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Die
Erfindung betrifft ein Drehgelenk für ein Tragarmsystem
mit zwei Gelenkteilen, die mittels einer Lagereinheit um eine Dreh-/Schwenkachse
gegeneinander verstellbar miteinander verbunden sind, wobei wenigstens
eines der Gelenkteile jeweils ein Lagerkoppelstück und
eine Tragarm-Befestigungswand aufweisen.
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Aus
der
DE 44 03 593.4 ist
ein Tragarmsystem bekannt. Derartige Tragarmsysteme dienen zur auskragenden
Befestigung, beispielsweise eines Bedienungsgehäuses an
einer Wand einer Werkzeugmaschine etc.. Dabei wird ein Tragprofil
mittels eines Anschlussadapters an die Wand angebaut. Der Anschlussadapter
kann ein starres Anschlussteil oder ein Drehgelenk, nämlich
ein „Wandanschlussgelenk” sein. An dem der Wand
abgewandten Ende des Tragarms kann über ein Anschlussteil
ein weiterer Tragarm angekoppelt sein.
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Dabei
wird häufig ein Drehgelenk, das so genannte „Zwischengelenk” verwendet,
das die beiden Tragarme zueinander verschwenkbar hält.
Schließlich findet bei derartigen Tragarmsystemen häufig noch
ein weiteres Drehgelenk zur Ankopplung des Bedienungsgehäuses
Anwendung. Es handelt sich hierbei um das „Aufsatz-Drehgelenk”.
Die in der
DE 44 03 593.4 gezeigten
Drehgelenke umfassen zwei Gelenkteile, die jeweils eine Tragarm-Befestigungswand
und eine Lagerwand aufweisen. Die Gelenkteile sind im Bereich Ihrer
Lagerwände mittels eines Lagerringes verbunden.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, ein Drehgelenk der eingangs erwähnten
Art zu schaffen, mit dem sich der bauliche Aufwand für
Tragarmsysteme deutlich reduzieren lässt. Diese Aufgabe
wird dadurch gelöst, dass die Lagereinheit zwei gegeneinander
verdrehbare Lagerteile aufweist, und dass jedes Lagerteil wahlweise
an eines der beiden Gelenkteile ankoppelbar ist.
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Mit
dieser Ausgestaltung wird erreicht, dass die Gelenkteile zumindest
an ihren Lagerkoppelstücken eines Drehgelenkes gleiche
Anschlussbereiche aufweisen. Hierdurch wird der mechanische Bearbeitungsaufwand
verringert. Zudem werden Montagefehler beim Anbringen der als einheitliche
Baugruppe handhabbaren Lagereinheit vermieden.
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Gemäß einer
bevorzugten Erfindungsausgestaltung kann es vorgesehen sein, dass
jedes Gelenkteil an seinem Lagerkoppelstück eine mechanische
Schnittstelle zur Ankopplung des ersten Lagerteils und eine mechanische
Schnittstelle zur Ankopplung des zweiten Lagerteils aufweist. Die
Lagereinheit kann somit unmittelbar mit jedem Gelenkteil verbunden
werden, wobei nach Wunsch des Anwenders jedes Gelenkteil mit jedem
Lagerteil koppelbar ist, ohne dass zwischengestaltete Anpassstücke
erforderlich sind.
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Gemäß einer
bevorzugten Erfindungsvariante ist es vorgesehen, dass die Gelenkteile
identisch sind. Diese Konstruktion eignet sich insbesondere für den
Aufbau von Zwischengelenken. Dort lässt sich dann eine
signifikante Reduzierung des Teileaufwandes erreichen.
