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DE102008057845A1 - Drehgelenk für ein Tragarmsystem - Google Patents

Drehgelenk für ein Tragarmsystem Download PDF

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DE102008057845A1
DE102008057845A1 DE102008057845A DE102008057845A DE102008057845A1 DE 102008057845 A1 DE102008057845 A1 DE 102008057845A1 DE 102008057845 A DE102008057845 A DE 102008057845A DE 102008057845 A DE102008057845 A DE 102008057845A DE 102008057845 A1 DE102008057845 A1 DE 102008057845A1
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bearing
joint
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bearing part
swivel joint
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Paul Root
Markus Neuhof
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Rittal GmbH and Co KG
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Rittal GmbH and Co KG
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Publication date
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Application filed by Rittal GmbH and Co KG filed Critical Rittal GmbH and Co KG
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16MFRAMES, CASINGS OR BEDS OF ENGINES, MACHINES OR APPARATUS, NOT SPECIFIC TO ENGINES, MACHINES OR APPARATUS PROVIDED FOR ELSEWHERE; STANDS; SUPPORTS
    • F16M11/00Stands or trestles as supports for apparatus or articles placed thereon ; Stands for scientific apparatus such as gravitational force meters
    • F16M11/20Undercarriages with or without wheels
    • F16M11/2007Undercarriages with or without wheels comprising means allowing pivoting adjustment
    • F16M11/2014Undercarriages with or without wheels comprising means allowing pivoting adjustment around a vertical axis

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Drehgelenk für ein Tragarmsystem mit zwei Gelenkteilen, die mittels einer Lagereinheit um eine Dreh-/Schwenkachse gegeneinander verstellbar miteinander verbunden sind, wobei die Gelenkteile jeweils ein Lagerkoppelstück und eine Tragarm-Befestigungswand aufweisen. Zur Verringerung des Teile- und Montageaufwandes bei einem solchen Drehgelenk ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Lagereinheit zwei gegeneinander verdrehbare Lagerteile aufweist, und dass jedes Lagerteil wahlweise an eines der beiden Gelenkteile ankoppelbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Drehgelenk für ein Tragarmsystem mit zwei Gelenkteilen, die mittels einer Lagereinheit um eine Dreh-/Schwenkachse gegeneinander verstellbar miteinander verbunden sind, wobei wenigstens eines der Gelenkteile jeweils ein Lagerkoppelstück und eine Tragarm-Befestigungswand aufweisen.
  • Aus der DE 44 03 593.4 ist ein Tragarmsystem bekannt. Derartige Tragarmsysteme dienen zur auskragenden Befestigung, beispielsweise eines Bedienungsgehäuses an einer Wand einer Werkzeugmaschine etc.. Dabei wird ein Tragprofil mittels eines Anschlussadapters an die Wand angebaut. Der Anschlussadapter kann ein starres Anschlussteil oder ein Drehgelenk, nämlich ein „Wandanschlussgelenk” sein. An dem der Wand abgewandten Ende des Tragarms kann über ein Anschlussteil ein weiterer Tragarm angekoppelt sein.
  • Dabei wird häufig ein Drehgelenk, das so genannte „Zwischengelenk” verwendet, das die beiden Tragarme zueinander verschwenkbar hält. Schließlich findet bei derartigen Tragarmsystemen häufig noch ein weiteres Drehgelenk zur Ankopplung des Bedienungsgehäuses Anwendung. Es handelt sich hierbei um das „Aufsatz-Drehgelenk”. Die in der DE 44 03 593.4 gezeigten Drehgelenke umfassen zwei Gelenkteile, die jeweils eine Tragarm-Befestigungswand und eine Lagerwand aufweisen. Die Gelenkteile sind im Bereich Ihrer Lagerwände mittels eines Lagerringes verbunden.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Drehgelenk der eingangs erwähnten Art zu schaffen, mit dem sich der bauliche Aufwand für Tragarmsysteme deutlich reduzieren lässt. Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Lagereinheit zwei gegeneinander verdrehbare Lagerteile aufweist, und dass jedes Lagerteil wahlweise an eines der beiden Gelenkteile ankoppelbar ist.
