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DE102008040037A1 - Wischerblatt zur Anbringung an einen Wischerarm - Google Patents

Wischerblatt zur Anbringung an einen Wischerarm Download PDF

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DE102008040037A1
DE102008040037A1 DE200810040037 DE102008040037A DE102008040037A1 DE 102008040037 A1 DE102008040037 A1 DE 102008040037A1 DE 200810040037 DE200810040037 DE 200810040037 DE 102008040037 A DE102008040037 A DE 102008040037A DE 102008040037 A1 DE102008040037 A1 DE 102008040037A1
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Germany
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wiper
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arm
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DE200810040037
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English (en)
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Inigo Op't Roodt
Peter De Block
Hans Beelen
Eric Windmolders
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Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
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Abstract

Es ist ein Wischerblatt (1) zur Anbringung an einen Wischerarm (10) bekannt, bei dem ein langgestrecktes Trägerelement (2) und einer am Trägerelement (2) angebrachten Wischerleiste (5) mit Wischlippe (6) zur Anlage an einer Scheibe dienen, mit zumindest einem, zur Verbindung mit dem Wischerarm (10) vorgesehenen, quer zu einer Längsachse (22) des Trägerelements (2) verlaufenden Zapfen (14; 15).
Ein einfacher Aufbau sowie geringe Bauhöhe des Wischerblattes und einfache Anbindung an den Wischerarm ist erzielbar, wenn erfindungsgemäß der zumindest eine Zapfen (14; 15) direkt an dem Trägerelement (2) fest angebracht ist.
Das erfindungsgemäße Wischerblatt ist zum Reinigen von Scheiben, insbesondere von Kraftfahrzeugen, vorgesehen.

Description

  • Stand der Technik
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Wischerblatt zur Anbringung an einen Wischerarm, mit einem langgestreckten Trägerelement und einer am Trägerelement angebrachten Wischerleiste mit Wischlippe zur Anlage an einer Scheibe, mit zumindest einem, zur Verbindung mit dem Wischerarm vorgesehenen, quer zu einer Längsachse des Trägerelements verlaufenden Zapfen.
  • Aus der EP 1 332 075 B1 ist eine Vorrichtung zum lösbaren, gelenkigen Verbinden eines Wischerblatts zum Reinigen von Scheiben mit einem Wischerarm bekannt, die ein bandartig langgestrecktes Trägerelement für die Wischleiste aufweist. Das Trägerelement ist in zwei zueinander parallel angeordnete Federschienen aufgeteilt. An einer dem Wischerarm zugewandten Oberfläche der Federschienen ist eine wischblattseitige Kupplungshälfte befestigt, vorzugsweise geschweißt. Sie ist als aufwändiges Blech-Biegeteil ausgebildet und hat zwei zueinander parallel angeordnete Basisstreifen, welche mit ihrer Unterseite an der Oberfläche der Federschienen befestigt sind. Die beiden Basisstreifen sind über einen einstückig mit ihnen ausgeführten bügelartigen Steg miteinander verbunden. Der Steg erstreckt sich mit seinen beiden Enden über die beiden Basisstreifen hinaus. Die Enden sind hülsenartig gerollt, so das hohle Zapfen vorliegen, die seitlich über die Basisstreifen hinausragen und als Gelenkzapfen dienen. Die Gelenkzapfen selbst sind somit nicht direkt mit Oberfläche des Trägerelements verbunden, sondern beabstandet. Des Weiteren ist an jeden der beiden Basisstreifen ein Schenkel abgebogen. Ferner ist eine Versteifungswand zwischen den Schenkeln einstückig an den Basisstreifen vorgesehen. Die wischerarmseitige Kupplungshälfte bzw. das Kupplungselement weist randoffene Ausnehmungen mit beidseitigen Schlitzen auf, um in den Ausnehmungen die Gelenkzapfen lösbar aufzunehmen. Die Schenkel der Basisstreifen und die Versteifungswand dienen dabei als Führung für die aufzusetzende Kupplungshälfte bzw. das Kupplungselement.
