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DE102008054698A1 - Werkzeugmaschine - Google Patents

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DE102008054698A1
DE102008054698A1 DE200810054698 DE102008054698A DE102008054698A1 DE 102008054698 A1 DE102008054698 A1 DE 102008054698A1 DE 200810054698 DE200810054698 DE 200810054698 DE 102008054698 A DE102008054698 A DE 102008054698A DE 102008054698 A1 DE102008054698 A1 DE 102008054698A1
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Robert Bosch GmbH
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Robert Bosch GmbH
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Abstract

Die Erfindung geht aus von einer Werkzeugmaschine, insbesondere einer Stationärsäge, mit einer Arbeitsauflage (12a-e) und mit einer Schutzvorrichtung (14a), abhängig von einem Schutzsignal eine Reaktion auszulösen, und mit einer Signalisierungsvorrichtung (18a-e), die einen Zustand der Schutzvorrichtung (14a) anzeigt. Es wird vorgeschlagen, dass die Signalisierungsvorrichtung (18a-e) eine Anzeige (20a-e) aufweist, die an einer Oberfläche (22a-e) einer Arbeitsauflage (12a-e) und/oder oberhalb der Oberfläche (22a-e) der Arbeitsauflage (12a-e) angeordnet ist.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von einer Werkzeugmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Es ist bereits eine Werkzeugmaschine, insbesondere eine Stationärsäge, mit einer Arbeitsauflage und mit einer Schutzvorrichtung, die dazu vorgesehen ist, abhängig von einem Schutzsignal eine Reaktion auszulösen, und mit einer Signalisierungsvorrichtung, die einen Zustand der Schutzvorrichtung anzeigt, vorgeschlagen worden.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die Erfindung geht aus von einer Werkzeugmaschine, insbesondere einer Stationärsäge, mit einer Arbeitsauflage und mit einer Schutzvorrichtung, die dazu vorgesehen ist, abhängig von einem Schutzsignal eine Reaktion auszulösen, und mit einer Signalisierungsvorrichtung, die einen Zustand der Schutzvorrichtung anzeigt.
  • Es wird vorgeschlagen, dass die Signalisierungsvorrichtung eine Anzeige aufweist, die an einer Oberfläche einer Arbeitsauflage und/oder oberhalb der Oberfläche der Arbeitsauflage angeordnet ist. Unter einem „Schutzsignal” soll insbesondere ein Signal mit zumindest einer Information verstanden werden, die zu einem Schutz eines Bedieners dienen kann. Unter einer „Reaktion” soll vorteilhaft eine Notbremsung, die ein Stoppen eines Werkzeugs bewirken kann, ein Führen eines Werkzeugs in einen Schutzbereich durch Bewegen des Werkzeugs und/oder des Schutzbereichs, ein Warnen des Bedieners mittels eines Warnsignals und/oder eine andere, dem Fach mann als sinnvoll erscheinende Reaktion verstanden werden. Unter dem Begriff „Schutzbereich” soll insbesondere ein Bereich verstanden werden, in dem eine Berührung des Werkzeugs durch den Bediener unwahrscheinlich ist. Insbesondere soll unter einem Schutzbereich ein Bereich unter der Arbeitsauflage und/oder ein Bereich unter einer Schutzhaube verstanden werden. Unter einer „Anzeige” sollen dabei insbesondere auch Elemente, die einer Weiterleitung von Signalen der Anzeige in einem Betrieb dienen, z. B. in dem sie angestrahlt oder durchstrahlt werden, verstanden werden. Unter der Wendung „oberhalb der Oberfläche” soll insbesondere verstanden werden, dass die Anzeige in einem Bereich angeordnet ist, der sich von einer Ebene, die die Oberfläche bildet, in eine Richtung erstreckt, in der in einem Betrieb Werkstücke bearbeitet werden. Unter einer „Stationärsäge” soll insbesondere eine Säge verstanden werden, die während eines Sägevorgangs zumindest teilweise unbewegt in Bezug auf eine Umgebung bleibt, wie etwa eine Tischkreissäge, eine Kappsäge, eine Gehrungssäge, eine Paneelsäge und/oder eine andere, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Säge. Unter einer „Arbeitsauflage” soll insbesondere eine Fläche verstanden werden, auf die ein Werkstück während eines Bearbeitungsvorgangs aufgelegt ist und/oder über die ein Werkstück während eines Bearbeitungsvorgangs bewegt wird. Unter „vorgesehen” soll insbesondere speziell ausgestattet, ausgelegt und/oder programmiert verstanden werden. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Werkzeugmaschine kann dem Bediener während eines Bearbeitungsvorgangs eines Werkstücks mittels der Anzeige kontinuierlich ein Zustand der Schutzvorrichtung angezeigt werden, da sich die Anzeige, bezogen auf einen Sichtbereich des Bedieners bei verschiedenen üblichen Arbeitspositionen des Bedieners, stets innerhalb eines optischen Wahrnehmungsbereichs des Auges mit farbgetreuer Wahrnehmung und in einer Nähe eines Sehfokus des Wahrnehmungsbereichs befindet.
