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Die
Erfindung betrifft ein Zutrittskontrollsystem gemäß dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Unter
einem Zutrittskontrollsystem wird ein System verstanden, das den
Zutritt zu Räumen oder Gebäuden ohne Verwendung
eines konventionellen Schlüssels (Türschlüssel,
Haustürschlüssels) ermöglicht. Stattdessen
wird der Zutritt in Form eines digitalen Schließsystems
mittels der Transponder-(RFID) oder Fingerprint- oder PIN-Code-
oder Bluetooth-Technologie kontrolliert (Bluetooth ist eine eingetragene
Marke der Bluetooth SIG, Inc., Bellevue, Wash., USA). Bei der Bluetooth-Technologie
wird der Zutritt z. B. via Mobiltelefon gewährt. Die wesentlichen
Aufgaben des Zutrittskontrollsystems sind demnach
- • Einschränkung/Verhinderung
von unautorisiertem Zutritt von Personen,
- • Überwachung/Kontrolle von Personenbewegungen.
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Aus
der
DE 20 2006
006 85 U1 ist eine Vorrichtung zum Authentifizieren eines
Zutrittsberechtigten und zum Öffnen eines elektronischen
Schlosses bzw. einer elektronischen Sicherungseinheit bekannt. Es
sind eine Einrichtung zur Eingabe eines PIN-Codes und/oder ein Biometrie-Sensor
zur Aufnahme eines biometrischen Merkmals vorgesehen. Bei Eingabe
eines korrekten PIN-Codes und/oder einer korrekten Biometrie-Information
eines Zutrittsberechtigten wird ein Steuersignal generiert. Ein
erzeugtes Berechtigungssignal wird drahtlos an das Schloss übertragen.
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Aus
der
DE 103 41 370
A1 ist ein Identifikationssystem zum sicheren personalisierten
Identifizieren und Ermöglichen/Verhindern eines logischen und/oder
physikalischen Zugangs zu einer Zieleinrichtung bekannt. Das System
weist ein tragbares, programmierbares Identmedium mit Biometrie-Sensor,
Eingabeelement, Ausgabeelement, Prozessor, Speicher, Sende- und
Empfangselektronik und eine programmierbare, mit der Zieleinrichtung
in Wirkverbindung stehende Gegenstation mit Lese- und Auswerteelektronik,
Aktor und Speicher auf.
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Aus
der
DE 101 60 813
A1 ist eine Hauskommunikationsanlage mit mindestens einer
Türstation und mindestens einer Wohnungsstation bekannt,
wobei alle Stationen über eine Busverbindung miteinander
verbindbar und zumindest zum Teil modular aufgebaut sind – bestehend
aus Hauptmodul und Funktionsmodul. Das Hauptmodul besteht nach Art
eines Elektro-Installationsgerätes eines üblichen
Gebäudeinstallationssystems aus einem sockelartigen, in
eine normgerechte Elektro-Installationsdose einsetzbaren Einsatz,
wobei das jeweilige Funktionsmodul elektrisch und/oder mechanisch
mit dem Hauptmodul verbindbar (aufsteckbar) ist. Jedes Hauptmodul
erhält durch die Verbindung mit einem bestimmten Funktionsmodul
oder einem bestimmten weiteren Hauptmodul und/oder gesonderte Schalt-/Einstellmittel
eine bestimmte, elektrische und/oder mechanische Gerätefunktion.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein auch nachträglich
in kostensparender Art änderbares Zutrittskontrollsystem
der eingangs genannten Art anzugeben.
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Diese
Aufgabe wird in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffes erfindungsgemäß durch
die im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
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Die
mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass für unterschiedliche Zutrittstechnologien (Transponder/Fingerprint/PIN-Code/Funk)
und damit unterschiedliche Funktionselemente stets ein und derselbe
Geräteeinsatz für eine handelsübliche,
normgerechte UP-Gerätedose zur Anwendung gelangt. Alle
Zutrittstechnologien basieren auf den gleichen standardisierten Datensignalen,
so dass die Kommunikation sowohl mit der Auswerte-/Verarbeitungs-
und Verschlüsselungseinheit der Außeneinheit in
Form eines Geräteeinsatzes als auch mit der Auswerte-/Verarbeitungs- und
Speichereinheit der Inneneinheit ohne weitere Anpassung bei jedem
der verschiedenen Funktionselemente sichergestellt ist. So ist es
auch noch längere Zeit nach Installation des Zutrittskontrollsystems in
einfacher Art und Weise möglich, das Funktionselement der
Außeneinheit zu demontieren und durch ein anderes, gegebenenfalls
technisch verbessertes oder aufgerüstetes Funktionselement
oder durch ein Funktionselement anderer Art (anderen Typs) auszutauschen.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet.
