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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Detektion
von Prozesszuständen in alternierenden Produktionsprozessen,
wie beispielsweise Produktionsprozessen der chemischen Industrie
oder der Lebensmittelindustrie. Derartige industrielle Prozesse
werden herkömmlicherweise mittels Sensoren gesteuert und
sind durch sich häufig ändernde Zustände
und Abläufe gekennzeichnet. Mit in der Produktionsanlage
eingebauten Sensoren wie Temperaturfühlern oder pH-Wert-Sensoren
werden bei laufendem Produktionsprozess Sensorwerte und Prozessgrößen
ermittelt, und der Produktionsprozess wird entsprechend den ermittelten
Sensorwerten kontrolliert und gesteuert. So sind beispielsweise in
chemischen Produktionsprozessen verschiedene Stufen und Zustände
des Produktionsprozesses über die Eigenschaften des jeweiligen
Prozessgutes ermittelbar. Beispielsweise liefern der pH-Wert, die Temperatur,
die elektrische Leitfähigkeit, der Gehalt an Gelöstsauerstoff
oder die Trübung des CO2 Wertes
Aussagen über den aktuellen Zustand des Produktionsprozesses.
Die Werte werden von verschiedenen Sensoren einem Prozessrechner
zur Verfügung gestellt und direkt oder indirekt anhand
der eingebauten Sensoren zur Prozesssteuerung ermittelt. Bei den
heutzutage in solchen Produktionsprozessen verwendeten Sensoren
kommt es mit der Zeit jedoch zu einem Sensorverschleiß aufgrund
der Belastung des Sensors durch die häufig sich ändernde
Messumgebung. Daher ist es erforderlich, die verwendeten Sensoren
hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit und Lebensdauer regelmäßig
zu warten. Im Stand der Technik sind hierzu verschiedene Methoden
und Verfahren vorgeschlagen worden, mittels welchen der Zustand
von im Produktionsprozess verwendeten Sensoren ohne deren Ausbau
in situ oder an Ort und Stelle ermittelt und berechnet werden kann.
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In
der
EP 1 550 861 A1 sind
diesbezüglich ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Bestimmung des
Zustands einer Messsonde in einem Produktionsprozess am Beispiel
eines sogenannten CIP-(Cleaning-in-place-) oder SIP-(Sterilizing-in-place-)Verfahrens
beschrieben, wobei ohne einen Ausbau der Temperaturmesssonde deren
aktueller Zustand ermittelt wird. Dafür wird nach diesem Dokument
die Temperatur der Messsonde oder die Temperatur des die Messsonde
umgebenden Mediums mittels eines weiteren Messfühlers zusätzlich gemessen,
und anhand des gemessenen Temperaturverlaufs über die Zeit
wird eine Aussage über den aktuellen Zustand der Messsonde
abgeleitet. Mit dieser Methode kann der Zustand von einzelnen Messsonden
im Produktionsprozess ermittelt werden, ohne diese auszubauen. Eine
Prozessdiagnose insgesamt ist mit diesem Verfahren jedoch nicht
möglich.
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Aus
der
DE 102 09 318
A1 ist ebenfalls ein Verfahren zur Ermittlung des Zustands
von einzelnen Messsensoren bekannt. Bei diesem Verfahren wird die
verschleißabhängige Reststandszeit eines elektrochemischen
Messsensors dadurch ermittelt, dass ein für den Verschleiß des
Sensors relevanter Parameter festgelegt wird, für welchen
Grenzwerte definiert werden. Nach einer wiederholten Ermittlung
des Wertes dieses für den Verschleiß des Sensors
relevanten Parameters wird hier eine Extrapolation der Wertentwicklung
des Parameters auf Grundlage von ermittelten Werten berechnet. Das
Verfahren liefert als Ergebnis eine voraussichtliche Reststandszeit
eines einzelnen Sensors, die auf mathematischen Berechnungen beruht.
Auch hier ist eine Aussage über den aktuellen Prozesszustand
eines Produktionsprozesses insgesamt nicht möglich.
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Des
Weiteren sind sogenannte Prozessleitsysteme mit zentralen Steuerrechnern
bzw. Prozessrechnern bekannt, bei welchen über aufwendige
Prozessmodelle und die Zusammenführung sämtlicher erfassten
Größen eine Überwachung und Analyse von
laufenden Produktionsprozessen ermöglicht wird. Die Nachteile
dieser Prozessleitsysteme sind ihre relativ hohen Kosten in der
Anschaffung und im Unterhalt sowie ihre hohe Komplexität
in der Anwendung. Die Modellierung und Analyse eines Prozesszustands
mit solchen Prozessleitsystemen erfordern außerdem eine
genaue Kenntnis und möglichst gute Abbildung der jeweiligen
Produktionsanlage. Sie eignen sich daher nur für hochentwickelte
Prozessszenarien, bei welchen ein solcher Aufwand gerechtfertigt
ist.
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Demgegenüber
ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren sowie
eine Vorrichtung zur Detektion von Prozesszuständen in
alternierenden Produktionsprozessen bereitzustellen, welche mit
möglichst einfachen Mitteln und geringem Zusatzaufwand
realisierbar sind und dennoch eine aussagekräftige Diagnose
von aktuellen globalen Prozesszuständen erlauben. Diese
Aufgabe wird mit dem Verfahren mit den Schritten nach Anspruch 1
sowie durch die Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 13 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand
der jeweiligen abhängigen Ansprüche.
