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DE102008043248A1 - Flanschring - Google Patents

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DE102008043248A1
DE102008043248A1 DE102008043248A DE102008043248A DE102008043248A1 DE 102008043248 A1 DE102008043248 A1 DE 102008043248A1 DE 102008043248 A DE102008043248 A DE 102008043248A DE 102008043248 A DE102008043248 A DE 102008043248A DE 102008043248 A1 DE102008043248 A1 DE 102008043248A1
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DE
Germany
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flange ring
gasket
ring
flange
ring according
Prior art date
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Application number
DE102008043248A
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English (en)
Inventor
Jörg TUMOSEIT
Reinhard Buhl
Wolfgang Kleiner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ZF Friedrichshafen AG
Original Assignee
ZF Friedrichshafen AG
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Publication date
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Ceased legal-status Critical Current

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Abstract

Es wird ein Flanschring zur Anlage eines Randabschnittes (1) einer elastisch verformbaren Dichtungsmanschette (2) an einem Innenmantel (3) einer Ringfläche (4) des Flanschringes (5) vorgestellt, die mit ihrem Außenmantel (3) festsitzend auf einem Zapfen (7) angeordnet ist und an einem Innenmantel (8) einer unter einem Winkel von der Ringfläche (4) abragenden Anlagefläche (9) des Flanschringes (5), deren von dem Randabschnitt (1) der Dichtungsmanschette (2) abgewandter Außenmantel (10) an einem korrespondierenden Anschlussbauteil (11) anliegt, in das der Zapfen (7) eingesetzt ist. Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass der Flanschring (5) Bestandteil einer statischen Dichtung zwischen Zapfen (7) und Anschlussbauteil (11) ist, sodass der Randabschnitt (1) der Dichtungsmanschette (2) bei einer Rotationsbewegung zwischen Zapfen (7) und Dichtungsmanschette (2) bis zu einem Grenzwert festsitzend in dem Flanschring (5) aufgenommen ist. Ferner wird ein Kugelgelenk für ein Kraftfahrzeug mit einem Zapfen (7), einem Flanschring (5) und einer Dichtungsmanschette (2) zum Einbau in ein Anschlussbauteil (11) des Kraftfahrzeuges vorgeschlagen.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Flanschring nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
  • Flanschringe zur Anlage eines Randabschnittes einer elastisch verformbaren Dichtungsmanschette sind je nach Anwendungsfall in recht unterschiedlichen Ausführungen bekannt. Zumeist werden derartige Flanschringe für Kugelgelenke in Kraftfahrzeugen und hier überwiegend für die Radaufhängung eingesetzt. Hier unterliegen sie zum Teil schwierigsten Bedingungen, wie thermischen, chemischen oder mechanischen Belastungen. Der Randabschnitt gattungsgemäßer elastisch verformbarer Dichtungsmanschetten liegt an einem Innenmantel einer Ringfläche des Flanschringes an, die mit ihrem Außenmantel festsitzend auf einem Zapfen angeordnet ist. Unter einem Winkel von der Ringfläche abragend ist an dem Flanschring eine Anlagefläche vorhanden, die sich mit ihrem Außenmantel an einem korrespondierenden Anschlussbauteil anlegt. Der Zapfen ist in das Anschlussbauteil eingesetzt.
  • Dem Grunde nach werden zwei Flanschringvarianten unterschieden. Eine erste Ausführung dient dazu, den Randabschnitt der Dichtungsmanschette festsitzend aufzunehmen. Der Festsitz wird insbesondere bei den bereits erwähnten Kugelgelenken in Kraftfahrzeugen durch zusätzliche, außen an dem Randabschnitt angesetzte Spannringe erreicht beziehungsweise verstärkt. Als Beispiel für einen fixierten Randabschnitt einer Dichtungsmanschette wird auf die DE 10 2004 063 013 A1 oder die DE 10 2004 001 465 A1 verwiesen. Bei einer festsitzenden Anordnung des Randabschnittes einer elastisch verformbaren Dichtungsmanschette an dem Flanschring kann zwar der Dichtbereich recht einfach gestaltet werden, jedoch hat sich hierbei als nachteilig herausgestellt, dass die festsitzende Montage des Randabschnittes der Dichtungsmanschette zu Überbeanspruchungen des elastisch verformbaren Materials der Dichtungsmanschette führen kann. Dies erzeugt über einen langen Lebensdauerzyklus hinweg Schädigungen innerhalb des Materials, die letztlich zur Zerstörung der Dichtungsmanschette führen können. Eine Beschädigung der Dichtungsmanschette hat jedoch zur Folge, dass Verunreinigungen oder Feuchtigkeit in die inneren und zu schützenden Bereiche einer Baugruppe eindringen können.
