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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Messeinrichtung zur Bestimmung eines
Volumen- oder Massedurchflusses eines durch ein Messrohr strömenden
Messstoffs, wobei das Messrohr ein Trägerrohr umfasst und
inwendig eine Auskleidung aufweist, welche ein Lumen zur Aufnahme
des Messstoffs bildet.
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Weiterhin
bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren zur Überwachung
einer Messeinrichtung, wobei die Messeinrichtung zur Bestimmung
des Volumen- oder Massedurchflusses eines durch ein Messrohr strömenden
Messstoffs dient, wobei das Messrohr ein Trägerrohr umfasst,
wobei das Messrohr inwendig mit einer Auskleidung versehen ist,
die an dem Trägerrohr befestigt ist.
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Weiterhin
bezieht sich die Erfindung auf eine Vorrichtung zur Überwachung
einer Rohrleitung, wobei die Rohrleitung inwendig wenigstens teilweise
mit einer Auskleidung versehen ist, welche ein Lumen bildet, das
zur Aufnahme eines strömenden Stoffs dient, wobei die Rohrleitung
ein Trägerrohr umfasst, an welchem die Auskleidung befestigt
ist.
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Mittels
Messeinrichtungen mit einem magnetisch-induktiven Messaufnehmer
lassen sich bekanntlich die Strömungsgeschwindigkeit und
der Volumendurchfluss eines elektrisch leitfähigen Messstoffs
messen, welcher ein Messrohr des Messaufnehmers in einer Strömungsrichtung
durchströmt. Hierzu wird im magnetisch-induktiven Messaufnehmer
mittels zumeist einander diametral gegenüberliegender Feldspulen
einer an eine Erreger-Elektronik der Messeinrichtung elektrisch
angeschlossenen Magnetkreisanordnung ein Magnetfeld erzeugt, welches
den Messstoff innerhalb eines vorgegebenen Messvolumens zumindest
abschnittsweise senkrecht zur Strömungsrichtung durchsetzt.
Das Messrohr besteht daher üblicherweise aus einem nicht-ferromagnetischem
Material, damit das Magnetfeld beim Messen nicht ungünstig
beeinflusst wird. Infolge der Bewegung der freien Ladungsträger
des Messstoffs im Magnetfeld wird nach dem magneto-hydrodynamischen Prinzip
im Messvolumen ein elektrisches Feld erzeugt, das senkrecht zum
Magnetfeld und senkrecht zur Strömungsrichtung des Messstoffs
verläuft. Mittels wenigstens zweier in Richtung des elektrischen
Feldes voneinander beabstandet angeordneter Messelektroden und mittels
einer an diese angeschlossenen Auswerte-Elektronik der Messeinrichtung
ist somit eine im Messstoff induzierte elektrische Spannung messbar,
die wiederum ein Maß für den Volumendurchfluss
ist. Zum Abgreifen der induzierten Spannung können beispielsweise
den Messstoff berührende, galvanische oder den Messstoff
nicht berührende, kapazitive Messelektroden dienen. Zum
Führen und Einkoppeln des Magnetfeldes in das Messvolumen
umfasst die Magnetkreisanordnung üblicherweise von den
Feldspulen umhüllte Spulenkerne, die entlang eines Umfanges
des Messrohrs insb. diametral, voneinander beabstandet und mit jeweils
einer freien endseitigen Stirnfläche, insb. spiegelbildlich,
zueinander angeordnet sind. Im Betrieb wird somit das mittels der
an die Erreger-Elektronik angeschlossenen Feldspulen erzeugte Magnetfeld über
die Spulenkerne so in das Messrohr eingekoppelt, dass es den zwischen beiden
Stirnflächen hindurchströmenden Messstoff wenigstens
abschnittsweise senkrecht zur Strömungsrichtung durchsetzt.
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Als
Alternative zu Messeineinrichtungen mit magnetisch-induktiven Messaufnehmern
werden oftmals auch mittels Ultraschall akustisch messende Messeinrichtungen
zur Messung von Strömungsgeschwindigkeiten und/oder Volumendurchflüssen
strömender Messstoffe verwendet.
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Aufgrund
der geforderten hohen mechanischen Stabilität für
solche Messrohre, bestehen diese – sowohl bei magnetisch-induktiv
als auch für akustisch messenden Messaufnehmern – zumeist
aus einem äußeren, insb. metallischen, Trägerrohr
von vorgebbarer Festigkeit und Weite, das innen mit einem elektrisch
isolierenden Material von vorgebbarer Dicke, dem so genannten Liner,
ausgekleidet ist. Beispielsweise sind in der
DE 10 2005 044 972 A1 und
in der
DE 10 2004
062 680 A1 jeweils magnetisch-induktive Messaufnehmer beschrieben,
die ein in eine Rohrleitung einfügbares, ein einlassseitiges
erstes Ende und ein auslassseitiges zweites Ende aufweisendes Messrohr
mit einem nicht-ferromagnetischen Trägerrohr als eine äußere
Umhüllung des Messrohrs, und einer in einem Lumen des Trägerrohrs
untergebrachten, aus einem elektrisch isolierenden Material bestehenden
rohrförmigen Auskleidung zum Führen eines strömenden
und vom Trägerrohr elektrisch isolierten Messstoffs umfassen.