  • In einer weiteren Ausgestaltung wird vorgeschlagen, dass die Anzeige wenigstens ein Anzeigemittel zu einer aktiven Anzeige einer Inaktivität der Schutzvorrichtung aufweist. Unter einer „Inaktivität” soll insbesondere eine fehlende Bereitschaft der Schutzvorrichtung, ein Werkzeug zu stoppen, und/oder eine fehlende Bereitschaft der Schutzvorrichtung zu erkennen, dass das Werkzeug gestoppt werden soll, verstanden werden. Unter einer „aktiven Anzeige” soll insbesondere eine Anzeige verstanden werden, die durch eine Ausgabe eines Signals eine Information übermitteln kann. Durch die aktive Anzeige der Inaktivität der Schutzvorrichtung kann vorteilhaft ein Bediener zuverlässig und konstruktiv einfach vor der Inaktivität gewarnt werden.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Anzeige wenigstens ein Anzeigemittel zu einer aktiven Anzeige einer Einsatzbereitschaft der gesamten Schutzvorrichtung aufweist. Unter der Wendung einer „Einsatzbereitschaft der gesamten Schutzvorrichtung” soll insbesondere verstanden werden, dass eine gesamte Wirkungskette der Schutzvorrichtung in einem Zustand ist, in dem sie einen vorgesehenen Schutz bieten kann. Durch die aktive Anzeige der Einsatzbereitschaft der Schutzvorrichtung kann der Bediener vorteilhaft und eindeutig erkennen, wann ein Schutz des Bedieners durch die Schutzvorrichtung besteht. Insbesondere erkennt ein Bediener sofort, wenn eine Schutzvorrichtung deaktiviert ist.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Anzeige dazu vorgesehen ist, genau zwei Zustände eindeutig anzuzeigen. Unter „eindeutig” soll in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden werden, dass die zwei Zustände der Anzeige auf Grund ihrer Einfachheit von einem Bediener zuverlässig eindeutigen Zuständen der Schutzvorrichtung zugeordnet werden können. Durch die eindeutige Anzeige der lediglich zwei Zustände kann eine Verwechslung oder Fehlinterpretation der Anzeige wirkungsvoll minimiert werden.
  • Zudem wird vorgeschlagen, dass die Anzeige dazu vorgesehen ist, zumindest Licht in zumindest zwei unterschiedlichen Farben auszustrahlen. Insbesondere strahlt die Anzeige Licht in einem sichtbaren Frequenzbereich aus. Vorzugsweise strahlt die Anzeige in zumindest einem Betriebszustand immer nur Licht in einer von zwei Farben aus. Dabei sind die Farben so gewählt, dass ein Bediener sie besonders gut voneinander unterscheiden kann. Vorteilhaft unterscheidet sich die Wellenlänge der beiden Farben um mindestens 50 nm, besonders vorteilhaft unterscheidet sie sich um mindestens 100 nm. Durch ein Ausstrahlen von Licht in zwei unterschiedlichen Farben können die Zustände besonders eindeutig zugeordnet werden.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Anzeige wenigstens ein als eine LED ausgebildetes Anzeigemittel aufweist. Unter einer „LED” soll insbesondere eine lichtemittierende Diode verstanden werden. Dabei sind LEDs unterschiedlicher Größe denkbar. Alternativ kann auch Laserlicht, gefächertes Laserlicht oder ein Licht einer anderen, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Lichtquelle zur Anzeige verwendet werden, das beispielsweise von einem in der Schutzvorrichtung angeordneten Leuchtmittel in Richtung der Oberfläche einer Arbeitsauflage ausgesendet wird. Durch die Verwendung von wenigstens einer LED als Anzeigemittel kann ein energieeffizientes, kostengünstiges und langlebiges Anzeigemittel bereitgestellt werden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung wird vorgeschlagen, dass die Anzeige wenigstens ein linienförmiges Anzeigemittel aufweist, wodurch eine besonders gute Sichtbarkeit erreicht werden kann. Das linienförmige Anzeigemittel kann beispielsweise von einem Lichtleiter, z. B. einer Glasfaser, mit mindestens einer LED als Lichtquelle gebildet werden.
