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DE102008043834A1 - Kupplungsscheibe - Google Patents

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DE102008043834A1
DE102008043834A1 DE102008043834A DE102008043834A DE102008043834A1 DE 102008043834 A1 DE102008043834 A1 DE 102008043834A1 DE 102008043834 A DE102008043834 A DE 102008043834A DE 102008043834 A DE102008043834 A DE 102008043834A DE 102008043834 A1 DE102008043834 A1 DE 102008043834A1
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DE
Germany
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friction
connection
clutch disc
lining
disc according
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102008043834A
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English (en)
Inventor
Gerald Buer
Matthias Dr. Diemer
Harald Jeppe
Anita Radic
Norbert Schmitt
Rainer Worttmann
Winfried Bokisch
Michael Peterseim
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ZF Friedrichshafen AG
Original Assignee
ZF Friedrichshafen AG
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Publication date
Application filed by ZF Friedrichshafen AG filed Critical ZF Friedrichshafen AG
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Abstract

Kupplungsscheibe (1) für eine Reibungskupplung, insbesondere für eine Kraftfahrzeugreibungskupplung zur Übertragung eines Drehmoments mit einer Nabe (2) zum Aufsetzen auf eine Welle, insbesondere Getriebeeingangswelle, zumindest zwei ringförmig angeordneten, aus Reibbelagmaterial (3) gebildeten Reibbelägen (4) mit jeweils einer Reibfläche (5) und einer Reibbelagrückseite (6) zur Drehmomentübertragung bei Beaufschlagung der Reibflächen mit einer Anpresskraft über Gegenreibflächen einer Reibungskupplung, zumindest einer Nabenscheibe im Drehmomentübertragungsweg zwischen der Nabe und den Reibbelägen einer zwischen den Reibbelägen angeordneten Belagfederung (8), die bei Beaufschlagung der Reibbelänge mit einer Anpresskraft über die Gegenreibflächen in Axialrichtung elastisch komprimierebar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kupplungsscheibe für eine Reibungskupplung, insbesondere für eine Kraftfahrzeugreibungskupplung zur Übertragung eines Drehmomentes mit einer Nabe zum Aufsetzen auf eine Welle, insbesondere Getriebeeingangswelle, zumindest zwei ringförmig angeordneten, aus Reibbelagmaterial gebildeten Reibbelägen mit jeweils einer Reibfläche und einer Reibbelagrückseite zur Drehmomentübertragung bei Beaufschlagung der Reibflächen mit einer Anpresskraft über Gegenreibflächen einer Reibungskupplung, zumindest einer Nabenscheibe im Drehmomentübertragungsweg zwischen der Nabe und den Reibbelägen, einer zwischen den Reibbelägen angeordneten Belagfederung, die bei Beaufschlagung der Reibbeläge mit einer Anpresskraft über die Gegenreibflächen in Axialrichtung elastisch komprimierbar ist.
  • Eine solche Kupplungsscheibe ist aus der DE 195 49 388 C2 bekannt. Nachteilig bei dieser Ausführungsform ist, dass bei einer solchen Kupplungsscheibe der Reibbelag lediglich bis zu einer verhältnismäßig großen Restdicke des Reibbelages abgenutzt werden kann. Mit fortschreitendem Reibbelagverschleiß verliert die dort gezeigte Kupplungsscheibe ihre Drehzahlfestigkeit und muss vorzeitig ausgetauscht werden. Weiterhin kennzeichnet sich dieser Stand der Technik dadurch aus, dass in Axialrichtung die Reibbelageinheit einen hohen Platzbedarf aufweist.
  • Weiterhin ist aus der EP 1 712 808 A2 eine Kupplungsscheibe bekannt, bei der der Reibbelag ein Trägerelement aufweist, das von Reibmaterial zumindest teilweise umgeben ist, wobei das Trägerelement mit dem Belagträger verbunden ist. Bei dieser Ausführungsform ergibt sich Nachteiligerweise eine in Axialrichtung steife Bauart der Reibbeläge der Reibungskupplung und der Bedarf an Reibbelagmaterial bei dieser Kupplungsscheibe ist unvorteilhaft hoch.
  • Es ist daher Aufgabe dieser Erfindung eine Kupplungsscheibe zu erstellen, die bei preiswertem Aufbau eine hohe Betriebssicherheit aufweist und eine möglichst lange Lebensdauer, auch unter hoher Temperaturbelastung der Reibbeläge erlaubt. Ferner ist es Aufgabe der Erfindung eine gut modulierbare Kupplungsscheibe bereitzustellen, die eine hohe Berstdrehzahl aufweist, also auch den Betrieb in hoch drehenden Benzinmotoren erlaubt.
  • Die Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass die Reibbeläge auf der Reibbelagrückseite jeweils zumindest einen im Reibbelag eingebettetes Anbindungselement aufweisen, welches sich zur Anbindung an die Belagfederung oder die Kupplungsscheibe mit zumindest einem Anbindungsabschnitt außerhalb der Reibfläche des Reibbelages erstreckt.
  • Durch die Einbettung eines Anbindungselementes von der Reibbelagrückseite aus in das Reibbelagmaterial hinein ergibt sich eine sehr haltbare Verbindung des Anbindungselementes im Reibbelag selbst, wobei das Anbindungselement mit einem Anbindungsabschnitt aus der Reibfläche des Reibbelages heraus sich erstreckt, wobei der Anbindungsabschnitt selbst an die Belagfederung bzw. an die Kupplungsscheibe angebunden wird. Hierbei ist bevorzugt ausgeführt, dass das Anbindungselement von der Reibbelagrückseite aus in den Reibbelag eingebracht ist. Das Anbindungselement ist demnach in die Reibbelagrückseite bündig eingebracht. Dies ist besonders vorteilhaft bereits während des Herstellungsverfahrens des Reibbelages erstellbar. Durch die Anordnung eines Anbindungsabschnittes außerhalb der Reibfläche des Reibbelages ergibt sich die Möglichkeit, die Reibfläche selbst frei von Unterbrechungen für die Anbindung des Reibbelages an die Belagfeder bzw. Kupplungsscheibe zu halten. Der Anbindungsabschnitt erstreckt sich Vorteilhafterweise radial außerhalb der Reibfläche heraus, insbesondere nach radial innen.
  • In alternativer, gleichwertiger Ausgestaltung zum Anspruch 1 ist eine weitere Lösung der Aufgabe dadurch gekennzeichnet, dass die Reibbeläge auf der Reibbelagrückseite jeweils zumindest ein im Reibbelag eingebettetes, mit zumindest einem zur Anbindung an die Belagfederung oder die Kupplungsscheibe ausgebildeten Anbindungsabschnitt versehenes Anbindungselement aufweisen, wobei der Anbindungsabschnitt sowohl auf der in Richtung der Reibfläche weisenden als auch in Richtung der Reibbelagrückseite weisenden Fläche im wesentlichen frei von Reibbelagmaterial ausgeführt ist zur Anbindung an die Belagfederung oder der Kupplungsscheibe. Indem der Anbindungsabschnitt des Anbindungselementes nicht durch Reibbelagmaterial zumindest teilweise überdeckt wird, ist sichergestellt, dass die Anbindung des Anbindungsabschnittes an die Belagfederung bzw. der Kupplungsscheibe sehr fest und somit axial wenig Bauraum beanspruchend ausgeführt werden kann. Hierbei ist besonders vorteilhaft vorgesehen, dass der Anbindungsabschnitt sich radial außerhalb der Reibfläche befindet und auch radial außerhalb der Reibfläche an die Belagfederung oder an die Kupplungsscheibe, insbesondere Nabenscheibe befestigt ist. Auch bei dieser Ausgestaltung ergibt sich durch die Einbettung eines Anbindungselementes von der Reibbelagrückseite in den Reibbelag eine hochbelastbare und sichere Verbindung des Reibbelages mit der Kupplungsscheibe bzw. der Belagfederung. Das Anbindungselement ist erfindungsgemäß bei den beiden vorgenannten Ansprüchen im Wesentlichen nur bis zur Ebene der Reibeblagrückseite in das Reibbelagmaterial eingebettet.
  • Indem das Anbindungselement ausgehend von der Reibbelagrückseite in den Reibbelag eingebracht ist, ergibt sich ein axial sehr wenig Bauraum beanspruchender Reibbelag, der dennoch eine übliche Verschleißdicke und ein besonders vorteilhaftes Restvolumen in axialer Richtung bei Erreichen der maximalen Verschleißgrenze aufweist. Das Anbindungselement stellt sicher, dass der Reibbelag während der gesamten Lebensdauer der Reibungskupplung fest mit der Kupplungsscheibe bzw. der Belagfederung verbunden bleibt und zeitgleich eine sehr hohe Berstdrehzahlfestigkeit aufweist. Durch die Einbringung des Anbindungselementes in die Reibbelagrückseite wird durch das Anbindungselement der Reibbelag ausreichend und sehr gut verstärkt, wobei das Reibbelagmaterial selbst mit einem geringen Anteil an Fasern bzw. Verstärkungsfasern aufgefüllt werden muss, da die Eigenstabilität des Reibbelages und die Berstdrehzahlfestigkeit insbesondere durch das Anbindungselement entsprechend erhöht wird. Die Ausbildung zumindest eines Anbindungsabschnittes an dem Anbindungselement erlaubt die Befestigung radial außerhalb der Reibfläche und somit besonders dünne Reibbeläge herzustellen, welche aufgrund des geringeren Anteils an Faserstoffen bzw. Verstärkungsfasern einen höheren Anteil an Stoffen aufweisen, welche die Reibung günstig beeinflussen. Hierdurch kann die axiale Dicke der Reibbeläge bei gleicher Lebensdauer weiter reduziert werden.
