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Es
wird ein organisches elektronisches Bauelement mit einer organischen
Schichtenfolge angegeben.
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Bei
der Herstellung von organischen Leuchtdioden werden die Parameter
Lumineszenz (messbar in [cd/m2]), Effizienz
(messbar in [cd/A]) und Lebensdauer (messbar in [h]) in Bezug auf
den gesamten Aufbau optimiert. Insbesondere bei weiß emittierenden
organischen Leuchtdioden, die einen Schichtenstapel mit mindestens
zwei oder auch drei Emitterschichten aufweisen, ist die Optimierung
der Excitonendichte in den Emitterschichten besonders aufwändig. Soll
das äußere Erscheinungsbild
der organischen Leuchtdiode, das im ausgeschalteten Zustand durch
den Schichtenstapel hervorgerufen wird, angepasst, so ist dies bei
bekannten organischen Leuchtdioden kaum möglich, da die Emitterschichten in
Bezug auf ihre elektronischen Eigenschaften nicht mehr verändert werden
sollen.
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Eine
Aufgabe von zumindest einer Ausführungsform
ist es, ein organisches elektronisches Bauelement mit einer organischen
Schichtenfolge mit einer ersten Ladungsträgertransportschicht anzugeben.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Gegenstand mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs
1 gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen und
Weiterbildungen des Gegenstands sind in den abhängigen Ansprüchen gekennzeichnet
und gehen weiterhin aus der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen
hervor.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform umfasst
ein organisches elektronisches Bauelement insbesondere
- – eine
transparente erste Elektrode,
- – eine
organische Schichtenfolge mit einer Ladungsträgertransportschicht und einem
aktiven Bereich und
- – eine
zweite Elektrode, wobei
- – die
erste Ladungsträgertransportschicht
zwischen dem aktiven Bereich und der ersten Elektrode angeordnet
ist,
- – die
erste Ladungsträgertransportschicht
ein Matrixmaterial mit einem Dotierstoff umfasst und
- – das
Matrixmaterial und der Dotierstoff Charge-Transfer-Komplexe bilden,
die einen Teil einer von außen
auf das organische strahlungsemittierende Bauelement fallenden elektromagnetischen Strahlung
mit einem ersten Absorptionsspektrum absorbieren und in einem ausgeschalteten
elektronischen Betriebszustand einen vorbestimmten Farbeindruck
des Bauelements hervorrufen, der durch die erste Elektrode von einem
externen Beobachter wahrnehmbar ist.
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Dass
eine Schicht oder ein Element „auf” oder „über” einer
anderen Schicht oder einem anderen Element oder auch „zwischen” zwei anderen Schichten
oder Elementen angeordnet oder aufgebracht ist, kann dabei hier
und im Folgenden bedeuten, dass die eine Schicht oder das eine Element
unmittelbar im direkten mechanischen und/oder elektrischen Kontakt
auf der anderen Schicht oder dem anderen Element angeordnet ist.
Weiterhin kann es auch bedeuten, dass die eine Schicht oder das
eine Element mittelbar auf beziehungsweise über der anderen Schicht oder
dem anderen Element angeordnet ist. Dabei können dann weitere Schichten und/oder
Elemente zwischen der einen und der anderen Schicht angeordnet sein.
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Als „externer
Beobachter” wird
hier und im Folgenden ein Mensch mit durchschnittlicher Sehkraft
und einem durchschnittlichen Sehapparat verstanden. „Wahrnehmbar” ist in
diesem Zusammenhang für
einen externen Beobachter daher eine elektromagnetische Strahlung,
die eine Wellenlänge
und eine Intensität
aufweist, die geeignet ist, einen visuellen Stimulus im Sehapparat
des externen Beobachters hervorzurufen. Eine erste elektromagnetische Strahlung
kann von dem externen Beobachter aber beispielsweise bei gleichzeitiger
Wahrnehmung einer zweiten elektromagnetischen Strahlung nicht wahrnehmbar
im Sinne der hier folgenden Beschreibung sein, wenn die erste elektromagnetische
Strahlung im Vergleich zur zweiten elektromagnetischen Strahlung
eine derart geringe Intensität
aufweist, dass eine Sinneswahrnehmung der ersten elektromagnetischen
Strahlung aufgrund physikalisch-chemischer und/oder neurologischer
Vorgänge,
hervorgerufen durch die zweite elektromagnetische Strahlung im Sehapparat
des externen Beobachters, nicht möglich ist. Das kann hier und
im Folgenden als „Überstrahlen” der ersten
elektromagnetischen Strahlung durch die zweite elektromagnetische
Strahlung bezeichnet werden. Weiterhin kann eine erste elektromagnetische
Strahlung von einem externen Beobachter nicht wahrnehmbar im Sinne
der hier folgenden Beschreibung sein, wenn die erste elektromagnetische
Strahlung einen derart geringen Intensitätsunterschied und/oder Wellenlängenunterschied
und/oder räumlichen
Unterschied zu einer zweiten elektromagnetischen Strahlung aufweist,
so dass die erste und zweite elektromagnetische Strahlung nicht
getrennt voneinander vom durchschnittlichen menschlichen Sehapparat
auflösbar
sind. Das kann hier und im Folgenden als „zu geringer Kontrast” bezeichnet
werden. Der „externe Beobachter” sowie
das Merkmal „wahrnehmbar” dienen
daher einerseits einer quantitativen Charakterisierung eines Wellenlängenbereichs
und einer Mindestintensität
einer elektromagnetischen Strahlung, wobei die derartige Charakterisierung
aber andererseits im Lichte der physiologischen und neuronalen Eigenheiten
des menschlichen Sehapparats zu verstehen ist.
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Als
eine „von
außen
auf das organische elektronische Bauelement einfallende elektromagnetischen
Strahlung” wird
hier und im Folgenden eine elektromagnetische Strahlung bezeichnet,
die nicht vom organischen elektronischen Bauelement selbst, also
beispielsweise vom aktiven Bereich der organischen Schichtenfolge,
abgestrahlt wird. Das kann bedeuten, dass die von außen auf
das Bauelement einfallende elektromagnetische Strahlung Umgebungsstrahlung
sein kann, insbesondere beispielsweise Umgebungslicht. Solche Umgebungsstrahlung
kann beispielsweise Sonnenstrahlung, insbesondere Sonnenlicht, oder
auch elektromagnetische Strahlung sein, die von künstlichen
Lichtquellen, etwa Beleuchtungseinrichtungen, emittiert wird. Der
vorbestimmte Farbeindruck des Bauelements, der durch die erste Elektrode
vom externen Beobachter wahrnehmbar ist, hängt dabei vom Spektrum der
von außen
auf das Bauelement einfallenden elektromagnetischen Strahlung ab.
Insofern ist der vorbestimmte Farbeindruck im obigen Sinne als Farbeindruck
zu verstehen, der bei einer dem Sonnenlicht gleichen oder zumindest ähnlichen
von außen
auf das Bauelement einfallenden elektromagnetischen Strahlung mit
einem kontinuierlichen Spektrum im sichtbaren Bereich wahrnehmbar
ist. Mit anderen Worten wird zur Definition des vorbestimmten Farbeindrucks
eine von außen
auf das organische elektronische Bauelement einfallende elektromagnetische
Strahlung mit einem Farbwiedergabeindex („color rendering index”, CRI) von
100 angenommen. Das Konzept des CRI ist dem Fachmann bekannt und
wird hier nicht weiter ausgeführt.
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Der
vorbestimmte Farbeindruck, der von einem externen Beobachter wahrnehmbar
ist, kann damit gerade von dem Teil des Spektrums der von außen auf
das Bauelement fallenden elektromagnetischen Strahlung hervorgerufen
werden, der nicht von der Ladungsträgertransportschicht absorbiert
werden kann und der in Richtung des externen Beobachters zurückreflektiert
wird.
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Hier
und im Folgenden bezeichnet „Spektrum” oder „Teilspektrum” eine spektrale
Verteilung von elektromagnetischer Strahlung mit mindestens einer
spektralen Komponente mit einer Wellenlänge oder einer Mehrzahl von
spektralen Komponenten mit mehreren Wellenlängen und/oder Bereichen von Wellenlängen. Ein
erstes Spektrum und ein zweites Spektrum sind im Folgenden gleich,
wenn die spektralen Komponenten und deren relativen Intensitäten gleich
im Falle des ersten und des zweiten Spektrums sind, wobei die absolute
Intensität
des ersten Spektrums von der absoluten Intensität des zweiten Spektrums abweichen
kann.
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Als „Ladungsträgertransportschicht” wird hier
und im Folgenden eine funktionale organische Schicht der organischen
Schichtenfolge bezeichnet, die für
zumindest eine Ladungsträgerart,
also Elektronen und/oder Löcher,
elektrisch leitend beziehungsweise halbleitend ist. Dabei kann eine
Ladungsträgertransportschicht
auch Merkmale einer Ladungsträgerinjektionsschicht
aufweisen und geeignet sein, Ladungsträger von einer Elektrode effizient
in die organische Schichtenfolge zu injizieren und zu leiten.
