-
Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät, insbesondere ein Kältegerät, mit zumindest
einem Scharnier zum Lagern einer Tür des Haushaltsgeräts, wobei
das Scharnier einen Lagerzapfen mit zumindest einem freien Ende
und eine auf das freie Ende aufsteckbare Lagerbuchse umfasst, wobei
die Lagerbuchse eine Aufnahme für das
freie Ende des Lagerzapfens und einen Durchführungskanal für ein Kabel
aufweist.
-
Bei
der Montage der Tür
eines eingangs genannten Haushaltsgeräts ist als ein Montageschritt unter
anderem die Lagerbuchse auf ein freies Ende des Lagerzapfens aufzustecken.
Bei Ausgestaltungen des Haushaltsgeräts, bei denen ein Kabel vom Haushaltsgerät bis in
die Tür
hinein zu legen ist und somit dieses durch den Durchführungskanal
der Lagerbuchse geführt
ist, kann die Lagerbuchse durch das durchgeführte Kabel schon allein aus
diesem Grund automatisch nur in der richtigen Winkelstellung auf
das freie Ende des Lagerzapfens aufgesteckt werden. Sind jedoch
das freie Ende des Lagerzapfens sowie die entsprechende Aufnahme der
Lagerbuchse symmetrisch ausgebildet, könnte die Lagerbuchse bei einer
Montage ohne Kabel – was
bei einigen Varianten von Haushaltsgeräten so üblich ist – verkehrt auf das freie Ende
des Lagerzapfens aufgesteckt werden. Das würde bedeuten, dass die Lagerbuchse
um 180° verdreht
gegenüber
der richtigen Winkelstellung auf das freie Ende des Lagerzapfens
aufgesteckt würde.
Wenn die Aufnahme für
das freie Ende des Lagerzapfens nicht mittig, sondern exzentrisch
in der Lagerbuchse angeordnet ist, bedeutet das, dass die Schwenkachse
der Tür verschoben
ist und somit ggf. die Tür
nicht richtig schließt.
-
Der
vorliegenden Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein Haushaltsgerät mit zumindest einem
eingangs genannten Scharnier zum Lagern einer Tür des Haushaltsgeräts zu schaffen,
bei dem die Lagerbuchse bei der Montage in jedem Fall in einer ersten,
richtigen Winkelstellung auf das freie Ende des Lagerzapfens und
nicht in einer zweiten, verkehrten Winkelstellung aufgesteckt werden
kann.
-
Diese
Aufgabe wird mit einem Haushaltsgerät gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
-
Erfindungsgemäß weist
das Haushaltsgerät wie
insbesondere ein Kühlschrank
oder ein Gefrierschrank ein Scharnier zum Lagern einer Tür des Haushaltsgeräts auf,
wobei das Scharnier einen Lagerzapfen aufweist, der zumindest ein
erstes freies Ende aufweist. Außerdem
weist das Haushaltsgerät
eine Lagerbuchse mit einem Durchführungskanal für ein Kabel
auf, die eine Aufnahme umfasst, in die das zumindest eine freie
Ende des Lagerzapfens bei der Montage eingesteckt werden kann. Eine
automatisch richtige Positionierung der Lagerbuchse am Lagerzapfen
in einer ersten, nämlich
der richtigen, Winkelstellung wird dadurch erreicht, dass der Lagerzapfen
eine Positioniereinrichtung aufweist, die sicherstellt, dass die
Lagerbuchse nicht in einer zweiten, nämlich falschen, Winkelstellung
sondern nur in der ersten Winkelstellung auf das erste freie Ende des
Lagerzapfens aufgesteckt werden kann. Unter ”erster” bzw. ”richtiger Winkelstellung” wird hier
und nachfolgend die Position verstanden, die für eine korrekte Montage der
Tür an
den Lagerzapfen – gegebenenfalls
mit einem Kabel – zwingend
erforderlich ist. Dadurch kann die Montage der Lagerbuchse an den Lagerzapfen
vereinfacht werden, weil keine Kontrolle erforderlich ist, ob die
Lagerbuchse auch wirklich richtig aufgesetzt wird.
