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Die
Erfindung betrifft einen Einbrennofen nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Wenn
als Lackierverfahren eine Pulverlackierung gewählt wird, muss das zunächst aufgetragene
Pulver anschließend
aufgeschmolzen und eingebrannt werden. Hierzu werden die Pulver
lackierten Werkstücke
in gattungsgemäße Einbrennöfen gebracht
und erhitzt, üblicherweise
bei Temperaturen von mehr als 200°Celsius.
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Bei
dem Einbrennvorgang ist darauf zu achten, dass der Lack nicht überhitzt
wird, was als „überbrennen” oder „verbrennen” bezeichnet
wird und die Lackierungsqualität
beispielsweise in Form von Farbabweichungen beeinträchtigen
würde.
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Problematisch
ist daher die Lackierung von Werkstücken mit unterschiedlichen
Schichtdicken, wenn ein Werkstück
z. B. sowohl dünne
Bleche von 2 mm Stärke
als auch andere Bauteile wie Lager-Gehäuse von 40 mm oder mehr Wandstärke aufweist. Dies
kann beispielsweise bei Kranauslegern, Nutzfahrzeug-Chassis o. dgl. der
Fall sein.
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Die
Wärmezufuhr
zu den Werkstücken
erfolgt üblicherweise über eine
Konvektionsheizung, also eine Heizeinrichtung, die heiße Luft
in die Brennkammer des Brennofens fördert. Eine möglichst gleichmäßige Luftverteilung
trägt dafür Sorge,
dass sämtliche
Werkstückbereiche
der gewünschten
Einbrenntemperatur ausgesetzt werden. Allerdings leiten die Werkstückbereiche
mit größerer Wandstärke sehr
viel mehr Wärme
ins Innere des Werkstücks
ab und bleiben an ihrer Oberfläche
länger
kühl, so
dass die Aushärtung
des Lackpulvers dort längere
Zeit benötigt
als bei Werkstückbereichen
mit geringer Wandstärke,
die schneller durchgewärmt
sind. Das vorbeschriebene Problem des „Verbrennens” kann daher
auftreten.
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Weiterhin
ist bei konvektionsbeheizten Brennkammern problematisch, dass die
Heißluft
zur Verwirblung von Lackpartikeln beitragen kann, wenn die Luftgeschwindigkeiten
einen bestimmten Wert überschreiten,
wie dies zur Erzielung einer möglichst gleichmäßigen Luftverteilung
vorgesehen sein kann. Die unmittelbar aufeinander folgende Bearbeitung von
Werkstücken
unterschiedlicher Farbe ist daher problematisch, denn die Übertragung
des Farbnebels vom ersten zum zweiten Werkstück kann in der Praxis kaum
ausgeschlossen werden, so dass sich unerwünschte Farbverunreinigungen
beim zweiten Werkstück
finden können.
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Schließlich ist
bei der gattungsgemäßen Ausgestaltung
eines Einbrennofens nachteilig, dass die Konvektionsheizung vergleichsweise
hohe Energiekosten verursacht, um einerseits die Heizwirkung und
andererseits die erforderliche Luftumwälzung sicherstellen zu können, mit
welcher eine gleichmäßige Verteilung
der Temperatur in der Brennkammer sichergestellt werden soll.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Einbrennofen
dahingehend zu verbessern, dass dieser möglichst wirtschaftlich betrieben
werden kann und eine möglichst
problemlose Verarbeitung von Werkstücken ermöglicht, die unterschiedliche
Materialstärken
aufweisen.
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Diese
Aufgabe wir durch einen Einbrennofen mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
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Die
Erfindung schlägt
mit anderen Worten eine zusätzliche
Strahlungsheizung vor, so dass zusätzlich zur Konvektionsheizeinrichtung
ein Strahler zur Beheizung des Werkstücks verwendet werden kann.
Der Strahler kann als sogenannter Dunkelstrahler eine langwellige
Infrarotstrahlung abstrahlen, für
welche die üblicherweise
verwendeten Lackmaterialien weitgehend durchlässig sind, so dass das unter
der Lackierung befindliche Material des Werkstücks durch den Dunkelstrahler
beheizt wird und somit die Aushärtung
des Lacks quasi von innen nach außen erfolgt.
