DE102008042995A1 - Verfahren zur Herstellung einer Speichereinrichtung, insbesondere eines Heißwasseraufbereiters, Vorrichtung und Speichereinrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Speichereinrichtung (1), insbesondere eines Heißwasseraufbereiters (2), bei dem ein Tank (6) in ein Gehäuse (3) eingesetzt und mittels eines in den Zwischenraum (17) eingebrachten Schaums (18) unter Verwendung einer Vorrichtung (19) mit diesem verbunden wird. Die Erfindung betrifft ferner eine bei der Fertigung einsetzbare Vorrichtung (19) sowie eine Speichereinrichtung (1). Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass auf die Speichereinrichtung (1) während des Einbringens des Schaums (18) eine Vorrichtung (19) mit einer dem Zwischenraum (17) unmittelbar zugewandten Wandung aufgesetzt wird, welche nach dem Einbringen des Schaums (18) wieder entnommen wird. Der insbesondere aus Polyurethan bestehende Schaum (18) wird vorzugsweise durch Einbringen einer schäumfähigen Masse in den Zwischenraum (17) erzeugt. Die Vorrichtung (19) weist zu diesem Zweck mit Vorteil Zuführ- und Entlüftungsöffnungen (23, 24) auf. Die erfindungsgemäße Speichereinrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass die Außenfläche des Tanks (6) im Wesentlichen mit Schaum (18) gleicher Wärmeleitfähigkeit umhüllt ist. Hierdurch wird mit einfachen Mitteln und mit kurzen Fertigungszeiten ein besonders geringer Wärmefluss zwischen Tank (6) und Umgebung bewirkt.
Description
- Hintergrund der Erfindung
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Speichereinrichtung, insbesondere eines Heißwasseraufbereiters, bei dem ein Tank in ein Gehäuse eingesetzt und mittels eines in den Zwischenraum eingebrachten Schaums unter Verwendung einer Vorrichtung mit diesem verbunden wird. Die Erfindung betrifft ferner eine Fertigungsvorrichtung mit Mitteln zur temporären Befestigung am Tank sowie eine Speichereinrichtung mit einem in ein Gehäuse eingesetzten Tank und einem im Zwischenraum zwischen Gehäuse und Tank angeordneten Schaum, insbesondere einen Heißwasseraufbereiter.
- Stand der Technik
- Ein gattungsgemäßes Verfahren, eine zur Durchführung des Verfahrens vorgesehene Vorrichtung sowie eine damit gefertigte Speichereinrichtung in Form eines Heißwasseraufbereiters sind aus der Offenlegungsschrift
DE 35 00 240 A1 bekannt. - Die Speichereinrichtung weist einen länglich geformten Tank aus einem schweißbaren Material auf, der mit einem einstückig angeformten Deckelteil und einem bodenseitig angeschweißten, ringförmig umlaufenden Flansch versehen ist. Der Tank ist axial oben sowie radial mit Abstand in ein Gehäuse eingesetzt, das seinerseits axial mit einem oberen Kunststoffdeckel und einer Bodenkappe geschlossen ist. Die Bodenkappe ist mit einer radial umlaufenden Biegefalte ausgestattet, welche eine Neigung des Zentrums der Bodenkappe gegenüber ihrer Randbereiche ermöglicht. Der Zwischenraum zwischen Tank und Gehäuse ist mit einem isolierenden Schaum ausgefüllt, der den Wärmeübergang vom erwärmten Wasser zur Umgebung verringert.
- Bei der gegenüber der späteren Gebrauchslage um 180° gedreht erfolgenden Fertigung der Speichereinrichtung werden zunächst der Kunststoffdeckel und die radiale Hülle des Gehäuses in eine Stützform eingesetzt. Gesondert davon werden die Bodenkappe sowie eine scheibenartige Vorrichtung auf den nach innen ragenden Kragen des Flansches des Tanks aufgelegt und mit diesem verschraubt. Die Vorrichtung weist im Bereich der Verschraubung einen kalottenförmigen Einsatz auf, der in seiner Winkellage gegenüber dem Grundkörper der Vorrichtung verstellbar ist.