  • Mit dieser Ausgestaltung wird erreicht, dass die Gelenkteile zumindest an ihren Lagerkoppelstücken eines Drehgelenkes gleiche Anschlussbereiche aufweisen. Hierdurch wird der mechanische Bearbeitungsaufwand verringert. Zudem werden Montagefehler beim Anbringen der als einheitliche Baugruppe handhabbaren Lagereinheit vermieden.
  • Gemäß einer bevorzugten Erfindungsausgestaltung kann es vorgesehen sein, dass jedes Gelenkteil an seinem Lagerkoppelstück eine mechanische Schnittstelle zur Ankopplung des ersten Lagerteils und eine mechanische Schnittstelle zur Ankopplung des zweiten Lagerteils aufweist. Die Lagereinheit kann somit unmittelbar mit jedem Gelenkteil verbunden werden, wobei nach Wunsch des Anwenders jedes Gelenkteil mit jedem Lagerteil koppelbar ist, ohne dass zwischengestaltete Anpassstücke erforderlich sind.
  • Gemäß einer bevorzugten Erfindungsvariante ist es vorgesehen, dass die Gelenkteile identisch sind. Diese Konstruktion eignet sich insbesondere für den Aufbau von Zwischengelenken. Dort lässt sich dann eine signifikante Reduzierung des Teileaufwandes erreichen.
  • Für die Lagereinheit ergibt sich dann ein einfacher Aufbau, wenn vorgesehen ist, dass eines der Lagerteile zweiteilig aus zwei Lagerstücken zusammengesetzt ist, dass die zusammengesetzten Lagerstücke eine Aufnahme bilden in der das zweite Lagerteil in Umfangsrichtung drehbar, jedoch in Richtung der Lager-Drehachse unverliebar gehalten ist. Dabei kann die Lagerordnung, insbesondere so ausgeführt werden, dass das eine Lagerteil einen plattenförmigen Stützabschnitt aufweist, an das ein zylindrischer Ansatz angeschlossen ist, wobei die Mittellängsachse des zylindrischen Ansatzes mit der Lager-Drehachse fluchtet, dass das zweite Lagerteil einen Durchbruch aufweist, mit dem es den zylindrischen Ansatz zumindest bereichsweise umgibt, und dass das zweite Lagerstück des ersten Lagerteils mit dem zylindrischen Ansatz lösbar verbunden ist. Die einzelnen Lagerteile können dann einfach als Drehteile gefertigt werden.
  • Ein erfindungsgemäßes Drehgelenk kann dadurch gekennzeichnet sein, dass zwischen dem ersten und dem zweiten Lagerteil eine Gleitringanordnung positioniert ist, die zwei identische Gleitringe aufweist, dass die Gleitringe jeweils einen zylindrischen Vorsprung aufweisen, mit denen sie in den Durchbruch des zweiten Lagerteils eingreifen, und dass an dem zylindrischen Vorsprung ein Stützteil angeschlossen ist, das die beiden Lagerteile in Richtung der Lager-Drehachse gegeneinander abstützt. Auf diese Weise wird mit denkbar geringem Aufwand mit den beiden gleichen Gleitringen die Gleitfunktion zwischen den drehenden Teilen übernommen.
  • Wenn vorgesehen ist, dass das eine Lagerteil mit dem ersten Gelenkteil verschraubt ist, wobei die Schraubenköpfe der Befestigungsschrauben von dem anderen Gelenkteil überdeckt sind, und dass das zweite Gelenkteil mit dem zweiten Lagerteil durch einen Montageraum des Gelenkteils hindurch verschraubt ist, wobei die Schrauben köpfe der Befestigungsschrauben in dem Montageraum angeordnet sind, dann ist eine optisch ansprechende Verbindung der beiden Gelenkteile erreicht.
