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Die
Erfindung betrifft eine Schleifringeinheit zur elektrischen Verbindung
zweier relativ zueinander drehbarer Bauelemente, gemäß dem
Anspruch 1.
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Schleifringeinheiten
bestehen häufig unter anderem aus einer Schleifringbürste
und Schleifkörpern, insbesondere Schleifringen, wobei die
Schleifringbürste im Betrieb gleitenden Kontakt zu rotierenden
Schleifringen hat. Derartige Schleifringeinheiten werden in vielen
technischen Gebieten eingesetzt, um elektrische Spannungen, insbesondere
Signale oder elektrische Leistung z. B. von einer ortsfesten auf
eine sich drehende elektrische Einheit zu überfragen. Dabei
ist es wichtig, dass etwa durch federnde Bürstenelemente,
ein guter und andauernder Kontakt zwischen der Schleifringbürste
und den Schleifringen gegeben ist.
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Zum
Beispiel zur drehbaren Ankopplung von elektronischen Kameras kann
es erforderlich sein, dass sowohl hochfrequente digitale Bildsignale
als auch analoge Ströme, wie etwa die Stromversorgung der
Kamera sicher übertragbar sind. Beispielsweise besteht
in der Medizintechnik für chirurgische Anwendungen der
Wunsch derartige drehbare Kameras sicher betreiben zu können.
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In
der Patentschrift
EP 1808941 ist
eine Schleifringeinheit gezeigt, bei der gebogene Bürstendrähte
elektrische Spannungen bzw. Ströme oder Signale an drehbare
Schleifringe weiterleiten. Derartige Anordnungen sind allerdings
nicht geeignet hochfrequente digitale Signale, welche üblicherweise
in geschirmten Leitungen übertragen werden, neben den analogen
Strömen von den Bürstendrähten auf einen
relativ dazu rotierenden Schleifring sicher zu übertragen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine kompakte Schleifringeinheit
zur zuverlässigen und sicheren Übertragung von
elektrischen Spannungen, insbesondere von analogen Strömen
und digitalen Signalen zu schaffen, welche mit geringem Aufwand
herstellbar ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale
des Anspruchs 1 gelöst.
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Entsprechend
ist die erfindungsgemäße Schleifringeinheit so
konfiguriert, dass diese zur elektrischen Verbindung zweier relativ
zueinander drehbaren Bauelemente geeignet ist. Eines der Bauelemente
ist als ein erstes Kabel ausgestaltet, welches eine Seele und einen
Schirm aufweist. Die Schleifringeinheit umfasst ein erstes Bürstenelement,
welches in elektrischem Kontakt mit einem ersten Schleifkörper
ist. Weiterhin umfasst die Schleifringeinheit ein zweites Bürstenelement,
welches in elektrischem Kontakt mit einem zweiten Schleifkörper
ist, zur Übertragung einer an der Seele anliegenden Spannung.
Schließlich umfasst die Schleifringeinheit ein drittes
Bürstenelement, welches in elektrischem Kontakt mit einem
dritten Schleifkörper ist zur Übertragung einer
am Schirm anliegenden Spannung bzw. eines anliegenden elektrischen
Potenzials. Der erste Schleifkörper weist eine axial durchgehende
Ausnehmung auf, durch welche das erste Kabel zur Übertragung
der an der Seele anliegenden Spannung geführt ist. Das
zweite Bürstenelement ist mit radialem Versatz zum dritten
Bürstenelement angeordnet.
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Dabei
kann über die Bürstenelemente jeweils eine Anpresskraft
vom betreffenden Bürstenelement auf den jeweiligen Schleifkörper
erzeugt werden, die eine radiale Richtungskomponente aufweist. Das
zweite Bürstenelement kann zusätzlich zum radialen
Versatz bezüglich des dritten Bürstenelements auch
zudem in axialer Richtung überlappend zum dritten Bürstenelement
angeordnet sein. Das heißt, dass sowohl das zweite Bürstenelement
als auch das dritte Bürstenelement in einem Querschnitt
der Schleifringeinheit angeordnet sind. Der Querschnitt der Schleifringeinheit
ist ein Schnitt durch die Schleifringeinheit, welcher orthogonal
zur Drehachse ausgerichtet ist.
