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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur hydrothermalen
Karbonisierung von Biomasse, wobei Biomasse mit Wasser und wenigstens
einem Katalysator in wenigstens zwei Druckbehältern kaskadiert durch Temperatur
und/oder Druckerhöhung
in Stoffe wie Kohle, Öl
und/oder dergleichen artverwandten Stoffen umgewandelt wird.
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Der
Begriff Biomasse erfasst im Sinne der vorliegenden Erfindung sämtliche
lebenden, toten und/oder zersetzten Organismen. Dazu zählen neben
Pflanzen insbesondere auch Abfall- und/oder Restholz, Stroh, Gras,
Dung, Laub, Klärschlamm und/oder
organischer Hausmüll.
Die Biomasse kann dabei in unterschiedlichen Zusammensetzungen, Qualitäten, Größen und/oder
dergleichen Verwendung finden, je nach Bedarf und gewünschtem
Umwandlungsprodukt.
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Bisher
werden bei der hydrothermalen Karbonisierung ein oder zwei Druckbehälter mit
im Wesentlichen aus pflanzlichen Produkten bestehender Biomasse,
Wasser und einer geringen Menge eines Katalysators gefüllt. Anschließend wird
der Druckbehälter
verschlossen und unter Temperatur- und Druckerhöhung die Umwandlung bzw. Umsetzung
der Biomasse durchgeführt.
Die dabei ablaufende Reaktion ist exotherm in unterschiedlicher
Ausprägung, dass
heißt
es wird Energie in Form von Wärme und/oder
langwelliger Strahlung abgegeben. Die wesentliche Dauer des Umwandlungsprozesses
hängt vom
angestrebten Zustand des Umwandlungsproduktes ab und liegt bei bisher
für die
Umwandlung von Biomasse in Kohle in einem Zeitbereich von etwa 12
Stunden. Dabei wird der Druckbehälter
auf eine Temperatur von etwa 180°C
bis etwa 250°C
gehalten. Anschließend
wird der Druckbehälter
geöffnet und das
Umwandlungsprodukt – bei
einer Umwandlung von Biomasse in Kohle, kleine auf dem Wasser schwimmende
Kohlepartikel – dem
Druckbehälter entnommen.
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Nachteilig
bei der bisher bekannten hydrothermalen Karbonisierung ist neben
der relativ großen
zeitlichen Dauer des Umwandlungsprozesses insbesondere die Prozessführung, bei
der ein Druckbehälter
zunächst
gefüllt
wird, der gefüllte
Druckbehälter
dann druckdicht verschlossen wird, anschließend in dem Druckbehälter die
Umwandlungsreaktionen ablaufen, der Druckbehälter danach geöffnet wird
und anschließend
der geöffnete
Druckbehälter geleert
wird bzw. das Umwandlungsprodukt aus dem Druckbehälter entnommen
wird. Die bisher bekannten, geplanten bzw. in Projektierung befindlichen
Verfahren bedienen sich dabei fest, insbesondere ortsfest, installierter
Druckbehälter
die mittels Rohrleitungen fest an Ventile bzw. Absperrorgane angeschlossen
sind und mittels installierten Pumpen verschiedener Bauarten gefüllt bzw.
entleert werden. Weiterhin werden die Druckbehälter überwiegend von außen über eine
Schlangenwendel bzw. eine Doppelhülle mittels eines Wärmeträgermediums
beheizt. Dieses Wärmeträgermedium
dient gleichermaßen
als Kühlmedium
zur Wärmerückgewinnung
bei der Entleerung nach Reaktionsabschluss. Nachteilig bei den bisher
bekannten Verfahren ist, dass der jeweils gefüllte Druckbehälter in
relativ kurzer Zeit auf die Reaktionstemperatur aufgeheizt werden
muss. Trotz der Wärmerückgewinnung über den
ausreagierten zweiten Behälter
ist die zu installierende Heizungsleistung zur Beheizung erheblich,
wird dabei aber nur sporadisch, also zum Aufheizen eines jeweiligen
Reaktionsbehälters
genutzt. Die Leistung muss jedoch komplett als Installationsleistung
zur Verfügung
gestellt werden.