  • Eine verdeckte Anordnung der Lagereinheit kann auf einfache Weise dadurch erreicht werden, dass jedes der beiden Gelenkteile eine Teil-Aufnahme aufweist, die im zusammengesetzten Zustand des Drehgelenkes eine Lageraufnahme bilden, und dass die Lagereinheit in dieser Lageraufnahme aufgenommen ist.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 in perspektivischer Explosionsdarstellung ein Drehgelenk für ein Tragarmsystem;
  • 2 das Drehgelenk gemäß 1 in Zusammenbaudarstellung und perspektivischer Ansicht;
  • 3 in perspektivischer Explosionsdarstellung eine Lagereinheit für das Drehgelenk gemäß 1;
  • 4 die Anordnung gemäß 3 in Seitenansicht und in Teilschnitt;
  • 5 die Lagereinheit gemäß 2 bis 4 in Ansicht von oben;
  • 6 die Lagereinheit gemäß den 2 bis 5 in Seitenansicht;
  • 7 in perspektivischer Darstellung ein Winkelstück und ein Tragprofil;
  • 8 die Darstellung gemäß 7 in veränderter Perspektive;
  • 9 die Anordnung gemäß den 7 und 8 in Seitenansicht und im Vertikalschnitt und
  • 10 das Tragprofil gemäß 7 bis 9 in Frontansicht.
  • In 1 ist ein Drehgelenk, nämlich ein Zwischengelenk für ein Tragarmsystem beschrieben. Das Drehgelenk weist zwei baugleiche Gelenkteile 10 auf, die mittels einer Lagereinheit 20 drehbar miteinander verbunden werden können. Jedes Gelenkteil 10 ist mit einer Tragarm-Befestigungswand 11 ausgestattet, die vier Schraubaufnahmen 11.1 aufweist. Zusätzlich sind vier Durchbrüche 11.2 in der Tragarm-Befestigungswand 11 vorgesehen. Die Tragarm-Befestigungswand 11 ist mit einem zentralen Durchbruch versehen, die als Kabeldurchführung 11.5 verwendbar ist. Die Kabeldurchführung 11.5 ist kreuzartig ausgebildet und erstreckt sich so seitlich über die Bereiche der Tragarm-Befestigungswand 11 hinaus, die die Schraubaufnahmen 11.1 und die Durchbrüche 11.2 tragen. Damit ist ein maximaler Kabeldurchtrittsquerschnitt erreicht. An die Tragarm-Befestigungswand 11 sind rückseitig Seitenwände 12 angeformt, die auch gleichzeitig an ein Lager-Koppelstück 14 angeschlossen sind. Weiterhin steht am oberen Rand der Tragarm-Befestigungswand 11 ein angeformtes Verbindungsstück 11.3 ab, das auch in die Seitenwände 12 einteilig übergeht. Die Seitenwände 12, die Tragarm-Befestigungswand 11 und das Lager-Koppelstück 14 umschließen einen Montageraum, der mit einem Deckel (nicht dargestellt) abgedichtet verschlossen werden kann. Der Deckel kann mit Befestigungsschrauben in Gewinden 15 verschraubt werden. In dem vom Montageraum umschlossenen Bereich sind Schraubaufnahmen 14.1 in dem Lager-Koppelstück 14 sowie eine Kabeldurchführung 19 vorgesehen.
  • An der der Tragarm-Befestigungswand 11 abgewandten Seite steht ein umlaufender Rand 16 am Lager-Koppelstück 14 vor, der eine Teil-Aufnahme für die Lagereinheit 20 umgibt. Der Rand 16 ist an einen umlaufenden Bund 17 angeschlossen, der in der Teil-Aufnahme eine Auflagefläche bildet. In die Auflagefläche sind Gewindeaufnahmen 17.1 eingeschnitten.
  • In den 3 bis 6 ist die Gestaltung der Lagereinheit näher detailliert. Die 3 und 4 zeigen, dass die Lagereinheit 20 die Lagerteile 21 und 22 umfasst. Das Lagerteil 21 ist in Form einer Scheibe ausgebildet, die zentrisch mit einem als Kabeldurchführung 21.2 dienenden Durchbruch versehen ist. In das Lagerteil 21 sind auf einem Teilkreis Schraubaufnahmen 21.1 eingebracht, die zueinander in gleicher Teilung beabstandet angeordnet sind.
