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DE102008059777A1 - Demontierbares Zelt - Google Patents

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Abstract

Demontierbares Zelt, insbesondere Festzelt, mit öffenbarem Dach (3) mit mindestens zwei, im unteren Bereich des Daches und sich gegenüberliegend angeordneten Zeltplanen (12a, 12b, 12b') (stationäre Planen), die sich von der Dachtraufe (9) in Richtung des Dachfirstes (10) soweit erstrecken, dass die in Längsrichtung des Zeltes verlaufenden Stirnränder (13a, 13b, 13b') dieser Planen vom Dachfirst beabstandet bleiben, sodass sie eine Öffnung (14) im oberen Bereich des Daches freilassen, und mit mindestens einer, quer zur Zelt-Längsachse bewegbaren Zeltplane (15a, 15b), die an ihren quer zur Zelt-Längsachse verlaufenden seitlichen Rändern (18a, 18b, 19a, 19b) in Führungsnuten (29a, 29b) geführt ist und zum Schließen bzw. Öffnen des Daches in eine die Öffnung bedeckende bzw. eine die Öffnung freilegende Stellung gebracht werden kann.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein demontierbares Zelt, insbesondere ein Festzelt.
  • Aus dem Stand der Technik sind Zeltkonstruktionen bekannt, bei denen das aus Zeltplanen gebildete Dach teilweise geöffnet werden kann. Dies kann beispielsweise durch Anheben der Dachspitze erfolgen. Diese Konstruktionen sind allerdings äußerst kompliziert im Aufbau und in der Bedienung.
  • Ferner sind aus dem Stand der Technik Zeltkonstruktionen bekannt, bei denen ein Zeltdach komplett abgedeckt werden kann. So beschreibt DE 3334443 ein demontierbares Zelt, bei dem das Dach vollständig geöffnet werden kann. Hierfür können die im Dachbereich liegenden Zeltplanen quer zur Zelt-Längsachse bewegt werden. Bei dieser Zeltkonstruktion ist jedoch nur ein Abdecken des gesamten Zeltdaches möglich. Ein teilweises Öffnen, insbesondere im Bereich der Dachspitze ist mit dieser Konstruktion nicht möglich.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Zelt zur Verfügung zu stellen, welches die Nachteile des Standes der Technik überwindet. Insbesondere liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Zelt zur Verfügung zu stellen, dessen Dach auf einfache Art und Weise teilweise öffenbar ist.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch ein demontierbares Zelt, insbesondere Festzelt, mit öffenbarem Dach mit mindestens zwei, im unteren Bereich des Daches und sich gegenüberliegend angeordneten Zeltplanen (stationäre Planen), die sich von der Dachtraufe in Richtung des Dachfirstes soweit erstrecken, dass die in Längsrichtung des Zeltes verlaufenden Stirnränder dieser Planen vom Dachfirst beabstandet bleiben, sodass sie eine Öffnung im oberen Bereich des Daches freilassen, und mit mindestens einer, quer zur Zelt-Längsachse bewegbaren Zeltplane, die an ihren quer zur Zelt-Längsachse verlaufenden seitlichen Rändern in Führungsnuten geführt ist und zum Schließen bzw. Öffnen des Daches in eine die Öffnung bedeckende bzw. eine die Öffnung freilegende Stellung gebracht werden kann.
  • Dadurch wird auf einfache Art und Weise ein teilweises Öffnen und Schließen des Daches im oberen Bereich möglich.
  • Befindet sich die bewegbare Plane in einer die Öffnung bedeckenden Stellung, bildet die bewegbare Plane mit den mindestens zwei stationären Planen eine im Wesentlichen geschlossene Einheit, wodurch das Zeltdach in einem geschlossenen Zustand vorliegt.
