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DE102008043811A1 - Haushaltsgerät mit Lagerzapfen mit Verdrehsicherung für Lagerbuchse - Google Patents

Haushaltsgerät mit Lagerzapfen mit Verdrehsicherung für Lagerbuchse Download PDF

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DE102008043811A1
DE102008043811A1 DE102008043811A DE102008043811A DE102008043811A1 DE 102008043811 A1 DE102008043811 A1 DE 102008043811A1 DE 102008043811 A DE102008043811 A DE 102008043811A DE 102008043811 A DE102008043811 A DE 102008043811A DE 102008043811 A1 DE102008043811 A1 DE 102008043811A1
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DE
Germany
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free end
journal
bearing
appliance according
bearing bush
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102008043811A
Other languages
English (en)
Inventor
Andreas Guba
Harald Stelzer
Alfred Raab
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH filed Critical BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Priority to CN200980146048.0A priority patent/CN102216549A/zh
Priority to RU2011121446/12A priority patent/RU2011121446A/ru
Priority to EP09753075A priority patent/EP2347074A1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät, insbesondere ein Kältegerät, mit zumindest einem Scharnier zum Lagern einer Tür des Haushaltsgeräts, wobei das Scharnier einen Lagerzapfen (20) aufweist, der zumindest ein erstes freies Ende (22) aufweist, und einer Lagerbuchse (30), die eine Aufnahme (32) für ein freies Ende (22) des Lagerzapfens (20) und einen Durchführungskanal (34) für ein Kabel umfasst und so ausgebildet ist, dass sie bei der Montage auf das erste freie Ende (22) des Lagerzapfens (20) aufsteckbar ist, wobei der Lagerzapfen (20) eine erste Positioniereinrichtung aufweist, die gewährleistet, dass die Lagerbuchse (30) nur in einer ersten Winkelstellung und nicht in einer zweiten Winkelstellung auf das erste freie Ende (22) des Lagerzapfens (20) aufsteckbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät, insbesondere ein Kältegerät, mit zumindest einem Scharnier zum Lagern einer Tür des Haushaltsgeräts, wobei das Scharnier einen Lagerzapfen mit zumindest einem freien Ende und eine auf das freie Ende aufsteckbare Lagerbuchse umfasst, wobei die Lagerbuchse eine Aufnahme für das freie Ende des Lagerzapfens und einen Durchführungskanal für ein Kabel aufweist.
  • Bei der Montage der Tür eines eingangs genannten Haushaltsgeräts ist als ein Montageschritt unter anderem die Lagerbuchse auf ein freies Ende des Lagerzapfens aufzustecken. Bei Ausgestaltungen des Haushaltsgeräts, bei denen ein Kabel vom Haushaltsgerät bis in die Tür hinein zu legen ist und somit dieses durch den Durchführungskanal der Lagerbuchse geführt ist, kann die Lagerbuchse durch das durchgeführte Kabel schon allein aus diesem Grund automatisch nur in der richtigen Winkelstellung auf das freie Ende des Lagerzapfens aufgesteckt werden. Sind jedoch das freie Ende des Lagerzapfens sowie die entsprechende Aufnahme der Lagerbuchse symmetrisch ausgebildet, könnte die Lagerbuchse bei einer Montage ohne Kabel – was bei einigen Varianten von Haushaltsgeräten so üblich ist – verkehrt auf das freie Ende des Lagerzapfens aufgesteckt werden. Das würde bedeuten, dass die Lagerbuchse um 180° verdreht gegenüber der richtigen Winkelstellung auf das freie Ende des Lagerzapfens aufgesteckt würde. Wenn die Aufnahme für das freie Ende des Lagerzapfens nicht mittig, sondern exzentrisch in der Lagerbuchse angeordnet ist, bedeutet das, dass die Schwenkachse der Tür verschoben ist und somit ggf. die Tür nicht richtig schließt.