-
Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung der Erfindung weist der Lagerzapfen zusätzlich ein
zweites freies Ende, das vom ersten freien Ende abgewandt ist, und
eine zweite Positioniereinrichtung auf, die gewährleistet, dass die Lagerbuchse
nur in der ersten Winkelstellung und nicht in einer zweiten Winkelstellung
auf das zweite freie Ende des Lagerzapfens aufsteckbar ist. Da der
Lagerzapfen zwei mit einer entsprechenden Positioniereinrichtung
versehene freie Enden aufweist, kann er in zwei unterschiedlichen
Stellungen am Haushaltsgerät
montiert werden, die für
einen Linksanschlag bzw. einen Rechtsanschlag der Tür geeignet
sind.
-
Wenn
die erste Positioniereinrichtung im Bereich des ersten freien Endes
des Lagerzapfens und die zweite Positionierung im Bereich des zweiten
freien Endes des Lagerzapfens angeordnet sind, ist in vorteilhafter
Weise sichergestellt, dass diese Positioniereinrichtungen beim Aufstecken
der Lagerbuchse zum frühestmöglichen
Zeitpunkt wirksam werden können.
-
Eine
besonders einfache Positionierung kann dann sichergestellt werden,
wenn die erste und gegebenenfalls auch die zweite Positioniereinrichtung
mit einer jeweiligen Positio nierhilfe zusammenwirken kann, welche
an der Lagerbuchse angebracht ist bzw. sind. Dabei ist es besonders
günstig,
dass die Positioniereinrichtung zumindest teilweise oder annähernd die
gleiche Kontur aufweist wie die Positionshilfe, damit diese beiden
Elemente beim Aufstecken der Lagerbuchse auf ein freies Ende des Lagerzapfens
gut zusammenwirken – beispielsweise in
Eingriff miteinander gelangen – können. Eine
Möglichkeit
der Ausgestaltung der Positionierhilfe ist beispielsweise ein axial
verlaufender Schlitz, in dem eine als Nocken oder Vorsprung ausgebildete
Positioniereinrichtung geführt
werden kann.
-
Es
ist von Vorteil, wenn der Lagerzapfen Teil eines Lagerwinkels ist,
der symmetrisch zu einer Ebene ist, die quer zu derjenigen Richtung
verläuft, die
durch die Erstreckung vom ersten freien Ende zum zweiten freien
Ende definiert ist. Diese Richtung entspricht zumindest ungefähr der Richtung
der Schwenkachse. Durch die symmetrische Ausgestaltung ergibt sich
eine besonders einfache Montage, unabhängig davon, ob der Lagerwinkel
bzw. der Lagerzapfen für
eine links oder eine rechts angeschlagene bzw. angelenkte Tür verwendet
wird.
-
Der
Lagerwinkel bzw. der Lagerzapfen ist vorzugsweise aus einem Flachmaterialzuschnitt,
insbesondere aus einem Blechzuschnitt, geformt. Besonders vorzugsweise
ist der Lagerwinkel bzw. der Lagerzapfen aus einem Stahlblech hergestellt,
wobei in besonders bevorzugter Weise hochfester Stahl wie beispielsweise
Chromstahl oder Chromnickelstahl verwendet wird. Alternativ könnten Lagerwinkel
und Lagerzapfen auch als Gussstück
hergestellt sein. Die Dicke des Flachmaterialzuschnitts beträgt üblicherweise
3 mm bis 7 mm, wobei eine Dicke von ca. 5 ± 1 mm bevorzugt ist.
-
Der
Lagerwinkel bzw. der Lagerzapfen kann in einfacher Weise als Stanz-/Biegeteil
gefertigt werden, in bevorzugter Weise durch Stanzen aus einem Stahlblech
und anschließendem
Biegen. Auf diese Weise kann der Lagerzapfen einstückig mit
dem Lagerwinkel hergestellt werden, wodurch diese Anordnung kostengünstig hergestellt
werden kann und trotzdem eine hohe Festigkeit aufweist.
-
Es
ist bevorzugt, den Lagerzapfen so auszubilden, dass die erste Winkelstellung
um im Wesentlichen 180° gegenüber der
zweiten Winkelstellung verdreht ist, und zwar um eine Achse, die
in Richtung der Erstreckung vom ersten freien Ende zum zweiten freien
Ende verläuft.
