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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Untersuchung einer Oberfläche
eines Objekts sowie eine Vorrichtung, welche insbesondere zur Durchführung dieses
Verfahrens geeignet ist.
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Elektronenstrahlgeräte,
insbesondere Rasterelektronenmikroskope, werden zur Untersuchung von
Oberflächen von Objekten verwendet. Hierzu wird bei einem
Rasterelektronenmikroskop ein Elektronenstrahl (nachfolgend auch
Primärelektronenstrahl genannt) mittels eines Strahlerzeugers
erzeugt und mittels eines Strahlführungssystems auf das
zu untersuchende Objekt fokussiert. Mittels einer Ablenkeinrichtung
wird der Primärelektronenstrahl rasterförmig über
die Oberfläche des zu untersuchenden Objekts geführt.
Die Elektronen des Primärelektronenstrahls treten dabei
in Wechselwirkung mit dem Objekt. Als Folge der Wechselwirkung werden
insbesondere Elektronen aus der Objektoberfläche emittiert
(sogenannte Sekundärelektronen) oder Elektronen des Primärelektronenstrahls
zurückgestreut (sogenannte Rückstreuelektronen).
Die Sekundärelektronen und Rückstreuelektronen
werden detektiert und zur Bilderzeugung verwendet. Man erhält
somit eine Abbildung der Oberfläche des zu untersuchenden
Objekts. Beispielhaft wird hierzu auf die
DE 103 01 579 A1 verwiesen.
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Aus
dem Stand der Technik ist es ebenfalls bekannt, ein Elektronenstrahlgerät
zur Bearbeitung der Oberfläche eines Objekts zu verwenden.
Genauer ausgedrückt ist es bekannt, die Oberfläche
eines Objekts zu ätzen, wobei das Ätzen mittels
eines Elektronenstrahls induziert wird. Bei dem bekannten Verfahren
wird dazu ein Gas zu der Oberfläche des Objekts geführt,
welches von der Oberfläche des Objekts adsorbiert wird.
Mittels des Elektronenstrahls, welcher über die Oberfläche
des Objekts gerastert wird, wird eine Reaktion des Gases mit der
Oberfläche des Objekts ausgelöst, wobei ein flüchtiges
Reaktionsprodukt entsteht, welches durch Abpumpen entfernt wird.
Beispielhaft wird hierzu auf die Veröffentlichung „E-beam
probe station with integrated tool for electron beam induced etching” (Elektronenstrahlsonden-Station
mit integriertem Gerät zum mittels Elektronenstrahl induzierten Ätzen)
verwiesen (Dieter Winkler, Hans Zimmermann, Margot Mangerich,
Robert Trauner, Microelectronic Engineering 31 (1996), 141–147).
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Ferner
ist es aus dem Stand der Technik bekannt, ein Rasterelektronenmikroskop
mit einer Ionenstrahlsäule auszustatten. Mittels eines
in der Ionenstrahlsäule angeordneten Ionenstrahlerzeugers werden
Ionen erzeugt, die zur Präparation von Objekten (beispielsweise
Polieren des Objekts oder Aufbringen von Material auf das Objekt)
oder aber auch zur Bildgebung verwendet werden. Beispielsweise ist es
hiermit möglich, 3-dimensionale Informationen über
ein zu untersuchendes Objekt zu erhalten. Hierzu werden Bildserien
mittels eines Rasterelektronenmikroskops aufgenommen. Zwischen zwei
Bildern der Bildserie wird das zu untersuchende Objekt präpariert.
Durch Kombination der Bilder der Bildserie können 3-dimensionale
Modelle des zu untersuchenden Objekts berechnet werden.
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Alle
vorbeschriebenen Vorrichtungen weisen einen Nachteil auf. Wenn ein
nichtleitendes Objekt mittels eines Elektronenstrahls untersucht
oder bearbeitet werden soll, so lädt sich das Objekt auf.
Dies beeinflusst insbesondere den Elektronenstrahl, welcher auf
das Objekt geleitet wird. Auch die Bildgebung, also die Abbildung
der Oberfläche des Objekts, wird beeinflusst. Im schlimmsten
Fall werden Merkmale der Oberfläche des Objekts nicht mehr
ordnungsgemäß abgebildet.
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Um
diesen Effekt zu vermeiden, ist aus dem Stand der Technik ein Rasterelektronenmikroskop bekannt,
das zur Abbildung von Objekten verwendet wird und mit einer Gaszuführungseinrichtung
versehen ist, welche ein inertes Gas zur Oberfläche des Objekts
führt. Das inerte Gas bildet eine Schicht, welches den
Bereich bedeckt, in dem ein Primärelektronenstrahl auf
das Objekt trifft. Hierdurch soll ein Aufladen eines Objekts vermieden
oder verringert werden.
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Ferner
ist aus dem Stand der Technik ein System zum Ableiten von Probenaufladungen
bei rasterelektronenmikroskopischen Untersuchungen bekannt. Bei
diesem System wird ein Gasstrom gezielt auf einen abzubildenden
Bereich eines Objekts geleitet. Dort zerfallen die Gasmoleküle
aufgrund der Wechselwirkung mit dem Primärelektronenstrahl
und Sekundärelektronenstrahl in positive Ionen und niederenergetische
Elektronen. Die positiven Ionen werden zur negativ geladenen Oberfläche
des abzubildenden Objekts beschleunigt, nehmen dort bei einem Neutralisierungsvorgang
Elektronen von der Oberfläche auf und werden dann als neutrales
Gas wieder von der Oberfläche des Objekts abgesaugt.
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Der
Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Untersuchung
einer Oberfläche mittels eines Teilchenstrahls anzugeben,
das dem Aufladen eines zu bearbeitenden Objekts besonders gut entgegenwirkt.
Ferner ist es Aufgabe der Erfindung, ein Teilchenstrahlgerät
anzugeben, welches zur Durchführung des Verfahrens geeignet
ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Verfahren
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Ein erfindungsgemäßes
Teilchenstrahlgerät ist durch die Merkmale des Anspruchs
13 gegeben. Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung, den Ansprüchen und/oder den
beigefügten Figuren.
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Bei
dem Verfahren zur Untersuchung einer Oberfläche eines Objekts
mittels eines Teilchenstrahls gemäß der Erfindung
ist das Objekt in einer Probenkammer angeordnet. Das erfindungsgemäße Verfahren
weist die folgenden Schritte auf: Zuführen des Teilchenstrahls
an einen vorgebbaren Ort auf der Oberfläche des Objekts
und Zuführen mindestens eines Gases an den vorgebbaren
Ort, wobei das Gas einer Ladungsneutralisierung und/oder einer Ladungsverteilung
weg vom vorgebbaren Ort (beides einzeln oder zusammen nachfolgend
auch als Ladungskompensation bezeichnet) dient sowie einen Partialdruck
größer oder gleich 20 Pa aufweist, wobei in der
Probenkammer während der Zuführung des Gases ein
Gesamtdruck kleiner oder gleich 1 Pa herrscht. Beispielsweise ist
der Gesamtdruck in der Probenkammer kleiner oder gleich 0,5 Pa,
oder beispielsweise kleiner oder gleich 0,1 Pa. Dabei ist der Partialdruck
des Gases der lokale Partialdruck am vorgebbaren Ort bzw. in der
unmittelbaren Umgebung am vorgebbaren Ort. Der Gesamtdruck hingegen
ist der über einen größeren Teil des
Volumens der Probenkammer gemittelte Druck. Beispielsweise wird dieser
weit entfernt vom Objekt an einer Wand der Probenkammer gemessen.
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Die
Erfindung geht von dem Gedanken aus, dass Ladung, welche an einem
vorgebbaren Ort aufgrund einer Wechselwirkung eines Teilchenstrahls mit
der Oberfläche eines Objekts entsteht und welche sich an
dem Ort an der Oberfläche des Objekts befindet, der bearbeitet
und/oder gegebenenfalls abgebildet werden soll (also der vorgebbare
Ort), sich besonders gut durch einen Ladungskompensationsvorgang
(also einer Ladungsneutralisierung und/oder einer Verteilung der
Ladung weg von dem vorgebbaren Ort) bei den angegeben Parametern
hinsichtlich des Partialdrucks des Gases und des Gesamtdruckes in der
Probenkammer entfernen läßt.
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Bei
der Ladungsneutralisierung bildet das Gas dabei an dem vorgebbaren
Ort eine lokale Gaswolke über dem vorgebbaren Ort. Wechselwirkungsteilchen,
beispielsweise Sekundärelektronen und Rückstreuelektronen,
welche aufgrund der Wechselwirkung des Teilchenstrahls mit dem Objekt
entstehen, ionisieren Gasmoleküle dieser Gaswolke. Dabei entstehende
Ionen, beispielsweise positive Ionen, fallen dabei auf das Objekt
und neutralisieren die Oberfläche des Objekts hinsichtlich
der entstandenen Ladung. Alternativ und/oder zusätzlich
hierzu wird Ladung mittels der ionisierten Gasmoleküle
von dem vorgebbaren Ort weg entlang der Oberfläche des
Objekts geführt, so dass am vorgebbaren Ort selbst weniger
Ladung verbleibt.
