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Die
Erfindung betrifft amorphes Lenalidomid zusammen mit einem Oberflächenstabilisator
in Form eines stabilen Intermediats. Die Erfindung betrifft ferner
Verfahren zur Herstellung von stabilem amorphem Lenalidomid und
pharmazeutischen Formulierungen, enthaltend stabiles amorphes Lenalidomid.
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Lenalidomid
ist ein Immunmodulator mit vielfältigen Wirkungen. Er hemmt
die Proliferation bestimmter hämatopoetischer Tumorzellen,
fördert die von T-Zellen sowie von Natural-Killer-(NK)-Zellen
vermittelte Immunität, stimuliert die Erythropoese, hemmt
die Angiogenese und die Produktion von proinflammatorischen Zytokinen
wie TNF-α und Interleukin-6 und -12. Lenalidomid ist bei
Patienten mit multiplem Myelom zugelassen. Das multiple Myelom ist
ein bösartiger Tumor der B-Lymphozyten. Trotz Chemo- und
Strahlentherapie, Stammzelltransplantation sowie Einsatz von Thalidomid
und Bortezomib gilt die Erkrankung im Fachgebiet bisher als unheilbar.
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Der
IUPAC-Name von Lenalidomid [INN] ist 3-(4-Amino-1,3-dihydro-1-oxo-2H-isoindol-2-yl)-2,6-piperidindion.
Die chemische Struktur von Lenalidomid wird in nachstehender Formel
(1) dargestellt:
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Die
Bezeichnung ”Lenalidomid” umfasst hierbei sowohl
das (R) als auch das (S)-Enantiomer.
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Synthesewege
für Lenalidomid wurden von
Müller et al.,
Bioorganic & Medicinal
Chemistry Letters 9 (1999), 1625–1630, in
EP 0 925 294 B1 und
in
WO 2006/028964 beschrieben.
Die Herstellung resultiert in einem kristallinen Feststoff, wobei
gemäß
WO
2005/023192 acht unterschiedliche polymorphe Formen (Formen A
bis H) existieren.
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Lenalidomid
wird unter dem Handelsnamen Revlimid
® als
Hartgelatinekapsel vermarktet. Revlimid
® enthält
Lenalidomid in kristalliner Form und wird in Form von Hartgelatinekapseln
mit 5, 10, 15 und 25 mg Lenalidomid vertrieben. Die 5 mg Kapsel
weist einen Wirkstoffgehalt von ca. 2,5 Gew.-% auf. Um die erforderliche Gleichförmigkeit
des Gehalts (= Content Uniformity) zu gewährleisten, muss
kristallines Lenalidomid in mikronisierter Form verwendet werden
(siehe
EMEA "Scientific Discussion" for
Revlimid, 2007).
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Mit
der Mikronisierung von Lenalidomid gehen jedoch einige Nachteile
einher. Zunächst resultiert die Mikronisierung in einem
Wirkstoff mit unerwünscht niedriger Fließfähigkeit.
Ferner ist der mikronisierte Wirkstoff aufgrund der hohen Toxizität
aus Gesichtspunkten der Arbeitssicherheit schwieriger und aufwendiger
zu handhaben. Durch die starke Vergrößerung der
Oberfläche während der Mikronisierung nimmt zudem
die Oxidationsempfindlichkeit des Wirkstoffs zu.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung war es daher, die vorstehend genannten
Nachteile zu überwinden. Es soll der Wirkstoff in einer
Form bereitgestellt werden, die eine gute Fließfähigkeit
aufweist und es somit ermöglicht, nicht nur zu Kapseln
verarbeitbar zu sein, sondern auch eine gute Verpressung zu Tabletten
gewährleistet. Es soll zudem der Wirkstoff in einer Form
bereitgestellt werden, die nicht zur Agglomeration neigt. Ferner
soll eine gleichmäßige Verteilung des Wirkstoffs
gewährleistet sein. Eine Mikronisierung des Wirkstoffs soll
vermieden werden.
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Ferner
soll Lenalidomid in einer Form bereitgestellt werden, die eine hohe
Gleichförmigkeit des Gehalts (Content Uniformity) ermöglicht,
insbesondere bei niedrigem Wirkstoffanteil (drug load).
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Die
Erfinder der vorliegenden Anmeldung waren bei der Entwicklung von
Lenalidomid-Formulierungen weiterhin mit der Tatsache konfrontiert,
dass kristallines Lenalidomid in verschieden polymorphen Formen existieren
kann. Wie in
WO 2005/023192 beschrieben,
sind diese Polymorphe jedoch häufig nicht stabil, sondern
neigen dazu, sich in andere polymorphe Formen umzuwandeln. Beispielsweise
kann das häufig verwendete Lenalidomid-Hemihydrat (= Form
B) bei Wärmeinwirkung oder in feuchter Umgebung sich in
Form A beziehungsweise Form E umwandeln. Wie in
WO 2005/023192 beschrieben, weisen
die Formen A, B und E jedoch ein unterschiedliches Löslichkeitsprofil
auf.
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Das
unterschiedliche Löslichkeitsprofil führt beim
Patienten zu einem unerwünscht ungleichmäßigen Anfluten
des Wirkstoffs. Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es daher,
Lenalidomid in einer Form bereit zu stellen, die eine möglichst
gleichmäßige Anflutung beim Patienten ermöglicht.
Sowohl interindividuelle als auch intraindividuelle Abweichungen
sollen weitgehend vermieden werden.
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Weiterhin
soll der Wirkstoff in einer Form bereitgestellt werden, die gute
Löslichkeit bei zeitgleich guter Lagerstabilität
gewährleistet.
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Die
Gleichmäßigkeit des Löslichkeitsprofils
für Lenalidomid-Formulierungen ist hierbei insbesondere aufgrund
der engen therapeutischen Breite des Lenalidomids von Bedeutung.
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Die
Aufgaben konnten unerwartet durch Überführung
von Lenalidomid, insbesondere kristallinem Lenalidomid, in einen
stabilisierten amorphen Zustand gelöst werden.
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Gegenstand
der Erfindung ist daher ein Intermediat, enthaltend amorphes Lenalidomid
und einen Oberflächenstabilisator. Das Intermediat stellt
amorphes Lenalidomid in stabilisierter Form dar.
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Gegenstand
der Erfindung sind ferner verschiedene Verfahren zur Herstellung
von stabilisiertem amorphem Lenalidomid in Form des erfindungsgemäßen
Intermediats.
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Schließlich
sind Gegenstand der Erfindung pharmazeutische Formulierungen, enthaltend
das erfindungsgemäße amorphe Lenalidomid bzw.
das erfindungsgemäß stabilisierte Lenalidomid
in Form des Intermediats.
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Im
Rahmen dieser Erfindung umfasst der Begriff ”Lenalidomid” 3-(4-Amino-1,3-dihydro-1-oxo-2H-isoindol-2-yl)-2,6-piperidindion
gemäß vorstehender Formel (1). Zudem umfasst der
Begriff ”Lenalidomid” alle pharmazeutisch verträglichen
Salze und Solvate davon.
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Der
Begriff ”amorph” wird im Rahmen dieser Erfindung
als Bezeichnung für den Zustand fester Stoffe verwendet,
bei dem die Bausteine (Atome, Ionen oder Moleküle, d. h.
im Falle von amorphem Lenalidomid die Lenalidomidmoleküle)
keine periodische Anordnung über einen größeren
Bereich (= Fernordnung) aufweisen. In amorphen Stoffen sind die
Bausteine üblicherweise nicht vollständig regellos
und rein statistisch angeordnet, sondern so verteilt, dass eine
gewisse Regelmäßigkeit und Ähnlichkeit
mit dem kristallinen Zustand hinsichtlich Abstand und Orientierung
der nächsten Nachbarn erkennbar sind (= Nahordnung). Amorphe
Stoffe weisen folglich bevorzugt eine Nahordnung, aber keine Fernordnung
auf. Ferner weist üblicherweise ein amorpher Stoff, insbesondere
amorphes Lenalidomid, eine mittlere Teilchengröße
von mehr als 300 nm auf.
