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DE102008058926A1 - Elektromotorische Antriebseinheit für Stellantriebe in Kraftfahrzeug - Google Patents

Elektromotorische Antriebseinheit für Stellantriebe in Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102008058926A1
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Kuester Holding GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine elektromotorische Antriebseinheit einer elektrischen Feststellbremse in Kraftfahrzeugen, mit einem Gehäuse (4) und einer in dem Gehäuse (4) angeordneten Steuerplatine (30), wobei das Gehäuse (4) zumindest eine Durchgangsausnehmung (22) zur elektrischen Kontaktierung der Steuerplatine (30) aufweist. Dabei sind Kontaktelemente (20) zur Kontaktierung der Steuerplatine (30) mittels eines auf die Antriebseinheit (2) aufzusteckenden Steckers vorgesehen, die geradlinig von der Steuerplatine (30) abstehend angeordnet und derart dimensioniert sind, dass sie eine Buchse oder einen Steckerkragen (18), der für einen auf die Kontaktelemente (20) aufzusteckenden Stecker ausgebildet ist, durchsetzen, wobei die Buchse oder der Steckerkragen (18) einstückig mit dem Gehäuse (4) ausgebildet ist oder stoffschlüssig mit dem Gehäuse (4) verbunden ist.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft eine elektromotorische Antriebseinheit für Stellantriebe in Kraftfahrzeugen, insbesondere eine Antriebseinheit einer elektrischen Feststellbremse, die ein Gehäuse und eine in dem Gehäuse angeordnete Steuerplatine aufweist, wobei das Gehäuse zumindest eine Durchgangsausnehmung zur elektrischen Kontaktierung der Steuerplatine aufweist.
  • Stand der Technik
  • Antriebseinheiten der eingangs genannten Art sind im Stand der Technik vielfach bekannt und werden häufig in Kraftfahrzeugen verwendet, insbesondere als Feststellbremsaggregate, mit deren Hilfe eine Feststellbremse des Kraftfahrzeugs elektromotorisch betätigbar ist.
  • Derartige elektromotorische Antriebseinheiten weisen zumeist staub- und feuchtigkeitsdichte Gehäuse auf und sind mit einer Steuer- und Regelelektronik ausgestattet, die üblicherweise mit einem elektromotorischen Antrieb zusammen in dem Gehäuse untergebracht ist. Der elektromotorische Antrieb weist üblicherweise einen Elektromotor, ein hiermit wirkverbundendes Getriebe sowie einen Linearantrieb auf, beispielsweise in Form eines Spindeltriebes. Der Linearantrieb ist mit einem Betätigungszug verbunden, der auf die zu betätigende Bremse wirkt.
  • Die elektrische Kontaktierung zu einem externen Signalgeber, welcher ein Betätigungssignal für den elektromotorischen Stellantrieb abgibt, erfolgt über ein Kabel, das mittels einer Steckverbindung mit der elektromotorischen Antriebseinheit verbindbar ist. Ein derartiger Signalgeber kann ein Steuergerät des Kraftfahrzeuges sein oder beispielsweise ein Schalter oder ein anderes Bedienelement. Zur Verbindung des Kabels mit dem elektromotorischen Stellantrieb ist am Gehäuse des elektromotorischen Stellantriebs regelmäßig eine Steckerbuchse oder ein Stecker ausgebildet, welche mit der auf einer Steuerplatine untergebrachten Steuer- und/oder Regelelektronik elektrisch gekoppelt ist.
  • Bei bekannten Steuerplatinen wird ein Stecker oder eine Steckerbuchse als separate Einheit gefertigt und mit der Platine verbunden, beispielsweise indem in der Platine Ausnehmungen vorgesehen sind, in die eine Stecker- oder Steckerbuchseneinheit mit dafür vorgesehenen elektrischen Kontakten eingesetzt und rückseitig verlötet wird.