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Nach
der Erfindung wird ein Verfahren zur Detektion von Prozesszuständen
in alternierenden Produktionsprozessen mit mindestens einem Sensor zur
Erfassung von Sensorwerten, welche repräsentativ sind für
Prozesszustände, und mit einer Auswertungseinheit vorgeschlagen,
welche angepasst ist, Sensorwerte und weitere Prozessgrößen
zur Diagnose von Prozesszuständen und/oder Sensorzuständen
zu verarbeiten, wobei anhand des Diagnoseergebnisses der Auswertungseinheit
ein Signal als Ausgangsgröße für beispielsweise
eine Anzeige von Prozesszuständen oder Sensorzuständen
erzeugt wird. Das erfindungsgemäße Detektionsverfahren
ist gekennzeichnet durch simultanes Auswerten und Beurteilen von
gleichzeitig mehreren Sensor- und/oder Prozessgrößen
in der Auswertungseinheit unter Verwendung von voreingestellten
Schwellenwerten für vom Sensor erfassbare Sensorwerte und/oder
Prozessgrößen des Produktionsprozesses zur Ermittlung
eines aktuellen Prozesszustands. Durch das gezielte simultane Auswerten
von gleichzeitig mehreren Prozess- oder Sensorgrößen
in der Auswertungseinheit kann nicht nur eine singuläre Aussage über
den Zustand des Sensors selbst mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren bereitgestellt werden, sondern vielmehr ist nun anhand
von mindestens zwei bzw. mehreren Größen eine
Beurteilung des Prozesszustands des Produktionsprozesses insgesamt über
bestehende Sensoren möglich. Unter einem simultanen Auswerten
mehrerer Prozessgrößen wird vorliegend ein gleichzeitiges
Verarbeiten der Größen mit dem Ziel einer Ableitung
von globalen Prozesszustandsgrößen verstanden.
Damit wird auf denkbar einfache Art und Weise und mit geringem baulichem
Zusatzaufwand eine Methode zur aussagekräftigen Diagnose
und Analyse von laufenden Prozessen in alternierenden Produktionsprozessen
bereitgestellt. Durch gezieltes Erfassen und Auswerten von mehreren
Prozessgrößen bzw. Sensorgrößen
gleichzeitig, beispielsweise einschließlich der Temperatur
eines Prozessgutes, welche von dem Sensor gemessen wird, kann erfindungsgemäß über voreingestellte
Schwellenwerte je Größe eine effektive und realitätsnahe
Auswertung des Prozesszustands im laufenden Produktionsprozess bereitgestellt
werden. Die Temperatur des Prozessmediums, welche von dem Sensor
beispielsweise fortlaufend gemessen wird, sowie weitere Prozess-
oder Sensorgrößen werden anhand von voreingestellten
Schwellenwerten oder Grenzwerten gleichzeitig erfasst und ausgewertet,
so dass eine aussagekräftige Prozessdiagnose im laufenden
Prozess ohne größeren apparativen Aufwand möglich
ist. Durch das erfindungsgemäße Verfahren ist
es erstmals möglich, neben den aktuellen Prozessbedingungen
und Umgebungsbedingungen, welche zur Belastung und Abnutzung des
Sensors führen, zusätzlich ganz allgemein Aussagen über
Prozesszustände zu erfassen und entsprechend zu analysieren.
Unter dem erfindungsgemäßen Auswerten und Beurteilen
wird vorliegend jede Analyse von Messwerten oder Prozessgrößen
verstanden, durch welche eine abgeleitete Aussage über
den Prozesszustand oder den Sensorzustand ermöglicht wird,
neben der eigentlichen Sensorwertmessung, wie beispielsweise bei
einer Temperaturmessung mit Temperaturfühlern.
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Die
Auswertung und Beurteilung bzw. Analyse oder Diagnose des Prozesszustands
eines Produktionsprozesses nach der vorliegenden Erfindung kann
dabei als eine einfache Zustandszählfunktion umgesetzt
werden. Das heißt, ein mit festgelegten Parametern definierter
Zustand Zi wird hinsichtlich seines Auftretens
gezählt. Zum anderen kann mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren auch durch Festlegung vordefinierter Grenzwerte und Schwellenwerte
eine qualitativ hochwertigere Auswertung der Zustandsgüte
des derzeit ablaufenden Produktionsprozesses erfolgen. Auf deren
Basis können entsprechend dem Ergebnissignal aus der Auswertungseinheit
eine oder mehrere Folgereaktionen hervorgerufen werden. Denkbar
ist beispielsweise die Erzeugung eines akustischen Signals, eines
optischen Signals oder eines elektrischen Signals, beispielsweise in
Form eines Alarms, einer Meldung „Prozess in Ordnung”,
oder eines Steuersignals für eine Relaisschaltung der Produktionsanlage.
Die Festlegung von voreingestellten Schwellenwerten und zustandsspezifischen
Parametern für prozesszustandsrelevante Werte von Sensoren
oder anderen Prozessgrößen kann erfindungsgemäß in
einer separaten Steuerungseinheit, der Auswertungseinheit oder in dem
Messumformer eines Sensors oder im Sensor selbst erfolgen. Die vorab
definierten oder voreingestellten Schwellenwerte jeder Sensorgröße
oder Prozessgröße können auch in einem
speziellen Speicher abgelegt werden oder je nach Bedarf über
beispielsweise eine Menüsteuerung an der Auswertungseinheit
vom Bediener eingestellt werden. Mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren wird die Prozessdiagnose von laufenden Prozessen deutlich
vereinfacht gegenüber den bisher im Stand der Technik hierfür
verwendeten komplexen Prozessleitsystemen. Beispielsweise sind für
die Prozessdiagnose keine aufwendigen Produktionsanlagenmodelle
und komplexen Softwaremodule erforderlich. Über ohnehin
vorhandene Sensoren und über die Sensoren oder weitere
Erfassungsmittel in der Produktionsanlage werden neben den eigentlichen
Sensorwerten einfach zusätzliche zustandsrelevante Prozessgrößen
fortlaufend oder periodisch über die Zeit erfasst und für
die erfindungsgemäße Diagnose des aktuellen Prozesszustands
verwendet. Damit wird ein sehr einfaches Verfahren zur Detektion
und Analyse von Prozesszuständen bereitgestellt, das bei
geringen Kosten und mit überschaubarem baulichem Zusatzaufwand
in bestehenden Produktionsprozessen, beispielsweise in der Lebensmitteltechnologie,
gewinnbringend eingesetzt werden kann.