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Die
Erfindung wird nachstehend an Hand der in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiele erläutert. Es zeigen:
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1 ein
Prinzipbild des vorgeschlagenen Zutrittskontrollsystems,
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2 eine
Seitenansicht einer Außeneinheit,
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3 Baukomponenten
einer Außeneinheit bei unterschiedlichen Ausführungsformen,
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4–7 unterschiedliche
Ausführungsformen einer Außeneinheit.
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In 1 ist
ein Prinzipbild des vorgeschlagenen Zutrittskontrollsystems dargestellt.
Die beiden Haupt-Baugruppen des Zutrittskontrollsystems sind
- • eine Inneneinheit (z. B. Wohnungsstation) 1, welche
in wesentlichen Teilen in Form eines in eine handelsübliche
UP-(Unterputz)Gerätedose nach DIN 40073 (aus
Kunststoff, Durchmesser 60 mm, Tiefe 40 mm) installierbaren Geräteeinsatzes (mittels
Spreizklemmen) ausgebildet ist und
- • eine Außeneinheit (z. B. Türstation) 26,
welche ebenfalls in wesentlichen Teilen in Form eines in eine handelsübliche
UP-(Unterputz)Gerätedose nach DIN 40073 (aus
Kunststoff, Durchmesser 60 mm, Tiefe 40 mm) installierbaren Geräteeinsatzes (mittels
Spreizklemmen) ausgebildet ist.
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Diese
beiden Haupt-Baugruppen Inneneinheit 1 und Außeneinheit 26 sind über
ein Kabel 20 miteinander verbunden, welches einerseits
an einen Kabelanschluss 17 der Inneneinheit 1 und
andererseits an einen Kabelanschluss 39 der Außeneinheit 26 anzuschließen
ist. Üblicherweise durchbricht das Kabel 20 zumindest
eine zwischen Inneneinheit 1 und Außeneinheit 26 angeordnete
Wand 42.
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Für
die Energieversorgung des Zutrittskontrollsystems ist eine Stromversorgungseinheit
(Netzteil) 16 in der Inneneinheit 1 vorgesehen.
Diese Stromversorgungseinheit 16 ist eingangsseitig an
einen Netzanschluss 15 angeschlossen, welcher mit L-Leiter
und N-Leiter eines 230-V-Wechselspannungsnetzes verbunden ist. Ausgangsseitig
gibt die Stromversorgungseinheit 16 eine Gleichspannung von
z. B. 12 V oder 24 V ab und speist nicht nur alle mit Energie zu
versorgenden Baukomponenten der Inneneinheit 1, wie insbesondere
auch eine Auswerte-/Verarbeitungs- und Speichereinheit 5,
sondern über das Kabel 20 auch alle mit Energie
zu versorgenden Baukomponenten der Außeneinheit 26.
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Die
Stromversorgungseinheit 16 dient unter Anderem auch zur
Speisung eines potenzialbehafteten Schaltrelais 10, an
dessen Klemmen ein elektromagnetisch zu öffnendes Türschloss 43 einer
Zutrittstür des Zutrittskontrollsystems angeschlossen ist.
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Die
Inneneinheit 1 weist als zentralen „intelligenten” Baustein
die vorstehend bereits erwähnte Auswerte-/Verarbeitungs-
und Speichereinheit 5 auf. Ausgangsseitig steuert die Auswerte-/Verarbeitungs- und
Speichereinheit 5 unter Anderem das potenzialbehaftete
Schaltrelais 10 an. Es ist mindestens ein weiteres, von
der Auswerte-/Verarbeitungs- und Speichereinheit 5 angesteuertes,
potenzialfreies Schaltrelais 11 vorhanden, um hierüber
eine Alarmanlage 41 zu aktivieren/deaktivieren.