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Für
die Lagereinheit ergibt sich dann ein einfacher Aufbau, wenn vorgesehen
ist, dass eines der Lagerteile zweiteilig aus zwei Lagerstücken
zusammengesetzt ist, dass die zusammengesetzten Lagerstücke
eine Aufnahme bilden in der das zweite Lagerteil in Umfangsrichtung
drehbar, jedoch in Richtung der Lager-Drehachse unverliebar gehalten
ist. Dabei kann die Lagerordnung, insbesondere so ausgeführt werden,
dass das eine Lagerteil einen plattenförmigen Stützabschnitt
aufweist, an das ein zylindrischer Ansatz angeschlossen ist, wobei
die Mittellängsachse des zylindrischen Ansatzes mit der
Lager-Drehachse fluchtet, dass das zweite Lagerteil einen Durchbruch
aufweist, mit dem es den zylindrischen Ansatz zumindest bereichsweise
umgibt, und dass das zweite Lagerstück des ersten Lagerteils
mit dem zylindrischen Ansatz lösbar verbunden ist. Die
einzelnen Lagerteile können dann einfach als Drehteile gefertigt
werden.
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Ein
erfindungsgemäßes Drehgelenk kann dadurch gekennzeichnet
sein, dass zwischen dem ersten und dem zweiten Lagerteil eine Gleitringanordnung
positioniert ist, die zwei identische Gleitringe aufweist, dass
die Gleitringe jeweils einen zylindrischen Vorsprung aufweisen,
mit denen sie in den Durchbruch des zweiten Lagerteils eingreifen,
und dass an dem zylindrischen Vorsprung ein Stützteil angeschlossen
ist, das die beiden Lagerteile in Richtung der Lager-Drehachse gegeneinander
abstützt. Auf diese Weise wird mit denkbar geringem Aufwand mit
den beiden gleichen Gleitringen die Gleitfunktion zwischen den drehenden
Teilen übernommen.
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Wenn
vorgesehen ist, dass das eine Lagerteil mit dem ersten Gelenkteil
verschraubt ist, wobei die Schraubenköpfe der Befestigungsschrauben
von dem anderen Gelenkteil überdeckt sind, und dass das
zweite Gelenkteil mit dem zweiten Lagerteil durch einen Montageraum
des Gelenkteils hindurch verschraubt ist, wobei die Schrauben köpfe
der Befestigungsschrauben in dem Montageraum angeordnet sind, dann
ist eine optisch ansprechende Verbindung der beiden Gelenkteile
erreicht.
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Eine
verdeckte Anordnung der Lagereinheit kann auf einfache Weise dadurch
erreicht werden, dass jedes der beiden Gelenkteile eine Teil-Aufnahme
aufweist, die im zusammengesetzten Zustand des Drehgelenkes eine
Lageraufnahme bilden, und dass die Lagereinheit in dieser Lageraufnahme
aufgenommen ist.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispieles näher erläutert.
Es zeigen:
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1 in
perspektivischer Explosionsdarstellung ein Drehgelenk für
ein Tragarmsystem;
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2 das
Drehgelenk gemäß 1 in Zusammenbaudarstellung
und perspektivischer Ansicht;
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3 in
perspektivischer Explosionsdarstellung eine Lagereinheit für
das Drehgelenk gemäß 1;
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4 die
Anordnung gemäß 3 in Seitenansicht
und in Teilschnitt;
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5 die
Lagereinheit gemäß 2 bis 4 in
Ansicht von oben;
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6 die
Lagereinheit gemäß den 2 bis 5 in
Seitenansicht;
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7 in
perspektivischer Darstellung ein Winkelstück und ein Tragprofil;
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8 die
Darstellung gemäß 7 in veränderter
Perspektive;
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9 die
Anordnung gemäß den 7 und 8 in
Seitenansicht und im Vertikalschnitt und
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10 das
Tragprofil gemäß 7 bis 9 in
Frontansicht.
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In 1 ist
ein Drehgelenk, nämlich ein Zwischengelenk für
ein Tragarmsystem beschrieben. Das Drehgelenk weist zwei baugleiche
Gelenkteile 10 auf, die mittels einer Lagereinheit 20 drehbar
miteinander verbunden werden können. Jedes Gelenkteil 10 ist
mit einer Tragarm-Befestigungswand 11 ausgestattet, die
vier Schraubaufnahmen 11.1 aufweist. Zusätzlich
sind vier Durchbrüche 11.2 in der Tragarm-Befestigungswand 11 vorgesehen.
