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DE102008041177A1 - Verfahren zum Betreiben eines Steuergeräts - Google Patents

Verfahren zum Betreiben eines Steuergeräts Download PDF

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DE102008041177A1
DE102008041177A1 DE200810041177 DE102008041177A DE102008041177A1 DE 102008041177 A1 DE102008041177 A1 DE 102008041177A1 DE 200810041177 DE200810041177 DE 200810041177 DE 102008041177 A DE102008041177 A DE 102008041177A DE 102008041177 A1 DE102008041177 A1 DE 102008041177A1
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Hans-Dieter Hengstler
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ZF Friedrichshafen AG
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ZF Friedrichshafen AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Steuergeräts, insbesondere einer Getriebesteuerungseinrichtung eines Kraftfahrzeuggetriebes, wobei die Steuerungseinrichtung einen flüchtigen Arbeitsspeicher, in den Daten geschrieben und aus dem Daten ausgelesen werden können, aufweist, und wobei Speicherbereiche des Arbeitsspeichers dadurch auf Defekte überprüft werden, dass in den zu überprüfenden Speicherbereich vorgegebene Testdaten geschrieben, anschließend die gespeicherten Testdaten ausgelesen und mit den vorgegebenen Testdaten verglichen werden und bei einer Abweichung auf einen defekten Speicherbereich geschlossen wird. Erfindungsgemäß wird dann, wenn auf einen defekten Speicherbereich geschlossen wird, eine Speicheradresse des defekten Speicherbereichs zusammen mit einer Offsetspeicheradresse, die einen Ersatzspeicherbereich für den defekten Speicherbereich definiert, inespeichert, wobei dann, wenn zum Lesen und/oder Schreiben auf den defekten Speicherbereich zugegriffen werden soll, der Ersatzspeicherbereich zum Lesen und/oder Schreiben verwendet wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Steuergeräts, insbesondere einer Getriebesteuerungseinrichtung eines Kraftfahrzeuggetriebes.
  • Moderne Getriebe verfügen über eine elektrische bzw. elektronische Steuerungseinrichtung, um z. B. Schaltungsabläufe in einem Getriebe zu steuern bzw. zu regeln. Eine solche Getriebesteuerungseinrichtung umfasst neben einem Mikrocontroller weiterhin mehrere Speicher, so z. B. einen flüchtigen Arbeitsspeicher, einen Programmspeicher sowie einen nicht-flüchtigen Speicher, wobei der Arbeitsspeicher Speicherbereiche umfasst, in die Daten geschrieben und aus denen Daten ausgelesen werden können. Um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Getriebesteuerungseinrichtung zu gewährleisten, darf insbesondere der Arbeitsspeicher keine defekten Speicherbereiche aufweisen, da ansonsten fehlerhafte Daten aus denselben ausgelesen würden.
  • Um sicherzustellen, dass der Arbeitsspeicher einer Getriebesteuerungseinrichtung keine defekten Speicherbereiche aufweist, wird nach der Praxis so vorgegangen, dass zur Überprüfung eines Speicherbereichs in den zu überprüfenden Speicherbereich vorgegebene Testdaten geschrieben, anschließend die in den zu überprüfenden Speicherbereich gespeicherten Testdaten ausgelesen und mit den vorgegebenen Testdaten verglichen werden, wobei dann, wenn eine Abweichung festgestellt wird, auf einen defekten Speicherbereich geschlossen wird. Bei aus der Praxis bekannten Getriebesteuerungseinrichtungen wird dann, wenn ein defekter Speicherbereich festgestellt wird, das Getriebe in einen Notbetrieb überführt und ein Tausch der Getriebesteuerungseinrichtung initiiert, indem z. B. in einen Fehlerspeicher der Getriebesteuerungseinrichtung eine entsprechende Information geschrieben wird, die in einer Werkstatt ausgelesen werden kann, oder indem dem Fahrer angezeigt wird, dass eine Werkstatt aufgesucht werden soll.