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Feste
amorphe Stoffe sind im Gegensatz zu den anisotropen Kristallen isotrop.
Sie haben üblicherweise keinen definierten Schmelzpunkt,
sondern gehen allmählich über langsames Erweichen
in den flüssigen Zustand über. Ihre experimentelle
Unterscheidung von kristallinen Stoffen kann mit Hilfe der Röntgenbeugung
erfolgen, die für sie keine scharfen, sondern normalerweise
nur wenige diffuse Interferenzen bei kleinen Beugungswinkeln liefert.
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Das
im Rahmen dieser Erfindung verwendete stabilisierte amorphe Lenalidomid
kann aus amorphem Lenalidomid bestehen. Alternativ kann es noch
geringe Mengen an kristallinen Lenalidomidbestandteilen enthalten,
mit der Maßgabe, dass im DSC kein definierter Schmelzpunkt
von kristallinem Lenalidomid zu erkennen ist. Bevorzugt ist ein
Gemisch enthaltend 90 bis 99,99 Gew.-% amorphes Lenalidomid und
0,01 bis 10% kristallines Lenalidomid, mehr bevorzugt 95 bis 99,9
Gew.-% amorphes Lenalidomid und 0,1 bis 5% kristallines Lenalidomid.
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Im
Rahmen dieser Erfindung liegt das erfindungsgemäße
Lenalidomid in stabilisierter Form vor, nämlich in Form
eines Intermediats, das amorphes Lenalidomid und einen Oberflächenstabilisator
enthält. Insbesondere besteht das erfindungsgemäße
Intermediat im Wesentlichen aus amorphem Lenalidomid und Oberflächenstabilisator.
Sofern – wie nachstehend beschrieben – zusätzlich
ein Kristallisationsinhibitor verwendet wird, so kann das erfindungsgemäße
Intermediat im Wesentlichen aus amorphem Lenalidomid, Oberflächenstabilisator
und Kristallisationsinhibitor bestehen. Der Ausdruck ”im
Wesentlichen” weist hier darauf hin, dass gegebenenfalls
noch geringe Mengen Lösemittel etc. enthalten sein können.
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Bei
dem Oberflächenstabilisator handelt es sich im Allgemeinen
um einen Stoff, welcher geeignet ist, Lenalidomid in amorpher Form
zu stabilisieren. Bevorzugt handelt es sich bei dem Oberflächenstabilisator
um ein Polymer. Ferner umfasst der Oberflächenstabilisator
auch Stoffe, die sich polymerähnlich verhalten. Beispiele
hierfür sind Fette und Wachse. Weiterhin umfasst der Oberflächenstabilisator
feste, nichtpolymere Verbindungen, die bevorzugt polare Seitengruppen
aufweisen. Beispiele hierfür sind Zuckeralkohole oder Disaccharide.
Schließlich umfasst der Begriff Oberflächenstabilisator
Tenside, insbesondere Tenside, die bei Raumtemperatur in fester
Form vorliegen.
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Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Identifizierung
eines pharmazeutischen Hilfsstoffes, der als Oberflächenstabilisator
für amorphes Lenalidomid geeignet ist, und somit zur Herstellung des
erfindungsgemäßen Intermediats verwendet werden
kann. Das Verfahren umfasst die Schritte:
- a)
Bereitstellen eines pharmazeutischen Hilfsstoffes, der bei 25°C
in festem Aggregatszustand vorliegt. Hierfür können
im Allgemeinen die im Europäischen Arzneibuch genannten
pharmazeutischen Hilfsstoffe gewählt werden.
- b) Zweimaliges, aufeinanderfolgendes Aufheizen des festen Hilfsstoffs
mittels DSC. Hier werden mittels DSC zwei Aufwärmkurven
aufgenommen. Die Kurven werden üblicherweise von 20°C
bis maximal 20°C unterhalb des Zersetzungsbereichs der
zu prüfenden Substanz aufgenommen.
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Hierzu
kann ein Gerät von Mettler Toledo DSC 1 eingesetzt werden.
Es wird mit einer Heizrate von 1–20°C/min, bevorzugt
5–15°C/min bzw. mit einer Kühlrate von
5–25, bevorzugt 10–20°C/min gearbeitet.
- c) Auswahl des Hilfsstoffs als ”geeignet”,
sofern in der zweiten DSC Aufwärmkurve ein Glasübergangspunkt von
20 bis 120°C, bevorzugt von 25°C bis 100°C,
zu erkennen ist.
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Gegenstand
der Erfindung sind auch Intermediate, die amorphes Lenalidomid und
einen pharmazeutischen Hilfsstoff, ausgewählt mittels vorstehend
beschriebenen Verfahren, enthalten.
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Bei
dem für die Herstellung des erfindungsgemäßen
Intermediats verwendeten Oberflächenstabilisator handelt
es sich bevorzugt um ein Polymer. Das für die Herstellung
des Intermediats verwendbare Polymer weist bevorzugt eine Glasübergangstemperatur
(Tg) von größer 20°C auf, mehr bevorzugt
von 30°C bis 150°C, insbesondere von 40°C
bis 100°C. Ein Polymer mit entsprechend gewählter
Tg verhindert durch Immobilisierung die Rekristallisation des amorphen
Lenalidomids besonders vorteilhaft.
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Als ”Glasübergangstemperatur” (Tg)
bezeichnet man die Temperatur, bei der amorphe oder teilkristalline
Polymere vom festen Zustand in den flüssigen Zustand übergehen.
Dabei tritt eine deutliche Änderung physikalischer Kenngrößen,
z. B. der Härte und der Elastizität, ein. Unterhalb
der Tg ist ein Polymer üblicherweise glasartig und hart,
oberhalb der Tg geht es in einen gummiartigen bis zähflüssigen
Zustand über. Die Bestimmung der Glasübergangstemperatur
erfolgt im Rahmen dieses Erfindungsmittels dynamischer Differenzkalorimetrie
(DSC). Hierzu kann ein Gerät von Mettler Toledo DSC 1 eingesetzt
werden. Es wird mit einer Heizrate von 1–20°C/min,
bevorzugt 5–15°C/min bzw. mit einer Kühlrate
von 5–25, bevorzugt 10–20°C/min gearbeitet.
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Ferner
weist das zur Herstellung des Intermediats verwendbare Polymer bevorzugt
ein zahlenmittleres Molekulargewicht von 1.000 bis 500.000 g/mol
auf, mehr bevorzugt von 2.000 bis 90.000 g/mol auf. Wird das zur
Herstellung des Intermediats verwendete Polymer in Wasser in einer
Menge von 2 Gew.-% gelöst, so zeigt die resultierende Lösung
bevorzugt eine Viskosität von 0,1 bis 18 mPa/s, mehr bevorzugt
von 0,5 bis 15 mPa/s, insbesondere von 1,0 bis 8 mPa/s, gemessen
bei 25°C.
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Bevorzugt
werden zur Herstellung des Intermediats hydrophile Polymere verwendet.
Darunter sind Polymere zu verstehen, die hydrophile Gruppen aufweisen.
Beispiele für geeignete hydrophile Gruppen sind Hydroxy,
Alkoxy, Acrylat, Methacrylat, Sulfonat, Carboxylat und quartäre
Ammoniumgruppen.
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Das
erfindungsgemäße Intermediat kann beispielsweise
folgende hydrophile Polymere als Oberflächenstabilisator
umfassen: Polysaccharide, wie Hydroxypropylmethylcellulose (HPMC),
Carboxymethylcellulose (CMC, insbesondere Natrium- und Calciumsalze),
Ethylcellulose, Methylcellulose, Hydroxyethylcellulose, Ethylhydroxyethylcellulose,
Hydroxypropylcellulose (HPC); mikrokristalline Cellulose, Polyvinylpyrrolidon,
Polyvinylacetat (PVAC), Polyvinylalkohol (PVA), Polymere der Acrylsäure
und deren Salze, Polyacrylamid, Polymethacrylate, Vinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymere
(beispielsweise Kollidon® VA64,
BASF), Polyalkylenglykole, wie Polypropylenglykol oder bevorzugt
Polyethylenglykol, Co-blockpolymere des Polyethylenglykols, insbesondere
Co-blockpolymere aus Polyethylenglykol und Polypropylenglykol (Pluronic®, BASF) sowie Gemische aus den
genannten Polymeren.
