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Die
Erfindung betrifft eine Wechselrichteranordnung zum Einspeisen von
photovoltaisch gewonnener Energie in ein öffentliches Netz
nach dem Oberbegriff des Hauptanspruchs.
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Derartige
Wechselrichteranordnungen sind allgemein bekannt und 1 zeigt
den prinzipiellen Aufbau eines Systems zur Einspeisung einer photovoltaisch
gewonnenen Energie in das öffentliche Netz. Ein Wechselrichter
ist auf seiner Ausgangsseite mit dem öffentlichen Netz 6 verbunden,
wobei diese Anbindung ein- oder auch mehrphasig über die Phasen
P1 bis P3 sowie einen Neutralleiter N und einen Schutzleiter PE
(Protective Earth, Erdpotenzial) erfolgen kann. Auf der Eingangsseite
ist der Wechselrichter 1 mit einem oder mehreren Solargeneratoren 5 verbunden,
wobei ab hängig von der Schaltungstechnik des Wechselrichters 1 sich
an den Anschlussklemmen des Solargenerators 5 bestimmte Potenziale
gegenüber dem Erdpotenzial PE einstellen, die mit UPlus und UMinus bezeichnet
sind. Der Solargenerator 5 besteht aus einer Reihenschaltung vieler
einzelner Zellen, so dass letztlich jede einzelne Zelle ein definiertes
Potenzial gegenüber Erdpotenzial annimmt.
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Bestimmte
Zelltechnologien, insbesondere Dünnschicht-Technologien,
reagieren mit einer Leistungsminderung oder auch einer Schädigung
auf das Potenzial der Zellen gegenüber Erde. Hierbei wirken sich
in vielen Fällen hohe negative Spannungen gegenüber
Erdpotenzial schädlich aus.
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In 2 ist
ein System nach 1 dargestellt, bei dem eine
bekannte häufig eingesetzte Wechselrichtertopologie näher
ausgeführt wird. Sie besteht aus einer symbolisch als Brückenschaltung dargestellten
eigentlichen Wechselrichterschaltung 2, welche in vielfältiger
Form ein- oder mehrphasig ausgebildet sein kann. Besonders vorteilhaft
sind dabei transformatorlose Topologien, die einen sehr hohen Wirkungsgrad
bei gleichzeitig geringem Gewicht und niedrigen Kosten aufweisen.
Derartige Topologien benötigen eine mit UZK bezeichnete
Eingangsspannung, die bei einphasigen Systemen größer
sein muss als die Amplitude der Netz-Wechselspannung, also größer
als ca. 350 V, bei dreiphasigen Topologien größer
als ca. 700 V. Zur Erweiterung des Eingangsspannungsbereichs zu
kleineren Spannungen hin wird oftmals der eigentlichen Wechselrichterschaltung 2 ein
Gleichspannungswandler 3 vorgeschaltet, wobei diese Gruppen
in der Praxis zu einer baulichen Wechselrichteranordnung 1 zusammengefasst
sind. Bei dem in 2 gezeigten, allgemein bekannten
Stand der Technik umfasst der Gleichspannungswandler 3 einen
Eingangspufferkondensator C0, einen DC/DC-Wandler 4,
der die Eingangsspannung auf eine höhere Spannung wandelt
und der in der Verbindung zwischen dem Eingang UPlus und
einem Zwischenkreisspannungsanschluss +UZK liegt, sowie
einen Ausgangs- oder Zwischenkreiskondensator CZK.
Dieser kann je nach Anforderungen der Wechselrichterschaltung 2 als
einzelner Kondensator oder als Reihenschaltung mehrerer Teilkondensatoren
ausgebildet sein. Im Fall von zwei Zwischenkreiskondensatoren teilt
sich die dargestellte Zwischenkreisspannung UZK beispielsweise
symmetrisch auf, wobei das mittlere Potenzial geräteintern über
eine Leitung mit dem Neutralleiter des öffentlichen Netzes
verbunden sein kann und somit Erdpotenzial aufweist. Diese Leitung
ist in 2 gestrichelt angedeutet.