  • Bei aus der Praxis bekannten Getriebesteuerungseinrichtungen wird demnach nach dem ersten Auftreten eines fehlerhaften Speicherbereichs der Tausch der Getriebesteuerungseinrichtung veranlasst, obwohl andere Speicherbereiche noch ordnungsgemäß arbeiten und die Funktion des defekten Speicherbereichs übernehmen könnten.
  • Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung das Problem zu Grunde, ein neuartiges Verfahren zum Betreiben eines Steuergeräts, insbesondere einer Getriebesteuerungseinrichtung, zu schaffen.
  • Dieses Problem wird durch ein Verfahren gemäß Anspruch 1 gelöst. Erfindungsgemäß wird dann, wenn auf einen defekten Speicherbereich geschlossen wird, eine Speicheradresse des defekten Speicherbereichs zusammen einer Offsetspeicheradresse, die einen Ersatzspeicherbereich für den defekten Speicherbereich definiert, in einem nicht-flüchtigen Speicher des Steuergeräts gespeichert, wobei dann, wenn zum Lesen und/oder Schreiben auf den defekten Speicherbereich zugegriffen werden soll, der Ersatzspeicherbereich zum Lesen und/oder Schreiben verwendet wird.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren wird vorgeschlagen, dass dann, wenn bei einer Überprüfung eines Speicherbereichs festgestellt wird, dass der zu überprüfende Speicherbereich defekt ist, die Speicheradresse desselben mit einer einen Ersatzspeicherbereich definierenden Offsetspeicheradresse in einem nicht-flüchtigen Speicher des Steuergeräts gespeichert wird, wobei dann, wenn zum Lesen und/oder Schreiben auf dem defekten Speicherbereich zugegriffen werden soll, der Ersatzspeicherbereich verwendet wird. Dabei wird vorzugsweise eine zulässige Maximalanzahl defekter Speicherbereiche überwacht. Werden z. B. 10 defekte Speicherbereiche zugelassen, kann mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens die Verfügbarkeit des Steuergeräts für dieses Fehlerbild um das 10-fache erhöht werden.
  • Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung. Ausführungsbeispiele der Erfindung werden, ohne hierauf beschränkt zu sein, an Hand der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigt:
  • 1 ein erstes Signalflussdiagramm zur Verdeutlichung des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Betreiben eines Steuergeräts, insbesondere einer Getriebesteuerungseinrichtung; und
  • 2 ein zweites Signalflussdiagramm zur Verdeutlichung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Steuergeräts und findet vorzugsweise bei einer elektrischen bzw. elektronischen Getriebesteuerungseinrichtung eines Kraftfahrzeuggetriebes Verwendung. Die Erfindung kann auch bei jeder elektrischen bzw. elektronischen Steuerungseinrichtung mit Eigendiagnose zum Einsatz kommen. Das erfindungsgemäße Verfahren wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Signalflussdiagramme der 1 und 2 im Detail beschrieben.
  • Eine Getriebesteuerungseinrichtung eines Kraftfahrzeuggetriebes umfasst neben einem Mikroprozessor weiterhin einen flüchtigen Arbeitsspeicher, einen Programmspeicher sowie einen nicht-flüchtigen Speicher, wobei die Erfindung ein Verfahren betrifft, mit Hilfe dessen Speicherbereiche des flüchtigen Arbeitsspeichers auf Defekte überprüft werden können.
  • Block 1 des Signalflussdiagramms der 1 visualisiert den Beginn der Überprüfung eines Speicherbereichs des flüchtigen Arbeitsspeichers, wobei eine Überprüfung eines Speicherbereichs des flüchtigen Arbeitsspeichers vom Mikroprozessor der Getriebesteuerungseinrichtung initiiert wird.
  • Der Mikroprozessor initiiert dabei einen Testzyklus, in welchem eine definierte Anzahl von Speicherbereichen des flüchtigen Arbeitsspeichers überprüft wird, wobei die Anzahl der in einem Testzyklus zu überprüfenden Speicherbereiche abhängig von der Kapazitätsauslastung des Mikroprozessors von demselben automatisch frei gewählt wird.