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Als
Oberflächenstabilisator besonders bevorzugt verwendet werden
Polyvinylpyrrolidon, bevorzugt mit einem gewichtsmittleren Molekulargewicht
von 10.000 bis 60.000 g/mol, insbesondere 12.000 bis 40.000 g/mol,
Copolymer aus Vinylpyrrolidon und Vinylacetat, insbesondere mit
einem gewichtsmittleren Molekulargewicht von 40.000 bis 70.000 g/mol
und/oder Polyethylenglykol, insbesondere mit einem gewichtsmittleren Molekulargewicht
von 2.000 bis 10.000 g/mol, sowie HPMC, insbesondere mit einem gewichtsmittleren
Molekulargewicht von 20.000 bis 90.000 g/mol und/oder bevorzugt
einem Anteil von Methylgruppen von 10 bis 35% und einen Anteil an
Hydroxygruppen von 1 bis 35%. Ferner kann bevorzugt mikrokristalline
Cellulose verwendet werden, insbesondere solche mit einer spezifischen
Oberfläche von 0,7–1,4 m2/g.
Die Bestimmung der spezifischen Oberfläche erfolgt mittels
Gasadsorptionsmethode nach Brunauer, Emmet und Teller.
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Ferner
umfasst der Oberflächenstabilisator auch feste, nicht-polymere
Verbindungen, die bevorzugt polare Seitengruppen aufweisen. Beispiele
hierfür sind Zuckeralkohole oder Disaccharide. Beispiele
für geeignete Zuckeralkohole und/oder Disaccharide sind
Mannitol, Sorbitol, Xylitol, Isomalt, Glucose, Fructose, Maltose
und Gemische daraus. Der Begriff Zuckeralkohole umfasst hier auch
Monosaccharide. Insbesondere wird Isomalt und Sorbitol als Oberflächenstabilisator
verwendet.
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Alternativ
können auch Wachse wie z. B. Cetylpalmitat oder Carnauberwachs
als Oberflächenstabilisator verwendet werden. Ebenfalls
können Fette wie Glycerol- Fettsäureester (z. B.
Glycerolpalmitat, Glycerolbehenat, Glycerollaurat, Glycerolstearat)
oder PEG-Glycerolfettsäureester verwendet werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform enthält das
erfindungsgemäße Intermediat amorphes Lenalidomid
und Oberflächenstabilisator, wobei das Gewichtsverhältnis
von Lenalidomid zu Oberflächenstabilisator 4:1 bis 1:50,
mehr bevorzugt 2:1 bis 1:20, noch mehr bevorzugt 1:1 bis 1:15, insbesondere
1:1 bis 1:10 beträgt.
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Es
ist bevorzugt, dass Art und Menge des Oberflächenstabilisators
so gewählt werden, dass das resultierende Intermediat eine
Glasübergangstemperatur (Tg) von mehr als 20°C
aufweist, bevorzugt > 30°C.
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Es
ist bevorzugt, dass Art und Menge des Polymers so gewählt
werden, dass das resultierende Intermediat lagerstabil ist. Unter ”lagerstabil” wird
verstanden, dass im erfindungsgemäßen Intermediat
nach 3 Jahren Lagerung bei 25°C und 50% relativer Luftfeuchte
der Anteil an kristallinem Lenalidomid – bezogen auf die Gesamtmenge
an Lenalidomid – maximal 60 Gew.-%, bevorzugt maximal 30
Gew.-%, mehr bevorzugt maximal 15 Gew.-%, insbesondere maximal 5
Gew.-% beträgt.
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Es
ist vorteilhaft, wenn der Oberflächenstabilisator in partikulärer
Form eingesetzt wird, wobei die volumenmittlere Teilchengröße
(D50) weniger als 500 μm, bevorzugt 5 bis 250 μm,
beträgt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform enthalten die erfindungsgemäßen
Intermediate zusätzlich zu amorphem Lenalidomid und Oberflächenstabilisator
noch einen Kristallisationsinhibitor auf Basis eines anorganischen
Salzes, einer organischen Säure oder eines Polymers mit
einem gewichtsmittleren Molekulargewicht (Mw) von größer
500.000 g/mol. Diese als Kristallisationsinhibitor geeigneten Polymere
werden im Rahmen dieser Erfindung auch als „hochviskoses
Polymer” bezeichnet. Ihr gewichtsmittleres Molekulargewicht liegt üblicherweise
unter 5.000.000 g/mol. Ein bevorzugtes hochviskoses Polymer ist
Povidon.
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Bevorzugt
handelt es sich bei dem Kristallisationsinhibitor um Ammoniumchlorid,
Citronensäure oder Povidon K 90 (nach Ph. Eur. 6.0).
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Der
Kristallisationsinhibitor kann im Allgemeinen in einer Menge von
1 bis 30 Gew.-%, bevorzugt von 2 bis 25 Gew.-%, mehr bevorzugt von
5 bis 20 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Intermediats, eingesetzt
werden.
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Die
erfindungsgemäßen Intermediate sind durch verschiedene
Herstellverfahren erhältlich. Je nach Herstellverfahren
werden die Intermediate in unterschiedlichen Teilchengrößen
erhalten. Üblicherweise liegen die erfindungsgemäßen
Intermediate in partikulärer Form vor und weisen einen
mittleren Teilchendurchmesser (D50) von
1 bis 750 μm, auf, abhängig von jeweiligen Herstellverfahren.
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Der
Ausdruck ”mittlerer Teilchendurchmesser” bezieht
sich im Rahmen dieser Erfindung auf den D50-Wert des volumenmittleren
Teilchendurchmessers, der mittels Laserdiffraktometrie bestimmt
wurde. Insbesondere wurde zur Bestimmung ein Mastersizer 2000 von
Malvern Instruments verwendet (Naßmessung mit Ultraschall
60 sek, 2000 rpm, wobei die Auswertung nach dem Fraunhofer Modell
erfolgt) und wobei bevorzugt ein Dispergiermittel verwendet wird,
in dem die zu messende Substanz bei 20°C sich nicht löst.
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Der
mittlere Teilchendurchmesser, der auch als D50-Wert der integralen
Volumenverteilung bezeichnet wird, wird im Rahmen dieser Erfindung
als der Teilchendurchmesser definiert, bei dem 50-Volumen-% der Teilchen
einen kleineren Durchmesser haben als der Durchmesser, der dem D50-Wert
entspricht. Ebenso haben dann 50 Volumen-% der Teilchen einen größeren
Durchmesser als der D50-Wert.
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Gegenstand
der Erfindung ist ferner ein Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen
Intermediats. Nachstehend werden fünf bevorzugte Ausführungsformen
für ein derartiges Verfahren erläutert.
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In
einer ersten bevorzugten Ausführungsform betrifft die Erfindung
ein Gefriertrocknungsverfahren, d. h. ein Verfahren zur Herstellung
des erfindungsgemäßen Intermediats, umfassend
die Schritte
- (a1) Lösen des Lenalidomids,
bevorzugt des kristallinen Lenalidomids, und des Oberflächenstabilisators
in einem Lösungsmittel oder Lösungsmittelgemisch,
und
- (b1) Gefriertrocknen der Lösung aus Schritt (a1).
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Im
Schritt (a1) wird Lenalidomid, bevorzugt kristallines Lenalidomid,
und der vorstehend beschriebene Oberflächenstabilisator,
in einem Lösungsmittel oder Lösungsmittelgemisch
gelöst, bevorzugt vollständig gelöst.
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Als
Lösungsmittel eignen sich z. B. Wasser, Alkohol (z. B.