  • Ferner wird ein Werkzeugaufnahmebereich vorgeschlagen, um den die Anzeige zumindest auf zwei Seiten angeordnet ist. Vorteilhaft ist die Anzeige im Wesentlichen parallel und/oder rechtwinklig zu einer Hauptarbeitsrichtung der Werkzeugmaschine angeordnet. Unter „parallel” bzw. „rechtwinklig” soll insbesondere auch parallel bzw. rechtwinklig mit eine Abweichung von ±25°, vorteilhaft ±10° und besonders vorteilhaft ±5° verstanden werden. Unter einer „Hauptarbeitsrichtung” soll insbesondere eine Richtung verstanden werden, in der ein Werkstück oder das Werkzeug bei einer Bearbeitung bewegt wird. Durch eine auf zwei Seiten angeordnete Anzeige kann eine Sichtbarkeit bei einer einseitigen Verdeckung der Anzeige erreicht werden.
  • Zudem wird ein Werkzeugaufnahmebereich vorgeschlagen, um den die Anzeige U-förmig angeordnet ist. Unter „U-förmig” soll insbesondere verstanden werden, dass die Anzeige auf drei Seiten des Werkzeugaufnahmebereichs im Wesentlichen parallel und rechtwinklig zu der Hauptarbeitsrichtung angeordnet ist. Durch eine U-förmige Anordnung kann eine Sichtbarkeit der Anzeige vorteilhaft erhöht werden.
  • Des Weiteren weist die Werkzeugmaschine wenigstens ein Schutzelement auf, in dem die Anzeige zumindest teilweise angeordnet ist. Unter einem „Schutzelement” soll insbesondere ein Element verstanden werden, das einen mechanischen Schutz vor einer Berührung des Werkzeugs durch einen Bediener bietet, wie beispielsweise ein Schutzholm und/oder eine Schutzkappe. Durch eine Anordnung der Anzeige in dem Schutzelement kann eine gute Sichtbarkeit der Anzeige auch bei einer vollständigen Abdeckung der Arbeitsfläche durch ein Werkstück erreicht werden und es können vorteilhaft Bauteile und Konstruktionsaufwand eingespart werden.
  • Ferner wird wenigstens ein Schutzelement vorgeschlagen, das zumindest einen optisch teilweise transparenten Bereich aufweist und das dazu vorgesehen ist, das von der Anzeige ausgestrahlte Licht durch den zumindest einen optisch teilweise transparenten Bereich hindurchzuleiten. Unter einem „optisch teilweise transparenten Bereich” soll insbesondere ein Bereich des Schutzelements verstanden werden, der zumindest 1%, vorteilhaft zumindest 10%, besonders vorteilhaft zumindest 90% einer eingestrahlten Lichtenergie in einem sichtbaren Frequenzbereich wieder ausstrahlt. Mittels des durch das Schutzelement hindurch geleiteten Lichts kann eine besonders vorteilhafte Platz sparende Anordnung der Anzeige und des Anzeigemittels, beispielsweise in dem Werkzeugaufnahmebereich und/oder direkt an dem Schutzelement, erreicht werden.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Schutzvorrichtung dazu vorgesehen ist, ein Werkzeug auf Grundlage zumindest einer Sensorinformation zu stoppen. Dabei kann die Sensorinformation beispielsweise von einem VIS/NIR-Sensor (Infrarot-Sensor), einem UWB-Sensor (Ultra Wideband-Sensor), einem kapazitiven Sensor oder einem anderen dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Sensor ermittelt werden. Durch ein Auslösen eines Stoppens des Werkzeugs mittels eines Sensors kann ein besonders wirkungsvoller Schutz durch ein schnelles Ansprechen des Sensors erreicht werden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung wird ein Sensor vorgeschlagen, dessen Sensorinformation zumindest in einer Betriebsart eine Unterscheidung zwischen einem Werkstück und einem Körperteil eines Bedieners ermöglicht. Beispielsweise ist es, je nach Typ des Sensors, dem Sensor unmöglich, in einer Betriebsart zum Schneiden eines Metalls das Werkstück von einem Körperteil des Bedieners zu unterscheiden. Durch ein Unterscheiden zwischen Werkstück und Körperteil kann die Schutzvorrichtung besonders effizient und zielgerichtet arbeiten.