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Der
negative Anschluss UMinus des Solargenerators 5 ist
entsprechend 2 direkt mit dem negativen Zwischenkreis-Anschluss –UZK verbunden. Bei einer Wechselrichteranordnung
mit einer symmetrisch aufgeteilten Zwischenkreisspannung UZK von 700 V liegt also gemäß 3 der
negative Anschluss UMinus auf einer Spannung
von –350 V. Das Potential des positiven Anschlusses ergibt
sich aus der Arbeitspunktspannung USG des
Solargenerators. Ist diese kleiner als 350 V, so weisen alle Zellen
ein negatives Potenzial gegenüber Erde auf. Bei einer höheren
Spannung liegt, wie in 3 beispielhaft dargestellt,
ein Teil der Zellen auf einem geringen positiven Potenzial. Es hat
sich erwiesen, dass das hohe negative Potential von –350
V sich schädigend auf bestimmte Solarzellen auswirkt.
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Eine
Verbesserung einer Wechselrichteranordnung, die diesen Sachverhalt
berücksichtigt, wird in der
DE 10 2004 037 446 B4 vorgeschlagen,
wobei eine Ausführung dieser Verbesserung in
4 dargestellt
ist. Gemäß diesem Stand der Technik ist die Gleichspannungswandleranordnung
3 vollkommen symmetrisch
aufgebaut, was durch die Blöcke
4a,
4b angedeutet
ist. Damit teilt sich auch die Solargeneratorspannung U
SG symmetrisch
zum Erdpotential auf, was in
5 dargestellt
ist. Dadurch stellen sich abhängig von der Höhe
der Solargeneratorspannung U
SG weniger hohe
negative Potenziale ein. Dieser Ansatz bringt eine Verbesserung
gegenüber dem oben dargestellten Stand der Technik, dennoch
können negative Spannungen in schädlicher Höhe
auftreten, so dass die Funktion der Schaltungsanordnung bzw. der
Solarzellen beeinträchtigt werden kann.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Wechselrichteranordnung
zum Einspeisen von photovoltaisch gewonnener Energie in ein öffentliches
Netz zu schaffen, mit der hohe negative Potentiale der Solarzellen
gegenüber Erdpotenzial vermieden werden.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des Hauptanspruchs in Verbindung mit den Merkmalen des
Oberbegriffs gelöst.
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Durch
die in den Unteransprüchen angegebenen Maßnahmen
sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen möglich.
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Dadurch,
dass das Bezugspotenzial der Gleichspannungswandleranordnung die
positive Verbindungsleitung zwischen positivem Anschluss für
einen Solargenerator und dem Zwischenkreiskondensator ist und der
Wandler im wesentlichen in der Verbindung zwischen dem negativen
Anschluss eines Solargenerators bzw. einer So largeneratoranordnung
und dem negativen Anschluss des Zwischenkreiskondensators liegt,
weisen die Solarzellen des Solargenerators abhängig von
der Solargeneratorspannung alle ein positives Potenzial gegenüber Erde
oder aber ein Teil der Zellen ein geringes, aber tolerables negatives
Potenzial auf. Dadurch können auch derartige Module, die
sensibel auf negative Potenziale gegenüber Erde reagieren,
mit transformatorlosen Wechselrichtern betrieben werden.
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Vorteilhafterweise
kann die Wechselrichterschaltung eine Vollbrücke aufweisen,
deren Ausgänge über jeweils eine Drosselspule
an Ausgangsanschlüsse für ein einphasiges Netz
angeschlossen sind, wodurch die Wechselrichteranordnung für
Solargeneratoren mit einer MPP-Spannung (Spannung im Punkt maximaler
Solargeneratorleistung) im Bereich bis ca. 350 V besonders geeignet
ist.
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Weiter
vorteilhaft ist, wenn die Wechselrichterschaltung eine Halbbrücke
aufweist und der Zwischenkreiskondensator aus zwei in Reihe geschalteten
Kondensatoren besteht, wobei der Verbindungspunkt zwischen den Kondensatoren
mit einem Ausgangsanschluss und der Ausgang der Halbbrücke über
eine Drosselspule mit einem anderen Ausgangsanschluss für
ein einphasiges Netz verbunden sind, wodurch die Wechselrichteranordnung
insbesondere für Solargeneratoren mit einer MPP-Spannung
im Bereich bis ca. 700 V geeignet ist.