Methanol, Ethanol, Isopropanol), Dimethylsulfoxid (DMSO), Aceton,
Butanol, Ethylacetat, Heptan, Pentanol oder Gemische daraus. Bevorzugt
wird ein Gemisch aus Wasser und Ethanol verwendet.
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Als
Oberflächenstabilisatoren eignen sich in dieser Ausführungsform
insbesondere modifizierte Cellulosen wie HPMC und Zuckeralkohole
wie Isomalt, Mannitol und Sorbitol.
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Sofern
das herzustellende Intermediat zusätzlich einen Kristallisationsinhibitor
auf Basis eines anorganischen Salzes oder einer organischen Säure
bzw. eines hoch viskosen Polymers enthalten soll, so kann dieser
ebenfalls in Schritt (a1) hinzugefügt werden. Bezüglich
Art und Menge des Kristallisationsinhibitors wird auf vorstehende
Ausführungen verwiesen.
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Die
Lösung aus Schritt (a1) wird auf etwa 10 bis 50°C
unter den Gefrierpunkt abgekühlt (d. h. zum Gefrieren gebracht).
Anschließend wird das Lösungsmittel durch Sublimierung
entfernt. Bevorzugt erfolgt dies, wenn die Leitfähigkeit
der Lösung kleiner 2% ist. Die Sublimationstemperatur wird
bevorzugt bestimmt durch den Schnittpunkt von Produkttemperatur
und Rx –10°C. Sublimiert wird bevorzugt bei einem
Druck von kleiner 0,1 mbar.
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Nach
erfolgter Sublimation wird das lyophilisierte Intermediat auf Raumtemperatur
erwärmt.
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Die
Verfahrensbedingungen werden in dieser ersten Ausführungsform
bevorzugt so gewählt, dass die resultierenden Intermediatteilchen
einen volumenmittleren Teilchendurchmesser (D50) von 1 bis 250 μm,
mehr bevorzugt von 3 bis 150 μm, insbesondere von 5 bis
100 μm aufweisen.
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In
einer zweiten bevorzugten Ausführungsform betrifft die
Erfindung ein ”Pelletlayering-Verfahren”, d. h.
ein Verfahren zur Herstellung erfindungsgemäßen
Intermediats, umfassend die Schritte
- (a2) Lösen
des Lenalidomids, bevorzugt des kristallinen Lenalidomids, und des
Oberflächenstabilisators in einem Lösungsmittel
oder Lösungsmittelgemisch, und
- (b2) Aufsprühen der Lösung aus Schritt (a2)
auf einen Trägerkern.
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Im
Schritt (a2) wird Lenalidomid, bevorzugt kristallines Lenalidomid,
und der vorstehend beschriebene Oberflächenstabilisator,
in einem Lösungsmittel oder Lösungsmittelgemisch
gelöst, bevorzugt vollständig gelöst.
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Als
Lösungsmittel eignen sich z. B. Wasser, Alkohol (z. B.
Methanol, Ethanol, Isopropanol), Dimethylsulfoxid (DMSO), Aceton,
Butanol, Ethylacetat, Heptan, Pentanol oder Gemische daraus. Bevorzugt
wird ein Gemisch aus Wasser und Ethanol verwendet.
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Als
Oberflächenstabilisatoren eignen sich in dieser zweiten
Ausführungsform insbesondere modifizierte Cellulosen wie
HPMC, Zuckeralkohole wie Isomalt und Sorbitol und Polyethylenglykol,
insbesondere Polyethylenglykol mit einem Molekulargewicht von 2.000
bis 10.000 g/mol.
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Sofern
das herzustellende Intermediat zusätzlich einen Kristallisationsinhibitor
auf Basis eines anorganischen Salzes oder einer organischen Säure
bzw. eines hoch viskosen Polymers enthalten soll, so kann dieser
ebenfalls in Schritt (a2) hinzugefügt werden. Bezüglich
Art und Menge des Kristallisationsinhibitors wird auf vorstehende
Ausführungen verwiesen.
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Im
Schritt (b2) erfolgt ein Aufsprühen der Lösung
aus Schritt (a2) auf einen Trägerkern. Als Trägerkerne
eignen sich Teilchen bestehend aus pharmazeutisch verträglichen
Hilfsstoffen, insbesondere sogenannte ”Neutralpellets”.
Bevorzugt werden Pellets verwendet, die unter dem Handelsnamen Cellets® erhältlich sind und ein
Gemisch aus Lactose und mikrokristalliner Cellulose enthalten oder
Sugarspheres, die eine Mischung aus Stärke und Zucker darstellen.
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Bevorzugt
erfolgt Schritt (b2) in einem Wirbelschichttrockner, beispielsweise
in einem Glatt GPCG 3 (Glatt GmbH, Deutschland). Bevorzugt wird
mit Zulufttemperaturen von 60 bis 80°C, mit Produkttemperaturen von
30 bis 40°C und mit einem Sprühdruck von 1 bis
1,5 bar gearbeitet.
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Die
Verfahrensbedingungen werden in dieser zweiten Ausführungsform
bevorzugt so gewählt, dass die resultierenden Intermediatteilchen
einen volumenmittleren Teilchendurchmesser (D50)
von 50 bis 800 μm, mehr bevorzugt von 150 bis 650 μm
aufweisen.
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In
einer dritten bevorzugten Ausführungsform betrifft die
Erfindung ein Sprühtrocknungs-Verfahren zur Herstellung
des erfindungsgemäßen Intermediats, umfassend
die Schritte
- (a3) Lösen des Lenalidomids,
bevorzugt des kristallinen Lenalidomids, und des Oberflächenstabilisators
in einem Lösungsmittel oder Lösungsmittelgemisch,
und
- (b3) Sprühtrocknung der Lösung aus Schritt
(a3).
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Die
dritte Ausführungsform ist von den sechs beschriebenen
Herstellverfahren besonders bevorzugt.
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Im
Schritt (a3) wird Lenalidomid, bevorzugt kristallines Lenalidomid,
und der vorstehend beschriebene Oberflächenstabilisator,
in einem Lösungsmittel oder Lösungsmittelgemisch
gelöst, bevorzugt vollständig gelöst.
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Als
Lösungsmittel eignen sich z. B. Wasser, Alkohol (z. B.
Methanol, Ethanol, Isopropanol), Dimethylsulfoxid (DMSO), Aceton,
Butanol, Ethylacetat, Heptan, Pentanol oder Gemische daraus. Bevorzugt
wird ein Ethanol/Wasser Gemisch verwendet.
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Als
Oberflächenstabilisatoren eignen sich in dieser Ausführungsform
insbesondere modifizierte Cellulosen wie HPMC, Polyvinylpyrrolidon
und Copolymere davon und Zuckeralkohole wie Isomalt und Sorbitol
bzw. Gemische derer.
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Sofern
das herzustellende Intermediat zusätzlich einen Kristallisationsinhibitor
auf Basis eines anorganischen Salzes oder einer organischen Säure
bzw. eines hoch viskosen Polymers enthalten soll, so kann dieser
ebenfalls in Schritt (a3) hinzugefügt werden. Bezüglich
Art und Menge des Kristallisationsinhibitors wird auf vorstehende
Ausführungen verwiesen.
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Im
anschließenden Schritt (b3) erfolgt eine Sprühtrocknung
der Lösung aus Schritt (a3). Die Sprühtrocknung
wird üblicherweise in einem Sprühturm durchgeführt.
Beispielsweise ist ein Büchi B-191 geeignet (Büchi
Labortechnik GmbH, Deutschland). Bevorzugt wird eine Eingangstemperatur
von 100°C bis 150°C gewählt. Die Luftmenge
beträgt z. B. 500 bis 700 Liter/Stunde und der Aspirator
läuft bevorzugt bei 80 bis 100%.