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Weiterhin
ist festzustellen, dass die bekannten Reaktionsbehälter meist über ein
Rührwerk
verfügen,
welches die im Reaktionsbehältnis
befindliche Biomasse zur Verhinderung von Wärmenestern kontinuierlich rührt. Die
Struktur und Konsistenz der Biomasse bedingen dabei ein Rührwerk mit
erheblicher elektrischer Anschlussleistung. Weiterhin ist zu Beachten,
dass eine Stopfbuchse bzw. Dichtpackung für die Welle des Rührwerkes
zur erheblichen Verteuerung einer Anlage führt. Weiterhin ist festzustellen, dass
Biomassen mit einem TS-Gehalt (TS-Gehalt: Trockensubstanz-Gehalt)
von etwa größer 15%
nahezu nicht mehr rührfähig sind.
Die Pumpfähigkeit
ist stark eingeschränkt.
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Der
Betrieb einer hydrothermalen Karbonisation mit Biomasse unter 15%
TS führt
zu einer deutlichen energetischen Verschlechterung des gesamten Wirkungsgrades.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt in Anbetracht des Standes der Technik
die Aufgabe zugrunde, die hydrothermale Karbonisierung von Biomasse zu
verbessern, insbesondere hinsichtlich des apparatetechnischen Aufbaus
eines Reaktionsbehältnisses
bzw. Reaktors als auch hinsichtlich der Art und Weise der Prozessführung, als
auch hinsichtlich der Art und Weise der verfahrenstechnischen Abläufe.
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Zur
technischen Lösung
dieser Aufgabe wird mit der vorliegenden Erfindung eine neue apparatetechnische
Ausführung
des Reaktionsbehälters
vorgeschlagen, welche dadurch gekennzeichnet ist, dass es sich um
kleine Reaktionsbehälter
handelt, vorzugsweise mit einem Nennvolumen zwischen etwa 50 Liter
und etwa 3000 Liter, vorzugsweise zwischen etwa 500 Liter und etwa
2000 Liter, besonders zu bevorzugen im Bereich von etwa 800 Liter
bis etwa 1500 Liter. Der Druckbehälter wird an einer Seite mittels
einer Anschlussöffnung
ausgestattet, bevorzugt eine Flanschverbindung, weiterhin bevorzugt eine
Kükenverbindung.
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Der
Reaktorbehälter
ist für
thermische Wechselbelastung ausgelegt, besonders bevorzugt werden
Temperaturwechsel von etwa 0°C
bis etwa 250°C
innerhalb eines Zeitintervalles von etwa 10 Minuten bis etwa 3 Stunden.
Die Beheizung des Reaktorbehälters
erfolgt dabei von außen über einen Wärmträger, der
unmittelbar oder mittelbar auf die Außenwandung aufgebracht wird,
bzw. diese umströmt.
Als Wärmeträger kommen
insbesondere zum Einsatz Thermoöl,
feinkörnige
Feststoffe hierbei bevorzugt Sand, Stahlkugeln kleiner Ausprägung, sowie
Abgase, Luft, Gase.
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Zu
Verbesserung der Wärmeübertragung kann
der Reaktorbehälter
mit zusätzlichen
Kühl- und/oder
Heizrippen an der Außenseite
versehen werden. Zu Verbesserung der Wärmeleitfähigkeit werden diese Kühl- und/oder
Heizrippen aufgeschweißt,
vorzugsweise mittels eines Wärmträgermediums
und Spannbändern
oder Spannvorrichtungen von Außen
auf den Reaktorbehälter
gepresst, um die thermische Stabilität des Reaktorbehälters nicht
zu beeinträchtigen.
Die Kühl-
und/oder Heizrippen werden dabei bevorzugt mittels Umfassungen umspannt,
damit der Reaktorbehälter
im liegenden Zustand rollfähig
bleibt.
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Der
Reaktorbehälter
wird je nach verwendeter Biomasse von innen beschichtet, vorzugsweise mit
einer Teflonbeschichtung, weiterhin vorzugsweise emailliert.
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Während des
späteren
Reaktionsprozesses wird der Reaktor liegend bewegt, vorzugsweise
gerollt. Zur Durchmischung der Biomasse sind an der Innenseite Vorrichtungen
installiert, die eine Durchmischung der Biomasse bei Bewegung des
Reaktors sicherstellen, vorzugsweise Stolperkannten und/oder Schnecken
oder Absätze.
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Zur
Verbesserung der Transportmöglichkeiten
der Reaktoren können
diese alternativ in Gitterboxen installiert werden, die den Transport
mittels Stapler (Flurförderer)
oder anderer geeigneter Vorrichtungen ermöglichen. Die Gitterboxen sind
dabei vorzugsweise angelehnt an bekannte, mitunter standardisierte
Standardgitterboxen aus dem Bereich der Fördertechnik.