Die Tragarm-Befestigungswand 11 ist mit einem zentralen
Durchbruch versehen, die als Kabeldurchführung 11.5 verwendbar
ist. Die Kabeldurchführung 11.5 ist kreuzartig
ausgebildet und erstreckt sich so seitlich über die Bereiche
der Tragarm-Befestigungswand 11 hinaus, die die Schraubaufnahmen 11.1 und
die Durchbrüche 11.2 tragen. Damit ist ein maximaler Kabeldurchtrittsquerschnitt
erreicht. An die Tragarm-Befestigungswand 11 sind rückseitig
Seitenwände 12 angeformt, die auch gleichzeitig
an ein Lager-Koppelstück 14 angeschlossen sind.
Weiterhin steht am oberen Rand der Tragarm-Befestigungswand 11 ein
angeformtes Verbindungsstück 11.3 ab, das auch
in die Seitenwände 12 einteilig übergeht. Die
Seitenwände 12, die Tragarm-Befestigungswand 11 und
das Lager-Koppelstück 14 umschließen
einen Montageraum, der mit einem Deckel (nicht dargestellt) abgedichtet
verschlossen werden kann. Der Deckel kann mit Befestigungsschrauben
in Gewinden 15 verschraubt werden. In dem vom Montageraum
umschlossenen Bereich sind Schraubaufnahmen 14.1 in dem
Lager-Koppelstück 14 sowie eine Kabeldurchführung 19 vorgesehen.
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An
der der Tragarm-Befestigungswand 11 abgewandten Seite steht
ein umlaufender Rand 16 am Lager-Koppelstück 14 vor,
der eine Teil-Aufnahme für die Lagereinheit 20 umgibt.
Der Rand 16 ist an einen umlaufenden Bund 17 angeschlossen,
der in der Teil-Aufnahme eine Auflagefläche bildet. In
die Auflagefläche sind Gewindeaufnahmen 17.1 eingeschnitten.
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In
den 3 bis 6 ist die Gestaltung der Lagereinheit
näher detailliert. Die 3 und 4 zeigen,
dass die Lagereinheit 20 die Lagerteile 21 und 22 umfasst.
Das Lagerteil 21 ist in Form einer Scheibe ausgebildet,
die zentrisch mit einem als Kabeldurchführung 21.2 dienenden
Durchbruch versehen ist. In das Lagerteil 21 sind auf einem
Teilkreis Schraubaufnahmen 21.1 eingebracht, die zueinander
in gleicher Teilung beabstandet angeordnet sind.
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Das
zweite Lagerteil 22 ist zweitteilig aus zwei Lagerstücken 22.1 und 22.3 zusammengesetzt. Das
erste Lagerstück 22.1 ist als Scheibe ausgebildet,
die einen zentrischen Durchbruch als Kabeldurchführung 22.7 aufweist.
In das Lagerstück 22.1 sind Schraubaufnahmen 22.2 mit
Einsenkungen eingebracht. Diese Schraubaufnahmen 22.2 können
in Flucht zu Gewindeaufnahmen 22.6 des zweiten Lagerstücks 22.3 ausgerichtet
werden. Das zweite Lagerstücke 22.3 ist in Form
einer Nabe ausgebildet. Es weist einen ringförmig umlaufenden
Stützabschnitt 22.5 auf, der zwei planparallele
Flächen aufweist, die senkrecht zur Drehachse stehen. An
den Stützabschnitt 22.5 ist ein Ansatz 22.4 angeformt,
der nach oben absteht. An der Unterseite steht ein Stützabschnitt 22.8.1 (siehe 4)
vor, der eine Stützfläche 22.8 bildet.
Die Stützfläche 22.8 steht ebenfalls
senkrecht zur Drehachse. Das Lagerstück 28.3 ist
von den Gewindeaufnahmen 22.6 vollständig durchdrungen.