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Nach
einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens werden Diagnoseergebnisse der Auswertungseinheit in einer
Speichereinheit fortlaufend gespeichert. Als Diagnoseergebnis kann
einerseits die Entwicklung von den simultan erfassten mehreren Größen
gespeichert werden. Alternativ können die Diagnose-Endergebnisse
der Auswertungseinheit in dem Speicher beispielsweise als Zustandshistorie
des Produktionsprozesses kontinuierlich oder periodisch gespeichert
werden. Die gespeicherten Diagnoseergebnisse oder Sensorwerte dienen
erfindungsgemäß zum Beispiel zum Erkennen von
Trends im aktuellen Prozesszustand. Aus vergangenen Entwicklungen
der Diagnoseergebnisse oder der gemessenen Sensorwerte bzw. anderer prozessrelevanter
Größen kann die erfindungsgemäße
Auswertungseinheit eine Aussage ableiten, wie es zu dem aktuellen
Prozesszustand gekommen ist, und eine dementsprechende Fehlermeldung
generieren. Auch kann ein Bediener mit den gespeicherten Daten typische
Prozesszustandsmuster erkennen und anhand der angezeigten Prozesszustände und
der gespeicherten vergangenen Prozesszustände bzw. Sensorzustände
entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten. Neue typische Prozesszustände können
hierüber entwickelt werden.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens werden für jede in der Auswertungseinheit ausgewertete
Sensor- und/oder Prozessgröße jeweils ein unterer
und ein oberer Schwellenwert definiert, innerhalb deren Grenzen
der Prozesszustand von der Auswertungseinheit als in Ordnung beurteilt
wird. Damit kann die Auswertungseinheit nach der Erfindung anhand
von einfachen Schwellenwerten oder Grenzwerten für jeweilige
Größen eine Prozessdiagnose vornehmen. Beispielsweise
ist es für einen Temperaturfühler bei einem bestimmten
Prozess bekannt, dass der Produktionsprozess innerhalb bestimmter
Grenzen korrekt abläuft, es bei Überschreiten
jedoch zu Fehlern entweder am Sensor selbst oder im Prozess gekommen
ist. Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren kann
anhand der voreingestellten und vorab definierten Grenzwerte für
jeweilige Analysewerte eine aussagekräftige Diagnose des
aktuellen Prozesszustands vorgenommen werden. Nach einem vorteilhaften
Aspekt der Erfindung können die vorab definierten Schwellenwerte
für Sensor- oder Prozessgrößen mit einem
ebenfalls vorab festgelegten Zeitfenster für die Wertentwicklung
kombiniert werden, d. h. dass zum Beispiel innerhalb eines bestimmten
zeitlichen Rahmens eine Über- oder Unterschreitung der vordefinierten
Schwellenwerte nicht erfolgen darf. Mit der einfachen Festlegung
bestimmter Grenzwerte für jeweilige Prozessgrößen
oder Sensorwerte kann die erfindungsgemäße Auswertungseinheit
eine recht realitätsnahe Auswertung der aktuellen Zustandsgüte eines
gerade ablaufenden Produktionsprozesses durchführen.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens werden in der Auswertungseinheit oder in einem Schnittstellengerät
zustandsspezifische Zeitintervalle für Sensor- oder Prozessgrößen
definiert und in der Auswertungseinheit für die Prozesszustandsanalyse
verwendet. Anhand der Kenntnis von typischen Prozesszuständen
eines jeweiligen Produktionsprozesses kann das damit üblicherweise
zusammenhängende Zeitintervall in der Auswertungseinheit
nach der Erfindung abgelegt werden, so dass die jeweiligen Prozesszustandsmuster
abhängig von dem Zeitintervall und der Art des auftretenden
Prozesszustands vom System richtig erkannt werden und eine korrekte
Auswertung liefern. Beispielsweise ist in einem Produktionsprozess
in der Lebensmittelindustrie ein bestimmter Temperaturabfall des
Prozessmediums innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens bekannt.
Wenn dieses Zeitintervall und die entsprechende Zustandsänderung
der Prozessgröße dem System vorab mitgeteilt werden,
beispielsweise in Form von abgespeicherten Prozesszustandsmustern,
kann die Aussagefähigkeit und Qualität von Analyseergebnissen
des erfindungsgemäßen Detektionsverfahrens erhöht
werden.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist ein Zustandszähler vorgesehen, mit welchem die Anzahl von
Veränderungen einer Prozess- oder Sensorgröße
pro definierter Zeiteinheit erfassbar ist. Unter einem Zustandszähler
wird erfindungsgemäß hier jeder Zustandszähler
verstanden, mittels welchem bestimmte typische Prozesszustände
erfasst und numerisch gezählt werden können. Dies
wird nach der Erfindung vorteilhafterweise in Abhängigkeit
von festgelegten und zustandsspezifischen Zeitintervallen durchgeführt,
da für bestimmte in Produktionsprozessen auftretende Zustände
typische Zeitintervalle in der Praxis gegeben sind.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird eine
Anzahl von voneinander unabhängigen Zuständen
des Produktionsprozesses vorab definiert, welche jeweils gekennzeichnet
sind durch zeitliche und/oder wertebezogene Grenzen und Intervalle
hinsichtlich der untersuchten Sensor- oder Prozessgrößen.