  • Vorzugsweise sind die Führungsnuten für die Führung der quer zur Zelt-Längsachse verlaufenden seitlichen Ränder der mindestens einen bewegbaren Zeltplane an Dachbinder angeformt oder Bestandteil von an den Dachbindern befestigten Zusatzprofilen. Dadurch werden zusätzliche Führungen, die erst nachträglich angeordnet werden müssen, überflüssig.
  • Bei einer besonderes bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Zeltes sind die stationären Planen an ihren quer zur Zelt-Längsachse verlaufenden seitlichen Rändern in Führungsnuten geführt, die an die Dachbinder angeformt oder Bestandteil von an den Dachbindern befestigten Zusatzprofilen sind, wobei zumindest diejenigen Dachbinder, welche Führungsnuten für die mindestens eine bewegbare Plane aufweisen, mindestens im Bereich der stationären Planen auch Führungsnuten für die Führung der stationären Planen aufweisen, die unterhalb der Führungsnuten für die mindestens eine bewegbare Plane angeordnet sind, sodass diese Dachbinder mit ihren Führungsnuten sowohl die mindestens eine bewegbare Plane als auch mindestens eine der stationären Planen führen. Diese Anordnung der Führungsnuten macht die gesamte Konstruktion besonders unkompliziert im Aufbau und damit kostengünstig in der Herstellung. Zudem ist durch die Anordnung der Führungsnuten eine besonders einfache Bedienbarkeit gegeben. Im offenen Zustand befindet sich die mindestens eine bewegbare Plane über einer stationären Plane. Zum Schließen wird die bewegbare Plane auf die Dachöffnung gezogen und bildet dann mit den beiden gegenüberliegenden stationären Planen eine geschlossene Einheit.
  • Mit Vorteil weisen die Zeltplanen Keder zur Führung in den Führungsnuten auf. Durch diese Keder werden zusätzliche Einrichtungen, wie beispielsweise Führungsrollen, überflüssig. Auch dies macht die Konstruktion einfacher und damit kostengünstiger.
  • Vorzugsweise überlappt die mindestens eine bewegbare Plane im geschlossenen Zustand die beiden sich gegenüberliegenden stationären Planen mindestens teilweise. Dadurch wird gewährleistet, dass keine Öffnungen oder Ritzen bestehen bleiben, durch die eventuell Regenwasser ins Zeltinnere dringen kann. Zudem wird durch diese Anordnung erreicht, dass das Dach im geschlossenen Zustand unempfindlicher gegen Windbelastung ist.
  • In der Regel sind an den in Längsrichtung des Zeltes verlaufenden Stirnkanten der mindestens einen bewegbaren Zeltplane Spannseile angeordnet, die an mindestens einer, vorzugsweise beiden Seiten an Seilwinden gekoppelt sind. Dadurch kann in einfacher Art und Weise vom Boden aus das Zeltdach geöffnet bzw. geschlossen werden.
  • Vorzugsweise sind die oben genannten Seilwinden motorbetrieben, wobei die Motoren vorzugsweise Motorbremsen aufweisen. Dadurch wird erreicht, dass die bewegliche Plane, insbesondere im geschlossenen Zustand des Zeltes gespannt bleibt und die Motoren nicht „nachgeben”. Die Spannung der bewegbaren Plane in geschlossenem Zustand ist sehr wichtig, um zu verhindern, dass sich Wasser in eventuell entstehenden Mulden sammelt.
  • Mit Vorteil sind an den in Längsrichtung des Zeltes verlaufenden Stirnkanten der mindestens einen bewegbaren Plane Spannstangen angeordnet, an denen vorzugsweise Spannseile angeordnet sind. Diese Spannstangen tragen ebenfalls zur Erhöhung der Spannung der bewegbaren Plane bei.