- Nachfolgend wird der Tank in die Hülle des Gehäuses eingeführt, bis die scheibenförmige Vorrichtung auf dem oberen Rand der Stützform aufliegt und durch Zentrierzapfen in ihrer Lage gegenüber dieser festgelegt ist. Dabei gerät die Bodenkappe in Anlage an die radiale Hülle des Gehäuses. Durch Verstellen des kalottenförmigen Einsatzes kann der Tank zum Ausgleich fertigungsbedingter Toleranzen in seiner Position relativ zum Gehäuse so verändert werden, dass er über seinen gesamten Umfang einen gleichbleibenden Abstand zu dessen Hülle aufweist. Die Biegefalte in der Bodenkappe nimmt diese Verformungen dabei elastisch auf. Anschließend wird der Raum zwischen Tank und Gehäuse ausgeschäumt. An diesem Vorgehen kann nachteilig sein, dass der Wärmeübergang im Bereich der unmittelbar am Tank anliegenden Bodenkappe relativ hoch ist und deshalb ein höherer Energieaufwand zur Aufrechterhaltung der Temperatur im Tank erforderlich wird.
- In der Patentschrift
US 6,029,615 wird ein weiteres Verfahren zur Herstellung eines Heißwasseraufbereiters offenbart, bei dem eine dünnwandige Hülle aus einem flexiblen Kunststoff in den Zwischenraum zwischen Tank und Gehäuse der Speichereinrichtung eingeführt und nachfolgend mit einem Polyurethanschaum gefüllt wird. Diese Ausführung kann den Nachteil haben, dass der Schaum nicht unmittelbar an den einander zugewandten Wandungen von Gehäuse und Tank anliegt und damit keine stoffschlüssige Verbindung zwischen diesen erfolgt. - Die europäische Patentschrift
EP 0 497 446 B1 beschriebt einen Heißwasseraufbereiter, dessen Tank bodenseitig auf eine aus einem starren, isolierenden Werkstoff bestehende Unterlage aufgesetzt wird, welche ihrerseits auf der Bodenkappe des Gehäuses aufliegt. In den nach dem Anfügen der radialen Gehäusehülle gegenüber dem Tank entstehende Ringspalt wird nachfolgend eine schäumfähige Masse eingebrachte, welche den Ringspalt nach dem Aufschäumen isolierend füllt. Auch bei derartigen Speichereinrichtungen kann die Isolierung verbesserungswürdig sein, insbesondere weil der relativ druckfeste Werkstoff der Unterlage nicht die Isolationsfähigkeit des in den Ringspalt eingebrachten Schaums aufweist und die Wärmeverluste im Bodenbereich somit vergleichsweise groß sind. - Aus der japanischen Patentanmeldung
ist schließlich ein Verfahren zur Herstellung eines Heißwasseraufbereiters bekannt, bei dem der Tank in das auf dem Kopf stehende Gehäuse eingeschoben wird, bis er an dessen kopfseitiger Stirnplatte anliegt. Nachfolgend wird bodenseitig ein mit Bohrungen versehener, ringförmiger Abstandshalter in den radialen Ringspalt zwischen Gehäuse und Tank eingefügt, über welchen nachfolgend eine schäumfähige Masse im Ringspalt verteilt wird. Nach dem Aufschäumen sind Tank und Gehäuse durch den Schaum zu einer integralen Einheit verbunden, wobei der Abstandshalter im Heißwasseraufbereiter verbleibt. Auch bei dieser Ausbildung können örtlich, hier im Kopf- und Bodenbereich der Speichereinrichtung, erhöhte Wärmeverluste auftreten.JP 58203337 A - Der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Verfahren, eine vorbekannte Vorrichtung sowie eine dem Stand der Technik entsprechende Speichereinrichtung so weiter zu entwickeln, dass die Wärmeverluste gegenüber dem Stand der Technik mit einfachen Mitteln sowie geringer Fertigungsdauer reduziert werden.
- Erfindungsgemäße Lösung
- Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird hinsichtlich des eingangs genannten Verfahrens dadurch gelöst, dass auf die Speichereinrichtung während des Einbringen des Schaums eine Vorrichtung mit einer dem Zwischenraum unmittelbar zugewandten Wandung aufgesetzt wird, die nach dem Einbringen des Schaums wieder entnommen wird, also einschließlich dieser dem Schaum zugewandten Wandung von der Speichereinrichtung getrennt wird.