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Eine
vorteilhafte Ausbildung ist, dass zur Bildung einer dreiphasigen
Wechselrichteranordnung drei Halbbrücken vorgesehen sind,
und jeder Ausgang der Halbbrücken über eine Drosselspule
mit Ausgangsanschlüssen und der Verbindungspunkt der Kondensatoren
an einen weiteren Ausgangsanschluss für den Neutralleiter eines
dreiphasigen Netzes verbunden sind, wodurch vorteilhafterweise symmetrisch
in das Netz eingespeist werden kann.
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Besonders
vorteilhaft ist, dass zwei antiparallele Freilaufpfade mit jeweils
mindestens einem Schalter und einer Diode zwischen den jeweiligen Ausgängen
der Vollbrücke und den Drosselspulen oder dem jeweiligen
Ausgang der Halbbrücke und der zugehörigen Drosselspule
liegen. Dadurch werden verlustbehaftete Blindströme innerhalb
der Wechselrichterschaltung vermieden, was einen erhöhten
Wirkungsgrad gegenüber dem Stand der Technik und ein verbessertes
EMV-Verhalten der Wechselrichterschaltung mit sich bringt.
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Durch
die Kombination dieser sehr effektiven Wechselrichterschaltung mit
der Gleichspannungswandleranordnung nach der Erfindung ergibt sich eine
Wechselrichteranordnung mit einem hohen Wirkungsgrad, verbunden
mit einem großen Eingangsspannungsbereich bei gleichzeitiger
Anwendbarkeit für Module, welche empfindlich auf negative
Zellpotenziale gegenüber Erdpotenzial reagieren.
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Zusammenfassend
kann gesagt werden, dass sich die Wechselrichteranordnung durch
einen großen Eingangsspannungsbereich auszeichnet und keine
oder nur geringe negative Spannungen gegenüber dem Erdpotenzial
auftreten. Die Wechselrichteranordnung ist daher besonders geeignet
für Solarzellen, bei denen bei hohen negativen Zellspannungen gegenüber
Erde Degradationen auftreten, z. B. durch Korrosion des Zellmaterials
oder durch Wirkungsgradminderungen aufgrund von Polarisationsvorgängen
innerhalb der Zellen, wobei diese Effekte bevorzugt bei Dünnschichtmodulen
auftreten, aber auch bei bestimmten kristallinen Zellen.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden in der
nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es
zeigen
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1 eine
schematische Darstellung einer Wechselrichteranordnung zum Einspeisen
von photovoltaisch gewonnener Energie entsprechend dem Stand der
Technik,
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2 eine
detailliertere Darstellung einer Ausführungsform einer
Wechselrichteranordnung nach dem Stand der Technik,
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3 eine
Kennlinie der Solargeneratorspannung bei einer Wandleranordnung
nach 2,
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4 eine
weitere schaltungsgemäße Ausgestaltung einer Wechselrichteranordnung
nach dem Stand der Technik,
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5 eine
Kennlinie der Solargeneratorspannung bei einer Wechselrichteranordnung
nach 4,
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6 ein
Blockschaltbild der erfindungsgemäßen Wechselrichteranordnung,
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7 eine
Kennlinie der Solargeneratorspannung bzw. der Potenziale für
eine Wechselrichteranordnung nach 6,
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8 eine
schaltungsgemäße Ausgestaltung der Gleichspannungswandleranordnung
in der Wechselrichteranordnung,
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9 eine
erste Ausführungsform einer schaltungsgemäßen
Ausgestaltung der Wechselrichterschaltung zusammen mit der Gleichspannungsanordnung
nach 8 als erstes Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Wechselrichteranordnung,
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10 eine
zweite Ausführungsform der Wechselrichterschaltung zusammen
mit der Gleichspannungswandleranordnung zur Bildung eines zweiten
Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen
Wechselrichteranordnung,
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11 eine
dritte Ausführungsform der Wechselrichterschaltung zusammen
mit der Gleichspannungswandleranordnung zur Bildung eines dritten
Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Wechselrichteranordnung,
und
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12 verschiedene
Ausführungsformen des bei der erfindungsgemäßen
Wechselrichteranordnung verwendeten Freilaufzweiges.