  • Zeichnung
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In den Zeichnungen sind fünf Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnungen, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Übersicht einer Werkzeugmaschine mit einer Signalisierungsvorrichtung,
  • 2 eine schematische Darstellung der Signalisierungsvorrichtung der 1 in einem ersten Ausführungsbeispiel,
  • 3 eine schematische Darstellung der Signalisierungsvorrichtung mit einer linienförmigen Anzeige in einem zweiten Ausführungsbeispiel,
  • 4 eine schematische Darstellung der in einem Schutzelement angeordneten Signalisierungsvorrichtung in einem dritten Ausführungsbeispiel,
  • 5 eine schematische Darstellung der in einem Schutzelement angeordneten Signalisierungsvorrichtung in einem vierten Ausführungsbeispiel und
  • 6 eine schematische Darstellung einer Signalisierungsvorrichtung mit einem teilweise transparenten Schutzelement in einem fünften Ausführungsbeispiel.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • 1 zeigt eine als Tischkreissäge ausgebildete Werkzeugmaschine 10a mit einer horizontalen Arbeitsauflage 12a und mit einer Schutzvorrichtung 14a, die als Reaktion auf ein Schutzsignal bei einer Notbremsung ein Werkzeug 16a stoppt, das als Kreissägenblatt ausgebildet ist. Die Werkzeugmaschine 10a weist eine Signalisierungsvorrichtung 18a auf, die einen Zustand der Schutzvorrichtung 14a anzeigt. Das Werkzeug 16a ist mittig in der Arbeitsauflage 12a angeordnet und senkrecht zu einer Oberfläche 22a der Arbeitsauflage 12a ausgerichtet.
  • Die Schutzvorrichtung 14a stoppt das Werkzeug 16a auf Grundlage zumindest einer Sensorinformation. Dazu weist die Schutzvorrichtung einen nicht näher dargestellten Sensor auf, dessen Sensorinformation in einem Betrieb der Werkzeugmaschine 10a eine Unterscheidung zwischen einem Werkstück 37a und einem nicht näher dargestellten Körperteil eines Bedieners, insbesondere einer Hand, ermöglicht. Der Sensor ist als ein UV/VIS/NIR-Sensor ausgebildet und arbeitet mit Licht mit einer Wellenlänge zwischen 300 nm und 2000 nm. Durch den Sensor erfolgt eine Anwesenheitserkennung einer Materialart, mittels der spektralen Auswertung eines Lichts in einem Be reich, 2 cm um den Werkzeugaufnahmebereich 26a, herum. Mittels des Sensors erkennt eine nicht näher dargestellte Recheneinheit, ob eine gefährliche Annährung oder eine Berührung eines Körperteils des Bedieners an das Werkzeug 16a vorliegt.