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein Haushaltsgerät mit zumindest einem eingangs genannten Scharnier zum Lagern einer Tür des Haushaltsgeräts zu schaffen, bei dem die Lagerbuchse bei der Montage in jedem Fall in einer ersten, richtigen Winkelstellung auf das freie Ende des Lagerzapfens und nicht in einer zweiten, verkehrten Winkelstellung aufgesteckt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird mit einem Haushaltsgerät gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Erfindungsgemäß weist das Haushaltsgerät wie insbesondere ein Kühlschrank oder ein Gefrierschrank ein Scharnier zum Lagern einer Tür des Haushaltsgeräts auf, wobei das Scharnier einen Lagerzapfen aufweist, der zumindest ein erstes freies Ende aufweist. Außerdem weist das Haushaltsgerät eine Lagerbuchse mit einem Durchführungskanal für ein Kabel auf, die eine Aufnahme umfasst, in die das zumindest eine freie Ende des Lagerzapfens bei der Montage eingesteckt werden kann. Eine automatisch richtige Positionierung der Lagerbuchse am Lagerzapfen in einer ersten, nämlich der richtigen, Winkelstellung wird dadurch erreicht, dass der Lagerzapfen eine Positioniereinrichtung aufweist, die sicherstellt, dass die Lagerbuchse nicht in einer zweiten, nämlich falschen, Winkelstellung sondern nur in der ersten Winkelstellung auf das erste freie Ende des Lagerzapfens aufgesteckt werden kann. Unter ”erster” bzw. ”richtiger Winkelstellung” wird hier und nachfolgend die Position verstanden, die für eine korrekte Montage der Tür an den Lagerzapfen – gegebenenfalls mit einem Kabel – zwingend erforderlich ist. Dadurch kann die Montage der Lagerbuchse an den Lagerzapfen vereinfacht werden, weil keine Kontrolle erforderlich ist, ob die Lagerbuchse auch wirklich richtig aufgesetzt wird.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung weist der Lagerzapfen zusätzlich ein zweites freies Ende, das vom ersten freien Ende abgewandt ist, und eine zweite Positioniereinrichtung auf, die gewährleistet, dass die Lagerbuchse nur in der ersten Winkelstellung und nicht in einer zweiten Winkelstellung auf das zweite freie Ende des Lagerzapfens aufsteckbar ist. Da der Lagerzapfen zwei mit einer entsprechenden Positioniereinrichtung versehene freie Enden aufweist, kann er in zwei unterschiedlichen Stellungen am Haushaltsgerät montiert werden, die für einen Linksanschlag bzw. einen Rechtsanschlag der Tür geeignet sind.
  • Wenn die erste Positioniereinrichtung im Bereich des ersten freien Endes des Lagerzapfens und die zweite Positionierung im Bereich des zweiten freien Endes des Lagerzapfens angeordnet sind, ist in vorteilhafter Weise sichergestellt, dass diese Positioniereinrichtungen beim Aufstecken der Lagerbuchse zum frühestmöglichen Zeitpunkt wirksam werden können.
  • Eine besonders einfache Positionierung kann dann sichergestellt werden, wenn die erste und gegebenenfalls auch die zweite Positioniereinrichtung mit einer jeweiligen Positio nierhilfe zusammenwirken kann, welche an der Lagerbuchse angebracht ist bzw. sind. Dabei ist es besonders günstig, dass die Positioniereinrichtung zumindest teilweise oder annähernd die gleiche Kontur aufweist wie die Positionshilfe, damit diese beiden Elemente beim Aufstecken der Lagerbuchse auf ein freies Ende des Lagerzapfens gut zusammenwirken – beispielsweise in Eingriff miteinander gelangen – können. Eine Möglichkeit der Ausgestaltung der Positionierhilfe ist beispielsweise ein axial verlaufender Schlitz, in dem eine als Nocken oder Vorsprung ausgebildete Positioniereinrichtung geführt werden kann.
  • Es ist von Vorteil, wenn der Lagerzapfen Teil eines Lagerwinkels ist, der symmetrisch zu einer Ebene ist, die quer zu derjenigen Richtung verläuft, die durch die Erstreckung vom ersten freien Ende zum zweiten freien Ende definiert ist. Diese Richtung entspricht zumindest ungefähr der Richtung der Schwenkachse. Durch die symmetrische Ausgestaltung ergibt sich eine besonders einfache Montage, unabhängig davon, ob der Lagerwinkel bzw. der Lagerzapfen für eine links oder eine rechts angeschlagene bzw. angelenkte Tür verwendet wird.
