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DE102008059152A1 - Verbindungsknoten für ein Fahrzeug - Google Patents

Verbindungsknoten für ein Fahrzeug Download PDF

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DE102008059152A1
DE102008059152A1 DE200810059152 DE102008059152A DE102008059152A1 DE 102008059152 A1 DE102008059152 A1 DE 102008059152A1 DE 200810059152 DE200810059152 DE 200810059152 DE 102008059152 A DE102008059152 A DE 102008059152A DE 102008059152 A1 DE102008059152 A1 DE 102008059152A1
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Germany
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walls
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hollow
wall
wall pair
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DE200810059152
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Inventor
Tobias Imhorst
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Wilhelm Karmann GmbH
Original Assignee
Wilhelm Karmann GmbH
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Verbindungsknoten für ein Fahrzeug, mit wenigstens zwei Hohlprofilen (2, 3), von denen ein erstes mit einer Stirnseite (24) auf ein zweites der Hohlprofile (2) aufgesteckt und an diesem befestigt ist, wobei die Hohlprofile (2, 3) jeweils zwei senkrecht zueinander ausgerichtete Wandungspaare (16, 17) mit jeweils zwei parallelen Wänden (19, 20; 21, 22) aufweisen, wobei die Hohlprofile (2, 3) im Querschnitt gleich ausgebildet sind, und wobei bei jedem der Hohlprofile (2, 3) der Abstand zwischen den Wänden (19, 20) eines ersten der Wandungspaare (16) den Abstand zwischen den Wänden (21, 22) eines zweiten der Wandungspaare (17) um oder um wenigstens die Summe aus den Wandstärken (33) der Wände (21, 22) des zweiten Wandungspaars (17) übersteigt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Verbindungsknoten für ein Fahrzeug, mit wenigstens zwei Hohlprofilen, von denen ein erstes mit einer Stirnseite auf ein zweites der Hohlprofile aufgesteckt und an diesem befestigt ist, wobei die Hohlprofile jeweils zwei senkrecht zueinander ausgerichtete Wandungspaare mit jeweils zwei parallelen Wänden aufweisen.
  • Die DE 10 2004 044 019 A1 offenbart eine Säulenanordnung für ein Kraftfahrzeug mit einem oberen und einem unteren Säulenabschnitt, die im Wesentlichen vertikal verlaufen, sowie einem, den oberen Säulenabschnitt mit dem unteren Säulenabschnitt verbindenden Verbindungsstück, das von einem Bereich eines im Wesentlichen horizontal verlaufenden Trägers gebildet ist.
  • Aus der DE 101 58 995 C1 ist ein Verbindungsknoten von mindestens zwei aus Stahlblech bestehenden Profilen bekannt, wobei das eine Profil aus zwei parallelen Gurten und mindestens einem Verbindungssteg besteht und mit seinen gegenüberliegenden, den bzw. die Verbindungsstege überragenden Gurtenden auf das andere, zwei parallele Gurte oder Wandteile aufweisende Profil aufgesteckt ist, wobei die Gurtenden des einen Profils an den parallelen Gurten bzw. Wandteilen des anderen Profils anliegen und damit fest verbunden sind.
  • Nachteilig an diesem Verbindungsknoten sind die Herstellungskosten für die Profile.
  • Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Herstellungskosten für die Profile zur Bildung eines Verbindungsknotens der eingangs genannten Art zu reduzieren.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Verbindungsknoten nach Anspruch 1 gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gegeben.
  • Der erfindungsgemäße Verbindungsknoten für ein Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug, umfasst wenigstens zwei Hohlprofile, von denen ein erstes mit einer Stirnseite auf ein zweites der Hohlprofile aufgesteckt und an diesem befestigt ist, wobei die Hohlprofile jeweils zwei senkrecht zueinander ausgerichtete Wandungspaare mit jeweils zwei parallelen Wänden aufweisen, wobei die Hohlprofile im Querschnitt gleich ausgebildet sind, und wobei bei jedem der Hohlprofile der Abstand zwischen den Wänden eines ersten der Wandungspaare den Abstand zwischen den Wänden eines zweiten der Wandungspaare um oder um wenigstens die Summe aus den Wandstärken der Wände des zweiten Wandungspaars übersteigt.