  • Vorteile der Erfindung
  • Das erfindungsgemäße Wischerblatt mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. des Anspruchs 6 hat demgegenüber den Vorteil eines deutlich einfacheren Aufbaus sowie einer geringeren Bauhöhe. Eine geringe Bauhöhe des Wischerblattes bewirkt vorteilhafterweise einen verringerten Luftwiderstand. Überdies ist eine Anbindung an den Wischerarm in vereinfachter und besonders zuverlässiger Art und Weise möglich.
  • Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der Beschreibung.
  • Eine gute Verbindung des zumindest einen Zapfens am Trägerelement ist gegeben, wenn eine Klebverbindung oder Schweißverbindung, insbesondere Punktschweißung, vorgesehen ist.
  • Eine weitere Verbesserung der Verbindung liegt vor, wenn der zumindest eine Zapfen an der Verbindungsstelle zum Trägerelement eine Abflachung aufweist.
  • Ein einfacher Aufbau und zuverlässige lösbare Anbindung an den Wischerarm wird erzielt, bei einem Trägerelement, aufgebaut aus zwei beabstandeten Federschienen, wobei zwischen den Federschienen die Wischerleiste aufgenommen ist, wobei an jeder Federschiene jeweils ein Zapfen fest angebracht ist.
  • Vorteilhafterweise lässt sich die Stabilität der Verbindung weiter verbessern, indem die beiden Zapfen voneinander beabstandet sind und über ein an den Zapfen angebrachtes, plattenförmiges Verbindungselement miteinander verbunden sind.
  • Eine einfache Anbindung der Zapfen an die Wischerleiste ist möglich, wenn das Klemmelement einen U-förmigen Querschnitt aufweist, gebildet von einem Oberteil und zwei gegenüberliegenden Seitenteilen, die jeweils einen abstehenden Zapfen aufweisen.
  • Eine zuverlässige Anbindung des Wischerblattes an den Wischerarm bei zugleich niedriger Bauhöhe ist gegeben, wenn endseitig des Wischerarms ein Kupplungselement vorgesehen ist, das zumindest einen Arm mit einem hakenförmigen Ende aufweist, welches an den Zapfen über eine Rast- oder Schnapp- oder Clipsverbindung verbunden ist. Eine vorteilhafte Ausführung liegt vor, wenn das hakenförmige Ende des Arms den Zapfen umfangsseitig um etwa 180 Grad umschließt bzw. umgreift.
  • Eine weitere Verbesserung der Montage des Kupplungselements an das Wischerblatt und seiner Drehbarkeit ist erzielbar, wenn an dem Zapfen eine Hülse vorgesehen ist.
  • Zeichnung
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert und anhand der Zeichnung weiter verdeutlicht.
  • Es zeigen:
  • 1 ein erfindungsgemäßes Wischerblatt mit seinen zwei Zapfen gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel,
  • 2 das Wischerblatt nach 1 mit an den Zapfen vorgesehenen Hülsen,
  • 3 das Wischerblatt nach 1 in seinem montierten Zustand an den Armen eines Kupplungselements des Wischerarms und
  • 4 ein erfindungsgemäßes Wischerblatt mit einem Klemmelement gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel.
  • Ausführungsformen der Erfindung
  • In 1 ist ein erfindungsgemäßes Wischerblatt 1 gezeigt. Das Wischerblatt 1 weist ein bandartig langgestrecktes, federelastisches Trägerelement 2 auf, das in bekannter Weise aus zwei Federschienen 3, 4 aufgebaut ist, die zueinander parallel angeordnet sind und in einer gemeinsamen Ebene liegen. Die Federschienen 3, 4 sind federelastisch und vorzugsweise aus Metall gebaut. Das Trägerelement 2 dient in bekannter Weise zur Halterung einer in 1 gestrichelt angedeuteten, gummielastischen Wischerleiste 5 mit Wischlippe 6. Dabei baut sich im vorzugsweise aus Metall gefertigten, federelastischen Trägerelement 2 eine Spannung auf, welche für eine ordnungsgemäße Anlage der Wischerleiste 5 bzw. der Wischlippe 6 über deren gesamten Länge an der Scheibe sowie für eine gleichmäßige Verteilung des Anpressdrucks sorgt.