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Mit
einer Übertragung von elektrischen Spannungen geht prinzipiell
auch eine Übertragung von elektrischen Strömen
einher, sofern kein unendlich großer elektrischer Widerstand
vorliegt. Somit kann im Folgenden unter einer Übertagung
von Spannung in der Regel auch eine Übertragung von Strom
verstanden werden. Weiterhin basieren elektrische Signale physikalisch
auch auf elektrischen Spannungen, so dass die Übertragung
von Spannungen auch eine Übertragung von Signalen bedeuten kann.
Da elektrische Spannungen häufig auch als elektrische Potenziale
bezeichnet werden, sind durch die Schleifringeinheit insbesondere
auch Schirmpotenziale übertragbar.
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Das
erste Bürstenelement, welches in elektrischem Kontakt mit
einem ersten Schleifkörper ist, kann beispielsweise zur Übertragung
von analogen Strömen ausgebildet sein zur Leistungsversorgung einer
elektrischen Einrichtung.
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Das
zweite Bürstenelement, welches in elektrischem Kontakt
mit dem zweiten Schleifkörper ist kann zur Übertragung
eines an der Seele anliegenden Signals insbesondere eines digitalen
hochfrequenten Signals dienen.
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Durch
die erfindungsgemäße Bauweise wird eine besonders
vorteilhafte Anordnung geschaffen, so dass mit einer kompakten und
fertigungstechnisch einfachen Schleifringeinheit verschiedenste
Arten von elektrischen Spannungen, insbesondere von Strömen
und digitalen Signalen, drehbar übertragen werden können,
wobei für die Übertragung der Signale eine wirksame
Schirmung sichergestellt wird. Entsprechend wird auch das Schirmpotenzial
auf relativ zueinander drehbaren Schirmleitungen übertragen.
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Mit
Vorteil umfasst die Schleifringeinheit mehrere erste Bürstenelemente
und mehrere erste Schleifkörper zur Übertragung
von elektrischen Spannungen, insbesondere von analogen Strömen, wobei
die ersten Bürstenelemente und die ersten Schleifkörper
jeweils mit axialem Versatz zueinander angeordnet sind.
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Vorteilhaft
ist eine Bauweise, bei welcher der erste Schleifkörper
eine axial durchgehende zentrale Bohrung aufweist zur Aufnahme des
ersten Kabels. In diesem Fall kann der Schleifkörper ringförmig
ausgestaltet sein und folglich als Schleifring bezeichnet werden.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann das zweite Bürstenelement
axial versetzt zum ersten Bürstenelement angeordnet sein.
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In
vorteilhafter Weise ist das erste Kabel relativ zum ersten Bürstenelement
drehbar angeordnet. Entsprechend kann dann das erste Kabel unverdrehbar
relativ zum ersten Schleifkörper in der Schleifringeinheit
angeordnet sein. Beispielsweise kann im Betrieb der Schleifringeinheit
das erste Kabel mit dem ersten Schleifkörper rotieren.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind durch die Schleifringeinheit
elektrische Spannungen vom ersten Kabel auf ein zweites Kabel übertragbar, wobei
das zweite Kabel eine Seele und einen Schirm aufweist, wobei der
Schirm des zweiten Kabels elektrisch mit einer Hülse verbunden
ist und der Schirm des ersten Kabels elektrisch mit dem dritten
Schleifkörper verbunden ist, und die Hülse sowie
der dritte Schleifkörper in axialer und insbesondere auch
in radialer Richtung überlappend angeordnet sind. Das erste
Kabel und das zweite Kabel können als Koaxialkabel ausgestaltet
sein.
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Häufig
weisen die zu übertragenden Spannungen, insbesondere digitale
Signale, eine vergleichsweise hohe Frequenz auf, nicht selten größer als
250 MHz, oder größer als 1 GHz. Daher ist es wichtig,
dass die Schleifring einheit im Hinblick auf die Übertragung
der digitalen Signale keine elektro-magnetischen Störimpulse
abstrahlt aber auch besonders vor Einflüssen äußerer
elektromagnetischer Felder geschützt ist. Insbesondere
ist ein hohes Maß an Sicherheit diesbezüglich
bei Anwendungen in der Medizintechnik erforderlich.
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Mit
Vorteil sind durch die Schleifringeinheit elektrische Spannungen,
insbesondere analoge Ströme, von einem dritten Kabel auf
ein viertes Kabel übertragbar, wobei das dritte Kabel durch
die axial durchgehende Ausnehmung des ersten Schleifkörpers
geführt sein kann.