  • Durch die erfindungsgemäße Weiterbildung des eingangs genannten Verbindungsknotens ist es möglich, die Hohlprofile auf die gleiche Art und Weise herzustellen. Insbesondere ist es möglich, die Hohlprofile aus gleichen Hohlprofilrohlingen oder aus demselben Hohlprofilrohling herzustellen, sodass die Herstellungskosten erheblich reduziert werden können. Dabei kommt der Erfindung zugute, dass die aus dem Stand der Technik bekannten Verbindungsknoten häufig nur deshalb Hohlprofile mit unterschiedlichem Querschnitt verwenden, damit diese Hohlprofile miteinander verbunden werden können, obwohl die unterschiedlichen Querschnitte aus Gründen der Tragfähigkeit der Profile gar nicht erforderlich wären. Bei den oben genannten Abständen zwischen den Wänden handelt es sich insbesondere um lichte Abstände.
  • Bevorzugt übersteigt bei jedem der Hohlprofile der Abstand zwischen den Wänden des ersten Wandungspaars den Abstand zwischen den Wänden des zweiten Wandungspaars um etwas mehr als die Summe aus den Wandstärken der Wände des zweiten Wandungspaars. Hierdurch ist es möglich, Toleranzen auszugleichen, die bei der Herstellung und/oder beim Zuschnitt der Hohlprofile auftreten können.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung weisen die Wände und/oder alle Wände die gleiche Wandstärke auf. Vorzugsweise übersteigt somit bei jedem der Hohlprofile der Abstand zwischen den Wänden des ersten Wandungspaars den Abstand zwischen den Wänden des zweiten Wandungspaars um wenigstens die doppelte Wandstärke oder um etwas mehr als die doppelte Wandstärke.
  • An der Stirnseite des ersten Hohlprofils ragt bevorzugt das erste Wandungspaar des ersten Hohlprofils unter Ausbildung von Vorsprüngen axial von dem zweiten Wandungspaar des ersten Hohlprofils oder von Bereichen des zweiten Wandungspaars des ersten Hohlprofils hervor, wobei das zweite Hohlprofil, insbesondere mit seinem zweiten Wandungspaar, vorzugsweise zwischen den Vorsprüngen angeordnet ist. Hierdurch ist es auf einfache Weise möglich, das erste Hohlprofil mit seiner Stirnseite auf das zweite Hohlprofil aufzustecken. Der Ausdruck „axial” bezeichnet hierbei insbesondere die Längsrichtung des ersten Hohlprofils. Ferner ist zwischen den Vorsprüngen und dem zweiten Hohlprofil oder dem zweiten Wandungspaar des zweiten Hohlprofils vorzugsweise jeweils eine Distanz, insbesondere in Form eines lichten Abstands und/oder Luftspalts, vorgesehen. Somit ist der erfindungsgemäße Verbindungsknoten unempfindlich gegenüber Toleranzen. Bevorzugt ist die Summe aus den Distanzen oder Luftspalten kleiner oder gleich der Summe aus den Wandstärken der Wände des zweiten Wandungspaars. Vor zugsweise übersteigt bei jedem der Hohlprofile der Abstand zwischen den Wänden des ersten Wandungspaars den Abstand zwischen den Wänden des zweiten Wandungspaars um nicht mehr oder um weniger als die doppelte Summe aus den Wandstärken der Wände des zweiten Wandungspaars.