  • Eine andere Ausführungsform der Flanschringe weist eine Gleitverbindung zwischen dem Flanschring und dem daran anliegenden Randbereich der Dichtungsmanschette auf. Diese Gleitverbindung soll verhindern, dass die Dichtungsmanschette durch übermäßige Beanspruchung zerstört wird. Hierzu ist das Ausweichen mittels der Gleitbewegung ganz besonders von Nutzen, wenn das andere Ende der Dichtungsmanschette festsitzend an einem Gehäuse angeordnet ist. Flanschringe zur gleitenden Anlage eines Randabschnittes einer elastisch verformbaren Dichtungsmanschette sind beispielsweise aus der DE 102 39 266 C2 , der DE 201 16 794 U1 , der DE 101 24 295 C2 , der DE 199 11 770 C2 oder der DE 199 10 689 C1 bekannt. Bei den gleitenden Varianten ist jedoch der Nachteil gegeben, dass der Aufwand zur Abdichtung in diesem Bereich erheblich ist. So werden hierbei zum Teil komplexe, ineinander greifende Strukturen geschaffen, die einerseits die Gleitbewegung des Randabschnittes der elastisch verformbaren Dichtungsmanschette ermöglichen und andererseits eine ausreichende Abdichtung gegen das Eindringen von Verunreinigungen oder Feuchtigkeit gewährleisten.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Flanschring zur Anlage eines Randabschnittes einer elastisch verformbaren Dichtungsmanschette bereitzustellen, der über einen langen Lebensdauerzyklus hinweg zerstörungsfrei und optimal eine Dichtfunktion der zu schützenden Bauteile gewährleistet.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabenstellung mit den Merkmalen des Patentanspruches 1.
  • Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Ein Flanschring zur Anlage eines Randabschnittes einer elastisch verformbaren Dichtungsmanschette an einem Innenmantel einer Ringfläche des Flanschringes, die mit ihrem Außenmantel festsitzend auf einem Zapfen angeordnet ist und zur Anlage an einem Innenmantel einer unter einem Winkel von der Ringfläche abragenden Anlagefläche des Flanschringes, deren von dem Randabschnitt der Dichtungsmanschette abgewandter Außenmantel an einem korrespondierenden Anschlussbauteil anliegt, in das der Zapfen eingesetzt ist, wurde erfindungsgemäß dahingehend weitergebildet, dass der Flanschring Bestandteil einer statischen Dichtung zwischen Zapfen und Anschlussbauteil ist, so dass der Randabschnitt der Dichtungsmanschette bei einer Rotationsbewegung zwischen Zapfen und Dichtungsmanschette bis zu einem Grenzwert festsitzend in dem Flanschring aufgenommen ist.
  • Mit der Erfindung wurde ein entscheidender Fortschritt der Abdichtung erreicht, die beispielsweise bei Gelenkbauteilen von Vorteil ist. Der besondere Vorzug der Erfindung ist darin zu sehen, dass bis zu einem maximal zulässigen Grenzwert eine statische Dichtung mit den bei dieser Dichtung gegebenen Vorzügen geschaffen wurde, die bei Überschreiten des zulässigen Grenzwertes einen dynamischen Anteil ausbildet und damit ein Gleiten des Randabschnittes der Dichtungsmanschette gestattet. Auf diese erfindungsgemäße Weise kann wirksam über einen langen Lebensdauerzyklus hinweg die Zerstörung der Dichtungsmanschette durch Überbeanspruchung vermieden werden. Zudem ist die Lösung einfach ausgeführt und damit wirtschaftlich herstellbar und gestattet eine optimale Abdichtung in einem ansonsten kritischen Bauteilabschnitt. Nach der Erfindung weist der Randabschnitt der elastisch verformbaren Dichtungsmanschette somit eine begrenzte adhäsive, also anhaftende Wirkung an dem Flanschring auf.
  • Eine erste Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, dass die Ringfläche und die Anlagefläche des Flanschringes unterschiedliche Geometrien aufweisen. Durch diese Möglichkeit können die Kontaktbereiche zwischen Flanschring und Zapfen sowie zwischen Flanschring und Anschlussbauteil optimiert werden. Die Ringfläche und die Anlagefläche des Flanschringes sind folglich je nach auftretender Belastung und zu erwartendem Verunreinigungs- oder Feuchtigkeitseintrag an die jeweiligen Bedingungen angepasst.
  • Zur Verbesserung der Abdichtung zwischen Flanschring und den korrespondierenden Bauteilen wird entsprechend einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass zwischen der Ringfläche und dem Zapfen und/oder zwischen der Anlagefläche und der korrespondierenden Oberfläche des Anschlussbauteiles mindestens ein Dichtelement vorhanden ist.
  • Als Dichtelement kann dabei ein lose eingesetzter Dichtring vorgesehen werden, oder es ist ebenso möglich, als Dichtelement einen stoffschlüssig mit dem Flanschring verbundenen Dichtkörper zu verwenden. Die stoffschlüssige Verbindung zwischen Flanschring und Dichtelement ist insofern von Vorteil, als der Flanschring als einteiliges Bauteil vorgefertigt werden kann. Eine abschließende Montage an der Baugruppe ist damit nicht mehr erforderlich. Dies wird jedoch notwendig, wenn ein loser Dichtring als Dichtelement zum Einsatz kommt, der zwischen Flanschring und korrespondierendem Bauteil eingefügt wird. Bei dem lose eingelegten Dichtring besteht jedoch der Vorteil darin, dass dieser als kostengünstiges Bauteil in Massenproduktion herstellbar ist.
