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DE102008041511A1 - Gerätehauptschalter für elektrische Werkzeugmaschinen, insbesondere Elektrohandwerkzeuge, und ein Elektrohandwerkzeug - Google Patents

Gerätehauptschalter für elektrische Werkzeugmaschinen, insbesondere Elektrohandwerkzeuge, und ein Elektrohandwerkzeug Download PDF

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Publication number
DE102008041511A1
DE102008041511A1 DE102008041511A DE102008041511A DE102008041511A1 DE 102008041511 A1 DE102008041511 A1 DE 102008041511A1 DE 102008041511 A DE102008041511 A DE 102008041511A DE 102008041511 A DE102008041511 A DE 102008041511A DE 102008041511 A1 DE102008041511 A1 DE 102008041511A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
switch
device main
main switch
actuating
locking
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102008041511A
Other languages
English (en)
Inventor
Axel Kuhnle
Willy Braun
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
Priority to DE102008041511A priority Critical patent/DE102008041511A1/de
Priority to EP09780221.9A priority patent/EP2329509B1/de
Priority to PCT/EP2009/058559 priority patent/WO2010023013A1/de
Publication of DE102008041511A1 publication Critical patent/DE102008041511A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
    • H01H9/00Details of switching devices, not covered by groups H01H1/00 - H01H7/00
    • H01H9/02Bases, casings, or covers
    • H01H9/06Casing of switch constituted by a handle serving a purpose other than the actuation of the switch, e.g. by the handle of a vacuum cleaner
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25DPERCUSSIVE TOOLS
    • B25D17/00Details of, or accessories for, portable power-driven percussive tools
    • B25D17/04Handles; Handle mountings
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25FCOMBINATION OR MULTI-PURPOSE TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DETAILS OR COMPONENTS OF PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS NOT PARTICULARLY RELATED TO THE OPERATIONS PERFORMED AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B25D2250/00General details of portable percussive tools; Components used in portable percussive tools
    • B25D2250/255Switches
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    • HELECTRICITY
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    • H01H21/00Switches operated by an operating part in the form of a pivotable member acted upon directly by a solid body, e.g. by a hand
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    • H01H21/04Cases; Covers
    • H01H21/10Casing of switch constituted by a handle serving a purpose other than the actuation of the switch

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Mechanisms For Operating Contacts (AREA)

Abstract

Es wird ein Gerätehauptschalter für elektrische Werkzeugmaschinen, insbesondere Elektrohandwerkzeuge, mit einer Schaltwippe und einem elektrischen Schalterelement vorgeschlagen. Die Schaltwippe weist entlang einer ersten Betätigungsrichtung mindestens zwei Schaltstellungen auf. Das elektrische Schalterelement umfasst ein Schaltergehäuse und eine ein bewegliches Betätigungselement aufweisende Betätigungsvorrichtung. Das elektrische Schalterelement weist eine Längserstreckung auf, welche unter einem Winkel, insbesondere senkrecht zur ersten Betätigungsrichtung, ausgerichtet ist. Beim erfindungsgemäßen Gerätehauptschalter weist das bewegliche Betätigungselement eine zweite Betätigungsrichtung auf, welche parallel zur Längserstreckung des elektrischen Schalterelements orientiert ist.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung betrifft einen Gerätehauptschalter nach der Gattung des unabhängigen Anspruchs.
  • Es sind schon Gerätehauptschalter für elektrische Werkzeugmaschinen, insbesondere Elektrohandwerkzeuge, in besonderen Maßen für Bohr-, Meißel- und/oder Kombihämmer bekannt. Diese Gerätehauptschalter weisen ein elektrisches Schalterelement mit einem quaderförmigen Schaltergehäuse auf. In seiner größten Ausdehnung weist dieses Schaltergehäuse eine Längserstreckung auf. Zu dieser Längserstreckung ist am Schaltergehäuse ein als ein Schaltknopf ausgeführtes Betätigungselement vorgesehen, welches eine Betätigungsrichtung aufweist, die im Wesentlichen senkrecht zur Längsersteckung des Schaltergehäuses orientiert ist.
  • Insbesondere bei Elektrohandwerkzeugen ist der Gerätehauptschalter typischerweise in einem Haupthandgriff angeordnet. Über dem Schaltknopf des elektrischen Schalterelements ist dabei eine Schaltklinke angeordnet, welche aus dem Haupthandgriff herausragt. Der Bediener kann nun durch einen Druck in einer ersten Betätigungsrichtung auf die Schaltklinke den Schaltknopf entlang seiner Betätigungsrichtung derart verschieben, dass die im Inneren des Schaltergehäuses angeordneten Kontaktelemente des elektrischen Schalterelements zum Schließen eines Stromkreises zur Anlage gebracht werden. Der Stromkreis verbindet dabei im Wesentlichen eine Spannungsversorgung mit einer elektrischen Antriebseinheit der Werkzeugmaschine.
  • Der Einsatz eines derartigen Gerätehauptschalters in elektrischen Werkzeugmaschinen mit sehr leistungsfähigen Antriebseinheiten erfordert aufgrund der hohen Schaltleistungen eine robuste und gleichzeitig relativ großbauende Ausführung des elektrischen Schalterelements. Die bekannten elektrischen Schalterelemente mit ausreichenden elektrischen Schaltströmen insbesondere für Bohr-, Meißel- und/oder Kombihämmer weisen aufgrund der quer zur Längserstreckung orientierten Betätigungsrichtung des Betätigungselements einen für die ergonomische Gestaltung des Haupthandgriffs zu großen Bauraumbedarf auf. Die Haupthandgriffe haben dabei in der Regel zu große Griffumfänge, insbesondere wenn zum Aufsteifen der Handgriffstruktur große Materialwandstärken und insbesondere zusätzliche Aussteifungsrippen realisiert werden müssen.
  • Es sind aber auch elektrische Schalterelemente bekannt, bei denen die Betätigung des Betätigungselementes entlang der Längserstreckung des Schaltergehäuses erfolgt. Diese elektrischen Schalterelemente besitzen bei gleicher elektrischer Schaltleistung einen kompakteren Aufbau als die bekannten elektrischen Schalterelemente, wie sie insbesondere in Gerätehauptschaltern von Bohrhämmern zum Einsatz kommen. Für einen ergonomischen Einbau erfordern diese Schalterelemente eine Umlenkung einer ersten Betätigungsrichtung beispielsweise der Schaltklinke in die zweite, parallel zur Längserstreckung des Schaltergehäuses orientierte Betätigungsrichtung des Betätigungselementes des elektrischen Schalterelementes. Bislang sind daher nur Werkzeugmaschinen mit bekannten Schaltern bekannt, welche eine kurze Schaltklinke mit einem relativ großen Drehwinkel und einem weit oben liegenden Drehpunkt aufweisen. Diese sind insbesondere bei Bohrhämmern der oberen Leistungsklasse nicht einsetzbar, sofern keine elektronische Schaltung erfolgt.