  • Weil die sphärisch gekrümmte Scheibe nicht ein Abschnitt einer Kugeloberfläche darstellt, muss sich das Wischerblatt 1 gegenüber dem Wischerarm 10 während seiner Wischbewegung ständig an der Lage der Scheibenoberfläche anpassen. Daher ist eine gelenkige Verbindung zwischen Wischerblatt 1 und Wischerarm 10 notwendig.
  • Zur lösbaren, gelenkigen Verbindung des Wischerblattes 1 an einen in 3 angedeuteten, pendelnd angetriebenen Wischerarm 10 ist zumindest ein Zapfen 14; 15 vorgesehen, der erfindungsgemäß direkt an einer dem Wischerarm 10 zugewandten Oberfläche 16 des Trägerelements 2 angebracht ist. Im Ausführungsbeispiel weist eine jede Federschiene 3, 4 des Trägerelements 2 einen Zapfen 14, 15 auf, der an der Federschiene 3, 4 direkt befestigt ist. Die Zapfen 14, 15 haben eine zylindrische Form und sind aus Vollmaterial, wie beispielsweise Kunststoff oder Metall, hergestellt.
  • Die Befestigung der Zapfen 3, 4 an dem Trägerelement 2 bzw. an den Federschienen 3, 4 kann mittels Kleben, Schweißen, insbesondere Punktschweißen, oder dergleichen, erfolgen. Durch die direkte Anbindung der Zapfen 14, 15 an die Oberfläche 16 der jeweiligen Federschiene 3,4 ergibt sich neben dem einfachen Aufbau eine geringere Bauhöhe. Eine geringe Bauhöhe des Wischerblattes 1 bewirkt vorteilhafterweise einen verringerten Luftwiderstand.
  • Die Federschienen 3, 4 dienen zur Halterung der in 1 gestrichelt angedeuteten Wischerleiste 5 mit Wischlippe 6. Zwischen den Federschienen 3, 4 ist eine Schlitz 8 ausgespart, der von einem sogenannten Deckbereich der Wischleiste 5 ausgefüllt wird und zwischen einander zugewandten Enden 17, 18 der beiden Zapfen 14, 15 hindurch verläuft. Die Zapfen 14, 15 sind quer zu einer Längsachse 22 des Trägerelements 2 orientiert und mit ihren einander zugewandten Enden 17, 18 voneinander beabstandet.
  • Um ausreichend Abstand für den Deckbereich der Wischerleiste 5 zu haben, ist etwa nur die Hälfte der Querbreite der Federschienen 3, 4 vom anliegenden Zapfen 14, 15 bedeckt. Die andere Hälfte des Zapfens 14, 15 zeigt nach außen weg bzw. überragt eine schmale Seitenfläche 7 der Federschienen 3, 4. Zur verbesserten Anbindung an die Oberfläche 16 der Federschienen 3, 4 weist ein jeder Zapfen 14, 15 eine Abflachung 21 auf, mit welcher er an die Oberfläche 16 der Federschiene 3, 4 dauerhaft befestigt, wie beispielsweise geklebt oder verschweißt, wird.
  • Zur weiteren Verbesserung der Stabilität ist ein plattenförmiges Verbindungselement 24 vorgesehen, welches an einer dem Wischerarm 10 zugewandten Mantelfläche 23 der Zapfen 14, 15 teilweise anliegt und beide Zapfen 14, 15 so miteinander verbindet. Die Verbindung des plattenförmigen Verbindungselements 24 mit den Zapfen 14, 15 kann durch Kleben, Schweißen oder dergleichen, erfolgen. Eine an die Mantelfläche 23 der Zapfen 14, 15 anliegende Verbindungsfläche 25 des plattenförmigen Verbindungselements 24 ist hierzu beispielsweise eingedellt bzw. gewölbt ausgebildet, um sich so an die gekrümmte Mantelfläche 23 der Zapfen 14, 15 anzupassen. Dies ermöglicht eine gute Anbindung des plattenförmigen Verbindungselements 24 an die zylindrischen Zapfen 14, 15. Das Verbindungselement 24 hat eine rechteckförmige Form und ist relativ dünn und eben. Andere geeignete Formen zur Zapfenverbindung sind selbstverständlich auch möglich.