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Die
Verfahrensbedingungen werden in dieser dritten Ausführungsform
bevorzugt so gewählt, dass die resultierenden Intermediatteilchen
einen volumenmittleren Teilchendurchmesser (D50)
von 1 bis 250 μm, mehr bevorzugt von 2 bis 150 μm,
insbesondere von 3 bis 100 μm aufweisen.
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In
einer vierten bevorzugten Ausführungsform betrifft die
Erfindung ein Schmelzextrusionsverfahren, d. h. ein Verfahren zur
Herstellung des erfindungsgemäßen Intermediats,
umfassend die Schritte
- (a4) Vermischen von
Lenalidomids, bevorzugt von kristallinem Lenalidomid, und polymerem
Oberflächenstabilisator, und
- (b4) Extrudieren des Gemisches.
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Im
Schritt (a4) wird Lenalidomid, bevorzugt kristallines Lenalidomid,
mit dem Oberflächenstabilisator bevorzugt in einem Mischer
vermischt. In dieser Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird ein Oberflächenstabilisator in polymerer
Form verwendet.
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Als
polymere Oberflächenstabilisatoren eignen sich in dieser
vierten Ausführungsform insbesondere Polyvinylpyrrolidon
und Vinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymere sowie Polyvinylalkohole,
Methacrylate und HPMC.
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Sofern
das herzustellende Intermediat zusätzlich einen Kristallisationsinhibitor
auf Basis eines anorganischen Salzes oder einer organischen Säure
bzw. eines hoch viskosen Polymers enthalten soll, so kann dieser
ebenfalls in Schritt (a4) hinzugefügt werden. Bezüglich
Art und Menge des Kristallisationsinhibitors wird auf vorstehende
Ausführungen verwiesen.
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Im
Schritt (b4) erfolgt eine Extrusion des Gemisches. Hierbei können übliche
Schmelzextruder verwendet werden. Beispielsweise wird ein Leistritz
Micro 18 verwendet.
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Die
Extrusionstemperatur hängt von der Art des polymeren Oberflächenstabilisators
ab. Üblicherweise liegt sie zwischen 40 und 250°C,
bevorzugt zwischen 80 und 160°C.
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Die
erkaltete Schmelze wird üblicherweise durch ein Raspelsieb
(z. B. Comil U5) zerkleinert und damit einhergehend einer einheitlichen
Korngröße unterworfen.
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Die
Verfahrensbedingungen werden in dieser vierten Ausführungsform
bevorzugt so gewählt, dass die resultierenden Intermediatteilchen
einen volumenmittleren Teilchendurchmesser (D50)
von 150 bis 1000 μm, mehr bevorzugt einen D50 von
250 bis 800 μm aufweisen.
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Anstelle
der Granulierung des Extrudats kann ferner ein ”Direkt-Spritzguß” erfolgen.
In diesem Fall umfasst das erfindungsgemäße Verfahren
den Schritt
- (c4) Spritzgießen des
Extrudats in Formen für pharmazeutische Darreichungsformen.
-
Beispiele
sind Formen für Tabletten.
-
In
einer fünften bevorzugten Ausführungsform betrifft
die Erfindung ein Mahlverfahren, d. h. ein Verfahren zur Herstellung
des erfindungsgemäßen Intermediats, umfassend
die Schritte
- (a5) Vermischen von Lenalidomid,
bevorzugt von kristallinem Lenalidomid, und Oberflächenstabilisator, und
- (b5) Vermahlen der Mischung aus Schritt (a5), wobei die Mahlbedingungen
bevorzugt so gewählt werden, dass ein Übergang
von kristallinem zu amorphem Lenalidomid erfolgt.
-
Bevorzugt
kristallines Lenalidomid und Oberflächenstabilisator werden
in Schritt (a5) vermischt. Das Gemisch wird in Schritt (b5) vermahlen.
Die Vermischung kann vor oder auch während des Mahlens
erfolgen, d. h. die Schritte (a5) und (b5) können gleichzeitig
erfolgen.
-
Sofern
das herzustellende Intermediat zusätzlich einen Kristallisationsinhibitor
auf Basis eines anorganischen Salzes oder einer organischen Säure
enthalten soll, so kann dieser ebenfalls in Schritt (a5) oder (b5)
hinzugefügt werden. Bezüglich Art und Menge des
Kristallisationsinhibitors wird auf vorstehende Ausführungen
verwiesen.
-
Die
Mahlbedingungen werden bevorzugt so gewählt, dass ein Übergang
von kristallinem zu amorphem Lenalidomid erfolgt.
-
Das
Mahlen erfolgt im Allgemeinen in üblichen Mahlvorrichtungen,
bevorzugt in einer Kugelmühle, beispielsweise in einer
Retsch PM 100.
-
Die
Mahlzeit beträgt üblicherweise 10 Minuten bis
10 Stunden, bevorzugt 30 Minuten bis 8 Stunden, mehr bevorzugt 2
Stunden bis 6 Stunden.
-
Als
Oberflächenstabilisatoren eignen sich in dieser fünften
Ausführungsform insbesondere Polyvinylpyrrolidon, modifizierte
Cellulosen wie HPMC, Zuckeralkohole wie Isomalt und Sorbitol und
Polyethylenglykol, insbesondere Polyethylenglykol mit einem Molekulargewicht
von 2.000 bis 10.000 g/mol.
-
Die
Verfahrensbedingungen werden in dieser fünften Ausführungsform
bevorzugt so gewählt, dass die resultierenden Intermediatteilchen
einen volumenmittleren Teilchendurchmesser (D50)
von 1 bis 350 μm, mehr bevorzugt von 10 bis 250 μm,
insbesondere von 50 bis 150 μm aufweisen.
-
Das
erfindungsgemäße Intermediat (d. h. das erfindungsgemäße
stabilisierte amorphe Lenalidomid) wird üblicherweise zur
Herstellung einer pharmazeutischen Formulierung verwendet.
-
Gegenstand
der Erfindung ist daher eine pharmazeutische Formulierung, enthaltend
erfindungsgemäßes Intermediat sowie pharmazeutische
Hilfsstoffe.
-
Hierbei
handelt es sich um die dem Fachmann bekannten Hilfsstoffe, beispielsweise
solche, die im Europäischen Arzneibuch beschrieben sind.
-
Beispiele
für verwendete Hilfsstoffe sind Sprengmittel, Trennmittel,
Emulgatoren, Pseudo-Emulgatoren, Füllstoffe, Zusätze
zur Verbesserung der Pulverfließfähigkeit, Gleitmittel,
Netzmittel, Gelbildner und/oder Schmiermittel. Gegebenenfalls können
noch weitere Hilfsstoffe verwendet werden.
-
Das
Verhältnis Wirkstoff zu Hilfsstoffe wird bevorzugt so gewählt,
dass die resultierenden Formulierungen
1 bis 50 Gew.-%, mehr
bevorzugt 2 bis 25 Gew.-%, insbesondere 5 bis 15 Gew.-% amorphes
Lenalidomid und
50 bis 99 Gew.-%, mehr bevorzugt 75 bis 98
Gew.-%, insbesondere 85 bis 95 Gew.-% pharmazeutisch verträgliche
Hilfsstoffe enthalten.
-
Bei
diesen Angaben wird die Menge an Oberflächenstabilisator,
die gegebenenfalls zur Herstellung des erfindungsgemäßen
Intermediats verwendet wurde, als Hilfsstoff gerechnet. Das heißt,
die Menge an Wirkstoff bezieht sich auf die Menge an amorphem Lenalidomid,
die in der Formulierung enthalten ist.
-
Es
hat sich gezeigt, dass die erfindungsgemäßen Intermediate
dazu geeignet sind, sowohl als Basis für eine Darreichungsform
mit sofortiger Freisetzung (immediate release oder kurz ”IR”)
als auch mit modifizierter Freisetzung (modified release oder kurz ”MR”)
dienen zu können.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform für eine IR-Formulierung
wird eine relativ hohe Menge an Sprengmittel verwendet. In dieser
bevorzugten Ausführungsform enthält deshalb die
erfindungsgemäße pharmazeutische Formulierung
- (i) 1 bis 50 Gew.-%, mehr bevorzugt 2 bis 25
Gew.-%, insbesondere 5 bis 15 Gew.-% amorphes Lenalidomid und
- (ii) 5 bis 30 Gew.-%, mehr bevorzugt 10 bis 25 Gew.-%, insbesondere
12 bis 22 Gew.-% Sprengmittel, bezogen auf das Gesamtgewicht der
Formulierung.
