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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines optischen
Elements für ein Objektiv für eine Projektionsbelichtungsanlage
der Mikrolithographie, ein Objektiv für eine Projektionsbelichtungsanlage
der Mikrolithographie mit einem optischen Element, sowie ein Verfahren
zur Herstellung eines Objektivs für eine Projektionsbelichtungsanlage
der Mikrolithographie.
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Projektionsbelichtungsanlagen
für die Mikrolithographie werden zur Herstellung von Halbleiterbauelementen
und anderen fein strukturierten Bauteilen verwendet. Eine Projektionsbelichtungsanlage enthält
neben einer Lichtquelle und einem Beleuchtungssystem zur Beleuchtung
einer Photomaske, häufig Retikel genannt, ein Projektionsobjektiv,
welches das Muster des Retikels auf ein lichtempfindliches Substrat,
beispielsweise einen mit einem Photolack beschichteten Silizium-Wafer,
projiziert.
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Heutige
Projektionsbelichtungsanlagen arbeiten mit einem Excimer-Laser als
Lichtquelle, wobei typische Wellenlängen im DUV- oder VUV-Bereich
des elektromagnetischen Spektrums liegen, beispielsweise bei 248
nm, 193 nm oder 157 nm aber auch im EUV-Wellenlängenbereich,
z. B. bei ca. 13 nm. Typische Strukturgrößen,
die mit der Auflösung solcher Projektionsbelichtungsanlagen
erzeugt werden können, sind 100 nm und kleiner. Die Projektionsobjektive
solcher Anlagen enthalten häufig mehr als 20 Linsen, deren
Anzahl und Durchmesser zunehmen, je höher die Anforderungen
an das Auflösungsvermögen und die Minimierung
von Abbildungsfehlern werden.
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Innerhalb
des Beleuchtungssystems ist normalerweise ebenfalls mindestens ein
optisches Abbildungssystem vorgesehen, um ein in einer Zwischenfeldebene
des Beleuchtungssystems angeordnetes Beleuchtungsfeld in die Austrittsebene
des Beleuchtungssystems abzubilden. Eine wesentliche Aufgabe eines
solchen Abbildungssystems ist es, die Eigenschaften des Beleuchtungslichts
hinsichtlich Feldgröße und Strahlverlauf an die
eintrittsseitigen Erfordernisse des nachfolgenden Projektionsobjektivs
anzupassen. Für ein solches Objektiv wird häufig auch
die Bezeichnung REMA-Objektiv verwendet. Auch das REMA-Objektiv
hat einen komplexen Aufbau mit einer Vielzahl von Linsen, die zum
Teil große Durchmesser haben können.
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Weiterhin
können die in einer Projektionsbelichtungsanlage enthaltenen
Abbildungssysteme neben Linsen weitere transmittierende optische
Elemente, wie Planparallelplatten, Verzögerungsplatten, Polarisatoren
oder optische Filter enthalten. Katadioptrische Projektionsobjektive
enthalten darüber hinaus einen oder mehrere Spiegel.
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Es
wird schon seit langem versucht, durch den Einsatz von asphärischen
optischen Elementen einen kompakteren Aufbau des REMA-Objektivs bzw.
des Projektionsobjektivs zu ermöglichen. Eine asphärische
Fläche ist eine zur Reflexion oder Brechung eines Lichtbündels
dienende optische Fläche, die weder kugelförmig
(sphärisch) noch eben ist. Asphärische Flächen
schaffen zusätzliche Freiheitsgrade bei der Korrektur von
Abbildungsfehlern, so dass durch den Einsatz einzelner Asphären
die Gesamtzahl der optischen Elemente in einem Abbildungssystem
reduziert werden kann. Die Fertigung optischer Elemente mit asphärischen
Flächen ist jedoch erheblich aufwändiger als die
sphärischer optischer Elemente, da sowohl die abtragende
Bearbeitung zur Erzeugung der gewünschten Passe als auch
die zugehörige Prüftechnik wesentlich komplizierter
ist als die entsprechenden Verfahren bei sphärischen Flächen.
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Beim
Durchtritt eines Belichtungsstrahlenbündels durch das Beleuchtungssystem
mit dem REMA-Objektiv oder durch das Projektionsobjektiv werden
jedoch nicht alle optischen Elemente vollständig ausgeleuchtet.
Gerade feldnahe optische Elemente weisen einen optischen Nutzbereich,
auch Footprint genannt, auf, der deutlich kleiner ist als die gesamte Linsenfläche
bzw. Spiegelfläche des optischen Elements und der in seiner
Geometrie von der rotationssymmetrischen Form der Linse abweicht.