  • Der Lagerwinkel bzw. der Lagerzapfen ist vorzugsweise aus einem Flachmaterialzuschnitt, insbesondere aus einem Blechzuschnitt, geformt. Besonders vorzugsweise ist der Lagerwinkel bzw. der Lagerzapfen aus einem Stahlblech hergestellt, wobei in besonders bevorzugter Weise hochfester Stahl wie beispielsweise Chromstahl oder Chromnickelstahl verwendet wird. Alternativ könnten Lagerwinkel und Lagerzapfen auch als Gussstück hergestellt sein. Die Dicke des Flachmaterialzuschnitts beträgt üblicherweise 3 mm bis 7 mm, wobei eine Dicke von ca. 5 ± 1 mm bevorzugt ist.
  • Der Lagerwinkel bzw. der Lagerzapfen kann in einfacher Weise als Stanz-/Biegeteil gefertigt werden, in bevorzugter Weise durch Stanzen aus einem Stahlblech und anschließendem Biegen. Auf diese Weise kann der Lagerzapfen einstückig mit dem Lagerwinkel hergestellt werden, wodurch diese Anordnung kostengünstig hergestellt werden kann und trotzdem eine hohe Festigkeit aufweist.
  • Es ist bevorzugt, den Lagerzapfen so auszubilden, dass die erste Winkelstellung um im Wesentlichen 180° gegenüber der zweiten Winkelstellung verdreht ist, und zwar um eine Achse, die in Richtung der Erstreckung vom ersten freien Ende zum zweiten freien Ende verläuft. Dadurch ist der Lagerzapfen besonders gut für eine Verwendung bei links und bei rechts angelenkten bzw. angeschlagenen Türen geeignet.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist die Außenkontur der Lagerbuchse im Querschnitt zumindest im Wesentlichen die Form eines Kreises auf, und die Aufnahme für das freie Ende des Lagerzapfens ist exzentrisch in dem im Wesentlichen kreisförmigen Querschnitt angeordnet. Dadurch kann auch der Durchführungskanal in der Lagerbuchse angeordnet werden, ohne deren Platzbedarf unnötig zu vergrößern.
  • Mit Vorteil sind die Aufnahme für das freie Ende des Lagerzapfens und der Durchführungskanal zumindest abschnittsweise miteinander verbunden. Es ist weiterhin von Vorteil, wenn der Lagerzapfen als flaches Teil, insbesondere als Flachmaterialzuschnitt, ausgebildet ist, das in die entsprechend geformte Aufnahme in der Lagerbuchse eingesteckt werden kann. Der Durchführungskanal der Lagerbuchse ist dabei ohne eine Zwischenwand mit der Aufnahme verbunden. Dadurch ist die Lagerbuchse in einfacher Weise als Spritzgussteil herstellbar und kann aufgrund der beschriebenen Formgebung in einfacher Weise auf das freie Ende des Lagerzapfens aufgesteckt werden.
  • Es ist bevorzugt, die Aufnahme für das freie Ende des Lagerzapfens im Querschnitt spiegelsymmetrisch auszubilden. Dadurch ist ein einfacheres Aufstecken der Lagerbuchse auf den Lagerzapfen sowohl bei Linksanschlag als auch bei Rechtsanschlag der Tür gegeben.
  • Eine besonders einfache und zweckmäßige Gestaltung des Lagerzapfens ergibt sich dann, wenn die Positioniereinrichtung, die eine Positionierung der Lagerbuchse in der richtigen Winkelstellung gewährleistet, aus mindestens einem im Bereich des jeweiligen freien Endes des Lagerzapfens befindlichen Vorsprung gebildet ist, der wiederum dafür bestimmt ist, sich in die Positionierhilfe – als die vorzugsweise der Durchführungskanal dient – der Lagerbuchse hinein zu erstrecken. Dadurch kann in besonders einfacher Weise sichergestellt werden, dass die Lagerbuchse nur in der richtigen Winkelstellung auf das freie Ende des Lagerzapfens aufgesteckt werden kann, weil beim Versuch eines Aufsteckens in der falschen Winkelstellung der Vorsprung ein Aufstecken blockieren würde, da keine entsprechende Ausbuchtung oder Öffnung in der Lagerbuchse vorhanden ist.