-
Als
Sprengmittel werden im Allgemeinen Stoffe bezeichnet, die den Zerfall
einer Darreichungsform, insbesondere einer Tablette, nach Einbringen
in Wasser beschleunigen. Geeignete Sprengmittel sind z. B. organische
Sprengmittel wie Carrageenan, Croscarmellose und Crospovidon. Bevorzugt
verwendet werden alkalische Sprengmittel. Unter alkalischen Sprengmitteln
sind Sprengmittel zu verstehen, die beim Lösen in Wasser
einen pH-Wert von mehr als 7,0 erzeugen.
-
Mehr
bevorzugt werden anorganische alkalische Sprengmittel verwendet,
insbesondere Salze von Alkali- und Erdalkalimetallen. Bevorzugt
sind hier Natrium, Kalium, Magnesium und Calcium zu nennen. Als
Anionen sind Carbonat, Hydrogencarbonat, Phosphat, Hydrogenphosphat
und Dihydrogenphosphat bevorzugt. Beispiele sind Natriumhydrogencarbonat,
Natriumhydrogenphosphat, Calciumhydrogencarbonat und dergleichen.
-
Besonders
bevorzugt wird Natriumhydrogencarbonat als Sprengmittel, insbesondere
in den oben genannten Mengen, verwendet.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform für eine MR-Formulierung
wird eine. relativ geringe Menge an Sprengmittel verwendet. In dieser
bevorzugten Ausführungsform enthält deshalb die
erfindungsgemäße pharmazeutische Formulierung
- (i) 1 bis 50 Gew.-%, mehr bevorzugt 2 bis 25
Gew.-%, insbesondere 5 bis 15 Gew.-% amorphes Lenalidomid und
- (ii) 0 bis 10 Gew.-%, mehr bevorzugt 0,1 bis weniger als 5 Gew.-%,
insbesondere 1 bis 4 Gew.-% Sprengmittel, bezogen auf das Gesamtgewicht
der Formulierung.
-
Im
Falle der MR-Formulierung ist Croscarmellose oder Crospovidon als
Sprengmittel bevorzugt.
-
Ferner
können für die MR-Formulierung die üblichen
Retardierungstechniken verwendet werden.
-
Weiterhin
enthält die pharmazeutische Formulierung (sowohl für
IR als auch für MR) bevorzugt einen oder mehrere der vorstehend
genannten Hilfsstoffe. Diese werden nachstehend näher erläutert.
-
Die
erfindungsgemäße Formulierung enthält
bevorzugt Füllstoffe. Unter Füllstoffe sind im
Allgemeinen Stoffe zu verstehen, die zur Bildung des Tablettenkörpers
bei Tabletten mit geringen Wirkstoffmengen (z. B. kleiner 70 Gew.-%)
dienen. Das heißt, Füllstoffe erzeugen durch ”Strecken” der
Wirkstoffe eine ausreichende Tablettiermasse. Füllstoffe
dienen üblicherweise also dazu, eine geeignete Tablettengröße
zu erhalten.
-
Beispiele
für bevorzugte Füllstoffe sind Lactose, Lactosederivate,
Stärke, Stärkederivate, behandelte Stärke,
Talkum, Calciumphosphat, Saccharose, Calciumcarbonat, Magnesiumcarbonat,
Magnesiumoxid, Maltodextrin, Calciumsulfat, Dextrate, Dextrin, Dextrose,
hydrogeniertes Pflanzenöl, Kaolin, Natriumchlorid, und/oder
Kaliumchlorid. Ebenfalls kann Prosolv® (Rettenmaier & Söhne,
Deutschland) verwendet werden.
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Füllstoffe
werden üblicherweise in einer Menge von 1 bis 80 Gew.-%,
mehr bevorzugt von 30 bis 60 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht
der Formulierung verwendet.
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Ein
Beispiel für einen Zusatz zur Verbesserung der Pulverfließfähigkeit
ist disperses Siliciumdioxid, z. B. bekannt unter dem Handelsnamen
Aerosil®.
-
Zusätze
zur Verbesserung der Pulverfließfähigkeit werden üblicherweise
in einer Menge von 0,1 bis 3 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht
der Formulierung verwendet.
-
Ferner
können Schmiermittel verwendet werden. Schmiermittel dienen
im Allgemeinen zur Verringerung der Gleitreibung. Insbesondere soll
die Gleitreibung vermindert werden, die beim Tablettieren einerseits zwischen
den sich in der Matrizenbohrung auf und ab bewegenden Stempeln und
der Matrizenwand sowie andererseits zwischen Tablettensteg und Matrizenwand
besteht. Geeignete Schmiermittel stellen z. B. Stearinsäure,
Adipinsäure, Natriumstearylfumarat und/oder Magnesiumstearat
dar.
-
Schmiermittel
werden üblicherweise in einer Menge von 0,1 bis 3 Gew.-%,
bezogen auf das Gesamtgewicht der Formulierung, verwendet.
-
Die
erfindungsgemäße pharmazeutischen Formulierung
wird bevorzugt zu Tabletten verpresst. Im Stand der Technik wird
eine Feuchtgranulierung mittels Gelatine-Lösung vorgeschlagen
(siehe
EP 0 925 294 B1 ,
Beispiel 20).
-
Es
hat sich jedoch gezeigt, dass die Eigenschaften der resultierenden
Tabletten verbessert werden können, wenn die Feuchtgranulierung
vermieden wird.
-
Die
erfindungsgemäßen Intermediate werden daher mittels
Direktverpressung zu Tabletten verpresst oder vor dem Verpressen
zur Tablette einer Trockengranulierung unterworfen. Intermediate
mit einer Schüttdichte von kleiner 0,5 g/ml werden bevorzugt
per Trockengranulation verarbeitet.
-
Eine
Direktverpressung ist insbesondere bevorzugt, wenn die Herstellung
des Intermediats mittels Schmelzextrusion (Verfahrensschritte (a4)
und (b4) oder Pelletlayering (Verfahrensschritte (a2) und (b2))
erfolgt.
-
Eine
Trockengranulierung ist insbesondere bevorzugt, wenn die Herstellung
des Intermediats mittels Sprühtrocknung (Verfahrensschritte
(a3) and (b3)), Gefriertrocknung (Verfahrensschritte (a1) and (b1))
oder Vermahlung (Verfahrensschritte (a5) und (b5)) erfolgt.
-
Ein
weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft daher ein Trockengranulier-Verfahren
umfassend die Schritte
- (I) Bereitstellen des
erfindungsgemäßen Intermediats sowie eines oder
mehrerer (insbesondere der vorstehend beschriebenen) pharmazeutischen
Hilfsstoffe;
- (II) Kompaktierung zu einer Schülpe; und
- (III) Granulierung bzw. Zerkleinerung der Schülpe.
-
Im
Schritt (I) werden das erfindungsgemäße Intermediat
und Hilfsstoffe bevorzugt vermischt. Die Vermischung kann in üblichen
Mischern erfolgen. Alternativ ist es möglich, dass das
Lenalidomid-Intermediat zunächst nur mit einem Teil der
Hilfsstoffe (z. B. 50 bis 95%) vor der Kompaktierung (II) vermischt
wird, und dass der verbleibende Teil der Hilfsstoffe nach dem Granulierschritt
(III) zugegeben wird. Im Falle der Mehrfachkompaktierung sollte
das Zumischen der Hilfsstoffe bevorzugt vor dem ersten Kompaktierschritt,
zwischen mehreren Kompaktierschritten oder nach dem letzten Granulierschritt
erfolgen.