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Gerade
eine Ladungsträgertransportschicht prägt das äußere Erscheinungsbild
und daher den wahrnehmbaren Farbeindruck eines organischen elektronischen
Bauelements, wenn die Ladungsträgertransportschicht
zwischen einer transparenten Elektrode und weiteren Schichten der
organischen Schichtenfolge angeordnet ist. In einem eingebauten oder
montierten Zustand des organischen elektronischen Bauelements kann
die erste Ladungsträgertransportschicht
von allen Schichten der organischen Schichtenfolge einem externen
Beobachter am nächsten
liegen, so dass hinsichtlich der organischen Schichtenfolge vor
allem oder auch einzig die erste Ladungsträgertransportschicht wahrnehmbar
ist. In bekannten organischen Bauelementen werden Ladungsträgertransportschichten
hauptsächlich
oder auch ausschließlich
hinsichtlich ihrer elektronischen Eigenschaften wie etwa der elektrischen
Leitfähigkeit und
der Ladungsträgerinjektion
optimiert. In einer als Lochtransportschicht ausgebildeten Ladungsträgertransportschicht
spielt zur Lochleitung die energetische Lage der höchsten besetzen
Molekülorbitale („highest
occupied molecular orbital”, „HOMO”) im Vergleich
zu entsprechenden energetischen Zuständen angrenzender Schichten
der organischen elektronischen Bauelements eine Rolle. In einer
als Elektronentransportschicht ausgebildeten Ladungsträgertransportschicht
spielt dementsprechend zur Elektronenleitung die energetische Lage
der niedrigsten unbesetzten Molekülorbitale („lowest unoccupied molecular
orbital”, „LUMO”) im Vergleich
zu entsprechenden energetischen Zuständen angrenzender Schichten
der organischen elektronischen Bauelements eine Rolle. Durch Dotierungen
wird bei bekannten organischen Bauelementen je nach Modell in erster
Näherung
die Zahl der Ladungsträger erhöht, da beispielsweise
im Falle der Lochleitung durch die Dotierung und damit durch Ladungstransfer
weitere Löcher
im Matrixmaterial erzeugt werden. Dabei können HOMO und LUMO in erster
Näherung unverändert sein.
Sobald eine Wechselwirkung stattfindet, kann es möglich sein,
dass diese, wenn beispielsweise auch geringfügig, verändert werden. Durch die Dotierung
kann es möglich
sein, die elektrische Leitfähigkeit
zu erhöhen
und damit den elektrischen Widerstand des organischen elektronischen Bauelements
zu verringern.
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Aufgrund
der Tatsache, dass mögliche
Materialien und Dotierungstechnologien sehr beschränkt und
lediglich im Hinblick auf elektronische Eigenschaften eines organischen
Bauelements spezifisch angepasst sind, wird bei bekannten organischen Bauelementen
des äußere Erscheinungsbild
und damit der wahrnehmbare Farbeindruck durch die verwandte Technologie
selbst festgelegt und kann für gestalterische
Zwecke nur unzureichend modifiziert werden. Beispielsweise weisen
bekannte organische Bauelemente oftmals einen rötlichen oder gelblichen Farbeindruck
auf, der aus technischen, ästhetischen und/oder
marktwirtschaftlichen Gründen
im Vergleich zu blauen oder grauen Farbeindrücken unerwünscht sein kann.
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Bei
dem hier beschriebenen organischen elektronischen Bauelement kann
beispielsweise aus gestalterischen Gründen das äußere Erscheinungsbild im ausgeschalteten
elektronischen Betriebszustand einstellbar sein, ohne dass weitere
funktionale Schichten der organischen Schichtenfolge angepasst oder
verändert
werden müssen.
Weiterhin müssen
keine weiteren funktionalen Elemente wie etwa zusätzliche
Filterschichten zum Bauelement hinzugefügt werden, um den erwünschten
Farbeindruck zu erreichen. Dabei kann der vorbestimmte Farbeindruck
je nach Ausführung
des organischen elektronischen Bauelements auch in einem eingeschalteten
elektronischen Betriebszustand wahrnehmbar sein. Dabei kann die
erste Ladungsträgertransportschicht
auch als Filter wirken. Bevorzugt wird durch eine derartige Ladungsträgertransportschicht
ein geringer Prozentsatz, ezwa weniger als 10%, der emittierten
elektromagnetischen Strahlung gefiltert. Alternativ dazu und bevorzugt
kann im eingeschalteten Betriebszustand die Emissionsfarbe des Bauelements
derart dominieren, dass das Erscheinungsbild der Ladungsträgertransportschicht
im eingeschalteten Zustand nicht wahrnehmbar ist.
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Durch
eine geeignete Wahl des Matrixmaterials und des Dotierstoffs der
ersten Ladungsträgertransportschicht
können
elektronische Eigenschaften im Hinblick auf die elektronische Funktionsfähigkeit des
organischen elektronischen Bauelements, wie etwa elektrische Leitfähigkeit
und/oder die Ladungsträgerinjektion,
und gleichzeitig der vorbestimmte Farbeindruck für das gewünschte äußere Erscheinungsbild im ausgeschalteten
elektronischen Betriebszustand gewährleistet werden. Dies kann
durch Ausbildung der Charge-Transfer-Komplexe im Matrixmaterial mit dem Dotierstoff
möglich
sein. Dabei bilden das Matrixmaterial und der Dotierstoff Elektronen-Donor-Akzeptor-Komplexe,
deren Absorptionsbande vorzugsweise im sichtbaren Wellenlängenbereich
liegen. Die Absorptionsbande der Charge-Transfer-Komplexe hängt dabei
von der jeweiligen energetischen Lage ihrer HOMOs und LUMOs relativ
zueinander ab. Die Charge-Transfer-Komplexe können somit zusätzlich zu
der Ladungsträgerleitfähigkeit
für Löcher und/oder
für Elektronen,
das erste Absorptionsspektrum aufweisen, das den vorbestimmten Farbeindruck
ermöglichen
kann.
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Im
Gegensatz zu bekannten organischen Bauelementen, bei denen in Ladungsträgertransportschichten
durch Dotierungen lediglich die energetische Lage nur der HOMOs
oder nur der LUMOs angepasst wird, werden bei dem hier beschriebene
organischen elektronischen Bauelement in der ersten Ladungsträgertransportschicht
durch geeignete Wahl des Matrixmaterials und des Dotierstoffs die
energetische Lage der HOMOs beziehungsweise die LUMOs je nach erforderlicher
Leitfähigkeit
und gleichzeitig die relative energetische Lage der HOMOs und LUMOs
zueinander eingestellt.
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Weiterhin
kann die erste Ladungsträgertransportschicht
direkt und unmittelbar an die erste Elektrode angrenzen. Dadurch
kann es möglich
sein, dass der vorbestimmte Farbeindruck der ersten Ladungsträgertransportschicht
nicht durch weitere zwischen der ersten Elektrode und der ersten
Ladungsträgertransportschicht
angeordnete Schichten verändert
und/oder verfälscht
wird. Darüber
hinaus kann die erste Ladungsträgertransportschicht
dadurch als farbige, nicht-transparente
Abdeckung für
weitere Schichten der organischen Schichtenfolge dienen.
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Weiterhin
kann auch die Dicke der ersten Ladungsträgertransportschicht den vorbestimmten
Farbeindruck beeinflussen. Je größer die
Dicke der Ladungsträgertransportschicht
ist, desto höher
ist etwa die erreichbare Farbsättigung
des vorbestimmten Farbeindrucks. Dabei ist es aber vorteilhaft,
wenn die Absorption für
das abgestrahlte Licht möglichst
gering ist Ein organisches elektronisches Bauelement kann typischerweise
ein Dicke von wenigen 100 Nanometer aufweisen und eine Mikrokavität bilden,
d. h. das Farbspektrum des Bauelements hängt auch davon ab, welche Wellenlängen destruktive
bzw. konstruktive Interferenz erfahren. Die Dicke der Ladungstransportschicken
können
zwischen 1 Nanometer und 2 Mikrometern, bevorzugt zwischen 10 Nanometer
und 500 Nanometer, besonders bevorzugt zwischen 20 Nanometer und
300 Nanometer gewählt
werden, wobei die Grenzen jeweils eingeschlossen sind.
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Beispielsweise
kann das organische elektronische Bauelement als organische lichtemittierende Diode
ausgebildet sein, bei dem in einem eingeschalteten elektronischen
Betriebszustand im aktiven Bereich der organischen Schichtenfolge
elektromagnetische Strahlung erzeugt werden kann. Die erste Elektrode
und/oder die zweite Elektrode kann zusammen mit der organischen
Schichtenfolge für
die im aktiven Bereich erzeugte elektromagnetische Strahlung eine
zumindest halbseitige Kavität
bilden, die über
die Dicke der Ladungsträgertransportschicht eingestellt
werden kann. Weiterhin können
unabhängig
von der Funktionsweise des organischen elektronischen Bauelements
im eingeschalteten elektronischen Betriebszustand Unebenheiten und/oder
Inhomogenitäten
von Schichten, die unter der ersten Ladungsträgertransportschicht liegen,
ausgeglichen und/oder abgedeckt werden.
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Weiterhin
kann die Konzentration des Dotierstoffs im Matrixmaterial den vorbestimmten
Farbeindruck beeinflussen, wobei die erreichbare Farbsättigung
des vorbestimmten Farbeindrucks umso größer sein kann, je höher die
Konzentration ist. Als Konzentration wird hier und im Folgenden
die molare Konzentration des Dotierstoffs im Verhältnis zum
Matrixmaterial bezeichnet. Die Konzentration des Dotierstoffs im
Matrixmaterial kann dabei homogen sein. Das kann bedeuten, dass
der Dotierstoff gleichmäßig und homogen über die
erste Ladungsträgertransportschicht
verteilt ist. Dabei kann die Konzentration größer der gleich 1% sein, damit
ein wahrnehmbarer Farbeindruck erzeugt werden kann. Weiterhin kann die
Konzentration größer oder
gleich 5% und insbesondere auch größer oder gleich 10%, bevorzugt
größer oder
gleich 20% und besonders bevorzugt größer oder gleich 50% sein, um
eine Dichte von Charge-Transfer-Komplexen in der ersten Ladungsträgertransportschicht
zu erzeugen, die eine hohe Farbsättigung
des vorbestimmten Farbeindrucks ermöglichen. Dabei kann eine Prozentangabe
insbesondere auch ein Schichtdicken-zu-Volumen-Verhältnis angeben,
da die Abscheideraten gemessen werden können. Dies führt in der
Praxis typischerweise zur Verwendung von Raten- bzw. Volumenverhältnissen.