  • Das aus dem Stand der Technik bekannte System weist den Nachteil auf, dass die Herstellung einer entsprechenden Steuerplatine durch die aufwendige Montage des Steckers bzw. der Steckerbuchse auf der Steuerplatine teuer herzustellen sind, da die Montage eine Vielzahl von Arbeitsschritten benötigt. Darüber hinaus muss beim Verlöten des Steckers bzw. der Steckerbuchse dafür besondere Sorge getragen werden, dass sämtliche Lötverbindungen einwandfrei ausgeführt sind, da die Steuerplatine andernfalls unbrauchbar ist.
  • Des Weiteren haben sich gelötete Verbindungen, insbesondere im Kraftfahrzeugbereich, als Quelle von Defekten erwiesen, da die Lötverbindungen aufgrund der im Fahrzeugbetrieb unvermeidlichen Vibrationen durch die dabei auftretenden mechanischen Belastungen reißen können, was zum Ausfall des elektromotorischen Stellantriebs führt.
  • Feststellbremsantriebe sind darüber hinaus in einem staub- und spritzwassergefährdeten Bereich im Fahrzeugaußenraum montiert. Die bekannten Systeme lassen sich nur schwer abdichten, sodass die Funktionsfähigkeit des Stellantriebes gefährdender Schmutz und Feuchtigkeit über die Abdichtung des Steckers oder der Steckerbuchse ins Innere des Gehäuses eindringen können.
  • Aufgabe
  • Aufgabe der Erfindung ist es somit, einen elektromotorischen Stellantrieb der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, dass dieser preisgünstiger herstellbar und weniger defektanfällig ist.
  • Darstellung der Erfindung
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine elektromotorische Antriebseinheit für Stellantriebe in Kraftfahrzeugen gemäß Anspruch 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Eine erfindungsgemäße elektromotorische Antriebseinheit für Stellantriebe in Kraftfahrzeugen weist ein Gehäuse und eine in dem Gehäuse angeordnete Steuerplatine auf, wobei das Gehäuse zumindest eine Durchgangsausnehmung zur elektrischen Kontaktierung der Steuerplatine besitzt. Eine erfindungsgemäße elektromotorische Antriebseinheit eignet sich insbesondere als Antriebseinheit einer elektrischen Feststellbremse.
  • Dabei sind Kontaktelemente vorgesehen, die von der Steuerplatine abstehen und derart dimensioniert sind, dass sie das Gehäuse in montiertem Zustand durchsetzen. Auf diese Weise wird eine besonders einfache Kontaktierung erlaubt, da die Kontaktelemente der Steuerplatine in montiertem Zustand durch das Gehäuse hindurchragen und von außen kontaktierbar sind.
  • Des Weiteren ist in oder an dem Gehäuse eine Buchse oder ein Steckerkragen für einen auf die Kontaktelemente aufzusteckenden Stecker ausgebildet. Auf diese Weise lässt sich eine Vorpositionierung des Steckers relativ zu den Kontaktelementen erreichen und eine Fehlkontaktierung sowie eine Beschädigung der Kontaktelemente beim Aufstecken des Steckers verhindern.
  • Buchse im Sinne der Erfindung ist jede Art von Aufnahme- oder Führungsvorrichtung zur Aufnahme eines entsprechend ausgestalteten Steckers.
  • Die Kontaktelemente können dabei bevorzugt die Form von Stiften aufweisen, die von der Steuerplatine abstehen.
  • Da die Kontaktelemente aus dem Gehäuse herausragen, indem sie die Durchgangsausnehmungen durchgreifen, wird regelmäßig ein Stecker verwendet, der Aufnahmen aufweist für die Kontaktelemente, im Übrigen dennoch als Stecker ausgebildet ist. Die Buchse oder der Steckerkragen kann in diesem Fall den Stecker vollständig oder teilweise umgreifen, beispielsweise als Führungswand oder -wände.
  • Die Buchse oder der Steckerkragen ist einstückig mit dem Gehäuse ausgebildet oder stoffschlüssig mit dem Gehäuse verbunden. Eine einstückige Ausbildung bewirkt, dass die Relativposition von Durchgangsausnehmung oder Durchgangsausnehmungen und Buchse bzw. Steckerkragen bei der Fertigung des Gehäuses eindeutig zueinander festgelegt sind. Insbesondere, wenn das Gehäuse aus Kunststoff besteht und in einem Urformverfahren, beispielsweise Spritzgießen, hergestellt ist, lassen sich niedrige Toleranzen und damit sichere Kontaktierung eines in die Buchse aufzusteckenden Steckers erreichen.
