fahrbahnabschnitts und/oder der Unebenheit beschreibt.
  • Anhand der Positionsinformation kann in dem Kraftfahrzeug vorteilhaft der Fahrbahnabschnitt oder die Position der Unebenheit identifiziert werden, auf den bzw. die sich die Beschaffenheitsinformation bezieht.
  • Die Beeinflussung des Fahrwerkselements wird vorzugsweise vor oder bei Erreichen des Fahrbahnabschnitts bzw. der Position der Unebenheit vorgenommen, um das Fahrwerk des Fahrzeugs auf die Beschaffenheit des Fahrbahnabschnitts bzw. auf die Unebenheit vorzubereiten.
  • Daher beinhaltet eine Ausführungsform des Verfahrens und der Vorrichtung, dass die Beeinflussung des aktiven Fahrwerkselements vorgenommen wird, wenn eine Abweichung zwischen einer mittels einer Positionsbestimmungseinrichtung ermittelten Position des Kraftfahrzeugs und der in der Positionsinformation beschriebenen Position einen Schwellenwert unterschreitet.
  • Ein derartiges Positionsbestimmungssystem ist üblicherweise auch Bestandteil von Zielführungssystemen, die in einer Vielzahl von Kraftfahrzeugen bereits vorhanden ist. Vorteilhaft können diese Zielführungssysteme im Rahmen der Erfindung mitbenutzt werden.
  • Bei einer Ausführungsform des Verfahrens und der Vorrichtung ist es zudem vorgesehen, dass die Beeinflussung des Fahrwerkselements zusätzlich in Abhängigkeit von einer Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs vorgenommen wird. Hierdurch wird eine noch bessere Anpassung des Fahrwerks an die vorliegende Fahrsituation gewährleistet.
  • Ferner umfasst eine Ausgestaltung des Verfahrens und der Vorrichtung, dass aufgrund der Beeinflussung des Fahrwerkselements eine Bodenfreiheit des Kraftfahrzeugs verändert wird.
  • Durch eine geringere Bodenfreiheit wird insbesondere der Fahrzeugschwerpunkt abgesenkt, wodurch vor allem bei höheren Fahrgeschwindigkeiten eine bessere Fahrstabilität erzielt werden kann, während bei einer Erhöhung der Bodenfreiheit der zur Verfügung stehende Federweg verlängert wird, wodurch Fahrbahnunebenheiten besser ausgeglichen werden können und der Fahrkomfort erhöht wird. Sofern die Beschaffenheitsinformation auf geringere Unebenheiten hindeutet, wird daher vorzugsweise eine geringere Bodenfreiheit eingestellt als in dem Fall, dass die Beschaffenheitsinformation auf größere Unebenheiten hindeutet.
  • Eine weitere Ausgestaltung des Verfahrens und der Vorrichtung sieht vor, dass aufgrund der Beeinflussung des Fahrwerkselements eine Dämpfung einer Federbewegung des Fahrwerkselements verändert wird.
  • Eine hohe Dämpfung führt in der Regel vor allem bei hohen Fahrgeschwindigkeiten zu einer Stabilisierung des Fahrzeugs, während bei einer geringeren Dämpfung ein rascheres Ein- und Ausfedern ermöglicht wird, das zu einem besseren Kontakt zwischen den Rädern des Fahrzeugs und der Fahrbahn sowie einem höheren Fahrkomfort führt. Sofern die Beschaffenheitsinformation auf weniger Unebenheiten hindeutet, wird daher vorzugsweise eine größere Dämpfung eingestellt als in dem Fall, dass die Beschaffenheitsinformation auf mehr oder größere Unebenheiten hindeutet.
  • Darüber hinaus zeichnet sich eine Ausgestaltung des Verfahrens und der Vorrichtung dadurch aus, dass die Beschaffenheitsinformation und/oder die Positionsinformation über eine drahtlose Verbindung, insbesondere eine Funkverbindung von dem zweiten Kraftfahrzeug zu dem ersten Kraftfahrzeug, übertragen wird.
  • Die zuvor genannten und weitere Vorteile, Besonderheiten und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung werden auch anhand der Ausführungsbeispiele deutlich, die nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren beschrieben werden.
  • Kurze Beschreibung der Figuren
  • Von den Figuren zeigt:
  • 1 eine schematische Darstellung von zwei Kraftfahrzeugen auf einer Fahrbahn, die über eine Funkschnittstelle miteinander kommunizieren können,
  • 2 eine schematische Darstellung eines Fahrwerks eines der Fahrzeuge, das aktive Fahrwerkselemente umfasst,
  • 3 eine schematische Darstellung eines aktiven Fahrwerkselements in einer Ausgestaltung.