  • Je nach Ausführung des Dichtelementes kann es sinnvoll sein, wenn am äußeren Teil des Dichtelementes eine Dichtlippe vorhanden ist, die an dem korrespondierenden Bauteil dichtend anliegt und damit eine Art Vordichtung schafft, beziehungsweise bei Bewegungen der Bauteile die Wirkung eines Abstreifers aufweist. Von außen einwirkende Verunreinigungen oder Feuchtigkeit werden somit bereits von der vorgelagerten Dichtlippe abgeführt beziehungsweise abgestreift.
  • Als besonders vorteilhaft hat sich ein weiteres Erfindungsmerkmal herausgestellt, bei dem das Dichtelement insbesondere im Übergangsbereich zwischen Zapfen und Anschlussbauteil angeordnet ist und diesen Bereich elastisch verformt ausfüllt. Dabei ist es erfindungsgemäß möglich, sowohl ein stoffschlüssig mit dem Flanschring verbundenes Dichtelement, als auch ein lose eingelegtes Dichtelement vorzusehen. Von Bedeutung ist lediglich, dass dieses bei der Montage der Baugruppe elastisch verformt wird und sich in den erwähnten Übergangsbereich hinein verformt, so dass dieser vollständig ausgefüllt wird. Damit können auch Verunreinigungen und Stoffe von den zu schützenden Bauteilen abgehalten werden, die eine Kriechneigung aufweisen, wie dies bei bestimmten Fetten oder Ölen der Fall ist.
  • Eine Ausgestaltung der Erfindung wird auch darin gesehen, dass an dem Randabschnitt der Dichtungsmanschette eine Dichtlippe angeformt ist. Auch diese Dichtlippe dient als Abstreifer und bildet damit eine Vordichtung und Verbesserung der Abdichtung insgesamt. Der besondere Vorteil einer Dichtlippe an der Dichtungsmanschette besteht darin, dass die Dichtungsmanschette selbst aus einem elastischen Werkstoff hergestellt ist und damit die Dichtlippe unmittelbar bei der Herstellung mit angeformt werden kann. Somit weist auch die Dichtlippe die der Dichtungsmanschette inhärente Elastizität auf. Es sind folglich keine zusätzlichen Aufwendungen erforderlich, um eine derartige Vordichtung vorzusehen.
  • Um die statische Dichtung des Randabschnittes der elastisch verformbaren Dichtungsmanschette zu verbessern, so dass der Randabschnitt bis zu einem Grenzwert festsitzend in dem Flanschring angeordnet ist, sollte der Randabschnitt einen verstärkten Bereich der Dichtungsmanschette darstellen. Als verstärkter Randbereich weist dieser Randabschnitt somit eine Vorspannung auf, mit der er sich gegen die korrespondierende Oberfläche abstützt. Eine zusätzliche Verbesserung der Anlage des Randabschnittes der Dichtungsmanschette am Flanschring kann dadurch erreicht werden, dass in dem Randabschnitt der Dichtungsmanschette zumindest eine Verstärkungseinlage vorhanden ist. Als Verstärkungseinlage können hierbei elastische Elemente vorgesehen werden, die aus metallischen-, Kunststoff- oder Verbundwerkstoffen bestehen. Ziel dieser Verstärkungseinlage ist es, den Randabschnitt der Dichtungsmanschette fester an die Oberfläche des Flanschringes anzusetzen, als dies auf Grund der Elastizität der Dichtungsmanschette der Fall ist.
  • Zur Optimierung der Führung des Randabschnittes der Dichtungsmanschette und zur Verbesserung der Abdichtung insgesamt geht eine weitere Ausführungsvariante der Erfindung dahin, dass der Flanschring auf seiner dem Randabschnitt der Dichtungsmanschette zugewandten Innenseite zumindest partiell wenigstens einen in den Randabschnitt der Dichtungsmanschette eingreifenden Steg aufweist. Der Randabschnitt der Dichtungsmanschette wird über diesen Steg gestülpt, wenn die Baugruppe montiert wird und er erfährt damit sowohl eine verbesserte Halterung als auch Stabilisierung am Flanschring. Zudem lässt sich mit einer derartigen Maßnahme die Vorspannung des Randabschnittes optimieren.
  • Der Steg kann entsprechend einer Weiterbildung der Erfindung einteilig an dem Flanschring ausgebildet und bereits bei der Herstellung des Flanschringes mit angeformt werden. Hierfür sind verschiedene Umformverfahren bekannt. Es sei an dieser Stelle nur beispielhaft ein Kaltumformverfahren erwähnt.
  • Von besonderer Bedeutung für eine optimale Abdichtung und Führung des Randabschnittes der Dichtungsmanschette ist es, dass die Verstärkungseinlage eine Geometrie aufweist, die der Innenkontur des Flanschringes folgt. Darunter ist zu verstehen, dass die Geometrie der Verstärkungseinlage derart ausgeführt wird, dass diese einen annähernd gleich bleibenden Abstand zur Oberfläche des Flanschringes aufweist, unabhängig davon, wie diese Oberfläche des Flanschringes gestaltet ist.
  • So ist es, wie bereits ausgeführt wurde, ebenfalls möglich, dass die Verstärkungseinlage eine Geometrie aufweist, die den an der Innenkontur des Flanschringes vorhandenen Steg umschließt.
  • Die Verstärkungseinlage kann jedoch auch eine im Querschnitt betrachtet U-, V-, F-, E- oder L-förmige Gestalt aufweisen.