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Die
Erfindung weist den Vorteil auf, dass Hochspannungsversorgungen
eines Teilchenstrahlgeräts, mit welchem das vorgenannte
Verfahren durchgeführt wird, sowie Hochspannungsversorgungen
von Detektoren, welche im oder am Teilchenstrahlgerät angeordnet
sind, stets eingeschaltet bleiben können. Dies ermöglicht
ein schnelles Umschal ten zwischen einem Abbildungsmodus und einem Ladungskompensationsmodus,
so dass beispielsweise die bereits weiter oben beschriebenen 3-dimensionalen
Modelle des zu untersuchenden Objekts aufgrund schnellerer Aufnahme
von Bildern schneller berechnet werden können.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird das Gas als ein erstes Gas dem vorgebbaren Ort auf
der Oberfläche des Objekts zugeführt. Zusätzlich
wird noch ein zweites Gas dem vorgebbaren Ort auf der Oberfläche
des Objekts zugeführt. Das zweite Gas ist nicht zur Ladungskompensation,
sondern zur Bearbeitung der Oberfläche des Objekts an dem
vorgebbaren Ort vorgesehen. Genauer ausgedrückt, wird das
zweite Gas bei einer Bearbeitung der Oberfläche des Objekts
an dem vorgebbaren Ort für einen mittels des durch den Teilchenstrahl
induzierten Prozess verwendet.
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Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Verfahrens erfolgen das Zuführen des ersten Gases und das
Zuführen des zweiten Gases gleichzeitig. Dieses Ausführungsbeispiel
gewährleistet somit, dass ein gleichzeitiges Bearbeiten des
vorgebbaren Ortes und eine Ladungskompensation möglich
sind. Alternativ hierzu ist vorgesehen, dass das Zuführen
des ersten Gases erst nach abgeschlossenem Zuführen des
zweiten Gases erfolgt. Somit erfolgt bei diesem Ausführungsbeispiel
erst ein Bearbeiten des vorgebbaren Ortes und im Anschluss daran
eine Ladungskompensation.
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Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Verfahrens weist das erste Gas einen ersten Partialdruck auf, während
das zweite Gas einen zweiten Partialdruck aufweist. Der erste Partialdruck
ist der lokale Partialdruck des ersten Gases am vorgebbaren Ort
oder in dessen unmittelbarer Umgebung. Der zweite Partialdruck ist
der lokale Partialdruck des zweiten Gases am vorgebbaren Ort oder
in dessen unmittelbarer Umgebung. Bei diesem Ausführungsbeispiel
ist es nun vorgesehen, dass der erste Partialdruck und der zweite
Partialdruck derart gewählt werden, dass der erste Partialdruck
höher als der zweite Partialdruck, beispielsweise deutlich höher
als der zweite Partialdruck ist. Demnach ist der erste Partialdruck
des ersten Gases, mit welchem die Ladungskompensation erfolgt, höher
als der zweite Partialdruck des zweiten Gases, mit dem die Bearbeitung
des vorgebbaren Ortes auf der Oberfläche des Objekts erfolgt.
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Es
ist bei einer Ausführungsform vorgesehen, dass der erste
Partialdruck derart gewählt wird, dass er im Bereich von
20 Pa bis 100 Pa, beispielsweise im Bereich von 30 Pa bis 80 Pa
liegt. Bei einer weiteren Ausführungsform liegt er im Bereich
von 40 Pa bis 60 Pa. Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Verfahrens ist der zweite
Partialdruck des zweiten Gases derart gewählt, dass er
im Bereich von 0,01 Pa bis 0,5 Pa, beispielsweise im Bereich von
0,05 Pa bis 0,3 Pa liegt.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform ist bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren vorgesehen, dass als erstes Gas ein inertes Gas und als
zweites Gas ein Prozessgas zugeführt werden. Als Prozessgas
eignen sich beispielsweise XeF2 und Cl2. Die Erfindung ist aber nicht auf diese
Prozessgase eingeschränkt. Vielmehr ist jedes Prozessgas
verwendbar, welches sich zur Bearbeitung einer Oberfläche
eines Objekts eignet. Als inertes Gas wird beispielsweise Stickstoff
oder Argon verwendet. Die Erfindung ist aber auf diese inerten Gase
nicht eingeschränkt. Vielmehr ist jedes inerte Gas verwendbar,
das zur Ladungskompensation geeignet ist. Ferner wird darauf hingewiesen,
dass das erste Gas und das zweite Gas keine unterschiedlichen Gase
sein müssen. Vielmehr kann als erstes Gas und als zweites
Gas auch ein identisches Gas verwendet werden.
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Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Verfahrens werden mehrere Teilchenstrahlen verwendet. So ist bei
diesem Ausführungsbeispiel der oben genannte Teilchenstrahl als
erster Teilchenstrahl zur Abbildung der Oberfläche des
Objekts ausgebildet. Darüber hinaus ist bei diesem Ausführungsbeispiel
ein zweiter Teilchenstrahl vorgesehen, der zur Bearbeitung der Oberfläche
des Objekts verwendet wird. Beispielsweise ist der erste Teilchenstrahl
als Elektronenstrahl ausgebildet, während der zweite Teilchenstrahl
als Ionenstrahl ausgebildet ist.
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Mit
einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird ein weiteres Problem gelöst. Die Oberfläche
des zu untersuchenden Objekts kann mit Kohlenstoff derart kontaminiert sein,
dass eine gute Abbildung der Oberfläche des Objekts nicht
möglich ist. Aus diesem Grunde wird bei der weiteren Ausführungsform
der Erfindung zu dem vorgebbaren Ort auf der Oberfläche
des Objekts ein reaktives Gas oder ein Gemisch aus einem reaktiven
Gas mit einem inerten Gas geführt. Hierdurch ist der Kohlenstoff
von der Oberfläche des Objekts, insbesondere von dem vorgebbaren
Ort auf der Oberfläche des Objekts, entfernbar. Als reaktives Gas
eignet sich beispielsweise Raumluft oder ein Gemisch aus Stickstoff
und Sauerstoff.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird ein Hochspannungspotential zwischen dem Objekt und
einem Detektor angelegt wird, so dass aus dem Objekt austretende
Teilchen (beispielsweise Elektronen) und/oder an dem Objekt gestreute
Teilchen (beispielsweise Elektronen) in Richtung des Detektors beschleunigt werden,
wobei das Hochspannungspotential bei der Zuführung des
Gases, welches der Ladungskompensation dient, eingeschaltet bleibt.
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Eine
wiederum weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens sieht vor, dass ein Hochspannungspotential zwischen dem
Objekt und einer Elektrode einer elektrostatischen Linse oder zwischen
zwei Elektroden einer elektrostatischen Linse angelegt wird, wobei
das Hochspannungspotential bei der Zuführung des Gases,
welches der Ladungskompensation dient, eingeschaltet bleibt.
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Die
Erfindung betrifft auch ein Teilchenstrahlgerät, welches
insbesondere zur Durchführung eines Verfahrens geeignet
ist, welches mindestes eines der obengenannten Merkmale oder Merkmalskombinationen
aufweist. Das erfindungsgemäße Teilchenstrahlgerät
weist mindestens eine Teilchenstrahlsäule auf, die mit
mindestens einem Strahlerzeuger zur Erzeugung eines Teilchenstrahls
und mit mindestens einem Strahlführungssystem zur Führung
des Teilchenstrahls versehen ist. Ferner ist das erfindungsgemäße
Teilchenstrahlgerät mit einer Probenkammer versehen. In
der Probenkammer ist mindestens ein Objekt mit einer Oberfläche
angeordnet, auf welcher sich ein vorgebbarer Ort befindet, zu dem
der Teilchenstrahl mittels des Strahlführungssystems führbar
ist. Zusätzlich weist das erfindungsgemäße Teilchenstrahlgerät
mindestens eine Gaszuführungseinheit zur Zuführung
eines Gases zum vorgebbaren Ort auf, wobei das Gas einer Ladungsneutralisierung und/oder
einer Ladungsverteilung weg vom vorgebbaren Ort (beides einzeln
oder zusammen nachfolgend auch als Ladungskompensation bezeichnet) dient
sowie einen Partialdruck größer oder gleich 20 Pa
aufweist, wobei in der Probenkammer während der Zuführung
des Gases ein Gesamtdruck kleiner oder gleich 1 Pa herrscht. Dabei
ist der Partialdruck des Gases der lokale Partialdruck am vorgebbaren Ort
bzw. in der unmittelbaren Umgebung am vorgebbaren Ort. Der Gesamtdruck
hingegen ist der über einen größeren
Teil des Volumens der Probenkammer gemittelte Druck. Beispielsweise
wird dieser weit entfernt vom Objekt an einer Wand der Probenkammer gemessen.
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Das
erfindungsgemäße Teilchenstrahlgerät geht
von denselben Überlegungen wie das erfindungsgemäße
Verfahren aus. Es wird daher auf die oben gemachten Ausführungen
verwiesen.