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Die üblicherweise
aus einem thermoplastischen, duroplastischen oder elastomeren Kunststoff
bestehende Auskleidung dient u. a. der chemischen Isolation des
Trägerrohrs vom Messstoff. Bei magnetisch-induktiven Messaufnehmern,
bei denen das Trägerrohr eine hohe elektrische Leitfähigkeit
aufweist, beispielsweise bei Verwendung metallischer Trägerrohre,
dient die Auskleidung außerdem als elektrische Isolation
zwischen dem Trägerrohr und dem Messstoff, die ein Kurzschließen
des elektrischen Feldes über das Trägerrohr verhindert.
Durch eine entsprechende Auslegung des Trägerrohrs ist
insoweit also eine Anpassung der Festigkeit des Messrohrs an die
im jeweiligen Einsatzfall vorliegenden mechanischen Beanspruchungen
realisierbar, während mittels der Auskleidung eine Anpassung
des Messrohrs an die für den jeweiligen Einsatzfall geltenden
elektrischen, chemischen und/oder biologischen Anforderungen realisierbar
ist.
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Nicht
nur für Messrohre einer Messeinrichtung zur Bestimmung
eines Volumen- und/oder Massedurchflusses ist eine Auskleidung erwünscht
und notwendig. Eine solche Auskleidung kann auch bei einer Rohrleitung
bspw. bei Trink- oder Abwasserleitungen erforderlich sein, um gesetzliche
Auflagen und hygienischen Anforderungen zu entsprechen.
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Häufig
wird zur Befestigung der Auskleidung auch ein sog. Stützkörper
verwendet, der in die Auskleidung eingebettet ist. In der Patentschrift
EP 0766069 B1 bspw.
dient ein mit dem Trägerrohr verschweißtes Lochblechrohr
als Stützkörper. Der Stützkörper
wird mit dem Trägerrohr verbunden und in die Auskleidung
eingebettet, indem das Material, aus welchem die Auskleidung besteht
inwendig in das Trägerrohr aufgetragen wird. Weiterhin
ist zur mechanischen Stabilisierung und zur elektrischen Abschirmung
aus der Patentschrift
US 4,513,624
A ein Messrohr mit einem Metallgehäuse bekannt
geworden. Eigens zu diesem Zweck umgibt das Metallgehäuse
dabei eine das Medium führende Rohrleitung.
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Es
hat sich jedoch gezeigt, dass die Auskleidung trotz der Verwendung
von strapazierfähigen Materialien einer Erosion unterliegt.
Insbesondere Stoffe bzw. Messstoffe die feste Partikel mit sich
führen, verursachen eine Abrasion der Auskleidung der Rohrleitung
bzw. des Messrohrs. Infolge der Abrasion bzw. Deformation der Auskleidung
verändert sich das Durchflussprofil des Messaufnehmers.
Aufgrund dessen liefert die Messeinrichtung fehlerhafte Messwerte
des Volumen- oder Massedurchflusses. Zudem geht die chemische bzw.
elektrische Isolation zwischen Messstoff und Trägerrohr
verloren.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde eine Beschädigung
der Auskleidung eines Messrohrs oder einer Rohrleitung festzustellen.
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Die
Aufgabe wird durch eine Messeinrichtung, ein Verfahren zur Überwachung
der Messeinrichtung und eine Vorrichtung zur Überwachung
einer Rohrleitung gelöst.
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Hinsichtlich
der Messeinrichtung wird die Aufgabe erfindungsgemäß dadurch
gelöst, dass mindestens eine Überwachungselektrode
zwischen eine erste und eine zweite Schicht der Auskleidung eingebettet
ist. Mittels der Überwachungselektrode kann folglich eine
Beschädigung der Auskleidung festgestellt werden, welche die
erste Schicht der Auskleidung betrifft. Insbesondere wenn die erste
Schicht erodiert ist, wird die Überwachungselektrode wenigstens
teilweise von dem Messstoff benetzt. Ebenso kann auch eine Diffusion
des Messstoffs durch die erste Schicht der Auskleidung hindurch
festgestellt werden. Die Überwachungselektrode wird von
dem Messstoff benetzt, falls die erste Schicht der Auskleidung im
Bereich der Überwachungselektrode abgetragen ist oder falls
der Messstoff im Bereich der Überwachungselektrode durch
die erste Schicht der Auskleidung hindurch diffundiert ist. Zudem
kann durch die Detektion einer Beschädigung an der Auskleidung
eine Vorhersage über die Lebensdauer der Messeinrichtung
getroffen werden. Eine Beschädigung der Auskleidung lässt
sich bspw. durch eine Änderung der physikalischen und/oder
chemischen Eigenschaften, bspw. des elektrischen, chemischen oder
elektrochemischen Potentials, der Überwachungselektrode
nachweisen, welche durch die Benetzung der Überwachungselektrode
durch den, insbesondere zu einem gewissen Grad elektrisch leitfähigen,
Messstoff erfolgt. Als Überwachungselektrode kann bspw.
ein elektrischer Leiter oder ein anderweitiges entsprechend sensitives
Element verwendet werden.
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Während
des Betriebs der Messeinrichtung ist die Überwachungselektrode
im Fall einer unbeschädigten ersten Schicht von dem im
Lumen des Messrohrs befindlichen Messstoff durch die erste Schicht
der Auskleidung zumindest örtlich getrennt. Durch die zweite
Schicht ist die Überwachungselektrode örtlich
von dem Trägerrohr getrennt. In einer Ausgestaltung der
Erfindung kann die Auskleidung zwischen dem den Messstoff führenden
Lumen und der Überwachungselektrode aus mehreren Schichten
bestehen. Ebenso können zwischen der Überwachungselektrode
und dem Trägerrohr mehrere Schichten eines die Auskleidung
bildenden Materials eingebracht sein. Diese Schichten können
bspw. bedingt durch die Fertigung der Auskleidung entstehen, sowie
aus unterschiedlichen Materialien bestehen.