  • Die Hohlprofile sind bevorzugt starr miteinander verbunden. Insbesondere sind die Hohlprofile stoffschlüssig miteinander verbunden. Vorzugsweise sind die Vorsprünge jeweils mit dem zweiten Wandungspaar des zweiten Hohlprofils fest, insbesondere stoffschlüssig, verbunden. Dabei sind die Wände des zweiten Wandungspaars des zweiten Hohlprofils vorzugsweise jeweils mit einem der Vorsprünge fest, insbesondere stoffschlüssig, verbunden.
  • Bevorzugt ist an der Stirnseite des erstens Hohlprofils das erste Wandungspaar des ersten Hohlprofils mit dem zweiten Wandungspaar des zweiten Hohlprofils fest, insbesondere stoffschlüssig, verbunden. Zusätzlich oder alternativ ist an der Stirnseite des ersten Hohlprofils das zweite Wandungspaar des ersten Hohlprofils bevorzugt mit dem ersten Wandungspaar des zweiten Hohlprofils fest, insbesondere stoffschlüssig, verbunden. Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung sind an der Stirnseite des ersten Hohlprofils beide Wände des zweiten Wandungspaars des ersten Hohlprofils mit derselben Wand des ersten Wandungspaars des zweiten Hohlprofils fest, insbesondere stoffschlüssig, verbunden. Alternativ ist es möglich, dass an der Stirnseite des ersten Hohlprofils beide Wände des zweiten Wandungspaars des ersten Hohlprofils mit unterschiedlichen Wänden des ersten Wandungspaars des zweiten Hohlprofils fest, insbesondere stoffschlüssig, verbunden sind.
  • Der erfindungsgemäße Verbindungsknoten ist somit auf sehr unterschiedliche Arten und Weisen realisierbar und daher sehr flexibel einsetzbar. Sofern eine stoffschlüssige Verbindung zum Einsatz kommt, kann diese z. B. durch Löten, durch Schweißen und/oder durch Kleben realisiert sein, sodass es sich bei der stoffschlüssigen Verbindung insbesondere um eine Lötverbindung, um eine Schweißverbindung und/oder um eine Klebeverbindung handelt.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist das erste Hohlprofil mit seiner Stirnseite auf die Mantelfläche des zweiten Hohlprofils aufgesteckt. Die stirnseitigen Kanten der Wände des zweiten Hohlprofilpaars des ersten Hohlprofils folgen dabei insbesondere dem Verlauf der Mantelfläche des zweiten Hohlprofils. Bevorzugt weisen die Wände des zweiten Hohlprofilpaars des ersten Hohlprofils an ihren stirnseitigen Kanten jeweils eine Ausnehmung auf, in die insbesondere das zweite Hohlprofil, vorzugsweise mit seiner Mantelfläche, eingreift. Ferner ist bevorzugt zwischen den Wänden des ersten Wandungspaars des ersten Hohlprofils und den Wänden des zweiten Wandungspaars des zweiten Hohlprofils jeweils eine Distanz, insbesondere in Form eines lichten Abstands und/oder Luftspalts, vorgesehen. Bevorzugt übersteigt bei jedem der Holprofile der Abstand zwischen den Wänden des ersten Wandungspaars den Abstand zwischen den Wänden des zweiten Wandungspaars um die Summe aus den Wandstärken der Wände des zweiten Wandungspaars zuzüglich der Summe aus den Distanzen. Insbesondere weisen die Wände des zweiten Wandungspaars oder alle Wände die gleiche Wandstärke auf. Vorzugsweise sind ferner die Distanzen gleich groß. Somit übersteigt bei jedem der Holprofile der Abstand zwischen den Wänden des ersten Wandungspaars den Abstand zwischen den Wänden des zweiten Wandungspaars insbesondere um die Summe aus der doppelten Wandstärke und der doppelten Distanz. Die Längsrichtungen der Hohlprofile schließen bevorzugt einen Winkel von 90° miteinander ein, können aber auch schräg zueinander verlaufen.