  • Indem bei der beanspruchten Erfindung erfindungsgemäß der Reibbelag an der Reibbelagrückseite sowohl mit dem Reibbelagmaterial als auch mit dem Anbindungselement an der Belagfederung anliegt, ergibt sich vorteilhaft eine geringe Belastung der Verbindung zwischen Reibbelagmaterial und Anbindungselement. Besonders vorteilhaft ist hierbei auch vorgesehen, dass das Anbindungselement in Richtung der Anpresskraft auf die Reibbeläge elastisch ausgeführt ist. Vorteilhafterweise ist das Anbindungselement aus elastischem Material wie zum Beispiel Blech oder Federstahlblech hergestellt. Weiterhin ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Reibbelag als so genannter organischer Reibbelag ausgeführt ist. Das Reibbelagmaterial enthält erfindungsgemäß Harze. Diese können den Reibbelag besonders elastisch gestalten. Im Gegenzug währe ein aus Sintermaterial, als geschlossene, einteilige Ringform erstellter Reibbelag steif und brüchig.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung wird vorgesehen, dass die Anbindung des Anbindungsabschnittes an die Belagfederung bzw. an die Kupplungsscheibe radial innerhalb der Reibfläche des Reibbelages bzw. radial innerhalb der Reibfläche der Reibbeläge erfolgt. Indem die Anbindung außerhalb des verschleißbehafteten Bereiches der Reibfläche ausgestaltet ist, kann der Anbindungsabschnitt mit Befestigungsmitteln, wie z. B. Nieten oder Schrauben, oder anderen axial auftragenden Befestigungsvarianten an die Belagfederung bzw. an die Kupplungsscheibe erfolgen, ohne dass die durch die Ansprüche 1 und 2 erreichte vorteilhafte besonders dünne Ausgestaltung der Reibbeläge verzichtet werden muss. Insbesondere die Ausgestaltung der Belagfederung ist erfindungsgemäß dahingehend ausgeführt, dass sich von der Belagfederung nach radial innen eine laschenartige Erweiterung, also ein Verbindungsbereich, erstreckt, welcher in Verbindung mit dem Anbindungsabschnitt des Anbindungselementes im Bereich der Anbindung desselben in axialer Überdeckung kommt zur Anbindung des Anbindungsbereiches an dem Verbindungsbereicht.
  • Eine weitere erfindungsgemäße Ausgestaltung sieht vor, dass die Belagfederung Wellenberge aufweist, die bei Beaufschlagung der Reibbeläge mit einer Anpresskraft in Axialrichtung elastisch komprimierbar sind. Ein Wellenberg einer Belagfederung definiert sich beispielsweise derart, dass dieser ein in Axialrichtung zur Reibbelagrückseite hin vorstehendes Teil der Belagfederung darstellt, welches eine Anlagefläche zur Anlage und Abstützung der Reibeblagrückseite des Reibbelages aufweist, und wobei bei Beaufschlagung mit einer Anpresskraft die Anlagefläche, also der Wellenberg, in Axialrichtung durch die über den Reibbelag eingebrachte Anpresskraft elastisch verformt wird. Der Reibbelag wird über den Wellenberg in Axialrichtung abgestützt. Erfindungsgemäß bildet der Wellenberg bzw. die Wellenberge der Belagfederung jeweils ein an dem Wellenberg ausgebildetes ebenes Plateau aus zur Anlage an die Reibbelagrückseite. Hier liegt dann entsprechend der Erfindung die Reibeblagrückseite sowohl mit dem Reibbelagmaterial selbst als auch mit dem in dieser Überdeckung befindlichen Bereich des Anbindungsabschnittes an. Insbesondere im eingekuppelten Zustand der Reibungskupplung, also bei voller Anpresskraft, kann vorgesehen sein, dass die Reibeblagrückseite auch in den Wellentälern bzw. dem an einen Wellenberg anschließenden Wellental zur Anlage kommt. Hierbei ist dann die Belagfederung in Axialrichtung im Wesentlichen vollständig komprimiert.
  • In erfinderischer Weiterbildung ist hierbei vorgesehen, dass die Wellenberge in Richtung der Reibeblagrückseite ausgebildet sind. Besonders vorteilhaft hat sich hierbei herausgestellt, wenn die Wellenberge in Radialrichtung über die Reibfläche sich erstrecken. Dies bedeutet, dass sich somit in Umfangsrichtung Wellenberge und Wellentäler an der Belagfederung alternierend abwechseln.
  • In weiterer erfinderischer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Wellenberge der Belagfederung sich an dem auf der Reibbelagrückseite eingebetteten Anbindungselement abstützen. Da das Anbindungselement derart ausgestaltet ist, dass es sich nicht über die gesamte durch die Reibbelagrückseite gebildete Fläche erstreckt, stützt sich dann zumindest im eingekuppelten Zustand der Reibungskupplung sowohl das Anbindungselement als auch das Reibbelagmaterial selbst an einem bzw. dem durch einen Wellenberg gebildeten Plateau der Belagfederung ab.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Anbindungselement derart in die Reibbelagrückseite eingebettet ist, dass dieses mit dem Reibbelagmaterial auf der Reibbelagrückseite eine im Wesentlichen ebene Fläche ausbildet. Hierbei kann in erfinderischer Weise vorgesehen sein, dass das Anbindungselement gering gegenüber dem Reibbelagmaterial auf der Belagrückseite hervorsteht. Dies insbesondere dann, wenn bei der Herstellung des Reibbelages das Anbindungselement nicht im gesamten Überdeckungsbereich mit dem Reibbelag gleichmäßig eingebracht wurde. Dies entspricht aber im Wesentlichen einer üblichen Fertigungsungenauigkeit, welche auf die Funktion der Erfindung keinen nennenswerten Einfluss hat. Gewünschtenfalls ist das Anbindungselement, insbesondere im Neuzustand des Reibbelages, derart auf die Reibbelagrückseite eingebracht, dass dieses gering gegenüber dem Reibbelagmaterial auf der Reibbelagrückseite hervorsteht. In der Regel ist eine solche Fertigungsungenauigkeit bzw. Fertigungstoleranz geringer als ein Zehntel Millimeter. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass das Reibbelagmaterial selbst gegenüber der auf der Reibbelagrückseite ausgebildeten Fläche des Anbindungselementes geringfügig in axialer Richtung hervorsteht. Dies zum Beispiel bei einem stark erhitzten Reibbelag, wie er z. B. nach einem Rennstart vorliegt, oder direkt nach der Fertigung des Reibbelages, wenn noch nicht alle Lösungsmittel verdampft sind.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Anbindungselement nur entsprechend der Materialstärke des Anbindungselementes von der Reibbelagrückseite ausgehend in das Reibbelagmaterial eingebettet ist. Insbesondere in Verbindung mit Anspruch 7 ergibt sich so eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung, da dies eine besonders dünne Restdicke des Reibbelages ergibt, wenn dieser verschlissen ist. Bei dieser Ausgestaltung wird das Anbindungselement auf der Reibbelagrückseite im Wesentlichen nicht vom Reibbelagmaterial umschlossen.
  • Erfindungsgemäß ist weiterhin vorgesehen, dass die Reibbeläge über die Anbindungsabschnitte derart an die Kupplungsscheibe angebunden sind, dass die Reibbelagrückseiten im Wesentlichen vorspannungsfrei an der Belagfederung anliegen. Hierbei liegen die Reibbeläge ohne Ausbildung eines Spaltes zwischen der Reibbelagrückseite und einem Wellenberg bzw. dem Wellenbergen der Belagfederung aneinander. Hierbei ist vorspannungsfrei dahingehend zu interpretieren, dass eine geringe Vorspannung im Rahmen der Fertigungsungenauigkeit ignoriert werden kann. Die Reibbeläge sind demnach lediglich über ihre Anbindungsabschnitte mit der Kupplungsscheibe bzw. der Belagfederung verbunden und im Bereich der Reibfläche des Reibbelages liegen diese im wesentlichen ohne Ausbildung eines Spaltes an den jeweils zugeordneten Wellenbergen der Belagfederung an.
  • Erfindungsgemäß ist weiterhin vorgesehen, dass der Anbindungsabschnitt axial elastisch ausgeführt ist. Besonders vorteilhaft wird hierbei dahingehend die Elastizität des Anbindungsabschnittes ausgeführt, dass dieser geringer ist als die Federsteifigkeit des Reibbelages selbst. In vorteilhafter Ausgestaltung ist daher vorgesehen, dass die axiale Federsteifigkeit des Anbindungsabschnittes geringer als die axiale Federsteifigkeit des Reibbelages ist. Hiermit wird erzielt, dass die Anbindung des Reibbelages über den Anbindungsabschnitt an der Kupplungsscheibe bzw. der Belagfederung diesen, insbesondere sehr dünn ausgeführten Reibbelag nicht axial deformiert. Der Reibbelag ist somit fest mit der Kupplungsscheibe bzw. der Belagfederung verbunden zur Drehmomentübertragung, wobei die Eigensteifigkeit des Reibbelages die plane Lage der Reibbelagoberfläche im ausgekuppelten Zustand der Reibungskupplung sicherstellt. Der Reibbelag bzw. die Reibbelagringe bilden im anpresskraftfreien Zustand der Kupplungsscheibe keine „wellenförmige" Verwerfungen bzw. andere Verformungen infolge der Befestigung des Anbindungsabschnittes an der Kupplungsscheibe bzw. der Belagfederung aus.
  • Der Anbindungsabschnitt ist in Umfangsrichtung im Bereich eines Wellenberges der Belagfederung platziert. Insbesondere geht der Anbindungsabschnitt im Bereich eines Wellenberges in den Reibbelag über. Erfindungsgemäß erstreckt sich also der Anbindungsabschnitt in Umfangsrichtung im Bereich eines Wellenberges der Belagfederung nach radial innen aus dem Reibbelag, also aus dem Reibbelagmaterial heraus.
