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Die
Erfindung betrifft eine Leistenanordnung für eine Maschine
zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papier-
oder Kartonbahn, die sich quer zu der Maschinenrichtung erstreckt
und wenigstens eine feststehende Struktur, die unmittelbar oder
mittelbar an einem Rahmen der Maschine befestigt ist, wenigstens
eine bewegliche Leiste, die mit der feststehenden Struktur vorzugsweise
mittelbar verbunden ist und in Bezug darauf durch ein vorzugsweise
steuerregelbares Betätigungsmittel zumindest zwischen einer
Ruheposition und einer Betriebsposition, in welcher die bewegliche
Leiste mit einer wählbaren Anstellkraft an ein Element
andrückbar ist, bewegbar ist, und wenigstens eine feststehende
Führungseinrichtung, die starr an der feststehenden Struktur
oder unmittelbar oder mittelbar an dem Rahmen der Maschine befestigt
ist und auf die bewegliche Leiste eine führende Wirkung
ausübt, umfasst.
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Eine
derartige Leistenanordnung ist beispielsweise aus der deutschen
Offenlegungsschrift
DE
40 19 884 A1 bekannt, wobei die bewegliche Leiste eine
Formations- oder Entwässerungsleiste und das Element ein
in dem Bereich einer Doppelsiebzone einer Doppelsiebpartie angeordnetes
Formiersieb ist.
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Die
offenbarte Formationsleiste wird unter anderem dazu verwendet, Wasser
von einem Formiersieb kurz nach Beginn des Blattbildungsprozesses
in einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere
einer Papier- oder Kartonbahn, abzuschaben und wegzuleiten. Außerdem dient
sie dazu, einen Impuls auf die Faser-/Wassersuspension auszuüben,
um somit die Blatteigenschaften gezielt beeinflussen zu können.
Die Formationsleiste wird hierzu an das Formiersieb mit einer wählbaren
Anstellkraft angelegt. Für Wartungszwecke, wie zum Beispiel
für einen Siebwechsel, muss sie jedoch von dem Formiersieb
zurückgezogen und in eine Wartungsposition gebracht werden
können. Die Bewegung, insbesondere die Hubbewegung der Formationsleiste
wird im Regelfall durch ein Betätigungsmittel, insbesondere
ein oder zwei Schläuche ausgeführt, welche mit
einem gasförmigen oder flüssigen Medium gefüllt
werden und die Formationsleiste bewegen, also nach vorne in die
Betriebsposition schieben beziehungsweise in die Ruheposition bzw. Wartungsposition
zurückziehen.
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Da
der Anstellwinkel der Formationsleiste an das Formiersieb sich über
die Bewegung möglichst nicht ändern sollte, wird
die Formationsleiste meist in einer Linearbewegung an das Formiersieb
an- beziehungsweise abgefahren, wie dies beispielsweise auch in
der europäischen Patentanmeldung
EP 0 730 060 A2 offenbart
ist. Hierzu werden seitliche Führungen benötigt,
die aber durch das Anliegen der Formationsleiste an diesen Reibungskräfte
bewirken. Letztere sind unter den gegebenen Betriebsbedingungen,
wie beispielsweise Verschmutzungen und mehr oder weniger Wasser,
sehr undefiniert und bewirken, dass sich die Anstellkraft der Formationsleiste
an das Formiersieb nicht proportional zu dem in dem Betätigungsmittel
anliegenden Druck verhält. So gibt es speziell für
kleine Bewegungen auch Führungen auf Kreisbasis (vgl.
EP 0 659 933 A1 )
oder Viergelenkführungen (vgl.
EP 1 215 336 A2 ). Hierbei
sind allerdings die Gelenke diversen Verschmutzungen ausgesetzt,
wodurch die Reibungsverhältnisse sich ändern und
die Anstellkraft der Formationsleiste somit nicht mehr proportional
zu dem in dem Betätigungsmittel anliegenden Druck ist.
Eine solche Lösung zeigt beispielsweise die Übersetzung
DE 600 13 180 T2 der
europäischen Patentschrift
EP 1 215 336 B1 . Hier beinhaltet die Formationsleiste
unter anderem ein maschinenbreites „Gelenk”, dessen
Beweglichkeit auf elastischer Materialverformung beruht. Nachteilig
hierbei ist allerdings, dass die siebberührende Formationsleiste
nicht exakt auf einer Geraden geführt wird und sich somit
der Anstellwinkel zu dem Formiersieb verändert.