  • Das zweite Lagerteil 22 ist zweitteilig aus zwei Lagerstücken 22.1 und 22.3 zusammengesetzt. Das erste Lagerstück 22.1 ist als Scheibe ausgebildet, die einen zentrischen Durchbruch als Kabeldurchführung 22.7 aufweist. In das Lagerstück 22.1 sind Schraubaufnahmen 22.2 mit Einsenkungen eingebracht. Diese Schraubaufnahmen 22.2 können in Flucht zu Gewindeaufnahmen 22.6 des zweiten Lagerstücks 22.3 ausgerichtet werden. Das zweite Lagerstücke 22.3 ist in Form einer Nabe ausgebildet. Es weist einen ringförmig umlaufenden Stützabschnitt 22.5 auf, der zwei planparallele Flächen aufweist, die senkrecht zur Drehachse stehen. An den Stützabschnitt 22.5 ist ein Ansatz 22.4 angeformt, der nach oben absteht. An der Unterseite steht ein Stützabschnitt 22.8.1 (siehe 4) vor, der eine Stützfläche 22.8 bildet. Die Stützfläche 22.8 steht ebenfalls senkrecht zur Drehachse. Das Lagerstück 28.3 ist von den Gewindeaufnahmen 22.6 vollständig durchdrungen.
  • Zur Montage der Lagereinheit 20 werden zwei Gleitringe 23 benötigt, die aus Gründen der Vereinfachung des Teileaufwandes vorliegend identisch ausgebildet sind. Die Gleitringe 23 besitzen ein ringförmiges Stützteil 23.1 an das ein zylindrischer Vorsprung 23.2 angeformt ist. Der erste Gleitring 23 wird auf den Ansatz 22.4 derart aufgesetzt, dass das Stützteil 23.1 plan auf dem Stützabschnitt 22.5 aufliegt. Der zylindrische Vorsprung 23.2 umgibt den Ansatz 22.4 und liegt an diesem an. Anschließend wird das erste Lagerteil 21 auf den Ansatz 22.4 des zweiten Lagerteils 22 aufgeschoben. Die Kabeldurchführung 21.2 ist mit ihrem Innendurchmesser an den Außendurchmesser des zylindrischen Vorsprunges 23.2 des Gleitringes 23 angepasst.
  • Somit kann das Lagerteil 21 auf die freie Fläche des Stützteils 23.1 plan aufgelegt werden und der zylindrische Vorsprung 23.2 setzt sich in die Bohrung, die die Kabeldurchführung 21.2 bildet. Somit ist das Lagerteil 21 unter Vermittlung des Gleitringes 23 dem Lagerstück 22.3 drehbar zugeordnet.
  • Danach wird der zweite Gleitring 23 aufgesetzt. Die Montagestellung ist in 4 gut erkennbar. Er wird gegenüber dem ersten Gleitring 23 um 180° verdreht so eingebaut, dass sich der zylindrische Vorsprung 23.2 wieder zwischen das Lagerteil 21 und den Ansatz 22.4 des Lagerstücks 22.3 legt.
  • Der Stützteil 23.1 liegt dann plan auf der Oberseite des Lagerteils 21 auf.
  • Abschließend wird das zweite Lagerstück 22.1 auf die Stirnfläche des Ansatzes 22.4 derart aufgelegt, dass die Schraubaufnahmen 22.2 mit den Gewindeaufnahmen 22.6 fluchten. Durch die Schraubaufnahmen 22.2 können Befestigungsschrauben eingeführt und in die Gewindeaufnahmen 22.6 eingeschraubt werden. Im montierten Zustand bleiben die Lagerteile 21, 22 gegeneinander drehbar. Die Gleitringe 23 verhindern, dass die Lagerteile 21, 22 aneinander reiben. Einige der Schraub-/Gewindeaufnahmen 22.2/22.6 bleiben unbelegt, wie dies später erläutert wird.