  • Gemäß einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist das erste Hohlprofil mit seiner Stirnseite auf eine Stirnseite des zweiten Hohlprofils aufgesteckt, wobei die Hohlprofile insbesondere schräg zueinander ausgerichtet sind. Vorzugsweise schließen die Längsachsen der beiden Hohlprofile einen Winkel miteinander ein, der größer als 0° und kleiner als 90° ist. Dabei ist die Stirnseite des ersten Hohlprofils bevorzugt schräg zur Längsachse des ersten Hohlprofils ausgerichtet, sodass die stirnseitigen Kanten der Wände des zweiten Wandungspaars des ersten Hohlprofils an die stirnseitigen Kanten der Wände des ersten Wandungspaars des zweiten Hohlprofils angrenzen oder die stirnseitigen Kanten der Wände des ersten Wandungspaars des zweiten Hohlprofils übergreifen.
  • Bevorzugt ist der Querschnitt jedes der Hohlprofile annähernd quadratisch. Eine Abweichung von der idealen Quadratform ist zwar durch die unterschiedlichen Abstände zwischen den Wänden der Wandungspaare gegeben, da die Wanddicken der Wände bevorzugt aber viel kleiner als jeder dieser Abstände ist, vermittelt sich ein annähernd quadratischer Eindruck des Querschnitts.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung gehen die Wandungspaare jedes Hohlprofils über Schrägen oder schräge Wandungsabschnitte ineinander über. Auch hierdurch wird eine Abweichung von der idealen Quadratform des Querschnitts begründet. Entlang des Umfangs jedes Hohlprofils sind die Abmessungen jeder Schräge vorzugsweise aber deutlich kleiner als die Abmessungen jeder Wand. Auch hier durch vermittelt sich immer noch ein zumindest annähernd quadratischer Eindruck des Querschnitts.
  • Bevorzugt bestehen die Hohlprofile jeweils aus Metall, insbesondere aus Blech. Beispielsweise bestehen die Hohlprofile jeweils aus Stahl oder Stahlblech oder aus Aluminium oder Aluminiumblech. Vorzugsweise sind die Hohlprofile jeweils einstückig ausgebildet. Insbesondere bilden die Hohlprofile über ihren Umfang jeweils ein geschlossenes Hohlprofil.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung weisen somit die den Verbindungsknoten bildenden Hohlprofile einen annähernd quadratischen Querschnitt auf, dessen zwei Dimensionen lediglich um die doppelte Materialstärke zuzüglich der Summe aus den beiden die Luftspalte bildenden Distanzen variieren. Durch Drehen des ersten Hohlprofils um 90°, welches stirnseitig vorzugsweise mit einer zweiseitigen Ausnehmung versehen ist, ist ein Aufstecken des ersten Hohlprofils auf das zweite Hohlprofil möglich. Anschließend werden die beiden Hohlprofile, z. B. durch Löten, fest miteinander verbunden.