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Bei
einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist der Gesamtdruck
in der Probenkammer während der Zuführung des
Gases kleiner oder gleich 0,5 Pa, oder beispielsweise kleiner oder
gleich 0,1 Pa.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Teilchenstrahlgeräts sind mehrere Teilchenstrahlsäulen
vorgesehen. So ist die oben genannte Teilchenstrahlsäule
als eine erste Teilchenstrahlsäule ausgebildet, wobei der
Strahlerzeuger als ein erster Strahlerzeuger zur Erzeugung des ersten Teilchenstrahls
und das Strahlführungssystem als ein erstes Strahlführungssystem
vorgesehen sind. Ferner ist eine zweite Teilchenstrahlsäule
vorgesehen ist, die einen zweiten Strahlerzeuger zur Erzeugung eines
zweiten Teilchenstrahls und ein zweites Strahlführungssystem
aufweist, die den zweiten Teilchenstrahl an den vorgebbaren Ort
führt. Mittels des ersten Teilchenstrahls erfolgt beispielsweise
eine Abbildung des vorgebbaren Ortes, während der zweite Teilchenstrahl
zur Bearbeitung des vorgebbaren Ortes vorgesehen ist. Selbstverständlich
sind auch Ausführungsformen der Erfindung vorgesehen, bei dem
mittels des ersten Teilchenstrahls die Bearbeitung des vorgebbaren
Ortes erfolgt, während der zweite Teilchenstrahl zur Abbildung
des vorgebbaren Ortes vorgesehen ist.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Teilchenstrahlgeräts ist die Gaszuführungseinheit
als eine erste Gaszuführungseinheit zur Zuführung
eines ersten Gases zum vorgebbaren Ort auf der Oberfläche
des Objekts ausgebildet. Zusätzlich ist noch mindestens
eine zweite Gaszuführungseinheit zur Zuführung
eines zweiten Gases zum vorgebbaren Ort auf der Oberfläche
des Objekts vorgesehen. Das zweite Gas dient zur Bearbeitung der
Oberfläche des Objekts an dem vorgebbaren Ort, wie bereits
weiter oben erläutert.
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Das
erfindungsgemäße Teilchenstrahlgerät ist
nicht auf die Verwendung von nur zwei Gaszuführungseinheiten,
nämlich der ersten Gaszuführungseinheit und der
zweiten Gaszuführungseinheit, eingeschränkt. Vielmehr
sind Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen
Teilchenstrahlgeräts vorgesehen, bei dem mehr als zwei
Gaszuführungseinheiten dem Teilchenstrahlgerät
zugeordnet sind. Wesentlich bei diesem Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist nur, dass eines der mehr als zwei Gaszuführungseinheiten
das erste Gas zur Verfügung stellt, so dass Ladung am vorgebbaren
Ort kompensiert bzw. neutralisiert wird. Die weiteren der mehr als
zwei Gaszuführungseinheiten stellen beispielsweise Prozessgase zur
Verfügung.
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Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Teilchenstrahlgeräts ist es vorgesehen, dass die erste
Gaszuführungseinheit und die zweite Gaszuführungseinheit
unabhängig voneinander ausgebildet sind. Bei diesem Ausführungsbeispiel
hängen die beiden Gaszuführungseinheiten nicht
voneinander ab. Vielmehr sind sie jeweils völlig voneinander
unabhängige Einheiten, die beispielsweise an unterschiedlichen
Orten des erfindungsgemäßen Teilchenstrahlgeräts
angeordnet werden können.
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Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Teilchenstrahlgeräts sind die erste Gaszuführungseinheit
und die zweite Gaszuführungseinheit einem einzelnen Gaseinlass-System zugeordnet.
Beispielsweise bildet das Gaseinlass-System eine Einheit, welche
mehrere Gasvorratsbehälter aufweist, die der ersten Gaszuführungseinheit
das erste Gas und die der zweiten Gaszuführungseinheit das
zweite Gas zur Verfügung stellen. Zusätzlich ist
es bei einem weiteren Ausführungsbeispiel vorgesehen, dass
das erste Gas und das zweite Gas über eine identische Zuführungseinheit
zu dem vorgebbaren Ort transportiert werden, wobei zunächst
aus einem ersten Gasvorratsbehälter das erste Gas in die
Zuführungseinheit eingelassen wird und erst im Anschluss
daran nach Stoppen des Einlasses des ersten Gases das zweite Gas
in die Zuführungseinheit eingelassen wird.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel ist es vorgesehen, dass die erste
Gaszuführungseinheit und/oder die zweite Gaszuführungseinheit
beweglich angeordnet ist/sind. Dies gewährleistet, dass
die erste Gaszuführungseinheit und/oder die zweite Gaszuführungseinheit
stets in der Nähe des vorgebbaren Ortes positioniert werden
können, so dass das erste Gas und/oder das zweite Gas gut
zum vorgebbaren Ort geleitet werden können. Dabei wird
die erste Gaszuführungseinheit beispielsweise in einem
Abstand von ca. 10 μm bis 1 mm von dem vorgebbaren Ort
angeordnet. Gleiches gilt für eine Ausführungsform
hinsichtlich der Anordnung der zweiten Gaszuführungseinheit.
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Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Teilchenstrahlgeräts weist bzw. weisen die erste Gaszuführungseinheit
und/oder die zweite Gaszuführungseinheit mindestens eine
Kanüle auf, welche beispielsweise beweglich angeordnet ist.
Durch diese Kanüle wird das erste Gas bzw. das zweite Gas
zu dem vorgebbaren Ort transportiert. Hierzu weist die Kanüle
bei einer Ausführungsform eine Zuführungsöffnung
auf, deren Durchmesser im Bereich von 10 μm bis 1000 μm,
beispielsweise im Bereich von 400 μm bis 600 μm
liegt.
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Ferner
ist es bei einer noch weiteren Ausführungsform vorgesehen,
dass bei dem erfindungsgemäßen Teilchenstrahlgerät
das erste Gas einen ersten Partialdruck und das zweite Gas einen
zweiten Partial druck aufweist. Der erste Partialdruck ist der lokale
Partialdruck des ersten Gases am vorgebbaren Ort oder in dessen
unmittelbarer Nähe. Der zweite Partialdruck ist der lokale
Partialdruck des zweiten Gases am vorgebbaren Ort oder in dessen
unmittelbarer Nähe. Dabei ist der erste Partialdruck höher
als der zweite Partialdruck, beispielsweise deutlich höher
als der zweite Partialdruck gewählt. Bei einer Ausführungsform
liegt der zweite Partialdruck im Bereich von 0,01 Pa bis 0,5 Pa,
Bei einer noch weiteren Ausführungsform liegt er im Bereich
von 0,05 Pa bis 0,3 Pa. Hingegen liegt der erste Partialdruck beispielsweise
im Bereich von 20 Pa bis 100 Pa, bei weiteren Ausführungsformen
im Bereich von 30 Pa bis 80 Pa oder im Bereich von 40 Pa bis 60
Pa.
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Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Teilchenstrahlgeräts sind das erste Gas als ein inertes
Gas und das zweites Gas als ein Prozessgas ausgebildet. Wie oben
bereits erwähnt, eignet sich als Prozessgas beispielsweise XeF2 und Cl2. Die Erfindung
ist aber nicht auf diese Prozessgase eingeschränkt. Vielmehr
ist jedes Prozessgas verwendbar, welches sich zur Bearbeitung einer
Oberfläche eines Objekts eignet. Als inertes Gas wird beispielsweise
Stickstoff oder Argon verwendet. Die Erfindung ist aber auf diese
inerten Gase nicht eingeschränkt. Vielmehr ist jedes inerte
Gas verwendbar, das zur Ladungskompensation geeignet ist. Bei Ausführungsformen,
welche mehr als zwei Gaszuführungseinheiten aufweisen,
ist eine der Gaszuführungseinheiten zur Zuführung
eines inerten Gases vorgesehen, während die weiteren der
mehr als zwei Gaszuführungseinheiten Prozessgase zur Verfügung
stellen.
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Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel ist die Teilchenstrahlsäule
bei Verwendung einer einzelnen Teilchenstrahlsäule als
Elektronenstrahlsäule oder Ionenstrahlsäule ausgebildet.
Alternativ hierzu ist bei Verwendung mehrerer Teilchenstrahlsäulen vorgesehen,
die erste Teilchenstrahlsäule als Elektronenstrahlsäule
und die zweite Teilchenstrahlsäule als Ionenstrahlsäule
auszubilden. Beispielsweise dient die zweite Teilchenstrahlsäule
zur Erzeugung eines fokussierten Ionenstrahls (FIB), während
die erste Teilchenstrahlsäule als Rasterelektronensäule ausgebildet
ist. Eine solche Kombination einer Ionenstrahlsäule mit
einer Elektronenstrahlsäule erlaubt vier mögliche
Betriebsarten, nämlich die Bildgebung mittels Elektronen,
die Bildgebung mittels Ionen, die Bearbeitung der Oberfläche
des Objekts mittels Ionen unter gleichzeitiger Beobachtung der Bearbeitung
mittels der Bildgebung durch Elektronen sowie die Bearbeitung der
Oberfläche des Objekts mittels Elektronen. Bei allen vier
Betriebsarten kann die Ladungskompensation an dem vorgebbaren Ort
auf der Oberfläche des Objekts erfolgen. Bei einer weiteren Ausführungsform
ist es auch vorgesehen, zunächst den vorgebbaren Ort mittels
des Ionenstrahls und eines geeigneten Prozessgases zu bearbeiten
und erst nach Wegblenden des Ionenstrahls von dem vorgebbaren Ort
und Einblenden des Elektronenstrahls zur Abbildung der Oberfläche
des Objekts ein inertes Gas dem vorgebbaren Ort zuzuführen,
um einen großen Teil der Ladung vom vorgebbaren Ort zu
kompensieren. Alternativ hierzu wird zunächst das inerte Gas
eingelassen und anschließend der Elektronenstrahl eingeblendet.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Teilchenstrahlgeräts sind Mittel vorgesehen, welche einer
Zuführung eines reaktiven Gases und/oder eines Gemisches
aus einem reaktiven Gas und einem inerten Gas zum vorgebbaren Ort
auf der Oberfläche des Objekts dienen. Beispielsweise ist
mindestens eine der vorgenannten Gaszuführungseinheiten
hierzu ausgelegt. Mittels des reaktiven Gases und/oder mittels des
Gemisches aus einem reaktiven Gas und einem inerten Gas wird Kohlenstoff
von der Oberfläche des Objekts entfernt, wie oben bereits
erläutert.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform ist das Teilchenstrahlgerät
zusätzlich mit mindestens einem Detektor, mindestens einer
Hochspannungsversorgungseinheit zum Anlegen einer Hochspannung zwischen
dem Detektor und dem Objekt sowie mit mindestens einer Steuerungseinheit
versehen, welche den Zufluss des Gases, welches der Ladungskompensation
dient, und die Hochspannungsversorgungseinheit steuert. Die Steuerungseinheit
ist derart ausgelegt, dass in mindestens einem Betriebsmodus die Hochspannung
eingeschaltet bleibt, wenn das Gas, welches der Ladungskompensation
dient, zugeführt wird.