  • Darstellung von Ausführungsbeispielen
  • In 1 ist beispielhaft ein zweiachsiges Kraftfahrzeug 101 mit vier Rädern 103 dargestellt, das sich auf einer Fahrbahn 102, wie beispielsweise einer Stra ße, bewegt. Das Kraftfahrzeug 101 verfügt über ein Fahrwerk mit Fahrwerkselementen 104, die jeweils einem Rad 103 zugeordnet sind. Wie in 2 dargestellt, sind die Fahrwerkselemente 104 zwischen der Karosserie 201 und den Radaufhängungen 202 der Fahrzeugräder 103 angeordnet und stützen die Karosserie 201 gegenüber den Rädern 103 ab.
  • Die Fahrwerkselementen 104 umfassen an sich bekannte Federungs- und Dämpfungselemente. Der zur Verfügung stehende Federweg bestimmt die Höhe des Fahrzeugschwerpunkts bzw. die Bodenfreiheit zwischen der Fahrzeugkarosserie 201 und der Fahrbahn 102, auf der sich das Fahrzeug 101 bewegt. Die Dämpfungscharakteristik bestimmt, in welchem Maße die Federbewegungen des Fahrwerkselements 104 bedämpft werden. Die Fahrwerkselemente 104 sind vorliegend als aktive Elemente ausgeführt, die eine Veränderung des Federwegs und/oder eine Veränderung der Dämpfung ermöglichen. Beispiele für derartige Fahrwerkselemente 104, die vorliegend eingesetzt werden können, sind Luftfederelemente und hydropneumatische Federelemente, die dem Fachmann an sich bekannt sind.
  • 3 zeigt beispielhaft einen prinzipiellen Aufbau eines geeigneten aktiven Fahrwerkselements 104. Das Fahrwerkselement 104 umfasst eine spiralförmige Stahlfeder 308, die zwischen der Karosserie 201 des Kraftfahrzeugs 101 und dem entsprechenden Rad 103 angeordnet ist.
  • Ferner ist ein Schwingungsdämpfer 301 vorgesehen, der einen ölgefüllten Zylinder 302 beinhaltet, in dem sich ein Kolben 303 bewegt. Der Kolben 303 enthält Ventile 304, durch die das Öl strömen kann. Das Öl befindet sich in zwei Ölkammern 305 und 306, die über den Kolben 303 voneinander getrennt sind. Wird der Kolben 303 in Richtung der Ölkammer 305 bewegt, also eingefedert, so strömt das Öl von der Ölkammer 305 durch die Ventile 304 in die Ölkammer 306. Bei einer gegenläufigen Bewegung des Kolbens 303 in Richtung der Ölkammer 306, dementsprechend also beim Ausfedern, wird das Öl von der Ölkammer 306 durch die Ventile 304 in die Ölkammer 305 gepresst. Bei der Be wegung des Kolbens 303 wird dem Öl durch die Ventile 304 ein Widerstand entgegengebracht. Zur Überwindung dieses Widerstandes wird Energie benötigt, die als Schwingungsenergie des Kraftfahrzeugs 101 zur Verfügung steht. Die Schwingungsenergie wird in dem Schwingungsdämpfer insbesondere in Wärme umgewandelt, wodurch eine Dämpfung erreicht wird.
  • Zur Veränderung der Dämpfung kann der Öffnungsquerschnitt der Ventile 304 verändert werden, der Einfluss auf das Dämpfungsverhalten des Schwingungsdämpfers 301 hat. Eine große Öffnung der Ventile 304 ermöglicht durch einen niedrigen Widerstand einen schnellen Durchfluss des Öls. Die Dämpfung des Kolbens 303 ist nur gering, die Dämpfung erscheint nicht so hart. Bei kleinen Öffnungsquerschnitten der Ventile 304 erhöht sich der Widerstand, und das Öl kann nur langsam fließen. Die Bewegung des Kolbens 303 wird stärker gedämpft, die Dämpfung erscheint härter.
  • Zusätzlich zu der Stahlfeder 308 ist eine Luftfeder 311 vorgesehen, die einen Luftanschluss 309 und ein Gasvolumen 310 aufweist. Ist eine Änderung der Bodenfreiheit des Kraftfahrzeugs 101 erforderlich, wird Luft über Ventile über den Luftanschluss 309 in das Gasvolumen 310 der Luftfeder 311 geleitet, um den zur Verfügung stehenden Federweg zu vergrößern bzw. daraus abgelassen, um den Federweg zu verringern.