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Es
ist also Aufgabe der Erfindung, eine Leistenanordnung der eingangs
genannten Art derart weiterzubilden, dass die bekannten Nachteile
des Stands der Technik weitestgehend, vorzugsweise vollständig
beseitigt werden. Insbesondere soll der Anstellmechanismus der Leistenanordnung
lediglich eine vernachlässigbar geringe, vorzugsweise keine Änderung
des Anstellwinkels der beweglichen Leiste zu dem Element über
zumindest den größten Teil ihres Bewegungswegs
bewirken. Auch soll der Anstellmechanismus der Leistenanordnung
nahezu reibungsfrei wirken, so dass die Anstellkraft der beweglichen
Leiste an das Element und der in dem Betätigungsmittel
herrschende Druck beziehungsweise der von dem Betätigungsmittel
erzeugte Druck nahezu proportional sind. Und weiterhin soll ein
sicheres Ablegen der beweglichen Leiste von dem Element, insbesondere
auch während des Betriebs der Maschine zur Herstellung
einer Faserstoffbahn prozesssicher und reproduzierbar möglich
sein.
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Diese
Aufgabe wird bei einer Leistenanordnung der eingangs genannten Art
erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
die feststehende Führungseinrichtung mehrere beabstandete
und feststehende C-förmige Führungseinheiten zur
Führung der beweglichen Leiste umfasst, die die bewegliche
Leiste in ihrem unteren Bereich einseitig durch wenigstens einen
feststehenden Führungsarm zumindest bereichsweise umschließen,
und dass an jedem Führungsarm vorzugsweise innenseitig
mindestens ein flexibles Element zur Ausübung einer führenden
Wirkung auf die bewegliche Leiste angeordnet ist.
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Die
erfindungsgemäße Aufgabe wird auf diese Weise
vollkommen gelöst.
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Die
erfindungsgemäße Leistenanordnung zeichnet sich
also dadurch aus, dass einerseits die C-förmigen Führungseinheiten
mit ihren Führungsarmen eine prozesssichere und fortwährende
Grundführung der beweglichen Leiste bewirken und dass andererseits
das mindestens eine an jedem Führungsarm vorzugsweise innenseitig
angeordnete flexible Element die genannte Grundführung
verstärkt, zudem jedoch noch nahezu reibungsfrei wirkt,
wodurch die Anstellkraft der beweglichen Leiste an das Element und
der in dem Betätigungsmittel herrschende Druck beziehungsweise
der von dem Betätigungsmittel erzeugte Druck nahezu proportional sind.
Auch bewirkt diese Ausführungsform lediglich eine vernachlässigbar
geringe, vorzugsweise keine Änderung des Anstellwinkels
der beweglichen Leiste zu dem Element über zumindest den
größten Teil ihres Bewegungswegs.
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Das
flexible Element kann auch außenseitig an dem entsprechenden
Führungsarm der C-förmigen Führungseinheit
angeordnet sein und diesen zumindest sowohl bereichsweise als auch
einseitig umschließen.
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In
einer ersten bevorzugten Ausführungsform ist das an dem
Führungsarm angeordnete flexible Element ein flexibler
Hohlkörper, der mit einem vorzugsweise inkompressiblen
Medium gefüllt ist und somit einen Innendruck aufweist
und der eine längliche und insbesondere eine in Bewegungsrichtung der
beweglichen Leiste ausgerichtete Querschnittskontur, insbesondere
ein Parallelogramm, ein Oval oder dergleichen aufweist. Diese Art
des flexiblen Elements erlaubt eine nahezu reibungsfreie Bewegung
der beweglichen Leiste, wobei die dargelegte Ausrichtung des flexiblen
Hohlkörpers die bewegliche Leiste überdies fortwährend
ausreichend stützt. Und die Füllung des flexiblen
Hohlkörpers mit einem vorzugsweise inkompressiblen Medium
erlaubt die Erreichung von stabilen Betriebsbedingungen.