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Alternativ
und/oder ergänzend
können
zur Transportvereinfachung der Reaktoren die Gitterboxen eine zylindrische
Form erhalten, damit der Reaktionsbehälter mit der Gitterbox liegend
bewegt werden kann.
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Nach
Befüllung
des Reaktors wird der Reaktorbehälter
mit einem Regel- und/oder
Steuerkopf verschlossen. Der Anschluss des Regel- und/oder Steuerkopfes
erfolgt vorzugsweise über
eine lösbare Verbindung,
bevorzugt eine Flanschverbindung, besonders bevorzugt eine Doppelkegelverbindung
mit O-Ringen, im besonderen eine Schnellschlussvorrichtung mit leicht öffenbaren
Spanneinrichtungen (vergleichbar und/oder ähnlich dem Wasserschlauch-Stecksystems der
Gardena GmbH (vgl. GARDENA System bzw. GARDENA Prinzip).
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Der
Regel- und/oder Steuerkopf beinhaltet vorteilhafterweise eine Messeinrichtung
für den
Innendruck des Reaktorbehälters,
eine Messeinrichtung für
die Innentemperatur des Reaktorbehälters und/oder eine Sicherheitseinrichtung
gegen unzulässige
Drücke
im Druckbehälter.
Die Messwerte von Druck und/oder Temperatur werden zu einer Prozessleittechnik
bzw. einer Mess-, Steuer- und/oder Regeltechnik bzw. -einrichtung übertragen,
vorzugsweise drahtlos und/oder berührungslos, besonders bevorzugt
mit optischer Auswertung.
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Der
Regel- und/oder Steuerkopf ist weiterhin dadurch gekennzeichnet,
dass er einen mechanischen Regler beinhaltet, der bei der vorgesehenen Umgebungstemperatur
von etwa 180°C
bis etwa 250°C
einen mechanisch einstellbaren Regelbereich von etwa 23 bar bis
etwa 28 bar beinhaltet. Bei Überschreitung
dieses Sollwertes wird der überschüssige Druck über eine
Auslass- und/oder Ausblasvorrichtung abgelassen.
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Der
Regel- und/oder Steuerkopf beinhaltet je nach Anforderung eine manuell
und/oder automatisch zu bedienende Ablassvorrichtung um den Reaktor
bei Bedarf zu entleeren, vorzugsweise nach Reaktionsende und/oder
verlassen einer Abkühlkammer.
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Der
Regel- und/oder Steuerkopf beinhaltet in einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung einen manuell zu bedienenden Druckablass
um den Reaktor bei Bedarf druckmäßig zu entlasten.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
erlaubt vorteilhafter Weise einen diskontinuierlichen Betrieb vieler
Kleinreaktoren, wie vorliegend beschrieben bzw. dargelegt. Hierbei
sind die Reaktoren mobil und verfügen über keinerlei festinstallierte
Anschlüsse
in Form von Rohrleitungen, Kabeln und/oder Leitungen. Erfindungsgemäß sind folgende
Verfahrensschritte vorgesehen:
Die Biomasse wird erfindungsgemäß vorher
vorzugsweise, aber nicht zwingend mechanisch zerkleinert und/oder
mittels Ultraschall zerkleinert und/oder mittels Mikrowellen vorbehandelt, über eine
Wärmerückgewinnungsanlage
vorgeheizt, bevorzugt auf eine Temperatur bis etwa 100°C.
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Die
insofern vorgewärmte
Biomasse wird über
eine Transportvorrichtung, vorzugsweise einen Schneckenförderer,
in den Reaktorbehälter
(Reaktor) gefördert.
Hierzu wird der Reaktorbehälter
vorteilhafterweise über
eine Transportvorrichtung unter die fest installierte Befülleinrichtung
gefahren.
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Die
Füllmenge
wird über
das Füllvolumen, bevorzugt über den
Befüllgrad
des Befüllbehälters, besonders
bevorzugt über
eine Wiegeeinrichtung ermittelt und der Reaktorbehälter (Reaktor)
abgefüllt.
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Nach
der Befüllung
wird der Reaktorbehälter zur
nächsten
Station transportiert.
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An
dieser Station erfolgt die Verschließung des Reaktors mit dem Regel- und/oder Steuerkopf, bevorzugt
automatisch. Der Regel- und/oder Steuerkopf wird dabei druckdicht
manuell oder automatisch, zumindest teilautomatisch montiert.