- Hinsichtlich einer vorbekannten Vorrichtung zur Herstellung einer Speichereinrichtung, insbesondere eines Heißwasseraufbereiters, und zur Durchführung des oben genannten Verfahrens erfolgt die Lösung der Aufgabe dadurch, dass die Vorrichtung eine dem Zwischenraum unmittelbar zuwendbare Wandung aufweist. Mit Blick auf die Speichereinrichtung wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass diese nach dem oben genannten Verfahren und/oder unter Verwendung der zuvor genannten Vorrichtung gefertigt und/oder die Außenfläche des Tanks im Wesentlichen mit Schaum gleicher Wärmeleitfähigkeit umhüllt ist.
- Hierdurch entsteht eine Speichereinrichtung, bei der der Inhalt des Speichers gegenüber der Umgebung besonders gut isoliert ist. Darüber hinaus werden die Fertigung der Speichereinrichtung vereinfacht und die Anzahl der benötigten Komponenten reduziert.
- Bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung
- Vorteilhafte Aus- oder Weiterbildungen, die einzeln oder in Kombination miteinander eingesetzt werden können, sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
- Mit Vorteil erfolgt das Einbringen des Schaums durch Injizieren einer schäumfähigen Masse, beispielsweise einer zu Polyurethan vernetzenden Mischung aus Isozyanat und Polyol. Ein derartiger Schaum weist besonders gute Wärmedämmeigenschaften auf und ist darüber hinaus zur stoffschlüssigen Verbindung zwischen Tank und Gehäuse geeignet. Grundsätzlich ist jedoch z. B. auch vorstellbar, die isolierende Schaumschicht durch Einblasen erhitzter Schaumpartikel aus EPP (Expandierbarem Polypropylen) oder dergleichen zu erzeugen.
- Die nach dem Ausschäumen wieder entnehmbare Vorrichtung ist vorzugsweise durch Befestigungsmittel mit dem Tank verbunden, insbesondere verschraubt. Diese Art der Verbindung kann einerseits belastbar sein. Außerdem kann eine solche Verbindung mit relativ geringem Aufwand wieder lösbar sein. Die Befestigung der Vorrichtung erfolgt bevorzugt an einer Stirnfläche des Tanks, insbesondere an der oberen Tankwandung, wodurch eine besonders symmetrische Krafteinleitung des Gewichts des Tanks in die Vorrichtung erreichbar ist. Ferner ist mit Vorteil vorgesehen, dass vor dem Verbinden der Vorrichtung mit dem Tank insbesondere im Bereich seiner Stirnfläche ein Temperierelement in den Tank eingesetzt wird, dessen Befestigungsmittel nachfolgend auch der temporären Anbringung der Vorrichtung dienen können.
- Die Vorrichtung wird anschließend vorzugsweise auf den stirnseitig umlaufenden Rand des Gehäuses derart aufgesetzt, dass der Tank äquidistant in das Gehäuse hineinragt. Die Vorrichtung kann dabei nicht nur den Zwischenraum zur Umgebung hin begrenzen, sondern auch die Gewichtskräfte des Tanks bei der Vorbereitung des Einbringens des Schaums in das Gehäuse ableiten. Alternativ oder zusätzlich kann vorgesehen werden, dass die Vorrichtung im Bereich des stirnseitig umlaufenden Rands des Gehäuses in dieses eingesetzt wird, wodurch die Achse des Tanks relativ zur Gehäuseachse ausrichtbar ist.
- Mit besonderem Vorteil kann der von der Vorrichtung eingenommene Raum nach dem Aushärten des Schaums und der Entnahme der Vorrichtung zumindest teilweise durch weiteren Schaum mit im Wesentlichen gleichen Wärmedämmeigenschaft gefüllt werden, so dass eine rundum homogene Isolierung um den Tank erzeugt wird. Das Füllen kann beispielsweise durch Injizieren einer weiteren schäumfähigen Masse erfolgen, wobei eine auf den Rand des Gehäuses aufgesetzte Stirnplatte dieses komplettiert und gleichzeitig den zum abschließenden Ausschäumen vorgesehenen Raum begrenzt. Alternativ kann das Füllen mit dem weiteren Schaum durch Einfügen eines gesondert vorgeformten Einsatzes erfolgen, der gegebenenfalls mit einer das Gehäuse vervollständigenden Stirnplatte versehen ist.
- Die Vorrichtung zur Herstellung der Speichereinrichtung ist vorzugsweise mit Mitteln zur temporären, aber unmittelbaren Verbindung mit dem Gehäuse ausgestattet, so dass auf weitere die Speichereinrichtung umgreifende Hilfsmittel verzichtet werden kann. Darüber hinaus ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Vorrichtung mit Mitteln zur Befestigung an einer Stirnfläche des Tanks, insbesondere durch Verschrauben, versehen ist, die vorzugsweise im Bereich eines in den Tank eingesetzten Temperierelements vorgesehen sind. Die Mittel können beispielsweise aus einer Anzahl von Bohrungen bestehen, durch welche aus dem Tank auskragende Gewindebolzen hindurchgeführt und nachfolgend durch Muttern gesichert werden.