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In
vorteilhafter Bauart ist die Schleifringeinheit so konfiguriert,
dass durch die Schleifringeinheit elektrische Spannungen, insbesondere
analoge Ströme, von einem dritten Kabel auf ein viertes
Kabel übertragbar sind und elektrische Spannungen, insbesondere
digitale Signale, vom ersten Kabel auf ein zweites Kabel übertragbar
sind, wobei das vierte Kabel innerhalb eines Gehäuses der
Schleifringeinheit versetzt radial außerhalb des zweiten
Kabels geführt ist.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind entweder das zweite Bürstenelement
oder das dritte Bürstenelement oder beide Bürstenelemente
als ein Hohlkörper ausgestaltet. Dabei können
eines der Bürstenelemente oder beide Bürstenelemente
so konfiguriert sein, dass das betreffende Bürstenelement
oder die Bürstenelemente radial federnde Eigenschaften
aufweisen. Insbesondere können dann das zweite Bürstenelement
oder das dritte Bürstenelement oder beide radial federnde
Zungen aufweisen. Alternativ dazu können das zweite Bürstenelement
oder das dritte Bürstenelement oder beide Bürstenelemente
auch als ebene Spiralfedern mit zykloiden-artiger Geometrie ausgestaltet
sein, zur Ermöglichung eines vergleichsweisen weichen Schleifkontakts.
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Mit
Vorteil ist die Seele des ersten Kabels elektrisch mit dem elektrisch
leitenden zweiten Schleifkörper verbunden und es ist eine
Vergussmasse vorgesehen, welche den zweiten Schleifkörper
und die Seele umgibt, zur Auf nahme von zumindest einem Teil des
für den Betrieb der Schleifringeinheit erforderlichen Drehmoments.
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Weiterhin
kann die Schleifringeinheit zur Aufnahme von zumindest einem Teil
des für den Betrieb der Schleifringeinheit erforderlichen
Drehmoments so ausgestaltet sein, dass elektrische Spannungen, insbesondere
digitale Signale, vom ersten Kabel auf ein zweites Kabel übertragbar
sind und das zweite Kabel eine Seele und einen Schirm aufweist,
wobei die Seele des zweiten Kabels elektrisch mit einem elektrisch
leitenden Element verbunden ist. Dabei ist eine Vergussmasse vorgesehen,
welche das Element und die Seele umgibt. Das Element kann als Halter
für das zweite Bürstenelement dienen, so dass im
Betrieb der Schleifringeinheit ein Drehmoment, resultierend aus
tangentialen Reibkräften, über das Element in
die Schleifringeinheit eingeleitet wird.
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Unter
Vergussmasse kann beispielsweise ein zunächst fließfähiger
und dann aushärtbarer Stoff, also auch ein Klebstoff, verstanden
werden. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die Vergussmasse
von einer Hülse umgeben. Zudem kann eine Verbesserung der
Drehmomentübertragung erreicht werden, wenn a) der Schleifkörper
oder b) das besagte Element jeweils mindestens eine Ausnehmung aufweist
zur kraftschlüssigen Verbindung der Vergussmasse mit dem
Schleifkörper bzw. dem Element.
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Vorteilhafte
Ausbildungen der Erfindung entnimmt man den abhängigen
Ansprüchen.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der erfindungsgemäßen
Schleifringeinheit ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
eines Ausführungsbeispiels anhand der beiliegenden Figuren.
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Es
zeigen die
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1 eine
Schnittdarstellung einer Schleifringeinheit,
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2 ein
Detail der Schnittdarstellung der Schleifringeinheit, insbesondere
der Bereich zur Übertragung digitaler Signale,
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3 ein
Detail der Schnittdarstellung der Schleifringeinheit, insbesondere
der Bereich zur Übertragung analoger Ströme,
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4a eine
Seitenansicht auf ein Bürstenelement zur Übertragung
digitaler Signale,
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4b eine
Draufsicht auf das Bürstenelement zur Übertragung
digitaler Signale,
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5a eine
Seitenansicht auf ein weiteres Bürstenelement zur Übertragung
des elektrischen Potenzials eines Schirms,
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5b eine
Draufsicht auf das weitere Bürstenelement zur Übertragung
des elektrischen Potenzials des Schirms.