Eine Definition von voneinander unabhängigen Zuständen
des Produktionsprozesses kann beispielsweise in Form einer Kombination
von Sensorwertentwicklung und zeitlichem Rahmen oder ähnlichem
erfolgen. Typische und voneinander unabhängige Zustände
eines jeweiligen spezifischen Produktionsprozesses sind dem erfindungsgemäßen
System dadurch vorab bekannt und können zur Verbesserung
der Diagnoseergebnisse verwendet werden.
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Nach
einer diesbezüglichen vorteilhaften Alternative des erfindungsgemäßen
Verfahrens werden vorab definierte und voneinander jeweils unabhängige
Zustände des jeweiligen Produktionsprozesses seriell miteinander
verknüpft. Unter einem seriellen Verknüpfen von
verschiedenen und voneinander unabhängigen Zuständen
eines Produktionsprozesses wird vorliegend beispielsweise eine definierte Abfolge
von verschiedenen Zuständen oder ein zeitliches Abhängigkeitsmuster
von Zuständen untereinander verstanden. So kann beispielsweise
ein Zustand Zi als eine unabdingbare Folge
eines davon unabhängigen anderen Zustands Zi-1 definiert
werden. Bei Nichteinhaltung der seriellen Verknüpfung und
in diesem Fall zeitlich festgelegten Abfolge der beiden Zustände
wird durch das erfindungsgemäße Verfahren ein
Signal als Ausgabe erzeugt, das beispielsweise in einem Alarm für
fehlerhaften Produktionsablauf ausgegeben werden kann. Die voneinander
unabhängigen und seriell verknüpften Zustände
Zi können sich dabei wertemäßig
oder zeitlich überlappen oder nicht. Eine Verknüpfung
der Zustände kann als UND ebenso mit der Vorschrift ODER
definiert werden, so dass es zum Beispiel einen Zustand Zk geben kann, dem entweder ein Zustand Zm oder ein Zustand Zn folgen
kann, bzw. Zz ist der Folgezustand von Zx oder Zy.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens werden Sensorkennzahlen verwendet, welche aus gemessenen
Rohdaten eines Sensors abgeleitet oder ausgerechnet werden. Neben
den Rohdaten bzw. Messwerten des Sensors oder anderer sensorieller
Systeme im Produktionsprozess werden damit sogenannte Sensorkennzahlen
abgeleitet und berechnet. Diese können ebenfalls in der
erfindungsgemäßen Speichereinheit gespeichert
werden. Die Verwendung von abgeleiteten Sensorkennzahlen hat den
Vorteil, dass bestimmte Einflüsse aus der Umgebung oder der
Messgrößen erfindungsgemäß hierdurch
kompensiert werden können. So kann mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren beispielsweise eine Berücksichtigung von Einflüssen
der simultan gemessenen Messgrößen untereinander
durch eine berechnete Kompensation durchgeführt werden.
Die Analyseergebnisse hinsichtlich des aktuellen Zustands des Produktionsprozesses
sind damit verbessert.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist der verwendete Sensor ein Temperaturfühler zur Erfassung einer
Prozesstemperatur bzw. der Temperatur eines Prozessmediums in einer
Produktionsanlage, wobei mindestens die Temperaturwerte als eine
Sensorgröße in der Auswertungseinheit zur Prozessdiagnose neben
weiteren aktuellen Prozesswerten verwendet werden. Nach einer weiteren
diesbezüglichen vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens werden innerhalb der Prozessdiagnose in der Auswertungseinheit
als Sensor- oder Prozessgröße ein pH-Wert, ein
Temperaturwert, eine elektrische Leitfähigkeit des Prozessmediums,
ein Gehalt an Gelöstsauerstoff, eine Trübung oder
ein CO2-Wert verwendet. Mit diesen Werten
können bestimmte Eigenschaften des im Produktionsprozess
verarbeiteten Prozessgutes realitäts- und wirklichkeitsnah
abgebildet werden. Die kombinierte und simultane Verwendung und
Auswertung von einer dieser Größen zusammen beispielsweise
mit durch einen Sensor gemessenen Temperaturwerten liefert aussagekräftige
Ergebnisse hinsichtlich des aktuellen Prozesszustands. Neben den
Messgrößen selbst können im Rahmen der
Erfindung auch die zeitlichen Ableitungen aller oder einzelner Messgrößen
je nach Produktionsprozess eingesetzt werden.
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Erfindungsgemäß wird
ebenfalls eine Vorrichtung zur Detektion von Prozesszuständen
in alternierenden Produktionsprozessen mit den Merkmalen nach Anspruch
13 vorgeschlagen, wobei die Vorrichtung dadurch gekennzeichnet ist,
dass sie eine Auswertungseinheit aufweist, welche angepasst ist,
simultan mehrere Sensorwerte und/oder weitere Prozessgrößen
zur Diagnose von aktuellen Prozesszuständen und/oder Sensorzuständen
im Produktionsprozess zu verarbeiten, und wobei voreingestellte untere
und obere Schwellenwerte Su, So für
mindestens zwei Sensor- oder Prozessgrößen in
der Vorrichtung gespeichert sind. Die Auswertungseinheit nach der Erfindung
kann innerhalb der Detektionsvorrichtung hinsichtlich von Prozesszuständen
entweder als ein separates Hardware-/Programmmodul installiert werden
oder als ein Programmmodul in bestehende Vorrichtungen der Produktionsanlage
wie beispielsweise die zentrale Steuer- und Regelungseinheit integriert
werden. Die gleichzeitige bzw. simultane Verarbeitung und Auswertung
von Sensorwerten oder weiteren Prozessgrößen erfolgt
je nach vorab definierten und prozessspezifisch relevanten Größen,
und die jeweiligen Werte und Größen werden zusammen
mit den Diagnoseergebnissen in einer Speichereinheit gespeichert.