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Damit
eine ausreichende Stützung der beweglichen Leiste gewährleistet
ist, ist an dem Führungsarm ein flexibler Hohlkörper
angeordnet, der sich über einen wesentlichen Teil, vorzugsweise über 50%,
insbesondere über 75% der Länge des Führungsarms
erstreckt. Hierbei ist besonderes von Vorteil, wenn an dem Führungsarm
zwei oder mehrere flexible Hohlkörper angeordnet sind,
die sich über einen wesentlichen Teil, vorzugsweise über
50%, insbesondere über 75% der Länge des Führungsarms erstrecken.
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Ferner
ist der flexible Hohlkörper bevorzugt an seinen offenen
Seiten mit Verstärkungselementen versehen, um eine Ausbeulung
aufgrund des herrschenden Innendrucks zu vermeiden. Zudem verbessert
dies die Betriebsbedingungen und die Funktionssicherheit der Leistenanordnung.
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Auch
ist der flexible Hohlkörper in einer bevorzugten Ausführungsform
sowohl mit dem Führungsarm als auch mit der beweglichen
Leiste dauerhaft verbunden, beispielsweise durch Klebungen. Somit
wird insbesondere eine Verschiebung des flexiblen Hohlkörpers
während der Bewegung der flexiblen Leiste vermieden.
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Damit
einer Änderung des Anstellwinkels der beweglichen Leiste
zu dem Element entgegengewirkt und die bewegliche Leiste aus bei
unterschiedlichen Betriebsbedingungen maximal stabilisiert werden
kann, ist der in dem flexiblen Hohlkörper anliegende Innendruck
bevorzugt mittels mindestens einer vorzugsweise steuerregelbaren
Druckerzeugungsquelle einstellbar.
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Der
beschriebene flexible Hohlkörper kann insbesondere ein
Gummikissen sein.
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Überdies
kann das flexible Element in einer weiteren Ausführungsform
auch ein Elastomerteil, beispielsweise aus Gummi oder dergleichen,
mit einer zylindrischen, quadratischen, rechteckigen oder ähnlichen
Teileform sein.
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In
einer zweiten bevorzugten Ausführungsform ist das an dem
Führungsarm angeordnete flexible Element eine Kette, die
in Bewegungsrichtung der beweglichen Leiste ausgerichtet ist, die
zumindest an einem Kettenende mit dem Führungsarm oder
mit der beweglichen Leiste verbunden ist und deren Biegeradius auf
einen Minimalradius begrenzt ist. Die Kette kann insbesondere eine
Schleppkette sein, die beispielsweise als eine handelsübliche
Energieführungskette ausgebildet ist und die beispielsweise
von den Firmen Kabelschlepp und IGUS vertrieben wird. Diese Art
des flexiblen Elements erlaubt wiederum eine nahezu reibungsfreie
Bewegung der beweglichen Leiste und die Beschränkung des
Biegeradius auf den Minimalradius erbringt einen wesentlichen Stabilitäts-
und somit Betriebsvorteil.
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Im
Hinblick auf die Anbringung der Kette sind mehrere Möglichkeiten
von Vorteil: So können beide Kettenenden mit dem Führungsarm
oder mit der beweglichen Leiste verbunden sein und die Kettenmitte kann
an der beweglichen Leiste bzw. an dem Führungsarm anliegen
und gegebenenfalls damit auch verbunden sein. Auch kann ein Kettenende
mit dem Führungsarm oder mit der beweglichen Leiste verbunden
sein und das andere Kettenende kann mit der beweglichen Leiste bzw.
mit dem Führungsarm verbunden sein. Selbstverständlich
sind auch Kombinationen dieser beiden Möglichkeiten möglich.
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Allgemein
ist es von Vorteil, wenn einseitig wenigstens eine Kette, insbesondere
eine Schleppkette vorgesehen ist, die in Abhängigkeit von
ihrer Kettenlänge und den möglichen Belastungsfällen
angeordnet ist. So ist die auf der ablaufenden Seite der Leistenanordnung
angeordnete Kette im Regelfall möglichst nahe an dem Element,
die auf der auflaufenden Seite der Leistenanordnung angeordnete Kette
im Regelfall möglichst entfernt von dem Element angeordnet.