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Anschließend wird
der Reaktor zur nächsten Station
weitertransportiert.
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Der
Reaktor wird dann in eine Aufheizkammer transportiert. Dies erfolgt
vorteilhafterweise über eine
Schleusenvorrichtung zur Verringerung der thermischen Verluste durch
Konvektionen. Die Aufheizkammer ist dadurch gekennzeichnet, dass
die Aufheizung der Kammer über
verschiedene Wärmeträgermedien
möglich
ist.
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In
der Aufheizkammer wird der Reaktor mit bzw. ohne Steuerkopf über einen
einstellbaren Zeitraum, vorzugsweise etwa 10 Minuten bis etwa 3 Stunden
auf eine einstellbare Betriebsinnentemperatur, vorzugsweise zwischen
etwa 150°C
und etwa 250°C
aufgeheizt. Vorzugsweise wird die Reaktoreinheit (Reaktor) hierzu
mittels einer Drehvorrichtung gedreht.
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Der
Temperatur- und Druckanstieg im Reaktor wird über die drahtlosen Messeinrichtungen
erfasst und zur Auswerteeinheit übermittelt.
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Nach
Erreichen der jeweiligen Sollwerte wird die Reaktoreinheit aus der
Aufheizkammer ausgeschleust und in eine Warmhaltezone transportiert.
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Die
Warmhaltezone ist vorteilhafterweise dadurch gekennzeichnet, dass
die Reaktionseinheiten ständig
in Bewegung gehalten werden, so dass eine Reaktionsnestbildung im
Reaktor ausgeschlossen ist bzw. werden kann. Bevorzugt werden die
Reaktoren durch die Warmhaltezone gerollt.
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Die
Warmhaltezone ist weiterhin vorteilhafterweise dadurch gekennzeichnet,
dass die Beheizung über
Gase oder Luft erfolgt, bevorzugt Abgase eines Blockheizkraftwerkes
oder einer Direktbefeuerung oder einen Flüssigkeit/Luft-Wärmetauscher. Die Beheizung
der Warmhaltezone erfolgt vorzugsweise mit der Abluft/Abgas der
Aufheizkammer.
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Die
Erwärmung
auf die Solltemperatur bzw. den Solldruck erfolgt vorteilhafterweise
mittels Abgasen eines Blockheizkraftwerkes oder einer Direktbefeuerung
aus einem Wärmeerzeuger,
vorzugsweise mit einer Temperatur zwischen etwa 200°C und etwa 350°C.
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Die
Erwärmung
kann alternativ und/oder ergänzend über einen
vorgeheizten, feinkörnigen
Feststoff erfolgen, vorzugsweise Sand oder vergleichbare Stoffe,
Stahlkugeln kleinerer Durchmesser, oder dergleichen Stoffe. Der
feste Wärmeträger wird
zur Erwärmung
der Reaktoreinheit mittels einer Schleusenvorrichtung in die Aufheizkammer
eingelassen und umschließt
im Heizfall den Reaktor vollständig.
Die Wärmekapazität des festen
Wärmeträgers kann
dabei auf die Sollwärmekapazität des gefüllten Reaktors
angepasst werden. Vorzugsweise wird der feste Wärmeträger nach Einlass in die Aufheizkammer
mittels Gasen weiter aufgeheizt.
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Nach
Erreichen der Solltemperatur bzw. des Solldruckes im Reaktor wird
der feste Wärmeträger über eine
Ausschleusvorrichtung aus der Aufheizkammer abgelassen und mittels
Fördertechnik über die
Aufheizkammer transportiert. Dort erfolgt die Schnellaufheizung
des festen Wärmeträgers vorteilhafterweise
mittels Abgasen eines Blockheizkraftwerkes oder einer Direktbefeuerung
eines Wärmeerzeugers
oder dergleichen Aufheizeinrichtung, auf die benötigte Temperatur, bevorzugt
etwa 250°C
bis etwa 500°C.
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In
der Warmhaltezone werden die Reaktoreinheiten aufeinander folgend
durchgeschoben bzw. transportiert. Während des gesamten Verbleibs
in der Warmhaltezone werden an jedem Reaktor Druck und/oder Temperatur
erfasst. Die Warmhaltezone wird mittels einer Regeleinrichtung auf
einer konstanten Temperatur gehalten, vorzugsweise zwischen etwa
150°C und
etwa 250°C.