  • Zur Montage des Drehgelenkes wird die Lagereinheit 20 wahlweise in die Aufnahme eines der Gelenkteile 10, vorliegend das untere Gelenkteil 10 eingelegt. Dabei stützt sich das Lagerteil 21 auf der Auflagefläche des Bundes 17 ab und die Schraubaufnahmen 21.1 des Lagerteils 21 stehen in Flucht mit den Gewindeaufnahmen 17.1 im Bund 17. Durch die Schraubaufnahmen 21.1 können dann Befestigungsschrauben 18 hindurchgeführt und in die Gewindeaufnahmen 17.1 eingeschraubt werden. Damit ist das Lagerteil 21 fest mit dem unteren Gelenkteil 21 verbunden. Der Rand 16 umgibt das Lagerteil 21 außenseitig, wobei sich der Rand 16 in Richtung der Drehachse (in der Bildebenen vertikal zentrisch durch die Kabeldurchführung 19) in etwa bis zur Hälfte der Höhe des Lagerteils 21 erstreckt. Anschließend wird das zweite Gelenkteil 10 auf die Lagereinheit 20 aufgesetzt.
  • Dabei stützt sich das Lagerteil 22 mit einer Stützfläche 22.8 auf einer Gegenfläche 14.2 ab, in die die Gewindeaufnahmen 14.1 eingebracht sind. Die Gewindeaufnahmen 22.6 in dem Lagerteil 22 sind nicht über deren gesamte Gewindelängen mit den Befestigungsschrauben 18 belegt. Diese Gewindeaufnahmen 22.6 stehen in Flucht zu den Schraubaufnahmen 14.1 des oberen Gelenkteils 10. Durch die Schraubaufnahmen 14.1 können Befestigungsschrauben 18 hindurchgeführt und in diese Gewindeaufnahmen 22.6 eingeschraubt werden. Damit ist das Lagerteil 22 fest mit den oberen Gelenkteil 10 verbunden. Da die beiden Lagerteile 21, 22 um die in der 1 vertikale Gelenkachse gegeneinander verdrehbar sind, können somit auch die Gelenkteile 10 gegeneinander verdreht werden. Wie die 2 veranschaulicht, überdeckt auch der Rand 16 des oberen Gelenkteils 10 das Lagerteil 21 umfangsseitig bis auf einen schmalen Umfangsspalt in dem sich die beiden Gelenkteile 10 nicht treffen, damit die freie Drehbarkeit gewährleistet und gleichzeitig mit optischer Abschirmung des Lagerteils 31 ein ansprechendes Design erreicht ist.
  • In den 5 bis 9 ist exemplarisch die Zuordnung eines Tragprofils 40 zu einer Verbindungskomponente des Tragarmsystems dargestellt. Vorliegend ist als Verbindungskomponente ein Winkelstück 30 gezeigt. Die Anschlussbereiche der Gelenkteile 10 sind identisch wie die Anschlussbereiche des Winkelstückes 30 gestaltet, so dass das Tragprofil 40 jeweils in identischer Weise verbaubar ist.
  • Nachfolgend wird nun zunächst die Gestaltung des Winkelstückes 30 beschrieben. Dieses weist zwei Tragarm-Befestigungswände 31 auf, die zueinander im rechten Winkel stehen. In die Tragarm-Befestigungswände 31 sind jeweils vier Schraubaufnahmen 31.1 und vier Durchbrüche 31.2 eingearbeitet. An die Tragarm-Befestigungswände 31 ist wieder ein umlaufender Rand 31.4 angeformt, der eine Aufnahme für das Tragarmprofil 40 bildet. Die Tragarm-Befestigungswände 31 sind mit den kreuzförmigen Kabeldurchführungen versehen.
  • Aus den Zeichnungen ergibt sich, dass bei den Gelenkteilen 10 und dem Winkelstück 30 die Tragarm-Befestigungswände 11, 31, die Schraubaufnahmen 11.1, 31.1, die Durchbrüche 11.2, 31.2, die Ränder 16, 31.4 und die Kabeldurchführungen 11.5, 31.5 identisch ausgebildet sind, so dass sich eine einheitliche mechanische Schnittstelle ergibt.
