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Die
Erfindung betrifft eine Motorkettensäge, insbesondere eine tragbare,
handgeführte
Motorkettensäge
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Eine
derartige Motorkettensäge
weist einen Verbrennungsmotor zum Antrieb einer auf einer Führungsschiene
umlaufenden Sägekette
auf, wobei die Kurbelwelle des Verbrennungsmotors quer zur Längsachse
der Motorkettensäge
ausgerichtet ist und an einem Ende ein Antriebsritzel für die Sägekette
sowie an dem anderen Ende ein Gebläserad eines Kühlluftgebläses trägt. Der
vom Kühlluftgebläse angesaugte
Kühlluftstrom
wird quer zur Längsachse der
Motorkettensäge
zur Kühlung
dem Zylinder des Verbrennungsmotors zugeführt, umströmt diesen und wird über eine
Gehäuseöffnung auf
der gegenüberliegenden
Längsseite
ausgeblasen.
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Moderne
Verbrennungsmotoren, insbesondere einzylindrige Verbrennungsmotoren
werden aus Umweltschutzgründen
mager betrieben, was mit einer erhöhten Betriebstemperatur einhergehen
kann. Um eine ausreichende Kühlung
sicherzustellen, muss ein entsprechender Volumenstrom an Kühlluft das
Motorgehäuse
durchströmen.
Andererseits bedingen erhöhte
Betriebstemperaturen auch eine entsprechende Erwärmung angebauter Teile, so
z. B. des Abgasschalldämpfers.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mit dem Kühlluftstrom nicht nur den Verbrennungsmotor
ausreichend zu kühlen,
sondern auch einem am Zylinder befestigten Abgasschalldämpfer Kühlluft zuzuführen.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß nach den
kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Das
im Bereich vor der Gehäuseöffnung angeordnete
Luftleitelement hat einen ausreichenden Abstand sowohl zum Zylinder
als auch zur Gehäuseöffnung,
so dass durch die Anordnung des Luftleitelementes eine Störung der
Kühlluftströmung innerhalb
des Motorgehäuses
weitgehend vermieden ist. Hierzu ist das Luftleitelement am Schenkel
des Handschutzes getragen, welcher aufgrund seiner konstruktiven
Ausgestaltung auf der Längsseite
der Gehäuseöffnung gehalten
ist. Mit der erfindungsgemäßen Gestaltung
wird die Lage des Schenkels des Handschutzes vor der Gehäuseöffnung genutzt,
um ein Luftleitelement anzuordnen, welches einen Teil des Ausblasluftstroms
zum Abgasschalldämpfer
ableitet, wodurch eine Kühlung
des Abgasschalldämpfers
ohne Beeinträchtigung
des Kühlluftstroms
am Zylinder erreicht wird. Der zum Abgasschalldämpfer geführte Teilluftstrom vermischt
sich darüber
hinaus mit dem Abgasstrom, der aus dem Auslass des Abgasschalldämpfers austritt,
wodurch bereits in geringem Abstand zum Abgasauslass am Abgasschalldämpfer eine geringe
Temperatur des abströmenden Mischstroms
am Abgas und Teilluftstrom erzielt ist.
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Das
am Schenkel des Handschutzes getragene Luftleitelement liegt vorteilhaft
mit Abstand zum Zylinder. Dabei ist die Anordnung so getroffen,
dass in Seitenansicht auf das Motorgehäuse das Luftleitelement einen
Spalt zwischen einem Abgasschalldämpfer und dem Zylinder überdeckt.
Dabei kann die Anordnung so getroffen sein, dass der Schenkel des Handschutzes
etwa auf Höhe
des Spaltes zwischen Abgasschalldämpfer und Zylinder liegt und
der Schenkel selbst als Luftleitelement ausgebildet ist.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist das Luftleitelement breiter als
der Schenkel des Handschutzes ausgeführt, wobei sich das Luftleitelement
in Seitenansicht auf das Motorgehäuse aus dem Bereich des Zylinders über den
Spalt des Abgasschalldämpfers zum
Zylinder hinaus bis in den Bereich des Abgasschalldämpfers erstrecken
kann.
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In
einfacher Weise ist das Luftleitelement eine geformte Wand, die
insbesondere etwa um die Längsachse
der Motorkettensäge
gekrümmt
ausgebildet ist. Dabei ist es fertigungstechnisch zweckmäßig, das
Luftleitelement einteilig mit dem Schenkel des Handschutzes auszubilden.