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In
der Warmhaltezone befinden sich je nach Prozessfortschritt zwischen
2 und etwa 100 Reaktoreinheiten, vorzugsweise etwa 10 bis etwa 50
Reaktoreinheiten, besonders bevorzugt zwischen etwa 12 und etwa
24 Reaktoreinheiten.
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Die
Verweilzeit bzw. Durchlaufzeit in der Warmhaltezone ist abhängig von
dem gewünschten Reaktionsprodukt
und beträgt
zwischen etwa 1 Stunde und etwa 36 Stunden, bevorzugt zwischen etwa
4 und etwa 16 Stunden.
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Die
Warmhaltzone ist vorteilhafterweise dadurch gekennzeichnet, dass
abschnittsweise über Querströmungen von
Gasen/Abgasen mit anderen Temperaturniveaus unterschiedliche Temperaturzonen
in der Kammer geschaffen werden können. Hiermit lassen sich exotherme
Reaktionen in den Reaktoreinheiten und die damit steigenden Oberflächentemperatur
der Reaktoren auf relativ einfache Art und Weise prozesstechnisch
ausregeln.
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Die
Warmhaltezone ist weiterhin vorteilhafterweise dadurch gekennzeichnet,
dass die Sicherheitsdruckeinrichtung der Regel- und/oder Steuerköpfe, bevorzugt
in Form einer Berstscheibe, in einem speziell dafür ausgeformten
Element geführt werden,
so dass bei Auslösen
dieser Sicherheitseinrichtung das überhitze Wasser-Biomassegemisch
sicher und gelenkt bzw. geführt
aus der Warmhaltezone austreten kann.
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Der
Durchlauf der Reaktoren in der Warmhaltezone ist weiterhin dadurch
gekennzeichnet, dass jeder in der Zone befindliche Reaktor über die zugehörige Prozessleittechnik
bzw. Mess-/Steuer-Regeltechnik überwacht
wird. Je nach Art der Biomassebefüllung sowie nach Art des gewünschten Umsetzungsgrades
in Torf, Kohle oder artverwandte Stoffe, wird die Aufenthaltszeit
in der Warmhaltezone gesteuert.
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Nach
Ablauf der Verweilzeit in der Warmhaltekammer wird die Reaktoreinheit
in eine Abkühlkammer
transportiert, bevorzugt gerollt.
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Hierzu
durchläuft
die Reaktoreinheit vorteilhafterweise eine thermische Schleuse um
Wärmverluste
durch Konvektion zu minimieren.
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In
der Abkühlkammer
erfolgt die Schnellabkühlung
der Reaktoreinheit auf ein handhabbares Temperaturniveau, bevorzugt
zwischen etwa 0°C und
etwa 100°C,
besonders bevorzugt zwischen etwa 10°C und etwa 40°C.
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Die
Abkühlung
des Reaktors erfolgt vorteilhafterweise mittels eines Wärmeträgers, der
mittelbar oder unmittelbar den Reaktorbehälter umströmt. Vorzugsweise erfolgt dies
mittels eines Kühlwasserkreislaufes.
Das Kühlwasser
wird hierzu vorteilhafterweise auf den heißen Reaktor geleitet. Das entstehende
Dampf-Wasser-Gemisch wird vorteilhafterweise zur Vorwärmung der
Biomasse weitergeleitet. Die Abkühlung
kann alternativ über
einen feinkörnigen Feststoff
erfolgen, vorzugsweise Sand oder vergleichbare Stoffe oder Stahlkugeln
kleinerer Durchmesser. Der feste Wärmeträger wird zu Abkühlung der
Reaktoreinheit mittels einer Schleusenvorrichtung in die Abkühlkammer
eingelassen und umschließt
den Reaktor vorteilhafterweise vollständig. Zur weiteren Verkürzung der
Abkühlzeit
wird der mit dem festen Wärmträger umschlossene
Reaktor mittels Kühlwasser
gekühlt.
Der entstehende Wasserdampf kondensiert dabei vorteilhafterweise
im festen Wärmeträger.
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Nach
Unterschreiten des vorgegebenen Sollwertes, bevorzugt unter eine
Temperatur von etwa 100°C,
bzw. bevorzugt unter etwa 1 bar Reaktorinnendruck erfolgt die Ausschleusung
des Reaktors aus der Abkühlkammer.
Die Transportvorrichtung befördert
den Reaktor hierzu aus der Abkühlkammer
zur Vorrichtung zur Demontage des Regel- und/oder Steuerkopfes.