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Zur
Montage der Lagereinheit 20 werden zwei Gleitringe 23 benötigt,
die aus Gründen der Vereinfachung des Teileaufwandes vorliegend
identisch ausgebildet sind. Die Gleitringe 23 besitzen
ein ringförmiges Stützteil 23.1 an das
ein zylindrischer Vorsprung 23.2 angeformt ist. Der erste
Gleitring 23 wird auf den Ansatz 22.4 derart aufgesetzt,
dass das Stützteil 23.1 plan auf dem Stützabschnitt 22.5 aufliegt.
Der zylindrische Vorsprung 23.2 umgibt den Ansatz 22.4 und
liegt an diesem an. Anschließend wird das erste Lagerteil 21 auf
den Ansatz 22.4 des zweiten Lagerteils 22 aufgeschoben.
Die Kabeldurchführung 21.2 ist mit ihrem Innendurchmesser
an den Außendurchmesser des zylindrischen Vorsprunges 23.2 des
Gleitringes 23 angepasst.
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Somit
kann das Lagerteil 21 auf die freie Fläche des
Stützteils 23.1 plan aufgelegt werden und der
zylindrische Vorsprung 23.2 setzt sich in die Bohrung,
die die Kabeldurchführung 21.2 bildet. Somit ist das
Lagerteil 21 unter Vermittlung des Gleitringes 23 dem
Lagerstück 22.3 drehbar zugeordnet.
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Danach
wird der zweite Gleitring 23 aufgesetzt. Die Montagestellung
ist in 4 gut erkennbar. Er wird gegenüber dem
ersten Gleitring 23 um 180° verdreht so eingebaut,
dass sich der zylindrische Vorsprung 23.2 wieder zwischen
das Lagerteil 21 und den Ansatz 22.4 des Lagerstücks 22.3 legt.
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Der
Stützteil 23.1 liegt dann plan auf der Oberseite
des Lagerteils 21 auf.
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Abschließend
wird das zweite Lagerstück 22.1 auf die Stirnfläche
des Ansatzes 22.4 derart aufgelegt, dass die Schraubaufnahmen 22.2 mit
den Gewindeaufnahmen 22.6 fluchten. Durch die Schraubaufnahmen 22.2 können
Befestigungsschrauben eingeführt und in die Gewindeaufnahmen 22.6 eingeschraubt
werden. Im montierten Zustand bleiben die Lagerteile 21, 22 gegeneinander
drehbar. Die Gleitringe 23 verhindern, dass die Lagerteile 21, 22 aneinander
reiben. Einige der Schraub-/Gewindeaufnahmen 22.2/22.6 bleiben
unbelegt, wie dies später erläutert wird.
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Zur
Montage des Drehgelenkes wird die Lagereinheit 20 wahlweise
in die Aufnahme eines der Gelenkteile 10, vorliegend das
untere Gelenkteil 10 eingelegt. Dabei stützt sich
das Lagerteil 21 auf der Auflagefläche des Bundes 17 ab
und die Schraubaufnahmen 21.1 des Lagerteils 21 stehen
in Flucht mit den Gewindeaufnahmen 17.1 im Bund 17.
Durch die Schraubaufnahmen 21.1 können dann Befestigungsschrauben 18 hindurchgeführt
und in die Gewindeaufnahmen 17.1 eingeschraubt werden.
Damit ist das Lagerteil 21 fest mit dem unteren Gelenkteil 21 verbunden.
Der Rand 16 umgibt das Lagerteil 21 außenseitig,
wobei sich der Rand 16 in Richtung der Drehachse (in der
Bildebenen vertikal zentrisch durch die Kabeldurchführung 19)
in etwa bis zur Hälfte der Höhe des Lagerteils 21 erstreckt.
Anschließend wird das zweite Gelenkteil 10 auf
die Lagereinheit 20 aufgesetzt.
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Dabei
stützt sich das Lagerteil 22 mit einer Stützfläche 22.8 auf
einer Gegenfläche 14.2 ab, in die die Gewindeaufnahmen 14.1 eingebracht
sind. Die Gewindeaufnahmen 22.6 in dem Lagerteil 22 sind
nicht über deren gesamte Gewindelängen mit den
Befestigungsschrauben 18 belegt. Diese Gewindeaufnahmen 22.6 stehen
in Flucht zu den Schraubaufnahmen 14.1 des oberen Gelenkteils 10.