  • Wie die 2 zeigt, sind die Zapfen 14, 15 von einer Hülse 30 umgeben. Auf die Hülsen 30 kann prinzipiell auch verzichtet werden. Die Zapfen 14, 15 dienen als Gelenk innerhalb der Zapfenaufnahmen, die, wie in 3 dargestellt, in Form von Armen 31, 32 ausgebildet sind, welche hakenförmige Enden 33, 34 aufweisen. Die Hülsen 30 ermöglichen einerseits eine Drehung des Wischerblattes 1 bzw. der Zapfen 14, 15 innerhalb der hakenförmigen Enden 33, 34 der Arme 31, 32 und andererseits eine einfache Montage der hakenförmigen Enden 33, 34 an die Zapfen 14, 15. Die hakenförmigen Enden 33, 34 der Arme 31, 32 umschließen zum Beispiel um etwa 180 Grad in Umfangsrichtung die Mantelfläche 23 der Zapfen 14, 15. Die hakenförmigen Enden 33, 34 stellen beispielsweise jeweils eine Hohlzylinderhälfte dar und umgreifen in elastischer Weise in Umfangsrichtung schalenförmig etwa hälftig oder mehr die Hülsen 30. In Zapfenrichtung 26 quer zur Längsachse 22 orientiert reichen die Hülsen 30 von äußeren Enden 19, 20 der Zapfen 14, 15 bis an das plattenförmige Verbindungselement 24 bzw. seiner Schmalseite heran.
  • Beide Arme 31, 32 bilden quasi die Zinken einer Gabel, die mit ihrem Stiel dann an den Wischerarm 10 endseitig angebunden ist. Die Arme 31, 32 mit ihren hakenförmigen Enden 33, 34 und der Stiel stellen ein Kupplungselement 40 des Wischerarms 10 zur Anbindung an das Wischerblatt 1 dar, mittels dem das Wischerblatt 1 drehbar am Wischerarm 10 befestigt ist.
  • Die lösbare Verbindung der hakenförmigen Enden 33, 34 der Arme 31, 32 an die Zapfen 14, 15 bzw. an die Hülsen 30 kann durch Verrasten, Verschnappen, Verclipsen oder dergleichen, erfolgen. Die Arme 31, 32 mit ihren hakenförmigen Enden 33, 34 können aus Metall oder Kunststoff bestehen. Auf die Hülsen 30 kann aber auch verzichtet werden. In diesem Fall greifen die hakenförmigen Enden 33, 34 der Arme 31, 32 direkt an die Zapfen 14, 15 bzw. deren Mantelflächen 23 an.
  • In der 4 ist ein zweites erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel eines Wischerblattes 1 gezeigt, wobei alle gleichen oder gleichwirkenden Bezugszeichen mit denselben Bezugszeichen gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel nach 1 bis 3 gekennzeichnet worden sind.