  • Neben den bereits erwähnten Ausführungsvarianten zur Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabenstellung besteht eine besonders vorteilhafte und einfach umzusetzende Möglichkeit darin, dass die Verstärkungseinlage aus einem magnetischen oder magnetisierbaren Werkstoff besteht.
  • Darüber hinaus kann auch der Randabschnitt der Dichtungsmanschette magnetische oder magnetisierbare Partikel aufweisen, wie es entsprechend einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung auch möglich ist, dass der Flanschring aus einem magnetischen oder magnetisierbaren Werkstoff besteht, beziehungsweise eine magnetische oder magnetisierbare Beschichtung aufweist.
  • Mit den magnetischen Eigenschaften der Verstärkungseinlage des Randabschnittes der Dichtungsmanschette und/oder des Flanschringes kann eine adhäsive Wirkung, das heißt ein Anhaften des Randabschnittes der Dichtungsmanschette bis zu einem definierbaren Grenzwert in einfacher Weise erreicht werden. Oberhalb des Grenzwertes, das heißt, wenn die zusätzlich zur Haftreibung vorhandenen magnetischen Kräfte überschritten werden, löst sich der Randabschnitt der Dichtungsmanschette und kann auf dem Flanschring gleiten. Eine besonders vorteilhafte und einfache Variante besteht dabei darin, magnetische oder magnetisierbare Partikel unmittelbar bei der Herstellung der Dichtungsmanschette in den Werkstoff einzubringen.
  • Erfindungsgemäß ist der Grenzwert durch die werkstoffabhängige Haftreibung zwischen Randabschnitt der Dichtungsmanschette und Flanschring oder durch die zusätzliche, zur Haftreibung wirksame Magnetkraft erreichbar. Hiermit lässt sich der Betrag des Grenzwertes exakt definieren, nach dessen Überschreitung der Randabschnitt der Dichtungsmanschette von einem Festsitz in die Gleitreibung übergeht.
  • Ein spezieller Anwendungsfall für einen erfindungsgemäßen Flanschring besteht darin, dass dieser Bestandteil eines Kugelgelenkes für ein Kraftfahrzeug ist.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Die gezeigten Ausführungsbeispiele stellen keine Einschränkung auf die dargestellten Varianten dar, sondern dienen lediglich der Erläuterung des Prinzips der Erfindung. Um die erfindungsgemäße Funktionsweise veranschaulichen zu können, sind in den Figuren nur stark vereinfachte Prinzipdarstellungen gezeigt, bei denen auf die für die Erfindung nicht wesentlichen Bauteile oder Elemente verzichtet wurde. Dies bedeutet jedoch nicht, dass derartige Bauteile oder Elemente bei einer erfindungsgemäßen Lösung nicht vorhanden sind.
  • Die 1 bis 12 zeigen jeweils im Ausschnitt verschiedene Flanschringausführungen nach der Erfindung.
  • In der 1 ist ein Querschnitt durch einen insgesamt mit 5 bezeichneten Flanschring gemäß der vorliegenden Erfindung gezeigt. Der Flanschring verfügt zunächst über eine Ringfläche 4, die mit ihrem Außenmantel 6 festsitzend und dichtend auf einem Zapfen 7 angeordnet ist. Ferner ragt im Querschnitt betrachtet etwa rechtwinklig von dieser Ringfläche 4 eine Anlagefläche 9 des Flanschringes 5 ab, die mit ihrem Außenmantel 10 unmittelbar an der Oberfläche eines Anschlussbauteiles 11 anliegt. Die Innenmantelflächen 3 der Ringfläche 4, sowie der Innenmantel 8 der Anlagefläche 9 des Flanschringes 5 nehmen gemeinsam den Randabschnitt 1 einer Dichtungsmanschette 2 auf. Die Kontur des Randabschnittes 1 der Dichtungsmanschette 2 verfügt dabei über eine zur Innengeometrie des Flanschringes 5 komplementäre Gestalt. Dies ist bei der Ausführungsvariante in 1 deshalb von Bedeutung, weil an dem Innenmantel 8 der Anlagefläche 9 ein Steg 18 angeformt ist. Dieser, durch ein Umformverfahren herstellte Steg 18 greift damit in den Randabschnitt 1 der Dichtungsmanschette 2 ein. Zur Versteifung des Randabschnittes 1 der Dichtungsmanschette 2 verfügt dieser ferner über eine im Querschnitt U-förmige Verstärkungseinlage 17. Diese Verstärkungseinlage 17 umschließt den Steg 18 mit einem Abstand und nimmt ihn somit auf. Anders ausgedrückt greift der Steg 18 des Flanschringes 5 in die durch die im Querschnitt U-förmig ausgeführte Verstärkungseinlage 17 ein. Durch diese Maßnahme wird die Anpresskraft des Randabschnittes 1 der Dichtungsmanschette 2 an den Flanschring 5 wesentlich verbessert.