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Dies
wird in den neueren komplexen Abbildungssystemen, insbesondere in
katadioptrischen Projektionsobjektiven, ausgenutzt. Optische Elemente,
die als vollkommen rotationssymmetrisch ausgeführte Linsen
oder Spiegel das Projektionsstrahlenbündel abschatten würden,
können, da sie nicht vollständig ausgeleuchtet
werden, so beschnitten werden, dass es zu keiner Abschattung kommt.
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So
zeigt beispielsweise die Patentanmeldung
WO 2005/098506 A1 ein
katadioptrisches Projektionsobjektiv für die Mikrolithographie
mit mehreren Spiegeln, deren optischer Nutzbereich nicht die gesamte
Spiegelfläche einnimmt. Indem der optische Nutzbereich
der Spiegel jeweils so eingestellt wird, dass sich keine Überlappungen
der optischen Nutzbereiche verschiedener Spiegel ergeben, kann eine Abschattung
des Belichtungsstrahlenbündels vermieden werden.
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Die
WO 03/052462 A2 zeigt
ein katadioptrisches Projektionsobjektiv für eine Projektionsbelichtungsanlage
der Mikrolithographie mit einem Konkavspiegel und zwei Umlenkspiegeln.
Im Bereich der Umlenkspiegel befindet sich bei diesem Objektiv eine Linse,
bei der aus Platzgründen, und um das Strahlenbündel
nicht abzuschatten, ein Teil des nicht genutzten Bereichs der rotationssymmetrischen
Linse abgeschnitten ist.
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Zur
Gewährleistung eines kompakteren Aufbaus eines Projektionsobjektivs
werden auch Mangin-Linsen eingesetzt. Dabei wird ebenfalls ausgenutzt,
dass nicht die gesamte optische Fläche der Mangin-Linse
vom Projektionsstrahlenbündel ausgeleuchtet wird, und somit
verschiedene Teilbereiche desselben optischen Elements einmal in
Transmission und einmal in Reflexion genutzt werden können. Die
US 5,488,229 zeigt ein katadioptrisches
Projektionsobjektiv für die Mikrolithographie mit zwei
optischen Elementen, die als Mangin-Linsen ausgeführt sind.
Dabei ist eine dieser Linsen auf einer ihrer optischen Flächen
mit einer Spiegelschicht versehen und weist eine zentrale Bohrung
auf, um das Belichtungsstrahlenbündel durchzulassen. Die
andere, feldnah angeordnete Mangin-Linse ist ebenfalls auf einer
optischen Fläche als Spiegelfläche ausgeführt, wobei
ein Teil der optischen Fläche im Bereich der optischen
Achse des Projektionsobjektivs unbeschichtet bleibt und somit das
Projektionslicht transmittiert.
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Die
hier zitierten Dokumente zeigen Projektionsobjektive mit einzelnen
optischen Elementen, die aus Platzgründen und/oder zur
Vermeidung der Abschattung des Projektionsstrahlenbündels
in ihrer rotationssymmetrischen Form beschnitten sind, eine zentrale
Bohrung aufweisen oder zumindest mit einer nicht durchgehenden spiegelnden
Beschichtung versehen sind. Diese optischen Elemente sind in ihrer Fertigung
zumindest ebenso aufwändig wie alle anderen optischen Elemente
des Projektionsobjektivs. Häufig ist ihre Fertigung sogar
noch aufwändiger, da sie zunächst auf ihrer gesamten
Fläche bearbeitet werden und im Anschluss daran beschnitten,
mit Bohrungen versehen oder nur in Teilbereichen beschichtet werden.
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Aufgabe
der Erfindung ist es demgegenüber, ein Verfahren zur Herstellung
eines optischen Elements, insbesondere für eine Projektionsbelichtungsanlage
der Mikrolithographie, anzugeben, welches mit verhältnismäßig
geringem Aufwand, insbesondere materialsparend und/oder zeitsparend,
durchführbar ist. Weiter ist es Aufgabe der Erfindung,
ein Objektiv für eine Projektionsbelichtungsanlage für
die Mikrolithographie anzugeben, welches mindestens ein optisches
Element enthält, das mit wenig Aufwand, insbesondere material-
und/oder zeitsparend, fertigbar ist.