  • Die Tragarm-Befestigungswände 31 des Winkelstücks 30 sind mittels Seitenwände 32 einteilig miteinander verbunden und somit gegeneinander ausgesteift. Die beiden Tragarm-Befestigungswände 31 und die Seitenwände 32 umschließen einen Montageraum, der mit einem (nicht gezeigten) Deckel verschließbar ist. Wie die 9 erkennen lässt, sind in die Tragarm-Befestigungswände 31 Gewindeaufnahmen 33 eingebracht, an denen der Deckel angeschraubt werden kann.
  • Die 9 lässt auch detaillierter die Gestalt der Durchbrüche 31.2 erkennen. Sie weisen einen in die Tragarm-Befestigungswand 31 eingemuldeten kalottenförmigen Stützabschnitt 31.21 auf. Ausgehend vom Montageraum mündet eine zylindrische Bohrung des Durchbruches in den Bereich des Stützabschnittes 31.21 und zwar so, dass der gesamte Durchbruch 31.2 rotationssymmetrisch ist.
  • Die 9 zeigt auch, dass die Schraubenaufnahmen 31.1 als vom Montageraum ausgehende, sich erweiternde Durchbrüche 31.2 ausgebildet sind, wobei diese die Geometrie eines vertikal ausgerichteten Längsschlitzes haben (siehe beispielsweise 8).
  • Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf 10 die Geometrie des Tragprofils 40 erläutert. Dieses ist als Strangpressprofil, vorzugsweise aus Aluminium gefertigt. Das Tragprofil 40 weist zwei zueinander parallele Seitenwände 41 auf, die über bogenförmige Verbindungsabschnitte 48 miteinander verbunden sind. Die Seitenwände 41 sind mit Eintiefungen 42 versehen, die von zwei Profilkanten 42.1 begrenzt sind, welche in Profillängsrichtung verlaufen. Somit bildet die Eintiefung eine Aufnahme für Schilder, die an den Profilkanten 42.1 exakt ausgerichtet werden können.
  • Zudem unterteilen die Profilkanten 42.1 die Seitenwände 42 optisch. Die Verbindungsabschnitte 48 sind mit nach außen abstehenden Ansätzen 47 verdickt. Diese Ansätze 47 verbessern die Profilsteifigkeit und bilden ebenfalls Profilkanten 47.1, die optisch unterteilen.
  • Im Übergangsbereich der Seitewände 42 in die Verbindungsabschnitte 46 sind Verdickungen angeformt, die in den von dem Tragarmprofil 40 umschlossenen Innenraum vorstehen. Die Verdickungen reichen bis an die Profilkanten 47.1 der Verbindungsabschnitte 47, was eine gute Stabilität im gefährdeten Eckbereich bringt. Weiterhin überdecken die Verdickungen auch die Profilkanten der Seitenwände 41, um auch hier eine massivere Querschnittsgeometrie zu erhalten. Der überdeckende Bereich nimmt dann auch Kerbspannungen auf, die an den Profilkanten 42.1 entstehen können.
  • In die Verdickungen sind jeweils zwei in Profillängsrichtung durchgehend verlaufende Schraubkanäle 44, 45 eingearbeitet. Die Schraubkanäle 44, 45 sind dabei so angeordnet, dass das Tragprofil 40 vollsymmetrisch, also symmetrisch zur Mittelquerebene MQ und zur Mittellängsebene ML ausgebildet ist. Die Anordnung der Schraubkanäle 44, 45 ist so gewählt, dass die äußeren vier Schraubkanäle 44 zur Tragarm-Befestigung an dem Gelenkteil 10 bzw. Winkelstück 30 etc. dient. Damit wird zur stabilen Befestigung sowohl in Vertikal- als auch in Horizontalrichtung ein großer Stützabstand zwischen den Schraubkanälen 44 erreicht. Die inneren Schraubkanäle 45 werden zur Tragarm-Ausrichtung verwendet.
  • Nachfolgend wird anhand der 9 die Vorgehensweise zur Tragarm-Ausrichtung und Tragarm-Befestigung am Winkelstück 30 beschrieben. Wie oben angedeutet, ist diese Vorgehensweise bei den Gelenkteilen 10 identisch.