  • Die Erfindung ist dabei keineswegs auf die dargestellte Ausgestaltung der Fahrwerkselemente 104 beschränkt, sondern kann ebenso mit anderen Fahrwerkselementen 104 ausgeführt werden, welche eine Veränderungen der Bodenfreiheit des Fahrzeugs 101 und/oder des Dämpfungsverhaltens des Fahrwerks ermöglichen. Insbesondere kann anstelle der zusätzlichen Luftfeder 311 eine hydraulische Zusatzfeder verwendet werden, welche anstelle von Luft Öl als Kompressionsmedium enthält. In einer weiteren beispielhaften Ausgestaltung wird auf die Stahlfeder 308 verzichtet und eine verstellbare Luft- oder Ölfeder vorgesehen, welche die Federungsaufgabe alleine übernimmt. Im Hinblick auf die Dämpfung kann beispielsweise auch ein mechanisches Dämpfungssys tem vorgesehen sein, bei dem die Schwingungsenergie über Reibflächen insbesondere in Reibungsenergie umgewandelt wird.
  • Die Ansteuerung der Fahrwerkselemente 104, d. h. die Veränderung der Bodenfreiheit des Kraftfahrzeugs 101 und/der die Veränderung der Dämpfung wird durch eine Steuereinrichtung 105 vorgenommen, die in 1 dargestellt ist. Vorzugsweise ist die Steuereinrichtung 105 in ein Steuergerät integriert, das einen Mikroprozessor zur Ausführung von Programmen umfasst, deren Programmcode in dem Steuergerät gespeichert werden kann. Die Steuereinrichtung 105 ist dabei als ein Programmmodul des Steuergeräts implementiert.
  • Die Steuereinrichtung 105 ist mit einer Positionsbestimmungseinrichtung 106 verbunden, welche fortwährend die Position des Fahrzeugs 101 bestimmt. Die Positionsbestimmungseinrichtung 106 ist in einer Ausgestaltung als ein dem Fachmann an sich bekanntes satellitengestütztes Ortungssystem ausgeführt, das beispielsweise auf dem GPS (Global Positioning System) oder dem europäischen Satellitennavigationssystem Galileo basiert. Gleichfalls kann die Positionsbestimmungseinrichtung 106 jedoch auch in anderer Weise ausgestaltet sein. Beispielsweise können Funksignale eines Mobilfunknetzes empfangen werden, um die Position des Fahrzeugs 101 zu bestimmen.
  • In einer Ausgestaltung ist die Positionsbestimmungseinrichtung 106 Bestandteil eines Zielführungssystems des Fahrzeugs 101, mit dem eine Route zu einem vorgegebenen Zielort ermittelt werden kann und welches eine Routenführung entlang der ermittelt Route ermöglicht. Derartige Zielführungssysteme sind heutzutage bereits Bestandteil einer Vielzahl von Kraftfahrzeugen 101 und können zur Ausführung der vorliegenden Erfindung mitbenutzt werden.
  • Ferner ist die zur Ansteuerung der aktiven Fahrwerkselemente 104 vorgesehene Steuereinrichtung 105 mit einer Empfangseinrichtung 108 verbunden, die Daten empfangen kann, welche von der Sendeeinrichtung 109 eines weiteren Kraftfahrzeugs 110 gesendet werden. Zur Unterscheidung von dem weiteren Kraftfahrzeug 110 wird das Kraftfahrzeug 101 im Folgenden auch als Egofahrzeug 101 bezeichnet.
  • Die Datenübertragung von der Sendeeinrichtung 109 des weiteren Kraftfahrzeugs 110 zu der Empfangseinrichtung 108 des Egofahrzeugs 101 erfolgt vorzugsweise über eine drahtlose Kommunikationsverbindung. Diese kann beispielsweise als eine Funkverbindung ausgestaltet sein, insbesondere als eine auf der DSRC-Technologie basierende Funkverbindung (DSRC: Dedicated Short Range Communication) oder als eine WLAN-Verbindung (WLAN: Wireless Local Area Network) ausgestaltet sind kann oder als eine Verbindung über ein Mobilfunknetzwerk, wie beispielsweise ein GSM- oder UMTS-Netzwerk (GSM: Global System for Mobile Communications; UMTS: Universal Telecommunication System).
  • In der beispielhaften Darstellung in 1 ist das weitere Kraftfahrzeug 110 ebenfalls als ein vierrädriges Kraftfahrzeug ausgestaltet. Jedem Rad 112 ist ein Fahrwerkselement 111 zugeordnet. Die Fahrwerkselemente 111 sind als Feder- und Dämpfungselemente ausgeführt, welche die Karosserie des Kraftfahrzeugs 110 gegenüber den Rädern 112 abstützen. Sie sind vorzugsweise zwischen der Karosserie des Kraftfahrzeugs 110 und den Radaufhängungen der Räder 112 angeordnet, wie dies für die Fahrwerkselemente 104 des Egofahrzeugs 101 in 2 dargestellt ist. Im Unterschied zu den Fahrwerkselementen 104 des Egofahrzeugs 101 müssen die Fahrwerkselemente 111 des weiteren Kraftfahrzeugs 110 jedoch nicht als aktive Fahrwerkselemente ausgestaltet sein.