Dadurch ist der Lagerzapfen besonders gut für eine Verwendung bei links
und bei rechts angelenkten bzw. angeschlagenen Türen geeignet.
-
Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform der
Erfindung weist die Außenkontur
der Lagerbuchse im Querschnitt zumindest im Wesentlichen die Form
eines Kreises auf, und die Aufnahme für das freie Ende des Lagerzapfens
ist exzentrisch in dem im Wesentlichen kreisförmigen Querschnitt angeordnet.
Dadurch kann auch der Durchführungskanal
in der Lagerbuchse angeordnet werden, ohne deren Platzbedarf unnötig zu vergrößern.
-
Mit
Vorteil sind die Aufnahme für
das freie Ende des Lagerzapfens und der Durchführungskanal zumindest abschnittsweise
miteinander verbunden. Es ist weiterhin von Vorteil, wenn der Lagerzapfen
als flaches Teil, insbesondere als Flachmaterialzuschnitt, ausgebildet
ist, das in die entsprechend geformte Aufnahme in der Lagerbuchse
eingesteckt werden kann. Der Durchführungskanal der Lagerbuchse
ist dabei ohne eine Zwischenwand mit der Aufnahme verbunden. Dadurch
ist die Lagerbuchse in einfacher Weise als Spritzgussteil herstellbar
und kann aufgrund der beschriebenen Formgebung in einfacher Weise
auf das freie Ende des Lagerzapfens aufgesteckt werden.
-
Es
ist bevorzugt, die Aufnahme für
das freie Ende des Lagerzapfens im Querschnitt spiegelsymmetrisch
auszubilden. Dadurch ist ein einfacheres Aufstecken der Lagerbuchse
auf den Lagerzapfen sowohl bei Linksanschlag als auch bei Rechtsanschlag
der Tür
gegeben.
-
Eine
besonders einfache und zweckmäßige Gestaltung
des Lagerzapfens ergibt sich dann, wenn die Positioniereinrichtung,
die eine Positionierung der Lagerbuchse in der richtigen Winkelstellung
gewährleistet,
aus mindestens einem im Bereich des jeweiligen freien Endes des
Lagerzapfens befindlichen Vorsprung gebildet ist, der wiederum dafür bestimmt
ist, sich in die Positionierhilfe – als die vorzugsweise der Durchführungskanal
dient – der
Lagerbuchse hinein zu erstrecken. Dadurch kann in besonders einfacher Weise
sichergestellt werden, dass die Lagerbuchse nur in der richtigen
Winkelstellung auf das freie Ende des Lagerzapfens aufgesteckt werden
kann, weil beim Versuch eines Aufsteckens in der falschen Winkelstellung
der Vorsprung ein Aufstecken blockieren würde, da keine entsprechende
Ausbuchtung oder Öffnung
in der Lagerbuchse vorhanden ist.
-
Der
Lagerzapfen kann in besonders einfacher Weise hergestellt werden,
wenn der Vorsprung zumindest im Wesentlichen den gleichen Rauminhalt wie
eine in seiner Nachbarschaft befindliche Vertiefung aufweist. D.
h., dass der Vorsprung nicht nur durch entsprechendes Ausstanzen
und gegebenenfalls geeignetes Umbiegen eines entsprechenden Materialabschnitts
hergestellt werden kann, sondern auch durch eine Verschiebung bzw.
Verdrängung
von Material aus der Vertiefung. So kann in besonders vorteilhafter
Weise eine Einkerbung an einem freien Ende des Lagerzapfens vorgenommen
werden, wodurch das durch das Einkerben verdrängte Material verschoben wird
und den Vorsprung bildet. Selbstverständlich kann jeweils statt eines
Vorsprungs an einem freien Ende jeweils ein Vorsprung an jedem freien
Ende des Lagerzapfens vorgesehen werden, oder es können auch
jeweils mehrere Vorsprünge
an einem oder beiden freien Enden des Lagerzapfens vorgesehen sein.