  • Aus DE 100 34 768 A1 ist darüber hinaus ein Gerätehauptschalter für einen Elektrokombihammer bekannt, welcher anstelle der Schaltklinke eine Schaltwippe aufweist, die zu einer Betätigung des elektrischen Schalterelements am Haupthandgriff angeordnet ist. Dieser Gerätehauptschalter weist weiters eine Arretiervorrichtung auf, bei der die Schaltwippe während einer für den Bediener ungefährlicheren Betriebsart reversibel arretiert werden kann. Dadurch wird der Bediener vorteilhaft entlastet, weil er zum Betrieb des Kombihammers in dieser ersten, ungefährlicheren Betriebsart nicht ständig die Schaltwippe gedrückt halten muss. Soll in dieser Betriebsart die Antriebseinheit deaktiviert werden, drückt der Bediener eine zweite Betätigungsfläche, welche auf der Schaltwippe vorgesehen ist, sodass die Schaltwippe in ihre erste Schaltstellung zurückspringt. Eine derartige Funktion setzt eine Konstruktion des äußeren Schaltelements als Schaltwippe voraus und ist daher in den bekannten Gerätehauptschaltern mit elektrischen Schalterelementen, welche eine Betätigungsrichtung entlang ihrer Längserstreckung aufweisen, nicht möglich.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Vorteile der Erfindung
  • Der erfindungsgemäße Gerätehauptschalter mit den Merkmalen des Anspruchs 1 hat den Vorteil, einen trotz hoher elektrischer Schaltleistung geringen Einbauraum zu erfordern. Eine Schaltwippe mit einer ersten Betätigungsrichtung ermöglicht eine ergonomische Bedienung der Werkzeugmaschine. Die Schaltwippe weist dabei mindestens zwei Schaltstellungen auf. Weist das elektrische Schalterelement ein bewegliches Betätigungselement mit einer zweiten Betätigungsrichtung auf, welche sich entlang einer Längserstreckung eines Schaltergehäuses des elektrischen Schalterelements erstreckt, wobei die Längserstreckung unter einem Winkel, insbesondere senkrecht zur ersten Betätigungsrichtung der Schaltwippe orientiert ist, so können hohe Schaltleistungen des erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters auf geringstem Bauraum erreicht werden. Insbesondere kann das elektrische Schalterelement des erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters als ein kostengünstiger, kompakter und zugleich leistungsstarker Schiebeschalter ausgebildet sein.
  • Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen ergeben sich vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Hauptanspruch angegebenen Merkmale.
  • In einer bevorzugten Ausführung weist das elektrische Schalterelement des erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters ein springendes Kontaktsystem auf. Unter einem „Kontaktsystem” wird dabei insbesondere ein System elektrischer Kontaktelemente im Inneren des Schalterelements verstanden, welche durch das bewegliche Betätigungselement zum Schließen bzw. Unterbrechen eines Stromkreises wahlweise geschlossen oder geöffnet werden können. Unter einem „springenden Kontaktsystem” wird dabei insbesondere eine Kontaktsystem verstanden, welches zwei bewegungsstabile Schaltpositionen aufweist. Dabei wird unter einer „bewegungsstabilen Schaltposition” insbesondere eine Schaltposition der Kontakte verstanden, bei der die Kontakte eindeutig geschlossen oder aber eindeutig geöffnet sind. Insbesondere ist es nicht möglich, die Kontakte in einem derartigen Abstand zueinander zu halten, dass ein Stromkreis durch einen Lichtbogen geschlossen gehalten werden kann. Anders ausgedrückt, die Kontakte weisen ein eindeutig bi-stabiles, zwischen den beiden Schaltpositionen wechselndes Schaltverhalten auf. In einer vorteilhaften Ausführung des Kontaktsystems ist vorgesehen, dass eine Kontaktbetätigung in Richtung der zweiten Betätigungsrichtung erfolgt.
  • Ist das bewegliche Betätigungselement als eine Schub- oder Zugstange ausgebildet, kann eine besonders kostengünstige Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters erreicht werden.
  • In einer vorteilhaften Ausführung des erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters ist weiters eine Umlenkeinrichtung vorgesehen, welche eine Betätigung der Schaltwippe zwischen den mindestens zwei Schaltstellungen entlang der ersten Betätigungsrichtung in eine Betätigung des beweglichen Betätigungselements entlang der zweiten Betätigungsrichtung umlenkt. Vorteilhafterweise weist die Umlenkeinrichtung dabei mindestens einen Umlenkhebel auf. In weiteren bevorzugten Ausführungen kann die Umlenkeinrichtung mindestens ein Druck-, Zug-, Feder- und/oder Seilelement umfassen.
  • Eine kompakte Ausführung des erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters wird dadurch erreicht, dass die Umlenkeinrichtung am Schaltergehäuse angeordnet ist.
  • Eine vorteilhafte Weiterentwicklung des erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters wird dadurch erreicht, dass eine Arretiervorrichtung mit einem beweglichen Arretierelement vorgesehen ist. Mit diesem Arretierelement ist die Schaltwippe in mindestens einer ihrer Schaltstellungen arretierbar.
  • In einer bevorzugten Weiterentwicklung weist das bewegliche Arretiermittel zwei Endstellungen auf. Weiters ist ein Fixiermittel vorgesehen, durch welches das bewegliche Arretierelement in mindestens einer der beiden Endstellungen fixiert werden kann.
  • In einer besonders bevorzugten Weiterentwicklung des erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters verfügt die Arretiervorrichtung über ein Verstellmittel, mit welchem die Arretiervorrichtung zwischen einem aktivierten und einem deaktivierten Zustand umschaltbar ist.
  • Eine besonders kompakte Ausführung des erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters ist dadurch gegeben, dass die Arretiervorrichtung am Schaltergehäuse angeordnet ist.
  • Durch eine Anordnung der Schaltwippe und/oder der Umlenkeinrichtung und/oder der Arretiervorrichtung an einem Verschlussdeckel des Schaltergehäuses wird eine besonders montagefreundliche Ausführung des erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters erreicht.
  • Eine besonders bedienerfreundliche Ausführung des erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters wird dadurch erreicht, dass die Schaltwippe zwei Betätigungsflächen aufweist. Vorzugsweise sind dabei die beiden Betätigungsflächen im Wesentlichen beidseits einer Wippenlagerachse angeordnet. Durch eine Betätigung der zweiten Betätigungsfläche durch einen Bediener kann dabei die Arretiervorrichtung entriegelt werden.