  • Wenn die Buchse oder der Steckerkragen zweistückig mit dem Gehäuse ausgebildet ist und mit dem Gehäuse stoffschlüssig verbunden ist, lassen sich damit mehr Freiheiten hinsichtlich der Gestaltungsmöglichkeit des Gehäuses. Eine zweistückige Ausbildung von Buchse oder Steckerkragen und Gehäuse erlaubt die Vorsehung von Buchsen oder Steckerkragen unterschiedlicher Materialien, die angepasste Eigenschaften haben. So kann für das Gehäuse ein besonders robustes Material gewählt werden und für die Buchse oder Steckerkragen ein demgegenüber flexibleres Material, welches eine bessere Abdichtung des Gehäuses bei aufgestecktem Stecker erreichen.
  • Stoffschlüssige Verbindungen von Buchse oder Steckerkragen und Gehäuse können beispielsweise durch Verkleben oder Ultraschallschweißen vorgenommen werden.
  • Nach einer vorteilhaften Weiterbildung weist die Buchse oder der Steckerkragen Rastmittel auf, die mit entsprechend gestalteten Gegenrastmitteln des Steckers bei eingestecktem Stecker sicherstellen, dass der Stecker nicht ungewollt abrutscht. Dies verhindert Fehlfunktionen der elektromotorischen Antriebseinheit.
  • Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass pro Kontaktelement eine Durchgangsausnehmung im Gehäuse vorhanden ist. Dadurch lässt sich die notwendige Gehäuseöffnung auf das kleinstmögliche Maß reduzieren, da die Durchgangsausnehmungen auf die Ausdehnungen der Kontaktelemente angepasst werden können. Übliche Durchgangsausnehmungen müssen so groß sein, dass sämtliche Kontaktelemente durch die Durchgangsausnehmung hindurchragen. Die freie Öffnung ist wesentlich größer und birgt daher eine größere Gefahr von eindringendem Wasser oder eindringendem Schmutz.
  • Auf diese Weise lässt sich eine besonders hohe Dichtheit des Gehäuses und damit geringe Schmutzanfälligkeit erreichen. Durch die an die Geometrie der Kontaktelemente anpassbaren Durchgangselemente werden die Kontaktelemente darüber hinaus seitlich stabilisiert, was die Gefahr von Beschädigungen der Kontaktelemente beim Aufstecken eines Steckers verringert.
  • Ein weiterer Vorteil ergibt sich, wenn in dem Gehäuse ein Rücksprung bzw. eine Einbuchtung oder Einziehung ausgebildet ist und die Durchgangsausnehmung oder die Durchgangsausnehmungen im Bereich des Rücksprungs angeordnet sind. Auf diese Weise kann ein Stecker zum Kontaktieren der elektromotorischen Antriebseinheit im Bereich des Rücksprungs angeordnet werden, was einen kompakten Aufbau im Kraftfahrzeug ermöglicht, da der Stecker innerhalb der Gehäuseausdehnungen anordenbar ist. Des Weiteren lässt sich auf diese Weise die Steuerplatine im Gehäuseinneren günstig anordnen, sodass die notwendige Länge der Kontaktelemente klein gehalten werden kann.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das Gehäuse eine Montagefläche auf und die Durchgangsausnehmung oder die Durchgangsausnehmungen sind auf einer der Montagefläche gegenüberliegenden Fläche angeordnet.
  • Montagefläche im Sinne der Erfindung ist nicht zwangsläufig eine Fläche, mit der die elektromotorische Antriebseinheit an dem Kraftfahrzeug oder Teilen des Kraftfahrzeuges festgelegt wird, sondern eine Fläche, die einer Gegenfläche des Kraftfahrzeuges benachbart oder anliegend angeordnet ist.