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Weiterhin
kann die Konzentration des Dotierstoffs im Matrixmaterial einen
Gradienten aufweisen und in Abhängigkeit
von zumindest einer Ausdehnungsrichtung der Ladungsträgertransportschicht
zunehmen oder abnehmen. Dabei kann die Konzentration einen Flächengradienten
aufweisen, so dass sich die Konzentration in zumindest einer Richtung entlang
der Hauptersteckungsebene ändern
kann. Dadurch können
zumindest im ausgeschalteten elektronischen Betriebszustand beispielsweise
Farbverlaufsmuster und/oder Farbgradienten wahrnehmbar sein. Weiterhin
kann die Konzentration einen Dickegradienten aufweisen. Das bedeutet,
dass sich die Konzentration des Dotierstoffs in Abhängigkeit
von der Tiefe in der Ladungsträgertransportschicht
entlang der Dickeausdehnung und senkrecht zur Hauptersteckungsebene
der Ladungsträgertransportschicht ändern kann.
Insbesondere kann die Konzentration innerhalb der ersten Ladungsträgertransportschicht
etwa in Richtung des aktiven Bereichs abnehmen, so dass die erste Ladungsträgertransportschicht
nahe der ersten Elektrode eine höhere
Konzentration des Dotierstoffs aufweist als in einer von der ersten
Elektrode aus gesehenen größeren Tiefe der
Ladungsträgertransportschicht.
Durch einen solchen Dickegradienten der Konzentration kann beispielsweise
eine hohe Farbsättigung
des vorbestimmten Farbeindrucks erreicht werden, während die
Konzentration des Dotierstoffs nahe einer benachbarten Schicht der
organischen Schichtenfolge an die elektronischen Eigenschaften der
benachbarten Schicht angepasst ist. Alternativ oder zusätzlich kann
es auch vorteilhaft sein, wenn die Konzentration des Dotierstoffs
in Richtung des aktiven Bereichs innerhalb der ersten Ladungsträgertransportschicht zunimmt.
Beispielsweise können
durch einen Dickegradienten der Konzentration eine kontinuierliche oder
stufenweise Verschiebung der HOMOs und/oder LUMOs und somit eine
Verbesserung der Ladungsträgerinjektionseigenschaften
und Ladungsträgertransporteigenschaften
erreicht werden.
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Der
Gradient der Konzentration kann beispielsweise einen linearen, quadratischen,
kubischen oder exponentiellen Verlauf oder eine Mischung daraus
aufweisen. Weiterhin kann der Gradient auch einen nicht-stetigen
Verlauf aufweisen, so dass sich die Konzentration des Dotierstoffs
sprunghaft ändern
kann.
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Die
erste Ladungsträgertransportschicht kann
bei einem Konzentrationsgradienten eine mittlere Konzentration des
Dotierstoffs aufweisen, die Werte wie oben im Zusammenhang mit einer
homogenen Konzentration genannt annehmen kann. Dabei kann sich die
Konzentration entlang des Gradienten beispielsweise von einem Wert
größer oder gleich
10%, bevorzugt größer oder
gleich 20% und besonders bevorzugt größer oder gleich 50% auf einen
Wert kleiner oder gleich 10% und bevorzugt kleiner oder gleich 5%
verringern oder umgekehrt erhöhen.
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Weiterhin
kann die erste Ladungsträgertransportschicht
eine Mehrzahl von Dotierstoffen in dem Matrixmaterial aufweisen,
die alle die gleiche Konzentration oder den gleichen Konzentrationsgradienten
aufweisen können.
Alternativ kann die erste Ladungsträgertransportschicht zumindest
zwei Dotierstoffe aufweisen, die verschiedene Konzentrationen und/oder
verschiedene Konzentrationsgradienten aufweisen.
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Alternativ
dazu können
die oben angegebenen Verhältnisse
von Matrixmaterialien zu Dotierstoffen auch umgekehrt sein, was
dann auch die energetischen Verhältnisse
im Bauelement „umdrehen” kann.
Weiterhin kann auch nur ein Dotierstoff aufgebracht werden. Dies
kann insbesondere im Falle der untern genannten Metalloxide möglich sein.
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Weiterhin
kann die erste Ladungsträgertransportschicht
einen Schichtenstapel mit zumindest zwei Schichten aufweisen, die
verschieden voneinander sind. Das kann bedeuten, dass die erste
Ladungsträgertransportschicht
zumindest eine erste Schicht und zumindest eine zweite Schicht aufweisen
kann, die verschieden voneinander sind. Die erste Schicht und die
zweite Schicht sind hier und im Folgenden als verschieden anzusehen,
wenn die der erste und zweite Schicht verschiedene Matrixmaterialien
und/oder verschiedene Dotierstoffe aufweisen.
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Die
zumindest zwei Schichten der ersten Ladungsträgertransportschicht können beispielsweise Absorptionsspektren
aufweisen, die verschieden voneinander sind. Durch eine derartige
Ausführung der
ersten Ladungsträgertransportschicht
als Schichtenstapel mit zumindest zwei Schichten kann ein vorbestimmter
Farbeindruck wahrnehmbar sein, der eine Überlagerung der einzelnen Farbeindrücke der zumindest
zwei Schichten der ersten Ladungsträgertransportschicht ist. Weiterhin
kann dadurch auch ein winkelabhängiger
Farbeindruck erreichbar sein. Dabei kann es auch möglich sein,
dass ein unerwünschter
winkelabhängiger
Farbeindruck der weiteren Schichten der organischen Schichtenfolge
ausgeglichen werden kann.
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Durch
die hier beschriebene Ausgestaltung der ersten Ladungsträgertransportschicht
bleibt die restliche organische Schichtenfolge vorzugsweise in ihrer
Ausgestaltung unbeeinflusst. Das kann bedeuten, dass die erste Ladungsträgertransportschicht derart
ausgeführt
ist, dass die elektronischen Eigenschaften der organischen Schichtenfolge
durch die hier beschriebene Ausgestaltung der ersten Ladungsträgertransportschicht
im Vergleich zu herkömmlichen
organischen Bauelementen nicht beeinflusst werden. Dabei kann es
vorteilhaft sein, die Dicke und Konzentration der ersten Ladungsträgertransportschicht
in der oben beschriebenen Weise anzupassen.
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Weiterhin
kann die organische Schichtenfolge zwischen dem aktiven Bereich
und der zweiten Elektrode eine zweite Ladungsträgertransportschicht aufweisen,
die ein Matrixmaterial und einen Dotierstoff aufweist. Das Matrixmaterial
und der Dotierstoff der zweiten Ladungsträgertransportschicht kann Charge-Transfer-Komplexe
bilden, die einen Teil der von außen auf das organische elektronische
Bauelement fallenden elektromagnetischen Strahlung mit einem zweiten
Absorptionsspektrum absorbieren.
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Das
zweite Absorptionsspektrum der zweiten Ladungsträgertransportschicht kann dabei
gleich oder verschieden zum ersten Absorptionsspektrum der ersten
Ladungsträgertransportschicht
sein.
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Weiterhin
kann die zweite Elektrode transparent sein und die zweite Ladungsträgertransportschicht
kann im ausgeschalteten elektronischen Betriebszustand des organischen
elektronischen Bauelements einen vorbestimmten Farbeindruck des
Bauelements hervorruft, der durch die zweite Elektrode von einem
externen Beobachter wahrnehmbar ist.
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Insbesondere
können
die erste und die zweite Elektrode transparent sein. Dadurch kann
beispielsweise auch ein halbtransparenter Spiegeleffekt erreichbar
sein. Weiterhin können
verschiedene Farbeindrücke
von verschiedenen Seiten des Bauelements wahrnehmbar sein.
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Die
erste und zweite Ladungsträgertransportschicht
können
bevorzugt Ladungsträgertransportschichten
für voneinander
verschiedene Ladungsträgerarten
sein. So kann die erste Ladungsträgertransportschicht beispielsweise
eine Lochtransportschicht und die zweite Ladungsträgertransportschicht
eine Elektronentransportschicht sein. Alternativ kann die erste
Ladungsträgertransportschicht
auch eine Elektronentransportschicht und die zweite Ladungsträgertransportschicht
eine Lochtransportschicht sein. Dementsprechend können die erste
und zweite Elektrode als Anode und Kathode oder umgekehrt als Kathode
und Anode ausgebildet sein.
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Merkmale,
die weiter oben und im Folgenden im Zusammenhang mit der ersten
Ladungsträgertransportschicht
beschrieben werden, können
auch für
die zweite Ladungsträgertransportschicht
gelten, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist.
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Das
Matrixmaterial kann je nach Ausführung der
ersten Ladungsträgertransportschicht
als Lochtransportschicht oder als Elektronentransportschicht aus
einer Gruppe ausgewählt
sein, die Phenanthrolinderivate, Imidazolderivate, Triazolderivate,
Oxadiazolderivate, Phenyl-haltige Verbindungen, Verbindungen mit
kondensierten Aromaten, Carbazol-haltige Verbindungen, Fluorenderivate,
Spirofluorenderivate und Pyridin-haltige Verbindungen sowie Kombinationen
aus zumindest zwei oder mehreren der genannten Materialien umfasst.
