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DE102008059605A1 - Modulares System für zum täglichen Gebrauch teilzerlegbare Fahrzeuge - Google Patents

Modulares System für zum täglichen Gebrauch teilzerlegbare Fahrzeuge Download PDF

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Abstract

Bisherige Fahrzeuge müssen im Packzustand getragen werden, weil die Räder im gefalteten Zustand nicht zur Funktion kommen können. Weiterhin können mit ihnen aus diesem Grund auch keine Lasten transportiert werden. Dies bedingt den Nachteil, dass sie selbst schlecht transportiert werden können wie zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Problem wurde durch die erfindungsgemäße Vorrichtung gelöst. Es wurde ein Flurförderwagen mit ansteckbaren Antriebseinheiten geschaffen, der im teilzerlegten Zustand einen minimalen Raum einnimmt und eine Last transportieren kann. Weiterhin sind die Einheiten mit einem Lenksystem ausgestattet, das eine große Fahrstabilität gewährleistet. Durch dieses Prinzip wird ein Last- und Personentransportmittel geschaffen, welches im Besonderen zum Lasttransport in öffentlichen Verkehrsmitteln eingesetzt werden kann. Im Fahrzustand dient das Fahrzeug dann zum Last- und Personentransport.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein zum täglichen Gebrauch teilzerlegbares Fahrzeug, mit dem man auch im teilzerlegten Zustand Lasten transportieren kann.
  • Das teilzerlegbare Fahrzeug besteht aus den Funktionsbaueinheiten: Transportwagen und Antriebseinheit. Erstes Anwendungsbeispiel ist ein teilzerlegbares Dreirad welches im teilzerlegten Zustand als Flurförderfahrzeug bzw. Sackkarre zu benutzen ist. Das teilzerlegte oder auch im Sprachgebrauch zusammengefaltete Dreirad muss somit nicht getragen werden sondern man kann mit ihm zusätzlich noch eine Last transportieren.
  • Zum anderen ein dreirädriges Laufrad, welches im teilzerlegten Zustand als Flurförderfahrzeug bzw. Sackkarre zu benutzen ist. Das teilzerlegte Laufrad muss somit nicht getragen werden sondern man kann mit ihm zusätzlich noch eine Last transportieren.
  • Die maschinenbautechnische Schlüsselfunktion ist das Adaptionsprinzip welches aus 2 getrennten Baueinheiten eine neue feste Funktionseinheit macht.
  • Die kennzeichnenden Leistungsmerkmale für den Transportwagen bzw. den Transportwagen mit Antriebsvorrichtung sind: Lastbeförderung, Last- und Personenbeförderung, Zusammenklappbarkeit und Rollbarkeit der gesamten Vorrichtung, d. h. Antriebsvorrichtungen mit Transportwagen, zum besseren Transport der gesamten Vorrichtung.
  • Bei den bisherigen Falträdern, Zweirad oder Dreirad, muss die zusammengefaltete Einheit getragen werden bzw. die Räder für den Fahrbetrieb können nicht zum Transport im gefalteten Zustand benutzt werden. Daraus folgt dass somit auch keine Last im gefalteten Zustand transportiert werden kann.
  • Es ist zwar ein Faltdreirad bekannt, wie in DE 10 2006 049 770 A1 dargestellt, welches eine Last im gefalteten Zustand transportieren kann, welches im praktischen Gebrauch aber entscheidende Mängel aufweist.
  • Diese Nachteile resultieren aus der festen Verbindung zwischen der Antriebsvorrichtung und dem Transportwagen bzw. Flurförderwagen. Das Prinzip der vielen Schwenk und Klappachsen, wodurch die verbundene Einheit möglich wird, bedingt eine Konstruktion die zu viele Nachteile im täglichen Gebrauch verursacht.
  • Dieses Prinzip der festen Anbindung hat beim Zusammenfalten der Vorrichtung den Nachteil, dass der Schwerpunkt sehr hoch liegt, da der schwerste Teil der Antriebsvorrichtung, die Hinderradnabe, sehr hoch liegt. Dies hat eine labile Standfestigkeit zur Folge.
  • Des weiteren wird bei dem System der ganze Transportwagen geschwenkt um eine Lenkbewegung auszuführen. Die Achse zum Hochklappen der Antriebsvorrichtung wird auch als Schwenkachse zum Lenken benutzt. Dieses Lenkprinzip verursacht bei engen Kurvenfahrten eine instabile Kippbewegung. Ebenso wird durch den hohen Gesamtschwerpunkt des Fahrradteils in Kurven, bei normaler Fahrradgeschwindigkeit, das Kippverhalten weiter verstärkt.
  • Weiterhin verzögern viele Knick- und Schwenkachsen mit den dazugehörigen Arretierschrauben den Aufbau der zusammen gefalteten Antriebsvorrichtung.