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Der
Regel- und/oder Steuerkopf wird hier demontiert, bevorzugt automatisch,
zumindest teilautomatisch.
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Wahlweise
verfügt
der Regel- und/oder Steuerkopf vorteilhafterweise über eine
manuell oder automatisch, zumindest teilautomatisch zu öffnende Ablasseinrichtung,
die es erlaubt, bei montiertem Regel- und/oder Steuerkopf den Inhalt
abzulassen.
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Nach
Demontage des Regel- und/oder Steuerkopfes wird der Reaktorbehälter mittels
der Transporteinrichtung zur Entleerstation transportiert. An der
Entleerstation erfolgt vorteilhafterweise die Entnahme der umgesetzten
Biomasse als Wasser-Kohle-Gemisch. Die Entnahme erfolgt vorzugsweise
bei gedrehtem Reaktorbehälter,
so dass die Befüll-
bzw. Entleerungsöffnung
unten angeordnet ist. Durch die Schwerkraft und vorteilhafterweise
unter Zuhilfenahme eines gerichteten Wasserstrahls läuft das
Wasser-Kohle-Gemisch
vorteilhafterweise in einen Auffangbehälter. Im Reaktorbehälter verbleibende Kohlerückstände werden
vorteilhafterweise automatisch, teilautomatisch oder manuell per
Wasser-Hochdruck-Strahl gelöst
und ausgespült.
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Der
somit gereinigte Reaktorbehälter
wird vorteilhafterweise zur erneuten Befüllung mit Biomasse weiter transportiert.
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Der
Regel- und/oder Steuerkopf wird gereinigt und vorteilhafterweise
zur erneuten Verwendung abtransportiert.
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Das
Wasser-Kohle-Gemisch wird vorteilhafterweise einem Filter zugeführt und
filtriert. Die Filtrierung erfolgt vorteilhafterweise mittels konventioneller Pressen,
bevorzugt Bandpressen und/oder pneumatischer Behälterpressen.
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Das
gefilterte Kohlesubstrat wird vorteilhafterweise zum weiteren Wasserentzug
in konventionelle Entwässerungsvorrichtungen
eingefüllt.
Bevorzugt sind hierbei Zentrifugen bzw. Dekanter oder dergleichen
Separatoreinrichtungen.
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Die
entwässerte
Kohle wird vorteilhafterweise über
Bandtrockner vorgetrocknet. Die Bandtrockner erhalten ihre Wärme vorteilhafterweise
aus dem Wärmerückgewinnungskreislauf
des oben genannten HTC-Prozesses (HTC-Prozesses: Hydrothermale-Carbonisation-Prozesses).
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Nach
Durchlauf durch den Bandtrockner wird die Kohle vorteilhafterweise
zur weiteren Verwendung auf unterschiedliche Art und Weisen und
je nach Bedarfszweck und Anwendung nachbehandelt.
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Weitere
Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung sind anhand der
in den 1 bis 12 der beigefügten Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiele
und den darin enthaltenen Erläuterungen
und/oder Angaben näher
spezifiziert.
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Die
Zeichnungen zeigen ein Verfahren und entsprechende Vorrichtungen
zur erfindungsgemäßen hydrothermalen
Karbonisierung von Biomasse, die aus mindestens zwei Reaktoren besteht,
wobei Biomasse mit oder ohne Wasser und mindestens einem Katalysator
in einem Multibatch-Prozess durch Temperatur und/oder Druckerhöhung in
Stoffe wie Kohle, Öl
und/oder gleichwertig artverwandten Stoffen umgewandelt wird. Um
die hydrothermale Karbonisierung von Biomasse zu verbessern, insbesondere
hinsichtlich der zeitoptimierten und kostenoptimierten Erstellung
der Anlage sowie des Betriebes, als auch hin-sichtlich der Art und
Weise der Prozessführung,
wird mit der vorliegenden Erfindung vorgeschlagen, dass an Stelle
der bisher bekannten Batch-Verfahren, ein Multireaktorverfahren
bzw. kaskadierbare Anlage bestehend aus mindestens zwei Reaktionsbehältern in
einem quasi stetigen Betrieb betrieben wird.
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Die
in den Figuren der Zeichnung dargestellten und im Zusammenhang mit
diesen beschriebenen Ausführungsbeispiele
der Erfindung dienen lediglich der Erläuterung der Erfindung und sind
für diese
nicht beschränkend.