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Für eine als
Lochtransportschicht ausgebildete Ladungsträgertransportschicht eignen
sich insbesondere folgende Matrixmaterialien:
N,N'-Bis(naphthalen-1-yl)-N,N'-bis(phenyl)-benzidin (NPB),
N,N'-Bis(naphthalen-2-yl)-N,N'-bis(phenyl)-benzidin (β-NPB),
N,N'-Bis(3-methylphenyl)-N,N'-bis(phenyl)-benzidin (TPD),
N,N'-Bis(3-methylphenyl)-N,N'-bis(phenyl)-9,9-spirobifluoren
(Spiro-TPD),
N,N'-Bis(naphthalen-1-yl)-N,N'-bis(phenyl)-9,9-spirobifluoren
(Spiro-NPB),
N,N'-Bis(3-methylphenyl)-N,N'-bis(phenyl)-9,9-dimethylfluoren
(DMFL-TPD),
N,N'-Bis(naphthalen-1-yl)-N,N'-bis(phenyl)-9,9-dimethylfluoren
(DMFL-NPB),
N,N'-Bis-(3-methylphenyl)-N,N'-bis(phenyl)-9,9-diphenylfluoren
(DPFL-TPD),
N,N'-Bis(naphthalen-1-yl)-N,N'-bis(phenyl)-9,9-diphenylfluoren
(DPFL-NPB),
2,2',7,7'-Tetrakis(N,N-diphenylamino)-9,9'-spirobifluoren (Spiro-TAD),
9,9-Bis[4-(N,N-bis-biphenyl-4-yl-amino)phenyl]-9H-fluoren
(BPAPF),
9,9-Bis[4-(N,N-bis-naphthalen-2-yl-amino)phenyl]-9H-fluoren
(NPAPF),
9,9-Bis[4-(N,N'-bis-naphthalen-2-yl-N,N'-bis-phenyl-amino)-phenyl]-9H-fluoren
(NPBAPF),
2,2',7,7'-Tetrakis[N-naphthalenyl(phenyl)-amino]-9,9-spirobifluoren (Spiro-2NPB),
N,N'-Bis(phenanthren-9-yl)-N,N'-bis(phenyl)-benzidin
(PAPS),
2,7-Bis[N,N-bis(9,9-spiro-bifluorene-2-yl)-amino]-9,9-spirobifluoren (Spiro-5),
2,2'-Bis[N,N-bis(biphenyl-4-yl)amino]-9,9-spirobifluoren
(2,2'-Spiro-DBP),
2,2'-Bis(N,N-di-phenyl-amino)-9,9-spirobifluoren (Spiro-BPA),
Di-[4-(N,N-ditolyl-amino)-phenyl]cyclohexan
(TAPC),
2,2',7,7'-tetra(N,N-di-tolyl)amino-spiro-bifluoren
(Spiro-TTB),
N,N,N',N'-tetra-naphthalen-2-yl-benzidin
(TNB),
4,4',4''-Tris(N,N-diphenyl-amino)triphenylamin
(NATA),
4,4',4''-Tris(N-(1-naphthyl)-N-phenyl-amino)triphenylamin
(1T-NATA),
4,4',4''-Tris(N-(2-naphthyl)-N-phenyl-amino)triphenylamin
(2T-NATA),
4,4'-Di-(N-carbazolyl)-diphenyl
(CBP),
Di-Phenyl-Benzymidazol-Carben (DPBIC).
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Für eine als
Elektronentransportschicht ausgebildete Ladungsträgertransportschicht
eignen sich insbesondere auch folgende Matrixmaterialien:
8-Hydroxyquinolinolato-lithium
(Liq),
2,2',2''-(1,3,5-Benzinetriyl)-tris(1-phenyl-1-H-benzimidazol)
(TPBi),
2-(4-Biphenylyl)-5-(4-tert-butylphenyl)-1,3,4-oxadiazol
(PBD),
2,9-Dimethyl-4,7-diphenyl-1,10-phenanthrolin (BCP),
4,7-Diphenyl-1,10-phenanthrolin
(BPhen),
Bis-(2-methyl-8-quinolinolat)-4-(phenylphenolato)aluminium
(BAlq),
1,3-Bis[2-(2,2'-bipyridin-6-yl)-1,3,4-oxadiazo-5-yl]benzen
(Bpy-OXD),
6,6'-Bis[5-(biphenyl-4-yl)-1,3,4-oxadiazo-2-yl]-2,2'-bipyridyl (BP-OXD-Bpy),
3-(4-Biphenylyl)-4-phenyl-5-tert-butylphenyl-1,2,4-triazol
(TAZ),
4-(Naphthalen-1-yl)-3,5-diphenyl-4H-1,2,4-triazol (NTAZ),
2,9-Bis(naphthalen-2-yl)-4,7-diphenyl-1,10-phenanthrolin
(NBphen),
2,7,-Bis[2-(2,2'-bipyridin-6-yl)-1,3,4-oxadiazo-5-yl]-9,9-dimethylfluoren (Bby-FOXD),
1,3-Bis[2-(4-tert-butylphenyl)-1,3,4-oxadiazo-5-yl]benzen
(OXD-7),
Tris(2,4,6-trimethyl-3-(pyridin-3-yl)phenyl)boran (3TPYMB),
1-methyl-2-(4-(naphthalen-2-yl)phenyl)-1H-imidazo[4,5-f][1,10]phenanthrolin
(2-NPIP),
2-phenyl-9,10,-di(naphthalen-2-yl)-anthracen (PADN),
2-(naphthalen-2-yl)-4,7-diphenyl-1,10,phenanthrolin (HNBphen).
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Darüber hinaus
können
aufgrund ihrer Fähigkeit
zur Koordination an die Dopanden Oligo-pyridyl- und/oder -pyrimidyl-arene
mit der folgenden Strukturformel besonders gut zur Einstellung des Farbeindrucks
als Matrixmaterialien für
eine Elektronentransportschicht geeignet sein:
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Die
Ringglieder A-F können
unabhängig voneinander
Kohlenstoff und/oder eins bis zwei Stickstoffatome sein, n ist insbesondere
2 bis 8, wobei die freien Valenzen der Enden durch Wasserstoff, Methyl,
Phenyl, 2-Pyridyl, 3-Pyridyl
beziehungsweise 4-Pyridyl abgesättigt
sein können,
R1 bis R4 können Wasserstoff,
Methyl, Phenyl, 2-Pyridyl, 3-Pyridyl
bzw. 4-Pyridyl sein, darüber
hinaus können
R1 und R2 beziehungsweise R3 und R4 miteinander durch Butadien beziehungsweise
Azabutadieneinheiten verbunden sein sowie zwischen dem n-ten und
(n + 1)-ten Ring durch Ethylen- beziehungsweise
Azomethineinheiten verbunden sein, wobei Phenanthren- bzw. Azaphenanthreneinheiten
gebildet werden. Die Transporteigenschaften lassen sich über die
Anzahl der Stickstoffatome im Ringsystem steuern. Die Absorptionsbande
der durch Kokondensation gebildeteten Komplexe beeinflusst dann
gezielt den entstehenden Farbeindruck des Bauelements im ausgeschalteten
Zustand.
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Die
Oligo-pyridyl- und/oder -pyrimidyl-arene sind in ihrer Anordnung
frei permutierbar und können in
ihrer Peripherie wiederum Phenyl, Pyridyl und Pyrimidyl sowie Wasserstoff
und Methyl als Substituenten tragen. Unter „Oligo” kann hier und im Folgenden insbesondere
ein Wertebereich für
n von größer oder gleich
2 und kleiner oder gleich 8 verstanden werden.
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Beispielsweise
kann eine als Elektronentransportschicht ausgebildete erste Ladungsträgertransportschicht
auch eines oder mehrere der folgenden Materialien als Matrixmaterial
aufweisen:
1,4-bis(2-phenylpyrimidin-5-yl)benzen (BPPyP),
1,4-bis(2-methylpyrimidin-5-yl)benzen
(BMPyP),
1,4-di(1,10-phenanthrolin-3-yl)benzen (BBCP),
2,5-di(pyridin-4-yl)pyrimidin
(DPyPy),
1,4-bis(2-(pyridin-4-yl)pyrimidin-5-yl)benzen (BPyPyP),
2,2',6,6'-tetraphenyl-4,4'-bipyridin (GBPy),
1,4-di(benzo[h]quinolin-3-yl)benzen
(PBAPA),
2,3,4,5,6-pentaphenylpyridin (PPPy),
2,3,5,6-tetraphenyl-4,4'-bipyridin (TPPyPy),
1,4-bis(2,3,5,6-tetraphenylpyridin-4-yl)benzen
(BTPPyP),
2,4,6-tri(pyridin-4-yl)pyrimidin (TPyPm),
1,4-bis(2,6-tetrapyridinylpyridin-4-yl)benzen
(BDPyPyP).
-
Die
genannten Pyridin- und Pyrimidinderivate können geeignet sein, Charge-Transferbanden
mit den unten genannten Dotierstoffen zu bilden, die den Farbeindruck
des organischen elektronischen Bauelements im ausgeschalteten Zustand
beeinflussen können.
-
Weiterhin
kann die erste Ladungsträgertransportschicht
auch einer oder mehrere Polymer-Materialien aufweisen. Derartige
Materialien können
beispielsweise eine kostengünsitge
Fertigung der organischen elektronischen Bauelements ermöglichen.