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In 6 ist
als Blockschaltbild die erfindungsgemäße Wechselrichteranordnung 1 dargestellt,
die wie im Stand der Technik eine Gleichspannungswandleranordnung 3 und
eine Wechselrichterschaltung 2 umfasst. Die Gleichspannungswandleranordnung 3 weist
den Eingangspufferkondensator C0, den Zwischenkreiskondensator
CZK und den Wandler 4, der auch
als Gleichspannungshochsetzsteller bezeichnet werden kann, auf.
Die Wechselrichterschaltung 2 ist in prinzipieller Weise
dreiphasig dargestellt und umfasst somit Ausgangsanschlüsse P1,
P2, P3, die auch die drei Phasen eines öffentlichen Netzes 6 bezeichnen,
und den Neutralan schluss aus N sowie den Schutzleiteranschluss PE, üblicherweise
Erdpotential.
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Der
positive Anschluss UPlus des Solargenerators 5 ist
mit dem positiven Zwischenkreis-Anschluss +UZK des
Zwischenkreiskondensators CZK verbunden
und der Wandler 4 befindet sich im Gegensatz zum Stand
der Technik in der Verbindung zwischen dem negativen Anschluss UMinus des Solargenerators 5 und
dem Zwischenkreis-Anschluss –UZK.
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Durch
eine solche Anordnung weisen gemäß 7,
die die Potenziale UPlus und UMinus über
der Zeit zeigt, bei einer Zwischenkreisspannung UZK von
700 V und einer Solargeneratorspannung USG von
weniger als 350 V alle Zellen ein positives Potential gegenüber
Erde auf. Bei höheren Solargeneratorspannungen USG treten bei wenigen Zellen tolerable negative
Potenziale auf, wie in 7 angedeutet ist.
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In 8 ist
eine Realisierungsmöglichkeit des eigentlichen Wandlers 4 dargestellt.
Er besteht aus einer Speicherdrossel L0 sowie
einer Gleichrichterdiode D0, die im Verbindungspfad
zwischen dem negativen Solargeneratoranschluss UMinus und
dem negativen Zwischenkreis-Anschluss –UZK liegen.
Dabei soll unter den Begriff der Diode D0 auch
jede andere Form eines Gleichrichters fallen, so kann sie auch als
Halbleiterschalter, beispielsweise in Form eines so genannten Synchrongleichrichters
ausgeführt sein. Zwischen dem Verbindungspunkt der Speicherdrossel
L0 und der Diode D0 und
dem positiven Zwischenkreisanschluss +UZK liegt
ein Halbleiterschalter S0, z. B. ein MOS-FET
(Metall-Oxid-Halbleiter-Feldeffekt-Transistor) oder IGBT (Bipolartransistor
mit isolierter Gateelektrode), der mit einer Taktfrequenz von z.
B. 16 kHz ge taktet wird.
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Bei
geschlossenem Schalter S0 sperrt die Diode
D0 und in der Speicherdrossel L0 fließt
ein zeitlich zunehmender Strom, verbunden mit einer Energiespeicherung
im magnetischen Kreis der Drossel L0. Nach Öffnen
des Schalters S0 fließt der Drosselstrom über
die Diode D0 in den Zwischenkreiskondensator CZK und lädt diesen auf. Der Zwischenkreiskondensator
CZK ist hier als Reihenschaltung von zwei
Kondensatoren CZK1 und CZK2 realisiert.
Durch einen hier nicht dargestellten Regelkreis wird entsprechend
einer Pulsweitenmodulation das Verhältnis der Einschaltdauer
des Schalters S0 zu dessen Ausschaltdauer
so eingestellt, dass die geforderte Zwischenkreisspannung UZK erreicht wird. Der Zwischenkreis speist
wiederum den eigentlichen Wechselrichter 2, der hier symbolisch
als Brückenschaltung dargestellt ist.