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Bei
einer noch weiteren Ausführungsform ist das Teilchenstrahlgerät
zusätzlich mit zwei Elektroden einer elektrostatischen
Linse, mindestens einer Hochspannungsversorgungseinheit zum Anlegen
einer Hochspannung zwischen den zwei Elektroden der elektrostatischen
Linse und mit mindestens einer Steuerungseinheit versehen, welche
den Zufluss des Gases, welches der Ladungskompensation dient, und
die Hochspannungsversorgungseinheit steuert. Die Steuerungseinheit
ist derart ausgelegt, dass in mindestens einem Betriebsmodus die
Hochspannung eingeschaltet bleibt, wenn das Gas, welches der Ladungskompensation
dient, zugeführt wird.
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Die
Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Abbilden und/oder Bearbeiten
einer Oberfläche eines Objekts mittels mindestens eines
durch einen Teilchenstrahl induzierten Prozesses, wobei das Verfahren
die folgenden Schritte aufweist: Zuführen mindestens eines
ersten Gases an mindestens einen vorgebbaren Ort auf der Oberfläche
des Objekts, Zuführen des Teilchenstrahls an den vorgebbaren
Ort, wobei der Teilchenstrahl mit dem ersten Gas derart wechselwirkt,
dass die Oberfläche des Objekts an dem vorgebbaren Ort
bearbeitet wird, Zuführen mindestens eines zweiten Gases
an den vorgebbaren Ort sowie Neutralisierung einer Ladung an dem
vorgebbaren Ort auf der Oberfläche des Objekts. Zusätzlich
kann das vorbeschriebene Verfahren eines oder mehrere der bereits
oben genannten Verfahrensmerkmale aufweisen.
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Die
Erfindung betrifft auch ein Teilchenstrahlgerät mit mindestens
einer Teilchenstrahlsäule, die mindestens einen Strahlerzeuger
zur Erzeugung eines Teilchenstrahls und mindestens ein Strahlführungssystem
zur Führung des Teilchenstrahls aufweist. Ferner ist das
Teilchenstrahlgerät mit mindestens einem Objekt mit einer
Oberfläche versehen, auf welcher sich ein vorgebbarer Ort
befindet, zu dem der Teilchenstrahl mittels des Strahlführungssystems führbar
ist. Mindestens eine erste Gaszuführungseinheit zur Zuführung
eines ersten Gases ist vorgesehen, wobei das erste Gas derart ausgebildet
ist, dass Ladung, welche sich an dem vorgebbaren Ort befindet, neutralisiert
wird. Ferner ist mindestens eine zweite Gaszuführungseinheit
zur Zuführung eines zweiten Gases vorgesehen, wobei das
zweite Gas derart ausgebildet ist, dass der vorgebbare Ort bearbeitbar
ist. Zusätzlich kann das vorbeschriebene Teilchenstrahlgerät
eines oder mehrere der bereits oben genannten Merkmale aufweisen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend nun anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Dabei zeigen
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1 eine
schematische Darstellung eines Teilchenstrahlgeräts mit
einer einzelnen Teilchenstrahlsäule sowie zwei beweglich
angeordneten Gaszuführungseinheiten;
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2 eine
schematische Darstellung eines weiteren Teilchenstrahlgeräts
mit einer einzelnen Teilchenstrahlsäule sowie einem Gaseinlass-System mit
zwei beweglich angeordneten Gaszuführungseinheiten;
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3 ein
Ablaufdiagramm eines Verfahrens, welches bei den Teilchenstrahlgeräten
gemäß den 1 und 2 angewendet
wird;
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4 eine
schematische Darstellung eines weiteren Teilchenstrahlgeräts
mit einer einzelnen Teilchenstrahlsäule sowie mit einem
einzelnen Gaseinlass-System;
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5 eine
schematische Darstellung des Gaseinlass-Systems nach 4;
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6 ein
Ablaufdiagramm eines Verfahrens, welches bei dem Teilchenstrahlgerät
gemäß 4 angewendet wird;
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7 eine
schematische Darstellung eines weiteren Teilchenstrahlgeräts
mit einer einzelnen Teilchenstrahlsäule sowie mit einer
unter einem Objektiv angeordneten Gaszuführungseinheit;
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8 eine
schematische Darstellung des Teilchenstrahlgeräts nach 7 mit
zurückgezogener Gaszuführungseinheit;
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9 eine
schematische Darstellung eines Teilchenstrahlgeräts mit
zwei Teilchenstrahlsäulen sowie zwei beweglich angeordneten
Gaszuführungseinheiten;
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10 eine
schematische Darstellung eines weiteren Teilchenstrahlgeräts
mit zwei Teilchenstrahlsäulen sowie zwei beweglich angeordneten Gaszuführungseinheiten;
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11 ein
Ablaufdiagramm eines Verfahrens, welches bei den Teilchenstrahlgeräten
gemäß den 9 und 10 angewendet
wird;
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12 eine
schematische Darstellung eines weiteren Teilchenstrahlgeräts
mit zwei Teilchenstrahlsäulen sowie mit einem einzelnen
Gaseinlass-System;
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13 ein
Ablaufdiagramm eines Verfahrens, welches bei dem Teilchenstrahlgerät
gemäß 12 angewendet
wird;
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14 eine
vereinfachte Darstellung eines Teilchenstrahlgeräts mit
einer Steuerungseinheit; sowie
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15 eine
weitere vereinfachte Darstellung eines Teilchenstrahlgeräts
mit einer Steuerungseinheit.
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1 zeigt
in einer schematischen Darstellung ein Teilchenstrahlgerät 1,
das mit einer einzelnen Teilchenstrahlsäule 2 versehen
ist. Die Teilchenstrahlsäule 2 ist beispielsweise
eine Elektronenstrahlsäule oder eine Ionenstrahlsäule.
Nachfolgend wird davon ausgegangen, dass dieses Ausführungsbeispiel
mit einer Elektronenstrahlsäule versehen ist.
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Ferner
ist das Teilchenstrahlgerät 1 mit einer Probenkammer 3 versehen,
in welcher ein zu untersuchendes und/oder zu bearbeitendes Objekt 4 angeordnet
ist. Das Teilchenstrahlgerät 1 dient zum einen
der Abbildung eines bestimmten vorgebbaren Bereichs (vorgebbarer
Ort) der Oberfläche des Objekts 4 und zum anderen
der Bearbeitung dieses vorgebbaren Orts (beispielsweise durch Materialabtragung
oder durch Materialanlagerung).
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Das
Teilchenstrahlgerät 1 weist einen Strahlerzeuger 5 in
Form einer Elektronenquelle (Kathode) und ein System bestehend aus
einer ersten Elektrode 6 und einer zweiten Elektrode 7 auf.
Die zweite Elektrode 7 bildet ein Ende eines Strahlführungsrohrs 8.
Beispielsweise ist der Strahlerzeuger 5 als thermischer
Feldemitter ausgebildet. Elektronen, die aus dem Strahlerzeuger 5 austreten,
werden aufgrund einer Potentialdifferenz zwischen dem Strahlerzeuger 5 und
der zweiten Elektrode 7 auf ein vorgebbares Potential beschleunigt
und bilden einen Primärelektronenstrahl. Das Strahlführungsrohr 8 ist durch
eine Öffnung einer als Objektiv 16 wirkenden Magnetlinse
geführt. Das Objektiv 16 ist mit Polschuhen 9 versehen,
in denen Spulen 10 angeordnet sind. Hinter das Strahlführungsrohr 8 ist
eine elektrostatische Verzögerungseinrichtung geschaltet.