Das Luftleitelement hat bevorzugt eine löffelartige Ausbildung.
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Weitere
Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen, der
Beschreibung und der Zeichnung, in der ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
dargestellt ist. Es zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf eine Motorkettensäge
in teilschematischer Darstellung,
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2 eine
Ansicht auf die Motorkettensäge nach 1 in
teilschematischer Darstellung,
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3 eine
Detailansicht auf ein am Handschutz angeordnetes Luftleitelement
von vorne gesehen,
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4 eine
teilschematische Draufsicht auf die Motorkettensäge nach 1 mit abgenommener Haube.
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Die
in den 1 bis 4 dargestellte tragbare, handgeführte Motorkettensäge weist
ein Motorgehäuse 2 mit
einer Haube 3 auf. Im Motorgehäuse 1 ist eine Antriebseinheit 4 angeordnet,
die zum Antrieb eines Werkzeugs dient, im gezeigten Ausführungsbeispiel
einer Sägekette 5,
die in einer umlaufenden Nut einer Führungsschiene 6 umläuft.
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Die
Antriebseinheit ist im gezeigten Ausführungsbeispiel vorzugsweise
ein Zweitaktmotor, insbesondere ein einzylindriger Zweitaktmotor,
wobei die Kurbelwelle 7 (4) des Verbrennungsmotors quer
zu einer Längsachse 8 der
Motorkettensäge 1 liegt.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel
ist an dem einen Ende 18 der Kurbelwelle ein Antriebsritzel 9 zum Antriebseingriff
an der Sägekette 5 montiert,
wobei das Antriebsritzel 9 über eine Fliehkraftkupplung 10 mit
der Kurbelwelle 7 in Verbindung steht.
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Auf
dem anderen Ende 28 der Kurbelwelle (4)
ist ein Gebläserad
eines Kühlluftgebläses 10 befestigt, über das
dem Zylinder 11 Kühlluft
zugeführt ist.
Der Zylinder 11 trägt
eine entsprechende Anordnung von Kühlrippen, zwischen denen der
Kühlluftstrom 12 hindurchgeführt ist.
Der vom Kühlgebläse 10 angesaugte
Luftstrom 13 tritt als Kühlluftstrom 12 zwischen
den Kühlrippen
des Zylinders 11 hindurch und als Ausblasluftstrom 14 an
der dem Kühlgebläse 10 gegenüberliegenden
Längsseite 32 der
Motorkettensäge 1 aus.
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Im
gezeigten Ausführungsbeispiel
liegt der mit Kühlrippen
verrippte Zylinder 11 somit zwischen dem Kühlgebläse 10 und
der vorzugsweise als Fliehkraftkupplung 20 ausgebildeten
Kupplung zum Antriebsritzel 9 am anderen Ende 18 der
Kurbelwelle 7.
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Die
für den
Verbrennungsmotor notwendigen Zusatzaggregate sind – in Richtung
der Längsachse 8 der
Motorkettensäge 1 gesehen – vor und
hinter dem Zylinder 11 angeordnet. So liegt der Abgasschalldämpfer 15 vor
der Kurbelwelle 7, d. h., auf der Seite der Kurbelwelle 7,
auf der auch die Führungsschiene 6 mit
der umlaufenden Sägekette 5 vorgesehen
ist. Der Abgasschalldämpfer 15 ist
unmittelbar an einem Auslassflansch 16 des Zylinders 11 montiert, wobei
zwischen dem Zylinder 11 und dem Abgasschalldämpfer 15 ein
Spalt S verbleibt. Vorzugsweise ist der Spalt S von einem Teil des
Kühlluftstroms 12 durchströmt, wodurch
eine bessere thermische Abkopplung des Abgasschalldämpfers 15 vom
Zylinder 11 gegeben ist.
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Hinter
dem Zylinder 11 des Verbrennungsmotors, also auf der der
Führungsschiene 5 abgewandten
Seite der Kurbelwelle 7, ist der Ansaugtrakt des Verbrennungsmotors
vorgesehen. In 4 ist ein Luftfilter 17 zu
erkennen, der über
einen Ansaugkanal 19 Verbrennungsluft dem Verbrennungsmotor zuführt. Über eine
geeignete Kraftstoffzumessvorrichtung wird dem Verbrennungsmotor
die zum Betrieb notwendige Kraftstoffmenge zugeführt.