  • Nach Initiierung der Überprüfung eines Speicherbereichs in Block 1 wird in einem Block 2 eine Speicheradresse des zu überprüfenden Speicherbereichs des flüchtigen Arbeitsspeichers vorgegeben. Bei Beginn eines Testzyklus wird derjenige Speicherbereich überprüft, dessen Speicheradresse der Speicheradresse des im vorangegangenen Testzyklus zuletzt überprüften Speicherbereichs nachfolgt. Innerhalb eines Testzyklus wird eine definierte Anzahl von Speicherbereichen überprüft, deren Speicheradressen aufeinanderfolgen. Ist der gesamte Arbeitsspeicher überprüft worden, so wird die Überprüfung desselben von vorne bzw. vom Anfang desselben begonnen.
  • Nach Bestimmung der Speicheradresse des zu überprüfenden Speicherbereichs in Block 2 wird in einem Block 3 überprüft, ob die Speicheradresse des zu überprüfenden Speicherbereichs in einer Liste, die im nicht-flüchtigen Speicher der Getriebesteuerungseinrichtung gespeichert ist, als Speicheradresse eines defekten Speicherbereichs abgelegt ist. Ist dies nicht der Fall, soll also ein Speicherbereich überprüft werden, der noch nicht als defekt detektiert wurde, so wird ausgehend von Block 3 auf Block 4 verzweigt, wobei dann in Block 4 die Überprüfung des zu überprüfenden Speicherbereichs dadurch erfolgt, dass in den zu überprüfenden Speicherbereich vorgegebene Testdaten geschrieben werden, und anschließend die in den Speicherbereich geschriebenen Testdaten ausgelesen werden.
  • Eventuell vorhandene aktuelle Betriebsdaten des jeweils zu überprüfenden Speicherbereichs werden vorab ausgelesen und zwischengespeichert, insbesondere im Mikroprozessor der Getriebesteuerungseinrichtung.
  • Anschließend werden in einem Block 5 die aus dem zu überprüfenden Speicherbereich ausgelesenen Testdaten mit den vorgegebenen Testdaten verglichen, wobei dann, wenn hierbei eine Übereinstimmung festgestellt wird, ausgehend von Block 5 auf Block 6 verzweigt wird, wobei in Block 6 auf einen nicht-defekten Speicherbereich geschlossen wird.
  • Eventuell vorab zwischengespeicherte, aktuelle Betriebsdaten des überprüften Speicherbereichs werden dann wieder in den überprüften, nicht-defekten Speicherbereichs zurückgeschrieben.
  • Wird hingegen in Block 5 festgestellt, dass die aus dem zu überprüfenden Speicherbereich ausgelesenen Testdaten mit den vorgegebenen Testdaten nicht übereinstimmen, so wird auf einen defekten Speicherbereich geschlossen, wobei dann ausgehend von Block 5 auf Block 7 verzweigt wird, wobei in Block 7 auf einen defekten Speicherbereich geschlossen wird und ein Zählerstand eines Speicherbereichszählers für defekte Speicherbereiche um Eins erhöht wird.
  • In einem nachfolgenden Block 8 wird dann überprüft, ob der Zählerstand des Speicherbereichzählers eine zulässige Maximalanzahl defekter Speicherbereiche erreicht bzw. überschritten hat, wobei dann, wenn in Block 8 festgestellt wird, dass die zulässige Maximalanzahl defekter Speicherbereiche erreicht bzw. überschritten ist, ausgehend von Block 8 auf Block 9 verzweigt wird, wobei in Block 9 das Kraftfahrzeuggetriebe in einen Notbetrieb überführt und durch Generierung einer entsprechenden Information ein Tausch der Getriebesteuerungseinrichtung oder des Speicherbereichs derselben initiiert wird.