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Die
im Ausführungsbeispiel vorgestellte Schleifringeinheit
dient zur Übertragung von elektrischen Spannungen, hier
insbesondere von analogen Strömen und digitalen Signalen,
so dass beispielsweise eine drehbare elektronische Kamera mit einer stationären
Einheit verbunden werden kann. Als analoge Ströme kommen
etwa Ströme zur Bewegung von Stellmotoren, z. B. eines
Zoomantriebs, in Betracht und Ströme zum Betrieb der Kameraelektronik. Die
Kamera liefert zur Bildübertragung hochfrequente digitale
Signale, welche ebenfalls durch die Schleifringeinheit störungsfrei übertragen
werden können.
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Gemäß der 1 umfasst
die Schleifringeinheit einen Stator 1 und einen Rotor 2.
Der Rotor 2 ist mit Hilfe von Lagern 3 relativ
zum Stator 1 drehbar angeordnet. Konzentrisch mit der Drehachse
ist unter anderem ein erstes Kabel 21, welches als ein
so genanntes Koaxialkabel ausgestaltet ist, im Rotor 2 geführt
(siehe auch 3). Das erste Kabel 21 dient zur Übertragung
der digitalen Signale, die eine Frequenz im GHz-Bereich haben. Es
weist eine zentrale elektrisch leitende Seele 21.1 auf,
die von einer Dielektrikumsschicht 21.2 umgeben ist. Die
Dielektrikumsschicht 21.2 wird ihrerseits von einem Schirm 21.3 umgeben,
wobei der Schirm 21.3 im vorgestellten Ausführungsbeispiel
ein Metallgeflecht umfasst. Ferner weist das erste Kabel 21 eine
Außenisolierung 21.4 auf.
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Der
Schirm 21.3 des ersten Kabels 21 ist gemäß der 1 mit
einer Hülse 2.3, die als (dritter) Schleifkörper
dient, elektrisch verbunden, z. B. durch eine Crimpverbindung. Ferner
ist die Seele 21.1 des ersten Kabels 21, hier
mit einer Lötverbindung, mit einem Pin 2.2 elektrisch
kontaktiert und mechanisch drehfest fixiert. Der Pin 2.2 weist
ein zentrales axiales Sackloch auf, in welches die Seele 21.1 eingeführt ist.
Wie unten erläutert, wirkt der Pin 2.2 in der Schleifringeinheit
als ein (zweiter) Schleifkörper. Damit im Zuge der Montage
der Schleifringeinheit die Lötverbindung hergestellt werden
kann, ist in die Hülse 2.3 eine radial orientierte
Bohrung 2.31 eingearbeitet, so dass eine Zugänglichkeit
zur vorgesehenen Lötstelle gewährleistet ist.
Zur Verstärkung der mechanischen Verbindung zwischen der
Seele 21.1 und dem als Schleifkörper dienenden
Pin 2.2 wird durch die Bohrung 2.31 nach dem Löten
eine Vergussmasse 2.6 eingeführt, die dazu beiträgt
das im Betrieb der Schleifringeinheit entstehende Drehmoment mit
aufzunehmen. Zu diesem Zweck ist am Pin 2.2 zudem eine
radiale Ausnehmung vorgesehen, welche in den Figuren nicht dargestellt
ist, aber vom Prinzip her der weiter unten beschriebenen Nut 1.41 entspricht.
Die Vergussmasse 2.6 ist von der Hülse 2.3 umgeben,
so dass der radiale Abstand zwischen der Hülse 2.3 und dem
Pin 2.2, bzw. zwischen der Hülse 2.3 und
der Seele 21.1 in einem axialen Abschnitt mit Vergussmasse 2.6 ausgefüllt
ist. Somit sind sowohl die Hülse 2.3 als auch
der Pin 2.2 und die Seele 21.1 von der Vergussmasse 2.6 umgeben.
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Die
Hülse 2.3 wird von einem Bauteil 2.5 des Rotors 2 umgeben,
welches sich an einem der Lager 3 abstützt.
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Das
erste Kabel 21 ist radial von einem dritten Kabel 22 umgeben,
welches aus mehreren isolierten Einzellitzen besteht. Die Einzellitzen
des dritten Kabels 22 werden jeweils radial nach außen durch
einen Schlitz in einer elektrisch isolierenden Trägerhülse 2.4 des
Rotors 2 zu jeweils einem ersten Schleifkörper,
hier zu jeweils einem Schleifring 2.1, geführt.
An der radialen Innenseite der Schleifringe 2.1 sind die
Einzellitzen des dritten Kabels 22 jeweils kontaktiert.
