DE102008040037A1 - Wischerblatt zur Anbringung an einen Wischerarm - Google Patents
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Abstract
Es ist ein Wischerblatt (1) zur Anbringung an einen Wischerarm (10) bekannt, bei dem ein langgestrecktes Trägerelement (2) und einer am Trägerelement (2) angebrachten Wischerleiste (5) mit Wischlippe (6) zur Anlage an einer Scheibe dienen, mit zumindest einem, zur Verbindung mit dem Wischerarm (10) vorgesehenen, quer zu einer Längsachse (22) des Trägerelements (2) verlaufenden Zapfen (14; 15).
Ein einfacher Aufbau sowie geringe Bauhöhe des Wischerblattes und einfache Anbindung an den Wischerarm ist erzielbar, wenn erfindungsgemäß der zumindest eine Zapfen (14; 15) direkt an dem Trägerelement (2) fest angebracht ist.
Das erfindungsgemäße Wischerblatt ist zum Reinigen von Scheiben, insbesondere von Kraftfahrzeugen, vorgesehen.
Ein einfacher Aufbau sowie geringe Bauhöhe des Wischerblattes und einfache Anbindung an den Wischerarm ist erzielbar, wenn erfindungsgemäß der zumindest eine Zapfen (14; 15) direkt an dem Trägerelement (2) fest angebracht ist.
Das erfindungsgemäße Wischerblatt ist zum Reinigen von Scheiben, insbesondere von Kraftfahrzeugen, vorgesehen.
Description
- Stand der Technik
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Wischerblatt zur Anbringung an einen Wischerarm, mit einem langgestreckten Trägerelement und einer am Trägerelement angebrachten Wischerleiste mit Wischlippe zur Anlage an einer Scheibe, mit zumindest einem, zur Verbindung mit dem Wischerarm vorgesehenen, quer zu einer Längsachse des Trägerelements verlaufenden Zapfen.
- Aus der
EP 1 332 075 B1 ist eine Vorrichtung zum lösbaren, gelenkigen Verbinden eines Wischerblatts zum Reinigen von Scheiben mit einem Wischerarm bekannt, die ein bandartig langgestrecktes Trägerelement für die Wischleiste aufweist. Das Trägerelement ist in zwei zueinander parallel angeordnete Federschienen aufgeteilt. An einer dem Wischerarm zugewandten Oberfläche der Federschienen ist eine wischblattseitige Kupplungshälfte befestigt, vorzugsweise geschweißt. Sie ist als aufwändiges Blech-Biegeteil ausgebildet und hat zwei zueinander parallel angeordnete Basisstreifen, welche mit ihrer Unterseite an der Oberfläche der Federschienen befestigt sind. Die beiden Basisstreifen sind über einen einstückig mit ihnen ausgeführten bügelartigen Steg miteinander verbunden. Der Steg erstreckt sich mit seinen beiden Enden über die beiden Basisstreifen hinaus. Die Enden sind hülsenartig gerollt, so das hohle Zapfen vorliegen, die seitlich über die Basisstreifen hinausragen und als Gelenkzapfen dienen. Die Gelenkzapfen selbst sind somit nicht direkt mit Oberfläche des Trägerelements verbunden, sondern beabstandet. Des Weiteren ist an jeden der beiden Basisstreifen ein Schenkel abgebogen. Ferner ist eine Versteifungswand zwischen den Schenkeln einstückig an den Basisstreifen vorgesehen. Die wischerarmseitige Kupplungshälfte bzw. das Kupplungselement weist randoffene Ausnehmungen mit beidseitigen Schlitzen auf, um in den Ausnehmungen die Gelenkzapfen lösbar aufzunehmen. Die Schenkel der Basisstreifen und die Versteifungswand dienen dabei als Führung für die aufzusetzende Kupplungshälfte bzw. das Kupplungselement. - Vorteile der Erfindung
- Das erfindungsgemäße Wischerblatt mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. des Anspruchs 6 hat demgegenüber den Vorteil eines deutlich einfacheren Aufbaus sowie einer geringeren Bauhöhe. Eine geringe Bauhöhe des Wischerblattes bewirkt vorteilhafterweise einen verringerten Luftwiderstand. Überdies ist eine Anbindung an den Wischerarm in vereinfachter und besonders zuverlässiger Art und Weise möglich.
- Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der Beschreibung.
- Eine gute Verbindung des zumindest einen Zapfens am Trägerelement ist gegeben, wenn eine Klebverbindung oder Schweißverbindung, insbesondere Punktschweißung, vorgesehen ist.
- Eine weitere Verbesserung der Verbindung liegt vor, wenn der zumindest eine Zapfen an der Verbindungsstelle zum Trägerelement eine Abflachung aufweist.
- Ein einfacher Aufbau und zuverlässige lösbare Anbindung an den Wischerarm wird erzielt, bei einem Trägerelement, aufgebaut aus zwei beabstandeten Federschienen, wobei zwischen den Federschienen die Wischerleiste aufgenommen ist, wobei an jeder Federschiene jeweils ein Zapfen fest angebracht ist.
- Vorteilhafterweise lässt sich die Stabilität der Verbindung weiter verbessern, indem die beiden Zapfen voneinander beabstandet sind und über ein an den Zapfen angebrachtes, plattenförmiges Verbindungselement miteinander verbunden sind.
- Eine einfache Anbindung der Zapfen an die Wischerleiste ist möglich, wenn das Klemmelement einen U-förmigen Querschnitt aufweist, gebildet von einem Oberteil und zwei gegenüberliegenden Seitenteilen, die jeweils einen abstehenden Zapfen aufweisen.
- Eine zuverlässige Anbindung des Wischerblattes an den Wischerarm bei zugleich niedriger Bauhöhe ist gegeben, wenn endseitig des Wischerarms ein Kupplungselement vorgesehen ist, das zumindest einen Arm mit einem hakenförmigen Ende aufweist, welches an den Zapfen über eine Rast- oder Schnapp- oder Clipsverbindung verbunden ist. Eine vorteilhafte Ausführung liegt vor, wenn das hakenförmige Ende des Arms den Zapfen umfangsseitig um etwa 180 Grad umschließt bzw. umgreift.
- Eine weitere Verbesserung der Montage des Kupplungselements an das Wischerblatt und seiner Drehbarkeit ist erzielbar, wenn an dem Zapfen eine Hülse vorgesehen ist.
- Zeichnung
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert und anhand der Zeichnung weiter verdeutlicht.
- Es zeigen:
-
1 ein erfindungsgemäßes Wischerblatt mit seinen zwei Zapfen gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel, -
2 das Wischerblatt nach1 mit an den Zapfen vorgesehenen Hülsen, -
3 das Wischerblatt nach1 in seinem montierten Zustand an den Armen eines Kupplungselements des Wischerarms und -
4 ein erfindungsgemäßes Wischerblatt mit einem Klemmelement gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel. - Ausführungsformen der Erfindung
- In
1 ist ein erfindungsgemäßes Wischerblatt1 gezeigt. Das Wischerblatt1 weist ein bandartig langgestrecktes, federelastisches Trägerelement2 auf, das in bekannter Weise aus zwei Federschienen3 ,4 aufgebaut ist, die zueinander parallel angeordnet sind und in einer gemeinsamen Ebene liegen. Die Federschienen3 ,4 sind federelastisch und vorzugsweise aus Metall gebaut. Das Trägerelement2 dient in bekannter Weise zur Halterung einer in1 gestrichelt angedeuteten, gummielastischen Wischerleiste5 mit Wischlippe6 . Dabei baut sich im vorzugsweise aus Metall gefertigten, federelastischen Trägerelement2 eine Spannung auf, welche für eine ordnungsgemäße Anlage der Wischerleiste5 bzw. der Wischlippe6 über deren gesamten Länge an der Scheibe sowie für eine gleichmäßige Verteilung des Anpressdrucks sorgt. - Weil die sphärisch gekrümmte Scheibe nicht ein Abschnitt einer Kugeloberfläche darstellt, muss sich das Wischerblatt