Durch die Schraubaufnahmen 14.1 können Befestigungsschrauben 18 hindurchgeführt
und in diese Gewindeaufnahmen 22.6 eingeschraubt werden.
Damit ist das Lagerteil 22 fest mit den oberen Gelenkteil 10 verbunden.
Da die beiden Lagerteile 21, 22 um die in der 1 vertikale
Gelenkachse gegeneinander verdrehbar sind, können somit
auch die Gelenkteile 10 gegeneinander verdreht werden.
Wie die 2 veranschaulicht, überdeckt
auch der Rand 16 des oberen Gelenkteils 10 das
Lagerteil 21 umfangsseitig bis auf einen schmalen Umfangsspalt
in dem sich die beiden Gelenkteile 10 nicht treffen, damit
die freie Drehbarkeit gewährleistet und gleichzeitig mit
optischer Abschirmung des Lagerteils 31 ein ansprechendes
Design erreicht ist.
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In
den 5 bis 9 ist exemplarisch die Zuordnung
eines Tragprofils 40 zu einer Verbindungskomponente des
Tragarmsystems dargestellt. Vorliegend ist als Verbindungskomponente
ein Winkelstück 30 gezeigt. Die Anschlussbereiche
der Gelenkteile 10 sind identisch wie die Anschlussbereiche des
Winkelstückes 30 gestaltet, so dass das Tragprofil 40 jeweils
in identischer Weise verbaubar ist.
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Nachfolgend
wird nun zunächst die Gestaltung des Winkelstückes 30 beschrieben.
Dieses weist zwei Tragarm-Befestigungswände 31 auf,
die zueinander im rechten Winkel stehen. In die Tragarm-Befestigungswände 31 sind
jeweils vier Schraubaufnahmen 31.1 und vier Durchbrüche 31.2 eingearbeitet.
An die Tragarm-Befestigungswände 31 ist wieder
ein umlaufender Rand 31.4 angeformt, der eine Aufnahme
für das Tragarmprofil 40 bildet. Die Tragarm-Befestigungswände 31 sind
mit den kreuzförmigen Kabeldurchführungen versehen.
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Aus
den Zeichnungen ergibt sich, dass bei den Gelenkteilen 10 und
dem Winkelstück 30 die Tragarm-Befestigungswände 11, 31,
die Schraubaufnahmen 11.1, 31.1, die Durchbrüche 11.2, 31.2,
die Ränder 16, 31.4 und die Kabeldurchführungen 11.5, 31.5 identisch
ausgebildet sind, so dass sich eine einheitliche mechanische Schnittstelle
ergibt.
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Die
Tragarm-Befestigungswände 31 des Winkelstücks 30 sind
mittels Seitenwände 32 einteilig miteinander verbunden
und somit gegeneinander ausgesteift. Die beiden Tragarm-Befestigungswände 31 und
die Seitenwände 32 umschließen einen
Montageraum, der mit einem (nicht gezeigten) Deckel verschließbar
ist. Wie die 9 erkennen lässt, sind in
die Tragarm-Befestigungswände 31 Gewindeaufnahmen 33 eingebracht,
an denen der Deckel angeschraubt werden kann.
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Die 9 lässt
auch detaillierter die Gestalt der Durchbrüche 31.2 erkennen.
Sie weisen einen in die Tragarm-Befestigungswand 31 eingemuldeten kalottenförmigen
Stützabschnitt 31.21 auf. Ausgehend vom Montageraum
mündet eine zylindrische Bohrung des Durchbruches in den
Bereich des Stützabschnittes 31.21 und zwar so,
dass der gesamte Durchbruch 31.2 rotationssymmetrisch ist.
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Die 9 zeigt
auch, dass die Schraubenaufnahmen 31.1 als vom Montageraum
ausgehende, sich erweiternde Durchbrüche 31.2 ausgebildet
sind, wobei diese die Geometrie eines vertikal ausgerichteten Längsschlitzes
haben (siehe beispielsweise 8).