Die Schleifringe 2.1 sind auf der isolierenden Trägerhülse 2.4 axial
aneinander gereiht, wobei gegebenenfalls zwischen benachbarten Schleifringen 2.1 ein
elektrisch nichtleitfähiger Isolierring angeordnet ist.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind alle Schleifringe 2.1 koaxial
angeordnet Jeder Schleifring 2.1 weist eine umlaufende
Nut auf, die eine V-förmige Geometrie hat (siehe auch die 3).
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Fernerhin
ist im Gehäuse 1.10 des Stators 1 koaxial
ein zweites Kabel 11 angeordnet, neben dem im Wesentlichen
achsparallel ein viertes Kabel 12 verläuft.
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Das
zweite Kabel 11 dient zur Übertragung der digitalen
Signale und ist ebenfalls als Koaxialkabel ausgestaltet, also im
Prinzip wie das erste Kabel 21 aufgebaut, so dass dieses
eine Seele 11.1, ein Dielektrikum 11.2, einen
Schirm 11.3 und eine isolierende Außenschicht 11.4 aufweist.
Der Schirm 11.3 ist beispielsweise durch eine Crimpverbindung
mit einer Hohlkörper 2.7 elektrisch verbunden.
An der Hohlkörper 2.7 ist in axialer Verlängerung
eine weitere Hülse befestigt, die im Folgenden als Halterhülse 1.7 bezeichnet
wird.
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Wie
in der 2 im Detail gezeigt, ist die Seele 11.1 des
zweiten Kabels 11 durch eine Lötverbindung 1.8 elektrisch
und mechanisch drehfest mit einem hülsenförmigen
Element 1.4 verbunden. Das hülsenförmige
Element 1.4 weist eine Ausnehmung in Form einer Nut 1.41 auf.
Alternativ dazu können auch mehrere Ausnehmungen in das
Element 1.4 eingearbeitet werden. Die Lötung wird
durch eine radiale Bohrung 1.71 in der Halterhülse 1.7 vorgenommen.
Nach dem Lötprozess wird Vergussmasse 1.6 durch
die Bohrung 1.71 in den Hohlraum zwischen der Halterhülse 1.7 und
dem Element 1.4 bzw. zwischen der Halterhülse 1.7 und
der Seele 11.1 eingedrückt. Die Vergussmasse 1.6 härtet
danach aus und dient zur Aufnahme von zumindest einem Teil des für den
Betrieb der Schleifringeinheit erforderlichen Drehmoments. Verstärkt
wird die Belastbarkeit dieser Verbindung durch die Ausnehmung 1.41,
durch die eine kraftschlüssige Verbindung der Vergussmasse 1.6 mit
dem hülsenförmigen Element 1.4 hergestellt wird.
Zudem wird auch eine kraftschlüssige Verbindung der Vergussmasse 1.6 mit
der Halterhülse 1.7 erreicht. Denn das Volumen
der Vergussmasse 1.6 ist so verteilt, dass Vergussmasse 1.6 auch
in der Bohrung 1.71 verbleibt, so dass diese dort radial über den
Innendurchmesser der Halterhülse 1.7 hinaus geht
und so dort ebenfalls ein Formschluss erzeugt wird.
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Im Übrigen
ist die rotorseitige Verbindung zwischen der Vergussmasse 2.6 und
der Hülse 2.3 analog zur beschriebenen Verbindung
mit der statorseitigen Vergussmasse 1.6 ausgebildet.
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Das
vierte Kabel 12 dient zur Übertragung der analogen
Ströme und weist ebenfalls mehrere Einzellitzen auf. Innerhalb
des Gehäuses 1.10 werden die Einzellitzen mit
ersten Bürstenelementen 1.1 in Kontakt gebracht.
Die ersten Bürstenelemente 1.1 sind im gezeigten
Beispiel an einem Halter befestigt, der als eine Leiterplatte ausgestaltet
ist und im Übrigen in den Figuren nicht dargestellt ist.
Die ersten Bürstenelemente 1.1 sind außerdem
hier als federnde Drahtbügel ausgeführt.
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Als
zweites Bürstenelement 1.2, welches zwischen dem
Pin 2.2 als zweitem Schleifkörper und dem hülsenförmigen
Element 1.4 angeordnet ist, dient ein federndes Blech.