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Abschattungseffekte,
wie sie bei Licht kürzerer
Wellenlängen
unvermeidlich sind, beispielsweise auch bei mittel- oder kurzwelliger
Infrarotstrahlung, und die dazu führen würden, dass derartig abgeschattete
Bereiche nicht korrekt aushärten,
werden durch die Dunkelstrahler-Beheizung vermieden. Dadurch, dass
die Aufheizung des Werkstücks
von innen heraus erfolgt, wirken sich unterschiedliche Abstände des
Werkstücks
vom Strahler nicht so nachteilig aus wie bei mittelwelligen Infrarotstrahlern.
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Gleichwohl
kann eine Beheizung der Brennkammer mittels einer mittelwelligen
Infrarotstrahlung erfolgen. In besonders wirtschaftlicher Weise
ist hierzu nicht eine weitere Heizeinrichtung vorgesehen, sondern
vielmehr kann die Strahlungsheizung, die als Dunkelstrahler eine
langwellige Infrarot-Strahlung aussendet, auch derart betrieben
werden, dass sie eine mittelwellige Infrarotstrahlung ausstrahlt.
So kann beispielsweise ermöglicht
werden, bei Beginn des Heizvorgangs zunächst schnell einen besonders hohen
Wärmeeintrag
in die Brennkammer zu bewirken. Temperaturverluste, die durch das
Einbringen eines kalten Werkstücks
in die Brennkammer bedingt sind, können somit schnell ausgeglichen
werden.
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Zudem
kann durch die Dunkelstrahler-Beheizung die Konvektions-Heizleistung
erheblich reduziert werden, so dass die Heiz kosten reduziert werden
können
und der konvektionsbedingte Effekt des Verbrennens vermieden werden
kann.
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Wenn
die Konvektionsbeheizung erst zugeschaltet wird, nachdem die Partikel
des Farbpulvers angeschmolzen sind und miteinander verkleben, sind auch
die mit der Luftbewegung verbundenen Probleme frei fliegender Farbpartikel
verringert oder sogar ganz vermieden.
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Vorteilhaft
kann die Konvektionsheizeinrichtung wahlweise ein- und ausgeschaltet
werden, so dass mittels der verschiedenen Beheizungsmöglichkeiten
zunächst
konvektionsunterstützt
eine schnelle Aufheizung der Brennkammer und des Werkstücks erfolgen
kann, während
anschließend,
um den erwähnten
Effekt des Verbrennens zu vermeiden, eine demgegenüber schonendere
Beheizung des Werkstücks
und des darauf befindlichen Lacks erfolgt. Der zunächst konvektionsunterstützte Aufheizvorgang der
Brennkammer bzw. des Werkstücks
dient dazu, die Verweildauer des Werkstücks in der Brennkammer möglichst
gering zu halten, so dass eine wirtschaftliche Lackierung mit einer
möglichst
kurzen Taktzeit für
die Werkstücke
ermöglicht
wird.
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Vorteilhaft
kann vorgesehen sein, eine Temperatur von 220°C nicht zu überschreiten. Erstens werden
hierdurch im Vergleich zu einer sonst erforderlichen Temperatur
von 230° oder
240°C die
mit der Konvektionsbeheizung verbundenen Heizkosten deutlich reduziert,
und zweitens wird hierdurch das Risiko zusätzlich verringert, dass der
Lack verbrennen könnte.
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Vorteilhaft
kann eine elektronische Steuerung vorgesehen sein, die als Teil
der Konvektionsheizeinrichtung die in der Brennkammer herrschende Temperatur
bestimmt und eine Überschreitung
der gewünschten
Maximaltemperatur zuverlässig
verhindert.
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Während die
Strahlungsheizung in ihrer Betriebsweise als „normaler” Infrarotstrahler eine mittelwellige
Strahlung mit einer Wellenlänge
im Bereich von 2 bis 3 μm
aussendet, kann sie in ihrer Betriebsweise als Dunkelstrahler vorzugsweise
eine Strahlung im Wellenlängenbereich
von 3–6 μm ausenden, so
dass die erwähnten
Vorteile, die mit einer langwelligen Infrarotstrahlung für die Beheizung
des Werkstücks
verbunden sind, zum Tragen kommen.
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Vorteilhaft
können
in der Brennkammer zwei Temperatursensoren vorgesehen sein, um einerseits die
mittels der Konvektionsbeheizung erzielte Lufttemperatur zu erfassen
und andererseits die Intensität
der Strahlungsbeheizung mittels des Dunkelstrahlers. Hierzu kann
der die Lufttemperatur erfassende Temperatursensor mit der Steuerung
der Konvektionsheizeinrichtung verbunden sein.