  • Eine weitere Ausführung eines erfindungsgemäßen Flanschringes wird in der 2 gezeigt. Auch dieser Flanschring 5 verfügt über eine Ringfläche 4 und eine im Querschnitt etwa rechtwinklig dazu abragende Anlagefläche 9. Die Besonderheit der Flanschring-Ausführung in 2 besteht darin, dass ein Steg 18 an den Innenmantel 3 der Ringfläche 4 angeformt ist. Dieser Steg 18 greift unmittelbar in einen hierzu korrespondierenden und komplementär zum Steg 18 ausgeführten Schlitz 25 innerhalb des Randabschnittes 1 der Dichtungsmanschette 2 ein. Der insgesamt verstärkt ausgeführte Randabschnitt 1 der Dichtungsmanschette 2 wird somit zuverlässig und dichtend an dem Flanschring 5 fixiert.
  • Der in 3 dargestellte Flanschring 5 sitzt wiederum mit seiner Ringfläche 4 fest und dichtend auf dem Zapfen 7. Die von der Ringfläche 4 im Querschnitt betrachtet etwa rechtwinklig abragende Anlagefläche 9 des Flanschringes 5 liegt mit ihrem Außenmantel 10 an dem Anschlussbauteil 11 an. Darüber hinaus greift ein an der Anlagefläche 9 ausgebildeter Steg 18 des Flanschringes 5 unmittelbar in den Randabschnitt 1 der Dichtungsmanschette 2 ein. Hier liegt der Randabschnitt 1 formschlüssig um den Steg 18 herum. Der Flanschring 5 ist bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel im Querschnitt betrachtet annähernd u-förmig gestaltet.
  • Der Randabschnitt 1 der Dichtungsmanschette 2 liegt am Innenmantel 8 der Anlagefläche 9 sowie an dem Innenmantel 3 der Ringfläche 4 des Flanschringes 5 dichtend an. In diesem Anlagebereich weist der Randabschnitt 1 der Dichtungsmanschette 2 eine Labyrinthstruktur 22 auf. Außerhalb des Flanschringes 5 verfügt der Randabschnitt 1 der Dichtungsmanschette 2 ferner über eine unter Vorspannung elastisch an dem Anschlussbauteil 11 anliegende Dichtlippe 16. Durch die Dichtlippe 16 ist somit eine Vordichtung geschaffen worden, die im Sinne eines Abstreifers zunächst von außen auf die Dichtungsmanschette 2 einwirkende Verunreinigungen oder Feuchtigkeit abführt. Die durch die Labyrinthstruktur 22 in Zusammenwirkung mit dem Flanschring 5 gebildete Dichtung des Randabschnittes 1 der Dichtungsmanschette 2 tritt in Funktion, wenn es Verunreinigungen oder Feuchtigkeit schaffen sollten, die Dichtlippe 16 zu unterwandern.
  • In der 4 wird eine spezielle Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Flanschringes 5 gezeigt. Dieser sitzt auch hierbei mit dem Außenmantel 6 seiner Ringfläche 4 fest und dichtend auf dem Zapfen 7 auf. Die Anlagefläche 9 liegt mit ihrem Außenmantel 10 an dem Anschlussbauteil 11 an. Insoweit gleicht diese Ausführungsform den bereits zuvor beschriebenen Flanschringen. Die Besonderheit des Flanschringes 5 in 4 besteht darin, dass dieser über mindestens eine Öffnung 20 verfügt, die von dem Werkstoff des Randabschnittes 1 der Dichtungsmanschette 2 durchdrungen wird. Zwischen der Anlagefläche 9 des Flanschringes 5 und dem Anschlussbauteil 11 weist der Flanschring 5 partiell eine Mulde 21 auf, in die hinein sich ein Teil des Werkstoffes des Randabschnittes 1 der Dichtungsmanschette 2 erstreckt und somit unmittelbar an dem Anschlussbauteil 11 zur Anlage kommt. Damit konnte eine zusätzliche Dichtung geschaffen werden, die sich bis in den Übergangsbereich 15 zwischen der Anlagefläche 9 und der Ringfläche 4 des Flanschringes 5 erstreckt und somit einen kritischen Bereich zwischen dem Anschlussbauteil 11 und dem Zapfen 7 zuverlässig abdichtet. Die Öffnung 20 kann als eine einzige, umlaufende Öffnung vorgesehen werden, so dass der vordere Teil des Flanschringes 5 als eine Art Verstärkungseinlage unmittelbar in den Randabschnitt 1 der Dichtungsmanschette 2 eingesetzt wäre. Eine bevorzugte Ausführungsvariante besteht jedoch darin, dass auf den Umfang des Flanschringes 5 bezogen, mehrere, mit einem Abstand zueinander angeordnete Öffnungen 20 vorgesehen werden.