- Die Mittel zur Verbindung der Vorrichtung mit dem Gehäuses sind vorzugsweise am Außenumfang der bevorzugt scheibenartigen Vorrichtung angeordnet, wobei die Mittel zur temporären Befestigung am Tank axial gegenüber den Mitteln zur temporären Verbindung mit dem Gehäuse in Richtung des Zentrums der Speichereinrichtung versetzt angeordnet sind. Hierdurch kann nach der Entnahme der Vorrichtung der zum Füllen mit weiterem Schaum und damit zur Vervollständigung der isolierenden Umhüllung erforderliche Raum geschaffen werden.
- Die Vorrichtung ist ferner vorzugsweise mit Zuführ- und/oder Entlüftungsöffnungen ausgestattet, durch welche einerseits die schäumfähige Masse in den Zwischenraum zwischen Tank und Gehäuse eingebracht und andererseits die vom expandierenden Schaum verdrängt Luft entweichen kann. Ferner können diese Öffnungen der Kühlung des reagierenden Schaums dienen.
- Kurzbeschreibung der Figuren
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand schematischer Zeichnungen an zwei Ausführungsbeispielen mit weiteren Einzelheiten näher erläutert.
- Es zeigen:
-
1 : einen Schnitt durch einen ersten erfindungsgemäß ausgebildeten Heißwasseraufbereiter; -
2 : einen Schnitt durch das für den Heißwasseraufbereiter nach1 vorgesehene Gehäuse; -
3 : eine perspektivische Ansicht des Oberteils des für den Heißwasseraufbereiter nach1 vorgesehenen Tanks; -
4 : einen Schnitt durch den Heißwasseraufbereiter nach1 bis3 während der Fertigung; -
5 : eine Aufsicht auf die während der in4 gezeigten Fertigung verwendete Vorrichtung; -
6 : einen Schnitt durch einen Heißwasseraufbereiter nach einer weiteren Ausführung der Erfindung. - Ausführliche Beschreibung der Erfindung anhand zweier Ausführungsbeispiele
- Die in
1 in betriebsbereitem Zustand dargestellte Speichereinrichtung1 in Form eines Heißwasseraufbereiters2 besteht, wie auch in2 gezeigt, aus einem Gehäuse3 mit einer radialen Hülle4 und einer bodenseitigen Stirnplatte5 . Hülle4 und Stirnplatte5 können beispielsweise aus Blechhalbzeugen aneinandergesetzt oder einstückig durch Spritzgießen von Kunststoff gefertigt werden. - In den Innenraum des Gehäuses
3 ist, zur Hülle4 und Stirnplatte5 beabstandet, der Tank6 des Heißwasseraufbereiters2 eingesetzt, welcher mit einer Zuleitung7 für das zu erwärmende Wasser und mit einer Ableitung8 für das erwärmte Wasser versehen ist. Zuleitung7 und Ableitung8 münden im Bereich seiner radialen, zylinderförmig ausgebildeten Mantelfläche9 in den Tank6 und sind durch die Hülle4 des des Gehäuses3 hindurchgeführt. Die axial oben liegende Tankwandung10 sowie die axial unten liegende Tankwandung11 sind kuppelförmig ausgeführt, wobei die obere Tankwandung10 mit einem Flansch12 zum Einsetzen des Temperierelements13 versehen ist, welches über ein nach oben aus dem Gehäuse3 geführtes Kabel14 mit elektrischer Energie versorgt wird. Im Bereich des Flansches12 sind nach oben auskragende Gewindebolzen15 (siehe3 ) vorgesehen, welche das Temperierelement13 über Muttern16 am Tank6 sichern. Weitere elektrische Komponenten des Heißwasseraufbereiters2 , beispielsweise die Mittel zur Temperatureinstellung und -regelung, sind aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. - Der Zwischenraum