  • Der Lagerzapfen kann in besonders einfacher Weise hergestellt werden, wenn der Vorsprung zumindest im Wesentlichen den gleichen Rauminhalt wie eine in seiner Nachbarschaft befindliche Vertiefung aufweist. D. h., dass der Vorsprung nicht nur durch entsprechendes Ausstanzen und gegebenenfalls geeignetes Umbiegen eines entsprechenden Materialabschnitts hergestellt werden kann, sondern auch durch eine Verschiebung bzw. Verdrängung von Material aus der Vertiefung. So kann in besonders vorteilhafter Weise eine Einkerbung an einem freien Ende des Lagerzapfens vorgenommen werden, wodurch das durch das Einkerben verdrängte Material verschoben wird und den Vorsprung bildet. Selbstverständlich kann jeweils statt eines Vorsprungs an einem freien Ende jeweils ein Vorsprung an jedem freien Ende des Lagerzapfens vorgesehen werden, oder es können auch jeweils mehrere Vorsprünge an einem oder beiden freien Enden des Lagerzapfens vorgesehen sein.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Besonderheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung unter Bezug auf die Zeichnung. Es zeigen:
  • 1 einen Lagerzapfen mit aufgesteckter Lagerbuchse des erfindungsgemäßen Haushaltsgeräts in perspektivischer Vorderansicht,
  • 2 eine Draufsicht auf einen Lagerwinkel mit Lagerzapfen und aufgesteckter Lagerbuchse,
  • 3 eine perspektivische Draufsicht der Anordnung von 2, und
  • 4 eine Querschnittsansicht durch die Lagerbuchse.
  • In den 1 bis 3 ist eine vorteilhafte Ausgestaltung des Scharniers des erfindungsgemäßen Haushaltsgeräts dargestellt, wobei das Haushaltsgerät selbst der besseren Übersichtlichkeit halber nicht zeichnerisch dargestellt ist.
  • Das Scharnier umfasst gemäß einen Lagerwinkel 10, der an einem Ende 12 über Durchgangslöcher 11 an dem Haushaltsgerät bzw. an dessen Korpus anzubringen, vorzugsweise anzuschrauben, ist. An seinem anderen Ende 14 setzt sich der Lagerwinkel 10 in einem Lagerzapfen 20 fort, der ein erstes freies Ende 22 und ein von dem ersten freien Ende 22 abgewandtes zweites freies Ende 26 aufweist. Wie in 1 dargestellt und bei einer herkömmlichen Aufstellung eines Haushaltsgeräts üblich, zeigt das erste freie Ende 22 des Lagerzapfens nach oben und dessen zweites freies Ende 26 nach unten. Die Richtung der Erstreckung vom ersten freien Ende 22 zum zweiten freien Ende 26 definiert dabei eine Schwenkachse, um die eine an dem Lagerwinkel 10 und dessen Lagerzapfen 20 angelenkte Tür schwenkbeweglich am Korpus des Haushaltsgeräts angebracht ist.
  • Der Lagerwinkel 10 beschreibt von seinem am Korpus zu befestigenden Ende 12 bis zu seinem anderen Ende 14 eine Kurve bzw. einen Bogen von mehr als 180°, vorzugsweise von mehr als 210° (vgl. 2), um einen möglichst großen Öffnungswinkel der Tür zu ermöglichen.
  • Der Lagerwinkel 10 mit dem einstückig hierzu ausgebildeten Lagerzapfen 20 ist vorzugsweise aus einem Blechzuschnitt wie beispielsweise einem Flachstahl ausgestanzt und in die entsprechende Form gebogen. Die Dicke des Lagerwinkels 10 und des Lagerzapfens 20 beträgt dabei vorzugsweise 3 bis 7 mm, wobei insbesondere eine Dicke von 5 ± 1 mm bevorzugt ist.
  • Der Lagerzapfen 20 weist – zumindest an seinen freien Enden 22 und 26 – vorzugsweise einen rechteckigen Querschnitt auf. Der Querschnitt kann jedoch auch quadratisch sein oder die Form eines anderen Vielecks aufweisen. An seinem oberen, freien Ende 22 weist der Lagerzapfen 20 einen Vorsprung 24 auf, der vom freien Ende 22 absteht. Der Vorsprung 24 ragt dabei nicht in Richtung der Schwenkachse über das obere, freie Ende 22 des Schwenkzapfens 20 hinaus, sondern senkrecht dazu von der größeren Seite des rechteckigen Querschnitts weg. Ein solcher Vorsprung 24 kann zum einen dadurch hergestellt werden, dass beispielsweise von der Stirnseite des ersten freien Endes 22 mit einem Werkzeug wie beispielsweise einem Körner eine Kerbe bzw. eine Vertiefung in das erste freie Ende 22 eingeschlagen oder eingedrückt wird, wobei dann das durch Einschlagen der Kerbe 23 verdrängte Material den Vorsprung 24 bildet. Alternativ dazu kann auch eine Kerbe von der langen Seite des rechteckigen Querschnitts aus (in 1 also von vorn) eingebracht und der Vorsprung 24 durch das durch die Einkerbung verschobene Material gebildet werden. Als weitere Alternative ist denkbar, den Lagerzapfen beim Ausstanzen so zu gestalten, dass an dessen erstem freien Ende 22 ein entsprechender, sich in der Schwenkrichtung erstreckender, Abschnitt verbleibt, der dann anschließend um 90° umgebogen wird. Es sei hier bemerkt, dass die Vorsprünge 24, 28 in den 2 und 3 lediglich schematisch als kugel- bzw. halbkugelförmig dargestellt sind, während sie in 1 mit dreieckigem Querschnitt angedeutet sind. In ähnlicher Weise sind die Vertiefungen bzw. Kerben 23, 27 in den 1 und 3 als eine Dreiecksform aufweisend gezeichnet. Auf die genaue Formgestaltung kommt es jedoch aus später erläuterten Gründen nicht wesentlich an.