  • Die Abstände zwischen den Wänden liegen bevorzugt im Bereich von mehreren Zentimetern. Ferner liegen die Wandstärken vorzugsweise im Bereich von wenigen Millimetern oder darunter. Schließlich liegen die die Luftspalte bildenden Distanzen bevorzugt im Bereich von wenigen Millimetern oder darunter. Gemäß einer lediglich beispielhaft zu verstehenden Ausgestaltung weist jedes Hohlprofil im Außenmaß eine Höhe von 90 mm und eine Breite von 85 mm auf, wobei die Wandstärke 1,5 mm beträgt. Die die Luftspalte bildenden Distanzen betragen dabei 1 mm oder weniger.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist der Verbindungsknoten Teil einer Fahrzeug-Rahmenstruktur. Die Erfindung betrifft somit ferner eine Fahrzeug-Rahmenstruktur, die aus mehreren Profilen und/oder Hohlprofilen unter Ausbildung mehrerer Verbindungsknoten zusammengesetzt ist, von denen wenigstens einer ein erfindungsgemäßer Verbindungsknoten ist und gemäß allen in diesem Zusammenhang erläuterten Ausgestaltungen weitergebildet sein kann. Die Fahrzeug-Rahmenstruktur ist insbesondere Teil der Karosserie eines Fahrzeugs. Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung handelt es sich bei der Fahrzeug-Rahmenstruktur um den Rahmen eines Fahrerhauses eines Nutzkraftfahrzeugs. Im günstigsten Fall ist zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Rahmenstruktur nur eine Profilabmessung in Bezug auf den Querschnitt der Hohlprofile erforderlich.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Fahrzeug-Rahmenstruktur mit erfindungsgemäßen Verbindungsknoten,
  • 2 eine vergrößerte Darstellung eines aus 1 ersichtlichen Verbindungsknotens gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung,
  • 3 eine Schnittansicht durch den Verbindungsknoten nach 2 entlang der Schnittlinie A-A und
  • 4 eine perspektivische Ansicht eines Karosserierohbaus mit einer anderen Fahrzeug-Rahmenstruktur, die erfindungsgemäße Verbindungsknoten umfasst.
  • Aus 1 ist eine perspektivische Ansicht einer Fahrzeug-Rahmenstruktur 1 ersichtlich, die aus mehreren Hohlprofilen 2, 3, 4, 5, 6 und 7 zusammengesetzt ist. Ferner sind weitere Hohlprofile 8, 9, 10, 11, 12 und 13 mit der Rahmenstruktur 1 verbunden. Dabei weisen die Hohlprofile 2, 3, 4, 5, 6, 8 und 9 alle den gleichen Querschnitt auf, wobei die Hohlprofile 5 und 6 allerdings gekrümmt ausgebildet sind. Verbindungsknoten 14 gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung sind dabei zwischen den Profilen 2 und 3, zwischen den Profilen 3 und 4, zwischen den Profilen 2 und 8 sowie zwischen den Profilen 4 und 9 ausgebildet. Verbindungsknoten 15 gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung sind zwischen den Profilen 2 und 5 sowie zwischen den Profilen 4 und 6 ausgebildet. Die Verbindungsknoten 14 sind jeweils derart ausgebildet, dass eines der Profile stirnseitig auf die Mantelfläche eines anderen der Profile aufgesteckt ist. Die Verbindungsknoten 15 sind hingegen jeweils derart ausgebildet, dass zwei Profile stirnseitig aufeinander gesteckt sind.
  • Aus 2 ist eine vergrößerte Ansicht des von den beiden Profilen 2 und 3 gebildeten Verbindungsknotens 14 ersichtlich. Jedes der Profile 2 und 3 weist ein erstes Wandungspaar 16 und ein zweites Wandungspaar 17 auf, das senkrecht zu dem jeweiligen Wandungspaar 16 ausgerichtet ist. Die Wandungspaare 16 und 17 jedes Profils gehen über schräge Wandungsabschnitte (Schrägen) 18 ineinander über.
  • Die weitere Beschreibung des Verbindungsknotens 14 gemäß 2 erfolgt zusätzlich unter Bezugnahme auf 3, die eine Schnittansicht des Verbindungsknotens 14 entlang der aus 2 ersichtlichen Schnittlinie A-A zeigt. Jedes Wandungspaar 16 weist zwei parallel zueinander verlaufende Wände 19 und 20 auf. Ferner weist jedes Wandungspaar 17 zwei parallel zueinander verlaufende Wände 21 und 22 auf.