17 zwischen Tank6 und Gehäuse3 ist mit einem Schaum18 aus Polyurethan gefüllt, welcher einerseits wegen seiner guten Wärmedämmeigenschaften den Wärmeaustausch zwischen Tank6 und Umgebung verringert und andererseits aufgrund seiner relativen Festigkeit und Haftfähigkeit den Tank6 im Gehäuse3 fixiert. Der Tank6 ist dabei bis auf die Bereiche des Flansches12 sowie der Zuleitung7 und Ableitung8 in Schaum18 gleicher Wärmeleitfähigkeit eingebettet. - Bei der in
4 dargestellten Fertigung des Heißwasseraufbereiters2 wird zunächst das Temperierelement13 in den Tank6 eingebracht. Über die nach oben auskragenden Gewindebolzen15 und die Muttern16 wird nun temporär eine scheibenartige Vorrichtung19 am Flansch12 der oberen Tankwandung10 befestigt. Durch Aufsetzen des entsprechen gestalteten Außenumfangs20 der Vorrichtung19 auf und Einsetzen in den oberen Rand21 der Hülle4 wird die Vorrichtung19 nachfolgend vorübergehend mit dem Gehäuse3 verbunden und grenzt den Zwischenraum17 zwischen Tank6 und Gehäuse3 zur Umgebung hin ab. Zuleitung7 und Ableitung8 werden dabei durch korrespondierende Ausnehmungen22 im Gehäuse3 hindurchgeführt. Die Vorrichtung19 leitet darüber hinaus die Gewichtskräfte des Tanks6 über den Rand21 in das Gehäuse3 ab und positioniert den Tank3 relativ zum Gehäuse3 in seiner Designstellung. - Über die auch in
5 dargestellte Zuführöffnung23 wird nun eine schäumfähige Masse, beispielsweise aus Polyol und Isozyanat, in den Zwischenraum17 eingebracht. Dort treibt die Masse unter Ausbildung des Schaums18 auf, wobei die vom Schaum18 aus dem Zwischenraum17 verdrängte Luft über Entlüftungsöffnungen24 in der Vorrichtung19 entweicht. - Nach dem Aushärten des Schaums
18 ist der Tank6 stoffschlüssig mit dem Gehäuse3 verbunden, so dass die Vorrichtung19 durch Lösen der Muttern16 vom Tank6 getrennt und entnommen werden kann. Zur Erleichterung dieses Vorgangs sowie zur Vermeidung von Schäden am Schaum18 ist die dem Schaum zugewandte Seite der Vorrichtung antiadhäsiv ausgestattet, beispielsweise durch Auftragen eines geeigneten Trennmittels. - Im Ausführungsbeispiel sind die im Zentrum der scheibenartigen Vorrichtung
19 angreifenden Mittel25 zur Befestigung der Vorrichtung19 am Tank6 gegenüber den die Verbindung der Vorrichtung19 mit dem Gehäuse3 bildenden Mitteln26 axial in Richtung der Mitte der Speichereinrichtung1 versetzt angeordnet. Die Verbindung zwischen Vorrichtung19 und Tank6 erfolgt also bei der in den Figuren gewählten Darstellung in einer tieferen Ebene als die Verbindung zwischen Vorrichtung19 und Gehäuse3 . Nach der Entnahme der Vorrichtung19 entsteht somit oberhalb des Tanks6 ein Raum27 , in den bei der in6 gezeigten Ausbildung ein entsprechend gestalteten Schaumkörper28 mit einer oberen Stirnplatte29 eingesetzt ist. Der Schaumkörper28 besteht aus Polyurethanschaum gleicher Dichte und Zusammensetzung und weist damit die gleiche niedrige Wärmeleitfähigkeit wie der Schaum18 auf. Die Isolierung der Speichereinrichtung1 wird hierdurch nochmals verbessert. - Die in der vorstehenden Beschreibung, den Ansprüchen und den Zeichnungen offenbarten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausgestaltungen von Bedeutung sein.