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Eine
erste bevorzugte einphasige Ausführung der Wechselrichteranordnung 1 ist
in der 9 dargestellt, wobei die Gleichspannungswandleranordnung 3 derjenigen
nach 8 entspricht. Dieser nachgeschaltet ist eine Vollbrücke,
die aus den Halbleiterschaltern S10, S20 und S30, S40 besteht. Der Verbindungspunkt zwischen
dem Schalter S10 und dem Schalter S20 ist über eine erste Drosselspule
L1 mit einem ersten Ausgangsanschluss P1
verbunden und der Verbindungspunkt zwischen dem Schalter S30 und dem Schalter S40 ist über
eine zweite Drosselspule L2 mit einem zweiten
Aus gangsanschluss N verbunden. Zwischen den Ausgangsleitungen
der Vollbrücke vor den Speicherdrosseln L1 und
L2 sind zwei antiparallel geschaltete Freilaufpfade
XII b–e geschaltet, die aus den Schaltern und Freilaufdioden
S5 und D5 resp.
S6 und D6 gebildet
werden.
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In
der positiven Halbwelle der Netzspannung werden die Schalter S10. und S40 mit variabler
Pulsweite entsprechend der Pulsweitenmodulation derart getaktet,
dass sich in den Drosselspulen L1, L2 ein idealerweise sinusförmiger
Strom aufbaut, der dann in das Netz abgegeben wird. Die beiden antiparallelen
Freilaufpfade vermeiden dabei die verlustbehafteten Blindströme
innerhalb der Wechselrichterschaltung 2. In der positiven
Halbwelle der Netzspannung ist der Schalter S5 permanent
geschlossen, wodurch sich für den positiven Ausgangsstrom
ein Freilaufpfad über S5 und D5 ergibt. In der negativen Halbwelle der
Netzspannung werden entsprechend die Halbleiterschalter S20 und S30 getaktet
und der Freilaufpfad S6 und D6 ist
geschlossen.
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Weitere
mögliche Ausführungsformen der Freilaufpfade XII
b–e sind in der 12b–e
angegeben.
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Bei
der beschriebenen Wechselrichteranordnung nach 9 ist
eine Mindest-Zwischenkreisspannung UZK von
350 V erforderlich, die in dem Zwischenkreiskondensator CZK gespeichert ist, wobei bei dieser Spannung
auch der höchste Umwandlungswirkungsgrad erzielt wird.
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10 zeigt
eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Wechselrichteranordnung 1. Hierbei ist im Unterschied zu
der Gleichspannungswandleranordnung nach 9 der Zwischenkreiskondensator
CZK als Reihenschaltung der beiden Kondensatoren
CZK1 und CZK2 ausgeführt
(wie in 8 angedeutet), wobei der Mittelabgriff
zwischen den beiden Kondensatoren mit dem Ausgangsanschluss für
den Neutralleiter N verbunden ist. Die einphasige Wechselrichterschaltung 2 besteht
aus einer Halbbrücke S10, S20, den im Zusammenhang mit der 9 beschriebenen
Freilaufpfaden S5, D5,
S6 und D6 sowie
einer einzelnen Einspeisedrossel L1, die
in der Verbindungsleitung zwischen dem Ausgang der Halbbrücke
und dem Ausgangsanschluss P1 liegt. Auch hier können die
antiparallelen Freilaufpfade XII b–e in Ausführungsformen,
wie im Zusammenhang mit 12 weiter
beschrieben wird, ausgebildet sein.
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In
der positiven Halbwelle der Netzspannung wird durch die nicht dargestellte
Regelschaltung nur der Schalter S10 getaktet,
wobei der Drosselstrom in den Schaltpausen über den dann
permanent geschlossenen Schalter S5 und
die Freilaufdiode D5 weiterfließt.
Bei der negativen Halbwelle wird der Schalter S20 getaktet
und der Freilaufpfad für den Drosselstrom wird durch den
Schalter S6 und die Diode D6 gebildet.