  • Auch bei einer notwendigen Demontage der Antriebsvorrichtung, aufgrund von beengten Platzverhältnissen oder zu großem Kräfteaufwand des Benutzers beim Heben ins Auto, müssen aufwendigere Montagearbeiten durchgeführt werden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Dreirad mit einem Adaptiersystem zu schaffen, das im Bauraum minimierten Zustand, bzw. zerlegten Zustand gerollt werden kann und darüber hinaus noch eine Last transportieren kann.
  • Ebenso soll das Kurvenverhalten bei normalen Fahrradgeschwindigkeiten verbessert werden.
  • Es soll auf ein bewährtes Antriebsystem, wie Tretkurbel mit Ritzel und Kette, verwandt werden können. Im gefalteten Zustand soll die Einheit kompakt und standstabil sein und ohne Schwenkachsen auskommen. Mit dem Gesamtaufbau soll ein möglichst niedriger Schwerpunkt des Bauraum minimierten Gesamtsystems erreicht werden.
  • Ebenso soll ein Lenksystem geschaffen werden bei dem der Gesamtwagen, bei der Lenkbewegung, starr mit der Antriebsvorrichtung verbunden ist und nur die Radachsen schwenken.
  • Ebenso soll mit dem gleichen Lastaufnahmeteil ein Laufrad mit Elektromotor möglich sein. Einfach durch das Austauschen der Antriebsvorrichtungen soll die Fahrzeugart geändert werden können. Weiterhin soll eine Fahrradantriebseinheit mit Elektromotor adaptiert werden können.
  • Hier ist es aufgrund des notwendigen niedrigen Schwerpunktes und der besseren Handhabung erforderlich dass der Elektro-Antriebsmotor sich auf dem Transportwagenteil befindet.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsmäßig, durch eine Fahrrad-Antriebsvorrichtung gelöst welche im Bauraum minimierten Zustand bzw. zerlegtem Zustand nicht fest mit dem Wagen verbunden ist sondern nur angehängt ist. Bei der Umwandlung in ein Dreirad wird lediglich das Trägerrohr des Fahrradteils in eine Klemmaufnahme am Transportwagen gesteckt und die Teleskopstange verlängert.
  • Im teilzerlegten Zustand bzw. Bauraum minimierten Zustand ist die Fahrrad-Antriebsvorrichtung an den Transportwagen angehängt. Das Antriebsrad des Fahrradteils befindet sich dann parallel zur Wagenquerachse bzw. die Radachse des Fahrradantriebsrades befindet sich dann ca. 90° zu den Wagenradachsen.
  • Das Fahradantriebsrad sitzt im Transportzustand möglichst tief auf dem Transportwagenteil um den Gesamtschwerpunkt tiefer zu legen, da das Hauptgewicht durch die Nabengangschaltung des Fahrradantriebsrades bestimmt wird.
  • Die Lenkung erfolgt über 2 schwenkbare Radachsen welche sich am Transportwagen befinden.
  • Die beiden Schwenkachsen sind über eine Verbindungsstange miteinander verbunden, so dass beim Schwenken ein Parallelogramm entsteht. Die Lenkbewegung wird über Lenkhebel und Seilzüge eingeleitet und über die Verbindungsstange werden die Schwenkbewegungen der Radachsen synchronisiert.
  • Die Radachsen sind in Längsrichtung beweglich und können beim Transport nach innen verschoben werden um die Raummaße des zusammengefalteten Wagens zu minimieren.
  • Der ganze erfindungsgemäße Aufbau ist so gestaltet dass die Raummaße im Packzustand der Gesamtvorrichtung minimal sind.
  • Da die Antriebsvorrichtungen beim Transport bzw. im Packzustand nur über den Brems- und Schaltzug mit dem Wagen fest verbunden sind, können durch das Lösen des Schalt-Bremsgriffs, die Antriebsvorrichtungen auch getrennt vom Wagen transportiert werden z. B. beim Transport im Auto. Dies ermöglicht eine maximale Flexibilität und Beweglichkeit.
  • Weiterhin kann das Fahrradteil über eine Teleskopvorrichtung zusammen geschoben, so dass das Fahrradteil im Transportzustand nicht wesentlich über den Haltebügel des Wagenteils übersteht.
  • Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, dass durch das steckbare Adaptiersystem die Knickachsen und Schwenkachsen entfallen sowie die Arretierschrauben und somit die Handgriffe beim Zusammenbau minimiert werden. Ebenso werden die Packmaße des Gesamtsystems optimal klein gehalten.
  • Ein weiterer Vorteil ist das feste und fahrtüchtige Fahrwerk welches durch die Klemmverbindung entsteht, sowie das möglich gewordene Lenkprinzip.
  • Der Vorteil des Gesamtsystems ist weiterhin, dass im Packzustand die Vorrichtung nicht getragen werden muss sondern gerollt bzw. hinterher gezogen werden kann und sogar hierbei eine Last transportiert werden kann, aber das System wesentlich bedienfreundlicher und fahrtauglicher ist, als das Knickachsen und Schwenkachsen-Prinzip.