  • In dem Fahrzeug 110 werden Unebenheitsmessdaten erfasst, die Unebenheiten der Fahrbahn 102 beschreiben, auf der sich das Fahrzeug 110 bewegt. Beispiele für derartige Unebenheiten sind Schlaglöcher, Bodenwellen sowie kleinere Unebenheiten, die sich aufgrund der generellen Rauheit der Fahrbahnoberfläche ergeben.
  • In einer Ausgestaltung verfügt das Fahrzeug 110 zu diesem Zweck über Federwegsensoren 113. Jeder Federwegsensor 113 ist einem Fahrwerkselement 111 zugeordnet und erfasst Unebenheitsmessdaten, die dem Federweg entsprechen, um den das Fahrwerkselements 111 aufgrund von Fahrbahnunebenheiten ein- oder ausfedert. Vorzugsweise umfassen die Unebenheitsmessdaten diskrete Messwerte, die mit einer bestimmten Frequenz erfasst werden. Wie in 1 dargestellt, kann jedem Fahrwerkselement 111 ein Federwegsensor 113 zugeordnet sein. Gleichfalls kann es jedoch auch vorgesehen sein, dass lediglich ein Teil der Fahrwerkselemente 111 mit einem Federwegsensor 113 ausgerüstet ist, beispielsweise lediglich die Vorderräder oder die Hinterräder.
  • In einer weiteren Ausgestaltung verfügt das Kraftfahrzeug 110 anstelle der Federwegsensoren 113 über eine geeignete Sensorik, mit der Fahrbahnunebenheiten direkt erfasst werden können. Die Sensorik kann beispielsweise einen oder mehrere Abstandssensoren umfassen, die den Abstand zwischen der Karosserie des Fahrzeugs 110 und der Fahrbahn 102 ermitteln. Die Abstandssensoren sind beispielsweise vor den Vorderrädern des Fahrzeugs 110 angeordnet und in einer dem Fachmann an sich bekannten Art etwa als Ultraschallsensoren oder als optische Sensoren ausgestaltet. Die erfassten Unebenheitsmessdaten umfassen in dieser Ausgestaltung die gemessene Höhe bzw. Tiefe von Fahrbahnunebenheiten, die anhand von Veränderung des gemessenen Abstands zwischen der Fahrzeugkarosserie und der Fahrbahnoberfläche ermittelt werden. Vorzugsweise umfassen die Unebenheitsmessdaten hier ebenfalls diskrete Messwerte, die mit einer bestimmten Frequenz erfasst werden.
  • Die in dem Fahrzeug 110 erfassten Unebenheitsmessdaten werden einer Verarbeitungseinrichtung 114 zugeführt. Diese ordnet den Unebenheitsmessdaten insbesondere Positionsinformationen zu, die der Position des Fahrzeugs 110 entsprechen, an denen die Unebenheitsmessdaten erfasst werden. Die Positionsinformationen werden mithilfe einer Positionsbestimmungseinrichtung 115 des Fahrzeugs 110 ermittelt. Dieses kann in gleicher Weise ausgestaltet sein wie die Positionsbestimmungseinrichtung 106 des Egofahrzeugs 101.
  • Zudem ermittelt die Verarbeitungseinrichtung 114 in Abhängigkeit von den Unebenheitsmessdaten eine Beschaffenheitsinformation bezüglich der Fahrbahn 102, auf der sich das Fahrzeug 110 bewegt.
  • In einer Ausgestaltung wird die Beschaffenheitsinformation aus den Unebenheitsmessdaten ermittelt, die während eines vorgegebenen Zeitintervalls oder auf einer vorgegebenen Strecke erfasst werden. Dabei kann es vorgesehen sein, dass die berechnete Beschaffenheitsinformation einem Mittelwert der in dem vorgegebenen Zeitintervall oder auf der vorgegebenen Strecke erfassten Unebenheitsmessdaten entspricht. Gleichfalls kann die Beschaffenheitsinformation auch anders als durch eine Mittelwertbildung berechnet werden, beispielsweise durch eine Maximalwertbildung.
  • Nachdem die Beschaffenheitsinformation berechnet worden ist, werden ihr Positionsinformationen zugeordnet, die den Fahrbahnabschnitt beschreiben, in dem die zugrunde liegenden Unebenheitsmessdaten erfasst worden sind. Hierbei kann es sich beispielsweise um die Position des Beginns des entsprechenden Fahrbahnabschnitts handeln. Zusätzlich kann der Beschaffenheitsinformation auch die Position des Endes des Fahrbahnabschnitts zugeordnet werden, in dem die zugrunde liegenden Unebenheitsmessdaten erfasst worden sind.