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Die
mehreren C-förmigen Führungseinheiten der feststehenden
Führungseinrichtung sind bevorzugt in einem Abstand im
Bereich von 100 bis 1000 mm, vorzugsweise von 250 bis 800 mm, insbesondere
von 400 bis 750 mm, angeordnet. Diese Abstandsbereiche erfüllen
in ausreichender Weise die betrieblichen Anforderungen an die Leistenanordnung,
insbesondere gewährleisten sie eine prozesssichere, stabile
und fortwährende Führung der beweglichen Leiste.
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Das
Betätigungsmittel ist in einer bevorzugten Ausführungsform
ein mit einem flüssigen oder gasförmigen Medium
gefüllter Schlauch, ein pneumatischer oder hydraulischer
Zylinder, ein Keilgetriebe, ein Exzenter oder ein anderes ähnliches
Hubelement. Insbesondere ein mit einem gasförmigen Medium
gefüllter Schlauch hat sich in ähnlichen Anwendungsfällen
bereits bestens bewährt, insbesondere im Hinblick auf die
Funktionssicherheit und die Lebensdauer.
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Für
die bewegliche Leiste und das Element gibt es zumindest im Bereich
der Papierindustrie, insbesondere im Bereich der Papierherstellung
und -veredelung, mehrere korrespondierende Ausführungsformen:
So kann die bewegliche Leiste eine Formations- oder Entwässerungsleiste
sein, die zumindest aus einer das Element berührenden Kopfleiste
und einer starr mit der Kopfleiste verbundenen Tragleiste besteht,
und das Element kann ein Formiersieb einer Siebpartie der Maschine
zur Herstellung einer Faserstoffbahn sein. Auch kann die bewegliche
Leiste eine Ölabstreifleiste sein und das Element kann
eine Presswalze einer Pressenpartie der Maschine zur Herstellung
einer Faserstoffbahn sein. Und letztlich, aber nicht abschließend,
kann die bewegliche Leiste ein Schaber sein und das Element kann
eine Walze oder ein Zylinder einer Sieb-, Pressen- oder Trockenpartie
der Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn sein.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme
auf die Zeichnung.
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Es
zeigen
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1 eine
schematische Querschnittdarstellung einer Leistenanordnung für
eine Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn gemäß dem Stand
der Technik;
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2A eine
ausschnittsweise Seitenansicht einer ersten erfindungsgemäßen
Ausführungsform einer Leistenanordnung für eine
Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn;
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2B eine
ausschnittsweise Seitenansicht einer zweiten erfindungsgemäßen
Ausführungsform einer Leistenanordnung für eine
Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn;
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3A eine
schematische Querschnittdarstellung einer dritten erfindungsgemäßen
Ausführungsform einer Leistenanordnung für eine
Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn; und
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3B eine
schematische Querschnittdarstellung einer vierten erfindungsgemäßen
Ausführungsform einer Leistenanordnung für eine
Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn in einer Betriebsposition.
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Die 1 zeigt
eine schematische Querschnittdarstellung einer Leistenanordnung 1 für
eine nicht näher dargestellte Maschine zur Herstellung
einer Faserstoffbahn.
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Die
Leistenanordnung 1 erstreckt sich quer zu der Maschinenrichtung
M (Pfeil) und umfasst eine feststehende Struktur 2, die
unmittelbar oder mittelbar an einem lediglich angedeuteten Rahmen 3 der Maschine
befestigt ist. Ferner umfasst sie eine bewegliche Leiste 4,
die mit der feststehenden Struktur 2 mittelbar verbunden
ist und in Bezug darauf durch ein vorzugsweise steuer-/regelbares
Betätigungsmittel 5 zumindest zwischen einer dargestellten
Ruheposition Z und einer nicht dargestellten, dem Fachmann jedoch
bekannten Betriebsposition Y, in welcher die bewegliche Leiste 4 mit
einer wählbaren Anstellkraft F (Pfeil) an ein Element 6 andrückbar
ist, bewegbar ist. Die Ruheposition Z kann dabei der Wartungsposition,
in welcher an der Leistenanordnung 1 Wartungs- und Austauscharbeiten
jeglicher Art vorgenommen werden können, entsprechen.