  • Wird hingegen in Block 8 festgestellt, dass der Zählerstand des Speicherbereichzählers die zulässige Maximalanzahl defekter Speicherbereiche nicht erreicht bzw. überschritten hat, so wird ausgehend von Block 8 auf Block 10 verzweigt.
  • In Block 10 wird die Speicheradresse des als defekt detektierten Speicherbereichs zusammen mit einer Offsetspeicheradresse eines Ersatzspeicherbereichs für den defekten Speicherbereich in dem nicht-flüchtigen Speicher der Getriebesteuerungseinrichtung gespeichert, wobei der Ersatzspeicherbereich die Funktion des als defekt detektierten Speicherbereichs übernimmt.
  • Wird demnach beim erfindungsgemäßen Verfahren ein Speicherbereich des flüchtigen Arbeitsspeichers der Getriebesteuerungseinrichtung als defekt detektiert, so wird die Speicheradresse desselben im nicht-flüchtigen Speicher der Getriebesteuerungseinrichtung gespeichert, und zwar zusammen mit der Offsetspeicheradresse des entsprechenden Ersatzspeicherbereichs.
  • Erst dann, wenn eine maximal zulässige Anzahl von defekten Speicherbereichen überschritten ist, wird das Kraftfahrzeuggetriebe in einen Notbetrieb überführt und der Tausch zumindest des Arbeitsspeichers der Getriebesteuerungseinrichtung initiiert. Hierdurch kann die Verfügbarkeit einer Getriebesteuerungseinrichtung deutlich erhöht werden.
  • Dann, wenn in Block 3 des Signalflussdiagramms der 1 festgestellt wird, dass die Speicheradresse des zu überprüfenden Speicherbereichs bereits als defekt gespeichert ist, wird ausgehend von Block 3 auf Block 11 verzweigt, wobei dann in Block 11 auf die Offsetspeicheradresse des Ersatzspeicherbereichs verwiesen wird, um dann nachfolgend in Block 4 den Ersatzspeicherbereich zu überprüfen, und zwar auf dieselbe Art und Weise wie den ursprünglich zu überprüfenden Speicherbereich.
  • Wird der Ersatzspeicherbereich auch als defekt erkannt, muss der Offset des ursprünglich zu überprüfenden Speicherbereichs entsprechend erhöht werden. Weiterhin muss der Zählerstand des Speicherbereichzählers um Eins erhöht werden.
  • 2 verdeutlicht die Vorgehensweise beim Lesen und/oder Schreiben in den Arbeitsspeicher der Getriebesteuerungseinrichtung, wobei in einem Block 12 die Speicheradresse des Speicherbereichs des Arbeitsspeichers vorgegeben wird, in den entweder Daten geschrieben oder aus welchem Daten ausgelesen werden sollen. In einem Block 13 wird sodann überprüft, ob diese Speicheradresse im nicht-flüchtigen Speicher der Getriebesteuerungseinrichtung als defekt gespeichert ist. Wird in Block 14 festgestellt, dass eine solche Speicheradresse in dem nicht-flüchtigen Speicher der Getriebesteuerungseinrichtung nicht als defekt gespeichert ist, so wird ausgehend von Block 14 auf Block 15 verzweigt, wobei dann in Block 15 die Speicheradresse zum Speichern und/oder Lesen verendet wird. Wird hingegen in Block 14 festgestellt, dass die in Block 12 vorgegebene Speicheradresse einem defekten Speicherbereich zugewiesen ist, so wird ausgehend von Block 14 auf Block 16 verzweigt, wobei dann in Block 16 die in Block 12 vorgegebene Speicheradresse durch die Offsetspeicheradresse des Ersatzspeicherbereichs ersetzt wird, um dann in Block 14 den Ersatzspeicherbereich zum Lesen und/oder Schreiben zu verwenden.
  • Dann, wenn beim erfindungsgemäßen Verfahren auf einen defekten Speicherbereich geschlossen wird, werden die in dem defekten Speicherbereich gespeicherten Daten nicht weiterverwendet. Vielmehr werden entsprechende Ersatzdaten verwendet.