  • In einem anderen Aspekt der Erfindung ist ein Elektrohandwerkzeug, insbesondere ein Bohr- und/oder Meißel- und/oder Kombihammer mit einem erfindungsgemäßen Gerätehauptschalter ausgerüstet. Das Elektrohandwerkzeug weist dabei ein Maschinengehäuse, eine im Maschinengehäuse aufgenommene Antriebseinheit zum Antrieb eines Werkzeugs und einen mit dem Maschinengehäuse verbundenen Haupthandgriff auf. Der erfindungsgemäße Gerätehauptschalter ist dabei am Haupthandgriff angeordnet und dient zu einer Inbetriebnahme der Antriebseinheit. Das elektrische Schalterelement dient dabei der Herstellung bzw. Unterbrechung einer elektrischen Verbindung in einem Stromkreis zwischen einer Spannungsversorgung des Elektrohandwerkzeugs und der Antriebseinheit. Die Spannungsversorgung kann dabei insbesondere eine Netzversorgung und/oder eine Batterieversorgung und/oder eine Akkuversorgung und/oder eine Brennstoffzelleneinheit sein.
  • Eine vorteilhafte Ausführung eines Elektrohandwerkzeugs mit einem erfindungsgemäßen Gerätehauptschalter wird dadurch erreicht, dass die Längserstreckung des Schaltergehäuses des elektrischen Schalterelements im Wesentlichen parallel, wenigstens jedoch unter einem Winkel kleiner als 45°, insbesondere kleiner als 20° zu einer Griffachse des Haupthandgriffs verläuft.
  • In einer besonders bevorzugten Weiterentwicklung weist das Elektrohandwerkzeug mit einem erfindungsgemäßen Gerätehauptschalter eine Betriebsartenumschalteinrichtung mit einem Betriebsartenschalter auf. Die Betriebsartenumschalteinrichtung dient dabei zur Umschaltung zwischen einer ersten Betriebsart und mindestens einer zweiten Betriebsart der Antriebseinheit. Die Arretiervorrichtung des Gerätehauptschalters ist in der ersten Betriebsart in einem deaktivierten Zustand, während sie sich in der zweiten Betriebsart im aktivierten Zustand befindet.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführung des Elektrohandwerkzeugs weist die Antriebseinheit eine Drehantriebsvorrichtung und eine Axialantriebsvorrichtung zum Antrieb des Werkzeugs auf. Mit der Betriebsartenumschalteinrichtung kann mindestens zwischen einem kombinierten Drehaxialantrieb als erster Betriebsart und einem reinen Axialantrieb als zweiter Betriebsart umgeschaltet werden. Mittels der im aktivierten Zustand befindlichen Arretiervorrichtung des erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters kann nun die Schaltwippe in der zweiten Betriebsart – dem reinen Axialantrieb des Werkzeugs – in ihrer zweiten Schaltstellung arretiert werden.
  • Eine besonders komfortable Weiterentwicklung ergibt sich durch eine Kopplung des Verstellmittels der Arretiervorrichtung mit dem Betriebsartenschalter.
  • Insbesondere kann eine Umschaltung zwischen einem deaktivierten Zustand und einem aktivierten Zustand der Arretiervorrichtung bei einer Betätigung des Betriebsartenschalters automatisch erfolgen.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung liegt in der Verwendung eines elektrischen Schalterelements in einem Gerätehauptschalter einer elektrischen Handwerkzeugmaschine, insbesondere eines elektrischen Handwerkzeugs. Dabei umfasst das elektrische Schalterelement ein Schaltergehäuse, welches eine Längserstreckung aufweist, und eine Betätigungsvorrichtung mit einem beweglichen Betätigungselement, wobei das bewegliche Betätigungselement eine Betätigungsrichtung parallel zu dieser Längserstreckung aufweist. Insbesondere ist das elektrische Schalterelement dabei als elektrischer Schiebeschalter ausgeführt.
  • Beschreibung der Zeichnungen
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und in der folgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1a eine schematische Seitenansicht eines Bohrhammers als Beispiel einer Werkzeugmaschine mit einem erfindungsgemäßen Gerätehauptschalter,
  • 1b eine Schnittansicht durch den Haupthandgriff des Bohrhammers nach 1a,
  • 2a eine schematische, seitliche Schnittansicht eines ersten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters,
  • 2b eine schematische Seitenansicht der Rückseite des ersten Ausführungsbeispiels aus 2a,
  • 3a bis 3d den Gerätehauptschalter nach dem ersten Ausführungsbeispiel in verschiedenen Schaltstellungen,
  • 4 ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters,
  • 5 ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters,
  • 6 ein viertes Ausführungsbeispiel eines erfindungsmäßen Gerätehauptschalters,
  • 7 ein fünftes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters,
  • 8 ein sechstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • 1a zeigt eine schematische Seitenansicht eines Bohrhammers 10 als Beispiel einer elektrischen Werkzeugmaschine, insbesondere eines Elektrohandwerkzeugs. Der Bohrhammer 10 weist dabei ein Maschinengehäuse 12 auf, an dessen einen Endbereich 14 ein Haupthandgriff 16 angeordnet ist. An einem zweiten Endbereich 18 ist am Maschinengehäuse 12 ein Werkzeughalter 20 vorgesehen. Der Werkzeughalter 20 dient der Aufnahme, insbesondere der wechselbaren Aufnahme eines Werkzeugs 22. Das im Werkzeughalter 20 aufgenommene Werkzeug 22 definiert dabei durch eine Längsausdehnung eine Werkzeugachse 24.
  • Der Haupthandgriff 16 weist einen Griffbereich 26 zur Führung des Bohrhammers 10 durch einen Bediener auf. Der Griffbereich 26 streckt sich dabei entlang einer Griffachse 28. Diese Griffachse 28 schließt einen Winkel WG mit der Werkzeugachse 24 ein, wobei WG zwischen 45° und 90° liegt, insbesondere nahezu senkrecht ausgeführt ist. In der hier gezeigten Ausführung eines Bohrhammers 10 ist in einem unteren Endbereich 16a des Haupthandgriffs 16 eine Kabelanschlusseinheit 29 einer hier nicht vollständig dargestellten Spannungsversorgung 31 des Bohrhammers 10 vorgesehen.
  • Im vorderen Endbereich 18 des Maschinengehäuses ist weiters an der hier gezeigten Ausführungsvariante eines Bohrhammers 10 ein Zusatzhandgriff 30 vorgesehen. In einer bevorzugten Variante ist der Zusatzhandgriff 30 dabei lösbar und/oder schwenkbar am Maschinengehäuse 12 fixiert.
  • In einem Hauptbereich 32 des Maschinengehäuses 12 ist eine Antriebseinheit 34 aufgenommen. In 1a ist die Antriebseinheit 34 dabei gestrichelt dargestellt. Im Falle des Bohrhammers 10 weist die Antriebseinheit 34 einen Antriebsmotor 36, insbesondere einen Elektromotor 38 auf. Ferner weist die Antriebseinheit 34 eine Drehantriebsvorrichtung 40 und/oder eine Axialantriebsvorrichtung 42 auf. Die Drehantriebsvorrichtung 40 dient dabei dem Drehantrieb des im Werkzeughalter aufgenommenen Werkzeugs 22. Die Axialantriebsvorrichtung 42 setzt eine Drehbewegung des Elektromotors 38 in eine oszillierende Axialbewegung um. Diese dient dem Antrieb eines Schlagwerks 44, insbesondere eines Luftpolsterschlagwerks 46 des Bohrhammers 10, welches das Werkzeug 22 schlagend antreibt. Die Axialantriebsvorrichtung 42 wird in diesem Zusammenhang auch als Schlagwerksantrieb 48 bezeichnet.