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Die
Außeneinheit 26 weist als zentralen „intelligenten” Baustein
eine Auswerte-/Verarbeitungs- und Verschlüsselungseinheit 38 auf,
wobei über das Kabel 20 Da tensignale zwischen
der Auswerte-/Verarbeitungs- und Speichereinheit 5 der
Inneneinheit 1 und der Auswerte-/Verarbeitungs- und Verschlüsselungseinheit 38 der
Außeneinheit 26 ausgetauscht werden.
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Die
Zutrittskontrolle wird dabei entweder
- • mittels
eines Transponder-Funktionselements 30 als einfaches, schnelles
und wartungsfreundliches, berührungsloses System oder
- • mittels eines Fingerprint-Funktionselements 32 als
biometrisches System oder
- • mittels eines PIN-Code-Funktionselements 34 oder
- • mittels eines Funk-Funktionselements 36
verifiziert,
wobei mindestens eines dieser Funktionselemente 30 oder 32 oder 34 oder 36 hierzu
an die Auswerte-/Verarbeitungs- und Verschlüsselungseinheit 38 angeschlossen
ist. Die Auswerte-/Verarbeitungs- und Verschlüsselungseinheit 38 inklusive
des Kabelanschlusses 39 ist in Form eines in eine handelsübliche
UP-Gerätedose nach DIN 49073 (aus Kunststoff,
Durchmesser 60 mm, Tiefe 40 mm) montierbaren Geräteeinsatzes 27 ausgebildet,
welcher eine Schnittstelle 28 zur elektrischen Kontaktierung mit
einem Funktionselement 30 oder 32 oder 34 oder 36 aufweist.
Jedes Funktionselement 30 oder 32 oder 34 oder 36 besitzt
eine zur Schnittstelle korrespondierende Schnittstelle 40,
so dass eine Komplettierung der Außeneinheit 26 mit
einem gewünschten Funktionselement in einfacher Weise durch
Steckkontakte erfolgen kann. Des Weiteren besitzen der Geräteeinsatz 27 einerseits
und die Funktionselemente 30 oder 32 oder 34 andererseits
zueinander korrespondierende mechanische Befestigungskomponenten,
insbesondere Rastelemente.
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Die
Auswerte-/Verarbeitungs- und Verschlüsselungseinheit 38 erkennt
und filtert zusammen mit dem mindestens einen aufgesteckten Funktionselement 30, 32, 34, 36 die
Zutrittsberechtigungs-Information der Person, die Zutritt erhalten möchte
und sendet ein dementsprechendes Datensignal respektive Berechtigungssignal
verschlüsselt an die Auswerte-/Verarbeitungs- und Speichereinheit 5 der
Inneneinheit 1, in welcher die Zutrittsberechtigungs-Informationen
aller berechtigten Personen, kurz Berechtigten abgespeichert sind.
Dementsprechend kann eine Überprüfung der Zutrittsberechtigung
durch Vergleich der abgespeicherten Informationen mit der aktuell
von der Außeneinheit 26 erhaltenen Information
(verschlüsseltes Datensignal) erfolgen.
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Bei
Verwendung eines Transponder-Funktionselements 30 wird
vorzugsweise die passive Transponder-Technologie verwendet, bei
welcher die benötigte Energie ausschließlich aus
dem unter Verwendung einer Antenne abgestrahlten Feld der in der Außeneinheit 26 befindlichen
Schreib-/Leseeinheit bezogen wird, während der zur Personenidentifikation
erforderliche mobile Transponder, welcher vorzugsweise in Form einer
Transponderkarte ausgebildet ist, selbst eigenenergielos arbeitet.
Bei Annäherung eines mobilen Transponders respektive einer Transponderkarte
wird die Zutrittsberechtigungs-Information vom Transponder-Funktionselement 30 mit der
Auswerte-/Verarbeitungs- und Verschlüsselungseinheit 38 überprüft,
d. h. die Daten, welche der Transponder respektive die Transponderkarte
enthält, werden gelesen, decodiert und als verschlüsseltes
Datensignal (Berechtigungssignal) über das Kabel 20 an
die Inneneinheit 1 weitergeleitet.