  • Zusätzlich oder alternativ kann es vorgesehen sein, dass die Beschaffenheitsinformation Unebenheitsmessdaten einzelner Fahrbahnunebenheiten umfassen, denen jeweils die Position der Unebenheiten zugeordnet wird. Dabei werden vorzugsweise nur diejenigen Fahrbahnunebenheiten berücksichtigt, die ein vorgegebenes Ausmaß überschreiten. Sofern die Unebenheitsmessdaten mithilfe von Federwegsensoren 113 erfasst werden, bedeutet dies, dass Unebenheitsmessdaten nur dann berücksichtigt werden, wenn der Federweg, um den ein Rad 112 ein- oder ausfedert, betragsmäßig einen vorgegebenen Schwellenwert überschreitet. Wenn die Unebenheitsmessdaten mithilfe von Abstandssensoren erfasst werden, werden sie nur dann berücksichtigt, wenn die Veränderung des Abstands zwischen der Fahrzeugkarosserie und der Fahrbahnoberfläche beträgsmäßig einen vorgegebenen Schwellenwert überschreitet. Die Schwellenwerte werden vorzugsweise so gewählt, dass lediglich Bodenwellen oder Schlaglöcher berücksichtigt werden, die beim Überfahren mit dem Egofahrzeug 101 deutlich spürbar sind oder gar Schäden am Egofahrzeug 101 verursachen können.
  • Die in der Verarbeitungseinrichtung 114 berechneten Beschaffenheitsinformationen werden an die Sendeeinrichtung 109 übergeben und von der Sendeeinrichtung 109 zusammen mit der zugeordneten Positionsinformation ausgesendet. Wenn sich das Egofahrzeug 101 innerhalb der Reichweite der Sendeinrichtung 109 befindet, werden die Beschaffenheitsinformationen von der Empfangseinrichtung 108 des Egofahrzeugs 101 empfangen und an die Steuereinrichtung 105 weitergeleitet.
  • In der Steuereinrichtung 105 werden anhand der empfangenen Beschaffenheitsinformationen eine Bodenfreiheit des Egofahrzeugs 101 und/oder eine Dämpfung der aktiven Fahrwerkselemente 104 ermittelt. Hierzu wird eine vorgegebene Zuordnungsvorschrift verwendet, die in dem Steuergerät des Egofahrzeugs 101 gespeichert ist. Die Vorschrift sieht vorzugsweise eine stufenweise Anpassung der Bodenfreiheit und/oder der Dämpfung vor. Dies bedeutet, dass vorgegebenen Intervallen des Werts der Beschaffenheitsinformationen jeweils ein Wert für die Bodenfreiheit und/oder die Dämpfung zugeordnet ist. Gleichfalls kann jedoch auch eine kontinuierliche Anpassung der Bodenfreiheit und/oder der Dämpfung an die Beschaffenheitsinformationen vorgesehen sein.
  • Sofern sich eine empfangene Beschaffenheitsinformation auf einen Fahrbahnabschnitt bezieht und auf größere Fahrbahnunebenheiten hindeutet, wird eine größere Bodenfreiheit gewählt. Hierdurch wird erreicht, dass bei größeren Fahrbahnunebenheiten der zur Verfügung stehende Federweg verlängert wird, so dass die Fahrbahnunebenheiten besser ausgeglichen werden können, wodurch der Fahrkomfort erhöht und der Fahrbahnkontakt der Räder 103 verbessert wird. Bei geringeren Fahrbahnunebenheiten wird hingegen eine geringere Bodenfreiheit eingestellt, so dass der Fahrzeugschwerpunkt abgesenkt wird, wodurch ein besseres Fahrverhalten erzielt wird. Vor allem bei hohen Fahrgeschwindigkeiten wird hierdurch die Fahrstabilität des Egofahrzeugs 101 verbessert.
  • Wenn sich die empfangenen Beschaffenheitsinformationen alternativ oder zusätzlich auf einzelne Fahrbahnunebenheiten beziehen, wird eine gegenüber einem Normalwert erhöhte Bodenfreiheit gewählt, um die Unebenheiten komfortabler überfahren zu können.
  • Ferner wird Beschaffenheitsinformationen, die sich auf einen Fahrbahnabschnitt beziehen und größere Fahrbahnunebenheiten anzeigen, eine geringe Dämpfung zugeordnet. Hierdurch wird ein rascheres Ein- und Ausfedern gewährleistet, das zu einem besseren Kontakt zwischen den Rädern 103 des Egofahrzeugs 101 und der Fahrbahn 102 führt und den Fahrkomfort erhöht. Bei geringeren Fahrbahnunebenheiten wird eine höhere Dämpfung eingestellt, die zu einer Stabilisierung des Egofahrzeugs 101 vor allem bei hohen Fahrgeschwindigkeiten führt.