  • Eine weitere erfindungsgemäße Ausgestaltung sieht vor, dass die Belagfederung zumindest einen Verbindungsbereich zur Anbindung des zumindest einen Anbindungsabschnittes eines Anbindungselementes aufweist. Durch das Vorsehen eines Verbindungsbereiches, welcher sich direkt von der Belagfederung zum Anbindungsabschnitt des Anbindungselementes erstreckt, ergibt sich eine axial exakte Positionierung des Reibbelages gegenüber der Belagfederung. Dies erlaubt einen in Axialrichtung besonders Platz sparenden Aufbau der Kupplungsscheibe. Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass ein Verbindungsbereich sich von der Kupplungsscheibe, insbesondere der Nabenscheibe ausgehend zur Anbindung eines Anbindungselementes erstreckt. Hierbei wird es erforderlich sein, dass die axiale Lage des Verbindungsbereiches zum Anbindungsabschnitt und zu der Belagfederung entsprechend genau ausgeführt ist.
  • In weiterer Ausgestaltung ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Verbindungsbereich in Umfangsrichtung im Bereich eines dem Reibbelag zugeordneten Wellenberges der Belagfederung ausgebildet ist. Erfindungsgemäß erstreckt sich der Verbindungsbereich von einem in Überdeckung mit der Reibbelagrückseite ausgebildeten Wellenberg der Belagfederung nach radial innen. aus dem Reibflächenbereich heraus. Die Koppelung des Reibbelages erfolgt demnach außerhalb der Reibfläche. Der Verbindungsbereich ist mit dem Anbindungsabschnitt radial innerhalb der Reibfläche verbunden. Insbesondere über die axiale Fläche, welche die über den Umfang verteilten Verbindungsbereiche bilden, kann die genaue Lage des Reibbelages gegenüber der Belagfederung erzielt werden. Indem der Verbindungsbereich im Bereich eines dem jeweiligen Reibbelag zugeordneten Wellenberges der Belagfederung ausgebildet ist, ergibt sich vorteilhaft, dass der Reibbelag bei Beaufschlagung mit einer Anpresskraft ohne besondere Belastung für die Verbindung zwischen dem Anbindungselement und dem Reibbelagmaterial der axialen Komprimierung der Belagfederung folgen kann.
  • Erfindungsgemäß ist daher vorgesehen, dass der Verbindungsbereich derart an der Belagfederung ausgebildet ist, dass dieser im Wesentlichen eine einen Wellenberg entsprechende axiale Lage aufweist. Dies insbesondere im anpresskraftfreien Zustand der Reibungskupplung, also wenn diese ausgekuppelt ist. Es bildet sich somit kein Axialabstand des Verbindungsbereiches zum Anbindungsabschnitt, welcher zu einer tellerfederartigen Verformung des Reibbelages, insbesondere eines Reibbelages in Ausführungsform als geschlossener Ring Unvorteilhafterweise führen würde.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird daher vorgesehen, dass der Verbindungsbereich aus einem Wellenberg der Belagfederung sich heraus erstreckt. Der Verbindungsbereich kann bei der Fertigung der Belagfederung integral mit ausgeformt werden, im Bereich eines zugehörigen Wellenberges. Bei einem Einkuppelvorgang ergibt sich so eine geringerer Relativbewegung bzw. ein geringeres Gleiten in Umfangsrichtung zwischen der Reibeblagrückseite und der Belagfederung.
  • In erfinderischer Weise ist daher weiterhin vorgesehen, dass die Anbindung des zumindest einen Anbindungsabschnittes am Verbindungsbereich oder an der Kupplungsscheibe radial innerhalb des Reibbelages erfolgt.
  • Indem der Verbindungsbereich bzw. der Anbindungsabschnitt radial innerhalb des Reibbelages aneinander angebunden werden, ergibt sich ein geringes Massenträgheitsmoment der Kupplungsscheibe und der Reibbelagdurchmesser kann auf die maximale Größe ausgedehnt werden.
  • Alternativ ist vorgesehen, dass die Anbindung des zumindest einen Anbindungsabschnittes am Verbindungsbereich oder an der Kupplungsscheibe radial innerhalb der Reibfläche erfolgt. Insbesondere in den Fällen, in welchem die Kupplungsscheibe mit einem verhältnismäßig kleinen Torsionsschwingungsdämpfer ausgeführt ist, kann vorgesehen sein, dass der Innendurchmesser des Reibbelages kleiner ist als der Innendurchmesser der zugehörigen Gegenreibflächen, wie z. B. der Anpressplatte oder der Zwischenscheibe bei einer Mehrscheibenkupplung oder der Reibfläche an einem Schwungrad.
  • In weiterer erfindungsgemäßer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Anbindung des Anbindungselementes am Verbindungsbereich oder an der Kupplungsscheibe mittels Nieten erfolgt. Alternativ kann vorgesehen sein, dass die Anbindung des Anbindungselementes am Verbindungsbereich an der Kupplungsscheibe oder an der Belagfederung durch Schweißen, insbesondere Punktschweißen oder Widerstandsschweißen erfolgt.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Anbindungsabschnitt eben aus dem Anbindungselement sich erstreckt. Der Anbindungsabschnitt ist hierbei erfindungsgemäß derart ausgebildet, dass dieser sich im Wesentlichen innerhalb der durch die Reibbelagrückseite umschlossenen Kreisfläche sich erstreckt. Dies erlaubt, dass die Belagfederung sich axial entspannen kann ohne negativ auf den Reibbelag einzuwirken, wenn keine Anpresskraft auf die Reibbeläge ausgeübt wird.
  • In weiterer erfindungsgemäßer Ausgestaltung ist daher vorgesehen, dass der Anbindungsabschnitt derart an dem Verbindungsbereich oder der Kupplungsscheibe angebunden ist, dass im anpresskraftfreien Zustand der Reibbeläge die Reibbelagrückseite im wesentlichen vorspannungsfrei an den Wellenbergen der Belagfederung anliegt.
  • Erfindungsgemäß ist weiterhin vorgesehen, dass die Belagfederung durch einzelne, in Umfangsrichtung aufeinander folgend angeordnete Belagfederbleche gebildet wird.
  • Erfindungsgemäß ist weiterhin vorgesehen, dass die Reibbeläge an der Belagfederung direkt oder indirekt angebunden sind durch in Umfangsrichtung im wesentlichen im Bereich eines jeweiligen Wellenberges der Belagfederung an den Reibbelägen ausgebildeten Anbindungsabschnitten der Anbindungselemente. Indem die Anbindungsabschnitte im Bereich der jeweils zugeordneten Wellenberge der Belagfederung an diese direkt oder indirekt angebunden sind, ergibt sich im Ein- und Auskuppelverhalten der Reibbeläge eine besonders vorteilhaftes Verhalten. Insbesondere wird hierdurch sichergestellt, dass die Belagfederung im Wesentlichen störungsfrei und unbeeinflusst zwischen den Reibbelägen komprimiert und entlastet werden kann. Es hat sich insbesondere in Versuchen gezeigt, dass durch diese Merkmale die Wirkung der Belagfederung besonders vorteilhaft ist.
  • Es ist in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass die Reibbeläge an der Kupplungsscheibe direkt oder indirekt angebunden sind durch in Umfangsrichtung im wesentlichen im Bereich eines jeweiligen Wellenberges der Belagfederung an den Reibbelägen ausgebildeten Anbindungsabschnitten der Anbindungselementes. Auch wenn die Reibbeläge über die Anbindungselemente nicht direkt an die Belagfederung sondern über von der Kupplungsscheibe sich erstreckende Verbindungsbereiche angebunden sind, ergibt sich der in Anspruch 22 genannte Vorteil der besonders wirksamen und verlustfreien Funktion der Belagfederung während eines Ein- bzw. Auskuppelvorganges.
  • In weiterer erfindungsgemäßer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Reibbeläge ausschließlich über die Anbindungsabschnitte an der Belagfederung oder der Kupplungsscheibe befestigt sind. Hierdurch wird sichergestellt, dass das maximale Reibbelagvolumen im Reibflächenbereich der Reibbeläge genutzt werden kann.
  • In weiterer erfindungsgemäßer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das zu übertragende Drehmoment von den Reibbelägen über die Belagfederung in die Kupplungsscheibe eingeleitet wird. Hierbei wird vorausgesetzt, dass die Reibbeläge über die Anbindungsabschnitte direkt oder indirekt an der Belagfederung angebunden sind.
  • In weiterer erfindungsgemäßer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das Anbindungselement durch ein dünnes im Wesentlichen ebenes Blechteil gebildet wird.
  • In weiterer Ausgestaltung ist hierbei vorgesehen, dass das Anbindungselement eine geschlossene Ringform im Wesentlichen in Überdeckung der Reibfläche des Reibbelages sich erstreckt. Hierbei weist erfindungsgemäß das Anbindungselement nicht die durch den Reibbelag auf der Reibbelagrückseite gebildete Fläche auf, sondern erstreckt sich lediglich über einen Teilbereich der durch die Reibbelagrückseite gebildete Fläche, von dem sich die Anbindungsabschnitte nach radial innen erstrecken. Insbesondere im in der Reibbelagrückseite eingebetteten Zustandes des Anbindungselementes bildet dieser eine geschlossene Ringform bzw. eine nahezu geschlossene Ringform um die Fliehkräfte einwirkend auf das Reibbelagmaterial im Betrieb der Reibungskupplung optimal und ohne elastischer Verformung des Reibbelages aufnehmen zu können. In weiterer erfindungsgemäßer Ausgestaltung ist daher vorgesehen, dass das Anbindungselement weniger als 40% der Fläche der Reibbelagrückseite überdeckt. Hierbei kann eine ausreichende Verbindung zwischen dem Anbindungselement und der dem Reibbelagmaterial erzielt werden.
  • In weiterer erfindungsgemäßer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das Anbindungselement weniger als 25% der Fläche der Reibbelagrückseite überdeckt. In weiterer erfindungsgemäßer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Blechstärke des Anbindungselementes geringer als die Blechstärke der Belagfederung ist. Insbesondere wenn Vorteilhafterweise vorgesehen ist, dass das Anbindungselement durch ein Federstahlblech gebildet ist, kann die Blechstärke und somit das Gewicht des Anbindungselementes bzw. dessen Größe stark reduziert werden.