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Das
Motorgehäuse 2 umfasst
eine Haube 3, welche – wie
die 1 und 2 zeigen – den Ansaugtrakt des Verbrennungsmotors
mit dem Luftfilter 17 und dem Ansaugkanal 19 ebenso
abdecken, wie den Zylinder 11. Die Haube bzw. das Motorgehäuse überdeckt
dabei den Spalt S und erstreckt sich bis über den Abgasschalldämpfer 15.
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Zum
Halten und Führen
der Motorkettensäge
weist diese unter anderem einen vorderen Griffbügel 21 auf, der sich
quer zur Längsachse 8 mit
einem Griffabstand G über
der Haube 3 bzw. dem Motorgehäuse 2 erstreckt. In
nicht näher
dargestellter Weise kann sich der Griffbügel 21 von der das
Kühlluftgebläse 10 aufweisenden
Längsseite 31 bis
zur anderen, die Führungsschiene 6 aufweisenden
Längsseite 32 der
Motorkettensäge
erstrecken. Dabei liegt der Griffbügel 21 bevorzugt mit
einem Winkel von weniger als 90° zur
Längsachse 8,
also unter einem Winkel zur Kurbelwelle 7. Mit der Kurbelwelle 7 schließt der Griffbügel 21 einen
spitzen Winkel von z. B. 0° bis 50° ein.
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Dem
Griffbügel 21 vorgelagert
ist ein Handschutz 30, der mit einem Freiraum F mit Abstand
vor dem Griffbügel 21 liegt.
Der Handschutz 30 erstreckt sich im Wesentlichen parallel
zum Griffbügel 21 und hat
zumindest einen Schenkel 33, mit dem der Handschutzbügel 30 auf
einer Längsseite 31 bzw. 32 gehalten ist.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel
ist der Handschutz 30 verschwenkbar gelagert und dient
als Auslöser
für eine
Sicherheitsbremseinrichtung, die auf die Abtriebsseite der Fliehkraftkupplung 20 und damit
auf das Kettenritzel 9 wirkt.
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Wie 4 zeigt,
ist im Ausführungsbeispiel der
Handschutzbügel
U-förmig
ausgebildet und mit seinem einen Schenkel 33 auf der einen
Längsseite 32 der
Motorkettensäge
gelagert und mit seinem anderen Schenkel 34 auf der anderen
Längsseite 31 schwenkbar
gehalten.
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Wie 2 zeigt,
hat das Motorgehäuse 2 bzw.
die Haube 3 auf der Längsseite 32 eine
Gehäuseöffnung 22,
die sich im Wesentlichen über
die gesamte in Richtung der Längsachse 8 gemessene Schmalseite 23 des
Zylinders 11 über
den Spalt S hinaus und in den Bereich des Abgasschalldämpfers 15 erstreckt.
Das Motorgehäuse 2 bzw.
die Haube 3 begrenzt somit eine Gehäuseöffnung 22, die auf
der Längsseite 32 der
Motorkettensäge 1 liegt
und sich etwa über
die Länge
der Antriebseinheit 4 erstreckt.
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Über die
Gehäuseöffnung 22 wird
der Ausblasluftstrom 14 abgeführt, so dass der Kühlluftstrom 12 quer
zur Längsachse 18 durch
das Motorgehäuse 2 geführt ist.
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Der
Schenkel 33 des Handschutzbügels 30 erstreckt
sich auf der Längsseite 32 des
Motorgehäuses 2 im
Bereich der Gehäuseöffnung 22 etwa
auf der Höhe
des Spaltes S zwischen dem Abgasschalldämpfer 15 und dem Zylinder 11.
Wie 1 zeigt, liegt der Schenkel 33 des Handschutzbügels 30 mit einem
Abstand a zum Zylinder 11 bzw. zur Gehäuseöffnung 22.
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Erfindungsgemäß ist im
Bereich des Schenkels 33 des Handschutzes 30 ein
Luftleitelement 24 angeordnet, welches den Ausblasluftstrom 14 ändert. Hierzu
dient das Luftleitelement 24, welches ohne wesentliche
Beeinträchtigung
des Ausblasluftstroms 14 einen Teilstrom 25 abzweigt
und etwa in Richtung der Längsachse 8 umlenkt,
vorzugsweise parallel zur Längsseite 32 nach
vorne zum Abgasschalldämpfer 15 umlenkt.