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In
einer Weiterentwicklung besteht die erste Schicht der Auskleidung,
welche an das Lumen der Rohrleitung angrenzt, aus einem ersten elektrisch
isolierenden Material. Im Fall einer Beschädigung, bei
der die erste Schicht der Auskleidung wenigstens teilweise abgetragen
ist und der Messstoff die in die Auskleidung eingebrachte Überwachungselektrode
wenigstens zum Teil benetzt, kann dies mittels der Überwachungselektrode,
bspw. aufgrund einer Änderung der elektrischen und/oder
chemischen Eigenschaften insbesondere der Oberfläche der Überwachungselektrode,
detektiert werden.
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In
einer Weiterentwicklung besteht die zweite Schicht, welche an das
Trägerrohr angrenzt, aus einem zweiten elektrisch isolierenden
Material. Durch die zweite Schicht kann die Messeinrichtung insbesondere
das Messrohr bspw. trotz einer Beschädigung der Auskleidung
dennoch zumindest zeitweise im Messbetrieb verbleiben oder wenigstens
als Rohrleitungselement dienen und den an die Auskleidung gestellten
Anforderungen hinsichtlich chemischer und/oder elektrischer Isolation
gegenüber dem Trägerrohr genügen.
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Das
erste und/oder das zweite elektrisch isolierende Material aus dem
die erste bzw. zweite Schicht gebildet wird, kann bspw. wenigstens
teilweise aus einem Polyurethan oder einem Polyamid bestehen.
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In
einer Ausgestaltung ist die Überwachungselektrode durch
die zweite Schicht und das Trägerrohr hindurch elektrisch
kontaktierbar. Vorzugsweise ist die Überwachungselektrode
dabei gegenüber dem Trägerrohr und der zweiten
Schicht der Auskleidung isoliert. Zur Verbindung der Überwachungselektrode
kann bspw. eine Bohrung durch eine Wandung des Trägerrohrs
hindurch vorgesehen sein, durch welche die Überwachungselektrode
elektrisch kontaktierbar ist.
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In
einer weiteren Ausgestaltung ist eine Auswerteeinrichtung vorgesehen,
die zur Messung der Impedanz oder einer mit der Impedanz in einem Zusammenhang
stehenden Größe zwischen der Überwachungselektrode
und einer Bezugselektrode dient. Insbesondere kann mittels der Auswerteeinheit
eine aus der Impedanz abgeleitete Größe gemessen
werden. Die Auswerteeinheit kann dafür bspw. elektrisch
mit der Überwachungselektrode verbunden sein. Die Impedanz
oder eine mit der Impedanz in einem Zusammenhang stehende Größe,
wie bspw. elektrischer Wirkwiderstand, elektrischer Blindwiderstand,
elektrischer Blindleitwert, elektrischer Wirkleitwert oder elektrischer
Leitwert zwischen der Überwachungselektrode und einer Bezugselektrode
kann als Indikator für eine Beschädigung der Auskleidung
dienen. Dafür wird bspw. eine Wechselspannung zwischen Überwachungs-
und Bezugselektrode angelegt. Dadurch kann das elektrische und/oder
chemische Potential der Überwachungselektrode und der Bezugselektrode
angeregt und die entsprechende Stromantwort ausgewertet werden.
Ist die erste Schicht der Auskleidung in dem Bereich in dem die Überwachungselektrode
angeordnet ist intakt, so weist die Impedanz oder eine mit der Impedanz
in einem Zusammenhang stehende Größe einen anderen,
zumeist höheren, Wert auf, als in dem Fall, in dem die
erste Schicht der Auskleidung eine Beschädigung aufweist,
aufgrund welcher die Überwachungselektrode wenigstens teilweise
mit dem Messstoff benetzt wird.
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In
einer Fortbildung dient die Bezugselektrode zur Messung eines Bezugspotentials,
insbesondere zur Messung des elektrischen und/oder chemischen Potentials
des strömenden Messstoffs. Mittels der Bezugselektrode
kann zu Vergleichszwecken ein elektrisches und/oder chemisches Bezugspotential
bestimmt werden, welches als Referenz zu dem mittels der Überwachungselektrode
ermittelten Potential dient. Das elektrische Potential des während
des Betriebs der Messeinrichtung das Messrohr durchströmenden
Messstoffs kann mittels der aus dem Stand der Technik bekannten
Bezugselektroden wie etwa einer zusätzlichen in den Verlauf des
Messrohrs eingebrachten und mit dem Messstoff in Kontakt stehenden
Elektrode in Form einer Erdungselektrode oder durch Erdungsscheiben,
welche zwischen einen Endbereich des Messrohrs und einer sich anschließenden
Rohrleitung eingebracht sind, ermittelt werden. Als Bezugselektrode
zur Bestimmung des elektrischen Potentials des strömenden
Messstoffs kann auch eine Messstoffüberwachungselektrode
zur Erkennung teilgefüllter oder leerer Messrohre dienen,
die mit dem Messstoff in Kontakt steht. Zudem kann eine an das Messrohr
angrenzende aus einem elektrisch leitfähigen Material bestehende
Rohrleitung, welche von dem Messstoff durchströmt wird
und welche nicht mit einem elektrisch isolierenden Material ausgekleidet,
jedoch elektrisch kontaktierbar ist, als Bezugselektrode zu Ermittlung
des elektrischen und/oder chemischen Potentials des Messstoffs dienen.