  • Wenn sich die empfangenen Beschaffenheitsinformationen alternativ oder zusätzlich auf einzelne Fahrbahnunebenheiten beziehen, wird eine gegenüber einem Normalwert verringerte Dämpfung gewählt, um die Unebenheiten komfortabler überfahren zu können und den Fahrbahnkontakt der Räder 103 zu verbessern.
  • Wenn die Steuereinrichtung 105 anhand einer empfangenen Beschaffenheitsinformation eine Bodenfreiheit und/oder eine Dämpfung ermittelt hat, überwacht sie die Position des Egofahrzeugs 101. Hierzu werden Positionsinformationen herangezogen, die mit der Positionsbestimmungseinrichtung 106 ermittelt werden. Wenn festgestellt wird, dass das Egofahrzeug 101 sich an der in der Beschaffenheitsinformation enthaltenen bzw. zusammen mit der Beschaffenheits information empfangenen Position befindet oder sich dieser Position bis auf eine vorgegebenen Entfernung genähert hat, wird die Bodenfreiheit des Egofahrzeugs 101 an die ermittelte Bodenfreiheit angepasst. Hierzu prüft die Steuereinrichtung 105, ob die bestehende Bodenfreiheit mit der ermittelten Bodenfreiheit übereinstimmt. Bei einer Übereinstimmung erfolgt keine Änderung der Einstellungen der Fahrwerkselemente 104. Liegt keine Übereinstimmung vor, steuert die Steuereinrichtung 105 die Fahrwerkselemente 104 derart an, dass die ermittelte Bodenfreiheit eingestellt wird. Bei Verwendung der in 3 dargestellten aktiven Fahrwerkselemente 104 werden hierzu Ventile derart angesteuert, dass Luft über den Luftanschluss 309 in das Gasvolumen 310 der Luftfeder 311 geleitet oder daraus abgelassen wird.
  • In ähnlicher Weise kann die Steuereinrichtung 105 die Dämpfung der aktiven Fahrwerkselemente 104 anpassen. Hierbei prüft die Steuereinrichtung 105, ob die eingestellte Dämpfung mit der ermittelten Dämpfung übereinstimmt. Bei einer Übereinstimmung erfolgt keine Änderung der Einstellungen der Fahrwerkselemente 104. Liegt keine Übereinstimmung vor, steuert die Steuereinrichtung 105 die Fahrwerkselemente 104 derart an, dass die ermittelte Dämpfung eingestellt wird.
  • Die Veränderung der Dämpfung kann zusätzlich oder alternativ zu der Veränderung der Bodenfreiheit des Egofahrzeugs 101 vorgenommen werden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung werden neben empfangenen Beschaffenheitsinformationen weitere Information bei der Einstellung der aktiven Fahrwerkselemente 104 herangezogen.
  • In einer Ausgestaltung kann es vorgesehen sein, dass die aktuelle Fahrgeschwindigkeit des Egofahrzeugs 101 berücksichtigt wird. Diese kann beispielsweise anhand von Signalen von an den Fahrzeugrädern 103 angeordneten Raddrehzahlsensoren ermittelt werden. Die Messsignale dieser Sensoren können der Steuereinrichtung 105 zugeführt werden, welche aus den Messsignalen die Fahrzeuggeschwindigkeit bestimmt, oder die Fahrzeuggeschwindigkeit wird in einem weiteren System des Egofahrzeugs 101 berechnet und der Steuereinrichtung 105 zugeführt.
  • In der Steuereinrichtung 105 werden die Bodenfreiheit und/oder die Dämpfung, die anhand der Beschaffenheitsinformationen ermittelt worden sind, in Abhängigkeit von der Fahrzeuggeschwindigkeit modifiziert. Die Modifikation erfolgt vorzugsweise derart, dass die Bodenfreiheit mit steigender Fahrzeuggeschwindigkeit verringert und die Dämpfung mit steigender Fahrzeuggeschwindigkeit erhöht wird.