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Nachfolgend
wird unter Bezugnahme auf 10 die
Geometrie des Tragprofils 40 erläutert. Dieses
ist als Strangpressprofil, vorzugsweise aus Aluminium gefertigt.
Das Tragprofil 40 weist zwei zueinander parallele Seitenwände 41 auf,
die über bogenförmige Verbindungsabschnitte 48 miteinander verbunden
sind. Die Seitenwände 41 sind mit Eintiefungen 42 versehen,
die von zwei Profilkanten 42.1 begrenzt sind, welche in
Profillängsrichtung verlaufen. Somit bildet die Eintiefung
eine Aufnahme für Schilder, die an den Profilkanten 42.1 exakt
ausgerichtet werden können.
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Zudem
unterteilen die Profilkanten 42.1 die Seitenwände 42 optisch.
Die Verbindungsabschnitte 48 sind mit nach außen
abstehenden Ansätzen 47 verdickt. Diese Ansätze 47 verbessern
die Profilsteifigkeit und bilden ebenfalls Profilkanten 47.1,
die optisch unterteilen.
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Im Übergangsbereich
der Seitewände 42 in die Verbindungsabschnitte 46 sind
Verdickungen angeformt, die in den von dem Tragarmprofil 40 umschlossenen
Innenraum vorstehen. Die Verdickungen reichen bis an die Profilkanten 47.1 der
Verbindungsabschnitte 47, was eine gute Stabilität
im gefährdeten Eckbereich bringt. Weiterhin überdecken die
Verdickungen auch die Profilkanten der Seitenwände 41,
um auch hier eine massivere Querschnittsgeometrie zu erhalten. Der überdeckende Bereich
nimmt dann auch Kerbspannungen auf, die an den Profilkanten 42.1 entstehen
können.
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In
die Verdickungen sind jeweils zwei in Profillängsrichtung
durchgehend verlaufende Schraubkanäle 44, 45 eingearbeitet.
Die Schraubkanäle 44, 45 sind dabei so
angeordnet, dass das Tragprofil 40 vollsymmetrisch, also
symmetrisch zur Mittelquerebene MQ und zur Mittellängsebene
ML ausgebildet ist. Die Anordnung der Schraubkanäle 44, 45 ist
so gewählt, dass die äußeren vier Schraubkanäle 44 zur Tragarm-Befestigung
an dem Gelenkteil 10 bzw. Winkelstück 30 etc.
dient. Damit wird zur stabilen Befestigung sowohl in Vertikal- als
auch in Horizontalrichtung ein großer Stützabstand
zwischen den Schraubkanälen 44 erreicht. Die inneren
Schraubkanäle 45 werden zur Tragarm-Ausrichtung
verwendet.
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Nachfolgend
wird anhand der 9 die Vorgehensweise zur Tragarm-Ausrichtung
und Tragarm-Befestigung am Winkelstück 30 beschrieben. Wie
oben angedeutet, ist diese Vorgehensweise bei den Gelenkteilen 10 identisch.
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Zunächst
werden zwei Justage-Schrauben 35 in die beiden in Vertikalrichtung
unteren Schraubkanäle 45 eingeschraubt. Die beiden
Justage-Schrauben 35 haben einen kalottenförmigen Schraubenkopf,
der an die Kontur des kalottenförmigen Stützabschnittes 32.21,
der angepasst ausgebildet ist.
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Das
Tragarmprofil 40 kann in die von dem Rand 31.4 gebildete
Aufnahme der Tragarm-Befestigungswand 31 eingesetzt werden.
Dabei umfasst der Rand 31.4 die Außenkontur des
Tragprofils 40, wodurch es exakt gegenüber dem
Winkelstück 30 ausgerichtet ist. Damit können
dann auch die Schraubenköpfe der Justage-Schrauben 35 zielgeführt
in die Stützabschnitte 31.21 eingeführt
werden. Die Stirnwand 46 des Tragprofils 40 kommt
mit der Außenseite der Tragarm-Befestigungswand 31 zur planparallelen
Anlage. Dann können vier Befestigungsschrauben 34 von
der Innenseite des Montageraums durch die Schraubenaufnahmen 31.1 hindurchgeführt
und in die Schraubkanäle 44 eingeschraubt werden.