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Diese
Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zur Herstellung
eines optischen Elements für ein Objektiv für
eine Projektionsbelichtungsanlage der Mikrolithographie gemäß Anspruch
1, einem Verfahren zur Herstellung eines optischen Elements für
ein Objektiv und/oder für ein Beleuchtungssystem einer Projektionsbelichtungsanlage
der Mikrolithographie gemäß Anspruch 30, und einem
Verfahren zur Herstellung eines Objektivs für eine Projektionsbelichtungsanlage
der Mikrolithographie gemäß Anspruch 49.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Merkmalen der
abhängigen Ansprüche.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines
optischen Elements für ein Objektiv für eine Projektionsbelichtungsanlage
der Mikrolithographie führt zu einer erheblichen Verkürzung
der Bearbeitungszeit, indem die optische Fläche eines Vorprodukts
nur auf einer Teilfläche endbearbeitet wird. Unter einem
Objektiv für oder in einer Projektionsbelichtungsanlage
der Mikrolithographie ist sowohl das Projektionsobjektiv als auch
ein Abbildungssystem innerhalb des Beleuchtungssystems wie das zuvor beschriebene
REMA-Objektiv zu verstehen.
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Ein
optisches Element in einer Projektionsbelichtungsanlage für
die Mikrolithographie besteht aus einem Grundkörper, der
häufig aus einem einheitlichen Material, beispielsweise
aus Quarzglas, einem Fluoridkristall für die Lithographie
bei Wellenlängen von > 150
nm oder Low-CTE-Materialen für die EUV-Lithographie, besteht.
Unter Low-CTE-Materialien versteht man Materialien geringster thermischer Ausdehnung,
insbesondere mit einem thermischen Ausdehnungskoeffizienten von
weniger als 0,1·10–6K–1, insbesondere weniger als 0,02·10–6K–1 oder
sogar weniger als 0,0001·10–6K–1. Dies sind unter anderem dotierte
Quarzgläser, z. B. ULE oder Glaskeramiken wie Zerodur oder
Clearceram. Auch Cordierite ist ein derartiges Low-CTE-Material. Transmittierende
optische Elemente, wie beispielsweise die in 1 dargestellte
Linse, weisen in der Regel zwei einander gegenüberliegende
optische Flächen 7 und einen umlaufenden Rand 9 auf.
Reflektierende optische Elemente besitzen in der Regel eine optische
Fläche, an der ein auftreffendes Lichtbündel reflektiert
wird.
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Transmittierende
optische Elemente in Projektionsbelichtungsanlagen werden auf ihren
optischen Flächen in der Regel mit einer Antireflexbeschichtung
versehen, um Lichtverlust an den Grenzflächen zwischen
den optischen Flächen und der Umgebung zu vermeiden. Reflektierende
optische Elemente werden auf ihrer optischen Fläche mit
einer reflektierenden optischen Beschichtung versehen. Weiterhin
können optische Beschichtungen vorgesehen sein, die gezielt
den Polarisationszustand eines eintretenden Lichtbündels
verändern.
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Der
Grundkörper des optischen Elements wird aus einem, häufig
zylindersymmetrischen, Rohling hergestellt, welcher in einer Reihe
von Bearbeitungsschritten, insbesondere durch Schleifen und Feinschleifen,
zunächst durch eine Vorbearbeitung in ein Vorprodukt umgewandelt
wird. Dieses Vorprodukt weist bereits weitgehend die gewünschte
Dimension des optischen Elements hinsichtlich Durchmesser und Dicke
bzw. Dickenverlauf bei konkav oder konvex geformten optischen Elementen
auf. Durch verschiedene weitere Teilschritte wird zunächst
die Passe der optischen Flächen des Vorprodukts bis zu
einer spezifizierten Genauigkeit eingestellt und eine gewünschte
Rauhigkeit der optischen Flächen erzielt (Polieren). Feinste
Korrekturen (Feinkorrektur) der gewünschten Oberfläche
werden beispielsweise durch Ionenstrahlbearbeitung (IBF) erzielt. Üblicherweise
werden die Schleifprozesse als Vorbearbeitung bezeichnet, die Politur
und die Korrektur bzw. Feinkorrektur werden im Folgenden unter dem
Oberbegriff „Endbearbeitung" zusammengefasst.