  • Hierzu wird in einer Ausgestaltung in Abhängigkeit der Fahrzeuggeschwindigkeit eine Korrektur der Bodenfreiheit und/oder der Dämpfung bestimmt. Die Korrektur kann beispielsweise ein additiver Wert oder ein Multiplikationsfaktor sein, mit dem die Bodenfreiheit und/oder die Dämpfung an die Fahrzeuggeschwindigkeit angepasst wird. Die Korrektur wird entweder stufenweise oder kontinuierlich anhand einer in dem Steuergerät hinterlegten Vorschrift angepasst. In einer weiteren Ausgestaltung kann es vorgesehen sein, dass zunächst jeweils ein Wert für die Bodenfreiheit anhand der Beschaffenheitsinformation und anhand der Fahrzeuggeschwindigkeit bestimmt wird. Die Werte werden dann in der Steuereinheit 105 in geeigneter Weise arbitriert. Dies kann beispielsweise durch eine Mittelwertbildung erfolgen, bei der die beiden Werte in vorgegebener Weise gewichtet werden.
  • Sofern alternativ oder zusätzlich eine Verstellung der Dämpfung vorgesehen ist, kann die in Abhängigkeit von der empfangenen Beschaffenheitsinformation ermittelte Dämpfung ebenfalls in Abhängigkeit von der Fahrzeuggeschwindigkeit modifiziert werden. Dies kann wie zuvor im Zusammenhang mit der Bodenfreiheit erläutert, gleichfalls durch eine Korrektur der Dämpfung vorgenommen werden, oder dadurch dass in Abhängigkeit von der Beschaffenheitsinformation und in Abhängigkeit von der Fahrzeuggeschwindigkeit Werte für die Dämpfung ermittelt werden, die geeignet arbitriert werden. Die Arbitrierung kann bei spielsweise wiederum durch eine durch eine Mittelwertbildung erfolgen, bei der die beiden Werte in vorgegebener Weise gewichtet werden.
  • Insbesondere wenn Beschaffenheitsinformationen über einzelne Unebenheiten nicht von dem weiteren Egofahrzeug 101 gemeldet werden, kann es in einer weiteren Ausführungsform auch vorgesehen sein, dass derartige Unebenheiten der Fahrbahn 102 mittels einer geeigneten Sensorik des Egofahrzeugs 101 erfasst werden. Beispielsweise kann es vorgesehen sein, dass das Egofahrzeug 101 über einen oder mehrere Abstandssensoren verfügt, die den Abstand zwischen der Fahrzeugkarosserie 201 und der Fahrbahn 102 ermitteln. Die Abstandssensoren können in der gleichen Weise ausgestaltet sein, wie dies zuvor im Zusammenhang mit den Abstandssensoren erläutert worden ist, die in dem Fahrzeug 110 zu Erfassung von Unebenheiten verwendet werden können. Gleichfalls kann das Egofahrzeug 101 mit einem Kamerasensor ausgerüstet sein, welcher ein Bild der Fahrbahn 102 liefert, die vor dem Egofahrzeug 101 liegt. Die Kamerabilder werden in dieser Ausgestaltung anhand einer Muster- bzw. Kontrastauswertung ausgewertet, um Unebenheiten der Fahrbahn 102 zu erkennen.
  • In einer Ausgestaltung wird in Abhängigkeit von den erfassten Unebenheiten wiederum eine Korrektur der Bodenfreiheit und/oder der Dämpfung bestimmt. Die Korrektur kann beispielsweise wiederum ein additiver Wert oder ein Multiplikationsfaktor sein. Die Korrektur kann zusätzlich oder alternativ zu der fahrzeuggeschwindigkeitsabhängigen Korrektur vorgenommen werden. In einer weiteren Ausgestaltung kann es vorgesehen sein, dass zunächst jeweils ein Wert für die Bodenfreiheit und/oder Dämpfung anhand der von dem Fahrzeug 110 bereitgestellten Beschaffenheitsinformation und in Abhängigkeit von der erfassten Unebenheit ermittelt wird. Die Werte werden dann in der Steuereinheit 105 in geeigneter Weise arbitriert. Die Arbitrierung kann beispielsweise wiederum durch eine Mittelwertbildung erfolgen, bei der die beiden Werte in vorgegebener Weise gewichtet werden. Sofern zusätzlich ein Wert der Boden freiheit und/oder der Dämpfung in Abhängigkeit von der Fahrzeuggeschwindigkeit bestimmt wird, wird dieser ebenfalls bei der Arbitrierung berücksichtigt.
  • Obwohl die Erfindung in den Zeichnungen und der vorausgegangenen Darstellung im Detail beschrieben wurde, sind die Darstellungen illustrativ bzw. beispielhaft und nicht einschränkend zu verstehen; insbesondere ist die Erfindung nicht auf die erläuterten Ausführungsbeispiele beschränkt. Weitere Varianten der Erfindung und ihre Ausführung ergeben sich für den Fachmann aus der vorangegangenen Offenbarung, den Figuren und den Patentansprüchen.
