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Die
Erfindung bezieht sich auf einen U-förmiger Steckverbinder aus Kunststoff
zum Verbinden von Hohlprofilen, insbesondere von Abstandhalter-Hohlprofilen
aus Metall, Kunststoff od. dgl. für insbesondere Mehrscheibenisoliergläser, mit
einem Boden und zwei an den Längskanten
des Bodens angeordneten Seitenstegen, die sich gegenüber dem
Boden erheben.
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Es
sind verschiedene derartige Steckverbinder bekannt, die jedoch alle
einen erhöhten
Aufwand zur Herstellung einer gasdichten Stoßstelle benötigen.
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Mehrscheibenisoliergläser werden
in der Regel, nachdem der Abstandhalter zwischen zwei aufeinanderfolgenden
Scheiben eingebracht ist, mit einem Butylkitt miteinander verbunden.
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Eine
bekannte Möglichkeit,
um im Bereich von Stoßstellen
des Hohlprofiles die erwünschte Gasdichtigkeit
zwischen Scheibeninnenraum und Umgebung sicherzustellen, besteht
darin, dort mehr Butylkitt aufgetragen werden. Durch das Mehr an
Butylkitt werden temperaturschwankungsbedingte Längenänderungen des Hohlprofils aufgefangen
und die Dichtigkeit sichergestellt.
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Dieses
Mehr an Butylkitt ist jedoch unerwünscht, da dies einen zusätzlichen
Materialaufwand darstellt.
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Eine
andere bekannte Möglichkeit
zur Erzielung der gewünschten
Gasdichtigkeit liegt darin, daß Verbinder
geschaffen wurden, die im Bereich der Stoßstelle ein Verstemmen der
Hohlprofile ermöglichen,
um die Längenänderung
aufzufangen und ein Bewegen der Hohlprofile gegeneinander zu vermeiden.
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Derartige
Steckverbinder sind jedoch nur schwer verarbeitbar. Das Verstemmen
benötigt
einen zusätzlichen
Arbeitsschritt. Zudem muss oftmals im Stoßbereich trotzdem noch zusätzliches
Butyl aufgebracht werden.
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Gerade
bei diesen Steckverbindern ist zudem nicht sichergestellt, daß ein Trockungsmitteldurchlass
im Bereich der Stoßstelle
gewährleistet
ist.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen einfach zu verarbeitenden
Steckverbinder vorzuschlagen, der eine sehr gute Gasdichtigkeit
im Bereich der Stoßstelle
sicherzustellen vermag, Trocknungsmitteldurchfluss durch die Stoßstelle
gewährleistet
und zudem universell verwendbar ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
daß im
Bereich der Mitte der Längserstreckung
des Steckverbinders eine lösbare
Brücke vorgesehen
ist, die zwei durch eine Deckfläche
verbundene Seitenwände
aufweist.
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Durch
diese Brücke
wird rundum eine Anlagefläche
für die
Stoßstelle
der zu Verbindenden Hohlprofilenden geschaffen.
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Dabei
hat es sich als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn der Steckverbinder
auf seinem Boden Erhebungen aufweist, an denen sich die Brücke abzustützen bzw.
zu verklemmen vermag.
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Hierdurch
wird die Brücke
sicher im Steckverbinder gehalten.
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Eine
weitere sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt auch
dann vor, wenn die Brücke
in ihren Seitenwänden
auf der Außenseite
angeordnete Hinterschneidungen aufweist.
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Durch
diese Hinterschneidungen wird einerseits Material eingespart und
andererseits der Brücke
eine gewisse Flexibilität
gegeben.
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Es
hat sich ebenfalls als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn in der Brücke wenigstens
ein Versteifungselement vorgesehen ist.
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Hiermit
kann gezielt die Steifigkeit zumindest einzelner Teilbereiche der
Brücke
beeinflusst werden.
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Eine
weitere äußerst vorteilhafte
Ausgestaltung der Erfindung liegt auch dann vor, wenn die Brücke formschlüssig zur
Innenseite der Seitenstege des Steckverbinders ausgebildet ist.
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Damit
wird ein ungewolltes Wackeln der Brücke vermieden.
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Eine
weitere sehr vorteilhafte Ausgestaltung liegt auch dann vor, wenn
die Brücke
in den U-Verbinder eingeklebt ist.
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Hierdurch
wird eine besonders innige Verbindung zwischen Verbinder und Brücke hergestellt.
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Ebenfalls
sehr vorteilhaft ist es erfindungsgemäß auch, wenn die Brücke in der
Deckfläche
eine vom Boden des Verbinders abgewandte Vertiefung aufweist.