Besonders vorteilhaft kann es sein, wenn so die erste Ladungsträgertransportschicht
auf der ersten Elektrode aufgebracht wird. Das Aufbringen kann durch
Drucken, Sprühen,
Rakeln oder ein ähnliches
Aufbringverfahren erfolgen. Dabei kann die erste Ladungsträgertransportschicht
beispielsweise PEDOT:PSS (polystyrolsulfonsäuredotiertes Polydiethoxythiophen)
und/oder PANI (champhersulfonsäuredotiertes
Polyanilin) und/oder verschieden dotierte Polyarylamine aufweisen.
-
Beispielsweise
kann die erste Ladungsträgertransportschicht
als Lochtransportschicht ausgeführt
sein. Das kann bedeuten, dass der Dotierstoff eine p-Dotierung des
Matrixmaterials der ersten Ladungsträgertransportschicht ermöglicht.
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Der
Dotierstoff kann dabei ein Metalloxid, eine metallorganische Verbindung,
ein organisches Material oder eine Mischung daraus aufweisen oder sein
Der Dotierstoff kann zusätzlich
oder alternativ eine Mehrzahl verschiedener Metalloxide und/oder eine
Mehrzahl verschiedener metallorganischer Verbindungen und/oder einer
Mehrzahl verschiedener organischer Verbindungen aufweisen. Insbesondere kann
der Dotierstoff Lewis-Säure-Charakter
haben oder eine Lewis-Säure
sein. Lewis-Säuren,
das heißt Elektronenpaarakzeptoren,
können
besonders geeignet zur Bildung von Charge-Transfer-Komplexen sein.
Im Falle der Polymere sind die oben genannten Sulfonsäuren sogar
Protonsäuren.
-
Der
Dotierstoff kann eines oder mehrere Metalloxide mit einem oder mehreren
Metallen aufweisen, wobei die Metalle ausgewählt sind aus Wolfram, Molybdän, Vanadium
und Rhenium. Besonders bevorzugt kann der Dotierstoff eines oder
mehrere der Metalloxide WO3, MoO3, V2O5,
Re2O7 und Re2O5 aufweisen. Während Rheniumpentoxid
geeignet ist, als Dotierstoff eine erste Ladungsträgertransportschicht mit
einem blauen Farbeindruck zu ermöglichen,
sind die anderen genannten Metalloxide geeignet, einen gelben bis
orangefarbigen Farbeindruck zu ermöglichen. Insbesondere Oxide
des Rheniums sind Lewis-Säuren,
die bei einer Temperatur von weniger als 250°C und bei einem Druck von 10–6 mbar
leicht verdampfbar sind und sich daher gut für eine p-Dotierung eignen.
Experimentell konnte gezeigt werden, dass sich die Dotierungseigenschaften
hinsichtlich der elektronischen Eigenschaften der ersten Ladungsträgertransportschicht
von Rheniumpentoxid und Rheniumheptoxid nur wenig unterscheiden,
so dass derartige Metalloxide je nach vorbestimmten Farbeindruck
gewählt
werden können.
Die anderen genannten Metalloxide zeigen ähnliche Verarbeitungseigenschaften
zur p-Dotierung.
Weiterhin ist Osmiumtetroxid möglich,
das gasförmig
und stark oxidierend ist.
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Weiterhin
kann der Dotierstoff zur p-Dotierung der ersten Ladungsträgertransportschicht
auch metallorganische Verbindungen mit Lewis-Säure-Charakter aufweisen. Insbesondere
bei metallorganischen Verbindungen beziehungsweise Komplexen mit
Schaufelradstruktur ist der Lewis-Säure-Charakter der axialen Position
besonders ausgeprägt.
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Ferner
können
die metallorganischen Verbindungen Ruthenium und/oder Rhodium aufweisen. Beispielsweise
kann der Dotierstoff als metallorganische Verbindung ein Trifluoroacetat
(TFA) aufweisen, beispielsweise Di-rhodium-tetra-trifluoroacetat (Rh2(TFA)4), das mit (NPB) einen bläulichen
Farbeindruck erwecken kann, oder die isoelektronische Rutheniumverbindung
Ru2(TFA)2(CO)2, die einen orangefarbigen Farbeindruck
ermöglicht.
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Weiterhin
kann der Dotierstoff zu p-Dotierung organische Materialien aufweisen,
die aromatische funktionelle Gruppen aufweisen oder aromatische
organische Materialien sind. Insbesondere kann der Dotierstoff aromatische
Materialien mit einer ausgeprägten
Anzahl von Fluor- und/oder Cyanid(CN)-Substituenten aufweisen. Beispielsweise kann
der Dotierstoff 2,3,5,6-Tetrafluoro-7,7,8,8-tetracyano-quinodimethane
(F4-TCNQ) und/oder
Pyrazino[2,3-f][1,10]phenantrolin-2,3-dicarbonitrid (PPDN) aufweisen.
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Weiterhin
kann die erste Ladungsträgertransportschicht
als Elektronentransportschicht ausgeführt sein. Das kann bedeuten,
dass der Dotierstoff eine n-Dotierung des Matrixmaterials der ersten
Ladungsträgertransportschicht
ermöglicht.
Insbesondere kann der Dotierstoff als Elektronendonator mit einem
niedrigen Ionisierungspotential, das heißt einem hoch liegenden HOMO,
ausgebildet sein.
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Der
Dotierstoff kann dabei ein Alkalimetallsalz, ein Erdalkalimetallsalz,
ein metallorganische Verbindung oder eine Mischung daraus aufweisen oder
sein. Der Dotierstoff kann zusätzlich
oder alternativ eine Mehrzahl verschiedener Alkalimetallsalze und/oder
eine Mehrzahl verschiedener Erdalkalimetallsalze und/oder einer
Mehrzahl verschiedener metallorganischer Verbindungen aufweisen.
Insbesondere kann der Dotierstoff ein Carbonat aufweisen. Weiterhin
kann der Dotierstoff besonders bevorzugt Cäsium aufweisen. Beispielsweise
Cs2CO3 kann in BCP
oder in BPhen als Matrixmaterial einen bläulichen Farbeindruck erwecken.
Weiterhin kann der Dotierstoff auch Rutheniumcarbonat aufweisen.
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Weiterhin
kann der Dotierstoff zur n-Dotierung ein Metallocen aufweisen, also
eine metallorganische Verbindung mit einem Metall M und zwei Cyclopentadienylresten
(Cp) in der Form M(Cp)2. Alternativ oder
zusätzlich
kann der Dotierstoff auch einen Metall-Hydropyrimidopyrimidin-Komplex
aufweisen. Das Metall kann beispielsweise Wolfram, Molybdän und/oder
Chrom umfassen oder sein.
-
Beispielsweise
können
Chromocen oder Decamethylchromocen graufarbige Farbeindrücke für eine n-dotierte
erste Ladungsträgertransportschicht ermöglichen,
während
metallorganische Verbindungen mit 1,2,4,6,7,8-Hexahydro-2H-pyrimido[1,2-a]pyrimidin
(hpp) wie etwa W2(hpp)4, Mo2(hpp)4 und Cr2(hpp)4 rote bis
orangefarbige Farbeindrücke
ermöglichen.
Weiterhin sind metallorganische Verbindungen mit Wolfram, Molybdän und/oder
Chrom in Verbindung mit 1,4,6-triazabicyclo(3.3.0)-oct-4-en
(tbo), 1,4,6-triazabicyclo(3.4.0)-non-4-en
(tbn). 1,4,6-triazabicyclo(3.5.0)-dec-4-en
(tbd) oder 1,5,6-triazabicyclo(3.5.0)-undec-4-en
(tbu) als Dotierstoff möglich.
-
Das
organische elektronische Bauelement kann eine organische lichtemittierende
Diode aufweisen oder sein. Dabei kann der aktive Bereich geeignet
sein, im eingeschalteten Betriebszustand eine elektromagnetische
Strahlung mit einem Emissionsspektrum abzustrahlen. Insbesondere
kann die im aktiven Bereich erzeugte elektromagnetische Strahlung
durch die erste Ladungsträgertransportschicht und
durch die erste transparente Elektrode abgestrahlt werden. Im Falle
einer transparenten zweiten Elektrode kann die im aktiven Bereich
erzeugte elektromagnetische Strahlung auch durch die zweite Elektrode
abgestrahlt werden. Das Emissionsspektrum umfasst dabei bevorzugt
eine oder mehrere Wellenlängen
aus einem sichtbaren Spektralbereich.
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Im
eingeschalteten elektronischen Betriebszustand kann der vorbestimmte
Farbeindruck der ersten Ladungsträgertransportschicht dadurch
nicht mehr wahrnehmbar sein, dass dieser durch die im aktiven Bereich
erzeugte elektromagnetische Strahlung überstrahlt wird.
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Das
Emissionsspektrum und das erste Absorptionsspektrum können dabei
zumindest teilweise verschieden sein. Das kann bedeuten, dass zumindest
ein Teil der vom aktiven Bereich erzeugten elektromagnetischen Strahlung
ohne von der ersten Ladungsträgertransportschicht
absorbiert zu werden diese durchqueren kann. Das Emissionsspektrum und
das erste Absorptionsspektrum können
zusätzlich
oder alternativ auch zumindest teilweise gleich sein.
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Weiterhin
kann es vorteilhaft sein, wenn die erste Ladungsträgertransportschicht
einen sättigbaren
Absorptionskoeffizienten aufweist. Das kann bei einer zumindest
teilweisen Gleichheit von Emissionsspektrum und erstem Absorptionsspektrum
bedeuten, dass ein geringer Teil, das heißt bevorzugt weniger als 10%
und besonders bevorzugt weniger als 1%, der vom aktiven Bereich
erzeugten elektromagnetischen Strahlung die Charge-Transfer-Komplexe in
der ersten Ladungsträgertransportschicht
anregen kann und dadurch von der ersten Ladungsträgertransportschicht
zwar absorbiert werden kann, die Konzentration der Charge-Transfer-Komplexe
aber nicht ausreicht, einen größeren Anteil
der vom aktiven Bereich emittierten elektromagnetischen Strahlung
zu absorbieren. Dadurch kann der verbleibende, größere Teil
der im aktiven Bereich erzeugten elektromagnetischen Strahlung die
erste Ladungsträgertransportschicht
durchqueren und von der OLED abgestrahlt werden.