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Bei
Verwendung eines Fingerprint-Funktionselements 32 werden
mittels eines in der Außeneinheit 26 befindlichen
Finger-Scanners (Lesegeräts) die biometrischen Fingerabdruck-Daten
(digitaler Fingerabdruck) unter Einsatz der Auswerte-/Verarbeitungs-
und Verschlüsselungseinheit 38 erfasst und als
verschlüsseltes Datensignal (Berechtigungssignal) über
das Kabel 20 an die Inneneinheit 1 weitergeleitet.
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Bei
Verwendung eines PIN-Code-Funktionselements 34 muss eine
vorgegebene Ziffernfolge in eine in der Außeneinheit 26 befindliche
Eingabetastatur eingetippt werden. Die unter Verwendung der Auswerte-/Verarbeitungs-
und Verschlüsselungseinheit 38 erfasste Ziffernfolge
wird als Zutrittsberechtigungs-Information in Form eines verschlüsselten
Datensignals (Berechtigungssignal) über das Kabel 20 an
die Inneneinheit 1 weitergeleitet.
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Bei
Verwendung eines Funk-Funktionselements 36 können
z. B. Bluetooth-fähige Geräte, wie insbesondere
auch Mobiltelefone als Schlüssel, vergleichbar einem Haustürschlüssel,
eingesetzt werden. Dabei wird das lizenzfreie und zulassungsfreie ISM-Band
(Industrial, Scientific and Medical Band) zwischen 2,402 GHz und
2,480 GHz verwendet. Jedes Bluetooth-fähige Gerät
identifiziert sich über eine individuelle und unverwechselbare
48 bit lange Seriennummer. Eine Authentifizierung erfolgt unter
Einsatz eines in der Außeneinheit 26 befindlichen
Funkempfängers inklusive An tenne sowie der Auswerte-/Verarbeitungs-
und Verschlüsselungseinheit 38. Die empfangenen
Daten werden als Zutrittsberechtigungs-Information in Form eines
verschlüsselten Datensignals (Berechtigungssignals) über
das Kabel 20 an die Inneneinheit 1 weitergeleitet.
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Dabei
sind die Datensignale der Funktionselemente 30, 32, 34, 36 an
die Auswerte-/Verarbeitungs- und Verschlüsselungseinheit 38 und
die verschlüsselten Datensignale der Außeneinheit 26 an die
Inneneinheit 1 standardisiert, so dass prinzipiell ein-
und dieselbe Inneneinheit 1 ohne jede Anpassung/Änderung
mit jedem der unterschiedlichen Funktionselemente 30 oder 32 oder 34 oder 36 zusammenarbeiten
kann. Auf diese Weise können unterschiedliche Kundenanforderungen
und Anwendungen ohne jeden zusätzlichen Aufwand verifiziert werden.
Darüber hinaus ist auch zu einem späteren Zeitpunkt
der Austausch eines Funktionselements eines bestimmten Typs (z.
B. PIN-Code-Funktionselement) gegen ein anderes Funktionselement
unterschiedlichen Typs (z. B. Transponder-Funktionselement) möglich.
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Zur
Erhöhung der Manipulationssicherheit aktiviert in keinem
Fall die Außeneinheit 26, sondern ausschließlich
die Inneneinheit 1 via Auswerte-/Verarbeitungs- und Speichereinheit 5 das
Türschloss 43 per Relaiskontakt des integriertem
Schaltrelais 10. Voraussetzung hierfür ist es,
dass die Speicherung von Zutrittsberechtigungs-Informationen sowie
die Auswertung an Hand des verschlüsselten Datensignals
(Berechtigungssignals) ausschließlich in der Inneneinheit 1 stattfindet.
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Um
den unberechtigten Zutritt durch Manipulationen, z. B. Austausch
der Außeneinheit 26 oder des Funktionselements 30/32/34/36 zu
verhindern, wird die Außeneinheit 26 bei der Inbetriebnahme
des Zutrittskontrollsystems mit der Inneneinheit 1 automatisch
digital eindeutig „elektronisch verheiratet”,
d. h. nach dieser bei der Inbetriebnahme erfolgten elektronischen
Verriegelung nimmt die Inneneinheit 1 nur noch Datensignale
(Befehle) von dieser Außeneinheit 26 in Empfang.