  • Erfindungsgemäß ist das Anbindungselement hierbei zumindest auf der mit im Reibbelagmaterial in Kontakt stehenden Fläche mit einer Haftvermittlungsschicht versehen. Dies kann z. B. durch Phosphatieren oder durch Auftrag eines Haftlackes erfolgen.
  • In weiterer erfindungsgemäßer Ausgestaltung ist auch vorgesehen, dass die Blechstärke des Anbindungselementes im Bereich der Einbettung in die Reibbelagrückseite geringer als die Blechstärke der Belagfederung ist. Insbesondere, wenn die Anbindungsabschnitte eine ausreichende Steifigkeit aufweisen sollen, kann vorgesehen sein, dass die Anbindungsabschnitte im Bereich außerhalb der Reibfläche eine größere axiale Dicke aufweisen, also größere Blechstärke aufweisen als der übrige Bereich des Anbindungselementes. Für Anwendungsfälle, in denen eine in Axialrichtung größere Steifigkeit bzw. Eigensteifigkeit des Reibbelagelementes erwünscht ist wie dies z. B. bei Belagfederungen mit einem großen Belagfederweg der Fall ist, kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass die Blechstärke des Anbindungselementes im Bereich der Einbettung in die Reibbelagrückseite größer als die Blechstärke im Bereich des Anbindungsabschnitte ist.
  • Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass die Blechstärke des Anbindungselementes im Bereich des Anbindungsabschnittes dicker als im übrigen Bereich des Anbindungselementes ausgeführt ist. Dies insbesondere dann, wenn über die Reibbeläge besonders große Drehmomente übertragen werden.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass in Axialrichtung der Kupplungsscheibe die Steifigkeit des Anbindungselementes in Bereich des Anbindungsabschnittes bzw. der Anbindungsabschnitte größer ist als im übrigen Bereich des Anbindungselementes. Dies erlaubt eine sichere Positionierung des Reibbelages sowie eine besonders ebene Fläche des Reibbelages auf der Reibfläche. Der Reibbelag kann exakt gegenüber der Belagfeder in Axialrichtung positioniert werden.
  • In weiterer erfindungsgemäßer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass der Anbindungsabschnitt derart an dem Verbindungsabschnitt angebunden ist, dass im anpresskraftfreien Zustand die Reibbelagrückseite im Wesentlichen in direkter Anlage an der Belagfederung verbleibt. Hierbei verbleibt die Reibbelagrückseite im Wesentlichen im Bereich der zugeordneten Wellenberge der Belagfederung in direkter Anlage. Um möglichst geringen axialen Bauraum der Kupplungsscheibe zu realisieren.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Anbindungsabschnitt derart an der Kupplungsscheibe angebunden ist, dass im anpresskraftfreien Zustand die Reibbelagrückseite im Wesentlichen in direkter Anlage an der Belagfederung verbleibt. Hierbei ergibt sich ebenfalls eine in Axialrichtung besonders bauraumoptimierte Ausführung.
  • Um eine besonders gute Anlage der Reibeblagrückseite an der Belagfederung im anpresskraftfreien Zustand der Kupplungsscheibe zu erzielen und um eventuelle Fertigungsungenauigkeiten, insbesondere Planfehler der Kupplungsscheibe auszugleichen, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Anbindungsabschnitt bzw. die Anbindungsabschnitte gegenüber der Ebene der Reibbelagrückseite in Belagfederrichtung schräg abgewinkelt ist bzw. sind. Hierbei kann insbesondere erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass der Anbindungsabschnitt um etwa 3° bis 30° abgewinkelt ist.
  • In besonders vorteilhafter Ausgestaltung ist vorgesehen, dass der Anbindungsabschnitt um etwa 3° bis 15° schräg abgewinkelt ist. Hierbei entspricht die Winkelangabe dem Winkel zwischen der durch die Reibbelagrückseite aufgespannten Fläche und dem abgewinkelten Schenkel des Anbindungsabschnittes. Insbesondere, wenn der Anbindungsabschnitt aus einem Federstahlblech bzw. einem elastischen Blech gebildet ist, lässt sich durch die geringe Federwirkung der Anbindungsabschnitte eine sichere, lediglich eine geringe Vorspannkraft der Reibbeläge auf die Belagfederung ausübende Anbindung der Reibbeläge erzielen. Um die selbigen Vorteile entsprechend dem Ansprüchen 35 bis 37 zu erzielen, kann alternativ oder auch in Kombination hierzu vorgesehen sein, dass der Verbindungsbereich gegenüber der Eben der Reibbelagrückseite schräg gestellt ist. Hierbei kann in weiterer erfindungsgemäßer Ausgestaltung vorgesehen sein, dass der Verbindungsbereich eine Schräge von etwa 3° bis 30° aufweist, und in weiterer erfindungsgemäßer Weiterbildung der Verbindungsbereich eine Schräge von etwa 3° bis 15° aufweist.
  • Um eine besonders plan, eben laufende Kupplungsscheibe, insbesondere im Bereich der Reibbeläge zu erzielen, wird vorgeschlagen, dass die Reibbeläge eine ringförmige, im Wesentlichen scheibenförmige Form aufweisen. Hierbei wird besonders vorteilhaft der Reibbelag als geschlossene Ringform ausgeführt.
  • Es zeigen:
  • 1: eine erfindungsgemäße Kupplungsscheibe als Explosionszeichnung
  • 2: eine erfindungsgemäße Belagfederung in Draufsicht
  • 3: eine erfindungsgemäße Belagfederung im Schnittverlauf entsprechend der 2
  • 4: einen Ausschnitt des Reibbelages mit der Belagfederung in erfindungsgemäßer Ausgestaltung vor dem Zusammenbau
  • 5: einen Ausschnitt des Reibbelages mit der Belagfederung in erfindungsgemäßer Ausgestaltung nach 4 nach dem Zusammenbau
  • 6: einen Ausschnitt des Reibbelages mit der Belagfederung in weiterer, alternativer erfindungsgemäßer Ausgestaltung vor dem Zusammenbau
  • 7: einen Ausschnitt des Reibbelages mit der Belagfederung in weiterer, alternativer erfindungsgemäßer Ausgestaltung nach 6 vor dem Zusammenbau
  • 8a: Schnittzeichnung eines erfindungsgemäßen Reibbelages
  • 8b: Schnittzeichnung eines weiteren erfindungsgemäßen Reibbelages
  • 9: Halbschnitt einer Reibungskupplung mit einem erfindungsgemäßen Reibbelag
  • Bei der in 1 gezeigten Explosionszeichnung einer erfindungsgemäßen Kupplungsscheibe ist die Nabe 2 über einen mit drei Schraubenfedern 20 ausgestatteten als Leerlaufdämpfer 14 ausgebildeten Torsionsschwingungsdämpfer mit der Nabenscheibe 7 verbunden. Hierbei ist der Leerlaufdämpfer 14 durch beidseits der Nabenscheibe 7 angeordnete Deckbleche 15 sowie entsprechenden, eine Reibeinrichtung bildende Reibringe 16 zwischen der Nabe 2 und der Nabenscheibe 7 angeordnet. Der Leerlaufdämpfer 14 wirkt im Wesentlichen nur, wenn der Motor sich im Leerlauf befindet. An der Nabenscheibe 7 ist im radial äußeren Bereich über als Nieten 17 ausgebildete Befestigungsmittel die Belagfederung 8 angebracht. Hierbei weist die, durch einzelne in Umfangsrichtung aufeinander folgend angeordnete Belagfederbleche 13 gebildete Belagfederung 8 sowie die Nabenscheibe 7 entsprechende Bohrungen 17a und 17b zur Aufnahme der Nieten 17 auf. Die Bohrungen 17a sind am jeweiligen Belagfederblech 13 bevorzugt im radial innen liegenden Fußbereich der Belagfederbleche 13 ausgebildet. Zusätzlich zu diesen Bohrungen 17a und 17b für die Niete 17 sind in diesem Ausführungsbeispiel an der Belagfederung 8 weitere Verbindungsbohrungen 18 im Bereich der Verbindungsbereiche 12, 12a und 12b der Belagfederbleche 13 bzw. der Belagfederung 8 ausgebildet (2 & 3). Beidseits der Belagfederung 8 sind weiterhin jeweils zumindest ein Reibbelag 4, aufweisend eine Reibfläche 5 und eine Reibbelagrückseite 6, hergestellt aus einem entsprechenden Reibbelagmaterial 3, angeordnet. Das Reibbelagmaterial 3 besteht vorteilhafter Weise aus einem organischen Reibbelagmaterial 3 beziehungsweise enthält organisches Reibbelagmaterial 3, wie zum Beispiel Harze oder Gummi. Weiterhin kann das Reibbelagmaterial 3 mit Fasern zur Erhöhung der Drehzahlfestigkeit versetzt werden. Die Reibbeläge 4 weisen auf ihrer Reibbelagrückseite 6 eingebettet in das Reibbelagmaterial 3 Anbindungselemente 11 auf, die von der Reibbelagrückseite 6 in das Reibbelagmaterial 3 bereits beim Herstellungsprozess mit eingebracht sind. Das Anbindungselement 11 und das Reibbelagmaterial 3 überdecken sich innerhalb der Reibfläche der Kupplungsscheibe 1 axial. Der auf die Reibflächenebene projizierte Flächenanteil des Anbindungselementes 11 liegt bei etwa 10% der gesamten Reibfläche eines Reibbelages 4. Die verbleibende Reibfläche des Reibbelages 4 macht im Verhältnis zur auf die Reibflächenebene projizierten Fläche des Anbindungselementes 11 ca. 90% der projizierten Fläche aus. Hierbei wird eine ausreichende Verbindung zwischen dem Anbindungselement 11 und dem Reibbelagmaterial 3 erzielt. Es ist demnach bei der Ausgestaltung des Reibbelages 4 vorteilhaft vorgesehen, dass die Blechstärke des Anbindungselementes 11 derart abgestimmt ist, dass das verschleißbare Volumen des Reibbelages 4 zumindest 70%, besonders vorteilhaft 80% des gesamten im Reibbelag 4 enthaltenen Reibbelagmaterials 3 entspricht.