1 gegenüber dem Wischerarm10 während seiner Wischbewegung ständig an der Lage der Scheibenoberfläche anpassen. Daher ist eine gelenkige Verbindung zwischen Wischerblatt1 und Wischerarm10 notwendig. - Zur lösbaren, gelenkigen Verbindung des Wischerblattes
1 an einen in3 angedeuteten, pendelnd angetriebenen Wischerarm10 ist zumindest ein Zapfen14 ;15 vorgesehen, der erfindungsgemäß direkt an einer dem Wischerarm10 zugewandten Oberfläche16 des Trägerelements2 angebracht ist. Im Ausführungsbeispiel weist eine jede Federschiene3 ,4 des Trägerelements2 einen Zapfen14 ,15 auf, der an der Federschiene3 ,4 direkt befestigt ist. Die Zapfen14 ,15 haben eine zylindrische Form und sind aus Vollmaterial, wie beispielsweise Kunststoff oder Metall, hergestellt. - Die Befestigung der Zapfen
3 ,4 an dem Trägerelement2 bzw. an den Federschienen3 ,4 kann mittels Kleben, Schweißen, insbesondere Punktschweißen, oder dergleichen, erfolgen. Durch die direkte Anbindung der Zapfen14 ,15 an die Oberfläche16 der jeweiligen Federschiene3 ,4 ergibt sich neben dem einfachen Aufbau eine geringere Bauhöhe. Eine geringe Bauhöhe des Wischerblattes1 bewirkt vorteilhafterweise einen verringerten Luftwiderstand. - Die Federschienen
3 ,4 dienen zur Halterung der in1 gestrichelt angedeuteten Wischerleiste5 mit Wischlippe6 . Zwischen den Federschienen3 ,4 ist eine Schlitz8 ausgespart, der von einem sogenannten Deckbereich der Wischleiste5 ausgefüllt wird und zwischen einander zugewandten Enden17 ,18 der beiden Zapfen14 ,15 hindurch verläuft. Die Zapfen14 ,15 sind quer zu einer Längsachse22 des Trägerelements2 orientiert und mit ihren einander zugewandten Enden17 ,18 voneinander beabstandet. - Um ausreichend Abstand für den Deckbereich der Wischerleiste
5 zu haben, ist etwa nur die Hälfte der Querbreite der Federschienen3 ,4 vom anliegenden Zapfen14 ,15 bedeckt. Die andere Hälfte des Zapfens14 ,15 zeigt nach außen weg bzw. überragt eine schmale Seitenfläche7 der Federschienen3 ,4 . Zur verbesserten Anbindung an die Oberfläche16 der Federschienen3 ,4 weist ein jeder Zapfen14 ,15 eine Abflachung21 auf, mit welcher er an die Oberfläche16 der Federschiene3 ,4 dauerhaft befestigt, wie beispielsweise geklebt oder verschweißt, wird. - Zur weiteren Verbesserung der Stabilität ist ein plattenförmiges Verbindungselement
24 vorgesehen, welches an einer dem Wischerarm10 zugewandten Mantelfläche23 der Zapfen14 ,15 teilweise anliegt und beide Zapfen14 ,15 so miteinander verbindet. Die Verbindung des plattenförmigen Verbindungselements24 mit den Zapfen14 ,15 kann durch Kleben, Schweißen oder dergleichen, erfolgen. Eine an die Mantelfläche23 der Zapfen14 ,15 anliegende Verbindungsfläche25 des plattenförmigen Verbindungselements24 ist hierzu beispielsweise eingedellt bzw. gewölbt ausgebildet, um sich so an die gekrümmte Mantelfläche23 der Zapfen14 ,15 anzupassen. Dies ermöglicht eine gute Anbindung des plattenförmigen Verbindungselements24 an die zylindrischen Zapfen14 ,15 . Das Verbindungselement24 hat eine rechteckförmige Form und ist relativ dünn und eben. Andere geeignete Formen zur Zapfenverbindung sind selbstverständlich auch möglich. - Wie die