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Die
Endbearbeitung kann insbesondere bei der Fertigung optischer Elemente
mit asphärischen optischen Flächen mit großflächigen
Werkzeugen nicht mit der erforderlichen Präzision durchgeführt werden,
da dabei die Form zerstört werden würde. Stattdessen
erfolgt die Bearbeitung mit kleinen Werkzeugen. Darunter sind neben
lokal angreifenden Polierköpfen oder Polierpads auch Strahlwerkzeuge, beispielsweise
ein Fluidstrahl oder ein Teilchenstrahl zu verstehen, die lokal
in einem kleinen Bereich der zu bearbeitenden optischen Fläche
angreifen. Als Feinkorrekturverfahren können alle Verfahren
eingesetzt werden, die eine genügend geringe Werkzeuggröße
aufweisen, um eine Oberflächenbearbeitung mit einer Genauigkeit
von wenigen nm bzw. unter 1 nm RMS zu ermöglichen. Beispielsweise
ist die Ionenstrahlbearbeitung ein sehr präzises Verfahren, das
aber andererseits sehr aufwändig ist. Zum einen muss hierzu
die zu bearbeitende Fläche in eine Vakuumkammer eingebracht
werden. Zum anderen sind die erreichbaren Abtragsraten (gemessen
in nm × mm2/min) so gering, dass
für jedes optische Element eine Bearbeitungszeit von einigen
bis zu einigen zehn Stunden in Kauf genommen werden muss. Diese – im
Vergleich z. B. zum Schleif- oder Läppprozess – geringen
Abtragsraten sind ein Merkmal praktisch aller Feinkorrekturverfahren.
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Das
Schleifen, Polieren und Korrigieren erfolgt jeweils häufig
in einem iterativen Prozess, bei dem nach einem materialabtragenden
Arbeitsschritt zunächst eine Vermessung der bearbeiteten
optischen Fläche bezüglich einer Messgröße,
wie zum Beispiel Passe (Formgenauigkeit), Mikrorauheit, Zentrierung,
Keiligkeit (innere Dezentrierung) und Mittendicke durchgeführt
wird. Der weitere Verlauf der Bearbeitung richtet sich dann nach
den Ergebnissen der Messung.
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Die
Endbearbeitung eines Vorprodukts umfasst somit mindestens einen
der Teilschritte:
- – Polieren,
- – Korrigieren und/oder Feinkorrigieren,
- – Ermitteln einer für die optische Fläche
charakteristischen Messgröße.
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Indem
zumindest einer dieser Endbearbeitungsschritte nur auf einer Teilfläche
der optischen Fläche durchgeführt wird, ergibt
sich unmittelbar eine erhebliche Zeitersparnis.
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Wird
das Vorprodukt aus einem rotationssymmetrischen Linsenrohling oder
einem rotationssymmetrischen Spiegelsubstrat hergestellt, können für
die Endbearbeitungsschritte herkömmliche Einspannvorrichtungen
bzw. für den späteren Einbau des fertigen optischen
Elements in das Objektiv eine herkömmliche Fassungstechnik
verwendet werden.
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Ein
nach diesem Verfahren hergestelltes optisches Element weist also
einen Grundkörper mit einer optischen Fläche auf,
die aus mindestens zwei Teilflächen besteht, wobei eine
der Teilflächen eine höhere Oberflächenqualität
besitzt als die andere Teilfläche. Diejenige Teilfläche
mit der höheren Oberflächenqualität umfasst
den optischen Nutzbereich (den sogenannten Footprint) des optischen
Elements, also denjenigen Teilbereich der optischen Fläche,
der beim späteren Einsatz beispielsweise in einem Projektionsobjektiv
vom Projektions-Lichtbündel ausgeleuchtet wird.
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Damit
möglichst geringe Lichtverluste auftreten, ist es erforderlich,
dass die Teilfläche des optischen Elements, die den genannten
Endbearbeitungsschritten unterzogen wurde, den gesamten optischen
Nutzbereich des optischen Elements umfasst. Auf diese Weise wird
sichergestellt, dass der Nutzbereich nur im endbearbeiteten Bereich
zu liegen kommt. Dieser optische Nutzbereich richtet sich nach der
Position des optischen Elements im Objektiv. Beispielsweise wird
sich in der Nähe einer Feldebene des Projektionsobjektivs
ein dem Scannerschlitz entsprechender nahezu rechteckiger optischer
Nutzbereich ergeben.
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Besonders
vorteilhaft ist es, die Lage der endbearbeiteten Teilfläche
auf dem rotationssymmetrischen Vorprodukt so zu wählen,
dass der von der Teilfläche bedeckte Volumenbereich des
optischen Elements, der später bei Einsatz des Objektivs
in der Projektionsbelichtungsanlage von Licht durchstrahlt wird,
eine geringere Dichte von Materialfehlern, wie zum Beispiel Brechungsindexinhomogenitäten,
aufweist, als derjenige Volumenbereich, der von der nicht endbearbeiteten
Teilfläche bedeckt wird und entsprechend nicht von Licht
durchstrahlt wird. Auf diese Weise kann das optische Element mit
bestmöglicher Abbildungsqualität hergestellt werden.