Bei einer Messeinrichtung mit einem magnetisch-induktiven Messaufnehmer
mit messstoffberührenden Elektroden kann wenigstens eine
der zur Bestimmung der in dem Messstoff induzierten elektrischen
Spannung verwendeten Elektroden zudem als Bezugselektrode zur Bestimmung
des elektrischen Potentials des Messstoffs verwendet werden. Die
zwischen der Überwachungselektrode und der Bezugselektrode
gemessene Impedanz bzw. mit der Impedanz in einem Zusammenhang stehende
Größe kann bspw. mit der Impedanz oder mit der
entsprechenden mit der Impedanz in einem Zusammenhang stehenden
Größe des Messstoffs verglichen werden. Aus dem
Vergleich kann der Zustand der Auskleidung bestimmt werden.
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In
einer weiteren Fortbildung umgibt die Überwachungselektrode
das Lumen wenigstens in einem Teilbereich entlang der Längsachse
des Messrohrs wenigstens abschnittsweise radial. Durch die Dimensionierung
und das Platzieren der Überwachungselektrode kann eine
Beschädigung der Auskleidung in einem definierten Teilbereich
der Auskleidung bzw. in einem radialen Abschnitt, bspw. in dem Bereich
des Messrohrs eines magnetisch-induktiven Messaufnehmers, der von
einem von der Magnetkreisanordnung erzeugten Magnetfeld durchdrungen
wird oder in dem Bereich eines Messrohrs eines akustischen Messaufnehmers
der von Ultraschallwellen durchdrungen wird, detektiert werden.
Einige Anwendungen erfordern jedoch nur die Überwachung
eines begrenzten axialen oder radialen Teilbereichs des Messrohrs.
Bspw. sorgen feste Bestandteile eines mehrphasigen Messstoffs bedingt
durch die Schwerkraft bzw. aufgrund der Einbaulage des Messrohrs oder
des Strömungsprofils stets in einem bestimmten Segment
des Messrohrs für Abrasion und Erosion, so dass (nur) der
strapazierte Teilbereich überwacht werden muss. Häufig
weisen Messrohre oder Rohrleitungen einen im Wesentlichen kreisrunden
Querschnitt auf, es sind aber auch Messrohre und Rohrleitungen mit
elliptischem oder annähernd quadratischem Querschnitt bekannt.
Durch die Überwachungselektrode wird vorzugsweise mindestens
1/4, 1/3 oder die Hälfte des Umfangs des Lumens des Messrohrs überwacht.
Wünschenswerterweise umgibt die Überwachungselektrode
das Lumen in vollem Umfang, so dass die Auskleidung wenigstens in
einem Teilbereich entlang der Längsachse radial vollständig überwacht
werden kann und eine Beschädigung in jedwedem Segment der
Auskleidung detektierbar ist.
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In
einer Ausführungsform bildet die Überwachungselektrode
eine dritte Schicht der Auskleidung, welche zwischen der ersten
und der zweiten Schicht eingebettet ist, wobei die dritte Schicht
aus einem elektrisch leitfähigen Material besteht. Dazu
kann die dritte Schicht aus einem elektrisch leitfähigen
Anstrichmittel insbesondere einer Farbe bestehen, die bspw. auf
die zweite Schicht aufgetragen ist. Weiterhin kann die dritte Schicht
dazu dienen, die erste und die zweite Schicht zu verbinden und insbesondere
aus einem elektrisch leitfähigen Klebstoff bestehen.
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In
einer weiteren Ausführungsform besteht die Überwachungselektrode
aus einem elektrisch leitfähigen, insbesondere metallischen,
Netz oder Gitter. Zudem kann das Netz oder das Gitter zur mechanischen Stabilisierung
der Auskleidung dienen. Heutzutage werden oftmals Spritzgussverfahren
zur Herstellung der Auskleidung verwendet und das Material aus dem
die Auskleidung besteht kann in die Zwischenräume des Netzes
oder Gitters einfließen und erhärten. Dadurch
werden die erste und die zweite Schicht miteinander fixiert und
die Auskleidung erhält eine zusätzliche Stabilisierung.
Die Überwachungselektrode ist vorzugsweise nicht unmittelbar
mit dem Trägerrohr verbunden oder befestigt und in dem
Fall, dass die Überwachungselektrode an dem Trägerrohr
befestigt ist, elektrisch von dem Trägerrohr isoliert.
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In
einer Variante ist mindestens eine erste und eine zweite mediumsberührende
Messelektrode vorgesehen, und die erste und zweite Messelektrode
dienen zur Bestimmung der Impedanz oder einer mit der Impedanz in
einem Zusammenhang stehenden Größe des Messstoffs.