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Das
Emissionsspektrum und das erste Absorptionsspektrum können beispielsweise
gleich sein, wodurch die OLED im ausgeschalteten elektronischen
Betriebszustand einen vorbestimmten Farbeindruck erwecken kann und
im eingeschalteten elektronischen Betriebszustand elektromagnetische Strahlung
mit einem zu diesem Farbeindruck komplementären Farbeindruck abstrahlen.
Rein beispielhaft können
das erste Absorptionsspektrum und das Emissionsspektrum in einem
gelben Wellenlängenbereich
liegen. Während
eine derart ausgestaltete OLED im eingeschalteten elektronischen
Betriebszustand somit gelb leuchten kann, erscheint sie im ausgeschalteten
elektronischen Betriebszustand bläulich. Weiterhin können das
Emissionsspektrum und die erste Absorptionsspektrum unabhängig voneinander
sein. Beispielsweise kann ein Bauelement grün emittieren und im ausgeschalteten
Betriebszustand gelb sein. Beispielsweise kann ein im eingeschalteten
Betriebszustand rot emittierendes Bauelement auch im ausgeschalteten
Zustand einen roten Farbeidruck erwecken.
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Sofern
die OLED eine wie oben beschriebene zweite Ladungsträgertransportschicht
aufweist, kann das zweite Absorptionsspektrum der zweiten Ladungsträgertransportschicht
ein oder mehrere Merkmale wie im Zusammenhang mit dem ersten Absorptionsspektrum
aufweisen.
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Das
organische elektronische Bauelement kann weiterhin ein Substrat
aufweisen. Die transparente erste Elektrode kann dabei auf dem Substrat und
zwischen dem Substrat und der organischen Schichtenfolge angeordnet
sein. Dabei kann das Substrat ebenfalls transparent sein, so dass
der vorbestimmte Farbeindruck der ersten Ladungsträgertransportschicht
im ausgeschalteten Betriebszustand durch das Substrat und durch
die erste Elektrode hindurch wahrnehmbar ist. Ist das organische
elektronische Bauelement als OLED ausgebildet, kann die im aktiven
Bereich erzeugte elektromagnetische Strahlung im diesem Fall ebenfalls
durch das Substrat abgestrahlt werden und die OLED ist als so genannter „Bottom-Emitter” ausgeführt.
-
Weiterhin
kann die transparente erste Elektrode auch vom Substrat aus gesehen über der
organischen Schichtenfolge angeordnet sein. Ist das organische elektronische
Bauelement als OLED ausgebildet, kann die im aktiven Bereich erzeugte
elektromagnetische Strahlung im diesem Fall in eine vom Substrat
weggewandte Abstrahlrichtung abgestrahlt werden und die OLED ist
als so genannter „Top-Emitter” ausgeführt.
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Ist
auch die zweite Elektrode transparent ausgeführt, kann ein als OLED ausgeführtes organisches
elektronisches Bauelement auch beidseitig emittierend ausgeführt sein.
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Beispielsweise
kann das Substrat Glas, Quarz, Kunststofffolien, Metall, Metallfolien,
Siliziumwafer oder ein anderes geeignetes Substratmaterial umfassen.
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Die
transparente erste Elektrode kann beispielsweise als Anode ausgeführt sein
und somit als Löcher-injizierendes
Material dienen. Dabei kann die erste Elektrode beispielsweise ein
transparentes leitendes Oxid aufweisen oder aus einem transparenten
leitenden Oxid bestehen.
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Transparente
leitende Oxide (transparent conductive oxides, kurz „TCO”) sind
transparente, leitende Materialien, in der Regel Metalloxide, wie beispielsweise
Zinkoxid, Zinnoxid, Cadmiumoxid, Titanoxid, Indiumoxid oder Indiumzinnoxid
(ITO). Neben binären
Metallsauerstoffverbindungen, wie beispielsweise ZnO, SnO2 oder In2O3 gehören
auch ternäre
Metallsauerstoffverbindungen, wie beispielsweise Zn2SnO4, CdSnO3, ZnSnO3, MgIn2O4, GaInO3, Zn2In2O5 oder
In4Sn3O12 oder
Mischungen unterschiedlicher transparenter leitender Oxide zu der Gruppe
der TCOs. Weiterhin entsprechen die TCOs nicht zwingend einer stöchiometrischen
Zusammensetzung und können
auch p- oder n-dotiert sein.
-
Die
organische Schichtenfolge kann neben der oben für die erste und gegebenenfalls
für die zweite
Ladungsträgertransportschicht
genannten Materialien weitere Schichten mit organischen Polymeren,
organischen Oligomeren, organischen Monomeren, organischen kleinen,
nicht-polymeren Molekülen
(„small
molecules”)
oder Kombinationen daraus aufweisen. Dabei kann die organische Schichtenfolge
neben der ersten und der zweiten Ladungsträgertransportschicht weitere
funktionelle Schichten wie etwa weitere Ladungsträgertransportschichten, Ladungsträgerinjektionsschichten,
Ladungsträgerblockierschichten
und im Falle einer OLED als aktiven Bereich elektrolumineszierende
Schichten aufweisen. Eine elektrolumineszierende Schicht kann dabei
geeignet sein, durch Rekombination von Elektronen und Löchern elektromagnetischer
Strahlung zu erzeugen. Abhängig
von den Materialien in den funktionellen Schichten und insbesondere
im aktiven Bereich der organischen Schichtenfolge kann die erzeugte
elektromagnetische Strahlung einzelne Wellenlängen oder Bereiche oder Kombinationen
daraus aus einem ultravioletten bis infraroten Wellenlängenbereich
und besonders bevorzugt aus einem sichtbaren Wellenlängenbereich
aufweisen.
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Die
zweite Elektrode kann als Kathode ausgeführt sein und somit als Elektronen-injizierendes Material
dienen. Als Kathodenmaterial können
sich unter anderem insbesondere Aluminium, Barium, Indium, Silber,
Gold, Magnesium, Kalzium oder Lithium sowie Verbindungen, Kombinationen
und Legierungen davon als vorteilhaft erweisen. Zusätzlich kann die
zweite Elektrode auf einer der organischen Schichtenfolge zugewandten
Seite eine Schicht umfassend LiF aufweisen, das gute Elektroneninjektionseigenschaften
aufweist. Alternativ oder zusätzlich kann
die zweite Elektrode auch eines der oben genannten TCOs oder eine
Schichtenfolge aus TCO-Schichten und einer Metallschicht aufweisen. Die
zweite Elektrode kann ebenfalls transparent sein. Dabei kann es
möglich
sein, dass im Falle dass die Elektronentransportschicht dotiert
ist, die Elektronenemission aus der Kathode unabhängig von
der Austrittsarbeit des Metalls ist, d. h. dass kann jedes der hier
beschriebenen Metalle und/oder TCOs verwendet werden kann.
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Alternativ
können
die erste Elektrode auch als Kathode und die zweite Elektrode als
Anode ausgeführt
sein.
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Die
erste und/oder die zweite Elektrode können jeweils großflächig ausgebildet
sein. Dadurch kann im Falle einer OLED eine großflächige Abstrahlung der im aktiven
Bereich erzeugten elektromagnetischen Strahlung ermöglicht werden. „Großflächig” kann dabei
bedeuten, dass das organische elektronische Bauelement eine Fläche von
größer oder
gleich einigen Quadratmillimetern, bevorzugt größer oder gleich einem Qudratzentimeter
und besonders bevorzugt größer oder
gleich einem Quadratdezimeter aufweist. Alternativ oder zusätzlich können die
erste und/oder die zweite Elektrode zumindest in Teilbereichen strukturiert
ausgebildet sein. Dadurch kann eine strukturierte Abstrahlung der
im aktiven Bereich erzeugten elektromagnetischen Strahlung ermöglicht werden,
etwa in Form von Pixeln oder Piktogrammen.
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Weiterhin
kann das organische elektronische Bauelement auch einen organischen
Photodetektor, eine organische Solarzelle und/oder einen organischen
Transistor aufweisen oder sein.
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Das
organische elektronische Bauelement kann eine Verkapselung aufweisen,
um beispielsweise für
die erste und zweite Elektrode und die organische Schichtenfolge
einen Schutz vor Feuchtigkeit und/oder oxidierenden Substanzen wie
etwa Sauerstoff zu erreichen. Die Verkapselung kann dabei eine oder
mehrere Schichten umfassen, wobei die Schichten der Verkapselung
beispielsweise Planarisierungsschichten, Barriereschichten, Wasser und/oder
Sauerstoff absorbierende Schichten, Verbindungsschichten oder Kombinationen
daraus sein können.
Die Verkapselung kann beispielsweise eine Abdeckung in Form einer
Kappe, insbesondere einer freitragenden Kappe, und/oder eine Schicht
oder Schichtenfolge in Form einer Dünnfilmverkapselung auf beziehungsweise über den
Elektroden und der organischen Schichtenfolge aufweisen. Geeignete Materialien
können
beispielsweise Glas, Kunststoffe, Metalle, Metalloxide, Nicht-Metall-Oxide
oder Nicht-Metall-Nitride wie etwa SiOx oder
SiNx, Keramiken oder Kombinationen daraus
aufweisen oder sein. Die Verkapselung kann dabei beispielsweise
Barriereschichten und/oder Planarisierungsschichten aufweisen. Weiterhin
kann die Abdeckung auch als Laminat ausgeführt sein.