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Der
Temperatursensor zur Erfassung der Strahlungstemperatur ist vorzugsweise
von der Luft geschützt
angeordnet, nämlich
innerhalb eines Hüllkörpers, wobei
er im Abstand von der Wandung des Hüllkörpers angeordnet ist. So ist
ein Wärmetransport
durch Konvektion oder durch Wärmeleitung
ausgeschlossen, und lediglich die von der Wandung des Hüllkörpers aufgenommene
Strahlung, die den Hüllkörper erwärmt, wird
als Strahlungswärme
an den Temperatursensor abgegeben. Dementsprechend kann dieser Temperatursensor
mit der Steuerung verbunden sein, die zur Steuerung der Heizleistung des
Dunkelstrahlers vorgesehen ist.
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Da
sich die Wandung des Hüllkörpers wie auch
die eingeschlossene Luft innerhalb des Hüllkörpers während eines ersten Einbrennvorganges
aufheizt, hätte
dies zur Folge, dass bei einem anschließenden Einbrennvorgang bzw.
beim nächsten
Werkstück,
welches in die Brennkammer einfährt,
die gespeicherte Restwärme
verfälschte
Werte an die Steuerung geben würde.
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Aus
diesem Grund ist der Hüllkörper vorteilhaft
so ausgestaltet, dass er von innen mit Luft zwangsgekühlt werden
kann:
Das Äußere des
Hüllkörpers kann
nie die so genannte „Raumtemperatur” erreichen,
also die Temperatur außerhalb
der Brennkammer und damit die Temperatur des in die Brennkammer
einfahrenden Werkstückes,
weil sich der Hüllkörper ja
in der heißen
Atmosphäre
der Brennkammer befindet. Daher wird dieser Temperaturunterschied
kompensiert. Dies geschieht vorteilhaft derart, dass sowohl an der
Außen-
als auch an der Innenseite des Hüllkörpers Korrektursensoren
angebracht sind, die wirksam mit der Steuerung verbunden sind. Die
Korrektursensoren übermitteln
somit das Temperaturgefälle
zwischen der Außenseite
der Hüllkörperwandung,
die der heißen Atmosphäre der Brennkammer
ausgesetzt ist, und der Innenseite der Hüllkörperwandung, die mit Umgebungsluft
zwangsgekühlt
ist, welche die erwähnte Raumtemperatur
aufweist und von außerhalb
der Brennkammer in das Hüllrohr
geführt
wird. Um die Brennkammer nicht abzukühlen, strömt diese Umgebungsluft nicht
aus dem Hüllrohr
in die Brennkammer, sondern wird wieder aus dem Hüllrohr und
aus der Brennkammer herausgeführt.
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Die
Kühlluft
kann beispielsweise dadurch zugeführt werden, dass ein Anschluss
an eine ohnehin vorhandene Pressluftanlage zum Hüllrohr führt, oder es kann ein separater
Ventilator vorgesehen sein. Die in das Hüllrohr geführte Kühlluft kann aus einer Halle stammen,
in welcher sich auch die Brennkammer befindet, oder es kann sich
um Außenluft
aus dem Freien handeln.
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Die
Kühlung
erfolgt für
eine beschränkte Zeitdauer
vorteilhaft stets dann, wenn ein neues Werkstück in die Brennkammer eingefahren
wird bzw. in einen bestimmten Bereich der Brennkammer gelangt, dessen
Temperaturführung
unabhängig
von einem oder mehreren anderen Bereichen regelbar ist. Nach Abschalten
der Kühlung
heizen sich das Hüllrohr
und der darin angeordnete Temperatursensor wieder auf, bis letztlich
ein Temperatur- Gleichgewicht
zwischen der Außenseite
der Hüllrohrwandung, der
Innenseite der Hüllrohrwandung
sowie dem im Inneren des Hüllrohrs
angeordneten Temperatursensor eingestellt ist.