  • Bei der in den Figuren dargestellten vorteilhaften Ausführungsform befindet sich auch am anderen, hier unten dargestellten, zweiten freien Ende 26 ein Vorsprung 28 sowie eine entsprechende Vertiefung 27. Die Art der Gestaltung und die Herstellung der Vertiefung 27 und des Vorsprungs 28 entsprechen dabei in vorteilhafter Weise denjenigen der Vertiefung 23 und des Vorsprungs 24.
  • Auf das untere, zweite freie Ende 26 des Lagerzapfens 20 ist eine Lagerbuchse 30 aufgesteckt. Die Lagerbuchse 30 dient dazu, in eine entsprechende Lagerhülse der Tür des Haushaltsgeräts eingeführt zu werden, und sie fungiert daher als Drehlager. Demzufolge ist die Lagerbuchse 30 hinsichtlich ihres Querschnitts an ihrer Außenseite kreisförmig oder zumindest im Wesentlichen kreisförmig ausgestaltet. Die Lagerbuchse 30 ist als im Wesentlichen zylindrischer Körper ausgebildet, der in axialer Richtung von einer Aufnahme 32 durchsetzt ist, die im Wesentlichen formkomplementär zum Querschnitt der freien Enden 22, 26 des Lagerzapfens 20 ist, so dass die Lagerbuchse 30 spielfrei auf dem jeweiligen freien Ende des Lagerzapfens 20 sitzt. Die Aufnahme 32 ist exzentrisch in der Lagerbuchse 30 angeordnet, wie insbesondere aus 1 und 2 ersichtlich ist. Unmittelbar im Anschluss an die Aufnahme 32 ist die Lagerbuchse 30 in ihrem Inneren axial von einem Durchführungskanal 34 für ein elektrisches Kabel durchsetzt, wobei der Durchführungskanal 34 und die Aufnahme 32 ohne eine Zwischenwand als eine einzige axiale Durchbrechung der Lagerhülse 30 gebildet sind.
  • In 1 ist – nur zur Verdeutlichung der Ausgestaltung der Lagerbuchse 30 – deren vorderer Teil nach links weggeklappt, so dass sowohl der sich axial erstreckende Durchführungskanal 34 als auch die sich axial erstreckende Aufnahme 32 gut zu sehen ist. Ein bevorzugtes Beispiel der Ausgestaltung der Lagerbuchse 30 ist in der Querschnittsansicht von 4 gezeigt. Der Durchführungskanal 34 ist ohne Zwischenwand mit der Aufnahme 32 verbunden, bildet also mit ihr eine gemeinsame axiale Durchbrechung. Der Durchführungskanal 34 weist über seine axiale Erstreckung den gleichen Querschnitt auf. Dies muss jedoch nicht notwendigerweise so sein, sondern der Querschnitt kann gegebenenfalls auch hiervon abweichen und über die axiale Erstreckung variieren.