  • Die 5 stellt einen Flanschring 5 dar, der fertigungstechnisch sehr einfach hergestellt werden kann. Dieser weist ein im Querschnitt etwa domartiges Mittelteil und zwei symmetrisch von diesem zentralen Mittelteil abragende Bereiche auf, von denen einer die Ringfläche 4 und der andere die Anlagefläche 9 bildet. Durch die geschwungene Kontur der Ringfläche 4 sowie der Anlagefläche 9 werden auf den Seiten, die dem Zapfen 7 beziehungsweise dem Anschlussbauteil 11 zugewandt sind, muldenartige Vertiefungen in dem Flanschring 5 geschaffen. In diese muldenartigen Vertiefungen sind bei der in 5 gezeigten Ausführung eines Flanschringes 5 Dichtelemente 12 und 13 lose eingelegt. Bei den elastisch verformbaren Dichtelementen 12 und 13 handelt es sich vorliegend um Rundringe aus einem Gummi-Werkstoff. Die Außenränder 23 und 24 der Ringfläche 4, beziehungsweise der Anlagefläche 9 sind ebenfalls geschwungen ausgeführt. Ihr Endabschnitt weist jeweils von dem korrespondierenden Anschlussbauteil 11 beziehungsweise Zapfen 7 weg, so dass der Flanschring 5 durch den Außenrand 23 am Zapfen 7 und durch den Außenrand 24 am Anschlussbauteil 11 wie eine Feder wirkt, die sich gegen das Anschlussbauteil 11 beziehungsweise den Zapfen 7 abstützt. Zudem kann durch eine derartige Gestaltung der Außenränder 23 und 24 eine zusätzliche Abstreifwirkung gegen von außen eindringende Verunreinigungen oder Feuchtigkeit erreicht werden.
  • Eine im Vergleich zur 5 vereinfachte Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Flanschringes 5 zeigt die 6. Hierbei ist lediglich die Ringfläche 4 in geschwungener Ausführung vorgesehen. In die durch die geschwungene Ausführung der Ringfläche 4 gebildete Mulde ist ein Dichtelement 12 in Form eines O-Ringes aus Gummi lose eingesetzt. Der Außenrand 23 der Ringfläche 4 weist von dem Zapfen 7 weg, an dem die Ringfläche 4 in elastischer und dichtender Weise angeordnet ist. Somit wird auch bei dieser Ausführungsvariante des Außenrandes 23 eine Abstreifwirkung und eine federnde Anlage erreicht. Die etwa rechtwinklig zu der Ringfläche 4 abragende Anlagefläche 9 weist einen geradlinigen Verlauf auf. Sie bildet damit eine Ringfläche, die mit ihrem Außenmantel 10 unmittelbar an dem Anschlussbauteil 11 anliegt und somit eine vergleichsweise große Anlagefläche darstellt.
  • Dies trifft ebenso auf die Darstellung der 7 zu, deren Besonderheit darin besteht, dass die Anlagefläche 9 und die Ringfläche 4 etwa rechtwinklig zueinander verlaufen, wobei nur die Anlagefläche 9 in unmittelbarem Berührungskontakt an dem Anschlussbauteil 11 anliegt. Der Außenrand 23 der Ringfläche 4 ist bei dieser Ausführung als eine rinnenförmige, gegenüber der Ringfläche 4 gekröpfte Struktur ausgebildet. Dieser Außenrand 23 liegt unter Federwirkung elastisch an der Oberfläche des Zapfens 7 an. Zwischen der Ringfläche 4 und dem Zapfen 7 ist darüber hinaus ein Dichtelement 12 vorhanden, das stoffschlüssig mit dem Flanschring 5 verbunden ist. Die elastische Federwirkung der Ringfläche 4 sowie der Anlagefläche 9 beziehungsweise der Druck des Dichtelementes 12 gegen den Zapfen 7 können verbessert werden, wenn der Flanschring 5 vor seiner Montage einen stumpfen Winkel zwischen Ringfläche 4 und Anlagefläche 9 aufweist, der erst während der Montage zu einem rechten Winkel umgeformt wird, wie er aus der 7 hervorgeht. Durch diese Verformung des Flanschringes 5 bei der Montage wird einerseits die Ringfläche 4 und damit der Außenrand 23 zusammen mit dem Dichtelement 12 fest gegen den Zapfen 7 gepresst. Darüber hinaus erhöht sich auch die Anpresskraft der Anlagefläche 9 am Anschlussbauteil 11.
  • Eine zur Ausführung in 7 ähnliche Lösung zeigt die 8. Hierbei ist jedoch die Ringfläche 4 unmittelbar auf dem Zapfen 7 aufgepresst und sitzt damit fest haftend auf dem Zapfen 7. Die etwa rechtwinklig von der Ringfläche 4 abragende Anlagefläche 9 verfügt über einen gekröpften Außenrand 24, der unter elastischer Federwirkung gegen das Anschlussbauteil 11 gepresst ist. Zwischen dem Anschlussbauteil 11 und der Anlagefläche 9 ist ein Dichtelement 12 angeordnet. Dieses Dichtelement 12 ist ein Elastomerkörper, der stoffschlüssig mit dem Flanschring 5 verbunden ist. Die Besonderheit des Dichtelementes 12 besteht darin, dass sich dieses bis in den Übergangsbereich 15 hinein erstreckt, der zwischen der Anlagefläche 9 und der Ringfläche 4 des Flanschringes 5 vorhanden ist. Somit deckt dieses Dichtelement 12 auch einen kritischen Bereich zwischen dem Anschlussbauteil 11 und dem Zapfen 7 ab.