  • 1
    Block
    2
    Block
    3
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    4
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    5
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    6
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    11
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    Block

Claims (6)

  1. Verfahren zum Betreiben eines Steuergeräts, insbesondere einer Getriebesteuerungseinrichtung eines Kraftfahrzeuggetriebes, wobei die Steuerungseinrichtung einen flüchtigen Arbeitsspeicher, in den Daten geschrieben und aus dem Daten ausgelesen werden können, aufweist, und wobei Speicherbereiche des Arbeitsspeichers dadurch auf Defekte überprüft werden, dass in den zu überprüfenden Speicherbereich vorgegebene Testdaten geschrieben, anschließend die gespeicherten Testdaten ausgelesen und mit den vorgegebenen Testdaten verglichen werden und bei einer Abweichung auf einen defekten Speicherbereich geschlossen wird, dadurch gekennzeichnet, dass dann, wenn auf einen defekten Speicherbereich geschlossen wird, eine Speicheradresse des defekten Speicherbereichs zusammen mit einer Offsetspeicheradresse, die einen Ersatzspeicherbereich für den defekten Speicherbereich definiert, in einem nicht-flüchtigen Speicher des Steuergeräts gespeichert wird, und dass dann, wenn zum Lesen und/oder Schreiben auf den defekten Speicherbereich zugegriffen werden soll, der Ersatzspeicherbereich zum Lesen und/oder Schreiben verwendet wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dann, wenn auf einen defekten Speicherbereich geschlossen wird, ein Speicherbereichzählerstand erhöht wird und überprüft wird, ob eine zulässige Maximalanzahl defekter Speicherbereiche erreicht bzw. überschritten ist, wobei dann, wenn hierbei festgestellt wird, dass die zulässige Maximalanzahl defekter Speicherbereiche nicht erreicht bzw. überschritten ist, die Speicheradresse des defekten Speicherbereichs zusammen einer Offsetspeicheradresse in dem nicht-flüchtigen Speicher des Steuergeräts gespeichert wird, und wobei dann, wenn hierbei festgestellt wird, dass die zulässige Maximalanzahl defekter Speicherbereiche erreicht bzw. überschritten ist, das Kraftfahrzeuggetriebe in einen Notbetrieb überführt und ein Tausch der Getriebesteuerungseinrichtung oder des Arbeitspeichers derselben initiiert wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass dann, wenn auf einen defekten Speicherbereich geschlossen wird, in dem defekten Speicherbereich gespeicherte Daten nicht weiterverwendet werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass dann Ersatzdaten verwendet werden.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass vor jedem Lesen und/oder Schreiben und/oder Testen überprüft wird, ob die Speicheradresse des jeweiligen Speicherbereichs des flüchtigen Arbeitsspeichers im nicht-flüchtigen Speicher als defekt gespeichert ist, wobei dann, wenn hierbei festgestellt wird, dass die jeweilige Speicheradresse des flüchtigen Arbeitsspeichers als defekt gespeichert ist, der entsprechende Ersatzspeicherbereich zum Lesen und/oder Schreiben und/oder Testen verwendet wird, und wobei dann, wenn hierbei festgestellt wird, dass die jeweilige Speicheradresse des flüchtigen Arbeitsspeichers nicht als defekt gespeichert ist, der jeweilige Speicherbereich zum Lesen und/oder Schreiben und/oder Testen verwendet wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass bei jedem Testzyklus eine von der Kapazitätsauslastung eines Prozessors des Steuergeräts abhängige Anzahl von Speicherbereichen getestet wird, wobei nach Beendigung jedes Testzyklus die Speicheradresse des zuletzt getesteten Speicherbereichs gespeichert und ein nachfolgender Testzyklus mit dem Speicherbereich mit der nachfolgenden Speicheradresse oder der entsprechenden Ersatzspeicheradresse begonnen wird.
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