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Während dieses
Aufheizvorgangs, der sich an die Kühlung des Hüllrohrs anschließt, kann
aufgrund des Temperaturgefälles,
welches sich über
die Wandung des Hüllrohrs
einstellt und von den Korrektursensoren erfasst wird, in der Steuerung
automatisch eine Zeitverzögerung
errechnet werden, nach welcher die Heizleistung der Strahler zurückgenommen
wird. Die Heizleistung der Strahler wird also nicht zurückgenommen,
sobald der Temperatursensor innerhalb des Hüllkörpers das Erreichen der gewünschten
Temperatur anzeigt, sondern die Heizleistung wird erst nach der
ermittelten Zeitverzögerung zurückgenommen.
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Eine
weitere Zeitverzögerung
wird errechnet, indem der tatsächliche
Abstand des Werkstückes zum
Strahler ins Verhältnis
zum Abstand des Temperatursensors gesetzt wird. Da die Infrarotleistung
im Quadrat zum Abstand des Strahlers abnimmt, kann der tatsächliche
Temperaturanstieg am Werkstück auf
diese Weise berechnet und somit eine Zeitverzögerung für die Reduzierung der Strahlerleistung
ermittelt werden.
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Eine
andere Möglichkeit
zur Regelung der Strahlerleistung besteht darin, wenigstens ein
als Pyrometer, Infrarotkamera, Wärmebildkamera
oder ähnliches
Gerät zur
Temperaturfernerfassung als Strahlungstemperatursensor vorzusehen,
welches außerhalb
der Brennkammer angeordnet ist und durch einen Durchbruch in der
Isolierung der Brennkammer von außen auf das Innere der Brennkammer ausgerichtet
ist. Mittels dieses Temperatursensors kann beispielsweise die Temperatur
des Werkstückes
selbst oder eines Referenzkörpers
gemessen werden. Der Referenzkörper
kann beispielsweise als ein Blech ausgestaltet sein und sich beispielsweise an
dem Gehänge
befinden, an welchem auch die Werkstücke aufgehängt sind.
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Vorteilhaft
können
die beiden in der Brennkammer direkt und im Hüllrohr vorgesehenen Temperatursensoren
jeweils als Temperaturfühler
ausgestaltet sein, so dass preisgünstige, handelsübliche Messeinrichtungen
verwendet werden können,
beispielsweise Temperaturfühler
vom Typ Pt100, die genauere Messwerte liefern als z. B. Thermoelemente.
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Bei
den beiden Korrektursensoren, die ja der Wandung des Hüllrohrs
anliegen, kann es sich vorteilhaft um handelsübliche Thermoelemente handeln, die
gut zur Kontakt-Temperaturmessung geeignet sind.
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Vorteilhaft
kann der Dunkelstrahler in Form einer Rohrleitung ausgestaltet sein,
durch welche Rauchgase eines Brenners geführt werden. Durch die Beeinflussung
des Brenners können
unterschiedliche Temperaturen des Rauchgases und damit auch der
Rohrleitung eingestellt werden, so dass diese z. B. wahlweise eine
mittelwellige oder eine langwellige Infrarotstrahlung ausstrahlt.
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Dabei
kann die Rohrleitung vorteilhaft in Art einer Ringleitung verlaufen,
so dass die Rauchgase im Kreislauf geführt werden. Durch diese Kreislaufführung kann
das Temperaturniveau in der Rohrleitung vergleichmäßigt werden,
während
ansonsten ein starkes Temperaturgefälle vom Brenner bis zum Austritt
der Rauchgase entstehen würde.
Um einen gleichmäßigen Betrieb
des Brenners zu ermöglichen, ist
auch bei einer Ringleitung vorgesehen, dass diese eine Eintrittsöffnung aufweist,
durch welche die heißen
Rauchgase vom Brenner in die Ringleitung einströmen können. Zudem weist die Ringleitung
eine Austrittsöffnung
auf, um Rauchgase aus der Ringleitung abführen zu können. Im Vergleich zu der insgesamt
durch die Ringleitung strömenden
Rauchgasmenge ist dabei vorgesehen, dass lediglich ein Teil dieser
Menge in die Ringleitung einströmt
und ebenfalls ein Teil dieser Menge die Ringleitung durch die Austrittsöffnung verlässt, während im Übrigen ein
Anteil der Rauchgase in der Ringleitung wie erwähnt im Kreislauf geführt wird.
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Insbesondere
können
vorteilhaft mehrere Dunkelstrahler vorgesehen sein, die in der Brennkammer
verteilt angeordnet sind, um auf diese Weise ebenfalls die Strahlungsintensität möglichst
gleichmäßig über die
Brennkammer zu verteilen.