-
Weitere
Vorteile, Merkmale und Besonderheiten der Erfindung ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung einer vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung unter Bezug auf die Zeichnung. Es zeigen:
-
1 einen
Lagerzapfen mit aufgesteckter Lagerbuchse des erfindungsgemäßen Haushaltsgeräts in perspektivischer
Vorderansicht,
-
2 eine
Draufsicht auf einen Lagerwinkel mit Lagerzapfen und aufgesteckter
Lagerbuchse,
-
3 eine
perspektivische Draufsicht der Anordnung von 2, und
-
4 eine
Querschnittsansicht durch die Lagerbuchse.
-
In
den 1 bis 3 ist eine vorteilhafte Ausgestaltung
des Scharniers des erfindungsgemäßen Haushaltsgeräts dargestellt,
wobei das Haushaltsgerät
selbst der besseren Übersichtlichkeit
halber nicht zeichnerisch dargestellt ist.
-
Das
Scharnier umfasst gemäß einen
Lagerwinkel 10, der an einem Ende 12 über Durchgangslöcher 11 an
dem Haushaltsgerät
bzw. an dessen Korpus anzubringen, vorzugsweise anzuschrauben, ist. An
seinem anderen Ende 14 setzt sich der Lagerwinkel 10 in
einem Lagerzapfen 20 fort, der ein erstes freies Ende 22 und
ein von dem ersten freien Ende 22 abgewandtes zweites freies
Ende 26 aufweist. Wie in 1 dargestellt
und bei einer herkömmlichen Aufstellung
eines Haushaltsgeräts üblich, zeigt
das erste freie Ende 22 des Lagerzapfens nach oben und dessen
zweites freies Ende 26 nach unten. Die Richtung der Erstreckung
vom ersten freien Ende 22 zum zweiten freien Ende 26 definiert
dabei eine Schwenkachse, um die eine an dem Lagerwinkel 10 und
dessen Lagerzapfen 20 angelenkte Tür schwenkbeweglich am Korpus
des Haushaltsgeräts
angebracht ist.
-
Der
Lagerwinkel 10 beschreibt von seinem am Korpus zu befestigenden
Ende 12 bis zu seinem anderen Ende 14 eine Kurve
bzw. einen Bogen von mehr als 180°,
vorzugsweise von mehr als 210° (vgl. 2),
um einen möglichst
großen Öffnungswinkel der
Tür zu
ermöglichen.
-
Der
Lagerwinkel 10 mit dem einstückig hierzu ausgebildeten Lagerzapfen 20 ist
vorzugsweise aus einem Blechzuschnitt wie beispielsweise einem Flachstahl
ausgestanzt und in die entsprechende Form gebogen. Die Dicke des
Lagerwinkels 10 und des Lagerzapfens 20 beträgt dabei
vorzugsweise 3 bis 7 mm, wobei insbesondere eine Dicke von 5 ± 1 mm
bevorzugt ist.
-
Der
Lagerzapfen 20 weist – zumindest
an seinen freien Enden 22 und 26 – vorzugsweise
einen rechteckigen Querschnitt auf. Der Querschnitt kann jedoch
auch quadratisch sein oder die Form eines anderen Vielecks aufweisen.
An seinem oberen, freien Ende 22 weist der Lagerzapfen 20 einen
Vorsprung 24 auf, der vom freien Ende 22 absteht.
Der Vorsprung 24 ragt dabei nicht in Richtung der Schwenkachse über das
obere, freie Ende 22 des Schwenkzapfens 20 hinaus,
sondern senkrecht dazu von der größeren Seite des rechteckigen
Querschnitts weg. Ein solcher Vorsprung 24 kann zum einen
dadurch hergestellt werden, dass beispielsweise von der Stirnseite
des ersten freien Endes 22 mit einem Werkzeug wie beispielsweise
einem Körner
eine Kerbe bzw. eine Vertiefung in das erste freie Ende 22 eingeschlagen
oder eingedrückt
wird, wobei dann das durch Einschlagen der Kerbe 23 verdrängte Material
den Vorsprung 24 bildet. Alternativ dazu kann auch eine
Kerbe von der langen Seite des rechteckigen Querschnitts aus (in 1 also
von vorn) eingebracht und der Vorsprung 24 durch das durch
die Einkerbung verschobene Material gebildet werden. Als weitere
Alternative ist denkbar, den Lagerzapfen beim Ausstanzen so zu gestalten,
dass an dessen erstem freien Ende 22 ein entsprechender,
sich in der Schwenkrichtung erstreckender, Abschnitt verbleibt, der
dann anschließend
um 90° umgebogen
wird. Es sei hier bemerkt, dass die Vorsprünge 24, 28 in
den 2 und 3 lediglich schematisch als
kugel- bzw. halbkugelförmig
dargestellt sind, während
sie in 1 mit dreieckigem Querschnitt angedeutet sind. In ähnlicher
Weise sind die Vertiefungen bzw. Kerben 23, 27 in
den 1 und 3 als eine Dreiecksform aufweisend
gezeichnet. Auf die genaue Formgestaltung kommt es jedoch aus später erläuterten
Gründen
nicht wesentlich an.