Durch die erste und zweite Messelektrode kann ein Referenzwert ermittelt
werden, der mit dem Wert der Impedanz oder dem Wert der mit der
Impedanz in einem Zusammenhang stehenden Größe
zwischen der Überwachungselektrode und der Bezugselektrode verglichen
wird. Dadurch kann bei wechselnden Messstoffen oder sich ändernden
Prozessbedingungen wie bspw. Temperatur oder Druck usw., die einen
Einfluss auf die physikalischen Eigenschaften, wie z. B. das elektrische,
chemische oder elektrochemische Potential, des Messstoffs haben,
die Auskleidung weiterhin zuverlässig überwacht
werden, da der Referenzwert adaptiv ermittelt werden kann. Die erste
oder zweite Messelektrode kann auch als Bezugselektrode zur Bestimmung
der Impedanz oder der mit der Impedanz in einem Zusammenhang stehenden
Größe gegenüber der Überwachungselektrode
verwendet werden. Bei einer Messeinrichtung mit einem magnetisch-induktiven
Messaufnehmer mit messstoffberührenden Elektroden zur Bestimmung
der in dem Messstoff induzierten Spannung kann mindestens eine der
Elektroden auch als Bezugselektrode für die Überwachungselektrode
und/oder zur Messung der Impedanz oder einer mit der Impedanz in einem
Zusammenhang stehenden Größe des Messstoffs zu
Vergleichszwecken eingesetzt werden.
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Hinsichtlich
der Vorrichtung wird die Aufgabe erfindungsgemäß dadurch
gelöst, dass mindestens eine Überwachungselektrode
zwischen eine erste und eine zweite Schicht der Auskleidung eingebettet
ist. Durch eine in die Auskleidung eingebettete Überwachungselektrode
kann eine messbare physikalische und/oder chemische Größe
der Überwachungselektrode, insbesondere eine Änderung
dieser Größe, als Indikator für eine Beschädigung
der Auskleidung, insbesondere einer Abrasion oder Erosion der ersten
Schicht der Auskleidung, dienen.
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In
einer Ausgestaltung der Vorrichtung besteht die erste Schicht der
Auskleidung, welche an das Lumen der Rohrleitung angrenzt, aus einem
ersten elektrisch isolierenden Material und die zweite Schicht der Auskleidung,
welche an das Trägerrohr angrenzt, besteht aus einem zweiten
elektrisch isolierenden Material. Dadurch ist die Überwachungselektrode
von dem Trägerrohr bzw. dem Messstoff elektrisch isoliert.
Eine Beschädigung der ersten Schicht der Rohrleitung kann
dann bspw. durch eine Änderung der Impedanz oder einer mit
der Impedanz in einem Zusammenhang stehenden Größe
ermittelt werden.
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In
einer Ausgestaltung der Vorrichtung umgibt die Überwachungselektrode
das Lumen wenigstens in einem Teilbereich entlang der Längsachse
der Rohrleitung wenigstens abschnittsweise radial. Vorzugsweise umgibt
die Überwachungselektrode das Lumen der Rohrleitung in
vollem Umfang. Rohrleitungen haben bspw. oftmals einen waagrechten
Verlauf oder sind nur teilweise gefüllt. Daher kann es
ausreichen, nur einen Teilbereich der Auskleidung auf eine Beschädigung
hin zu überwachen.
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In
einer Ausgestaltung der Vorrichtung ist mindestens eine Bezugselektrode
vorgesehen, die mit dem strömenden Stoff wechselwirkt.
Durch die Bezugselektrode kann ein Referenzpotential, insbesondere
das Potential des die Rohrleitung durchströmenden Stoffs
ermittelt werden und somit die Potentialdifferenz zwischen der Überwachungselektrode
und der Bezugselektrode bestimmt werden.
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In
einer Ausgestaltung der Vorrichtung ist eine Auswerteeinrichtung
vorgesehen, die zur Messung der Impedanz oder einer mit der Impedanz
in einem Zusammenhang stehenden Größe zwischen
der Überwachungselektrode und der Bezugselektrode dient.
Die Auswerteeinheit enthält bspw. Mittel, um eine Wechselspannung
zwischen der Überwachungselektrode und der Bezugselektrode
anzulegen und die entsprechende Stromantwort auszuwerten.
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Hinsichtlich
des Verfahrens wird die Aufgabe erfindungsgemäß dadurch
gelöst, dass mittels mindestens einer in der Auskleidung
eingebetteten Überwachungselektrode die Impedanz oder eine
mit der Impedanz in einem Zusammenhang stehende Größe
zwischen der Überwachungselektrode und einer Bezugselektrode gemessen
wird. Ändert sich die Impedanz oder die mit der Impedanz
in einem Zusammenhang stehende Größe zwischen
der Überwachungselektrode und der Bezugselektrode in einem
bestimmten Maße, kann die Änderung der Impedanz
oder der mit der Impedanz in einem Zusammenhang stehenden Größe
auf eine Beschädigung der Auskleidung zurückgeführt
werden. Die Änderung der Impedanz oder der mit der Impedanz
in einem Zusammenhang stehenden Größe erfolgt
aufgrund der wenigstens teilweisen Benetzung der Überwachungselektrode
mit dem Messstoff.
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In
einer Variante des Verfahrens wird als Bezugselektrode eine mit
dem Messstoff wechselwirkende, insbesondere messstoffberührende,
Elektrode verwendet. Durch die Bezugselektrode kann eine Veränderung der
physikalischen Eigenschaften, insbesondere der elektrischen und/oder
chemischen Potentialdifferenz, zwischen der Überwachungselektrode
und der Bezugselektrode ermittelt werden. Bei einem im Wesentlichen konstanten
Bezugspotential kann bei einer Veränderung des elektrischen
und/oder chemischen Potentials zwischen der Überwachungselektrode
und der Bezugselektrode auf eine Beschädigung der Auskleidung
geschlossen werden.