  • In den Patentansprüchen verwendete Begriffe wie "umfassen", "aufweisen", "beinhalten", "enthalten" und dergleichen schließen weitere Elemente oder Schritte nicht aus. Die Verwendung des unbestimmten Artikels schließt eine Mehrzahl nicht aus. Eine einzelne Einrichtung kann die Funktionen mehrerer in den Patentansprüchen genannten Einheiten beziehungsweise Einrichtungen ausführen.
  • In den Patentansprüchen angegebene Bezugszeichen sind nicht als Beschränkungen der eingesetzten Mittel und Schritte anzusehen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102006030178 A1 [0004]

Claims (13)

  1. Verfahren zum Verbessern des Fahrverhaltens eines sich auf einer Fahrbahn (102) bewegenden ersten Kraftfahrzeugs (101), wobei das erste Kraftfahrzeug (101) mindestens ein aktives Fahrwerkselement (104) aufweist, das eine Karosserie (201) des ersten Kraftfahrzeugs (101) gegenüber mindestens einem Rad (103) des Kraftfahrzeugs (101) abstützt, dadurch gekennzeichnet, dass in dem ersten Kraftfahrzeug (101) eine Beschaffenheitsinformation empfangen wird, die Unebenheiten der Fahrbahn (102) charakterisiert, wobei die Beschaffenheitsinformation in wenigstens einem zweiten Kraftfahrzeug (110) erfasst wird und wobei das aktive Fahrwerkselement (104) in Abhängigkeit von der Beschaffenheitsinformation beeinflusst wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die Beschaffenheitsinformation Unebenheiten eines Fahrbahnabschnitts beschreibt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei dem Unebenheiten der Fahrbahn (102) mittels eines Sensors des zweiten Kraftfahrzeugs (110) erfasst werden.
  4. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, bei dem die Beschaffenheitsinformation des Fahrbahnabschnitts aus Messwerten berechnet wird, die mittels des Sensors beim Befahren des Fahrbahnabschnitts erfasst werden.
  5. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, bei dem die Beschaffenheitsinformation eine in dem zweiten Kraftfahrzeug (110) erfasste Unebenheit beschreibt.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, bei dem eine in dem zweiten Kraftfahrzeug (110) erfasste Unebenheit nur dann zur Bereitstellung einer Beschaffenheitsinformation führt, wenn die Unebenheit anhand von Messwerten erfasst wird, die einen vorgegebenen Schwellenwert überschreiten, wobei die Messwerte eine Höhe oder Tiefe der Unebenheit beschrieben
  7. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, bei dem eine Positionsinformation zusammen mit der Beschaffenheitsinformation bereitgestellt wird, wobei die Positionsinformation die Position des Fahrbahnabschnitts und/oder der Unebenheit beschreibt.
  8. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, bei dem die Beeinflussung des aktiven Fahrwerkselements (104) vorgenommen wird, wenn eine Abweichung zwischen einer mittels einer Positionsbestimmungseinrichtung (106) ermittelten Position des Kraftfahrzeugs (101) und der in der Positionsinformation beschriebenen Position einen Schwellenwert unterschreitet.
  9. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, bei dem die Beeinflussung des Fahrwerkselements (104) zusätzlich in Abhängigkeit von einer Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs (101) vorgenommen wird.
  10. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, bei dem aufgrund der Beeinflussung des Fahrwerkselements (104) eine Bodenfreiheit des Kraftfahrzeugs (101) verändert wird.
  11. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, bei dem aufgrund der Beeinflussung des Fahrwerkselements (104) eine Dämpfung einer Federbewegung des Fahrwerkselements (104) verändert wird.
  12. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, bei dem die Beschaffenheitsinformation und/oder die Positionsinformation über eine drahtlose Verbindung, insbesondere eine Funkverbindung von dem zweiten Kraftfahrzeug (110) zu dem ersten Kraftfahrzeug (101), übertragen wird.
  13. Vorrichtung zum Verbessern des Fahrverhaltens eines sich auf einer Fahrbahn (102) bewegenden ersten Kraftfahrzeugs (101), wobei das erste Kraftfahrzeug (101) mindestens ein aktives Fahrwerkselement (104) aufweist, das eine Karos serie (201) des Kraftfahrzeugs (101) gegenüber mindestens einem Rad (103) des Kraftfahrzeugs (101) abstützt, dadurch gekennzeichnet, dass eine Empfangseinrichtung (108) enthalten ist, die dazu ausgebildet ist, eine Beschaffenheitsinformation zu empfangen, die Unebenheiten der Fahrbahn (102) charakterisiert, wobei die Beschaffenheitsinformation in wenigstens einem zweiten Kraftfahrzeug (110) erfasst wird, und dass eine Steuereinrichtung (105) enthalten ist, die dazu ausgebildet ist, das aktive Fahrwerkselement (104) in Abhängigkeit von der Beschaffenheitsinformation zu beeinflussen.
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