  • Die Anbindungselemente 11 werden also beim Herstellungsprozess in das nicht erstarte Reibbelagmaterial 3 auf der Reibbelagrückseite 6 eingebracht, vorteilhaft eingelegt. Hierbei wird angestrebt, dass das Anbindungselement 11 und die Reibbelagrückseite 6 des Reibbelages 4 eine gemeinsame Ebene zur Anlage an den Wellenbergen 9 der Belagfedern 8 bilden. Besonders vorteilhaft gestaltet sich die Herstellung des Reibbelages 4, wenn das Anbindungselement 11, welches vorteilhaft eine geschlossene Kreisringform mit zumindest teilweise mäanderförmigen Konturverlauf in Umfangsrichtung und dazu strahlenförmig nach radial innen über die Reibfläche bzw. die Projektionsfläche des Reibbelages 3 hinaus sich erstreckende Anbindungsabschnitte 10 zur Anbindung des Reibbelages an die Kupplungsscheibe 1 aufweist, zuerst in eine dem Reibbelag 4 entsprechende Form eingelegt wird und darauf das Reibbelagmaterial 3 aufgebracht wird. Hierbei sind die vorteilhaft als ebenes Trägerblech ausgeführte Anbindungselemente 11 im Wesentlichen nur entsprechend ihrer Materialstärke in das Reibbelagmaterial 3 eingebracht. Die Anbindungselemente 11 bilden somit eine beim Erstellen des Reibbelages verbundene Einheit mit den Reibbelägen 4. In jedem der Reibbeläge 4 ist zumindest ein Anbindungselement 11 auf der Reibbelagrückseite 6 eingebracht. Vorteilhafterweise bilden die in Richtung der Belagfederung 8 weisenden Flächen des Anbindungselementes 11 und die Reibbelagrückseite 6 eine ebene Fläche. Das Anbindungselement 11 ist erfindungsgemäß nur bis zur Ebene der Reibbelagrückseite 6 in das Reibbelagmaterial 3 eingebettet. Das Anbindungselement 11 ist besonders Vorteilhafterweise mit einer die Haftung am Reibbelagmaterial 3 verbessernden Beschichtung, wie z. B. einer Lackoberfläche oder einer Phosphatierung versehen, um die adhesive Verbindung zwischen Anbindungselement 11 und dem Reibbelagmaterial 3 günstig zu beeinflussen. Des Weiteren weist jedes Anbindungselement 11 zumindest einen Anbindungsabschnitt 10 auf, welcher zur Anbindung an die Belagfederung 8 bzw. einem Belagfederblech 13 vorgesehen ist. Wie in der erfinderischen Ausgestaltung nach 1 beispielhaft gezeigt, ist das Anbindungselement 11 als geschlossener Ring mit daran über den Umfang verteilt ausgebildeten Anbindungsabschnitten 10 ausgeführt. Erfindungsgemäß ist das Anbindungselement als im Wesentlichen ebenes Blechteil ausgeführt. Die Blechstärke liegt dabei vorteilhaft unter 1,1 mm, besonders vorteilhaft für Anwendungen im PKW-Bereich unter 0,75 mm. Der das Anbindungselement 11 enthaltende Reibbelag 4 ist vorteilhaft beispielsweise für PKW-Anwendungen mit einer axialen Dicke bis zu 3,5 mm, beispielsweise für Anwendungen im Schwerlastbereich vorteilhaft mit einer axialen Dicke von bis zu 5,5 mm im Neuzustand der Kupplungsscheibe 1 ausgeführt. Besonders vorteilhaft gestaltet sich die Erfindung, wenn der Reibbelag 4 im Reibbereich eine axiale Dicke zwischen 1,5 bis 2,5 mm aufweist. Als besonders leistungsfähig haben sich Reibbeläge 4 herausgestellt, wenn die axiale Dicke, also die Blechstärke des Anbindungselementes 11 im Bereich von 15 bis 35% der axialen Dicke des das Anbindungselement 11 aufweisende Reibbelages 4 ausgeführt wird. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist daher vorgesehen, dass das Massenträgheitsmoment eines erfindungsgemäßen Reibbelages 4 weniger als 0,001 Kilogramm mal Quadratmeter beträgt.
  • Der Anbindungsabschnitt 10 ist in Umfangsrichtung im Bereich eines Wellenberges 9 der Belagfederung 8 platziert. Insbesondere geht der Anbindungsabschnitt 10 im Bereich eines Wellenberges 9 in den Reibbelag 4 über. Erfindungsgemäß erstreckt sich also der Anbindungsabschnitt 10 in Umfangsrichtung im Bereich eines Wellenberges 9 der Belagfederung 8 nach radial innen aus dem Reibbelag 4, also aus dem Reibbelagmaterial 3 heraus.
  • Erfindungsgemäß ist der Reibbelag 4 hierbei als geschlossene Ringform aufweisend eine Reibfläche 5 und eine Reibbelagrückseite 6 ausgebildet. Über die Anbindungsabschnitte 10 wird der Reibbelag 4 mit der Kupplungsscheibe verbunden. In alternativer Ausgestaltungsform kann auch vorgesehen sein, dass der Anbindungsabschnitt 10 nicht wie in 1 gezeigt direkt an die Belagfederung 8 angebunden ist, sondern indirekt an die Belagfederung 8 angebunden ist. Hierbei kann auch alternativ vorgesehen sein, dass die Anbindungsabschnitte 10 direkt an der Nabenscheibe 7 bzw. über entsprechend an der Nabenscheibe 7 ausgebildete Verbindungsbereiche 12, 12a und 12b mit dieser verbunden sind.
  • Im gezeigten Beispiel der 1 ist jeder Anbindungsabschnitt 10 des Anbindungselementes 11 eines jeweiligen Reibbelages 4 derart an die Belagfederung 8 angebunden, dass der eine Anbindungsabschnitt 10 an einem Verbindungsbereich 12, ausgebildet an einem Belagfederblech 13, zur Übertragung des Drehmomentes von den Reibbelägen 4 über die Anbindungselemente 11 zur Anlage kommt.
  • Hierzu durchgreifen die Anbindungsabschnitte 10 und die Verbindungsbereiche 12, 12a und 12b jeweils Verbindungsnieten 21. Die Verbindungsnieten 21 durchsetzen hierzu im jeweilig zugeordneten Verbindungsbereich 12, 12a und 12b ausgebildete Verbindungsbohrungen 18 an der Belagfederung 8 sowie entsprechende an den jeweiligen Anbindungsabschnitten 10 des Anbindungselementes 11 ausgebildeten Bohrungen 27 und gewährleisten so eine sichere Anlage der Anbindungsabschnitte 10 an ihren jeweilig zugeordneten Anbindungsbereichen 12, 12a und 12b. Hierbei kann vorteilhaft vorgesehene sein, dass die Verbindungsbereiche 12a anpressplattenseitigen Wellenbergen 9a und die Verbindungsbereiche 12b schwungradseitigen Verbindungsbereichen 12b zugeordnet sind. Dies insbesondere in der Ausbildung der axialen Ebene in die die jeweiligen Verbindungsbereiche 12a oder 12b angeordnet sind. Es ist demnach auch alternativ vorgesehen, dass anpressplattenseitige Verbindungsbereiche 12a jeweils anpressplattenseitigen Wellenbergen 9a und schwungradseitige Verbindungsbereiche 12b jeweils schwungradseitigen Wellenbergen 9b zugeordnet sind, wobei hier die jeweiligen Verbindungsbereiche 12a und 12b jeweils eigene axiale Ebenen bilden, in denen die Vernietung beziehungsweise Verbindung mit dem jeweils zugeordneten anpressplattenseitig oder schwungradseitig angeordneten Reibbelag 4 und damit den jeweiligen Anbindungsabschnitten 10 ausgeführt wird.