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Nach
Durchführung der Endbearbeitungsschritte kann eine Beschichtung
mit einer reflektierenden Schicht, einer Antireflexbeschichtung
oder einer polarisationsbeeinflussenden Beschichtung erfolgen. Hierbei
kann es von Vorteil sein, die gesamte optische Fläche einschließlich
des nicht endbearbeiteten Bereichs zu beschichten, um den Beschichtungsprozess
nicht zu verkomplizieren.
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Ein
nach diesem Verfahren hergestelltes optisches Element wird in einem
Objektiv für eine Projektionsbelichtungsanlage der Mikrolithographie
bevorzugt in einer Position eingesetzt, in der der optische Nutzbereich
des optischen Elements klein gegenüber der gesamten optischen
Fläche des Vorprodukts ist. Dies ist beispielsweise in
oder in der Nähe einer Feldebene der Fall.
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In
einem alternativen Verfahren zur Herstellung einer Linse, eines
Spiegels oder einer Planparallelplatte in einem Objektiv oder Beleuchtungssystem
einer Projektionsbelichtungsanlage der Mikrolithographie wird ein
nicht rotationssymmetrisches Vorprodukt bereitgestellt und zur Erzeugung
einer Linse, eines Spiegels oder einer Planparallelplatte endbearbeitet.
Durch Verwendung eines nicht rotationssymmetrischen Vorprodukts
kann zum einen erheblich Material eingespart werden, zum anderen wird
auch hier die Bearbeitungszeit erheblich verkürzt, da nur
eine kleinere Fläche der Endbearbeitung unterzogen werden
muss.
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Um
zu gewährleisten, dass das gesamte Belichtungsstrahlenbündel
die Linse, den Spiegel oder die Planparallelplatte passiert, ist
es erforderlich, die Form des nicht rotationssymmetrischen Vorprodukts so
zu wählen, dass die optische Fläche der fertigen Linse,
des Spiegels oder der Planparallelplatte den gesamten optischen
Nutzbereich umfasst. Um andererseits möglichst viel Material
einzusparen, ist es von Vorteil, die Form des optischen Elements
eng an die Form des optischen Nutzbereichs, des Footprints, anzulehnen.
Dieser optische Nutzbereich ist derjenige Teilbereich der optischen
Fläche, der beim späteren Einsatz des optischen
Elements, beispielsweise in einem Projektionsobjektiv, vom hindurch
tretenden Lichtbündel, dem Projektionslichtbündel,
ausgeleuchtet wird. Entsprechend hängt seine Form von der
Position der Linse, des Spiegels oder der Planparallelplatte im
Objektiv ab.
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Die
Bearbeitung nach dem alternativen Verfahren zur Herstellung einer
Linse, eines Spiegels oder einer Planparallelplatte umfasst wie
oben beschrieben mindestens einen der Teilschritte:
- – Polieren,
- – Korrigieren und/oder Feinkorrigieren,
- – Ermitteln einer für die optische Fläche
charakteristischen Messgröße
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In
einem weiteren Schritt kann die optische Fläche mit einer
optischen Beschichtung versehen werden, beispielsweise mit einer
Antireflexbeschichtung, einer reflektierenden Beschichtung oder
einer polarisationsbeeinflussenden Beschichtung.
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Bei
der Bearbeitung eines nicht rotationssymmetrischen Vorprodukts kann
es von Vorteil sein, das Vorprodukt mit einem Kragen, z. B. aus
Glas zu versehen, der so geformt ist, dass das Vorprodukt mit dem
Kragen in eine rotationssymmetrische Halterung, zum Beispiel in
ein Haltewerkzeug einer Bearbeitungsmaschine, eingesetzt werden
kann. Auf diese Weise können herkömmliche Haltewerkzeuge
verwendet werden, ohne sie für die spezielle Form eines nicht
rotationssymmetrischen Vorprodukts anzupassen.
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Besonders
geeignet sind die beschriebenen Verfahren zur Herstellung optischer
Elemente aus Materialien wie optisches Glas, insbesondere Borsilikatglas,
Quarzglas, Quarzkristall, Fluoridkristall, Spinell, Aluminiumoxid,
insbesondere α-Al2O3 (Korund, Saphir),
Magnesiumoxid, Yttrium-Aluminium-Granat oder Lutetium-Aluminium-Granat.
Als Fluoridkristalle kommen insbesondere Calciumfluorid CaF2, Magnesiumfluorid MgF2,
Bariumfluorid BaF2 und Lithiumfluorid LiF
in Frage. Darüber hinaus kommen für Anwendungen
im EUV-Wellenlängenbereich Low-CTE-Materialien in Frage.