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Weiterhin
umfasst die Leistenanordnung 1 eine feststehende und U-förmige
Führungseinrichtung 7, die in dargestellter Ausführung
starr an der feststehenden Struktur 2 oder, in nicht dargestellter Ausführung,
unmittelbar oder mittelbar an dem Rahmen 3 der Maschine
befestigt ist und auf die bewegliche Leiste 4 eine führende
Wirkung ausübt.
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Die
dargestellte Leistenanordnung 1 umfasst rein beispielhaft
als bewegliche Leiste 4 eine Formations- oder Entwässerungsleiste 8,
die zumindest aus einer das Element 6 berührenden
Kopfleiste 9 und einer starr mit der Kopfleiste 9 verbundenen
Tragleiste 10 besteht, und das Element 6 ist ein
Formiersieb 6.1 einer Siebpartie der Maschine zur Herstellung
einer Faserstoffbahn. In weiteren nicht explizit dargestellten,
dem Fachmann jedoch bekannten Ausführungsformen kann die
bewegliche Leiste 4 auch eine Ölabstreifleiste
sein und das Element kann eine Presswalze einer Pressenpartie der
Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn sein. Überdies
kann die bewegliche Leiste 4 auch ein Schaber sein und
das Element kann eine Walze oder ein Zylinder einer Sieb-, Pressen-
oder Trockenpartie der Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn
sein.
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Das
Betätigungsmittel 5 ist in der dargestellten Ausführungsform
ein mit einem flüssigen oder gasförmigen Medium 11 gefüllter
Schlauch 5.1, der unterseitig und zumindest bereichsweise
seitlich in einer Schale 12 geführt ist. Es kann
jedoch in bekannter Weise auch ein pneumatischer oder hydraulischer
Zylinder, ein Keilgetriebe, ein Exzenter oder ein anderes ähnliches
Hubelement sein.
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Die 2A zeigt
nun eine ausschnittsweise Seitenansicht einer ersten erfindungsgemäßen
Ausführungsform einer Leistenanordnung 1 für
eine Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn in ihrer Ruheposition
Z. Diese Leistenanordnung 1 besitzt prinzipiell den gleichen
Grundaufbau wie die in der 1 dargestellte
Leistenanordnung 1, so dass hinsichtlich der allgemeinen
Beschreibung auf diese verwiesen wird.
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Die
in der 2A dargestellte Leistenanordnung 1 umfasst
nun als feststehende Führungseinrichtung 13 mehrere
beabstandete und feststehende C-förmige Führungseinheiten 14 zur
Führung der beweglichen Leiste 4, die die bewegliche
Leiste 4 zumindest in ihrem unteren Bereich einseitig durch
einen feststehenden Führungsarm 15.1, 15.2 zumindest
bereichsweise umschließen. Dabei sind an jedem Führungsarm 15.1, 15.2 innenseitig
jeweils zwei flexible Elemente 16.11, 12, 16.21, 16.22 zur
Ausübung einer führenden Wirkung auf die bewegliche Leiste 4 angeordnet.
Die einseitig der beweglichen Leiste 4 angeordneten flexiblen
Elemente 16.11, 12, 16.21, 16.22 erstrecken
sich über einen wesentlichen Teil, vorzugsweise über
50%, insbesondere über 75% der Länge L des entsprechenden
Führungsarms 15.1, 15.2.
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Das
an dem jeweiligen Führungsarm 15.1, 15.2 angeordnete
flexible Element 16.11, 16.12, 16.21, 16.22 ist
jeweils ein flexibler Hohlkörper 17.11, 17.12, 17.21, 17.22,
insbesondere ein Gummikissen. Der einzelne flexible Hohlkörper 17.11, 17.12, 17.21, 17.22 ist
mit einem vorzugsweise inkompressiblen Medium 18 gefüllt,
weist somit einen Innendruck p auf. Der in dem einzelnen flexiblen
Hohlkörper 17.11, 17.12, 17.21, 17.22 anliegende
Innendruck p ist mittels mindestens einer vorzugsweise steuer-/regelbaren
Druckerzeugungsquelle 20 einstellbar. Ferner weist er eine
längliche und insbesondere eine in Bewegungsrichtung B
(Pfeil) der beweglichen Leiste 4 ausgerichtete Querschnittskontur
Q.17.11, Q.17.12, Q.17.21, Q.17.22 auf. In der in der 2A dargestellten
Leistenanordnung 1 ist die jeweilige Querschnittskontur
Q.17.11, Q.17.12, Q.17.21, Q.17.22 des einzelnen flexiblen Hohlkörpers 17.11, 17.12, 17.21, 17.22 ein
Parallelogramm.