  • Die erfindungsgemäße Ausgestaltung eines Belagfederbleches 13 der Belagfederung 8 ist weiterhin in den 2 und 3 dargestellt, wobei erfindungsgemäß vorgesehen ist, dass die Verbindungsbereiche 12, auch mit ihren Verbindungsbohrungen 18, derart an einem jeweiligen Belagfederblech 13 ausgebildet sind, dass der Verbindungsbereich 12 in Umfangsrichtung im Bereich eines zugeordneten Wellenberges der Belagfederung sich befindet. Hierbei ist im gezeigten Ausführungsbeispiel erfindungsgemäß vorgesehen, dass ein Belagfederblech 13 jeweils mit einem ersten Wellenberg 9a, welcher einem ersten Reibbelag 4 zugeordnet ist, sowie mit einem zweiten Wellenberg 9b ausgebildet ist, welcher einem zweiten Reibbelag 4 zugeordnet ist. Erfindungsgemäß weisen diese beiden vorgenannten Reibbeläge 4 hierbei mit ihren jeweiligen Reibbelagrückseiten 6 aufeinander zu. Das eine Belagfederblech 13 ist demnach vorteilhaft mit einem Wellenberg bzw. mehreren Wellenbergen 9, also zumindest jeweils einem Wellenberg 9a und einem Wellenberg 9b, versehen, welche in Richtung des einen Reibbelages 4 weisen und mit zumindest einem bzw. mehreren weiteren Wellenbergen 9 versehen, welche in entgegen gesetzter Richtung in Richtung eines weiteren Reibbelages 4 zuweisen. In dem Schnittverlauf entsprechend 3 der Anmeldung ist die entsprechende Ausgestaltung der beiden, jeweils entgegen gerichteten Wellenberge 9 dargestellt. Ein Belagfederblech 13 weist dementsprechend Vorteilhafterweise in beide Richtungen den jeweiligen Reibbelagrückseiten 6 zuweisende Wellenberge 9 auf, wobei der anpressplattenseitige Wellenberg 9a auf der dem Schwungrad 26 zugewandten Seite ein entsprechendes Wellental bildet und der schwungradseitige Wellenberg 9b auf der der Anpressplatte 25 zugewandten Seite der Belagfederung 8 bzw. des Belagfederbleches 13 ein entsprechendes Wellental ausbildet. Also ist hier vorteilhaft vorgesehen, dass einem anpressplattenseitigen Wellenberg 9a auch ein in der entsprechenden axialen Ebene ausgebildeter Verbindungsbereich 12a und einem eine schwungradseitigen Wellenberg 9b auch ein in der entsprechenden axialen Ebene ausgebildeter Verbindungsbereich 12a vorteilhaft zugeordnet ist. Wie später zur Ausführung der 8b erläutert, kann eine solche Ausgestaltung auch erfindungsgemäß durch eine entsprechende Ausgestaltung insbesondere Anbindungsabschnitte 10 zumindest eines Reibbelages 4 umgangen werden. Wenn zumindest die Anbindungsabschnitte 10 eines Reibbelages 4 axial gegenüber der Ebene der Reibbelagrückseite 6 axial versetzt sind ist es alternativ ausführbar, dass die Verbindungsbereiche 12, also beide Verbindungsbereiche 12a und 12b in einer gemeinsamen Ebene ausgebildet sind und ein axialer Versatz gegenüber zumindest einer Ebene der Wellenberge 9a oder 9b durch eine Ausgestaltung nach 8b ausgeglichen wird. Alternativ ist es auch möglich, dass Belagfederbleche 13 vorgesehen sind, welche mehrschichtig aufgebaut und somit unabhängig voneinander der jeweils zugewandten Seite des Reibbelages jeweils Wellenberge zur Anlage der Reibbelagrückseite 6 der Reibbeläge 4 aufweisen. Vorteilhafterweise ist bei der gezeigten Ausführungsform entsprechend 1 und 2 vorgesehen, dass die entsprechenden Wellenberge 9 als ebene Plateaus ausgebildet sind, um den jeweils zugeordneten Reibbelägen 4 eine möglichst große Anlagefläche zu bieten. Weiterhin ist in Vorteilhafterweise entsprechend den gezeigten Ausführungsformen vorgesehen, dass der jeweilige Verbindungsbereich 12 sich aus einem zugeordneten Wellenberg 9 heraus erstreckt. Dadurch wird erreicht, dass durch die Anbindung des Reibbelages über den Anbindungsabschnitt 10 am Verbindungsbereich 12 die entsprechende Höhe bzw. entsprechende Axialpositionierung zur flächigen Anlage der Reibbelagrückseite 6 und des Reibbelages 4 an der Belagfederung 8 einfach zu erzielen ist. Weiterhin wird bei der Komprimierung der Belagfeder 8 durch die Anpresskraft der Reibungskupplung eine unerwünschte Relativbewegung zwischen Reibbelag 4 und Belagfederung 8 vermieden. Das Einkuppelverhalten wird besser, da in der Kupplungsscheibe an der Belagfederung 8 keine Hysterese erzeugt wird. Die an der Belagfederung 8 ausgebildeten Wellenberge 9 werden bei einer Beaufschlagung der Reibbeläge 54 mit einer Anpresskraft in Axialrichtung elastisch komprimiert. Durch die vorteilhafte Anbindung der Reibbeläge 4 über die Anbindungselemente 11 vermittels den Anbindungsabschnitten 10 am Verbindungsbereich 12 ist sichergestellt, dass die Belagfederung 8 bei einem Aus- und Einkuppelvorgang störungsfrei und reibungsarm arbeitet. Insbesondere, indem die Verbindungsbereiche 12 in Umfangsrichtung im Bereich der jeweils zugeordneten Wellenberge der Belagfederung 8 ausgebildet sind, ergibt sich im ausgekuppelten Zustand der Kupplungsscheibe 1 ein enges, Platz sparendes Anliegen der Reibbeläge 4 an der Belagfederung 8 und ein ungestörtes Arbeiten der Belagfederung während eines Einkuppelvorganges. Als besonders vorteilhaft hat sich hier herausgestellt, dass der Verbindungsbereich 12 direkt von einem Wellenberg 9 ausgehend sich erstreckt.
  • Das Anbindungselement 11 ist insbesondere für Anwendungen im PKW-Bereich Vorteilhafterweise aus einem Federstahlblech, insbesondere einem Federstahlblech mit einer Stärke von 0,3 bis 0,6 mm, besonders vorteilhaft mit einer Stärke von 0,4 bis 0,5 mm ausgebildet. Indem das Anbindungselement 11 aus einem im Wesentlichen ebenen Federstahlblech erstellt ist, weisen insbesondere die Anbindungsabschnitte 10 eine hohe elastische Verformbarkeit auf. Alternativ ist in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass das Anbindungselement 11 aus Eisenblech oder einem anderen Metall mit hoher Festigkeit wie zum Beispiel Aluminium mittels eines Stanzvorgangs erstellt wird. Vorteilhafterweise kann dieses mit einem späteren Härtevorgang oder einem Aufkohlungs- oder Nitriervorgang in der Festigkeit und hinsichtlich der elastischen Verformbarkeit verbessert werden. Erfindungsgemäß ist in 1 vorgesehen, dass die Anbindungselemente 11 jeweils als kreisringförmige geschlossene Kontur mit daran sich nach radial innen erstreckenden Anbindungsabschnitten 10 ausgebildet sind.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Anbindungsabschnitte 10 gegenüber der Ebene der Reibbelagrückseite 6, also gegenüber dem Bereich des Anbindungselementes 11, welcher mit dem Reibbelagmaterial 3 verbacken ist, einen axialen Versatz aufweist. Dies erlaubt insbesondere bei Ausführungen mit Belagfederungen 8 mit besonders großem Federweg die Ebene der Anbindung der Anbindungsabschnitte 10 an die Kupplungsscheibe respektive den Verbindungsbereichen 12 axial gegenüber der Reibbelagrückseite 6 zu versetzen.
  • Die 4 und 5 zeigen einen Schnitt durch einen erfindungsgemäßen Reibbelag 4 zur Verbindung mit einer Belagfederung 8. In 4 ist der mit dem Anbindungselement 11 versehene Reibbelag 4 vor der Verbindung mit der Belagfederung 8 über den Verbindungsbereich 12 dargestellt. Hierbei wird ersichtlich, dass der Anbindungsabschnitt 10 gegenüber der Ebene der Reibbelagrückseite 6 in Richtung auf die Belagfederung 8 abgewinkelt ist. In vorteilhafter Ausgestaltung ist hierbei der Anbindungsabschnitt 10 bzw. die Anbindungsabschnitte 10 um etwa 3° bis 30° abgewinkelt. Nach der Verbindung des Reibbelages 4 mit der Belagfederung 8 über die Anbindungsabschnitte 10 an den Verbindungsbereichen 12 ergibt sich die in 5 dargestellte Anlage der beiden Bauteile aneinander. Durch die Abwinkelung der Anbindungsabschnitte 10 in Richtung auf die Verbindungsbereiche 12 ergibt sich nach dem Verbinden eine vorteilhafte flächige Anlage der Reibbelagrückseite 6 des Reibbelages 4 an der Belagfederung 8 bzw. den Belagfederblechen 13 im anpresskraftfreien Zustand der Kupplungsscheibe. Hierbei liegt der Reibbelag 4 mit einer geringen, durch die Abwinkelung bzw. Vorbiegung der Anbindungsabschnitte 10 erzeugten Federkraft bzw. leichten Vorspannkraft mit der Reibbelagrückseite 6 an den Belagfederblechen 13 beziehungsweise den Wellenbergen 9 an. Durch die Abwinkelung bzw. Vorbiegung der Anbindungsabschnitte 10 ergibt sich eine saubere und plane Anlage der Reibbeläge 4 an der Belagfederung 8, wobei die hierdurch erzeugte Vorspannkraft nicht so hoch ausfällt, um die Eigensteifigkeit der Reibbeläge 4 derart zu überwinden, um eine elastische Verformung und damit eine nicht plane Anlage der Reibbeläge 4 an den Belagfederungen 8 auszulösen.
  • In den 6 und 7 ist eine alternative Ausgestaltung entsprechend den 4 und 5 dargestellt. Bei dieser vorteilhaften Variante verläuft der Anbindungsabschnitt 10 eben aus der Ebene des Anbindungselementes 11 und damit der Ebene der Reibbelagrückseite 6 heraus. Alternativ ist hierbei vorgesehen, dass der Verbindungsbereich 12 gegenüber der durch die Belagfederung 8 gebildeten Ebene, insbesondere der durch einen Wellenberg 9 gebildeten Ebene in Richtung auf den jeweils zugeordneten Reibbelag 4 abgewinkelt ist. Da die Ausführung der Belagfederung 8 in der Regel aus einem gegenüber dem Anbindungselement 11 bzw. dem Anbindungsabschnitt 10 deutlich steiferen Blech gebildet ist, muss die erforderliche Abwinkelung in 6 und 7 geringer ausfallen als in den 4 und 5 um eine entsprechend ähnliche Wirkung, nämlich die direkte Anlage der Reibbelagrückseite 6 an der Belagfederung 8 nach Anbindung des Anbindungsabschnittes 10 am Verbindungsbereich 12 zu erreichen. Es hat sich gezeigt, dass hierbei eine Schräge von 2° bis 15° sich als ausreichend erweist. Besonders vorteilhaft ist bei der Ausführung nach 6 und 7, wenn die Verbindung, insbesondere über Verbindungsnieten 21 derart erfolgt, dass diese möglichst nahe in Richtung der Ausdehnung der Reibbeläge platziert sind.
  • Wie aus der 7 erkennbar, kann durch eine entsprechende Abwinkelung der Verbindungsbereiche 12 gegenüber der durch die Belagfederung 8 beziehungsweise durch die Wellenberge 9 an der Kupplungsscheibe gebildeten Ebene eine sichere Anlage der Reibbelagrückseite 6 an der Belagfederung 8 erzielt werden.