  • Am Griffbereich 26 des Haupthandgriffs 16 ist ein Gerätehauptschalter 50 angeordnet, von dem in 1a nur eine Schaltwippe 52 zu sehen ist. Die Schaltwippe 52 ragt dabei durch eine hier nicht dargestellte stirnseitige Öffnung im Haupthandgriff 16. In 1a ist die Schaltwippe 52 dabei in einer ersten Schaltstellung dargestellt. In dieser ersten Schaltstellung ist ein hier nicht dargestellter Stromkreis, welcher den Elektromotor 38 im Wesentlichen mit der Spannungsversorgung 29 verbindet, unterbrochen, sodass das Werkzeug 22 in dieser Schaltstellung keinen Antrieb erfährt. Wird die Schaltwippe 52 in Richtung der ersten Betätigungsrichtung 54 durch einen Bediener gedrückt, so geht die Schaltwippe 52 in eine zweite Schaltstellung über. Bei der zweiten Schaltstellung ist der Stromkreis geschlossen.
  • Der Aufbau des Gerätehauptschalters 50 ist dabei in einem ersten Ausführungsbeispiel in 1b schematisch dargestellt. Die 1b zeigt einen Teilschnitt durch den Haupthandgriff 16 des Bohrhammers 10 aus 1a. Der Gerätehauptschalter 50 weist neben der Schaltwippe 52 ein elektrisches Schalterelement 56 auf. Darüber hinaus umfasst der erfindungsgemäße Gerätehauptschalter 50 eine Umlenkeinrichtung 58 und eine Arretiervorrichtung 60 mit einem beweglichen Arretierelement 61.
  • 2a zeigt das erste Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters 50 in einem schematischen Teilschnitt. Das elektrische Schalterelement 56 weist ein Schaltergehäuse 62 auf, wobei das Schaltergehäuse 62 vorzugsweise eine nahezu quaderförmige Gestalt aufweist. Das Schaltergehäuse 62 zeichnet sich insbesondere durch eine Längserstreckung 64 aus. Die Längserstreckung 64 ist dabei im vorliegenden Beispiel im Wesentlichen parallel zur Griffachse 28 ausgerichtet angeordnet. Es sind jedoch auch abweichende Ausrichtungen der Längserstreckung 64 von der Griffachse 28 denkbar, wobei vorzugsweise die Griffachse 28 und die Längserstreckung 64 einen Winkel kleiner als 45°, insbesondere kleiner als 20° einschließen.
  • Aus dem Schaltergehäuse 62 ragt ein bewegliches Betätigungselement 66 einer Betätigungsvorrichtung 68 heraus. Das bewegliche Betätigungselement 66 ist dabei derart im Schaltergehäuse 62 angeordnet, insbesondere geführt angeordnet, sodass es eine zweite Betätigungsrichtung 70 aufweist, welche parallel zur Längserstreckung 64 orientiert ist. Im vorliegenden Beispiel ist das bewegliche Betätigungselement als eine Schubstange 72 ausgeführt. Die Schubstange 72 weist dabei mindestens zwei Schaltstellungen auf. In einer ersten Schaltstellung der Schubstange 72 sind die elektrischen Kontaktelemente eines Kontaktsystems, welche im Inneren des Schaltergehäuses 63 angeordnet sind und hier nicht im Detail dargestellt sind, nicht miteinander in Kontakt, sodass der Stromkreis zwischen der Spannungsversorgung und der Antriebseinheit unterbrochen ist. In einer zweiten Schalterstellung sind die elektrischen Kontaktelemente in Kontakt, sodass dieser Stromkreis geschlossen ist. Für den Übergang von der ersten Schaltstellung in die zweite Schaltstellung wird die Schubstange 72 entlang der zweiten Betätigungsrichtung 70 verschoben. Das Kontaktsystem befindet sich während der Betätigung der Schubstange 72 solange in seiner ersten Schaltposition, in welcher der Stromkreis unterbrochen ist, bis die Schubstange 72 einen axialen Schaltpunkt entlang der zweiten Betätigungsrichtung 70 überschreitet. Bei Überschreiten dieses Schaltpunkts springt das Kontaktsystem in seine zweite Schaltposition um. In dieser Schaltposition sind nun die elektrischen Kontaktelemente in Kontakt und der Stromkreis ist geschlossen. Es wird hierbei von einem springenden Kontaktsystem gesprochen. In einer vorteilhaften Ausführung des hier nicht dargestellten Kontaktsystems ist vorgesehen, dass eine Kontaktbetätigung in Richtung der zweiten Betätigungsrichtung 70 erfogt.
  • Zwischen einem Endbereich 74 der Schubstange 72, welcher aus dem Schaltergehäuse 62 herausragt, und der Schaltwippe 52 ist ein Umlenkhebel 76 der Umlenkeinrichtung 58 angeordnet. Der Umlenkhebel 76 weist dabei ein zum Schaltergehäuse 62 ortsfestes Drehlager 78 auf. Vorzugsweise ist das Drehlager 78 an einer mit dem Schaltergehäuse 62 verbundenen Trägereinheit 80 angeordnet. Im vorliegenden Beispiel nach 2a ist der Umlenkhebel 76 als Winkelhebel 82 ausgeführt. Der Winkelhebel 82 ruht mit einem ersten Schenkel 82a im Drehlager 78, während der zweite Schenkel 82b im Endbereich 74 mit der Schubstange 72 wirkverbunden ist. Die Schaltwippe 52 weist in einem der Umlenkeinrichtung zugewandten Bereich einen Mitnahmezapfen 84 auf. Der Mitnahmezapfen 84 umfasst einen Dorn 86, welcher in ein Langloch 88 eingreift, welches im Scheitelbereich 82c des Winkelhebels 82 vorgesehen ist.
  • Die Schaltwippe 52 weist eine erste Betätigungsfläche 90 und eine zweite Betätigungsfläche 92 auf. Die erste Betätigungsfläche 90 begrenzt dabei einen ersten Betätigungsbereich 94, während die zweite Betätigungsfläche 92 einen zweiten Betätigungsbereich 96 begrenzt. Der erste Betätigungsbereich 94 und der zweite Betätigungsbereich 96 der Schaltwippe 52 sind dabei räumlich durch einen Mittelbereich 98 getrennt. Im Mittelbereich 98 ist eine Drehachse 100 vorgesehen, welche sich quer zu einer Längserstreckung der Schaltwippe 52 erstreckt. Die Drehachse 100 bildet dabei die Wippenlagerachse 102 der Schaltwippe 52. Die Schaltwippe 52 ist in der Wippenlagerachse 102 begrenzt schwenkbar im Schaltergehäuse 62 angeordnet. In der hier gezeigten bevorzugten Ausführung weist das Schaltergehäuse 62 einen Verschlussdeckel 104 auf. Die Wippenlagerachse 102 ist dabei drehbar in einer Lagerbohrung 106 des Verschlussdeckels 104 aufgenommen. Es sind jedoch auch abweichende Konzepte für die Lagerung der Schaltwippe 52 denkbar. So kann insbesondere in einer alternativen Ausführung die Schaltwippe in eine dafür vorgesehene Lagerung im Haupthandgriff 16 eingebettet sein.