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Vorteilhaft
können
Luftführungskanäle vorgesehen
sein, die als Teil der Konvektionsheizeinrichtung dazu dienen, die
Heißluft
in die Brennkammer zu leiten. Diese Luftführungskanäle führen die Luft vorzugsweise
derart, so dass die Luft parallel zu der Richtung in die Brennkammer
einströmt,
in welcher auch die Dunkelstrahlung auf das Werkstück einstrahlt.
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Vorteilhaft
kann eine besonders effektive Ausnutzung der vom Dunkelstrahler
ausgesendeten Strahlung dadurch erfolgen, dass die vom Werkstück weg gerichteten
Strahlungsanteile mittels eines Reflektors in das Innere der Brennkammer,
also auf das Werkstück
gerichtet, umgelenkt werden.
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In
diesem Fall kann der Reflektor vorteilhaft als Luftleitblech der
Konvektionsheizeinrichtung dienen, um die Luft um den Dunkelstrahler
herumzuführen,
so dass weder die Heißluft
den Dunkelstrahler abkühlt
noch der Dunkelstrahler die Heizluft auf ein unerwünscht hohes
Temperaturniveau erhitzt.
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Insbesondere
bei dickwandigen Werkstücken,
beispielsweise Blechen mit mehr als 5 mm Wandstärke, ergibt sich bei einer
reinen Konvektionsbeheizung das Problem, dass einerseits die Masse des
Werkstückmaterials
schnell aufgeheizt werden soll, um kurze Verweilzeiten im Brennofen
zu ermöglichen,
andererseits aber die Konvektionsbeheizung nicht zu intensiv sein
darf, um das Lackpulver nicht zu verwirbeln oder, wie oben erwähnt, zu „verbrennen”. Vorteilhaft
kann daher im Rahmen des vorliegenden Vorschlags ein Verfahren zum
Lackieren von Werkstü cken
gewählt
werden, welches einen mehrstufigen Aufheizprozess zur Aushärtung des
Pulverlacks vorsieht.
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Dieser
mehrstufige Aufheizprozess sieht vor, das Werkstück mittels unterschiedlicher
Beheizungsarten aufzuheizen. Zu Beginn des Aufheizprozesses wird
die Brennkammer mittels mittelwelliger Infrarotstrahlung beheizt,
die allerdings zu Abschattungseffekten führen kann. Diese mittelwellige
Infrarotstrahlung soll lediglich in möglichst kurzer Zeit eine gewisse
Wärmemenge
in die Brennkammer eintragen, so dass diese mittelwellige Infrarotbeheizung
danach bemessen wird, wie groß die
Brennkammer ist und wie groß die
Masse des kalten, in die Brennkammer eingebrachten Werkstücks ist.
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Anschließend wird
die Brennkammer mittels langwelliger Infrarotstrahlung durch den
erwähnten Dunkelstrahler
beheizt. Zu diesem Zweck kann beispielsweise ein Brenner gedrosselt
werden, so dass die von ihm abgegebenen Rauchgase mit niedrigerer Temperatur
durch eine Rohrleitung strömen,
die als Strahler dient. Hierdurch wird der Übergang von mittel- zu langwelliger
Strahlung bewirkt. Die mit mittelwelliger Infrarotbestrahlung verbundenen
Abschattungseffekte werden von da an vermieden und es wird eine
möglichst
vollständige
und gleichmäßige Durchhärtung des
Lacks gewährleistet.
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Zeitverzögert nach
dem Beginn der Dunkelstrahlung, wenn nämlich das Lackpulver angeliert
ist und dementsprechend ein Flug von Lackpartikeln ausgeschlossen
ist, kann unterstützend
eine Konvektionsbeheizung mittels Heißluft erfolgen, um auf diese
Weise den Einbrennvorgang des Pulverlacks möglichst schnell durchzuführen, eine
möglichst hohe
Taktrate für
die Benutzung der Brennkammer, und somit deren möglichst wirtschaftlichen Betrieb
zu ermöglichen.