  • Nach dem Verbinden beziehungsweise Anbinden der Anbindungsbereiche 10 an die Verbindungsbereiche 12 ist nach den Beispielen der 4 bis 7 der Anbindungsbereich 10 entsprechend elastisch verformt um de Reibbelag 4 mit einer leichten Vorspannung an die Belagfederung zur Anlage zu bringen. Dies insbesondere wenn keine Anpresskraft über die Gegenreibflächen der Reibungskupplung auf die Kupplungsscheibe 1 aufgebracht wird. Die leichte Vorspannung wird durch die elastische Verformung der Anbindungsbereiche 10 erreicht.
  • Hierbei ist die Vorspannung derart dimensioniert, dass der Reibbelag 4 im Wesentlichen nicht durch diese Vorspannkraft verformt wird. Dies erlaubt eine Kupplungsscheibe mit geringem axialen Platzbedarf bereit zu stellen.
  • In 8a ist noch eine Schnittzeichnung eines erfindungsgemäßen Reibbelages 4 dargestellt, bei der der Schnittverlauf das Anbindungselement 11 im Bereich des Anbindungsabschnitts 10 durchschneidet. Die Bohrungen 27, mittels denen durch die Verbindungsnieten 21 der Reibbelag 4 an die Belagfederbleche 13 oder der Nabenscheibe 7 in Zusammenwirkung mit den Verbindungsbohrungen 17b oder den Nietbohrungen 18 angebunden wird, sind hier im Schnittverlauf angedeutet. Das Reibbelagmaterial 3 bildet auf der Reibbelagrückseite 6 zusammen mit dem Anbindungsabschnitt 11 eine gemeinsame Anlagefläche zur Anlage an den Belagfederblechen 13. Weiterhin ist im radial äußeren Erstreckungsbereich der Reibbelagrückseite 6 das Anbindungselement 11 im Bereich eines sich von dessen mäanderförmigen Kreisringstruktur radial nach außen sich erstreckenden Fortsatzes 22 geschnitten. Diese Fortsätze 22 sind am Anbindungselement 11 über den Umfang verteilt angeordnet zur Verstärkung der Verbindung zwischen dem Reibbelagmaterial 3 und dem Anbindungselement 11 sowie zur Versteifung des Reibbelages 4.
  • In der 8b ist eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform eines Reibbelages 4 als Schnittzeichnung entsprechend 8a abgebildet, bei der in Weiterbildung der Erfindung der Anbindungsabschnitt 10 des Anbindungselementes 11 gegenüber der Ebene der Reibbelagrückseite 6 axial versetzt ist. Beispielsweise bei Belagfederungen 8 mit besonders großem Federweg kann eine solche Ausführung sinnvoll sein, wenn aufgrund der axialen Ausdehnung der Belagfederung 8 die Ebene der dem entsprechenden Reibbelag 4 zugeordneten Wellenberge 9 nicht eine gemeinsame Ebene mit sich von diesem Reibbelag 4 erstreckenden Anbindungsabschnitten 10 zugeordneten Nietbohrungen 18 und damit Verbindungsbereichen 12 bildet. Um einen solchen Versatz des einander zugeordneten Wellenberges 9 und der Nietbohrung 18 beziehungsweise Verbindungsbereichen 12 zur Verbindung dem Anbindungsabschnitt 11 auszugleichen wird vorgeschlagen, dass die Anbindungsabschnitte 10 gegenüber dem im Überdeckungsbereich des Reibbelages befindlichen Bereichs des Anbindungselementes 11 axial versetzt sind.
  • In 9 ist der Halbschnitt einer Reibungskupplung 23 aufweisend ein Zweimassenschwungrad 24, sowie eine Anpressplatte 25 und ein Schwungrad 26 jeweils mit einer entsprechenden Reibfläche zum Zusammenwirken mit den Reibflächen 5 der erfindungsgemäßen Reibbelage 4 gezeigt. Hierbei ist ersichtlich, dass die Verbindungsniete 21 radial außerhalb der Reibfläche 5 angeordnet sind, also nicht innerhalb des Bereiches ausgebildet sind, der beim Einkuppeln von den Reibflächen 5 in Eingriff mit der Anpressplatte 25 und dem Schwungrad 24 überstrichen wird. Hierbei sind die Reibbeläge an der Kupplungsscheibe 1 entsprechend den Erläuterungen zu den vorangehenden Figuren angebunden. Die Anpressplatte 25 besitzt auf der den Reibbelägen 4 abgewandten Seite einen Rampenring insbesondere zur Ausbildung einer Verschleißausgleichsvorrichtung zum Ausgleich des Verschleißes der axialen Dicke der Reibbeläge 4 infolge Reibeingriff.
  • Es ist daher vorteilhaft bei einer Ausgestaltung einer Reibungskupplung mit den erfinderischen Reibbelag 4 vorgesehen, dass die axiale Dicke des Reibbereiches der Kupplungsscheibe 1 innerhalb einer solchen Reibungskupplung 23 maximal 6 mm beträgt. Der erste Reibbelag 4 zum Eingriff an der Anpressplatte 25 zusammen mit dem zweiten Reibbelag 4 zum Eingriff an dem Reibbereich am Schwungrad 26 und die dazwischen eingebrachte Belagfederung 8 ist also maximal 6 mm stark. Weiterhin ist vorgesehen, dass das Schwungrad 26 im Bereich des Eingriffs mit dem zugeordneten Reibbelag 5 vorteilhaft 3 bis 9 mal stärker, also axial dicker, als die axiale Ausdehnung des einen Reibbelages 4 ausgeführt ist. In Weiterbildung dieser Vorgabe ist vorgesehen, dass bei einer Optimierung der Reibungskupplung hinsichtlich den axialen Bauraumabmessungen die axiale Dicke in diesem Bereich 3 bis 5 mal stärker, also axial dicker, als die axiale Ausdehnung des einen Reibbelages 4 ausgeführt ist. Um eine besonders hohe Temperaturbelastung der Reibungskupplung zu erzielen ist vorgesehen, dass das Schwungrad 26 im Bereich des Eingriffs mit dem zugeordneten Reibbelag 5 vorteilhaft 5 bis 9 mal stärker, also axial dicker, als die axiale Ausdehnung des einen Reibbelages 4 ausgeführt ist.
  • Weiterhin ist vorgesehen, dass die Anpressplatte 25 im Bereich des Eingriffs mit dem zugeordneten Reibbelag 5 vorteilhaft 3 bis 10 mal stärker, also axial dicker, als die axiale Ausdehnung des einen Reibbelages 4 ausgeführt ist. In Weiterbildung dieser Vorgabe ist vorgesehen, dass bei einer Optimierung der Reibungskupplung hinsichtlich den axialen Bauraumabmessungen die axiale Dicke der Anpressplatte 25 in diesem Bereich 3 bis 6 mal stärker, also axial dicker, als die axiale Ausdehnung des einen Reibbelages 4 ausgeführt ist. Um eine besonders hohe Temperaturbelastung der Reibungskupplung zu erzielen ist vorgesehen, dass die Anpressplatte 25 im Bereich des Eingriffs mit dem zugeordneten Reibbelag 5 vorteilhaft 6 bis 10 mal stärker, also axial dicker, als die axiale Ausdehnung des einen Reibbelages 4 ausgeführt ist.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist daher vorgesehen, dass die äquivalente Dicke der Anpressplatte 25 vorteilhaft 7- bis 15-mal dicker als der zugeordnete eine Reibbelag 4 ist. Die äquivalente Dicke entspricht hierbei einer mittleren Dicke der Anpressplatte berechnet aus deren Volumen geteilt durch ihre Reibfläche.
  • Die Summe der axialen Dicke der in 9 ausgeführten Reibungskupplung 23 ist nicht größer als 25 mm. Dies beinhaltet die Anpressplatte 25, die beiden Reibbeläge 4, die Belagfederung 8 und das Schwungrad 26 im Bereich der Reibbeläge 4. Hierbei ist das Zweimassenschwungrad 24 nicht berücksichtigt.
  • Durch die Erfindung ist vorteilhaft ausgeführt, dass das Massenträgheitsmoment der beiden an einer Kupplungsscheibe 1 angebrachten Reibbeläge 4 weniger als 40% des Massenträgheitsmomentes der Kupplungsscheibe 1 beträgt. In weiterer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das Massenträgheitsmoment der beiden an einer Kupplungsscheibe 1 angebrachten Reibbeläge 4 weniger als 35% des Massenträgheitsmomentes der Kupplungsscheibe 1 beträgt. Bisher waren hier nur Werte um 50% sinnvoll erreichbar.
  • 1
    Kupplungsscheibe
    2
    Nabe
    3
    Reibbelagmaterial
    4
    Reibbeläge
    5
    Reibfläche
    6
    Reibbelagrückseite
    7
    Nabenscheibe
    8
    Belagfederung
    9
    Wellenberg
    10
    Anbindungsabschnitt
    11
    Anbindungselement
    12
    Verbindungsbereich
    13
    Belagfederbleche
    14
    Leerlaufdämpfer
    15
    Deckbleche
    16
    Reibringe
    17a
    Niete
    17b
    Verbindungsbohrungen
    18
    Nietbohrungen im Belagfederblech
    19
    Nietbohrungen in der Nabenscheibe
    20
    Fußbereich (am Belagfederblech)
    21
    Verbindungsniete
    22
    Fortsatz
    23
    Reibungskupplung
    24
    Zweimassenschwungrad
    25
    Anpressplatte
    26
    Schwungrad
    27
    Bohrungen
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19549388 C2 [0002]
    • - EP 1712808 A2 [0003]

Claims (43)

  1. Kupplungsscheibe für eine Reibungskupplung, insbesondere für eine Kraftfahrzeugreibungskupplung zur Übertragung eines Drehmomentes mit – einer Nabe zum Aufsetzen auf eine Welle, insbesondere Getriebeeingangswelle, – zumindest zwei ringförmig angeordneten, aus Reibbelagmaterial gebildeten Reibbelägen mit jeweils einer Reibfläche und einer Reibbelagrückseite zur Drehmomentübertragung bei Beaufschlagung der Reibflächen mit einer Anpresskraft über Gegenreibflächen einer Reibungskupplung, – zumindest einer Nabenscheibe im Drehmomentübertragungsweg zwischen der Nabe und den Reibbelägen – einer zwischen den Reibbelägen angeordnete Belagfederung, die bei Beaufschlagung der Reibbeläge mit einer Anpresskraft über die Gegenreibflächen in Axialrichtung elastisch komprimierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Reibbeläge auf der Reibbelagrückseite jeweils zumindest ein im Reibbelag eingebettetes Anbindungselement aufweisen, welches sich zur Anbindung an die Belagfederung oder die Kupplungsscheibe mit zumindest einem Anbindungsabschnitt außerhalb der Reibfläche des Reibbelages erstreckt.