  • Alternativ ist es auch möglich, dass der Durchführungskanal 34 und die Aufnahme 32 nur abschnittsweise miteinander verbunden sind und sich somit eine unterbrochene bzw. perforierte Zwischenwand zwischen ihnen befindet. Wichtig ist jedoch, dass sich in der Lagerbuchse 30 an derjenigen Stelle bzw. denjenigen Stellen, an denen beim Aufstecken der Lagerbuchse 30 auf das untere freie Ende 26 des Lagerzapfens 20 her nach oben der Vorsprung 28 in den Durchführungskanal 34 ragt, kein Material vorhanden ist, welches ein derartiges Aufstecken behindern könnte. Der Durchführungskanal 34 dient somit als Positionierhilfe, in welche der als Positioniereinrichtung dienende Vorsprung 28 (bzw. 24) eingreifen und daher mit ihr zusammenwirken kann. Die Konturen der Vorsprünge 24, 28 einerseits und des Durchführungskanals 34 andererseits sind zumindest teilweise aneinander angepasst, wobei diese Elemente nicht so beschaffen sein müssen, dass beim Eingreifen der Vorsprünge 24, 28 inden Durchführungskanal 34 ein exakter Formschluss zustande kommt.
  • Es ist klar, dass die Lagerbuchse 30 nicht in einer um 180° um eine vertikale Achse gedrehten Winkelstellung von unten auf das zweite freie Ende 26 des Lagerzapfen 20 aufgesteckt bzw. aufgeschoben werden könnte, weil der Vorsprung 28 bei dieser Winkelstellung der Lagerbuchse 30 an der Begrenzung der Aufnahme 32 anstößt.
  • Der dargestellte und beschriebene Lagerwinkel mit Lagerzapfen ist für eine Anlenkung rechts an dem Haushaltsgerät bestimmt. Falls der Lagerwinkel für eine Anlenkung links an dem Haushaltsgerät bestimmt und somit am anderen Ende des Haushaltsgeräts zu befestigen ist, erfolgt dessen Befestigung ”kopfüber”, so dass sich das erste freie Ende 22 unten und das zweite freie Ende 24 oben befindet. Auch bei einer solchen Anordnung gilt das zuvor im Hinblick auf den Vorsprung 28 Beschriebene in ähnlicher Weise für den Vorsprung 24. Somit kann der beschriebene Lagerwinkel 10 mit dem Lagerzapfen 20 problemlos sowohl zum Anlenken der Tür am Haushaltsgerät links als auch zum Anlenken rechts verwendet werden. Die Lagerbuchse 30 ist aus einem Kunststoff, vorzugsweise durch Spritzguss, gebildet. Es ist bevorzugt, die Lagerbuchse 30 aus POM (Polyoxymethylen), welches auch in Zusammenspiel mit Metall ein gutes Gleiten ermöglicht, herzustellen. Um das gleitende Aufschieben der Lagerbuchse 30 auf den Lagerzapfen 20 noch zu erleichtern und besser zu führen, weist die Lagerbuchse 30 auf der vom Durchführungskanal 34 abgewandten Seite der Aufnahme 32 eine mit einer – ggf. gekrümmten – Schrägfläche 35 versehende Rampe 36 auf, wobei die Schrägfläche 35 so geneigt angeordnet ist, dass sie sich an ihrer Unterseite in etwa an die Aufnahme 32 anschließt und an ihrer Oberseite weiter von der Aufnahme 32 entfernt ist.
  • Aus der zeichnerischen Darstellung ist ersichtlich, dass der Lagerzapfen 20 bezüglich einer horizontalen Ebene spiegelsymmetrisch ist. Abgesehen von den Vorsprüngen 24 und 28 sind die freien Enden 22 bzw. 26 auch bezüglich einer senkrecht auf die Zeichenebene sowie bezüglich einer Ebene parallel zur Zeichenebene spiegelsymmetrisch. In alternativen Ausführungsformen muss dies jedoch nicht notwendigerweise so sein.
  • 10
    Lagerwinkel
    11
    Durchgangsloch
    12
    erstes Ende des Lagerwinkels
    14
    zweites Ende des Lagerwinkels
    20
    Lagerzapfen
    22
    erstes freies Ende
    23
    Vertiefung
    24
    Vorsprung
    26
    zweites freies Ende
    27
    Vertiefung
    28
    Vorsprung
    30
    Lagerbuchse
    32
    Aufnahme
    34
    Durchführungskanal
    35
    Schrägfläche
    36
    Rampe

Claims (17)

  1. Haushaltsgerät, insbesondere Kältegerät, mit zumindest einem Scharnier zum Lagern einer Tür des Haushaltsgeräts, wobei das Scharnier einen Lagerzapfen (20) aufweist, der zumindest ein erstes freies Ende (22) aufweist, und einer Lagerbuchse (30), die eine Aufnahme (32) für ein freies Ende (22) des Lagerzapfens (20) und einen Durchführungskanal (34) für ein Kabel umfasst und so ausgebildet ist, dass sie bei der Montage auf das erste freie Ende (22) des Lagerzapfens (20) aufsteckbar ist, wobei der Lagerzapfen (20) eine erste Positioniereinrichtung aufweist, die gewährleistet, dass die Lagerbuchse (30) nur in einer ersten Winkelstellung und nicht in einer zweiten Winkelstellung auf das erste freie Ende (22) des Lagerzapfens (20) aufsteckbar ist.