Darüber hinaus sind jeweils für die relevanten
Prozessgrößen und Sensorwerte voreingestellte
untere und obere Schwellenwerte in der Vorrichtung definiert und
abgespeichert. Anhand der Schwellenwerte und gemessenen Sensorwerte
bzw. Prozessgrößen kann die erfindungsgemäße
Vorrichtung aktuelle Zustände von Prozessen genau analysieren,
und einzelne Elemente von Produktionsanlagen können hinsichtlich
deren Funktionsfähigkeit gleichermaßen wie der
globale aktuelle Prozesszustand mit einfachen Mitteln bewertet werden.
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Nach
einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist mit der Auswertungseinheit ein akustisches und/oder
optisches Signal erzeugbar. Nach einem vorteilhaften Aspekt sind eine
Anzeigeeinrichtung und/oder eine Alarmeinrichtung vorgesehen, welche
mit der Auswertungseinheit zur Übermittlung des Signals
verbunden sind.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist ein Zustandszähler vorgesehen, mittels
welchem vordefinierte Zustände hinsichtlich des Produktionsprozesses
anhand von Schwellenwerten oder Intervallgrenzen für Prozess-
oder Sensorgrößen zahlenmäßig erfassbar
sind. Der Zustandszähler bietet eine denkbar einfache Prozessanalyse,
wenn beispielsweise die Anzahl von Überschreitungen eines
bestimmten Grenzwertes oder einer Kombination von Grenzwerten und
Zeitintervallen für verschiedene im System berücksichtigte
zustandsrelevante Größen festgestellt wird. Als
Folge kann der Zustandszähler oder die Auswertungseinheit
beispielsweise ein Ausgangssignal als Folgereaktion erzeugen, wie
z. B. ein Alarmsignal, eine optische bzw. visuelle Meldung oder
ein Steuersignal an eine Relaisschaltung am Messumformer oder andere
Steuerungseinrichtungen des Produktionsprozesses.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung sind untere und obere Schwellenwerte Su,
So für jeweilige Sensorwerte in
einem Messumformer des Sensors oder im Sensor selbst gespeichert.
Dadurch sind keine separaten Speicherkapazitäten für
die Durchführung der erfindungsgemäßen
Prozessanalyse erforderlich.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung liefert die Auswertungseinheit als Ergebnis der Prozessdiagnose
ein akustisches Signal, ein optisches bzw. visuelles Signal und/oder
ein Steuersignal für insbesondere eine Relaisschaltung
einer Einrichtung der Produktionsanlage. Damit kann zeitnah auf
sich verändernde Prozesszustände reagiert werden,
und ein Bediener wird frühzeitig und in verschiedenster
Weise auf kritische Prozesszustände in der Produktionsanlage
hingewiesen.
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Die
Erfindung wird im Folgenden mehr im Detail anhand eines Ausführungsbeispiels
unter Zuhilfenahme der beigefügten Zeichnung beschrieben werden.
In der Zeichnung zeigen:
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1 ein
Diagramm mit dem zeitlichen Verlauf zweier Messgrößen
mit jeweiligen Schwellenwerten und Zeitintervallen von verschiedenen
Zuständen Zi zur Veranschaulichung
des Prinzips des Verfahrens nach der vorliegenden Erfindung; und
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2 ein
schematisches Blockdiagramm eines Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Detektion
von Prozesszuständen in Produktionsprozessen mit zwei Sensoren.
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In
der 1 ist der zeitliche Verlauf zweier Messgrößen
X1, X2 als ein Beispiel
dargestellt, um zu veranschaulichen, wie das erfindungsgemäße
Verfahren zur Detektion von Prozesszuständen grundsätzlich
funktioniert: Für beide Messwerte X1,
X2 sind in einem erfindungsgemäßen
Eingabegerät, beispielsweise einer menügesteuerten
Schnittstellenvorrichtung, mehrere Schwellenwerte definiert. Die Schwellenwerte
sind in der 1 mit gepunkteten Linien parallel
zur Abszisse eingezeichnet und mit einem jeweiligen Index versehen.
Für die Messgröße X1 beispielsweise
sind in diesem Ausführungsbeispiel ein erster unterer Schwellenwert
X1.1.min und ein zweiter unterer Schwellenwert
X1.2.min festgelegt. Die Schwellenwerte
sind mit ebenfalls voreingestellten Zeitintervallen z1,
z2 und z3 verknüpft,
worüber jeweils verschiedene Zustände Z1, Z2 und Z3 definiert sind. Ein Zustand Zi ist
hier also quasi eine Kombination von Zeitintervall und Messwertverlauf
innerhalb von bestimmten Grenzen. Bei Eintreten eines der Zustände
Z1, Z2, Z3 wird mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren ein Ausgabesignal generiert, das beispielsweise einer
Alarmeinrichtung zugeführt werden kann. Dies ist in 1 anhand
des Zustands Z3 illustriert. Das Zeitintervall
für den Zustand Z3 ist mit den
Grenzen t3.min und t3.max festgelegt.
Die Dauer eines Zeitintervalls zi kann über
Grenzen ti,min und ti,max definiert werden.
Dabei wird ein Zustand Zi erst als solcher
erkannt, wenn die Messgrößen Xi in
ihren für diesen Zustand Zi definierten
Bereichen liegen. Bei Überschreiten der jeweiligen Schwellenwerte
für die Messgrößen X1,
X2 innerhalb des Zeitintervalls z3 wird eine Alarmmeldung mit der Vorrichtung
nach der Erfindung generiert. Dauert aber der Zustand Zi mit den
Messgrößen Xi in ihren
für diesen Zustand definierten Bereichen länger
als ti,max, dann liegt eine Störung
vor (siehe 1). Eine minimale Dauer ti,min für einen Zustand Zi muss angegeben werden. Der obere Grenzwert
ti,max ist optional. Wird ein oberer Grenzwert
nicht angegeben, dann kann lediglich keine Warnung erfolgen. Der
Zustand wird aber dennoch registriert.