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Weiterhin
ist der einzelne flexible Hohlkörper 17.11, 17.12, 17.21, 17.22 an
seinen offenen Seiten mit Verstärkungselementen 19 versehen,
um eine Ausbeulung aufgrund des jeweils herrschenden Innendrucks
p zu vermeiden. Das Verstärkungselement 19 kann
beispielsweise ein einfaches, aber hochfestes Plättchen
sein.
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Auch
ist der einzelne flexible Hohlkörper 17.11, 17.12, 17.21, 17.22 sowohl
mit dem benachbarten Führungsarm 15.1, 15.2 als
auch mit der beweglichen Leiste 4 dauerhaft verbunden,
beispielsweise durch Klebungen.
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Die 2B zeigt
nun eine ausschnittsweise Seitenansicht einer zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsform
einer Leistenanordnung 1 für eine Maschine zur
Herstellung einer Faserstoffbahn in ihrer Ruheposition Z. Diese
Leistenanordnung 1 besitzt prinzipiell den gleichen Grundaufbau
wie die in den 1 und 2A dargestellte
Leistenanordnung 1, so dass hinsichtlich der allgemeinen
Beschreibung auf diese verwiesen wird.
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Im
Gegensatz zu der in der 2A dargestellten
Ausführungsform der Leistenanordnung 1 sind in
dieser Leistenanordnung 1 auflaufseitig der beweglichen
Leiste 4 nun zwei flexible Elemente 21.11, 21.12 und
ablaufseitig ein flexibles Element 21.21 angeordnet. Die
beiden flexiblen Elemente 21.11, 21.12 in Ausgestaltung
von flexiblen Hohlkörpern 22.11, 22.12 erstrecken
sich über einen wesentlichen Teil, vorzugsweise über
50%, insbesondere über 75% der Länge L des entsprechenden
Führungsarms 15.1, wohingegen sich allein das
flexible Element 21.21 in Ausgestaltung eines flexiblen
Hohlkörpers 22.21 auch über einen wesentlichen
Teil, vorzugsweise über 50%, insbesondere über
75% der Länge L des entsprechenden Führungsarms 15.2 erstreckt.
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Der
einzelne flexible Hohlkörper 22.11, 22.12, 22.21 ist
mit einem vorzugsweise inkompressiblen Medium 18 gefüllt,
weist somit einen Innendruck p auf. Der in dem einzelnen flexiblen
Hohlkörper 17.11, 17.12, 17.21, 17.22 anliegende
Innendruck p ist mittels mindestens einer vorzugsweise steuer-/regelbaren
Druckerzeugungsquelle 20 einstellbar. Zudem weisen die
einzelnen flexiblen Hohlkörper 22.11, 22.12, 22.21 dieser
Leistenanordnung 1 eine jeweilige Querschnittskontur Q.22.11, Q.22.12,
Q.22.21 in Form eines Ovals oder dergleichen auf.
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Auch
ist der einzelne flexible Hohlkörper 22.11, 22.12, 22.21 sowohl
mit dem benachbarten Führungsarm 15.1, 15.2 als
auch mit der beweglichen Leiste 4 dauerhaft verbunden,
beispielsweise durch Klebungen.
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Die 3A zeigt
nun eine ausschnittsweise Seitenansicht einer dritten erfindungsgemäßen
Ausführungsform einer Leistenanordnung 1 für
eine Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn in ihrer Ruheposition
Z. Diese Leistenanordnung 1 besitzt prinzipiell den gleichen
Grundaufbau wie die in der 1 dargestellte
Leistenanordnung 1, so dass hinsichtlich der allgemeinen
Beschreibung auf diese verwiesen wird.