Bei Spannungsausfall bleiben die eindeutige „elektronische
Verheiratung” sowie alle anderen relevanten Daten, insbesondere
auch die gespeicherten Zutrittsberechtigungs-Informationen, in der
Auswerte-/Verarbeitungs- und Speichereinheit 5 der Inneneinheit 1 dauerhaft
gespeichert.
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Bevor
ein Funktionselement ausgetauscht wird, ist zunächst ein
an die Auswerte-/Verarbeitungs- und Speichereinheit 5 angeschlossener
Reset-Taster 19 zu betätigen. Falls das Funktionselement 30 oder 32 oder 34 oder 36 der
Außeneinheit 26 entfernt wird, ohne dass dabei
vorher der die Auswerte-/Verarbeitungs- und Speichereinheit 5 direkt
beaufschlagende Reset-Taster 19 für eine vorgegebene Zeitspanne
gedrückt wird (wobei der Nutzer zweckmäßigerweise
ein akustisches und/oder optisches Signal als „Feedback” erhält),
so beaufschlagt die Auswerte-/Verarbeitungs- und Speichereinheit 5 den Störausgang
der Inneneinheit 1, d. h. die Alarmanlage 41 wird
durch das angesteuerte potenzialfreie Schaltrelais 11 ausgelöst.
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Selbstverständlich
ist dabei auch eine Kombination von zwei oder mehr der vorstehend
erläuterten Funktionselemente 30, 32, 34, 36 unterschiedlicher
Typen, z. B. eine Kombination Transponder + Fingerprint in der Außeneinheit 26 möglich.
Bei Kombination von zwei Funktionselementen erwartet die Inneneinheit 1
- • entweder die verschlüsselten
Datensignale (Zutrittsberechtigungssignale) von beiden Funktionselementen
im Sinne einer logischen UND-Verknüpfung
- • oder lediglich eines der beiden möglichen
verschlüsselten Datensignale (Zutrittsberechtigungssignale)
im Sinne einer logischen ODER-Verknüpfung.
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Mittels
eines die Auswerte-/Verarbeitungs- und Speichereinheit 5 beaufschlagenden
DIP-Schalters 12 erfolgt eine dementsprechende Einstellung der
gewünschten logischen Verknüpfungen der beiden
in der Außeneinheit 26 installierten Funktionselemente
im Sinne einer UND-Verknüpfung oder einer ODER-Verknüpfung.
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Bei
der Kombination der beiden Funktionselemente Transponder + Fingerprint
sind prinzipiell zwei unterschiedliche Varianten möglich.
Bei der ersten Variante ist die Fingerprint-Information auf der Transponderkarte
selbst gespeichert. Wird die Transponderkarte vor das Funktionselement
gehalten, so wird neben der Zutrittsberechtigungs-Information des Transponders
an die Inneneinheit 1 auch die Fingerprint-Information
an das Fingerprint-Funktionselement 32 gesendet. Das Fingerprint-Funktionselement 32 erwartet
danach einen Finger mit der gleichen Information. Die Fingerprint-Information
(Fingerprint-Daten) werden bei dieser ersten Variante ausschließlich
auf der Transponderkarte abgespeichert.
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Bei
der zweiten Variante ist keine Fingerprint-Information auf der Transponderkarte
gespeichert. Beide Funktionselemente arbeiten autark. In der Auswerte-/Verarbeitungs-
und Speichereinheit 5 der Inneneinheit 1 sind
die Fingerprint-Informationen sowie Transponder-Berechtigungen aller
Zutrittsberechtigten abgespeichert. Die Auswerte-/Verarbeitungs-
und Speichereinheit 5 wertet dementsprechend beide Signale
einzeln aus.