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Die
Verkapselung kann weiterhin transparent sein, so dass beispielsweise
die erste Ladungsträgertransportschicht
durch die Verkapselung und die erste Elektrode hindurch wahrnehmbar
ist.
-
Weitere
Vorteile und vorteilhafte Ausführungsformen
und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den im Folgenden
in Verbindung mit den 1A bis 2B beschriebenen
Ausführungsformen.
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Es
zeigen:
-
1A und 1B schematische
Darstellungen eines organischen elektronischen Bauelements gemäß einem
Ausführungsbeispiel
und
-
2A und 2B schematische
Darstellungen eines organischen elektronischen Bauelements gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel.
-
In
den Ausführungsbeispielen
und Figuren können
gleiche oder gleich wirkende Bestandteile jeweils mit den gleichen
Bezugszeichen versehen sein. Die dargestellten Elemente und deren
Größenverhältnisse
untereinander sind grundsätzlich
nicht als maßstabsgerecht
anzusehen, vielmehr können
einzelne Elemente, wie zum Beispiel Schichten, Bauteile, Bauelemente
und Bereiche, zur besseren Darstellbarkeit und/oder zum besseren
Verständnis übertrieben
dick oder groß dimensioniert
dargestellt sein.
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In
den folgenden Figuren sind organische elektronische Bauelemente
gezeigt, die rein beispielhaft als organische lichtemittierende
Diode ausgeführt
sind. Alternativ oder zusätzlich
dazu können
die organischen elektronischen Bauelemente auch Photodetektoren,
Solarzellen und/oder organische Transistoren aufweisen oder als
solche ausgebildet sein.
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In
den 1A und 1B ist
ein organisches elektronisches Bauelement 100 in einem
ausgeschalteten elektronischen Betriebszustand (1A)
und in einem eingeschalteten elektronischen Betriebszustand (1B)
gezeigt.
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Das
als OLED ausgeführte
organische elektronische Bauelement 100 weist ein Substrat 4 aus Glas
auf, auf dem eine transparente erste Elektrode 1 und eine
zweite Elektrode 2 angeordnet sind. Zwischen der transparenten
ersten Elektrode 1 und der zweiten Elektrode 2 ist
eine organische Schichtenfolge 3 angeordnet ist. Im gezeigten
Ausführungsbeispiel
ist das organische elektronische Bauelement somit als Bottom-Emitter
ausgeführt.
Das organische elektronische Bauelement 100 kann weiterhin
eine Verkapselung wie im allgemeinen Teil beschrieben aufweisen,
die aus Gründen
der Übersichtlichkeit hier
nicht gezeigt ist.
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Die
organische Schichtenfolge 3 weist einen aktiven Bereich 30 sowie
eine erste Ladungsträgertransportschicht 31 auf.
Die erste Ladungsträgertransportschicht 31 ist
dabei zwischen der ersten Elektrode 1 und dem aktiven Bereich 30 angeordnet.
-
Die
transparente erste Elektrode 1 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel
aus Indiumzinnoxid (ITO) ausgeführt
und dient als Anode, während
die zweite Elektrode eine 0,7 nm dicke LiF-Schicht und eine 200
nm dicke Aluminiumschicht aufweist.
-
Die
erste Ladungsträgertransportschicht 31 weist
ein Matrixmaterial und einen Dotierstoff auf, die Charge-Transfer-Komplexe
bilden. Die Charge-Transfer-Komplexe weisen dabei ein erstes Absorptionsspektrum
auf. Elektromagnetische Strahlung mit einer Wellenlänge im Absorptionsbereich kann
von den Charge-Transfer-Komplexen unter Anregung dieser absorbiert
werden. Der Teil einer von außen
auf das organische elektronische Bauelement 100 einfallenden
elektromagnetischen Strahlung, hier angedeutet mittels der Pfeile 90,
der mit dem Absorptionsspektrum übereinstimmt,
wird somit absorbiert, während
der nicht-absorbierte Teil 91 der elektromagnetischen Strahlung 90 von
der ersten Ladungsträgertransportschicht 31 gestreut
und reflektiert werden kann. Dadurch ist die erste Ladungsträgertransportschicht 31 von
einem externen Beobachter wahrnehmbar und ruft im ausgeschalteten
elektronischen Betriebszustand des organischen elektronischen Bauelements 100 einen
vorbestimmten Farbeindruck in Form der elektromagnetischen Strahlung 91 hervor.
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Im
gezeigten Ausführungsbeispiel
besteht die erste Ladungsträgertransportschicht 31 aus
NPB als Matrixmaterial, das mit 5% Re2O7 p-dotiert ist. Der Dotierstoff ist dabei
homogen im Matrixmaterial verteilt. Dadurch ergibt sich ein gleichmäßiger gelblicher Farbeindruck
im ausgeschalteten Betriebszustand.
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Der
aktive Bereich 30 weist eine 40 nm dicke Schicht aus Tris(8-hydroxyquinoline)aluminium
(Alq3) als fluoreszierendes elektrolumineszierendes
Material auf, das gleichzeitig als Elektronentransportmaterial dient.
Zwischen der ersten Ladungsträgertransportschicht 31 und
dem aktiven Bereich 30 ist eine 10 nm dicke NPB-Schicht
angeordnet (nicht gezeigt), die die Lochinjektion von der ersten
Ladungsträgertransportschicht 31 in
den aktiven Bereich 30 verbessert. Alternativ dazu kann
die erste Ladungsträgertransportschicht 31 auch
den Dotierstoff mit einem im allgemeinen Teil beschriebenen Dickegradienten
im Matrixmaterial aufweisen, wobei die Dotierstoff-Konzentration
zum aktiven Bereich hin kontinuierlich oder sprunghaft abnehmen
kann.
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Wie
in 1B durch die Pfeile 93 angedeutet ist,
emittiert das organische elektronische Bauelement 100 im
eingeschalteten Betriebszustand durch die erste Ladungsträgertransportschicht 31,
die erste Elektrode 1 und das Substrat 4 grünfarbige
elektromagnetische Strahlung. Durch die gestrichelten Pfeile 90 und 91 ist
dabei angedeutet, dass zwar immer noch elektromagnetische Strahlung,
die von außen auf
das organische elektronische Bauelement 100 fällt, gestreut
und reflektiert werden kann, aber dass der dadurch hervorgerufene
Farbeindruck von der im aktiven Bereich erzeugten elektromagnetischen Strahlung 93 überstrahlt
wird und daher im oben beschriebenen Sinne nicht wahrnehmbar ist.
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In
weiteren Ausführungsbeispielen
von organischen elektronischen Bauelementen mit jeweils einem Aufbau
gemäß dem Bauelement 100 ist
die Ladungsträgertransportschicht 31 als
50 nm dicke Schicht mit NPB als Matrixmaterial und mit Re2O5 als Dotierstoff
mit Dotierstoff-Konzentration von 5%, 20% und 50% ausgeführt. Dabei
zeigt sich, dass sich der wahrnehmbare Farbeindruck der Bauelemente im
ausgeschalteten elektronischen Betriebszustand mit zunehmender Konzentration
des Dotierstoffs von hellblau bis tiefblau ändert. Im eingeschalteten elektronischen
Betriebszustand stets grüne
elektromagnetischen Strahlung 93 emittiert wird.
-
In
weiteren Ausführungsbeispielen
von organischen elektronischen Bauelementen mit jeweils einem Aufbau
gemäß dem Bauelement 100 wurden
als Matrixmaterialien 1T-NATA, DPBIC, Spiro-TAD, NPB, GBPy, CBP
und Hexaphenylbenzol in verschiedenen Kombinationen und Konzentrationen
mit MoO3 und Re2O7 verwendet.
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Es
wurden Messungen mit den vorab genannten, undotierten Matrixmaterialien,
sowie mit einer Dotierstoffzugabe von 5% und 10% MoO3 durchgeführt. Dabei
wurde festgestellt, dass mit zunehmender MoO3-Konzentration
und NPB beziehungsweise SPiro-TAD
als Matrixmaterialien ein stärker werdender
rot-brauner Farbeindruck erzeugt werden kann. Mit 1T-NATA als Matrixmaterial
hingegen kann ein grüner,
mit GBPy beziehungsweise DPBIC als Matrixmaterial kann ein gelber
Farbeindruck erweckt werden. Mit CBP and Hexaphenylbenzene als Matrixmaterialen
wurden unabhängig
von der Konzentration des MoO3 lediglich
Verfärbungen
aber kaum Farbänderungen
festgestellt.
-
In
einem Bauelement mit einer ersten Ladungsträgertransportschicht mit GBPy
als Matrixmaterial und 10% MoO3 als Dotierstoff
konnte im Vergleich zu einem Bauelement mit einer undotierten GBPy-Ladungsträgertransportschicht
praktisch kein Unterschied des Leuchteindrucks im eingeschalteten Betriebszustand
festgestellt werden. Die dotierte erste Ladungsträgertransportschicht
wies keine Absorption für Wellenlängen über 400
Nanometer und weiterhin keine eigene Emission auf. Die Leitfähigkeit der
ersten Ladungsträgertransportschicht
konnte hingegen dank der Dotierung um vier Größenordnungen gesteigert werden.