  • Vorzugsweise ist die Trägereinheit 80 ebenfalls am Verschlussdeckel 104 angeordnet, vorzugsweise einteilig mit dem Verschlussdeckel 104 ausgeführt.
  • Die Arretiervorrichtung 60 weist einen schwenkbaren Arretierhebel 108 als bewegliches Arretierelement 61 auf, wie er am besten in 2b zu erkennen ist. Dabei ist der schwenkbare Arretierhebel 108 über ein Drehlager 110 mit der Trägereinheit 80 verbunden. Vorzugsweise ist der schwenkbare Arretierhebel 108 dabei zwischen zwei Endstellungen schwenkbar ausgeführt. In der hier dargestellten Ausführung ist die erste Endstellung als eine hintere Endstellung und zweite Endstellung als eine vordere Endstellung ausgeführt. Dabei wird die Positionsangabe „hintere” bzw. „vordere” in Bezug auf eine zur zweiten Betätigungsrichtung 70 senkrechten, in der Zeichnungsebene der 2a liegende Richtung verstanden. Der Arretierhebel 108 weist an einer, der Schaltwippe 52 zugewandten Seite eine Arretierklinke 112 auf.
  • Wie in 2a zu erkennen ist, weist die Schaltwippe 52 an einem, dem schwenkbaren Arretierhebel 108 zugewandten oberen Endbereich des ersten Betätigungsbereichs 94 eine Arretierrolle 114 auf, welche um ein Rollenlager 115 drehbar mit der Schaltwippe 52 verbunden ist. Die Arretierrolle 114 ist dabei so angeordnet, dass sie in der zweiten Schaltstellung der Schaltwippe 52 mit der Arretierklinke 112 in Überlagerung kommen kann.
  • Der schwenkbare Arretierhebel 108 weist in einem oberen Endbereich eine Aufnahmestelle 116 für ein hier nicht dargestelltes Verstellmittel 118 auf. Das Verstellmittel 118 dient dabei der Auslösung einer Schwenkbewegung des schwenkbaren Arretierhebels 108, insbesondere zwischen einer ersten und einer zweiten Endstellung. Dabei können diese Endstellungen insbesondere vorzugsweise durch entsprechende, hier nicht gezeigte, Anschlagflächen an der Trägereinheit 80 und/oder anderen Gehäuseteilen realisiert werden.
  • Die Arretiervorrichtung 60 weist weiters ein als eine Schraubenfeder 120 ausgeführtes Fixiermittel 122 auf. Die Schraubenfeder 120 ist dabei mit dem einen Ende mit dem schwenkbaren Arretierhebel 108 verbunden, und mit ihrem anderen Endbereich an der Trägereinheit 80 befestigt. Im hier gezeigten Beispiel nach 2a weist die Schraubenfeder 120 dazu an ihren Endbereichen Befestigungsösen auf, welche in Aufnahmehaken am schwenkbaren Arretierhebel 108 bzw. an der Trägereinheit 80 eingreifen. Es sind jedoch auch abweichende Befestigungen für das Fixiermittel 120, 122 denkbar. Die Schraubenfeder 122 ist derart vorgespannt, dass sie den schwenkbaren Arretierhebel 108 in mindestens einer seiner Endstellungen mit einer Fixierkraft fixiert.
  • Die Wirkungsweise des erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters 50 nach dem ersten Ausführungsbeispiel ist am besten in den 3a bis 3d zu erkennen. Die 3a zeigt dabei die Schaltwippe 52 des erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters 50 in ihrer ersten Schaltstellung. Der bewegliche Arretierhebel 108 befindet sich in einer hinteren Endstellung, welche einem deaktivierten Zustand der Arretiervorrichtung 60 entspricht. Übt ein Bediener einen Druck entlang der ersten Betätigungsrichtung 54 auf die erste Betätigungsfläche 90 aus, schwenkt die Schaltwippe 52 in einer Schwenkbewegung um die Wippenlagerachse 102 aus ihrer ersten Schaltstellung in die zweite Schaltstellung. Diese Schwenkbewegung überträgt der Dorn 86 des Mitnahmezapfens 84 auf den Winkelhebel 82. Der Winkelhebel 82 der Umlenkeinrichtung 58 überträgt die Bewegung seinerseits auf das bewegliche Betätigungselement 66 der Betätigungsvorrichtung 68. Dadurch wird das bewegliche Betätigungselement 66 entlang der zweiten Betätigungsrichtung 70 aus seiner ersten Schaltstellung in eine zweite Schaltstellung verschoben. Dadurch wird der Stromkreis zwischen Spannungsversorgung 31 und Antriebseinheit 34 geschlossen, so dass der Antriebsmotor 36 aktiviert wird.
  • In 3b ist der bewegliche Arretierhebel 108 in seiner zweiten, vorderen Endstellung gezeigt. In dieser Endstellung ist die Arretiervorrichtung 60 in einen aktivierten Zustand versetzt. Wird durch eine Betätigung der Schaltwippe 52 entlang der ersten Betätigungsrichtung 54 von ihrer ersten Schaltstellung in ihre zweite Schaltstellung bewegt, wie es im vorhergehenden Absatz beschrieben ist, bewegt sich die Arretierrolle 114 auf einer Bahn, welche die Arretierklinke 112 der aktivierten Arretiervorrichtung 60 tangiert.
  • Der Arretierhebel 108 ist begrenzt schwenkbar. Dabei wird der Arretierhebel 108 durch das Fixiermittel 122 in der zweiten Endstellung gehalten. Durch die Betätigung der Schaltwippe 52 und die daraus resultierende Berührung der Arretierrolle 114 mit der Arretierklinke 112 kann nun die Arretierklinke 112 gegen die Kraft des Fixiermittels 122 eine Ausweichbewegung derart ausführen, dass die Arretierrolle 114 hinter der Arretierklinke 112 zum Liegen kommt. Da die Arretierrolle 114 die Arretierklinke 112 passiert, rastet die Arretierklinke 112 aufgrund der Kraft des Fixiermittels 122 hinter der Arretierrolle 114 ein. In 3c ist der erfindungsgemäße Gerätehauptschalter 50 in einem arretierten Zustand der Schaltwippe 52 dargestellt.
  • Durch eine Betätigung der zweiten Betätigungsfläche 92 übt die Arretierrolle 114 eine der ersten Betätigungsrichtung 54 entgegen gerichtete Kraft aus. Übersteigt diese Kraft die Fixierkraft des Fixiermittels 122, weicht die Arretierklinke 112 derart aus, dass die Schaltwippe 52 aus ihrer zweiten Schaltstellung in ihre erste Schaltstellung zurückkehren kann. Dieser Vorgang ist in 3d dargestellt.