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1 zeigt
weitere Details der Inneneinheit 1, so z. B. einen mit
der Auswerte-/Verarbeitungs- und Speichereinheit 5 verbundenen
Bus-Anschluss 9, durch welchen das Zutrittskontrollsystem
netzwerkfähig wird und an welchen optional über
einen Konverter 48 ein externer Bus 44 angeschlossen werden
kann. Auf diese Weise wird eine Anbindung an KNX (Standard für
Haus- und Gebäudesystemtechnik der Konnex-Assoziation)
und TCP/IP (Transport Control Protocol/Internet Protocol) ermöglicht. Beispielsweise
kann so eine Schnittstelle zu einem zentralen Anzeige- und Bedien-Panel
(Touchscreen, „Comfortpanel”) ermöglicht
werden, über welches Änderungen während
des laufenden Betriebes eingegeben werden können (Namenzuordnungen,
Löschen, Ändern, Auslesen von Benutzerprofilen,
Ereignisprotokolle auslesen sowie die Bestimmung von individuellen
Zeiträumen und Zeitzonen).
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Selbstverständlich
kann die vorstehend angeführte Bedienung/Programmierung/Konfiguration auch
in anderer Art und Weise erfolgen, beispielsweise mittels PDA (Personal
Digital Assistent) über eine Infrarot-Schnittstelle der
Außeneinheit 26 oder über einen angeschlossenen
Bus 44.
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In 2 ist
eine Seitenansicht einer Außeneinheit 26 (bei
montiertem Zustand) dargestellt. Es sind der Geräteeinsatz 27 inklusive
Kabelanschluss 39 mit Kabel 20, ein auf diesen
Geräteeinsatz 27 aufgestecktes Funktionselement 30 oder 32 oder 34 oder 36 sowie
ein Abdeckrahmen 29 zu erkennen.
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In 3 sind
Baukomponenten einer Außeneinheit 26 bei unterschiedlichen
Ausführungsformen (bei demontiertem Zustand) jeweils in
Seitenansichten dargestellt. Es sind der Geräteeinsatz 27 inklusive
Kabelanschluss 39 und Schnittstelle 28 zur Kontaktierung
mit einem beliebigen Funktionselement 30/32/34/36,
ein Abdeckrahmen 29 sowie
- • ein
Transponder-Funktionselement 30 mit integrierter Antenne 31 und
Schnittstelle 40,
- • ein Fingerprint-Funktionselement 32 mit
Finger-Scanner 33 und Schnittstelle 40,
- • ein PIN-Code-Funktionselement 34 mit Eingabetastatur 35 und
Schnittstelle 40,
- • ein Funk-Funktionselement 36 mit integrierter Antenne 37 und
Schnittstelle 40
zu erkennen.
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In
den 4–7 sind Frontansichten
unterschiedlicher Ausführungsformen einer Außeneinheit 26 dargestellt.
In 4 ist eine Außeneinheit 26 mit
Transponder-Funktionselement 30 inklusive (in der Zentralscheibe)
integrierter Antenne 31 und mit Abdeckrahmen 29 gezeigt.
In 5 ist eine Außeneinheit 26 mit
Fingerprint-Funktionselement 32 inklusive (in der Zentralscheibe
installiertem) Finger-Scanner 33 und mit Abdeckrahmen 29 gezeigt.
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In 6 ist
eine Außeneinheit 26 mit (in der Zentralscheibe
installiertem) PIN-Code-Funktionselement 34 gezeigt, wobei
eine Eingabetastatur 35 zum Eintippen einer vorgegebenen
Ziffernfolge dient. Ein Abdeckrahmen 29 umschließt
das PIN-Code-Funktionselement 34.
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In 7 ist
eine Außeneinheit 26 mit Funk-Funktionselement 36 inklusive
(in der Zentralscheibe) integrierter Antenne 37 und mit
Abdeckrahmen 29 gezeigt. Bei Verwendung eines Funk-Funktionselement 36 ist
es zur Energieeinsparung wünschenswert, die Außeneinheit 26 mit
einem Aktivierungseingang in Form eines Aktivierungs-Tasters zu versehen,
was den Vorteil hat, dass nicht kontinuierlich nach eventuell berechtigten
Funk-Geräten gesucht werden muss. Erst nach Betätigung
dieses Aktivierungs-Tasters aktiviert die Außeneinheit
den Funk-Empfänger inklusive Antenne während einer vorgebbaren
Zeitspanne, um die Zutrittsberechtigungs-Informationen zu erhalten.
Dies dient der Energieeffizienz des Zutrittskontrollsystems. Selbstverständlich
arbeitet das System optional auch ohne Aktivierungs-Taster.