Diese besteht aus einer Einzelelektrode 11 und einer Rohrelektrode 12,
die an dem Ende des Strahlführungsrohres 8 angeordnet
ist, welches dem Objekt 4 gegenüberliegt. Somit
liegt die Rohrelektrode 12 gemeinsam mit dem Strahlführungsrohr 8 auf
Anodenpotential, während die Einzelelektrode 11 sowie
das Objekt 4 auf einem gegenüber dem Anodenpotential
niedrigerem Potential liegen. Auf diese Weise können Elektronen
des Primärelektronenstrahls auf eine gewünschte
Energie abgebremst werden, die für die Untersuchung und/oder
Bearbeitung des Objekts 4 erforderlich ist. Das Strahlführungsrohr 8 ist
beispielsweise 5 kV bis 30 kV, insbesondere 8 kV bis 15 kV, positiv
gegenüber dem Objekt 4 und der Einzelelektrode 11,
so dass die Elektronen nach dem Austritt aus dem Strahlführungsrohr 8 auf
eine Zielenergie, mit der sie auf das Objekt 4 auftreffen
sollen, abgebremst werden. Ferner sind Rastermittel 13 vorgesehen,
durch die der Primärelektronenstrahl abgelenkt und über
das Objekt 4 gerastert werden kann.
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Zur
Bildgebung werden Sekundärelektronen und/oder Rückstreuelektronen,
die aufgrund der Wechselwirkung des Primärelektronenstrahls
mit dem Objekt entstehen, durch eine Detektoranordnung im Strahlführungrohr 8 detektiert.
Hierzu ist ein erster Detektor 14 objektseitig entlang
der optischen Achse 17 im Strahlführungsrohr 8 angeordnet,
während ein zweiter Detektor 15 entlang der optischen Achse 17 quellenseitig
(also in Richtung des Strahlerzeugers 5) angeordnet ist.
Ferner sind der erste Detektor 14 und der zweite Detektor 15 versetzt
zueinander angeordnet.
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Das
Teilchenstrahlgerät 1 weist ferner eine erste
Gaszuführungseinheit 18 auf, welche der Zuführung
eines ersten Gases in Form eines inerten Gases an einen vorgebbaren
Ort auf der Oberfläche des Objekts 4 dient. Das
erste Gas ist hierbei in einem ersten Gasvorrats-System 19 aufgenommen. Die
erste Gaszuführungseinheit 18 ist mit einer ersten
Zuleitung 20 versehen, welche in die Probenkammer 3 hineinragt.
Die erste Zuleitung 20 weist in Richtung des Objekts 4 eine
erste Kanüle 21 auf, welche in die Nähe
des vorgebbaren Ortes auf der Oberfläche des Objekts 4 beispielsweise
in einem Abstand von 10 μm bis 1 mm bringbar ist. Die erste
Kanüle 21 weist eine Zuführungsöffnung
auf, deren Durchmesser im Bereich von 10 μm bis 1000 μm,
beispielsweise im Bereich von 400 μm bis 600 μm
liegt. Die erste Gaszuführungseinheit 18 ist ferner
mit einer ersten Verstelleinheit 22 versehen, welche eine
Verstellung der Position der ersten Kanüle 21 in
alle drei Raumrichtungen (x-Richtung, y-Richtung, z-Richtung) ermöglicht.
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Der
ersten Gaszuführungseinheit 18 diametral gegenüberliegend
ist eine zweite Gaszuführungseinheit 23 angeordnet,
welche zur Zuführung eines zweiten Gases in Form eines
Prozessgases zu dem vorgebbaren Ort auf der Oberfläche
des Objekts 4 vorgesehen ist. Die zweite Gaszuführungseinheit 23 ist
von der ersten Gaszuführungseinheit 18 unabhängig
und weist demnach keinerlei Verbindung zu der ersten Gaszuführungseinheit 18 auf.
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Das
zweite Gas ist in einem zweiten Gasvorrats-System 24 aufgenommen.
Ferner ist die zweite Gaszuführungseinheit 23 mit
einer zweiten Zuleitung 25 versehen, welche in die Probenkammer 3 hineinragt.
Die zweite Zuleitung 25 weist in Richtung des Objekts 4 eine
zweite Kanüle 26 auf, welche in die Nähe
des vorgebbaren Ortes auf der Oberfläche des Objekts 4 beispielsweise
in einem Abstand von 10 μm bis 1 mm bringbar ist. Die zweite
Kanüle 26 weist eine Zuführungsöffnung
auf, deren Durchmesser im Bereich von 10 μm bis 1000 μm,
beispielsweise im Bereich von 400 μm bis 600 μm
liegt. Die zweite Gaszuführungseinheit 23 ist
ferner mit einer zweiten Verstelleinheit 27 versehen, welche
eine Verstellung der Position der zweiten Kanüle 26 in
alle drei Raumrichtungen (x-Richtung, y-Richtung, z-Richtung) ermöglicht.
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Das
erste Gasvorrats-System 19 der ersten Gaszuführungseinheit 18 und/oder
das zweite Gasvorratssystem 24 der zweiten Gaszuführungseinheit 23 sind
bei weiteren Ausführungsbeispielen nicht direkt an der
ersten Gaszuführungseinheit 18 bzw. der zweiten
Gaszuführungseinheit 23 angeordnet. Vielmehr ist
es bei diesen weiteren Ausführungsbeispielen vorgesehen,
dass das erste Gasvorrats-System 19 und/oder das zweite
Gasvorratssystem 24 beispielsweise an einer Wand eines
Raumes angeordnet ist/sind, in dem sich das Teilchenstrahlgerät 1 befindet.
-
Wie
oben bereits erwähnt, dient die zweite Gaszuführungseinheit 23 der
Zuführung eines Prozessgases, welches mit dem Primärelektronenstrahl wechselwirkt.
Hierdurch ist es möglich, den vorgebbaren Ort, in dessen
Nähe die zweite Kanüle 26 angeordnet
ist, zu bearbeiten. Beispielsweise wird Material an dem vorgebbaren
Ort abgetragen.
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Wie
oben erläutert, kommt es zu unerwünschten Aufladungen
des Objekts 4 in den Bereichen der Oberfläche
des Objekts 4, auf die der Primärelektronenstrahl
trifft. Aufgrund dessen treten die bereits oben erläuterten
Nachteile auf. Durch Zuführung des inerten Gases an den
vorgebbaren Ort, der bearbeitet und/oder untersucht werden soll,
wird die unerwünschte Ladung an dem vorgebbaren Ort durch
eine Ladungskompensation (Neutralisierung oder Ladungsverteilung)
entfernt. Das inerte Gas bildet dabei an dem vorgebbaren Ort eine
lokale Gaswolke über dem vorgebbaren Ort. Wechselwirkungsteilchen,
beispielsweise Sekundärelektronen und Rückstreuelektronen,
welche aufgrund der Wechselwirkung des Teilchenstrahls mit dem Objekt
entstehen, ionisieren Gasmoleküle dieser Gaswolke. Dabei entstehende
Ionen, beispielsweise positive Ionen, fallen dabei auf das Objekt 4 und
neutralisieren die Oberfläche des Objekts 4 hinsichtlich
der entstandenen Ladung. Der Partialdruck des inerten Gases ist größer
oder gleich 20 Pa. Der Gesamtdruck in der Probenkammer bleibt auch
während der Zuführung des ersten Gases und/oder
des zweiten Gases kleiner oder gleich 1 Pa. Dabei ist der Partialdruck
des inerten Gases der lokale Partialdruck am vorgebbaren Ort bzw.
in der unmittelbaren Umgebung am vorgebbaren Ort. Der Gesamtdruck
hingegen ist der über einen größeren
Teil des Volumens der Probenkammer 3 gemittelte Druck.
Beispielsweise wird dieser weit entfernt vom Objekt 4 an
einer Wand der Probenkammer 3 gemessen.
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Alternativ
und/oder zusätzlich zu dem zuvor geschilderten wird Ladung
mittels ionisierter Gasmoleküle von dem vorgebbaren Ort
weg entlang der Oberfläche des Objekts 4 geführt,
so dass am vorgebbaren Ort selbst weniger Ladung verbleibt.
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Die
Erfindung weist den Vorteil auf, dass Hochspannungsversorgungen
des Teilchenstrahlgeräts 1 sowie Hochspannungsversorgungen
des ersten Detektors 14 und des zweiten Detektors 15 stets eingeschaltet
bleiben können. Dies ermöglicht ein schnelles
Umschalten zwischen einem Abbildungsmodus und einem Ladungskompensationsmodus,
so dass beispielsweise die bereits weiter oben beschriebenen 3-dimensionalen
Modelle des zu untersuchenden Objekts 4 aufgrund schnellerer
Aufnahme von Bildern schneller berechnet werden können.
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Der
Partialdruck des Prozessgases ist wesentlich niedriger als der Partialdruck
des inerten Gases. Beispielsweise liegt der Partialdruck des Prozessgases
im Bereich von 0,01 Pa bis 0,5 Pa, insbesondere im Bereich von 0,05
Pa bis 0,3 Pa. Hingegen liegt der Partialdruck des inerten Gases
im Bereich von 20 Pa bis 100 Pa, beispielsweise im Bereich von 30
Pa bis 80 Pa, oder beispielsweise im Bereich von 40 Pa bis 60 Pa.
Die Partialdrücke des Prozessgases und des inerten Gases
sind lokale Partialdrücke am vorgebbaren Ort bzw. in der
unmittelbaren Umgebung am vorgebbaren Ort. Der Gesamtdruck hingegen
ist der über einen größeren Teil des
Volumens der Probenkammer 3 gemittelte Druck.