Rohlinge aus diesen Materialien sind in der für die Mikrolithographie
notwendigen Spezifikation aufwändig herzustellen und schwierig
zu bearbeiten. Entsprechend entstehen dadurch auch höhere
Kosten. Insbesondere die Oberflächenbearbeitung von Kristallen
ist schwierig und zeitaufwändig, weil die Kristallstruktur
Vorzugsrichtungen vorgibt, in denen ein Materialabtrag leichter
erfolgt als in anderen Richtungen.
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Eine
nach diesem Verfahren hergestellte Linse, ein Spiegel oder eine
Planparallelplatte wird bevorzugt in oder in der Nähe einer
Feldebene eines Objektivs eingesetzt. In dieser Position ist der
Footprint des Belichtungsstrahlenbündels relativ klein
gegenüber anderen Positionen in einem Objektiv. Dies ermöglicht
besonders viel Materialeinsparung.
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Bei
einem Verfahren zur Herstellung eines Objektivs für eine
Projektionsbelichtungsanlage der Mikrolithographie ist es günstig,
ein oder mehrere optische Elemente nach einem der zuvor beschriebenen
Verfahren herzustellen. Dabei wird zunächst der Nutzbereich
des optischen Elements an seiner Position im Objektiv bestimmt und
ein entsprechendes Vorprodukt bereitgestellt bzw. die Oberfläche
eines rotationssymmetrischen Vorprodukts entsprechend bearbeitet.
Die optischen Elemente werden dann so im Objektiv angeordnet, dass
nur der endbearbeitete Teilbereich von dem Belichtungsstrahlenbündel
ausgeleuchtet wird.
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Besonders
günstig ist es, bei der Herstellung des Objektivs die einzelnen
optischen Elemente so zueinander zu orientieren, dass die Abbildungsfehler des
Objektivs minimal werden. Dies gilt vor allem dann, wenn das Material
des Grundkörpers lokale Inhomogenitäten aufweist.
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Zu
diesem Zweck kann man beispielsweise die optischen Elemente eines
Objektivs in ihre Position mit dem im Objektivdesign vorgesehenen
Abstand zueinander anordnen und einzelne optische Elemente so gegeneinander
um die optische Achse verdrehen, dass die Abbildungsfehler minimal
werden. Die nach einem der zuvor beschriebenen Verfahren hergestellten
optischen Elemente werden bei der Objektivjustage in ihrer Ausrichtung
festgehalten und nur die rotationssymmetrisch ausgeführten
und vollflächig bearbeiteten optischen Elemente zur Korrektur
von Abbildungsfehlern um die optische Achse verdreht.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführung wird die Form
der endbearbeiteten Teilfläche eines erfindungsgemäßen
optischen Elements bzw. die nicht rotationssymmetrische Form einer
erfindungsgemäßen Linse, Spiegel oder Planparallelplatte
so gewählt, dass eine Verdrehung um einige Winkelgrade
möglich ist. Als besonders geeignet hat sich hier eine
Sattelform erwiesen.
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Näher
erläutert wird die Erfindung anhand der Zeichnung:
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1 zeigt
eine schematische Darstellung eines optischen Elements mit einer
optischen Beschichtung
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2 zeigt
einen Grundkörper mit nur teilweise endbearbeiteter optischer
Fläche
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3 zeigt
ein optisches Element mit einem nicht rotationssymmetrischen Grundkörper
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4 zeigt
schematisch einen Ausschnitt aus einem Objektiv einer Projektionsbelichtungsanlage
mit einem nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestellten optischen Element
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5 zeigt
einen Grundkörper mit nur teilweise endbearbeiteter optischer
Fläche, wobei die endbearbeitete Teilfläche sattelförmig
ausgeführt ist.
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6 zeigt
ein aus einem nicht rotationssymmetrischen Vorprodukt gefertigtes
optisches Element
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7 zeigt
einen Linsengrundkörper, der zur Bearbeitung in einen Glaskragen
gefasst ist
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1 zeigt
eine schematische Darstellung der Seitenansicht eines optischen
Elements 1. Es handelt sich um eine Linse aus einem Grundkörper 3 mit
einer umlaufenden Randfläche 9 und zwei optischen
Flächen 7, auf welche eine Antireflexbeschichtung 5 aufgebracht
ist. Die Antireflexbeschichtung 5 kann mehrere Einzelschichten
umfassen, wobei benachbarte Einzelschichten in der Regel aus unterschiedlichen
Materialien bestehen.