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In
einer Variante des Verfahrens wird mittels einer ersten und einer
zweiten den Messstoff berührenden Messelektrode die Impedanz
oder eine mit der Impedanz in einem Zusammenhang stehende Größe
des Messstoffs bestimmt. Die Impedanz oder die mit der Impedanz
in einem Zusammenhang stehende Größe kann als
Vergleichsgröße dienen, da sich der Wert des durch
die Bezugselektrode ermittelten Potentials in Abhängigkeit
von dem, insbesondere zu einem gewissen Grad elektrisch leitfähigen,
Messstoff und den Prozessbedingungen ändern kann.
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In
einer Variante des Verfahrens wird in dem Fall, dass die Impedanz
oder die mit der Impedanz in einem Zusammenhang stehende Größe
zwischen der Überwachungselektrode und der Bezugselektrode
einen vorgegebenen Wert über- oder unterschreitet, eine
entsprechende Meldung von der Messeinrichtung ausgegeben. Messeinrichtungen
weisen oftmals Kommunikationsmittel auf, um mit einem Benutzer vor
Ort oder in einer entfernten Warte zu kommunizieren. Dafür
kann bspw. eine Anzeigeeinheit vor Ort an der Messeinrichtung vorgesehen
sein oder die Messeinrichtung mit einem Bussystem verbunden sein,
um einem Benutzer eine Beschädigung der Auskleidung anzuzeigen.
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Die
Erfindung wird anhand der nachfolgenden Zeichnungen näher
erläutert.
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Es
zeigt:
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1:
einen Querschnitt senkrecht zur Längsachse eines Messrohrs
einer Messeinrichtung zur Bestimmung des Volumen- oder Massedurchflusses,
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2:
Impedanzspektren zwischen einer Überwachungselektrode und
einer mit dem Messstoff in Kontakt stehenden Bezugselektrode bei
unversehrter bzw. beschädigter Auskleidung,
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3:
Impedanzspektren zwischen einer ersten Messelektrode und einer zweiten
Messelektrode bei unversehrter bzw. beschädigter Auskleidung.
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1 zeigt
einen Querschnitt senkrecht zur Längsachse eines Messrohrs 13 eines
Messaufnehmers 1 einer Messeinrichtung zur Bestimmung des
Volumen- oder Massedurchflusses. Eine erste Messelektrode 6 und
eine zweite Messelektrode bzw. die Bezugselektrode 8 sind
in der Querschnittsebene im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse 9 des
Messrohrs 13 in das Messrohr 13 eingebracht.
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Die
in 1 gezeigte schematische Darstellung des Messrohrs 13 eines
Messaufnehmers 1 einer Messeinrichtung zur Bestimmung des
Volumen- oder Massedurchflusses kann mit den notwendigen Änderungen
auf eine Rohrleitung 13 mit einer Auskleidung 12,
wobei die Auskleidung 12 aus einer ersten und einer zweiten
elektrisch isolierenden Schicht 3, 4 besteht,
wobei die Rohrleitung 13 mit einer Vorrichtung zur Überwachung
der Rohrleitung 13 ausgestattet ist, übertragen
werden.
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Das
Messrohr 13 weist ein Trägerrohr 2 auf
und ist innen mit einer Auskleidung 12, einem sog. Liner, versehen.
Die Auskleidung 12 ist an dem Trägerrohr 2 befestigt.
Zusätzlich kann ein Stützkörper, nicht
gezeigt, zur mechanischen Stabilisierung der Auskleidung 12 und
zur Befestigung der Auskleidung 12 an dem Trägerrohr 2 eingesetzt
werden. Als Haftvermittler, nicht gezeigt, kann ferner ein sog.
Primer zwischen Trägerrohr 2 und Auskleidung 12 aufgebracht
sein, der ebenfalls der Befestigung der Auskleidung 12 an
dem Trägerrohr 2 dient.
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Das
Trägerrohr 2 ist im Wesentlichen kreiszylindrisch.
Die Auskleidung 12 ist im Wesentlichen an die Form des
Trägerrohrs 2 angepasst und weist eine im Wesentlichen
konstante Dicke auf. Die Auskleidung 12 umfasst ein Lumen 11,
das zur Aufnahme des Messstoffs, nicht gezeigt, dient. Die erste
Schicht 3 der Auskleidung 12 grenzt an das Lumen 11 des
Messrohrs 13 an, während die zweite Schicht 4 an
das Trägerrohr 2 angrenzt. Zwischen die erste
und die zweite Schicht 3, 4 ist eine Überwachungselektrode 7 eingebracht,
die eine elektrisch leitende dritte Schicht 5 der Auskleidung 12 bildet.
Die Überwachungselektrode 7 ist dabei an die Form
des Trägerrohrs 2 bzw. die Form der Auskleidung 12 angepasst
und weist einen zu der Längsachse 9 des Messrohrs 13 konzentrischen
kreisförmigen Querschnitt auf. Die Überwachungselektrode 7 ist
gegenüber dem Lumen 11 und dem Trägerrohr 2 des
Messrohrs 13 durch die erste und zweite Schicht 3, 4 der
Auskleidung 12 elektrisch isoliert. Vor und hinter der
Schnittebene setzt sich die Überwachungselektrode 7 mit
dem Messrohr parallel zur Längsachse 9 des Messrohrs 13 fort
und weist insgesamt eine röhrenförmige Gestalt
auf. Durch eine von außen eingebrachte Bohrung durch das
Trägerrohr 2 und die zweite Schicht 4 der
Auskleidung 12 hindurch ist die Überwachungselektrode 7 elektrisch
kontaktiert.