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Alle
Bedienelemente besitzen zudem z. B. zwei LEDs 24 zur Visualisierung
sowie zusätzlich/alternativ einen elektrischen Summer 25 für
eine akustische Rückmeldung. Eine grüne LED leuchtet
auf, wenn die Zutrittstür geöffnet wird. Eine
rote LED 24 leuchtet auf, um einen gesperrten Zutritt zu
signalisieren. Werden z. B. ein Transponder-Funktionselement 30 oder
ein Fingerprint-Funktionselement 32 oder ein PIN-Code-Funktionselement 34 oder
ein Funk-Funktionselement 36 eingesetzt, so wird der Benutzer
zweckmäßig in gleicher Weise mittels optischer
Rückmeldung in Form von LEDs 24 und/oder akustischer
Rückmeldung in Form eines Summers 25 darüber
informiert, ob die Zutrittskontrolle, d. h. die Überprüfung
der verschlüsselten Datensignale, zu einem positiven/negativen
Ergebnis geführt hat.
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Aus
den 4–7 ist der
modulare Aufbau der Außeneinheit 26 zu erkennen,
d. h. separater Geräteeinsatz, unterschiedliche, separate
Funktionselemente, separater Abdeckrahmen. Auf diese Weise kann
das gewünschte Design unter Verwendung ein und desselben
Geräteeinsatzes vorteilhaft aus unterschiedlichen Unterputz-Schalter-Programmen ausgewählt
werden. Wie bereits vorstehend erwähnt, sind die Funktionselemente
gegenseitig austauschbar, d. h. ein Transponder-Funktionselement
ist nicht nur elektronisch, sondern auch mechanisch und bezüglich
seiner Dimensionen derart ausgebildet, dass es problemlos z. B.
durch ein Fingerprint-Funktionselement oder durch ein PIN-Code-Funktionselement ersetzt
werden kann.
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In ähnlicher
Art und Weise ist auch die Inneneinheit 1 modular aufgebaut,
d. h. separater Geräteeinsatz, separater Abdeckrahmen,
um unter Verwendung ein und desselben Geräteeinsatzes das
gewünschte Design aus unterschiedlichen Installationsgeräte-Programmen
auswählen zu können.
-
- 1
- Inneneinheit
(Wohnungsstation) des Zutrittskontrollsystems in Form eines Geräteeinsatzes
- 2
-
- 3
-
- 4
-
- 5
- Auswerte-/Verarbeitungs-
und Speichereinheit
- 6
-
- 7
-
- 8
-
- 9
- Bus-Anschluss
- 10
- potenzialbehaftetes
Schaltrelais
- 11
- potentialfreies
Schaltrelais
- 12
- DIP-Schalter
- 13
-
- 14
-
- 15
- Netzanschluss
(L-Leiter, N-Leiter)
- 16
- Stromversorgungseinheit
- 17
- Kabelanschluss
- 18
-
- 19
- Reset-Taster
- 20
- Kabel
zur Außeneinheit
- 21
-
- 22
-
- 23
-
- 24
- LEDs
(grün: Zutritt erlaubt, rot: Zutritt gesperrt)
- 25
- Summer
- 26
- Außeneinheit
(Türstation) in Form eines Geräteeinsatzes
- 27
- Geräteeinsatz
- 28
- Schnittstelle
- 29
- Abdeckrahmen
- 30
- Transponder-Funktionselement
- 31
- Antenne
- 32
- Fingerprint-Funktionselement
- 33
- Finger-Scanner
- 34
- PIN-Code-Funktionselement
- 35
- Eingabetastatur
- 36
- Funk-Funktionselement
(Mobiltelefon)
- 37
- Antenne
des Funkempfängers
- 38
- Auswerte-/Verarbeitungs-
und Verschlüsselungseinheit
- 39
- Kabelanschluss
- 40
- Schnittstelle
- 41
- Alarmanlage
- 42
- Wand
- 43
- Türschloss
einer Zutrittstür
- 44
- Bus
- 45
-
- 46
-
- 47
-
- 48
- Konverter
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 20200600685
U1 [0003]
- - DE 10341370 A1 [0004]
- - DE 10160813 A1 [0005]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - DIN 40073 [0015]
- - DIN 40073 [0015]
- - DIN 49073 [0021]