-
Bei
der in den Figuren dargestellten vorteilhaften Ausführungsform
befindet sich auch am anderen, hier unten dargestellten, zweiten
freien Ende 26 ein Vorsprung 28 sowie eine entsprechende
Vertiefung 27. Die Art der Gestaltung und die Herstellung der
Vertiefung 27 und des Vorsprungs 28 entsprechen
dabei in vorteilhafter Weise denjenigen der Vertiefung 23 und
des Vorsprungs 24.
-
Auf
das untere, zweite freie Ende 26 des Lagerzapfens 20 ist
eine Lagerbuchse 30 aufgesteckt. Die Lagerbuchse 30 dient
dazu, in eine entsprechende Lagerhülse der Tür des Haushaltsgeräts eingeführt zu werden,
und sie fungiert daher als Drehlager. Demzufolge ist die Lagerbuchse 30 hinsichtlich
ihres Querschnitts an ihrer Außenseite
kreisförmig
oder zumindest im Wesentlichen kreisförmig ausgestaltet. Die Lagerbuchse 30 ist
als im Wesentlichen zylindrischer Körper ausgebildet, der in axialer Richtung
von einer Aufnahme 32 durchsetzt ist, die im Wesentlichen
formkomplementär
zum Querschnitt der freien Enden 22, 26 des Lagerzapfens 20 ist,
so dass die Lagerbuchse 30 spielfrei auf dem jeweiligen freien
Ende des Lagerzapfens 20 sitzt. Die Aufnahme 32 ist
exzentrisch in der Lagerbuchse 30 angeordnet, wie insbesondere
aus 1 und 2 ersichtlich ist. Unmittelbar
im Anschluss an die Aufnahme 32 ist die Lagerbuchse 30 in
ihrem Inneren axial von einem Durchführungskanal 34 für ein elektrisches
Kabel durchsetzt, wobei der Durchführungskanal 34 und die
Aufnahme 32 ohne eine Zwischenwand als eine einzige axiale
Durchbrechung der Lagerhülse 30 gebildet
sind.
-
In 1 ist – nur zur
Verdeutlichung der Ausgestaltung der Lagerbuchse 30 – deren
vorderer Teil nach links weggeklappt, so dass sowohl der sich axial
erstreckende Durchführungskanal 34 als
auch die sich axial erstreckende Aufnahme 32 gut zu sehen ist.
Ein bevorzugtes Beispiel der Ausgestaltung der Lagerbuchse 30 ist
in der Querschnittsansicht von 4 gezeigt.
Der Durchführungskanal 34 ist
ohne Zwischenwand mit der Aufnahme 32 verbunden, bildet
also mit ihr eine gemeinsame axiale Durchbrechung. Der Durchführungskanal 34 weist über seine axiale
Erstreckung den gleichen Querschnitt auf. Dies muss jedoch nicht
notwendigerweise so sein, sondern der Querschnitt kann gegebenenfalls
auch hiervon abweichen und über
die axiale Erstreckung variieren.
-
Alternativ
ist es auch möglich,
dass der Durchführungskanal 34 und
die Aufnahme 32 nur abschnittsweise miteinander verbunden
sind und sich somit eine unterbrochene bzw. perforierte Zwischenwand
zwischen ihnen befindet. Wichtig ist jedoch, dass sich in der Lagerbuchse 30 an
derjenigen Stelle bzw. denjenigen Stellen, an denen beim Aufstecken der
Lagerbuchse 30 auf das untere freie Ende 26 des Lagerzapfens 20 her
nach oben der Vorsprung 28 in den Durchführungskanal 34 ragt,
kein Material vorhanden ist, welches ein derartiges Aufstecken behindern
könnte.