  • Mit diesem steckbaren Adaptiersystem können problemlos andere Antriebssysteme, wie zum Beispiel das Laufrad mit E-Motor-Unterstützung angebracht werden.
  • Es zeigt
  • 1 Das Dreirad im Fahrzustand (1). Das Fahrradteil bzw. der Antriebsteil ist an dem Transportwagenteil angesteckt (2) und die Teleskop-Trägerstange (3) des Fahrradteils ist ausgezogen, wodurch sich automatisch die Kette mit dem flexiblen Kettenschutz (4) spannt.
  • Der Sitz (5) für den Personentransport ist eingesetzt. Zum Transport einer großen Last (6), wie zum Beispiel ein Koffer, muss der Sitz herausgenommen werden. Die Last kann dann mit einem Gummizug am Gestänge (7) gesichert werden.
  • 2 Die gesamte Einheit befindet sich im Transportzustand d. h. im „Nichtfahrradzustand”. Eine großer Karton (8) wird wie auf einer Sackkarre transportiert und der Antriebsteil (9) ist am Transportwagen platzsparend eingehängt. Die Teleskop-Trägerstange (10) des Fahrradteils ist zusammen geschoben, so dass der Antriebsteil nicht über den Transportwagen übersteht (11). Die Radachsen sind eingezogen (12) um eine minimale Fahrbreite zu erreichen, so dass man durch die schmalste Tür kommen kann. Der Fahrradantriebsteil kann einfach abgenommen (13) werden und zum Beispiel im Auto getrennt verstaut werden.
  • Das Fahrradteil (14) ist auf der Wagenkonsole abgelegt, so dass die schwere Radnabe (15) möglichst weit unten sitzt. Die Seilzüge für die Nabenschaltung und die Bremse befinden sich am Lenkhebel-Haltegriff (16).
  • Die Haltegriffe, an denen sich die Bedienelemente für die Schaltung und die Bremse des Fahrradteils befinden, können dann abgenommen werden. Sie werden dann einfach aus den Schwenkscheiben (17) der Seilzuglenkung gezogen. Die Einheit fungiert dann als Sackkarre (18).
  • 3 Das Dreirad im Fahrzustand mit den herausgezogenen Achsen (19). Durch das Herausziehen der Achsen wird der Lenkeinschlag ermöglicht. Die Seilzuglenkung ist so ausgelegt dass bei Geradstellung der Lenkräder die Lenkhebel, welche auch gleichzeitig als Haltegriffe dienen, ebenfalls gerade stehen.
  • Die herausgezogenen Achsen sind in einem Schwenklager (20) gelagert. Die Stellungen der beiden Schwenklager wird über eine Stange (21) synchronisiert.
  • Das Fahrradteil wird über eine Klemm-Steckvorrichtung (22) mit dem Transportwagenteil starr verbunden. Der Fahrersitz (24) ist auf der Teleskop-Trägerstange (23) flexibel einstellbar.
  • 4 Der elektrische Antriebsmotor (25) zur Unterstützung des Tretkurbelantriebes sitzt aus Schwerpunkt und Handhabungsgründen auf dem Transportwagenteil. Der Verbindungsantrieb (26) zur Tretkurbel ist am Fahrradteil angebracht. Wenn der Fahrradteil an den Transportwagen angesteckt wird, rastet automatisch der Verbindungsantrieb in die Elektromotor-Abgangswelle (27) ein.
  • 5 Hierbei wird das gleiche Transportwagenteil (28) verwand, nur mit kleineren Rädern (29). Der angesteckte Antriebsteil beihaltet einen kleineren elektrischen Antriebsmotor (30) der zugeschaltet werden kann um die Laufbewegung zu unterstützen. Es ist auch möglich die Fahrbewegung ausschließlich mit dem Antriebsmotor zu machen. Ansonsten gilt das gleiche Prinzip wie bei dem Fahrradantrieb mit Tretkurbelantrieb.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102006049770 A1 [0007]

Claims (5)

  1. Modulares Fahrzeugsystem welches auch für den Straßenverkehr geeignet ist, dadurch gekennzeichnet dass das Fahrzeug aus 2 Hauptkomponenten, dem Transportwagenteil und dem Fahrantriebsteil besteht, welche lösbar verbunden sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet dass im teilzerlegten Zustand der Fahrantriebsteil auf dem Transportwagenteil abgelegt werden kann.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet dass im teilzerlegten Zustand mit dem Transportwagenteil eine Last transportiert werden kann.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet dass der Transportwagenteil so gestaltet ist, dass verschiedene Fahrantriebssysteme adaptiert werden können.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet dass sich die Lenkung im Transportwagenteil befindet und über getrennt schwenkbare Radachsen verfügt.
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