Der Teilluftstrom 25 tritt somit an der vorderen Stirnseite 29 des
Abgasschalldämpfers 15 aus,
wodurch dieser gut gekühlt
wird. In besonderer Ausgestaltung der Erfindung ist der Teilluftstrom 25 in
dem Bereich des Abgasauslasses 26 geführt, so dass sich der Teilluftstrom 25 und
der aus dem Auslass 26 austretende Abgasstrom miteinander
vermischen. Dadurch kann die Temperatur des abströmenden Mischstroms
signifikant gesenkt werden; nahe des Abgasschalldämpfers 15 bzw.
des Arbeitsgeräts
können
so niedrige Temperaturen gewährleistet
werden.
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In
einfacher Ausgestaltung ist der Schenkel 33 des Handschutzes
als Luftleitelement 24 ausgebildet, so dass zumindest der
Teilluftstrom 25 nach vorne zur Stirnseite 29 des
Abgasschalldämpfers 15 umgelenkt
wird, der durch den Spalt S zwischen Abgasschalldämpfer 15 und
Verbrennungsmotor 11 quer zur Längsachse 8 das Motorgehäuse 1 geströmt ist.
Da der als Luftleitelement 24 ausgebildete Schenkel 33 sowohl
mit Abstand z zum Zylinder 11 (3) als auch
mit Abstand a zur Gehäuseöffnung 22 (1)
liegt, wird der Teilluftstrom 25 erst dann abgezweigt,
wenn der Ausblasluftstrom 14 das Motorgehäuse 2 verlassen
hat. Dies stellt sicher, dass die Kühlluftströmung im Motorgehäuse weitgehend
ungestört
durch das Luftleitelement 24 bleibt.
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Bevorzugt
ist das Luftleitelement 24 als Luftleitwand 29 ausgebildet,
die am Schenkel 33 des Handschutzes 30 getragen
ist. Das so gebildete Luftleitelement 24 überdeckt
in Seitenansicht auf das Motorgehäuse 1 den Spalt S
zwischen Abgasschalldämpfer 15 und
Zylinder 11. Dabei ist das Luftleitelement 24 breiter
als der Schenkel 33 des Handschutzes 30, so dass
es sich in Seitenansicht auf die Längsseite 32 des Motorgehäuses 1 aus
dem Bereich des Zylinders 11 über den Spalt S des Abgasschalldämpfers 15 zum
Zylinder hinaus bis in den Bereich des Abgasschalldämpfers 15 selbst
erstrecken kann. Wie aus 2 ersichtlich, überragt
das Luftleitelement 24 in Richtung der Längsachse 8 gesehen den
Schenkel 33 sowohl in Richtung zum Abgasschalldämpfer 15 als
auch in Richtung zum Zylinder 11.
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Wie 3 zeigt,
ist das Luftleitelement 24 eine vorzugsweise löffelartig
geformte Wand 29, die – bezogen
auf die Längsachse 8 der
Motorkettensäge 1 – gekrümmt ausgebildet
ist. Die Krümmung
ist dabei derart gestaltet, dass ein ausreichender Abstand z zum
Zylinder 11 erzielt ist. Die Höhe des Luftleitelementes 24 erstreckt
sich im Wesentlichen über die
gesamte Höhe
der im Bereich des Spaltes S vorgesehenen Gebläseöffnung 22.
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Die
Luftleitwand 29 ist – wie
die Figuren zeigen – bevorzugt
einteilig mit dem Handschutz 30 gefertigt, wobei der Handschutz 30 insbesondere
aus einem Kunststoff besteht.
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Es
kann zweckmäßig sein,
die Überlappung des
Luftleitelementes mit dem Abgasschalldämpfer 15 größer auszubilden
als die Überlappung
des Luftleitelementes 24 mit dem Zylinder 11.
Dies ergibt sich aus der Seitenansicht in 2 sowie
der Draufsicht in 4.
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Wie
in 1 strichliert gezeigt, kann das Luftleitelement 24 auch
zur Längsmittelachse 8 der Motorkettensäge 1 in
einem Winkel 40 liegen. Dadurch wird der abgezweigte Teilluftstrom 25' (punktierte
Linie) weniger stark umgelenkt, woraus sich insgesamt eine geringere
Störung
des Kühlluftstroms ergibt.
Der Winkel 40 liegt in einem Bereich von etwa 0° bis 30°; das Luftleitelement 24 liegt
somit mit einem zur vorderen Stirnseite 41 der Motorkettensäge 1 öffnenden
Winkel 40, wobei das Luftleitelement 24 von der
Längsseite 32 weg
nach außen
gerichtet liegt.