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Das
heißt, es kann grundsätzlich zwei Arten von Alarmmeldungen
geben:
- 1. der Zustand Zi dauert zu lange (eben
beschrieben, dazu muss ti,max definiert
sein);
- 2. der Zustand Zi wird nicht erkannt
(ti,min wird nicht erreicht) und der Zustand
Zi ist mit mindestens einem weiteren Zustand Zk verknüpft
(dabei kann Zk vor oder nach Zi liegen).
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Dabei
wird erfindungsgemäß nicht nur ein einziger Sensorwert
berücksichtigt, sondern es werden simultan mindestens zwei
Sensor- oder Prozessgrößen des jeweiligen Produktionsprozesses
ausgewertet, was in 1 anhand der beiden Messgrößen X1, X2 illustriert
ist. Die Messgröße X1 kann
beispielsweise ein Temperaturwert sein, welcher von einem Temperatursensor
in einer Produktionsanlage anhand des Prozessgutes gemessen wird.
Die Messgröße X2 kann
beispielsweise ein pH-Wert, ein anderer Temperaturwert oder die
Leitfähigkeit des Prozessgutes sein. Beide Messgrößen
X1, X2 werden simultan,
d. h. gleichzeitig, über den Zeitablauf betrachtet, ausgewertet
und gespeichert. Anhand der vordefinierten Zustände Zi können im alternierenden Produktionsprozess
Situationen erkannt werden, welche eine Wartung oder eine Änderung
im Produktionsprozess oder einzelner Produktionsanlagenteile erfordern.
Da beispielsweise Sensoren wie Temperaturmessfühler durch
die Belastung und durch die Messumgebung über die Zeit
ihre Eigenschaften ändern können, ist es erforderlich,
die Funktionsfähigkeit des Sensors und damit den gesamten
Produktionsprozess auf die Zustandsgüte hin zu überwachen.
Dies geschieht nach der vorliegenden Erfindung anhand eines simultanen
Auswertens mehrerer Prozessgrößen oder Sensorgrößen über
voreingestellte Schwellenwerte mit dem Ziel einer Gesamtprozessdiagnose.
Damit können mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren nicht nur die aktuellen Prozessbedingungen, wie z. B.
die aktuelle Temperatur des Prozessgutes, festgestellt werden, sondern
es können erfindungsgemäß auch allgemeine
Aussagen über Prozesszustände gemacht werden.
Diese werden erfindungsgemäß in vorteilhafter
Weise fortlaufend oder mindestens periodisch erfasst und gespeichert und
in einer Auswertungseinheit im Hinblick auf fehlerhafte Prozesszustände
analysiert. Die Analyse des Prozesszustands und die Diagnose mit
dem erfindungsgemäßen Verfahren können
dabei in Form eines einfachen Zustandszählers realisiert
sein. Des Weiteren können durch die Festlegung bestimmter messwertbezogener
oder zeitlicher Grenzwerte auch qualitative Aussagen über
den Prozesszustand insgesamt gemacht werden, auf deren Basis dann
entsprechende Signale oder Folgereaktionen ausgeführt werden.
Als Ausgangssignal der erfindungsgemäßen Vorrichtung
kann entweder ein elektrisches Steuersignal für eine Relaisschaltung
erzeugt werden oder aber eine visuelle oder akustische Alarmmeldung,
die an eine Anzeigeeinrichtung oder eine ein Tonsignal erzeugende
Einrichtung weitergeleitet wird.
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In
der 2 ist ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zur Detektion von Prozesszuständen in Form
eines schematischen Blockdiagramms dargestellt. Die Vorrichtung
zur Detektion von Prozesszuständen in alternierenden Produktionsprozessen
beispielsweise der Lebensmitteltechnologie oder chemischen Industrie
weist eine Auswertungseinheit 2 auf, die mit einer Speichereinheit 3 verbunden
ist. Der zu überwachende Produktionsprozess 10 ist
im unteren Teil der 2 mit verschiedenen Prozessschritten
schematisch dargestellt. In einem ersten Teil befindet sich ein
erster Sensor 1, der zum Beispiel ein Temperatursensor
ist. Der Sensor 1 ist mit einem Messumformer 7 verbunden,
der wiederum mit der Auswertungseinheit 2 nach der vorliegenden
Erfindung verbunden ist. In einem anderen Bereich des Produktionsprozesses 10 ist
ein zweiter Sensor 11 in Form eines pH-Wert-Sensors eingebaut,
der wiederum mit einem Messumformer 7 verbunden ist. Auch
dieser weitere Sensor 11 ist über den Messumformer 7 mit
der Auswertungseinheit 2 verbunden, in welcher die beiden
Sensorwerte der Sensoren 1, 11 zusammengeführt
werden. In einer Speichereinheit 3 werden vom Benutzer
definierte prozessspezifische Werte und Daten abgelegt. In der Speichereinheit 3 sind
beispielsweise obere und untere Schwellenwerte für von
den Sensoren 1, 11 gemessene Messwerte, in diesem
Fall Temperaturwerte und pH-Werte, abgelegt. Des Weiteren können
in der Speichereinheit 3 jeweils auf den zu diagnostizierenden
Produktionsprozess angepasste typische Zustände Zi abgelegt werden. Des Weiteren können
Daten hinsichtlich weiterer Prozessgrößen oder
Sensorgrößen hier gespeichert sein. Die Auswertungseinheit 2 ist
bei diesem Ausführungsbeispiel ferner mit einem Zustandszähler 4 versehen. Über den
Zustandszähler 4 kann das Auftreten von bestimmten
vorab definierten Zuständen Zi numerisch erfasst
werden und dem Bediener oder einer Steuerungseinheit weitergegeben
werden.