  • In 4 ist ein zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters 50 dargestellt. Gleiche oder gleich wirkende Merkmale erhalten dabei dieselben Bezugszeichen wie im ersten Ausführungsbeispiel.
  • Die Umlenkeinrichtung 58 weist auch im zweiten Ausführungsbeispiel einen Umlenkhebel 76, der als Winkelhebel 82 ausgeführt ist. Dabei ist das Drehlager 78 entgegen dem ersten Ausführungsbeispiel im Bereich des Winkelscheitels 82c angeordnet. Das Drehlager 78 ist an der Trägereinheit 80 angeordnet. Im Endbereich des ersten Winkelschenkels 82a ist der Winkelhebel 82 mit einem Mitnahmezapfen 84 der Schaltwippe 52 verbunden. Der Mitnahmezapfen 84 ist dabei im oberen, der Arretiervorrichtung 60 zugewandten Endbereich des ersten Betätigungsbereichs 94 der Schaltwippe 52 angeordnet. Der Endbereich des zweiten Winkelschenkels 82b ist mit dem als Zugstange 124 ausgeführten beweglichen Betätigungselement 66 des elektrischen Schaltelements 56 verbunden.
  • Erfährt die Schaltwippe 52 auf der ersten Betätigungsfläche 90 eine Druckkraft in Richtung der ersten Betätigungsrichtung 54, so wird der erste Winkelschenkel 82a um das Drehlager 78 in Richtung auf die Arretiervorrichtung 60 geschwenkt. Der zweite Winkelschenkel 82b führt dabei eine Bewegung aus, welche im Wesentlichen parallel zur Griffachse 28 verläuft. Diese Bewegungsrichtung stellt dabei die zweite Betätigungsrichtung 70 des erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters nach dem zweiten Ausführungsbeispiel dar, und ist entgegen dem ersten Ausführungsbeispiel in entgegengesetzte Richtung orientiert. Das elektrische Schalterelement 56 wird in diesem Fall nicht als Schiebeschalter sondern als Zugschalter betätigt. Die zweite Schaltstellung des elektrischen Schalterelements ist dabei durch die herausgezogene Zugstange 124 gekennzeichnet. Ansonsten gleicht das zweite Ausführungsbeispiel bezüglich der elektrischen Schalteigenschaft dem schon bekannten ersten Ausführungsbeispiel nach den 1 bis 3, auf deren Beschreibung an dieser Stelle verwiesen wird.
  • Die Arretiervorrichtung 60 des zweiten Ausführungsbeispiels nach 4 zeichnet sich dadurch aus, dass die Arretierklinke 112 und das Verstellmittel 118 durch ein und dasselbe bewegliche Bauteil realisiert werden. Beide Teile sind dabei als Arretierhebel 108 ausgeführt. Das Fixiermittel 122 ist im vorliegenden Beispiel als eine Blattfeder 126 ausgeführt. Die Blattfeder 126 ist dabei zwischen der Arretierrolle 114 und einer Befestigungsaufnahme 128 angeordnet. Der Arretierhebel 108 ist an seinem einen Ende an einem hier nicht dargestellten, auf der Rückseite der Trägereinheit 80 angeordneten Drehlagerpunkt schwenkbar ausgeführt.
  • Die Blattfeder 126 fixiert den Arretierhebel 108 in seiner ersten und/oder in seiner zweiten Endstellung. Die erste Endstellung ist dabei dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Schaltbewegung der Schaltwippe 52 eine, an dieser vorgesehene Fixierfläche 130 nicht mit der Arretierrolle 114 in Überdeckung kommen kann. Die Arretiervorrichtung 60 befindet sich in der ersten Endstellung also im deaktivierten Zustand. In der zweiten Schaltstellung des Arretierhebels 108 ist die Arretierrolle 114 derart positioniert, dass die Fixierfläche 130 der Schaltwippe 52 bei der Schaltbewegung von der ersten in die zweite Schaltstellung der Schaltwippe 52 hinter der Arretierrolle 114 zum Liegen kommt. Durch die Federkraft der Blattfeder 126 wird dann die Schaltwippe 52 in ihrer zweiten Schaltstellung arretiert. In seiner Gesamtwirkungsweise entspricht daher das zweite Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters 50 dem schon bekannten Gerätehauptschalter 50 nach dem ersten Ausführungsbeispiel, auf dessen Beschreibung an dieser Stelle verwiesen wird.
  • 5 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters 50. Der Umlenkhebel 76 ist dabei ähnlich ausgeführt und angeordnet wie schon im zweiten Ausführungsbeispiel in 4 dargestellt. Zwischen der Schaltwippe 52 und dem ersten Winkelschenkel 82a ist jedoch ein Mitnahmehebel 132 angeordnet. Dieser verbindet den ersten Griffbereich 94 der Schaltwippe 52 und den ersten Winkelschenkel 82a in ähnlicher Weise wie der Dorn 86 aus den ersten beiden Ausführungsbeispielen.
  • Auch im dritten Ausführungsbeispiel bewirkt eine Druckkraft in Richtung der ersten Betätigungsrichtung 54 eine Betätigung des beweglichen Betätigungselements 66 in eine Zugrichtung, sodass auch hier das bewegliche Betätigungselement 66 als Zugstange 124 ausgeführt ist.
  • Die Arretiervorrichtung 60 umfasst im vorliegenden dritten Ausführungsbeispiel neben der Blattfeder 126 als Fixiermittel 122 eine Schraubenfeder 120, welche den Arretierhebel 108 in mindestens einer der beiden Endstellungen fixiert. Der Endbereich des Winkelschenkels 82a des Winkelhebels 82 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel als Arretierdorn 134 ausgeführt. In der zweiten Schaltstellung des Arretierhebels 108 kommt dieser Arretierdorn 134 in der zweiten Schaltstellung der Schaltwippe 52 hinter der Arretierrolle 114 zum Liegen, sodass die Arretierrolle 114 die Schaltwippe 52 in ihrer zweiten Schaltstellung fixiert. In seiner Gesamtwirkungsweise entspricht daher das dritte Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters 50 den schon bekannten Gerätehauptschalter 50 nach den vorhergehenden Ausführungsbeispielen, auf deren Beschreibung an dieser Stelle verwiesen wird.
  • In 6 ist ein viertes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters 50 dargestellt. Die Umlenkeinrichtung 58 ist in diesem Fall in analoger Weise zum dritten Ausführungsbeispiel ausgeführt, sodass an dieser Stelle auf die dortige Beschreibung verwiesen wird.