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Die
in der 3A dargestellte Leistenanordnung 1 umfasst
nun als feststehende Führungseinrichtung 13 mehrere
beabstandete und feststehende C-förmige Führungseinheiten 14 zur
Führung der beweglichen Leiste 4, die die bewegliche
Leiste 4 zumindest in ihrem unteren Bereich einseitig durch
einen feststehenden Führungsarm 15.1, 15.2 zumindest
bereichsweise umschließen. Dabei ist an jedem Führungsarm 15.1, 15.2 innenseitig
jeweils ein flexibles Element 23.1, 23.2 zur Ausübung
einer führenden Wirkung auf die bewegliche Leiste 4 angeordnet.
Die einseitig der beweglichen Leiste 4 angeordneten flexiblen
Elemente 23.1, 23.2 erstrecken sich über
einen wesentlichen Teil, vorzugsweise über 50%, insbesondere über
75% der Länge L des entsprechenden Führungsarms 15.1, 15.2.
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Das
an dem jeweiligen Führungsarm angeordnete flexible Element 23.1, 23.2 ist
jeweils eine Kette 24.1, 24.2, insbesondere eine
Schleppkette, wie beispielsweise eine Energieführungskette,
die in Bewegungsrichtung B (Pfeil) der beweglichen Leiste 4 ausgerichtet
ist, die an beiden Kettenende 24.11, 24.12, 24.21, 24.22 mit
dem benachbarten Führungsarm 15.1, 15.2 verbunden
ist und deren Biegeradius R auf einen Minimalradius begrenzt ist.
Die jeweilige Kettenmitte 24.13, 24.23 liegt an
der beweglichen Leiste 4 an und kann gegebenenfalls damit auch
verbunden sein. Selbstverständlich kann die einzelne Kette 24.1, 24.2 auch
spiegelbildlich angeordnet und verbunden sein. Prinzipiell ist die
einzelne Kette 24.1, 24.2 in Abhängigkeit
von ihrer Kettenlänge und den möglichen Belastungsfällen
angeordnet.
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Die 3B zeigt
nun eine ausschnittsweise Seitenansicht einer vierten erfindungsgemäßen
Ausführungsform einer Leistenanordnung 1 für
eine Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn in ihrer Ruheposition
Z. Diese Leistenanordnung 1 besitzt prinzipiell den gleichen
Grundaufbau wie die in den 1 und 3A dargestellte
Leistenanordnung 1, so dass hinsichtlich der allgemeinen
Beschreibung auf diese verwiesen wird.
-
Im
Gegensatz zu der in der 3A dargestellten
Ausführungsform der Leistenanordnung 1 ist in
dieser Leistenanordnung 1 auflaufseitig nun ein Kettenende 25.11 der
Kette 25.1 mit dem Führungsarm 15.1 und
das andere Kettenende 25.12 der Kette 25.1 mit
der beweglichen Leiste 4 verbunden. Hingegen ist ablaufseitig
ein Kettenende 25.21 der Kette 25.2 mit der beweglichen
Leiste 4 und das andere Kettenende 25.22 der Kette 25.2 mit
dem Führungsarm 15.2 verbunden. Der Biegeradius
R der einzelnen Kette 25.1, 25.2 ist auf einen
Minimalradius begrenzt. Selbstverständlich kann die einzelne
Kette 25.1, 25.2 auch spiegelbildlich angeordnet
und verbunden sein. Prinzipiell ist die einzelne Kette 25.1, 25.2 in
Abhängigkeit von ihrer Kettenlänge und den möglichen
Belastungsfällen angeordnet.
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Das
jeweils in den Figuren dargestellte Betätigungsmittel 5 kann,
wie bereits ausgeführt, in allen Ausführungsformen
ein mit einem flüssigen oder gasförmigen Medium 11 gefüllter
Schlauch 5.1, ein pneumatischer oder hydraulischer Zylinder,
ein Keilgetriebe, ein Exzenter oder ein anderes ähnliches Hubelement
sein.
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Überdies
sind die mehreren C-förmigen Führungseinheiten 14 der
feststehenden Führungseinrichtung 13 in einem
jeweiligen Abstand A (Pfeil) im Bereich von 100 bis 1000 mm, vorzugsweise
von 250 bis 800 mm, insbesondere von 400 bis 750 mm, angeordnet.