In den 4a und 4b ist
das zweite Bürstenelement 1.2 gezeigt. Das zweite
Bürstenelement 1.2 ist aus einem dünnen
(0,1 mm) Blechstreifen hergestellt, welcher zu einem offenen Ring
gebogen ist und in den durch einen Ätzprozess Ausnehmungen
eingearbeitet sind, so dass Zungen 1.21 entstehen. Diese
Zungen 1.21 sind zur Erreichung der Federwirkung radial
nach innen gebogen. Jede Zunge 1.21 umfasst zudem eine
durch einen Biegeprozess hergestellte, radial nach innen gerichtete
Vorwölbung, die zur Herstellung eines Schleifkontakts auf
der Oberfläche des Pins 2.2 dient. Das zweite
Bürstenelement 1.2 kann axial in das Element 1.4 eingeführt
werden, wobei durch einen Rücksprung in dem Element 1.4 eine
axiale Sicherung des zweiten Bürstenelements 1.2 relativ zum
hülsenförmigen Element 1.4 hergestellt
wird.
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Analog
dazu ist gemäß den 5a und 5b das
dritte Bürstenelement 1.3 aufgebaut, welches ebenfalls
federnde Zungen 1.31 umfasst. Das dritte Bürstenelement 1.3 wird
nach dem gleichen Prinzip in der Halterhülse 1.7 fixiert,
wie das zweite Bürstenelement 1.2 im hülsenförmigen
Element 1.4. Der Übersichtlichkeit halber wurde
in der 5b auf die Darstellung der durch
die Schlitze im Bürstenelement 1.3 an sich sichtbaren
Konturen verzichtet.
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Nachdem
das zweite Bürstenelement 1.2 und das dritte Bürstenelement 1.3 so
fixiert sind, können der Pin 2.2 und die Hülse 2.3 in
die Bürstenelemente 1.2 bzw. 1.3 eingeschoben
werden. Danach sind die statorseitige Halterhülse 1.7 und
die rotorseitige Hülse 2.3 in axialer Richtung überlappend
angeordnet, was insbesondere für die Abschirmung elektromagnetischer
Strahlung von Bedeutung ist, da die Halterhülse 1.7 und
die Hülse 2.3 mit den Schirmen 11.3, 21.3 elektrisch
kontaktiert sind.
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Im
Betrieb der Schleifringeinheit ist die Rotationsachse des Rotors 2 gleichzeitig
die Drehachse der Schleifringeinheit, so dass der Rotor 2 um
die Drehachse relativ zu allen Bürstenelementen 1.1, 1.2, 1.3 drehbar
ist. Durch die neue Konstruktion wird eine überaus kompakte
und zuverlässige Schleifringeinheit geschaffen. Insbesondere
können durch die Schleifringeinheit sowohl digitale Signale
zwischen den relativ zueinander drehbaren ersten und zweiten Kabeln 21, 11 als
auch analoge Ströme zwischen den relativ zueinander drehbaren
dritten und vierten Kabeln 12, 22 übertragen
werden. Die Bauweise zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass
in dem durch die axial aneinander gereihten Schleifringe 2.1 bebildeten
Hohlraum das erste Kabel 21 geführt ist. Zudem
ist das zweite Bürstenelement 1.2 mit einem radialem
Versatz X zum dritten Bürstenelement 1.3 angeordnet.
Diese Konstruktion erlaubt eine überaus zuverlässige Übertragung,
die trotz der jeweils schleifenden Kontakte eine bezüglich
elektromagnetischer Störungen unempfindlichen Betrieb erlaubt.
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Zur
Aufnahme von radialen Ausgleichsbewegungen kann die Halterhülse 1.7 und/oder
das hülsenförmige Element 1.4 radial
schwimmend in der Schleifringeinheit angeordnet sein.
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Im Übrigen
kann auf eines der Lager 3, insbesondere auf das im Gehäuse 1.10 weiter
innen liegende Lager 3 verzichtet werden. Insbesondere
kann bei einer derartigen Konstruktion dann ein Maschinenelement,
beispielsweise ein Seegerring, zur axialen Sicherung des Rotors 2 gegenüber
dem Sta tor vorgesehen sein. Weiterhin können bei dieser
konstruktiven Abwandlung der Schleifringeinheit das zweite und das
dritte Bürstenelement so ausgestaltet sein, dass diese
radiale Kräfte im Sinne einer Lagerung aufnehmen.
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Selbstverständlich
kann die Funktionsweise der Schleifringeinheit auch umgekehrt werden,
so dass der Stator 1 im Betrieb rotierend ist und der Rotor 2 ortsfest
ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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