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Durch
das Trägerrohr 2 und die Auskleidung 12 hindurch
ist eine erste Messelektrode 6 in Form einer Stiftelektrode
in das Messrohr 13 eingebracht, die in das Lumen 11 des
Messrohrs 13 mündet.
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Eine
in das Lumen 11 eingebrachte und von dem Messstoff wenigstens
teilweise benetzte Elektrode oder mit dem Messstoff kommunizierende
Elektrode, die zur Messung der Impedanz Z oder einer mit der Impedanz
Z in einem Zusammenhang stehenden Größe gegenüber
der Überwachungselektrode 7 verwendet wird, wird
als Bezugselektrode 8 bezeichnet.
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Eine
von dem Messstoff benetzte Elektrode oder mit dem Messstoff kommunizierende
Elektrode, die zur Messung der Impedanz Z oder einer mit der Impedanz
Z in einem Zusammenhang stehenden Größe gegenüber
einer ersten von dem Messstoff benetzten oder mit dem Messstoff
kommunizierenden Messelektrode 6 verwendet wird, wird als
zweite Messelektrode 8 bezeichnet.
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In
der in 1 gezeigten schematischen Darstellung ist in einem
Winkel von annähernd 90° zur ersten Messelektrode 6 eine
Elektrode in das Messrohr 13 eingebracht, die gegenüber
der Überwachungselektrode 7 als Bezugselektrode 8 und
gegenüber der ersten Messelektrode 6 als zweite
Messelektrode 8 dient. Diese zweite Messelektrode 8 bzw.
Bezugselektrode 8 mündet ebenfalls in das Lumen 11 des
Messrohrs 13 und wird im Betriebsfall von dem strömenden
Messstoff benetzt.
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Im
Fall einer Messeinrichtung mit einem magnetisch-induktiven Messaufnehmer 1 ist
zur Bestimmung einer in dem Messstoff induzierten Spannung eine
zusätzliche Messelektrode, nicht gezeigt, diametral gegenüber
der ersten Messelektrode 6 in das Messrohr 13 eingebracht.
Diese zusätzliche Messelektrode kann ebenso wie die erste
Messelektrode 6 und zweite Messelektrode 8 auch
als Bezugselektrode 8 verwendet werden.
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Das
Lumen 11 des Messrohrs 13 ist in radialer Richtung
annähernd in vollem Umfang von der Überwachungselektrode 7 umgeben.
Lediglich in dem Bereich in dem die erste Messelektrode 6 und
die Bezugselektrode 8 bzw. die zweite Messelektrode 8 in
das Messrohr 13 eingebracht sind, weist die Überwachungselektrode 7 Ausnehmungen
auf und ist gegenüber der ersten Messelektrode 6 und
der Bezugselektrode 8 bzw. der zweiten Messelektrode 8 elektrisch
isoliert.
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Die Überwachungselektrode 7 besteht
dabei aus einem metallischen Netz oder Gitter, welches während
der Fertigung der Auskleidung 12 zwischen die zweite und
die erste Schicht 4, 3 der Auskleidung 12 eingebettet
wird. Die Überwachungselektrode 7 ist über
ein elektrisches Anschlusselement in Form einer Stiftelektrode durch
die zweite Schicht 4 und das Trägerrohr 2 hindurch
elektrisch mit der Auswerteeinrichtung, nicht gezeigt, verbunden.
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Die
in 1 gezeigte Auskleidung 12 weist eine
Beschädigung 10 der ersten Schicht 3 der
Auskleidung 12 auf. Die Beschädigung 10 besteht
aus einer Erosion der ersten Schicht 3 der Auskleidung 12 bis
auf die durch die Überwachungselektrode 7 gebildete
dritte Schicht 5.
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Mittels
einer Auswerteeinrichtung, nicht gezeigt, wird zwischen der ersten
und der zweiten Messelektrode 6, 8 eine Wechselspannung
angelegt, und die Impedanz ZF des das Messrohr 13 durchströmenden Messstoffs
bestimmt. In gleicher Weise wird zwischen der Überwachungselektrode 7 und
der Bezugselektrode 8 eine Wechselspannung angelegt. Dafür
ist die Auswerteeinrichtung mit der Überwachungselektrode 7,
der ersten Messelektrode 6 und der zweiten Messelektrode 8 bzw.
der Bezugselektrode 8 verbunden. Zur Aufnahme eines Impedanzspektrums
wird dabei die Frequenz f der Wechselspannung variiert. In 2 und
in 3 sind entsprechende Impedanzspektren zwischen
der Überwachungselektrode 7 und der Bezugselektrode 8 bzw.
der ersten und der zweiten Messelektrode 6, 8 gezeigt.
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Zur
Veranschaulichung ist der Messpfad zwischen der ersten und der zweiten
Messelektrode 6, 8 zur Bestimmung der Impedanz
des Messstoffs ZF und der zweite Messpfad
zur Bestimmung der Impedanz ZU zwischen
der Überwachungselektrode 7 und der Bezugselektrode 8 in 1 dargestellt.