  • Vorzugsweise sind an den Spannstangen Windblockvorrichtungen, vorzugsweise Textilelemente, zum Beispiel Lappen, angeordnet. Durch diese Windblockvorrichtungen wird ein Eindringen von Wind und ein eventuelles Anheben der bewegbaren Plane im geschlossenen Zustand des Zeltes verhindert.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ferner einen Dachbinder für die Errichtung des erfindungsgemäßen Zeltes, bestehend aus einem Hohlprofil mit rechteckigem Querschnitt und an mindestens einer äußeren Ecke angeformten ersten Kedernut zur Aufnahme des Keders einer bewegbaren Plane, sowie mindestens einer zwischen der ersten Kedernut und einer, zur ersten Kedernut benachbart angeordneten Ecke des Binders angeformten zweiten Kedernut zur Aufnahme des Keders einer stationären Plane. Durch einen Dachbinder mit der genannten Konstruktion wird die Montage eines erfindungsgemäßen Zeltes stark vereinfacht, indem durch einen einzigen Dachbinder Führungen sowohl für eine stationäre Plane als auch für eine bewegbare Plane zur Verfügung stehen.
  • Mit Vorteil sind an zwei benachbarten äußeren Ecken des Dachbinders Kedernuten zur Aufnahme der Keder zweier bewegbarer Planen angeformt, wobei vorzugsweise an den beiden Seitenwänden, die diese Kedernuten mit den Ihnen benachbart angeordneten Ecken verbinden, jeweils eine weitere Kedernut zur Aufnahme der Keder zweier stationärer Planen angeformt ist. Durch diese Konstruktion wird erreicht, dass ein einziger Dachbinder insgesamt vier Planen (zwei bewegliche und zwei stationäre Planen) führen kann.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Dachbinders sind an allen vier Ecken sowie an zwei gegenüberliegenden Seitenwänden Kedernuten angeformt (siehe 4).
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung in Verbindung mit den Zeichnungen und den Unteransprüchen. Hierbei können die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder in Kombination miteinander verwirklicht sein.
  • In den Zeichnungen zeigen:
  • 1a und 1b: Eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Zeltes im geöffneten bzw. geschlossenen Zustand;
  • 2a bzw. 2b: Einen Querschnitt durch das erfindungsgemäße Zelt von 1a bzw. 1b im geöffneten bzw. geschlossenen Zustand;
  • 3a und 3b: Detaildarstellungen der 2a bzw. 2b;
  • 4: Einen Querschnitt durch einen erfindungsgemäßen Dachbinder.
  • 1a zeigt eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Festzeltes 1 mit Seitenwänden 2 und einem öffenbarem Dach 3. Die beiden Seitenwände 2, von denen in der vorliegenden Zeichnung nur eine zu erkennen ist, sind aus Stehern (Hohlprofile) 4 sowie zwischen den Stehern 4 angeordneten Wandplanen 5 aufgebaut. Das Dach 3 ist ebenfalls aus Dachplanen sowie Dachbindern aufgebaut. Die beiden äußeren Dachplanen 6a und 6b sind zwischen den Dachbindern 7a bzw. 7b und 8a bzw. 8b angeordnet. Die Dachplanen 6a und 6b erstrecken sich von der Dachtraufe 9 der hier dargestellten Dachhälfte über den Dachfirst 10 bis zur Dachtraufe der hier nicht zu erkennenden gegenüberliegenden Dachhälfte und bilden eine geschlossene Einheit. Zwischen den Bindern 8a bzw. 8b und dem Dachbinder 11 sind zwei Dachplanen 12a und 12b angeordnet, die sich von der Dachtraufe 9 in Richtung des Dachfirstes 10 soweit erstrecken, dass die in