2 zeigt, sind die Zapfen14 ,15 von einer Hülse30 umgeben. Auf die Hülsen30 kann prinzipiell auch verzichtet werden. Die Zapfen14 ,15 dienen als Gelenk innerhalb der Zapfenaufnahmen, die, wie in3 dargestellt, in Form von Armen31 ,32 ausgebildet sind, welche hakenförmige Enden33 ,34 aufweisen. Die Hülsen30 ermöglichen einerseits eine Drehung des Wischerblattes1 bzw. der Zapfen14 ,15 innerhalb der hakenförmigen Enden33 ,34 der Arme31 ,32 und andererseits eine einfache Montage der hakenförmigen Enden33 ,34 an die Zapfen14 ,15 . Die hakenförmigen Enden33 ,34 der Arme31 ,32 umschließen zum Beispiel um etwa 180 Grad in Umfangsrichtung die Mantelfläche23 der Zapfen14 ,15 . Die hakenförmigen Enden33 ,34 stellen beispielsweise jeweils eine Hohlzylinderhälfte dar und umgreifen in elastischer Weise in Umfangsrichtung schalenförmig etwa hälftig oder mehr die Hülsen30 . In Zapfenrichtung26 quer zur Längsachse22 orientiert reichen die Hülsen30 von äußeren Enden19 ,20 der Zapfen14 ,15 bis an das plattenförmige Verbindungselement24 bzw. seiner Schmalseite heran. - Beide Arme
31 ,32 bilden quasi die Zinken einer Gabel, die mit ihrem Stiel dann an den Wischerarm10 endseitig angebunden ist. Die Arme31 ,32 mit ihren hakenförmigen Enden33 ,34 und der Stiel stellen ein Kupplungselement40 des Wischerarms10 zur Anbindung an das Wischerblatt1 dar, mittels dem das Wischerblatt1 drehbar am Wischerarm10 befestigt ist. - Die lösbare Verbindung der hakenförmigen Enden
33 ,34 der Arme31 ,32 an die Zapfen14 ,15 bzw. an die Hülsen30 kann durch Verrasten, Verschnappen, Verclipsen oder dergleichen, erfolgen. Die Arme31 ,32 mit ihren hakenförmigen Enden33 ,34 können aus Metall oder Kunststoff bestehen. Auf die Hülsen30 kann aber auch verzichtet werden. In diesem Fall greifen die hakenförmigen Enden33 ,34 der Arme31 ,32 direkt an die Zapfen14 ,15 bzw. deren Mantelflächen23 an. - In der
4 ist ein zweites erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel eines Wischerblattes1 gezeigt, wobei alle gleichen oder gleichwirkenden Bezugszeichen mit denselben Bezugszeichen gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel nach1 bis3 gekennzeichnet worden sind. - Es sind ebenfalls zwei Zapfen
14 ,15 zur Anbindung an den Wischerarm10 vorgesehen, welche, wie in3 , über ein Kupplungselement40 eine Verbindung mit dem Wischerarm10 herstellen. Hierzu greifen hakenförmige Enden33 ,34 zweier Arme31 ,32 an die Zapfen14 ,15 an. Die Zapfen14 ,15 können mit einer Hülse30 oder auch ohne eine Hülse30 ausgestattet sein. Die Zapfen14 ,15 sind im Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel nicht direkt an die Federschienen3 ,4 befestigt, sondern indirekt über ein Klemmelement50 . Die Zapfen14 ,15 sind Teil des Klemmelements50 , welches teilweise die Wischerleiste5 mit dem Trägerelement2 bzw. mit den Federscheinen3 ,4 umgreift bzw. haltend umklammert. Das Klemmelement50 hat hierzu einen U-förmigen Querschnitt. Das Klemmelement50 nimmt quasi wie in einer Klemmschiene, Klammer oder Tragschiene das Wischerblatt1 mit seiner Wischerleiste5 und Wischlippe6 auf. Das Klemmelement50 weist ein Oberteil51 , zwei Seitenteile52 sowie von den Seitenteilen52 quer wegstehende, zueinander zeigende, kurze Schenkel53 auf. Von jedem Seitenteil52 steht ein Zapfen14 ;15 ab. Die Zapfen14 ,15 sind an die Seitenteile52 mittig angeformt oder an diesen entsprechend befestigt. Das Klemmelement50 hat eine Erstreckung in Längsrichtung22 von beispielsweise der doppelten Zapfenlänge. Da das Oberteil51 an der Wischerleiste5 unmittelbar anliegt, ist eine äußerst geringe Bauhöhe erzielbar. - Das erfindungsgemäße Wischerblatt ist zum Reinigen von Scheiben, insbesondere von Kraftfahrzeugen, vorgesehen.