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Auch
kann die bewegliche Leiste 4 allgemein eine Formations-
oder Entwässerungsleiste 8, eine Ölabstreifleiste
oder ein Schaber sein. Das Element 6 hinge gen kann ein
Formiersieb 6.1 einer Siebpartie der Maschine zur Herstellung
einer Faserstoffbahn, eine Presswalze einer Pressenpartie der Maschine zur
Herstellung einer Faserstoffbahn oder eine Walze bzw. ein Zylinder
einer Sieb-, Pressen- oder Trockenpartie der Maschine zur Herstellung
einer Faserstoffbahn sein. Die bewegliche Leiste 4 und
das Element 6 kommen also insbesondere aus dem Bereich
der Papierindustrie, insbesondere aus dem Bereich der Papierherstellung
und -veredelung.
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Zusammenfassend
ist festzuhalten, dass durch die Erfindung eine Leistenanordnung
der eingangs genannten Art derart weitergebildet wird, so dass die
bekannten Nachteile des Stands der Technik weitestgehend, vorzugsweise
sogar vollständig beseitigt werden. Insbesondere bewirkt
der Anstellmechanismus der Leistenanordnung lediglich eine vernachlässigbar
geringe, vorzugsweise keine Änderung des Anstellwinkels
der beweglichen Leiste zu dem Element über zumindest den
größten Teil ihres Bewegungswegs. Auch wirkt der
Anstellmechanismus der Leistenanordnung nahezu reibungsfrei, so dass
die Anstellkraft der beweglichen Leiste an das Element und der in
dem Betätigungsmittel herrschende Druck beziehungsweise
der von dem Betätigungsmittel erzeugte Druck nahezu proportional sind.
Und weiterhin ist ein sicheres Ablegen der beweglichen Leiste von
dem Element, insbesondere auch während des Betriebs der
Maschinen zur Herstellung einer Faserstoffbahn prozesssicher und
reproduzierbar möglich.
-
- 1
- Leistenanordnung
- 2
- Feststehende
Struktur
- 3
- Rahmen
- 4
- Bewegliche
Leiste
- 5
- Betätigungsmittel
- 5.1
- Schlauch
- 6
- Element
- 6.1
- Formiersieb
- 7
- Führungseinrichtung
- 8
- Formations-
oder Entwässerungsleiste
- 9
- Kopfleiste
- 10
- Tragleiste
- 11
- Medium
- 12
- Schale
- 13
- Führungseinrichtung
- 14
- Führungseinheit
- 15.1
- Führungsarm
- 15.2
- Führungsarm
- 16.11,
16.12
- Flexibles
Element
- 16.21,
16.22
- Flexibles
Element
- 17.11,
17.12
- Flexibler
Hohlkörper
- 17.21,
17.22
- Flexibler
Hohlkörper
- 18
- Medium
- 19
- Verstärkungselement
- 20
- Druckerzeugungsquelle
- 21.11,
21.12
- Flexibles
Element
- 21.21
- Flexibles
Element
- 22.11,
22.12
- Flexibler
Hohlkörper
- 22.21
- Flexibler
Hohlkörper
- 23.1,
23.2
- Flexibles
Element
- 24.1,
24.2
- Kette
- 24.11,
24.12
- Kettenende
- 24.13,
24.23
- Kettenmitte
- 24.21,
24.22
- Kettenende
- 25.1
- Kette
- 25.2
- Kette
- 25.11
- Kettenende
- 25.12
- Kettenende
- 25.21
- Kettenende
- 25.22
- Kettenende
- A
- Abstand
(Pfeil)
- B
- Bewegungsrichtung
(Pfeil)
- F
- Anstellkraft
(Pfeil)
- L
- Länge
- M
- Maschinenrichtung
(Pfeil)
- p
- Innendruck
- Q.17.11,
Q.17.12
- Querschnittskontur
- Q.17.21,
Q.17.22
- Querschnittskontur
- Q.22.11,
Q.22.12
- Querschnittskontur
- Q.22.21
- Querschnittskontur
- R
- Biegeradius
- Y
- Betriebsposition
- Z
- Ruheposition
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 4019884
A1 [0002]
- - EP 0730060 A2 [0004]
- - EP 0659933 A1 [0004]
- - EP 1215336 A2 [0004]
- - DE 60013180 T2 [0004]
- - EP 1215336 B1 [0004]