  2. Kupplungsscheibe für eine Reibungskupplung, insbesondere für eine Kraftfahrzeugreibungskupplung zur Übertragung eines Drehmomentes mit – einer Nabe zum Aufsetzen auf eine Welle, insbesondere Getriebeeingangswelle, – zumindest zwei ringförmig angeordneten, aus Reibbelagmaterial gebildeten Reibbelägen mit jeweils einer Reibfläche und einer Reibbelagrückseite zur Drehmomentübertragung bei Beaufschlagung der Reibflächen mit einer Anpresskraft über Gegenreibflächen einer Reibungskupplung, – zumindest einer Nabenscheibe im Drehmomentübertragungsweg zwischen der Nabe und den Reibbelägen – einer zwischen den Reibbelägen angeordnet Belagfederung, die bei Beaufschlagung der Reibbeläge mit einer Anpresskraft über die Gegenreibflächen in Axialrichtung elastisch komprimierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Reibbeläge auf der Reibbelagrückseite jeweils zumindest ein im Reibbelag eingebettetes, mit zumindest einem zur Anbindung an die Belagfederung oder die Kupplungsscheibe ausgebildeten Anbindungsabschnitt versehenes Anbindungselement aufweisen, wobei der Anbindungsabschnitt sowohl auf der in Richtung der Reibfläche weisenden als auch in Richtung der Reibbelagrückseite weisenden Fläche im wesentlichen frei von Reibbelagmaterial ausgeführt ist zur Anbindung an die Belagfederung.
  3. Kupplungsscheibe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anbindung des Anbindungsabschnitts an die Belagfederung radial innerhalb der Reibfläche des Reibbelages erfolgt.
  4. Kupplungsscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Belagfederung Wellenberge aufweist, die bei Beaufschlagung der Reibbeläge mit einer Anpresskraft in Axialrichtung elastisch komprimierbar sind.
  5. Kupplungsscheibe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Wellenberge in Richtung der Reibbelagrückseite ausgebildet sind.
  6. Kupplungsscheibe nach Anspruch 4 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Wellenberge der Belagfederung sich an dem auf der Reibbelagrückseite eingebetteten Anbindungselement abstützen.
  7. Kupplungsscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anbindungselement derart in die Reibbelagrückseite eingebettet ist, dass das Anbindungselement mit dem Reibbelagmaterial auf der Belagrückseite eine ebene Fläche ausbildet.
  8. Kupplungsscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Anbindungselement nur entsprechend der Materialstärke des Anbindungselementes von der Reibbelagrückseite ausgehend in das Reibbelagmaterial eingebettet ist.
  9. Kupplungsscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reibbeläge über die Anbindungsabschnitte derart an die Kupplungsscheibe angebunden sind, dass die Reibbelagrückseiten im Wesentlichen vorspannungsfrei an der Belagfederung anliegen.
  10. Kupplungsscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anbindungsabschnitt axial elastisch ausgeführt ist.
  11. Kupplungsscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Belagfederung zumindest einen Verbindungsbereich zur Anbindung des zumindest einen Anbindungsabschnitts eines Anbindungselements aufweist.
  12. Kupplungsscheibe nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich im Bereich eines in Richtung der zugehörigen Reibbelagrückseite an der Belagfederung eingebrachten Wellenberges ausgebildet ist.
  13. Kupplungsscheibe nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich derart an der Belagfederung ausgebildet ist, dass dieser im Wesentlichen eine einem Wellenberg entsprechende axiale Lage aufweist.
  14. Kupplungsscheibe nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich aus einem Wellenberg heraus sich erstreckt.
  15. Kupplungsscheibe nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Anbindung des zumindest einen Anbindungsabschnitts am Verbindungsbereich oder an der Kupplungsscheibe radial innerhalb des Reibbelages erfolgt.
  16. Kupplungsscheibe nach einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Anbindung des zumindest einen Anbindungsabschnitts am Verbindungsbereich oder an der Kupplungsscheibe radial innerhalb der Reibfläche erfolgt.
  17. Kupplungsscheibe nach einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Anbindung des Anbindungselementes am Verbindungsbereich oder an der Kupplungsscheibe mittels Nieten erfolgt.
  18. Kupplungsscheibe nach einem der Ansprüche 9 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Anbindung des Anbindungselementes am Verbindungsbereich oder an der Kupplungsscheibe durch Schweißen, insbesondere Punktschweißen oder Widerstandsschweißen erfolgt.
  19. Kupplungsscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere einem der Ansprüche 9 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Anbindungsabschnitt eben aus dem Anbindungselement sich erstreckt.
  20. Kupplungsscheibe nach einem der Ansprüche 9 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Anbindungsabschnitt derart an dem Verbindungsbereich oder der Kupplungsscheibe angebunden ist, dass im anpresskraftfreien Zustand der Reibbeläge die Reibbelagrückseite im Wesentlichen vorspannungsfrei an den Wellenbergen der Belagfederung anliegt.
  21. Kupplungsscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Belagfederung durch einzelne, in Umfangsrichtung aufeinanderfolgend angeordnete Belagfederbleche gebildet wird.
  22. Kupplungsscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reibbeläge an der Belagfederung direkt oder indirekt angebunden sind durch in Umfangsrichtung im Wesentlichen im Bereich eines jeweiligen Wellenberges der Belagfederung an den Reibbelägen ausgebildeten Anbindungsabschnitten der Anbindungselemente.
  23. Kupplungsscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reibbeläge an der Kupplungsscheibe direkt oder indirekt angebunden sind durch in Umfangsrichtung im Wesentlichen im Bereich eines jeweiligen Wellenberges der Belagfederung an den Reibbelägen ausgebildeten Anbindungsabschnitten der Anbindungselemente.
  24. Kupplungsscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reibbeläge ausschließlich über die Anbindungsabschnitte an der Belagfederung oder der Kupplungsscheibe befestigt sind.
  25. Kupplungsscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zu übertragende Drehmoment von den Reibbelägen über die Belagfederung in die Kupplungsscheibe eingeleitet wird.
  26. Kupplungsscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anbindungselement durch ein dünnes, im Wesentlichen ebenes Blechteil gebildet wird.
  27. Kupplungsscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anbindungselement weniger als 40% der Fläche der Reibbelagrückseite überdeckt.
  28. Kupplungsscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anbindungselement weniger als 25% der Fläche der Reibbelagrückseite überdeckt.
  29. Kupplungsscheibe nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Blechstärke des Anbindungselementes geringer als die Blechstärke der Belagfederung ist.
  30. Kupplungsscheibe nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Blechstärke des Anbindungselementes im Bereich der Einbettung in die Reibbelagrückseite geringer als die Blechstärke der Belagfederung ist.
  31. Kupplungsscheibe nach einem der Ansprüche 26 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Blechstärke des Anbindungselementes im Bereich des Anbindungsabschnittes dicker als im übrigen Bereich des Anbindungselementes ausgeführt ist.
  32. Kupplungsscheibe nach einem der Ansprüche 26 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass in Axialrichtung der Kupplungsscheibe die Steifigkeit des Anbindungselementes im Bereich des Anbindungsabschnittes größer als im übrigen Bereich des Anbindungselementes ist.
  33. Kupplungsscheibe nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Anbindungsabschnitt derart an dem Verbindungsabschnitt angebunden ist, dass im anpresskraftfreiem Zustand die Reibbelagrückseite im Wesentlichen in direkter Anlage an der Belagfederung verbleibt.
  34. Kupplungsscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anbindungsabschnitt derart an der Kupplungsscheibe angebunden ist, dass im anpressfreien Zustand die Reibbelagrückseite im Wesentlichen in direkter Anlage an der Belagfederung verbleibt.
  35. Kupplungsscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anbindungsabschnitt gegenüber der Ebene der Reibbelagrückseite in Belagfederrichtung schräg abgewinkelt ist.
  36. Kupplungsscheibe nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass der Anbindungsabschnitt um etwa 3° bis 30° abgewinkelt ist.
  37. Kupplungsscheibe nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass der Anbindungsabschnitt um etwa 3° bis 15° abgewinkelt ist.
  38. Kupplungsscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich gegenüber der Ebene der Reibbelagrückseite schräg gestellt ist.
  39. Kupplungsscheibe nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich gegenüber der Ebene der Reibbelagrückseite schräg gestellt ist.
  40. Kupplungsscheibe nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich eine Schräge von etwa 3° bis 15° aufweist.
  41. Kupplungsscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reibbeläge eine ringförmige, im Wesentlichen scheibenförmige Form aufweisen.
  42. Kupplungsscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die am Anbindungselement 11 ausgebildeten Anbindungsabschnitte 10 auf ihrer der Reibfläche des Reibbelages zugewandten Seite frei von Reibbelagmaterial sind.
  43. Kupplungsscheibe nach Anspruch 42 oder einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die am Anbindungsabschnitte 10 auf ihrer der Reibfläche des Reibbelages zugewandten Seite im Bereich der Verbindungsniete frei von Reibbelagmaterial sind.
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