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Eine
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte
Linse 201 ist in 2 in Aufsicht
gezeigt. Der Grundkörper 203 wurde durch Vorbearbeitung,
z. B. durch Vor- und gegebenenfalls Feinschleifen eines zylindersymmetrischen
Linsenrohlings zu einem Vorprodukt mit einer Passegenauigkeit von
einigen μm RMS und einer Rauhigkeit von einigen 100 nm
RMS bis zu einigen 10 μm RMS hergestellt. Die Teilfläche 213 der
optischen Fläche wurde keinen weiteren Endbearbeitungsschritten
unterzogen, sondern weist noch die Oberflächenqualität
des Vorproduktes auf. Die Teilfläche 215 wurde
dagegen in weiteren Endbearbeitungsschritten poliert und korrigiert. Sie
weist nach diesen Schritten eine Passegenauigkeit von einigen nm
RMS oder weniger und eine Rauhigkeit von einigen nm RMS oder weniger
auf, entsprechend der für die Linse 201 hinterlegten
Optikspezifikation. Die endbearbeitete Teilfläche 215 umfasst
vollständig den optischen Nutzbereich 217 den das
optische Element an derjenigen Stelle des Objektivs in einer Projektionsbelichtungsanlage
aufweist, für die es vorgesehen ist. Ein rechtecksförmiger
optischer Nutzbereich 217 ergibt sich insbesondere bei
Linsen eines Projektionsobjektivs in einem Waferscanner, die in
unmittelbarer Nähe einer Feldebene angeordnet sind.
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Die
Anforderungen, die an die optische Qualität von Linsenmaterialien
gestellt werden, sind für die Anwendung in einer Projektionsbelichtungsanlage
besonders hoch. Insbesondere Linsen im Projektionsobjektiv dürfen
nur minimale Materialfehler, z. B. Brechungsindexinhomogenitäten,
aufweisen, weil diese zu Abbildungsfehlern führen. Ein
Vorprodukt, das nicht in seinem gesamten Volumen diesen hohen Anforderungen
genügt, kann jedoch trotzdem eingesetzt werden, wenn sichergestellt
werden kann, dass diejenigen Volumenbereiche, die die größte
Dichte an Materialfehlern aufweisen, nicht von Projektionslicht
durchstrahlt werden. Bei der Herstellung einer Linse nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren wird dies gewährleistet, indem zur Endbearbeitung
die Lage der Teilfläche 215 so ausgewählt
wird, dass das Linsenmaterial unterhalb der Teilfläche 215 die
geringste Dichte an Materialfehlern aufweist.
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In 3 ist
eine Linse 301 dargestellt, welche gemäß dem
alternativen erfindungsgemäßen Verfahren aus einem
nicht rotationssymmetrischen, hier einem nahezu rechteckigen Grundkörper 303 hergestellt
wurde. Dieser Grundkörper 303 wurde mittels Vorbearbeitungs-
und Endbearbeitungsschritten so bearbeitet, dass die gesamte optische
Fläche 315 eine Passegenauigkeit von < 1 nm RMS und eine Rauhigkeit
von < 1 nm RMS
aufweist. Die Fläche 315 wurde so gewählt,
dass sie etwas größer ist als der optische Nutzbereich 317,
um am Linsenrand noch Raum für die Fassung während
der Bearbeitung und für die Linsenfassung im Objektiv zur
Verfügung zu stellen. Auf diese Weise sind zum einen signifikante Einsparungen
bei der Materialbeschaffung möglich, da die Rohteildimensionen
bzw. das Rohteilgewicht um einige 10% verringert werden können.
Zum anderen wird dadurch das Gewicht des Objektivs der Projektionsbelichtungsanlage,
in der eine oder mehrere solcher Linsen eingesetzt werden, erheblich
verringert.
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4 zeigt
einen Ausschnitt aus einem Objektiv einer Projektionsbelichtungsanlage
der Mikrolithographie mit zwei Linsen 401 und 419,
die auf der optischen Achse OA des Objektivs angeordnet sind. Linse 401 weist
eine endbearbeitete Teilfläche 415 auf, die den
gesamten optischen Nutzbereich 417 umfasst. Linse 419 ist
eine herkömmliche Linse, bei der die gesamte optische Fläche
eine homogene Oberflächenqualität aufweist. Beide
Linsen 401 und 419 sind auf ihrer gesamten optischen
Fläche mit einer Antireflexbeschichtung versehen (nicht
eingezeichnet).