  • Die Arretiervorrichtung 60 des vierten Ausführungsbeispiels hingegen weist eine Formblattfeder 136 auf, welche an einem gehäusefesten Halter 138 aufgenommen ist. Der Halter 138 ist dabei begrenzt schwenkbar um ein Drehlager 140 im Gehäuse des Haupthandgriffs 16 angeordnet. In einem ersten Endbereich 138a ist ein hakenähnliches Aufnahmestück 142 vorgesehen. In einem oberen Endbereich des ersten Betätigungsbereichs 94 der Schaltwippe 52 ist auf der, der Arretiervorrichtung 60 zugewandten Seite die Arretierrolle 114 angeordnet.
  • Die Formblattfeder 136 weist an ihrem der Arretierrolle 114 zugewandten Ende 136a eine hakenförmige Ausformung 144 auf. Der Halter 138 weist zwei Schaltstellungen auf, welche den schon bekannten Endstellungen der Arretiervorrichtung 60 entsprechen. In einer ersten Schaltstellung des Halters 138 ist das Ende 136a der Formblattfeder 136 gegenüber der Griffachse 28 zurückgeschwenkt. In dieser Stellung des Halters 138 kommen die hakenförmige Ausformung 144 und die Arretierrolle 114 bei einer Schaltbewegung der Schaltwippe 52 nicht miteinander in Berührung. Wird der Halter 138 in Richtung auf die Griffachse 28 zu in seine zweite Schaltstellung geschwenkt, wird die Formblattfeder 136 derart verformt, dass die hakenförmige Ausformung 144 entlang der Griffachse 28 in Richtung auf die Umlenkeinrichtung 58 zugeschwenkt wird. In dieser zweiten Schaltstellung des Halters 138 kommen nun die Arretierrolle 114 und die hakenförmige Ausformung 144 bei einer Schaltbewegung der Schaltwippe 52 von ihrer ersten Schaltstellung in ihre zweite Schaltstellung derart in Überdeckung, dass die Arretiertolle 114 in der zweiten Schaltstellung der Schaltwippe 52 hinter der hakenförmigen Ausformung 144 zum liegen kommt. Die hakenförmige Ausformung 144 verhindert auf diese Weise ein Zurückschwenken der Schaltwippe aus der zweiten Schaltstellung in ihre erste Schaltstellung. Erst wenn durch eine Betätigung der zweiten Betätigungsfläche der Schaltwippe 52 eine ausreichende Kraft auf die Schaltwippe 52 ausgeübt wird, sodass die Arretierrolle 114 die Kraft der Formblattfeder 136 überwinden kann, schaltet die Schaltwippe 52 in ihre erste Schaltstellung zurück. Die Formblattfeder 136 wirkt auf diese Weise wie das Fixiermittel 122 der vorher beschriebenen Ausführungsbeispiele. Dieses Ausführungsbeispiel entspricht dabei in seiner Funktionsweise den schon bekannten Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters 50, auf deren Beschreibung verwiesen wird.
  • Das Ausführungsbeispiel in 7 kombiniert die aus 4 bekannte Umlenkeinrichtung 58 mit einer neuen Variante einer Arretiervorrichtung 60. Bezüglich der Umlenkeinrichtung 58 wird auf die Beschreibung der Ausführungsform nach 4 verwiesen.
  • Die Arretiervorrichtung 60 umfasst einen schwenkbar an der Trägereinheit 80 angeordneten Arretierhebel 108 und ein zu diesem Arretierhebel 108 im Wesentlichen senkrecht angeordnetes Verriegelungselement 146. An der Zugstange 124 des elektrischen Schaltelements 56 ist ein Schaltriegel 148 angeformt. Der Arretierhebel 108 ist in 7 in seiner ersten Endstellung dargestellt. Wird er in seine zweite Endstellung geschwenkt, kommt das Verriegelungselement 146 über dem Schaltriegel 148 zum Liegen. Auf diese Weise verhindert das Verriegelungselement 146, dass die Zugstange 128 aus ihrer zweiten Schaltstellung in ihre erste Schaltstellung zurückkehren kann. Der Arretierhebel 108 ist dabei vorzugsweise derart vorbelastet, dass erst durch eine Betätigung der zweiten Betätigungsfläche 92 der Schaltwippe 52 mit ausreichender Druckkraft der Arretierhebel 108 in seine erste Schaltstellung zurückschwenkt, wodurch die Schaltwippe 52 wieder in ihre erste Schaltstellung zurückkehren kann und der Stromkreis zwischen Spannungsversorgung 31 und Antriebseinheit 34 wieder unterbrochen wird. Dieses Ausführungsbeispiel entspricht daher in seiner Funktionsweise den schon bekannten Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters 50, auf deren Beschreibung verwiesen wird.
  • Das in 8 dargestellte sechste Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Gerätehauptschalter 50 kombiniert die aus 5 und 6 bekannte Umlenkeinrichtung 58 mit einer Arretiervorrichtung 60, wie sie aus 4 bekannt ist. Auf die entsprechende Beschreibung wird an dieser Stelle verwiesen. Die Funktionsweise dieses Ausführungsbeispiel entspricht daher den schon beschriebenen Ausführungsbeispielen, auf deren Beschreibung an dieser Stelle verwiesen wird.
  • In einer bevorzugten Weiterentwicklung ist der erfindungsgemäße Gerätehauptschalter 50 in einem Bohrhammer 10 eingesetzt, wie er in 1a gezeigt ist. Der Bohrhammer aus 1a weist dabei einen am Maschinengehäuse 12 angeordneten Betriebsartenschalter 150 auf. Über den Betriebsartenschalter 150 kann ein Benutzer des Bohrhammers 10 die in 1a nur angedeutet dargestellte Betriebsartenumschalteinrichtung 152 tätigen. Die Betriebsartenumschalteinrichtung 152 dient dabei insbesondere der wahlweisen oder kombinierten Aktivierung der Drehantriebsvorrichtung 40 und/oder der Axialantriebsvorrichtung 42. Insbesondere kann über den Betriebsartenschalter 150 zwischen mindestens zwei der folgenden Betriebsarten gewählt werden: Bohren, Schlagbohren und/oder Meißeln. In der bevorzugten Weiterentwicklung des erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters 50 ist das Verstellmittel 118 der Arretiervorrichtung 60 mit dem Betriebsartenschalter 150 derart wirkverbunden, dass in mindestens einer der Betriebsarten die Arretiervorrichtung 60 in einen deaktivierten Zustand und in mindestens einer anderen Betriebsart in einen aktivierten Zustand versetzt ist. Insbesondere ist das Verstellmittel 118 so ausgeführt, dass eine Betätigung des Betriebsartenschalters 150 den beweglichen Arretierhebel 108 zwischen seiner ersten Endstellung, welche dem deaktivierten Zustand entspricht und seiner zweiten Endstellung, welche dem aktivierten Zustand der Arretiervorrichtung 60 entspricht, bewegen kann, insbesondere automatisch bewegen kann. Bei einem Bohrhammer mit einem erfindungsgemäßen Gerätehauptschalter 50 ist dabei vorgesehen, dass die Arretiervorrichtung 60 in einer Betriebsart „Meißeln” in einen aktivierten Zustand versetzt ist, während sie in einer Bohr- oder Schlagbohrbetriebsart in einem deaktivierten Zustand verbleibt.