Längsrichtung des Zeltes 1 verlaufenden oberen Stirnränder 13a und 13b dieser Planen vom Dachfirst 10 beabstandet bleiben. Dadurch entsteht eine Öffnung 14 im oberen Bereich des Daches. Die Dachbinder 8a bzw. 8b weisen, hier nicht dargestellte, zueinander benachbart angeordnete Führungsnuten zum Führen und Halten sowohl eines seitlichen Randes der äußeren Plane 6a bzw. 6b als auch eines seitlichen Randes einer stationären Plane 12a bzw. 12b auf. Zwischen dem Binder 8a bzw. 8b und dem mittleren Binder 11 sind neben den oben genannten stationären Planen 12a und 12b auch zwei bewegbare Planen 15a und 15b angeordnet. Die beiden bewegbaren Planen 15a und 15b befinden sich im geöffneten Zustand des Daches im Bereich der stationären Planen 12a und 12b und überlappen diese fast vollständig. Die stationären Planen 12a und 12b sind an ihren quer zur Zelt-Längsachse (Längsachse ist diejenige Achse, die parallel zum Dachfirst verläuft) verlaufenden seitlichen Rändern 16a und 16b bzw. 17a und 17b in hier nicht zu erkennenden Führungsnuten geführt, die an die Dachbinder 8a und 11 bzw. 8b und 11 angeformt sind. Auch die beiden bewegbaren Planen 15a und 15b werden in hier nicht zu sehenden Führungsnuten der Binder 8a und 11 bzw. 8b und 11 an ihren quer zur Zelt-Längsachse verlaufenden seitlichen Rändern 18a und 18b bzw. 19a und 19b geführt. Das heißt, dass die Binder 8a, 8b sowie 11 Führungsnuten sowohl für die stationären Planen 12a und 12b als auch für die bewegbaren Planen 15a und 15b aufweisen. Während die stationären Planen 12a und 12b im aufgebauten Zustand des Zeltes feststehend und nicht bewegbar sind, sind die bewegbaren Planen 15a und 15b in ihren Führungsnuten quer zur Zelt-Längsachse bewegbar. Die Führungsnuten der stationären Planen 12a und 12b sind unterhalb der Führungsnuten für die bewegbaren Planen 15a und 15b angeordnet (siehe 4).
  • Soll das Dach nun von einem geöffneten Zustand in einen geschlossenen Zustand überführt werden, so werden die bewegbaren Planen 15a und 15b quer zur Zelt-Längsachse solange verschoben, bis diese Planen 15a und 15b die Öffnung 14 des Daches 3 komplett bedecken. Dieser Zustand ist in 1b dargestellt. Die bewegbaren Planen 15a und 15b befinden sich im geschlossenen Zustand des Zeltdaches mit einer Hälfte auf der einen Dachseite und mit der anderen Hälfte auf der gegenüberliegenden, hier nicht dargestellten Dachhälfte. Um eine optimale Spannung der bewegbaren Planen 15a und 15b im geschlossenen Zustand zu erreichen, weisen die bewegbaren Planen 15a und 15b an Ihren jeweils beiden Stirnrändern 20a und 20b bzw. 21a und 21b Spannstangen 22 auf. An diesen Spannsstangen 22 sind Spannseile 23 angeordnet, die mit motorbetriebenen Seilrollen 24a, 24b gekoppelt sind (siehe insbesondere 2a und 2b). An den Spannstangen 22 sind jeweils Lappen zum Abhalten des Windes angeordnet (hier nicht dargestellt). Im geschlossenen Zustand überlappen die bewegbaren Planen 15a und 15b die stationären Planen 12a und 12b in einem Überlappungsbereich 25, welcher hier ca. 30 cm beträgt. Die Seilwinden 24a, 24b umfassen jeweils synchron laufende Seiltrommeln auf Achswellen. Dadurch wird ein gleichmäßiges verschieben der bewegbaren Planen gewährleistet. Die Seilwinden sind mit einem Motor mit Motorbremse gekoppelt.