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Material-
oder Passefehler können beim Zusammenbau und der Justage
des Objektivs ausgeglichen werden, indem einzelne Linsen oder Linsengruppen
relativ zueinander um die optische Achse OA des Objektivs verdreht
werden, bis ein resultierender Bildfehler minimal wird. Bei der
Objektivjustage wird also die Linse 419 so in Pfeilrichtung
um die optische Achse verdreht, bis die Abbildungsfehler des Gesamtobjektivs
minimal werden. Die rotationssymmetrische Linse 419 kann
dabei um einen beliebigen Winkelbetrag verdreht werden. Die nicht
rotationssymmetrische Linse 401, die nur auf einem Teilbereich
ihrer optischen Flächen endbearbeitet ist, wird dabei in
ihrer Position festgehalten, weil bei einer Rotation der Linse 401 um
die optische Achse OA die endbearbeitete Teilfläche 415 nicht
mehr den gesamten optischen Nutzbereich 417 umschließen
würde.
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5 zeigt
eine nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte
Linse 501, die für das beschriebene Justageverfahren
besser geeignet ist. Wie bei der Linse in 2 ist die
optische Fläche des Grundkörpers 503 in
zwei Teilflächen 513 und 515 aufgeteilt,
wobei die Teilfläche 513 unverändert
die Oberflächenqualität des Vorprodukts aufweist,
während die Teilfläche 515 verschiedenen
Endbearbeitungsschritten unterzogen wurde. Die Teilfläche 515 umfasst
den gesamten optischen Nutzbereich 517 der Linse 501.
Die Teilfläche 515 wurde jedoch nicht rechteckig
entsprechend der Form des optischen Nutzbereiches 517 ausgestaltet
sondern sattelförmig. Diese Geometrie der endbearbeiteten
Teilfläche 515 erlaubt es, die Linse 501 um
einige Winkelgrade um die optische Achse OA zu verdrehen, und stellt somit
zusätzliche Freiheitsgrade für das Justageverfahren
bereit.
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Ein ähnliches
Vorgehen ist auch für eine nach dem alternativen erfindungsgemäßen
Verfahren hergestellte Linse in der Art der in 3 dargestellten
Linse möglich: Während eine Linse, deren Form
im Wesentlichen dem (nicht-rotationssymmetrischen) optisch genutzten
Bereich entspricht, nicht wie in 4 dargestellt,
zur Minimierung von Fehlern gegen eine oder mehrere andere Objektivlinsen
verdreht werden kann, erlaubt eine sattelförmige Ausgestaltung
der Linsenform zumindest eine Verdrehung um einige Winkelgrade.
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In 6 ist
ein Spiegel 601 für ein Projektionsobjektiv einer
Projektionsbelichtungsanlage dargestellt, der nach dem alternativen
erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt wurde.
Ein solcher optischer Nutzbereich und eine entsprechende Spiegelform
können beispielsweise in einem EUV-Lithographiesystem vorgesehen
sein. Als Rohling wurde ein nierenförmiges Zerodur-Spiegelsubstrat
gewählt und Vor- und Endbearbeitungsschritten unterzogen.
Die optische Fläche des nicht rotationssymmetrischen Grundkörpers
umfasst den gesamten optische Nutzbereich 617 des Spiegels 601.
Abschließend wird der Grundkörper 603 mit
einer optischen Beschichtung versehen, die ein möglichst
hohes Reflexionsvermögen des Spiegels 601 gewährleistet.
Alternativ könnte der Spiegel auch wie die optischen Elemente
in 2 und 5 einen Grundkörper
mit einer optischen Fläche mit zwei Teilflächen
aufweisen, wobei die eine Teilfläche nur der Vorbearbeitung
unterzogen wurde, während die andere Teilfläche,
die den optischen Nutzbereich des Spiegels umfasst, einer Endbearbeitung
unterzogen worden und mit einer reflektierenden Schicht versehen
worden ist.
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Um
zu ermöglichen, dass bei der Bearbeitung und späteren
Objektivfassung solcher nicht rotationssymmetrischer optischer Elemente
herkömmliche Haltestrukturen für herkömmliche
rotationssymmetrische optische Elemente verwendet werden können,
werden die nicht rotationssymmetrischen Rohlinge mit einem Bearbeitungskragen,
z. B. einem Glaskragen versehen. Der Glaskragen ist deutlich günstiger
als das für Elemente der Lithographieoptik verwendete Material.
Eine rotationssymmetrische Halterung 723 mit einem solchen
mit Glaskragen 721 versehenen nicht rotationssymmetrischen
optischen Element, in diesem Fall einer sattelförmigen
Linse 701, ist in 7 dargestellt.
Auch für die Fassung des optischen Elements im Objektiv
selbst kann ein solcher Bearbeitungskragen vorgesehen werden. Alternativ
wird die verwendete Fassungstechnik an die verkleinerte Linsenform
angepasst.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2005/098506
A1 [0009]
- - WO 03/052462 A2 [0010]
- - US 5488229 [0011]