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In
diese Vertiefung kann zum Beispiel ein zusätzlicher Dichtstreifen eingebracht
werden.
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Eine
sehr vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung liegt auch dann vor,
wenn die Brücke
in Verbinderlängsrichtung
eine Überhöhung bzw.
eine ballige Kontur aufweist.
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Ebenfalls
sehr vorteilhaft ist es, wenn die Brücke in Verbinderquerrichtung
eine Überhöhung bzw.
eine ballige Kontur aufweist.
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Durch
beide Ausgestaltungen kann eine erhöhte Pressung im Bereich der
Stoßstelle
der Hohlprofile erzielt werden.
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Äußerst vorteilhaft
ist es erfindungsgemäß aber auch,
wenn der Verbinder auf der Außenseite der
Seitenstege nach außen
und in Einsteckrichtung des Verbinders nach hinten gerichtete Lamellen
aufweist.
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Durch
diese Lamellen wird der Verbinder im Hohlprofil zentriert und gehalten.
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Eine
weitere sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt auch
vor, wenn der Verbinder auf seiner Unterseite Verrastungen aufweist,
die als Auflaufschrägen
ausgebildet sein können.
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Durch
diese Verrastungen kann sich der Steckverbinder an einer Perforation
der Hohlprofile verhaken.
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Eine
weitere, erfindungsgemäß sehr vorteilhafte
Ausgestaltung liegt auch dann vor, wenn Anschläge vorgesehen sind, die eine
Einstecklänge
in die zu verbindenden Hohlprofile vorgeben.
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Damit
wird sichergestellt, daß der
Steckverbinder wie vorgesehen in den Hohlprofilen positioniert wird.
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Dabei
hat es sich als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn die Anschläge im Bereich
der Mitte der Längserstreckung
des Verbinders angeordnet sind.
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Dadurch
wird eine mittige Positionierung sichergestellt.
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Eine
erfindungsgemäß sehr vorteilhafte
Weiterbildung ist auch darin zu sehen, daß die Anschläge an den
Außenseiten
der Seitenstege vorgesehen sind.
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Damit
wird eine sichere Positionierung sichergestellt.
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Eine
weitere sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt auch
dann vor, wenn ein federndes Ausgleichselement im Bereich der Anschläge vorgesehen
ist.
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Durch
ein derartiges Ausgleichselement wird sichergestellt, daß die Mittefindung
durch die Anschläge
sicher stattfindet und zudem wird wirkungsvoll ein Bewegen des Verbinders
im Hohlprofil vermieden.
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Erfindungsgemäß hat es
sich auch als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn die Bodenfläche wenigstens
eine Durchbrechung aufweist.
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Dadurch
wird erheblich Material eingespart, ohne die Stabilität oder gar
die dichte Verbindung der Hohlprofile negativ zu beeinflussen.
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Im
folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels veranschaulicht.
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Dabei
zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Steckverbinder mit eingesetzter
Brücke,
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2 eine
Ansicht der Unterseite desselben Steckverbinders,
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3 einen
schaubildliche Darstellung des Steckverbinders,
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4 eine
Längsseitenansicht
der Brücke,
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5 eine
Querseitenansicht der Brücke, und
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6 eine
Unterseitenansicht der Brücke.
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Mit 1 ist
in 1 ein U-förmiger
Verbinder für Abstandhalter-Hohlprofile
für Mehrscheibenisoliergläser bezeichnet.
Dieser Verbinder 1 besteht im wesentlichen aus einem Boden 2 und
zwei an den Rändern
des Bodens 2 angebrachten Längsseitenstegen 3 und 4,
so daß das
U-förmige
Profil des Verbinders 1 definiert wird.
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An
den Außenseiten
der Längsseitenstege 3 und 4 sind
nach außen
weisende, in Einsteckrichtung nach hinten weisende Lamellen 5 vorgesehen,
die sich in den Hohlprofilen zu verkeilen vermögen.
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Im
Bereich der Mitte des Verbinders 1 sind ebenfalls an den
Außenseiten 6 der
Längsseitenstege 3 und 4 für jede Einsteckrichtung
jeweils ein Mittenanschlag 7 vorgesehen, der die Einstecktiefe
des Verbinders 1 in die Hohlprofile begrenzt.
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Den
Mittenanschlägen 7 ist
jeweils ein Ausgleichselement 8 zugeordnet, das gegenüber den Mittenanschlägen 7 jeweils
am anderen Längsseitensteg 3 und 4 vorgesehen
ist.