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Dabei
kann vorgesehen sein, dass das Werkstück zumindest bereichsweise
besonders dick ist, also große
Wandstärken
von wenigstens 40 mm aufweist. Insbesondere bei derart großen Wandstärken, die
ansonsten einen enormen Wärmefluss
von außen
ins Innere des Werkstückes,
also eine Abkühlung
an der Oberfläche
des Werkstücks
und dementsprechend eine verzögerte
Aushärtung
des Lacks bewirken würden,
bewirkt die vorschlagsgemäße Beheizung
mittels Dunkelstrahler eine Erwärmung
des Werkstücks
von innen heraus, also eine möglichst schnelle
und gleichmäßige Aushärtung des
Lacks.
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Vorteilhaft
kann die Erzeugung der erwähnten
mittelwelligen und langwelligen Infrarotstrahlung durch eine Verbrennung
erzeugt werden, beispielsweise mittels eines Gasbrenners. Derartige
Gasbrenner sind problemlos regelbar, so dass der Übergang von
der mittelwelligen zur langwelligen Infrarotstrahlung auf einfache
Weise durch eine Reduzierung der Rauchgastemperatur bewirkt werden
kann, indem der Gasbrenner dementsprechend gedrosselt wird.
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Der
vorliegende Vorschlag wird anhand der rein schematischen Zeichnungen
nachfolgend näher erläutert. Dabei
zeigt
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1 ein
die Strahlungsheizung tragendes Gerüst, in Längsrichtung einer Brennkammer
gesehen, und
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2 ein
die Strahlungsheizung tragendes Gerüst, quer zur Brennkammer gesehen,
wobei jeweils nur Ausschnitte des gesamten Gerüstes dargestellt sind.
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In 1 ist
mit 1 ein Gerüst
bezeichnet, welches Traversen 2 und Stützen 3 aufweist. Zur
Aussteifung und Stabilisierung des Gerüstes 1 sind diagonal
verlaufende Spannstangen 4 vorgesehen. Längsbalken 5 erstrecken
sich in Längsrichtung
des Gerüstes 1 verlaufend.
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Auf
beiden Seiten des Gerüstes 1 sind
jeweils zwei Brenner vorgesehen, die nicht dargestellt sind und
deren heiße
Rauchgase in Rohrleitungen 6 abgegeben werden. Zunächst weisen
die Rohrleitungen 6 einen vergleichsweise großen Durchmesser auf,
in diesem Bereich sind sie als Abgasstutzen 7 bezeichnet.
Von den Abgasstutzen 7 aus verzweigen sich die Rohrleitungen 6 zu
Abschnitten, die als Wandabschnitte 8 und als Bodenabschnitte 9 gekennzeichnet
sind. Diese Abschnitte 8 und 9 führen dann
jeweils zu einem Abgasauslass 10. Die dargestellten Verläufe der
einzelnen Rohrleitungen 6 bzw. Abschnitte 8 und 9 sind
lediglich rein beispielhaft. Davon abweichend kann vorgesehen sein,
die Rohrleitungen vom Abgasstutzen 7 aus in Art einer Ringleitung
zu führen
und wieder zum Abgasstutzen 7 zurückzuführen, so dass ein Teil der
Rauchgase im Kreislauf geführt
wird und nur ein Teil der Rauchgase durch einen an die Rohrleitung 6 anschließenden Abgasauslass 10 aus
diesem Kreislauf herausgeführt wird.
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Mittels
der Rohrleitungen 6 kann ein Werkstück, wie ersichtlich ist, sowohl
von beiden Seiten als auch von unten beheizt werden, wenn es in
eine Brennkammer eingebracht wird, in der sich das dargestellte
Gerüst
mit seiner Strahlungsheizung befindet. Durch die Regelung der Brenner
kann die Temperatur der Rauchgase und damit die Oberflächentemperatur
der Rohrleitungen 6 derart beeinflusst werden, dass die
Heizung wahlweise als mittelwellige Infrarotheizung oder als langwellige
Infrarotheizung und dementsprechend als Dunkelstrahler arbeitet.
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Zusätzlich zu
der in den Zeichnungen dargestellten Heizeinrichtung ist vorschlagsgemäß eine an sich
bekannte Konvektionsheizung vorgesehen, die mittels eines Gebläses Heißluft in
die Brennkammer einbläst.
Die Luftführung
erfolgt dabei vorteilhaft der Art, dass die Heißluft nicht unmittelbar die
Rohrleitungen 6 beaufschlagt und dann in den Innenraum
der Brennkammer gelangt, sondern vielmehr an den Rohrleitungen 6 vorbei
in die Brennkammer eingeblasen wird.