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Bei
der Wechselrichteranordnung nach 10 ist
eine Mindest-Zwischenkreisspannung UZK von
700 V erforderlich, wobei bei dieser Spannung auch der höchste
Umwandlungswirkungsgrad erzielt wird. Der Wechselrichter ist somit
insbesondere für Solargeneratoren mit einer MPP-Spannung
im Bereich bis ca. 700 V geeignet.
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Eine
weitere Ausführung der erfindungsgemäßen
Wechselrichteranordnung, und zwar eine dreiphasige Wechselrichteranordnung 1 ist
in der 11 dargestellt, wobei eine Phase
der Ausführungsform nach 10 entspricht.
Es sind somit drei Halbbrückenzweige S10,
S20, S30, S40, S50 und S60 vorgesehen, an deren Ausgängen
in der jeweiligen Verbindungsleitung zu den Ausgangsanschlüssen
P1, P2, P3 jeweils eine Drosselspule L1,
L2, L3 liegt, wobei zwischen
dem jeweiligen Ausgang und dem Neutralleiter zwischen dem Verbindungspunkt
zwischen den zwei Kondensatoren CZK1, CZK2 des Zwischenkreises und dem zugehörigen
Ausgangsanschluss N die antiparallelen Freilaufpfade geschaltet
sind, die symbolisch in den Blöcken H1,
H2 und H3 zusammengefasst sind.
Die Ausbildungen dieser Freilaufpfade H sind in der 12 dargestellt.
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Die
dreiphasige Ausführung des Wechselrichters erfordert ebenfalls
eine Zwischenkreisspannung UZK von mindestens
700 V. Bei dieser dreiphasigen Wechselrichteranordnung 1 wird
symmetrisch in das öffentliche Netz 6 eingespeist.
Weiterhin ist die abgegebene Leistung konstant, so dass der Zwischenkreiskondensator
CZK von seiner Kapazität her erheblich
kleiner gewählt werden kann, da er keine großen
Energiemengen zwischenspeichern muss.
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In 12 sind
mögliche Ausgestaltungen der Freilaufpfade XII b–e
bzw. H, die in den 9 bis 11 verwendet
werden. Jede der Ausführungsformen b, c, d, e kann in Zusammenhang
mit den Wechselrichteranordnungen 1 dieser Figuren gewählt
werden. Die Ausführungsform nach 12b ist
beispielhaft in den 9 und 10 dargestellt
und im Zusammenhang mit diesen Figuren schon beschrieben. Die Schalter,
die beispielsweise als MOS-FET oder IGBT ausgebildet sein können,
und die Dioden D5 und D6 können
unabhängig voneinander ausgewählt und optimiert
werden.
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Diese
Bauelemente sind in dieser Ausführungsform als vier Einzelhalbleiter
mit jeweils eigenem Gehäuse vorgesehen.
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In 12c ist eine Querverbindung zwischen dem
Verbindungspunkt des Schalters S5 und der
Diode D5 des einen Freilaufpfads und der
Diode D6 und dem Schalter S6 des
anderen Freilaufpfades vorgesehen. Diese Quer verbindung ändert
an der prinzipiellen Funktionsweise nichts, jedoch wird es dadurch
möglich, dass so genannte CoPacks verwendet werden können,
bei denen in jeweils einem Gehäuse ein IGBT-Transistor
und eine Diode antiparallel miteinander verschaltet sind. Auch kann
bei dieser Anordnung die bei MOS-FETs inhärent vorhandene
Body-Diode als Freilaufdiode genutzt werden.
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Die 12d und 12e zeigen
entsprechend gleich wirkende Anordnungen, bei denen die Reihenfolge
von Schalter und Diode in den jeweiligen Freilaufpfaden vertauscht
wurde. Hierdurch können sich Vorteile bei der Ansteuerung
der Schalter ergeben.
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In
den Zeichnungen, die als Prinzipschaltungen zu verstehen sind, ist
die positive Verbindungsleitung als durchgehende Leitung gezeichnet.
Selbstverständlich können in der Praxis in dieser
positiven Leitung Filterdrosseln oder Messwiderstände oder dergleichen
liegen, die zu geringen Potenzialverschiebungen führen
können, aber das Grundprinzip nicht aufheben.
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102004037446
B4 [0006]