  • In Längsrichtung 23 des Profils 3 stehen dessen Wände 19 und 20 an der Stirnseite 24 des Profils 3 von den Wänden 21 und 22 des Profils 3 hervor und bilden somit axiale Vorsprünge 25, zwischen denen das Profil 2 angeordnet ist. Das Profil 3 ist somit stirnseitig auf die Mantelfläche 26 des Profils 2 aufgesteckt. Der Ausdruck „axial” bezieht sich hierbei die Längsrichtung 23 des Profils 3. In die stirnseitigen Kanten der Wände 21 und 22 des Profils 3 sind Ausnehmungen eingebracht, sodass diese Kanten sowohl dem Verlauf der Wand 19 des Profils 2 als auch dem Verlauf der diese Wand 19 begrenzenden Schrägen 18 des Profils 2 folgen. Insbesondere folgen die stirnseitigen Kanten der Wände 21 und 22 des Profils 3 dem Verlauf der Mantelfläche 26 des Profils 2 im Verbindungsbereich der beiden Profile 2 und 3.
  • Wie aus 2 ersichtlich, ist das Profil 3 an dem Profil 2 über Lötverbindungen 27 befestigt, wobei die Vorsprünge 25 über die Lötverbindungen 27 mit dem zweiten Wandungspaar 17 des Profils 2 verbunden sind, und wobei die Wände 21 und 22 des Wandungspaars 17 des Profils 3 über Lötverbindungen 27 mit der Wand 19 des ersten Wandungspaars 16 des Profils 2 verbunden sind. Ferner erstrecken sich diese Lötverbindungen 27 auch entlang der Schrägen 18. Der Pfeil 28 in 2 repräsentiert die Längsrichtung des Profils 2, welche senkrecht zur Längsrichtung 23 des Profils 3 verläuft.
  • In 3 sind die Lötverbindungen 27 nicht gezeigt, um deutlich zu machen, dass zwischen den Vorsprüngen 25 und den Wänden 21 und 22 des Profils 2 jeweils eine Distanz in Form eines Luftspalts 29 vorgesehen ist. Ferner ist aus 3 der Querschnitt 30 des Profils 2 ersichtlich, der auch dem Querschnitt des Profils 3 entspricht, welches allerdings gegenüber dem Profil 2 verdreht ist. Dem Quer schnitt sind eine Höhe 31 und eine Breite 32 zugeordnet, die um das Doppelte der Wanddicke 33 der Wände 21 und 22 zuzüglich dem doppelten Maß der Luftspalte 29 größer als die Höhe 31 ist. Gemäß dieser Ausführungsform weisen alle Wände 19, 20, 21 und 22 sowie die Schrägen 18 die gleiche Wanddicke 33 auf.
  • Aus 4 ist eine perspektivische Ansicht einer Fahrzeugkarosserie 34 ersichtlich, die eine von der Rahmenstruktur 1 abweichende Rahmenstruktur 35 mit erfindungsgemäßen Verbindungsknoten 14 und 15 umfasst. 4 soll im Vergleich mit 1 verdeutlichen, dass Rahmenstrukturen unterschiedlicher Geometrie mit den erfindungsgemäßen Verbindungsknoten realisiert werden können.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102004044019 A1 [0002]
    • - DE 10158995 C1 [0003]

Claims (15)

  1. Verbindungsknoten für ein Fahrzeug, mit wenigstens zwei Hohlprofilen (2, 3), von denen ein erstes mit einer Stirnseite (24) auf ein zweites der Hohlprofile (2) aufgesteckt und an diesem befestigt ist, wobei die Hohlprofile (2, 3) jeweils zwei senkrecht zueinander ausgerichtete Wandungspaare (16, 17) mit jeweils zwei parallelen Wänden (19, 20; 21, 22) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlprofile (2, 3) im Querschnitt gleich ausgebildet sind und dass bei jedem der Holprofile (2, 3) der Abstand zwischen den Wänden (19, 20) eines ersten der Wandungspaare (16) den Abstand zwischen den Wänden (21, 22) eines zweiten der Wandungspaare (17) um oder um wenigstens die Summe aus den Wandstärken (33) der Wände (21, 22) des zweiten Wandungspaars (17) übersteigt.