Der Durchführungskanal 34 dient
somit als Positionierhilfe, in welche der als Positioniereinrichtung
dienende Vorsprung 28 (bzw. 24) eingreifen und
daher mit ihr zusammenwirken kann. Die Konturen der Vorsprünge 24, 28 einerseits
und des Durchführungskanals 34 andererseits
sind zumindest teilweise aneinander angepasst, wobei diese Elemente nicht
so beschaffen sein müssen,
dass beim Eingreifen der Vorsprünge 24, 28 inden
Durchführungskanal 34 ein
exakter Formschluss zustande kommt.
-
Es
ist klar, dass die Lagerbuchse 30 nicht in einer um 180° um eine
vertikale Achse gedrehten Winkelstellung von unten auf das zweite
freie Ende 26 des Lagerzapfen 20 aufgesteckt bzw.
aufgeschoben werden könnte,
weil der Vorsprung 28 bei dieser Winkelstellung der Lagerbuchse 30 an
der Begrenzung der Aufnahme 32 anstößt.
-
Der
dargestellte und beschriebene Lagerwinkel mit Lagerzapfen ist für eine Anlenkung
rechts an dem Haushaltsgerät
bestimmt. Falls der Lagerwinkel für eine Anlenkung links an dem
Haushaltsgerät
bestimmt und somit am anderen Ende des Haushaltsgeräts zu befestigen
ist, erfolgt dessen Befestigung ”kopfüber”, so dass sich das erste freie
Ende 22 unten und das zweite freie Ende 24 oben
befindet. Auch bei einer solchen Anordnung gilt das zuvor im Hinblick
auf den Vorsprung 28 Beschriebene in ähnlicher Weise für den Vorsprung 24.
Somit kann der beschriebene Lagerwinkel 10 mit dem Lagerzapfen 20 problemlos
sowohl zum Anlenken der Tür
am Haushaltsgerät
links als auch zum Anlenken rechts verwendet werden. Die Lagerbuchse 30 ist
aus einem Kunststoff, vorzugsweise durch Spritzguss, gebildet. Es
ist bevorzugt, die Lagerbuchse 30 aus POM (Polyoxymethylen),
welches auch in Zusammenspiel mit Metall ein gutes Gleiten ermöglicht,
herzustellen. Um das gleitende Aufschieben der Lagerbuchse 30 auf
den Lagerzapfen 20 noch zu erleichtern und besser zu führen, weist
die Lagerbuchse 30 auf der vom Durchführungskanal 34 abgewandten Seite
der Aufnahme 32 eine mit einer – ggf. gekrümmten – Schrägfläche 35 versehende
Rampe 36 auf, wobei die Schrägfläche 35 so geneigt
angeordnet ist, dass sie sich an ihrer Unterseite in etwa an die Aufnahme 32 anschließt und an
ihrer Oberseite weiter von der Aufnahme 32 entfernt ist.
-
Aus
der zeichnerischen Darstellung ist ersichtlich, dass der Lagerzapfen 20 bezüglich einer horizontalen
Ebene spiegelsymmetrisch ist. Abgesehen von den Vorsprüngen 24 und 28 sind
die freien Enden 22 bzw. 26 auch bezüglich einer
senkrecht auf die Zeichenebene sowie bezüglich einer Ebene parallel
zur Zeichenebene spiegelsymmetrisch. In alternativen Ausführungsformen
muss dies jedoch nicht notwendigerweise so sein.
-
- 10
- Lagerwinkel
- 11
- Durchgangsloch
- 12
- erstes
Ende des Lagerwinkels
- 14
- zweites
Ende des Lagerwinkels
- 20
- Lagerzapfen
- 22
- erstes
freies Ende
- 23
- Vertiefung
- 24
- Vorsprung
- 26
- zweites
freies Ende
- 27
- Vertiefung
- 28
- Vorsprung
- 30
- Lagerbuchse
- 32
- Aufnahme
- 34
- Durchführungskanal
- 35
- Schrägfläche
- 36
- Rampe