  • Eine ähnliche Variante zeigt die 9. Hierbei ist die Ringfläche 4 teilweise in unmittelbarem Berührungskontakt zur Oberfläche des Zapfens 7 und fest haftend auf dem Zapfen 7 angeordnet. Die Ringfläche 4 verfügt ferner über einen Abschnitt mit einer muldenartigen Vertiefung, aus der etwa rechtwinklig zur Ringfläche 4 die Anlagefläche 9 abragt. Die Anlagefläche 9 weist einen Außenrand 24 auf, der geringfügig gekröpft ist und unmittelbar an dem Anschlussbauteil 11 anliegt. Zwischen dem Übergangsbereich 15 und dem Außenrand 24 verfügt auch die Anlagefläche 9 über eine muldenartige Vertiefung. In die muldenartige Vertiefung im Bereich der Ringfläche 4, die bis in den Bereich der Anlagefläche 9 übergeht, ist ein elastomeres Dichtelement 12 eingefügt. Dieses Dichtelement 12 ist ebenfalls, wie bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen stoffschlüssig mit der Außenoberfläche des Flanschringes 5 verbunden. Auch hierbei ist der besondere Vorteil zu verzeichnen, dass der Übergangsbereich 15 zwischen dem Zapfen 7 und dem Anschlussbauteil 11 durch dieses Dichtelement 12 optimal abgedichtet wird.
  • Als weitere Ausführung eines erfindungsgemäßen Flanschringes 5 stellt die 10 eine Lösung dar, bei der die Anlagefläche 9 großflächig und mit einem ebenen Außenmantel 10 an dem Anschlussbauteil 11 anliegt. Ausgehend von der Anlagefläche 9 erstreckt sich etwa rechtwinklig zur Anlagefläche 9 und parallel zur Mittenachse des Zapfens 7 die Ringfläche 4, die an ihrem außenseitigen Ende in einen gekröpften Außenrand 23 übergeht. Dieser gekröpfte Außenrand 23 liegt unter elastischer Federwirkung an der Oberfläche des Zapfens 7 an. Zwischen der Ringfläche 4 und der Oberfläche des Zapfens 7 ist an dem Flanschring 5 ein Dichtelement 12 stoffschlüssig mit dem Flanschring 5 verbunden. Die Besonderheit des Dichtelementes 12 besteht darin, dass es über eine Dichtlippe 14 verfügt, die elastisch gegen das Anschlussbauteil 11 und den Zapfen 7 abgestützt ist. Dabei berührt die Dichtlippe 14 bevorzugt den Übergangsbereich 15 zwischen dem Zapfen 7 und dem Anschlussbauteil 11.
  • Als besonders einfache Ausführungsvariante wird in der 11 ein Flanschring 5 nach der Erfindung gezeigt, der ohne Dichtelemente auskommt. Die Abdichtung zwischen dem Anschlussbauteil 11 und dem Zapfen 7 wird hierbei ausschließlich durch den Flanschring 5 erreicht, der eine besondere Form aufweist. So ist die Anlagefläche 9 mit ihrem ebenen Außenmantel 10 über einen weiten Bereich dicht an das Anschlussbauteil 11 angelegt. Der Außenrand 24 der Anlagefläche 9 ragt geringfügig von dem Anschlussbauteil 11 weg, was die elastische Anlage der Anlagefläche 9 am Anschlussbauteil 11 in vorteilhafter Weise und wirkungsvoll unterstützt. Im Unterschied hierzu weist die Ringfläche 4 eine wellenförmige Kontur auf. Durch diese wellenförmige Kontur der Ringfläche 4 wird ebenfalls eine elastische Anlage und damit ein fester Sitz des Flanschringes 5 am Zapfen 7 erreicht. Diese Maßnahmen reichen in der Regel aus, um eine optimale Abdichtung zu erreichen. Zudem ist der Flanschring 5 gemäß 11 sehr einfach und kostengünstiger herzustellen und stellt somit eine optimierte Variante dar.
  • Zur Erzielung einer statischen Dichtung bis zu einem Grenzwert, wie dies erfindungsgemäß erreicht wird, kann auch eine Ausführung dienen, wie sie in der 12 gezeigt ist. Hierbei besteht der Flanschring 5 aus einem sehr einfachen, magnetischen oder magnetisierbaren Werkstoff und weist im Querschnitt betrachtet etwa eine L-förmige Kontur auf. Die Anlagefläche 9 ragt damit etwa rechtwinklig von der Ringfläche 4 ab. Die Anlagefläche 9 liegt wiederum mit einer großen Anlagefläche eben unmittelbar an dem Anschlussbauteil 11 an. Darüber hinaus weist auch die Ringfläche 4 eine ebene und über einen großen Bereich an den Zapfen 7 anliegende Fläche auf. In den Randabschnitt 1 der Dichtungsmanschette 2 sind magnetische oder magnetisierbare Partikel 19 eingearbeitet. Da der Flanschring 5 aus einem magnetischen oder magnetisierbaren Werkstoff besteht und die magnetischen beziehungsweise magnetisierbaren Partikel 19 im Randabschnitt 1 der Dichtungsmanschette 2 vorhanden sind, bilden Flanschring und Randabschnitt 1 gemeinsam eine statische Dichtung, die bei Überschreiten eines Grenzwertes ein Durchrutschen des Randabschnittes 1 der Dichtungsmanschette 2 gestattet und somit in eine Gleitreibung übergeht. Diese Lösung lässt sich für nahezu beliebige Geometrien umsetzen und ist somit sehr einfach, weil die magnetischen oder magnetisierbaren Partikel 19 unmittelbar bei der Herstellung der Dichtungsmanschette 2 in den Werkstoff, beziehungsweise bevorzugt nur in den Randabschnitt 1 eingebracht werden können.