  • Die 2 zeigt die Signalisierungsvorrichtung 18a mit einer Anzeige 20a, die an der Oberfläche 22a der Arbeitsauflage 12a angeordnet ist. Die Anzeige 20a weist als LED ausgebildete Anzeigemittel 24a auf, die U-förmig um einen Werkzeugaufnahmebereich 26a, den die Werkzeugmaschine 10a aufweist, angeordnet sind. Eine Reihe Anzeigemittel 24a ist jeweils auf einer der Seiten 28a, 30a des Werkzeugs 16a parallel zu einer Hauptarbeitsrichtung 38a der Werkzeugmaschine 10a angeordnet. Eine dritte Reihe Anzeigemittel 24a ist in Hauptarbeitsrichtung 38a vor dem Werkzeug 16a angeordnet und senkrecht zur Hauptarbeitsrichtung 38a ausgerichtet. Die Anzeigemittel 24a der Anzeige 20a zeigen mittels einer aktiven Anzeige eine Inaktivität der Schutzvorrichtung 14a und eine Einsatzbereitschaft der gesamten Schutzvorrichtung 14a an. Dafür können die Anzeigemittel 24a der Anzeige 20a genau zwei Zustände eindeutig anzeigen, indem sie Licht in zwei unterschiedlichen Farben, hier Rot und Grün, ausstrahlen. Hat ein Bediener die Schutzvorrichtung 14a deaktiviert, strahlen die Anzeigemittel 24a rotes Licht aus. Ist die Schutzvorrichtung 14a einsatzbereit, strahlen die Anzeigemittel 24a grünes Licht aus. Sieht ein Bediener bei einem Arbeitsvorgang grünes Licht, weiß er, dass die Schutzvorrichtung 14a einsatzbereit ist.
  • In den 3 bis 6 sind weitere Ausführungsbeispiele der Erfindung gezeigt. Zur Unterscheidung der Ausführungsbeispiele ist der Buchstabe a in den Bezugszeichen des Ausführungsbeispiels in der 1 und 2 durch den Buchstaben b bis e in den Bezugszeichen der Ausführungsbeispiele in den 3 bis 6 ersetzt. Die nachfolgende Beschreibung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Unterschiede zu dem Ausführungsbeispiel in den 1 und 2, wobei bezüglich gleich bleibender Bauteile, Merkmale und Funktionen auf die Beschreibung des Ausführungsbeispiels in den 1 und 2 verwiesen werden kann.
  • In 3 ist ein zweites Ausführungsbeispiel einer Signalisierungsvorrichtung 18b in einer schematischen Darstellung gezeigt. Die Signalisierungsvorrichtung 18b weist eine Anzeige 20b mit einem linienförmigen Anzeigemittel 24b auf. Das linienförmige Anzeigemittel 24b ist U-förmig an einer Oberfläche 22b einer Arbeitsauflage 12b um einen Werkzeugaufnahmebereich 26b der Werkzeugmaschine 10b angeordnet.
  • Die 4 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel einer Signalisierungsvorrichtung 18c in einer schematischen Darstellung. Die Signalisierungsvorrichtung 18c weist eine Anzeige 20c mit zwei linienförmigen Anzeigemitteln 24c auf. Die linienförmigen Anzeigemittel 24c der Anzeige 20c sind in einem Schutzelement 34c der Werkzeugmaschine 10c an einer Oberseite 40c des Schutzelements 34c oberhalb einer Oberfläche 22c einer Arbeitsauflage 12c angeordnet und verlaufen entlang einer Außenkontur des Schutzelements 34c. Das Schutzelement 34c ist als eine bogenförmige Vorrichtung aus Plastik ausgebildet und erstreckt sich zweigeteilt auf zwei Seiten 28c, 30c eines Werkzeugaufnahmebereichs 16c, 26c parallel zu einer Hauptarbeitsrichtung 38c.
  • Ein viertes Ausführungsbeispiel einer Signalisierungsvorrichtung 18d in einer schematischen Darstellung zeigt 5. Die Signalisierungsvorrichtung 18d einer Handwerkzeugmaschine 10d weist eine Anzeige 20d mit als LEDs ausgebildeten Anzeigemitteln 24d auf. Die Anzeigemittel 24d der Anzeige 20d sind in einem zweigeteilten als Schutzholm ausgebildeten Schutzelement 32d oberhalb einer Oberfläche 22d einer Arbeitsauflage 12d angeordnet. Das Schutzelement 32d und die Anzeige 20d sind oberhalb eines Werkzeugs 16d auf zwei Seiten 28d, 30d parallel zu einer Hauptarbeitsrichtung 38d angeordnet.