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2 zeigt
ein weiteres Teilchenstrahlgerät 1 mit einer einzelnen
Teilchenstrahlsäule 2 und einer Probenkammer 3.
Das Teilchenstrahlgerät 1 der 2 entspricht
im Grunde genommen dem Teilchen strahlgerät 1 der 1.
Gleiche Bezugszeichen bezeichnen daher gleiche Bauteile. Im Unterschied zum
Teilchenstrahlgerät 1 gemäß der 1 weist das
Teilchenstrahlgerät 1 gemäß der 2 ein
Gaseinlass-System 28 auf, welches mit einem ersten Gasvorrats-System 19 und
einem zweiten Gasvorrats-System 24 versehen ist. In dem
ersten Gasvorrats-System 19 ist mindestens ein inertes
Gas enthalten, welches wiederum mit einer ersten Zuleitung 20 und
einer ersten Kanüle 21 an den vorgebbaren Ort geführt
wird. Ferner ist in dem zweiten Gasvorrats-System 24 mindestens
ein Prozessgas enthalten, welches über eine zweite Zuleitung 25 und
eine zweite Kanüle 26 dem vorgebbaren Ort zugeführt wird.
Die erste Kanüle 21 und die zweite Kanüle 26 sind über
eine Verstelleinheit 22 unabhängig voneinander
in alle drei Raumrichtungen verstellbar, so dass die erste Kanüle 21 und
die zweite Kanüle 26 jeweils in die Nähe
des vorgebbaren Ortes gebracht werden können.
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3 zeigt
ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens, welches bei den Teilchenstrahlgeräten 1 gemäß der 1 und 2 angewendet
wird. In einem Schritt S1 wird die erste Kanüle 21 in
die Nähe des vorgebbaren Ortes gebracht, welcher bearbeitet
werden soll. In einem weiteren Schritt S2 wird die zweite Kanüle 26 in
die Nähe des vorgebbaren Ortes gebracht. Im Schritt S3
wird das Prozessgas über die zweite Kanüle 26 zu
dem vorgebbaren Ort geführt. Beispielsweise liegt der Partialdruck
des Prozessgases im Bereich von 0,01 Pa bis 0,5 Pa, oder beispielsweise
im Bereich von 0,05 Pa bis 0,3 Pa. Im Schritt S4 wird der Primärelektronenstrahl
an den vorgebbaren Ort gebracht, um durch Wechselwirkung mit dem
Prozessgas einen Bearbeitungsprozess zu induzieren, beispielsweise
eine Materialabtragung. Nach diesem Schritt kann zwischen zwei Varianten
gewählt werden. Bei der Variante A erfolgt im Schritt S5A
ein gleichzeitiges Zuführen des inerten Gases über
die erste Kanüle 21. Hingegen erfolgt bei der
Variante B im Schritt S5B zunächst ein Stoppen des Zuführens
des Prozessgases und erst anschließend in einem Schritt
S6B die Zuführung eines inerten Gases. Bei beiden Varianten
liegt der Partialdruck des inerten Gases im Bereich von 20 Pa bis
100 Pa, beispielsweise im Bereich von 30 Pa bis 80 Pa, oder beispielsweise
im Bereich von 40 Pa bis 60 Pa. Der Partialdruck des Prozessgases
ist wesentlich niedriger als der Partialdruck des inerten Gases.
Der folgende Verfahrensschritt S7 ist für beide Varianten wieder
gleich. In diesem Schritt erfolgt die Ladungskompensation, wie sie
bereits oben beschrieben wurde. Der Gesamtdruck in der Probenkammer 3 beträgt während
des gesamten Verfahrens kleiner oder gleich 1 Pa, so dass die oben
genannte Vorteile erzielt werden. Der Partialdruck des inerten Gases
und des Prozessgases sind lokale Partialdrücke am vorgebbaren
Ort bzw. in der unmittelbaren Umgebung am vorgebbaren Ort. Der Gesamtdruck
hingegen ist der über einen größeren
Teil des Volumens der Probenkammer 3 gemittelte Druck.
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4 zeigt
ein weiteres Teilchenstrahlgerät 1 mit einer einzelnen
Teilchenstrahlsäule 2 und einer Probenkammer 3.
Das Teilchenstrahlgerät 1 der 4 entspricht
im Grunde genommen dem Teilchenstrahlgerät 1 der 1.
Gleiche Bezugszeichen bezeichnen daher gleiche Bauteile. Im Unterschied zum
Teilchenstrahlgerät 1 gemäß der 1 weist das
Teilchenstrahlgerät 1 gemäß der 4 ein
Gaseinlass-System 28 auf, welches mit einem ersten Gasvorrats-System 19 versehen
ist. In dem ersten Gasvorrats-System 19 sind vier Prozessgase
enthalten, welche einzeln durch Ansteuerung eines Ventilsystems
wiederum über eine erste Zuleitung 20 und eine
erste Kanüle 21 an den vorgebbaren Ort geführt werden
können. Ferner weist das erste Gasvorrats-System 19 zwei
inerte Gase auf, welche ebenfalls durch Ansteuerung eines Ventilsystems über
die erste Zuleitung 20 und die erste Kanüle 21 dem
vorgebbaren Ort zugeführt werden können. Die erste Kanüle 21 ist
wiederum über eine erste Verstelleinheit 22 in
alle drei Raumrichtungen verstellbar, so dass die erste Kanüle 21 in
die Nähe des vorgebbaren Ortes gebracht werden kann. Eine
schematische Darstellung des Gaseinlass-Systems 28 ist
in 5 gezeigt. In die Probenkammer 3 ragt
die erste Zuleitung 20 ein, welche mit einem System aus
mehreren Leitungen 35 verbunden ist. Die Leitungen 35 verbinden
die erste Zuleitung 20 zum einen mit Vorratsbehältern 29,
in denen verschiedene Prozessgase zur Bearbeitung des vorgebbaren
Ortes enthalten sind, und zum anderen mit Vorratsbehältern 30,
in denen verschiedene inerte Gase enthalten sind. Eine Steuereinheit 32 öffnet
und schließt je nach Bedarf Ventile 31 derart,
dass ein Prozessgas und/oder ein inertes Gas durch die Leitungen 35 in
die erste Zuleitung 20 fließt/fliessen. Darüber
hinaus sind ein erstes Ventilsystem 33 und ein zweites
Ventilsystem 34 vorgesehen, die den Zufluss der Prozessgase
und inerten Gase regeln. Bei einer alternativen Ausführungsform des
vorgenannten Gaseinlass-System 28 ist für jedes
einzelne Prozessgas und für jedes einzelne inerte Gas jeweils
eine Zuleitung 20 mit einer entsprechend an der jeweiligen
Zuleitung 20 angeordneten Kanüle vorgesehen.
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6 zeigt
ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens, welches insbesondere bei dem
Teilchenstrahlgerät 1 gemäß der 4 durchgeführt
wird. In einem Schritt S1 wird die erste Kanüle 21 in
die Nähe des vorgebbaren Ortes gebracht, welcher bearbeitet werden
soll. Im Schritt S2 wird über die erste Kanüle 21 ein
Prozessgas dem vorgebbaren Ort zugeführt. Beispielsweise
liegt der Partialdruck des Prozessgases im Bereich von 0,01 Pa bis
0,5 Pa, oder beispielsweise im Bereich von 0,05 Pa bis 0,3 Pa. In
einem weiteren Schritt S3 wird der Primärelektronenstrahl
an den vorgebbaren Ort gebracht, um durch Wechselwirkung mit dem
Prozessgas einen Bearbeitungsprozess zu induzieren, beispielsweise
eine Materialabtragung. Im Schritt S4 erfolgt zunächst
ein Stoppen des Zuführens des Prozessgases und erst anschließend
in einem Schritt S5 die Zuführung eines inerten Gases.
Der Partialdruck des inerten Gases liegt dabei im Bereich von 20
Pa bis 100 Pa, oder beispielsweise im Bereich von 30 Pa bis 80 Pa,
oder beispielsweise im Bereich von 40 Pa bis 60 Pa. Der Partialdruck
des Prozessgases ist wesentlich niedriger als der Partialdruck des
inerten Gases. In Schritt S6 erfolgt die Ladungskompensation, wie
oben bereits erwähnt. Der Gesamtdruck in der Probenkammer 3 beträgt
während des gesamten Verfahrens kleiner oder gleich 1 Pa.
Hinsichtlich der Partialdrücke des inerten Gases und des
Prozessgases sowie hinsichtlich des Gesamtdrucks gilt das bereits
weiter oben Erwähnte.
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7 und 8 zeigen
in einer schematischen Darstellung ein weiteres Teilchenstrahlgerät 1 mit
einer einzelnen Teilchenstrahlsäule 2 und einer Probenkammer 3.
Im Grunde entspricht das Teilchenstrahlgerät 1 der 7 und 8 dem
Teilchenstrahlgerät 1 der 4. Gleiche
Bauteile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen. Deutlich zu erkennen
ist, dass das Gaseinlass-System 28 auf einem Schlitten 36 angeordnet
ist, so dass die erste Kanüle 21 in die Nähe
des vorgebbaren Ortes gebracht (vgl. 7) oder
von diesem entfernt werden kann (vgl. 8). Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der hier dargestellte
Aufbau des Gaseinlass-Systems 28 auch bei den bereits diskutierten
Gaszuführungseinheiten bzw. bei dem bereits diskutierten
Gaseinlass-System der weiteren Ausführungsbeispiele verwirklicht
sein kann.