  • 1
    Randabschnitt
    2
    Dichtungsmanschette
    3
    Innenmantel (der Ringfläche)
    4
    Ringfläche
    5
    Flanschring
    6
    Außenmantel (der Ringfläche)
    7
    Zapfen
    8
    Innenmantel (der Anlagefläche)
    9
    Anlagefläche
    10
    Außenmantel (der Anlagefläche)
    11
    Anschlussbauteil
    12
    Dichtelement
    13
    Dichtelement
    14
    Dichtlippe (des Dichtelements)
    15
    Übergangsbereich
    16
    Dichtlippe (der Dichtmanschette)
    17
    Verstärkungseinlage
    18
    Steg
    19
    magnetische oder magnetisierbare Partikel
    20
    Öffnung
    21
    Mulde
    22
    Labyrinthstruktur
    23
    Außenrand
    24
    Außenrand
    25
    Schlitz
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (18)

  1. Flanschring zur Anlage eines Randabschnittes (1) einer elastisch verformbaren Dichtungsmanschette (2) an einem Innenmantel (3) einer Ringfläche (4) des Flanschringes (5), die mit ihrem Außenmantel (6) festsitzend auf einem Zapfen (7) angeordnet ist und an einem Innenmantel (8) einer unter einem Winkel von der Ringfläche (4) abragenden Anlagefläche (9) des Flanschringes (5), deren von dem Randabschnitt (1) der Dichtungsmanschette (2) abgewandter Außenmantel (10) an einem korrespondierenden Anschlussbauteil (11) anliegt, in das der Zapfen (7) eingesetzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Flanschring (5) Bestandteil einer statischen Dichtung zwischen Zapfen (7) und Anschlussbauteil (11) ist, sodass der Randabschnitt (1) der Dichtungsmanschette (2) bei einer Rotationsbewegung zwischen Zapfen (7) und Dichtungsmanschette (2) bis zu einem Grenzwert festsitzend in dem Flanschring (5) aufgenommen ist.
  2. Flanschring nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ringfläche (4) und die Anlagefläche (9) des Flanschringes (5) unterschiedliche Geometrien aufweisen.
  3. Flanschring nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Ringfläche (4) und dem Zapfen (7) und/oder zwischen der Anlagefläche (9) und der korrespondierenden Oberfläche (10) des Anschlussbauteiles (11) mindestens ein Dichtelement (12, 13) vorhanden ist.
  4. Flanschring nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (12, 13) ein lose eingesetzter Dichtring ist oder es sich bei dem Dichtelement um einen mit dem Flanschring stoffschlüssig verbundenen Dichtkörper handelt.
  5. Flanschring nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Dichtelement (12, 13) eine Dichtlippe (14) angeformt ist.
  6. Flanschring nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (12, 13) insbesondere im Übergangsbereich (15) zwischen Zapfen (7) und Anschlussbauteil (11) angeordnet ist und diesen Bereich elastisch verformt ausfüllt.
  7. Flanschring nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Randabschnitt (1) der Dichtungsmanschette (2) eine Dichtlippe (16) angeformt ist.
  8. Flanschring nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Randabschnitt (1) der Dichtungsmanschette (2) zumindest eine Verstärkungseinlage (17) vorhanden ist.
  9. Flanschring nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Flanschring (5) auf seiner dem Randabschnitt (1) der Dichtungsmanschette (2) zugewandten Innenseite zumindest partiell wenigstens einen in den Randabschnitt (1) der Dichtungsmanschette (2) eingreifenden Steg (18) aufweist.
  10. Flanschring nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg (18) durch ein Umformverfahren hergestellt und an dem Flanschring (5) angeformt ist.
  11. Flanschring nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungseinlage (17) eine Geometrie aufweist, die der Innenkontur des Flanschringes (5) folgt.
  12. Flanschring nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungseinlage (17) eine Geometrie aufweist, die den an der Innenkontur des Flanschringes (5) vorhandenen Steg (18) umschließt.
  13. Flanschring nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungseinlage (17) im Querschnitt betrachtet eine U-, V-, F-, E- oder L-förmige Gestalt aufweist.
  14. Flanschring nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungseinlage (17) aus einem magnetischen oder magnetisierbaren Werkstoff besteht.
  15. Flanschring nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest der Randabschnitt (1) der Dichtungsmanschette (2) magnetische oder magnetisierbare Partikel (19) aufweist.
  16. Flanschring nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Flanschring (1) aus einem magnetischen oder magnetisierbaren Werkstoff besteht oder eine magnetische oder magnetisierbare Beschichtung aufweist.
  17. Flanschring nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grenzwert durch die werkstoffabhängige Haftreibung zwischen Randabschnitt (1) der Dichtungsmanschette (2) und Flanschring (5) oder durch die zusätzlich zur Haftreibung wirksame Magnetkraft definiert ist.
  18. Kugelgelenk für ein Kraftfahrzeug mit einem Zapfen (7), einem Flanschring (5) und einer Dichtungsmanschette (2) nach einem der vorstehend genannten Ansprüche zum Einbau in ein Anschlussbauteil (11) des Kraftfahrzeuges.
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