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In 2 und
in 3 ist für vier unterschiedlich große
Beschädigungen der ersten Schicht 3 der Auskleidung 12 der
Verlauf des Impedanzspektrums dargestellt. Der Index 0 bezieht sich
hierbei auf eine unbeschädigte Auskleidung 12 und
die Indizes 1 bis 4 auf zunehmend größere
Beschädigungen an der Auskleidung 12. Die Beschädigung 10 der
Auskleidung 12 wurde durch Abtragen eines zusammenhängenden
Bereichs der ersten Schicht 3 der Auskleidung 12 simuliert.
Dabei wurde das Ausmaß der Beschädigung 10 für
eine der ersten Messung des Impedanzspektrums a1 nachfolgende
Messung jeweils annähernd verdoppelt.
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2 zeigt
in doppeltlogarithmischer Auftragung fünf verschiedene
Impedanzspektren a0, a1,
a2, a3, a4 zwischen der Überwachungs- 7 und
der Bezugselektrode 8. Die Kurve a0 zeigt
den Verlauf des Impedanzspektrums bei einer unbeschädigten
Auskleidung 12 des Messrohrs 13, also bei einer
unbeschädigten ersten Schicht 3 der Auskleidung 12.
Die Impedanz zwischen Überwachungselektrode 7 und
Bezugselektrode 8 weist bei unbeschädigter Auskleidung 12 im
Vergleich zu den Impedanzspektren, die bei einer Beschädigung 10 der Auskleidung 12 aufgenommen
wurden, einen wesentlich höheren Wert auf. Die Kurven a1 bis a4 zeigen das Impedanzspektrum
mit zunehmender Beschädigung 10 der Auskleidung 12.
Mit zunehmender Größe der Beschädigung 10 nimmt
die Impedanz Z zwischen Überwachungs- 7 und Bezugselektrode 8 ab.
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3 zeigt
in doppeltlogarithmischer Auftragung fünf Impedanzspektren
d
0, d
1, d
2, d
3, d
4 zwischen
der ersten Messelektrode
6 und der zweiten Messelektrode
8 bei
unversehrter Auskleidung
12 und bei vier unterschiedlichen
Beschädigungen der Auskleidung
12. Das Impedanzspektrum
d
0 wurde bei einer unbeschädigten Auskleidung
12 bzw.
unbeschädigten ersten Schicht
3 der Auskleidung
12 aufgenommen
und die Impedanzspektren d
1, d
2,
d
3, d
4 bei zunehmender
Beschädigung der Auskleidung
12. Der Verlauf der
Impedanzspektren zeigt nur eine leichte Abhängigkeit von
der Größe der Beschädigung
10 der
Auskleidung
12 und entspricht im Wesentlichen der Impedanz
des das Messrohr
13 durchströmenden Messstoffs.
In Tabelle 1 sind die Werte der Impedanz Z
U zwischen Überwachungselektrode
7 und
Bezugselektrode
8 bzw. die Werte der Impedanz Z
F zwischen der ersten und der zweiten Messelektrode
6,
8 bei
einer Frequenz von 1 kHz bei verschiedenen Zuständen der
Auskleidung
12 gegeneinander aufgetragen. Tabelle 1:
| Impedanzwerte
bei einer Frequenz f von 1 kHz: | | |
| Messung | Impedanz
ZU/Ohm | Impedanz
ZF/Ohm |
| 1 | 185249 | 2116 |
| 2 | 9675 | 2099 |
| 3 | 3501 | 2060 |
| 4 | 2585 | 2052 |
| 5 | 1970 | 2050 |
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Anhand
der Messung 1 bei intakter Auskleidung 12 wird
der Unterschied der Impedanzwerte zwischen der ersten und der zweiten
Messelektrode 6, 8 und zwischen der Überwachungselektrode 7 und
der Bezugselektrode 8 deutlich.
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Die
Impedanz ZU beträgt annähernd
das Neunzigfache der Impedanz ZF. Bei zunehmender
Beschädigung 10 der Auskleidung 12 verringert
sich die Impedanz zwischen Überwachungs- 7 und
Bezugselektrode 8. Dies kann als Nachweis für
eine Beschädigung 10 dienen. Bei der Messung 2 ist
eine Beschädigung 10 der Auskleidung 12 vorhanden
und die Impedanz ZU beträgt nur
noch das Fünffache der Impedanz ZF bei
Messung 2. Die gegenüber der Impedanz ZF geringere Impedanz ZU in
Messung 5 lässt sich auf die Größere
von der Beschädigung 10 freigelegte und von dem
Messstoff benetzte Fläche der Überwachungselektrode 7 zurückführen,
welche größer ist als die benetzte Fläche
der Messelektroden 6, 8.
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- 1
- Messaufnehmer
- 2
- Trägerrohr
- 3
- Erste
Schicht
- 4
- Zweite
Schicht
- 5
- Dritte
Schicht
- 6
- Erste
Messelektrode
- 7
- Überwachungselektrode
- 8
- Bezugselektrode/zweite
Messelektrode
- 9
- Längsachse
- 10
- Beschädigung
- 11
- Lumen
- 12
- Auskleidung
- 13
- Messrohr/Rohrleitung
- f
- Frequenz
- Z
- Impedanz
- ZF
- Impedanz
zwischen der ersten und der zweiten Messelektrode
- ZU
- Impedanz
zwischen Überwachungs- und Bezugselektrode
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102005044972
A1 [0006]
- - DE 102004062680 A1 [0006]
- - EP 0766069 B1 [0009]
- - US 4513624 A [0009]