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9 zeigt
eine schematische Darstellung eines Teilchenstrahlgeräts 1 mit
zwei Teilchenstrahlsäulen, nämlich eine erste
Teilchenstrahlsäule 2 und eine zweite Teilchenstrahlsäule 45,
die an einer Probenkammer 3 angeordnet sind. Die erste
Teilchenstrahlsäule 2 ist als Elektronenstrahlssäule
ausgebildet und ist hinsichtlich der Probenkammer 3 vertikal angeordnet.
Die erste Teilchenstrahlsäule 2 weist denselben
Aufbau wie die Teilchenstrahlsäule 2 gemäß der 1 auf.
Demnach sind gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
Zusätzlich ist ein Kondensor 37 für den
Primärelektronenstrahl dargestellt.
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Die
zweite Teilchenstrahlsäule 45 ist als Ionenstrahlsäule
ausgebildet und ist um einen Winkel von ca. 54° gekippt
zur ersten Teilchenstrahlsäule 2 angeordnet. Die
zweite Teilchenstrahlsäule 45 weist einen Ionenstrahlerzeuger 38 auf,
mittels dessen Ionen erzeugt werden, die einen Ionenstrahl bilden.
Die Ionen werden mittels einer Extraktionselektrode 39 auf
ein vorgebbares Potential beschleunigt. Der Ionenstrahl gelangt
dann durch eine Ionenoptik der zweiten Teilchenstrahlsäule 45,
wobei die Ionenoptik eine Kondensorlinse 40 und eine Anordnung
von weiteren Linsen 41 aufweist. Die Linsen 41 (Objektivlinse)
erzeugen schließlich eine Ionensonde, die auf das Objekt 4 trifft.
Oberhalb der Linsen 41 (also in Richtung des Ionenstrahlerzeugers 38)
sind eine einstellbare Blende 42, eine erste Elektrodenanordnung 43 und
eine zweite Elektrodenanordnung 44 angeordnet, wobei die
erste Elektrodenanordnung 43 und die zweite Elektrodenanordnung 44 als
Rasterelektroden ausgebildet sind. Mittels der ersten Elektrodenanordnung 43 und
der zweiten Elektrodenanordnung 44 wird der Ionenstrahl über
die Oberfläche des Objekts 4 gerastert.
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Die
zweite Teilchenstrahlsäule 45 hat zwei Funktionen.
Zum einen dient sie zur Abbildung eines interessierenden Bereichs
(also einem vorgebbaren Ort) auf der Oberfläche des Objekts 4.
Zum anderen dient sie aber auch zur Bearbeitung des interessierenden
Bereichs (also dem vorgebbaren Ort) auf der Oberfläche
des Objekts 4. Zu letzterem ist das Teilchenstrahlgerät 1 mit
einer zweiten Gaszuführungseinheit 23 versehen.
Die zweite Gaszuführungseinheit 23 dient der Zuführung
eines zweiten Gases in Form eines Prozessgases an den vorgebbaren Ort auf
der Oberfläche des Objekts 4. Die zweite Gaszuführungseinheit 23 entspricht
der zweiten Gaszuführungseinheit 23 gemäß der 1,
so dass hinsichtlich weiterer Details auf weiter oben verwiesen
wird.
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Der
zweiten Gaszuführungseinheit 23 diametral gegenüberliegend
ist eine erste Gaszuführungseinheit 18 angeordnet,
welche zur Zuführung eines ersten Gases in Form eines inerten
Gases wie Stickstoff oder Argon zu dem vorgebbaren Ort auf der Oberfläche
des Objekts 4 vorgesehen ist. Die erste Gaszuführungseinheit 18 ist
von der zweiten Gaszuführungseinheit 23 unabhängig
und weist demnach keinerlei Verbindung zu der zweiten Gaszuführungseinheit 23 auf.
Die erste Gaszuführungseinheit 18 gemäß der 9 entspricht
der ersten Gaszuführungseinheit 18 gemäß der 1,
so dass hinsichtlich weiterer Details auf weiter oben verwiesen
wird.
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Dieses
Ausführungsbeispiel gewährleistet ebenfalls eine
Entladung des vorgebbaren Ortes, welcher bearbeitet werden soll,
mittels des bereits oben genannten Effektes der Ladungskompensation.
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Auch
bei diesem (und auch bei den nachfolgenden Ausführungsbeispielen)
ist der Partialdruck des Prozessgases wesentlich niedriger als der
Partialdruck des inerten Gases. Beispielsweise liegt der Partialdruck
des Prozessgases im Bereich von 0,01 Pa bis 0,5 Pa, oder beispielsweise
im Bereich von 0,05 Pa bis 0,3 Pa. Hingegen liegt der Partialdruck des
inerten Gases im Bereich von 20 Pa bis 100 Pa, oder beispielweise
im Bereich von 30 Pa bis 80 Pa, oder beispielsweise im Bereich von
40 Pa bis 60 Pa. Der Gesamtdruck in der Probenkammer 3 ist
kleiner oder gleich 1 Pa. Hinsichtlich der Eigenschaften der Partialdrücke
des inerten Gases, des Prozesgases sowie des Gesamtdruckes gilt
auch das bereits weiter oben Erwähnte.
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10 zeigt
ein weiteres Teilchenstrahlgerät 1 mit zwei Teilchenstrahlsäulen,
nämlich eine erste Teilchenstrahlsäule 2 und
eine zweite Teilchenstrahlsäule 45, sowie mit
einer Probenkammer 3. Das Teilchenstrahlgerät 1 der 10 entspricht
im Grunde genommen dem Teilchenstrahlgerät 1 der 9. Gleiche
Bezugszeichen bezeichnen daher gleiche Bauteile. Im Unterschied
zum Teilchenstrahlgerät 1 gemäß der 9 weist
das Teilchenstrahlgerät 1 gemäß der 10 ein
Gaseinlass-System 28 auf, welches mit einem ersten Gasvorrats-System 19 und
mit einem zweiten Gasvorrats-System 24 versehen ist. Das
Gaseinlass-System 28 der 10 entspricht dem
Gaseinlass-System 28 der 2, so dass
hinsichtlich weiterer Details auf weiter oben verwiesen wird.
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11 zeigt
ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens, welches bei den Teilchenstrahlgeräten 1 gemäß den 9 und 10 angewendet
wird. In einem Schritt S1 wird die erste Kanüle 21 in
die Nähe des vorgebbaren Ortes gebracht, welcher bearbeitet werden
soll. In einem weiteren Schritt S2 wird die zweite Kanüle 26 in
die Nähe des vorgebbaren Ortes gebracht. Nachfolgend kann
zwischen drei Varianten gewählt werden. Bei der Variante
A wird kein Ionenstrahl auf die Oberfläche des Objekts 4 geleitet,
sondern die Oberfläche des Objekts 4 wird mittels
des Primärelektronenstrahls der ersten Teilchenstrahlsäule 2 abgebildet
(Schritt S4A). Zuvor erfolgt im Schritt S3A ein Zuführen
des inerten Gases über die erste Kanüle 21.
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Bei
der Variante B wird kein Primärelektronenstrahl auf die
Oberfläche des Objekts 4 geleitet, sondern die
Oberfläche des Objekts 4 wird mittels des Ionenstrahls
der zweiten Teilchenstrahlsäule 45 abgebildet
(Schritt S4B). Zuvor erfolgt im Schritt S3B ein Zuführen
des inerten Gases über die erste Kanüle 21.
-
Bei
der Variante C wird im Schritt S3C das Prozessgas über
die zweite Kanüle 26 zu dem vorgebbaren Ort geführt.
Beispielsweise liegt der Partialdruck des Prozessgases im Bereich
von 0,01 Pa bis 0,5 Pa, oder beispielsweise im Bereich von 0,05 Pa
bis 0,3 Pa. Im Schritt S4C wird der Ionenstrahl an den vorgebbaren
Ort gebracht, um durch Wechselwirkung mit dem Prozessgas einen Bearbeitungsprozess
zu induzieren, beispielsweise eine Materialabtragung oder eine Materialauftragung.
Nachfolgend kann zwischen zwei Untervarianten gewählt werden. Bei
der Untervariante D erfolgt im Schritt S5D ein gleichzeitiges Zuführen
des inerten Gases über die erste Kanüle 21,
wobei der Bearbeitungsprozess gleichzeitig mittels der ersten Teilchenstrahlsäule 2 durch
Bildgebung aufgrund des Primärelektronenstrahls beobachtet
wird (Schritt S6D). Hingegen erfolgt bei der Untervariante E im
Schritt S5E zunächst ein Stoppen des Zuführens
des Prozessgases und erst anschließend in einem Schritt
S6E die Zuführung des inerten Gases, wobei bei diesem Schritt
eine Beobachtung mittels der Bildgebung durch die erste Teilchenstrahlsäule 2 erfolgt
(Schritt S7E). Bei beiden Untervarianten liegt der Partialdruck
des inerten Gases im Bereich von 20 Pa bis 100 Pa, oder beispielsweise
im Bereich von 30 Pa bis 80 Pa, oder beispielsweise im Bereich von
40 Pa bis 60 Pa. Der Partialdruck des Prozessgases ist wesentlich
niedriger als der Partialdruck des inerten Gases. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel
herrscht während des gesamten beschriebenen Verfahrens
in der Probenkammer 3 ein Gesamtdruck von kleiner oder
gleich 1 Pa. Hinsichtlich der Partialdrücke des inerten
Gases und des Prozessgases sowie hinsichtlich des Gesamtdrucks wird
auch auf die obigen Anmerkungen verwiesen.