  • 2a zeigt einen Querschnitt durch das Zelt von 1a (Längsschnitt durch die Binder 11 und 11'). Hier ist wiederum das Zelt im geöffneten Zustand dargestellt. Die Binder 11 und 11' sind im Firstbereich über das gebogene Profil 11a, welches Führungsnuten für die bewegbaren Planen 15a, 15b aufweist, miteinander verbunden. Die bewegbare Plane 15b bedeckt die stationäre Plane 12b fast vollständig. Die sich gegenüberliegenden stationären Planen 12b und 12b' sind im Bereich der Öffnungsenden mit Klemmprofilen 26 gehalten. Die einander gegenüberliegenden Dachplanen 12b und 12b' lassen in diesem Zustand eine Öffnung 14 frei. Soll das Dach nun geschlossen werden, werden die bewegbaren Planen (hier Plane 15b) mit Hilfe der Spannseile 22 und der damit gekoppelten Seilwinde 24b soweit in Richtung der Seilwinde 24b gezogen, bis die bewegbare Plane 15b die Öffnung 14 komplett bedeckt. Dieser Zustand ist in 2b dargestellt. Die bewegbare Plane 15b bedeckt die komplette Dachspitze und überlappt die einander gegenüberliegenden stationären Planen 12b und 12b' (siehe Überlappungsbereiche 25 und 25').
  • 4 zeigt einen Querschnitt durch den Binder 11 im Bereich der stationären Planen 12a und 12b im offenen Zustand des Daches. Der Binder 11 besteht aus einem unteren Basisabschnitt 27 und einem oberen Kopfabschnitt 28, die miteinander unlösbar verbunden sind. Der Binder 11 weist insgesamt einen rechteckigen Querschnitt auf. An den oberen Ecken sind zwei Kedernuten 29a und 29b angeformt, welche die Keder 30a bzw. 30b der bewegbaren Planen 15a bzw. 15b aufnehmen. An den unteren Ecken des Binders 11 sind zwei nicht besetzte Kedernuten 32a bzw. 32b angeformt. Diese Kedernuten können beispielsweise zum Einspannen von Gibelplanen verwendet werden. Zwischen den Kedernuten 29a bzw. 29b und den Nuten 32a bzw. 32b ist jeweils eine weitere Kedernut 33a bzw. 33b angeformt. Diese Kedernuten 33a bzw. 33b dienen zur Aufnahme der Keder 34a bzw. 34b der stationären Planen 12a bzw. 12b. Durch die Tatsache, dass die Kedernuten 29a und 29b für die Keder 30a bzw. 30b der bewegbaren Planen 15a bzw. 15b oberhalb der Kedernuten 33a bzw. 33b für die Keder 34a bzw. 34b der stationären Planen 12a bzw. 12b angeordnet sind, gleiten die bewegbaren Planen 15a und 15b beim Öffnen bzw. Schließen des Daches über die stationären Planen 12a bzw. 12b hinweg. Auf diese Art und Weise wird ein einfaches und schnelles Öffnen bzw. Schließen des Daches möglich.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 3334443 [0003]

Claims (12)

  1. Demontierbares Zelt, insbesondere Festzelt, mit öffenbarem Dach (3) mit mindestens zwei, im unteren Bereich des Daches und sich gegenüberliegend angeordneten Zeltplanen (12a, 12b, 12b') (stationäre Planen), die sich von der Dachtraufe (9) in Richtung des Dachfirstes (10) soweit erstrecken, dass die in Längsrichtung des Zeltes verlaufenden Stirnränder (13a, 13b, 13b') dieser Planen vom Dachfirst beabstandet bleiben, sodass sie eine Öffnung (14) im oberen Bereich des Daches freilassen, und mit mindestens einer, quer zur Zelt-Längsachse bewegbaren Zeltplane (15a, 15b), die an ihren quer zur Zelt-Längsachse verlaufenden seitlichen Rändern (18a, 18b, 19a, 19b) in Führungsnuten (29a, 29b) geführt ist und zum Schließen bzw. Öffnen des Daches in eine die Öffnung bedeckende bzw. eine die Öffnung freilegende Stellung gebracht werden kann.