  • Durch die Anordnung der Durchgangsausnehmungen auf einer der Montagefläche gegenüberliegenden Fläche des Gehäuses wird eine besonders leichte Montage und elektrische Kontaktierung der elektromotorischen Antriebseinheit gewährleistet, da der Stecker dann bei bereits montierter elektromotorischer Antriebseinheit zugänglich ist.
  • Zur Befestigung können unterschiedliche Befestigungsvarianten verwendet werden, beispielsweise Schrauben oder dergleichen.
  • Bevorzugt ist die elektromotorische Antriebseinheit mit einem wenigstens zweiteiligen Gehäuse mit einem Gehäusedeckel ausgestattet, in dem die Durchgangsausnehmung oder die Durchgangsausnehmungen eingearbeitet sind.
  • Im Falle eines Rücksprungs bzw. einer Einbuchtung im Gehäuse kann der Rücksprung bevorzugt im Gehäusedeckel ausgebildet sein, was eine Fertigung des Gehäusedeckels und der übrigen Gehäuseteile, beispielsweise eines Gehäusebodens, im Urformverfahren, beispielsweise im Spritzgussverfahren, ermöglicht.
  • Wenn des Weiteren die Durchgangsausnehmung oder die Durchgangsausnehmungen im Gehäusedeckel ausgebildet sind, lässt sich die elektromotorische Antriebseinheit leicht montieren, indem zum Beispiel in einem als Gehäuseboden ausgebildeten Gehäuseteil sämtliche Antriebsbauteile sowie die Steuerplatine eingebaut und miteinander entsprechend verbunden werden und anschließend der Gehäusedeckel mit Durchgangsausnehmungen aufgesetzt wird, sodass bei den die Durchgangsausnehmungen durchgreifenden Kontaktelementen der Deckel auf die Kontaktelemente aufgeschoben und anschließend montiert werden kann.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung bzw. Variante der Erfindung sind die Kontaktelemente in das Gehäuse eingepresst und die Durchgangsausnehmungen durch das Einpressen der Kontaktelemente erzeugt. Dies bewirkt einen besonders dichten Abschluss, da die Durchgangsausnehmungen mit den Kontaktelementen eine Presspassung, Nullpassung oder allenfalls minimale Spielpassung bilden, sodass das Eindringen von Feuchtigkeit in das Gehäuse wirksam verhindert ist. Darüber hinaus wird die Herstellung sowie der Transport der Steuerplatine vereinfacht, da dort keine herausragenden Kontaktelemente vorgesehen werden müssen.
  • Bei dieser Variante ist mit Vorzug vorgesehen, dass die Steuerplatine Durchgangsausnehmungen aufweisen, in oder durch die die Kontaktelemente in montiertem Zustand ein- oder durchgreifen. Dies ermöglicht eine sichere Kontaktierung der Steuerplatine ohne die Notwendigkeit des Verlötens der Verbindung.
  • Die Abmessungen der Durchgangsausnehmungen der Steuerplatine entsprechen bevorzugt denen der Kontaktelemente senkrecht zur Einschubrichtung, wodurch eine besonders sichere Kontaktierung erreichbar ist.
  • Die Steuerplatine der erfindungsgemäßen elektromotorischen Antriebseinheit weist alternativ dazu von ihr abstehende Kontaktelemente auf. Die Kontaktelemente können dabei bevorzugt die Form von Stiften aufweisen, die von der Steuerplatine abstehen. Die Kontaktelemente können durch Durchstecken durch entsprechende Durchgangsausnehmungen mit der Steuerplatine verbunden werden.
  • Auf diese Weise lässt sich eine einfachere Verbindung eines signalgebenden Kabels mit der elektromotorischen Antriebseinheit verwirklichen, da die Montage eines separaten Steckers oder einer separaten Steckerbuchse auf der Steuerplatine durch von der Steuerplatine abstehende Kontaktelemente überflüssig wird.
  • Darüber hinaus ist damit die Betriebssicherheit erhöht und die Defektanfälligkeit der Antriebseinheit vermindert, da von der Steuerplatine abstehende Kontaktelemente keine Lötverbindung benötigen.