-
Der
nachfolgende Verfahrensschritt S8 ist für alle Varianten
wieder gleich. In diesem Schritt erfolgt die Ladungskompensation,
wie sie bereits oben beschrieben wurde.
-
12 zeigt
ein weiteres Teilchenstrahlgerät 1 mit einer ersten
Teilchenstrahlsäule 2 und einer zweiten Teilchenstrahlsäule 45 sowie
mit einer Probenkammer 3. Das Teilchenstrahlgerät 1 der 12 entspricht
im Grunde genommen dem Teilchenstrahlgerät 1 der 9.
Gleiche Bezugszeichen bezeichnen daher gleiche Bauteile. Im Unterschied
zum Teilchenstrahlgerät 1 gemäß der 9 weist
das Teilchenstrahlgerät 1 gemäß 12 ein
Gaseinlass-System 28 auf, welches mit einem Gasvorrats-System 19 versehen
ist. In dem Gasvorrats-System 19 sind vier Prozessgase
und zwei inerte Gase enthalten, welche einzeln durch Ansteuerung
eines Ventilsystems wiederum über eine erste Zuleitung 20 und
eine erste Kanüle 21 an den vorgebbaren Ort geführt
werden können. Das Gaseinlass-System 28 gemäß der 12 entspricht
im Grunde dem Gaseinlass-System 28 gemäß der 4,
so dass hinsichtlich weiterer Details auf weiter oben verwiesen
wird.
-
Das
Verfahren, welches bei dem Teilchenstrahlgerät 1 gemäß 12 angewendet
wird, ist in der 13 schematisch dargstellt. So
wird in einem Schritt S1 die erste Kanüle 21 in
die Nähe des vorgebbaren Ortes gebracht. Im Schritt S2
wird das Prozessgas über die erste Kanüle 21 zu
dem vorgebbaren Ort geführt. Beispielsweise liegt der Partialdruck des
Prozessgases im Bereich von 0,01 Pa bis 0,5 Pa, oder beispielsweise
im Bereich von 0,05 Pa bis 0,3 Pa. Desweiteren wird im Schritt S3
der Ionenstrahl an den vorgebbaren Ort gebracht, um durch Wechselwirkung
mit dem Prozessgas einen Bearbeitungsprozess zu induzieren, beispielsweise
eine Materialabtragung oder eine Materialauftragung. Anschließend erfolgen
ein Stoppen des Zuführens des Prozessgases sowie ein Ausblenden
des Ionenstrahls, so dass dieser nicht mehr auf das Objekt 4 fokussiert
wird (Schritt S4). Anschließend wird in einem Schritt S5 das
inerte Gas zu dem vorgebbaren Ort geführt. Anschließend
erfolgt die Zuführung des Primärelektronen strahls,
wobei bei diesem Schritt eine Beobachtung mittels der Bildgebung
durch die erste Teilchenstrahlsäule 2 erfolgt
(Schritt S6). Der Partialdruck des inerten Gases liegt im Bereich
von 20 Pa bis 100 Pa, oder beispielsweise im Bereich von 30 Pa bis
80 Pa, oder beispielsweise im Bereich von 40 Pa bis 60 Pa. Der Partialdruck
des Prozessgases ist wesentlich niedriger als der Partialdruck des
inerten Gases. Im Schritt S7 erfolgt wiederum eine Ladungskompensation.
Während des gesamten Verfahrens herrscht in der Probenkammer 3 ein
Gesamtdruck von kleiner oder gleich 1 Pa. Hinsichtlich der Partialdrücke
des inerten Gases und des Prozessgases sowie des Gesamtdruckes wird
auch auf die obigen Anmerkungen verwiesen, die auch hier gelten.
-
Wie
oben erläutert kann die Oberfläche des zu untersuchenden
Objekts 4 mit Kohlenstoff derart kontaminiert sein, dass
eine gute Abbildung der Oberfläche des Objekts 4 nicht
möglich ist. Aus diesem Grunde ist bei allen oben beschriebenen
Ausführungsformen vorgesehen, zu dem vorgebbaren Ort auf
der Oberfläche des Objekts 4 ein reaktives Gas
oder ein Gemisch aus einem reaktiven Gas mit einem inerten Gas zu
führen. Hierdurch ist der Kohlenstoff von dem vorgebbaren
Ort auf der Oberfläche des Objekts 4 entfernbar.
Als reaktives Gas eignet sich beispielsweise Raumluft oder ein Gemisch
aus Stickstoff und Sauerstoff. Bei den zuvor beschriebenen Teilchenstrahlgeräten
sind Mittel vorgesehen, welche einer Zuführung eines reaktiven
Gases und/oder eines Gemisches aus einem reaktiven Gas und einem
inerten Gas zum vorgebbaren Ort auf der Oberfläche des
Objekts 4 dienen. Beispielsweise ist mindestens eine der
vorgenannten Gaszuführungseinheiten hierzu ausgelegt.
-
14 zeigt
eine vereinfachte Darstellung eines Teilchenstrahlgeräts,
welches auf dem Teilchenstrahlgerät 1 gemäß der 2 beruht.
Dargestellt sind der Detektor 14, die Objektivlinse 16 sowie das
Objekt 4. Ferner ist das Gaseinlass-System 28 dargestellt.
Eine Steuerungseinheit 47 ist mit dem Gaseinlass-System 28 sowie
mit einer Hochspannungsversorgungseinheit 46 zum Anlegen
einer Hochspannung zwischen dem Detektor 14 und dem Objekt 4 verbunden.
Aus dem Objekt 4 austretende Elektronen und/oder an dem
Objekt 4 gestreute Elektronen werden in Richtung de Detektors 14 beschleunigt.
Die Steuerungseinheit 47 steuert den Zufluss des inerten
Gases und des Prozessgases. Sie ist derart ausgelegt, dass die Hochspannung
eingeschaltet bleibt, wenn das inerte Gas und/oder das Prozessgas
zugeführt wird/werden.
-
15 zeigt
eine vereinfachte Darstellung eines weiteren Teilchenstrahlgeräts,
welches auf dem Teilchenstrahlgerät 1 gemäß der 2 beruht. Dargestellt
sind eine elektrostatische Linse 48 mit zwei Elektroden
sowie das Objekt 4. Ferner ist das Gaseinlass-System 28 dargestellt.
Eine Steuerungseinheit 47 ist mit dem Gaseinlass-System 28 sowie mit
einer Hochspannungsversorgungseinheit 46 zum Anlegen einer
Hochspannung zwischen den Elektroden der elektrostatischen Linse 48 verbunden.
Die Steuerungseinheit 47 steuert den Zufluss des inerten Gases
und des Prozessgases. Sie ist derart ausgelegt, dass die Hochspannung
eingeschaltet bleibt, wenn das inerte Gas und/oder das Prozessgas
zugeführt wird/werden.
-
- 1
- Teilchenstrahlgerät
- 2
- (erste)
Teilchenstrahlsäule
- 3
- Probenkammer
- 4
- Objekt
- 5
- Strahlerzeuger
- 6
- erste
Elektrode
- 7
- zweite
Elektrode
- 8
- Strahlführungsrohr
- 9
- Polschuhe
- 10
- Spulen
- 11
- Einzelelektrode
- 12
- Rohrelektrode
- 13
- Rastermittel
- 14
- erster
Detektor
- 15
- zweiter
Detektor
- 16
- Objektiv
- 17
- optische
Achse
- 18
- erste
Gaszuführungseinheit
- 19
- erstes
Gasvorrats-System
- 20
- erste
Zuleitung
- 21
- erste
Kanüle
- 22
- erste
Verstelleinheit
- 23
- zweite
Gaszuführungseinheit
- 24
- zweites
Gasvorrats-System
- 25
- zweite
Zuleitung
- 26
- zweite
Kanüle
- 27
- zweite
Verstelleinheit
- 28
- Gaseinlass-System
- 29
- Vorratsbehälter
Prozessgas
- 30
- Vorratsbehälter
inertes Gas
- 31
- Ventile
- 32
- Steuereinheit
- 33
- erstes
Ventilsystem
- 34
- zweites
Ventilsystem
- 35
- Leitungen
- 36
- Schlitten
- 37
- Kondensor
- 38
- Ionenstrahlerzeuger
- 39
- Extraktionselektrode
- 40
- Kondensorlinse
- 41
- Linsen
- 42
- Blende
- 43
- erste
Elektrodenanordnung
- 44
- zweite
Elektrodenanordnung
- 45
- zweite
Teilchenstrahlsäule
- 46
- Hochspannungsversorgungseinheit
- 47
- Steuerungseinheit
- 48
- elektrostatische
Linse
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 10301579
A1 [0002]
- - US 6555815 B2 [0008]
- - DE 3332248 A1 [0008]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - Dieter Winkler,
Hans Zimmermann, Margot Mangerich, Robert Trauner, Microelectronic
Engineering 31 (1996), 141–147 [0003]