-
Im
Schritt (II) des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird das Gemisch aus Schritt (I) zu einer Schülpe kompaktiert.
Hierbei ist bevorzugt, dass es sich um eine Trockenkompaktierung
handelt, d. h. die Kompaktierung erfolgt bevorzugt in Abwesenheit
von Lösungsmitteln, insbesondere in Abwesenheit von organischen
Lösungsmitteln.
-
Die
Kompaktierungsbedingungen werden üblicherweise so gewählt,
dass das erfindungsgemäße Intermediat in Form
eines Kompaktats (Schülpe) vorliegt, wobei die Dichte des
Intermediats 0,8 bis 1,3 g/cm3, bevorzugt
0,9 bis 1,20 g/cm3, insbesondere 1,01 bis
1,15 g/cm3 beträgt.
-
Der
Ausdruck ”Dichte” bezieht sich hierbei bevorzugt
auf die ”Reindichte” (d. h. nicht auf die Schüttdichte
oder Stampfdichte). Die Reindichte kann mit einem Gaspyknometer
bestimmt werden. Vorzugsweise handelt es sich bei dem Gaspyknometer
um ein Helium-Pyknometer, insbesondere wird das Gerät AccuPyc 1340
Helium Pyknometer des Herstellers Micromeritics, Deutschland verwendet.
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Die
Kompaktierung wird bevorzugt in einem Walzengranulator durchgeführt.
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Die
Walzkraft beträgt üblicherweise 5 bis 70 kN/cm,
bevorzugt 10 bis 60 kN/cm, mehr bevorzugt 15 bis 50 kN/cm.
-
Die
Spaltbreite des Walzgranulators beträgt beispielsweise
0,8 bis 5 mm, bevorzugt 1 bis 4 mm, mehr bevorzugt 1,5 bis 3 mm,
insbesondere 1,8 bis 2,8 mm.
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Die
verwendete Kompaktiervorrichtung weist bevorzugt eine Kühlvorrichtung
auf. Insbesondere wird derart gekühlt, dass die Temperatur
des Kompaktats 50°C, insbesondere 40°C nicht überschreitet.
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In
Schritt (III) des Verfahrens wird die Schülpe granuliert.
Die Granulierung kann mit im Stand der Technik bekannten Verfahren
erfolgen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform werden die Granulierungsbedingungen
so gewählt, dass die resultierenden Teilchen (Granulate)
eine volumenmittlere Teilchengröße ((D50)-Wert) von 50 bis 800 μm aufweisen,
mehr bevorzugt von 100 bis 750 μm, noch mehr bevorzugt
150 bis 500 μm, insbesondere von 200 bis 450 μm.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform erfolgt die Granulierung
in einer Siebmühle. In diesem Fall beträgt die
Maschenweite des Siebeinsatzes üblicherweise 0,1 bis 5
mm, bevorzugt 0,5 bis 3 mm, mehr bevorzugt 0,75 bis 2 mm, insbesondere
0,8 bis 1,8 mm.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform wird das Verfahren derart
angepasst, dass eine Mehrfachkompaktierung erfolgt, wobei das aus
Schritt (III) resultierende Granulat einmal oder mehrmals zur Kompaktierung (II)
rückgeführt wird. Bevorzugt wird das Granulat
aus Schritt (III) 1 bis 5 mal rückgeführt, insbesondere
2 bis 3 mal.
-
Die
aus Schritt (III) resultierenden Granulate können zu pharmazeutischen
Darreichungsformen verarbeitet werden. Hierzu wird das Granulat
beispielsweise in Sachets oder Kapseln gefüllt. Bevorzugt
wird das aus Schritt (III) resultierende Granulat zu Tabletten verpresst
(IV).
-
In
Schritt (IV) des Verfahrens werden die in Schritt (III) erhaltenen
Granulate zu Tabletten verpresst, d. h. es erfolgt eine Kompression
zu Tabletten. Die Kompression kann mit im Stand der Technik bekannten
Tablettiermaschinen erfolgen.
-
In
Schritt (IV) des Verfahrens können optional den Granulaten
aus Schritt (III) pharmazeutische Hilfsstoffe zugegeben werden.
-
Die
Mengen an Hilfsstoffen, die in Schritt (IV) zugesetzt werden, hängen üblicherweise
von der Art der herzustellenden Tablette ab und von der Menge an
Hilfsstoffen, die bereits in den Schritten (I) oder (II) zugesetzt
wurde.
-
Im
Falle der Direktkompression werden lediglich die Schritte (I) und
(IV) des vorstehend beschriebenen Verfahrens durchgeführt.
-
Die
Tablettierbedingungen werden bevorzugt so gewählt, dass
die resultierenden Tabletten ein Verhältnis von Tablettenhöhe
zu Gewicht von 0,005 bis 0,3 mm/mg, besonders bevorzugt 0,05 bis
0,2 mm/mg aufweisen.
-
Ferner
weisen die resultierenden Tabletten bevorzugt eine Härte
von 50 bis 200 N, besonders bevorzugt von 80 bis 150 N auf. Die
Härte wird gemäß Ph. Eur. 6.0, Abschnitt
2.9.8 bestimmt.
-
Zudem
zeigen die resultierenden Tabletten bevorzugt eine Friabilität
von kleiner 5%, besonders bevorzugt von kleiner 3%, insbesondere
kleiner 2%, auf. Die Friabilität wird gemäß Ph.
Eur. 6.0, Abschnitt 2.9.7 bestimmt.
-
Schließlich
weisen die erfindungsgemäßen Tabletten üblicherweise
eine ”Content Uniformity” von 90 bis 110%, bevorzugt
von 95 bis 105%, insbesondere von 98 bis 102% vom durchschnittlichen
Gehalt. Die ”Content Uniformity” wird gemäß Ph.
Eur. 6.0, Abschnitt 2.9.6. bestimmt.
-
Das
Freisetzungsprofil der erfindungsgemäßen Tabletten
weist im Falle einer IR-Formulierung gemäß USP-Methode
nach 10 Minuten üblicherweise einen freigesetzten Gehalt
von mindestens 30%, bevorzugt mindestens 50%, insbesondere mindestens
70% auf.
-
Das
Freisetzungsprofil der erfindungsgemäßen Tabletten
weist im Falle einer MR-Formulierung gemäß USP-Methode
nach 60 Minuten üblicherweise einen freigesetzten Gehalt
von mindestens 10%, bevorzugt mindestens 20%, insbesondere mindestens
30%, auf.
-
Die
vorstehenden Angaben zu Härte, Friabilität, Content
Uniformity und Freisetzungsprofil beziehen sich hierbei bevorzugt
auf die unbefilmte Tablette für eine IR-Formulierung. Für
eine modified release Tablette bezieht sich das Freisetzungsprofil
auf die Gesamtformulierung.
-
Bei
den durch das erfindungsgemäße Verfahren hergestellten
Tabletten kann es sich um Tabletten die unzerkaut geschluckt werden
(unbefilmt oder bevorzugt befilmt) handeln. Ebenfalls kann es sich
um Kautabletten oder um Disperstabletten handeln. Unter ”Disperstablette” wird
hierbei eine Tablette zur Herstellung einer wässrigen Suspension
zum Einnehmen verstanden.
-
Im
Falle von Tabletten, die unzerkaut geschluckt werden, ist es bevorzugt,
dass diese mit einer Filmschicht überzogen werden. Hierbei
können die im Stand der Technik üblichen Verfahren
zur Befilmung von Tabletten Anwendung finden. Die vorstehend genannten
Verhältnisse von Wirkstoff zu Hilfsstoff beziehen sich jedoch
auf die unlackierte Tablette.
-
Für
die Befilmung werden bevorzugt makromolekulare Stoffe verwendet,
beispielsweise modifizierte Cellulosen, Polymethacrylate, Polyvinylpyrrolidon,
Polyvinylacetatphthalat, Zein und/oder Schellack oder natürliche
Gummi, wie z. B. Carageenan.
-
Die
Schichtdicke des Überzugs beträgt bevorzugt 1
bis 100 μm.