  2. Zelt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsnuten (29a, 29b) für die Führung der quer zur Zelt-Längsachse verlaufenden seitlichen Rändern der mindestens einen bewegbaren Zeltplane (15a, 15b) an Dachbinder (8a, 8b, 11) angeformt oder Bestandteil von an den Dachbindern befestigten Zusatzprofilen sind.
  3. Zelt nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die stationären Planen (12a, 12b, 12b') an ihren quer zur Zelt-Längsachse verlaufenden seitlichen Rändern (16a, 16b, 17a, 17b) in Führungsnuten (33a, 33b) geführt sind, die an die Dachbinder (8a, 8b, 11) angeformt oder Bestandteil von an den Dachbindern befestigten Zusatzprofilen sind, wobei zumindest diejenigen Dachbinder, welche Führungsnuten (29a, 29b) für die mindestens eine bewegbare Plane (15a, 15b) aufweisen, mindestens im Bereich der stationären Planen (12a, 12b, 12b') auch Führungsnuten (33a, 33b) für die Führung der stationären Planen aufweisen, die unterhalb der Führungsnuten für die mindestens eine bewegbare Plane angeordnet sind, sodass diese Dachbinder mit ihren Führungsnuten sowohl die mindestens eine bewegbare Plane als auch mindestens eine der stationären Planen führen.
  4. Zelt nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zeltplanen Keder (30a, 30b, 34a, 34b) zur Führung in den Führungsnuten aufweisen.
  5. Zelt nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine bewegbare Plane (15a, 15b) im geschlossenen Zustand die beiden sich gegenüberliegenden stationären Planen (12a, 12b, 12b') mindestens teilweise überlappt.
  6. Zelt nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an den in Längsrichtung des Zeltes verlaufenden Stirnrändern (20a, 20b, 21a, 21b) der mindestens einen bewegbaren Zeltplane Spannseile (23) angeordnet sind, die an mindestens einer, vorzugsweise beiden Seiten an Seilwinden (24a, 24b) gekoppelt sind.
  7. Zelt nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Seilwinden (24a, 24b) motorbetriebenen sind, wobei die Motoren vorzugsweise Motorbremsen aufweisen.
  8. Zelt nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass an den in Längsrichtung des Zeltes verlaufenden Stirnrändern der mindestens einen bewegbaren Plane (15a, 15b) Spannstangen (22) angeordnet sind, an denen vorzugsweise Spannseile (23) angeordnet sind.
  9. Zelt nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass an den Spannstangen (22) Windblockvorrichtungen, vorzugsweise Textilelemente angeordnet sind.
  10. Dachbinder für die Errichtung eines Zeltes nach einem der Ansprüche 1 bis 9, bestehend aus einem Hohlprofil mit rechteckigem Querschnitt und an mindestens einer äußeren Ecke angeformten ersten Kedernut (29a, 29b) zur Aufnahme des Keders (30a, 30b) einer bewegbaren Plane (15a, 15b), sowie mindestens einer zwischen der ersten Kedernut und einer, zur ersten Kedernut benachbart angeordneten Ecke (31a, 31b) des Binders (8a, 8b, 11, 11') angeformten zweiten Kedernut (33a, 33b) zur Aufnahme des Keders (34a, 34b) einer stationären Plane (12a, 12b, 12b').
  11. Dachbinder nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass an zwei benachbarten äußeren Ecken Kedernuten (29a, 29b) zur Aufnahme der Keder (30a, 30b) zweier bewegbarer Planen (15a, 15b) angeformt sind, und dass an den beiden Seitenwänden (35), die diese Kedernuten mit den ihnen benachbart angeordneten Ecken (31a, 31b) verbinden, jeweils eine weitere Kedernut (33a, 33b) zur Aufnahme der Keder zweier stationärer Planen (12a, 12b, 12b') angeformt ist.
  12. Dachbinder nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass an allen vier Ecken sowie an zwei gegenüberliegenden Seitenwänden (35) Kedernuten (29a, 29b, 33a, 33b, 32a, 32b) angeformt sind.
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