  • Eine erste vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die von der Steuerplatine abstehenden Kontaktelemente integraler Bestandteil der Steuerplatine sind, beispielsweise als in Leiterbahnen der Steuerplatine übergehende Stifte. Steuerplatinen mit integralen, abstehenden Kontaktelementen lassen sich kostengünstig herstellen, da für die Herstellung derartiger integraler Kontaktelemente weniger Arbeitsschritte erforderlich sind als für die Herstellung einer Steuerplatine mit separatem Stecker bzw. separater Steckerbuchse.
  • Die Kontaktelemente stehen bevorzugt im Wesentlichen senkrecht von einer Steuerplatinenebene ab. Steuerplatinen sind in aller Regel flächig ausgebildet, mit einer wesentlich geringeren Dicke als Länge und Breite. Senkrecht abstehende Kontaktelemente weisen den Vorteil auf, dass sie eine einfache Montage der Steuerplatine im Gehäuse sowie eines Steckers auf den Kontaktelementen erlauben. Darüber hinaus wird die Montage der elektromotorischen Antriebseinheit vereinfacht, da eine Kontaktierung durch die wenigstens eine Durchgangsausnehmung hindurch bei senkrecht stehenden Kontaktelementen einfacher möglich ist.
  • Weitere Ziele, Merkmale sowie vorteilhafte Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnungen. Dabei bilden sämtliche beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale in ihrer sinnvollen Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von den Patentansprüchen und deren Rückbezügen.
  • Kurzbeschreibung der Figuren
  • Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert. Dabei zeigen schematisch:
  • 1 eine erfindungsgemäße elektromotorische Antriebseinheit in montiertem Zustand;
  • 2 die elektromotorische Antriebseinheit aus 1 mit abgenommenem Deckel und ohne sonstige Antriebskomponenten;
  • 3a eine Steuerplatine für die erfindungsgemäße Antriebseinheit sowie
  • 3b ein Gehäuseboden mit montierter Steuerplatine.
  • 4 ein vergrößerter Ausschnitt einer erfindungsgemäßen elektromotorischen Antriebseinheit gemäß einer ersten Variante sowie
  • 5 ein vergrößerter Ausschnitt einer erfindungsgemäßen elektromotorischen Antriebseinheit gemäß einer zweiten Variante.
  • Darstellung der Erfindung
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße elektromotorische Antriebseinheit 2, welche als Antriebseinheit einer elektrischen Feststellbremse eines Kraftfahrzeugs ausgebildet ist, in schematischer perspektivischer Darstellung.
  • Die Antriebseinheit 2 weist ein Gehäuse 4 mit einem Gehäuseboden 6 und einem Gehäusedeckel 8 auf. Der Gehäusedeckel 8 ist durch eingebrachte Wabenstrukturen verstärkt.
  • Der Gehäuseboden 6 dient zur Aufnahme und Festlegung der meisten Antriebskomponenten der elektromotorischen Antriebseinheit 2, unter anderem eines Motors, eines Getriebes, eines Stelltriebes sowie einer Steuerplatine.
  • Der Gehäuseboden 6 weist des Weiteren einen Seilabgang 10 auf, durch den der entsprechend angeordnete Stelltrieb mit dem Seil verbindbar ist. Gegebenenfalls kann ein Außenzug im Bereich des Seilabgangs 10 aufgenommen sein.
  • Die erfindungsgemäße Antriebseinheit wird mit einer in 1 nicht sichtbaren unterangeordneten Montagefläche 12 an einem Kraftfahrzeug montiert. Hierzu sind in dem Gehäuseboden 6 Montagelaschen 14 mit Bohrungen vorgesehen.
  • Das Gehäuse 4 weist des Weiteren einen in einer Ecke des Gehäuses angeordneten Rücksprung bzw. Einbuchtung 16 auf, der im dargestellten Ausführungsbeispiel quaderförmig ausgebildet ist. In dem Rücksprung 16 ist eine Steckerbuchse bzw. ein Steckerkragen 18 zur Aufnahme und Führung eines Steckers, der zur elektrischen Kontaktierung der erfindungsgemäßen Antriebseinheit dient, vorgesehen.