-
Die
Erfindung soll anhand der nachfolgenden Beispiele veranschaulicht
werden.
-
BEISPIELE
-
Beispiel 1a: Herstellung des Intermediats
durch Vermahlen
-
Folgender
Ansatz für 1000 Darreichungsformen wurde hergestellt.
-
5
g Lenalidomid wurden mit 5 g HPMC und 0,3 g Aerosil in einer Kugelmühle
für 10 h vermahlen.
-
Eine
Weiterverarbeitung konnte gemäß Beispielen 6 und
7 erfolgen.
-
Beispiel 1b: Herstellung des Intermediats
durch Vermahlen
-
Folgende
Formulierung für 1000 Darreichungsformen wurde wie unter
Beispiel 1a beschrieben vermahlen:
5 g Lenalidomid
5 g
Povidon® 25
2 g Aerosil
-
Beispiel 1c: Herstellung des Intermediats
durch Vermahlen
-
Folgende
Formulierung für 1000 Darreichungsformen wurde wie unter
Beispiel 1a beschrieben vermahlen:
5 g Lenalidomid
5 g
Isomalt
1 g L-HPC
-
Beispiel 2: Herstellung des Intermediats
durch Lyophilisierung
-
Folgender
Ansatz für 1000 Darreichungsformen wurde hergestellt.
-
5
g Lenalidomid wurde in Wasser/Ethanol zusammen mit 10 g Mannitol
gelöst. Diese Lösung wurde bis zu –55°C
unterkühlt und zum Gefrieren gebracht. Wenn die Leitfähigkeit
kleiner 2% erreicht hatte, wurde die gefrorene Masse bei einer Temperatur
bestimmt durch Schnittpunkt von Produkttemperatur und Rx –10° und
einem Druck von kleiner 0,1 mbar getrocknet bzw. das Lösemittel
durch Sublimierung entfernt.
-
Nach
der Trocknung wird das lyophilisierte Material auf Raumtemperatur
(20–25°C) gebracht.
-
Eine
Weiterverarbeitung konnte gemäß Beispielen 6 und
7 erfolgen.
-
Beispiel 3a: Herstellung des Intermediats
durch Schmelzextrusion
-
Folgender
Ansatz für 1000 Darreichungsformen wurde hergestellt.
-
5
g Lenalidomid wurden zusammen mit 10 g PEG 8000 und 1 g Pluronic® F68 bei einer Temperaturkaskade
von 80–180°C in einem Schmelzextruder Leistritz
micro 1 extrudiert. Die Extrudatstränge wurden abgekühlt.
-
Beispiel 3b: Herstellung des Intermediats
durch Schmelzextrusion
-
Folgender
Ansatz für 1000 Darreichungsformen wurde hergestellt.
-
5
g Lenalidomid wurden zusammen mit 10 g Povidon® VA64
und bei einer Temperaturkaskade von 80–180°C in
einem Schmelzextruder Leistritz micro 1 extrudiert. Die Extrudatstränge
wurden abgekühlt.
-
Eine
Weiterverarbeitung konnte nach Siebung gemäß Beispielen
6 und 7 erfolgen.
-
Beispiel 4a: Herstellung des Intermediats
durch Pelletlayering
-
Folgender
Ansatz für 1000 Darreichungsformen wurde hergestellt.
-
5
g Lenalidomid wurde zusammen mit 20 g Povidon® VA
64 in Wasser/Ethanol gelöst und auf 200 g Cellets® aufgetragen.
-
Während
des Prozesses betrug die Zulufttemperatur ca. 60–80°C,
Produkttemperatur 32–40°C und der Sprühdruck
ca. 1–1,5 bar.
-
Eine
Weiterverarbeitung konnte gemäß Beispielen 6 und
7 erfolgen.
-
Beispiel 4b: Herstellung des Intermediats
durch Pelletlayering
-
Das
Pellet-Layering wurde wie in Beispiel 4a beschrieben durchgeführt,
wobei folgender Ansatz verwendet wurde:
5 g Lenalidomid
12
g Sorbitol
1,5 g Talkum
-
Beispiel 5a: Herstellung des Intermediats
durch Sprühtrocknung
-
Folgender
Ansatz für 1000 Darreichungsformen wurde hergestellt.
-
5
g Lenalidomid wurden mit 10 g HPMC und 2 g Citronensäure
in Wasser/Ethanol gelöst und auf einen Sprühturm
Büchi TYP B 191 sprühgetrocknet. Folgende Parameter
wurden hierbei eingehalten:
Temperatur 130°C, Sprührate
5–20%, Aspiratorleistung 35–90%, Flow control
30–75%.
-
Das
erhaltende sprühgetrocknete Material wurde 24 h bei 30°C
im Hordentrockenschrank nachgetrocknet.
-
Eine
Weiterverarbeitung konnte gemäß Beispielen 6 und
7 erfolgen.
-
Beispiel 5b: Herstellung des Intermediats
durch Sprühtrocknung
-
Die
Sprühtrocknung wurde wie in Beispiel 5a beschrieben durchgeführt,
wobei folgender Ansatz verwendet wurde:
5 g Lenalidomid
5
g Avicel® PH 102
3 g Povidon® 25
-
Beispiel 5c: Herstellung des Intermediats
durch Sprühtrocknung
-
Die
Sprühtrocknung wurde wie in Beispiel 5a beschrieben durchgeführt,
wobei folgender Ansatz verwendet wurde:
5 g Lenalidomid
10
g Povidon® VA 64
-
Beispiel 5d: Herstellung des Intermediats
durch Sprühtrocknung
-
Die
Sprühtrocknung wurde wie in Beispiel 5a beschrieben durchgeführt,
wobei folgender Ansatz verwendet wurde:
5 g Lenalidomid
10
g HPMC
-
Beispiel 6: Herstellung von Tabletten
-
Zur
Herstellung von Tabletten wurde folgende Formulierung verwendet.
| 1.
Intermediat gemäß Beispiel 5d | 15
mg |
| 2.
Prosolv® 90 | 110
mg |
| 3.
Talkum | 1
mg |
| 4.
Natriumbicarbonat | 25
mg |
| 5.
Magnesiumstearat | 1,5
mg |
| 6.
Aerosil | 0,8
mg |
-
Die
Bestandteile 1 und 3 wurden für 5 min auf einem Freifallmischer
(Turbula TB 10) vorgemischt. Diese Mischung wurde mit 70% der Bestandteile
2, 4, 5 und 6 mittels Walzenkompaktor kompaktiert und gesiebt mit
einer Maschenweite von 1,25 mm. Das Kompaktat wurde mit den restlichen
Substanzen gemischt und zu Tabletten verpresst.
-
Beispiel 7: Herstellung von Kapseln
-
Zur
Herstellung von Kapseln wurde folgende Formulierung verwendet.
| 1.
Intermediat gemäß Beispiel 5d | 15
mg |
| 2.
Lactosemonohydrat | 80
mg |
| 3.
mikrokristalline Cellulose | 60
mg |
| 4.
Talkum | 1
mg |
| 5.
Natriumbicarbonat | 15
mg |
| 6.
Magnesiumstearat | 1,5
mg |
| 7.
Aerosil | 0,8
mg |
-
Die
Bestandteile 1 und 4 wurden für 5 min auf einem Freifallmischer
(Turbula TB 10) vorgemischt. Diese Mischung wurde mit 70% der restlichen
Bestandteile mittels Walzenkompaktor kompaktiert und gesiebt mit einer
Maschenweite von 1,25 mm. Das Kompaktat wurde mit den restlichen
Substanzen gemischt und in Kapseln abgefüllt.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 0925294
B1 [0005, 0110]
- - WO 2006/028964 [0005]
- - WO 2005/023192 [0005, 0010, 0010]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - Müller
et al., Bioorganic & Medicinal
Chemistry Letters 9 (1999), 1625–1630 [0005]
- - EMEA ”Scientific Discussion” for Revlimid,
2007 [0006]