  • In 6 ist ein fünftes Ausführungsbeispiel einer Signalisierungsvorrichtung 18e in einer schematischen Darstellung gezeigt. Die Signalisierungsvorrichtung 18e weist eine Anzeige 20e mit einem als Laser ausgebildeten Anzeigemittel 24e auf. Das Anzeigemittel 24e der Anzeige 20e ist in einer Arbeitsauflage 12e so angeordnet, dass ein von dem Anzeigemittel 24e ausgestrahltes Licht auf optisch teilweise transparente Bereiche 36e eines Schutzelements 34e der Werkzeugmaschine 10e fällt. Das Schutzelement 34e ist oberhalb einer Oberfläche 22e der Arbeitsauflage 12e angeordnet. Das Schutzelement 34e ist als eine bogenförmige Vorrichtung aus Plastik ausgebildet und ist zweigeteilt auf zwei Seiten 28e, 30e eines Werkzeugs 16e parallel zu dem Werkzeug 16e angeordnet. Das Schutzelement 34e weist optisch teilweise transparente Bereiche 36e auf, die von dem Anzeigemittel 24e ausgestrahltes Licht zu Austrittsflächen 42e, die an einer Oberseite 40e des Schutzelements 34e angeordnet sind, leiten.

Claims (13)

  1. Werkzeugmaschine, insbesondere Stationärsäge, mit einer Arbeitsauflage (12a–e) und mit einer Schutzvorrichtung (14a), die dazu vorgesehen ist, abhängig von einem Schutzsignal eine Reaktion auszulösen, und mit einer Signalisierungsvorrichtung (18a–e), die einen Zustand der Schutzvorrichtung (14a) anzeigt, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalisierungsvorrichtung (18a–e) eine Anzeige (20a–e) aufweist, die an einer Oberfläche (22a–e) einer Arbeitsauflage (12a–e) und/oder oberhalb der Oberfläche (22a–e) der Arbeitsauflage (12a–e) angeordnet ist.
  2. Werkzeugmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige (20a–e) wenigstens ein Anzeigemittel (24a–e) zu einer aktiven Anzeige einer Inaktivität der Schutzvorrichtung (14a) aufweist.
  3. Werkzeugmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige (20a–e) wenigstens ein Anzeigemittel (24a–e) zu einer aktiven Anzeige einer Einsatzbereitschaft der gesamten Schutzvorrichtung (14a) aufweist.
  4. Werkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige (20a–e) dazu vorgesehen ist, genau zwei Zustände eindeutig anzuzeigen.
  5. Werkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige (20a–e) dazu vorgesehen ist, zumindest Licht in zumindest zwei unterschiedlichen Farben auszustrahlen.
  6. Werkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige (20a, 20d) wenigstens ein als eine LED ausgebildetes Anzeigemittel (24a, 24d) aufweist.
  7. Werkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige (20a, 20c) wenigstens ein linienförmiges Anzeigemittel (24a, 24c) aufweist.
  8. Werkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Werkzeugaufnahmebereich (26a–e), um den die Anzeige (20a–e) zumindest auf zwei Seiten (28a–e, 30a–e) angeordnet ist.
  9. Werkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Werkzeugaufnahmebereich (26a, 26b), um den die Anzeige (20a, 20b) U-förmig angeordnet ist.
  10. Werkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens ein Schutzelement (32c–e), in dem die Anzeige (20c–e) zumindest teilweise angeordnet ist.
  11. Werkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens ein Schutzelement (34e), das zumindest einen optisch teilweise transparenten Bereich (36e) aufweist, und das dazu vorgesehen ist, von der Anzeige (20e) ausgestrahltes Licht durch den zumindest einen optisch teilweise transparenten Bereich (36e) hindurchzuleiten.
  12. Werkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzvorrichtung (14a) dazu vorgesehen ist, ein Werkzeug (16a) auf Grundlage zumindest einer Sensorinformation zu stoppen.
  13. Werkzeugmaschine nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch einen Sensor, dessen Sensorinformation zumindest in einer Betriebsart des Sensors eine Unterscheidung zwischen einem Werkstück (37a) und einem Körperteil eines Bedieners ermöglicht.
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