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Die
Auswertungseinheit 2 der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist angepasst, simultan mehrere Sensorwerte oder Prozessgrößen
in solch einer Form zu verarbeiten, dass anhand der mehreren Werte
oder Größen eine qualitative Aussage über den
aktuellen Prozesszustand des Produktionsprozesses 10 zu
Diagnosezwecken abgeleitet werden kann.
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Dadurch
ist die Auswertungseinheit 2 nicht nur in der Lage, die
einzelnen Sensorwerte zu erfassen und für die Prozesssteuerung
zu benutzen. Über die simultane Erfassung und Auswertung
von gleichzeitig mehreren Prozess- oder Sensorgrößen
können mit einer relativ einfachen Vorrichtung auch allgemeine
Aussagen über den derzeitigen aktuellen Prozesszustand
und eventuell erforderliche Eingriffe oder Wartungsarbeiten gemacht
werden. Als Ergebnis in Form beispielsweise eines Ausgangssignals liefert
die Auswertungseinheit 2 ein visuelles bzw. optisches Signal,
das zum Beispiel in einer Anzeigeeinrichtung 5 dargestellt
werden kann. Alternativ oder ergänzend kann auch ein akustisches
Signal von der Auswertungseinheit 2 ausgegeben werden,
das in einer Alarmeinrichtung 6 in Form eines Signaltons
beispielsweise einen fehlerhaften Prozessablauf signalisiert. Des
Weiteren kann ergänzend oder alternativ ein elektrisches
Signal bei Eintreten eines bestimmten Prozesszustands Zi erzeugt
werden, das über ein Schaltrelais 8 zum Aktivieren
einer Stelleinrichtung 9 innerhalb des Produktionsprozesses 10 gegeben wird.
Damit kann automatisch und mit recht geringem apparativem Aufwand
eine hocheffektive Überwachung und Diagnose von laufenden
Produktionsprozessen durchgeführt werden. Ein Sensorverschleiß oder
ein anderes Fehlverhalten innerhalb des Prozesses 10 kann
frühzeitig erkannt werden und durch die erfindungsgemäße
Diagnosevorrichtung ausgewertet und erfasst werden. Die Speicherung
von Prozesszuständen Zi und Schwellenwerten
sowie Zeitintervallen für Sensorwerte kann statt in der
Speichereinheit 3 auch direkt im Messumformer 7 der
Sensoren 1, 11 erfolgen. Auch kann statt einer
separaten Auswertungseinheit 2 die Auswertungseinheit als
ein Programmmodul innerhalb bestehender Steuerungseinrichtungen
oder Prozesscomputer eingebaut werden. Vorteilhafterweise ist auch
eine Schnittstelle vorgesehen, über welche ein Benutzer
oder Bediener beispielsweise menügesteuert Schwellenwerte
für Sensormesswerte, Zeitintervalle oder zustandsspezifische
weitere Daten eingeben kann. Auch ist die erfindungsgemäße
Vorrichtung nicht darauf beschränkt, lediglich zwei Sensorwerte
zu erfassen und für die Prozessdiagnose simultan auszuwerten.
Weitere Sensor- oder Prozessgrößen können
alternativ, ergänzend oder zusätzlich verwendet
werden.
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Mit
der erfindungsgemäßen Vorrichtung und dem erfindungsgemäßen
Verfahren wird ein sehr einfaches Werkzeug zur Prozessdiagnose bereitgestellt.
Außer den aktuellen Prozessbedingungen, wie Temperatur
des Prozessgutes, pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit etc.,
kann mit der Erfindung nun auch eine Aussage dahingehend gemacht
werden, wie der sich permanent ändernde Prozessablauf insgesamt zu
bewerten ist. Eine Prozessveränderung beispielsweise aufgrund
eines Sensorverschleißes oder anderer Fehlfunktionen kann
daher zeitnah und fortlaufend mit einfachen Mitteln überwacht
und frühzeitig erkannt werden.
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Im
Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel für die
erfindungsgemäße Prozessdiagnose anhand der in 1 dargestellten
Messverläufe der beiden Messgrößen X1, X2 gegeben: In
einem Messumformer 7 oder einer anderen Mensch/Maschinen-Schnittstelle
werden in einem Menü sequentielle Zustände eines
zu analysierenden aktuellen Produktionsprozesses durch die Eingabe
von Schwellenwerten, Zeitintervallen, Werteverläufen etc.
eingegeben. Die Definition erfolgt je nach Bedarf und kann auch
vom Bediener geändert werden. Da eine Zustandsdefinition
jeweils prozessabhängig ist, ist mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren eine Änderung durch eine Benutzer/Vorrichtungs-Schnittstelle
vorgesehen. Die eingegebenen Zustandsdaten wie Schwellenwerte, Grenzwerte
und Zeitintervalle werden entweder in der Speichereinheit 3 oder
im Messumformer 7 bzw. im Sensor 1, 11 selbst gespeichert. Bei
einer Speicherung der relevanten Zustandsdaten im Sensor 1, 11 können
die Anzeigegrößen auch über Sensorkennzahlen
wahlweise in ein Rohdatenformat umgerechnet werden.