  • Steckerbuchse 18 und Gehäusedeckel 8 sind zweistückig ausgebildet und formschlüssig miteinander verbunden, zum Beispiel durch Kleben. Dadurch ergibt sich ein dichter Abschluss zwischen Steckerbuchse 18 und Gehäusedeckel 8, sodass durch den Anlagebereich zwischen Steckerbuchse 18 und Gehäusedeckel 8 keine Feuchtigkeit und kein Schmutz eindringen können.
  • Die Steckerbuchse 18 ist aus einem Kunststoff mit gegenüber dem Gehäuse 4 höherem Elastizitätskoeffizienten ausgebildet, sodass diese sich um den Stecker anschmiegt und einen dichten Abschluss ergibt.
  • Im Innenraum der Steckerbuchse 18 sind mehrere Kontaktelemente 20 zu sehen, die von der im Inneren der Antriebseinheit 2 montierten Platine abstehen, wie in 3a dargestellt. Durch je eine Durchgangsausnehmung 22 in dem Gehäusedeckel 8 pro Kontaktelement 20 durchgreifen die Kontaktelemente 20 das Gehäuse 4 der Antriebseinheit 2.
  • Die Durchgangsausnehmungen 22 sind auf einer der Montagefläche 12 gegenüberliegenden Fläche 24 angeordnet.
  • 2 zeigt die erfindungsgemäße Antriebseinheit 2 mit abgenommenem Deckel 8. Der Rücksprung 16 ist vollständig im Gehäusedeckel 8 ausgebildet.
  • Der Gehäuseboden 6 weist Montagepunkte 26 zur Montage einer Steuerplatine mit abstehenden Kontaktelementen auf, die eine exakte Positionierung der Steuerplatine in dem Gehäuseboden 6 erlaubt. Des Weiteren sind in dem Gehäuseboden 6 Positionier- und Montageelemente 28 vorgesehen, die zur Montage der elektrischen und mechanischen Bauteile, wie Motor, Getriebe und Spindeltrieb dienen.
  • Durch Aufsetzen des Deckels 8 auf den Gehäuseboden 6 lässt sich ein dichter Abschluss des Innenraums des Gehäuses erreichen.
  • 3a zeigt eine Steuerplatine 30 zur Montage in dem Gehäuse 4 bzw. in dem Gehäuseboden 6. Die Steuerplatine weist (nicht dargestellte) elektrische Steuerelemente, wie beispielsweise Mikroprozessoren, Kondensatoren etc. auf. Auf der sichtbaren Oberseite 32 der Steuerplatine 30 stehen eine Mehrzahl von Kontaktelementen 20 im Wesentlichen senkrecht zur Oberfläche 32 ab. Die Kontaktelemente 20 führen zu (nicht dargestellten) Leiterbahnen der Steuerplatine 30.
  • Zur Befestigung der Platine 30 in dem Gehäuseboden 6 sind in der Platine 30 mehrere Bohrungen 36 vorgesehen.
  • 3b zeigt die Platine 30 in montiertem Zustand in dem Gehäuseboden 6.
  • 4 zeigt eine vergrößerte Explosionsansicht der erfindungsgemäßen Antriebseinheit 2 in einer gegenüber den 1 bis 3b auf den Kopf gestellte Explosionsdarstellung. Die Kontaktelemente 20 sind durch die Steuerplatine 30 durchgesteckt und kontaktieren auf der Steuerplatine 30 angeordnete Leiterbahnen. Gehäuseboden 6 und Gehäusedeckel 8 werden durch Rastmittel 40 und entsprechend ausgebildete Gegenrastmittel miteinander verrastet.
  • An der Steckerbuchse 18 sind weitere Rastmittel 42 angeordnet, mit denen ein auf die Steckerbuchse aufzusteckender Stecker ebenfalls verrastet werden kann.
  • 5 zeigt eine alternative Variante einer erfindungsgemäßen Antriebseinheit 2'. Gleiche oder gleichwirkende Bauteile werden der Einfachheit halber mit gleichen Bezugszeichen versehen. Im Unterschied zu der vorangegangenen beschriebenen Ausführungsform sind die Kontaktelemente 22 hier im Deckel 8 eingebracht. In der Steuerplatine 30' sind Durchgangsausnehmungen 44 vorgesehen, durch die die Kontaktelemente 22 bei der Montage durchgreifen. Die Durchgangsausnehmungen 44 sind von Ihren Dimensionen derart gehalten, dass die Kontaktelemente 20 leicht in die Durchgangsausnehmungen 44 ausgepresst werden müssen.