  2. Verbindungsknoten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei jedem der Hohlprofile (2, 3) der Abstand zwischen den Wänden (19, 20) des ersten Wandungspaars (16) den Abstand zwischen den Wänden (21, 22) des zweiten Wandungspaars (17) um nicht mehr oder um weniger als die doppelte Summe aus den Wandstärken (33) der Wände (21, 22) des zweiten Wandungspaars (17) übersteigt.
  3. Verbindungsknoten nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass alle Wände (19, 20, 21, 22) die gleiche Wandstärke (33) aufweisen.
  4. Verbindungsknoten nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Stirnseite (24) des ersten Hohlprofils (3) das erste Wandungspaar (19, 20) des ersten Hohlprofils (16) unter Ausbildung von Vorsprüngen (25) axial von dem zweiten Wandungspaar (17) des ersten Hohlprofils (3) oder von Bereichen des zweiten Wandungspaars (17) des ersten Hohlprofils (3) vorragt, wobei das zweite Hohlprofil (2) mit seinem zweiten Wandungspaar (17) zwischen den Vorsprüngen (25) angeordnet ist.
  5. Verbindungsknoten nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Vorsprüngen (25) und dem zweiten Wandungspaar (17) des zweiten Hohlprofils (2) jeweils ein Luftspalt (29) vorgesehen ist.
  6. Verbindungsknoten nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsprünge (25) jeweils mit dem zweiten Wandungspaar (17) des zweiten Hohlprofils (2) stoffschlüssig verbunden sind.
  7. Verbindungsknoten nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Wände (21, 22) des zweiten Wandungspaars (17) des zweiten Hohlprofils (2) jeweils mit einem der Vorsprünge (25) stoffschlüssig verbunden sind.
  8. Verbindungsknoten nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Stirnseite (24) des ersten Hohlprofils (3) das zweite Wandungspaar (17) des ersten Hohlprofils (3) mit dem ersten Wandungspaar (16) des zweiten Hohlprofils (2) stoffschlüssig verbunden ist.
  9. Verbindungsknoten nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Stirnseite (24) des ersten Hohlprofils (3) beide Wände (21, 22) des zweiten Wandungspaars (17) des ersten Hohlprofils (3) mit derselben Wand (19) des ersten Wandungspaars (16) des zweiten Hohlprofils (2) stoffschlüssig verbunden sind.
  10. Verbindungsknoten nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass erste Hohlprofil (3) mit seiner Stirnseite (24) auf die Mantelfläche (26) des zweiten Hohlprofils (2) aufgesteckt ist.
  11. Verbindungsknoten nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Wände (21, 22) des zweiten Wandungspaars (17) des ersten Hohlprofils (3) an ihren stirnseitigen Kanten jeweils eine Ausnehmung aufweisen, in die das zweite Hohlprofil (2) eingreift.
  12. Verbindungsknoten nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Wänden (19, 20) des ersten Wandungspaars (16) des ersten Hohlprofils (3) und den Wänden (21, 22) des zweiten Wandungspaars (17) des zweiten Hohlprofils (2) jeweils eine Distanz (29) vorgesehen ist.
  13. Verbindungsknoten nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass bei jedem der Holprofile (2, 3) der Abstand zwischen den Wänden (19, 20) des ersten Wandungspaars (16) den Abstand zwischen den Wänden (21, 22) des zweiten Wandungspaars (17) um die Summe aus den Wandstärken (33) der Wände (21, 22) des zweiten Wandungspaars (17) zuzüglich der Summe aus den Distanzen (29) übersteigt.
  14. Verbindungsknoten nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass erste Hohlprofil (5) mit seiner Stirnseite auf eine Stirnseite des zweiten Hohlprofils (2) aufgesteckt ist, wobei die Hohlprofile (5, 2) schräg zueinander ausgerichtet sind.
  15. Verbindungsknoten nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt (30) jedes der Hohlprofile (2, 3) annähernd quadratisch ist.
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