-
- 1
- Speichereinrichtung
- 2
- Heißwasseraufbereiter
- 3
- Gehäuse
- 4
- Hülle
- 5
- Stirnplatte
- 6
- Tank
- 7
- Zuleitung
- 8
- Ableitung
- 9
- Mantelfläche
- 10
- Tankwandung (oben)
- 11
- Tankwandung (unten)
- 12
- Flansch
- 13
- Temperierelement
- 14
- Kabel
- 15
- Gewindebolzen
- 16
- Mutter
- 17
- Zwischenraum
- 18
- Schaum
- 19
- Vorrichtung (zur Fertigung)
- 20
- Außenumfang
- 21
- Rand
- 22
- Ausnehmung
- 23
- Zuführöffnung
- 24
- Entlüftungsöffnung
- 25
- Mittel (zur Befestigung der Vorrichtung am Tank)
- 26
- Mittel (zur Verbindung der Vorrichtung mit dem Gehäuse)
- 27
- Raum
- 28
- Schaumkörper
- 29
- Stirnplatte
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 3500240 A1 [0002]
- - US 6029615 [0006]
- - EP 0497446 B1 [0007]
- - JP 58203337 A [0008]
Claims (19)
- Verfahren zur Herstellung einer Speichereinrichtung (
1 ), insbesondere eines Heißwasseraufbereiters (2 ), bei dem ein Tank (6 ) in ein Gehäuse (3 ) eingesetzt und mittels eines in den Zwischenraum (17 ) eingebrachten Schaums (18 ) unter Verwendung einer Vorrichtung (19 ) mit diesem verbunden wird, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Speichereinrichtung (1 ) während des Einbringen des Schaums (18 ) eine Vorrichtung (19 ) mit einer dem Zwischenraum (17 ) unmittelbar zugewandten Wandung aufgesetzt wird, die nach dem Einbringen des Schaums (18 ) wieder entnommen wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbringen des Schaums (
18 ) durch Injizieren einer schäumfähigen Masse erfolgt. - Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (
19 ) durch Befestigungsmittel mit dem Tank (6 ) verbunden, insbesondere verschraubt wird. - Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigung an einer Stirnfläche des Tanks (
6 ), insbesondere an der oberen Tankwandung (10 ), erfolgt. - Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Verbinden der Vorrichtung (
19 ) mit dem Tank (6 ) ein Temperierelement (13 ) in diesen eingesetzt wird. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (
19 ) auf den stirnseitig umlaufenden Rand (21 ) des Gehäuses (3 ) aufgesetzt wird. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (
19 ) im Bereich des stirnseitig umlaufenden Rands (21 ) des Gehäuses (3 ) in dieses eingesetzt wird. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der von der Vorrichtung (
19 ) eingenommene Raum (27 ) nach deren Entnahme zumindest teilweise durch weiteren Schaum gefüllt wird. - Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllen mit dem weiteren Schaum durch Injizieren einer weiteren schäumfähigen Masse erfolgt.
- Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Füllen mit dem weiteren Schaum durch Einfügen eines gesondert vorgeformten Schaumkörpers (
28 ) erfolgt. - Vorrichtung (
19 ) zur Herstellung einer Speichereinrichtung (1 ), insbesondere eines Heißwasseraufbereiters (2 ), und zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit Mitteln (25 ) zur temporären Befestigung am Tank (6 ), dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (19 ) eine dem Zwischenraum (17 ) unmittelbar zugewendbare Wandung aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (
19 ) weiterhin mit Mitteln (26 ) zur temporären Verbindung mit dem Gehäuse (3 ) ausgestattet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigung an einer Stirnfläche des Tanks (
6 ), insbesondere durch Verschrauben, vorgesehen ist. - Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigung im Bereich eines in den Tank (
6 ) eingesetzten Temperierelements (13 ) vorgesehen ist. - Vorrichtung nach Anspruch 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (
26 ) zur Verbindung mit dem Gehäuse (3 ) am Außenumfang (20 ) der Vorrichtung (19 ) angeordnet sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (
25 ) zur temporären Befestigung am Tank (6 ) axial gegenüber den Mitteln (26 ) zur temporären Verbindung mit dem Gehäuse (3 ) in Richtung des Zentrums der Speichereinrichtung (1 ) versetzt angeordnet sind. - Vorrichtung nach einem Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (
19 ) mit mindestens einer Zuführöffnung (23 ) und/oder mindestens einer Entlüftungsöffnung (24 ) ausgestattet ist. - Speichereinrichtung (
1 ), insbesondere Heißwasseraufbereiter (2 ), mit einem in ein Gehäuse (3 ) eingesetzten Tank (6 ) und einem im Zwischenraum (17 ) zwischen Gehäuse (3 ) und Tank (6 ) angeordneten Schaum (18 ), gefertigt nach dem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11 und/oder unter Verwendung der Vorrichtung (19 ) nach einem der Ansprüche 12 bis 18. - Speichereinrichtung (
1 ), insbesondere nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenfläche des Tanks (6 ) im Wesentlichen mit Schaum (18 ) gleicher Wärmeleitfähigkeit umhüllt ist.
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