-
In
Bauelementen mit einer ersten Ladungsträgertransportschicht mit DPBIC
als Matrixmaterial und 5% beziehungsweise 10% MoO3 als
Dotierstoff konnte im Vergleich zu einem Bauelement mit einer undotierten
DPBIC-Ladungsträgertransportschicht ebenfalls
praktisch kein Unterschied des Leuchteindrucks im eingeschalteten
Betriebszustand festgestellt werden. Die dotierte erste Ladungsträgertransportschicht
wies praktisch keine Absorption für Wellenlängen über 380 Nanometer auf. Darüber hinaus konnte
für eine
Dotierkonzentration von 5% MoO3 als Dotierstoff
eine um einen Faktor 50 unterdrückte Emission
im Vergleich zu undotiertem DPBIC und für eine Dotierkonzentration
von 10% MoO3 gar keine Emission festgestellt
werden. Die Leitfähigkeit
der ersten Ladungsträgertransportschicht
konnte hingegen dank der Dotierung um sechs bis sieben Größenordnungen
gesteigert werden.
-
Es
wurden weitere Messungen mit den vorab genannten, undotierten Matrixmaterialien,
sowie mit einer Dotierstoffzugabe von 5% und 10% Re2O7 durchgeführt. Dabei wurde festgestellt,
dass mit zunehmender Re2O7-Konzentration
und NPB beziehungsweise SPiro-TAD als Matrixmaterialien ein stärker werdender
rot-brauner Farbeindruck erzeugt werden kann. Mit 1T-NATA als Matrixmaterial
hingegen kann ein grüner
Farbeindruck erzeugt werden, während
mit DPBIC als Matrixmaterial und zunehmender Re2O7-Konzentration eine Verdunkelung des Farbeidrucks
festgestellt werden kann. Mit GBPy, CBP and Hexaphenylbenzene als
Matrixmaterialen wurden unabhängig
von der Re2O7-Konzentration
lediglich Verfärbungen
aber kaum Farbänderungen
festgestellt. die geringsten Farbänderungen wurden für CBP and
Hexaphenylbenzene als Matrixmaterialen festgestellt.
-
In
einem Bauelement mit einer ersten Ladungsträgertransportschicht mit DPBIC
als Matrixmaterial und 5% beziehungsweise 10% Re2O7 als Dotierstoff konnte im Vergleich zu
einem Bauelement mit einer undotierten DPBIC-Ladungsträgertransportschicht praktisch
kein Unterschied des Leuchteindrucks im eingeschalteten Betriebszustand
festgestellt werden. Die dotierte erste Ladungsträgertransportschicht
wies praktisch keine Absorption für Wellenlängen über 400 Nanometer und keine
eigene Emission auf. Die Leitfähigkeit
der ersten Ladungsträgertransportschicht
konnte hingegen dank der Dotierung mit Re2O7 gesteigert werden, wobei mit einer Dotierstoffkonzentration
von 5% eine höhere
Leitfähigkeit
erreicht werden konnte als mit einer Dotierstoffkonzentration von
10%.
-
In
einem weiteren Ausführungsbeispiel
eines organischen elektronischen Bauelements mit einem Aufbau gemäß dem Bauelement 100 weist
die Ladungsträgertransportschicht 31 NPB
als Matrixmaterial und Di-rhodium-tetra-trifluoroacetat als Dotierstoff
bei einer Dicke von 200 nm auf. Während im eingeschalteten elektronischen
Betriebszustand grüne elektromagnetische
Strahlung 93 emittiert wird, erweckt die Ladungsträgertransportschicht 31 im
ausgeschalteten elektronischen Betriebszustand einen bläulichen
Farbeindruck.
-
Ein
organisches elektronisches Bauelement als Vergleichsbauelement mit
einem Aufbau gemäß dem Bauelement 100,
aber einer undotierten Ladungsträgertransportschicht 31 aus
NPB, emittiert ebenso grüne
elektromagnetische Strahlung 93 und erweckt im ausgeschalteten
elektronischen Betriebszustand aber lediglich einen blassblauen
Farbeindruck mit geringer Farbsättigung.
Die hier rein beispielhaft gezeigten Ausführungsbeispiele zeigen also,
dass ein vorbestimmter Farbeindruck des organischen elektronischen
Bauelements 100 im ausgeschalteten elektronischen Betriebszustand
einstellbar und mittels der Wahl des Matrixmaterials und des Dotierstoffs
wählbar
ist, während
die im eingeschalteten elektronischen Betriebszustand emittierte
elektromagnetische Strahlung stets denselben Leuchteindruck erwecken
kann.
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In
den 2A und 2B ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel
für ein
organisches elektronisches Bauelement 200 in einem ausgeschalteten elektronischen
Betriebszustand (2A) und in einem eingeschalteten
elektronischen Betriebszustand (2B) gezeigt,
das eine Modifikation des vorherigen Ausführungsbeispiels darstellt.
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Im
Gegensatz zum Bauelement 100 der 1A und 1B weist
das organische elektronische Bauelement 200 zusätzlich eine
transparente zweite Elektrode 2 aus einem transparenten
Metallfilm auf, sowie eine zweite Ladungsträgertransportschicht 32 zwischen
dem aktiven Bereich 30 und der zweiten Elektrode 2.
Das organische elektronische Bauelement 200 ist damit im
gezeigten Ausführungsbeispiel
als beidseitig emittierende OLED ausgebildet. Die erste Ladungsträgertransportschicht 31 kann wie
im Zusammenhang mit den vorherigen Ausführungsbeispielen beschrieben
ausgeführt sein
und beispielsweise im ausgeschalteten elektronischen Betriebszustand
eine hellblauen Farbeindruck erwecken.
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Die
zweite Ladungsträgertransportschicht 32 weist
ein Matrixmaterial und einen Dotierstoff auf, die Charge-Transfer-Komplexe
bilden, die einen Teil der von außen auf das Bauelement 200 fallenden
elektromagnetischen Strahlung 90 mit einem zweiten Absorptionsspektrum
absorbieren. Die nicht-absorbierte
elektromagnetische Strahlung, hier durch die Pfeile 92 angedeutet,
ist durch einen externen Beobachter als vorbestimmter Farbeindruck
durch die zweite Elektrode 2 wahrnehmbar. Der Farbeindruck,
der durch die zweite Ladungsträgertransportschicht 32 durch
die zweite Elektrode 2 im ausgeschalteten elektronischen
Betriebszustand wahrnehmbar ist, kann dabei verschieden vom Farbeindruck
sein, der durch die erste Elektrode 1 aufgrund der ersten
Ladungsträgertransportschicht 31 wahrnehmbar
ist.
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Die
zweite Ladungsträgertransportschicht 32 ist
im gezeigten Ausführungsbeispiel
150 nm dick und weist BCP als Matrixmaterial und Cs2CO3 als Dotierstoff mit einer Konzentration
von 10% auf. Dadurch erweckt die zweite Ladungsträgertransportschicht 32 im
ausgeschalteten elektronischen Betriebzustand einen tiefblauen Farbeindruck
bei einem externen Beobachter. Im eingeschalteten Betriebszustand
wie in 2B gezeigt, wird dieser Farbeindruck
durch die im aktiven Bereich 30 erzeugte elektromagnetische
Strahlung überstrahlt,
die wie in den vorherigen Ausführungsbeispielen
einen grünen Leuchteinruck
erweckt.
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Während das
organische elektronische Bauelement im ausgeschalteten elektronischen
Betriebzustand durch die erste Ladungsträgertransportschicht 31 einen
anderen Farbeindruck erwecken kann als durch die zweite Ladungsträgertransportschicht 32,
wird im eingeschalteten elektronischen Betriebzustand beidseitig
derselbe Leuchteindruck durch die im aktiven Bereich erzeugte elektromagnetische
Strahlung 93 erweckt.
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In
einem weiteren Ausführungsbeispiel
eines organischen elektronischen Bauelements gemäß dem Bauelement 200 weist
die zweite Ladungsträgertransportschicht 32 bei
einer Dicke von 150 nm als Matrixmaterial BPyPyP und als Dotierstoff Cs2CO3 bei einer Konzentration
von 10% auf. Die Charge-Transfer-Bande
der zweiten Ladungsträgertransportschicht 32 ist
so intensiv, dass diese für
den Farbeindruck durch die zweite Elektrode 2 hindurch bestimmend
wird. Dadurch kann die zweite Ladungsträgertransportschicht 32 im
ausgeschalteten elektronischen Betriebzustand einen roten Farbeindruck erwecken,
während
im eingeschalteten elektronischen Betriebzustand wiederum grüne elektromagnetische
Strahlung emittiert wird. Dabei sei erwähnt, dass ein organisches elektronisches
Bauelement mit einem NPB-Alq3-Materialsystem
immer grün
emittiert. Durch die hier beschriebenen Ladungstransportschichten
kann der äußere Eindruck
fast beliebig eingestellt werden.
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Die
Merkmale der hier beschriebenen Ausführungsbeispiele sind rein beispielhaft
und nicht beschränkend.
Insbesondere alternativ oder zusätzlich zu
den hier beschriebenen Kombinationen von Matrixmaterialien und Dotierstoffen
sind in den organischen elektronischen Bauelementen der hier gezeigten
Ausführungsbeispiele
auch Matrixmaterialien und Dotierstoffe wie im allgemeinen teil
beschrieben möglich.
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Die
Erfindung ist nicht durch die Beschreibung anhand der Ausführungsbeispiele
auf diese beschränkt.
Vielmehr umfasst die Erfindung jedes neue Merkmal sowie jede Kombination
von Merkmalen, was insbesondere jede Kombination von Merkmalen in
den Patentansprüchen
beinhaltet, auch wenn dieses Merkmal oder diese Kombination selbst
nicht explizit in den Patentansprüchen oder Ausführungsbeispielen
angegeben ist.