  • Es sind ebenfalls zwei Zapfen 14, 15 zur Anbindung an den Wischerarm 10 vorgesehen, welche, wie in 3, über ein Kupplungselement 40 eine Verbindung mit dem Wischerarm 10 herstellen. Hierzu greifen hakenförmige Enden 33, 34 zweier Arme 31, 32 an die Zapfen 14, 15 an. Die Zapfen 14, 15 können mit einer Hülse 30 oder auch ohne eine Hülse 30 ausgestattet sein. Die Zapfen 14, 15 sind im Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel nicht direkt an die Federschienen 3, 4 befestigt, sondern indirekt über ein Klemmelement 50. Die Zapfen 14, 15 sind Teil des Klemmelements 50, welches teilweise die Wischerleiste 5 mit dem Trägerelement 2 bzw. mit den Federscheinen 3, 4 umgreift bzw. haltend umklammert. Das Klemmelement 50 hat hierzu einen U-förmigen Querschnitt. Das Klemmelement 50 nimmt quasi wie in einer Klemmschiene, Klammer oder Tragschiene das Wischerblatt 1 mit seiner Wischerleiste 5 und Wischlippe 6 auf. Das Klemmelement 50 weist ein Oberteil 51, zwei Seitenteile 52 sowie von den Seitenteilen 52 quer wegstehende, zueinander zeigende, kurze Schenkel 53 auf. Von jedem Seitenteil 52 steht ein Zapfen 14; 15 ab. Die Zapfen 14, 15 sind an die Seitenteile 52 mittig angeformt oder an diesen entsprechend befestigt. Das Klemmelement 50 hat eine Erstreckung in Längsrichtung 22 von beispielsweise der doppelten Zapfenlänge. Da das Oberteil 51 an der Wischerleiste 5 unmittelbar anliegt, ist eine äußerst geringe Bauhöhe erzielbar.
  • Das erfindungsgemäße Wischerblatt ist zum Reinigen von Scheiben, insbesondere von Kraftfahrzeugen, vorgesehen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1332075 B1 [0002]

Claims (10)

  1. Wischerblatt zur Anbringung an einen Wischerarm, mit einem langgestreckten Trägerelement und einer am Trägerelement angebrachten Wischerleiste mit Wischlippe zur Anlage an einer Scheibe, mit zumindest einem, zur Verbindung mit dem Wischerarm vorgesehenen, quer zu einer Längsachse des Trägerelements verlaufenden Zapfen, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Zapfen (14; 15) direkt an dem Trägerelement (2) fest angebracht ist.
  2. Wischerblatt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Herstellung der festen Verbindung des zumindest einen Zapfens (14; 15) am Trägerelement (2) eine Klebverbindung oder Schweißverbindung, insbesondere Punktschweißung, vorgesehen ist.
  3. Wischerblatt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Zapfen (14, 15) an der Verbindungsstelle zum Trägerelement (2) eine Abflachung (21) aufweist.
  4. Wischerblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (2) aus zwei beabstandeten Federschienen (3, 4) aufgebaut ist, wobei zwischen den Federschienen (3, 4) die Wischerleiste (5) aufgenommen ist, wobei an jeder Federschiene (3; 4) jeweils ein Zapfen (14; 15) fest angebracht ist.
  5. Wischerblatt nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Zapfen (14, 15) voneinander beabstandet sind und über ein an den Zapfen (14, 15) angebrachtes, insbesondere plattenförmiges Verbindungselement (24) miteinander verbunden sind.
  6. Wischerblatt zur Anbringung an einen Wischerarm, mit einem langgestreckten Trägerelement und einer am Trägerelement angebrachten Wischerleiste mit Wischlippe zur Anlage an einer Scheibe, mit zumindest einem, zur Verbindung mit dem Wischerarm vorgesehenen, quer zu einer Längsachse des Trägerelements verlaufenden Zapfen, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Zapfen (14; 15) Teil eines Klemmelements (50) ist, das die Wischerleiste (5) mit dem Trägerelement (2) haltend umklammert.
  7. Wischerblatt nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (50) einen U-förmigen Querschnitt aufweist, gebildet von einem Oberteil (51) und zwei gegenüberliegenden Seitenteilen (52), die jeweils einen abstehenden Zapfen (14; 15) aufweisen.
  8. Wischerblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zur Anbindung des Wischerblattes (1) an den Wischerarm (10) endseitig ein Kupplungselement (40) vorgesehen ist, das zumindest einen Arm (31; 32) mit einem hakenförmigen Ende (33; 34) aufweist, welches an den Zapfen (14; 15) über eine Rast- oder Schnapp- oder Clipsverbindung verbunden ist.
  9. Wischerblatt nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das hakenförmige Ende (33; 34) des Arms (31; 32) den Zapfen (14; 15) umfangsseitig um etwa 180 Grad umschließt.
  10. Wischerblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Zapfen (14; 15) eine Hülse (30) vorgesehen ist.
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