  2. Haushaltsgerät nach Anspruch 1, wobei der Lagerzapfen (20) ein vom ersten freien Ende (22) abgewandtes zweites freies Ende (26) aufweist und mit einer zweiten Positioniereinrichtung versehen ist, die gewährleistet, dass die Lagerbuchse (30) nur in der ersten Winkelstellung und nicht in einer zweiten Winkelstellung auf das zweite freie Ende (26) des Lagerzapfens (20) aufsteckbar ist.
  3. Haushaltsgerät nach Anspruch 1 oder 2, wobei die erste Positioniereinrichtung im Bereich des ersten freien Endes (22) des Lagerzapfens (20) und die zweite Positioniereinrichtung im Bereich von dessen zweitem freien Ende (26) angeordnet ist.
  4. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die erste und die zweite Positioniereinrichtung mit einer Positionierhilfe an der Lagerbuchse (30) zusammenzuwirken vermag.
  5. Haushaltsgerät nach Anspruch 4, wobei die erste und die zweite Positioniereinrichtung zumindest annähernd konturen angepasst mit der Positionierhilfe zusammenfügbar ist.
  6. Haushaltsgerät nach einem der Ansprüche 2 bis 5, wobei der Lagerzapfen (20) Teil eines Lagerwinkels (10) ist, der symmetrisch zu einer Ebene ist, die quer zur Richtung der Erstreckung vom ersten freien Ende (22) zum zweiten freien Ende (26) verläuft.
  7. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Lagerwinkel (10) bzw. der Lagerzapfen (20) aus einem Flachmaterialzuschnitt geformt ist.
  8. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die erste Winkelstellung bezüglich der zweiten Winkelstellung um im Wesentlichen 180° um eine in Richtung der Erstreckung vom ersten freien Ende (22) zum zweiten freien Ende (26) verlaufende Achse verdreht ist.
  9. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Lagerbuchse (30) einen zumindest im Wesentlichen kreisförmigen Querschnitt aufweist, wobei die Aufnahme (32) für das freie Ende (22, 26) des Lagerzapfens (20) exzentrisch angeordnet ist.
  10. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Aufnahme (32) für das freie Ende (22, 26) des Lagerzapfens (20) und der Durchführungskanal (34) zumindest abschnittsweise miteinander verbunden sind.
  11. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Lagerzapfen (20) als flaches Teil ausgebildet ist, das in die entsprechend geformte Aufnahme (32) in der Lagerbuchse (30) einsteckbar ist, wobei der Durchführungskanal (34) der Lagerbuchse (30) ohne Zwischenwand mit der Aufnahme (32) verbunden ist.
  12. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Aufnahme (32) für das freie Ende (22, 26) des Lagerzapfens (20) im Querschnitt spiegelsymmetrisch ausgebildet ist.
  13. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei jede Positioniereinrichtung aus mindestens einem an dem jeweiligen freien Ende (22, 26) des Lagerzapfens (20) befindlichen Vorsprung (24, 28) gebildet ist, der dazu bestimmt ist, sich in die Positionierhilfe der Lagerbuchse (30) hinein zu erstrecken.
  14. Haushaltsgerät nach Anspruch 13, wobei als Positionierhilfe der Durchführungskanal (34) der Lagerbuchse (30) dient.
  15. Haushaltsgerät nach Anspruch 14, wobei der Vorsprung (24, 28) zumindest im Wesentlichen den gleichen Rauminhalt wie eine ihm benachbarte Vertiefung (23, 27) aufweist.
  16. Haushaltsgerät nach Anspruch 15, wobei der Vorsprung (24, 28) durch Verdrängung von Material aus der Vertiefung (23, 27) gebildet ist.
  17. Haushaltsgerät nach Anspruch 15 oder 16, wobei die Vertiefung (23, 27) eine Einkerbung ist.
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