  • Zunächst werden zwei Justage-Schrauben 35 in die beiden in Vertikalrichtung unteren Schraubkanäle 45 eingeschraubt. Die beiden Justage-Schrauben 35 haben einen kalottenförmigen Schraubenkopf, der an die Kontur des kalottenförmigen Stützabschnittes 32.21, der angepasst ausgebildet ist.
  • Das Tragarmprofil 40 kann in die von dem Rand 31.4 gebildete Aufnahme der Tragarm-Befestigungswand 31 eingesetzt werden. Dabei umfasst der Rand 31.4 die Außenkontur des Tragprofils 40, wodurch es exakt gegenüber dem Winkelstück 30 ausgerichtet ist. Damit können dann auch die Schraubenköpfe der Justage-Schrauben 35 zielgeführt in die Stützabschnitte 31.21 eingeführt werden. Die Stirnwand 46 des Tragprofils 40 kommt mit der Außenseite der Tragarm-Befestigungswand 31 zur planparallelen Anlage. Dann können vier Befestigungsschrauben 34 von der Innenseite des Montageraums durch die Schraubenaufnahmen 31.1 hindurchgeführt und in die Schraubkanäle 44 eingeschraubt werden. Das Tragarmprofil 40 ist dann fest mit dem Winkelstück 30 verbunden. Nun kann es vorkommen, dass beispielsweise aufgrund eines am Tragarmsystem angebrachten schweren Bedienungsgehäuses das Tragprofil 40 sich leicht durchbiegt und das Bedienungsgehäuse mithin nicht exakt ausgerichtet ist. Dann kann mit den Justage-Schrauben 35 eine Nivellierung vorgenommen werden. Hierzu werden zunächst die Befestigungsschrauben 34 gelöst, aber nicht vollständig ausgeschraubt. Dann kann ein Werkzeug, beispielsweise ein Innensechskant-Schlüssel durch die zylindrische Bohrung des Durchbruchs 31.2 hindurchgeführt und in eine Werkzeugaufnahme im Schraubenkopf eingesetzt werden. Durch ein Verdrehen der Justage-Schrauben 34 im Gegen-Uhrzeigersinn lässt sich dann der Ausstellwinkel des Tragprofils 40 verändern. Dies wird dadurch möglich, dass der Schraubenkopf gegen den Stützabschnitt 31.21 gezogen wird. Dann kippen die Justage-Schrauben 35 die Stirnwand 34 an der Unterseite von der Tragarm-Befestigungswand 31 ab. Bei dieser Kipp-Bewegung verdreht sich der Schraubenkopf in dem Stützabschnitt 31.21, wobei diese beiden Bauteile aufgrund ihrer kalottenförmigen Geometrie ein Kugelgelenk bilden, das die Kipp-Bewegung zuverlässig überträgt. Zudem bildet das Kugelgelenk große Berührungsflächen, die eine sichere Lastabtragung garantieren. Gleichzeitig werden auch die Befestigungs-Schrauben 34 gekippt. Da die Schraubenaufnahmen 31.1 schlitzförmig sind, wird diese Kippbewegung nicht behindert. Wenn die gewünschte Tragarmausrichtung erreicht ist, werden die Befestigungs-Schrauben 34 wieder fest angezogen.
  • Die Justage-Schraube 35 ist bezüglich ihrer Gewindegeometrie mit ausreichender Selbsthemmung ausgelegt, so dass sie sich im Betriebseinsatz nicht verstellen kann.