  • Die Kontaktelemente 20 kommen im Bereich des Rücksprungs 16 zum Liegen. Bei der Montage des Gehäusedeckels 8 werden die in dem Gehäusedeckel 8 im Bereich des Rücksprungs 16 angeordneten Durchgangsausnehmungen 22 über die Kontaktelemente 20 geschoben.
  • 2, 2'
    Antriebseinheit/Feststellbremseinheit
    4
    Gehäuse
    6
    Gehäuseboden
    8
    Gehäusedeckel
    10
    Seilabgang
    12
    Montagefläche
    14
    Montagelasche
    16
    Rücksprung/Einziehung/Einbuchtung
    18
    Steckerbuchse
    20
    Kontaktelemente
    22
    Durchgangsausnehmungen
    24
    Fläche
    26
    Montagepunkte
    28
    Positionier- und Montageelemente
    30, 30'
    Steuerplatine
    32
    Oberseite der Steuerplatine
    36
    Bohrungen
    40
    Rastmittel
    42
    Rastmittel
    44
    Durchgangsausnehmung

Claims (10)

  1. Elektromotorische Antriebseinheit einer elektrischen Feststellbremse in Kraftfahrzeugen, mit einem Gehäuse (4) und einer in dem Gehäuse (4) angeordneten Steuerplatine (30), wobei das Gehäuse (4) zumindest eine Durchgangsausnehmung (22) zur elektrischen Kontaktierung der Steuerplatine (30) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass Kontaktelemente (20) zur Kontaktierung der Steuerplatine (30) mittels eines auf die Antriebseinheit (2) aufzusteckenden Steckers aufweist, die geradlinig von der Steuerplatine (30) abstehend angeordnet und derart dimensioniert sind, dass sie eine Buchse oder einen Steckerkragen (18), der für einen auf die Kontaktelemente (20) aufzusteckenden Stecker ausgebildet ist, durchsetzen, wobei die Buchse oder der Steckerkragen (18) einstückig mit dem Gehäuse (4) ausgebildet ist oder stoffschlüssig mit dem Gehäuse (4) verbunden ist.
  2. Elektromotorische Antriebseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass pro Kontaktelement (20) eine Durchgangsausnehmung (22) im Gehäuse (4) vorgesehen ist.
  3. Elektromotorische Antriebseinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gehäuse (4) ein Rücksprung (16) ausgebildet ist und dass die Durchgangsausnehmung oder die Durchgangsausnehmungen (22) im Bereich des Rücksprungs (16) angeordnet sind.
  4. Elektromotorische Antriebseinheit nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (4) eine Montagefläche (12) aufweist und die Durchgangsausnehmung oder die Durchgangsausnehmungen (22) auf einer der Montagefläche (12) gegenüberliegenden Fläche (24) angeordnet sind.
  5. Elektromotorische Antriebseinheit nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (4) wenigstens zweiteilig ausgebildet ist mit einem Gehäusedeckel (8), in den die Durchgangsausnehmung oder die Durchgangsausnehmungen (22) eingearbeitet sind.
  6. Elektromotorische Antriebseinheit nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktelemente (20) in das Gehäuse (4) eingepresst sind und die Durchgangsausnehmungen (22) durch das Einpressen der Kontaktelemente (20) erzeugt sind.
  7. Elektromotorische Antriebseinheit nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktelemente (20) die Steuerplatine (30) kontaktieren.
  8. Elektromotorische Antriebseinheit nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerplatine (30) von ihr abstehende Kontaktelemente (20) aufweist.
  9. Elektromotorische Antriebseinheit nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktelemente (20) integraler Bestandteil der Steuerplatine (30) sind.
  10. Elektromotorische Antriebseinheit nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktelemente (20) im Wesentlichen senkrecht von einer Steuerplatinenebene (30) abstehen.
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