Das Tragarmprofil 40 ist dann fest mit dem Winkelstück 30 verbunden.
Nun kann es vorkommen, dass beispielsweise aufgrund eines am Tragarmsystem
angebrachten schweren Bedienungsgehäuses das Tragprofil 40 sich
leicht durchbiegt und das Bedienungsgehäuse mithin nicht
exakt ausgerichtet ist. Dann kann mit den Justage-Schrauben 35 eine
Nivellierung vorgenommen werden. Hierzu werden zunächst
die Befestigungsschrauben 34 gelöst, aber nicht
vollständig ausgeschraubt. Dann kann ein Werkzeug, beispielsweise
ein Innensechskant-Schlüssel durch die zylindrische Bohrung
des Durchbruchs 31.2 hindurchgeführt und in eine
Werkzeugaufnahme im Schraubenkopf eingesetzt werden. Durch ein Verdrehen
der Justage-Schrauben 34 im Gegen-Uhrzeigersinn lässt
sich dann der Ausstellwinkel des Tragprofils 40 verändern.
Dies wird dadurch möglich, dass der Schraubenkopf gegen
den Stützabschnitt 31.21 gezogen wird. Dann kippen
die Justage-Schrauben 35 die Stirnwand 34 an der
Unterseite von der Tragarm-Befestigungswand 31 ab. Bei
dieser Kipp-Bewegung verdreht sich der Schraubenkopf in dem Stützabschnitt 31.21,
wobei diese beiden Bauteile aufgrund ihrer kalottenförmigen
Geometrie ein Kugelgelenk bilden, das die Kipp-Bewegung zuverlässig überträgt.
Zudem bildet das Kugelgelenk große Berührungsflächen,
die eine sichere Lastabtragung garantieren. Gleichzeitig werden
auch die Befestigungs-Schrauben 34 gekippt. Da die Schraubenaufnahmen 31.1 schlitzförmig
sind, wird diese Kippbewegung nicht behindert. Wenn die gewünschte
Tragarmausrichtung erreicht ist, werden die Befestigungs-Schrauben 34 wieder
fest angezogen.
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Die
Justage-Schraube 35 ist bezüglich ihrer Gewindegeometrie
mit ausreichender Selbsthemmung ausgelegt, so dass sie sich im Betriebseinsatz nicht
verstellen kann.
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Nachfolgend
wird noch kurz die Vorgehensweise zur Installation von Kabeln in
dem erfindungsgemäßen Tragarmsystem beschrieben.
Die Kabel können beispielsweise ausgehend von einem Bediengehäuse
in ein angeschlossenes Tragarmprofil 40 (Aufsatzgelenk)
eingeführt werden. Um eine Kabeluntereilung dann erreichen
zu können, wenn eine Vielzahl von Kabeln im Tragprofil 40 geführt
werden sollen, kann der vom Tragprofil 40 umschlossene
Innenraum mittels einer, in das Tragprofil 40 einsetzbaren
Trennwand unterteilt werden. Hierzu weist das Tragprofil 40 an
den Seitenwänden 42 zwei gegeneinander gerichtete,
anprofilierte Nuten 43 auf. In diese Nuten 43 kann
die Trennwand mit ihren längsseitigen Rändern
eingeschoben werden. Die Kabel können im Drehgelenk oder
im Winkelstück durch die Kabeldurchführung 11.5 aus
dem Tragprofil 40 in den Montageraum gezogen, umgelenkt
und durch das Lager-Koppelstück 14 beziehungsweise
die zweite Tragarm-Befestigungswand 31 hindurch geführt
werden. Im Falle des Drehgelenks kann das Kabel dann durch die Kabeldurchführungen 21.2, 19 des
Lagerteils 31 und des angeschlossen zweiten Gelenkteils 10 geschoben
werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 4403593 [0002, 0003]