  • Nachfolgend wird noch kurz die Vorgehensweise zur Installation von Kabeln in dem erfindungsgemäßen Tragarmsystem beschrieben. Die Kabel können beispielsweise ausgehend von einem Bediengehäuse in ein angeschlossenes Tragarmprofil 40 (Aufsatzgelenk) eingeführt werden. Um eine Kabeluntereilung dann erreichen zu können, wenn eine Vielzahl von Kabeln im Tragprofil 40 geführt werden sollen, kann der vom Tragprofil 40 umschlossene Innenraum mittels einer, in das Tragprofil 40 einsetzbaren Trennwand unterteilt werden. Hierzu weist das Tragprofil 40 an den Seitenwänden 42 zwei gegeneinander gerichtete, anprofilierte Nuten 43 auf. In diese Nuten 43 kann die Trennwand mit ihren längsseitigen Rändern eingeschoben werden. Die Kabel können im Drehgelenk oder im Winkelstück durch die Kabeldurchführung 11.5 aus dem Tragprofil 40 in den Montageraum gezogen, umgelenkt und durch das Lager-Koppelstück 14 beziehungsweise die zweite Tragarm-Befestigungswand 31 hindurch geführt werden. Im Falle des Drehgelenks kann das Kabel dann durch die Kabeldurchführungen 21.2, 19 des Lagerteils 31 und des angeschlossen zweiten Gelenkteils 10 geschoben werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 4403593 [0002, 0003]

Claims (8)

  1. Drehgelenk für ein Tragarmsystem mit zwei Gelenkteilen (10), die mittels einer Lagereinheit (20) um eine Dreh-/Schwenkachse gegeneinander verstellbar miteinander verbunden sind, wobei wenigstens eines der Gelenkteile (10) jeweils ein Lagerkoppelstück (14) und eine Tragarm-Befestigungswand (11) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagereinheit (20) zwei gegeneinander verdrehbare Lagerteile (21, 22) aufweist, und dass jedes Lagerteil (21, 22) wahlweise an eines der beiden Gelenkteile ankoppelbar ist.
  2. Drehgelenk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Gelenkteil (10) an seinem Lagerkoppelstück (14) eine mechanische Schnittstelle zur Ankopplung des ersten Lagerteils (21) und eine mechanische Schnittstelle zur Ankopplung des zweiten Lagerteils (22) aufweist.
  3. Drehgelenk nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkteile (10) identisch sind.
  4. Drehgelenk nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eines der Lagerteile (22) zweiteilig aus zwei Lagerstücken (22.1, 22.3) zusammengesetzt ist, dass die zusammengesetzten Lagerstücke eine Aufnahme bilden in der das zweite Lagerteil (21) in Umfangsrichtung drehbar, jedoch in Richtung der Lager-Drehachse unverliebar gehalten ist.
  5. Drehgelenk nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Lagerteil (22) einen plattenförmigen Stützabschnitt (22.5) aufweist, an das ein zylindrischer Ansatz (22.4) angeschlossen ist, wobei die Mittellängsachse des zylindrischen Ansatzes (24) mit der Lager-Drehachse fluchtet, dass das zweite Lagerteil (21) einen Durchbruch aufweist, mit dem es den zylindrischen Ansatz (24) zumindest bereichsweise umgibt, und dass das zweite Lagerstück (22) des ersten Lagerteils (21) mit dem zylindrischen Ansatz (24) lösbar verbunden ist.
  6. Drehgelenk nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem ersten und dem zweiten Lagerteil (21, 22) eine Gleitringanordnung positioniert ist, die zwei identische Gleitringe (23) aufweist, dass die Gleitringe (23) jeweils einen zylindrischen Vorsprung (23.2) aufweisen, mit denen sie in den Durchbruch des zweiten Lagerteils (21) eingreifen, und dass an dem zylindrischen Vorsprung (23.2) ein Stützteil (23.1) angeschlossen ist, das die beiden Lagerteile (21, 22) in Richtung der Lager-Drehachse gegeneinander abstützt.
  7. Drehgelenk nach einem der Ansprüche 1 bis 6 dadurch gekennzeichnet, dass das eine Lagerteil (21) mit dem ersten Gelenkteil (10) verschraubt ist, wobei die Schraubenköpfe der Befestigungsschrauben (18) von dem anderen Gelenkteil (10) überdeckt sind, und dass das zweite Gelenkteil (10) mit dem zweiten Lagerteil (22) durch einen Montageraum des Gelenkteils (10) hindurch verschraubt ist, wobei die Schraubenköpfe der Befestigungsschrauben in dem Montageraum angeordnet sind.
  8. Drehgelenk nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der beiden Gelenkteile (21, 22) eine Teile-Aufnahme aufweist, die im zusammengesetzten Zustand des Drehgelenkes eine Lageraufnahme bilden, und dass die Lagereinheit (20) in dieser Lageraufnahme aufgenommen ist.
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