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Das
Ausgleichselement 8 ist elastisch federn ausgebildet und
sorgt einerseits dafür,
daß die
Hohlprofile gegen die Mittenanschläge 7 stoßen. Andererseits
werden etwaige Fertigungstoleranzen des Hohlprofils ausgeglichen.
Ein Wackeln des Verbinders 1 im Hohlprofil wird vermieden.
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Der
Boden 2 weist in jeder Einsteckrichtung zumindest eine
Durchbrechung 9 auf.
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Auf
der Innenseite des Bodens sind im Bereich der Mitte der Längserstreckung
Erhebungen 21 vorgesehen, die mit geringem Abstand zu den
Längsseitenstegen 3 und 4 angeordnet
sind.
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In
den U-fömigen
Verbinder 1 ist eine Brücke 10 eingesetzt,
die aus einer Deckfläche 11 und
zwei daran angeformten Seitenwänden 12 und 13 besteht. Diese
Brücke
ist in den U-Verbinder 1 derart eingesetzt, daß diese
formschlüssig
zwischen den beiden Längsseitenstegen 3 und 4 eingepasst
ist. Die Innenkanten der Seitenwände 12 und 13 greifen
hinter die Erhebungen 21, so daß die Brücke 10 nicht ungewollt aus
dem Verbinder 1 herausfallen kann.
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Die
Deckfläche 11 der
Brücke 10 kann
gegenüber
den Längsseitenstegen 3 und 4 des
Verbinders 1 leicht überhöht und/oder
ballig ausgebildet sein, so daß der
Anpressdruck des Hohlprofiles im Bereich der Stoßstelle erhöht wird.
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Es
ist auch denkbar, daß die
Brücke 10 auf der
Außenseite
der Deckfläche 11 eine
quer verlaufende Rinne aufweist, die genau im Bereich der Stoßstelle
angeordnet ist. In diese nicht dargestellte Rinne kann beispielsweise
ein zusätzliches
Dichtmittel oder ein anderes, zum Beispiel ein gegenüber der
Brücke weicheres
Material eingebracht sein.
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Die
Brücke 10 kann
vormontiert im Steckverbinder 1 vorgesehen werden oder
aber sie wird bei Bedarf erst eingedrückt. Genauso ist es möglich, die Brücke vor
dem Einsetzen des Steckverbinders 1 in ein Hohlprofil wieder
zu entfernen.
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Durch
den Verbinder 1 und die Brücke 10 wird ein Durchlass
definiert, der es ermöglicht,
daß im
Hohlprofil eingefülltes
Trocknungsmittel durch den Verbinder ungehindert hindurchzulaufen
vermag. Trotzdem wird wirkungsvoll verhindert, daß das Trocknungsmittel
an die Stoßstelle
gelangen kann und dort unbeabsichtigt auszutreten vermag.
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Zusätzlich wird
durch diese Ausgestaltung ein besonders fester und sicherer Sitz
der Stoßstelle gewährleistet,
wodurch auf besondere Maßnahmen, wie
beispielsweise ein Verstemmen der Profile mit dem Steckverbinder
oder ein zusätzliches
explizites Verkleben zur Abdichtung der Stoßstelle verzichtet werden kann.
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Durch
den Einsatz unterschiedlicher Kunststoffmaterialien für Steckverbinder
und Brücke
kann beispielsweise auch eine klebefreie verbesserte Abdichtung
der Stoßstelle
nach außen
hin erzielt werden.
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Es
ist auch denkbar, daß die
Brücke
auf ihrer Innenseite eine Verstärkung 14 aufweist,
die ein Einknicken der Brücke
bei höheren
Andruckkräften
an das Hohlprofil verhindert und die Brücke 10 allgemein stabilisiert.
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Die
Seitenwände 12 und 13 können an
ihrer Außenseite
Hinterschneidungen 15 aufweisen, die die Stabilität der Seitenwände 12 und 13 nicht
negativ beeinflussen, jedoch für
eine Materialersparnis sorgen. Dies bietet sich vor allem bei verjüngend ausgebildeten
Seitenwänden 12 und 13 an,
wie diese in der Abbildung dargestellt sind.
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Damit
wird ohne zusätzliche
Maßnahmen eine
wenigstens weitgehend gasdichte Ausgestaltung der Stoßstelle
erreicht.
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Als
Dichtmittel wird oftmals Butyl eingesetzt, das gleichzeitig auch
die beabstandeten Scheiben miteinander verklebt.
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Durch
das Aufbringen des Butyls wird dann die Stoßstelle, wie auch der restliche
Abstandhalter-Hohlprofil-Rahmen gasdicht abgedichtet.