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Wenn
es beispielsweise für einen bestimmten Prozess bekannt
ist, dass verschiedene Messgrößen wie Temperatur
und pH-Wert des Prozessguts sich untereinander beeinflussen, kann
eine solche gegenseitige Beeinflussung von Messgrößen oder
Prozessgrößen auch durch eine berechnete Kompensation
berücksichtigt werden. Neben den mit Sensoren 1, 11 erfassten
Prozessgrößen wie Temperatur und pH-Wert kann
im erfindungsgemäßen Verfahren auch eine bestimmte
Anzahl von Veränderungen pro definierter Zeiteinheit über
Schwellenwerte analysiert werden. Dafür werden ein unterer
Schwellenwert Su und ein oberer Schwellenwert
So für jede untersuchte Sensorgröße
oder Prozessgröße eingegeben. Zusammen mit einem
vorab definierten Zeitintervall für das Einhalten dieser
Schwellenwerte kann eine qualitative Aussage über den korrekten oder
inkorrekten Ablauf des untersuchten Produktionsprozesses 10 erfolgen.
Dafür kann zusätzlich beispielsweise eine Anzahl
von unabhängigen Zuständen Zi definiert
werden. Ein Beispiel wird weiter unten gegeben werden. Daneben kann
noch eine bestimmte Anzahl von zustandsspezifischen Zeitintervallen definiert
werden. Erst bei Ablauf eines vorgegebenen Zeitintervalls wird beispielsweise
ein vorab definierter Prozesszustand Z1 auch
als solcher registriert. Neben dem einfachen Ablauf eines vorab
bestimmten Zeitintervalls können auch zeitliche Intervallgrenzen mit
timin und timax definiert
werden. All dies kann über eine menügesteuerte
Eingabevorrichtung beispielsweise in Form eines Touchscreen-Monitors
erfolgen. Durch zeitliche Intervallgrenzen können Differenzierungen
zwischen dem Standardprozessablauf und den zu erfassenden fehlerhaften
Prozesszuständen auf relativ einfache Weise durchgeführt
werden. Zum Beispiel wird bei Unterschreiten einer unteren Intervallgrenze
timin kein Alarm oder Warnsignal ausgegeben.
Wird der aktuelle Zustand des untersuchten Produktionsprozesses 10 in
der Zeit zwischen timin und ti verlassen
oder dauert der aktuelle Zustand länger als eine festgelegte
Zeit timax, so werden ein Warnsignal, ein
elektrisches Signal für ein Schaltrelais und/oder eine
Alarmmeldung von der Auswertungseinheit 2 und angeschlossenen
Warngeräten generiert. Bei Unterschreiten von timin gibt es zum Beispiel nur einen Alarm,
falls dieser Zustand Zi mit einem weiteren
Zustand Zk verknüpft ist. Wird
der Zustand zwischen timin und timax verlassen, gibt es keine Alarmmeldung.
Dauert er länger als timax gibt
es einen Alarm.
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So
können je nach Bedarf und je nach zu analysierendem Produktionsprozess
vom Bediener verschiedene Zustände Zi definiert
werden. Ein Beispiel von Zustandsdefinitionen wird nachfolgend gegeben
(dabei bedeutet beispielsweise der Schwellwert S1,2,min minimaler
Schwellwert der Messgröße X1 im
Zustand Z2): Zustand Z1 ist
definiert wie folgt:
- – über
ein Zeitintervall z1 müssen
- – ein unterer Schwellenwert X1,1,min;
- – ein unterer Schwellenwert X1,2,min und
- – ein Bereich (ΔX1,1/Δt)min
eingehalten werden.
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Ein
weiterer Zustand Z2 ist definiert als:
- – ein Zeitintervall z2;
- – ein unterer Schwellenwert X2,1,min und
- – ein unterer Schwellenwert X2,2,min.
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Und
ein letzter Zustand Z3 in diesem Ausführungsbeispiel
wird gebildet über:
- – ein
Zeitintervall z3;
- – einen Bereich (ΔX3,1/Δt)max.
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Diese
drei Zustände Z1, Z2 und
Z3 in der beschriebenen Form sind an dem
Beispiel der 1 mit entsprechendem Werteverlauf
zweier Messgrößen X1 und
X2 dargestellt. Bei Eintritt eines der Zustände wird
beispielsweise ein Alarmsignal erzeugt, das über eine Alarmeinrichtung 6 der
Vorrichtung nach der Erfindung ausgegeben wird.
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Zusätzlich
können die drei verschiedenen Zustände noch seriell
miteinander verknüpft werden. Beispielsweise kann ein Zustand
Zi als ein Folgezustand von einem notwendigerweise
vorhergehenden anderen Zustand Zi-1 definiert
werden. Wenn diese Abfolge der beiden Zustände Zi und Zi-1 nicht
eintritt, wird durch die Vorrichtung ein Alarm oder ein visuelles
Warnsignal erzeugt.
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Die
Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele
beschränkt und umfasst jede weitere technisch mögliche
Realisierungsart, welche in die Reichweite der nachfolgenden Ansprüche
fällt. Insbesondere kann die Diagnosemethodik nach der Erfindung
sowohl als eine Hardwarelösung als auch als eine Softwarelösung
realisiert werden. In letzterem Fall kann das erfindungsgemäße
Verfahren beispielsweise in Form von Programmmodulen in bestehende
Steuer- und Regelungsrechner von Produktionsanlagen integriert werden.
Auch ist der Ort einer Speicherung von voreingestellten Schwellenwerten, Intervallen
und Zuständen eines jeweiligen Produktionsprozesses nicht
auf eine separate Speichereinheit 3 wie im obigen Beispiel
beschränkt. Eine Speicherung und Eingabe von voreingestellten
Schwellenwerten, Zeitintervallen, Prozesszuständen etc. kann
auch anhand bestehender Speicherkapazitäten wie im Messumformer 7 von
Sensoren oder an anderer Stelle erfolgen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 1550861
A1 [0002]
- - DE 10209318 A1 [0003]