  • Weitere vorteilhafte Ausführungen des erfindungsgemäßen Gerätehauptschalters 50 ergeben sich u. a. durch die Kombination der in den vorhergehenden Ausführungsbeispielen dargelegten Merkmale. Insbesondere kann die Umlenkeinrichtung 58 neben Hebelelementen auch Zug, Seilzug, Feder und/oder andere mechanische Elemente umfassen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10034768 A1 [0006]

Claims (18)

  1. Gerätehauptschalter (50) für eine elektrische Werkzeugmaschine, insbesondere ein Elektrohandwerkzeug, mit einer Schaltwippe (52), welche entlang einer ersten Betätigungsrichtung (54) mindestens zwei Schaltstellungen aufweist, und einem elektrischen Schalterelement (56), welches ein Schaltergehäuse (62) und eine, ein bewegliches Betätigungselement (66) aufweisende Betätigungsvorrichtung (68) umfasst, wobei das Schaltergehäuse (62) eine Längserstreckung (64) aufweist, welche unter einem Winkel, insbesondere senkrecht zur ersten Betätigungsrichtung (54) ausgerichtet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das bewegliche Betätigungselement (66) eine zweite Betätigungsrichtung (70) aufweist, welche im Wesentlichen parallel zur Längserstreckung (64) des Schaltergehäuses (62) orientiert ist.
  2. Gerätehauptschalter (50) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das elektrischer Schalterelement (56) ein springendes Kontaktsystem aufweist, insbesondere ein Kontaktsystem welches zwischen zwei bewegungsstabilen Schaltpositionen springend betätigbar ist, wobei in der ersten Schaltposition die Kontakte geöffnet sind, während die Kontakte in der zweiten Schaltposition geschlossen sind.
  3. Gerätehauptschalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das elektrische Schalterelement (56) als ein Schiebeschalter ausgebildet ist.
  4. Gerätehauptschalter nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das bewegliche Betätigungselement (66) als eine Schub- oder Zugstange (72, 124) ausgebildet ist.
  5. Gerätehauptschalter nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Umlenkeinrichtung (58) vorgesehen ist, welche eine Betätigung der Schaltwippe (52) zwischen den mindestens zwei Schaltstellungen entlang der ersten Betätigungsrichtung (54) in eine Betätigung des beweglichen Betätigungselements (66) entlang der zweiten Betätigungsrichtung (70) umlenkt.
  6. Gerätehauptschalter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Umlenkeinrichtung (58) am Schaltergehäuse (62) angeordnet ist.
  7. Gerätehauptschalter nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Arretiervorrichtung (60) mit einem beweglichen Arretierelement (61, 108) vorgesehen ist, mit welchem die Schaltwippe (52) in mindestens einer ihrer Schaltstellungen arretierbar ist.
  8. Gerätehauptschalter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das bewegliche Arretierelement (61, 108) zwei Endstellungen aufweist, und dass ein Fixiermittel (120, 122, 126, 136) vorgesehen ist, durch welches das bewegliche Arretierelement (61, 108) in mindestens einer der beiden Endstellungen fixiert werden kann.
  9. Gerätehauptschalter nach mindestens einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiervorrichtung (60) über ein Verstellmittel (118) verfügt, mit welchem die Arretiervorrichtung (60) zwischen einem aktivierten und deaktivierten Zustand umschaltbar ist.
  10. Gerätehauptschalter nach mindestens einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiervorrichtung (60) am Schaltergehäuse (62) angeordnet ist.
  11. Gerätehauptschalter nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schaltergehäuse (62) einen Verschlussdeckel (104) aufweist, an welchem die Schaltwippe (52) und/oder die Umlenkeinrichtung (58) und/oder die Arretiervorrichtung (60) angeordnet sind.
  12. Gerätehauptschalter nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltwippe (52) zwei Betätigungsflächen (90, 92) aufweist, die im Wesentlichen beidseits einer Wippenlagerachse (102) angeordnet sind, wobei durch eine Betätigung der zweiten Betätigungsfläche (92) die Arretiervorrichtung (60) entriegelt wird.
  13. Elektrohandwerkzeug, insbesondere ein Bohr- und/oder Meißel- und/oder Kombihammer, mit einem Maschinengehäuse (12), einer im Maschinengehäuse (12) aufgenommen Antriebseinheit (34) zum Antrieb eines Werkzeugs (22) und einem mit dem Maschinengehäuse (12) verbundenen Haupthandgriff (16), an welchem ein Gerätehauptschalter (50) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche zu einer Inbetriebnahme der Antriebseinheit (34) vorgesehen ist.
  14. Elektrohandwerkzeug nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Längserstreckung (64) des Schaltergehäuses (62) des elektrischen Schalterelements (56) im Wesentlichen parallel, wenigstens jedoch unter einem Winkel kleiner als 45° zu einer Griffachse (28) des Haupthandgriffs (16) verläuft.
  15. Elektrohandwerkzeug nach mindestens einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass ein Betriebsartenumschalteinrichtung (152) mit einem Betriebsartenschalter (150) zur Umschaltung zwischen einer ersten Betriebsart und mindestens einer zweiten Betriebsart der Antriebseinheit (34) vorgesehen ist, und dass die Arretiervorrichtung (60) des Gerätehauptschalters (50) mindestens in der ersten Betriebsart im deaktivierten Zustand ist, während sie sich in der mindestens einen zweiten Betriebsart im aktivierten Zustand befindet.
  16. Elektrohandwerkzeug nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit (34) eine Drehantriebsvorrichtung (40) und einen Axialantriebsvorrichtung (42) zum Antrieb des Werkzeugs (22) umfasst, und dass über die Betriebsartenumschalteinrichtung (152) mindestens zwischen einem reinen Axialantrieb als erster Betriebsart und einem kombinierten Dreh-Axial-Antrieb als zweiter Betriebsart umgeschaltet werden kann.
  17. Elektrohandwerkzeug nach mindestens einem der Ansprüche 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Betriebsartenschalter (150) mit dem Verstellmittel (118) gekoppelt ist, insbesondere dass eine Umschaltung zwischen einem deaktivierten Zustand und einem aktivierten Zustand der Arretiervorrichtung (60) bei einer Betätigung des Betriebsartenschalters (150) automatisch erfolgt.
  18. Verwendung eines elektrischen Schalterelements (56) mit einem Schaltergehäuse (62), welches eine Längserstreckung (64) aufweist, und einer Betätigungsvorrichtung (68) mit einem beweglichen Betätigungselement (66), wobei das bewegliche Betätigungselement (66) eine Betätigungsrichtung (70) parallel zu der Längserstreckung (64) aufweist, insbesondere ein elektrischer Schiebeschalter, in einem Gerätehauptschalter (50) mit einer Schaltwippe (52), vorzugsweise nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 12, einer elektrischen Werkzeugmaschine, insbesondere einem Elektrohandwerkzeug.
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