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 1332075 B1 [0002]
Claims (10)
- Wischerblatt zur Anbringung an einen Wischerarm, mit einem langgestreckten Trägerelement und einer am Trägerelement angebrachten Wischerleiste mit Wischlippe zur Anlage an einer Scheibe, mit zumindest einem, zur Verbindung mit dem Wischerarm vorgesehenen, quer zu einer Längsachse des Trägerelements verlaufenden Zapfen, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Zapfen (
14 ;15 ) direkt an dem Trägerelement (2 ) fest angebracht ist. - Wischerblatt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Herstellung der festen Verbindung des zumindest einen Zapfens (
14 ;15 ) am Trägerelement (2 ) eine Klebverbindung oder Schweißverbindung, insbesondere Punktschweißung, vorgesehen ist. - Wischerblatt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Zapfen (
14 ,15 ) an der Verbindungsstelle zum Trägerelement (2 ) eine Abflachung (21 ) aufweist. - Wischerblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (
2 ) aus zwei beabstandeten Federschienen (3 ,4 ) aufgebaut ist, wobei zwischen den Federschienen (3 ,4 ) die Wischerleiste (5 ) aufgenommen ist, wobei an jeder Federschiene (3 ;4 ) jeweils ein Zapfen (14 ;15 ) fest angebracht ist. - Wischerblatt nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Zapfen (
14 ,15 ) voneinander beabstandet sind und über ein an den Zapfen (14 ,15 ) angebrachtes, insbesondere plattenförmiges Verbindungselement (24 ) miteinander verbunden sind. - Wischerblatt zur Anbringung an einen Wischerarm, mit einem langgestreckten Trägerelement und einer am Trägerelement angebrachten Wischerleiste mit Wischlippe zur Anlage an einer Scheibe, mit zumindest einem, zur Verbindung mit dem Wischerarm vorgesehenen, quer zu einer Längsachse des Trägerelements verlaufenden Zapfen, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Zapfen (
14 ;15 ) Teil eines Klemmelements (50 ) ist, das die Wischerleiste (5 ) mit dem Trägerelement (2 ) haltend umklammert. - Wischerblatt nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (
50 ) einen U-förmigen Querschnitt aufweist, gebildet von einem Oberteil (51 ) und zwei gegenüberliegenden Seitenteilen (52 ), die jeweils einen abstehenden Zapfen (14 ;15 ) aufweisen. - Wischerblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zur Anbindung des Wischerblattes (
1 ) an den Wischerarm (10 ) endseitig ein Kupplungselement (40 ) vorgesehen ist, das zumindest einen Arm (31 ;32 ) mit einem hakenförmigen Ende (33 ;34 ) aufweist, welches an den Zapfen (14 ;15 ) über eine Rast- oder Schnapp- oder Clipsverbindung verbunden ist. - Wischerblatt nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das hakenförmige Ende (
33 ;34 ) des Arms (31 ;32 ) den Zapfen (14 ;15 ) umfangsseitig um etwa 180 Grad umschließt. - Wischerblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Zapfen (
14 ;15 ) eine Hülse (30 ) vorgesehen ist.
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| EP2995514A1 (de) * | 2014-09-15 | 2016-03-16 | Valeo Systèmes d'Essuyage | Organ für ein verbindungssystem eines wischerblatts an einen scheibenwischerarm |
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- 2008-06-30 DE DE200810040037 patent/DE102008040037A1/de not_active Ceased
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Effective date: 20150317 |
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